Wissen ist Zukunft. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wissen ist Zukunft. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit."

Transkript

1 Wissen ist Zukunft Seminarprogramm 2017 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit Seite 2

2 Wissen ist Zukunft Inhalt Seminarprogramm Auf den neuesten Stand gebracht! Update Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht 5-6 Die Restrukturierung von Unternehmen aus arbeitsrechtlicher Sicht 7-8 Grundkurs Betriebsverfassungsrecht 9-10 Grundlagen des Arbeitsrechts Grundlagen des Arbeitsrechts Teil II Personalauswahl Auswahlgespräche erfolgreich führen Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Abmahnung und Kündigung in der betrieblichen Praxis - Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Die Reform der Leiharbeit und die neuen Regeln für Werkverträge Arbeitsrecht für Führungskräfte Aufhebungsverträge Befristung, Teilzeit, Elternzeit und Elterngeld nach neuestem Recht Reisekosten aktuell Mitarbeiterkontrolle Arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Betriebsvereinbarungen Die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen nach neuestem Recht Low Performer: Der rechtssichere Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütung Seite 3

3 Wissen ist Zukunft Inhalt Seminarprogramm Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Direktionsrecht und Änderungskündigung Zeugnisse rechtssicher formulieren und analysieren Die Kosten des Betriebsrats Umfang und Grenzen der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers Die Beteiligung des Betriebsrates bei Kündigungen Die aktuelle Rechtsprechung des BAG zur Anhörung des Betriebsrates gemäß 102 BetrVG Erfolgreiche Gesprächsführung bei Krankenrückkehr- und Fehlzeitengesprächen sowie im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis Sachzuwendungen an Arbeitnehmer Geldwerte Vorteile aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht richtig behandeln Arbeitsrecht kompakt Betriebsverfassungsrecht kompakt Inhouse-Seminare Veranstaltungsorte / Die PfA GmbH AGB s / Kontakt Anmeldeformular Die PfA GmbH ist Mitglied bei Seite 4

4 2 tägiges Seminar Ihr Nutzen Sie lernen Begriff und Voraussetzungen aus arbeitsrechtlicher Sicht eines Betriebs(teil)übergangs i.s.d. 613a BGB kennen und können unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung von EuGH und BAG Strategien zur Vermeidung eines solchen entwickeln. Sie erhalten einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats vor und nach dem Betriebsübergang sowie über dessen Handlungsmöglichkeiten bei Betriebsänderungen. Sie lernen die geänderten Voraussetzungen kennen und sind in der Lage, diese bei den Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zu berücksichtigen. Sie erfahren strategische Optionen einer friedlichen Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan und erhalten Kenntnisse zum Einigungsstellenverfahren. Sie werden in diesem Seminar zur optimalen Gestaltung von Sozialplänen aus arbeits-, steuer- und sozialrechtlicher Sicht befähigt. Auf den neuesten Stand gebracht! Update Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für Praktiker Aktuelle Gesetzesänderungen und die wichtigsten Urteile aus der Rechtsprechung Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung - neue Spielregeln bei Leiharbeit und Werkverträgen Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) - und jetzt? Rentenpaket und Flexi-Rente Update zum Mindestlohngesetz Reform des Mutterschutzgesetzes Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) - Auswirkungen auf den Beschäftigtendatenschutz Das geplante Entgeltgleichheitsgesetz Bestandsaufnahme: 10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Aktuelles zu Einstellung und Arbeitsvertrag Neues zur Befristung von Arbeitsverhältnissen bzw. Arbeitsbedingungen, Teilzeit, Elternzeit und Elterngeld Termine & Veranstaltungsorte Di / Mi, den 09. und 10. Mai 2017, in Hamburg im Lindner Hotel Am Michel Mi / Do, den 21. und 22. Juni 2017, in Mannheim im Park Inn Hotel Mannheim Mi / Do, den 05. und 06. Juli 2017, in Düsseldorf im Renaissance Hotel Düsseldorf Di / Mi, den 26. und 27. September 2017, in Heidelberg im Marriott Hotel Heidelberg Aktuelles zur Arbeitszeit und Urlaubsrecht Neue Entwicklungen zur Krankheit des Arbeitnehmers und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement Neues zur Vergütung und Sonderzahlungen Aktuelles zur Reichweite des Direktionsrechts Neuere Rechtsprechung zu Arbeitszeugnissen Wichtige Entwicklungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Neueste Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht und zur betrieblichen Mitbestimmung Seite 5

5 2 tägiges Seminar Kein Gebiet, ist derart starken sowohl gesetzlichen als auch richterrechtlichen geprägten - Veränderungen und Wandlungen unterworfen, wie das Arbeitsrecht. Die zahlreichen gerade vollzogenen oder in naher Zukunft anstehenden Neuregelungen, die das Arbeitsrecht betreffen, zeigen dies erneut. Allen voran Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung, die Änderung der Arbeitsstättenverordnung, das Rentenpaket und die Flexi-Rente, sowie die neue EU Datenschutz-Grundverordnung. Weiterhin sind eine Vielzahl neuerer Entscheidungen des BAG sowohl im Individual als auch im Kollektivarbeitsrecht ergangen, die für die tägliche Arbeit in der Personalpraxis von Wichtigkeit sind. Ihre Kenntnis ist unerlässlich, da eine fehlerfreie, verantwortungsvolle Personalarbeit und Interessenvertretung nur durch zeitnahe Berücksichtigung und Umsetzung sichergestellt werden kann. Das Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Betriebs und Personalräte, die sich komprimiert und praxisnah über die aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren möchten. Unser beliebtes Seminar unterrichtet Sie über die bereits oben genannten Themenbereiche hinaus über weitere wichtige Neuregelungen auf dem Gebiet des Arbiets und Betriebsverfassungsrechts. Deshalb sind auch alle Personalverantwortlichen, Führungskräfte und Betriebsräte gehalten, zügig Ihre vorhandenen arbeitsrechtlichen Kenntnisse zu aktualisieren, um gravierende - nicht selten mit erheblichem (kostenmäßigen) Aufwandverbundene - Fehlentscheidungen zu vermeiden. Unsere versierten Arbeitsrechtsspezialisten machen Sie mit allen gesetzlichen Neuregelungen und ihrer praktischen Relevanz für die Betriebspraxis vertraut. Dieses 2. tägige Seminar konzentriert sich auf das Wesentliche und garantiert überschaubare kleine Lerngruppen. Seminar Informationen Seminarcode 360 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 1100,00 (zzgl. MwSt.) 1309,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Bleiben Sie up-to-date um Ihre tägliche Personalarbeit und Interessenvertretung sowie auch Ihre zukünftigen Aufgaben rechtssicher und erfolgreich erfüllen zu können Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Führungskräfte und Personalverantwortliche von Unternehmen sowie Betriebs- und Personalräte und Mitglieder der Personalausschüsse und der Mitarbeitervertretung. Es handelt sich um eine Veranstaltung nach 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 6

6 2 tägiges Seminar Die Restrukturierung von Unternehmen aus arbeitsrechtlicher Sicht Ihr Nutzen Sie lernen Begriff und Voraussetzungen aus arbeitsrechtlicher Sicht eines Betriebs(teil)übergangs i.s.d. 613a BGB kennen und können unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung von EuGH und BAG Strategien zur Vermeidung eines solchen entwickeln. Sie erhalten einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats vor und nach dem Betriebsübergang sowie über dessen Handlungsmöglichkeiten bei Betriebsänderungen. Sie lernen die geänderten Voraussetzungen kennen und sind in der Lage, diese bei den Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zu berücksichtigen. Sie erfahren strategische Optionen einer friedlichen Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan und erhalten Kenntnisse zum Einigungsstellenverfahren. Sie werden in diesem Seminar zur optimalen Gestaltung von Sozialplänen aus arbeits-, steuer- und sozialrechtlicher Sicht befähigt. Sie sind in der Lage, die Vor- und Nachteile von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften sowie von Transfersozialplänen einzuschätzen Termine & Veranstaltungsorte den arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Unternehmensumstrukturierungen und -übertragungen den im Vorfeld zu beachtenden Beteiligungsrechten der Betriebsverfassungsorgane den Voraussetzungen eines Betriebs(teil)überganges / einer Unternehmensänderung den Unterrichtspflichten des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern / dem Betriebsrat Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach 613a Abs. 6 BGB den Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs, einer Unternehmensumwandlung auf Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge der betriebsbedingten Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz, der Sozialauswahl, der Leistungsträgerregelung, Interessenausgleich mit Namensliste der Kündigung des Altarbeitgebers aufgrund eines Konzepts des Betriebserwerbers dem Betriebs(teil)übergang und der Betriebsänderung den strategischen Optionen einer friedlichen Verhandlung von Interessenausgleich und Soziaplan mit dem Arbeitgeber dem Einigungsstellenverfahren über Interessenausgleich und Sozialplan Erstatten einer fehlerfreien Massenentlassungsanzeige Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! dem Wiedereinstellungsanspruch von Arbeitnehmern nach einer betriebsbedingten Kündigung Seite 7

7 2 tägiges Seminar Juristische Fehleinschätzungen bei der Umstrukturierung und Übertragung von Betrieben oder bei einem größeren Personalabbau können ein Unternehmen in den Ruin führen. Jede Restrukturierung eines Unternehmens setzt im Vorfeld neben den wirtschaftlichen Planungen auch umfangreiche arbeitsrechtliche Prüfungen voraus. Nur dann, wenn der Arbeitgeber alle für eine Restrukturierung in Betracht kommenden Möglichkeiten kennt, kann er die für seinen Betrieb optimale Alternative auswählen. Aus Unkenntnis der von der Rechtsprechung eingeräumten Möglichkeiten werden häufig Restrukturierungen nur halbherzig umgesetzt und führen so zu dem Ergebnis, dass nach kürzester Zeit das Unternehmen erneut Einsparungen vornehmen muss. Personalabbaumaßnahmen bedürfen einer sorgfältigen Planung und einer genauen Kenntnis der Rechtslage. Das Beherrschen der Spielregeln von Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen sind das A und O. Sinnvoll sind auch Kenntnisse des Verfahrens vor der Einigungsstelle, da diese im Ernstfall sogar über die Höhe der Abfindungen entscheidet. Abbaumaßnahmen umfassen in arbeitsrechtlicher Hinsicht Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Betriebsratsanhörungen bis zu den erforderlichen Massenentlassungsanzeigen. Hinzukommen kann die Abwicklung des Personalabbaus über Transfergesellschaften. Schließlich muss richtig gekündigt werden. Dabei sind einige Stolperfallen zu beachten. Die Ausgliederung von Abteilungen und ggfs. die anschließende Übernahme dieses Bereiches durch einen Dritten kann (muss aber nicht) mit dem vollständigen Wechsel des Personals verbunden sein. Trotz des Kündigungsverbotes in 613a Abs. 4 BGB erlaubt die Rechtsprechung auch beim Betriebsübergang die gleichzeitige Durchführung von Restrukturierungen. Das BAG steht darüber hinaus auf dem Standpunkt, dass die Restrukturierung nicht alleine unter den Voraussetzungen des Unternehmens erfolgen muss, das den Betrieb abgibt, sondern dass der künftige Erwerber bereits Vorgaben hinsichtlich der neuen Struktur machen kann. Hierdurch wird vermieden, dass der Erwerber nach der Übernahme des Betriebes bestimmte Funktionen doppelt besitzt und nun eine Sozialauswahl zwischen seinen alten und den neu hinzugekommenen Mitarbeitern durchführen muss. Neben den strategischen Überlegungen über die Art und Weise der Restrukturierung werden die Referenten auf die Rechtsprechung des EuGH und BAG zu den Grundlagen für eine Betriebsänderung und zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Betriebs(teil)übergangs nach 613a BGB erläutern. Ein Fehler bei der Abgrenzung zwischen dem Betriebsübergang und der Betriebsänderung kann sehr teuere Konsequenzen für den Arbeitgeber nach sich ziehen. Von daher wird sich das Seminar in diesem Zusammenhang mit der von der Rechtsprechung gewählten Formulierung der auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit, welche im Rahmen des Betriebsübergangs ihre Identität zu bewahren hat, intensiv befassen. Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers und das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach 613a Abs. 5 und 6 BGB sind in der Praxis unbedingt zu beachten: unterrichtet der Arbeitgeber unzureichend, kann das sehr erhebliche finanzielle Folgen für ihn haben. Bei einer notwendigen Kündigung spielen die Sozialauswahl einschließlich der Leistungsträgerregelung und der Möglichkeit der Sicherung einer Personalstruktur sowie der Interessenausgleich mit Namensliste eine große Bedeutung und vergrößern den Spielraum auf Arbeitgeberseite, die Restrukturierung so zu gestalten, dass die Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden, mit denen der Betrieb wieder auf Erfolgskurs gebracht werden kann. Aufgrund der weitgehenden Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Betriebsänderungen sowie bei Outsourcing-Maßnahmen ist dieses Seminar nicht nur für die Arbeitgeberseite, sondern auch für die Arbeitnehmervertreter von erheblicher praktischer Relevanz. Seminar Informationen Seminarcode 325 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 1100,00 (zzgl. MwSt.) 1309,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebsbzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 8

