Nordlicht. Eine Für Alle Ärztlicher Bereitschaftsdienst

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1 nr. 1/ Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht Januar/Februar Jahrgang A K T U E L L Ärztlicher Bereitschaftsdienst Eine Für Alle serviceseiten ab seite 48

2 Inhalt seite rubrik/thema TITELTHEMA 04 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Was bringt die neue Nummer ? 06 Kaum Veränderungen Interview mit Alexander Paquet, Leiter Notdienstabteilung 07 Fragen und Antworten zu Auf Tour mit dem fahrenden Bereitschaftsdienst 12 NACHRICHTEN Kompakt Gesundheitspolitik 16 Kontroverse um Studienplätze Braucht das Land weniger Medizinstudenten? 18 Kongress Vernetzte Gesundheit Minister Garg fürchtet finanziellen Wettlauf der Länder 19 Kolumne: Wahlkampf á la Holstein 20 Gastbeitrag Prof. Dr. Fritz Beske: Das Leben auf Kredit hat seine Grenzen Praxis & KV 22 Alles safe : Datensicherheit in der KVSH 24 Funktion und Arbeitsweise der Prüfgremien 28 Arzt und Werbung Was geht und was geht nicht? 30 Aufgepasst beim Pharmamarketing Ärzten droht das Strafrecht 32 AKR: Ein Gesetz und seine Wirkung 33 Klug kodieren leicht gemacht : Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen 35 Sie fragen wir antworten 36 Lehrpraxis: Mit Leidenschaft Landärztin 37 KBV Versorgungsmesse Marktplatz für Innovationen 38 Moderatorentreffen in der KVSH 40 Übersichtlicher: Die neue Sammelerklärung 41 Nicht gerade einfach: Die Todesbescheinigung 42 Öffentliche Ausschreibung von Vertragspraxen 44 Aktuelles aus der Psychotherapie 45 Neues aus KVen und KBV Die Menschen im Land 46 Faszination Feuerstuhl SERVICE 48 Sicher durch den Verordnungs-Dschungel 49 DMP: Schulungsberechtigung für Kinder und Jugendliche heft 1/ Aus dem Inhalt Ab dem 1. März 2012 soll es eine bundesweit einheitliche Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst geben: die Im Titelthema klären wir, was die Einführung der neuen Nummer insbesondere für den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein bedeutet, was sich ändert und was Sie und Ihre Patienten beachten müssen Wie entspannt man sich am besten vom anstrengenden Praxisalltag? Allgemeinarzt Dr. Reimar Vogt aus Pahlen hat Spaß an schnellen Motorrädern und verbringt seine Freizeit deshalb am liebsten auf den großen Renn-Events des Nordens. Die Arbeit der Prüfgremien wird selten geliebt und in der Ärzteschaft manchmal kontrovers diskutiert. Wir erklären Rolle und Arbeitsweise von Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss und werfen dabei einen Blick hinter die Kulissen des Prüfgeschäfts. Wertvolle Informationen für Sie und Ihr Praxisteam auf den mit einem grünen i markierten Seiten 2 Nordlicht aktuell 1/2 2012

3 Nordlicht nr. 1/ EDITORIAL von Dr. Ingeborg Kreuz, Vorstandsvorsitzende der KVSH Liebe Leserinnen und Leser, wird jetzt alles regional? Nun ist es in Kraft, das allseits diskutierte Versorgungsstrukturgesetz, von Kassenseite auch gern als Ärztebeglückungsgesetz bezeichnet. Wenn man einmal davon absieht, dass nach wie vor wesentliche Vorgaben z. B. zur neuen Bedarfsplanung oder zur Ausgestaltung der sogenannten spezialfachärztlichen ambulanten Versorgung von der Bundesebene speziell dem Gemeinsamen Bundesausschuss kommen werden, kann man insgesamt das Fazit ziehen, dass die Bedeutung der regionalen Selbstverwaltung nach Jahren der Zentralisierung deutlich gestärkt wird. Verantwortung kehrt dahin zurück, wo sie hingehört und wo man landesspezifischen Besonderheiten sehr viel besser Rechnung tragen kann. Eine Entwicklung, die einer wesentlichen Forderung der KVSH entspricht und auch von den Kassenverbänden im Land prinzipiell begrüßt wird. Besonders wichtig in diesem Kontext ist auch die (Rück-)Verlagerung der Entscheidungskompetenz des hochsensiblen Bereichs der Honorarverteilung in die Gremien der Selbstverwaltung der KV speziell der Abgeordnetenversammlung. Erste Diskussionen in den Ausschüssen unterstützen hierbei die Linie des KV-Vorstands, Änderungen nur mit Bedacht und schrittweise vorzunehmen. Eine besondere Herausforderung wird darüber hinaus in der Aufgabe bestehen, dem sich abzeichnenden Ärztemangel speziell im ländlichen Raum wirksam zu begegnen. Neben dem Ausbau des bereits initiierten Strukturfonds mit möglichen weiteren Anreizen finanzieller Natur gilt es, hier dem Wunsch unseres medizinischen Nachwuchses nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachzukommen. Dabei können wir gerade in unserem Bundesland mit der inzwischen im sechsten Jahr bestehenden und bewährten Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes punkten. So sehen wir auch der bundesweiten Einführung der neuen einheitlichen Bereitschaftsdienstnummer gelassen entgegen. Eine unterhaltsame Lektüre wünscht Ihnen Ihre 1/ Nordlicht aktuell 3

4 Titelthema Ärztlicher Bereitschaftsdienst Eine Nummer in sprechstundenfreien Zeiten Unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer können Patienten künftig kostenlos den ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen. Am 1. März soll es losgehen: Dann ist der ärztliche Bereitschaftsdienst in ganz Deutschland unter einer einheitlichen Telefonnummer erreichbar. Unter der Rufnummer können sich die Bürger künftig außerhalb der Praxiszeiten an einen Bereitschaftsarzt in ihrer Umgebung vermitteln lassen. Die Nummer ist kostenlos, egal ob sie aus dem Festnetz, per Handy oder über das Internet (Voice over IP) angerufen wird. Alle verwendeten Informationen von Anrufern werden unter strenger Einhaltung des Datenschutzes vertraulich behandelt. Die Idee einer bundesweit einheitlichen Bereitschaftsdienstnummer kommt von der KV Brandenburg. Im Jahr 2006 stimmten in der Vertreterversammlung der KBV die Kassenärztlichen Vereinigungen der anderen Bundesländer dieser Idee zu. Bislang gab es viele unterschiedliche Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, oft sogar mehrere in einem Bundesland. Dies ändert sich nun: ist künftig in nicht lebensbedrohlichen Situationen der direkte Draht zum Arzt. In Schleswig-Holstein gibt es bereits seit rund fünf Jahren eine landesweit einheitliche Nummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst: Diese wird zum Start der nicht sofort abgeschaltet, sondern läuft so lange weiter, bis sich die neue Bereitschaftsdienstnummer etabliert hat (siehe auch Interview auf der Seite 6). Einfache Nummer, technische Herausforderung Patienten, die die Telefonnummer wählen, erreichen somit auch in Zukunft den für sie zuständigen ärztlichen Bereitschaftsdienst. Ein Berliner wird in der Leitstelle des Bereitschaftsdienstes der KV Berlin landen, ein Nürnberger im bayerischen Callcenter, ein Kieler wie bisher auch in der Leitstelle der KVSH in Bad Segeberg. Was einfach klingt, stellt technisch eine hohe Herausforderung dar. Das fängt damit an, dass alle Anrufer der auf lokale Telefonnummern des Bereitschaftsdienstes aufgeschaltet werden. In Schleswig-Holstein ist dies die bereits erwähnte Um sicherzustellen, dass der Patientenanruf zu dem korrekten Bereitschaftsdienstbezirk von Flensburg bis zur Zugspitze automatisch weitergeleitet wird, muss der Standort des Anrufers ermittelt werden. Im Festnetzbereich wird zuerst über die Vorwahl versucht, den Standort ausfindig zu machen. Sollte dies zur Lokalisierung allein nicht ausreichen, wird der Anrufer per Bandansage gebeten, seine Postleitzahl mitzuteilen. Danach geht die Suche weiter: Jetzt muss zum Standort des Anrufers der passende Bereitschaftsdienst ermittelt werden. Dazu greift das System auf eine Datenbank zu, in der alle allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienste mit den entsprechenden Rufnummern hinterlegt sind. 4 Nordlicht aktuell 1/2 2012

5 Titelthema Im Bereich des Mobilfunks wird eine datenschutzrechtlich konforme Handy-Ortung durchgeführt. Ist der Aufenthaltsort des Anrufers ermittelt, werden der zuständige Bereitschaftsdienst, die diensthabende Bereitschaftsdienststelle und die dazugehörige Rufnummer aus einer Zuordnungstabelle bestimmt. Im Idealfall wird jeder Anrufer automatisch an die für ihn zuständige Bereitschaftsdienststelle weitergeleitet. Geschieht dies nicht, weil der Anrufer zum Beispiel die Postleitzahl seines Aufenthaltsortes nicht sofort parat hat, wird er mit einem zentralen Service- Center verbunden. Mitarbeiter nehmen die Adresse des Anrufers auf und leiten ihn an den regionalen Bereitschaftsdienst weiter. Zukunftsmusik Die ist als europaweite Nummer angelegt. In den kommenden Jahren sollen sukzessiv weitere Mitgliedsländer der Europäischen Union diesen Service installieren. Folgende Vision steckt dahinter: Patienten können sich dann auch im Urlaub oder auf Geschäftsreisen im Ausland über den jeweiligen Bereitschaftsdienst ärztlichen Rat einholen. Marco Dethlefsen, KVSH Anrufer Festnetz/mobil/ Voice over IP i Ortung des Anrufs Ortung nicht möglich Anrufweiterleitung Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird von allen Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben. Mit ihm ist sichergestellt, dass Patienten im Krankheitsfall auch außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten, also abends, an Feiertagen und am Wochenende, einen niedergelassenen Arzt kontaktieren können. Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Notdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Notfällen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall müssen Patienten den Rettungsdienst unter der Nummer 112 anrufen. Zentraler Server Service-Center Anrufweiterleitung Arzt/Leitstelle KV-Callcenter Bezirksstelle Rettungsleitstelle 1/ Nordlicht aktuell 5

6 Titelthema Ärztlicher Bereitschaftsdienst Die Auswirkungen sind überschaubar Interview Alexander Paquet, Leiter der Notdienstabteilung der KVSH, erklärt die wesentlichen Konsequenzen der Einführung der auf die Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Schleswig-Holstein. der Regel automatisch. Der Anrufer bemerkt es nicht einmal. Kann der Standort des Anrufers nicht eindeutig ausfindig gemacht werden (z. B. bei Mobilfunkanrufen), wird er gebeten, seine Postleitzahl mitzuteilen. Danach erfolgt entweder die automatische Weiterleitung zu uns oder falls keine eindeutige Zuordnung möglich ist zum Service-Center der KBV. Die Mitarbeiter dort können den Patienten dann anhand seiner Adresse zu uns vermitteln. Nordlicht: Was müssen die Ärzte, die Bereitschaftsdienst leisten, nach der Umstellung beachten? Nordlicht: Was ändert sich nach der Einführung der konkret in Schleswig-Holstein? Alexander Paquet: Mit der Einführung der ergeben sich erst einmal keine Veränderungen für Schleswig-Holstein, da wir eine gut funktionierende Bereitschaftsdienststruktur vorhalten und schon im Jahr 2007 mit der eine landesweit einheitliche Rufnummer eingerichtet haben. Die verbessert aber deutschlandweit die Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes, der im Moment über sehr viele verschiedene Rufnummern erreicht werden kann. Die bekannte Rufnummer bleibt damit bestehen und kann von der Bevölkerung auch weiterhin wie gewohnt genutzt werden. Auch am Angebot unseres Bereitschaftsdienstes und an der bekannten Struktur gibt es keine Veränderungen. Nordlicht: Wie erfolgt denn die Weiterleitung der Anrufer in unser Bundesland? Paquet: Die Vermittlung erfolgt über das Intelligente Netz, ein ausgeklügeltes technisches System, das im Hintergrund der abläuft: Wählt ein Patient zum Beispiel in Flensburg die sechsstellige Nummer, spürt das System in Sekundenschnelle über die Vorwahl auf, woher der Anruf genau kommt und verbindet ihn dann mit der Leitstelle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bad Segeberg. Dies alles geschieht in Paquet: Da die Leitstelle in Bad Segeberg mit ihren bekannten Rufnummern weiterhin besteht, ergeben sich keine Veränderungen für die Ärzte. Der diensthabende Arzt im Fahrenden Dienst erreicht uns auf den bekannten Wegen. Nordlicht: Welche Maßnahmen werden in der Leitstelle in die Wege geleitet, bevor die neue Nummer frei geschaltet wird? Paquet: Die zentrale Leitstelle erleichtert uns die Integration der in die bestehenden Strukturen. Wir müssen der KBV beispielsweise keine einzelnen Notdienstbezirke und deren kleinteiligen Strukturen bekannt geben so wäre es vor der Umstrukturierung des Notdienstes gewesen sondern müssen nur sicherstellen, dass alle Anrufer an uns weitergeleitet werden können. Nichtsdestotrotz stellt dies insbesondere im technischen Bereich eine Herausforderung für alle Beteiligten dar. Das Interview führte Jakob Wilder, KVSH Die alte bleibt Die bekannte Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Schleswig-Holstein bleibt auch nach Einführung der bestehen, bis das System für die neue Nummer stabil und zuverlässig funktioniert. 6 Nordlicht aktuell 1/2 2012

7 Titelthema Eine für alle Fragen und Antworten zur Wann startet die neue Nummer für den Bereitschaftsdienst in Deutschland? Die bundesweit einheitliche Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst wird im Jahr 2012 eingeführt. Geplanter Starttermin ist der 1. März. Wird die Bereitschaftsdienstnummer auch in anderen europäischen Ländern eingeführt? Bei der handelt es in der Tat um eine europaweite Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Deutschland ist das erste Land, das diese Nummer einführt. Die Idee geht auf eine Initiative der deutschen Ärzteschaft zurück. Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg beantragte daraufhin im Jahr 2007 bei der Europäischen Union die als europaweit einheitliche Bereitschaftsdienstnummer; die Reservierung erfolgte im November Weitere europäische Länder hatten sich bereit erklärt, die Einführung zu unterstützen, und wollen die Rufnummer ebenfalls einführen. Was kostet der Anruf? Die Nummer ist für den Anrufer immer kostenfrei egal, ob er vom Festnetz, vom Mobiltelefon oder über das Internet (Voice over IP) anruft. Muss vor der Nummer eine Vorwahl gewählt werden? Nein, die ist eine sogenannte Kurzwahl-Nummer, analog beispielsweise zur Behördenrufnummer 115. Diese Nummern sind deutschlandweit ohne Vorwahl zu erreichen sowohl vom Festnetz als auch vom Handy aus. Was ändert sich durch die einheitliche Bereitschaftsdienstnummer für Ärzte? Patienten, die die wählen, werden an den für sie zuständigen Bereitschaftsdienst weitergeleitet. Damit verbessert sich die Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes erheblich, denn langes Suchen nach der richtigen Nummer bleibt den Patienten erspart. Am Angebot des ärztlichen Bereitschaftsdienstes selbst ändert sich durch die Einführung der Nummer jedoch nichts. Somit ändert sich mit der auch nichts für den Arzt es sei denn, die zuständige KV nimmt Änderungen an ihren Bereitschaftsdienst-Strukturen vor. Ändern sich mit der Einführung der die Bereitschaftsdienst-Bezirke? Nein, die Bereitschaftsdienst-Bezirke werden weiterhin von den KVen administriert wie alle anderen Bereitschaftsdienst- Strukturen auch. Durch die Einführung der neuen Nummer ändert sich daran nichts. Wer übernimmt die Anrufkosten für die ? Die Anrufkosten müssen entsprechend der Auflage der Bundesnetzagentur für die durch den Betreiber der Rufnummer (KV-System) getragen werden. In den Jahren 2011 und 2012 übernimmt die KBV die Kosten über die Umlage, danach werden die Kosten vom KV-System getragen. Wer organisiert die ? Die KBV übernimmt die technische Umsetzung der bundesweit einheitlichen Bereitschaftsdienstnummer: Sie organisiert die Weitervermittlung der Anrufer, welche die wählen, bis diese den jeweils zuständigen Bereitschaftsdienst vor Ort erreichen. Ab dem Punkt sind die KVen zuständig. Wie erfährt die , unter welcher Rufnummer ich erreichbar bin und kann ich weiterhin den Dienst tauschen? Die Bereitschaftsdienstplanung inklusive Diensttausch und Rufnummernverwaltung wird in der Regel bereits heute durch die KVen geleitet. Die KV pflegt diese Information in eine bundesweite Datenbank ein, auf die die zugreift. Die Daten müssen stets aktuell sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Anrufer auch mit der Praxis verbunden wird, die Bereitschaftsdienst hat. Für die wenigen Bezirke, in denen bisher keine Dienstinformation an die KVen geleitet wird, wurde seitens der ein System implementiert, mit dem sich Ärzte auch direkt bei der anmelden können. Regelungen zum Diensttausch sind weiterhin KV-intern festgelegt und bleiben in gewohnter Form bestehen. Wer ist mein Ansprechpartner für die ? Die bundesweit einheitliche Bereitschaftsdienstnummer funktioniert als Weiterleitung der Anrufer an den zuständigen ärztlichen Bereitschaftsdienst in der jeweiligen KV-Region. Auch zukünftig ist somit die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung der Ansprechpartner für Bereitschaftsdienst-Ärzte. Die bisherigen Ansprechpartner bleiben also bestehen. Anrufer der , die nicht automatisch an den lokalen ärztlichen Bereitschaftsdienst weitergeleitet werden können, gelangen erst in das zentrale Service-Center. Wird dort bereits eine Vor-Diagnose erstellt? Nein, die stellt lediglich die Weitervermittlung der Anrufer an den jeweiligen Bereitschaftsdienst vor Ort sicher. Sollte trotzdem ein Anrufer bereits dort seine Beschwerden schildern, können die Mitarbeiter des Service-Centers reagieren: Der Großteil von ihnen ist medizinisch geschult und kann beispielsweise medizinische Notfälle sicher erkennen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten. Werde ich durch die neue Nummer mehr Bereitschaftsdienste übernehmen müssen? Nein, die Einführung der neuen Nummer hat keine Auswirkungen auf die Strukturen des Bereitschaftsdienstes und wird somit auch keinen Anstieg der Dienste bewirken. Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) 1/ Nordlicht aktuell 7

8 Titelthema Ärztlicher Bereitschaftsdienst Immer wieder sonntags... Dr. Ralf-Günter Wegers leistet seit vielen Jahren ärztlichen Bereitschaftsdienst, meistens am Sonntag. Wir haben den Allgemeinarzt einen Tag lang während seines Fahrenden Dienstes begleitet, der ihn kreuz und quer über die Landstraßen des Notdienstbezirks Schleswig führte. Schleswig START Die Nacht war kalt und der Frost hat Landschaft und Häuser mit weißem Raureif überzogen. Die Windschutzscheiben des schwarzen Mazda von Dr. Ralf-Günter Wegers sind trotzdem eisfrei. Der Wagen, mit dem er nun zu seinem Dienst aufbricht, stand nachts gut geschützt im Carport, der zum kleinen Einfamilienhaus des Arztes am Schleswiger Stadtrand gehört. Wegers Frau winkt noch kurz zum Abschied und los geht die Fahrt in den Sonntagsdienst. Das Wetter ist für einen Arzt im Bereitschaftsdienst, der bei Wind und Wetter und zu jeder Tages- und Nachtzeit über die Dörfer fahren muss, immer ein wichtiges Thema. In den beiden letzten Jahren machte der Schnee Wegers und seinen Kollegen oft schwer zu schaffen. An einem besonders extremen Tag, es war der 2. Weihnachtstag, fuhr er sich irgendwo zwischen Jübek und Schuby auf einem abseits gelegenen Feldweg fest. Zum Glück kam zufällig ein Bauer mit seinem Trecker vorbei und zog das Arzt-Auto aus dem tiefen Schnee. Der Landwirt verzichtete sogar auf die ansonsten fälligen 20 Euro Abschleppprämie. Für Sie ist das heute mal umsonst, Herr Doktor, weil Weihnachten ist, war sein knapper Kommentar, berichtet Wegers. Die tiefstehende Sonne blendet während der Fahrt und Wegers lenkt seinen Mazda vorsichtig durch die noch menschenleere Schleswiger Innenstadt. Nur einige Rentner mit ihren Hunden sind schon unterwegs. Hinter den Fenstern sieht man schemenhaft die ersten Familien beim Frühstück. Wegers hatte sich um acht Uhr pünktlich bei der Leitstelle in Bad Segeberg angemeldet. Er ist nun bis acht Uhr am Montag im Dienst. Bisher blieb sein Handy stumm. Das wird aber sicher nicht so bleiben. Vielleicht ist wenigstens die Nacht ruhig, hofft der Allgemeinmediziner. Der 49-Jährige übernimmt fast jeden zweiten Sonntagsdienst im Monat, sodass er im Jahr auf 25 bis 30 Dienste kommt. Vor dem Eingang des SCHLEI-Klinikums MLK stehen frierend die ersten Raucher des Morgens. Drinnen ist nicht viel los. Nur wenige Patienten schlurfen müde über die Flure. Wegers nimmt am Empfang die schwarze Notdienstasche entgegen, die sein Vorgänger dort für ihn hinterlegt hat und schaut kurz bei der diensthabenden Kollegin in der KVSH-Anlaufpraxis vorbei. Hier ist zwar seit neun Uhr geöffnet, Patienten waren aber bisher noch nicht da. Schleswig ist klein, die Kollegenschaft überschaubar. Man kennt sich und Wegers, der auch Notdienstbeauftragter im Bezirk ist, kommt ins Erzählen. Probleme, die Dienste untereinander aufzuteilen, gibt es bisher noch nicht, zumal viele externe Poolärzte wegen der vergleichsweise guten Bezahlung auch die ungünstigsten Dienste gerne übernehmen. Wegers fällt aber auf, dass sich kreisweit nur zwei Frauen am fahrenden Dienst 8 Nordlicht aktuell 1/2 2012

9 Titelthema beteiligen. Viele Frauen fahren nicht gerne nachts und die Einsatzzeiten sind ja auch alles andere als familienfreundlich. Das kann in der Zukunft sicher zu einem Problem bei der Besetzung der Dienste werden, denn wir haben auch hier im Bezirk immer mehr Kolleginnen, erklärt Wegers. Momentan laufe aber alles reibungslos und man könne fast immer auf individuelle Wünsche eingehen. Vor der Umstellung auf eine einheitliche Bereitschaftsdienstnummer sei der Notdienst dagegen oft eine Qual gewesen. Da hat sich wirklich keiner drum gerissen. Man musste ja auch alle eingehenden Anrufe selbst koordinieren und sich dabei oft genug quasi zerreißen. Nun übernimmt Gott sei Dank die Leitstelle diese Aufgabe und ich fahre wirklich nur noch dorthin, wo ich wirklich gebraucht werde, erklärt der dreifache Familienvater, der eigentlich aus Nordrhein-Westfalen stammt und während seiner Bundeswehrzeit im Norden hängen blieb. Plötzlich meldet sich das Diensthandy mit unnachgiebigem Klingelton. Es ist die Leitstelle. Wegers hört aufmerksam zu und macht sich schnell erste Notizen: Name des Patienten, Adresse, erste Informationen zum Krankheitsbild. Nun müssen wir aber schnell los, sagt er und schildert hinterm Steuer den ersten Fall des Tages. Eine Pflegerin rief in der Leitstelle an. Im Pflegeheim zur Öhr in Schleswig muss eine hundertjährige, akut verwirrte alte Frau untersucht und behandelt werden. Wegers ahnt die besondere Problematik, als er seinen Wagen vor dem von der Kommune betriebenem Pflegeheim parkt. Oft sind bei akuten Notfällen im Heim die Betreuungsverhältnisse unklar und der Arzt sitzt schnell zwischen den Stühlen, egal wie er entscheidet. Auf der Station wird Wegers schon von zwei Pflegerinnen erwartet. In ihrem Büro hängt ein Zettel, auf dem man die Geburtstage der Heimbewohner und ihr Lieblingsessen nachlesen kann. Die meisten alten Leute mögen Roulade mit Rotkohl am liebsten. Die Türen zu den Zimmern sind fast alle geschlossen. Aus einem Raum dringt Volksmusik nach draußen. Nur eine Zimmertür ist geöffnet. Eine alte Frau sitzt dort regungslos an einem ungedeckten Plastiktisch und blickt hinaus auf den Flur. Besuch ist nirgends zu sehen. Vielleicht ist das Wetter heute zu gut. Über dem Bett stehen einige schön gerahmte Schwarz-Weiß-Fotos. Sie zeigen eine junge Frau an der Seite eines Mannes im Sonntagsanzug. Wegers bespricht sich kurz mit den Pflegerinnen und beginnt dann mit der Untersuchung. Viel ausrichten kann er heute nicht. Er will abwarten, gibt der Patientin erst einmal ein Beruhigungsmittel und informiert ihren Sohn über die weiteren Modalitäten. Er rät ihm in Zukunft die Betreuung für seine Mutter zu übernehmen. Inzwischen hat sich schon wieder die Leitstelle gemeldet: Zwei neue Fälle, deren Details sich Wegers schnell notiert. Ein Fall in Schleswig, also direkt um die Ecke, einer weit draußen auf dem flachen Land. Wegers parkt direkt in der kleinen Straße vor dem kleinen Reihenhaus aus den fünfziger Jahren. Er kennt die Gegend hier, denn nicht unweit liegt seine Praxis, die er zusammen mit einem Kollegen betreibt. Die Straßennamen im ganzen Viertel klingen nach Pommern, Ostpreußen oder Schlesien. Hinter der Gardine bewegt sich etwas. Der Arzt wird also bereits erwartet. Ein 69-jähriger Mann hat sich eine Hüftprellung zugezogen. Also ein vergleichsweise rasch erledigter Fall. Nun schnell die nächste Adresse, die ihm von der Leitstelle durchgegeben wurde, in das Navi eingetippt: Wanderuper Straße in Jerrishoe. Die Fahrt Richtung Geest kann also weitergehen. Jerrishoe 1/ Nordlicht aktuell 9

