HAUSHALTSSATZUNG ZWECKVERBAND NATURPARK RHEIN-TAUNUS HAUSHALTSJAHR 2018 FÜR DAS DOPPISCHER HAUSHALTSPLAN UND DES

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1 HAUSHALTSSATZUNG UND DOPPISCHER HAUSHALTSPLAN DES ZWECKVERBAND NATURPARK RHEIN-TAUNUS FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 1

2 INHALTSVERZEICHNIS VORBERICHT PRODUKTPLAN HAUSHALTSSATZUNG UND BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG DECKUNGS- UND ÜBERTRAGBARKEITSVERMERK INNERHALB DES HAUSHALTSPLANS ERGEBNISHAUSHALT GESAMTFINANZHAUSHALT DIREKT FINANZHAUSHALT INDIREKT TEILFINANZHAUSHALT EINSCHLIEßLICH INVESTITIONSPROGRAMM STELLENPLAN ÜBERSICHT ÜBER DIE AUS VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN VORAUSSICHTLICH FÄLLIG WERDENDEN AUSZAHLUNGEN ÜBERSICHT ÜBER DEN VORAUSSICHTLICHEN STAND DER VERBINDLICHKEITEN ÜBERSICHT ÜBER DEN VORAUSSICHTLICHEN STAND DER RÜCKLAGEN UND RÜCKSTELLUNGEN ERGEBNIS- UND FINANZPLANUNG - TEUR Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 2

3 Vorbericht zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan mit Stellenplan des Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung vom ist der Haushaltsplan in Form der doppelten Buchführung nach der Gemeindehaushaltsverordnung GemHVO aufgestellt. Die Verbandsumlage wurde mit EUR in den Haushalt eingestellt. Die Zuwendung aus Landesmitteln ist zweckgebunden und ausschließlich für die Unterhaltung und den weiteren Ausbau des Naturparks Rhein-Taunus bestimmt. Deshalb wird festgelegt, dass die Umlage der Mitglieder vorrangig für Ausgaben des Ergebnishaushalts zu verwenden ist. Soweit die gewährte Zuwendung aus Landesmitteln nicht zur Deckung von Ausgaben des Ergebnishaushalts benötigt wird, ist sie zur Finanzierung von Investitionen an den Finanzhaushalt abzuführen. Erläuterungen zum Ergebnishaushalt Konto 50 privatrechtliche Leistungsentgelte Die in den Haushaltsjahren tatsächlich erzielten Nutzungsentgelte für die Grillhütten und Zeltplätze machen eine moderate Erhöhung des Haushaltsansatzes möglich. Auch werden die Nutzungsentgelte für die Jugendzeltplätze ab 2018 moderat angehoben, um Kostensteigerungen auf die Nutzer zu verlagern. Hinzu kommt ein steigender Umfang an Leistungen die von uns für Dritte ausgeführt werden. Teilnehmergebühren TEUR 3,5 für einen potentiellen BANU-Lehrgang für zertifizierte Naturführer sind ebenfalls angesetzt. Dieser Punkt ist abhängig von einer LEADER-Förderung. Kritisch wird es ab 2021, wenn wir auf derartige Erlöse Umsatzsteuer nach 27 Abs. 22 UStG erheben müssten, die Prüfung der Frage steht noch aus. Konto 5250 aktivierte Eigenleistungen Aktivierte Eigenleistungen wurden in Höhe von TEUR 5 im Bereich der Grillhütten (Bachwiesen) geplant. Konto 5400 Erträge aus allgemeinen Zuweisungen und Zuschüssen Die Zuweisungen im Rahmen der institutionellen Förderung sind mit TEUR 57 geplant. Konto 5420 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Die Verbandsumlage wurde mit TEUR 175 budgetiert. Dies ist der erste Anstieg seit 2014, die damalige Erhöhung reicht, trotz sparsamer Bewirtschaftung zur Deckung der Kosten nicht aus. Die jetzige Erhöhung deckt somit zum Teil bestehende Defizite und reicht für den Ausgleich der Kostensteigerungen knapp aus. Eine Aktivierung des Naturparks auf Basis der Naturpark-Konzeption ist mit diesen Mitteln noch nicht möglich. Eine deutliche Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 3