8 2 tägiges Seminar Grundlagen des Arbeitsrechts Ihr Nutzen Sie erfahren, welche Vorschriften vor und beim Abschluss sowie hinsichtlich der Inhalte des Arbeitsvertrages zu beachten sind. Sie lernen die Grundzüge der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis kennen. Sie bekommen einen Überblick über die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien. Sie lernen die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kennen sowie die arbeitsrechtlichen Vorschriften, die dabei jeweils zu beachten sind. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in das Kündigungsschutzrecht und lernen dabei alle Kündigungsarten und deren Besonderheiten (Formerfordernisse) kennen. Termine & Veranstaltungsorte Mi / Do, den 17. und 18. Mai 2017, in Mannheim im Park Inn Hotel Mi / Do, den 14. und 15. Juni 2017, in Leipzig im The Westin Hotel Mi / Do, den 12. und 13. Juli 2017, in München im Eden Hotel Wolff Mi / Do, den 23. und 24. August 2017, in Hannover im Mercure Hotel Hannover City Di / Mi, den 19. und 20. September 2017, in Düsseldorf im Renaissance Hotel Düsseldorf Grundzüge des Arbeitsrechts Normenpyramide Kernbegriffe Unterscheidung Kollektives und Individualarbeitsrecht Tarifbindung du Anwendung von Tarifverträgen ohne Tarifbindung, Anbahnung von Arbeitsverhältnissen Diskriminierungsfreie Gestaltung von internen und externen Stellenausschreibungen Vorstellungsgespräche, Tests, Interviews sowie Fragerecht des Arbeitgebers versus Arbeitnehmerdatenschutz Form und Regelungen von Arbeitsverhältnissen AGB-Kontrolle: Die einzelnen Klauseln eines Arbeitsvertrags und deren Folgen Besondere Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen: Befristung, Teilzeit, Leiharbeit Abgrenzung zu freier Mitarbeit und Selbstständigkeit; Stichwort Scheinselbstständigkeit und deren Folgen Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien Die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung Arbeitsentgelt als Hauptpflicht des Arbeitgebers; Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung unter Beachtung des AGG Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis Unterschiedliche Bonus- und Prämienmodelle Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall flexible Arbeitszeiten; Urlaub (Zwangsurlaub); Kurzarbeitergeld und Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit Änderung und Anpassung bestehender Arbeitsbedingungen Ausübung und Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts Versetzung und Umgruppierung Änderungskündigung Streichung / Kürzung von Boni und Zulagen; Entgeltsenkung Beendigung von Arbeitsverhältnissen Einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverträgen; Stichwort: Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag Abmahnung Die verschiedenen Kündigungsformen und ihre praktische Relevanz allgemeiner Kündigungsschutz und Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz Wesentliche Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung: Fristen/Form/Inhalt und Zugang der Kündigung; Schriftformerfordernis nach 623 BGB Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses und erfolgreiche Prozess-Taktik Sozialrechtliche Konsequenzen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats Seite 9 Besonderer Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen Mutterschutzgesetz / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / Pflegezeitgesetz Schwerbehinderte Auszubildende Betriebsratmitglieder und andere Organe der Betriebsverfassung Anhörungsverfahren bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz

9 2 tägiges Seminar Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprüftes Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situationen sicher entscheiden. Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgeberseitigen Fragerechts aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert wie Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpolitische Entscheidungen in übergreifenden Zusammenhängen zu sehen und problemlösende Strategien einzuüben. Die Vermittlung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefestigten Rechtsprechung. Profitieren Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Angesichts der äußerst umfangreichen Materie des Arbeitsrechts lassen wir uns didaktisch-methodisch von den Prinzipien der Stoffreduktion und Repräsentation der Einzelfallgestaltung leiten. Mit Hilfe besonders anschaulicher Beispiele orientieren wir uns bei der Wissensvermittlung immer und immer wieder an der konkreten Praxis des Arbeitsrechts. Hochwertige, didaktisch sehr gut aufbereitete Tagungsunterlagen garantieren Ihnen ein müheloses Verfolgen des Vortrags: Sie müssen kaum etwas mitschreiben und können sich ganz auf den angesprochenen Sachverhalt konzentrieren. Wichtige Gesetzesauszüge, Checklisten, Muster-Formulierungen und natürlich das Seminarskriptum selbst dienen Ihnen später als nützliches Nachschlagewerk in der täglichen Personalarbeit. Nach dem Besuch dieses Grundkurses empfehlen wir Ihnen je nach Ihrer konkreten Funktion und Position im Unternehmen den Besuch vertiefender Seminare z.b. Update Arbeitsrecht. Auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Betrieben ermöglicht es, Grundlagen des Arbeitsrechts aus verschiedenen Perspektiven zu erörtern. Seminar Informationen Seminarcode 363 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 900,00 (zzgl. MwSt.) 1071,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die aktuellen Gesetzestexte und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 10

10 2 tägiges Seminar Grundkurs Betriebsverfassungsrecht Ihr Nutzen Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über die wesentlichen Grundlagen des BetrVG und können dieses Wissen in der Praxis anwenden. Sie kennen die Rechte und Aufgaben, aber auch die Pflichten des Betriebsrats. Sie erhalten einen Überblick über die verschiedenen Arten der Mitbestimmung des Betriebsrats. Sie lernen die Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses kennen. Termine & Veranstaltungsorte Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts Betriebsverfassungsrecht als Recht der Belegschaft Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes Organe der Betriebsverfassung und ihre Funktion Die Sonderstellung des Betriebsratsmitglieds im BetrVG Verhältnis von persönlichen Arbeitspflichten zu den Betriebsratsaufgaben Besonderer Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung während der Betriebsratsarbeit Pflicht zur Geheimhaltung und Haftung von Betriebsratsmitgliedern Übersicht über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Allgemeine Aufgaben / Kontrollaufgaben Art und Umfang der jeweiligen Auskunfts- und Unterrichtungsansprüche Informations-, Beratungs, Vorschlags- und Initiativrechte des Betriebsrats Abgrenzung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten Zwingende und freiwillige Mitbestimmung Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede als Werkzeuge der Mitbestimmung Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Fragen der Ordnung des Betrieb; Festlegung der Arbeitszeiten und Überstunden Urlaubsgrundsätze Technische Überwachungseinrichtungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliche Lohngestaltung / Gruppenarbeit Durchführung des Einigungsstellenverfahrens Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten Personalplanung und Beschäftigungssicherung Interne und externe Stellenausschreibungen Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen Aktuell: Leiharbeit Verfahren bei der Verweigerung der Zustimmung Rechtsfolgen bei Zustimmungsverweigerung Verletzung der Beteiligungsrechte durch den Arbeitgeber Einstieg in die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten Umfang und Reichweite der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Sachmittel, Ausstattung und Schulung des Betriebsrats Seite 11

11 2 tägiges Seminar Dieses Seminar ist sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte konzipiert, die sich in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht aneignen und praxisorientierte Kenntnisse hinsichtlich der wichtigsten betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften und der Beteiligungsrechte der Betriebsrats erlangen möchten. Gerade in Zeiten zunehmender Konkurrenz und Globalisierung kommt der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat in der täglichen Praxis besondere Bedeutung zu. Der Gesetzgeber hat das Betriebsverfassungsgesetz so ausgestaltet, dass es bei dauerhaften Auseinandersetzungen nur einen Verlierer gibt, nämlich den gesamten Betrieb. Am erfolgreichsten lässt sich das Wechselspiel zwischen den Personalverantwortlichen und Arbeitnehmervertretern regeln, wenn beide Seiten im vollen Umfang über ihre wechselseitigen Rechte und Pflichten unterrichtet sind. Eine im Betriebsverfassungsrecht hervorragend ausgebildete Personalabteilung und ein in diesem Arbeitsfeld ebenso geschulter Betriebsrat werden nur selten das Arbeitsgericht bemühen müssen. Das Seminar setzt keine Kenntnisse voraus und ist ein idealer Einstieg für Teilnehmer, die sich an zwei aufeinander folgenden Tagen in komprimierter Form über die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts informieren wollen, vor allem über diejenigen Themen, die für Personalverantwortliche und Betriebsräte erfahrungsgemäß die größte praktische Relevanz besitzen. Unsere versierten Referenten werden Ihnen in diesem praxisbezogenen Einführungskurs in anschaulicher Weise die Grundbegriffe des BetrVG und die Organe der Betriebsverfassung mit ihrer grundlegenden Funktion erläutern. Einen breiten Raum nehmen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ein. Wichtig sind dabei auch die Auskunfts und Informationsansprüche des Betriebsrats, ohne welche die später dargestellten Beteiligungs-, Mitwirkungs und Mitbestimmungsrechte in ihrer erheblichen Bedeutung für Betrieb und Gesamtbelegschaft weitgehend unverständlich bleiben. Der praxisorientierte Überblick der Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten liefert Ihnen damit das unentbehrliche Basiswissen für Ihre tägliche Arbeit. Um dem Betriebsrat die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber festgeschrieben, dass der Arbeitgeber die Kosten und den Sachaufwand des Betriebsrats zu tragen hat. Doch die unbestimmten Rechtsbegriffe des Gesetzes wie in eine Vielzahl aktueller Entscheidungen des BAG und der Instanzgerichte in jüngster Vergangenheit verdeutlichen bieten immer wieder Ansatzpunkte für Meinungsverschiedenheiten und gerichtliche Streitigkeiten. Daher bildet die neutrale und sachgerechte Information über die neueste Rechtsprechung zu Umfang und Grenzen der arbeitgeberseitigen Kostentragungspflicht ein weiterer inhaltlicher Baustein des Seminars. Mit dem an zwei Tagen vermittelten Rüstzeug im Gepäck und dem geschärften Blick für betriebliche Lösungsmöglichkeiten werden die Teilnehmer des Seminars in die Lage versetzt, entscheidende Fehler von vorne herein zu vermeiden. Unliebsame Überraschungen im Rahmen späterer Auseinandersetzungen bleiben Ihnen damit erspart. Selbstverständlich bietet Ihnen diese Veranstaltung zudem ausreichend Gelegenheit, eigene, d.h. betriebsspezifische Fragen zu stellen. Seminar Informationen Seminarcode 336 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 900,00 (zzgl. MwSt.) 1071,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die aktuellen Gesetzestexte und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 12

12 2 tägiges Seminar Grundlagen des Arbeitsrechts Teil II Ihr Nutzen Sie bekommen weiteren Einblick in die Grundzüge der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis kennen. Sie vertiefen die wichtigsten Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die arbeitsrechtlichen Vorschriften, die dabei jeweils zu beachten sind. Sie vertiefen das Kündigungsschutzrecht mit all seinen Kündigungsarten. Termine & Veranstaltungsorte Mi / Do, den 07. und 08. Juni 2017, in Hamburg im Lindner Hotel Am Michel Di / Mi, den 20. und 21. Juni 2017, in Köln im Hilton Cologne Di / Mi, den 22. und 23. August 2017, in Frankfurt am Main im Novotel Frankfurt City Mi / Do, den 06. und 07. September 2017, in Mannheim im Park Inn by Radisson Mannheim Di / Mi, den 19. und 20. September 2017, in Leipzig im The Westin Hotel Leipzig Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Grundzüge des Arbeitsrechts Normenpyramide Kernbegriffe Unterscheidung Kollektives und Individualarbeitsrecht Tarifbindung du Anwendung von Tarifverträgen ohne Tarifbindung Anbahnung von Arbeitsverhältnissen Diskriminierungsfreie Gestaltung von internen und externen Stellenausschreibungen Vorstellungsgespräche, Tests, Interviews sowie Fragerecht des Arbeitgebers versus Arbeitnehmerdatenschutz Form und Regelungen von Arbeitsverhältnissen AGB-Kontrolle: Die einzelnen Klauseln eines Arbeitsvertrags und deren Folgen Besondere Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen: Befristung, Teilzeit, Leiharbeit Abgrenzung zu freier Mitarbeit und Selbstständigkeit; Stichwort Scheinselbstständigkeit und deren Folgen Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien Die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung Arbeitsentgelt als Hauptpflicht des Arbeitgebers; Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung unter Beachtung des AGG Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis Unterschiedliche Bonus- und Prämienmodelle Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall flexible Arbeitszeiten; Urlaub (Zwangsurlaub); Kurzarbeitergeld und Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit Änderung und Anpassung bestehender Arbeitsbedingungen Ausübung und Reichweite des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts Versetzung und Umgruppierung Änderungskündigung Streichung / Kürzung von Boni und Zulagen; Entgeltsenkung Beendigung von Arbeitsverhältnissen Einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverträgen; Stichwort: Aufhebungs- und Abwicklungsvertrag Abmahnung Die verschiedenen Kündigungsformen und ihre praktische Relevanz allgemeiner Kündigungsschutz und Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz Wesentliche Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung: Fristen/Form/Inhalt und Zugang der Kündigung; Schriftformerfordernis nach 623 BGB Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses und erfolgreiche Prozess-Taktik Sozialrechtliche Konsequenzen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats Besonderer Berufsgruppen Sonderkündigungsschutz für besonderes geschützte bestimmter Arbeitnehmer Mutterschutzgesetz / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / Pflegezeitgesetz Schwerbehinderte Auszubildende Betriebsratmitglieder und andere Organe der Betriebsverfassung Anhörungsverfahren bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz Seite 13

13 2 tägiges Seminar Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprüftes Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situationen sicher entscheiden. Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgeberseitigen Fragerechts aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert wie Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpolitische Entscheidungen in übergreifenden Zusammenhängen zu sehen und problemlösende Strategien einzuüben. Die Vermittlung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefestigten Rechtsprechung. Profitieren Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Angesichts der äußerst umfangreichen Materie des Arbeitsrechts lassen wir uns didaktischmethodisch von den Prinzipien der Stoffreduktion und Repräsentation der Einzelfallgestaltung leiten. Mit Hilfe besonders anschaulicher Beispiele orientieren wir uns bei der Wissensvermittlung immer und immer wieder an der konkreten Praxis des Arbeitsrechts. Hochwertige, didaktisch sehr gut aufbereitete Tagungsunterlagen garantieren Ihnen ein müheloses Verfolgen des Vortrags: Sie müssen kaum etwas mitschreiben und können sich ganz auf den angesprochenen Sachverhalt konzentrieren. Wichtige Gesetzesauszüge, Checklisten, Muster- Formulierungen und natürlich das Seminarskriptum selbst dienen Ihnen später als nützliches Nachschlagewerk in der täglichen Personalarbeit. Nach dem Besuch dieses Grundkurses empfehlen wir Ihnen je nach Ihrer konkreten Funktion und Position im Unternehmen den Besuch vertiefender Seminare z.b. Update Arbeitsrecht Auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Betrieben ermöglicht es, Grundlagen des Arbeitsrechts aus verschiedenen Perspektiven zu erörtern. Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm- Koordinatorin, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter inhouse@pfa-arbeitsrecht.de Internet: Seminar Informationen Seminarcode 337 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 900,00 (zzgl. MwSt.) 1071,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die aktuellen Gesetzestexte und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 14