10 Titelthema Ärztlicher Bereitschaftsdienst Draußen jagt die immer flacher werdende Landschaft vorbei: Wiesen, noch weiß vom nächtlichen Raureif, winterlich kahle Waldstücke und abseits gelegene Gehöfte, beschienen von der gleißenden Wintersonne. Natürlich muss man Lust aufs Autofahren haben und sich hier auf dem Land orientieren können, sagt Wegers und beschleunigt auf einer langen Geraden. Im überwiegend ländlich strukturierten Notdienstbezirk kommen schnell viele Kilometer zusammen. Viele Schleichwege kennt er von seinen privaten Touren auf dem Rennrad. Pro Patient muss ich eine Stunde einplanen, weiß Wegers aus Erfahrung. Fast wäre er am Haus des nächsten Patienten vorbei gefahren. Das Rentnerehepaar ist froh, dass er so schnell gekommen ist, um die Gürtelrose des Ehemannes zu behandeln. Die Tasse Kaffee und den Plausch nach der Behandlung lehnt Wegers nicht ab. Das gehört einfach dazu. Kaum wieder beim Auto angekommen, erreicht ihn der nächste Anruf der Leitstelle: Es geht wieder zurück Richtung Osten. Ein achtjähriger Junge klagt über Leistenschmerzen. Die Eltern machen sich Sorgen. Havetoftloit Fahrdorf Die Landschaft wird wieder hügeliger und abwechslungsreicher. Die Fahrt führt über schmale Feldwege in das aufgeräumt wirkende kleine Neubaugebiet des Örtchens Havetoftloit zu einem großen Einfamilienhaus mit gut gestutzter Lebensbaumhecke und frisch gestrichenem weißen Zaun. Vor dem Wendehammer am Ende der Straße liegen ein Kinderfahrrad und eine kleine Schubkarre. Die Eltern des kleinen Jungen sind hocherfreut, den Arzt zu sehen. Der acht Jahre alte Junge klagt über akute Schmerzen in der Leiste. Wegers löst nach der entsprechenden Untersuchung mit wenigen Handgriffen die Blockade des kleinen Patienten, dem es schon nach kurzer Zeit wieder besser geht. Die nächste Fahrt führt entlang der Schlei nach Fahrdorf ins dortige DRK-Pflegeheim. Spaziergänger wandern rechts und links von der Landstraße Richtung Haithabu und Noor; Ausflugstimmung überall. In der Ferne kann man den Schleswiger Dom in der Nachmittagssonne funkeln sehen. Im DRK- Pflegeheim liegt ein Patient mit einem eitrigen Harnwegsinfekt im Bett. Deshalb haben die Pflegerinnen den Bereitschaftsdienst angerufen. Wegers kennt sich aus, da er hier selbst mehrere Heimpatienten hausärztlich betreut und führt die nötige Behandlung des Kranken durch. Der letzte Einsatz des Tages führt den Allgemeinmediziner spät in der Nacht in das Pflegeheim Danewerk. Eine Patientin klagt über unklare starke Schmerzen in der rechten Hüfte, die trotz Morphingabe nicht aufhören wollten. Die Patientin war zudem erst vor kurzem an der Hüfte operiert worden. Wegers überweist sie deshalb noch in der Nacht ins Krankenhaus. Danach kann er sich schlafen legen. Die Leitstelle meldet sich nicht mehr. Wegers Bereitschaftsdienst ist beendet. Er ist schon wieder in seiner Praxis in der Memeler Straße und empfängt die ersten Patienten. Eine ganz normale Arbeitswoche nimmt ihren Anfang, aber der nächste Sonntag kommt bestimmt. Jakob Wilder, KVSH 10 Nordlicht aktuell 1/2 2012

11 Titelthema Statement Was ist eigentlich so gut am ärztlichen Bereitschaftsdienst? Darüber hinaus gestattet es die heutige Organisation des Notdienstes, nicht mehr jeden Arzt zur Dienstteilnahme heranziehen zu müssen. Viele altgediente FachkollegenInnen sind zwar in ihrem Spezialgebiet echte Profis z. B. als Orthopäden, Gynäkologen oder Neurologen, haben aber den letzten Herzinfarkt oder eine Mittelohrentzündung beim Säugling zuletzt im Studium oder in der Assistenzarztzeit gesehen, geschweige denn nach aktuellen Qualitätskriterien behandelt. Insofern arbeiten heute im Notdienst die KollegenInnen, die dem wie heißt es so schön? unselektierten Patientengut im Notdienst sicherlich durch ihre alltägliche Arbeit vollauf gewachsen sind. Für Patienten: Die klassische (und manchmal auch bange) Frage eines erkrankten Patienten vor dem Wochenende war früher: Wissen Sie, wer Notdienst hat? Heute kennt mittlerweile jeder Schleswig- Holsteiner die Anlaufpraxis in seiner Region und die Telefonnummer , um einen Hausbesuch oder eine Telefonberatung anzufordern. Dies gibt den Patienten Sicherheit. Für Ärzte: In den letzten Jahren der alten Notdienststruktur in Schleswig-Holstein verkam der Notdienst oftmals zu einer Art auf Wochenenden und Feiertage ausgelagerten Sprechstunde. Die originäre Funktion des Notdienstes (= Behandlungen, deren Aufschub bis zum nächsten Werktag nicht möglich ist) wurde von etlichen Patienten dahingehend pervertiert, von Check-up- Forderungen bis hin zum Zweitmeinungsverfahren wirklich alles, alles, alles an den Notdienstarzt heranzutragen. Solcherart Begehrlichkeiten sind heute weitestgehend aus dem Notdienst verschwunden. Für das Gesundheitswesen: Der Notdienst ist zu einer kalkulierbaren, verlässlichen Größe geworden. Dies gilt nicht nur für die den Dienst versehenden Kollegen, sondern auch für die Ärzte, die nicht am Notdienst teilnehmen möchten; dies gilt gleichermaßen für unsere Patienten wie auch für andere Organisationen des Gesundheitssystems wie Rettungsdienst, Krankenhäuser, Altenpflegeheime und ambulante Pflegedienste. Außerdem ist ein großer Hemmnisfaktor für die Niederlassung junger Kollegen beseitigt worden, war doch gerade in ländlichen Regionen die Arbeitsbelastung durch Notdienste oftmals enorm hoch. Dr. Reimar Vogt, Allgemeinarzt, Pahlen Statement... und an welchen Stellen gibt es noch Verbesserungsbedarf? Die Notdienststruktur hat sich ohne Zweifel bewährt und vieles ist im Laufe der Zeit besser geworden. Gerade in den ländlichen Regionen ist er zudem ein wichtiges Argument, um Nachwuchs für die Praxen gewinnen zu können. Um den Dienst zukunftssicher zu machen, bedarf es meiner Ansicht einiger Anpassungen. Zu überdenken ist die jetzige Honorarstruktur und auch die Höhe des Honorars. Dies auch im Hinblick auf die zu erwartenden Engpässe bei der Besetzung der Dienste. Bereits jetzt gibt es in einigen Bereichen Schwierigkeiten bei der Feiertagsbesetzung. Wenn, wie es sich abzeichnet, vermehrt Praxen von Kollegen besetzt werden, die in Teilzeit tätig sind und zudem in größerer Entfernung zur Praxis (auch in Hamburg) wohnen, kann die Sicherung des Dienstes problematisch werden. Hier gilt es, rechtzeitig Lösungen zu schaffen, die es ermöglichen, dass auch weiterhin keiner zur Dienstteilnahme gezwungen wird. Dr. Axel Kloetzing, Allgemeinarzt, Horst 1/ Nordlicht aktuell 11

12 NACHRICHTEN KOMPAKT Ernennung Berufung von Vertragsärzten bzw. Psychotherapeuten als ehrenamtliche Richter der Sozialgerichtsbarkeit Kiel Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts hat folgende Vertragsärzte mit Wirkung vom 1. Januar 2012 für die Dauer von 5 Jah ren zu ehrenamtli chen Richtern in Angele genheiten des Vertragsarz trechtes er nannt bzw. wie der ernannt: am Sozialgericht Kiel Für die Dauer von 5 Jahren: Dr. med. Ina Boeckel Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Brunsbüttel Dr. med. Christiane Schwerk Fachärztin für Frauenheilkunde, Kiel wieder ernannt wurden am Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht Für die Dauer von 5 Jahren: Dr. med. Otto Hauschild Facharzt für Allgemeinmedizin, Kiel Barbara Homann Fachärztin für Allgemeinmedizin, Tangstedt Medizinstudium Änderung der Approbationsordnung Berlin Im Zentrum der vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Neustrukturierung, die vom Bundeskabinett bereits gebilligt wurde, steht das Praktische Jahr (PJ). Das umstrittene Hammerexamen soll künftig erleichtert werden, sodass sich die Studenten künftig voll auf das PJ konzentrieren können. Der schriftliche Teil des zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung soll dazu vor das PJ verlegt werden. Statt bisher 20 sollen die angehenden Ärzte im PJ künftig bis zu 30 Fehltage (durch Krankheit oder Schwangerschaft) anrechnen lassen können. Darüber hinaus kann das PJ ab dem 1. Oktober 2013 auch in Teilzeit geleistet werden. Die Ausbildungszeit verlängert sich dann entsprechend. Das PJ soll zudem auch außerhalb der Lehrkrankenhäuser der Heimatuniversität absolviert werden können, sofern die Kliniken die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Mit der Änderung der Approbationsordnung will die Regierung außerdem die Allgemeinmedizin fördern. Dazu soll die Dauer des Blockpraktikums Allgemeinmedizin von einer auf mindestens zwei Wochen verlängert werden. Außerdem müssen die Universitäten für das PJ-Wahlfach ab Oktober 2013 mindestens zehn Prozent und ab Oktober 2019 mindestens 20 Prozent aller Plätze für die Allgemeinmedizin reservieren. Die Neuregelungen sollen ab Frühjahr 2013 in Kraft treten. Der Bundesrat muss den Plänen allerdings noch zustimmen. Klaus-Henning Sterzik, Justitiar, KVSH Versorgungsstrukturgesetz Strengere Vorschriften für klamme Krankenkassen Berlin Für finanziell angeschlagene Krankenkassen gibt es ab sofort strengere Vorschriften zugunsten ihrer Mitglieder. Bei einer drohenden Insolvenz müssen Kassen ihre Kunden künftig acht Wochen vor der Schließung informieren. Außerdem sind Kassen in Finanznot künftig verpflichtet, Mitglieder beim Wechsel zu einer anderen Kasse zu unterstützen. Dazu müssen sie eine Liste aller Krankenkassen vorlegen, unter denen die Mitglieder wählen können, erläutert das Bundesgesundheitsministerium. Mit diesem Formular können Mitglieder einfach den Kassenwechsel vollziehen, ohne selbst eine Geschäftsstelle aufzusuchen, heißt es. Andere Kassen sind wiederum verpflichtet, diese Kunden aufzunehmen Krankheit, Alter oder geringes Einkommen dürfen kein Ausschlusskriterium sein. Geregelt sind die Neuerungen im Versorgungsstrukturgesetz, das mit dem Jahreswechsel in Kraft getreten ist. Hautkrebsscreening Vertrag mit der HEK Bad Segeberg Die KVSH und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) haben zum 1. Januar 2012 einen Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens gemäß Paragraf 73c SGB V abgeschlossen. Fachärzte für Hautund Geschlechtskrankheiten, die von der KVSH eine Genehmigung zur Teilnahme am Vertrag erhalten haben, können die Vorsorgeleistung alle zwei Jahre an Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres unter der Pseudoziffer 99472A abrechnen. Die Vergütung der Leistung beträgt 22 Euro. In ihr enthalten sind die Information des Versicherten, eine Anamnese, körperliche Untersuchung, erstmalige Hauttypbestimmung sowie die vollständige Dokumentation der Leistung in der Patientenakte. Die Erbringung der Auflichtmikroskopie gehört hingegen nicht zu den Vergütungsbestandteilen. Sämtliche Vertragsunterlagen sowie den Teilnahmeantrag finden Sie unter: 12 Nordlicht aktuell 1/2 2012

13 NACHRICHTEN KOMPAKT Ambulantes Operieren Neue Qualitätssicherungsvereinbarung Krankenkassen vdek-landeschef Dietmar Katzer verabschiedet sich Bad Segeberg Zum 1. Dezember 2011 ist oben genannte Vereinbarung in Kraft getreten. Die Vertragspartner haben Wert darauf gelegt, dass sich durch die neue Qualitätssicherungsvereinbarung für alle Vertragsärzte, die bislang ambulante Operationen erbringen, nichts gegenüber dem schon bislang praktizierten Verfahren ändert. Berechtigungen zur Durchführung und Abrechnung von Eingriffen nach Paragraf 115b SGB V entsprechend den Vorgaben der dreiseitigen Qualitätssicherungsvereinbarung nach Paragraf 115b SGB V vom 1. Oktober 2006 gelten als Genehmigungen im Sinne der neuen zweiseitigen Vereinbarung fort. Das bedeutet, dass alle Ärzte, die im Besitz einer Berechtigung zur Durchführung und Abrechnung ambulanter Operationen nach Paragraf 115b SGB V sind, keinen neuen Antrag zur Teilnahme an der neuen Vereinbarung stellen müssen. Die Veröffentlichung der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung erfolgte im Deutschen Ärzteblatt Heft 49 am 9. Dezember Honorarvereinbarung 2011/2012 Im Zeichen des Versorgungsstrukturgesetzes 2012 Versorgungsstrukturgesetz Bad Segeberg Mit der Anwendung des Versorgungsstrukturgesetzes ab dem 1. Januar 2012 werden alle Leistungen außerhalb der MGV wieder unbegrenzt extrabudgetär vergütet. Damit werden die in 2011 gemäß GKV-Finanzierungsgesetz (FinG) begrenzten Leistungen (AOP, Belegärztliche Leistungen, Heimbesuche, neurologische Begleitleistungen) ab sofort wieder ohne Mengenbegrenzung vollumfänglich gezahlt. Zudem wird die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) für das Jahr 2012 um 1,25 Prozent angehoben. Die Ergänzungsvereinbarung für das 1. Quartal 2012 finden Sie auf der Homepage der KVSH unter im Downloadbereich Verträge. Bei Bedarf senden wir Ihnen die Honorarvereinbarung in Papierform zu. Dietmar Katzer, Leiter der vdek-landesvertretung Schleswig-Holstein und Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) Kiel Der langjährige Leiter der vdek-landesvertretung Schleswig-Holstein, Dietmar Katzer, ist zum Jahreswechsel aus seiner hauptamtlichen Tätigkeit beim Ersatzkassenverband ausgeschieden. Nach mehr als 40 Jahren im Berufsleben wurde er im Rahmen einer gesundheitspolitischen Veranstaltung zur Zukunft des deutschen Sozialversicherungssystems feierlich verabschiedet. Der gebürtige Sachse übernahm im Januar 2002 die Leitung der Landesvertretung des damaligen vdak/aev in Schleswig-Holstein. Dietmar Katzer bleibt auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben im Gesundheitswesen aktiv: Er bleibt der Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung als Mitglied im Verwaltungsrat der BARMER GEK und als Mitglied im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes erhalten. Außerdem ist er alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des MDK Nord, Vorsitzender der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Schleswig-Holstein und Vorstandsmitglied im Patientenombudsverein. Die Aufgaben Dietmar Katzers im Ersatzkassenverband übernimmt bis auf Weiteres Armin Tank, der stellvertretende Leiter der vdek-landesvertretung. Fachtagung Gesundheitsstandort Schleswig- Holstein auf dem Prüfstand Kiel Das Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung lädt zur Fachtagung Gesundheit und Pflege in Schleswig-Holstein ein. In einem bundesweit einmaligen Projekt hatten Prof. Fritz Beske und Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg 19 Organisationen von Heilberufen bis hin zu Patientenverbänden gewinnen können, in einem Beirat gemeinsam die Versorgungssituation in Schleswig-Holstein zu analysieren, Defizite zu identifizieren und Vorschläge zur Versorgungssicherung zu erarbeiten. Diese Handlungsempfehlungen sollen nun auf der Fachtagung der Öffentlichkeit vorgestellt und zur Diskussion gestellt werden. Die Veranstaltung ist öffentlich und findet am 3. März 2012 von 10 bis Uhr in der Halle 400 in Kiel statt. Foto: vdek 1/ Nordlicht aktuell 13

14 NACHRICHTEN KOMPAKT Knappschaft Neue Vereinbarung zum Hautkrebs-Screening Berufsverbände Radiologen starten Informationsinitiative Bad Segeberg Die KVSH hat mit der Knappschaft eine neue Vereinbarung über die Durchführung eines Hautkrebs- Screenings geschlossen, da die bisherige bundesweite Regelung zum 31. Dezember 2011 entfällt. Ab Januar 2012 können Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit entsprechender Fortbildung und Genehmigung bei Versicherten der Knappschaft (bis zur Vollendung des 35. Lebensjahr) alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening als Vorsorgeuntersuchung durchführen. Ab dem 35. Lebensjahr greift die EBM-Regelung. Die Leistung mit der Abrechnungsziffer 99473D wird außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung mit 25 Euro bezahlt. Die bisher gültige Abrechnungsziffer 01745K entfällt zum 31. Dezember Der Vertragstext steht unter als Download zur Verfügung. Privatrechnungen Patienten zahlen oft nicht Hamburg Jeder zweite niedergelassene Arzte hat regelmäßig Zahlungsausfälle, weil Patienten Privatleistungen nicht begleichen. Jeder dritte Arzt hat sogar Verluste im vierstelligen Euro- Bereich. Das ergab die Studie Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2011 die die Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse im Auftrag der Stiftung Gesundheit durchgeführt hat. Laut der Befragung hat knapp die Hälfte der Ärzte Ausfälle bei ein bis fünf Prozent der ausgestellten Rechnungen. Etwa jeder zehnte Arzt ist von Zahlungseinbußen bei mehr als fünf Prozent der Rechnungen betroffen. 5,5 Prozent der Ärzte beklagen laut der Stiftung Gesundheit einen jährlichen Zahlungsausfall von über Euro. Etwa ein Viertel verliert jährlich zwischen und Euro. Rund die Hälfte der Ärzte beziffert ihre jährlichen Außenstände im Volumen unter Euro. Knappschaft Änderungen Hausarztvertrag Bad Segeberg Zum 1. Januar 2012 ändert sich der Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung mit der Knappschaft. Die Nachverhandlungen auf Bundesebene haben u. a. dazu geführt, dass der Vertrag nun unbefristet über das Jahr 2011 hinaus fortgeführt wird. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen hat sich gezeigt, dass meist ältere und chronisch kranke Versicherte in diesen HzV-Vertrag eingeschrieben sind. Die Weiterentwicklung zielt deshalb darauf ab, diesen Versicherten eine bessere Versorgung zu bieten. Konkret wird die Grundpauschale bei einem Arzt-Patienten- Kontakt auf vier Euro pro Quartal abgesenkt, zusätzlich aber als erstes Modul ein Medikationscheck (80 Euro bzw. 160 Euro mit Konsil) eingeführt. Weitere Versorgungs- und Vergütungsmodule werden in Zukunft folgen. Den geänderten Vertragstext als Lesefassung finden Sie auf im Downloadbereich Verträge. Berlin Radiologen genießen in Deutschland einen sehr guten Ruf, ihr Leistungsspektrum ist jedoch weitgehend unbekannt. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage, die die Deutsche Röntgengesellschaft e.v. gemeinsam mit den Fachgesellschaften für Nuklearmedizin und Strahlentherapie im vergangenen Herbst in Auftrag gegeben hatte. So zeigte die Befragung, dass nur 37 Prozent aller interviewten Bürger die Röntgenaufnahme als eine radiologische Leistung identifizierten. Schnittbildverfahren wie die Computertomografie oder die Magnetresonanztomografie, gängige Leistungen vieler radiologischer Einrichtungen, wurden nur zu 13 Prozent mit dem Radiologen in Verbindung gebracht. Die Deutsche Röntgengesellschaft e. V. hat daher gemeinsam mit ihren Partnergesellschaften ein Informationsangebot ins Leben gerufen, das sich an Patienten und die interessierte Öffentlichkeit richtet. Unter werden Untersuchungs- und Behandlungsverfahren von Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie vorgestellt und technische Hintergründe erklärt. Ein weiterer Schwerpunkt der Initiative ist die Aufklärungsarbeit in den Wartezimmern: Broschüren informieren über die Arbeit des Radiologen und die verschiedenen Bildgebungsmethoden. Eine Plakatserie fasziniert für radiologische Bildwelten und unterstreicht die diagnostische Kompetenz des Radiologen etwa wenn es um die schnelle Diagnose eines Schlaganfalls oder einer Bluthochdruckerkrankung geht. 14 Nordlicht aktuell 1/2 2012

15 Ein Service des NACHRICHTEN KOMPAKT Zulassung Rückumwandlung von Anstellungsverhältnissen Patienteninformationen Thema: Kreuzschmerz PATIENTENINFORMATION Ein Service des Chronischer Kreuzschmerz PATIENTENINFORMATION Dezember 2011 AKTIV GEGEN CHRONISCHEN KREUZSCHMERZ Akuter Kreuzschmerz Dezember 2011 LIEBE PATIENTIN, LIEBER PATIENT, Foto: Robert Kneschke - Fotolia.com WENN KREUZSCHMERZ CHRONISCH WIRD PLÖTZLICH KREUZSCHMERZ Bad Segeberg Lange hat die KVSH gefordert, dass die Anstellung eines Arztes für eine Probezeit möglich sein sollte, um diesen Arzt sodann in eine Praxis als Partner aufnehmen zu können. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich das Vorhandensein einer entsprechenden Arztstelle, jedoch kann seit dem 1. Januar 2012 tatsächlich aus einem Anstellungsverhältnis eine Zulassung werden. Voraussetzung hierfür sind ein Antrag des Arbeitgebers (Vertragsarzt oder Medizinisches Versorgungszentrum) auf Umwandlung der Angestelltenstelle in eine Zulassung sowie ein Zulassungsantrag des angestellten Arztes. Alles Weitere erfahren Sie über Ihre Ansprechpartner in der Abteilung Zulassung/Praxisberatung: Tyneke Grommes Tel (462), Nicole Geue (303), Petra Fitzner (384), Evelyn Kreker (346), Daniel Jacoby (259), Karsten Wilkening (561) Verzichtserklärungen Fristen und Gebühren Bad Segeberg Bevor Ärzte oder Psychotherapeuten ihre vertragsärztliche oder -psychotherapeutische Tätigkeit beenden, muss dem Zulassungsausschuss eine Verzichtserklärung übersandt werden. Nach den gesetzlichen Regelungen (Paragraf 28 Abs. 1 Ärzte-ZV) wird dieser Verzicht auf die Zulassung mit dem Ende des auf den Zugang der Verzichtserklärung beim Zulassungsausschuss folgenden Kalendervierteljahres wirksam. So entfaltet z. B. eine am 9. April eines Jahres beim Zulassungsausschuss eingegangene Verzichtserklärung erst zum 30. September ihre Wirkung. Diese Frist kann auf Antrag durch den Zulassungsausschuss verkürzt werden, wenn der Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut nachweist, dass die weitere Ausübung der vertragsärztlichen oder -psychotherapeutischen Tätigkeit für die gesamte Dauer oder einen Teil der Frist unzumutbar ist. Bitte beachten Sie: Der Antrag ist kostenpflichtig. Die in diesem Zusammenhang vorgeschriebenen Gebühren in Höhe von 120 Euro werden nach der Beschlussfassung angefordert. Sie haben seit längerem Kreuzschmerzen. Solche Beschwerden können Ihren Alltag erheblich einschränken. Eine ernste körperliche Erkrankung steckt zum Glück jedoch nur selten dahinter, und Sie können selbst viel tun, um Ihr Wohlbefinden zu steigern. Hier erfahren Sie, was chronischer Kreuzschmerz bedeutet, wie er entsteht und wie er behandelt wird. DER GESUNDE RÜCKEN Die menschliche Wirbelsäule besteht aus 33 knöchernen Wirbeln und den dazwischen liegenden, gummiartigen Bandscheiben, die als eine Art Stoßdämpfer dienen. Bänder aus festem Bindegewebe und die Rückenmuskulatur stabilisieren und unterstützen diese Säule. Im Alltag muss sie enormen Belastungen standhalten: Die Wirbelsäule bildet nicht nur die stabile Achse des Körpers und trägt das Gewicht von Kopf, Armen und Rumpf. Sie muss zudem auch elastisch sein, um Bewegungen wie Bücken, Strecken oder Drehen zu ermöglichen. Andauernde Belastungen wie gebeugtes Sitzen oder Fehlhaltungen, mangelnde Bewegung oder Übergewicht können ihr Gleichgewicht jedoch stören. Dann kann es zu Schmerzen kommen. DIE ERKRANKUNG Kreuzschmerz ist ein Schmerz im Rückenbereich unterhalb des Rippenbogens und oberhalb der Gesäßfalten. Nacken- und Schulterbereich gehören nicht dazu. Diese Information richtet sich an Menschen mit nichtspezifischen, seit Monaten andauernden Kreuzschmerzen. Nichtspezifisch bedeutet, dass sich den Schmerzen keine eindeutigen körperlichen Veränderungen oder Erkrankungen zuordnen lassen, etwa Entzündungen, Tumore oder Schäden an den Bandscheiben. Bei mindestens 85 von 100 Menschen mit Kreuzschmerzen sind die Beschwerden nichtspezifisch. Bei ungefähr jedem Zehnten davon werden diese Schmerzen chronisch. Mediziner sprechen von chronischem Kreuzschmerz, wenn die Beschwerden länger als zwölf Wochen andauern. In der Regel wirken verschiedene Faktoren mit, wenn Kreuzschmerzen chronisch werden. Oft reagiert der Körper, wenn Folgendes zusammen kommt: akuter Schmerz falsches Schonungsverhalten und Probleme in Beruf und Familie Gefährdet sind auch Menschen, die nicht auf Warnsignale ihres Körpers hören und sich oft überlasten. DIE UNTERSUCHUNG Die Basis für jede Untersuchung bildet Ihre Krankengeschichte, die Ihr Arzt im Rahmen eines Gespräches erhebt. Dabei möchte er möglichst viel über den Charakter Ihres Kreuzschmerzes erfahren. Es kann sein, dass er Ihnen dafür spezielle Fragebögen aushändigt. Wundern Sie sich nicht, wenn er Sie auf Ihre familiäre und berufliche Situation anspricht. Bei der Entstehung chronischer Schmerzen spielen solche Aspekte eine wichtige Rolle. Hinzu kommen die körperliche Untersuchung und in bestimmten Fällen bildgebende Verfahren, etwa eine Röntgenaufnahme. DIE BEHANDLUNG Im Vordergrund der Behandlung stehen Maßnahmen, die Sie aktivieren und zu einer gesunden Lebensweise motivieren ganz nach dem Motto Wer rastet, der rostet. Alles, was Sie in eine passive Rolle treibt, etwa Bettruhe, ist für Ihre Genesung eher hinderlich. Medikamente, zum Beispiel Schmerzmittel, sollen es Ihnen ermöglichen, Aktivitäten im Alltag so gut es geht beizubehalten. Eine alleinige oder dauerhafte Behandlung mit Medikamenten ist aber nicht sinnvoll. WAS KANN ICH TUN? LIEBE PATIENTIN, LIEBER PATIENT, Sie haben seit kurzem Kreuzschmerzen und wollen wissen, woher die Beschwerden kommen, wie man sie behandelt und was Sie selbst dagegen tun können. Eine erste wichtige Information für Sie lautet: Sie sind nicht allein. Kreuzschmerzen gehören in Deutschland zu den häufigsten Schmerzen überhaupt. Etwa drei von vier Deutschen geben an, mindestens einmal in ihrem Leben solche Beschwerden gehabt zu haben. DER GESUNDE RÜCKEN Die menschliche Wirbelsäule besteht aus 33 knöchernen Wirbeln und den dazwischen liegenden, gummiartigen Bandscheiben, die als eine Art Stoßdämpfer dienen. Bänder aus festem Bindegewebe und die Rückenmuskulatur stabilisieren und unterstützen diese Säule. Im Alltag muss sie enormen Belastungen standhalten: Die Wirbelsäule bildet nicht nur die stabile Achse des Körpers und trägt das Gewicht von Kopf, Armen und Rumpf. Sie muss zudem auch elastisch sein, um Bewegungen wie Bücken, Strecken oder Drehen zu ermöglichen. Andauernde Belastungen wie gebeugtes Sitzen oder Fehlhaltungen, mangelnde Bewegung oder Übergewicht können ihr Gleichgewicht jedoch stören. Dann kann es zu Schmerzen kommen. DIE ERKRANKUNG Kreuzschmerz ist ein Schmerz im Rückenbereich unter- halb des Rippenbogens und oberhalb der Gesäßfalten. Nacken- und Schulterbereich gehören nicht dazu. Diese Information richtet sich an Menschen mit akuten nichtspezifischen Kreuzschmerzen. Akut bedeutet, dass die Beschwerden weniger als sechs Wochen bestehen. Nichtspezifisch heißt, dass sich den Schmerzen keine eindeutigen körperlichen Veränderungen oder Erkrankungen zuordnen lassen, etwa Entzündungen, Tumore oder Schäden an den Bandscheiben. Bei mindestens 85 von 100 Menschen mit Kreuzschmerzen sind die Beschwerden nichtspezifisch. Die Schmerzen sind oft belastend, manchmal sogar häufig ein. In den meisten Fällen sind sie aber harmlos und bilden sich innerhalb kurzer Zeit gut zurück. beunruhigend und schränken den Alltag der Betroffenen DIE UNTERSUCHUNG Wegweisend ist das Gespräch zwischen Ihnen und Ihrem Arzt, in dem dieser grundlegende Informationen zu Ihrer Krankengeschichte erfährt. Ebenso wichtig ist reicht oft aus, um schwerwiegende Ursachen der Beschwerden auszuschließen. Die körperliche Untersuchung richtet sich nach den Ergebnissen des Gespräches. Ihr Arzt achtet dabei zum Beispiel auf Haltung und Form der Wirbelsäule und tastet die Rückenmuskulatur nach schmerzhaften Stellen ab. Danach prüft er die Beweglichkeit, Muskelkraft, Empfindsamkeit und die Reflexe der Beine. Wenn sich durch das Patienten-Arzt-Gespräch und die körperliche Untersuchung keine Hinweise für einen gefährlichen Verlauf oder andere ernste krankhafte Veränderungen ergeben, sollen zunächst keine weiteren Untersuchungen durchgeführt werden. die körperliche Untersuchung. Beides zusammen DIE BEHANDLUNG Quelle: Françoise Fine Die Beschwerden bei akuten nichtspezifischen Kreuzschmerzen bessern sich in der Regel nach kurzer Zeit von allein. Die meisten Menschen, die zum ersten Mal mit Kreuzschmerzen zum Arzt gehen, benötigen daher lediglich ein Schmerzmittel und eine Beratung. Der kurzfristige Einsatz von Schmerzmitteln soll es Ihnen ermöglichen, Ihre Aktivitäten im Alltag so gut es geht beizubehalten. Bettruhe oder Schonung sind für Ihre Genesung eher hinderlich. Berlin Unter kreuzschmerzinfo stehen neue Informationen für Patienten bereit: Die ausführliche PatientenLeitlinie Kreuzschmerz und die beiden Kurzinformationen Akuter Kreuzschmerz und Chronischer Kreuzschmerz vermitteln in verständlicher Form, was Kreuzschmerzen sind, wie sie entstehen können und wie sie behandelt werden. Diese Beschwerden gehören in Deutschland zu den am häufigsten angegebenen Schmerzen überhaupt. Etwa drei von vier Deutschen sagen, dass sie mindestens einmal in ihrem Leben Kreuzschmerzen gehabt haben. Bei der Behandlung von Kreuzschmerzen hat sich in den letzten Jahren ein Wandel vollzogen. Statt passiver Therapieformen, wie Schonen oder Bettruhe, wird heute eher das Gegenteil empfohlen, zum Beispiel Bewegung. Für Ärzte ist es oft nicht leicht, dies den Patienten zu vermitteln. Die neu erschienene PatientenLeitlinie Kreuzschmerz will deshalb sowohl Betroffene informieren, als auch Ärzte bei der Aufklärung ihrer Patienten unterstützen. Hausarztverträge KV-SafeNet-Verpflichtung um ein Jahr aufgeschoben Bad Segeberg Die KVSH, der Hausärzteverband Schleswig- Holstein sowie die Betriebskrankenkassen, vertreten durch die ARGE-HzV, und die LKK haben sich darauf geeinigt, die Verpflichtung zur Verwendung von KV-SafeNet in den Hausarztzentrierten Versorgungsverträgen, die zum 1. Oktober 2011 abgeschlossen wurden, um ein Jahr aufzuschieben. Die Verwendung von KV-SafeNet ist damit erst ab dem 1. Januar 2013 eine verpflichtende Voraussetzung. Dies gilt rückwirkend zum 1. Oktober 2011 sowohl für die bereits teilnehmenden Ärzte als auch für teilnahmeinteressierte Ärzte. 1/ Nordlicht aktuell 15

