Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr. Handbuch

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1 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Abteilung Straßenbau, Straßenverkehr Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau HVA B-StB Aufgestellt vom BMVBW, Abteilung S, und den Straßenbauverwaltungen der Länder im Hauptausschuss Verdingungswesen im Straßen- und Brückenbau (HAV-StB)

2 2001 Deutscher Bundes-Verlag, Bonn Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die des Nachdruckes, der Übersetzung, des Vortrages, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen, der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen und Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwendung, vorbehalten. Herstellung und Vertrieb: Deutscher Bundes-Verlag, Bonn Herstellung und Lektorat: Uwe Mähren Satztechnische Umsetzung, Programmierung: Paul Heger, Katrin Fortnagel Printed in Germany ISBN

3 Bundesministerium für Verkehr, Bonn, den 25. Juni 2001 Bau- und Wohnungswesen Dienstsitz Bonn Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 20/2001 Sachgebiet 16.2: Bauvertragsrecht und Verdingungswesen; Vergabe- und Vertragsunterlagen 16.4: -; Abwicklung von Verträgen (Dieses ARS wird im Verkehrsblatt veröffentlicht) Oberste Straßenbaubehörden der Länder nachrichtlich: Bundesanstalt für Straßenwesen Bundesrechnungshof DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Betr.: Bezug: Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB); Neuausgabe, Stand 2/2001 Meine Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) 1. Nr. 45/1992 vom 30. November 1992 StB 12/ /52 Va Nr. 24/1993 vom 30. Juli 1993 StB 12/ /35 Va Nr. 13/1994 vom 20. April 1994 StB 12/70.03/23 BM Nr. 2/1996 vom 26. Januar 1996 StB 12/ /19 Va Nr. 29/1997 vom 27. Juni 1997 StB 12/ /42 Va Nr. 45/1998 vom 30. November 1998 StB 12/ /69 Va Nr. 19/2000 vom 24. Juli 2000 S 12/ /35 Va Nr. 2/2001 vom 22. Januar 2001 S 12/ /1 Va Nr. 3/2001 vom 23. Januar 2001 S 12/ /2 Va Nr. 8/2001 vom 14. Februar 2001 S 12/ /5 Va 01 Meine Rundschreiben vom September 1999 S 12/ /34 Va Januar 2000 S 12/ /3 T November 2000 S 12/ /51 Va 00 (1) Der Bund/Länder- Hauptausschuss Verdingungswesen im Straßen- und Brückenbau (HAV-StB) hat das letztmalig mit ARS Nr. 45/1998 (Bezug 6.) fortgeschriebene Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA-StB) insbesondere wegen verschiedener neuer gesetzlicher Bestimmungen, der VOB 2000, der ZVB/E-StB 2000, der Einführung des Euro als Währungseinheit, der Übernahme von Regelungen aus verschiedenen ARS und Rundschreiben sowie der praktischen Erfahrungen grundlegend überarbeitet. (2) Die Neufassung des Handbuchs für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) wurde einvernehmlich mit Ihnen abgestimmt (Bezug 13.) I. (3) Ich führe hiermit das HVA B-StB für den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen ein und bitte, es ab sofort bei allen Bauvorhaben zugrunde zu legen.

4 II. Zum HVA B-StB gebe ich folgende Erläuterungen: (1) Das HVA B-StB ist eine Loseblatt-Sammlung von Regelungen für die Vergabe von Aufträgen und die Abwicklung von Bauverträgen über Bauleistungen im Bereich des Straßen- und Brückenbaus. Für die Vergabe berücksichtigt das Handbuch den 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) (Bezug 8.), die Abschnitte 1 und 2 der VOB/A, Ausgabe 2000 (Bezug 9.), die vereinheitlichten Bewerbungsbedingungen der Bauverwaltungen des Bundes und der Länder, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2000 (ZVB/E StB 2000) (Bezug 10.). Die Regelungen zur Abwicklung von Bauverträgen haben als Grundlage die zum 1. Februar 2001 geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, die VOB/B, Ausgabe 2000, die VOB/C, Ausgabe 2000, die ZVB/E-StB (2) Das HVA B-StB enthält keine Zuständigkeits- und Organisations-Bestimmungen; es ist deshalb nicht nur für den Bundesfernstraßen- und Landesstraßen-Bereich, sondern auch für andere Auftraggeber ohne Weiteres anwendbar. (3) Der Aufbau des HVA B-StB entspricht dem bisherigen HVA-StB. Entsprechend den praktischen Erfordernissen gliedert es sich in Teil 1: Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen, Teil 2: Richtlinien für das Durchführen der Vergabeverfahren, Teil 3: Richtlinien für das Abwickeln der Verträge, Vordrucke: Vordrucke für Vergabeunterlagen, Vergabeverfahren und Vertragsabwicklung sowie Anhang: Ergänzende Unterlagen. (4) Dem Handbuch beigefügt ist eine CD-ROM mit dem Text des Handbuchs und einem Programm zur praxisgerechten Bearbeitung der Vordrucke. (5) Gegenüber dem bisherigen HVA-StB sind als wesentliche Änderungen im Teil 1 Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen zu nennen: Alle DM-Angaben werden durch EUR- bzw. DM/EUR-Angaben ersetzt. Die in vielen Punkten geänderten Bewerbungsbedingungen, die sich aus dem für den Hoch-, Straßen- und Wasserbau vereinheitlichten Teil A und aus einem erheblich erweiterten Teil B, der nur für den Straßen- und Brückenbau gilt, zusammensetzen. Gegenüber den mit ARS Nr. 3/2001 (Bezug 9.) eingeführten Bewerbungsbedingungen haben sich im Teil B zu 3. Angebote nochmals materielle Änderungen ergeben, auf die hiermit besonders hingewiesen wird. Umgestaltet ist das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen. Hierzu wird auch auf die im Zusammenhang stehenden Regelungen in Nr. 7 des Angebotsschreibens und Nr. (23) des Abschnitts 2.4 Prüfung und Wertung der Angebote hingewiesen. Überarbeitet und erweitert wurden das Angebotsschreiben und die Besonderen Vertragsbedingungen. Erweitert wurde die Gliederung für die Baubeschreibung, z. B. wegen der Baustellenverordnung. Die Regelungen in meinem Rundschreiben vom 16. September 1999 (Bezug 11.), dass Bedarfspositionen und Positionen für Stundenlohnarbeiten nicht mehr zu verwenden sind, wurden in Nr. (32) des Abschnitts 1.4 Leistungsbeschreibung übernommen. Alle Ausführungen zum Leistungsverzeichnis und zum STLK in Abschnitt 1.4 Leistungsbeschreibung wurden auf das neue DV-Programmsystem ARCHITEXT abgestimmt.