14 2 tägiges Seminar Personalauswahl Auswahlgespräche erfolgreich führen Ihr Nutzen Sie gewinnen Sicherheit in der Beurteilung von Bewerbern: Wer ist der beste Kandidat, wer passt am besten zum Unternehmen? Wie erkennt man Blender und wie können Sie sich vor ihnen schützen? Sie gestalten Bewerberinterviews variabler durch die Fähigkeit, richtig zu fragen und nachzufragen. Sie lernen unterstützende Entscheidungsinstrumente kennen. Sie verbessern die eigene Gesprächskompetenz durch Übungen und erhalten unmittelbares Feedback. Termine & Veranstaltungsorte Di / Mi, den 31. Jan. und 01. Feb. 2017, in Düsseldorf im Mercure Hotel Düsseldorf Hafen Mi / Do, den 22. und 23. Februar 2017, in Leipzig im The Westin Hotel Di / Mi, den 21. und 22. März 2017, in Heidelberg im Crowne Plaza Hotel Konkrete Gesprächsvorbereitungen Mindestkriterien festlegen Anforderungsprofil erstellen Umsetzung der Anforderungskriterien in Auswahlverfahren Fragenkatalog und Auswertungsbogen Bewerbungsunterlagen analysieren und bewerten Arbeitsrechtliche Praxishilfen für die Bewerberauswahl Zielgerichtete Gesprächsvorbereitungen Kompetenzen definieren Festlegung der Auswahlkriterien Bewerbungsgespräch entsprechend der zu besetzenden Stelle aufbauen Standardisierte und neutrale Auswahlverfahren anwenden Tipps und Best-Practice-Beispiele für den Idealfall eines Auswahlprozesses (Un-)geeignete Bewerber schnell identifizieren Effektive Gesprächsführung Erstellung eines strukturierten Gesprächsleitfadens Bewährte Fragetechniken und Strategien bei der Interviewführung Fachgerechte und arbeitsplatzbezogene Tests und Fragebögen Aktives Zuhören Gezielte Fragestellung Motivation, Kompetenz und Belastbarkeit des Bewerbers erkennen Zielführende Gesprächshaltung Klarheit in Struktur, Haltung und Prinzipien Typische Beurteilungsfehler erkennen und vermeiden Körpersprache richtig deuten Weitere Methoden der Personalauswahl Assessment-Center als innovative Interviewalternative Bewertungsbögen auswerten Arbeitsproben Wie komme ich zu einer Entscheidung? Regeln der Entscheidungsfindung anwenden Nicht nur Kompetenzen berücksichtigen, sondern auch Potenziale Übersichtstabelle als Entscheidungshilfe Entscheidungen auf Gruppenebene Beurteilung von Fähigkeiten und fachlicher Kompetenz Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Gleichbehandlung - Diskriminierung Rechtssichere und diskriminierungsfreie Gesprächsführung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Aufbewahrungspflichten vor dem Hintergrund der Beweislastpflicht des Arbeitgebers Verbotene Fragen Unzulässige Fragen nach dem AGG; Zulässige, aber riskante Fragen Seite 15

15 2 tägiges Seminar Qualifizierte, motivierte und leistungsstarke Mitarbeiter zu finden, stellt ein großes Problem dar. Ist ein Bewerber an einer Stelle ernsthaft interessiert, versucht er, sich in den Bewerbungsunterlagen und in den Personalauswahlgesprächen möglichst positiv zu verkaufen. Aber: Wie gut kann man einen Mitarbeiter oder Bewerber kennen lernen? Bewerbungsmappe oder Mitarbeitergespräche vermitteln einen soliden ersten Eindruck. Um sich aber ein detailliertes Bild über die Fähigkeiten, Kompetenzen und Potenziale machen zu können, bedarf es speziellerer Verfahren, denn Fehlentscheidungen bei der Bewerberauswahl können sehr teuer werden. Für eine gezielte Personalauswahl ist das persönliche, strukturierte Gespräch immer noch unverzichtbar und stellt hohe Anforderungen an die Gesprächsführenden. Deshalb fällt es untrainierten Interviewern oft schwer zu ermitteln: Ist der Bewerber tatsächlich ein Top-Kandidat oder nur ein Blender? In diesem Seminar vermitteln Ihnen unsere hochqualifizierten und erfahrenen Referenten die Interviewtechnik als ein wichtiges Instrument für die Personalauswahl. Dazu gehört wesentliches Grundlagen Wissen zu den Themen: Aufbau und Ablauf eines Bewerberinterview, Fragetechniken, Interviewanalysen, Gesprächsführung für schwierige Bewerber und schwierige Interview Situationen. Vorbereitung der Bewerbergespräche, Hilfsmittel und Checklisten sind weitere Themen. Weitere Besonderheiten sind Hilfestellungen zur Entwicklung eines eigenen Bewerberinterview Leitfaden und die Hilfe zur Erstellung von Interviewfragen, unter Beachtung der Bedingungen des AGG. Bei diesem Seminar geht es aber auch darum Bewerber, deren Täuschungsversuche, besondere Beurteilungsfallen und Verhaltensmuster zu erkennen und professionell als Personalreferent oder Führungskraft darauf reagieren zu können. Außerdem lernen Sie, Personalauswahlgespräche professionell und zielorientiert zu führen. Sie trainieren, zukunftsweisende Anforderungsprofile zu erstellen und mit ihrer Hilfe eine qualifizierte Vorauswahl unter den Bewerbern zu treffen. Sie üben außerdem Personalauswahlgespräche so vorzubereiten, durchzuführen und zu dokumentieren, dass anschließend eine qualifizierte, weil fundierte, Personalentscheidung möglich ist. Seminar Informationen Seminarcode 349 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 1100,00 (zzgl. MwSt.) 1309,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die aktuellen Gesetzestexte und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungskräfte mit Personalverantwortung Personaler sowie Recruiter Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 16

16 Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Ihr Nutzen Sie kennen die neue Gesetzeslage nach 84 Abs. 2 SGB IX und die Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements für alle Beschäftigten. Sie können die Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung einschätzen. Sie wissen, welche Folgen die Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen Vorschrift für den Arbeitgeber (z.b. Schadensersatzansprüche) hat. Sie sind in der Lage, das betriebliche Eingliederungsmanagement in die Praxis effizient und rechtssicher unter Einbindung des Betriebsrats umzusetzen Termine & Veranstaltungsorte der aktuellen Gesetzeslage nach 84 Abs. 2 SGB IX der Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements für alle Beschäftigten Begriff, Ziel und Anwendungsbereich des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz: Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung den Folgen der Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen Vorschrift für den Arbeitgeber Haftungsansprüche gegen den Arbeitgeber den Vorteilen des betrieblichen Eingliederungsmanagements für den Arbeitgeber (z.b. Prämien und Boni) und für die Beschäftigten den neuen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung sowie der Einbindung von BR und SBV Die Informationsrechte der betrieblichen Interessenvertretung den Voraussetzungen zur Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements in die Praxis: Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! -Krankenrückkehrgespräche und Erfolgskontrolle -Analyse von Krankheitsursachen und -verlauf -Maßnahmen zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit -die Rolle des Integrationsamtes und anderer gemeinsamer Servicestellen Erarbeitung von Mustern für die Betriebspraxis (Betriebsvereinbarung über die Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements; Anträge des Arbeitgebers gegenüber Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern auf Prämien oder Bonuszahlungen) Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Zusammenhang mit dem AGG Seite 17

17 Bereits seit ist durch die Novellierung des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) eine arbeitsrechtliche Vorschrift in Kraft getreten, die für alle Beschäftigungsverhältnisse und nicht nur für schwer behinderte Arbeitnehmer gilt. Deren wesentliche Änderung besteht in der Neufassung des 84 Abs.2 SGB IX. Nach dieser Regelung ist die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements durch den Arbeitgeber zwingend vorgeschrieben. Der Arbeitgeber hat danach mit der zuständigen Interessenvertretung (z.b. Betriebs- bzw. Personalrat), bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, die Möglichkeit zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten möglichst überwunden werden kann sowie mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und der Arbeitsplatz zu erhalten ist (betriebliches Eingliederungsmanagement). Es besteht hier eine klare Rechtspflicht des Arbeitgebers, das betriebliche Eingliederungsmanagement einzuführen und umzusetzen. Pflichtverletzungen können erhebliche Konsequenzen (u.a. Schadensersatzansprüche; Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung) nach sich ziehen. Erst langsam wird allen am Arbeitsprozess Beteiligten die immense praktische Bedeutung dieser nicht leicht zu verstehenden Vorschrift für die betriebliche Praxis deutlich. In nahezu jedem Betrieb, unabhängig von dessen Größe, finden sich Fälle, auf die diese Regelung anzuwenden ist - ein länger als 6 Wochen arbeitsunfähig kranker Mitarbeiter genügt! In dem eintägigen Seminar werden nun ganz konkrete Fragen nach der praktischen und arbeitsrechtlichen Relevanz des betrieblichen Eingliederungsmanagements gestellt und auch geklärt: Welche Voraussetzungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements müssen zwingend erfüllt sein? Auf wen ist es anzuwenden? Wie sieht das Verfahren inhaltlich im Einzelnen aus? Welche präventive Maßnahmen können umgesetzt werden? Welche Rechte und Pflichten haben die Beteiligten? Worüber sollten Beschäftigte aufgeklärt werden? Was können Betriebsräte tun? Was sind die Konsequenzen bei unterbliebenem Eingliederungsmanagement? Anhand aktueller Urteile der Rechtsprechung insbesondere des diesbezüglich richtungweisenden Urteils des BAG vom werden die Referenten des Seminars diese brisante Frage beantworten. Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements verlangt zwar zusätzliche organisatorische Maßnahmen, diese können sich aber für alle Beteiligten lohnen. Zum Beispiel für den Arbeitnehmer: Die Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben oder die Veränderung des Arbeitsplatzes. Für den Arbeitgeber könnte die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements neben der Verbesserung der Erfolgsaussichten in einem eventuellen Kündigungsschutzverfahren auch folgende Vorteile haben: Qualifiziertes Personal kann gehalten werden. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind motivierter und leistungsfähiger. Die Etablierung eines betrieblichen Eingliederungsverfahrens kann ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil bei der Suche nach neuen Fachkräften sein. Die Ursachen betrieblich bedingter Krankheiten können besser erkannt und schneller beseitigt werden. Die Zahl weiterer Krankheitsfälle und die damit verbundenen Lohnfortzahlungskosten und sonstige Störungen im Betriebsablauf dürften reduziert werden. Und nicht zuletzt bieten nach 34 SGB IX die Sozialleistungsträger, Fürsorgestellen und Integrationsämter den Arbeitgebern finanzielle Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Lohnkostenzuschüsse oder Prämien und Boni für die erfolgreiche Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Alle Seminarteilnehmer erhalten auch einen Musterentwurf zur Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Seminar Informationen Seminarcode 326 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Teilnehmerkreis Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Das Seminar richtet sich an alle Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte sowie Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Arbeitnehmer. Es handelt sich um ein Seminar gemäß 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs. 6 BperVG. Freistellung und Kostenübernahme für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber erfolgt nach 96 Abs. 4 und Abs. 8 SGB IX Seite 18

