Von konservativ bis extravagant: Steuertipps für Ärzte. Vortrag für das Symposium des Medizin-Management-Verbandes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Von konservativ bis extravagant: Steuertipps für Ärzte. Vortrag für das Symposium des Medizin-Management-Verbandes"

Transkript

1 Von konservativ bis extravagant: Steuertipps für Ärzte Vortrag für das Symposium des Medizin-Management-Verbandes Benjamin J. Feindt Villa Verde,

2 Agenda 1. Kleine Geschenkekunde 2. Kleine Hinweise rund um Steuern 1. I-Phones & Co 2. Studierende Kinder 3. Kassenbuch Schreck 4. Richtig günstig erben auch noch in Gestaltungspotential Auto 4. Gestaltungspotential Private Krankenversicherung 5. Gestaltungspotential Gebäude 6. Gestaltungspotential Betriebsveräußerung Seite 1

3 Kleine Geschenkekunde Geschenke an Mitarbeiter Grundsatz: Geschenke gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (Lohnsteuer, Sozialversicherung; Arbeitnehmer kann das auf der Lohnabrechnung nachvollziehen) Aufmerksamkeiten: Bis 40 Warenwert steuer- und sozialabgabenfrei (R 19.6 LStR) Warengutscheine: Bis zu einem Wert von 44 denkbar (so entschieden bspw. für Gutscheine einer Buchhandelskette, BFH vom , Az. VI R 21/09; OFD Rheinland und Münster OFD Rheinland und Münster, Verfügung vom , S St 212 (Rhld) und S St (MS) Pauschalbesteuerung: 30% des Geschenkwerts (keine Sozialabgaben) Mitteilungspflichten Seite 2

4 Kleine Geschenkekunde Geschenke an Geschäftspartner/Unternehmer Grundsatz: Geschenke führen beim Beschenkten zu Betriebseinnahmen Streuwerbeartikel: Bis 10 Warenwert keine Betriebseinnahmen Pauschalbesteuerung: 30% des Geschenkwerts (keine Sozialabgaben) Aufzeichnungspflichten: Gesondertes Konto Über 35 Warenwert: Keine Betriebsausgabe beim Schenker Seite 3

5 Agenda 1. Kleine Geschenkekunde 2. Kleine Hinweise rund um Steuern 1. I-Phones & Co 2. Studierende Kinder 3. Kassenbuch Schreck 4. Richtig günstig erben auch noch in Gestaltungspotential Auto 4. Gestaltungspotential Private Krankenversicherung 5. Gestaltungspotential Gebäude 6. Gestaltungspotential Betriebsveräußerung Seite 4

6 I-Phones & Co Mitarbeiter, die betriebliche Datenverarbeitungsgeräte auch privat nutzen, tun dies steuerfrei (und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2000). Seite 5

7 Studierende Kinder Rechtslage: Erststudienkosten sind nicht abzugsfähige Ausgaben, 12 Nr. 5 EStG, aber Sonderausgaben 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG, bis Trotzdem: Es könnte sich lohnen, Studienkosten als Werbungskosten in einer Steuererklärung des Kinders anzugeben und zu hoffen, dass ein entsprechendes BFH-Urteil gefällt wird (ggf. Einspruch mit Hinweis auf BW- Musterverfahren AZ 10 K 4245/11). Zweitstudienkosten (bspw. Master ) sind abzugsfähig. Alternativ: Einkunftsverlagerung auf die Kinder (für Gewährung von Kinderfreibeträgen wird deren Einkommen nicht mehr überprüft). Seite 6

8 Studierende Kinder Ideen zur Verlagerung von Einkunftsmöglichkeiten: Übertragung von Kapitalvermögen Übertragung von Grundbesitz Nießbrauchsgestellung Praxis-Beispiel (Quelle: Bernhard Pauß in Haufe, Index ) Die Ehefrau erwirbt mit Eigenkapital das Baugrundstück, das für den Betrieb des Ehemanns benötigt wird, und räumt ihrem Sohn ein Nießbrauchsrecht ein. Dieser bestellt seinem Vater ein Erbbaurecht und kassiert die Erbbauzinsen, die der Vater als Betriebsausgaben abzieht. Arbeitsverträge Seite 7

9 Kassenbuch-Schreck Vergangenheit (es sei denn, IGEL wird Cash bezahlt) Praxisgebühr über KV-Abrechnungen nachprüfbar Umsätze mit 10-EUR-Gebühren oft wesentlich (> 15% der Gesamtumsätze) Wenn nicht ordnungsgemäß geführt, dann Buchhaltung nicht ordnungsgemäß, dann fehlende Beweiskraft der Buchhaltung, dann Zuschätzungsmöglichkeit des Finanzamts Oder bei den Apotheken: Lauer und Fischer- Zapper Seite 8

10 Richtig günstig erben auch noch in 2013 Vermutung des Referenten: Erben und Vererben wird tendenziell teurer Begründung: ErbStG verfassungswidrig gem. BFH-Urteil vom (Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes) Bundestagswahl und Haltung von SPD & Grünen (auch in Ländern) Cash-GmbH noch nicht abgeschafft! (Bundestag hat dies am noch nicht vollzogen) Übertragung größerer Vermögen ggf. vorziehen Seite 9

11 Agenda 1. Kleine Geschenkekunde 2. Kleine Hinweise rund um Steuern 1. I-Phones & Co 2. Studierende Kinder 3. Kassenbuch Schreck 4. Richtig günstig erben auch noch in Gestaltungspotential Auto 4. Gestaltungspotential Private Krankenversicherung 5. Gestaltungspotential Gebäude 6. Gestaltungspotential Betriebsveräußerung Seite 10