5 (6) Im Teil 2 Richtlinien für das Durchführen der Vergabeverfahren sind auf folgende wesentliche Änderungen hinzuweisen: Umstellung von DM-Angaben auf EUR bzw. DM/EUR. Schwerpunkt der Überarbeitung aller Abschnitte war die Erweiterung der Regelungen zur Bekämpfung von Manipulationen. Für Vergaben oberhalb der EG-Schwellenwerte wurden im Abschnitt 2.0 Allgemeines Regelungen zur Behandlung von Rügen und für die nach Zustellung eines Antrags auf Nachprüfung vom Auftraggeber durchzuführenden Aufgaben aufgenommen. Zur Dokumentation des Vergabeverfahrens wurde weiterhin in Nr. (11) eine Gliederung für den in einem Vergabeverfahren kontinuierlich zu erstellenden Vergabevermerk vorgegeben. Der Abschnitt 2.3 Eröffnung der Angebote und Erste Durchsicht enthält neue Regelungen, z. B. zur Behandlung der Angebote bis zum Eröffnungstermin, zum Ablauf des Eröffnungstermins und zur Durchführung der Ersten Durchsicht der Angebote direkt nach Abschluss des Eröffnungstermins. Der Abschnitt 2.4 Prüfung und Wertung der Angebote wurde umfassend überarbeitet und erweitert, so z. B. die Regelungen zur formalen Prüfung der Angebote, Prüfung der Qualifikation des Bieters einschließlich der Nachunternehmer, Wertung von Grund-/Wahlpositionen, Wertung von Preisnachlässen, Wertung von Lohngleitklauseln, Wertung von Spekulationsangeboten. Zu der neuen Bieterinformation nach 13 Vergabeverordnung für Vergaben oberhalb der EG-Schwellenwerte wurden im Abschnitt 2.5 Abschluss des Vergabeverfahrens entsprechende Regelungen und Vordrucke aufgenommen. (7) Die wesentlichen Änderungen im Teil III Richtlinien für das Abwickeln der Verträge sind: Umstellung der Währungsangaben von DM auf EUR. Zusätzliche Regelungen wegen der Baustellenverordnung im Abschnitt 3.0 Allgemeines. Zusätzliche Regelungen zur Bekämpfung von Manipulationen und zur intensiven Überwachung der Ausführung u. a. aufgrund von Empfehlungen des Bundesrechnungshofes im Abschnitt 3.1 Bauüberwachung. Umsetzung von Vorschlägen zur Entsorgung von Abfällen und Vereinfachung der Abrechnung (Pauschalierung) im Abschnitt 3.2 Abrechnung. Regelungen für die Abrechnung auffälliger Mengenänderungen durch Soll-/Ist-Vergleich für noch nicht eingebaute Stoffe sowie neuer Vordrucke für die Schlusszahlung im Abschnitt 3.7 Rechnungen und Zahlungen. Neue Vordrucke für Bestätigung der Abtretungsanzeige, Zustimmung zur Teilabtretung, Ablehnung einer Teilabtretung und Anerkenntnis einer Pfändung im Abschnitt 3.8 Zahlungen an Dritte. Neuer Abschnitt 3.15 Änderungen an Leitungen der öffentlichen Versorgung. (8) Auf die Bedürfnisse der Praxis erweitert wurde der Anhang. Er enthält nun den 4. Teil des GWB, die VgV, den Abschnitt 2 der VOB/A, die VOB/B, eine Übersicht über die ATV der VOB/C, die ATV DIN Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, die ZVB/E-StB 2000, die ZVB/E-StB-Synopse 2000/1995, die Bekanntmachung der Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen, Verzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Kredit- und Kautionsversicherer sowie die Ausschlussregelung Illegaler. (1) Bei der Vergabe und Ausführung von Bauleistungen für Bundesfernstraßen bitte ich zusätzlich zu den Regelungen im HVA B-StB noch Folgendes zu beachten: a) Zum Schutz des öffentlichen Auftraggebers vor Manipulationen, insbesondere Preisabsprachen, und zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien, fairen Wettbewerbs für alle Bewerber und Bieter sind folgende Tätigkeiten in einem Vergabeverfahren als nicht delegierbare Bauherren- und Eigentümeraufgaben des öffentlichen Auftraggebers nur von eigenen Bediensteten auszuführen: III.