18 Abmahnung und Kündigung in der betrieblichen Praxis Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen Seite 19 Ihr Nutzen Sie bekommen einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Regelungen des Abmahnungs- und Kündigungsrechts. Sie kennen die Gründe und Voraussetzungen für eine Abmahnung und können diese rechtssicher formulieren. Sie wissen, welche typischen Fehler Sie bei Abmahnung und Kündigung unbedingt vermeiden sollten Sie lernen anhand von Praxisbeispielen die einzelnen Kündigungsarten und deren Besonderheiten kennen. Sie kennen die Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen und wie Sie diese einwandfrei aussprechen. Sie wissen, welche Punkte Sie bei einer Kündigung beachten müssen. Termine & Veranstaltungsorte Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Abmahnung Aufbau, Inhalt, richtige Formulierung, Zeitpunkt der Abmahnung, Anzahl der Abmahnungen Bei welchen Vorfällen darf eine Abmahnung ausgesprochen werden? Abmahnung als Voraussetzung einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung Rechtliche Möglichkeiten des Arbeitnehmers von der Gegendarstellung bis zur Entfernung der unberechtigt ausgesprochenen Abmahnung aus der Personalakte Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten des Betriebsrats Die Abmahnung im arbeitsgerichtlichen Prozess Kündigung ohne Formfehler, Kündigungsformalien Kündigungsfristen, Formerfordernisse, Mitteilung des Kündigungsgrundes Sicherstellung des Zugangs der Kündigung Der allgemeine Kündigungsschutz Wovor schützt das Kündigungsgesetz? Kündigungsfristen Kündigung und Abfindung Kündigung contra Aufhebungsvertrag Freistellung von der Arbeit Die verhaltensbedingte Kündigung Alkohol- und Drogenmissbrauch, Arbeitsversäumnis, Unpünktlichkeit, Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung, Straftaten im Arbeitsverhältnis, Bagatelldelikte, Internet-, -, Telefonnutzung, Konkurrenztätigkeit Wann führen Pflichtverstöße zur Kündigung? Die Prüfungsschritte der Verhältnismäßigkeit bei einer verhaltensbedingten Kündigung Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung unwirksam? Verhängung der Sperrzeit nach 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III Die verhaltensbedingte Kündigung bei Leistungsmängeln (Low Performer und Zero Perfomer) Die krankheitsbedingte Kündigung Häufige Kurzerkrankungen, lang anhaltende Erkrankung, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, krankheitsbedingte Leistungsminderung, Vortäuschen einer Krankheit, Alkoholsucht Relevantes zur krankheitsbedingten Kündigung: Von der negativen Gesundheitsprognose bis zur Beeinträchtigung der betrieblichen und wirtschaften Interessen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), Interessenabwägung Die Änderungskündigung Die Voraussetzungen der Änderungskündigung Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Änderungsgebot Folgen sowie Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung und Arbeitszeitänderung Die außerordentliche Kündigung Die gesetzlichen Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung Bei welchen Pflichtverstößen kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht Ausspruch der außerordentlichen Kündigung auch ohne Pflichtverstoß? Die Verhältnismäßigkeitsprüfung Die Wahl des mildesten Mittels Die außerordentliche Kündigung im Prozess Ausführungen zur sog. Druckkündigung Die Verdachtskündigung: Voraussetzungen einer außerordentlichen und ordentlichen Verdachtskündigung. Wann kommt eine Verdachtskündigung in Betracht Die Vorbereitungen vor dem Ausspruch der Verdachtskündigung Die Verdachtskündigung im arbeitsrechtlichen Prozess Praxisbeispiele, z.b. der Emily-Fall Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz: Betriebsräte, Eltern, werdende Mütter, Schwerbehinderte Tarifliche Unkündbarkeit Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Rechtssichere Anhörung des Betriebsrats nach 102 BetrVG Der ordnungsgemäß begründete Widerspruch des Betriebsrats, Folgen des Widerspruchs Aktuelle Rechtsprechung von EuGH und BAG

19 Keinem verantwortungsbewussten Arbeitgeber fällt es leicht, Arbeitsverhältnisse seiner Mitarbeiter zu kündigen; hängt doch an dem Arbeitsverhältnis nicht nur die finanzielle Existenz des Arbeitnehmers selbst sondern häufig auch die seiner Familie. In manchen Situationen ist aber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzig gangbare Weg für den Arbeitgeber, sei es, dass der Arbeitnehmer beharrlich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt oder z.b. den betrieblichen Ablauf durch eine Vielzahl von Kurzerkrankungen stört. Neben der betriebsbedingten Kündigung gibt es zwei weitere Möglichkeiten, die in der Praxis oft ungenutzt bleiben, weil man sie irrtümlich für nur schwierig durchsetzbar hält: Es sind die verhaltensbedingte, sowie die personen-/ krankheitsbedingte Kündigungen, die nutzbar sind, sofern keine dabei vermeidbare Formfehler begangen werden. Das Seminar gibt zunächst einen Überblick über alle Möglichkeiten zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. In diesem Seminar werden nicht nur sämtliche Kündigungsarten mit vielen Praxisbeispielen vorgestellt ( Die Kündigungsarten des Arbeitsrechts ), sondern auch alle einzuhaltenden Formalien. Folgende Themen stellen die Schwerpunkte des Seminars dar: Verhaltenskündigung: Fristgemäß, fristlos und wegen Verdacht!, Ermahnung und Abmahnung, Krankheitskündigung: Die drei Stufen der Kündigung wegen Krankheit, Tipps und Tricks für das Kündigungsschutzverfahren. Der rechtswirksame Ausspruch einer Kündigung ist insbesondere in Betrieben mit Mitbestimmung von der Erfüllung einer Reihe inhaltlicher und formaler Anforderungen abhängig. In vielen Fällen stehen Arbeitgeber in arbeitsgerichtlichen Verfahren vor der Wahl, entweder den bereits gekündigten Arbeitnehmer wieder zu beschäftigen oder den Weggang im Wege eines gerichtlichen Vergleichs mit einer hohen Abfindung zu erreichen. Häufig wäre dies nicht notwendig, wenn Kündigungen vor ihrem Ausspruch sorgfältig vorbereitet und formgerecht ausgesprochen worden wären. In diesem Seminar werden die Grundlagen für den Ausspruch rechtswirksamer Kündigungen vermittelt. Sie lernen die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen kennen, welche Fristen einzuhalten sind und in welcher Reihenfolge Sie die einzelnen Schritte gehen müssen. Zur Erleichterung der täglichen Arbeit erhalten Sie Checklisten und Formschreiben. Das Seminar vermittelt den Personalverantwortlichen und Betriebsräten das erforderliche Wissen zur verhaltens- sowie personenbedingten Kündigung. Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Ihnen die Referenten die Möglichkeiten und Risiken dieser beiden Kündigungsarten erläutern. Dabei wird das Zusammenspiel von Abmahnung und verhaltensbedingter ordentlicher und außerordentlicher Kündigung erläutert. Auch die Möglichkeiten eines Arbeitnehmers, gegen eine Abmahnung vorzugehen, werden selbstverständlich dargestellt. Des Weiteren wird es um die Frage gehen, welche Verhaltensweisen überhaupt abmahnungs- und/oder kündigungsrelevant sein können. Schließlich ist zu erörtern, in welchem Umfang der Betriebsrat ordnungsgemäß im Sinne von 102 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung anzuhören ist. Auch in der Praxis ungemein schwierige Fälle, wie Low Performer mit auffälligen Leistungsmängeln sowie Mitarbeiter mit langandauernder Krankheit oder häufigen Kurzerkrankungen werden im Zusammenhang mit der verhaltens- und personenbedingten Kündigung behandelt. Da das Kündigungsschutzrecht eine äußerst rechtsprechungsintensive Materie ist und zum Thema Kündigung jedes Jahr eine Vielzahl neuer Urteile ergeht, die wichtige Vorgaben für die Personalarbeit immer wieder neu setzen, werden hierzu die neuesten und wichtigsten Entscheidungen und Urteile der Arbeitsgerichte herangezogen. Schließlich erhalten Sie in dem Seminar auch rechtliche Sicherheit im Umgang mit gesetzlichen, tariflichen oder individuell vereinbarten Kündigungsverboten. Seminar Informationen Seminarcode 327 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Personalverantwortliche als auch an Betriebs- bzw. Personalräte und Mitglieder der SBV. Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrV / 46Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 20

20 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis Termine & Veranstaltungsorte Mittwoch, den 22. März 2017, in Mannheim im Leonardo Hotel City Center Donnerstag, den 11. Mai 2017, in Leipzig im The Westin Hotel Dienstag, den 13. Juni 2017, in Köln im Hilton Hotel Cologne Dienstag, den 18. Juli 2017, in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana Donnerstag, den 14. September 2017, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Dienstag, den 07. November 2017, in München im Mercure Hotel City Center Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Seite 21 Ihr Nutzen Sie erhalten einen kompakten Überblick über die Neuregelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Sie lernen mit Blick auf Ihr Unternehmen die wichtigsten Diskriminierungstatbestände und deren Rechtsfolgen sowie die Auswirkungen auf die Personalarbeit und andere betriebliche Bereiche kennen. Sie erfahren, wie und in welchem Umfang das Gesetz im Unternehmen umzusetzen ist und wie der Diskriminierungsschutz dauerhaft und rechtssicher gehandhabt werden kann. Sie kennen Wege zu einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur. Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien als Grundlage des Gesetzes Übersicht über die einzelnen gesetzlichen Regelungen des neuen AGG Anwendungs- und Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Diskriminierungsmerkmale und ihre Definition Rasse, ethnische Herkunft, Behinderung, Alter, Religion und Weltanschauung, Geschlecht und sexuelle Identität Formen der Diskriminierung Unmittelbare Benachteiligung Mittelbare Benachteiligung Belästigung, sexuelle Belästigung Anweisung zur Benachteiligung Zulässige unterschiedliche Behandlung Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion Positive Maßnahmen, zwingende Anforderungen der Tätigkeit Besondere öffentlich rechtliche Pflichten im Umgang mit Schwerbehinderten und Gleichgestellten SGB IX: Von der Stellensuche bis zur Prävention Rechte der Arbeitnehmer und Rechtsfolgen unzulässiger Diskriminierung Beschwerderecht Abhilfeanspruch Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers Maßregelungsverbot Schadensersatz/Schmerzensgeld Entschädigung bei einer Nichteinstellung Entschädigung bei Benachteiligungen durch kollektivrechtliche Vereinbarungen Bemessung der Entschädigung - Welche Elemente sind maßgeblich? Die neuen gesetzlichen Organisationspflichten des Arbeitgebers Erforderliche Maßnahmen, auch vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung treffen Durchführung von Schulungen der Mitarbeiter zur Unterbindung und Vorbeugung von Diskriminierung Unterbindung der Benachteiligung, z.b. durch Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung Haftung des Arbeitgebers für Handlungen Dritter Bekanntmachungs-, Aufklärungs- und Hinweispflichten Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle Der rechtssichere Umgang mit Diskriminierungsbeschwerden und Diskriminierungstatbeständen Das Beschwerderecht der Arbeitnehmer Die gesetzliche Pflicht nach dem AGG zur Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle Das Beschwerdeverfahren Beschwerderechte der Arbeitnehmer und Prüfungspflichten des Arbeitgebers Frühzeitige Wahrnehmung von Diskriminierungsgefahren Vermeidung von rufschädigenden Prozessen und Kampagnen durch umsichtiges Beschwerdemanagement Neue Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim AGG Überwachung der Einhaltung des AGG Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat nach 13 AGG Der rechtssichere Umgang mit Diskriminierungstatbeständen und -beschwerden Beteiligungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen Beteiligungsrechte bei Arbeitsentgelt, Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung Klagerecht bei groben Pflichtverletzungen des AGG Unterlassungsanspruch und Informationsrechte Beantragung von Ordnungs- und Zwangsgeld Anspruch auf bestimmte Maßnahmen des AGG Überprüfung und Anpassung von Betriebsvereinbarungen Besonders interessante Urteile zum AGG AGG und Kündigung, AGG und Geschlechterquote in Führungspositionen, aktuelle Auswahl

21 Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehen zahlreiche einschneidende Veränderungen des bisherigen Arbeitsrechts einher. Erheblichen Einfluss nimmt das Gesetz dabei nicht nur auf die Gestaltung nahezu aller Personalmaßnahmen, sondern auch auf die tägliche Arbeit von Führungskräften. Da sie als direkte Kontaktpersonen der Mitarbeiter in der Regel auch Ansprechpartner bei Diskriminierungsbeschwerden sind, kommt den Führungskräften bei der Risikovermeidung, der Sicherstellung von diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen und beim wirkungsvollen Schutz des Unternehmens vor ungerechtfertigten Klagen eine besondere Bedeutung zu. So obliegt es zumeist den Führungskräften, im Falle eines Diskriminierungsvorwurfs eine erste Einschätzung und Risikoerwägung vorzunehmen und die nach dem AGG drohenden Rechtsfolgen für das Unternehmen durch ein umsichtiges Beschwerdemanagement zu minimieren. Zudem ist es Aufgabe der Führungskräfte, mögliche Problemquellen und Diskriminierungstatbestände so früh wie möglich zu erkennen und zu beseitigen, um imageschädigende Gerichtsprozesse und unkalkulierbare Prozessrisiken für das Unternehmen bereits im Vorfeld zu verhindern. In dem speziell auf Führungskräfte zugeschnittenen Seminar erhalten die Teilnehmer einen strukturierten, kompakten und praxisorientierten Überblick über die Rechtslage und deren vielfältige Auswirkungen für das Unternehmen und die eigene Führungsaufgabe. Hierzu werden alle relevanten Inhalte des Gesetzes und die sich daraus ergebenden Risiken erläutert und anhand zahlreicher Praxisbeispiele verdeutlicht. Anhand zahlreicher konkreter Beispielfälle aus der Praxis werden die Teilnehmer für relevante Diskriminierungstatbestände sensibilisiert und bekommen wirkungsvolle Maßnahmen und Führungsstrategien zu deren Vermeidung, Früherkennung und Behebung aufgezeigt. Zudem werden den Teilnehmern wirksame Lösungs- und Gestaltungsansätze für eine diskriminierungsfreie Ausübung der eigenen Führungsarbeit sowie Maßnahmen zum Schutz vor ungerechtfertigten Diskriminierungsvorwürfen vorgestellt. Sie erhalten zunächst einen kompakten und praxisorientierten Überblick über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seine Anwendungsbereiche. Sie erfahren, welche Diskriminierungsmerkmale es gibt und werden vertraut gemacht mit den verschiedenen Formen und Arten von Diskriminierungstatbeständen nach dem neuen AGG. Sie lernen rechtssicher abzuschätzen, wann tatsächlich ein arbeitsrechtlicher Diskriminierungstatbestand vorliegt und welche Rechtsfolgen zu erwarten sind. Ebenso erfahren Sie, wann eine Ungleichbehandlung dennoch zulässig ist und wie sie begründet werden muss. Mit Hilfe vieler Praxisfälle werden die Teilnehmer für diskriminierungsrechtliche Risiken sensibilisiert. Weitere Themen dieses Seminars sind unter anderem: Welches Verhalten am Arbeitsplatz muss zukünftig vorbeugend unterbunden werden? Wann liegt nach dem AGG eine Benachteiligung vor? Wann liegt überhaupt eine Belästigung vor? Wie soll ein Vorgesetzter konkret verfahren, wenn ihm ein Fall von Belästigung bekannt wird? Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es gegen denjenigen, der benachteiligt oder belästigt? Die versierten Referenten werden Ihnen auf all diese Fragen konkrete und praktikable Antworten geben. Sie zeigen mögliche Gegenmaßnahmen und wirkungsvolle Strategien auf. Es werden konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, um mit zukünftig auftretenden Situationen rechtssicher umgehen zu können. Sie erhalten zudem umfangreiche Hinweise, Checklisten, Hilfen und Muster-Anleitungen zur Schaffung eines diskriminierungsfreien Betriebes. Zugleich bekommen Sie fundierte Strategieanweisungen für einen umfassenden Schutz im Vorfeld von Rechtsstreitigkeiten. Seminar Informationen Seminarcode 328 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 22