16 gesundheitspolitik Medizinischer Nachwuchs in Schleswig-Holstein Weniger Ärzte braucht das Land? Landesrechnungshof fordert erneut Reduzierung der Medizinstudienplätze. Bildet Schleswig-Holstein zu viele Ärzte aus? Eindeutig ja, sagt der Landesrechnungshof in seinem Hochschulbericht 2011, vorgelegt im Dezember, und fordert erneut eine Reduzierung der Medizinstudienplätze. Mehr als 200 Abiturienten haben 2010 in Kiel ein Medizinstudium aufgenommen, die Universität zu Lübeck konnte im vergangenen Jahr gut 190 neue Studierende mit dem Berufsziel Arzt begrüßen. Das kann sich, so die Auffassung des Rechnungshofs, das finanziell notorisch klamme Schleswig-Holstein nicht leisten und erinnert nicht nur an seine Empfehlungen aus den Vorjahren, sondern auch an die Zielvereinbarungen des Landes mit den Hochschulen. Dort haben beide Seiten vereinbart, die Zahl der Studienanfänger im Studiengang Humanmedizin in Kiel und Lübeck auf jeweils 170 abzusenken. Ein Ziel, das auch durch Landtagsbeschlüsse bestätigt wurde. Bereits von 2000 bis 2007 wurde die Zahl der Studienplätze für Erstsemester um über 20 Prozent gesenkt. Ein besonderer Dorn im Auge sind den obersten Rechnungsprüfern die Studienkapazitäten im klinischen Studienabschnitt (ab 5. Semester), die deutlich höher liegen. Der Wissenschaftsrat, ein von Bund und Ländern getragenes Beratungsgremium, nannte in einem Gutachten zur Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr bis zu 250 Plätze für Studienanfänger im klinischen Studienabschnitt in Kiel und bis zu 230 in Lübeck. Der Rechnungshof fordert eine Angleichung an die Aufnahmekapazitäten im vorklinischen Studienabschnitt und befindet sich in dieser Frage im Einklang mit der Landtagsmehrheit. Das Parlament hat vor rund einem Jahr die Empfehlung an die Universitäten beschlossen, die klinische an die vorklinische Aufnahmekapazität anzupassen und damit die Zahl der Medizinstudienplätze in Schleswig-Holstein zu senken. Eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten des Landes Dass den Empfehlungen und Beschlüssen des Rechnungshofs, des Landtages und der Landesregierung zum Abbau von Studienplätzen im klinischen Ausbildungsabschnitt keine Taten folgten, ist weniger dem fehlenden politischen Willen geschuldet als der Komplexität der Materie. Denn die Zahl der Medizinstudienplätze lässt sich weder in der vorklinischen noch in der klinischen Studienphase beliebig erhöhen oder reduzieren. Vielmehr errechnet sich ihre Zahl aus einer Vielzahl von Faktoren, die in der sogenannten Kapazitätsverordnung des Landes festgelegt sind. Diese zu ändern ist für Schleswig-Holstein im Alleingang kaum möglich, da sich die Länder in einem Staatsvertrag verpflichtet haben, die Berechnung nach einheitlichen Kriterien vorzunehmen. So ist die Zahl der Studienplätze im klinischen Studienabschnitt u.a. von der Zahl der Betten und Ärzte am UKSH abhängig. Ein Abbau von Studienplätzen in diesem Abschnitt wäre zwar z. B. über eine Reduzierung der Zahl der UKSH-Betten möglich. Es besteht ein politischer Konsens, dass dies nicht gewollt ist. So bleibt Schleswig-Holstein in dieser Frage also zunächst im Wesentlichen, alternative Berechnungsmethoden zu entwickeln und für diese bei den anderen Ländern zu werben. Forderung nach Studienplatzabbau lässt künftigen Versorgungsbedarf außer Acht Grundsätzlicher ist ohnehin die Frage, ob die Streichung von Medizinstudienplätzen, so attraktiv dies mit Blick auf die Haushaltsnöte des Landes auch erscheinen mag, das richtige Signal in einer Zeit sein kann, in der in Schleswig-Holstein in den ländlichen Regionen ein Ärztemangel droht keineswegs nur in den Praxen, sondern auch in den Kliniken. Die Argumentation des Rechungshofes, gerade bei der Hochschulmedizin den Rotstift anzusetzen, ist denkbar einfach. Schleswig- Holstein bilde überproportional viele Mediziner aus. Während 16 Nordlicht aktuell 1/2 2012

17 gesundheitspolitik an den beiden schleswig-holsteinischen Uni versitäten insgesamt 3,8 Prozent aller Medizinstudenten in Deutschland eingeschrieben sind, so der Rechnungshof in seinen Bemerkungen 2009, beträgt der Anteil der schleswig-holsteinischen Bevölkerung an der Gesamteinwohnerzahl Deutschlands lediglich 3,45 Prozent. Hier aus folgern die Rech nungsprüfer die Notwendigkeit eines weiteren Abbaus der Stu dienplätze. Zweifelhaft ist aber, ob der Anteil der Bevölkerung zwischen Nord und Ostsee an der Gesamtbevölkerung Deutschlands ein geeigneter Maßstab zur Bestimmung der Zahl der Medizinstudienplätze sein kann. Die Frage, wie viel Ärzte in Schleswig-Holstein und darüber hinaus benötigt werden, um die Versorgung einer älter werdenden Gesellschaft zu gewährleisten, spielt in den Überlegungen des Rechnungshofes keine Rolle. Denkbare Größen zur Bestimmung der Zahl der Medizinstudienplätze wären die Zahl der in den Ruhestand tretenden Ärzte und der künftige medizinische Versorgungsbedarf. Ein Vergleich der Bevölkerungszahlen der Bundesländer hilft auch deshalb wenig weiter, weil sich die Alterszusammensetzung der Bevölkerung in den Ländern sehr unterschiedlich entwickelt. Nach einer Prognose des Statistikamtes Nord werden im Jahr 2025 in Schleswig-Holstein 27 Prozent der Einwohner 65 Jahre und älter sein, im Stadtstaat Hamburg mit seiner anhaltenden Anziehungskraft auf jüngere Menschen nur 20 Prozent. Auch die Tatsache, dass der Anteil der in Teilzeit arbeitende Ärzte steigt, muss bei der Betrachtung, wie viele Mediziner wir ausbilden müssen, berücksichtigt werden. Trifft die steigende Nachfrage nach Medizinern, auch außerhalb klassischer ärztlicher Berufsfelder, auf eine weiterhin konstante oder wie gefordert rückläufige Zahl von Absolventen, wird sich das Problem eines sich abzeichnenden Ärztemangels kaum lösen lassen. Bedacht werden sollte zudem die Langzeitwirkung jeder heutigen Entscheidung. Aufgrund der langen Aus- und Weiterbildungszeiten der Nachwuchsärzte macht sich ein Abbau von Studienplatzen erst in gut zehn Jahren in der Versorgung bemerkbar. Fehlen dann Ärzte, ist ein kurzfristig wirksames Gegensteuern nicht möglich. Ausbildungskapazitäten in Schleswig-Holstein über dem Bundesdurchschnitt Die Rhetorik in der schleswig-holsteinischen Debatte zur Hochschulmedizin erweckt gelegentlich den Eindruck, das Land würde im Vergleich zum Rest der Republik exorbitante Ausbildungslasten tragen. Richtig ist, dass Schleswig-Holstein mehr Mediziner ausbildet als der Durchschnitt der Länder. Kommen deutschlandweit nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 98 Medizinstudenten auf Einwohner, sind es in Schleswig-Holstein 109. Richtig ist aber auch, dass Schleswig-Holstein keineswegs eine Spitzenposition einnimmt. So gibt es im ebenfalls strukturschwachen Mecklenburg-Vorpommern 172 Medizinstudienplätze je Einwohner, gefolgt vom Saarland (162), Hamburg (161), Berlin (151), Sachsen-Anhalt (133), Hessen (125) und Baden- Württemberg (111). Unter dem Bundesdurchschnitt liegen unter anderem große Länder wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Die Forderung, dass Schleswig-Holstein nicht über seinen eigenen Bedarf hinaus Mediziner ausbilden sollte, könnte schnell zum Eigentor werden, wenn andere Bundesländer eine Gegenrechnung aufmachen. Denn in der Gesamtbetrachtung ist Schleswig-Holstein ein Exporteur von Studenten und verfügt über eine im Ländervergleich nur unterdurchschnittliche Zahl an Studienplätzen. Zwischen Nord- und Ostsee leben 3,4 Prozent der Einwohner der Bundesrepublik, allerdings studieren derzeit nur 2,2, Prozent aller Studenten im hohen Norden. Im Jahr 2011 nahmen rund junge Menschen ihr Studium an einer Hochschule in Schleswig-Holstein auf ganze zwei Prozent aller Erstsemester in Deutschland. Und während in Hamburg, mit 1,8 Millionen Einwohnern deutlich kleiner als Schleswig-Holstein, Studenten an Fachhochschulen und Universitäten eingeschrieben sind, sind es in Schleswig-Holstein (2,8 Millionen Einwohner) nur Zu kleinstaatlich sollte also gerade Schleswig-Holstein in dieser Frage nicht argumentieren. Angehende Ärzte möchten nicht nur als Kostenverursacher wahrgenommen werden Die Diskussion über die Kosten der Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein hält nimmt man den 2003 vorgelegten Abschlussbericht der Erichsen-Kommission zur Entwicklung der Hochschulen im Land als Ausgangspunkt seit bald einem Jahrzehnt an. Immer wieder wurden die medizinischen Fakultäten aufgrund ihrer hohen Kos ten in Frage gestellt, vor knapp zwei Jahren drohte gar die Schließung der Medizinerausbildung in Lübeck. Das bleibt nicht ohne Wirkung auf die Studenten, die den Widerspruch durchaus registrieren, dass sie einerseits umworben werden, weil immer mehr Stellen in Kliniken und Praxen unbesetzt bleiben, anderseits aber ihre Ausbildung in der haushaltspolitischen Diskussion stets als eine finanzielle Belastung erscheint, die das Land überfordert. Dass dies die Neigung, nach dem Studium die Karriere in Schleswig-Holstein fortzusetzen, nicht erhöht, kann hören, wer mit Studenten spricht. Medizinstudenten mit hoher Erfolgsquote Für Schleswig-Holstein ergeben sich aus den vorhandenen Ausbildungskapazitäten durchaus Vorteile. Denn mit den beiden Medizinstudiengängen in Kiel und Lübeck gelingt es dem Studenten-Exportland Schleswig-Holstein, junge Akademiker nach Schleswig-Holstein zu holen. Fast 75 Prozent der Studienanfänger kommen aus anderen Bundesländern. Und viele von ihnen, das legt eine im April 2011 veröffentliche Absolventenbefragung der Universität zu Lübeck nahe, bleiben nach Abschluss der Hochschulausbildung zunächst im Norden. Rund die Hälfte der berufstätigen Absolventen aus den Jahren 2008/2009 waren zum Zeitpunkt der Befragung durch ihre Alma Mater in Schleswig-Holstein beschäftigt (im Vergleich zur Absolventenbefragung 2008 eine Steigerung von 13 Prozentpunkten), ganz überwiegend als Assistenzärzte. Für Schleswig-Holstein, das im Ländervergleich den geringsten Anteil von Akademikern an allen Beschäftigten aufweist, durchaus ein positiver Effekt. Dass die Ausgaben für die Ausbildung angehender Ärzte gut investiertes Geld sind, zeigt zudem die hohe Erfolgsquote der Mediziner. Während insgesamt mehr als die Hälfte aller Studenten an den Universitäten des Landes sein Studium abbricht und so ein erheblicher Teil der in die Hochschulausbildung dieser Studierenden investierten Mittel verloren sind, ist die Erfolgsbilanz der angehenden Ärzte beeindruckend: Im Studiengang Medizin an der Universität zu Lübeck schließen beachtliche 98 Prozent ihr Studium erfolgreich ab. Delf Kröger, KVSH 1/ Nordlicht aktuell 17

18 gesundheitspolitik Kongress Vernetzte Gesundheit Kein Geld im Sack Mehr Landärzte durch mehr Wettbewerb zwischen Ländern und Kommunen? Landesgesundheitsminister Dr. Heiner Garg und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr waren zumindest in dieser Frage unterschiedlicher Ansicht. Woher sollen in Zukunft die Ärzte kommen? Bietet das Versorgungsstrukturgesetz geeignete Voraussetzungen, dass dieses Problem in Zukunft gelöst werden kann? Und vor allem, wer soll das bezahlen? Diese Fragen waren beim Kongress Vernetzte Gesundheit, zu dem über 500 Teilnehmer und rund 50 Referenten aus dem gesamten Bundesgebiet in die Halle 400 nach Kiel gekommen waren, allgegenwärtig. Der Bundesgesundheitsminister will verstärkt auf kommunale Initiativen setzen. Die Gemeinden erhalten jetzt z. B. die Möglichkeit, Arztpraxen auch in Eigenregie zu betreiben. Der Kreativität und den Kooperationswillen der Gemeinden in einer Region sind keine Grenzen mehr auferlegt, wenn es darum geht, junge Mediziner an sich zu binden, erklärte Daniel Bahr. Auch die Bundesländer müssten sich in Zukunft auf einen härteren Wettbewerb einstellen. Dieser Wettbewerb um den Ärztenachwuchs sei der richtige Weg, auch um den Medizinernachwuchs für eine Tätigkeit auf dem Land zu gewinnen. Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg sah das etwas anders. Er befürchtet ein finanzielles Buhlen der Bundesländer um die Ärzte. Ich sehe mit Sorge, dass Bundesländer wie Baden-Württemberg vor Landtagswahlen einen Sack Geld hinstellen, um junge Mediziner aufs Land zu locken, so Garg. Er könne einen solchen Sack Geld nirgendwo hinstellen, weil das Land das Geld nicht habe. Garg ist skeptisch, ob sich junge Ärzte allein durch Prämien in strukturschwache Gegenden locken lassen. Inhalte als Instrumente Der Bundesgesundheitsminister ging auch in seinem Vortrag zum Thema Vernetzte Versorgung auf diese Punkte ein. Bahr geht fest davon aus, dass mit dem Versorgungsstrukturgesetz der Weg zu einer langfristigen qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung gesichert werden könne. Wir sorgen mit den neuen gesetzlichen Grundlagen dafür, dass Arztpraxen in Zukunft dort zu finden sein werden, wo die Menschen sie brauchen, ob in Hamburg oder an der Schlei, wo ich selbst gerne Urlaub mache, hob er hervor. Er wolle, dass Ärzte in Zukunft mehr Zeit für Patienten haben und dies in Verbindung mit fairen Rahmenbedingungen, so Bahr. Dafür liefere das neue Gesetz mit seiner dezentralen Ausrichtung und dem Verzicht auf Kostendämpfungsmaßnahmen die richtigen Voraussetzungen. Als Beispiel nannte Bahr die Aufhebung der Residenzpflicht für Ärzte. Praxissitz und Wohnort müssen nun nicht mehr identisch sein. So könne ein Arzt, der in einer Metropole wohne, künftig seinen Praxissitz auch in einer Umlandgemeinde haben. So erhofft sich Bahr positive Wirkungen für die ländliche Region. Auch durch die erweiterten Möglichkeiten zur Zweigpraxisgründung könnten sich gerade im ländlichen Raum Chancen für eine gesicherte Versorgung ergeben, gerade im ländlichen Raum die ambulante ärztliche Versorgung zu sichern. Außerdem schaffe das Gesetz die Möglichkeit für eine flexiblere Bedarfsplanung, denn diese orientiere sich zukünftig am tatsächlichen Versorgungsbedarf vor Ort und nicht an starren Kreisgrenzen. Anreize im Vergütungssystem Bahr verteidigte noch einmal die finanziellen Steuerungskomponenten des Gesetzes. Er könne keinen Kritikpunkt darin finden, wenn Ärzte in unterversorgten Gebieten von Maßnahmen der Mengenbegrenzung ausgenommen würden. Auch die Stärkung des Grundsatzes Beratung vor Regress bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Arzneimittel- und Heilmittelbereich und die Schaffung von Transparenz im Rahmen der Richtgrößen und bei der Anerkennung von Praxisbesonderheiten im Heilmittelbereich könnten helfen, dass man auch in Zukunft auch in ländlichen Gebieten noch genügend Ärzte antreffen werde. Jakob Wilder, KVSH 18 Nordlicht aktuell 1/2 2012

19 gesundheitspolitik Kieler Spitzen Kolumne Wahlkampf á la Holstein Wer Wahlkampf sehen will, schaut über den großen Teich. Da hauen sich Republikaner und Demokraten, Teaparty-Bewegung und Einzelbewerber bei den Vorwahlen die Themen und das Geld um die Ohren, dass es kracht. Wir lernen, dass es einen Staat wie New Hampshire gibt und fragen uns insgeheim seit wann. Geld strömt, Tränen fließen, die durchweg blonden Frauen der Kandidaten lächeln, was das Zeug hält das ist großes Kino, finden auch wir. Aber: Das hat ja nichts mit Politik zu tun, beeilen wir uns nachzuschieben. Denn, wo bleiben die Themen, das Ringen um Konzepte und Visionen, der ehrliche Wettstreit um Wählerstimmen? Das läuft bei uns doch ganz anders. Tatsächlich, es läuft bei uns anders. Es nennt sich Landtagswahlkampf und schon bei dem Wort meldet Bauch an Kopf ein Gefühl wie der Geschmack von sauer gewordener Milch: Man hofft, sie wäre noch gut, weiß aber beim ersten Blick: nee, Danke. Das überzeugt die Wähler hierzulande natürlich sofort. Nur wen man wählen soll, weiß man nach diesen Auftritten nicht. Aber vielleicht haben sich die Kandidaten ja schon untereinander verständigt, wer es nach dem 6. Mai macht. Dann können wir eigentlich vor dem Wahllokal eine Münze werfen, bevor wir unser Kreuz machen, wenn das denn überhaupt erforderlich ist. Ein Trost bleibt: Der Wahlkampf in den USA liefert Bilder über das ganze Jahr bis in den Spätherbst, aus jedem Staat und von jeder Partei. Da können wir uns noch lange freuen, wie viel substanzieller es doch bei uns läuft, meint ihr criticus Dabei fehlt es ja nicht am guten Willen. Selbst die Kanzlerin hat sich schon eingeschaltet in das Ringen der Kandidaten um ja worum eigentlich? Welche Frage: Um die Themen natürlich. Ach ja: Haushaltssanierung, Kindergartenplätze, Energiewende, Kanalverbreiterung. Schon nach der Aufzählung der Themen weiß man, warum die Kandidaten völlig fertig aussehen. Wie soll man das nur schaffen. Und weil die Aufgaben ohnehin nicht lösbar sind, ist man nett zueinander. Wahlkampf ja, aber nur ganz kurz. Wer will schon diesen lästigen Kampf um Wählerstimmen, das Ringen um Visionen und Konzepte, wollen uns die Kandidaten glauben machen. Rasche Lösungen werden angekündigt und endlich wolle man in der Sache vorankommen. 1/ Nordlicht aktuell 19