6 das Festlegen der Vergabeart und der Teilnehmer am Wettbewerb, Entscheidungen zu wesentlichen Inhalten der Leistungsbeschreibung, das Führen und die vertrauliche Behandlung der Bieterlisten, das Versenden der Angebotsunterlagen, das Durchführen des Eröffnungstermins, Entscheidungen zur Prüfung, Aufklärung und Wertung der Angebote, das Erteilen des Zuschlags bzw. ggf. das Aufheben einer Ausschreibung. b) Bei Übertragung von Aufgaben zur Vergabe von Bauleistungen auf Freiberufliche sind diese nach Abschnitt und Vordruck ING 16 des Handbuches für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB) zu verpflichten. Durch die Übertragung bzw. Verpflichtung wird der öffentliche Auftraggeber jedoch nicht von seinen Bauherrenaufgaben entbunden. So ist nicht das beauftragte Ingenieurbüro, sondern die Vergabestelle gegenüber den Bewerbern/Bietern für Verstöße gegen Vergabebestimmungen verantwortlich. Die Ergebnisse aus freiberuflicher Tätigkeit sollten daher vor der weiteren Verwendung durch fachlich geeignete Bedienstete sorgfältig geprüft werden. c) Am 1. Januar 2002 findet die Umstellung auf den Euro einschließlich seiner Untereinheit Cent statt; die nationalen Währungseinheiten fallen weg. Die Kontinuität von Verträgen wird hierdurch nicht berührt. Kraft Gesetz ist ab 1. Januar 2002 jede Bezugnahme auf DM dann als Bezugnahme auf den Euro entsprechend dem zum 1. Januar 1999 festgelegten Umrechnungskurs (1,95583 DM 1 EUR) zu verstehen. Eine Umschreibung von Verträgen und Urkunden ist somit nicht vorzunehmen; d. h. alle DM-Verträge werden auch nach dem 1. Januar 2002 einschließlich Nachträge, Sicherheitsleistungen, Abtretungen usw. nur in der Währungseinheit DM abgewickelt. In diesen Fällen hat der Auftragnehmer alle Rechnungen weiterhin in DM aufzustellen. Die sich daraus ergebenen Zahlungen hat der Auftraggeber jedoch in EUR anzuweisen. (2) Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle ich, das HVA B-StB auch für die in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen einzuführen. Ich würde es begrüßen, wenn Sie den kommunalen Bauverwaltungen eine entsprechende Anwendung empfehlen würden. (3) Druck und Vertrieb des HVA B-StB wurde dem Deutschen Bundes-Verlag, Bonn, übertragen. Das Druckstück sowie die CD-ROM des HVA B-StB hat der Deutsche Bundes-Verlag mit mir abgestimmt und wurde von mir freigegeben. (4) Der Deutsche Bundes-Verlag ist von mir beauftragt, Ihnen das HVA B-StB in der mit mir abgestimmten Anzahl gegen Rechnung zu übersenden. Weitere Exemplare des HVA B-StB können bezogen werden bei Deutscher Bundes-Verlag GmbH Postfach Bonn Tel.: (02 28) Fax: (02 28) (5) Des Weiteren möchte ich auf den Sonderdruck des Deutschen Bundes-Verlages Zusammenstellung der wichtigsten Vergabebestimmungen und Vertragsbedingungen für Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau, Stand: Februar 2001, hinweisen. Er enthält einen Auszug der wichtigsten Regelwerke aus dem Anhang des HVA B-StB. Der Deutsche Bundes-Verlag wird Ihnen die mit mir abgestimmte Anzahl des Sonderdruckes gegen Rechnung übersenden. (6) Die im Bezug genannten ARS Nr. 45/1992 (Bezug 1.) Nr. 24/1993 (Bezug 2.) Nr. 2/1996 (Bezug 4.) Nr. 29/1997 (Bezug 5.) Nr. 45/1998 (Bezug 6.) Nr. 19/2000 (Bezug 7.) sowie mein Rundschreiben vom 16. September 1999 (Bezug 11.) hebe ich auf. Im Auftrag Dr.-Ing. Huber

7 HVA B-StB Gliederung Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) Gliederung Teil 1: Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines 1.1 Aufforderung zu Angebotsabgabe 1.2 Angebotsschreiben 1.3 Besondere Vertragsbedingungen 1.4 Leistungsbeschreibung Teil 2: Richtlinien für das Durchführen der Vergabeverfahren 2.0 Allgemeines 2.1 Bekanntmachungen 2.2 Behandlung der Bewerbungen 2.3 Eröffnung der Angebote und erste Durchsicht 2.4 Prüfung und Werung der Angebote 2.5 Abschluß des Vergabeverfahrens Teil 3: Richtlinien für das Abwickeln der Verträge 3.0 Allgemeines 3.1 Bauüberwachung 3.2 Abrechnung 3.3 Abrechnung mit DV-Anlagen 3.4 Nachträge 3.5 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung 3.6 Sicherheitsleistungen 3.7 Rechungen und Zahlungen 3.8 Zahlungen an Dritte 3.9 Abnahme 3.10 Gewährleistung 3.11 Kündigung durch den Auftraggeber 3.12 Vergütung der beschädigten oder zerstörten Leistung 3.13 Insolvenzfälle 3.14 Aufrechnungsfälle 3.15 Änderungen an Leitungen der öffentlichen Versorgung Vordrucke: Vordrucke für Vergabeunterlagen, Vergabeverfahren und Vertragsabwicklung Anhang: Ergänzende Unterlagen Gliederung Seite 1

8 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau HVA B-StB Teil 1 Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen Stand: 02/01 Deutscher Bundes-Verlag 1 Deckblatt