22 Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und die rechtssichere Gestaltung von Leiharbeit Die Reform der Leiharbeit und die neuen Regeln für Werkverträge Seite 23 Ihr Nutzen Am 25. November 2016 hat der Bundesrat ohne weitere Änderungen der AÜG- Reform zugestimmt! Zum 1. April 2017 treten erhebliche Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und bei dem Abschluss von Werkverträgen in Kraft! Hierdurch werden die Pflichten für Entleiher, aber auch für Verleiher verschärft. Wer rechtzeitig Risiken erkennen und Chancen nutzen möchte, sollte die kommenden Regeln jetzt kennenlernen, denn beim Inkrafttreten der Gesetzesänderungen wird es für viele Optionen zu spät sein. Auch die neuen Regeln zu Scheinwerkverträgen bergen große Risiken. Die bewusste oder unbewusste Umgehung von gesetzlichen und tariflichen Regeln durch Scheinwerkverträge kann zu hohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Ziel unseres Seminars ist es, die Fallstricke aufzuzeigen und Risiken vermeiden zu helfen. Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 09. Mai 2017, in Berlin im Victor s Residenz Hotel Berlin Donnerstag, den 11. Mai 2017, in Köln im art'otel cologne Donnerstag, den 16. Mai 2017, in Mannheim im Park Inn Hotel Dienstag, den 23. Mai 2017, in Karlsruhe im Schlosshotel Karlsruhe Mittwoch, den 31. Mai 2017, in München im MERCURE Hotel City Center Dienstag, dem 13. Juni 2017, in Hamburg im Novotel Hamburg Alster Dienstag, den 13. Juni 2017, in Leipzig im The Westin Hotel Donnerstag, den 20. Juli 2017, in Hannover im MERCURE Hotel Hannover City Dienstag, dem 27. Juli 2017, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel Die Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung dem Begriff der Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zum Arbeits-, Dienst- und Werkvertrag und freier Mitarbeit den Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer Die aktuellen Änderungen im AÜG und ihre Auswirkungen auf die Praxis Neue Definition des Begriffs Arbeitsverhältnis durch Gesetzgeber Neue Konkretisierung des Begriffs vorübergehend und Rechtsfolgen Neue Begrenzung der Höchstverleihdauer und Auswirkung auf die Praxis Unterbrechung der Höchstüberlassungsdauer Verbot des Weiterverleihs von Leiharbeitnehmern / Zwischenverleih durch Dritte Das neue Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers Anforderungen und Voraussetzungen der Festhaltenserklärung Neureglungen zur AÜG Erlaubnis Änderungen beim Equal Pay und bei den Equal Treatment Regelungen Das Einsatzverbot und Leistungsverweigerungsrecht der Leiharbeitnehmer im Arbeitskampf Ausnahmemöglichkeiten durch tarifvertragliche und betriebliche Regelungen Rechtssichere Vertragsgestaltung zwischen Arbeitnehmer - Entleiher und Verleiher nach den Gesetzesänderungen - Haftungsrisiken vermeiden! Geänderte Anforderungen an Form und Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags Neue Bezeichnungs- und Kennzeichnungspflichten Zulässige Höchstüberlassungsdauer richtig absichern Risiko der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung durch neue Rechtslage Gestaltung des Arbeitsvertrags, Geltung von Tarifverträgen Neue Rechtsfolgen beim Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben Unwirksamkeit der Arbeitnehmerüberlassung - Konstruktion eines Arbeitsverhältnisses?? Bußgeld- und Straftatbestände, Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen Auswirkung der Gesetzesänderung auf die betriebliche Mitbestimmung Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Mitbestimmung Schwellenwerte - neue Rechtsprechung des BAG Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der "Einstellung" von Leiharbeitern Erweiterte Unterrichtungs-, Informations- und Einsichtsrechte des Betriebsrats Pflicht zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Beteiligungsrechte Rechte der Leiharbeitnehmer in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht Werkverträge und weitere Personaleinsatzmodelle auf dem Prüfstand Abgrenzungsfragen und aktuelle Rechtspraxis Werk und Dienstverträge neu definieren Restriktivere Abgrenzung von selbständigem Personaleinsatz (Werkvertrag, Dienstvertrag, freier Mitarbeiter) und Arbeitnehmerüberlassung durch neue gesetzliche Festlegung der Abgrenzungskriterien Betriebliche Lösungen beim Einsatz von Werk und Dienstverträgen Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung Vor- und Nachteile des Personaloutsourcings

23 Mit dem in Kraft treten des geänderten AÜG werden ab 1. April 2017 verschärfte Anforderungen beim Einsatz von externem Personal gelten. Ziel dieser neuerlichen Gesetzesänderung soll sein, die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als kurzfristiges Instrument zur Personalbedarfsanpassung sicherzustellen und den Missbrauch von Leiharbeit zu verhindern. Auch der etwaige Missbrauch über Werkvertragsgestaltungen oder eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung soll u.a. durch die gesetzliche Fixierung der Abgrenzungskriterien zur Unterscheidung von Werk- und Arbeitsverträgen wirkungsvoll verhindert werden. Erstmalig wird der Begriff Arbeitsverhältnis in der Gesetzgebung definiert. Darüber hinaus wird die Vorratserlaubnis abgeschafft. Zudem werden die Rechte des Betriebsrats gestärkt. So muss das Unternehmen zukünftig die Arbeitnehmerüberlassung dem Betriebsrat offenlegen, was diesem mehr Einfluss verleihen soll. Die zeitnahe Kenntnis der geplanten Änderungen und deren professionelle Umsetzung sind unabdingbar, wenn Leiharbeiter im Unternehmen beschäftigt werden. Nur so lassen sich Fehler und unliebsame Überraschungen von vornherein vermeiden. In unserem Praxisseminar werden Sie daher auf Grundlage der gesetzlichen Änderungen mit allen wichtigen Neuerungen zur Leiharbeit und Werkverträgen und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Praxis vertraut gemacht. Sie erfahren u.a., worauf sich Unternehmen zukünftig bei der Planung des Personaleinsatzes einstellen müssen und welche inhaltlichen und formalen Regeln es umzusetzen und einzuhalten gilt. Die Modelle des Drittpersonaleinsatzes (Zeitarbeit oder Werkverträge) werden dargestellt und ihre Chancen u. Risiken besonders im Lichte der gesetzlichen Änderungen praxisnah beleuchtet. Dabei wird Ihnen von unseren versierten Experten verdeutlicht, welche Anpassungen sie in Ihrer bisherigen betrieblichen Praxis vornehmen müssen, um auch nach den Gesetzesänderungen auf der sicheren Seite zu sein. Nur so lassen sich rechtssicher etwaige Bußgelder- und Straftatbestände, sowie negative sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen vermeiden. Auch Betriebs- bzw. Personalräte sind gehalten, sich mit den neuen Regeln der Arbeitnehmerüberlassung zeitnah vertraut zu machen, um ihre Möglichkeiten nachhaltig ausschöpfen zu können. Seminar Informationen Seminarcode 353 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 450,00 (zzgl. MwSt.) 535,50 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, HR Professionals, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche, Personalreferenten sowie an Personal- und Betriebsräte, die mit dem Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen beschäftigt sind. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 24

24 Arbeitsrecht für Führungskräfte Rechtssicherheit in schwierigen Führungssituationen Einstellung von Mitarbeitern vorbereiten Fragerecht ausnutzen Probezeit und Probezeitverlängerung erfolgreich nutzen Ihr Nutzen Sie erhalten in diesem Seminar das erforderliche arbeitsrechtliche Know-how, um Ihre Mitarbeiter souverän, sicher und erfolgreich zu führen. Sie erfahren anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie Mitarbeiter rechtssicher einstellen, anweisen, überprüfen und beurteilen, umsetzen und versetzen, abmahnen oder entlassen. Ihnen werden die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung praxisnah erläutert. Mit diesem Wissen können Sie selbstsicher und konsequent handeln und steigern somit Ihre Führungskompetenz. Termine & Veranstaltungsorte Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Befristete Arbeitsverträge richtig einsetzen Richtiger Umgang mit dem Anspruch auf Teilzeit Elternzeit und der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit Geringfügige Beschäftigung richtig nutzen Mindestlohn insbesondere Mindestlohn und Praktikanten Dokumentationspflichten Rechtssicherheit bei bestehenden Arbeitsverhältnissen Arbeitszeiten, Urlaub, Krankheit Tätigkeiten und Versetzungsklauseln Lohn- und Gehaltsanpassungen Abmahnungen und Umgang mit Low Performern Direktionsrecht richtig ausnutzen Umsetzen und versetzen Änderungskündigung einsetzen Auf Störungen im Arbeitsverhältnis richtig reagieren Mitarbeitergespräche führen Ermahnung, abmahnen Strafversetzung prüfen Auflösung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen Kündigung und Kündigungsschutz Aufhebungsverträge gestalten Umgang mit schwierigen Mitarbeitern Leistungsmängel erfassen und angehen Krankheitsbedingte Fehlzeiten - Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement insbesondere Suchtkranke Mitarbeiter Innere Kündigung Vertrauensbruch Recht und Pflichten des Betriebsrats Geltungsbereich des Betriebsverfassungsrechts Betriebsvereinbarungen Mitbestimmungsrechte bei Tarifverträgen Wann gelten welche Verträge? Möglichkeiten des Tarifwechsels Seite 25

25 Es gilt in schwierigen Situationen nicht nur sozial, sondern auch juristisch kompetent zu handeln. Unkenntnis führt in einigen Fällen zu ungewollt gerichtlichen Auseinandersetzungen. Eine Vielzahl an Vorschriften und Gesetzen sind im Arbeitsrecht zu beachten. Schon bei einer kleinen Unachtsamkeit kann in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ein hoher Schaden die Folge sein. Daher gilt es: - genau zu wissen, was Sie tun sollten und was gesetzlich erlaubt ist. - Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil zu nutzen. - sich effektiv vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen. In diesem Seminar schaffen wir Ihnen klare Wege durch den Paragraphen-Dschungel und erläutern Ihnen, was Sie für den rechtssicheren Umgang mit Ihren Mitarbeitern und in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat beachten müssen. Es werden Probleme und Konflikte bei der Führung von Mitarbeitern erläutert und praxisbezogenen Lösungen zugeführt. Dabei werden die Grundlagen des Arbeitsrechts anhand kurzer Fälle erläutert. Die Teilnehmer gewinnen an arbeitsrechtlicher Sicherheit und Kompetenz. Das Seminar setzt sich zum Ziel, ein Leitfaden für die rechtliche Bewertung einzelner Maßnahmen zu sein, um so für beide Seiten - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - eine produktive Zusammenarbeit zu fördern. Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Skripte mit Lehrtext, Fällen, Checklisten, Musterformulierungen und aktueller Rechtsprechung. Sind dies die Fragen, die Sie in der Praxis beschäftigen? Dann buchen Sie jetzt und freuen Sie sich auf eine Veranstaltung, die Ihnen einen wertvollen Überblick bietet, wie man erfolgsreich seine arbeitsrechtlichen Kenntnisse in Unternehmen einführen und umsetzen kann. Inhouse Schulungen der PfA GmbH Das Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht zählt bundesweit zu den führenden Anbietern von beruflicher Weiterbildung und blickt auf mehr als 25 Jahre erfolgreiche Tätigkeit als Schulungsgesellschaft zurück. Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte besteht in der Konzeption und Durchführung von Inhouse-Schulungen. Wir passen auf Wunsch Themen und Inhalte Ihrem speziellen Weiterbildungsbedarf an oder entwickeln maßgeschneiderte Qualifizierungslösungen für Ihr Unternehmen. Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz und langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet. Seminar Informationen Seminarcode 330 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Wir würden uns freuen, Sie mit maßgeschneiderten Inhouse Schulungen dabei zu unterstützen, Ihre Mitarbeiter fit zu machen! Anfragen richten Sie bitte an inhouse@pfa-arbeitsrecht.de. Wir werden Ihnen umgehend ein unverbindliches und kostenfrei Angebot erstellen. Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Das eintägige Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Teamund Gruppenleiter sowie bereichsübergreifen Führungskräfte mit Personalverantwortung, die sich einen kompakten Überblick im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht verschaffen wollen. Seite 26