4 Verbesserung der Finanzierungsbasis für Personal- und Sachmittel ist weiterhin erforderlich um die Handlungsfähigkeit des Naturparks zu sichern und die Realisierung von kleinen und großen Projekten zu ermöglichen. Auch oder gerade die Einwerbung von Drittmitteln für die Projektentwicklung bedarf einer entsprechenden Finanzierungs- und Personalbasis. Für das Naturschutzprojekt Bechsteinfledermaus sind Zuwendungen des Bundesamts für Naturschutz (BfN) in Höhe von TEUR 34 geplant. Der Rheingau-Taunus-Kreis leistet einen Beitrag unbar in Form von unterstützenden Sach- und Dienstleistungen, Wiesbaden hat von 2013 bis 2016 seinen Anteil bar erbracht. Im Rheingau-Taunus-Kreis sind die Regionen Rheingau und Taunus als LEADER- Förderregion für den aktuellen Förderzeitraum von 2014 bis 2020 anerkannt. Im Rahmen dieses Programms wird der Zweckverband das Projekt Naturparkplanung in 2018 abschließen, die Mittel wurden im Haushalt 2017 geplant, ein Teil wird jedoch erst in 2018 eingenommen und verausgabt. Ein noch nicht gestellter LEADER-Antrag mit einem Zuschuss von TEUR 10 betrifft eine für 2018 geplante BANU-Natur(park)führer- Ausbildung. Ebenfalls ein Projekt aus 2017 im Bereich der LEADER-Förderung ist ein gemeinsames Projekt mit der Stadt Taunusstein (Träger) und der Stadt Idstein in Form eines Wanderwegs zwischen Idstein und Wiesbaden. Hier wird sich der Zweckverband weiterhin mit einem Anteil von TEUR 11,5 beteiligen. Konto 546 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, - zuschüssen und Investitionsbeiträgen Entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der geförderten Investitionen werden die gebildeten Sonderposten für Investitionszuweisungen und zuschüsse aufgelöst. EUR der geplanten Auflösung in Höhe von insgesamt EUR betreffen Sonderposten für das Bechsteinfledermausprojekt. Konto Personalaufwendungen Personalveränderungen sind durch das Auslaufen des Projekts Bechsteinfledermaus im Sommer 2018 gesetzt. Die Stelle der beiden Mitarbeiterinnen würde fristgemäß im Juli auslaufen. Die beiden sehr guten und durch die Projektarbeit qualifizierten Arbeitskräfte sollen durch eine Festanstellung oder erneute Bindung durch eine Projektstelle im Rahmen eines möglichen Folgeprojekts an den Naturpark gebunden werden. Dies würde die Leistungsfähigkeit des Naturparks sichern. Entsprechend ist die Einnahmeseite mit Personalaufwendungen für die vorgenannte Stelle belastet, was jedoch nur im Falle der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel, zum Beispiel durch die geplante Erhöhung der Mitgliedsbeiträge, zum Tragen kommt (Sperrvermerk). Diese Personalkosten in Höhe von TEUR 22 sind in der Planung 2018 enthalten. Insgesamt wird für die Personalkosten eine Erhöhung der Aufwendungen von 2 Prozent angenommen. Konto Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Die geplanten Kosten betreffen in Höhe von TEUR 131 im Wesentlichen Verbrauchsmaterial und Entwicklung-, Versuchs- und Konstruktionskosten (Dienstleistungen) für das Projekt Bechsteinfledermaus und die ersten Aktivitäten zur Umsetzung des Naturparkkonzepts. Die Aufwendungen werden z.t. aus den zweckgebundenen Zuwendungen der LEADER-Förderstelle oder des BfN finanziert. Personalgestellungskosten in Höhe von TEUR 49 für die selbst zu finanzierende halbe Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 4