9 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abschnitt Seite 1.0 Allgemeines Nr. (1) bis (9) Seite 1 Muster Bewerbungsbedingungen Seite 3 Muster Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Seite 5 Muster Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Seite Aufforderung zur Angebotsabgabe Nr. (1) bis (9) Seite 1 Muster Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite Angebotsschreiben Nr. (1) bis (7) Seite 1 Muster Angebotsschreiben Seite Besondere Vertragsbedingungen Seite 1 Allgemeines Nr. (1) bis (5) Seite 1 Vergütung Nr. (6) bis (7) Seite 1 Vertragsfristen Nr. (8) bis (12) Seite 1 Vertragsstrafen Nr. (13) bis (15) Seite 2 Gewährleistung Nr. (16) bis (18) Seite 2 Abrechnung mit DV-Anlagen Nr. (19) bis (20) Seite 2 Sicherheitsleistung Nr. (21) bis (22) Seite 2 Rechnungen Nr. (23) Seite 2 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Nr. (24) Seite 2 Muster Besondere Vertragsbedingungen Seite 3 Muster Lohngleitklausel Seite 7 Muster Stoffpreisgleitklausel Seite Leistungsbeschreibung Seite 1 Allgemeines Nr. (1) bis (4) Seite 1 Titelblatt Nr. (5) bis (6) Seite 1 Baubeschreibung Nr. (7) bis (13) Seite 1 Allgemeines zum Leistungsverzeichnis Nr. (14) bis (18) Seite 7 Gestaltung des Leistungsverzeichnisses in geteilter Form Nr. (19) bis (22) Seite 8 Gestaltung des Leistungsverzeichnisses in ungeteilter Form Nr. (23) bis (25) Seite 8 Zusammenstellungen am Schluss des Leistungsverzeichnisses für beide Formen Nr. (26) Seite 8 Gliederung des Leistungsverzeichnisses Nr. (27) bis (31) Seite 8 Arten der Positionen im Leistungsverzeichnis Nr. (32) bis (36) Seite 9 Leistungsverzeichnis-Positionen mit STLK-Texten Nr. (37) bis (44) Seite 10 Leistungsverzeichnis-Positionen mit Freien Texten Nr. (45) bis (46) Seite 11 Lohngleitklausel im Leistungsverzeichnis Nr. (47) bis (51) Seite 11 Anlagen für Bietereintragungen Nr. (52) bis (56) Seite 12 Sonstige Anlagen Nr. (57) bis (58) Seite 13 Muster Titelblatt Leistungsbeschreibung Seite 14 Muster Titelblatt Leistungsbeschreibung Kurzfassung Seite 15 Muster Leistungsverzeichnis in geteilter Form Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche Seite 16 Muster Leistungsverzeichnis in geteilter Form Langtext - Verzeichnis Seite 17 Muster Leistungsverzeichnis in geteilter Form Kurztext-/Preis- Verzeichnis Seite 23 Muster Leistungsverzeichnis Zusammenstellung der Unterabschnitte Seite 27 Muster Leistungsverzeichnis Zusammenstellung der Abschnitte Seite 28 Muster Leistungsverzeichnis Aufwendungen für Lohnänderung Seite 29 Muster Leistungsverzeichnis Zusammenstellung des Angebotes Seite 30 Muster Bieterangaben - Verzeichnis Seite 31 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1

10 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abschnitt Seite Muster Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel Seite 32 Muster Baustoffverzeichnis Seite 33 Muster Vorankündigung Seite 34 Muster Leistungsverzeichnis in ungeteilter Form Verzeichnis der verwendeten Leistungsbereiche Seite 35 Muster Leistungsverzeichnis in ungeteilter Form Langtext-/Preis- Verzeichnis Seite 36 1 Inhaltsverzeichnis Seite 2

11 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Nr. (1) (7) 1.0 Allgemeines (1) Die Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen sind von den Baudienststellen zur einheitlichen Anwendung der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) und der Vergabeverordnung (VgV) zu beachten. Sie enthalten Regelungen und Muster für das Aufstellen von Vergabeunterlagen nach 10 Nr. 1 (1), gegebenenfalls 10 a VOB/A. (2) Die Vergabeunterlagen sind im Allgemeinen in zwei unterschiedlichen Heftungen zu gestalten, und zwar in eine Heftung Angebotsaufforderung und in eine Heftung Angebot. (3) Die Heftung Angebotsaufforderung umfasst sämtliche an die Bewerber abzugebenden Vergabeunterlagen und besteht aus: Aufforderung zur Angebotsabgabe (siehe Abschnitt 1.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe ) Vordruck HVA B-StB-Bewerbungsbedingungen/E (siehe Muster 1.0 1) Angebotsschreiben (siehe Abschnitt 1.2 Angebotsschreiben ) Vordruck HVA B-StB-Nachunternehmerleistung (siehe Muster 1.0 2) Vordruck HVA B-StB-Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (siehe Muster 1.0 3) Besondere Vertragsbedingungen (siehe Abschnitt 1.3 Besondere Vertragsbedingungen ) Leistungsbeschreibung (siehe Abschnitt 1.4 Leistungsbeschreibung ). Sie ist dafür bestimmt, in den Akten des Bieters zu verbleiben. (4) Die Heftung Angebot enthält nur die Teile der Verdingungsunterlagen, in die der Bieter Eintragungen zu machen hat und besteht aus: Angebotsschreiben (siehe Nr. (3)), Vordruck HVA B-StB-Nachunternehmerleistung (siehe Nr. (3)), Vordruck HVA B-StB-Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (siehe Nr. (3)), Leistungsbeschreibung Kurzfassung (siehe Abschnitt 1.4 Leistungsbeschreibung ). Sie ist dafür bestimmt, als Angebot an den Auftraggeber eingereicht zu werden. (5) In bestimmten Fällen, insbesondere bei geringem Umfang der Vergabeunterlagen, kann von unterschiedlichen Heftungen abgesehen werden. Dann ist regelmäßig das Leistungsverzeichnis in ungeteilter Form (Langtext-/Preis-Verzeichnis) zu verwenden (siehe Abschnitt 1.4 Leistungsbeschreibung ). (6) Für alle Teile der Vergabeunterlagen ist eine identische Bezeichnung der Baumaßnahme sowie Kurzbezeichnung der zu vergebenden Leistung (= Bezeichnung der Bauleistung ) zu wählen. (7) Veröffentlichte und von jedermann erwerbbare Unterlagen, wie Zusätzliche Vertragsbedingungen, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und VOB, sind den Vergabeunterlagen nicht beizugeben. 1.0 Seite 1

12 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Nr. (8) (9) (8) Die Unterlagen in den folgenden Abschnitten bestehen z. T. aus Vordrucken, die zur Verdeutlichung der Anwendung beispielhaft als Muster ausgefüllt sind. Die Baudienststellen haben diese Vordrucke vorrätig zu halten und können sie mit weiteren vorgedruckten Eintragungen (z. B. Bezeichnung der Baudienststelle) einheitlich versehen. Bei anderen Unterlagen, z. B. für die Baubeschreibung, sind Vordrucke unzweckmäßig, da die zu den einzelnen Nummern einzutragenden Texte je nach Vergabefall sehr unterschiedlich lang sind. (9) Bei Öffentlicher Ausschreibung sind die Vergabeunterlagen so rechtzeitig aufzustellen und in ausreichender Stückzahl herzustellen, dass sie entsprechend der Ankündigung in der Bekanntmachung (siehe Teil 2 Vergabeverfahren, Abschnitt 2.1 Bekanntmachung ) abgegeben werden können. Eine Einschränkung der Abgabe (etwa mit der Maßgabe solange der Vorrat reicht ) darf nicht erfolgen. 1.0 Seite 2

