eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2013"

Transkript

1 eröffnungsbilanz zum 1. Januar vorläufig -

2 2 Vorwort 4 1. Eröffnungsbilanz zum 1. Januar Grundsätzliches zum NKHR und zur Eröffnungsbilanz Grundsätzliches Grundsatzbeschluss zur Einführung des NKHR ab 2013 in Kirchheim unter Teck 9 3. Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze für die Eröffnungsbilanz Erläuterung zu den Posten der Aktivseite Vermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachvermögen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Infrastrukturvermögen Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Bewegliches Vermögen Vorräte Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Finanzvermögen Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen Sondervermögen Ausleihungen Wertpapiere Forderungen Liquide Mittel Aktive Abgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 25

3 3 5. Erläuterungen zu den Posten der Passivseite Kapitalposition Basiskapital Rücklagen Sonderposten Sonderposten für Investitionszuweisungen Sonderposten für Investitionsbeiträge Sonderposten für Sonstiges Rückstellungen Lohn- und Gehaltsrückstellungen Gebührenüberschussrückstellungen Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzungsposten Anhang Bürgschaftsübersicht Pensionsrückstellungen nach 27 Abs. 5 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg Organe der Stadt Kirchheim unter Teck Übersicht über die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen nach 53 Abs. 7 GemHVO Vermögensübersicht nach 55 Abs. 1 GemHVO Forderungsübersicht nach 55 Abs. 1 GemHVO Übersicht über den Stand der Rückstellungen nach 41 Abs. 1 und 2 GemHVO Schuldenübersicht nach 55 Abs. 2 GemHVO Beteiligungsübersicht 35

4 4 Vorwort Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009 und der damit verbundenen Änderung der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltsverordnung wurde ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg eingeführt. Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg werden hierdurch verpflichtet, ihr Rechnungswesen bis zum Jahr 2016 umzustellen. Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalwahl- und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften hat der Landtag am 11. April 2013 das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts geändert und die Umstellungspflicht bis zum Jahr 2020 verlängert. Der Gemeinderat der Stadt Kirchheim unter Teck hat am 23. März 2011 die Einführung des NKHR und der damit verbundenen Umstellung des Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik zum 1. Januar 2013 beschlossen. Somit wird ab dem Haushaltsjahr 2013 die Haushaltsplanung und Jahresrechnung in Form der doppelten Buchführung dargestellt. Das wesentliche Ziel des NKHR ist es, die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die systematische Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) zu verbessern. Das Neue Steuerungsmodell beinhaltet somit die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung. Weiter beinhaltet der neue Steuerungsgedanke auch, dass die Politik die strategische Ausrichtung des Verwaltungshandelns vorgibt, die dann in Form von operativen Leistungszielen und Maßnahmen in die einzelnen Bereiche des Verwaltungshandelns heruntergebrochen wird. In einem weiteren Schritt wird künftig die Frage im Mittelpunkt stehen, welche Wirkung bei den Bürgerinnen und Bürger ankommt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten zum Stichtag 1. Januar 2013 erfolgt in der sogenannten Vermögensrechnung (Bilanz). Sie gibt, wie jede kaufmännische Bilanz, Auskunft darüber, wie sich die Vermögenssituation der Stadt zum Bilanzstichtag darstellt und wie sich das eingesetzte Kapital auf Eigen- und Fremdkapital verteilt.

5 5 Wir präsentieren Ihnen mit der Broschüre über die vorläufige Eröffnungsbilanz die Gegenüberstellung des gesamten Vermögens sowie aller Verbindlichkeiten der Stadt Kirchheim unter Teck. Die Werte der Eröffnungsbilanz sind das Ergebnis der Vermögenserfassung und -bewertung durch die Verwaltung. Grundlage dafür sind die gesetzlichen Vorschriften, die Empfehlungen der entsprechenden Arbeitsgruppen auf Landesebene und die darauf basierende Bewertungsrichtlinie der Stadt Kirchheim unter Teck. Durch die Aufstellung der Eröffnungsbilanz hat die Stadt einen Meilenstein in der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik erreicht. Dieser Umstellungsprozess wäre ohne die große Mithilfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck nicht möglich gewesen. Deshalb möchten wir uns bei allen Beteiligten recht herzlich bedanken. Angelika Matt-Heidecker Oberbürgermeisterin Herbert Sedlaczek-Kohl Stadtkämmerer

6 6 1 Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2013 Bilanzposition AktivA alle Angaben in EURO Erläuterung 1. Vermögen , Immaterielle Vermögensgegenstände , Sachvermögen , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , Infrastrukturvermögen , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , Betriebs- und Geschäftsausstattung , Vorräte , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , Finanzvermögen , Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen , Sondervermögen , Ausleihungen , Wertpapiere , Öffentlich-rechtliche Forderungen , Forderungen aus Transferleistungen , Privatrechtliche Forderungen , Liquide Mittel , Abgrenzungsposten , Aktive Rechnungsabgrenzungsposten , Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0, Nettoposition 0, (nicht gedeckter Fehlbetrag) Summe Aktiva ,61

7 7 Bilanzposition Passiva alle Angaben in EURO Erläuterung 1. Kapitalposition , Basiskapital , Rücklagen , Sonderposten , Sonderposten für Investitionszuweisungen , Sonderposten für Investitionsbeiträge , Sonderposten für Sonstiges , Rückstellungen , Lohn- und Gehaltsrückstellungen , Gebührenüberschussrückstellungen , Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren , Sonstige Rückstellungen , Verbindlichkeiten , Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen , Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , Sonstige Verbindlichkeiten , Passive Rechnungsabgrenzungsposten , Summe Passiva ,61

8 8 AktivA Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 17,60% Grund und Boden der bebauten Grundstücke 8,72% Unbebaute Grundstücke 8,57% Sonstiges Vermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Kunstgegenstände, Vorräte) 0,80% Abgrenzungsposten 0,05% Finanzvermögen 13,06% Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0,79% Bewegliches Vermögen 0,78% Infrastrukturvermögen 49,63% passiva Passive Rechnungsabgrenzungen 1,23% Verbindlichkeiten 3,80% Rückstellungen 1,37% Sonderposten 11,57% Rücklagen 0,29% Basiskapital 81,74%

9 2 Grundsätzliches zum NKHR und zur Eröffnungsbilanz Grundsätzliches Die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsund Rechnungswesens (NKHR) bringt grundlegende Veränderungen für die Kommunen in Baden-Württemberg mit sich. Eine der wichtigsten Neuerungen enthält 77 Abs. 3 GemO (Gemeindeordnung), wonach die Gemeinden ihre Bücher in Form der doppelten Buchführung darstellen müssen. Der hierzu gebräuchliche Begriff lautet Doppik und bedeutet: Doppelte Buchführung in Konten Soll und Haben. Gem. 95 Abs. 2 GemO besteht somit der Jahresabschluss im neuen Recht aus einer Ergebnis-, Finanzund Vermögensrechnung (kommunale Bilanz). Diese drei Teile bilden die sogenannte Drei-Komponenten- Rechnung. Durch diese Rechnung wird sichergestellt, dass die Wirtschaftslage der Kommunen transparenter dargestellt sowie der Werteverzehr des Vermögens berücksichtigt werden. Die Umstellung auf die Doppik wird durch die Gemeindeordnung in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009, sowie der neuen Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und Gemeindekassenverordnung (GemKVO), beide vom 11. Dezember 2009 geregelt. Alle Kommunen in Baden-Württemberg müssen demnach ab dem 1. Januar 2020 das neue Recht zwingend anwenden. 2.2 Grundsatzbeschluss zur Einführung des NKHR ab 2013 in Kirchheim unter Teck Die Eröffnungsbilanz stellt die Vermögensrechnung der Drei-Komponenten-Rechnung dar. Sie dient als Grundlage für die Eröffnungsbuchungen der künftigen Rechnungsperioden und ist der Ausgangspunkt für die Erstellung zukünftiger Abschlüsse. Gegliedert wurde die Eröffnungsbilanz nach den Vorgaben des 52 GemHVO. Die Verwaltung der Stadt Kirchheim unter Teck wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom 23. März 2011 damit beauftragt, zum Stichtag 1. Januar 2013 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Hierzu sind das Vermögen und die Schulden der Stadt zu erfassen und zu bewerten. Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz kann erst im Laufe des ersten doppischen Haushaltsjahres erfolgen, da die zu übernehmenden Bestände erst mit Beschluss der letzten kameralen Jahresrechnung feststehen. 1 Es gelten die Regelungen des achten Abschnitts der GemHVO welcher unter dem Titel Ansatz und Bewertung des Vermögens, der Rückstellungen und Schulden, Verrechnungs- und Bilanzierungsverbote steht. Die einzelnen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach 43 GemHVO bewertet. Grundsätzlich bedeutet dies, dass die Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet wurden. Die Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben. Hierzu zählen auch die Nebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten. Herstellungskosten hingegen sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes entstehen. Hier werden auch die Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten mit eingerechnet. Bei den Herstellungskosten sind die Gemeinkostenzuschläge entsprechend 44 Abs. 2 GemHVO nicht einberechnet. Außerdem wurden Zinsen für Fremdkapital bei den Herstellungskosten generell nicht angesetzt ( 44 Abs. 3 GemHVO). Alle Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Schulden wurden einzeln und wirklichkeitsgetreu bewertet. 1 Vgl. Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, Geschäftsbericht 2007, Kapitel 6.2.1, S. 56

10 10 3 Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze für die Eröffnungsbilanz Für die erstmalige Erstellung der Eröffnungsbilanz im NKHR bieten die 38, 40 und 62 GemHVO vom 11. Dezember 2009 Bilanzierungswahlrechte und Vereinfachungen. Der Gemeinderat hat am 23. März 2011 ( 25ö) folgende Bilanzierungswahlrechte und -grundsätze beschlossen. Anschaffung bzw. Herstellung von Vermögensgegenständen vor dem Grundstücke (insbesondere landwirtschaftlich genutzte, Grünflächen und Straßengrundstücke) Waldflächen 62 Abs. 3 GemHVO 62 Abs.4 GemHVO 62 Abs.4 GemHVO Es werden die Preisverhältnisse auf Basis von Erfahrungswerten zum tatsächlichen Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung (AH) zugrunde gelegt sofern dieser ermittelbar ist; dann wird das tatsächliche AH-Datum auch als Abschreibungsbeginn zugrunde gelegt. Ist das tatsächliche AH-Datum nicht bekannt, wird der als fiktives AH-Datum zugrunde gelegt; in diesen Fällen muss die konkrete Restnutzungsdauer zum Bewertungszeitpunkt ermittelt werden. Es werden örtliche Durchschnittswerte (i.d.r. Bodenrichtwerte) zum Bewertungszeitpunkt 2011 herangezogen. Es werden pauschale Festwerte zugrunde gelegt : Grundstücksfläche / ha Aufwuchs / ha Befreiung von der Inventarisierung von beweglichen Vermögensgegenständen des Sachvermögens Erfahrungswerte statt tatsächlichen (historischen) Anschaffungs- und Herstellungskosten 38 Abs. 4 GemHVO 62 Abs.1 bis 4 GemHVO Die Befreiung von der Inventarisierung beweglicher Vermögensgegenstände bis 1.000,00 (ohne Umsatzsteuer) wird durch die Oberbürgermeisterin erteilt. Soweit die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelbar sind, werden vereinfachend nach den Regeln des 62 GemHVO Erfahrungswerte angesetzt.