20 gesundheitspolitik Gastbeitrag Der Protest ist programmiert Sie wollen es alle: Sparen. Bis auf die Linken verkündet jede der im Bundestag ver tretenen Parteien, dass für die Haushaltspolitik der Zukunft das Gebot des Sparens höchste Priorität haben muss. In der Quintessenz bedeutet dies, dass es zwar keine Alternative zum Sparen gibt, weder in öffentlichen Haushalten noch im Gesundheitswesen. Sparen ist damit ein übergeordnetes Prinzip. Dies bedeutet jedoch nicht Sparen um jeden Preis. Auch in Zukunft muss es möglich sein, zusätzliches Geld dort einzusetzen, wo dies nach Abwägen aller Interessen geboten ist. Was allein zählt, ist die Saldierung, ist das Gesamtergebnis. In der Summe aller Maßnahmen muss am Ende ein Spareffekt entstehen, muss erreicht worden sein, was heute als Grundsatz politischen Handelns bezeichnet wird: Es darf nicht mehr ausgegeben werden als eingenommen wird, und dies ohne Kredite und ohne Schulden. Und nur das ist es, was zählt. Bei dem Verteilen von Wohltaten, finanziert über Schulden, kommt der Zeitpunkt, zu dem kein Geldgeber mehr bereit ist, sein Geld in Staatsanleihen zu investieren ohne die Gewissheit zu haben, dass sein Geld sicher angelegt ist. Das Leben auf Kredit hat also Grenzen, im privaten wie im öffentlichen Bereich. Abwägendes Sparen So leicht es ist, das Prinzip des Sparens zu verkünden, so schwierig ist die Umset zung. Dabei muss anerkannt werden, dass es nicht darum gehen kann, Sparen als absolutes und unverrückbares Prinzip mit der Forderung durchzusetzen, Sparen zur Norm zu setzen und keinerlei Ausnahmen zu dulden. Sparen muss also differenziert erfolgen. So kann es in der Volkswirtschaft darum gehen, Fördermittel einzusetzen, um Beschäftigung und Wachstum zu sichern. Im Gesundheitswesen zum Beispiel geht es darum zu finan zieren, was aus übergeordneter gesundheitspolitischer Sicht als prioritär bezeichnet werden kann. Beispiele sind die Umsetzung des nach gewiesenen medizinischen Fortschritts für alle oder die Einrichtung von Lehrstühlen für Allgemeinmedizin an medizinischen Fakultäten, um eine ausreichende Zahl von Medizinstudierenden für die Allgemeinmedizin zu gewinnen. Sparen im Großen wie im Kleinen Gespart werden muss auf allen Ebenen, im Großen wie im Kleinen. Was Sparpro gramme für ganze Länder an Auswirkungen haben kann, wird in Griechenland oder Spanien, aber auch in Belgien oder Großbritannien demonstriert. Es wird ge streikt bis hin zum Generalstreik, und das Volk geht auf die Straße. Im Kleinen ist es nicht viel anders. Überall kann gespart werden, nur nicht in dem Bereich, von dem ich selbst betroffen bin oder zu dem ich eine besondere Beziehung habe. Dies ist der Aspekt des Sparens, der harte Entscheidungen erfordert, aber auch harte Ausein andersetzungen erwarten lässt, im Großen wie im Kleinen. Sparen im Kleinen: Beispiele aus Schleswig-Holstein Bleiben wir beim Sparen im Kleinen. Wer die Tagespresse verfolgt erkennt, dass die Diskussion über konkrete Sparmaßnahmen im vollen Gange ist. Dem Vorschlag folgt der Protest. Hierzu einige Beispiele der jüngsten Vergangenheit aus den Kieler Nachrichten (KN). In der Ausgabe vom 19. November 2011 wurde unter der Überschrift Sorge um die Sexual medizin darüber berichtet, dass die Sektion Sexualmedizin am Standort Kiel des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) stark gefährdet ist. Der Grund sei, die Notwendigkeit zum Sparen sowohl beim Land als Träger des UKSH als auch beim UKSH selbst. Im gleichen Artikel wird berichtet, dass der Allgemeine Studie rendenausschuss (AStA) der Universität Kiel in einer Resolution den Erhalt der Lehre in der Sexualmedizin 20 Nordlicht aktuell 1/2 2012

21 gesundheitspolitik fordert und weitere Gründe dafür anführt, dass auf die Sektion Sexualmedizin in Kiel nicht verzichtet werden kann. Es wird weiter auf die Kritik des Interdisziplinären Arbeitskreises für Forensische Psychiatrie und Psychologie e. V. hingewiesen, der seine Bestürzung über diese Entwicklung zum Ausdruck bringt und fordert, dass es dringend geboten sei, diesen Lehr- und Forschungsbereich zu pfle gen, zu fördern und möglichst auszubauen. Auch das Landeskriminalamt meldet sich zu Wort und bedauert diese Entwicklung. Ein Kommentar in der gleichen Ausgabe steht unter der Überschrift Zur Sexualmedizin in Kiel Kompetenz muss erhalten bleiben. Die Diskussion endet zunächst mit einem Bericht vom 22. Dezember 2011 unter der Überschrift Sexualmedizin: Konzept gefordert. Danach fordern Die Grünen im schleswigholsteinischen Landtag von der Landesregierung ein ressortübergreifen des Konzept zur Erhaltung der Sexualmedizin. Ein anderes Thema sind die Kosten für die Schülerbeförderung. Hier geht es um die Beteiligung der Eltern. Von der Landesregierung heißt es, dass es vor dem Hinter grund der Haushaltskonsolidierung unverzichtbar sei, Eltern an den Kosten für die Schülerbeförderung zu beteiligen. Die KN greifen diese Problematik am 2. Dezember 2011 auf und berichten, dass sich Protest gegen den Sparkurs von Schwarz-Gelb aufbaut bis hin zu einer Volksinitiative. Die politische Forderung der Eltern, repräsentiert durch die Landeselternbeiräte, ist die kostenlose Fahrt zur Schule für alle Schüler. In den KN vom 14. Dezember 2011 wird das neue Denkmalschutzgesetz aufgegriffen. Der schleswig-holsteinische Landtag hat mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition ein neues Denkmalschutzgesetz beschlossen, das stärker als bisher wirtschaftliche Interessen berücksichtigt und sparsamer ist. Die Kritik von Opposition und Experten bis zu der Behauptung, es handele sich um ein Denkmalschutzabbaugesetz, war un überhörbar. Etwas allgemeiner ist die Diskussion um den Haushalt der Stadt Kiel, worüber in den KN vom 8. Dezember 2011 berichtet wird. Der Haushalt muss von der Landeregierung genehmigt werden. Innenminister Schlie wirft der Stadt Kiel eine intransparente Haushaltsführung und einen unzureichenden Sparkurs vor als Antwort auf die Vorwürfe der Stadt und von Kommunalpolitikern, mit einer Kreditkürzung jeglichen Gestaltungsspielraum zu nehmen. Das Land jedoch drängt weiter auf einen Spar kurs. Schlussfolgerung Diese Beispiele machen deutlich, wie groß der Graben ist zwischen der Notwendig keit zum Sparen und der Umsetzung in konkretes Handeln. Der Graben wird noch tiefer, wenn neben der Notwendigkeit zum Sparen die unverändert gebliebenen Forderungen nach dem Ausbau von Leistungen berücksichtigt und überwiegend auch abgewehrt werden müssen, und dies in wohl allen Lebens- und Politikbereichen. Es lassen sich Schlussfolgerungen ziehen. Schlussfolgerungen, die auch für das Gesundheitswesen von Bedeutung sind. Die wohl wichtigste Schlussfolgerung lautet, dass begründet, erläutert und gerechtfertigt werden muss, was gefordert wird. Es muss gerade von der Politik immer und immer wieder darauf hingewiesen werden, dass Wohlstand auf Dauer nicht über Schulden finanziert werden kann. Es muss deutlich gemacht werden, dass beim Sparen alle Lebens- und Politikbereiche zur Diskussion gestellt werden müssen. Es müssen Prioritäten gesetzt und Rangfolgen dafür entwickelt werden, was für eine Bevölkerung vorrangig und was weniger vor rangig ist. Es muss abgewogen werden zwischen wichtig und weniger wichtig. Die Bevölkerung muss nachvollziehen können, warum in einzelnen Bereichen weniger und in anderen Bereichen mehr gespart werden muss und auch gespart werden kann. Nicht anders ist die Situation im Gesundheitswesen. Es fehlt nicht an Gründen, warum gespart und verändert werden muss. So werden andere Strukturen in der hausärztlichen Versorgung, die Bildung von Zentren in der fachärztlichen Versorgung im Krankenhaus und im niedergelassenen Bereich mit weiteren Wegen für den Patienten verbunden sein. Der Umfang des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung wird sich verringern müssen. Es wird abzuwägen sein, was von den heutigen Strukturen und dem heutigen Leistungsumfang als prioritär und was als posterioritär angesehen werden kann. Dies ist mühsam, aber es ist unvermeidlich. Soziale Gerechtigkeit und sozialer Frieden ohne Schulden, diese Aufgabe kommt auf uns zu. Es ist eine schwierige Aufgabe. Und wahrscheinlich gilt: Was auch im mer vorgeschlagen wird, der Protest ist programmiert. Prof. Dr. Fritz Beske, Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung, Kiel 1/ Nordlicht aktuell 21

22 PRAXIS & KV Datensicherheit Die Einschläge kommen näher Die Themen Datensicherheit und Datenschutz werden insbesondere im sensiblen Bereich des Gesundheitswesens immer wichtiger. Wir geben einen Überblick, wie die KVSH in diesen Bereichen aufgestellt ist. Dass Benutzerdaten von Playstation-Spielern geknackt wurden, hatten wir, da so etwas bei weltweit aufgestellten großen IT- Firmen passierte, teilweise noch amüsiert zur Kenntnis genommen. Aber dass Ende letzten Jahres Sozialdaten psychisch Kranker frei zugänglich ins Internet gelangten, war schon erschreckend. Die Presseberichte zu diesem sensiblen Thema fielen entsprechend drastisch aus: Tausende Daten psychisch Kranker im Internet: Datenschützer prüfen Panne (Lübecker Nachrichten, 7. November 2011) Schwere Datenpanne im Gesundheitsbereich: Mehrere sensible Daten psychisch kranker Patienten gelangten ins Internet. Betroffen waren vor allem Menschen in Schleswig-Holstein. Medizinische Befunde und Dokumentationen einsehbar, möglicherweise monatelang online! (Focus, 4. November 2011 ) Eines vorweg: Eine 100-prozentige Sicherheit gibt es auch in diesem sich immer weiter entwickelnden und verbreiternden Bereich unserer Arbeits- und auch Privatwelt nicht. Wir können uns nur permanent anstrengen, die Risiken des Informationswerkzeugs Internet so klein wie möglich zu halten. Daher war uns nach dem ersten Schock auch klar, dass die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses mit den Daten, die Ihrer Kassenärztliche Vereinigung in Ihrem und dem Auftrag des Gesetzgebers anvertraut werden, sehr klein ist. Ich möchte Ihnen hier einen kurzen Überblick die Dokumentation dieser Prozesse füllt viele Ordner und so manche Festplatte über unsere Maßnahmen zur Wahrung der Datensicherheit und des Datenschutzes bei der KVSH geben. Das beginnt bei den Mitarbeitern der KV, und das ist auch eine entscheidende Stelle: Wir alle, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Sozialdaten arbeiten, verpflichten uns vor unserem Justitiar zur Einhaltung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Regeln und den daraus resultierenden Handlungsanweisungen in der KV. Mögen der Verkauf von Daten aus Liechtensteiner oder schweizer Konten ein gesellschaftlich akzeptierter Akt sein, die Honorardaten unserer Mitglieder oder die Diagnosen Ihrer Patienten und auch alle anderen Daten, die wir zur Erfüllung unseres Auftrages benötigen, sind für den Rest der Welt tabu. Dieses ist uns allen jederzeit bewusst. Der Vorstand gibt durch Dienstvereinbarungen die Leitlinien vor, unser Datenschutzbeauftragter wirkt auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze hin. Eine seiner wesentlichen Aufgaben ist die Kontrolle und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen. Er wird unterstützt bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen vom IT-Sicherheitsbeauftragten. Und dann ist da ein großes Bündel an technischen Maßnahmen, von der körperlichen Zugangskontrolle zu sensiblen Netzwerk- und Serverkomponenten bis hin zu highly sophisticated Abschottungsstrategien auf Softwarebasis. Nicht alles darf ich an dieser Stelle detailliert beschreiben es ist aus nahe liegenden Gründen geboten, der anderen, dunklen Seite des Internets nicht zu viele Informationen zukommen zu lassen, aber einige offensichtlich außerhalb der KV nicht überall umgesetzten Konzepte sollen hier skizziert werden. Die Abschottung der IT-Infrastruktur, also Server, Datenbanken, Clients (das sind im wesentlichen die Arbeitsplatzrechner) der KVSH, vor den Zugriffen aus dem öffentlichen Internet erfolgt durch den Einsatz verschiedener Security Gateways (Sicherheitszugänge). Die Firewall (Brandmauer) trennt die Zugänge von außen also Internet und andere Zugangsarten von den internen IT-Strukturen der KV. Server die vom Internet erreichbar sein müssen, da sie Daten empfangen oder versenden sollen, sind in einer DMZ (Demilitarized Zone) einem Niemandsland gruppiert (Bild 1). Bild 1 Der Zugriff aus dem Internen Netzwerk auf Dienste im Internet ist grundsätzlich durch die Firewall gesperrt. Ein Client kann sich nur über einen Web-Proxy (proxy: Stellvertreter oder auch Vermittler) mit dem Internet verbinden. Der Proxy ist in der DMZ platziert und bündelt die Internetzugriffe. Ein Client muss auf der Firewall die Erlaubnis zum Zugriff auf den Proxy haben und der Nutzer muss sich am Proxy mit Benutzername und Kennwort authentifizieren.neben der Einschränkung für Mitarbeiter nicht auf unsichere Dienste zuzugreifen, wird Angreifern vor allem der Zugriff auf einen Arbeitsplatz-PC blockiert. Denn diese verstecken sich hinter dem Web-Proxy und sind für Angreifer nicht erkennbar (Bild 2). Täglich werden große Anzahlen an s versendet und empfangen. Ein -Gateway wird eingesetzt, um externe - Kommunikation zu ermöglichen ohne den sensiblen internen GroupWise-Server (das ist das KV-interne Kommunikationsprogramm für s aber auch Termine für Besprechungen und 22 Nordlicht aktuell 1/2 2012

23 PRAXIS & KV Bild 2 Servern werden zentral über die Firewall der KVSH administriert und den Mitarbeitern in den Fachabteilungen zur Verfügung gestellt. Auch bei diesen Datenlieferungen werden die Daten vorher nach Vereinbarung zugeschnitten und somit nur die notwendigen Daten ausgetauscht. Weiterleitung von Arbeitsaufträgen) zu gefährden. Das Gateway übernimmt in der KVSH folgende Funktionen: Es empfängt externe s, filtert Spam, Viren, sonstige Bedrohungen heraus und leitet diese an den internen Server weiter. Es versendet s an externe Empfänger nach einem bestimmten Regelwerk (Berechtigungen, etc.) und es ver- und entschlüsselt sensiblen -Verkehr, ohne dass der Nutzer aktiv werden muss, z. B. Datenlieferung von KV an Kostenträger oder umgekehrt (Bild 3). Unser Web-Portal ist im Internet unter oder im KV-SafeNet das ist ein besonders sicherer Zugangsweg innerhalb des KV-Systems unter zu erreichen. Ein Login kann mit Benutzername und Kennwort oder mit einer Signaturkarte erfolgen. Die Verbindung mit dem Server ist grundsätzlich verschlüsselt. Da ein Web-Portal durch die notwendigen Zugriffe auf die internen Datenbanken- und File-Server ein hohes Risiko für die Datensicherheit darstellt, wird hier eine Multi- Schicht-Architektur zur Absicherung gewählt. Diese im Detail zu erläutern, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen und ist siehe Bild 3 auch nicht angezeigt. Zwischen der sensiblen Datenlage und dem öffentlichen Internet gibt es folglich vielfache Sicherungssysteme, die unerlaubte Zugriffe blockieren. Die KVSH ist sowohl Datenlieferant als auch Datenempfänger in den unterschiedlichsten Bereichen. Die Übertragungswege werden für jeden Einzelfall gesondert festgelegt. Hierbei kommen die Sensibilität der Daten, die technologischen Gegebenheiten der Partner und die Häufigkeit der Datenlieferungen als Kriterien zum Tragen. Die Zugänge werden für jede Einrichtung und jede Datenart einzeln vergeben und basieren auf einer Zertifikatsverschlüsselung. Die zuständigen Mitarbeiter in den Fachabteilungen bereiten die Daten gemäß Vereinbarung auf und stellen diese auf dem Server bereit bzw. greifen auf die eingegangenen Datenlieferungen zu. Ähnlich wie die KVSH betreiben auch andere Einrichtungen SFTP- Server (Secure File Transfer Protokoll: Sicheres Protokoll zur Übertragung von Dateien) zum Datenaustausch. Der Sicherheitsstandard ist ähnlich hoch zu bewerten. Die Verbindungen zu diesen Nun aber noch zu einem besonders sensiblen Bereich, dem Datenaustausch zwischen Ihrer Praxis und der KV und dem Austausch der Praxen untereinander. Die 1-Click-Datenübermittlung aus der Arztpraxis ist eine Übertragung von Datenlieferungen an die KVSH per SFTP aus der Praxis-Software über eine gesicherte VPN- Verbindung (Virtual Private Network) auf den SFTP-Server der KVSH. Bei dieser Übertragung ist der Übertragungsweg verschlüsselt, das Protokoll ist verschlüsselt und auch die zu liefernden Dateien sind mit dem KBV-Cryptomodul verschlüsselt also im wahrsten Sinne des Wortes doppelt und dreifach gesichert. Bevor ein Anbieter von Praxissoftware für eine solche Datenlie- Bild 3 ferung zugelassen wird, muss er sein Verfahren durch das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz SH) begutachten lassen. Die teilnehmenden Ärzte ihrerseits müssen aktiv ihre Einwilligung zur Teilnahme am Online-Verfahren geben. Wenn Sie bis hierhin lesenderweise vorgedrungen sind, haben Sie schon ein gerüttelt Maß an Geduld mit diesem doch sehr technik-lastigen Teil meiner Darstellung bewiesen. Dafür gilt Ihnen mein verständnisvoller Dank. Mein Anliegen ist es, Ihr Vertrauen in diese Technologie zu erhalten. Denn die Internet-Technologien werden auch im Gesundheitswesen zunehmend häufiger als nützliche Werkzeuge eingesetzt werden. Ein letztes Beispiel dafür ist unser ekvsh- -dienst, ein von der KVSH betriebener, gesicherter -Dienst zur Kommunikation zwischen Ärzten und Psychotherapeuten, Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen. Dieser Dienst ist ausschließlich im KV-SafeNet verfügbar, wird auf gesonderten Systemen der KVSH betrieben und steht allen unseren Mitgliedern aber auch den anderen Institutionen zur Verfügung. Und um ganz sicher zu sein, dass er den höchsten Ansprüchen an Datenschutz und Datensicherheit genügt, befindet sich dieser Dienst zurzeit in einer Auditierung durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Nur so können wir einigermaßen ruhig schlafen natürlich außerhalb der Dienstzeit ohne befürchten zu müssen, mit Schlagzeilen wie den eingangs zitierten Morgenmagazinen aufgeschreckt zu werden. Wie ebenfalls oben gesagt, einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht, aber wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unserer Datensicherheit. Und auch Sie können uns dabei unterstützen, indem Sie bevorzugterweise die so gesicherten Kommunikationswege der KVSH zur Bewältigung Ihrer Aufgaben benutzen. Manfred Jaspers, KVSH 1/ Nordlicht aktuell 23

24 PRAXIS & KV Prüfwesen Blick in die Blackbox Ihre Entscheidungen werden selten geliebt und nicht immer gleich verstanden. Dennoch sind Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss wichtige Elemente der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzteschaft und Krankenkassen. Die Funktion und Rolle der Prüfinstanzen sind gesetzlich eindeutig festgelegt. Während das Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung jahrzehntelang von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinschaftlich durchgeführt wurde, besteht seit dem 1. Januar 2008 eine eigenständige Prüfungsstelle. Dieser Prüfungsstelle obliegt die Wirtschaftlichkeits prüfung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung (Paragraf 106 SGB V). Die Prüfungsstelle prüft und entscheidet jeweils nach Maßgabe der zwischen der KV und den Krankenkassen geschlossenen Verträgen und der Prüfvereinbarungen, ob Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen haben und welche Maßnahmen daraufhin zu treffen sind. Die Prüfungsstelle unterstützt die Widerspruchsbehörde, den sogenannten Beschwerdeausschuss, organisatorisch bei der Erfüllung seiner laufenden Geschäfte. Nach Lesart des Bundessozialgerichts handelt es sich bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung um ein hohes Gut mit dem Ziel möglichst effektiver Verhinderung unwirtschaftlicher Behandlungs- oder Verordnungs weisen. Emotionen und Fakten Die Arbeit der Prüfgremien ist in der Ärzteschaft umstritten und wird manchmal sogar als ungerecht oder zumindest ineffektiv bezeichnet. Markus Eßfeld, Leiter der Prüfungsstelle der Vertragsärzte und Krankenkassen in Schleswig-Holstein, begegnet der Kritik mit einem Blick auf die Statistiken. Bei unaufgeregter Betrachtungsweise wird man den Vorwurf des geringen Erfolges bei hoher Verunsicherung der Betroffenen leicht entkräften können. Von ca Vertragsärzten sind von einer Maßnahme der Wirtschaftlichkeitsprüfung nur acht Prozent jährlich betroffen. Nicht vergessen werden sollte, dass hierzu von vornherein vermeidbare Fälle zählen, wie beispielsweise die Verordnung eines Kontrazeptivums für über Zwanzigjährige oder die Verordnung Markus Eßfeld, Leiter der von Lifestyle-Präparaten, Prüfungsstelle welche von der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter ausgeschlossen sind. Zusätzlich weist Eßfeld darauf hin, dass manchmal Ärzte zu prüfen sind, bei denen bekanntermaßen Praxisbesonderheiten vorliegen. Dies ist für die Betroffenen ärgerlich, aufgrund gesetzlicher Regelungen aber unumgänglich. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung dient nicht zuletzt dem Schutz der weit überwiegenden Mehrheit der Vertragsärzte (über 90 Prozent). Das sind diejenigen Ärzte, welche sich an die Regeln halten. Diese tragen dazu bei, dass das System der Gesetzlichen Krankenversicherung funktions- und leistungsfähig bleibt. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts beruht die Wirtschaftlichkeitsprüfung auf sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Allgemeinwohls, so Eßfeld. Wie läuft das Prüfungsprozedere ab? Fast alle Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden auf einer rein statistischen Grundlage eingeleitet, sei es beim Honorar oder bei den Verordnungen. Die Verordnungen eines Arztes werden beurteilt nach den vereinbarten Richtgrößen, nach Durchschnittswerten beim Sprechstundenbedarf, nach Zufallsstichproben und in zahlreichen Fällen nach Anträgen auf Sonstigen Schaden. Letzteres betrifft vor allem den Punkt Verordnung außerhalb der Zulassung. Eine Honorarprüfung wird vor allem bei Überschreitung der Zeitprofile und statistisch auffälligen Abweichungen vom Abrechnungsverhalten Dr. Dieter Freese, Allgemeinarzt, Bad Segeberg der Fachgruppe eingeleitet. Die Prüfungsstelle schreibt bei Einleitung eines Prüfverfahrens die betroffene Praxis an und informiert diese über die Anträge und deren Begründungen. Der Arzt wird aufgefordert, innerhalb einer Frist eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Das Schreiben der Prüfungsstelle sollte man nicht ignorieren und einfach wegdrücken, erklärt Dr. Dieter Freese, Allgemeinarzt aus Bad Segeberg, der seit 16 Jahren als ärztliches Mitglied im Beschwerdeausschuss tätig ist. Der betroffene Arzt sollte auf jeden Fall antworten und in seiner Stellungnahme die Gründe erläutern, die aus seiner Sicht z. B. zur Mehrverordnung geführt haben. Wenn aber vom Arzt nichts kommt, muss eben leider strikt nach Aktenlage entschieden werden, bedauert Freese. Durch eine plausible Erklärung des Arztes besteht vor der Festsetzung eines eventuellen Regresses noch die Möglichkeit, Einfluss auf die Entscheidungen zu nehmen. Im günstigsten Fall könnte das zur Beendigung des Prüfverfahrens führen. Bei einer Regressfestsetzung besteht nach der Prüfvereinbarung die Möglichkeit, eine individuelle Richtgrößenvereinbarung abzuschließen. Durch eine solche Vereinbarung kann der Gang zum Beschwerdeausschuss vermieden werden; in vielen Fällen kommt es aber durch den Widerspruch des Arztes, aber auch der Krankenkassen und der KV zu einem Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss. 24 Nordlicht aktuell 1/2 2012

25 PRAXIS & KV Die Rolle des Beschwerdeausschusses Der Beschwerdeausschuss, paritätisch mit drei Ärzten und drei Krankenkassenvertretern und einem unparteiischen Vorsitzenden besetzt, entscheidet dann über den Widerspruch. Man darf nun aber nicht denken, dass sich hier automatisch immer zwei Lager gegenüberstehen. 4:3 Entscheidungen gibt es so gut wie nie und in der weit überwiegenden Zahl der Fälle sind wir im Ausschuss einheitlicher Meinung, erklärt Freese. Auch BARMER GEK Nord Landesgeschäftsführer Thomas Wortmann, einer der drei Vertreter der Krankenkassen im Beschwerdeausschuss, sieht in diesem Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung in Schleswig-Holstein eine Instanz mit Augenmaß. Besonders hervorzuheben ist die offene Gesprächs- und Diskussionskultur, in der vertrauensvoll alle Fakten auf den Tisch kommen. Das heißt natürlich nicht, dass regelmäßig einvernehmliche Entscheidungen getroffen werden, Thomas Wortmann, BARMER GEK Nord erklärt Wortmann. Die Stimme des Vorsitzenden gibt bei Stimmengleichheit am Ende den Ausschlag. Der unparteiische Vorsitzende kann schnell zum Zünglein an der Waage werden. Aber getroffene Entscheidungen sind richtungsweisend und werden als Maßstab des künftigen Handelns akzeptiert. Dadurch ist der Beschwerdeausschuss ein wichtiges Regulativ in der gemeinsamen Aufgabenbewältigung von KV und Krankenkassen, so Wortmann. Der Arzt vor dem Beschwerdeausschuss Beim Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss besteht immer die Möglichkeit einer persönlichen Anhörung, die auch von vielen wahrgenommen wird. Dennoch bedeutet es für die allermeisten Ärzte einen Schock, wenn sie vor den Beschwerdeausschuss geladen werden, vor allem wenn sie bisher noch nie auffällig waren und jetzt zum ersten Mal vorgeladen werden. Es gibt natürlich manchmal Fälle, wo Ärzte unschuldig schuldig geworden sind, z. B. wenn ein altgedienter HNO-Arzt im Vergleich zu seiner Berufsgruppe zu viele Salben verordnet hat und dafür in Regress genommen wird, obwohl er damit medizinisch gesehen immer sehr gute Erfolge hatte, sagt Freese. Für ihn ist es aber wichtig festzuhalten, dass im Beschwerdeausschuss immer die Beurteilung der individuellen Situation des Arztes die Richtschnur für die Entscheidung ist. Für uns ist es dabei am überzeugendsten, wenn der Arzt persönlich vorspricht, einen Kollegen als unterstützenden Berater mitbringt und dann gut vorbereitet seine medizinischen Entscheidungen erklärt. Einen Rechtsanwalt zu engagieren, der rein auf der juristisch-formalen Schiene argumentiert, ist nicht unbedingt ein Vorteil, so Freese. Auch seine beiden ärztlichen Kollegen Dr. Jörg Heinze, Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin aus Geesthacht und Carl Culemeyer, Allgemeinarzt aus Ascheffel sehen das so. Die drei wurden zwar von der KVSH für dieses Amt benannt, sind aber 1/ Nordlicht aktuell 25