12 Gestaltungspotential Auto 1%-Methode Fahrtenbuch Nutzungseinlage: Schätzung Nutzungseinlage: KM-Pauschale Seite 11

13 Gestaltungspotential Auto: Rechenbeispiel BLP , Enfernung Wohnung/Praxis 5 KM, Gesamt-KM %-Methode (betr. NA 51%) Fahrtenbuch (betr. NA 51%) Schätzungsmethode (betr. NA 49%) Gesamtkosten Privatnutzung pro Jahr 12*1%*BLP+0,03%*5 KM*12*BLP 30 Cent * 5 KM * 180 Tage = Priv. NA = W/A: 5 KM * 180 AT * 2 * 25 Cent = 450 Betriebl. NA =5.100 W/A: 5 KM * 180 AT * 2 * 25 Cent = 450 Steuermindernder Betrag Seite 12

14 Gestaltungspotential Auto 1%-Methode Zulässig bei mind. 50%iger betriebliche Nutzung 1% des BLP pro Monat 0,03% des BLP pro Entfernungskilometer oder 0,002% des BLP pro tatsächlich gefahrenem EKM Geleast Dauergemietet Finanziert Gebraucht gekauft Dokumentationsbedarf: Aufzeichnungen zum Nutzungsanteil Seite 13

15 Gestaltungspotential Auto Dokumentationsbedarf der 1%-Methode: 1. Repräsentativer Zeitraum von 3 Monaten 2. Notieren Sie den KM-Stand Ihres Autos zu Beginn der 3 Monate 3. Notieren Sie in diesen 3 Monaten für jede betriebliche Fahrt: - Datum - Grund der Fahrt - Gefahrene KM 4. Notieren Sie dem KM-Stand zu Ende der 3 Monate 5. Sämtliche KFZ-Kosten Seite 14

16 Gestaltungspotential Auto Fahrtenbuchmethode Zulässig bei sämtlichen Nutzungsanteilen Sämtliche Fahrten müssen zeitnah in Buchform aufgezeichnet werden! Datenschutz? Hausbesuch + Patientennummer (?) Keine nachträglichen Änderungen Seite 15

17 Gestaltungspotential Auto Fahrtenbuchmethode: Dokumentation Datum der Fahrt Ort des Fahrtbeginns Ort des Fahrtendes Aufgesuchter Kunde/geschäftliche Verrichtung Bei Umwegen die Reiseroute Gesamtkilometerstand am Beginn und am Ende der Fahrt Bei Privatfahrten: Kilometerangaben Sämtliche KFZ-Kosten Seite 16

18 Gestaltungspotential Auto Nutzungseinlage Zulässig zwischen 10%iger und 50%iger betrieblicher Nutzung ( gewillkürtes Betriebsvermögen ) Sämtliche KFZ-Kosten werden aufgezeichnet Über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten muss Folgendes aufgezeichnet werden: 1. Repräsentativer Zeitraum von 3 Monaten 2. Notieren Sie den KM-Stand Ihres Autos zu Beginn der 3 Monate 3. Notieren Sie in diesen 3 Monaten für jede betriebliche Fahrt: - Datum - Grund der Fahrt - Gefahrene KM 4. Notieren Sie dem KM-Stand zu Ende der 3 Monate Seite 17

19 Gestaltungspotential Auto Nutzungseinlage Auch mit pauschalem KM-Wert von 30 Cent möglich Seite 18

20 Gestaltungspotential Auto Betriebsvermögen oder Privatvermögen? Umsatzsteuer Zuordnung zum Unternehmensvermögen, aber nicht zum Betriebsvermögen Seite 19

21 Agenda 1. Kleine Geschenkekunde 2. Kleine Hinweise rund um Steuern 1. I-Phones & Co 2. Studierende Kinder 3. Kassenbuch Schreck 4. Richtig günstig erben auch noch in Gestaltungspotential Auto 4. Gestaltungspotential Private Krankenversicherung 5. Gestaltungspotential Gebäude 6. Gestaltungspotential Betriebsveräußerung Seite 20

22 Private Krankenversicherung Altersvorsorgeaufwendungen sind hier nicht Thema (Sparte 1). Beiträge zur GKV und die Beiträge für die Basisversorgung an die private Krankenversicherung sind unbegrenzt abzugsfähig (Sparte 2). Sonstige Vorsorgeaufwendungen sind nur dann abzugsfähig, wenn durch Aufwendungen aus Sparte 2 nicht schon der Höchstbetrag von (bspw. Angestellte) bzw (bspw. Selbständige; also 234 im Monat) abgedeckt ist. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag. Durch diese Begrenzung entfalten die anderen Vorsorgeaufwendungen oft keine steuerliche Wirkung mehr: Unfallversicherungen Berufsunfähigkeitsversicherungen Haftpflichtversicherungen Bestimmte Lebensversicherungen Haftpflichtversicherungen Seite 21

23 Private Krankenversicherung Krankenversicherungsbeiträge, davon Basisbeiträge Höchstbetrag (Selbständig) Sonstige Vors. Aufw.: Seite 22

24 Private Krankenversicherung Krankenversicherungsbeiträge, Gestaltungswirkung Jahr 1 davon Basisbeiträge Krankenversicherungsbeiträge, Höchstbetrag (Selbständig) davon Basisbeiträge Sonstige Vors. Aufw.: Seite 23

