Einstufung und Kennzeichnung

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1 REACH und Kunststoffrecycling und Kennzeichnung Pragmatische Ansätze zur Umsetzung bei Abfallrecyclern 01. Dezember 2009 Berlin 1 REACH und Kunststoffrecycling - Fachgespräch Gliederung Ansatz zur sachgerechten eines Rezyklats Wege zur Ermittlung des Gefährlichkeitsprofils Beispiel für die eines Kunststoffcompounds 2 REACH und Kunststoffrecycling - Fachgespräch

2 Bestimmung des Gefährlichkeitsprofil ist aller weiteren Pflichten Die Inanspruchnahme Recyclingprivilegs nach Artikel 2 (7d) befreit Recycler nicht von den sonstigen Informationspflichten nach REACH und anderen stoffrechtlichen Regelungen ist die Kenntnis des Gefährlichkeitsprofils der hergestellten/in den Verkehr gebrachten Hier ist deutlich mehr Kenntnis über die Zusammensetzung notwendig als bei der 80:20 Regel der Stoffidentität! Zu ermitteln sind insbesondere solche Stoff-Bestandteile/Inhaltsstoffe mit Relevanz für und Kennzeichnung oberhalb der Berücksichtigungsschwellenwerte 3 REACH und Kunststoffrecycling - Fachgespräch von Rezyklaten nach ihren Bestandteilen Grundsätzlich hat der Recycler zwei gleichwertige Möglichkeiten, Informationen zu den Bestandteilen der zu erlangen: 1. vollständige (Labor-) Analyse der Stoffbestandteile unabhängig von den Vorinformationen über die Abfallströme und Prozesse 2. Rückgriff auf verfügbares Wissen über die Zusammensetzung : I. Es gibt positive Kenntnis darüber, dass ein Stoff (eine Stoffgruppe) nicht enthalten ist. II. Es gibt positive Kenntnis darüber, dass ein Stoff (eine Stoffgruppe) enthalten ist. 4 REACH und Kunststoffrecycling - Fachgespräch

3 Positives Wissen - Konsequenz für das Recycling Abfall Prozess Produkt Keine eingestuften Abfall Qualitätsgesichert Prozess Keine eingestuften Produkt eingestufte enthalten Qualitätsgesichert + Quantifizierung des einstufungsrelevanten Stoffs (Analytik) 5 REACH und Kunststoffrecycling - Fachgespräch Beispiel: Positives Wissen über gefährliche Inhaltsstoffe - eines PVC Compounds POLYMER (Stoff), z.b. PVC Stoffrichtlinie - CLP - ADDITIV (Stoff/Verunreinigung), z.b. Blei Stoffrichtlinie CLP Repr. Cat. 1; R61 Repr. Cat. 3; R62 Xn; R20/22 R33 N; R50-53 Repr. 1A STOT RE 2 * Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 1 PVC aus dem Recycling von Fensterprofilen (Blei Gehalt 0,3 %**) Stoffrichtlinie R52/53 CLP Aquatic Chronic 3 6 REACH und Kunststoffrecycling - Fachgespräch

4 Beispiel: Positives Wissen über gefährliche Inhaltsstoffe - eines PVC Compounds POLYMER (Stoff), z.b. PVC Stoffrichtlinie - ADDITIV (Stoff/Verunreinigung), z.b. Blei Stoffrichtlinie Repr. Cat. 1; R61 Repr. Cat. 3; R62 Xn; R20/22 R33 N; R50-53 Stoff als Rezyklat, Verunreinigung im CLP - Ausnahme Registrierung CLP Rezyklat, wirkt sich 2(7d) nicht aus unter 2(7d), innerhalb der 20% PVC aus dem Recycling von Fensterprofilen (Blei Gehalt 0,3 %**) des Rezyklats wird bestimmt durch Verunreinigung weit unterhalb von 20% Stoffrichtlinie R52/53 CLP Aquatic Chronic 3 7 REACH und Kunststoffrecycling - Fachgespräch Repr. 1A STOT RE 2 * Aquatic Acute 1 Aquatic Chronic 1 Fazit Die Benennung des Stoffs zur Inanspruchnahme des Recycling Privilegs ist unabhängig von der und Kennzeichnung Das auf den Markt gebrachte Rezyklat muß auf Basis des Gefährlichkeitsprofils, d.h. auf Basis der Gefährlichkeit seiner Inhaltsstoffe/Bestandteile eingestuft werden Dabei spielt keine Rolle ob ein Bestandteil: Verunreinigung g aus dem primären Lebenszyklus, der Abfallbehandlung oder dem sekundären Lebenszyklus ist Bestanteil eines Gemischs das mit recycelt wurde (siehe Beispiel PVC DEHP, Gemisch beider führt zu einer ) Bestanteil eines Gemischs durch Zusatz eines Additivs aus einer Nachgeschalteten Anwendung Positives Wissen kann gleichwertig zu Tests sein 8 REACH und Kunststoffrecycling - Fachgespräch

5 Noch Fragen? Olaf Wirth (Dipl.-Biologe) Ökopol GmbH Institut für Ökologie und Politik Nernstweg D Hamburg Tel: +49(0) Fax: +49(0) REACH und Kunststoffrecycling - Fachgespräch

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