26 PRAXIS & KV in ihrer Entscheidung unabhängig und nicht weisungsgebunden. Diese Unabhängigkeit gilt auch für die Vertreter der Krankenkassen. Das ist wichtig zu wissen, denn es kommt nicht selten vor, dass die Mitglieder der Krankenkassen im Beschwerdeausschuss bei Vorliegen neuer Erkenntnisse die Anträge der Krankenkassen zurückziehen, sagt Freese. Beschwerdeausschuss oder Sozialgericht? Ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Prüfungsstelle hat eine aufschiebende Wirkung. Eine Klage gegen die Entscheidung des Beschwerdeausschusses führt zu einem Verfahren vor dem Sozialgericht, hat teilweise im Falle einer Regressfestsetzung keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet im Klartext: Ein Regress muss beglichen werden, sobald der Beschwerdeausschuss den Regress festgesetzt hat. Wird der Regress fällig, teilt der Beschwerdeausschuss dies der KV mit und die verrechnet den Betrag mit den laufenden Honorarzahlungen. Das Sozialgericht prüft vor allem, ob das Verfahren rechtmäßig und nach den Prüfvereinbarungen abgelaufen ist. Gegen die Entscheidung des Sozialgerichts gibt es für alle Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit der Berufung beim Landessozialgericht. Jakob Wilder, KVSH PRÜFWESEN Der Beschwerdeausschuss in der Wirtschaftlichkeitsprüfung Dr. Johann David Wadephul, Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Prof. Günther Jansen, stellvertretender Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Der Beschwerdeausschuss ist ein vom Gesetz vorgeschriebenes Selbstverwaltungsorgan, das über Beschwerden von Ärzten, der KV Schleswig-Holstein oder der Krankenkassen gegen Bescheide der Prüfungsstelle entscheidet. Der Beschwerdeausschuss ist von Gesetzes wegen paritätisch mit Mitgliedern (mindestens je zwei) der ärztlichen Selbstverwaltung und der Krankenkassen besetzt. Sie werden autonom von beiden Seiten entsandt. In Schleswig-Holstein haben wir uns darauf verständigt, regelmäßig mit drei Mitgliedern beider Seiten zu verhandeln, um Entscheidungen auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Die Sitzungen werden von seinem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter geleitet. Auf diese (unparteiischen) Personen müssen sich die Vertragsparteien verständigen. Neben der Sitzungsleitung und gerichtlichen Vertretung des Ausschusses der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt haben sollen sie in Zweifelsfällen mit ihrer Stimme den Ausschlag geben können. In der Praxis kommt es dazu praktisch nie, bei Hunderten von Entscheidungen ist maximal eine Hand voll durch die jeweiligen Vorsitzenden entschieden worden. Grundlage der Arbeit des Beschwerdeausschusses ist ebenso wie bei der Prüfungsstelle die gesetzliche Regelung in Paragraf 106 SGB V und die darauf fußenden Vereinbarungen der 26 Nordlicht aktuell 1/2 2012

27 PRAXIS & KV Vertragsparteien in Schleswig-Holstein (z. B. Sprechstundenbedarfsvereinbarung ; die Vereinbarungen sind auf der Homepage der KVSH nachzulesen.). All das ist Ausfluss des Wirtschaftlichkeitsgebotes von Paragraf 12 SGB V. Übersetzt heißt es in etwa: Die vertragsärztliche Versorgung ist wirtschaftlich, wenn der Vertragsarzt (Leistungserbringer) die (notwendigen, ausreichenden und zweckmäßigen) Leistungen mit einem möglichst geringen Aufwand an Kosten (im Sinne von Ausgaben der Krankenkassen) erbringt. (Auszug aus dem KBV-Fortbildungsheft Nr. 9) Der Beschwerdeausschuss wird wie in jedem Verwaltungsverfahren die Widerspruchsinstanz bei Rechtsbehelfen (Widersprüchen) gegen Entscheidungen der Prüfungsstelle tätig. Dabei kann es sich sowohl um Beschwerden von Ärzten oder der KV handeln, die mit einem Regress an sich oder in der Höhe nicht einverstanden sind, aber auch um den Rechtsbehelf von Krankenkassen, die einen zu geringen oder überhaupt keinen festgesetzten Regress bemängeln. Es zahlt sich aus, dass beide Vertragsseiten ihre Experten in den Ausschuss entsenden. Ausdrücklich hinzuweisen sind alle Betroffenen an dieser Stelle auf die einmonatige Widerspruchsfrist, die zwingend einzuhalten ist. Es gibt zwar nur wenige Fälle der Verfristung, doch ist jeder Fall einer zu viel. Hinzuweisen ist auch auf das Recht jedes Betroffenen sei er Arzt oder Krankenkasse eine persönliche Anhörung vor dem Beschwerdeausschuss beantragen zu können. Oftmals kann auf diese Weise der Sachverhalt etwa die Verordnungsweise und deren Umfang besser nachvollzogen werden. Dem Beschwerdeausschuss obliegt nach den Worten des Bundessozialgerichtes die sogenannte intellektuelle Prüfung der Bescheide. Dies ist insbesondere bei der großen Zahl der Regresse, die auf statistischen Berechnungen beruhen, von besonderer Bedeutung. Zentral ist das Feststellen von sogenannten Praxisbesonderheiten. Sind die Leistungen ihrer Art nach für die Arztpraxen der Vergleichsgruppe atypisch oder liegen die Leistungen angesichts ihrer Abrechnungshäufigkeit wesentlich über dem Fachgruppendurchschnitt, dann gibt es Anlass von einer derartigen Praxisbesonderheit auszugehen. Insbesondere für die statistischen Prüfungen (Honorar, Richtgrößen, Sprechstundenbedarf) gibt es dann Anlass, von dem statistisch gewonnenen Ergebnis abzuweichen. Auf diese Weise konnte in der Vergangenheit ein großer Konsens erreicht werden. Er zeigt sich nicht nur darin, dass nahezu sämtliche Entscheidungen einstimmig fallen. Auch kommt es nur sehr selten vor, dass die Krankenkassen gegen Entscheidungen des Beschwerdeausschusses gerichtlich vorgehen. Der Beschwerdeausschuss ist ganz überwiegend durch Wenn die Institutionen der Wirtschaftlichkeitsprüfung tätig werden, ist das Kind oft schon in den Brunnen gefallen. die Sozialgerichte, die angerufen werden können, bestätigt worden, im letzten Jahr auch erneut durch das Bundessozialgericht. Dennoch sei jedem, der mit einer Entscheidung des Beschwerdeausschusses nicht einverstanden ist, der Weg zum zuständigen Sozialgericht empfohlen. Auch hier gilt eine einmonatige Klagefrist nach Erhalt des Widerspruchsbescheides! Vor dem Sozialgericht gibt es keinen Anwaltszwang, obgleich es sicher Anlass gibt, jedenfalls in komplizierteren Konstellationen, einen entsprechend vorgebildeten (Fach-) Anwalt hinzuzuziehen. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung hat ihre Funktion innerhalb der Überwachung der Gesamtwirtschaftlichkeit wahrzunehmen. Für die Mitglieder des Beschwerdeausschusses wird bei ihrer Arbeit immer wieder deutlich, wie fachlich qualifiziert Ärzte handeln und wie sie sich gezielt für ihre Patienten einsetzen. Dennoch zeigen die Prüfungen auch, dass es immer wieder Ärzte gibt, die auf die vereinbarten Rahmenbedingungen keine oder nicht ausreichend Rücksicht nehmen. Deshalb werden wohl alle Mitglieder des Beschwerdeausschusses eine Stärkung der Beratungsmöglichkeit und -pflicht begrüßen. Denn wenn die Institutionen der Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß Paragraf 106 SGB V tätig werden, ist das Kind oft schon in den Brunnen gefallen. Unser Dank gilt den Vertragsparteien in Schleswig-Holstein, die uns nunmehr seit sieben Jahren mit dieser Aufgabe betraut haben und insbesondere unseren Kollegen aus der Ärzteschaft und den Krankenkassen, mit denen wir in oft vielstündigen Sitzungen unsere Prüftätigkeit verrichten. Dr. Johann David Wadephul, Vorsitzender des Beschwerdeausschusses, Prof. Günther Jansen, stellvertretender Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Hier zahlt sich aus, dass beide Vertragsseiten ihre Experten in den Ausschuss entsenden. Sie sind es im Ergebnis, die derartige Überlegungen fachlich nachvollziehen können oder Besonderheiten auffinden, gegenüber denen eine Statistik notwendigerweise blind ist. 1/ Nordlicht aktuell 27

28 PRAXIS & KV Arzt und Werbung Eine komplizierte Beziehung Das ärztliche Berufsrecht hat in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen erfahren. Was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Vorsicht +++ Vorsicht +++ Vorsicht +++ Während bis vor einigen Jahren das Berufsrecht der Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte jegliche Werbung untersagte und Werbeanzeigen nur zu bestimmten Anlässen erlaubt waren, zeigt sich nun allgemein die Tendenz, das ehemals sehr strenge Werbeverbot erheblich zu lockern. Die nachfolgende Aufzählung bezieht sich dabei überwiegend auf Angaben aus der Musterberufsordnung der Ärzte vom , fortgeschrieben am , herausgegeben von der Bundesärztekammer ( Man muss wissen, dass die Beurteilung der einzelnen Sachverhalte mittlerweile dynamisch erfolgt und sich in einigen Fällen sogar von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. Bei Unklarheiten bietet es sich daher an, noch einmal bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein nachzufragen (Tel ). Beispiele für zulässige Arztwerbung Beispiele für unzulässige Arztwerbung Hinweise auf Ortstafeln, in kostenlos verteilten Stadtplänen und in Bürgerinformationsstellen Geburtstagsglückwünsche an eigene Patienten ohne Hinweise auf das eigene Leistungsspektrum sachliche Informationen in Medien Auslegen von Flyern/Patienten-Informationsbroschüren/auch Wartezimmerzeitungen mit organisatorischen Hinweisen und Hinweisen zum Leistungsspektrum sowie Angaben zur Person (z. B. Zeitpunkt der Erteilung der Facharztanerkennung, besondere Sprachkenntnisse) Das Auslegen von Werbematerialien innerhalb der eigenen Praxis z. B. Plastikhüllen für Chipkarten, Kugelschreiber und sonstige Mitgaben mit geringem Wert (z. B. Kalender mit Namens-/Praxisaufdruck) Organisation Tag der offenen Tür, Kultur-, Sport- und Sozialsponsoring nicht aufdringliches (Praxis-)Logo Verbreiten von Flugblättern, Postwurfsendungen, Mailingaktionen Trikotwerbung, Bandenwerbung, Werbung auf Fahrzeugen Angabe von Referenzen bildliche Darstellung in Berufskleidung bei der Berufsausübung, wenn ein medizinisches Verfahren oder eine ärztliche Behandlungsmaßnahme beworben wird jegliche herkömmliche Werbung in anpreisender, irreführender und vergleichender Form produktbezogene Werbung durch/für Dritte im Wartezimmer Plakatierungen, z. B. in Supermärkten Werbung mit Äußerungen Dritter, insbesondere Dankschreiben, Anerkennungsschreiben oder Empfehlungsschreiben Kunstausstellungen in der Praxis 28 Nordlicht aktuell 1/2 2012

29 PRAXIS & KV Beispiele für zulässige Arztwerbung Beispiele für unzulässige Arztwerbung sachlich berufsbezogene informierende Werbung, die nicht anpreisend, irreführend oder vergleichend ist. Praxisbroschüre, in der medizinische und organisatorische Informationen dargestellt werden Zusatzinformationen in Anzeigen, wie Erreichbarkeit, Öffnungszeiten, Verkehrsanbindung Hinweise auf Zertifizierung der Praxis, z. B. Bescheinigung per ISO-9000-Qualitätszertifikat über genormte Organisationsabläufe Das Auslegen von Hinweisen auf die eigene Tätigkeit bei anderen Unternehmen des Gesundheitswesens (z. B. Apotheken, Massagepraxen, Wellnesseinrichtungen) das Verteilen von Werbeprodukten außerhalb der Praxis Sonderangebote Die Bezeichnung der eigenen Praxis, z. B. als Institut, Tagesklinik, Ärztehaus, Gesundheitszentrum, Zentrum für xyz Werbung mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie Hinweisen darauf Werbung, die darauf zielt, die Hilflosigkeit und Leichtgläubigkeit eines Patienten auszunutzen, beispielsweise Versprechen auf Heilung Werbung mit Aussagen, die geeignet sind, Angstgefühle hervorzurufen Beispiele für zulässige Inhalte bzw. Gestaltung einer Homepage/Praxisbroschüre/Praxisschild Mindestinhalt des Praxisschildes: Name, (Fach-) Arztbezeichnung, Sprechzeiten, gegebenenfalls die Zugehörigkeit zu einer Berufsausübungsgemeinschaft Angabe von nach der Weiterbildungsordnung erworbenen Qualifikationen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Qualifikationen, Tätigkeitsschwerpunkte und organisatorische Hinweise Praxisorganisatorische Hinweise (Hinweise auf Sprechstunden, Öffnungszeiten, Telefonnummern, Lage der Praxis, Erreichbarkeit der Praxis, Parkmöglichkeiten) Beispiele für unzulässige Inhalte bzw. Gestaltung einer Homepage/Praxisbroschüre/Praxisschild Wettbewerbe, Gewinnspiele Patienten-Diskussionsforen Veröffentlichungen von Dankschreiben.etc. jegliche Art von Werbebannern und Pop-up-Fenstern Einrichtung von elektronischen Gästebüchern jegliche Form von Ferndiagnose und Ferntherapie im Internet Eine eigene Homepage, ein Facebook-Auftritt oder doch ein Flyer? Welche Art von Werbung Ärzten eigentlich erlaubt ist, zeigt auch ein Film im Web.TV der KVen unter Jakob Wilder, KVSH 1/ Nordlicht aktuell 29

30 PRAXIS & KV Pharmamarketing Ärzten droht Anwendung des Strafrechts Es geht um Bestechung: Eine norddeutsche Medizingerätefirma hatte ihre Geräte Arztpraxen kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug wurde von den Praxisinhabern erwartet, dass sie Geräte dieser Firma verschreiben. Unabhängig von der Frage der medizinischen Notwendigkeit einer solchen Verordnung sehen Bundesanwaltschaft und Krankenkassen den Tatbestand der Bestechung erfüllt. Das in Kürze in dieser Sache ergehende Urteil des für Strafsachen zuständigen Großen Senats des Bundesgerichtshofes ist daher von grundsätzlicher Bedeutung und wird mit Spannung erwartet. Was für Ärzte auf dem Spiel steht, darüber sprach das Nordlicht mit dem Justitiar der KVSH, Rechtsanwalt Klaus-Henning Sterzik. Nordlicht: Was bedeutet diese seltsame hilfsweise Fragestellung? Sterzik: Der Unterschied liegt im Wesentlichen darin, dass es für Paragraf 299 einer konkreten, auf künftige unlautere Bevorzugung gerichteten sogenannten Unrechtsvereinbarung bedarf, während es für die Vorteilsan nahme als Amtsträger schon ausreicht, wenn der Zuwendende mit stillschweigendem Einverständnis des Vertragsarztes als Empfänger dessen allgemeines Wohlwollen, Stichwort Klimapflege, an strebt. Nordlicht: Herr Sterzik, worauf müssen Ärzte achten, wenn sie Zuwendungen und Vergünstigungen von Phar mafirmen erhalten? Klaus-Henning Sterzik: Das hängt davon ab, wie der Große Strafsenat des BGH entscheidet. Vom 3. Senat ist ihm ja die Fra ge vorgelegt worden, ob Vertragsärzte bei der Verordnung von Hilfsmitteln als Amtsträger im Sinne des Strafgesetzbuches anzusehen sind und hilfsweise für den Fall, dass der große Senat die ses verneint, ob Vertragsärzte dann jedenfalls als Beauftragte der Krankenkassen handeln. Bejaht der Große Senat die erste Frage, kommen die sogenannten Straftaten im Amte, also Vorteilsan nah me und Bestechlichkeit nach den Paragrafen 331 und 332 Strafgesetzbuch in Betracht, wird die zweite Frage be jaht, kommt der Straftatbestand der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach Paragraf 299 Straf - ge setz buch in Betracht. Damit ist der Anwendungsbereich der Amtsdelikte, also der Paragrafen 331 ff, weiter und damit hinsichtlich der Beziehungen zur Pharmaindustrie sowie zu Heil- und Hilfsmittelerbringern für den Vertragsarzt ge fährlicher. Allerdings sind die Tatbestandsbeschreibungen des Strafgesetzbuches hier un scharf, sodass im Falle eines Falles schwer prognostiziert werden könnte, ob tatsächlich nur der Straf tatbestand des Paragrafen 299 oder der Paragrafen 331 ff verwirklicht wäre. Der Strafrahmen, also bis zu drei Jah ren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, ist ohnehin bei beiden gleich. Falls der BGH also auch nur eine der beiden Fragen bejaht, sollte allergrößte Zurückhaltung bei der An nahme von Vergünstigungen bzw. Zuwendungen durch Pharmafirmen oder sonstige Medizinpro duk te hersteller geübt werden; kurz gesagt: nichts annehmen! Nordlicht: Was glauben Sie, wie der BGH entscheiden wird? Sterzik: Ich hoffe, dass der Große Senat beide Fragen verneint, also dass Vertragsärzte weder Amtsträger noch Beauftragte der Krankenkassen sind, und zwar sowohl aus rechtsdogmatischen als auch aus politi schen Gründen. Nordlicht: Was wären denn die möglichen politischen Auswirkungen? Sterzik: Es ist ja nicht zu verkennen, dass die beruflichen Freiheiten des Freiberuflers Arzt im vertragsärztli chen Bereich 30 Nordlicht aktuell 1/2 2012

31 PRAXIS & KV immer weiter eingeschränkt worden sind. Auch im letzten Reformgesetz, dem GKV-VStG, sind z. B. mit der Neuregelung des Paragrafen 128 SGB V neue Einschränkungen hinzugekommen, die die Beteiligung von Vertragsärzten an z. B. kleineren Pharmafirmen und die Vereinbarung von Privatliquidationen problema tisch machen. Wenn jetzt sogar ein höchstes deutsches Gericht den Freiberufler Vertragsarzt in eine weitere öf fentlich-rechtliche Zwangsjacke steckt, könnte dies für den künftigen Gesetzgeber Anlass und Argumentationshilfe sein, unter Bezugnahme auf die höchste deutsche Rechtsprechung wenn man vom Bundesverfassungsgericht absieht die Freiberuflichkeit des Vertragsarztes auch im geschrie benen Recht des SGB V und des darunter liegenden Normengefüges weiter einzu schrän ken. Nordlicht: Sie nennen das Stichwort Bundesverfassungsgericht. Könnte dieses denn eine Entscheidung des Großen Senates des BGH noch korrigieren? Sterzik: Das käme zunächst darauf an, ob die in dem jetzigen Verfahren Angeschuldigten bzw. Angeklagten gegen ein auf der Rechtseinschätzung des Großen Senates fußendes BGH-Urteil den Weg zum Bundesverfassungs gericht wählen, was ja auch immer mit erheblichen Kostenrisiken verbunden ist. Allerdings ist mein Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht als Hüterin grundgesetzlich ge schützter Individualrechte in den letzten Jahren nicht gerade gestiegen. Was wollen Sie von einem Verfassungsge richt erwarten, das z. B. seinerzeit die 68-Jahre- Regelung für freiberufliche (!) Vertragsärzte nicht nur bestätigt, sondern sogar noch mit dem sogenannten Demenzbeschluss ver ziert hat. Im GKV-Bereich scheinen sich die höchsten deutschen Gerichte eher der Systemerhaltung als dem Schutz ärztlicher Berufsfreiheitsrechte verpflichtet zu fühlen. Nordlicht: Und die von Ihnen sogenannten rechtsdogmtischen Auswirkungen? Sterzik: Es könnte einer immer weitergehenden Rechtsauslegung bzw. richterlichen Rechtsfortbildung Tür und Tor geöffnet werden, die sich zulasten der Vertragsärzte immer weiter vom geschriebenen Recht entfernt. Auch wenn der Vertragsarzt an einem öffentlich-rechtlichen Leistungs system beteiligt ist, ist er doch nicht im Sinne des Paragrafen 11 StGB dazu bestellt, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Genauso wenig ist er Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes. Denn weder liegt seiner Verordnungstätigkeit ein Auftrag der KV zugrunde noch ist die KV als Körperschaft des öffentlichen Rechts ein geschäftlicher Betrieb. Dies entspricht auch der gängigen Kommentie rung, wonach die Tätigkeit öffentlicher Behörden jedenfalls soweit keinen geschäftlichen Betrieb darstellen, als sie als Hoheitsträger handeln. Genau Letzteres ist aber bei den Kassenärztlichen Vereinigungen der Fall. Ich sehe hier allmählich die Gefahr, dass die Grenze zulässiger Gesetzes auslegung bzw. richterlicher Rechtsfortbildung überschritten wird. Es ist ja auch nicht so, dass Vertragsärzte nicht dem normalen Strafrecht unterworfen wären. Rech net ein Vertragsarzt z. B. Leistungen ab, die er tatsächlich nicht erbracht hat und richtet dadurch einen Schaden an, kann er wegen Betruges strafbar sein. Seitdem in der Rechtsprechung und Lite ratur anerkannt ist, dass der Vertragsarzt bei der Verordnung von Medikamenten, Heil- und Hilfsmit teln als Sachwalter der Vermögensinteressen der Krankenkassen anzusehen ist, kann er, wenn er z. B. gewährte Rabatte nicht auch abrechnungsmindernd berücksichtigt, wegen Untreue strafbar sein. Allerdings war anfänglich auch sehr umstritten, den Vertragsarzt als Vermögenssachwalter der Krankenkassen zu bezeichnen. Aber immerhin gehört zu diesen sogenannten Vermögensstraftaten, dass bei der Krankenkasse oder je nach Fallgestaltung auch bei der KV respektive der Gesamtheit der übrigen Vertragsärzte ein finanzieller Schaden entstanden ist. Dieser Schadenseintritt mag dann ja die Sachwalterfiktion noch vertretbar erscheinen lassen. Aber mit dieser Vermögenssachwalterstellung im Wege richterlicher Rechtsfortbildung war meines Erachtens dem allgemeinen Rechtsinteresse schon mehr als Genüge getan. Nordlicht: Was wäre denn die Alternative gewesen? Sterzik: Den Vertragsarzt eben nicht zum Vermögenssachwalter der Krankenkassen zu machen. Für eine Strafbarkeit wäre das nicht notwendig gewesen. Bezogen auf den Arzt wäre dann die Krankenkasse fremder Dritter gewesen, mit der Folge, dass dann statt der Untreue der Strafbestand des Betruges gemäß Paragraf 263 StGB verwirklicht worden wäre. Nordlicht: Das klingt aber ein bischen wie die Wahl zwischen Pest und Cholera. Sterzik: Vordergründig ja, zumal der Strafrahmen bei Betrug auch noch etwas höher liegt, aber es wäre eben nicht die Spur vom Vermögenssachwalter zum Amtsträger gelegt worden. Die damit möglichen Bestechlichkeits- bzw. Korruptionsdelikte verzichten nämlich, anders als die Vermögensdelikte Betrug und Untreue, auf einen Schadenseintritt und genau hierin liegt die Brisanz. Nordlicht: Was kann schlimmstenfalls passieren? Sterzik: Als Amtsträger würde dann jegliche Verordnung des Vertragsarztes potentiell eine Diensthandlung darstellen. Ließe sich zudem im Umfeld dieser Diensthandlung eine materielle oder immate rielle Zuwendung einer Pharmafirma oder eines sonstigen Dritten feststellen, wäre immer der An fangsverdacht einer strafbaren Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit möglich, ohne dass faktisch irgendjemand finanziell geschädigt sein müsste. Nordlicht: Was empfehlen Sie da den Ärzten? Sterzik: Wenn der BGH tatsächlich wie befürchtet entscheidet: Wie schon eingangs gesagt, größtmögliche Zurückhaltung bei der Annahme von Zuwendungen, materiell oder immateriell, wenn die Gefahr besteht, dass die Grenze des Sozialadäquaten überschritten wird. Wo diese Grenze liegt, muss vom Staatsanwalt bzw. vom Staatsgericht im Einzelfall entschieden werden und ist daher abstrakt kaum zu prognostizieren. Die einmalige Zuwendung des klassischen Kugelschreibers mit Werbeaufdruck dürfte aber sicherlich im zulässigen Bereich bleiben, während der viel zitierte kostenlose oder vergünstigte Hotelaufenthalt in landschaft lich reizvoller Umgebung zum Zwecke einer sogenannten Fortbildungsveranstaltung der Pharma firma sicher den Bereich der Sozialadäquanz überschreitet. Auch die sogenannten Anwendungsbeobachtungen sind äußerst problematisch. Das Interview führte Esther Rüggen, KVSH 1/ Nordlicht aktuell 31

