I. Finanzreformen und föderale Finanzbeziehungen

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1 Finanzwissenschaft interaktiv - Der Länderfinanzausgleich zum Selberrechnen Prof. Dr. Hans Fehr, Würzburg / Prof. Dr. Wolfgang Wiegard, Regensburg / Dipl.-Wirtsch.-Inf. Univ. Peter Haitz, München Seit kurzem steht im Internet unter ein Simulationsprogramm zur Verfügung, mit dem die Belastungswirkungen unterschiedlichster Finanzreformen für Bund, Länder und Gemeinden quantifiziert werden können. Der Beitrag beschreibt den Aufbau unseres Programms und erläutert die Einsatzmöglichkeiten am Beispiel zweier aktueller Anwendungen. I. Finanzreformen und föderale Finanzbeziehungen Finanzausgleich auch nach Reform undurchsichtig Simulationsmodell im Internet Die vertikalen und horizontalen Finanzbeziehungen werden in Politik und Wissenschaft immer wieder kontrovers diskutiert. Nahezu jede finanzpolitische Reformmaßnahme hat direkte und über den Finanzausgleich auch indirekte Konsequenzen für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden. Das Finanzausgleichssystem ist jedoch überaus kompliziert und undurchsichtig und führt aufgrund der enormen Nivellierung zu beträchtlichen Fehlanreizen für die betroffenen Akteure. Daran ändert auch die im Juni 2001 beschlossene Reform des Länderfinanzausgleichs (LFA) wenig, welche die Regelungen für den Zeitraum 2005 bis 2020 festschreibt. Um die komplexen Mechanismen des Finanzausgleichssystems zu verstehen und gleichzeitig die quantitativen Konsequenzen einer Reform sinnvoll abzuschätzen, wird ein Simulationsmodell benötigt, welches die Regelungen des LFA vollständig erfasst. Bislang verfügen nur einige Ministerien, Forschungsinstitute und finanzwissenschaftliche Lehrstühle über ein derartiges Instrumentarium. In der Regel wurden deshalb die indirekten Finanzausgleichswirkungen bei der Verteilungsanalyse von Reformmaßnahmen nicht berücksichtigt. Unter der Internetadresse steht nun allerdings ein an den Universitäten Regensburg und Würzburg entwickeltes Simulationsmodell 1

2 LFA-Seite in der Lehre zur Verfügung, das die Quantifizierung unterschiedlichster Reformmaßnahmen entscheidend erleichtert. Jeder Interessierte aus Verwaltung, Politik und Forschung kann problemlos Parameter und/oder Steuereinnahmen verändern und die damit verbundenen finanziellen Konsequenzen ermitteln. Die LFA-Seite kann aber auch gut in der finanzwissenschaftlichen Lehre eingesetzt werden, um Studenten die komplexen Wirkungszusammenhänge des Finanzausgleichs zu verdeutlichen. So könnten die Studierenden z.b. im Rahmen von Hausarbeiten auf einfachste Weise die Verteilungs- und Effizienzwirkungen verschiedener Reformmaßnahmen analysieren. Im Folgenden werden wir die Struktur und den Erkenntnisgehalt dieses Modells anhand einiger Anwendungen beschreiben. II. Die Grundstrukur des LFA-Programms Menüauswahl Auswahl des Datensatzes Nach dem Einloggen erscheint eine Menüleiste, in der zunächst die Konfiguration zu bestimmen ist, mit der eine Simulation durchgeführt werden soll. Zur Auswahl steht ein Programm mit den aktuellen (Finanzausgleichsregelung bis 2005) und den künftigen (Finanzausgleichsregelung ab 2005) Regelungen. Nach der Wahl des Programms kann entweder unter Simulationsrechnung eine konkrete Berechnung durchgeführt oder eine Dokumentation angefordert werden. Letztere enthält eine ausführliche Beschreibung der Eingabe- und Ausgabedateien sowohl im HTML- als auch im PDF-Format. Unter Links finden sich Querverbindungen zu anderen Internetseiten, welche Informationen zum LFA bereitstellen. Die Danksagung beschreibt die Entstehung der Seite, die Administration wird zur Wartung benötigt und ist nur intern zugänglich. Sofern eine Simulationsrechnung durchgeführt werden soll, muss der Nutzer einen Datensatz im linken Teil der Seite auswählen. Derzeit stehen die Datensätze für die Jahre 2000 und 2001 bereit; künftige Jahre werden bereitgestellt, sobald sie vom Finanzministerium verfügbar gemacht werden. Neben dem Datensatz muss auch das Ausgabeformat bestimmt werden. Der Nutzer kann zwischen einer ausführlichen Dokumentation der einzelnen 2