11 11 Verzicht auf die Bilanzierung und Inventarisierung von beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen deren Anschaffung bzw. Herstellung länger als 6 Jahre vor dem Stichtag für die Eröffnungsbilanz ( ) zurückliegen. (6-Jahresregel) Bilanzierung von erhaltenen Investitionszuschüssen 62 Abs.1 Satz 3 GemHVO 40 Abs. 4 GemHVO Vom Wahlrecht wird grundsätzlich Gebrauch gemacht. Ausnahmsweise aufgenommen werden hochwertige bewegliche Vermögensgegenstände über ,00 (ohne Umsatzsteuer) mit einer Restnutzungszeit von mehr als 2 Jahren ab Die erhaltenen Investitionszuschüsse werden gesondert als passiver Sonderposten ausgewiesen. Anwendung der Bruttomethode Für die erstmalige Bewertung von Grundstücken, insbesondere bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, Grünflächen und Straßengrundstücken, lässt 62 Abs. 4 GemHVO über die oben aufgeführte Vereinfachungen noch weitere Erleichterungen zu. Demnach erfolgt eine Bewertung nach örtlichen Durchschnittswerten unabhängig vom Anschaffungsjahr. Diese Durchschnittswerte ergeben sich aus den Bodenrichtwerten, welche durch den Gutachterausschuss am festgelegt wurden und nachstehend aufgeführt werden: Bei Grünflächengrundstücken und Straßengrundstücken im bebauten Innenbereich wurden 75,00 pro m² (20% des maßgeblichen aktuellen Richtwertes) als örtlicher Durchschnittswert angesetzt. Liegen die Grünflächengrundstücke und Straßengrundstücke im bebauten Außenbereich wurden 1,50 pro m² angesetzt (durchschnittlicher Bodenrichtwert für landwirtschaftliche Flächen in sonstigen Lagen). Auch die landwirtschaftlichen Flächen (Ackerland, Wiese ) wurden mit örtlichen Durchschnittswerten bewertet. Diese wurden in drei Bereiche unterteilt. Ortsnah: 2,00 pro m² Sonstige Lagen: 1,50 pro m² Mit Freizeitwert: 7,50 pro m² Bei Bauplätzen und Bauerwartungsland gilt der Grundsatz der Anschaffungskosten. Für Bauplätze, die aus Umlegungen entstanden sind, errechnen sich die Anschaffungskosten aus dem Zuteilungswert zuzüglich Erschließungskosten (siehe auch ). Bei sonstigen unbebauten Flächen (Ausgleichsflächen, Biotope) wurde der aktuelle durchschnittliche landwirtschaftliche Richtwert unabhängig vom Anschaffungsjahr zu Grunde gelegt.

12 12 Die Bewertung des Straßenkörpers erfolgt grundsätzlich nach Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sofern diese nicht ermittelbar sind werden Erfahrungswerte als Bewertungsgrundlage herangezogen. Für die Erstbewertung des Straßenvermögens in Kirchheim wurde Folgendes festgelegt: Bauklasse Straßentyp Abschreibungsdauer Erfahrungswert indiziert auf das Jahr 2005 pro m² Straßenfläche SV Straßenart I 1 Straßenart I Schnellverkehrsstraße 25 - Industriesammelstraße 25-2 Straßenart II Hauptverkehrsstraße, Industriestraße ,00 3 Straßenart II/III 4 Straßenart III Straße im Gewerbegebiet, Wohnsammelstraße Fußgängerzone mit Ladeverkehr 40 95, ,00 5 Straßenart IV Anliegerstraße ,00 6 Straßenart V 7 Straßenart VI Fuß-, Rad- und Feldwege befestigt (asphaltiert/betoniert) Fuß-, Rad- und Feldwege unbefestigt (nicht asphaltiert/betoniert) 50 98, ,00 Ingenieurbauwerke, wie Brücken, Unterführungen und Stützbauwerke, die vor dem 1. Januar 2007 fertig gestellt wurden und deren Bewertung mit Anschaffungskosten nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist und keine Erfahrungswerte aus der Herstellung vergleichbarer Bauwerke vorliegen, werden in Anlehnung an den Leitfaden zur Bilanzierung (Stand Januar 2011) nach Pauschalsätze pro m² bezogen auf das Jahr 1996 bewertet. Diese Werte sind auf das Anschaffungs-/Herstellungsjahr des jeweiligen Bauwerkes nach dem Baupreiskostenindex zu indizieren.

13 4 Erläuterung zu den Posten der Aktivseite 13 Aktiva ,61 Die Mindestgliederung des 52 Abs. 2 GemHVO sieht vor, dass die Aktivseite das Vermögen, die aktive Rechnungsabgrenzung und die Nettopositionen enthalten muss. Die Aktivseite zeigt die Verwendung der finanziellen Mittel auf. 4.1 Vermögen , Immaterielle Vermögensgegenstände ,00 Unter immateriellen Vermögensgegenständen sind alle werthaltigen, abgrenzbaren und unkörperlichen Vermögensgegenstände zu verstehen, die nicht Sachen i. S. v. 90 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind. Sie müssen einzeln existent sein und selbständig bewertet werden können. Allen immateriellen Vermögensgegenständen ist gemeinsam, dass sie physisch nicht existent sind, ggf. jedoch durch einen körperlichen Träger (z.b. CDs) vermittelt werden können. Typische Beispiele hierfür sind Konzessionen, Lizenzen, Software, Patente und Urheberrechte. Im kommunalen Bereich betrifft der größte Teil die DV-Software. Selbst hergestellte immaterielle Vermögensgegenstände dürfen nicht aktiviert (als Aktivposten erfasst) werden. Immaterielles Vermögen wurde nur aktiviert, wenn es entgeltlich erworben wurde. Die Grundlage für die Bewertung stellten die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar. Es wurden Softwares und Lizenzen erfasst, welche in den letzten 6 Jahren ab dem 1. Januar 2007 beschafft wurden und mehr als 1.000,00 gekostet haben. Diese Erfassung wurde mit Hilfe der Inventarliste der IT durchgeführt Sachvermögen , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,00 Unbebaute Grundstücke sind Grünflächen, Ackerland, Wald, Forsten und sonstige unbebaute Grundstücke. Zu den grundstücksgleichen Rechten zählen zivilrechtlich dingliche Rechte an Grundstücken wie zum Beispiel das Erbbaurecht.

14 14 Vogthausgarten Grünfläche ,00 Grund und Boden bei Grünflächen ,00 Aufwuchs, Aufbauten und Ausstattung bei Grünflächen ,00 Grünflächen sind parkartig oder gärtnerisch gestaltete Freiflächen oder sonstige Erholungsflächen, die sich im kommunalen Besitz befinden. Die zugehörigen Oberflächengewässer, der Aufwuchs, die Ein-/ Aufbauten sowie die Ausstattung sind eingeschlossen. Diese Flächen dienen der Erholung, Spiel und Sport oder anderen Sonderzwecken. Bei der Ermittlung des Bestandes an Grünflächen in der Stadt Kirchheim unter Teck standen Managementprogramme, Akten und Rechnungsergebnisse zur Verfügung. Die Bewertung des Grund und Bodens erfolgte nach der Vereinfachungsregel gem. 62 Abs. 4 GemHVO nach örtlichen Durchschnittswerten. Der Aufwuchs, die Ein- / Aufbauten und die Ausstattung werden getrennt vom Grund und Boden erfasst und bewertet. Ackerland ,00 Ackerland ist landwirtschaftlich oder gartenbaulich kommerziell oder für eigene Zwecke genutztes Land, einschließlich des Aufwuchses. Hierzu zählen z.b. Streuobstwiesen, Naturschutzflächen oder Biotope. Die Bewertung erfolgte nach der Vereinfachungsregel gem. 62 Abs. 4 GemHVO nach örtlichen Durchschnittswerten landwirtschaftlich genutzter Flächen.

15 15 Wald, Forsten ,00 Grund und Boden bei Wald, Forsten ,00 Aufwuchs bei Wald, Forsten ,00 Darunter versteht man den Grund und Boden, welcher forstwirtschaftlich genutzt wird und den dazugehörigen Aufwuchs. Eine genaue Definition liefert der 2 Landeswaldgesetz. Demnach gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen usw. als Wald. Die forstliche Betriebsfläche wurde dem Flächenbuch A der Landesforstverwaltung entnommen. Der Grundstückswaldwert wurde mit je Hektar unabhängig vom Anschaffungsjahr und der Aufwuchs mit je Hektar angesetzt. Sonstige unbebaute Grundstücke ,00 Hierzu zählen beispielsweise Gemeinschaftsweiden, nicht landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Biotope, Oberflächengewässer und Naturschutzflächen oder Bauplätze. Auch hier erfolgte die Bewertung nach Durchschnittswerten landwirtschaftlich genutzter Flächen gemäß der Vereinfachungsregel des 62 Abs. 4 GemHVO. Bei Bauplätzen und Bauerwartungsland galt der Grundsatz der Anschaffungskosten. Diese errechneten sich aus dem Zuteilungswert zuzüglich der Erschließungskosten.

16 16 Freihof-Realschule Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ,78 Laut 74 Bewertungsgesetz zählen zu den bebauten Grundstücken alle Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Gebäude müssen laut 2 Abs. 2 Landesbauordnung selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen sein. Weiter müssen diese geeignet sein, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen und müssen fest mit dem Erdboden verbunden sein. Die bebauten Grundstücke und die grundstücksgleichen Rechte werden durch den Kontenrahmen für Baden-Württemberg in verschiedene Kontenarten unterteilt. Hierbei wurde zwischen dem Grund und Boden und den Gebäuden auf den Grundstücken unterschieden. Grund und Boden bei Wohnbauten ,52 bei sozialen Einrichtungen ,74 mit Schulen ,73 Mit Kultur-,Sportund Gartenlangen ,48 mit sonst. Dienst-, Geschäftsund anderen Betriebsgebäuden ,82 Für die Bewertung der bebauten Grundstücke wurden grundsätzlich immer die Anschaffungs- oder Herstellungskosten veranschlagt. Waren diese nicht bekannt, wurden die durch den Gutachterausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim unter Teck festgelegten Bodenrichtwerte entsprechend des Anschaffungs- oder Herstellungsjahres bzw. des fiktiven Jahres 1. Januar 1974 als Durchschnittswerte zugrunde gelegt.