13 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Muster HVA B-StB-Bewerbungsbedingungen / E1 (02/01) Muster (Seite 1) Bewerbungsbedingungen Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau Ausgabe Februar 2001 A Einheitliche Fassung (September 2000) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. 3.3 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz oder gleichwertiger Art verwendet worden, und macht der Bieter keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als angeboten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. 3.4 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der bezeichneten Stelle aufzuführen; sonst dürfen sie bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden. Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne Bedingungen oder mit Bedingungen für die Zahlungsfrist) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.5 Wenn den Verdingungsunterlagen Formblätter zur Preisaufgliederung beigefügt sind, hat der Bieter die seiner Kalkulationsmethode entsprechenden Formblätter ausgefüllt mit seinem Angebot abzugeben. Die Nichtabgabe der ausgefüllten Formblätter kann dazu führen, dass das Angebot nicht berücksichtigt wird. 3.6 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. 4 Nebenangebote oder Änderungsvorschläge 4.1 Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein; deren Anzahl ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote oder Änderungsvorschläge müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote oder Änderungsvorschläge, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Andere Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. 4.4 Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 4.5 Nebenangebote oder Änderungsvorschläge, die den Nummern 4.1 bis 4.4 nicht entsprechen, können von der Wertung ausgeschlossen werden. 1.0 Seite 3

14 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Muster HVA B-StB-Bewerbungsbedingungen /E2 (02/01) Muster (Seite 2) Bewerbungsbedingungen 5 Bietergemeinschaften 5.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 5.2 Beim Nichtoffenen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 6 Nachunternehmer Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen. 7 Eignungsnachweis Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. B Ergänzung für den Straßen- und Brückenbau (Februar 2001) (Aufgestellt vom BMVBW, Abteilung S, und den Straßenbauverwaltungen der Länder) Zu 3 Angebot 1. Hauptangebote mit negativen Preisen werden von der Wertung ausgeschlossen. 2. Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), Preisnachlässe als v.h.-betrag bezogen auf die Angebots- oder Auftragssumme sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen, werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt. 3. Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen Pauschalpreis. Zu 4 Nebenangebote oder Änderungsvorschläge 1. Wünscht der Bieter statt der Limitierung nach Nr ZVB/E-StB 2000 die Pauschalierung der Vergütung nach Nr ZVB/E-StB 2000, dann hat er dies ausdrücklich zu erklären. 2. Nebenangebote mit negativen Preisen werden nur gewertet, wenn die betroffene OZ (Position) als Pauschale angeboten wird. 3. Nebenangebote und Änderungsvorschläge über eine kostengünstigere oder umweltverträglichere Vermeidung, Wiederverwendung, Wiederverwertung oder Beseitigung von Abfällen gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind ausdrücklich erwünscht. 4. Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle eine andere als in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mindestens nachzuweisen, dass die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber rechtsverbindlich bestätigt hat, dass er die Abfälle annehmen wird, die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, die Kosten der Abfallverwertung in den Einheitspreisen eingerechnet sind. Für die Abfallbeseitigung sind die Gebühren zu benennen, die vom Auftraggeber unmittelbar zu tragen sind. Die Erteilung des Auftrages ist vom Vorliegen dieser Erklärungen und Nachweise abhängig. Dies gilt auch für die erforderlichen Transportgenehmigungen ( 49 Abs. 1 Nr. 2 KrW-/AbfG). Zu 6 Nachunternehmer Beabsichtigt der Bieter, wesentliche Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er auf Verlangen für diese Leistungen Erklärungen der benannten Nachunternehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn eine solche Erklärung nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Zu 7 Eignungsnachweis 1. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit auf Verlangen bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben mit Abgabe seines Angebotes einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach 150 Abs. 1 Gewerbeordnung vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. Ausländische Bieter haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn der Auszug nicht rechtzeitig vorgelegt wird. 2. Der Bieter hat die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) auf Verlangen nachzuweisen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn der Nachweis nicht rechtzeitig erfolgt. 1.0 Seite 4

15 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Muster Muster Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen HVA B-StB-Nachunternehmerleistungen (02/01) Bezeichnung der Bauleistung (wie Aufforderung zur Angebotsabgabe) Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (vom Bieter ggf. auszufüllen) Von den im Angebot enthaltenen Leistungen werde ich folgende Teilleistungen durch Nachunternehmer ausführen lassen. OZ Beschreibung der Teilleistung Nachunternehmer 1.0 Seite 5

16 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.0 Allgemeines Muster Muster Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft HVA B-StB-Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (02/01) Bezeichnung der Bauleistung (wie Aufforderung zur Angebotsabgabe) Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (vom Bieter ggf. auszufüllen) Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft, Mitglied... Mitglied... Mitglied... Mitglied... beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Bevollmächtigter Vertreter:... Wir erklären, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) 1.0 Seite 6