3 Berechnungsschritte und einer kurzen Zusammenfassung der Ergebnisse wählen. Grundsätzlich sind mit der Auswahl des Datensatzes alle für die Berechnung benötigten Variablen bestimmt. Um jedoch Reformen zu simulieren, müssen entweder einzelne Steueraufkommen oder Parameter verändert werden. Abb. 1: Auswahl der Konfiguration für Berechnung Steuerbetragsvariation Im mittleren Teil der in Abbildung 1 dargestellten Seite findet man unter Ändern von Steuern und BEZ zunächst die Gemeinschafts-, Landes- und Gemeindesteuerbeträge, die Einwohnerzahlen der einzelnen Länder und deren Gewichtung sowie die Bundesergänzungszuweisungen (BEZ). Dabei können das Aufkommen jeder Steuerart, die Einwohnerzahl und/oder die 3

4 Parametervariation Berechnung von Grenzbelastungen Budget- vs. Differentialinzidenz BEZ landesindividuell geändert werden. Zusätzlich lassen sich auf Länderbzw. Gemeindeebene auch neue Steuern berücksichtigen. Die Beträge müssen lediglich an der entsprechenden Stelle geändert und die Änderungen mit dem dazugehörigen Button Ändern bestätigt werden. Das zweite Fenster enthält das aggregierte Umsatzsteueraufkommen sowie die Gemeindesteuerbeträge, welche erst im Rahmen des LFA auf die einzelnen Länder verteilt werden. Im künftigen Finanzausgleich werden die Gemeindeeinwohner neu gewichtet. Um die Wirkung dieser Maßnahme abzuschätzen, kann man unter Neugewichtung der Gemeindeeinwohner die bisherige Praxis auch unter dem künftigen LFA simulieren. Als Nächstes kann unter Ändern von Parametern der primäre bzw. der sekundäre Finanzausgleich verändert werden. Im linken Teil werden die Anteile von Bund, Ländern und Gemeinden an jeder einzelnen Gemeinschaftssteuer eingestellt. Rechts daneben lassen sich unterschiedliche Parameter des sekundären Finanzausgleichs neu bestimmen. Gerade der sekundäre Finanzausgleich hat sich durch die jüngste Reform entscheidend verändert, deshalb unterscheiden sich die Eingriffsmöglichkeiten bei aktuellem und künftigem LFA auch beträchtlich. Da bspw. künftig eine Prämie für überdurchschnittliche Aufkommenszuwächse eingeführt wird, kann dieser Prämiensatz nur im LFA ab 2005 besetzt werden. Schließlich muss der Nutzer im untersten Teil der Seite noch angeben, ob er Grenzbelastungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer ermitteln möchte. Die Höhe der Grenzbelastung bestimmt die Anreizwirkungen des LFA-Systems. Sie können sowohl mittels einer Budget-, als auch einer Differentialinzidenz berechnet werden. Im ersten Fall kann man sich vorstellen, dass das Einkommen- bzw. Körperschaftsteueraufkommen in einem Land isoliert um 1 Mio. steigt. Die Grenzbelastung gibt dann an, welchen Anteil von dem zusätzlichen Aufkommen das Land durch den LFA an die anderen Bundesländer oder seine Kommunen abgeben muss. Einer Differentialinzidenz liegt die Idee zugrunde, dass entweder Haushalte oder Unternehmen von einem Bundesland (z.b. Hessen) in ein anderes Bundesland (z.b. Bayern) wandern und es dadurch zu einer Verschiebung der Steuereinnahmen kommt, so dass etwa Hessen 1 Mio. 4