17 17 Sporthalle Stadtmitte Bei bebauten Grundstücken wurde zwischen dem Grundstücks- und dem Gebäudewert unterschieden, da nur der Gebäudewert abgeschrieben werden kann. In der Kontengruppe Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sind weiter auch der Grund und Boden der selbstständigen Spielplätze und der Sportanlagen enthalten. Diese wurden durch örtliche Durchschnittswerte unabhängig vom Anschaffungsjahr bewertet. Der Aufwuchs, die Ein- / Aufbauten und die Ausstattung werden separat bewertet, analog den Grünflächen. Milcherberg - Kindergarten Gebäude wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet ( 91 Abs. 4 GemO). Konnten diese nicht oder nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermittelt werden, so wurde für das Gebäude als Erfahrungswert nach 62 Abs. 2 GemHVO der auf das Herstellungsjahr rückindizierte Gebäudeversicherungs wert zugrunde gelegt. Die Stadt Kirchheim unter Teck bewertete alle Gebäude mit Anschaffungs- oder Herstellungsdatum vor dem mit dem Gebäudeversicherungswertverfahren. Um der Anforderung einer wirklichkeitsgetreuen Bewertung gerecht zu werden, erfolgte eine pauschale Rückindizierung älterer Gebäude (aus der Zeit vor dem ) auf 1974 nur, wenn das tatsächliche Anschaffungs- oder Herstellungsdatum nicht bekannt war bzw. nicht sachgerecht ermittelt werden konnte. Spielplatz Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten ,29 bei sozialen Einrichtungen ,14 Bei Schulen ,10 Der Gemeinderat hat am 06. Juli ö folgende Abschreibungsdauern festgelegt: Gebäudeart Gebäude massiv (Beton, Mauerwerk) Gebäude teilmassiv (Fachwerkgebäude) Gebäude sonstige Bauweise (Nebengebäude, Schuppen Gewächshaus, Pavillon) Gebäude in Leichtbauweise (Holz, Blechkonstruktionen, Glaskonstruktionen) Abschreibungsdauer 50 Jahre 40 Jahre 40 Jahre 33 Jahre Bei Kultur-,Sport- und Gartenlangen ,96 Bei sonst. Dienst-, Geschäftsund anderen Betriebsgebäuden ,00

18 18 Fußgängerzone Turmstraße Marktplatz Infrastrukturvermögen ,36 Zum Infrastrukturvermögen gehören unter anderem die Gemeindestraßen, Plätze, Verkehrsanlagen, Friedhöfe aber auch Brücken, Kanäle oder Tunnel. Auch dazu zählt der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens. Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ,60 Bei der Bewertung des Infrastrukturvermögens sind der Grund und Boden und die Aufbauten, Betriebseinrichtungen, Bauwerke etc. getrennt zu erfassen und zu bewerten. So wurde in einem ersten Schritt der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens (nach örtlichen Durchschnittswerten) und im zweiten Schritt der Straßenaufbau (grundsätzlich zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) erfasst und bewertet. Zum Straßenaufbau zählen der Straßenkörper an sich, das Straßenzubehör und die Bauwerke. Das Straßenzubehör wird wiederum zur Bewertung in einfaches und hochwertiges Zubehör unterschieden. Brücken und Tunnel ,00 Anlagen zur Abwasserableitung und -reinigung ,71 StraSSen, Wege und Plätze, Verkehrslenkungsanlagen ,61 Strom-, Gas- und Wasserleitungen ,00 Friedhöfe und Bestattungs - einrichtungen ,92 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens ,52 Marktbrunnen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens sind u.a. die zahlreichen Brunnen in der Stadt Kirchheim unter Teck und den Ortsteilen.

19 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler ,00 Zu den Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern zählen Vermögensgegenstände, deren Erhaltung und Pflege wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im kommunalen Interesse liegen. Hierunter versteht man z.b. Gemälde, Skulpturen, Gedenktafeln, Wegkreuze, Archivgut, Medienbestände, Baudenkmäler und Bodendenkmäler. Grundsätzlich wurden die Kunstwerke und Kulturdenkmäler mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Vereinfachungsregel des 61 Abs. 1 S. 3 GemHVO, wonach bewegliche Vermögensgegenstände, die älter als 6 Jahre sind, nicht in die Eröffnungsbilanz aufgenommen werden müssen, gilt auch für bewegliche Kunstwerke. Dennoch wurden bedeutsame Vermögensgegenstände, wie z.b. der abgebildete Konrad-Widerholt- Pokal sowie der Barockschrank aufgenommen. Wenn keine Anschaffungs- oder Herstellkosten vorhanden waren, wurden die Kunstgegenstände oder Kulturdenkmäler nach Erfahrungswerten aufgenommen. Soweit derartige Werte nicht vorhanden waren, wurde das Kunstwerk oder Kulturdenkmal mit einem Schätzwert oder Erinnerungswert angesetzt. Bei der Stadt Kirchheim unter Teck wurden Kunstgegenstände und Baudenkmäler bilanziert. Kunstgegenstände ,00 Baudenkmäler ,00 Konrad-Widerholt-Pokal Barockschrank

20 Bewegliches Vermögen ,46 In der Inventurrichtlinie für Kirchheim unter Teck wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Inventarisierungsgrenze von 1.000,00 (ohne Umsatzsteuer) festgesetzt ( 37 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GemHVO). Dies bedeutet, dass bewegliche Vermögensgegenstände unter 1.000,00 netto nicht in das Inventarverzeichnis (Hallo Kai) aufzunehmen sind. Diese werden dann direkt als Aufwand verbucht. Für die Bewertung der Vermögensgegenstände über 1.000,00 netto wurde die Vereinfachungsregel vom 62 Abs. 1 Satz 3 GemHVO verwendet. Demzufolge wurden alle Vermögensgegenstände über 1.000,00, die im Zeitraum von 6 Jahren vor der Eröffnungsbilanz erworben wurden, mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der Abschreibungen angesetzt. Bei Vermögensgegenständen die älter als 6 Jahre waren, wurde von einer Inventarisierung und Aufnahme abgesehen. Ausnahme: Aufgenommen wurde hochwertiges bewegliches Vermögen das älter als 6 Jahre war, wenn dessen Anschaffungswert über ,00 lag. Weiter musste dieses Vermögen eine Restnutzungsdauer von mindestens 2 Jahren haben. Inhalt des beweglichen Vermögens sind die Positionen Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge und die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Maschinen ,00 technische Anlagen 3.448,00 Fahrzeuge ,00 Bei Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen handelt es sich um bewegliches Anlagevermögen. Maschinen dienen unmittelbar der Leistungserstellung und sind selbstständig nutzbar und bewertbar. Zu den technischen Anlagen zählen z.b. EDV-Einrichtungen wie Server, Rundfunktechnik, Telefonanlagen und Registraturanlagen. Fahrzeuge dienen der Beförderung von Personen und Waren. Hier sind nicht nur die marktüblichen Fahrzeuge zu aktivieren, sondern auch die kommunalspezifischen Sonderfahrzeuge. Betriebs- und Geschäftsausstattung ,46 Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung zählen alle Einrichtungsgegenstände des Büros (PC, Büro - möbel, Drucker), der Werkstätten (Werkzeuge, Gartengeräte) und anderer öffentlicher Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen und Kindergärten (Spielzeug, mobile Tafeln, Geschirr usw.).

21 Vorräte ,82 Unter Vorräten versteht man Vermögensgegenstände, welche nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Hierunter fallen Rohstoffe (z.b. Streusalz), Hilfsstoffe und Betriebsstoffe (z.b. Heizöl). Der Inventarwert der Vorräte ist mit dem gewogenen Durchschnittswertverfahren zu ermitteln. Für die Buchungssystematik von Vorräten gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten, die bestandsorientierte Verbuchung und die aufwandsorientierte Verbuchung. In der Bilanz der Stadt Kirchheim unter Teck sind folgende Vorräte bilanziert: Streusalzlager , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau ,41 Geleistete Anzahlungen bezeichnen die geldlichen Vorleistungen der Gemeinde auf noch zu erhaltende Sachanlagen. Erfolgt die Lieferung der Sachanlagen, so wird diese aktiviert und die Anzahlung ist zu verrechnen. Anlagen im Bau bilden den Wert noch nicht fertig gestellter Sachanlagen. Es werden die Ausgaben als sogenannte Anlagen im Bau (AIB) aktiviert, die bis zum Bilanzstichtag für noch nicht fertig gestellte Anlagen entstanden sind. Erfolgt die Fertigstellung und die Inbetriebnahme, so wird die Anlage im Bau aktiviert und die Investitionen den entsprechenden Konten bzw. Anlageklassen zugeordnet. Heizöllager ,03 Reinigungsmaterial- und leuchtmittellager ,94 Das aufwandsorientierte Verfahren verbucht Zugänge von Vorräten unterjährig direkt als Aufwand. Hier wird nur der Anfangs- und Schlussbestand ausgewiesen. Der Saldo hieraus ergibt dann die Bestandsveränderung (Bestandsmehrung oder Bestandsminderung). Die aufwandsorientierte Variante wird bei Streusalz und Heizöl angewandt. Bei der bestandsorientierten Verbuchung werden Zugänge, also Einkäufe, zu den Einstandspreisen verbucht. Wenn ein Vorrat verbraucht wird bedeutet dies eine Bestandsminderung auf der einen und einen Aufwand auf der anderen Seite. Dieses Verfahren wurde für das Reinigungsmaterial- und Leuchtmittellager angewandt.

22 Finanzvermögen , Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen ,60 Eine Beteiligung im gemeindewirtschaftsrechtlichen Sinn liegt vor, wenn die Gemeinde Anteile an einem rechtlich selbstständigen Unternehmen erwirbt. Weiter muss die Gemeinde die Absicht haben, einen dauerhaften Einfluss auf die Betriebsführung des Unternehmens zur Aufgabenerfüllung auszuüben. Sonstige Beteiligungen hat die Kommune, wenn sie keinen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann, jedoch zum Aufbau einer Geschäftsbeziehung Anteile hält. Beteiligungen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bilanziert. Als Anschaffungskosten kommen drei Werte in Betracht: die Bareinlage (Betrag der Einlage), die Sacheinlage (Wert des Einlageobjektes bei der Beteiligung) oder Dienstleistungen. Die Stadt Kirchheim unter Teck ist Mitglied beim Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen Neckar und beim Zweckverband kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart. Eine Mitgliedschaft in Form einer Verbandsmitgliedschaft besteht auch beim Neckar-Elektrizitätsverband. Die Beteiligung am Zweckverband Landeswasserversorgung wird bei den Stadtwerken gehalten. Auch hier wurden die Beteiligungen mit den Anschaffungskosten bewertet. Können diese Anschaffungskosten nur noch mit einem unverhältnismäßigen Aufwand oder überhaupt nicht mehr ermittelt werden, darf der Wert der Mitgliedschaft/Beteiligung nach der sog. Eigenkapitalspiegelmethode angesetzt werden, d.h. der auf die Gemeinde entfallende Anteil am Eigenkapital wird als Ersatzwert der Anschaffungskosten verwendet ( 62 Abs. 5 GemHVO). Von der Erleichterungsregelung gemäß 62 Abs. 5 GemHVO (Ansatz des anteiligen Eigenkapitals) wurde nicht Gebrauch gemacht.