5 Stelle des Geschäftsführers sind bis Ende 2019 berücksichtigt. Konto 66 Abschreibungen Die Abschreibungen ergeben sich aus den bisher getätigten und geplanten Investitionen und erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die geplanten Abschreibungen betragen insgesamt TEUR 31. TEUR 9 für das Bechsteinfledermausprojekt sind hierin enthalten. Konto 77 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen in Höhe von EUR 370 betreffen den in 2014 aufgenommenen Kredit zur Finanzierung der Anschaffung eines ATVs mit Anbaugerät und einem Transportanhänger. Erläuterungen zur Finanzrechnung Das geplante Jahresergebnis 2018 ist belastet durch planmäßige Abschreibungen des Sachanlagevermögens in Höhe von TEUR -31,35. Die planmäßigen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuweisungen und -zuschüssen betragen TEUR 6, aktivierte Eigenleistungen werden mit TEUR 5 für in 2018 neu erstellte oder fertiggestellte eigene Anlagen veranschlagt. Insgesamt verbleibt voraussichtlich ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von EUR 43. Mit einem Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR -3 und einem Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Kredittilgung) in Höhe von TEUR -5 ergibt sich insgesamt ein Zahlungsmittelüberschuss im Haushaltsjahr 2018 von TEUR 35. Die geplanten Investitionen sollen so weitestgehend durch Investitionszuweisungen und zuschüsse gedeckt werden. In der Regel gilt, dass nur sofern diese Zuweisungen und Zuschüsse fließen, die beabsichtigten Investitionen getätigt werden. Lediglich die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist aus den laufenden Haushaltsmitteln zu bestreiten. Erläuterungen zum Stellenplan Der Geschäftsführer ist Mitarbeiter von HESSEN-Forst und war bis März 2014 im Rahmen einer Personalgestellung zu 50% einer Vollzeitstelle für den Zweckverband tätig. Die hierfür entstandenen Kosten hatte HESSEN-Forst getragen. Seit April ist der Geschäftsführer ausschließlich für den Zweckverband tätig. Die zusätzlichen Kosten hierfür werden dem Zweckverband als Personalgestellungskosten von HESSEN-Forst in Rechnung gestellt und als Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsplan berücksichtigt. Seit Herbst 2014 wird nur noch ein Bundesfreiwilliger beschäftigt. Stattdessen unterstützt ein geringfügig Beschäftigter die Pflegearbeiten im Naturparkgebiet. Die Personalstelle im Projektbüro Bechsteinfledermaus ist regulär nur bis Mitte des Jahres 2018 besetzt. Eine befristete, projektgebundene Verlängerung bis zum Jahr 2018 ist durch die Bewilligung entsprechender Fördermittel realisiert worden. Nach Abschluss des Projekts soll die bisherige Projektstelle in eine Festanstellung beim Naturpark umgewandelt werden oder durch die Finanzierung über ein Folgeprojekt gesichert werden. Für beide Fälle gilt der Finanzierungsvorbehalt. Unter Vorbehalt einer zur Jahresmitte günstigen Finanzsituation, auch mit Ausblick auf 2019, steht die Besetzung einer weiteren Stelle im Bundesfreiwilligendienst. Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 5

6 1. Produktplan Der Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus fällt unter den Produktbereich Natur- und Landschaftspflege mit der Produktgruppe Naturschutz und Landschaftspflege. Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 6

7 2. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbands Naturpark Rhein-Taunus für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung Aufgrund der 94 ff. der hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBL.I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 (GVBl. S. 167), hat die Verbandsversammlung am 08. Dezember 2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Saldo von im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Saldo von mit einem Überschuss von EUR EUR EUR 200 EUR 0 EUR 200 EUR EUR im Finanzhaushalt mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf mit einem Saldo von Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf mit einem Saldo von mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von EUR EUR EUR EUR 0 EUR EUR EUR EUR festgesetzt. Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 7