5 Simulation starten Steueraufkommen an Bayern verliert. Mit Hilfe der Grenzbelastungen kann nun ermittelt werden, welcher Anteil des Aufkommenszuwachses in Bayern durch den LFA wieder abfließt und welcher Anteil des Aufkommensverlustes in Hessen durch den LFA kompensiert wird. Nähere Erläuterungen und Berechnungen zu diesen Grenzbelastungen finden sich etwa im Jahresgutachten 2001/02 des Sachverständigenrates (Ziffer 368 und Anhang IV). Die Auswahl der wichtigsten Parameter wird unter der Rubrik aktuelle Einstellungen noch einmal zusammengefasst. Im Beispiel von Abbildung 1 werden mit dem Datensatz des Jahres 2001 der künftige, ab 2001 geltende Finanzausgleich simuliert, die Grenzbelastung bei der Einkommensteuer mittels einer Budgetinzidenz ermittelt und das Ergebnis nur als Zusammenfassung abgespeichert. Mit dem Button Berechnen startet man die Simulation, und es erscheinen die Ergebnisdateien wie in Abbildung 2 auf dem Bildschirm. Abb. 2: Ergebnisdateien der Simulation. Ergebnisdateien Die Simulationsergebnisse finden sich in der Datei Ausgabe. Da in der Voreinstellung eine Berechnung der Grenzbelastung angefordert wurde, steht außerdem die Datei GrenzB zur Auswahl. Beide Dateien können auf dem Bildschirm angezeigt und ausgedruckt werden und stehen als Download für die Weiterverarbeitung im Excel-Format zur Verfügung. 5

6 Die Datei Ausgabe enthält die Ergebnisse der LFA-Berechnungen. In der langen Version werden alle Einzelschritte des Programmablaufes dokumentiert. In der kurzen Version erscheint nur die Zusammenfassung, welche für das aktuelle Anwendungsbeispiel in Abbildung 3 angezeigt wird. Für jedes Bundesland ist die relative Finanzkraft vor und nach dem Länderfinanzausgleich ausgewiesen. Die dritte Spalte liefert die Verteilung der Umsatzsteuer auf die Länder durch den Umsatzsteuervorwegausgleich. Anschließend erscheinen die Ausgleichsbeiträge ( ) bzw. -zuweisungen (+) innerhalb des Länderfinanzausgleichs i.e.s. sowie die Zahlungen des Bundes an einzelne Länder aufgrund von Fehlbetrags- oder Sonder-BEZ. Alle Zahlungen sind (noch) in DM, die künftige Abrechnung wird jedoch auf umgestellt. In der letzten Zeile wird das Umverteilungsvolumen innerhalb des LFA i.e.s. ermittelt, indem alle positiven Beträge aufsummiert werden. Abb. 3: Ausgabe Datei kurz (Zusammenfassung) Grenzbelastung bei Einkommensteuer Die Datei GrenzB enthält die Grenzbelastungen des Finanzausgleichssystems für die einzelnen Bundesländer bei der unterstellten Konfiguration. Steigt in einem Land die Einkommensteuer um 1 Mio. an, so erhöht sich dessen Finanzkraft mit der Konsequenz, dass das 6

7 empfangende Land künftig entweder höhere Ausgleichsbeträge zahlen oder geringere Ausgleichszuweisungen empfangen wird. Sofern es sich um einen Empfänger von Fehlbetrags-BEZ handelt, wird auch der Bund seine Zahlungen vermindern. Die Datei GrenzB enthält zwar alle bilateralen Rückwirkungen (was passiert in Sachsen, wenn in Bayern die Einkommensteuer steigt, etc.), zur besseren Übersichtlichkeit wird in Abbildung 4 jedoch nur der Gesamteffekt für jedes einzelne Land als Ausschnitt aus der Gesamtdatei ausgewiesen. Abb. 4: Grenzbelastungen im Status quo Steigt das Einkommensteueraufkommen des Landes Nordrhein-Westfalen um 1 Mio. an, so werden zunächst im Rahmen des primären Finanzausgleichs an den Bund und an die Kommunen abgegeben. Die verbleibenden führen zu Veränderungen im Rahmen des sekundären Finanzausgleichs. Aufgrund der gestiegenen Finanzkraft fällt der Umsatzsteueranteil niedriger aus und im Rahmen des LFA i.e.s. müssen höhere Ausgleichsbeträge geleistet werden. Übrig bleiben dann noch rund , welche zusammen mit dem kommunalen Anteil den in der ersten Spalte von Abbildung 4 ausgewiesenen Wert ergeben. Da Nordrhein-Westfalen keine Fehlbetrags-BEZ erhält, beläuft sich die Grenzbelastung bei der Einkommensteuer auf 65.5 %. In anderen Bundesländern sind die Grenzbelastungen noch wesentlich höher, u.a. auch deshalb, weil zusätzlich noch die Fehlbetrags-BEZ des Bundes gekürzt werden. 7