23 Sondervermögen ,65 Die Stadt Kirchheim unter Teck hat Sondervermögen in Form von Vermögen des Eigenbetriebes Stadtwerke und Vermögen der rechtlich unselbstständigen Bürgerstiftung. Die Stadtwerke Kirchheim unter Teck mit den Betriebszweigen Wasserversorgung, Tiefgaragen und Bäderbetrieb werden als Sondervermögen in Form eines Eigenbetriebes gehalten. Eigenbetriebe sind die von einer Kommune nach dem Eigenbetriebsrecht geführten wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie haben eine gesonderte Buchführung, einen eigenen Wirtschaftsplan und Jahresabschluss und sind deshalb aus dem städtischen Haushalt ausgegliedert. In der städtischen Vermögensrechnung wurde bereits das in das Sondervermögen mit Sonderrechnung einbezahlte Eigenkapital ausgewiesen. Diese Werte wurden in die Eröffnungsbilanz übernommen. Die Parkhaus GmbH wird als Beteiligung bei den Stadtwerken gehalten. Bei der Bürgerstiftung Kirchheim unter Teck handelt es sich um eine nichtrechtsfähige kommunale Stiftung. Rechtlich unselbständige örtliche Stiftungen (nichtrechtsfähige Stiftungen) sind Vermögensmassen, die vom Stifter einer anderen Person zur treuhändischen Verwaltung bzw. zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks übertragen worden sind. Bei dem Vermögen handelt es sich um Sondervermögen gemäß 96 GemO. Die rechtlich unselbständigen Stiftungen sind Teil des städtischen Haushalts und stellen deshalb keinen selbständigen Aufgabenbereich dar. Für die Bewertung von Sondervermögen gelten die Ausführungen zur Bewertung von Beteiligungen analog Ausleihungen ,64 Ausleihungen sind Finanzforderungen der Kommune, die durch Hingabe von Kapital erworben wurden. Zu den Ausleihungen zählen vor allem die Darlehen. Die Bedingungen einer Ausleihung werden zwischen der Kommune als Kreditgeber und dem Kreditnehmer ausgehandelt. Eine Ausleihung ist eine unbedingte Verbindlichkeit gegenüber der Kommune, die bei Fälligkeit zurückgezahlt werden muss Wertpapiere und sonstige Einlagen ,47 Als Wertpapiere werden Urkunden bezeichnet, die Vermögensrechte so verbriefen, dass deren Ausübung an den Besitz des Papiers geknüpft ist. Hierzu zählen beispielsweise Anteile an Investmentfonds, Aktien, Schuldverschreibungen usw.. Datengrundlage sind die abgestimmten Kontostände der Wertpapierkonten. Darin enthalten: Kirchheim unter Teck-Fonds: ,41 sonstige Einlagen und Festgelder: ,06

24 Forderungen ,24 Diese Bilanzposition wird in folgende Posten unterteilt: Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen privatrechtliche Forderungen Diese werden nachstehend einzeln erläutert. Eine Forderung erlischt i.d.r. durch den Zahlungseingang. Für die Eröffnungsbilanz wurden Ende 2012 sämtliche Einnahmereste auf ihre Einbringlichkeit geprüft und gegebenenfalls niedergeschlagen. Im laufenden Betrieb werden Forderungen regelmäßig überprüft und bei Feststellung der Uneinbringlichkeit abgeschrieben. Es wurden pauschale Wertberichtigungen je nach Forderungsart vorgenommen. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen ,87 Öffentlich-rechtliche Forderungen basieren auf gesetzlichen Vorschriften zwischen der Kommune und Dritten. Sie teilen sich auf in Steuern, Gebühren, Beiträge, Forderungen aus Transferleistungen und sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelten. Solche Gebühren können zum Beispiel Verwaltungsgebühren (für eine auf Veranlassung erbrachte Leistung) oder Benutzungsgebühren (Gegenleistung für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen) sein. Beispiele für Steuern sind die Grundsteuer, Gewerbesteuer oder Hundesteuer. Für diese dürfen die Gemeinden nach dem Kommunalabgabengesetz Steuern erheben. Transferleistungen sind Leistungen im sozialen Bereich (z.b. Sozialhilfe, Jugendhilfe), die auf dem Grundsatz der Solidarität basieren. Forderungen aus Transferleistungen entstehen bei Rückforderung beim Empfänger bzw. bei Erstattung vom überörtlichen Sozialhilfeträger. Die Stadt Kirchheim unter Teck stellt hier weiter Ansprüche aus zu erhaltenden Zuschüssen und Zuweisungen dar. Da die Einbuchung und der Zahlungseingang zeitlich zusammenfallen, entstehen hier keine Kasseneinnahmereste. Sämtliche Forderungen werden in der Debitorenbuchhaltung geführt. So konnten die Daten für die Eröffnungsbilanz aus den Resten bzw. Überzahlungen der Debitorenkonten aus dem SAP-Mandanten (SAP) ermittelt werden. Privatrechtliche Forderungen ,37 Eine privatrechtliche Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern (vgl. 241 BGB). Das Schuldverhältnis kann durch Gesetz oder durch einen Vertrag entstanden sein. Die privatrechtlichen Forderungen werden nach demselben Prinzip bewertet wie die öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen (siehe oben). Zu den privatrechtlichen Forderungen zählt auch die Vorsteuer. Diese, in Lieferantenrechnungen enthaltene und von der Kommune bezahlte Umsatzsteuer, kann im Bereich der umsatzsteuerpflichtigen Betriebe gewerblicher Art als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden. Bemessungsgrundlage ist das in Rechnung gestellte Nettoentgelt für eine erhaltene Lieferung oder sonstige Leistung. Die Vorsteuer der Stadt Kirchheim unter Teck ergab sich aus den Vorsteuerbzw. Umsatzsteuerauswertungen der städtischen Buchhaltung in SAP. Beim Geschäftsjahresabschluss ergibt sich gegenüber dem Finanzamt entweder eine Forderung oder eine Verbindlichkeit. Eine Forderung wird auf dem Konto Vorsteuer gebucht, eine Verbindlichkeit auf dem Konto Umsatzsteuer.

25 Liquide Mittel ,12 Nach den Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen Baden-Württemberg zählen zu den liquiden Mitteln Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten, sowie der Kassenbestand (Bargeld). Weiter versteht man unter liquiden Mitteln Tagesgelder und Tagesgeldkonten. Es handelt sich also um jederzeit verfügbare Mittel. Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nennwert zu bewerten. Als Datenbestand dienten die Bestände der Girokonten, der Bestand an Bargeld, sowie die Beträge ausgestellter bzw. noch nicht eingelöster Schecks. 4.2 Abgrenzungsposten , Aktive Rechnungsabgrenzung ,06 Unter aktive Rechnungsabgrenzung (RAP) fallen Aufwendungen, die bereits im abgelaufenen Haushaltsjahr im Voraus bezahlt und gebucht wurden, aber entweder nur zum Teil oder auch ganz wirtschaftlich dem neuen Haushaltsjahr zuzurechnen sind. Die Bildung der aktiven RAP erfolgt mit dem Betrag, der sich wirtschaftlich auf die Zeit nach dem Bilanzstichtag bezieht. Die Auflösung der aktiven Rechnungsabgrenzung und das Buchen des Aufwands erfolgt in dem wirtschaftlich zuzurechnenden Haushaltsjahr Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0,00 Die Stadt Kirchheim unter Teck leistet regelmäßig Zuwendungen / Investitionszuschüsse für die Herstellung, die Anschaffung und die Sanierung von Vermögensgegenständen, jedoch ohne dabei das wirtschaftliche Eigentum oder Besitzrecht an den geförderten Objekten zu erwerben. Der Gesetzgeber eröffnet im Rahmen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts ein vollständiges Wahlrecht für die Bilanzierung von Sonderposten für geleistete Zuwendungen. Demnach sollen gem. 40 Abs. 4 GemHVO von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen werden und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgelöst werden. Die Stadt Kirchheim unter Teck macht von dem Wahlrecht gemäß 62 Abs. 6 GemHVO Gebrauch und verzichtet aus Vereinfachungsgründen vollständig auf den Ansatz von Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse bis in der Eröffnungsbilanz zum In den Folgebilanzen werden Sonderposten nur bei solchen geleisteten Investitionszuschüssen gebildet, denen ein einmaliger nicht wiederkehrender Charakter zuzuschreiben ist (z.b. Generalsanierung eines Kindergartens in Trägerschaft eines Dritten) und bei denen die geförderten Vermögensgegenstände einer langen Nutzungsdauer unterliegen (z.b. Baukostenzuschüsse für Gebäude, Sportstätten usw.). 4.3 Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 Übersteigt der Jahresfehlbetrag das vorhandene Basiskapital (Eigenkapital) entsteht ein nicht gedeckter Fehlbetrag. Dies ist dann der Fall, wenn weder ausreichende Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder des Sonderergebnisses und zuwenig Basiskapital vorhanden sind. Somit muss ein nicht gedeckter Fehlbetrag auf der Aktivseite ausgewiesen werden, damit die Bilanz ausgeglichen werden kann. Da die Stadt Kirchheim unter Teck ein positives Basiskapital hat und somit die Bilanz ausgeglichen werden kann, muss unter dieser Position nichts ausgewiesen werden.

26 26 5 Erläuterungen zu den Posten der Passivseite Passiva ,61 Die Passivseite der Bilanz wird in die Kapitalposition, die Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und in die passive Rechnungsabgrenzung gegliedert (Mindestgliederung nach 52 Abs. 2 GemHVO). Sie zeigt die Herkunft der finanziellen Mittel auf. 5.1 Kapitalposition ,44 Die Kapitalposition entspricht dem Eigenkapital der Kommune und stellt den Differenzbetrag des gesamten Vermögens (Aktiva) und sämtlichen Verpflichtungen dar Basiskapital ,03 Das Basiskapital ist die sich in der Bilanz ergebende Differenz zwischen Vermögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzung der Passivseite. Die Ermittlung des Basiskapitals ergibt sich aus den anderen Bilanzpositionen Rücklagen ,41 Rücklagen bilden in der Vermögensrechnung einen Bestandteil der Kapitalposition, also dem Eigenkapital. Sie liegen nicht zwingend als Kassenbestand oder Bankguthaben vor und können deshalb nicht zur Finanzierung von Auszahlungen verwendet werden. Außerdem können Rücklagen für andere Zwecke gebildet werden. In der Eröffnungsbilanz der Stadt Kirchheim unter Teck sind nur die zweckgebundenen Rücklagen ausgewiesen, da es zum Zeitpunkt 1. Januar 2013 keinen Bestand an anderen Rücklagearten gab. Zweckgebundene Rücklagen ,41 Unter zweckgebundenen Rücklagen werden die Rücklagen verbucht, die für besondere Zwecke zu bilden sind, z.b. zweckgebundene Erträge verbunden mit einer Verpflichtung gegenüber Dritten, wie Erträge aus Stellplatzablösungen. Auch das Eigenkapital der rechtlich unselbständigen Stiftungen und Vermächtnisse wird bei den zweckgebundenen Rücklagen ausgewiesen. Bei der Bewertung war zunächst festzustellen, ob es Tatbestände gibt, die eine Bildung von zweckgebundenen Rücklagen verlangt. Die Ermittlung für die Folgebilanzen ergibt sich aus den unterjährigen Zu- und Abgängen.