17 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.1 Aufforderung zur Angebotsgabe Nr. (1) (9) 1.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe (1) Gemäß 10 Nr. 5 VOB/A sind die Verdingungsunterlagen an die Bewerber mit einem Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe) zu versenden. (2) Dieses Anschreiben ist nach dem Vordruck HVA B-StB-Aufforderung Aufforderung zur Angebotsabgabe (siehe Muster 1.1 1) aufzustellen und wird Deckblatt der Heftung Angebotsaufforderung. (3) Der Eröffnungs-/Einreichungstermin ist grundsätzlich nicht auf einen Tag nach arbeitsfreien Tagen zu legen. Den Bietern ist nach den Erfordernissen des Einzelfalls ausreichend Zeit für die Angebotsbearbeitung zu geben. Die Mindestfristen gemäß 18 bzw. 18a VOB/A sind nicht als Regelfristen zu verwenden. (4) Sind die Angebote bei einer anderen als der ausschreibenden Stelle einzureichen, ist diese Stelle in Nr. 3 des Vordrucks anzugeben. (5) In Nr. 3 des Vordrucks ist in der Zeile Angebot für... nur die Kurzbezeichnung der zu vergebenden Leistung einzusetzen. (6) In Nr. 7 ist bei allen Ausschreibungen die Adresse der Nachprüfungsstelle (allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht) anzugeben. Bei Vergaben ab den EG-Schwellenwerten ist daneben die Adresse der Vergabekammer anzugeben. Dies gilt auch für die Benennung der Vergabeprüfstelle, wenn in einem Bundesland für Vergaben ab den EG-Schwellenwerten eine solche Stelle eingerichtet worden ist. (7) In Nr. 8 sollen im Regelfall keine weiteren Kriterien eingetragen werden, andernfalls ist 10a VOB/A zu beachten. Anzugeben sind jedoch immer ein etwaiger Ausschluss von Nebenangeboten, etwaige Bonus- oder Malusregelungen. (8) In Nr. 9 ff. des Vordrucks können z. B. Nebenangebote oder Änderungsvorschläge gewünscht werden, wenn andere als die ausgeschriebenen Bauweisen bzw. andere Vertragsbedingungen (z. B. Fristen) vorteilhaft sein können. Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind aber nicht undifferenziert zu wünschen, sondern in jedem Fall ist anzugeben, worauf sie sich beziehen sollen und möglichst welche Bedingungen dabei einzuhalten sind (z. B. Brückenbau statt aus Spannbeton aus Stahl). Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind insbesondere zu wünschen, wenn bestimmte kostenrelevante Vertragsbedingungen für die Ausführung nicht zwingend sind und durch deren Änderung erhebliche Einsparungen erwartet werden können. (9) Soweit erforderlich sind in Nr. 9 ff. des Vordrucks weitere Angaben zu machen, z. B. Vorbehalt einer getrennten Vergabe der vorgesehenen Lose an verschiedene Bieter, von den Bietern mit Abgabe ihrer Angebote vorzulegende Nachweise ( 8 Nrn. 3 und 5 VOB/A), die von Bewerbern/Bietern einzusehenden nicht beigefügten Unterlagen. 1.1 Seite 1

18 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe Muster HVA B-StB-Aufforderung 1 (02/01) Muster (Seite 1) Aufforderung zur Angebotsabgabe Baudienststelle Straßenbauamt A-Stadt A-Stadt Bergstraße 3 (Ort) (Datum) A-Stadt Az./Nr. 073/00 Öffentliche Ausschreibung *) Beschränkte Ausschreibung *) Freihändige Vergabe *) An Bauunternehmung Ypsilon Talweg X-Stadt Offenes Verfahren *) Nichtoffenes Verfahren *) Verhandlungsverfahren *) Bek. im EG-Amtsblatt vom **) Eröffnungs-/Einreichungstermin Datum Uhrzeit 08. September Bezeichnung der Bauleistung Aufforderung zur Angebotsabgabe B 75, Ortsumgehung B-Dorf, Neubau von Bau-km 3,5 bis 7,8, Straßen- und Brückenbauarbeiten Inhalt dieser Heftung Angebotsaufforderung (bleibt beim Bieter) Aufforderung zur Angebotsabgabe Vordruck StB-Bewerbungsbedingungen/E Angebotsschreiben Vordruck StB-Nachunternehmerleistung ***) Vordruck StB-Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ***) Besondere Vertragsbedingungen Leistungsbeschreibung Anlage: Heftung Angebot (dem Auftraggeber einzureichen) Inhalt: Angebotsschreiben Vordruck StB-Nachunternehmerleistung ***) Vordruck StB-Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ***) Leistungsbeschreibung Kurzfassung 1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung (Auftraggeber) der Bundesrepublik Deutschland Bundesstraßenverwaltung zu vergeben. *) **) ***) Zutreffendes ankreuzen Angaben nur für Offenes Verfahren bzw. Verhandlungsverfahren Ggf. streichen 1.1 Seite 2

19 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe Muster Muster (Seite 2) Aufforderung zur Angebotsabgabe HVA B-StB-Aufforderung 2 (02/01) 2 Auskünfte/Einsicht in nicht beigefügte Unterlagen bei (Ansprechpartner, Ort, Telefon-Nr. usw.): Bauamtsrat Müller, Straßenbauamt A-Stadt, Tel /72365 oder Falls Sie bereit sind, die Leistung auszuführen, werden Sie gebeten, die anliegende Heftung Angebot ausgefüllt mit unterschriebenem Angebotsschreiben in verschlossenem Umschlag bis zum vorgenannten Termin an die Baudienststelle (siehe Briefkopf) *) oder *) an einzusenden oder dort abzugeben (Zimmer 127 ) Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe Angebot für B 75, Ortsumgehung B-Dorf zu bezeichnen. 4 Ort des Eröffnungstermins (Anschrift, Zimmer-Nr.): Straßenbauamt A-Stadt, Bergstraße 3, A-Stadt, Zimmer-Nr Die anliegenden Bewerbungsbedingungen sind zu beachten. 6 Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Baudienststelle davon umgehend zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung bzw. beim Offenen Verfahren). 7 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer ( 104 GWB, 31a VOB/A): Vergabeprüfstelle ( 103 GWB, 31a VOB/A): Nachprüfungsstelle ( 31 VOB/A): RP X-Stadt, Ringstraße 11, X-Stadt Landesamt für Straßenbau, Königstr. 12, Z-Stadt 8 Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung gemäß 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A: Preis, Betriebs- und Folgekosten, technischer Wert, Gestaltung. Bei Nebenangeboten/Änderungsvorschlägen zusätzlich mindestens Gleichwertigkeit mit der geforderten Leistung. Weitere Kriterien: Scheider, BD (Unterschrift) ) Nichtzutreffendes streichen 1.1 Seite 3

