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- Fanny Hennie Huber
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1 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Friedrichswall Hannover Stand: AZ: /0030 Liste der repräsentativen Tarifverträge des öffentlichen Personenverkehrs gemäß 5 Abs. 1 und Abs. 2 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) vom 31. Oktober 2013 (Nds. GVBl. S. 259) Inhaltsverzeichnis... Seite I. Tarifverträge für den Verkehr auf der Straße (ÖSPV) Nahverkehrsbetriebe (TV-N Nds.) Verkehrsbetriebe Niedersachsen... 2 II. Tarifverträge für den Verkehr auf der Schiene (SPNV) Schienenpersonennahverkehr (BranchenTV SPNV) Schienenpersonennahverkehr (BranchenTV SPNV) (ehem. G6) Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer (BuRA-LfTV AgvMoVe) DB Konzern, nur Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer (LfTV) - GdL DB Konzern... 5
2 - 2 - I. Tarifverträge für den Verkehr auf der Straße (ÖSPV) 01. Nahverkehrsbetriebe (TV-N Nds.) Niedersachsen Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe vom i.d.f. des 5. Änderungstarifvertrages vom in Verbindung mit der dazugehörigen Entgelttabelle Kommunaler Arbeitgeberverband Nds. Ver.di, Landesbezirk Nds. - Bremen 02. Verkehrsbetriebe Niedersachsen Manteltarifvertrag Verkehrsbetriebe Niedersachsen vom Arbeitgeberverband Nahverkehr Ver.di, Landesbezirk Nds. - Bremen Entgelttarifvertrag Verkehrsbetriebe Niedersachsen vom
3 - 3 - II. Tarifverträge für den Verkehr auf der Schiene (SPNV) 01. Schienenpersonennahverkehr (BranchenTV SPNV) Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland (BranchenTV SPNV) vom i.d.f. des 2. Änderungstarifvertrages vom Schienenpersonennahverkehr (BranchenTV SPNV) (ehem. G6) Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland (BranchenTV SPNV) vom i.d.f. des 2. Änderungstarifvertrages vom Abellio GmbH, NETINERA Deutschland GmbH, BeNex GmbH, Hessische Landesbahn, Keolis Deutschland GmbH & Co. KG, Transdev GmbH
4 Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer (BuRA-LfTV AgvMoVe) Bundes-Rahmentarifvertrag für das Zugpersonal für die Schienenbahnen des Personen- und Güterverkehrs (BuRa-ZugTV AgvMoVe) vom Gewerkschaft Deutscher Lokführer 04. DB Konzern, nur Lokomotivführerinnen und Lokomotivführer (LfTV) - GdL Tarifvertrag für Lokomotivführer von Schienenverkehrsunternehmen des Agv MoVe (LfTV) vom Gewerkschaft Deutscher Lokführer
5 DB Konzern Basistarifvertrag zu den Funktionsgruppenspezifischen Tarifverträgen verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (BasisTV) Funktionsgruppe 1 - Anlagen- und Fahrzeuginstandhaltung - verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 1-TV) vom Funktionsgruppe 2 - Zugbildung / -bereitstellung, Verkehrliche Aufgaben SGV - verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 2-TV) Funktionsgruppe 3 - Bahnbetrieb und Netze - verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 3- TV) Funktionsgruppe 4 - Lokfahrdienst - verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 3-TV) Funktionsgruppe 5 - Bahnservice und Vertrieb - verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 5-TV) Funktionsgruppe 6 - Allgemeine Aufgaben - verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 6- TV)
Lfd. Nr. Tarifvertragspartner Name des Tarifvertrages Entgeltrelevante Bestandteile Fundstellen im Tarifvertrag
auf Straße und Schiene (ÖPNV) gem. Abs. 4 bis 6 des HVTG vom 19. Dezember 2014 Tarifverträge für den Verkehr auf Straße (ÖSPV), Abschnitt 1: 1. Landesverband Hessischer Omnibusunternehmer e.v. (LHO Hessen)
Bei welchen Unternehmen kommen die Branchenzuschläge zur Anwendung? Welcher Tarifvertrag gilt für Personalüberlassung an DB-externe Unternehmen?
Informationen für Kunden der DB Zeitarbeit GmbH Fragen und Antworten zur Tarifangleichung durch Branchenzuschläge in der Zeitarbeit Mit den Branchenzuschlägen hat die Zeitarbeitsbranche die politische
Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten
KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits.
KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der
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1. Einleitung. Vergabe vorgesehen werden. Neben dieser Möglichkeit ermöglichen Abs. 6 in Verbindung mit dem Erwägungsgrund 17 der Verordnung (EG)
HANDLUNGS- LEITFADEN für die Anwendung des Art. 4 Abs. 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bei Ausschreibungen über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße Inhaltsverzeichnis 1.
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Stand: 18.02.2003 14.30 Uhr Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
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Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten 1 Übersicht: I. Tarifpluralität Was bedeutet das? II.
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POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit
Arbeitgeberverband Chemie und verwandte industrien für das Land Hessen e.v., Wiesbaden,
Zwischen dem Arbeitgeberverband Chemie und verwandte industrien für das Land Hessen e.v., Wiesbaden, und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Hessen-Thüringen, Frankfurt, wird
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Zwischen dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.v. (Agv MoVe) einerseits und der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) andererseits wird der folgende
Durch den 8. Änderungstarifvertrag zum TVöD wird der Anwendungsbereich des TVöD für die Beschäftigten im Bereich Theater und Bühnen neu gefasst.
POSTANSCHRIFT Besministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Besbehörden Abteilung Z B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX BEARBEITET VON Referat D 5
Die in dem vorgenannten Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern zitierten Rundschreiben habe ich Ihnen wie folgt bekannt gegeben:
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail: HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich
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FAQ Regionalisierungsmittel (Stand 14.10.2014)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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