25 Private Krankenversicherung Gestaltungswirkung Jahr 2 Höchstbetrag (Selbständig) Sonstige Vors. Aufw.: Seite 24

26 Private Krankenversicherung Nachteil: Liquiditätsbelastung Vorher überlegen: Progressionseffekte! Wenn dieses Jahr bspw. Einkommen = 0, dann verpufft der Effekt (Extrembeispiel). Kurze Rücksprache mit Steuerberater immer sinnvoll. Ist das schwierig? Nein! Sie müssen ein Telefonat mit Ihrer Krankenkasse führen. Kann das Finanzamt das anders sehen? Nein! Bei Vorsorgeaufwendungen gilt der Abflusstermin. Die Krankenkasse bescheinigt die Basisbeiträge. Seite 25

27 Agenda 1. Kleine Geschenkekunde 2. Kleine Hinweise rund um Steuern 1. I-Phones & Co 2. Studierende Kinder 3. Kassenbuch Schreck 4. Richtig günstig erben auch noch in Gestaltungspotential Auto 4. Gestaltungspotential Private Krankenversicherung 5. Gestaltungspotential Gebäude 6. Gestaltungspotential Betriebsveräußerung Seite 26

28 Gebäude Seite 27

29 Gebäude Seite 28

30 Agenda 1. Kleine Geschenkekunde 2. Kleine Hinweise rund um Steuern 1. I-Phones & Co 2. Studierende Kinder 3. Kassenbuch Schreck 4. Richtig günstig erben auch noch in Gestaltungspotential Auto 4. Gestaltungspotential Private Krankenversicherung 5. Gestaltungspotential Gebäude 6. Gestaltungspotential Betriebsveräußerung Seite 29

31 Betriebsveräußerung Fällt in den Bereich extravagant Der klassische Goldfinger ist tot! Aber es gibt Abwandlungen Seite 30

32 Vielen Dank für Ihr Interesse! Für Fragen im Nachgang der Veranstaltung stehen wir gern zu Verfügung. Dipl.-Kaufmann Benjamin Feindt Steuerberater Partner Tel: +49 (0) Fax:+49 (0) DanRevision Flensburg-Handewitt Steuerberatungsgesellschaft OHG Alter Kirchenweg Flensburg-Handewitt Seite 31

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Forum Zukunft - aus der Praxis für die Praxis - Potsdam, 1 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 2 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Potsdam, 24. April 2012 Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 24. April 2012 Steuerberaterin Evelyn Rost Steuerberaterin, Dipl.Kffr. Annett Axenti-Schönitz 1 Themen: 1. 2. Steuerfreie Zuwendungen

Mehr

Zunächst muss der Unternehmer die private Nutzung des Pkws im Wege einer Privatentnahme erfassen. Die Privatentnahme führt zu einer Gewinnerhöhung.

Zunächst muss der Unternehmer die private Nutzung des Pkws im Wege einer Privatentnahme erfassen. Die Privatentnahme führt zu einer Gewinnerhöhung. Steuerberater Jutta Wimmer Steuerberaterin Prof. Dr. Peter Schlieper Steuerberater Schustergasse 2a 86609 Donauwörth Tel. 0906 / 29 99 44-0 Fax 0906 / 29 99 44-0 info@wimmer-schlieper.de www.wimmer-schlieper.de

Mehr

7.6.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode)

7.6.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode) Seite 17.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode) Der Unternehmer hat bei einem Fahrzeug, welches zu über 50 % betrieblich genutzt wird, die Wahlmöglichkeit, den privaten

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Aktuelle steuerliche Brennpunkte Vortrag IHK Potsdam am 13. Dezember 2011 Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 1 Themen: Aktuelle steuerliche Brennpunkte 1. Steuerliche Möglichkeiten und Vorteile

Mehr

1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen

1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen 1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen Wird ein PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt, stellt es für steuerliche Zwecke sog. notwendiges Betriebsvermögen dar. Wird ein PKW hingegen lediglich zu weniger

Mehr

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was

Mehr

Firmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010

Firmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010 Firmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010 Im folgenden gehe ich auf diverse, in Beratungsgesprächen oft gestellte Fragen zum Thema private Nutzung eines Firmenwagens durch den Unternehmer

Mehr

Die formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist.

Die formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist. Zwischenprüfung 2016 Dienstag, 08. März 2016 Name des Prüflings: Prüfungsgebiet: Rechnungswesen Arbeitszeit: 60 Minuten Erreichbare Punktzahl: 50 Punkte Achten Sie bitte auf eine saubere und übersichtliche

Mehr

Das Fahrtenbuch Ihr Wegbegleiter im Auto

Das Fahrtenbuch Ihr Wegbegleiter im Auto Das Fahrtenbuch Ihr Wegbegleiter im Auto Wir machen aus Zahlen Werte Verwendet ein Unternehmer seinen Betriebs-PKW, den er überwiegend betrieblich nutzt und dessen Kosten er in voller Höhe als Betriebsausgaben

Mehr

Steuersparmodell Firmenwagen

Steuersparmodell Firmenwagen Steuersparmodell Firmenwagen Realität oder Wunschgedanke? Detmold 6.03.2014 IHK Lippe zu Detmold Referenten: WP/StB Damian Kempin StB Udo Heitkämper PartnerschaN Falke Hofmayer Kempin Gliederung TheoreRsche

Mehr

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was

Mehr

1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15

1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1 2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen

Mehr

Durch diese Fehler verschenken die meisten Unternehmer jährlich tausende Euro Steuern

Durch diese Fehler verschenken die meisten Unternehmer jährlich tausende Euro Steuern Durch diese Fehler verschenken die meisten Unternehmer jährlich tausende Euro Steuern Gutscheine für Mitarbeiter Gutscheine im Wert von 44 pro Mitarbeiter Steuerfrei und sozialabgabenfrei 44 sind für Mitarbeiter

Mehr

Kfz-Kosten für Selbständige

Kfz-Kosten für Selbständige Kfz-Kosten für Selbständige Stand: 09/2017 1 Vorbemerkungen Die Frage, in welcher Form Kfz-Kosten und eine typischerweise anfallende Privatnutzung steuerlich zu berücksichtigen sind und in wieweit dies

Mehr

Geschenke - Sonderausgabe -

Geschenke - Sonderausgabe - Geschenke - Sonderausgabe - Aktuelle Themen Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wir zeigen Ihnen dieses Mal eine erweiterte Übersicht über die Unterschiede zwischen Geschenken und anderen Zuwendungen an

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 1 Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: Der Gesetzgeber

Mehr

Aktuelles aus dem Steuerrecht. Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung

Aktuelles aus dem Steuerrecht. Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung Aktuelles aus dem Steuerrecht Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung 1. Herstellungskosten Wahlrecht für Verwaltungskosten und freiwillige soziale Aufwendungen

Mehr

FINANZAMT TRIER Steuerliche Förderung der Elektromobilität

FINANZAMT TRIER Steuerliche Förderung der Elektromobilität Steuerliche Förderung der Elektromobilität Monika Bohlen Finanzamt Trier Folie 1 Steuerliche Förderung der Elektromobilität Inhalt Folie 1. Begünstigte Elektrofahrzeuge 4 2. Minderung der BMG bei der 5

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 3 Laufende Kosten des Firmenwagens 27

Inhaltsverzeichnis. 3 Laufende Kosten des Firmenwagens 27 Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1.2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen

Mehr

Unfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI

Unfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI TK Lexikon Steuern Unfallkosten Unfallkosten HI630755 Zusammenfassung LI1928032 Begriff Unfallkosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, entstehen in der betrieblichen Praxis im Wesentlichen durch den

Mehr

Die private Nutzung betrieblicher PKW s wird ab dem steuerlich wie folgt behandelt:

Die private Nutzung betrieblicher PKW s wird ab dem steuerlich wie folgt behandelt: Rosa-Luxemburg-Straße 25/26-18055 Rostock Chausseestraße 12 18356 Barth Tel.: 0381 / 24 26 20 Fax: 24 26 299 Tel.: 038231 / 68 611 Fax: 68633 rostock@audata.de barth@audata.de WWW.AUDATA.de Private Nutzung

Mehr

Steueränderungsgesetz 2007

Steueränderungsgesetz 2007 2007 Auswirkungen des Gesetzes auf die Lohnabrechnung 2007 Seite 1 / 18 Entfernungspauschale erst ab 21 km Bis 2006 einschließlich: Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte können pro Entfernungskilometer 0,30

Mehr

STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006

STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 I. Einkommensteuer Absetzung von Steuerberatungskosten beim Finanzamt Zum 1.1.2006 wurde der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Betroffen von der Streichung

Mehr

Private PKW-Nutzung. Reisekosten ab 2014. Schongau, 9. April 2014

Private PKW-Nutzung. Reisekosten ab 2014. Schongau, 9. April 2014 Private PKW-Nutzung Reisekosten ab 2014 Schongau, 9. April 2014 Private PKW-Nutzung Betrieblich und privat genutzter PKW betriebliche Fahrten private Fahrten Kosten = betrieblich veranlasst Betriebsausgaben

Mehr

Geschenke an Kunden und Mitarbeiter - Was ist rechtlich und steuerlich erlaubt? Silvia Rohe. Netzwerkfrühstück Mittelstandswissen Münsterland

Geschenke an Kunden und Mitarbeiter - Was ist rechtlich und steuerlich erlaubt? Silvia Rohe. Netzwerkfrühstück Mittelstandswissen Münsterland Geschenke an Kunden und Mitarbeiter - Was ist rechtlich und steuerlich erlaubt? Silvia Rohe Münster 19. September 2017 Netzwerkfrühstück Mittelstandswissen Münsterland www.creditreform-compliance.de Was

Mehr

Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft

Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft Potsdam, Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 1 Erste Schritte in die Selbständigkeit 1. Rechtsformwahl 2. Gründung - Was ist zu beachten/ zu klären? (allgemein) 3. Gewinnermittlung/ Aufzeichnungspflichten

Mehr

NEWSLETTER: AUSGABE

NEWSLETTER: AUSGABE Seiten FIRMEN-PKW 1-3 NEUES REISEKOSTENRECHT 4-7 Ein Auto für das Unternehmen: Zuordnungswahlrechte optimal nutzen Was für die Frau die Schuhe sind, ist für den Mann das Auto. Auch Jahrzehnte nach dem

Mehr

Steuern bei (nebenberuflicher) Selbständigkeit

Steuern bei (nebenberuflicher) Selbständigkeit Steuern bei (nebenberuflicher) Selbständigkeit Daniel Fischer Diplom-Kaufmann(FH), Steuerberater 15.November 2017 1 Zur Person Daniel Fischer 1980 geboren in Bad Segeberg 2001 Abitur 2005 Steuerfachangestellter