20 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.2 Angebotsschreiben Nr. (1) (7) 1.2 Angebotsschreiben (1) Das Angebotsschreiben dient der Angebotserklärung des Bieters. (2) Dieses Angebotsschreiben ist nach dem Vordruck HVA B-StB-Angebot Angebotsschreiben (siehe Muster 1.2 1) aufzustellen. (3) Die ausschreibende Stelle hat im Vordruck auszufüllen: Anschrift der Stelle, bei der das Angebot einzureichen ist, gegebenenfalls Nr. der Ausschreibung/des Projekts oder Kennwort, Datum des Ablaufs der Zuschlagsfrist (siehe 19 VOB/A), die Bezeichnung der Bauleistung (siehe Abschnitt 1.0 Allgemeines, Nr. (6)), das Datum und gegebenenfalls Aktenzeichen der Aufforderung zur Angebotsabgabe, gegebenenfalls weitere, vom Bieter dem Angebot beizufügende Anlagen, gegebenenfalls unter Nr. 9 weitere, vom Bieter abzugebende Erklärungen. (4) Die Binde-/Zuschlagsfristen sind realistisch unter Berücksichtigung ggf. notwendiger Einschaltung vorgesetzter Dienststellen und der Bieterinformation gemäß 13 VgV festzulegen und im Vergabevermerk (siehe Abschnitt 2.0 Allgemeines, Nr. (11)) bei mehr als 30 Kalendertagen ( 19 VOB/A) zu begründen. Fristen für mögliche Nachprüfungsverfahren bei Vergaben oberhalb der EG-Schwellenwerte sind dabei nicht zu berücksichtigen. (5) Alle anderen im Vordruck offen gelassenen Stellen sind für Bietereintragungen vorgesehen. (6) Ist eine getrennte Vergabe einzelner Lose an verschiedene Bieter vorbehalten (siehe Abschnitt 1.1 Aufforderung zur Angebotsabgabe, Nr. (8)), so ist ein in der Nr. 3 erweiterter Vordruck Angebotsschreiben aufzustellen. Beispiel für zwei Lose: Die Angebotssumme einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung Kurzfassung beträgt für Los 1... EUR Los 2... EUR Gesamtsumme... EUR Bei gemeinsamer Vergabe von Los 1 und Los 2 biete ich einen Nachlass von...v.h. an Bei mehr als zwei Losen sind für die zweckmäßigen Vergabekombinationen entsprechende Nachlassmöglichkeiten vorzusehen. (7) Sollen Leistungen gemäß Baustellenverordnung an den Auftragnehmer übertragen werden, ist unter Nr. 9 des Angebotsschreibens folgender Text aufzunehmen: Der von mir zu benennende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter verfügen über ausreichende baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und darüber hinaus über mehrjährige Berufserfahrung, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. Entsprechende Referenzen werden nach Auftragserteilung vorgelegt. 1.2 Seite 1

21 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.2 Angebotsschreiben Muster Muster (Seite 1) Angebotsschreiben HVA B-StB-Angebot 1 (02/01) Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.: (Ort) (Datum) Nr. 073/00 An Straßenbauamt A-Stadt Bergstraße 3 Ablauf der Zuschlagsfrist am: 30. November A-Stadt Bezeichnung der Bauleistung Angebotsschreiben B 75, Ortsumgehung B-Dorf, Neubau von Bau-km 3,5 bis 7, 8, Straßen- und Brückenbauarbeiten Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 16. Juni 2000 Anlagen: Verzeichnis der Nachunternehmerleistung *) Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft *) Leistungsbeschreibung Kurzfassung Selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses *) Nebenangebote/Änderungsvorschläge *) 1 Ich biete die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte ich mich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. 2 Alle Angaben meines Angebotes beziehen sich auf die von mir angegebene Währungseinheit. Diese ist auch für die Vertragsdurchführung einschließlich aller Nachträge sowie für alle Sicherheiten und Abtretungen verbindlich. Sofern Euro gewählt wird, stehen die DM/Pf-Angaben im Angebot für Euro/Cent. Vom Auftraggeber vorgegebene DM/Pf-Beträge gelten im Verhältnis des Umrechnungskurses DM zu Euro als Euro/Cent-Beträge. 3 Die Angebotssumme einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt: Erfolgt keine Erklärung zur Währungseinheit, gilt DM. DM/EUR *) 4 Gegebenenfalls Angabe eines Preisnachlasses ohne Bedingungen: v. H. 5 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote/Änderungsvorschläge: Stck. *) Nichtzutreffendes vom Bieter streichen 1.2 Seite 2

22 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.2 Angebotsschreiben Muster Muster (Seite 2) Angebotsschreiben HVA B-StB-Angebot 2 (02/01) 6 Bestandteil meines Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich Anlagen) folgende Unterlagen: die Leistungsbeschreibung, die Besonderen Vertragsbedingungen, die ZVB/E-StB 2000: Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau", Ausgabe 2000, die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, die VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), Ausgabe Dezember 2000", die VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961 Ausgabe Dezember 2000". 7 Ich erkläre, dass ich meine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe, in den letzten 2 Jahren nicht *) wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens DM belegt worden bin, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt habe, keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), u. a. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, begangen habe, alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde sowie bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis (Langtext) als allein verbindlich anerkenne. 8 Ich bin kein *) bevorzugter Bewerber. 9 (Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift) *) Nichtzutreffendes vom Bieter streichen 1.2 Seite 3