32 PRAXIS & KV Ambulante Kodierrichtlinien Ein Gesetz und seine Wirkung ICD-10-GM Mit dem Versorgungsstrukturgesetz ist zwar die Vorgabe zur Vereinbarung von Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) auf Bundesebene entfallen, die Verpflichtung zur Kodierung nach der ICD-10-GM aber bleibt weiterhin bestehen. Das richtige Kodieren bleibt also auch nach dem Wegfall der AKR wichtig. Was bedeutet das für Sie im Praxisalltag? Mit dem endgültigen Wegfall der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) zu Jahresbeginn werden die Funktionalitäten in Ihrer Praxisverwaltungssoftware entsprechend angepasst. Alle jetzt noch enthaltenen Informationen zu den AKR in der Software werden danach komplett herausgenommen. Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten haben stattdessen künftig die Möglichkeit, sich Hinweise zur Anwendung der ICD-10-GM anzeigen zu lassen. Die Nutzung dieses Service ist freiwillig. Es soll Sie weiterhin bei der Verschlüsselung von Behandlungsdiagnosen unterstützen. Somit bleibt die Praxissoftware weiterhin ein wichtiges Medium für die korrekte Verschlüsselung von Behandlungsdiagnosen. Ihre Software bietet Ihnen weiterhin die zwischenzeitlich gewohnte Kodierunterstützung, wenn Sie dieses wünschen. Wir haben diesbezüglich mit Ihren Herstellern in den vergangenen Wochen gesprochen. Die Darstellung und die Funktionalität bleibt für Sie in der gewohnten Form erhalten. Ist die korrekte Anwendung der Kodierung nach ICD-10 wirklich nur für die Krankenkassen wichtig? Nun stellt sich natürlich eine berechtigte Frage: Warum ist die Kodierung von Behandlungsdiagnosen mit gesicherten ICD-10-Schlüsseln weiterhin wichtig? Die AKR ist zwar vom Tisch, aber die Verpflichtung zur Kodierung bleibt nach wie vor für alle Praxen bestehen, denn Diagnoseschlüssel haben zum einen Einfluss auf den Morbi-RSA und zum anderen auf die Entwicklung der MGV. Korrektes Kodieren ist somit eine wichtige Aufgabe für die Entwicklung der Vergütung. Verschlüsselt werden die Behandlungs-Diagnosen weiterhin nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, in der jeweils gültigen Fassung, kurz ICD-10-GM (2012), die bereits sei 2000 eingesetzt wird. Es besteht weiterhin ein Zusammenhang zwischen Kodierung und Geld? Insgesamt handelt es sich um ein komplexes System und die Frage ist, welchen Stellenwert hat die Kodierung von Behandlungsdiagnosen in diesem Zusammenhang: Ärztliches Honorar ist abhängig von Geldströmen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Versicherte mit hoher gut verschlüsselter Morbidität das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen, desto mehr Geld fließt zur Verteilung an die regionalen Krankenkassen. Das bedeutet nicht, dass gesunde Patienten nicht mehr gefragt sind. Es bedeutet nur, dass Patienten mit multiplen Erkrankungen ein hohe Morbidität aufweisen und durch korrekte Diagnosekodierung einen höheren Geldfluss an die Krankenkassen nach Schleswig-Holstein verursachen. Durch die erfolgten Anpassungen in den Praxisverwaltungssystemen werden Sie bei der Wahl der richtigen Behandlungsdiagnose unterstützt. Erhalten die Krankenkassen bei einer Kodierung nach altem Stil im Umkehrschluss nun weniger Geldmittel aus dem Gesundheitsfonds, weil die Kodierung ungenügend ausgeführt wird? Das wäre durchaus möglich. Die Tragweite der ICD-Kodierung wird schon in 2013 bei der Steigerung der MGV greifen. Es gibt also eine direkte Beziehung zwischen ärztlichen Diagnosen, Gesamtvergütung und Einnahmen der Krankenkassen. Welche Hilfen erfolgten bisher von der Seite der KVSH? Bisher wurde im Nordlicht eine Reihe von Kodierhilfen in Abstimmung mit Vertretern der Berufsverbände veröffentlicht. Bisher sind erschienen: Diabetes mellitus Typ 1 und 2 Asthma/COPD Koronare Herzerkrankungen Entzündlich-rheumatische Erkrankungen Hauterkrankungen Aktuell in diesem Heft: Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen Weitere Kodierhelfer Zi-Hausarzt- bzw. Facharztthesauri als Kitteltaschenversion bzw. Schreibtischauflage (bisher erschienen für Hausärzte, Orthopäden und Urologen). Weitere sind in Vorbereitung und werden Ihnen von der KVSH bereitgestellt. ICD-10-Browser als Suchmaschine ist über die Homepage der KBV zu erreichen. Zi-Kodier-Hilfe Entscheidend bei der Kodierung ist jedoch die Nutzung der Praxiswaltungssoftware. Die Programme sind auf jeden Fall in der Lage, die Vertragsärzte und Vertragstherapeuten bei der Kodierung weiterhin zu unterstützen. Es kommt lediglich auf den Schalter an: An oder Aus. Die KVSH plädiert für AN. Christiane Reuter, Timo Rickers, KVSH 32 Nordlicht aktuell 1/2 2012

33 PRAXIS & KV Kodierhilfe Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen Allgemeine Hinweise zur Diagnosedokumentation Erfassung aller Behandlungsdiagnosen in der Abrechnungssoftware Alle Diagnosen sind mit der ICD-10-GM so spezifisch wie möglich zu kodieren Klug kodieren leicht gemacht Diagnosen, die gesichert sind, mit dem Zusatz G verschlüsseln Kodierung dem Verlauf/Schweregrad der Erkrankung anpassen Hinweise zur Handhabung der Kodierhilfe Die Übersicht soll als Arbeitshilfe dienen und enthält nur einen Ausschnitt aus dem Diagnosespektrum der ICD-10-GM ICD-10-GM 2012 Morbus Crohn (Enteritis regionalis) Stelle 4. Stelle 5. Stelle.0 Crohn-Krankheit des Dünndarms.1 Crohn-Krankheit des Dickdarms.8 Sonstige Crohn-Krankheit 0 Crohn-Krankheit des Magens 1 Crohn-Krankheit der Speiseröhre K50 2 Crohn-Krankheit der Speiseröhre und des Magen-Darm-Traktes, mehrere Teilbereiche betreffend (Crohn-Krankheit sowohl des Dünn- als auch des Dickdarms) 8 Sonstige Crohn-Krankheit.9 Crohn-Krankheit, n.n.b. Colitis Ulcerosa Stelle 4. Stelle.0 Ulzeröse (chronische) Pankolitis.2 Ulzeröse (chronische) Proktitis.3 Ulzeröse (chronische) Rektosigmoiditis K51.4 Inflammatorische Polypen des Kolons.5 Linksseitige Kolitis.8 Sonstige Colitis ulcerosa.9 Colitis ulcerosa, n.n.b. Sonstige nichtinfektiöse Gastroenteritis und Kolitis Stelle 4. Stelle 5. Stelle.0 Gastroenteritis und Kolitis durch Strahleneinwirkung.1 Toxische Gastroenteritis und Kolitis (Das toxische Agens kann zusätzlich verschlüsselt werden).2 Allergische und alimentäre Gastroenteritis und Kolitis (durch Nahrungsmittelallergie) K52.3 Colitis indeterminata 0 Pancolitis indeterminata.8 Sonstige näher bezeichnete nichtinfektiöse Gastroenteritis und Kolitis (inkl. Kollagene Kolitis, Lymphozytäre Kolitis).9 Nichtinfektiöse Gastroenteritis und Kolitis, n.n.b. 1 Linksseitige Colitis indeterminata 2 Colitis indeterminata des Rektosigmoids 8 Sonstige Colitis indeterminata i Kodierhilfe Sammelexemplar 6 Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen 1/ Nordlicht aktuell 33

34 PRAXIS & KV Weitere mögliche Komplikationen/Erkrankungen ICD-10-Kode Bauch- und Beckenschmerzen R10.- Übelkeit und Erbrechen R11 Sonstige Stuhlveränderungen (auch okkultes Blut R19.5 im Stuhl) Kachexie R64 Koloskopie Darmkrebsvorsorge Z12.1 Funktionelle Diarrhoe K59.1 Reizdarmsyndrom K58.- Megakolon K59.3 Arthritis bei Morbus Crohn M07.4* Arthritis bei Colitis ulcerosa M07.5* Dickdarm-/Dünndarmstenose K56.6 Darmfistel (enterokutane Fistel) K63.2 Analfistel (perianale Fistel) K60.3 Rektalfistel K60.4 Vesikointestinalfistel N32.1 Gallensäure Verlustsyndrom K90.8 Alimentärer Zinkmangel E60 Eisenmangel E61.1 Osteoporose bei sonstigen andernorts M82.8* klassifizierten Krankheiten Erythema nodosum L52 Pyoderma gangraenosum L88 Stomatitis ulcerosa K12.1 Eisenmangelanämie D50.- Sonstige B12-Mangelanämie D51.8 Sonstige Folsäure-Mangelanämie D52.8 Immunkompromittierung u. a. durch Steroide, D90 Immunsuppressiva oder Biologika Infektion des Verdauungstraktes durch B25.80 Zytomegalieviren Virusbedingte Darminfektion n.n.b. A08.4 Bakterielle Darminfektion n.n.b. A04.9 Paralytischer und mechanischer Ileus ohne Hernie K56.- Darmabzess K63.0 Sonstige Sepsis A41.- Peritonitis K65.- Energie- und Eiweißmangelernährung mäßigen E44.- und leichten Grades Sonstige Vitaminmangelzustände E56.- Beispiel 1 Ein Patient klagt seit mehreren Wochen über Durchfall und Bauchschmerzen einhergehend mit Gewichtsverlust. Das Blutbild weist Entzündungswerte (erhöhtes CPR) auf. Es wird weitere Diagnostik (Sonographie, Koloskopie) durchgeführt und ein Morbus Crohn des Dickdarms und des Dünndarms festgestellt. Behandlungsdiagnose: K50.82 G Sonstige Crohn-Krankheit der Speiseröhre und des Magen-Darm-Traktes, mehrere Teilbereiche betreffend Beispiel 2 Ein Patient weist die typischen Symptome einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung des Dickdarms auf. Die Diagnostik inkl. Koloskopie lässt keine eindeutige Unterscheidung zwischen Morbus Crohn und Colitis ulcerosa zu. Behandlungsdiagnose: K52.30 G Pancolitis indeterminata Eigene Notizen 34 Nordlicht aktuell 1/2 2012

35 PRAXIS & KV Service Sie fragen wir antworten Auf dieser Seite gehen wir auf Fragen ein, die dem Service-Team der KVSH immer wieder gestellt werden. Die Antworten sollen Ihnen helfen, Ihren Praxisalltag besser zu bewältigen. Antworten des Service-Teams Wenn der Arzt einen Hausbesuch macht und nicht aus der Praxis, sondern von seinem Wohnort aus losfährt, wird dann das Wegegeld ab Wohnort angesetzt? Nein, das Wegegeld wird immer ab Praxis gerechnet, unabhängig davon, von wo der Hausbesuch tatsächlich gestartet wird. Vor einiger Zeit haben wir zur Kennzeichnung der eigenen Patienten im Organisierten Bereitschaftsdienst immer die Pseudo- GOP angesetzt, nun lässt sich diese Ziffer nicht mehr in den PC eintragen, gibt es die nicht mehr? Die Kennzeichnung mit der Pseudo-GOP ist entfallen. Ein Patient, der schon die neue elektronische Gesundheitskarte besitzt, kommt mit einer Überweisung zu uns, die noch mit der alten Versichertenkarte ausgestellt wurde. Die Versichertennummer hat sich geändert. Ist die Überweisung gültig oder muss eine neue angefordert werden? Diese Überweisung hat Gültigkeit und kann unabhängig vom Wechsel der Karten verwendet werden. In der Software gibt es die Möglichkeit die neue Versichertennummer zusätzlich zu der Alten einzutragen. Nimmt auch die Polizei am DMP-Diabetes-Vertrag teil? Nein, die Polizei Schleswig-Holstein nimmt am DMP Diabetes-Vertrag nicht teil, das heißt, Patienten die über die Polizei versichert sind, können nicht ins DMP-Diabetes eingeschrieben werden. Anders verhält es sich mit der Bundespolizei, diese nimmt eingeschränkt am Vertrag teil, es können alle Ziffern außer Erst- und Folgedokumentation abgerechnet werden. Erst- und Folgedokumentation müssen nicht erstellt werden und die Patienten müssen nicht eingeschrieben werden. Das Service-Team erreichen Sie unter der Rufnummer montags bis donnerstags von 8.00 bis Uhr freitags von 8.00 bis Uhr Wie werden Arbeitsunfälle abgerechnet? Dürfen wir als nicht Durchgangsärzte (D-Ärzte) die Erstversorgung machen? Jeder Arzt darf die Erstversorgung eines Arbeitsunfalls erbringen, wenn eine sofortige Behandlung erforderlich ist. Dies muss von der Erstversorgenden Praxis dann bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet und auch über diese abgerechnet werden. Die Weiterbehandlung muss über den D-Arzt erfolgen. 1/ Nordlicht aktuell 35

36 PRAXIS & KV Lehrpraxen Allgemeinmedizin Landärztin aus Überzeugung AKADEMISCHE LEHRPRAXEN HOCHSCHULSTANDORTE KIEL LÜBECK In Bunsoh in der Lehrpraxis von Dr. Ute Lang finden die Studierenden Landarzt- Romantik pur. Das malerische Bauerndorf zwischen Albersdorf und Rendsburg hat nur knapp Einwohner. Es gibt eine kleine Grundschule, einen Kindergarten und ein Natur-Schwimmbad mit Quellwasser. den Themen Autogenes Training für Erwachsene und Kinder, Gesunde Ernährung und Abnehmen mit LOGI und Kreisgymnastik im Sommer an. Landarzt-Lehrpraxis Obwohl ich ein sehr temperamentvoller Mensch bin, kann der Studierende bei uns ohne große Hektik lernen und arbeiten, erklärt Dr. Ute Lang, die vor Jahren aus München nach Schleswig-Holstein kam und ihr Herz an Land und Leute verlor. Jeder Patient wird hier ganzheitlich betrachtet und wir legen großen Wert auf die Klärung auch komplizierter gesundheitlicher Zusammenhänge. Die Praxis verfügt über ausführliche und moderne Nachschlagewerke. Die Lehrärztin bietet umfassende und ungeschminkte Einblicke in das Know-how einer Arztpraxis sowohl auf organisatorischem wie auch auf kaufmännischem Gebiet. Die Studierenden werden in Diagnostik und Therapieplanung einbezogen und können eigenständig mitarbeiten. Die Natur liegt in Bunsoh quasi gleich vor der Haustür: Bis zum Nord-Ostsee-Kanal fährt man nur zwei Kilometer. Direkt nach dem Ortsschild fällt der Blick auf das großzügige, reetgedeckte, kombinierte Praxis-Wohnhaus von Dr. Ute Lang. Die 60-Jährige Ärztin für Allgemeinmedizin, die zwei Semester Architektur studierte, bevor sie im Losverfahren endlich den heiß ersehnten Studienplatz in Medizin erhielt, hat es 1996 selbst entworfen. Das Haus verfügt im Erdgeschoss über neun Räume mit insgesamt 160 Quadratmetern Praxisfläche. Es gibt zwei Sprechzimmer, einen großen Empfangsbereich und ein attraktives Wartezimmer. Im ersten Obergeschoss bietet es noch einmal 130 Quadratmeter Wohnfläche. Behandlungsschwerpunkte Dr. Ute Lang gründete ihre Praxis 1993 neu und baute sich danach einen eigenen Patientenstamm auf. Der Altersdurchschnitt ihrer Patienten liegt lediglich bei ca. 45 Jahren und sie hat neben den normalen hausärztlichen Fällen wegen des Arbeitsschwerpunktes Diagnostik und Therapie von Borreliose sehr viele Patienten, die auch von sehr weit her kommen, um sich von ihr behandeln zu lassen. Neben der allgemeinärztlichen Arbeit bietet sie eine vertiefte Behandlung im psychotherapeutischen Bereich und in Akupunktur. Außerdem gibt es Patientenkurse zu Vom Beruf überzeugt Für Dr. Ute Lang liegen die Vorteile, Lehrpraxis für Allgemeinmedizin zu sein, auf der Hand. Sie hat selbst großes Interesse am Lehren und Lernen und sieht es als wichtigen Vorteil an, dass ihr eigener Kenntnisstand durch den Informationsaustausch mit Studenten oder Assistenten up to date bleibt. Ich möchte gern mit meiner Einstellung zum Beruf der Landärztin Vorbild sein, Engagement und Patientenzuwendung vorleben und den Nachwuchsmedizinern zeigen, dass es sehr befriedigend ist, mehr zu geben. Ein positives Feedback der Patienten ist dabei ihr Schutz vor Burn-out. Doch sie ist auch Überzeugungstäterin. Ihr aktueller PJ-Student fomulierte es so: Land- und Hausarzt zu sein bedeutet ihr weit mehr als wirtschaftliche Unzufriedenheit, sondern ist Berufung und Belohnung zugleich. Dr. Ute Langs Überzeugung ist wohl ansteckend, denn sie konnte bereits ihren ersten Lehrstudenten, der am Anfang noch unbedingt Anästhesist werden wollte, zum Landarztdasein bekehren. Jakob Wilder, KVSH Sie haben Interesse, selbst Lehrpraxis für Allgemeinmedizin zu werden? Information zu Kriterien und Anmeldung: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Jakob Wilder, Gesundheitspolitik und Kommunikation Tel , 36 Nordlicht aktuell 1/2 2012

37 PRAXIS & KV KBV-Versorgungsmesse Marktplatz für Innovationen Vernetzte wohnortnahe Versorgung ist das Schwerpunktthema der diesjährigen KBV-Versorgungsmesse. Sie findet vom 27. bis 29. Februar 2012 in Berlin statt. Angesichts des Ärztemangels insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Gebieten liegt ein Fokus auf Netzwerkaktivitäten von Regionen, Kreisen und Kommunen zur Organisation der Versorgung. Die dreitägige Veranstaltung dient als Plattform für den direkten Austausch zwischen Ärzten und Psychotherapeuten, Krankenkassen und Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung. Sie können sich auf der Messe einen Überblick über das Angebot in diesem Bereich verschaffen, Kontakte knüpfen, Kooperationen schließen oder auch Verträge anbahnen. Kooperationspartner ist die Agentur deutscher Arztnetze. Programmhighlights Veranstaltungsort ist das dbb forum berlin in Berlin-Mitte. Den Auftakt bildet am 27. Februar eine Vortragsveranstaltung zum Thema Demographischer Wandel und wohnortnahe Versorgung. Die Ausstellung, bei der sich rund 30 Projektträger an Informationsständen mit ihren Versorgungsprojekten präsentieren, findet am 28. und 29. Februar statt. Parallel zur Ausstellung wird ein Rahmenprogramm mit Debatten, Fachforen und Vorträgen angeboten: So startet der 28. Februar mit einem Impulsdialog zwischen dem Vorstandsvorsitzenden der KBV, Andreas Köhler und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Darüber hinaus sind die wohnortnahe Versorgung in Ärztenetzen sowie die Rolle von Gesundheitsregionen Themen am zweiten Veranstaltungstag. Weiterer Höhepunkt an diesem Tag ist eine Diskussionsrunde zur Arzneimittelsteuerung durch das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG). Fachtagung Am 29. Februar geht es in medias res: Zum einen findet eine Fachtagung der Medizingeografen statt, zum anderen werden in Fachforen der rechtliche Rahmen bei Delegation, Zuweisung und Kooperation erörtert sowie IT-Anforderungen und Lösungen diskutiert. Beispiele indikationsbezogener Kooperationen und die Möglichkeiten strukturierter Kooperation zwischen den Gesundheitsberufen runden das fachliche Themenspektrum des dritten und letzten Veranstaltungstages ab, der mit einer gesundheitspolitischen Diskussionsrunde schließen wird. Anmeldung Besucher können sich über die Internetseite zur Messe anmelden: Dort steht ein Online-Anmeldeformular für die Veranstaltungsbuchung zur Verfügung. Ausführliche Informationen zum Programm, den Ausstellern und den Referenten ebenfalls unter Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) 1/ Nordlicht aktuell 37

38 PRAXIS & KV Qualitätssicherung Leitlinien im Fokus Ein hochkarätiges Referententeam vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) aus Berlin informierte auf dem Qualitätszirkel-Moderatorentreffen in der KVSH. KVSH Vorstandsvorsitzende Ingeborg Kreuz, Dr. Susanne Weinbrenner, Dr. Sabine Schwarz, Prof. Dr. Dr. Ollenschläger Aufgabenschwerpunkte Das ÄZQ ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und besteht seit 15 Jahren. Der Leiter, Prof. Dr. Günter Ollenschläger, gab in seinem Impulsreferat einen Überblick über die Aufgabenbereiche des Zentrums. Die Aufgabenschwerpunkte des ÄZQ liegen unter anderem in den Bereichen Entwicklung und Implementierung Nationaler Versorgungsleitlinien Entwicklung von Patienteninformationen Patientensicherheit/Fehlervermeidung in der Medizin Qualitätsmanagement in der Medizin Evidenzbasierte Medizin Wissensmanagement und Wissenstransfer im Gesundheitswesen Wissensportal Arztbibliothek Natürlich konnten nicht alle Themen ausführlich behandelt werden. Die Themen wurden von Moderatoren bestimmt. Die Referenten stellten sich auf die Anregungen aus Schleswig-Holstein ein. Alle oben genannten Gebiete können auf der Homepage weiter vertieft werden. Hier ist besonders das Wissensportal Arztbibliothek zu empfehlen. Dort kann man Leitlinien und Patienteninformationen direkt abrufen. Diese Patienteninformationen sind frei von Interessensteuerung der Pharmaindustrie, werden vom ÄZQ fachlich geprüft und können unbedenklich in den Praxen eingesetzt werden. Natürlich können Patienten auch direkt auf diese Seiten verwiesen werden. Die Leitlinien, die bisher entwickelt worden sind, haben in den ärztlichen Alltag noch recht zögerlich Einzug gehalten das liegt einerseits am Umfang der meisten Leitlinien, andererseits an der Problematik des Zugangs (z. B. in der Praxis während der laufenden Sprechstunde), und drittens an der schlechten Anwendbarkeit auf den ja immer sehr individuellen Einzelfall (Alter, Geschlecht, Komorbiditäten, Komedikationen und andere mehr). Ollenschläger betonte die Notwendigkeit, diese Leitlinien und Patienteninformationen aus der Ärzteschaft zu entwickeln, damit einerseits das Wissen der Basis und damit auch die Alltagstauglichkeit dieser Informationen gegeben ist, und andererseits damit auch die Akzeptanz der entwickelten Endprodukte in der Ärzteschaft zu stärken. Um diesen Weg ein gehöriges Stück voranzutreiben, hatten sich seine Kolleginnen und er auf den Weg von Berlin nach Bad Segeberg gemacht. 38 Nordlicht aktuell 1/2 2012

39 PRAXIS & KV Leitlinien Nach diesem Impulsreferat mit anschließender intensiver und engagierter Diskussion folgte als Referentin Dr. Susanne Weinbrenner, die über den Entwicklungsprozess der kürzlich veröffentlichten Nationalen Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz berichtete. Der Entwicklungsprozess hat insgesamt fast vier Jahre Zeit in Anspruch genommen. Es waren fast 30 Teilnehmer (unter anderem Hausärzte, Gebietsärzte, Physiotherapeuten) in die Leitlinienerstellung eingebunden. Leitlinien sollten als Entscheidungshilfe und als Handlungskorridor gesehen werden. Man sollte diese Leitlinien kennen und sie beachten. Man muss sich aber nicht in jedem Einzelfall sklavisch daran halten. In vielen Fällen gibt es zum Beispiel Kontraindikationen gegen bestimmte Medikamente, sei es durch Unverträglichkeiten, sei es durch befürchtete Interaktionen mit anderen Therapeutika, weswegen ein Abweichen von der Leitlinie sinnvoll ist. Wichtig ist in diesem Fall lediglich eine ausreichende Dokumentation der Gründe für das Abweichen in der Patientenakte. Die Leitlinie Kreuzschmerz ist im Portal Arztbibliothek zugänglich. Sie umfasst in der Vollversion 200 Seiten was für den Praxisalltag wesentlich zu umfangreich ist. Selbst die Kurzfassung hat noch 65 Seiten, von denen immerhin ca. 55 Seiten Text umfassen. Eine gute, übersichtliche Fassung kann man meines Erachtens in dem Artikel von J. Chenot und A. Becker im Juni-Heft des Jahres 2011 der Zeitschrift für Allgemeinmedizin ( article/die-nationale-versorgungsleitlinie-kreuzschmerzen/ uebersicht-review/2011/06/1410) nachlesen. Leider gibt es Studien, die zeigen, dass die Inhalte vieler Leitlinien wohl gut bekannt sind (Bekanntheitsgrad bei ca. 80 Prozent), dass sie aber in deutlich geringerem Maße angewandt werden (nur zu ca. 60 Prozent), und dass sie noch seltener in den Praxis-Routinebetrieb übergegangen sind (nur noch zu ca. 40 Prozent). Es scheint sich aber ein Wandel zu vollziehen. Während es früher sinnvoll und ausreichend war, pro Fach ein ausführliches Fachbuch gelesen, verstanden und behalten zu haben, ist es bei dem massiven Wissenszuwachs und den heute üblichen Multiautoren-Publikationen selten noch möglich, ein in sich stimmiges, didaktisch geeignetes und ausreichend langes aktuelles Werk zu erhalten. In der Generation Google wird das erforderliche Wissen ohnehin entweder auf dem Desktop oder via Smartphone online abgefragt. Diese elektronische Wissensvermittlung hat zweifelsfrei den Vorteil der größeren Aktualität, birgt aber die Gefahr, dass eine gegebenenfalls interessengesteuerte Information nicht so einfach identifiziert werden kann wie z. B. in den Streuzeitschriften, die wir alle zuhauf in die Praxis geliefert bekommen. Dort fällt es schon eher auf, wenn der Artikel zu einer neuen Therapieoption auf der gegenüberliegenden Seite durch eine entsprechende Werbung begleitet wird. Auch dieses Referat wurde wieder intensiv und teilweise kontrovers diskutiert. Dabei ergab sich eine so angeregte Aussprache, dass erwogen wurde, dieses Thema gewissermaßen im Sinne eines konstruktiven Diskurses als eigenständige Veranstaltung in diesem oder einem ähnlichen Kreis im kommenden Jahr aufzugreifen. Patienteninformationen Als zweites inhaltliches Referat folgte dann die Darstellung von Dr. Sabine Schwarz aus dem ÄZQ über die bisher vorliegenden Patienteninformationen (unter zu finden). Es gibt die in der Berufsordnung verankerte Pflicht des Arztes und das Recht des Patienten zur Aufklärung. Nicht immer möchte der Patient dieses Recht in extenso wahrnehmen bei einem harmlosen Husten will nicht jeder einen halbstündigen Vortrag über Gründe, mögliche Komplikationen und leitliniengerechte Therapie dieser Erkrankung hören. Die meisten Patienten erwarten primär, dass es ihnen bald wieder besser geht Wenn aber durch Änderung des Lebensstiles eine Mitwirkung des Patienten erforderlich ist, um entweder die Krankheitsdauer abzukürzen oder die Notwendigkeit der Medikamentengabe zu reduzieren, dann ist es häufig so, dass diese Ratschläge in der Praxis zwar gehört werden, spätestens 500 Meter nach dem Verlassen der Praxis aber wieder vergessen sind. Hier helfen Informationsmaterialien, die entweder schriftlich (in Papierform) oder elektronisch (via Internet) dem Patienten verfügbar gemacht werden. In vielen Praxen werden schriftliche Informationsmaterialien vorgehalten besonders die Unterlagen z. B. zur Aufklärung vor Operationen. Es gibt aber auch viele Ratgeber, die Tipps zur Selbsthilfe z. B. bei Befindlichkeitsstörungen geben. Oft werden diese Ratgeber von pharmazeutischen Firmen herausgegeben, wobei das Logo dieser Firmen auf dem Deckblatt oder der Rückseite noch das geringste Problem darstellt. Diese Firmen haben durch die oft nicht objektive Darstellung in diesen Ratgebern immer wieder versucht, ihre eigenen Präparate als einzig hilfreiche Therapie darzustellen. Das wurde bemerkt und kritisiert, seither ist man etwas dezenter geworden. Nicht dezent ist man bei der Beeinflussung z. B. von Selbsthilfegruppen, die in vielen Fällen massive Unterstützung seitens der pharmazeutischen Industrie erhalten. Dort werden teilweise interessengesteuerte Falschinformationen gestreut, gegen die wir in der Ärzteschaft nahezu machtlos sind. Diesem Defizit will das ÄZQ entgegensteuern, indem es die Patienteninformationen und -ratgeber prüft und auf die wissenschaftlich wirklich bewiesenen Fakten reduziert. Diese Informationen sollen über das Internet, aber auch über die Arztpraxen bekannt gemacht werden und sich so gewissermaßen im Verdrängungswettbewerb gegen die unseriösen Informationsbroschüren in der Patientengunst durchsetzen. Nach ausgiebiger Diskussion auch dieses Referates konnte man anhand des starken Interesses der Anwesenden auf weiteren Bedarf an Informationen und Aussprachemöglichkeiten zu diesen Themen schließen. Es wird wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2012 eine Fortsetzung geben Termine und Themengebiete werden rechtzeitig veröffentlicht. Leitlinien für Patienten, die aktuellste zum Thema Kreuzschmerz Unter stehen jetzt neue Informationen für Patienten bereit: Die ausführliche PatientenLeitlinie Kreuzschmerz und die beiden Kurzinformationen Akuter Kreuzschmerz und Chronischer Kreuzschmerz vermitteln in verständlicher Form, was Kreuzschmerzen sind, wie sie entstehen können und wie sie behandelt werden. Auf der Grundlage der ausführlichen PatientenLeitlinie wurden zusätzlich zwei Kurzinformationen erarbeitet, die nun ebenfalls im Internet zum kostenlosen Download zur Verfügung stehen. Prof. Dr. Jens-Martin Träder, Allgemeinmedizin, Lübeck 1/ Nordlicht aktuell 39