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten. Steuerforum am 7. März Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten. Steuerforum am 7. März Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Einkommensteuererklärung 2011 wesentliche Neuerungen, insbesondere für Ärzte und sonstige Heilberufe Berlin, Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 1 Themen: 1. Risiko Gewerbesteuer auf Praxisgewinne

Mehr

Private PKW-Nutzung. Steuersparmodell Firmenwagen Realität oder Wunschgedanke? Referent: WP/StB Damian Kempin Falke Kempin & Partner

Private PKW-Nutzung. Steuersparmodell Firmenwagen Realität oder Wunschgedanke? Referent: WP/StB Damian Kempin Falke Kempin & Partner Private PKW-Nutzung Steuersparmodell Firmenwagen Realität oder Wunschgedanke? Blomberg 15.04.2016 Stadtsparkasse Blomberg/Lippe Referent: WP/StB Damian Kempin Falke Kempin & Partner Gliederung TheoreSsche

Mehr

Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004

Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004 1 Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004 Ermittlung des Sachbezugs bei privater Pkw-Nutzung durch Arbeitnehmer (inkl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) In unserem Beispielsfall erhält der

Mehr

Ausgewählte Geschäftsvorfälle und deren buchhalterische Behandlung!

Ausgewählte Geschäftsvorfälle und deren buchhalterische Behandlung! Ausgewählte Geschäftsvorfälle und deren buchhalterische Behandlung! Firmen-Pkw - Privatnutzung - 1% Methode AN GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer Unternehmer Höhere Gewalt z.b. Hochwasserschaden Außerplanmäßige

Mehr

Checkliste Anforderungen an ein Fahrtenbuch

Checkliste Anforderungen an ein Fahrtenbuch Checkliste Anforderungen an ein Fahrtenbuch Matthias Bäumler Dipl. Kfm., Steuerberater Kirchenweg 1, 91320 Ebermannstadt Tel.: 09194 / 7341 0 Fax: 09194/ 734141 St-Nr. 217/202/20765 info@steuerkanzlei-baeumler.de

Mehr

BMF, , IV A 6 - S /02

BMF, , IV A 6 - S /02 BMF, 21.1.2002, IV A 6 - S 2177-1/02 Bezug: BMF-Schreiben vom 12.5.1997, IV B 2 - S 2177-29/97, BStBl 1997 I S. 562 und vom 4.8.1999, IV C 2 - S 2177-28/99, BStBl 1999 I S. 727. Im Einvernehmen mit den

Mehr

Wichtige Informationen zur Einkommensteuer / Körperschaftsteuer

Wichtige Informationen zur Einkommensteuer / Körperschaftsteuer ESt / KSt 7 Private Kfz-Nutzung 1%-Regelung Begrenzung der pauschalen Wertansätze (Kostendeckelung) Übersteigen die Wertansätze für die private Nutzung von Kraftfahrzeugen im Rahmen der pauschalen 1%-Regelung

Mehr

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine

Mehr

Mehr Netto vom Brutto

Mehr Netto vom Brutto Jahrestagung 2018 Forum Recht und Steuern Mehr Netto vom Brutto Referentin: Denise Scholl Steuerberaterin Vom Brutto zum Netto Beispiel 1*: Bruttogehalt 2.000,00 abzgl. Lohnsteuer 185,58 abzgl. Solidaritätszuschlag

Mehr

1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung

1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung 7.2 Die 1%-Methode Für die Besteuerung der Privatnutzung des Dienstwagens muss der Arbeitgeber monatlich den privaten Nutzungswert ermitteln. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Besteuerung der Privatnutzung

Mehr

Kfz-Kosten für Selbständige

Kfz-Kosten für Selbständige Kfz-Kosten für Selbständige Die Frage, in welcher Form Kfz-Kosten und eine typischerweise anfallende Privatnutzung steuerlich zu berücksichtigen sind und wie dies steueroptimal gestaltet werden kann, beschäftigt

Mehr

Finanzamt Trier PRIVATE PKW-NUTZUNG. Rosita Kasel 19.01.2012. Private PKW-Nutzung 19. Januar 2012 Folie 1

Finanzamt Trier PRIVATE PKW-NUTZUNG. Rosita Kasel 19.01.2012. Private PKW-Nutzung 19. Januar 2012 Folie 1 Finanzamt Trier PRIVATE PKW-NUTZUNG Rosita Kasel 19.01.2012 Private PKW-Nutzung 19. Januar 2012 Folie 1 Private Pkw-Nutzung Inhalt: I. Gesetzliche Grundlagen II. Ermittlung des geldwerten Vorteils 1. individueller

Mehr

Geschenke nicht abzugsfähig Zuwendungen an Dritte nicht abzugsfähig Geschenke ausschließlich betrieblich genutzt

Geschenke nicht abzugsfähig Zuwendungen an Dritte nicht abzugsfähig Geschenke ausschließlich betrieblich genutzt Seite 1 BUCHHALTUNGSANLEITUNG Geschenke fachliche Informationen Bei der Erfassung von Geschenken in der Buchhaltung gibt es eine Reihe von Konten, die zur Verfügung stehen. Die differenzierte Verbuchung

Mehr

Steuerliche Behandlung von Kfz-Kosten

Steuerliche Behandlung von Kfz-Kosten Steuerliche Behandlung von Kfz-Kosten Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die steuerliche Behandlung von Kosten geben, die im Rahmen der betrieblichen/unternehmerischen