27 Sonderposten ,67 Als Sonderposten werden Investitionszuweisungen, Investitionsbeiträge und sonstige Sonderposten dargestellt. Da erhaltene, in der Regel nicht rückzahlbare investive Zuwendungen nach ihrer Verwendung nach kein Fremdkapital mehr darstellen, aber wegen ihrer langfristigen Zweckbindung auch nicht als echtes Eigenkapital anzusehen sind, können sie weder dem Eigenkapital noch dem Fremdkapital klar zugeordnet werden. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt im selben Zeitraum wie die Abschreibungen des damit finanzierten Vermögengenstandes. Bei einzelnen Vermögensgegenständen des Infrastrukturvermögens konnte die tatsächliche Zuschusshöhe nicht mehr ermittelt werden. Das Abzugskapital für Straßen, Wege und Plätze beträgt 75 %. Dieser Pauschalsatz kommt nur dann zur Anwendung, wenn es entsprechende Vermögensgegenstände gibt, die am Eröffnungsbilanzstichtag im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Kirchheim unter Teck stehen und noch nicht abgeschrieben sind Sonderposten für Investitionszuweisungen ,91 Zu den Sonderposten für Investitionszuweisungen zählen erhaltene Mittel für die Finanzierung von Investitionen. Diese sind im Regelfall mit einer bestimmten Zweckbindung versehen, können also nicht frei verwendet werden. Zuwendungen unterteilen sich in Zuweisungen und Zuschüsse. Zuweisungen sind Vermögensübertragungen (Geld- oder Sachleistungen) innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Vermögensübertragungen (Geld- oder Sachleistungen) vom öffentlichen an den privaten Bereich und umgekehrt Sonderposten für Investitionsbeiträge ,65 Hierzu zählen die Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach 20 ff, 33 KAG und BauGB. Diese werden von der Kommune von den Grundstückseigentümern als Ersatz für die Anschaffung, Herstellung oder Erweiterung öffentlicher Einrichtungen erhoben. Erschließungsbeiträge und deren Passivierung in der Bilanz stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erschließung von Neubaugebieten. Sie sind somit vor allem dem Infrastrukturvermögen zuzuordnen Sonderposten für Sonstiges ,11 Hierzu gehören sämtliche Sonderposten in Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb (Sachschenkungen, Geldspenden etc.). Sachspenden sind, sofern Vermögensgegenstände vorliegen, mit ihrem jeweiligen Wert zu aktivieren. Gleichzeitig wird ein Sonderposten in gleicher Höhe passiviert. Der Wert einer Sachspende ist der Spendenbescheinigung im Einzelfall zu entnehmen. Liegt keine Spendenbescheinigung vor, ist von dem jeweiligen Fachamt ein Wert zu ermitteln. Empfangene Geldspenden werden in Abhängigkeit ihrer Zweckbindung (Tätigung einer Investition), bzw. Mittelverwendung, passiviert. Auch hier gilt, dass die Auflösung analog zu dem mit der Geldspende erworbenen Vermögensgegenstand zu erfolgen hat.

28 28 Für Sonderposten gelten gem. 62 Abs. 6 GemHVO die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Demnach werden die Sonderposten in ihrer tatsächlichen eingegangenen Höhe in der Bilanz ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufgelöst. 5.3 Rückstellungen ,61 Für ungewisse Verbindlichkeiten und für hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen sollen Rückstellungen gebildet werden. Diese dürfen nur aufgelöst werden, wenn der Grund für die Rückstellung entfallen ist. Die folgenden Punkte (5.3.1, und 5.3.3) stellen Pflichtrückstellungen nach 90 Abs. 2 GemO dar. Unter fallen freiwillige Rückstellungen von deren Ansatz Gebrauch gemacht wurden Lohn- und Gehaltsrückstellungen ,27 Diese Rückstellungen sind gemäß 41 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO für die Lohn- und Gehaltszahlung für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit und ähnlichen Maßnahmen zu bilden. Es gibt zwei Altersteilzeitmodelle: das Blockmodell und das Teilzeitmodell. Lediglich beim Blockmodell sind Altersteilzeitrückstellungen zu bilden. Bei der Stadt Kirchheim unter Teck gibt es aktuell nur Altersteilzeitvereinbarungen nach dem Blockmodell. Zum 1. Januar 2013 haben insgesamt 30 Arbeitnehmer bei der Stadt Kirchheim unter Teck eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen Gebührenüberschussrückstellungen ,00 Kostenrechnende Einrichtungen arbeiten nach dem Kostendeckungsprinzip, d.h. es besteht ein Kostenüberschreitungsverbot und ein Kostendeckungsgebot. Wenn Kostenüberdeckungen eintreten, sind diese innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Kostenüberdeckungen sind in der Bilanz als Rückstellungen für den Gebührenausgleich zu passivieren. Da die Kommune über die zuviel gezahlten Gebühren nicht frei verfügen kann, muss sie sie durch eine Rückstellungsbildung binden. Nach der Auflösung der Rückstellung in den Folgejahren, können die Gebühren dann dem eigentlichen Zweck zugeführt werden.

29 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren ,34 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren sind erst dann zu bilden, wenn sich aufgrund besonderer Umstände oder entsprechender Hinweise ergibt, dass der Gemeinde eine Inanspruchnahme tatsächlich droht. Bei der Stadt Kirchheim unter Teck sind dies nur solche Rückstellungen, die anhängige Gerichtsverfahren gegen die Stadt Kirchheim unter Teck betreffen Sonstige Rückstellungen ,00 Für weitere ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen können Wahlrückstellungen gebildet werden. Vom Ansatz freiwilliger Rückstellungen hat die Stadt Kirchheim unter Teck Gebrauch gemacht. Hierunter fallen die Finanzausgleichsrückstellungen. Mit der Bildung von Rückstellungen für Umlagezahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs und für die Kreisumlage kann eine stetige Erfüllung der kommunalen Aufgaben unterstützt werden. Die Stadt hat sich dazu entschlossen, diese Wahlrückstellung ab dem Jahr der Erstellung der Eröffnungsbilanz zu bilden. Nicht einbezogen wurden anhängige Klagen gegen die Stadt Kirchheim unter Teck aus Fällen, in denen die Haftpflichtversicherung die Prozessführung übernimmt und im Falle des Unterliegens auch für die gerichtlich geltend gemachte Forderung einstehen wird. Bei Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren wurde vom Standardverlauf eines Verfahrens, welches durch Urteil beendet wird, ausgegangen. Änderungen können sich durch Vergleich, Klagerücknahme, Anerkenntnis ergeben.

Erstellung einer Eröffnungsbilanz. nach dem NKHR für die. Stadt Emmendingen

Erstellung einer Eröffnungsbilanz. nach dem NKHR für die. Stadt Emmendingen Erstellung einer Eröffnungsbilanz nach dem NKHR für die Stadt Emmendingen 1. Das Projektteam 2. Vorstellung Stadt Emmendingen 3. Allgemeines zur Einführung des NKHR 4. Bilanz 5. Beispiele Finanzvermögen

Mehr

Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg. Eröffnungsbilanz. zum

Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg. Eröffnungsbilanz. zum Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 Herausgeber: Zweckverband Gewerbepark Bietigheimer Weg

Mehr

Herzlich willkommen. Stadt Gernsbach. Auf dem Weg von der Kameralistik zur Doppik. Referenten:

Herzlich willkommen. Stadt Gernsbach. Auf dem Weg von der Kameralistik zur Doppik. Referenten: Herzlich willkommen Stadt Gernsbach Auf dem Weg von der Kameralistik zur Doppik Referenten: Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl www.hs-kehl.de 1 Gliederung 1. Einführung Neues Kommunales Haushaltsrecht

Mehr

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0, Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 0,00 0,00

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0, Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 0,00 0,00 1 Anlagevermögen 1.029.916,55 1.063.248,50 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1.1 Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 1.1.2 Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 1.1.3

Mehr

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände , , Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte ,51 47.

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände , , Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte ,51 47. 1 Anlagevermögen 85.769.849,98 89.960.089,46 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 6.167.176,71 6.546.017,90 1.1.1 Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 37.952,51 47.224,82 1.1.2 Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0, Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 0,00 0,00

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0, Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 0,00 0,00 AKTIVA 1 Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.1.1 Konzessionen, DV-Lizenzen, sonstige Rechte 1.1.2 Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen 1.1.3 Anzahlungen auf

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Odenthal

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Odenthal Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Odenthal Beschluss über die Feststellung des Jahressabschlusses zum 31.12.2011 der Gemeinde Odenthal und über die Entlastung des Bürgermeisters.

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 der Gemeinde Odenthal

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 der Gemeinde Odenthal Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 der Gemeinde Odenthal Beschluss über die Feststellung des Jahressabschlusses zum 31.12.2010 der Gemeinde Odenthal und über die Entlastung des Bürgermeisters.

Mehr

für die Gemeinde Simonswald zum

für die Gemeinde Simonswald zum Projektteam: Erstellung einer Eröffnungsbilanz nach dem NKHR für die Gemeinde Simonswald zum 01.01.2015 Nico Becker Silke Birkle Aina Bocksteger Maria Pia Del Buono Alexandra Kratzer Jennifer Kraushaar

Mehr

Bilanz Aktiva. Seite : erstellt von: erstellt am: re Gemeinde 6 Stadt Lychen. Ist Ist Vorjahr

Bilanz Aktiva. Seite : erstellt von: erstellt am: re Gemeinde 6 Stadt Lychen. Ist Ist Vorjahr Bilanz 1 1 Anlagevermögen 26.536.452,11 27.435.269,39 1.1 Immatrielle Vermögensgegenstände 11.126,00 12.907,00 Immatrielle Vermögensgegenstände 11.126,00 12.907,00 012100 Lizenzen 1,00 1,00 013100 DV-Softwa

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Odenthal

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Odenthal Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 der Gemeinde Odenthal Beschluss über die Feststellung des Jahressabschlusses zum 31.12.2012 der Gemeinde Odenthal und über die Entlastung des Bürgermeisters.