40 PRAXIS & KV Neue Sammelerklärung Alles auf Grün Für das 1. Quartal 2012 gibt es eine neue Sammelerklärung. Das Formular ist übersichtlicher und anwenderfreundlicher. Was ist neu? Was hat sich geändert? Kennzeichnung der abgerechneten Leistungen Präzisierung zur Dokumentation der alleinigen Leistungserbringung: Ab sofort ist hier nur dann ein Eintrag erforderlich, wenn angestellte Ärzte, Ärzte in Weiterbildung oder Entlastungsassistenten tätig waren. Ergänzende Erklärung aufgrund verschiedener Bestimmungen zum EBM Aufnahme zur Abrechnungsbestätigung der Pauschale für konservative Augenärzte (GOP 06225) Wegfall der tagesbezogenen Angaben zum ärztlichen Bereitschaftsdienst Der Arzt bestätigt ab sofort ausschließlich die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst. Alles was Sie zum korrekten Ausfüllen der Sammelerklärung/Online-Sammelerklärung beachten müssen, finden Sie in unserer neuen Ausfüllhilfe. Im Onlinebereich, unter haben wir für jeden Vertragsarzt und Psychologischen Psychotherapeuten das persönliche und im Quartal gültige Online-Exemplar bereits hinterlegt. Das Programm unterstützt Sie beim korrekten Ausfüllen der Sammelerklärung. Durch die Hinterlegung im Online-Portal haben Sie zudem eine Kopie der Sammelerklärung für Ihre Unterlagen. Einen Leitfaden als Ausfüllhilfe gibt es im Internet unter oder im Online-Portal Thomas Stefaniw, Timo Rickers, Michael Venema, KVSH Alle wichtigen Nummern auf einen Blick Fragen zum Ausfüllen Tel Technische Fragen zum Online-Portal Tel Sonstige Fragen zur Sammelerklärung Tel Internet, Portal: KV SafeNet: Nordlicht aktuell 1/2 2012

41 Keine Angst vor der Todesbescheinigung PRAXIS & KV Formulare Das Ausfüllen des Formulars Todesbescheinigung hat so seine Tücken. Wir wollen Ihnen deshalb eine kleine Anleitung an die Hand geben, damit Sie unnötige Fehler vermeiden und nicht den Überblick verlieren. Die Mappe Todesbescheinigung, die der Dokumentation der Leichenschau dient, enthält neben dem eigentlichen Formular zwei Umschläge. Das Formular selbst gliedert sich in einen vertraulichen und einen nichtvertraulichen Teil. Der vertrauliche Teil liegt in vierfacher Ausfertigung vor. Am Anfang des Formulars steht der Block mit den persönliche Daten. Haben Sie die Patientendaten eingetragen, müssen Sie den vertraulichen Teil abtrennen, da sich der nichtvertrauliche Teil, der auf der ersten (weißen) Seite erscheint, vom Aufbau des vertraulichen Teils unterscheidet. Ein Durchschreiben ist nicht erwünscht. Nichtvertraulicher Teil Verpackung der Todesbescheinigung Grau Grau Angehörige Vertraulicher Teil (4 ) Blatt 1 Blatt 2 Blatt 3 Blatt 3 Blau Gelb Rosa Gegebenenfalls an den Obduzenten Gelb Verbleibt bei der Leiche Geheimnisse der Formularmappe Der nichtvertrauliche Teil erfasst allgemeine Informationen zur Identifikation des Toten, Sterbeort und Todeszeitpunkt, epidemiologische und andere Warnhinweise sowie die Angabe zum natürlichen oder unnatürlichen Tod. Aufgepasst: Das Formular bietet nur die Möglichkeit, einen natürlichen oder einen unnatürlichen Tod zu attestieren. Die Entscheidung ist an dieser Stelle nicht immer ganz leicht. Sie sollten aber keine Angst vor dem Ankreuzen des unnatürlichen Todes haben. Wenn auch nur der kleinste Hinweis darauf besteht, dass irgendetwas nicht stimmt, kreuzen Sie bitte den unnatürlichen Tod an. Auf den anderen vier Seiten finden Sie den vertraulichen Teil der Todesbescheinigung. Er ist kompliziert, aber auch sehr wichtig. Über die Angaben zum behandelnden Arzt und die Dokumentation der sicheren Todeszeichen müssen Sie hier die Todesursache in Form einer Kausalkette vom Grundleiden bis zur unmittelbaren Todesursache dokumentieren. Die Kausalkette ist im Formular von unten nach oben aufgebaut, sodass Sie in der obersten Zeile die unmittelbare Todesursache angeben müssen und in der letzten Zeile das Grundleiden. Natürlich kann bei einer bloßen Leichenschau nicht immer eine sichere Todesursache gefunden werden. Aussagen wie Verdacht auf... oder möglicherweise... sollten Sie allerdings trotzdem nicht wählen, da sie bei der Zusammenstellung der Todesursachenstatistik ohnehin nicht berücksichtigt werden. Ziehen Sie also, wenn nichts Genaues bekannt ist, die Angabe Todesursache unbekannt einer vagen Spekulation vor. Wenn Sie alles eingetragen haben, müssen Sie jede Seite noch unterschreiben und abstempeln. Der nichtvertrauliche Teil sowie das graue Blatt 1 des vertraulichen Teils im verschlossenen grauen Umschlag verbleibt bei den Angehörigen. Das blaue Blatt 2 ist gegebenenfalls dem Obduzenten zuzuleiten. Das gelbe Blatt 3 des Formulars soll im gelben Umschlag unmittelbar an der Leiche verbleiben. Das rosafarbene Blatt 4 ist die Ausfertigung für den die Leichenschau durchführenden Arzt. Arzt Weitere Informationen Seit Mitte 2011 gibt es geänderte neue Formulare zur Todesbescheinigung, die die ab Januar 2011 gültigen Todesbescheinigungen abgelöst haben. Neu ist, dass für die Uhrzeit des Sterbezeitpunktes bzw. der Leichenauffindung jetzt vier Kästchen vorhanden sind. Das weitere Ausfüllen des nichtvertraulichen Teils ist außerdem auf den unteren Abschnitt der Seite verlagert worden, damit man deutlicher auf das vorherige Trennen der Seiten aufmerksam gemacht wird. Eventuell noch vorhandene Formulare vom Januar 2011 dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2012 verwendet werden. Die Todesbescheinigung können Sie unter anderem über den W. Kohlhammer Deutscher Gemeindeverlag GmbH beziehen, Postfach 18 65, Kiel, Tel , Fax , dgv-kiel@ kohlhammer.de Jakob Wilder, KVSH 1/ Nordlicht aktuell 41

42 PRAXIS & KV Bekanntmachungen Öffentliche Ausschreibung von Vertragspraxen gemäß Paragraf 103 Abs. 4 SGB V Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag von Ärzten/ Psychotherapeuten deren Praxen zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, sofern es sich bei dem maßgeblichen Planungsbereich um ein für weitere Zulassungen gesperrtes Gebiet handelt. Fachgebiet/Arztgruppe Planungs bereich* Praxisform Bewerbungs frist** Ausschreibungs nummer Psychotherapie Lübeck EP /2011 * Die Stadt Kiel und die Stadt Lübeck stellen jeweils einen Planungsbereich dar. Alle übrigen Planungsbereiche richten sich nach den Kreisgrenzen, außer der Kreisregion Stadt Neumünster/Kreis Rendsburg-Eckernförde (NMS/RD-E) und der Kreisregion Stadt Flensburg/Kreis Schleswig-Flensburg (FL/SL-FL). ** Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist, das heißt, es können nur Bewerbungen akzeptiert werden, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist keine Bewerbung eingehen, so gilt die Ausschreibung maximal für ein weiteres Jahr. Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung eindeutig hervorgeht, auf welche Ausschreibung sich die Bewerbung bezieht, für welche Adresse die Zulassung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beigefügt wurde. Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern: Nordfriesland Flensburg Schleswig-Flensburg Der Bewerbung sind ein Auszug aus dem Arztregister sowie ein unterschriebener Lebenslauf beizufügen. Ferner ist ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O (Behördenführungszeugnis) zu beantragen. Dithmarschen Rendsburg- Eckernförde Kiel Plön Ostholstein Hinweis: Die Wartelisteneintragung ersetzt nicht die Bewerbung! Steinburg Neumünster Segeberg Lübeck Bewerbungen richten Sie bitte an: KVSH, Zulassung/Praxisberatung, Bismarckallee 1-6, Bad Segeberg Pinneberg Stormarn Herzogtum Lauenburg 42 Nordlicht aktuell 1/2 2012

43 PRAXIS & KV Folgende Psychotherapeuten wurden rechtskräftig zur Vertragspraxis zugelassen: Kreis Dithmarschen Frau Dipl.-Psych. Petra Jasper ab 1. Oktober 2011 als Psychologische Psychotherapeutin, beschränkt auf einen halben Versorgungsauftrag, für Meldorf, 1. Breiter Weg 14, als Nachfolgerin von Herrn Dipl.-Psych. Jürgen Wiegand. Herr Dipl.-Psych. Markus Büschges als Psychologischer Psychotherapeut für Heide, Norderstraße 82-86, als Nachfolger von Herrn Dipl.-Psych. Christoph Groth. Stadt Kiel Frau Dipl.-Psych. Heike Orloff als Psychologische Psychotherapeutin, beschränkt auf einen halben Versorgungsauftrag, für Kiel als Nachfolgerin von Frau Dipl.-Psych. Adelheid Deingruber. Frau Andrea Fladerer, Psychologische Psychotherapeutin für die ausschließliche Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit halbem Versorgungsauftrag in Kiel, Hof Pries 2, hat ihre Vertragspraxis nach Kiel, Jägerallee 16, verlegt. Frau Carmen Schweiger, ausschließlich psychotherapeutisch tätige prakt. Ärztin in Kiel, Elisabethstraße 87, hat ihre Vertragspraxis nach Kiel, Ziegelteich 14, verlegt. Stadt Lübeck Frau Dr. med. Annette Scheuer als ausschließlich psychotherapeutisch tätige Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, beschränkt auf einen halben Versorgungsauftrag, für Lübeck, Breite Straße 1-5, als Nachfolgerin von Frau Dr. med. Anne Bangert. Frau Dipl.-Psych. Hermine Reichert, Psychologische Psychotherapeutin in Lübeck, Friedhofsallee 104, hat ihre Vertragspraxis nach Lübeck, Große Petersgrube 6, verlegt. Frau Dipl.-Psych. Claudia Duske als Psychologische Psychotherapeutin für Lübeck, Fleischhauerstraße 26, als Nachfolgerin von Frau Dipl.-Psych. Dagmar Schätzle. Stadt Neumünster Frau Dipl.-Psych. Manuela Bischoff gemäß Paragraf 101 Abs. 1 Nr. 4 sowie Abs. 3 Satz 1 SGB V (Job-Sharing) in Verbindung mit den Paragrafen 23a bis h Bedarfsplanungs-Richtlinie als Psychologische Psychotherapeutin für Neumünster, Großflecken 39. Frau Dipl.-Psych. Manuela Bischoff und Frau Dipl.-Psych. Maren Hofmann, Psychologische Psychotherapeutinnen, haben die Genehmigung zur Führung einer Berufsausübungsgemeinschaft in Neumünster erhalten. Kreis Nordfriesland Herr Detlef Bobrowski, ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in Bredstedt, Kampistoft 1, hat seine Vertragspraxis nach Bredstedt, Markt 6, verlegt. Kreis Pinneberg Frau Dipl.-Psych. Sibylle Kraus, Psychologische Psychotherapeutin in Pinneberg, Osterholder Allee 7, hat ihre Vertragspraxis nach Pinneberg, Oeltingsallee 30, verlegt. Frau Dipl.-Psych. Susanne Reichelt, Psychologische Psychotherapeutin in Pinneberg, Osterholder Allee 7, hat ihre Vertragspraxis nach Pinneberg, Oeltingsallee 30, verlegt. Kreis Plön Frau Dr. med. Elli Stenkamp, Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit halbem Versorgungsauftrag in Mönkeberg, Quedensweg 1, hat ihre Vertragspraxis nach Plön, Seestraße 26, verlegt. Kreis Steinburg Frau Dipl.-Psych. Angelika Maib als Psychologische Psychotherapeutin, beschränkt auf einen halben Versorgungsauftrag, für Herzhorn, Wilhelm-Ehlers-Straße 10, als Nachfolgerin von Herrn Dr. med. Christian Kramm-Freydag. Herr Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Christoph Braukhaus, Psychologischer Psychotherapeut in Kellinghusen, Brauerstraße 25, hat seine Vertragspraxis nach Kellinghusen, Friedrichstraße 2, verlegt. Folgende Psychotherapeuten wurden zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Überweisungspraxis ermächtigt. Diese Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, sodass hiergegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann: Kreis Ostholstein Die bis zum 31. März 2012 befristete Ermächtigung von Frau Dr. phil. Dipl.-Psych. Susanne Rahman, Psychologische Psychotherapeutin, zur Durchführung diverser Leistungen in Neustadt, wurde bis zum 31. März 2014 verlängert. Kreis Rendsburg-Eckernförde Frau Dipl.-Psych. Claudia Tiefert, Psychologische Psychotherapeutin, Rendsburg, wurde mit Wirkung vom 24. November 2011, befristet bis zum 30. Juni 2012, für Rendsburg, Moltkestraße 4, zur Beendigung der im Rahmen des Job-Sharings mit Frau Hofmann, Neumünster, begonnenen Therapien bei den im Antrag namentlich benannten Patienten ermächtigt. 1/ Nordlicht aktuell 43

44 PRAXIS & KV Psychotherapie Aktuelles aus der Psychotherapie Ambulante neuropsychologische Therapie wird GKV-Leistung Zum Ende des letzten Jahres fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) noch einen wichtigen Beschluss. Die ambulante Neuropsychologie soll in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. War die neuropsychologische Therapie bislang allein nur im stationären Rahmen möglich, soll sie zukünftig bei Patienten mit erworbenen Hirnschädigungen beispielsweise nach einem Schädelhirntrauma oder einem Schlaganfall auch ambulant durchgeführt werden können. Von den jährlich etwa eine halbe Million neurologischen Neuerkrankungen oder durch Unfallschäden beeinträchtigten Patienten, kommen ungefähr bis Patienten dafür in Frage. Der Beschluss des G-BA wird jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und nach erfolgter Nichtbeanstandung tritt er in Kraft. Danach müssen noch Vergütungsregeln und -höhen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt werden, damit der Beschluss dann tatsächlich die Versorgung verbessert. Zur Ausübung der neuropsychologischen Diagnostik und Therapie werden Fachärzte und Psychotherapeuten berechtigt sein, die über eine neuropsychologische Zusatzqualifikation inhaltsgleich oder gleichwertig der entsprechenden Weiterbildungsordnung verfügen. Weitere Information: Was ist eigentlich Neuropsychologie? Nordlicht Heft 5/2006 unter Nordlicht-Archiv. Methodenbewertung: Neuropsychologische Therapie unter Psychische Belastungen am Arbeitsplatz verursachen Kosten in Milliardenhöhe Arbeitsbedingte psychische Belastungen verursachen in Deutschland jährlich Kosten von fast 30 Milliarden Euro. Und psychische Probleme seien eine wesentliche Ursache für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. Dieses Resümee ziehen der Epidemiologe Dr. Bödeker (Bundesverband BKK) und der Mathematiker Friedrichs (Institut für Prävention und Gesundheitsförderung Uniklinik Essen) in einer Studie. So lautete eine Meldung der Hans-Böckler-Stiftung zum Jahresende ( Ähnlich lautende Meldungen tauchen immer wieder auf. Sie wecken Assoziationen wie, Und täglich grüßt das Murmeltier. Wer kennt sie nicht, die Filmkomödie mit Bill Murray und Andie MacDowell. Die Hauptfigur des Films steckt in einer Zeitschleife fest. Und das Leitthema ist die allmähliche Veränderung dieses vormals egozentrischen und zynischen Menschen, die dann letztendlich zur Befreiung aus der ewigen Wiederholung führt. Und täglich grüßt das Murmeltier Den immer wiederkehrenden und ähnlich lautenden Meldungen nach steckt auch unser Gesundheitssystem in einer Art Zeitschleife fest höchst bedauerlich und bedrohlich für die psychisch kranken und belasteten Menschen! Noch nie haben psychische Belastungen und Erkrankungen so viel Aufmerksamkeit in den Medien erfahren wie im Jahre Doch wer oder was ändert sich? Wo steckt der Zyniker? Der Gesetzgeber führt an, dass sich durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz alles bessert. In einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums ist zu lesen: Die Versorgung der Patientinnen und Patienten wird sich maßgeblich verbessern. Aber am Jahresende kommt der Vorsitzende des größten deutschen Berufsverbandes der Psychotherapeuten Dieter Best zu der Feststellung: Das Jahr 2011 stand ganz im Zeichen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG), von dem sich die Psychotherapeuten eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung erhofft hatten. Das Ergebnis ist Unsicherheit und eine drohende Verschlechterung, jedoch keine Verbesserung. Wird uns also weiterhin das Murmeltier grüßen? Diagnosen kodieren und übermitteln! Mit dem GKV-VStG ist zwar die verpflichtende Einführung einheitlicher Ambulanter Kodierrichtlinien (AKR) gestrichen worden. Die Systematik, nach der sich die finanziellen Mittel, die die Gesetzlichen Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, unter anderem an bestimmten Krankheitsbildern ihrer Versicherten orientieren, bleibt jedoch erhalten. Auch der jährliche Honorarzuwachs, den einzelne Kassenärztliche Vereinigungen erhalten können, bleibt teilweise an eine dokumentierte Morbidität der Versicherten gebunden. Ärzte und Psychotherapeuten sind aber nicht nur deswegen gehalten, ihre Diagnosen nach ICD-10 zu verschlüsseln und zu übermitteln. Honorarabrechnungsordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und das Sozialgesetzbuch verlangen, dass die an der Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten in ihren Abrechnungsunterlagen die von ihnen erbrachten Leistungen einschließlich des Tages der Behandlung mit Diagnosen aufzuzeichnen und an die Kassenärztliche Vereinigung zu übermitteln haben (vgl. Paragraf 295 SGB V). Es geht hier auch um das nicht ganz abwegige Ansinnen, dass der Leistungsträger in diesem Fall eine gesetzliche Versicherung ein Anrecht darauf hat, zu erfahren, wofür er bezahlt. Im Bereich der privaten Krankenversicherungen gilt dieses ebenfalls. Heiko Borchers, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Kiel 44 Nordlicht aktuell 1/2 2012

45 PRAXIS & KV neues aus KVen und KBV BundesArztsuche-App für Android-Smartphones Berlin Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre bundesweite, mobile Arztsuche nun auch für Smartphone- Besitzer modifiziert, die über ein Android-Betriebssystem verfügen. Mit der BundesArztsuche als App haben wir sozusagen eine virtuelle Brücke zum Arzt geschlagen. Auch Smartphone-Nutzer können jetzt davon profitieren, erläuterte KBV- Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller. Bereits iphone-besitzer hätten laut KBV die seit einem Jahr kostenlos erhältliche Version der BundesArztsuche für das iphone heruntergeladen. Die App ermögliche Nutzern, an jedem beliebigen Ort in Deutschland nach einem Arzt oder Psychotherapeuten zu suchen. Die einzelnen Fachgebiete oder Zusatzbezeichnungen fänden sich in den Untermenüs. Das Ergebnis zur Arztsuche zeige die App in einer Liste oder auf einer Landkarte mit dem eigenen Standort an. Nutzer könnten nach Anklicken eines Arztstandortes Adresse, Telefonnummer, Fachgebiet und Zusatzbezeichnungen einsehen. Ein weiterer Klick ermögliche einen direkten Anruf oder das Versenden einer Mail. Den Weg zum Arzt weise die Smartphone-Navigation auf Wunsch ebenfalls. Impfstreit in Rheinland Pfalz Mainz Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) ist nicht länger bereit, die Politik der AOK Rheinland- Pfalz im Bereich der Impfungen hinzunehmen. Ohne konkrete Anhaltspunkte unterstellt die AOK Rheinland-Pfalz Hunderten von Ärzten bei der Erbringung von Impfleistungen Unregelmäßigkeiten und Unwirtschaftlichkeit, erklärt Dr. Peter Heinz, stellvertretender Vorsitzender der KV RLP, den Unmut. Diese Vorwürfe weisen wir scharf zurück. Das Vorgehen bedient die Null-Toleranz-Schiene. Dieser konfrontative Umgang mit Ärzten ist nicht hilfreich im Bestreben, die Impfquote in Rheinland-Pfalz zu verbessern. Auch ist er nicht dazu geeignet, dem drohenden Ärztemangel im Land zu begegnen. Die von der AOK Rheinland-Pfalz angestrebten Regresse bei Impfstoffen gegen Ärzte sind sicher kein Anreiz, junge Mediziner auf das rheinland-pfälzische Land zu locken, so Heinz weiter. Eine Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung zur Inanspruchnahme der Grippeschutzimpfung hat gezeigt, dass Rheinland-Pfalz bereits im Jahr 2008 nach Baden-Württemberg die schlechteste Impfrate im Bundesgebiet aufweist und damit weit unter dem Bundesdurchschnitt liegt Kostenlose KBV-Broschüre zur Arzneimitteltherapie Berlin - Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Broschüre für niedergelassene Ärzte zum Thema Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie veröffentlicht. Die Broschüre aus der Reihe KBV PraxisWissen soll Ärzte für das Thema sensibilisieren und ihnen dabei helfen, unerwünschte Ereignisse in der Arzneimitteltherapie zu vermeiden. Die Broschüre gehe dabei auf typische Probleme in jeder Phase des Medikationsprozesses ein, erkläre anhand von Fallbeispielen und gebe praxisgerechte Tipps, fasste Prof. Ferdinand M. Gerlach, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin an der Goethe-Universität Frankfurt am Main zusammen. Bei der Zusammenstellung der Informationen wurde die KBV von Wissenschaftlern des Instituts unterstützt. Die Broschüre kann kostenlos per an versand@kbv.de bestellt werden. Darüber hinaus erstellt die KBV in Kooperation mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft regelmäßig die Publikation Wirkstoff AKTUELL mit praxisorientierten Hinweisen und Empfehlungen zu Wirkstoffen. Die aktuelle Ausgabe Rationale Antibiotikatherapie bei Infektionen der oberen Atemwege behandelt ebenfalls Aspekte einer sicheren Arzneimitteltherapie ( 1/ Nordlicht aktuell 45

46 die menschen im land Vor Ort PS-Power aus Pahlen Was macht ein Hausarzt eigentlich in seiner Freizeit? Dr. Reimar Vogt steigt regelmäßig auf seine 200 PS starke BMW S 1000 RR und vergisst auf der Rennstrecke den manchmal hektischen Berufsalltag. Es gibt natürlich eine Menge politisch korrekter Freizeitbeschäftigungen wie Golfen, Joggen, Reiten oder Segeln. Motorradfahren hingegen ist bekanntlich laut, Motorradfahren ist gefährlich, Motorradfahren ist schlecht für das grüne Gewissen. Ja, alles richtig, aber: Motorradfahren macht auch wahnsinnig viel Spaß. Am Motorradfahren scheiden sich eben die Geister: Entweder man liebt es oder man hasst es. Eine neutrale Meinung scheint es nicht zu geben. Die Entscheidung, diesen Artikel zu verfassen (und mich damit der Gefahr einer Flut empörter Leserbriefe auszusetzen), basiert dabei vor allem auf der folgenden Feststellung: Jeder Mensch sollte eine Freizeitbeschäftigung pflegen, die ihm Freude macht, Hektik und Stress vergessen lässt und seine Energiespeicher wieder auffüllt. Auf folgende Frage an all die Patienten, die mich mit den Symptomen einer psychovegetativen Erschöpfung (F48.0G) in meiner Praxis aufsuchen, kann mir KEINER (!) eine Antwort geben: Was machen Sie eigentlich nur für sich selbst?. Ob die Freizeit nun in Lederkombi oder Jogging-Schuhen erlebt wird: Wer will da mit moralinsaurem Blick den ersten Stein werfen? Ich kenne einen Menschen, der fährt an jedem Wochenende mit seinem voll ausgestatteten Highend-Wohnmobil irgendwo an den Nord-Ostsee-Kanal und beobachtet den ganzen Tag Schiffe. Warum nicht? Wenn es ihn entspannt? Sie finden so etwas krank? Nun ja, auf eine gewisse Weise sind wohl auch MotorradfahrerInnen krank : Eine eigene Welt mit eigener Sprache Der erste Tag eines neuen Jahres ist für MotorradfahrerInnen der 1. März. Das Jahr heißt auch nicht Jahr, sondern Saison. Sie sprechen eine fremde Sprache mit Wörtern wie Curbs und Turns und sie genießen Tätigkeiten, für die die Allgemeinbevölkerung Vokabeln wie verrückt bereithält. Wenn sich bei Sonne und Wärme alle Welt entkleidet, ziehen sie sich schwarzes Leder an. Das alles macht sie glücklich. Motorradfahren ist trotz aller unbestreitbarer Gefahren nicht gleichzusetzen mit Verantwortungslosigkeit. Die Gefahren der (Land)Straße sind mir z. B. nicht zuletzt durch meine Nebentätigkeit im Rettungsdienst als Notarzt wohl bewusst. Um aber Vergnügen und Verstand, um Bauch und Kopf unter den sprichwörtlichen Hut zu bekommen, verlege ich mein Hobby am liebsten auf die Rennstrecke. Auf diese Weise kann man Potential und Performance moderner Motorräder erfahren, ohne andere Verkehrsteilnehmer, sich selbst und nicht zuletzt das Punktekonto in Flensburg zu gefährden. Organisierte Rennen reduziertes Risiko Rennstrecken gibt es sowohl im nahen Dänemark (Padborg Park) als auch in Mitteldeutschland (Moto-Park Oschersleben, Euro- Speedway Lausitzring, Sachsenring, Nürburgring, usw.). Dort findet man auf Veranstaltungen diverser Organisationen eine 46 Nordlicht aktuell 1/2 2012