Mehr

Fahrtenbuch: Anforderung von Finanzverwaltung und Rechtsprechung

Fahrtenbuch: Anforderung von Finanzverwaltung und Rechtsprechung Seite 1 von 5 Fahrtenbuch: Anforderung von Finanzverwaltung und Rechtsprechung Der Gesetzgeber verwendet den Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs im Einkommensteuerecht, ohne ihn zu definieren. So

Mehr

Rundschreiben. nachfolgend möchten wir Sie auf diverse rechtliche Änderungen ab dem und spezielle Informationen hinweisen:

Rundschreiben. nachfolgend möchten wir Sie auf diverse rechtliche Änderungen ab dem und spezielle Informationen hinweisen: Petra Feucht, Steuerberaterin, Hubertusplatz 4, 86169 Augsburg Rundschreiben Petra Feucht Dipl.-Kauffrau Steuerberaterin Hubertusplatz 4 86169 Augsburg Telefon: 0821 710 19 70 Telefax: 0821 710 19 799

Mehr

Private PKW-Nutzung So denkt die Finanzverwaltung

Private PKW-Nutzung So denkt die Finanzverwaltung Private PKW-Nutzung So denkt die Finanzverwaltung Moers, im Oktober 2012 Bei der Privatnutzung eines betriebliches Kfz, bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie bei Familienheimfahrten

Mehr

Aktuelles aus dem Steuerrecht

Aktuelles aus dem Steuerrecht Aktuelles aus dem Steuerrecht September 2016 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gem. 25 EStG Sonstige Bezüge gem. 29 Z. 4 EStG (Funktionsgebühren) Bürgermeister Stadträte Gemeinderäte Vorstandsmitglieder

Mehr

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn: Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen

Mehr

Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA

Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA In welcher Höhe liegen in den nachfolgenden Fällen Versorgungsbezüge vor? Fall 1: Die Steuerpflichtige S. erhält seit Januar 2007 monatlich

Mehr

Wichtige Beträge. Einkommensteuer EStG

Wichtige Beträge. Einkommensteuer EStG Wichtige Beträge Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für die Jahre 2015 bis 2017 in Euro. Einkommensteuer EStG, z, 3 Nr.

Mehr

Arzt + Steuern. Steuerberater. Dr. Gebhardt + Moritz. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot

Arzt + Steuern. Steuerberater. Dr. Gebhardt + Moritz. Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Arzt + Steuern Referent: Frank Moritz, Steuerberater 1 Überblick 1. Arzt und Steuern a. Umsatzsteuerfreiheit b. Private Kfz-Nutzung

Mehr

Steuerrecht für Schiedsrichter

Steuerrecht für Schiedsrichter Steuerrecht für Schiedsrichter Stand Mai 2017 maximilian.kraemer@mail.de www.dikmen-dinkgraeve.de 1 Einnahmen als Schiedsrichter sind steuerpflichtig! Aufwandsentschädigung bedeutet nicht steuerfrei! 2

Mehr

Bayern kann mehr. fotolia.de-gina Sanders

Bayern kann mehr. fotolia.de-gina Sanders Bayern kann mehr fotolia.de-gina Sanders 1. Grundsätzliche Bemerkungen zur Vorgehensweise der Berechnung: Der SPD-Steuertarif unterscheidet sich vom bisherigen Tarif (2017), da der Grenzsteuersatz von

Mehr

Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010

Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010 Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ( 13 EStG) 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15 EStG) 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( 18 EStG)

Mehr

Ratgeber. 77 Steuertipps für Handwerker. Ein Service der - Redaktion

Ratgeber. 77 Steuertipps für Handwerker. Ein Service der - Redaktion Kostenloser Sonderdruck für steuertip-abonnenten Karl-Heinz Klein Peter Midasch 77 Steuertipps für Handwerker Steuern sparen mit System Gestaltungspotential für Handwerker Liquidität schaffen durch Abzugsbetrag

Mehr

Extras für Ihre Mitarbeiter

Extras für Ihre Mitarbeiter Extras für Ihre Mitarbeiter Eine kleine Lohnerhöhung verpufft gleich wieder. Extras für Mitarbeiter, die weder Steuer noch Sozialabgaben kosten, sind da weitaus lukrativer. Der Gesetzgeber macht die Steuerfreiheit

Mehr

Was sind Geschenke? Betriebsausgabenabzug. Merkblatt Geschenke Betriebsausgabenabzug sichern

Was sind Geschenke? Betriebsausgabenabzug. Merkblatt Geschenke Betriebsausgabenabzug sichern Im Wirtschaftsleben ist es üblich, seinen Geschäftsfreunden zur Pflege und Sicherung der Geschäftsbeziehung zu machen. Damit diese steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen gesetzliche Vorgaben

Mehr

Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr.8 85057 Ingolstadt Tel. +49841/4936204 Fax.

Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr.8 85057 Ingolstadt Tel. +49841/4936204 Fax. Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr.8 85057 Ingolstadt Tel. +49841/4936204 Fax. +49841/4936205 Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Herzlich willkommen!

Mehr

Steuerliche Aspekte zur Leerstandsoffensive in Sanierungsgebieten

Steuerliche Aspekte zur Leerstandsoffensive in Sanierungsgebieten Josefine Lutz, Steuerberaterin 12.03.2017 Steuerliche Vorteile in extra ausgewiesenen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten Gebäude (fremd-) vermietet Nutzung für eigenen Betrieb Selbstgenutzt (= zu eigenen

Mehr

Gehört der Pkw wirklich in das gewillkürte Betriebsvermögen einer Arztpraxis?