26 Aufhebungsverträge Aktuelle Entwicklungen - Gestaltungspraxis Ihr Nutzen Sie lernen die wesentlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften beim Abschluss und der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, insbesondere die möglichen Fehlerquellen kennen. Sie bekommen einen Überblick über die Regelungsinhalte der Aufhebungsverträge (z.b. Abfindungshöhe) und lernen als Arbeitgeber sowie Arbeitnehmervertreter neue arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Optimalisierungsstrategien kennen. Sie beherrschen als Arbeitgeber die in letzter Zeit durch den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Bundesagentur für Arbeit vorgenommenen Neuregelungen. Ziel des Seminar ist es, neben der Senkung bzw. Vermeidung der Folge -Kosten im Anschluss an die Beendigung von Arbeitsverhältnissen auch in Zukunft rechtssichere Verträge zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen abschließen zu können. Termine & Veranstaltungsorte Abschluss und Gestaltung von Aufhebungsverträgen (Form; Zustandekommen; Abschlussberechtigung Leitfaden, Checklisten, Mustervertrag, Fehlerquellen) Bedingte Aufhebungsverträge - Zuerkennung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Altersgrenzen - Abgrenzung zwischen Aufhebungsvertrag und Befristung Inhalt des Aufhebungsvertrages - Beendigung; Freistellung; Abfindung; Zeugnis; Erledigungsklausel - Beispiele mit Musterformulierungen - Abfindungshöhe, Fortzahlung der Vergütung - Freistellung und Urlaub, Urlaubsabgeltung - Dienstwagen, Wettbewerbsverbot, Outplacementkosten, Mindestlohn - Auswirkungen der Schuldrechtsreform Auswirkungen der AGB-Regelungen und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Sozialversicherungsrechtliche Aspekte - Ruhezeiten; Sperrzeit, Erstattungsansprüche - Aktuelle Rechtsprechung Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld Beseitigungsmöglichkeiten von Aufhebungsverträgen Hinweis- und Aufklärungspflichten - Beendigung auf Initiative des Arbeitnehmers / Arbeitgebers - Rechtsfolgen bei Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten - Abdingbarkeit der Hinweispflicht Unser Serviceplus Aktuelle Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Seite 27

27 Die einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist in der Praxis mindestens ebenso wichtig wie die einseitige Vertragsbeendigung durch eine Kündigung. Insgesamt haben sollten Sie die Spielregeln im Hinblick auf die Vermeidung von Ruhens und Sperrzeiten kennen. Veränderungen für den Abschluss von Aufhebungsverträgen haben auch der gesetzliche Mindestlohn und die geänderte Rechtsprechung zu Urlaub und Freistellung mit sich gebracht. Wer als Arbeitgeber noch rechtssicher einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag schließen will, muss die in der letzten Zeit durch den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Bundesagentur für Arbeit vorgenommenen Neuregelungen beherrschen. Andernfalls droht im Anschluss an die einvernehmliche Beendigung gleichwohl eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Konsequenzen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Betriebsräte, die ihre Kollegen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen unterstützen, können dies nur, wenn sie die neuen Urteile, die veränderten Dienstanweisungen und die neuen gesetzlichen Regelungen kennen. Ziel des Seminars ist es deshalb, nicht nur die Folge -Kosten im Anschluss an die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu senken bzw. zu vermeiden, sondern auch künftig rechtssichere Verträge zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen abschließen zu können. Neben den Grundsatzfragen des Aufhebungsvertrages werden die Referenten des Seminars auf die Vielzahl von gravierenden Änderungen eingehen, die es in jüngster Vergangenheit auf dem Gebiet der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen gegeben hat. Deren Nichtbeachtung kann ggfs. für die betroffenen Arbeitnehmer zu erheblichen nachteiligen Konsequenzen, insbesondere zu einem sperrzeitbedingten teilweisen Verlust von Arbeitslosengeld führen. Ein besonderer Fokus der Veranstaltungsreihe wird daher auf die geänderten sozialrechtlichen Konsequenzen gelegt. Die Referenten werden den Teilnehmern anhand praktischer Beispiele erläutern, welche Risiken Aufhebungsverträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter sozialrechtlichen Gesichtspunkten nunmehr haben. Für den Abschluss von Aufhebungsverträgen spielt es im Entscheidungsprozess der Parteien eine erhebliche Rolle, ob und ggfs. wie sich z.b. die Zahlung von Abfindungen auf die Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes auswirkt. Die Erörterungen erfolgen unter Berücksichtigung der neuen Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu 144 SGB III (Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeit). Da im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverträgen umfangreiche Pflichten von beiden Vertragsparteien zu erfüllen sind, wird ein weiterer Schwerpunkt auf der inhaltlichen Ausgestaltung von Aufhebungsverträgen liegen. Hier soll es den Teilnehmern ermöglicht werden, Fehlerquellen zu erkennen und so in der Praxis zu vermeiden. Seminar Informationen Seminarcode 331 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 28

28 Befristung, Teilzeit, Elternzeit und Elterngeld nach neuestem Recht Ihr Nutzen Sie wissen auf was Sie beim Abschluss, der Verlängerung und der Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen achten müssen, Sie wissen wie das Instrumentarium der Befristung für Ihr Unternehmen einschließlich der Mitarbeit mit dem Betriebsbzw. Personalrat gezielt nutzen können, wie sich die neueste Arbeitsrechtsprechung zur Ablehnung eines Teilzeitwunsches aus betrieblichen Gründen entwickelt und welche Konsequenzen dies für die Praxis hat, was Sie unbedingt bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen sowie bei der Elternund Pflegezeit berücksichtigen müssen, welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen für Arbeitgebver und Beschäftigte sich im Einzelfall ergeben und wie Sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen agieren und reagieren können und müssen. Termine & Veranstaltungsorte Mittwoch, den 21. Juni 2017, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Dienstag, den 11. Juli 2017, in Köln im art'otel cologne Donnerstag, den 21. September 2017, in Hamburg im Holiday Inn Hamburg Dienstag, den 10. Oktober 2017, in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana Mittwoch, den 15. November 2017, in Berlin im Victor s Residenz Hotel Berlin Mittwoch, dem 06. Dezember 2017, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel Die Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung mit und ohne Sachgrund Schriftformerfordernis in der Praxis "Formfallen" beim Abschluss und bei der Verlängerung von befristeten Verträgen Vorsicht: Zuvor-Beschäftigung bei der Befristung ohne Sachgrund Der Wind dreht sich wieder! Folgen unzulässiger Befristung Hier: Zwangspensionierung wegen tarifvertraglicher Altersgrenzen, wiederholte Vertretung und Haushaltsbefristung Stichwort: Kettenverträge - Institutioneller Missbrauch Besonderheit: Befristung bei älteren Arbeitnehmern Kündigung während der Befristung Informationspflicht des Arbeitgebers Arbeitsgerichtsprozess: Klagefrist, Beweislast usw. Beteiligung des Betriebsrats bei Abschluss und Beendigung befristeter Arbeitsverträge Teilzeitarbeit im Betrieb Formen der Teilzeitarbeit Anspruch auf Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit Fristen und Geltendmachung von Teilzeitarbeit Ablehnungsrecht des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen Diskriminierungsverbot Beteiligungsrechte des Betriebsrats Durchsetzungsmöglichkeiten vor Gericht (ggf. auch im Eilverfahren) Aktuelle Rechtsprechung Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Anspruchsvoraussetzungen Form und Frist Bezugszeitraum, Verlängerungsmöglichkeiten Auskunftspflichten Elterngeld und Elterngeld Plus Aufteilung des Anspruchs unter den Eltern Beanspruchung der Partnermonate Erforderlichkeit der Zustimmung des Arbeitgebers Teilzeittätigkeit während der Elternzeit Kündigungsschutz während der Elternzeit Rückkehr aus der Elternzeit Mutterschutzgesetz Voraussetzungen, Dauer und Fristen Beschäftigungsverbote, Kündigungsverbote, Leistungen Pflegezeitgesetz Voraussetzungen, Dauer und Fristen Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes Sozialversicherungsrechtliche Absicherung Beteiligungsrechte des Betriebsrates Familienpflegezeitgesetz Voraussetzungen, Dauer und Finanzierung Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes Seite 29

29 Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Arbeitsverträge sind aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Den Arbeitgebern gibt die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen mehr Flexibilität bei der Personalplanung. Arbeitnehmer erhalten über ein befristetes Arbeitsverhältnis die Chance auf den beruflichen Einstieg oder Neueinstieg. Möglich ist Teilzeitarbeit in allen Berufsgruppen, auch bei qualifizierten Tätigkeiten und leitenden Positionen unabhängig von Alter oder Geschlecht. Befristete Arbeitsvertragsverhältnisse sowie die Beschäftigung in Teilzeit stellen demnach heutzutage keine Besonderheit mehr dar. In der Praxis herrschen jedoch oft frappierende Unkenntnis und Unsicherheit über die korrekte Anwendung der speziellen Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung auf diesem Gebiet wird eher beiläufig zur Kenntnis genommen. Daher werden Sie im ersten Teil dieses Seminars umfassend mit den Problemen des befristeten Arbeitsvertrages vertraut gemacht. Betriebsräte sollten in der Lage sein, ihre Kollegen korrekt darüber zu informieren, wann und in welcher Form eine Klage vor dem Arbeitsgericht gegen eine vermeintlich oder tatsächlich unwirksame Befristung erhoben werden muss. Personalverantwortliche müssen die formellen und materiellen Hürden bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages kennen, um kostenträchtige Fehler zu vermeiden. Alle Beteiligten müssen zur Wahrung ihrer Rechte nicht nur über die aktuelle Gesetzeslage, sondern natürlich auch über die neueste Rechtsprechung der Arbeitsgerichte umfassend und zeitnah informiert sein. Das Bundesarbeitsgericht ist von seiner bisherigen Rechtsprechung zur sogenannten Zuvor- Beschäftigung abgewichen und eröffnete damit den Arbeitsvertragsparteien neue Möglichkeiten. Aber Vorsicht: gerade dreht sich der Wind. Hier ist der aktuelle Stand von entscheidender Bedeutung für die Personalarbeit. Außerdem werden die neuen Entwicklungen zur Zulässigkeit von Zwangspensionierungen wegen tarifvertraglicher Altersgrenzen, der Wirksamkeit von befristeten Arbeitsverträgen wegen wiederholter Vertretung und der Wirksamkeit von Haushaltsbefristungen vorgestellt. Der Anspruch auf Teilzeit, insbesondere während und nach der Elternzeit, hat in den Unternehmen erheblich an Bedeutung gewonnen. Denn immer häufiger wird in Betrieben die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestellt, eine Frage, die fast zwangsläufig mit der Reduzierung der Arbeitszeit verbunden ist. Daher werden in diesem Seminar auch alle Fragen rund um das Thema "Teilzeit" ausführlich behandelt. Personalverantwortliche und Betriebsräte müssen über die Anspruchsvoraussetzungen, aber auch über die Möglichkeiten des Arbeitgebers Bescheid wissen, dieses Begehren aus betrieblichen Gründen abzuwehren. Insbesondere den Begriff "betriebliche Gründe" wird von den Referenten anhand von Praxisfällen konkretisiert werden. In diesem Zusammenhang werden den Arbeitgebern und den Personalabteilungen auch umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten auferlegt. Bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten müssen Arbeitgeber mit einer empfindlichen Schadenersatzpflicht rechnen. Einen Anspruch auf Elternteilzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hierzu hat der Gesetzgeber mit dem Elterngeld Plus zum Änderungen geschaffen, die die Gestaltung der Elternzeit noch flexibler machen soll. Darüber wird selbstverständlich ausführlich informiert. Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, also auch bei Teilzeit, befristeten Verträgen und bei geringfügigen Beschäftigungen. Daher vermittelt diese Veranstaltung Personalern und Betriebsräten nicht nur das erforderliche Wissen auf dem neuesten Stand im rechtssicheren Umgang mit Befristung und Teilzeit. Die Seminarteilnehmer erhalten zudem auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sowie der Gesetzeslage einen umfassenden und kompakten Überblick über die Eltern- und Pflegzeit. Dabei wird selbstverständlich die neue Familienpflegezeit mit den gesetzlichen Änderungen ab nicht fehlen.. Mit Recht wird von den Mitarbeitern erwartet, dass sie vollständig und sachlich fehlerfrei unterrichtet werden, insbesondere nicht zuletzt über schlichte Formalien, die bei der Anwendung der Eltern- wie auch Pflege- oder Familenpflegezeit zu beachten sind. So etwa, welche Anspruchsvoraussetzungen oder Fristen zu erfüllen sind und welche Modelle der Betrieb für den beruflichen Wiedereinstieg vorsieht. Bei den Referenten dieser Veranstaltung handelt es sich um erfahrene Praktiker des Arbeitsrechts, die den Teilnehmern nicht nur ihr eigenes Wissen vermitteln, sondern ihnen auch die Gelegenheit bieten werden, eigene aktuelle Probleme ihres Betriebs zu thematisieren. Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Seminar Informationen Seminarcode 332 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungskräfte mit Personalverantwortung und Leiter der Personal- und Rechtsabteilungen sowie an Betriebsbzw. Personalratsmitglieder, die neben Befristungen und Teilzeitwünschen auch über Fragen zur Eltern- und Pflegzeit beraten und entscheiden müssen Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 30