Mehr

Gemeinde Ostenfeld - Jahresabschluss 2012 - Anhang in Kurzform - Erläuterungen zur Schlussbilanz der Gemeinde Ostenfeld zum 31.12.2012 I) Allgemeine Hinweise Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Ostenfeld

Mehr

Bilanz Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände , ,90

Bilanz Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände , ,90 1. Anlagevermögen 86.104.299,72 82.830.337,67 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 31.000,56 43.661,90 01000000 Immaterielle Vermögensgegenstände 31.000,56 43.661,90 1.2 Sachanlagen 81.213.784,76 77.904.557,73

Mehr

Bürgerversammlung Bürgerversammlung. Bürgerversammlung

Bürgerversammlung Bürgerversammlung. Bürgerversammlung Bürgerversammlung 2015 Bürgerversammlung Bürgerversammlung Bürgerversammlung 2016 Bürgerversammlung 2015 2015 2015 Das Haushaltsjahr 2015 im Überblick Elemente des doppischen Haushalts: Ergebnisrechnung

Mehr

Gärtringen, den Az : Al/Wi. Vorstellung der Bewertung des Anlagevermögens der Gemeinde Gärtringen

Gärtringen, den Az : Al/Wi. Vorstellung der Bewertung des Anlagevermögens der Gemeinde Gärtringen GEMEINDE GÄRTRINGEN BÜRGERMEISTER Gemeinderatsdrucksache Nr. 058 / 2015 Gärtringen, den 19.05.2015 Az : 20-902.00-Al/Wi. Vorstellung der Bewertung des Anlagevermögens der Gemeinde Gärtringen I Vorlage

Mehr

Die finanzielle Lage des Landkreises stellt sich im Drei-Komponenten-System zum (Zusammenfassung der wesentlichen Punkte) wie folgt dar:

Die finanzielle Lage des Landkreises stellt sich im Drei-Komponenten-System zum (Zusammenfassung der wesentlichen Punkte) wie folgt dar: 1 Bilanz 1.1 Allgemeine Erläuterungen zur Schlussbilanz Der Landkreis Prignitz hat nach 82 Abs. 1 BbgKVerf für den Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger

Mehr

Das Modellprojekt Doppik. im Landkreis Mansfelder Land

Das Modellprojekt Doppik. im Landkreis Mansfelder Land Das Modellprojekt Doppik im Landkreis Mansfelder Land 1 Projektplan (1) Teilprojekte Bilanz - Erfassung und Bewertung des Vermögens (Arbeitskreis I) Einrichtung der Anlagenrechnung Planung Dauer Anfang

Mehr

Eröffnungsbilanz 2011

Eröffnungsbilanz 2011 1 1 Anlagevermögen 1.1 Immatrielle Vermögensgegenstände Immatrielle Vermögensgegenstände 36.059,36 01310000 DV-Software 36.059,36 Immatrielle Vermögensgegenstände 36.059,36 1.2 Sachanlagevermögen 1.2.1

Mehr

Jahresabschluss Inhaltsverzeichnis

Jahresabschluss Inhaltsverzeichnis Jahresabschlussbericht 28 Jahresabschluss 28 Inhaltsverzeichnis 1 Vermögensrechnung...2 2 Ergebnisrechnung...4 2-1 Gesamtergebnisrechnung Wiesbaden und AKK...4 2-1.1 Gesamtsicht Wiesbaden inkl. Teilergebnisrechnungen...5

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 11. Jahrgang * Schönefeld, den 09.01.2013 Nummer: 01/13 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Ökohof Kuhhorst gemeinnützige GmbH. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz zum 31.

Ökohof Kuhhorst gemeinnützige GmbH. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz zum 31. Ökohof Kuhhorst gemeinnützige GmbH Fehrbellin GT Kuhhorst Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVSEITE A. ANLAGEVERMÖGEN Entgeltlich erworbene

Mehr

Bewertungsgrundsätze für das Anlagevermögen zur Eröffnungsbilanz Landkreis Böblingen

Bewertungsgrundsätze für das Anlagevermögen zur Eröffnungsbilanz Landkreis Böblingen Bewertungsgrundsätze für das Anlagevermögen zur Eröffnungsbilanz 01.01.2009 Landkreis Böblingen Stand: 14.03.2011 1. VERMÖGEN 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 423.369,23 DV-Software und Lizenzen Bewertungsgrundlage:

Mehr

HORST SCHWEEN Wirtschaftsprüfer

HORST SCHWEEN Wirtschaftsprüfer HORST Wirtschaftsprüfer Überörtliche Sozietät (Kassel und Lutherstadt Eisleben) seit 1990 Zusammenarbeit im Geschäftsfeld Doppik für Kommunen mit: WP Wolfgang Reinhard, Bad Salzungen und Fulda Eröffnungsbilanz

Mehr

Bürgerversammlung 2015

Bürgerversammlung 2015 Bürgerversammlung 2015 Bürgerversammlung Bürgerversammlung Bürgerversammlung 2017 Bürgerversammlung 2015 2015 2015 Bürgerversammlung 2015 Bürgerversammlung 2017 Bürgerversammlung Bürgerversammlung 2015

Mehr

Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung, -kapitalflussrechnung und -verbindlichkeitenspiegel 2014 des Konzerns Stadt Ratingen

Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung, -kapitalflussrechnung und -verbindlichkeitenspiegel 2014 des Konzerns Stadt Ratingen Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung, -kapitalflussrechnung und -verbindlichkeitenspiegel 2014 des Konzerns Stadt Ratingen NKF Gesamtabschluss Stadt Ratingen 2014 Gesamtergebnisrechnung 2013 2014 1 Steuern

Mehr

Amtsblatt Nr. 01/2016 ausgegeben am: 13. Januar 2016

Amtsblatt Nr. 01/2016 ausgegeben am: 13. Januar 2016 Amtsblatt Nr. 01/2016 ausgegeben am: 13. Januar 2016 Nr. Gegenstand 1 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Lünen zum 31.12.2014 durch den Rat, Entlastung des Bürgermeisters und Deckung des Jahresfehlbetrages

Mehr

Projekt Vermögensbewertung Stadt Walldorf

Projekt Vermögensbewertung Stadt Walldorf Projekt Vermögensbewertung Stadt Walldorf Projektplan der Stadt Walldorf Projektplan der Stadt Walldorf Inhalt: Grundsätze der Vermögensbewertung Bewertung von - unbebauten Grundstücken - Gebäuden - Wald

Mehr

Die finanzielle Lage des Landkreises stellt sich im Drei-Komponenten-System zum (Zusammenfassung der wesentlichen Punkte) wie folgt dar:

Die finanzielle Lage des Landkreises stellt sich im Drei-Komponenten-System zum (Zusammenfassung der wesentlichen Punkte) wie folgt dar: 1 Bilanz 1.1 Allgemeine Erläuterungen zur Schlussbilanz Der Landkreis Prignitz hat nach 82 Abs. 1 BbgKVerf für den Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger

Mehr

NKF-Positionenrahmen für den Gesamtabschluss Teil A: Gesamtbilanz (Summenbilanz)

NKF-Positionenrahmen für den Gesamtabschluss Teil A: Gesamtbilanz (Summenbilanz) (Anlage 26) NKF-Positionenrahmen für den Gesamtabschluss Teil A: Gesamtbilanz (Summenbilanz) A Aktiva A1 (nicht belegt) A2 Immaterielle Vermögensgegenstände Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwert

Mehr

Positionenplan Stadt Salzgitter. Gesamtbilanz Gesamtergebnisrechnung

Positionenplan Stadt Salzgitter. Gesamtbilanz Gesamtergebnisrechnung Positionenplan Stadt Salzgitter Gesamtbilanz Gesamtergebnisrechnung Stand Januar 2010 1 Positionenplan Gesamtbilanz Stadt Salzgitter ATIVA 0000000 Immaterielle Vermögensgegenstände 0010000 onzessionen

Mehr

Ziele des Neuen Kommunalen Finanzmanagements

Ziele des Neuen Kommunalen Finanzmanagements Verkehrstag Münsterland 2010 Straßenerhaltung in Kommunen Sachstandsbericht Doppik Referent: Kämmerer Heinz-Dieter Wette Ziele des Neuen Kommunalen Finanzmanagements Darstellung des vollständigen Vermögens-

Mehr

ERFOLGSPLAN. Anlage I FS. Plan t+1 V-Ist t Plan t Ist t-1

ERFOLGSPLAN. Anlage I FS. Plan t+1 V-Ist t Plan t Ist t-1 Anlage I FS ERFOLGSPLAN Plan t+1 V-Ist t Plan t Ist t-1 1. Erträge aus IHK-Beiträgen 2. Erträge aus Gebühren 3. Erträge aus Entgelten 4. Erhöhung/Verminderung des Bestandes fertiger und unfertiger Leistungen

Mehr

Jahresabschluss der. Villa Auenwald" Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30.

Jahresabschluss der. Villa Auenwald Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Jahresabschluss der Villa Auenwald" Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 490 Villa Auenwald Seniorenheim GmbH, Böhlitz-Ehrenberg Bilanz zum

Mehr

- 1 - ERFOLGSPLAN der IHK Lahn-Dill Anlage I FS (ab 2014) Plan Plan Ist Lfd. Jahr Vorjahr Euro Euro Euro

- 1 - ERFOLGSPLAN der IHK Lahn-Dill Anlage I FS (ab 2014) Plan Plan Ist Lfd. Jahr Vorjahr Euro Euro Euro ERFOLGSPLAN der IHK Lahn-Dill Anlage I FS (ab 2014) 1. Erträge aus IHK-Beiträgen 2. Erträge aus Gebühren 3. Erträge aus Entgelten 4. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen

Mehr

I n h a l t s v e r z e i c h n i s. Anlagen zum Finanzstatut ab der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald in Pforzheim

I n h a l t s v e r z e i c h n i s. Anlagen zum Finanzstatut ab der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald in Pforzheim I n h a l t s v e r z e i c h n i s Anlagen zum Finanzstatut ab 01.01.2015 der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald in Pforzheim Anlage I Anlage II Anlage II a Anlage III Anlage IV Anlage V Anlage

Mehr

Die finanzielle Lage des Landkreises stellt sich im Drei-Komponenten-System zum (Zusammenfassung der wesentlichen Punkte) wie folgt dar:

Die finanzielle Lage des Landkreises stellt sich im Drei-Komponenten-System zum (Zusammenfassung der wesentlichen Punkte) wie folgt dar: 1 Bilanz 1.1 Allgemeine Erläuterungen zur Schlussbilanz Der Landkreis Prignitz hat nach 82 Abs. 1 BbgKVerf für den Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger

Mehr

HAUSHALTSPLAN FÜR DEN MÄRKISCHEN KREIS

HAUSHALTSPLAN FÜR DEN MÄRKISCHEN KREIS HAUSHALTSPLAN FÜR DEN MÄRKISCHEN KREIS Haushaltsjahr Herausgeber: MÄRKISCHER KREIS Der Landrat Fachbereich Finanzen Heedfelder Straße 45 58509 Lüdenscheid Tel.: 02351 966-60 Fax: 02351 966-6866 www.maerkischer-kreis.de

Mehr

Bewertungsrichtlinie der Stadt Kornwestheim

Bewertungsrichtlinie der Stadt Kornwestheim Entwurf Stand: 21.09.2011 Diese Bewertungsrichtlinie beruht im Wesentlichen auf den Ausführungen im Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des neuen kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) Baden-Württemberg.