Gehört der Pkw wirklich in das gewillkürte Betriebsvermögen einer Arztpraxis? BETRIEBSVERMÖGEN Gehört der Pkw wirklich in das gewillkürte Betriebsvermögen einer Arztpraxis? von StB Claudia Himmelsbach, Villingen-Schwenningen Ein häufiger Diskussionspunkt zwischen Berater und Arzt

Mehr

Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr Ingolstadt Tel / Fax.

Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr Ingolstadt Tel / Fax. Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Claudia Probst Steuerberatung Bachstr.8 85057 Ingolstadt Tel. +49841/4936204 Fax. +49841/4936205 Steuern und Finanzamt Was kommt auf mich zu? Bei der Steuererklärung

Mehr

1.3 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)

1.3 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen) Ihre Einkommensteuererklärung 2011 Anlage Vorsorgeaufwand 1.3 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen) WICHTIG Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge),

Mehr

Existenzgründung und Umsatzsteuer

Existenzgründung und Umsatzsteuer Vortrag an der Hochschule für Musik in Detmold am 14.06.2016 Existenzgründung und Umsatzsteuer Klaus-Peter Schattauer Steuerberater Franz-Haniel-Str. 26, 47443 Moers Tel. 02841/2078 0 Gliederung 1. Besprechung

Mehr

Vergütung von Übungsleitern

Vergütung von Übungsleitern Vergütung von Übungsleitern Daniel Fischer Diplom-Kaufmann (FH), Steuerberater 27.08.2016 1 Zur Person Daniel Fischer Berufsleben: 2001 Abitur 2005 Steuerfachangestellter 2009 Diplom-Kaufmann (FH) 2012

Mehr

Steuerliche Auswirkungen der arbeitsrechtlichen Gestaltungspraxis

Steuerliche Auswirkungen der arbeitsrechtlichen Gestaltungspraxis Steuerberatung Steuerliche Auswirkungen der arbeitsrechtlichen Gestaltungspraxis Management-Workshop 27. Februar 2013 Dortmund 1 Zu meiner Person: Kurt Haarlammert Steuerberater in Münster Steuer- und

Mehr

Dienstwagen, Fahrtenbuch

Dienstwagen, Fahrtenbuch Dienstwagen, Fahrtenbuch Rainer Hartmann, Norbert Minn TK Lexikon Sozialversicherung 29. Oktober 2015 Dienstwagen, Fahrtenbuch HI2721044 Zusammenfassung LI1929214 Begriff Ein Dienstwagen ist ein Kraftfahrzeug,

Mehr

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes: TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung

Mehr

Sicher durch die Steuer steuern

Sicher durch die Steuer steuern Sicher durch die Steuer steuern Die private Nutzung des betrieblichen PKWs HLB Ratgeber I/2013 Das (Dienst-)Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Ob Freiberufler, Gewerbetreibender oder Angestellter Firmenwagen

Mehr

Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten

Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Willkommen zum Haufe Online Kompakt-Seminar Brennpunkte Geschäftswagen & Reisekosten Ihre Referentin: Ulrike Fuldner, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Aschaffenburg präsentiert von Agenda

Mehr

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt. Dr. Pantförder & Partner. VESTIA-WP GmbH. Dr. Pantförder + Kollegen GmbH

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt. Dr. Pantförder & Partner. VESTIA-WP GmbH. Dr. Pantförder + Kollegen GmbH Dr. Pantförder & Partner Wirtschaftsprüfer vereidigter Buchprüfer Steuerberater Rechtsbeistand VESTIA-WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Pantförder + Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt

Mehr

Steuerliche Grundlage bei Incentives. Die künftige Regelung der pauschalen Besteuerung von Tagungsreisen durch den 37b EStG

Steuerliche Grundlage bei Incentives. Die künftige Regelung der pauschalen Besteuerung von Tagungsreisen durch den 37b EStG Steuerliche Grundlage bei Incentives Die künftige Regelung der pauschalen Besteuerung von Tagungsreisen durch den 37b EStG Seite 2 Die künftige Regelung der pauschalen Besteuerung von Tagungsreisen durch

Mehr

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie

Mehr

Privatnutzung betrieblicher PKW

Privatnutzung betrieblicher PKW Mandanten-Info Privatnutzung betrieblicher PKW Privatnutzung betrieblicher PKW So wird der private Nutzungsanteil ermittelt In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Privatnutzung betrieblicher PKW Inhalt

Mehr

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung

Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Steuerliche Berücksichtigung der privaten Pkw-Nutzung Die steuerliche Behandlung betrieblich genutzter PKW unterliegt einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung, Verwaltungsanweisungen sowie die Finanzrechtsprechung.