30 Reisekosten aktuell Ihr Nutzen Sie verbreitern und vertiefen Ihr grundlegendes Reisekostenwissen, Das Seminar bringt Ihnen- mehr Abrechnungssicherheit und Know-how für die Praxis, - die Möglichkeit, Ihre Fragen aus der Praxis mit dem Referenten zu besprechen, - Lösungen für Ihren Alltag, - mehr, Sie bekommen Sicherheit bei der Abrechnung von Reisekosten und im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten, für die Sie die Reisekosten bearbeiten und - Argumente bei der Diskussion mit Innenrevision und/oder der Lohnsteuerprüfung. Reisekostenreform "Erste Tätigkeitsstätte" statt "regelmäßige Arbeitsstätte" Notwendige arbeits- und dienstrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers Umfassende gesetzliche Neuregelungen Rechtsgrundlagen Neudefinition der sog. Ersten Tätigkeitsstätte Abgrenzung zur auswärtigen Tätigkeitsstätte Berücksichtigungsfähige Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten Erleichterungen bei Verpflegungsmehraufwendungen Einführung einer zweistufigen statt der bisherigen dreistufigen Staffelung Erleichterung bei den Mindestabwesenheitszeiten Aufzeichnungserleichterungen Auswirkungen auf Auslandsreisen Neuregelungen bei Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber Pauschale Kürzung der Verpflegungspauschbeträge Einführung einer neuen Pauschalversteuerungsmöglichkeit Doppelte Haushaltsführung Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung Vereinfachungen bei der Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Kosten Fortbildungsreisen, Incentive-Reisen Termine & Veranstaltungsorte Donnerstag, den 16. März 2017, in Mannheim im Leonardo Hotel City Center Dienstag, den 04. April 2017, in München im Eden Hotel Wolff Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Mitreisende Familienangehörigen, Auslandsentsendung Arbeitsrechtliche Konsequenzen der Reisekostenreform Nachweis- und Bescheinigungspflichten des Arbeitgebers Neues Einführungsschreiben des BMF zur Reisekostenreform Auswirkungen des BMF Schreibens Ergänzungen und Klarstellungen bei der Definition der ersten Tätigkeitsstätte Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte bei einem Dritten Persönliches Erscheinen an der ersten Tätigkeitsstätte Zusammenrechnung der Abwesenheitszeiten bei Verpflegungsmehraufwendungen Kürzung von Verpflegungsmehraufwendungen bei Mahlzeitengestellungen Doppelte Haushaltsführung Fallstricke bei der Bewirtung von Arbeitnehmern Bewirtung auf einer Dienstreise Bewirtung auf Veranlassung des Arbeitgebers Arbeitsessen, Arbeitsessen anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes Belohnungsessen Geschäftsfreundebewirtung, (aktive und passive Bewirtung) Kürzung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen Anwendung der amtlichen Sachbezugswerte Seite 31

31 Ziel unseres Praxisseminars ist es, Sie über die neuesten Entwicklungen und Tendenzen in der Reisekostenabrechnung zu informieren und Ihnen die Konsequenzen für Ihren Arbeitsalltag zu erläutern. Die Reisekostenreform und das BMF Schreiben werden weiterhin ein großes Thema sein. Viele offene Fragen sind durch das BMF Schreiben geklärt worden. So wird die Definition der ersten Tätigkeitsstätte klar definiert, die ungeklärten Fälle bei den Verpflegungsmehraufwendungen werden konkretisiert und Fragen bei der doppelten Haushaltsführung werden beantwortet. Weiterhin stellt sich in der Praxis häufig die Frage, welche steuerlichen Konsequenzen bei der Bewirtung von Arbeitnehmern und Geschäftsfreunden zu ziehen sind. Wie lassen sich diese Fälle voneinander abgrenzen? Wie sind diese Fälle zu dokumentieren, damit es keine Beanstandungen durch das Finanzamt gibt? Und was ist eigentlich eine Mahlzeit? Häppchen? Warm? Kalt? Was wird als Mittagessen definiert und was führt folglich zu einer Kürzung des Pauschbetrages? In unserem Praxisseminar erläutern Ihnen unsere Referenten, welche verschiedenen Bewirtungsanlässe es gibt und wie diese steuerlich zu würdigen sind. Es werden alle Zweifelsfragen erörtert und sämtliche Fallstricke aufgezeigt, damit Sie alle Formvorschriften einwandfrei einhalten können. Seminar Informationen Seminarcode 348 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung, Personalverantwortliche und Personalreferenten sowie Betriebsräte, die in den Bereichen Personal, Lohnund Gehaltsabrechnung sowie Finanzbuchhaltung tätig sind. Seite 32

32 Mitarbeiterkontrolle Arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Ihr Nutzen Sie kennen die Ziele und verschiedenen Formen der Mitarbeiterkontrolle. Sie wissen, welche reaktionsmöglichkeiten dem Arbeitgeber bei unzulässigen Verhaltensweisen des Arbeitnehmers zur Verfügung stehen. Sie erfahren die Rechte des Betriebsrats zur Abwehr rechtswidriger Kontrollmaßnahmen und können diese in der Praxis anwenden. Sie sind in der Lage, Konfliktsituationen zwischen den Überwachungsbefugnissen des Arbeitgebers und entgegenstehenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers zu erkennen. Mitarbeiterkontrolle - Überblick Kontrollbereiche und Gefährdungspotentiale rechtliche Grenzen der Mitarbeiterüberwachung Gebot der Verhältnismäßigkeit: Ziele der Mitarbeiterkontrolle Leistungs- und Verhaltenskontrolle Schutz des Betriebes vor Vermögensschäden Überwachung der sonstigen betrieblichen Ordnung Formen der Mitarbeiterkontrolle offen erkennbare versus verdeckte Mitarbeiterkontrolle stichprobenartige Kontrolle versus generelle Überwachung systematische Kontrolle versus konkret individueller Überprüfung Krankenüberwachung Hausbesuche, Einsatz von Detektiven, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Beweiswert und Entkräftung Kontrollen zum Schutz vor Vermögensdelikten Leibesvisitationen und Torkontrollen, Kamera- und Videoüberwachung, Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 04. April 2017, in Hamburg im Holiday Inn Hamburg Donnerstag, den 11. Mai 2017, in München im Novotel München City Dienstag, den 13. Juni 2017, in Leipzig im The Westin Hotel Donnerstag, den 29. Juni 2017, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Donnerstag, den 31. August 2017, in Hannover im Mercure Hotel Hannover City Kontrollen von -, Internet- und Telefonnutzung Gestaltungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsvertragsgestaltung Folgen von beschränkte/unbeschränkter/untersagter Privatnutzung Problem Betrieblichen Übung durch geduldete Privatnutzung Kontrollen im Bereich der Suchtmittel Alkohol- und Rauchverbote, Suchtmittelverbot, Alkoholtest und Blutprobe, Drogenscreening, Folgen des pflichtwidrigen Handelns durch den Arbeitnehmer Rüge und Abmahnung bei Fehlverhalten des Mitarbeiters, Tatkündigung und Verdachtskündigung Kostentragungspflicht z.b. von Detektiven Vertragsstrafe und Schadensersatz Konsequenzen der rechtswidrigen Kontrolle durch den Arbeitgeber Unterlassungsanspruch, Schadensersatz und Schmerzensgeld Beweisverwertungsverbot für den Arbeitgeber Rechte des Betriebsrats zur Abwehr rechtswidriger Kontrollmaßnahmen (Erzwingbare) Mitbestimmung nach dem BetrVG Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats bei Planung, Umsetzung und Änderung von Kontrolleinrichtungen Gerichtliche Durchsetzung der Mitbestimmung (Sofortmaßnahmen) Gestaltung von praxistauglichen Betriebsvereinbarungen Aktuelle Rechtsprechung zur Mitarbeiterkontrolle Seite 33

33 Vertrauen ist gut! Kontrolle ist besser? Privates Surfen im Internet, führen privater Telefonate, Krankfeiern oder Diebstahl von Firmeneigentum verursachen immense Kosten für den Arbeitgeber und stören den Betriebsfrieden. Auf rund 120 Mrd. wird der jährliche Schaden geschätzt, der allein durch Wirtschaftsdelikte und durch Arbeitsausfall in Folge privaten Surfens im Internet in deutschen Unternehmen verursachte wird. Die Liste der Delikte, mit denen Mitarbeiter ihre Arbeitgeber schädigen, ist lang. Die Spannweite reicht von Verstößen gegen die Arbeitspflicht (z. B. "Blaumachen", Krankschreibung, Arbeitsbummelei, exzessive Nutzung betrieblicher Kommunikations- und Informationssysteme für private Zwecke, Ausübung von Nebentätigkeiten während der Arbeit) bis hin zu Straftaten, die sich unmittelbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers richten (z. B. Diebstahl von Firmeneigentum, Unterschlagung anvertrauter Gelder, Abrechnungs- oder Spesenbetrug, Datenmanipulation, Bestechung, Geheimnisverrat). Daher ist es dem Arbeitgeber grundsätzlich erlaubt, seine Mitarbeiter zu kontrollieren. Er soll damit in die Lage versetzt werden, einerseits die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenpflichten des Arbeitnehmers zu überwachen und andererseits sein Vermögen zu schützen und für die Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung zu sorgen. Eine einheitliche gesetzliche Regelung über die Zulässigkeit und Reichweite von Mitarbeiterkontrollen existiert nach derzeitiger Rechtslage zwar nicht, aber vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung sind vielfältige Grenzen gesteckt. Damit ist die Kontrolle von Mitarbeitern für Unternehmen zwar einerseits eine regelmäßig notwendige Angelegenheit, andererseits aber auch eine heikle Angelegenheit, die zahlreiche Rechtsfragen aufwirft. Eine wichtige Beschränkung liegt zunächst im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, das grundrechtlich verbürgt ist. Schwierigkeiten bereitet dabei allerdings oft der Umstand, dass die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht von vornherein feststeht, sondern sich erst aus einer im Einzelfall anzustellenden Abwägung mit den (zumeist) gegenläufigen Rechten und schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers ergibt. Dabei kommt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung zu. Stets müssen die Kontrolle an sich sowie ihre Durchführung in einem angemessenen Verhältnis zum Überwachungszweck stehen. Da verschiedene Kontrollmaßnahmen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, das gerade hier sehr umfassend ausgestaltet ist, unterliegen können sie nicht einseitig durch den Arbeitgeber eingeführt bzw. angeordnet werden. Hierdurch entsteht eine weitere Begrenzung der Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers. Auch weitreichende datenschutzrechtliche Vorschriften, die in der Praxis zu beachten sind, wirken hier einschränkend. Das Problem einer wirksamen, gleichzeitig aber auch rechtlich einwandfreien Kontrolle der Mitarbeiter gehört mithin zu den schwierigsten Fragen des Arbeitsrechts. Unser Seminar gibt Ihnen daher zunächst einen Überblick über die entscheidenden Rechtsgrundlagen und Sie werden vertraut gemacht mit den arbeitsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der betrieblichen Mitarbeiterkontrolle. Anhand von Praxisbeispielen und mit Hilfe der neuesten Rechtsprechung lernen Sie die gängigsten Formen zur Mitarbeiterkontrolle kennen und können ihren Einsatz hinsichtlich ihrer Zulässigkeit rechtssicher bewerten. Ebenso werden die Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats aufgezeigt und das schwierige Terrain zwischen den geschützten Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers und den Kontrollbefugnissen des Arbeitgebers erläutert. Da Kontrollen nur dann sinnvoll sind, wenn daraus die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden können, wird darüber hinaus auch auf Fragen der Beweissicherung und Verwertbarkeit von Kontrollergebnissen sowie Maßnahmen gegen überführte Mitarbeiter eingegangen. Auch die Folgen einer rechtswidrigen Kontrolle durch den Arbeitgeber werden thematisiert. Nicht zuletzt werden die Referenten Sie mit den jüngsten Leitentscheidungen des BAG zur Mitarbeiterüberwachung vertraut machen, um aus arbeitsrechtlicher Sicht die Frage zu klären, welche Formen der Mitarbeiterkontrolle zulässig sind und was mit dem Betriebsrat zweckmäßigerweise vereinbart werden kann. Die Referenten geben Ihnen zahlreiche Praxistipps und Handlungsempfehlungen so z.b. zur rechtssicheren Gestaltung von Betriebsvereinbarungen oder zu Gestaltung von Arbeitsverträgen. Selbstverständlich steht Ihnen ausreichend Zeit für Ihre eigenen Fragen und Diskussionsbeiträge zur Verfügung. Umfangreiche Materialien (Musterformulare und Checklisten) dienen zum Nachschlagen und erleichtern den Praxistransfer. Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Seminar Informationen Seminarcode 351 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Teilnehmerkreis Die Veranstaltungen richteten sich ausdrücklich sowohl an Personalverantwortliche als auch an Unternehmer, Geschäftsführer, Betriebs- und Personalräte. Es handelt sich um ein Seminar gemäß 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs.6 BPersVG. Seite 34

34 Betriebsvereinbarungen - Möglichkeiten und Grenzen in der betrieblichen Praxis - Ihr Nutzen Sie erhalten einen fundierten und aktuellen Überblick über die Rechtsgrundlagen von Betriebsvereinbarungen und kennen die Rechtswirkungen, die von einer Betriebsvereinbarung für die Betriebsparteien ausgehen können. Sie wissen, wie Sie im Einzelfall Betriebsvereinbarungen korrekt formulieren, abschließen und in der betrieblichen Praxis mit Erfolg durchsetzen können. Sie lernen die Auswirkungen eines Betriebsübergangs oder einer Unternehmensumwandlung auf Betriebs- oder Gesamtbetriebsvereinbarungen kennen. Termine & Veranstaltungsorte Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Rechtsgrundlagen von Betriebsvereinbarungen Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung (Begriff und Bedeutung) Betriebsvereinbarung und andere Vereinbarungsformen Einseitige Zusagen, Gesamtzusagen und Individualzusagen Betriebliche Übung Regelungsabsprache Regelungsgegenstand, Möglichkeiten und Grenzen der Regelungen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates Regelungsgegenstände nach dem BetrVG Erzwingbare Betriebsvereinbarungen Freiwillige Betriebsvereinbarungen Vorrang Tarifvertrag und Gesetz Abschluss von Betriebsvereinbarungen Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung Regelungszuständigkeit Betriebsratsbeschluss Verhandlungen mit den Betriebsparteien, Verhandlungsstrategien Zulässiger Inhalt Betriebsinterne und externe Sachverständige Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen Einigungsstellenverfahren arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren Wirkung von Betriebsvereinbarungen Wirkung bei erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen Ansprüche von Arbeitnehmern aus Betriebsvereinbarungen Durchführung und Kündigung von Betriebsvereinbarungen Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung durch den Arbeitgeber, den Betriebsrat oderarbeitnehmer und optionale Handlungsmöglichkeiten Durchsetzung von Ansprüchen aus Betriebsvereinbarung durch Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer Kündigung und Nachwirkung von erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen Auswirkungen des Betriebsübergangs auf Betriebsvereinbarungen Fortgeltung der Betriebsvereinbarung bei Wahrung der Betriebsidentität Probleme normativer Fortgeltung bei Übergang von Betriebsteilen Voraussetzungen der individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen Normative Fortgeltung der Gesamtbetriebsvereinbarung - bei Übergang von Betrieben und Teilbetrieben? - als Einzelbetriebsvereinbarung? Kollisionsregeln bei konkurrierenden normativ geltenden Betriebsvereinbarungen im Erwerberbetrieb Erarbeitung einer Checkliste (Worauf ist beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu achten?) und Musterbeispiele Seite 35