8 Abgesehen von der Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter sind Investitionen nur geplant, soweit sie durch Drittmittel finanziert werden können. In diesem Fall dürfen die Haushaltsansätze überschritten werden, insbesondere wenn es sich um Investitionen für das Förderprojekt Bechsteinfledermaus des Bundesamts für Naturschutz oder eines vergleichbaren Förderprojekts handelt. Kredite werden nicht veranschlagt. 2 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf EUR festgesetzt. Die Umlage gemäß 14 der Verbandssatzung wird wie folgt festgelegt: 5 Rheingau-Taunus-Kreis Landeshauptstadt Wiesbaden Insgesamt EUR EUR EUR Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. Idstein, den 08. Dezember / -. Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Der Vorsitzende des Verbandsvorstands gez. Andreas Kowol Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 8

9 Ergebnishaushalt 3. Deckungs- und Übertragbarkeitsvermerk innerhalb des Haushaltsplans Die Ansätze der Haushaltsstellen werden im Sinne des 20 Abs. 1 GemHVO mit Ausnahme der Personalkosten für unbeschränkt gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehreinnahmen dürfen für die Deckung von Mehrausgaben verwendet werden (unechte Deckungsfähigkeit). Die Personalkosten sind einseitige deckungsfähig; ersparte Personalkosten können zur Deckung der übrigen Aufwendungen verwendet werden, jedoch nicht umgekehrt, es sei denn, es handelt sich um die Aufwendungen für die Personalgestellung (Geschäftsführung) von HessenForst. Finanzhaushalt Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, unterliegen die Maßnahmenpositionen des Finanzhaushaltes der Einzelbewirtschaftung. Weitere Regelungen Aus buchungstechnischen Gründen erforderliche neue Konten können angelegt und bebucht werden, sofern die für den ursprünglich veranschlagten Zweck vorgesehenen Haushaltsmittel eine Deckung gewährleisten. Aufwandsbuchungen, die nicht zu Auszahlungen führen (z. B. Abschreibungen, Zuführungen zu Rückstellungen), dürfen gebucht werden, auch wenn diese Aufwendungen über den im Haushaltsplan vorgesehenen Ansatz hinausgehen. Übertragbarkeit ( 21 GemHVO) Haushaltsansätze für Instandhaltungen werden für vollständig übertragbar erklärt. Sie bleiben längstens bis zum Ende des zweiten auf die Veranschlagung folgenden Jahres verfügbar. Haushaltsansätze für Investitionen werden in Höhe von bis zu TEUR 20 für übertragbar erklärt. Sie bleiben längstens bis zum Ende des zweiten auf die Veranschlagung folgenden Jahres verfügbar. Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 9

10 4. Ergebnishaushalt Ergebnishaushalt - Euro - Nr. Konten Bezeichnung Haushaltsansatz Ergebnis des Jahresabschlusses Privatrechtliche Leistungsentgelte , Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, -zuschüssen und Investitionsbeiträgen , , ,51 10 Summe der ordentlichen Erträge (Nr. 1 bis 9) , ,63, , , ,61, Personalaufwendungen ,98 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , Abschreibungen , , 74, 76 Sonstige ordentliche Aufwendungen ,00 19 Summe der ordentlichen Aufwendungen (Nr. 11 bis 18) ,66 20 Verwaltungsergebnis (Nr. 10./. Nr. 19) , Zinsen und andere Finanzaufwendungen ,22 23 Finanzergebnis (Nr. 21./. Nr. 22) ,22 24 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge (Nr. 10 und Nr. 21) 25 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen (Nr. 19 und Nr. 22) , ,88 26 Ordentliches Ergebnis (Nr. 24./. Nr. 25) , Außerordentliche Erträge ,00 29 Außerordentliches Ergebnis (Nr. 27./. Nr. 28) ,00 30 Jahresergebnis (Nr. 26 und Nr. 29) ,53 Nachrichtlich: Der zum vorzutragende und um die Ergebnisrücklagen verrechnete Jahresfehlbetrag beträgt ,33 Euro. Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 10