47 die menschen im land abgesperrte Strecke vor: Es gibt weder Bauernglätte noch den verursachenden Landwirt samt Trecker, der plötzlich vom Feld auf die Straße einbiegt. Es gibt außerdem keinen Gegenverkehr und dank Wildfangzäunen keinen entsprechenden Wechsel liebestoller Kreaturen (die den Jagdsport ausübenden KollegenInnen könnten hier sicherlich besser als ich die korrekte Gefährdungslage durch Rot-, Dam- und Niederwild beschreiben). Stattdessen gibt es spezielle Straßenbeläge, die hohe Schräglagen und den Einsatz von profillosen Slickreifen erlauben sowie ein Asphaltband, dessen Krümmungen bisweilen an die Zick-Zack-Naht einer sternförmigen Tischdecke zum Weihnachtsfest erinnern. Gestartet wird in verschiedenen Gruppen, die der Veranstalter nach Leistung der Motorräder und Erfahrung der FahrerInnen unterteilt. Gefahren wird in zeitlichen Abschnitten ( Turns... aha!) von zumeist 20 Minuten. Pro Gruppe sind je nach Veranstaltung etwa FahrerInnen auf der Strecke. Je nach Streckenlänge und Geschwindigkeit schafft man in den 20 Minuten einige wenige bis reichlich Runden. Wer es möchte, kann mittels Infrarot-Laptimer (Lap = Runde) während oder nach dem Rennen seine Zeiten auslesen. Den Teilnehmern solcher Rennveranstaltungen ist sicherlich vieles gemeinsam: Die Freude an schneller Fortbewegung, das Sammeln von Erfahrungen im Grenzbereich sowie die Begeisterung für Technik bzw. die Beherrschung derselben. Es geht bei solchen Events nicht um Pokale, Punkte und Siegertreppchen, da wird weder auf noch neben der Strecke gedrängelt, geschubst oder mittels Einsatzes der Ellenbogen ein missliebiger Konkurrent beseitigt. Die Benzingespräche vor und nach den Rennen tragen nicht unerheblich zum Spaß an solchen Veranstaltungen bei. Sollte man tatsächlich einmal die Kurve nicht kriegen, so ist ein Sturz auf der Rennstrecke sicherlich nicht so gefährlich wie auf der öffentlichen Straße: Großzügig angelegte Kiesbetten neben dem Asphaltband fangen Fahrer und Maschine auf und minimieren neben der obligatorischen Schutzkleidung das Verletzungsrisiko. Es stehen weder Bäume noch Verkehrsschilder an der Strecke, stattdessen viele Helfer mit Fahnen, durch deren Schwenken andere RennteilnehmerInnen auf Gefahrensituationen aufmerksam gemacht werden. Entspannung für den Alltagswahnsinn Ich selbst fahre seit letztem Jahr eine BMW S 1000 RR in weitgehend originalem Zustand, sodass ich mich damit auch noch auf öffentlichen Straßen bewegen darf. Aber mal Hand aufs Herz: Wer braucht schon 200 PS und eine aus dem Stand nach 19 Sekunden erreichte Spitzengeschwindigkeit von 300 Stundenkilometern auf einer öffentlichen Straße? Ich würde mich freuen, im nächsten Nordlicht von einem anderen, vielleicht nicht ganz alltäglichen Hobby zu lesen, mit dem eine Kollegin oder ein Kollege den ganz alltäglichen Wahnsinn aus RLV und QZV, Medikamenten-Budget, Regressen, Punkten, Dokumentation, Organisation, Qualitätsmanagement, Fortbildung, Zirkelarbeit, Sonderverträgen, Versicherungsanfragen, Reha- Anträgen sowie Berichten für das Landesamt für soziale Dienste und so weiter vergisst. Nur zu! Trauen Sie sich! Sie gehören doch nicht zu den Outburners, die so gar nichts mehr für das eigene Seelenheil tun :-)!? Dr. Reimar Vogt, Allgemeinarzt, Pahlen 1/ Nordlicht aktuell 47

48 SERVICE Verordnungsmanagment Welche Arzneimittel sind grundsätzlich verordnungsfähig? Wie viele Heilmittel dürfen pro Rezept verordnet werden? Welche Budgetgrenzen sind zu beachten? Diese Fragen stellen sich niedergelassene Ärzte immer wieder, denn die Gefahr ist groß, in die Regress-Falle zu tappen. Damit Sie sicher durch den Verordnungs-Dschungel kommen, in formieren wir Sie auf dieser Seite über die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Sicher durch den Verordnungs-Dschungel Neues Jahr neues Glück? Es gibt mal wieder eine Reihe von Neuerungen in der bunten Welt der Verordnungen. Zunächst sind hier die Verordnungen im Heilmittelbereich außerhalb des Regelfalles zu nennen. Das Versorgungsstrukturgesetz sieht vor, dass genehmigte Verordnungen außerhalb des Regelfalles nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen sollen. Diese Vorgabe kann aber noch nicht umgesetzt werden. Die Krankenkassen/Verbände wollten auf Anfrage noch keine Stellung beziehen. Misteltherapie Der G-BA hat die Klage vor dem BSG gewonnen, sodass jetzt eindeutig feststeht, dass jedes Mistelpräparat (auch anthroposophische und homöopatische) nur in der palliativen Therapie maligner Tumore zur Verbesserung der Lebensqualität zu Kassenlasten verordnet werden kann. Frühe Nutzenbewertung durch den G-BA Der G-BA hat zwar einen beträchtlichen Zusatznutzen für Ticagrelor festgestellt, dass bedeutet jedoch nicht, dass die Verordnung dieses Wirkstoffes grundsätzlich wirtschaftlich ist. Sie sollten sich streng an die Indikation instabile Angina pectoris und NSTEMI halten. Die Preisbildung für dieses Präparat ist noch nicht abgeschlossen. Grippeimpfstoffe Die AOK Nordwest hat die Versorgung mit Grippeimpfstoffen für die Saison 2012/13 als Ausschreibung laufen, sodass keine Vorbestellung erforderlich ist. Die AOK übernimmt die Bestellung. Näheres teilen wir Ihnen zu gegebener Zeit mit, sobald weitere Informationen vorliegen. Thomas Frohberg, KVSH Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie das Verordnungsmanagement der KVSH an: Ihr Ansprechpartner im Bereich Arzneimittel, Heilmittel und Impfstoffe Thomas Frohberg Tel Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Sprechstundenbedarf Heidi Dabelstein Tel Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Hilfsmittel Anna-Sofie Plath Tel Nordlicht aktuell 1/2 2012

49 Service DMP Asthma bronchiale Alles auf einen Blick Wir haben für Sie eine Liste aller Schulungsberechtigter Ärzte für Kinder und Jugendliche zusammengestellt. Ein wichtiges Qualitätsziel der DMP-Verträge Asthma bronchiale stellt insbesondere die Schulung für Kinder und Jugendliche dar. Um alle Ärzte, die am DMP Asthma bronchiale teilnehmen bei der Umsetzung des Qualitätszieles zu unterstützen, stellt die KVSH nun eine Übersicht der zur Schulung berechtigten Ärzte zur Verfügung. Selbstverständlich wurde im Vorwege das Einverständnis zur Veröffentlichung der Daten jedes einzelnen Kollegen eingeholt. Der nachfolgenden Liste kann entnommen werden, welche niedergelassenen Ärzte diese Schulung im Rahmen der DMP-Verträge anbieten. Informationen zu Schulungsteams der AGAS (Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulung) erhalten Sie unter Name Strasse Plz Ort Telefon Dr. med. Peter Ahrens Moltkeplatz Lübeck Berrit Ahsbahs-Niemann Dorfring Köhn Dr. med. Rolf Bigalke Großflecken Neumünster Dr. med. Uwe Blauert Zum See Schwentinental OT Raisdorf Ulrich Gidion Lehmberg Kiel Dr. med. Julian Glattfelter Grönauer Heide Groß Grönau Dr. med. Rainer Haase Angelburger Str Flensburg Dr. med. Volker Habermann Rathausgasse Bad Schwartau Dr. med. Kathrin van Heek Hollesenstraße Rendsburg Dr. med. Heinrich Stephan Herding Österstrasse Meldorf Dr. med. Rudolf Höhne Neuhöfer Straße Reinfeld Dr. med. Christian Horn Ahrensböker Str Stockelsdorf Dr. med. Gerd Hüls Damm Pinneberg Dr. med. Claudius Junge Kirchenstraße Preetz Ingo Kirchholtes Neuhöfer Straße Reinfeld Dr. med. Petra Mikloweit Norderstraße Geesthacht Olaf Opitz Sophie-Dethleffs-Straße Heide Dr. med. Thomas Parlowsky Moltkeplatz Lübeck Dr. med. Gertrud Reingruber Sieker Landstraße Großhansdorf Eva-Maria Schafmeister Mürwiker Str Flensburg Dr. med. Peter Schröder Hohenwestedter Straße Nortorf Dr. med. Hans-Jörg Tirpitz Zur Höhe Harrislee Angela Waskow Norderstr Heide Dr. med. Nourjan Wässer Schillerstraße Geesthacht Dr. med. Alexander Weise Kisdorfer Weg 3 a Kaltenkirchen Dr. med. Angelika Wenner-Binding Gahlendorfer Weg Fehmarn OT Burg Dr. med. Tatjana Werner Bischof-Wilhelm-Kieckbusch-Gang Eutin Kevin Maschmann, KVSH 1/ Nordlicht aktuell 49

50 SERVICE was, wann, wo? Seminare Für ÄRZTE thema: QEP -Einführungsseminar Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen. Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das Nordlicht. für Medizinische Fachangestellte thema: Die Arztabrechnung Sie fragen, wir antworten datum: 24. Februar, bis Uhr 25. Februar, 9.00 bis Uhr datum: 21. März, bis Uhr Mit QEP stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein für Praxen spezifisches Qualitätsmanagementverfahren zur Verfügung. QEP Qualität und Entwicklung in Praxen wurde gemeinsam mit niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, QM-Experten und unter Einbeziehung von Berufsverbänden und Arzthelferinnen entwickelt. QEP bietet Ihnen: konsequente Praxisorientierung einfache Anwendbarkeit viele Umsetzungsvorschläge und Musterdokumente die Möglichkeit zur Fremdbewertung/Zertifizierung Inhalte des Seminars: Vermittlung von Grundlagen des Qualitätsmanagements; Vorteile und Grenzen von QM Einstieg in das QM-System QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen) Intensive praktische Übungen mit den Materialien des QEP -Systems (Qualitätszielkatalog kompakt/qep -Manual) Arbeitstechniken und Werkzeuge erste Schritte für den Aufbau eines QM-Systems in der eigenen Praxis ORT: Sitzungszentrum der KVSH, Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen insbesondere aktuelle Abrechnungsfragen zum EBM und zur GOÄ erörtern, sowie auf Fragen rund um die Verordnung eingehen. Referenten: Ort: Petra Lund, Abrechnungsleiterin Ernst Sievers, stellv. Abrechnungsleiter Thomas Stefaniw, Referent, Abrechnungsabteilung Thomas Frohberg, Abteilung Verordnungsmanagement Jörg Ruge, Privatärztliche Verrechnungsstelle Hotel Altes Gymnasium, Süderstraße 6 8, Husum Teilnahmegebühr: Das Seminar ist kostenfrei. TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Verbindliche Anmeldungen werden bis zum 12. März 2012 in schriftlicher Form angenommen (Brief/Fax oder ) und in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Teilnahmegebühr: 200 Euro pro Person, inkl. Kursmaterial (QEP -Qualitätszielkatalog/QEP -Manual) und Verpflegung Fortbildungspunkte: 18 TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Verbindliche Anmeldungen werden in schriftlicher Form angenommen (Brief/Fax oder ) und in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Abmeldungen können schriftlich bis zehn Tage vor der Veranstaltung bzw. im Krankheitsfall kostenlos erfolgen. Bei Absage bis drei Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Teilnahmegebühr fällig. Die Benennung von Ersatzpersonen ist möglich. Spätere Absagen oder Nichterscheinen erfordern die volle Seminargebühr. kontakt + anmeldung Abt. Qualitätssicherung Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg Angelika Ströbel Regina Steffen Tel Fax angelika.stroebel@kvsh.de regina.steffen@kvsh.de kontakt + anmeldung Abt. Qualitätssicherung Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg Nadine Kruse Telefon Fax nadine.kruse@kvsh.de 50 Nordlicht aktuell 1/2 2012

51 Service Veranstaltungen Wir übernehmen nur für KVSH-Termine Gewähr. KVSH-Kreisstellen 8. Februar, Uhr Bildgestützte Strahlentherapie (IGRT) Ort: Blauer Saal Info: Kreisstelle Flensburg-Stadt, Tel , Fax Februar, Uhr Kardiologie am Aschermittwoch Ort: Hotel Wasserleben Info: Kreisstelle Flensburg-Stadt, Tel , Fax Februar, Uhr Geschluckt, gestürzt, verbrüht Notfälle bei Kindern Ort: Klinik für Kinder und Jugendmedizin/Klinik für Unfallchirurgie Fliednersaal Diako Info: Kreisstelle Flensburg-Stadt, Tel , Fax Schleswig-Holstein 22. Februar, bis Uhr Schematherapie Ort: Hotel Mercure, Hanseatenplatz 2, Itzehoe Info: Referent: Dr. Eckhard Roediger, Ansprechpartner: Dipl.-Psych. Ulla Kamps-Blass, Tel , Achim Kreutzer, Tel , Fortbildungspunkte sind beantragt Februar, Uhr Laparoskopische Chirurgie in der Onkologie Ort: Schloß Tremsbüttel Info: Weiterbildungsveranstaltung mit Dr. Thomas Jungbluth Februar, Uhr selfish brain neue Forschungsergebnisse Ort: ConventGarten, Rendsburg Info: Referent: Prof. Dr. Peters, Lübeck, Kontakt: Dr. Achim Distelkamp, Tel , Fax Februar, Uhr Laparoskopische Chirurgie in der Onkologie Ort: Schloß Tremsbüttel Info: Weiterbildungsveranstaltung mit Dr. Thomas Jungbluth, März, Uhr Fallstricke der Leichenschau Ort: ConventGarten, Rendsburg Info: Referent: Prof. Dr. Kaatsch, Kiel, Kontakt: Dr. Achim Distelkamp, Tel , Fax Mai, Uhr Cervix-Carcinom, der neuste Stand Ort: ConventGarten, Rendsburg Info: Referent: Prof. O. Behrens, Rendsburg, Tel , Fax Mai, Uhr Somatoforme und funktionelle Störungen Ort: Redderhuskrog, Holzbunge Info: Referent: Dr. G. Tuinmann, Hamburg, Tel , Fax bis 20. April, DGHO-Seminar, Basiskurs Hämatologisches Labor Ort: Städtisches Krankenhaus Kiel, Konferenzraum, Haus 2, 2. OG, Eingang Metzstraße Info: Anmeldeschluss: 17. März, Ansprechpartner: Inges Kunft, Tel , Fax Juni, Uhr Hepatitis update Ort: ConventGarten, Rendsburg Info: Referent: PD Dr. Hinrichsen, Kiel Tel , Fax Deutschland 3. März Kölner Herz-Lungen-Konferenz Ort: MARITIM Hotel Köln, Heumarkt 20, Köln Info: Intercongress GmbH, Tel , Fax März, 9 bis Uhr 1. Berliner Knorpelsymposium Ort: DRK Klinikum Westend, Hörsaal, Spandauer Damm 130, Berlin Info: Organisation: Intercongress GmbH, Tel , Fax / Nordlicht aktuell 51

52 Service kontakt Ansprechpartner der KVSH Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Bismarckallee 1-6, Bad Segeberg Zentrale , Fax Vorstand Vorstandsvorsitzende Dr. Ingeborg Kreuz /355 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Dr. Ralph Ennenbach /355 Geschäftsstelle Operative Prozesse Ekkehard Becker Abteilungen Abrechnung Petra Lund (Leiterin)/Ernst Sievers (stellv. Leiter) /245 Fax Abteilung Recht Justitiar Klaus-Henning Sterzik (Leiter) /251 Abteilung Recht Maria Behrenbeck Hauke Hinrichsen Tom-Christian Brümmer Esther Petersen Ärztlicher Bereitschaftsdienst Thomas Miklik (BD-Beauftr. d. Vorstands) Alexander Paquet (Leiter) Akupunktur Doreen Knoblauch Ambulantes Operieren Stephanie Purrucker Arthroskopie Stephanie Purrucker Ärztliche Stelle (Röntgen) Kerstin Weber Uta Markl Tanja Ohm-Glowik Nina Söth Ärztliche Stelle (Nuklearmedizin/Strahlentherapie) Kerstin Weber Thomas Müller Arztregister Anja Scheil/Dorit Scheske Assistenz-Genehmigung Brigitte Gottwald Renate Tödt Balneophototherapie Michaela Schmidt Betriebswirtschaftliche Beratung Marion Grosse Chirotherapie Michaela Schmidt Dermatohistologie Marion Frohberg Dialyse-Kommission/LDL Marion Frohberg Diabetes-Kommission Aenne Villwock DMP Team Marion Frohberg Helga Hartz Caroline Polonji Kevin Maschmann Tanja Glaw Drogensubstitution Astrid Patscha Christine Sancion EDV in der Arztpraxis Timo Rickers Janin Looft Tobias Kantereit Ermächtigungen Susanne Bach-Nagel Daniel Jacoby Katja Fiehn Tyneke Grommes ESWL Marion Frohberg Finanzen Karl-Heinz Buthmann (Leiter) Formularausgabe Sylvia Warzecha Fortbildung/Veranstaltungen Nadine Kruse Fortbildungspflicht nach Paragraf 95 SGB V Detlef Greiner Früherkennungsuntersuchung Kinder (Hausärzte) Heike Koschinat Gesundheitspolitik und Kommunikation Esther Rüggen (Leiterin) Hautkrebs-Screening Kevin Maschmann Hausarztzentrierte Versorgung Heike Koschinat Herzschrittmacherkontrollen Monika Vogt Histopathologie im Rahmen Hautkrebs-Screening Kevin Maschmann HIV/AIDS Doreen Knoblauch Homöopathie Kevin Maschmann HVM-Team/Service-Team Stephan Rühle (Leiter) Internet Jakob Wilder Borka Totzauer Invasive Kardiologie Monika Vogt Interventionelle Radiologie Grit Albrecht Kernspintomographie Grit Albrecht Nordlicht aktuell 1/2 2012

53 Service kontakt Koloskopie Melanie Krille Koordinierungsstelle Weiterbildung Petra Fitzner Krankengeldzahlungen Doris Eppel Laborleistung (32.3) Marion Frohberg Langzeit-EKG Monika Vogt Mammographie (kurativ/screening) Kathrin Zander Anja Liebetruth Molekulargenetik Marion Frohberg Niederlassung/Zulassung/Psychotherapeuten Susanne Bach-Nagel Katja Fiehn Niederlassung/Zulassung/Ärzte Evelyn Kreker Tyneke Grommes Daniel Jacoby Nicole Geue Petra Fitzner Niederlassungsberatung Evelyn Kreker Bianca Hartz Susanne Bach-Nagel André Zwaka Nordlicht aktuell Borka Totzauer Jakob Wilder Nuklearmedizin Grit Albrecht Onkologie Doreen Knoblauch Otoakustische Emissionen Michaela Schmidt Patientenauskunft Paragraf 305 SGB V Detlef Greiner Personal Christine Storm Lars Schönemann Anke Tonn Anke Siemers Dirk Ludwig Fax Phototherapeutische Keratektomie Stephanie Purrucker Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Stephanie Purrucker Physikalisch-Medizinische Leistungen Michaela Schmidt Plausibilitätsausschuss Hauke Hinrichsen Susanne Hammerich Ulrike Moszeik Rita Maass Polygraphie/Polysomnographie Marion Frohberg Pressesprecher Marco Dethlefsen Fax Psychotherapie Melanie Krille Qualitätssicherung Aenne Villwock (Leiterin) /262 Fax Qualitätszirkel/Qualitätsmanagement Angelika Ströbel Detlef Greiner Regina Steffen Fax QuaMaDi Kathrin Zander Radiologie-Kommission Aenne Villwock Angela Cabella Röntgen (Anträge) Grit Albrecht Röntgen (Qualitätssicherung) Angela Cabella Rückforderungen der Kostenträger Heinz Szardenings Schmerztherapie Monika Vogt Service-Team/Hotline Telefon /883 Fax Sonographie (Anträge) Ute Tasche Sonographie (Qualitätssicherung) Susanne Paap Christina Bernhardt Sozialpsychiatrie-Vereinbarung Melanie Krille Soziotherapie Melanie Krille Sprechstundenbedarf Heidi Dabelstein Strahlentherapie Grit Albrecht Struktur und Verträge Dörthe Deutschbein (Leiterin) Fax Team Verordnung Thomas Frohberg Team Verordnung Hilfsmittel Anna-Sofie Plath Telematik-Hotline Teilzahlungen Brunhild Böttcher Tonsillotomie, BKK VAG-Nord, BARMER GEK Doreen Knoblauch Umweltmedizin/Umweltausschuss Marion Frohberg Vakuumbiopsi Dagmar Martensen Verordnung medizinische Rehaleistungen Christine Sancion / Nordlicht aktuell 53

54 Service kontakt Widersprüche (Abteilung Recht) Gudrun Molitor Zulassung Bianca Hartz (Leiterin) /358 Fax Zweigpraxis Karsten Wilkening Zytologie Marion Frohberg Zentrale Stelle Mammographie-Screening Rosenstr. 28, Bad Segeberg Tel Fax Dagmar Hergert-Lüder (Leiterin) Stelle nach Paragraf 81a SGB V: Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Klaus-Henning Sterzik /251 An diese Stelle nach Paragraf 81a SGB V kann sich jede Person wenden. Es handelt sich um eine organisatorisch verselbstständigte und weisungsungebundene Einrichtung. Sie hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages allen genügend substanziierten Hinweisen auf Sachverhalte nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf eine rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein hindeuten und die aufgrund der einzelnen Angaben oder der Gesamtumstände glaubhaft erscheinen. Prüfungsstelle Rosenstr. 28, Bad Segeberg Tel , Fax Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Dr. Johann David Wadephul Prof. Günther Jansen (Stellvertreter) Leiter der Dienststelle Markus Eßfeld Verordnungsprüfung Elsbeth Kampen Dr. Michael Beyer Dorthe Flathus-Rolfs Astrid Stamer Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung (prüfungsbezogen) Elsbeth Kampen Dr. Michael Beyer Evelyn Sonnenrein Honorarprüfung Birgit Wiese Hans-Peter Morwinski Manfred Vogt Zweitmeinungsverfahren Gastroenterologie Hans-Peter Morwinski Zweitmeinungsverfahren Rheuma Birgit Wiese Service Verordnungsprüfung Manuela Johnsen Tanja Bauer Susanne Schuldt Service Honorarprüfung Sabine Kruse Impressum Nordlicht aktuell Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Dr. Ingeborg Kreuz (v.i.s.d.p.) Redaktion Marco Dethlefsen (Leiter); Prof. Jens-Martin Träder (stellv. Leiter); Borka Totzauer (Layout); Jakob Wilder Redaktionsbeirat Ekkehard Becker; Dr. Ralph Ennenbach; R reinhardt Hassenstein; Dr. Ingeborg Kreuz; Esther Rüggen Druck Grafik + Druck, Kiel Fotos istockphoto Anschrift der Redaktion Bismarckallee 1 6, Bad Segeberg, Tel.: , Fax: , nordlicht@kvsh.de, Das Nordlicht erscheint monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Namentlich gekennzeichnete Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird ( der Arzt ), ist hiermit selbstverständlich auch die weibliche Form gemeint ( die Ärztin ). 54 Nordlicht aktuell 1/2 2012

55 Service Kontakt Kreisstellen der KVSH Kiel Kreisstelle: Herzog-Friedrich-Str. 49, Kiel Tel Fax Wolfgang Schulte am Hülse, Allgemeinarzt Tel Fax Lübeck Kreisstelle: Parade 5, Lübeck, Tel Fax Dr. Andreas Bobrowski, Laborarzt Tel Fax Flensburg Kreisstelle: Berglücke 5, Flensburg Tel Fax Dr. Wolfgang Barchasch, Frauenarzt Tel Fax Neumünster Jörg Schulz-Ehlbeck, hausärztl. Internist Tel Fax Kreis Dithmarschen Burkhard Sawade, Praktischer Arzt Tel Fax Kreis Herzogtum Lauenburg Dr. Monika Schliffke, Allgemeinärztin Tel Fax Kreis Nordfriesland Dr. Martin Böhm, Internist Tel Fax Kreis Ostholstein Dr. Thomas Schang, Chirurg Tel Fax Kreis Pinneberg Dr. Zouheir Hannah, Orthopäde Tel Fax Kreis Plön Dr. Joachim Pohl, Allgemeinarzt Tel Fax Kreis Rendsburg-Eckernförde Carl Culemeyer, Allgemeinarzt Tel Fax Kreis Schleswig-Flensburg Dr. Carsten Petersen, Internist Tel Fax Kreis Segeberg Dr. Dieter Freese, Allgemeinarzt Tel Fax Kreis Steinburg Dr. Klaus-Heinrich Heger, Internist Tel Fax Kreis Stormarn Dr. Hans Irmer, Arzt Tel Fax / Nordlicht aktuell 55

56 Vorschau

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