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr I) Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner Sitzung am 19.12.2016 folgende Beschlüsse gefasst:

Mehr

Gemeinde Havixbeck Jahresabschluss Inhaltsverzeichnis

Gemeinde Havixbeck Jahresabschluss Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I. Jahresabschluss 2009...3 1. Gesamtergebnisrechnung 2009...3 2. Gesamtfinanzrechnung 2009...4 3. Teilergebnisrechnungen 2009...5 4. Teilfinanzrechnungen 2009...21 5. Bilanz zum 31.12.2009...37

Mehr

A N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016

A N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016 ANLAGE III/1 BLM Betriebs-Liegenschafts-Management GmbH, Wien A N H A N G ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2016 I. Allgemeine Erläuterungen Im Jahr 2013 wurde die HV Hotelverwaltungs GmbH rückwirkend

Mehr

Gesamtergebnisrechnung 3. Gesamtfinanzrechnung 5. Bilanz 7. Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen auf Produktbereichsebene 9

Gesamtergebnisrechnung 3. Gesamtfinanzrechnung 5. Bilanz 7. Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen auf Produktbereichsebene 9 Jahresabschluss Entwurf Inhaltsverzeichnis Seite Gesamtergebnisrechnung 3 Gesamtfinanzrechnung 5 Bilanz 7 Teilergebnis und Teilfinanzrechnungen auf Produktbereichsebene 9 Teilergebnis und Teilfinanzrechnungen

Mehr

Wir stellen um. Vorstellung der Eröffnungsbilanz

Wir stellen um. Vorstellung der Eröffnungsbilanz Wir stellen um Vorstellung der Eröffnungsbilanz 14.10.2013 Vorstellung der Studenten Stadt Markgröningen Jens Dörr Nicolai Frank Pascal Hirsch Stefanie Jud Lisa Klinge Lena Letzgus Johannes Schaber Gemeinde

Mehr

Eröffnungsbilanz. des Leitstellen-Zweckverbands Nord zum

Eröffnungsbilanz. des Leitstellen-Zweckverbands Nord zum Eröffnungsbilanz des Leitstellen-Zweckverbands Nord zum 01.01. Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 01.01.... 2 Allgemeine Erläuterungen... 4 Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen... 5 Aktiva... 5 Passiva...

Mehr

Eröffnungsbilanz 2009

Eröffnungsbilanz 2009 Aktiva 1 1 Anlagevermögen 57.218.290,30 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 135.879,18 1.1.1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte 30.879,18 02400000 Lizenzen, DV-Software 30.879,18 1.1.2 Geleistete

Mehr

Mosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz zum 31.

Mosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz zum 31. Mosaik - Services Integrationsgesellschaft mbh Berlin Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVSEITE A. ANLAGEVERMÖGEN 31.12.2014 31.12.2013

Mehr

Amtsblatt der Stadt Oelde

Amtsblatt der Stadt Oelde Amtsblatt der Stadt Oelde Oelde, den 16. Januar 2019 Jahrgang 2019 / Nummer 2 Laufende Nummer Bezeichnung Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses für die Stadt Oeldee gem. 96 Abs. 2 Gemeindeordnung

Mehr

STADT LEONBERG Drucksache 2015 Nr. V 55 Dezernat B Bettina Beck V-Ausschuss am ö Gemeinderat am ö

STADT LEONBERG Drucksache 2015 Nr. V 55 Dezernat B Bettina Beck V-Ausschuss am ö Gemeinderat am ö STADT LEONBERG Drucksache 2015 Nr. V 55 Dezernat B Bettina Beck V-Ausschuss am 24.09.2015 ö Gemeinderat am 29.09.2015 ö Vorgangsdrucksache Nr. Verhandlungsgegenstand Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts-

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 11

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 12. Jahrgang Zossen, Nr. 11 für die Stadt Zossen 12. Jahrgang Zossen, 28.09.2015 Nr. 11 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 28. September 2015 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow, Kallinchen,

Mehr

Bilanz zum 31. Dezember 2014

Bilanz zum 31. Dezember 2014 Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktivseite 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2013 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche

Mehr

Jahresabschluss 2011 Jahresbericht zum Haushaltsbuch 2011

Jahresabschluss 2011 Jahresbericht zum Haushaltsbuch 2011 Jahresabschluss 2011 Jahresbericht zum sbuch 2011 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Seite Jahresabschluss 2011 1 Aufstellungsvermerk 3 Gesamtergebnisrechnung (Anlage 1) 4 Gesamtfinanzrechnung (Anlage

Mehr

Anlagen zum Finanzstatut der IHK Darmstadt. Anlage I-FS ERFOLGSPLAN (alternativ: Plan-GuV) Plan Plan Ist Lfd. Jahr Vorjahr Euro Euro Euro

Anlagen zum Finanzstatut der IHK Darmstadt. Anlage I-FS ERFOLGSPLAN (alternativ: Plan-GuV) Plan Plan Ist Lfd. Jahr Vorjahr Euro Euro Euro ERFOLGSPLAN (alternativ: Plan-GuV) 1. Erträge aus IHK-Beiträgen 2. Erträge aus Gebühren 3. Erträge aus Entgelten 4. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 5. Andere

Mehr

Aktiva

Aktiva Bekanntmachung Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Porta Westfalica zum 31.12.2015 und Anerkennung des Lageberichts sowie Entlastung des Bürgermeisters durch Beschluss des Rates der Stadt Porta

Mehr

Stand zu Beginn Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten Wertpapierschulden

Stand zu Beginn Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten Wertpapierschulden Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus Bürgschaften, der Rückstellungen, der Rücklagen sowie Übersicht zur Ermittlung der Fehlbeträge aus Abschreibungen und deren Verrechnung

Mehr

Jahres abschlus s RICH AG. Heiliggeiststr München. zum 31. Dezember 2012

Jahres abschlus s RICH AG. Heiliggeiststr München. zum 31. Dezember 2012 Jahres abschlus s zum 31. Dezember 2012 RICH AG Heiliggeiststr. 1 80331 München BILANZ zum 31. Dezember 2012 RICH AG Vertrieb von Waren aller Art, München AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Aufwendungen

Mehr

BILANZ zum 31. Dezember 2014

BILANZ zum 31. Dezember 2014 BILANZ zum 31. Dezember 2014 Tradebyte Software GmbH, Entwicklung u.vermarktung v. Softwarelösungen, Ansbach Blatt 41 AKTIVA A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene

Mehr

Landesverordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) Vom 2. Juli 2009

Landesverordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) Vom 2. Juli 2009 Landesverordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) Vom 2. Juli 2009 Aufgrund 135 Abs. 2 a der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl.

Mehr

Vorlage 1 Bilanz und GuV

Vorlage 1 Bilanz und GuV Vorlage 1 Bilanz und GuV Der Jahresabschluss ist die wichtigste und am weitesten verbreitete Form der Ergebnisrechnung. Die grundlegenden Vorschriften zum Jahresabschluss ergeben sich aus 242 HGB. Danach

Mehr

Anlage I V zum Finanzstatut (FS) Anlage I Plan-Gewinn- und Verlustrechnung. Stand 07/2014 Seite 1 von 5. Plan Ist Ist Jahr lfd.

Anlage I V zum Finanzstatut (FS) Anlage I Plan-Gewinn- und Verlustrechnung. Stand 07/2014 Seite 1 von 5. Plan Ist Ist Jahr lfd. Anlage I Plan-Gewinn- und Verlustrechnung Plan-Gewinn- und Verlustrechnung (in Euro) Plan Jahr lfd. Jahr Vorjahr 1. Erträge aus IHK-Beiträgen 2. Erträge aus Gebühren 3. Erträge aus Entgelten 4. Erhöhung

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember micdata AG Gründung und Betreuung von Hightech Unternehmen. Luise-Ullrich-Straße 14.

JAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember micdata AG Gründung und Betreuung von Hightech Unternehmen. Luise-Ullrich-Straße 14. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2017 micdata AG Gründung und Betreuung von Hightech Unternehmen Luise-Ullrich-Straße 14 80636 München Finanzamt: München(143) Körpersch./Pers. Steuer-Nr: 143/101/22263

Mehr

Gemeinde Laar. Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010

Gemeinde Laar. Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 Gemeinde Laar Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 AKTIVSEITE PASSIVSEITE 1. Sachvermögen 1. Nettoposition 1.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche 840.190,96 1.1 Basis-Reinvermögen Rechte an unbebauten

Mehr

Die Stadtkirchenkanzlei. informiert: DOPPIK. 6. April 2013 Andrea Fienemann/ Carola Jung 1

Die Stadtkirchenkanzlei. informiert: DOPPIK. 6. April 2013 Andrea Fienemann/ Carola Jung 1 DOPPIK Doppelte Buchführung in Konten 6. April 2013 Andrea Fienemann/ Carola Jung 1 Sie erfahren heute etwas über Unterschiede zwischen kaufmännischer und kameralistischer Buchführung Ziele der Doppik

Mehr

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember der. DeltiTrade GmbH, Hannover

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember der. DeltiTrade GmbH, Hannover Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der DeltiTrade GmbH, Hannover DeltiTrade GmbH, Hannover Handelsbilanz zum 31. Dezember 2016 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015 A.

Mehr

Stand zu Beginn Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen , , ,00 0,00

Stand zu Beginn Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen , , ,00 0,00 Voraussichtlicher Stand der Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus Bürgschaften, der Rückstellungen, der Rücklagen sowie Übersicht zur Ermittlung der Fehlbeträge aus Abschreibungen und deren Verrechnung

Mehr

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 MOBILE TIERRETTUNG E. V. Ausbau Kirschberg 15 03058 Groß-Döbbern BILANZ zum 31. Dezember 2012 Mobile Tierrettung e. V., Groß Döbbern (Neuhausen/Spree) AKTIVA A. Anlagevermögen

Mehr

Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013

Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 MOBILE TIERRETTUNG E. V. Ausbau Kirschberg 15 03058 Groß-Döbbern BILANZ zum 31. Dezember 2013 Mobile Tierrettung e. V., Groß Döbbern

Mehr

Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr 2015 gem. 6b Abs. 3 EnWG. swa Netze GmbH

Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr 2015 gem. 6b Abs. 3 EnWG. swa Netze GmbH Tätigkeitsabschlüsse für das Geschäftsjahr 2015 gem. 6b Abs. 3 EnWG swa Netze GmbH Bilanz der swa Netze GmbH zum 31. Dezember 2015 nach Aktivitäten A. Anlagevermögen Elektrizitätsverteilung Gasverteilung

Mehr

IHK-BEKANNTMACHUNG. DEZEMBER 2014 w.news. Plan Plan Veränderungen Ist laufendes Jahr Plan zu Plan Vorjahr laufendes Jahr Euro Euro Euro Euro

IHK-BEKANNTMACHUNG. DEZEMBER 2014 w.news. Plan Plan Veränderungen Ist laufendes Jahr Plan zu Plan Vorjahr laufendes Jahr Euro Euro Euro Euro Plan-GuV 1. Erträge aus IHK-Beiträgen 2. Erträge aus Gebühren 3. Erträge aus Entgelten davon: - Verkaufserlöse 4. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 5. Andere

Mehr

Vorlage 1 Bilanz und GuV

Vorlage 1 Bilanz und GuV Vorlage 1 Bilanz und GuV Der Jahresabschluss ist die wichtigste und am weitesten verbreitete Form der Ergebnisrechnung. Die grundlegenden Vorschriften zum Jahresabschluss ergeben sich aus 242 HGB. Danach