11 5. Gesamtfinanzhaushalt Direkt Gesamtfinanzhaushalt Direkt - EUR - Nr. Konten Bezeichnung Haushaltsansatz Ergebnis des Jahresabschlusses Privatrechtliche Leistungsentgelte , Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und allgemeine Umlagen Sonstige ordentliche Einzahlungen und sonstige außerordentliche Einzahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben 9 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nrn. 1 bis 8) , , , Personalauszahlungen , Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen , Zinsen und ähnliche Auszahlungen , , 848 Sonstige ordentliche Auszahlungen und sonstige außerordentliche Auszahlungen, die sich nicht aus Investitionstätigkeit ergeben 18 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nrn. 10 bis 17) 19 Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus Nrn. 9 und 18) Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und - zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Nrn. 20 bis 22) , , , ,95 0, , Auszahlungen für Baumaßnahmen , , 843 Auszahlungen für Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 28 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Nrn. 24 bis 27) 29 Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nrn. 23 und 28) 30 Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf (Summe aus Nrn. 19 und 29) Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 33 Zahlungsmittelüberschuss oder Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nrn. 31 und 32) 34 Änderung des Zahlungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres (Summe aus Nrn. 30 und 33) 36 Haushaltsunwirksame Auszahlungen (u.a. fremde Finanzmittel, Anlegung von Kassenmitteln, Rückzahlung von Kassenkrediten) 37 Zahlungsmittelüberschuss/ Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen (Saldo aus Nrn. 35 und 36) 38 Geplanter Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres ,94 0, , , , , , ,80 0,00 0, ,84 Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 11

12 Gesamtfinanzhaushalt Direkt - EUR - Nr. Konten Bezeichnung Haushaltsansatz Ergebnis des Jahresabschlusses Geplante Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (Nr. 34 und 37) 40 Geplanter Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Summe aus den Summen Nrn. 38 und 39) , ,64 Nachrichtlich: Der Haushaltsansatz 2017 für den geplanten Endbestand an Zahlungsmitteln fällt gegenüber dem Haushaltsplan 2017 um EUR 500 geringer aus (Berücksichtigung von Bestandsveränderungen). Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 12

13 6. Finanzhaushalt Indirekt Finanzhaushalt Indirekt - Euro - Nr. Bezeichnung Haushaltsansatz Ergebnis des Jahresabschlusses Geplantes Jahresergebnis des Gesamtergebnishaushaltes 2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 3 - Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für erhaltene Investitionszuweisungen und -zuschüsse , , ,51 4 +/- Zunahme/Abnahme von Rückstellungen 3.904,68 6 +/- Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge (einschließlich sonstige außerordentliche Erträge und Aufwendungen) 7 -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 8 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 9 Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nr. 1 bis 8) 10 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen, - zuschüssen sowie aus Investitionsbeiträgen 12 - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und immaterielle Anlagevermögen 13 + Einzahlungen aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens 14 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 15 Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit (Nr. 10 bis 14) 17 - Auszahlung aus der Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen 18 Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit (Nr. 16 und Nr. 17) , , , , , ,99 0,00 0, , , , Auszahlungen aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 0,00 21 Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgängen (Nr. 19 und Nr. 20) 22 Geplanter Zahlungsmittelbestand am Anfang des Haushaltsjahres 23 Geplanter Zahlungsmittelüberschuss/Zahlungsmittelfehlbeda rf des Haushaltsjahres (Summe aus Nr. 9, 15, 18 und 21) 24 Geplanter Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres (Nr. 19 und Nr. 20) 0, , , ,64 Nachrichtlich: Der Haushaltsansatz 2017 für den geplanten Endbestand an Zahlungsmitteln fällt gegenüber dem Haushaltsplan 2017 um EUR 500 geringer aus (Berücksichtigung von Bestandsveränderungen). Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 13