23 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.3 Besondere Vertragsbedingungen Nr. (1) (12) 1.3 Besondere Vertragsbedingungen Allgemeines (1) Besondere Vertragsbedingungen sind auf den Einzelfall abgestellte Ergänzungen der VOB/B und der ZVB/E-StB im Sinne von 10 Nr. 2 Abs. 2 und Nr. 4 VOB/A. Alle für den Einzelfall erforderlichen Bedingungen technischer Art sind gemäß 10 Nr. 3 VOB/A in der "Leistungsbeschreibung, insbesondere in der Baubeschreibung, festzulegen. (2) Die Besonderen Vertragsbedingungen sind nach den Vordrucken HVA B-StB-Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen (siehe Muster 1.3 1) aufzustellen. Dabei sind die nachstehenden Regelungen zu beachten. (3) Ob Gleitklauseln vorgesehen werden dürfen, ist nach den Grundsätzen zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen (siehe Anhang) zu entscheiden. (4) Soll eine Lohngleitklausel vereinbart werden, so ist der Vordruck HVA B-StB-Lohngleitklausel Lohngleitklausel für Bauverträge im Straßen- und Brückenbau (siehe Muster 1.3 2) beizufügen. Weiterhin sind entsprechende Regelungen in der Leistungsbeschreibung (siehe Abschnitt 1.4 Leistungsbeschreibung ) zu treffen. (5) Soll eine Stoffpreisgleitklausel vereinbart werden, so ist der Vordruck HVA B-StB-Stoffpreisgleitklausel Stoffpreisgleitklausel für Bauverträge im Straßen- und Brückenbau (siehe Muster 1.3 3) beizufügen. Weiterhin ist eine Anlage zur Leistungsbeschreibung vorzusehen (siehe Abschnitt 1.4 Leistungsbeschreibung ) Vergütung (6) In Nr. 1 des Vordrucks HVA B-StB-Besondere Vertragsbedingungen sind im Regelfall keine besonderen Bedingungen zu vereinbaren. Soll jedoch eine Pauschalierung der Vergütung vereinbart werden (siehe z. B. Nr ZVB/E-StB 2000), so ist dies ausdrücklich anzugeben. (7) Bestimmungen für die Abrechnung von Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen sind nicht vorzusehen, wenn die Regelungen von Nr. 100 ZVB/E-StB 2000 ausreichend sind. Vertragsfristen (8) Bei den Eintragungen in Nr. 2 des Vordrucks ist 11 VOB/A bzw. 5 VOB/B zu beachten. (9) Fristen für den Beginn der Ausführung sollten nur in besonders begründeten Fällen festgelegt werden. Dann ist die Frist für die Übermittlung der Vorankündigung gemäß 2 Abs. 2 Baustellenverordnung (2 Wochen) zu berücksichtigen. (10) Einzelfristen sollten nur in den Fällen festgelegt werden, bei denen aus zwingenden Gründen der Fertigstellungstermin bestimmter Teile der Leistung unbedingt einzuhalten ist. (11) Bei der Entscheidung, ob Vertragsfristen nach Zeitraum oder Datum festzulegen sind, ist die Regelung in Nr. 108 ZVB/E-StB 2000 zu beachten. (12) In geeigneten Fällen kann dem Auftragnehmer ein Dispositionsspielraum dadurch eingeräumt werden, dass die Vertragsfrist länger als die benötigte Bauzeit festgelegt wird, z. B.: 2.1 Beginn der Ausführung spätestens 50 Werktage nach Zuschlagserteilung. Das Datum des Beginns ist dem Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Zuschlagserteilung mitzuteilen. 2.2 Vollendung der Ausführung nach Werktagen spätestens 150 Werktage nach dem gemäß Nr. 2.1 mitgeteilten Datum. 1.3 Seite 1

24 HVA B-StB 1 Vergabeunterlagen 1.3 Besondere Vertragsbedingungen Nr. (13) (24) Vertragsstrafen (13) Vertragsstrafen bei Überschreitung der Vertragsfristen Nr. 3 des Vordrucks sind nur in begründeten Ausnahmefällen festzulegen; 12 VOB/A ist zu beachten. (14) Eine Vertragsstrafe ist nach Nr. 3.1 des Vordrucks als Betrag pro Werktag festzulegen; dessen Höhe soll 0,1 bis 0,3 v.h. der voraussichtlichen Auftragssumme nicht überschreiten. (15) Bei beschleunigten Arbeiten auf BAB-Betriebsstrecken sind für die Vertragsstrafen (sowie gegebenenfalls Beschleunigungsvergütungen) gesonderte Regelungen zu beachten. Gewährleistung (16) Soweit für Leistungen in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Verjährungsfristen für die Gewährleistung festgelegt sind, ist in der Regel in Nr. 4 des Vordrucks keine Eintragung vorzunehmen. (17) Sind Erd- und Oberbauarbeiten in einem Bauvertrag erfasst, so soll für diese Arbeiten die in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen angegebene Verjährungsfrist für die Oberbauarbeiten eingetragen werden. Beispiel: Für Erd- und Oberbauarbeiten = 4 Jahre. (18) Für Leistungen, für die in Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen keine Verjährungsfristen festgelegt sind, z. B. für Schutzplanken, Beschilderung o.ä., ist zu prüfen, ob eine andere Verjährungsfrist als die in 13 Nr. 4 VOB/B vereinbart werden soll (siehe 13 VOB/A). Abrechnung mit DV-Anlagen (19) Die Abrechnung mit DV-Anlagen darf weder ausgeschlossen noch zwingend vorgeschrieben werden. (20) In Nr. 5 des Vordrucks sind die für den Einzelfall zutreffenden Regelungen festzulegen (entsprechende Zeilen ausfüllen bzw. Nichtzutreffendes, gegebenenfalls gesamten Absatz, streichen). Sicherheitsleistung (21) In Nr. 6 des Vordrucks ist im Regelfall keine Abweichung von Nr ZVB/E-StB 2000 zu vereinbaren. (22) Ist im Ausnahmefall eine Abweichung geboten, ist diese eindeutig zu formulieren, z. B. wenn bei einer Auftragssumme bis Euro eine Sicherheit zu verlangen ist: Unabhängig von der Auftragssumme ist Sicherheit in Höhe von 5 v.h. der Auftragssumme zu leisten. Rechnungen (23) In Nr. 7 des Vordrucks sind im Regelfall keine Eintragungen vorzunehmen. Weitere Besondere Vertragsbedingungen (24) In Nr. 8 des Vordrucks sind weitere, nach den Verhältnissen und Erfordernissen des Einzelfalls unumgänglich notwendige Bedingungen festzulegen. 1.3 Seite 2

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