8 Frage 1: Wie wirkt sich ein Anstieg der Einkommensteuer in Nordrhein- Westfalen auf die Fehlbetrags-BEZ in anderen Ländern aus? Erläutern Sie die ermittelten Effekte. Frage 2: Wie hoch sind die Grenzbelastungen bei der Körperschaftsteuer in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Brandenburg (Budgetinzidenz)? Vergleichen Sie die ermittelten Werte mit den entsprechenden Grenzbelastungen bei der Einkommensteuer. Erklären Sie die festgestellten Unterschiede. Damit ist die Ausgangssituation erklärt. Wir wollen uns nun zwei Reformbeispielen zuwenden, die derzeit kontrovers diskutiert werden, deren Finanzausgleichswirkungen aber wenig beachtet werden und auch nicht offensichtlich sind. III. Anwendungsbeispiel Gewerbesteuerreform Reformoptionen für die Gewerbesteuer Aufkommenseffekte für Bund, Länder und Gemeinden Die Misere der Gemeindefinanzen ist gegenwärtig in aller Munde. Um die kommunale Finanzausstattung dauerhaft zu stabilisieren, werden vor allem verschiedene Reformmodelle für die Gewerbesteuer diskutiert. Ein Vorschlag des Landes Nordrhein-Westfalen zielt auf eine Revitalisierung der Gewerbesteuer ab, indem der Kreis der Steuerzahler auf Freiberufler ausgeweitet und die Bemessungsgrundlage um Mieten u.ä. ergänzt wird. Alternativ fordern der BDI sowie eine Gruppe von Finanzwissenschaftlern die Abschaffung der bestehenden Gewerbesteuer und deren Ersatz durch eine kommunale Einkommen- und Gewinnsteuer. Auch der Sachverständigenrat hat sich in seinem Jahresgutachten 2001/02 für diese Variante ausgesprochen, nachdem er früher eine Wertschöpfungsteuer befürwortet hatte. Derzeit werden die beiden Alternativen von einer Kommission der Bundesregierung u.a. im Hinblick auf ihre Administrierbarkeit, ihre Konjunktur- und Wachstumsreagibilität sowie ihre Verteilungswirkungen für die Gebietskörperschaften analysiert. Die Aufkommenswirkungen dieser Reformoptionen für Bund, Länder und Gemeinden werden üblicherweise mit den Parametern des primären Finanzausgleichs quantifiziert. Dabei bleiben aber die Wirkungen über den 8

9 sekundären Finanzausgleich ausgeblendet. Mit unserem Programm kann man nun die indirekten Effekte des LFA ermitteln, um zu überprüfen, ob deren Vernachlässigung akzeptabel ist. Für unser Anwendungsbeispiel genügt es, die Gewerbesteuerumlage abzuschaffen und auf der Gemeindeebene eine für die Gemeinden aufkommensneutrale Zuschlagsteuer einzuführen. Um die Umlage abzuschaffen, wird in der Konfigurationsoberfläche unter Ändern von Steuern und BEZ in der ersten Auswahlbox der Bereich Gemeindesteuern angeklickt. Damit erscheinen die länderspezifischen Eingabedaten der Gemeindeebene. In den Spalten Gew-U (Gewerbesteuerumlage der Länder) und Gew-U (real) (Gewerbesteuerumlage von Bund und Ländern) werden nun alle Werte auf Null gesetzt und die neuen Daten abgespeichert. Dann wird in der zweiten Auswahlbox erneut der Bereich Gemeindesteuern angeklickt. Dort befindet sich das Gesamtaufkommen an Grund- und Gewerbesteuer. Letzteres muss um die Umlage reduziert werden, also wird der Nettobetrag von 36,773 Mrd. DM eingegeben und abgespeichert. Im Programm wird dieses Aufkommen wie die bisherige Gewerbesteuer behandelt und entsprechend der gespeicherten Gewerbesteuergrundbeträge auf die Länder verteilt. Zurück auf der Oberfläche von Abbildung 1 wird erneut der Button Berechnen aktiviert und die neu erzeugte Ergebnisdatei Ausgabe geöffnet. Sofern alle Schritte wie beschrieben durchgeführt wurden, sollte die Ergebnisdatei wie in Abbildung 5 aussehen. Der Aufbau der Tabelle entspricht dem in Abbildung 3 und braucht nicht mehr kommentiert zu werden. Um die indirekten Wirkungen der Reform auf den einzelnen Stufen des Finanzausgleichs zu ermitteln, müssen die Differenzen zwischen den Spalten in Abbildung 3 und Abbildung 5 berechnet werden. Die Download- Version der Datei Ausgabe wird dazu in ein EXCEL-Spreadsheet übertragen und ausgewertet. 9