14 7. Teilfinanzhaushalt einschließlich Investitionsprogramm EUR P o s Verpflichtungsermächtigungen Gesamtauszahlungsbedarf B ezeichnung Einzahlungen aus Investitio nstätigkeit Zuschüsse öffentl. Bereich Bundesamt für Naturschutz bzw. Stadt Wiesbaden - Förderprojekt "Bechsteinfledermaus" Stadt Wiesbaden Tronc-M ittel Summe investive Einzahlungen A uszahlungen aus Investitio nstätigkeit 0 H aushaltsansatz Ergebnis des Jahresabschluss Grundinstandsetzung Grillhütte Badweiher (einschl. Dach) Wanderausstellung, Homepage (Bechsteinprojekt) M aschinen u. Geräte der M aterialbearbeitung andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung NP allgem GWG NP allgem Summe investive A uszahlungen Saldo aus Investitio nstätigkeit (Einzahlungen./. A uszahlungen) Investitio ns- und Investitio nsfö rderu ngsmaß nahmen davo n bisher bereitgestellt Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 14

15 8. Stellenplan Teil B Arbeitnehmer außerhalb des Sozial- und Erziehungsdienstes (Tarifangestellte TVöD) lfd. Nr. Bezeichnung Entgeltgruppe nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Arbeitnehmer zusammen 2018 Arbeitnehmer zusammen 2017 Zahl der am tatsächlich besetzten Stellen 1. Geschäftsführer 2. Verwaltung allgemein 1/2 1/2 1/2 1/2 3. Verwaltung Bechsteinprojekt 1/4 1/4 1/4 1/4 4. Verwaltung Bechsteinprojekt 3/4 3/4 3/4 3/4 5. Pflegemaßnahmen im NP Gebiet Stellenplan 2018 (Haushaltsjahr) gesamt 2,5 Stellenplan 2017 (Vorjahr) gesamt 2,5 Zahl der am 30. Juni 2017 besetzten Stellen gesamt 2,5 nachrichtlich: geringfügig Beschäftigte zur Unterstützung der Pflegearbeiten im NP Gebiet Praktikanten und Mitarbeiter des Bundesfreiwilligendienstes (Bufdi) Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 15

16 Teil: D Zusammenstellung Teilhaushalt Bezeichnung Insgesamt Zahl der Stellen Zahl der Stellen Zahl der tatsächlich Arbeitnehmer (Teil B + C Beamte zusammen) besetzten Stellen 2,5 2,5 Insgesamt Arbeitnehmer (Teil B + C Insgesamt Beamte zusammen) 2,5 2,5 am Arbeitnehmer (Teil B + C Insgesamt Beamte zusammen) 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 Erläuterungen plus 0,5 Beamtenstelle finanziert vom Land Hessen Nachrichtlich: a) Beamte im Vorbereitungsdienst b) Auszubildende in der Gruppe c) geringfügig Beschäftigte seit c) Praktikanten u. Bundesfreiw illige Bundesfreiwillige Insgesamt 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 1 Haushaltsjahr 2 Vorjahr 3 Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen, in die keine Beamten oder Arbeitnehmer eingew iesen sind, müssen nicht ausgew iesen w erden. Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 16

17 9. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen TEUR Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan des Jahres Voraussichtlich fällige Auszahlungen TEUR Summe Nachrichtlich In der Ergebnis- und Finanzplanung vorgesehene Kreditaufnahme Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 17