Mehr

Nummer 02/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:

Nummer 02/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis: AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Nummer 02/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 12.01.2016 1. 2. 3. Inhaltsverzeichnis: Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Hünxe Öffentliche

Mehr

Zugänge Fahrzeuge Zugänge Anlagen im Bau - Tiefbau-

Zugänge Fahrzeuge Zugänge Anlagen im Bau - Tiefbau- Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2012 VE LF 30/16 Produkt 0231 Invest.-Nr. Sachkonto Teilfinanzposition Bezeichnung Betrag 02.3.008 075101 26 Zugänge Fahrzeuge 220.000 VE

Mehr

Städtische Betriebe Kaltenkirchen GmbH. Bilanz. zum. 31. Dezember 2016

Städtische Betriebe Kaltenkirchen GmbH. Bilanz. zum. 31. Dezember 2016 Anlage Nr. Blatt 1 I Städtische Betriebe Kaltenkirchen GmbH Bilanz zum 31. Dezember 2016 411 Bilanz zum AKTIVA Vorjahr T A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

Mehr

TOP Evangelische Landessynode

TOP Evangelische Landessynode TOP 12 15. Evangelische Landessynode Beilage 73 Ausgegeben im November 2018 Entwurf des Rechtsausschusses Kirchliches Gesetz zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften vom Die Landessynode hat das

Mehr

GEMEINDE KÖNGERNHEIM ERÖFFNUNGSBILANZ DER ORTSGEMEINDE KÖNGERNHEIM Eröffnungsbilanz der Ortsgemeinde Köngernheim 2009

GEMEINDE KÖNGERNHEIM ERÖFFNUNGSBILANZ DER ORTSGEMEINDE KÖNGERNHEIM Eröffnungsbilanz der Ortsgemeinde Köngernheim 2009 ERÖFFNUNGSBILANZ DER ORTSGEMEINDE KÖNGERNHEIM 24.06.2009 Jutta Hoff, Ortsbürgermeisterin 1 ERÖFFNUNGSBILANZ DER ORTSGEMEINDE KÖNGERNHEIM 24.06.2009 Diese Eröffnungsbilanz wurde im Hauptund Finanzausschuss

Mehr

Innovative Energie für Pullach GmbH Pullach. Unterlagen für die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010

Innovative Energie für Pullach GmbH Pullach. Unterlagen für die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 Innovative Energie für GmbH Unterlagen für die Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 Innovative Energie für GmbH Blatt 2 B i l a n z zum 31. Dezember 2010 A K T I V A P A S S I V A Vorjahr

Mehr

Vermögenslage Sachanlagevermögen Bewertung Eröffnungsbilanz

Vermögenslage Sachanlagevermögen Bewertung Eröffnungsbilanz Vermögenslage Sachanlagevermögen Bewertung Eröffnungsbilanz Sachanlagevermögen 1.1.2015: 1.220,8 Mio. Sachanlagevermögen 31.12.2014: 228,7 Mio. unbebaute Grundst.; 0,0 BGA; 35,3 Kunstgegenst., Bücher;

Mehr

Jahresabschluss der Stadt Fulda

Jahresabschluss der Stadt Fulda Jahresabschluss der Stadt Fulda 2015 IMPRESSUM Herausgeber: Ansprechpartner: Redaktion: Druck: Magistrat der Stadt Fulda Schlossstraße 1 36037 Fulda Telefon 0661/102-0 E-Mail: magistrat@fulda.de Oberbürgermeister

Mehr

HAUSHALTSPLAN FÜR DEN MÄRKISCHEN KREIS

HAUSHALTSPLAN FÜR DEN MÄRKISCHEN KREIS HAUSHALTSPLAN FÜR DEN MÄRKISCHEN KREIS Haushaltsjahr 2015 #$ #$ )--.// 0-1 23 --4-- 5 23-4-- -- 6 - : /. -. ; : / : / < < $ - 7$ -. # $ # #) $)) $ -./ 0 $ 12 #$ #. 3--. /. 4 5 6 0 ) -./ 0 0 0 78.. 4 12

Mehr

Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2013

Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2013 Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2013 Beschluss des Gemeinderats vom 09. Dezember 2014 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorlage Nr. 66/2014 Abkürzungsverzeichnis... II Vorwort... III I. Eröffnungsbilanz

Mehr

. B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12.

. B 2 A 16 A 15 A 14 A 13 A 13 A 12. Muster 14 zu 5 Abs 1 und 2 Stellenplan Teil A: Beamte Teilhaushalt I Gemeindeverwaltung Besoldungsgruppen nach dem Hessischen Besoldungsgesetz 3 Bezeichnung höherer Dienst gehobener Dienst B 2 A 16 A 15

Mehr

Controlling in der Automobilwirtschaft

Controlling in der Automobilwirtschaft Teil III: Kennzahlen-Management 1.1.2 Gliederung der Bilanz: Aktivseite (1) A. Anlagevermögen: Alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen I. Immaterielle

Mehr

Stand Eröffnungsbilanz

Stand Eröffnungsbilanz Stand Eröffnungsbilanz 01.01.2008 Frau Hoedt 17.02.2009 Doppik-Team Bericht 17.12.2008 1 Statusübersicht Kann das Projekt den Zeitplan wie erwartet einhalten? Nein Termin 30.11.2008 aus Sitzung HFVA vom

Mehr

NanoRepro AG. J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2013

NanoRepro AG. J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2013 NanoRepro AG J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2013 NanoRepro AG A k t i v a Bilanz zum 31. Dezember 2013 P a s s i v a 31.12.2013 Vorjahr 31.12.2013 Vorjahr ( ) (T- ) ( ) (T- ) A. Anlagevermögen

Mehr

Verkürzter Zwischenabschluss. zum 30. Juni 2018 der. Philion SE

Verkürzter Zwischenabschluss. zum 30. Juni 2018 der. Philion SE Verkürzter Zwischenabschluss zum 30. Juni 2018 der Philion SE AKTIVA PASSIVA EUR EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.304,36 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche

Mehr

Anmerkungen des Abschlussprüfers zu den Pro-Forma-Jahresabschlüssen zum des Domkapitels und der Kathedralkirchenstiftung

Anmerkungen des Abschlussprüfers zu den Pro-Forma-Jahresabschlüssen zum des Domkapitels und der Kathedralkirchenstiftung Anmerkungen des Abschlussprüfers zu den Pro-Forma-Jahresabschlüssen zum 31.12.2015 des Domkapitels und der Kathedralkirchenstiftung Bis einschließlich Wirtschaftsjahr 2013 wurde der Dom zu Speyer einschließlich

Mehr

Anlage 7. Wirtschaftsplan. der. Stadtentwässerung Lingen. für das Jahr Erfolgsplan Vermögensplan Stellenübersicht 2016

Anlage 7. Wirtschaftsplan. der. Stadtentwässerung Lingen. für das Jahr Erfolgsplan Vermögensplan Stellenübersicht 2016 Anlage 7 Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Lingen für das Jahr 2016 1. Erfolgsplan 2016 2. Vermögensplan 2016 3. Stellenübersicht 2016 Anlage Finanzplanung 2015-2019 ERFOLGSPLAN STADTENTW ÄSSERUNG

Mehr

Prof. Johann Horstmann

Prof. Johann Horstmann Bilanzpolitische Entscheidungen für die erste Eröffnungsbilanz in Niedersachsen Prof. Johann Horstmann Nds. Studieninstitut für kommunale Verwaltung Hannover e. V. Wielandstraße 8 30169 Hannover 1 Prof.

Mehr

Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld

Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2010 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Technische Universität Clausthal, Clausthal-Zellerfeld

Mehr

BILANZ. AKTIVA 30. Juni 2013 PASSIVA. Anlage 1 / Seite 1. SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft Sindelfingen. zum

BILANZ. AKTIVA 30. Juni 2013 PASSIVA. Anlage 1 / Seite 1. SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft Sindelfingen. zum BILANZ Anlage 1 / Seite 1 AKTIVA 30. Juni 2013 PASSIVA zum A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und

Mehr

Jahresabschluss 2012 der Industrie- und Handelskammer zu Rostock

Jahresabschluss 2012 der Industrie- und Handelskammer zu Rostock Jahresabschluss 2012 der Industrie- und Handelskammer zu Rostock Industrie- und Handelskammer zu Rostock Bilanz zum 31. Dezember 2012 Anlage 1/1 Aktiva 31.12.2012 31.12.2011 Passiva 31.12.2012 31.12.2011

Mehr

Eröffnungs- bilanz zum 01.01.2010

Eröffnungs- bilanz zum 01.01.2010 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 Aktiva Eröffnungsbilanz der Gemeinde Weyhe zum 01.01.2010 Passiva - Euro - - Euro - 1. Immaterielles Vermögen 314.045,24 1. Nettoposition 141.402.457,67 1.1 Konzessionen

Mehr

Schulverband Schwarzenbek Nordost. Jahresabschluss. für das Haushaltsjahr. - Anhang - Seite 1 von 11

Schulverband Schwarzenbek Nordost. Jahresabschluss. für das Haushaltsjahr. - Anhang - Seite 1 von 11 Schulverband Schwarzenbek Nordost Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 - Anhang - Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis Abschnitt Bezeichnung Seite 1 Allgemeine Erläuterungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses

Mehr

EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse , ,19

EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse , ,19 Tätigkeitsabschlüsse Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Stadtwerke Wernigerode GmbH verpflichtet, für die in 6b Abs. 3 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche, Teilabschlüsse aufzustellen. Nachfolgend

Mehr

Erlebnispark Nürburgring GmbH & Co. KG. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bilanz zum 31. Dezember 2008

Erlebnispark Nürburgring GmbH & Co. KG. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bilanz zum 31. Dezember 2008 Aktiva A ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände Erlebnispark Nürburgring GmbH & Co. KG Nürburg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Bilanz zum 31. Dezember 2008 Erlebnispark Nürburgring GmbH

Mehr

Erstellung und Prüfung der kommunalen Eröffnungsbilanz Teil 1

Erstellung und Prüfung der kommunalen Eröffnungsbilanz Teil 1 Erstellung und Prüfung der kommunalen Eröffnungsbilanz Teil 1 Bianca Brauer Kämmerei Landkreis 1 Zeitschiene Anfang Januar 2003 Beginn der Erfassung und Bewertung des Vermögens des Landkreises Benötigte

Mehr

Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals

Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals Anlagen Stadt Coesfeld Nachtragshaushaltsplan 2015 Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals Bilanzposten nach 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017

Mehr

Jahresabschluss. 4. Termin. Prof. Dr. Werner Müller

Jahresabschluss.  4. Termin. Prof. Dr. Werner Müller Jahresabschluss http://prof-dr-mueller.jimdo.com/lehrveranstaltungen/jahresabschluss// 4. Termin Prof. Dr. Werner Müller Zusammenhänge Warenwirtschaft + Fakturierung Anlagevermög. Lohn + Gehalt Debitoren

Mehr