10 Abb. 5: Reform der Gewerbesteuer Alternative Modellierung Natürlich ist die hier gewählte Modellierung lediglich eine sehr vereinfachte Abbildung des Reformvorschlags. Fehr und Tröger (2003) berücksichtigen zusätzlich Veränderungen bei der Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer und liefern eine ökonomische Diskussion der Effekte. Ziel unseres Beitrags ist aber lediglich die Illustration der Vorgehensweise. Deshalb wenden wir uns nun einem weiteren Anwendungsbeispiel zu. Frage 3: Welche drei Länder sind die größten Verlierer der hier beschriebenen Gewerbesteuerreform? Begründen Sie. IV. Anwendungsbeispiel Reform von Sozialhilfe/Arbeitslosenhilfe Verwaltung der Sozialhilfe bei Bund Die bereits erwähnte Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen beschäftigt sich auch mit der Umsetzung der geplanten Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Bisher wird die Arbeitslosenhilfe von der Bundesanstalt für Arbeit finanziert, während die Kommunen mit der Sozialhilfeauszahlung belastet werden. Künftig sollen die beiden Verwaltungssysteme in so genannten Job-Centern integriert werden. Es 10

11 Modellierung der Kostenkompensation Aufkommenseffekte für Bundesländer liegt auf der Hand, dass die Zusammenlegung der Systeme auch mit einer Umverteilung der Finanzmittel zwischen den Gebietskörperschaften einhergehen muss. Sofern diese Job-Center, wie derzeit geplant, bei der Bundesanstalt für Arbeit angesiedelt werden, vermindern sich die Sozialhilfekosten der Kommunen drastisch, während die Ausgaben der Bundesanstalt (und damit die des Bundes) entsprechend ansteigen. In der Gemeindefinanzreformkommission wird mit einem Volumen von 6,5 Mrd. gerechnet. Dafür müsste der Bund natürlich von den Gemeinden eine Kompensation erhalten. Ein Vorschlag lautet nun, den Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Gunsten des Bundes entsprechend zu vermindern. Die Länder könnten diese Belastungen an ihre Kommunen weiterleiten. Problematisch ist dabei vor allem, dass die relative Sozialhilfeentlastung kaum proportional zur Umsatzsteuerverteilung sein dürfte. Daneben gibt es aber auch noch das Problem der Rückwirkungen über den LFA, welches es so schwierig macht, eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu finden. Um die indirekten Effekte einer solchen Reform grob zu quantifizieren, wählt man unter Ändern von Parametern in der linken Auswahlbox zum primären Finanzausgleich den Bereich Umsatzsteuer-Verteilung. Dort finden sich alle für die Umsatzsteuerverteilung benötigten Parameter. Für die nachfolgende Berechnung unterstellen wir nun, dass die Verteilung des nach Vorabanteilen verbleibenden Umsatzsteueraufkommens zwischen Bund und Ländern von derzeit 50,25 : 49,75 auf 55,43 : 44,57 geändert wird. Mit diesen neuen Anteilen wird erreicht, dass der Bund ein zusätzliches Aufkommen von etwa 6,5 Mrd. von den Ländern erhält. Die Neuverteilung wird wieder mit Ändern abgespeichert und anschließend der Button Berechnen aktiviert. Die Ergebnisse aus der neu erzeugten Datei Ausgabe finden sich in Abbildung 6. Im Unterschied zur Reform der Gewerbesteuer (vgl. Abbildung 5) wird nun das Umsatzsteueraufkommen der Länder um etwa 13 Mrd. DM vermindert. Die Gesamtreduktion wird jedoch nicht proportional, sondern völlig willkürlich auf alle Länder verteilt. Während etwa Nordrhein-Westfalen rund 13 % seines bisherigen Umsatzsteueraufkommens verliert, beträgt der entsprechende Anteil bei Sachsen lediglich 6 %. 11

12 Abb. 6: Neuverteilung der Umsatzsteuer Diese Unterschiede ergeben sich natürlich aufgrund des Verteilungstarifs beim Umsatzsteuervorwegausgleich. Auch auf der nächsten Stufe ergeben sich Veränderungen im Vergleich zur Basissimulation. Teilweise kompensieren diese wieder die überdurchschnittlichen Verlierer bei der Umsatzsteuer. Auch der Bund gewinnt noch zusätzlich, weil er rund 40 Mio. DM an Fehlbetrags-BEZ einspart. Diese Ergebnisse illustrieren einerseits die undurchsichtigen Verteilungswirkungen des Finanzausgleichssystems, sie machen andererseits aber auch klar, dass bei allen steuerpolitischen Reformen deren Finanzausgleichswirkungen mitbeachtet werden sollten. Frage 4: Warum wird die Umsatzsteuer nicht proportional für alle Länder gekürzt? 12