18 10. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten - TEUR Art 1. Verbindlichkeiten aus Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Finanzierung von Investitionen und 2. Investitionsfördermaßnahmen 2.1 Bund, LAF, ERP-Sondervermögen 2.2 Land 2.3 Gemeinden und Gemeindeverbänden 2.4 Zweckverbänden und dgl. 2.5 Sonstiger öffentlicher Bereich Stand zu Beginn des Vorjahres ( ) vorauss. Stand zu Beginn des Haushaltsjahres ( ) vorauss. Stand zum Ende des Haushaltsjahres ( ) 2.6 Kreditmarkt Verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen Summe Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich 4. gleichkommen 4.1 Leasing Sonstige Summe Nachrichtlich Verbindlichkeiten der Sondervermögen mit 5. Sonderrechnung 5.1 aus Krediten Aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen w irtschaftlich 5.2 gleichkommen vorübergehende Inanspruchnahme von flüssigen Mitteln aus zw eckgebundenen Rücklagen und Sonderrücklagen für andere 6. Zw ecke Anteilige Schulden im Rahmen von 7. Mitgliedschaften in Zw eckverbänden 8. Anteilige Schulden im Rahmen der Beteiligung an w irtschaftlichen Unternehmen Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 18

19 11. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen und Rückstellungen - TEUR Stand zu Beginn des Vorjahres ( ) vorauss. Stand zu Beginn des Haushaltsjahres ( ) vorauss. Stand zum Ende des Haushaltsjahres ( ) Art 1. Rücklagen und Sonderrücklagen 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses Zweckgebundene Rücklagen 1.4 Sonderrücklagen (Sonderposten Invest. Zuschüsse) 1.5 Stiftungskapital 1.6 Sonstige Sonderrücklagen Summe der Rücklagen Rückstellungen 2.1 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen auf Grund von beamtenrechtlichen oder vertraglichen Ansprüchen (davon durch Mittel der Versorgungsrücklagen nach HVersRücklG gedeckt) 2.2 Rückstellungen aus Beihilfeverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern, Beamten und Arbeitnehmern 2.3 Rückstellungen aus Bezüge- und Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 2.4 Rückstellungen für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen, die im folgenden Haushaltsjahr nachgeholt werden 2.5 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien 2.6 Rückstellung für die Bereinigung von Altlasten 2.7 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleichs und von Steuerschuldverhältnissen 2.8 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 2.9 Sonstige Rückstellungen Summe der Rückstellungen Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 19

20 12. Ergebnis- und Finanzplanung - TEUR 1. Erträge und Aufwendungen KVKR Arten der Erträge und Aufwendungen Erträge Privatrechtliche Leistungsentgelte Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Kostenersatzleistungen und -erstattungen Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 5504 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 5551 Grundsteuer A 5552 Grundsteuer B 5553 Gewerbesteuer 5554 Grunderwerbsteuer 5559 Andere Steuern 558 Erträge aus Umlagen Sonstige Erträge aus Steuern, sonstige steuerähnliche Erträge, sonstige 55.. Umlagen 547 Erträge aus Transferleistungen Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke und allgem. Umlagen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen, Sonstige ordentliche Erträge Summe der ordentlichen Erträge Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 20

21 KVKR Arten der Erträge und Aufwendungen Aufwendungen 62, 63, , , 65 Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen 60, 61, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen 73 Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen 72 Transferaufwendungen 70, 74, 76 Sonstige ordentliche Aufwendungen Summe der ordentlichen Aufwendungen Verwaltungsergebnis , 57 Finanzerträge 77 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge 79 Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 21

22 2. Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen Art der Einzahlung/Auszahlung Einzahlungen Aufnahme von Krediten und der Begebung von Anleihen Investitionszuweisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge Verkaufserlöse aus Abgängen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens Tilgung von gewährten Krediten Summe der Einzahlungen Auszahlungen Tilgung von Krediten Investitionen für immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen davon: Investitionszuw eisungen, -zuschüsse und Investitionsbeiträge Investitionen in Finanzanlagen davon: Ausleihungen Summe der Auszahlungen Saldo Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Seite 22

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