Mehr

Vorwort Abkürzungsverzeichnis. Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte

Vorwort Abkürzungsverzeichnis. Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte Seite Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XV Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte l 1. Geschäftsreise - Voraussetzungen 1 2., Umfang der

Mehr

Einkommensteuererklärung 2016 Inhaltsverzeichnis

Einkommensteuererklärung 2016 Inhaltsverzeichnis Einkommensteuererklärung 2016 Inhaltsverzeichnis Fach Allgemein 1 Haushaltsnahe Dienstleistungen Steuerberatungskosten Steuer- (Voraus-)zahlungen Sonderausgaben 2 Spenden Ausbildungskosten (soweit nicht

Mehr

3 Laufende Kosten des Firmenwagens... 26

3 Laufende Kosten des Firmenwagens... 26 Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW... 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer... 15 1.2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer... 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen

Mehr

Inhalt. Steuerrecht für Studierende. 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht. 3. Kosten des Studiums. 4. Abgabe der Steuererklärung

Inhalt. Steuerrecht für Studierende. 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht. 3. Kosten des Studiums. 4. Abgabe der Steuererklärung Steuerrecht für Studierende Vortrag am 18. Oktober 2017 Inhalt 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht 3. Kosten des Studiums 4. Abgabe der Steuererklärung 5. Sozialversicherung (Exkurs) Folie

Mehr

) , IV A 6 - S

) , IV A 6 - S 1 Betriebliches Kraftfahrzeug, Privatnutzung: Das BMF-Schreiben vom 12.5.1997 (BStBl 1997 I S. 562 = SIS 97 11 33 - Ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten,

Mehr

Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen

Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen Erwirbt der Unternehmer einen Pkw, den er sowohl betrieblich als auch privat nutzen wird, stellt sich oftmals die Frage nach

Mehr

Die ertrags- und umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugkosten

Die ertrags- und umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugkosten Die ertrags- und umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugkosten 1. Ertragsteuerliche Behandlung 1.1 Zuordnung des Pkws zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen? 1.2 Kraftfahrzeugkosten 1.3 Umfang

Mehr

Tipps und Tricks zum Thema Steuern StBin Sandra Blaser

Tipps und Tricks zum Thema Steuern StBin Sandra Blaser Treuhand Oldenburg Tipps und Tricks zum Thema Steuern StBin Sandra Blaser Vorstellung Treuhand Oldenburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltspartnerschaft Hochhäusler Duwe & Partner Agenda

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

A K T U E L L E S. Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten. Sehr geehrte Damen und Herren, kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.

A K T U E L L E S. Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten. Sehr geehrte Damen und Herren, kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE DÜSSELDORF ESSEN VELBERT Ihre Ansprechpartnerin: A K T U E L L E S Geschenke: Was Sie steuerlich beachten sollten Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz Steuerberaterin Zertifizierte

Mehr

Anlage GSE 2006. Anlage GSE. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.

Anlage GSE 2006. Anlage GSE. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb. Anlage GSE 2006 Anlage GSE Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.de 1 Inhaltsverzeichnis Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte Neues BMF

Mehr

Steuer 2014 für Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer

Steuer 2014 für Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer Haufe Steuerratgeber 03607 Steuer 2014 für Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer Bearbeitet von Willi Dittmann, Dieter Haderer, Rüdiger Happe 1. Auflage 2013. Taschenbuch. 667 S. Paperback ISBN

Mehr

1. Nutzungsentgelt i. S. v. R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2011

1. Nutzungsentgelt i. S. v. R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2011 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

MERKBLATT. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhaltsverzeichnis. Seite. 1. Allgemeines. 2. Betriebs- oder Privatvermögen

MERKBLATT. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhaltsverzeichnis. Seite. 1. Allgemeines. 2. Betriebs- oder Privatvermögen Seite 1 Stand: Januar 2013 Pkw-Nutzung durch Unternehmer Seite 1 Stand: Januar 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Betriebs- oder Privatvermögen 3. Die private Pkw-Nutzung - wie wird sie besteuert?

Mehr

Die Prüfungsaufgabe enthält 3 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können.

Die Prüfungsaufgabe enthält 3 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können. ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2012 aus der Einkommensteuer vom 22.09.2012 Prüfungsteil: EStG Teil II Maximal erreichbare Punktzahl: 35 Punkte Die Prüfungsaufgabe

Mehr

(FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ganz allgemein 2

(FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ;  1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ganz allgemein 2 Einkommensteuer (FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; http://www.tobiasott.de) 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN 2 1.1 ganz allgemein 2 1.2 Gewinneinkünfte 2 Abs.2 Nr.1 EStG 2 1.2 Überschusseinkünfte

Mehr

Geschenke. I. Einkommensteuer. Seite 1 von 8. Inhaltsverzeichnis

Geschenke. I. Einkommensteuer. Seite 1 von 8. Inhaltsverzeichnis Seite 1 von 8 Geschenke Inhaltsverzeichnis I. Einkommensteuer Seite 1. Übersicht 01 2. Geschenk: Gegenstand und Begriff 01 3. Betriebliche Veranlassung 02 4. Abzugsbeschränkung 02 5. Erfassung beim Empfänger

Mehr

Parkstraße 4, 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage

Parkstraße 4, 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage Parkstraße 4, 59439 Holzwickede Tel.: 02301 / 91209-0 Besuchen Sie auch unsere Homepage Mandanteninformation zu aktuellen relevanten Themen Stand: 26.4.2014 Problemkreis Sachzuwendungen / Geschenke an

Mehr

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017

Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum am 7. März 2017 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kffr. Romana Dziuk Steuerberaterin, FB f. IStR Einnahmen Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum

Mehr

I S. 36) III R 2/00 -, 2001 II S IV B 2 - S /97

I S. 36) III R 2/00 -, 2001 II S IV B 2 - S /97 Bundesministerium der Finanzen, IV A 6 - S-2177-1/02 Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 21.01.2002 Weitere Anwendbarkeit bestätigt durch BdF IV C 6 - O-1000 / 07 / 0018 vom 29. 3. 2007 (koordinierter

Mehr

Lohnsteuer für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Lohnsteuer für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Lohnsteuer für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Stand: Oktober 2013 Referentin: Renate Quick ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.v. Gasselstiege 33, 48159

Mehr