13 V. Fazit In den beiden vorangegangenen Abschnitten wurde die grundsätzliche Vorgehensweise für das Arbeiten mit dem LFA-Programm an zwei Anwendungsfällen demonstriert. Obwohl die Auswertung lediglich mittels der Zusammenfassung erfolgte, werden bereits die zentralen Vorzüge deutlich. Mit Hilfe der ausführlichen Ausgabedatei könnten die Wirkungen der beiden betrachteten Reformen noch im Detail untersucht werden. Problemlos hätte man auch komplexere Annahmen für die Entwicklung oder Verteilung des Steueraufkommens treffen können. Denkbare Einsatzmöglichkeiten für das Programm gibt es viele, das hängt ganz von der Phantasie der Nutzer ab. Literaturempfehlungen: Broer, M.: Ersatzvorschläge für die Gewerbesteuer. In: Wirtschaftsdienst, 81. Jg. (2001), S Fehr, H.: Fiskalische und allokative Konsequenzen des neuen Länderfinanzausgleichs. In: Wirtschaftsdienst, 81. Jg. (2001), S Fehr, H. und M. Tröger: Interdependenzen zwischen den Gemeindefinanzen und dem Länderfinanzausgleich. Erscheint in: J. Lange (Hrsg.): Wege aus der Verflechtungsfalle, Rehburg-Loccum Huber, B. und Lichtblau, K.: Zusammenführung von Arbeitslosen und Sozialhilfe. In: Wirtschaftsdienst, 82. Jg. (2002), S Lenk, T.: Bundesdeutscher Finanzausgleich und Solidarpakt-II. In: WISU, Heft 2, (2003), S Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Für Stetigkeit Gegen Aktionismus. Jahresgutachten 2001/02. Stuttgart

14 Beantwortung der Fragen: 1. Nordrhein-Westfalen ist ein finanzstarkes Land. Ein Anstieg der Einkommensteuer würde daher das Ungleichgewicht zwischen den Bundesländern noch weiter verstärken. Der Bund müsste demnach an die finanzschwachen Länder höhere Fehlbetrags-BEZ überweisen. Die genauen Beträge finden sich in der NRW-Spalte der zweiten Tabelle ( Umverteilung durch vertikalen LFA (BEZ I) ) in der GrenzB -Datei. Die Fehlbetrags-BEZ an Niedersachsen würde etwa um ansteigen, diejenigen an Sachsen um usw. Insgesamt würden die Fehlbetrags-BEZ des Bundes um steigen. 2. Die Grenzbelastungen bei der Körperschaftsteuer liegen in Nordrhein-Westfalen bei 72.4 %, in Hessen bei 84,0 % und in Brandenburg bei 98.3 %. Sie sind damit durchweg höher als die Grenzbelastungen bei der Einkommensteuer. Im Gegensatz zur Einkommensteuer wird bei der Körperschaftsteuer kein Gemeindeanteil automatisch den Ländern gutgeschrieben. 3. Die Abschaffung der Gewerbesteuerumlage vermindert die Finanzkraft der finanzstarken Länder überproportional. Insgesamt sinkt daher die Umverteilung innerhalb des Umsatzsteuervorwegausgleichs und des LFA i.e.s. Zusätzlich vermindert der Bund seine Fehlbetrags-BEZ. Verlierer sind damit vor allem die finanzschwachen neuen Bundesländer. Sachsen ist der Hauptverlierer mit 191 Mio. DM, gefolgt von Berlin mit 137 Mio. DM und Thüringen mit 110 Mio. DM. 4. Die Umsatzsteueranteil der Länder wird nicht vollständig nach der Einwohnerzahl auf die Bundesländer verteilt, sondern teilweise nach einem vorgegebenen Tarif an finanzschwache Länder vorab überwiesen. Dadurch kommt es bei einer Kürzung der Umsatzsteuer nicht zu einer proportionalen Kürzung für alle Länder, sondern die Umsatzsteuer der finanzstarken Länder wird relativ stärker gekürzt als die der finanzschwachen Länder. 14

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