35 Die Betriebsvereinbarung ist die eine Form der Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Als Gesetz des Betriebes hat sie bei erzwingbaren Betriebsvereinbarung unmittelbare und zwingende Wirkung zu Gunsten oder auch zu Lasten der Arbeitnehmer. Arbeitszeit, Datenschutz oder Beschäftigungssicherung: Die Betriebsvereinbarung ist ein unverzichtbares Mitbestimmungsinstrument. Sie bietet Betriebs- bzw. Personalräten weitreichende Möglichkeiten, innerbetriebliche Regelungen mit dem Arbeitgeber abzuschließen. So können im Interesse beider Parteien Vereinbarungen getroffen werden, die genau auf die speziellen Belange eines Betriebes zugeschnitten sind. In dem Seminar, das sich sowohl an die Arbeitgeber, Personalverantwortlichen als auch an die Betriebs- bzw. Personalräte wendet, erfahren Sie die Basics zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Betriebsvereinbarungen. Vom formal richtigen Abschluss über rechtlich zulässige Inhalte bis hin zur Beendigung von Betriebsvereinbarungen - wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt. Denn in der betrieblichen Praxis ist seriösen Schätzungen zufolge mehr als die Hälfte aller abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen zumindest teilweise unwirksam, weil Formfehler gemacht, sie nicht vom zuständigen Gremium abgeschlossen werden oder sie andere Fehler enthalten. Darüber hinaus zeigen Betriebsvereinbarungen oft unklare Regeln oder Lücken. Mit jeder Vereinbarung wird die betriebliche Realität gestaltet und ist damit Ausfluss der Gestaltungsmöglichkeit, eine Einschränkung ist damit nicht gegeben. Durch die Ausübung der Mitbestimmungsrechte und das Treffen einer Regelung realisiert sich die Mitbestimmung und wird vertraglich fixiert. Durch den Abschluss einer Vereinbarung sind die Gegenstände, die geregelt werden, eine reale Umsetzung der Mitbestimmung. Welche Bereiche durch Betriebsvereinbarung rechtssicher geregelt werden können, welche arbeitsrechtlichen Vorschriften hier zu beachten sind und welche Initiativrechte der Betriebsrat durchsetzen kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Zudem wird als eine Durchsetzungsmöglichkeit die Einigungsstelle vorgestellt und die Frage beantwortet, welche Auswirkungen ein Betriebsübergang oder eine Unternehmensumwandlung auf betriebsexistierende Betriebs- bzw. Gesamtbetriebsvereinbarungen haben. Seminar Informationen Seminarcode 333 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Das eintägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte und Personalverantwortliche sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 36

36 Die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen nach neuestem Recht Ihr Nutzen Sie können Arbeitsverträge rechtssicher und fehlerfrei formulieren und unter strategischen Überlegungen optimal gestalten. Sie wissen, wie Sie Arbeitsverträge gesetzeskonform prüfen und im Zweifelsfalle mit Änderungen rechtssicher durchsetzen können. Sie lernen die einzelnen Regelungsbereiche bei der Vertragsgestaltung, insbesondere unzulässige Klauseln im Arbeitsvertrag kennen. Sie sind in der Lage, auch Aufhebungsverträge nach dem neuen AGB-Recht anzuwenden. Arbeitsvertrag - Abschluss, Form und Inhalt Grundsatz der Vertragsfreiheit Die Auswirkung des Mindestlohngesetztes auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen - Mindestlohn, geringfügig Beschäftigte, Praktikanten Dokumentationspflicht u.v.m. - Kontrolle des Arbeitsvertrages auf Vollständigkeit anhand des Nachweisgesetzes, Stichwort: Praktikanten Anwendbarkeit der Regelungen zur Inhaltskontrolle ( 310 III, IV BGB) Überraschende und mehrdeutige Klauseln Unklarheitenregel 305 c Abs. 2 BGB Das Transparenzgebot des 307 Abs. 1 S. 2 BGB Rechtsfolgen unwirksamer Klauseln Grundsätze und aktuelle BAG-Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle (u.a. zur Wirksamkeit in Formulararbeitsverträgen und zur Wirksamkeit von Versetzungsklauseln) Als Korrektiv dazu: Die Blue Pencil Rechtsprechung des BAG Konsequenzen des AGG auf die rechtskonforme Vertragsgestaltung Termine & Veranstaltungsorte Rechtssichere Inbezugnahme von Tarifverträgen (Änderung der Rechtsprechung) Gestaltung von allgemeinen Klauseln (z.b. Versetzungsklauseln, flexible Vergütung, Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalten, Altersgrenzen, Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsklauseln) Gestaltung besonderer Klauseln (z.b. Öffnungs- und Bezugnahmeklauseln, Dienstwagenregelungen, Zielvereinbarungen, Internet- und nutzung, Vertragsstrafen, Wettbewerbsverbot, Ausschluss- sowie Verfallsklauseln) Rechtssichere Klauseln bei Mehrarbeits- und Überstundenvergütung Gestaltungsmöglichkeiten zur Flexibilisierung (z.b. Versetzungs-, Freiwilligkeits- Widerrufs- und Anrechnungsklauseln sicher gestalten) Befristung von Verträgen und einzelnen Vertragsbedingungen Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Kontrolle und Änderung bzw. Anpassung bereits bestehender Verträge ( Altverträge ) (z.b. Umsetzung von Änderungen, Möglichkeiten der Vertragsanpassung, Mitbestimmungsund Mitwirkungsrechte des Betriebsrats, Besonderheiten bei Tarifbindung) Stichwort: Vertragsänderung oder Änderungskündigung AGB-Kontrolle durch den Betriebsrat Aktuelles zu Aufhebungsverträgen, insbesondere die Durchführungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zur Sperrzeit Leitlinien mit taktischen Hinweisen zur Gestaltung von Arbeitsverträgen in der Praxis Seite 37

37 Die Wichtigkeit von Arbeitsverträgen wird nach wie vor von vielen Arbeitgebern (aber auch von Arbeitnehmern) in der Praxis unterschätzt. Ebenso werden in zahlreichen Arbeitsverträgen nach wie vor nichtige und unwirksame Vertragsklauseln verwendet, die spätestens bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Schwierigkeiten führen können. Verträge müssen die höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigen. Gerade die verschiedenen Senate des Bundesarbeitsgerichts selbst haben in zahlreichen Entscheidungen eine seit Jahrzehnten gefestigte Rechtsprechung geradezu über Bord geworfen, zum Teil mit, zum Teil aber auch ohne Vertrauensschutz. Es gilt daher, die Kontrollmaßstäbe der neuesten Rechtsprechung des BAG genauestens zu kennen. Die Überarbeitung alter Vertragsmuster ist für die Personalarbeit zwingend erforderlich geworden. Nur so kann einer fehlerhaften Vertragsgestaltung durch die Verwendung unvollständiger und ungenauer Formulierungen oder durch die vernachlässigte Anpassung von Vertragsklauseln vorgebeugt werden, die oftmals über Jahrzehnte unangetastet geblieben waren. Was sind die wichtigsten Probleme bei der Anwendung des AGB-Rechts und was gilt es bei der Vertragsgestaltung zu beachten? Wie wirkt sich das Mindestlohngesetz auf die Vertragsgestaltung aus? Welche Klauseln müssen im Einzelfall angepasst werden? Gibt es rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung neuer Verträge und wie soll taktisch vorgegangen werden? - Auf diese und andere Fragen geben Ihnen unsere langjährig tätigen Referenten verlässliche Antworten. Sie gehen auch auf die Vielzahl von Rahmenbedingungen ein, die für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer zu beachten sind: Neben der Rechtsprechung stellen auch Gesetzgeber und Verwaltungspraxis ständig neue Anforderungen an den Personaler. Aber auch für Betriebs- und Personalräte ist es unerlässlich, die in Formulararbeitsverträgen enthaltenen Bestimmungen sorgfältig zu überprüfen, wollen Sie Ihre Kollegen unterstützen und gegen unzulässige Klauseln vorgehen. Ein Thema dieses Seminars bildet die aktuelle Gesetzeslage unter Einbeziehung der aktuellsten Rechtsprechung wieder. Seminar Informationen Seminarcode 334 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 38

38 Low Performer: Der rechtssichere Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern in der betrieblichen Praxis - Arbeitsrechtliche Instrumente und Handlungsmöglichkeiten- Ihr Nutzen Sie erhalten einen Überblick über die Möglichkeiten zur Identifizierung von Leistungsdefiziten in der betrieblichen Praxis. Sie erfahren, welche arbeitsrechtlichen Instrumente und personalorientierte Maßnahmen es bei leistungsschwachen Mitarbeitern gibt. Sie wissen, wie man sich von Low Performern rechtssicher trennt und welche Alternativen es zur Kündigung gibt. Sie kennen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit leistungsschwachen Mitarbeitern. Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 21. Februar 2017, in Köln im Hilton Hotel Cologne Donnerstag, den 23. März 2017, in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana Donnerstag, den 11. Mai 2017, in Berlin im Park Inn Berlin Alexanderplatz Dienstag, den 27. Juni 2017, in Mannheim im Park Inn Hotel Dienstag, den 11. Juli 2017, in Hamburg im Holiday Inn Hamburg Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Erscheinungsformen und Ursachen für Leistungs- und Verhaltensdefizite Definitionen und begriffliche Abgrenzungen Indikatoren: Häufige Fehlzeiten, innere Kündigung, Leistungsabfall, Kundenbeschwerden Ursachen: Überforderung, Fehlbesetzung, Krankheit, altersbedingte Leistungsminderung, betriebliche Gründe, Qualifikationsmängel Identifizierung von Schlecht- und Minderleistungen in der betrieblichen Praxis Leistungspflicht im Arbeitsverhältnis Wann liegt ein arbeitsrechtlich relevantes Leistungsdefizit vor? Anforderungsprofile, Messung von Arbeitsergebnissen, Arbeitsleistung vergleichbarer Arbeitnehmer - Wie Sie Mitarbeiter sicher einschätzen können Abgrenzung: Fehlende Leistungsfähigkeit/fehlende Leistungsbereitschaft - will nicht vs. kann nicht Kontrolle der Leistung (Zulässigkeit und Grenzen der Leistungsüberwachung), Arbeitnehmerdatenschutz, Mitbestimmung des Betriebsrates Das Kritikgespräch mit Low Performern: Korrektur und Motivation Verhaltensänderungen fördern und bewirken; Potentiale richtig einschätzen Zielkorridore definieren und durch konkrete Zielvereinbarungen oder Anweisungen umsetzen Umgang mit Widerständen Diskriminierungsverbote des AGG beachten Absprachen, Maßnahmen, Ergebnisse rechtssicher protokollieren Gefahren des Angst-Dopings - Auf dem Weg zum Burn Out Arbeitsrechtliche Instrumente und personalorientierte Maßnahmen Entgeltminderung wegen Minderleistung und Schadenersatz wegen Schlechtleistung sowie Widerruf übertariflicher Leistungen? Leistungsabhängige Vergütungsmodelle Abgruppierung: Korrektur unrichtiger Eingruppierung Teams verändern / Umsetzung auf einen anderen leidens-/qualifikationsgerechten Arbeitsplatz Durchführung eines betriebliches Eingliederungsmanagement (auch: Gesundheitsprävention) Personalentwicklungsmaßnahmen: Anlernen, qualifizieren und fortbilden Richtige Abfassung der Abmahnung bei Leistungsmängeln Begriff und Rechtsgrundsätze der Abmahnung, Alternativen Form, Inhalt und Zeitpunkt der Abmahnung Besserungs-, Reaktionsfrist und Geltungsdauer Entwertung der Warnfunktion bei gehäuften Abmahnungen Rechtssichere Trennung bei anhaltenden Leistungs- und Verhaltensmängeln Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrag als Alternative zur Kündigung Änderungs- oder Beendigungskündigung? Anwendbarkeit der personen- oder verhaltensbedingten Kündigung? Low Performer bei betriebsbedingten Kündigungen (Leistung in der Sozialauswahl) Kündigungsrechtliche Besonderheiten: Abgestufte Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers und Beachtung der aktuellen BAG-Rechtsprechung Anhörung des Betriebsrates Geschützte Personenkreise Arbeitnehmer mit Behinderungen, Gleichgestellte, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder Ältere Mitarbeiter (altersbedingte Leistungsdefizite) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, insbesbesondere Versetzung ( 95 Abs. 3, 99 BetrVG) Ab-/Umgruppierung ( 99 BetrVG) Rechtssichere Anhörung des Betriebrats bei Kündigungen nach 102 BetrVG Formschreiben, Checklisten und Leitfäden für die Praxis Seite 39

39 Nicht jeder Arbeitnehmer arbeitet immer so gut, wie er es könnte und sollte. Um in Zeiten des globalen Wettbewerbs erfolgreich zu sein, ist aber ein Unternehmen mehr denn je auf leistungsstarke und motivierte Mitarbeiter angewiesen. Nicht ohne Grund geraten deshalb sog. Low Performer verstärkt in den Mittelpunkt. Unstreitig dürfte die Tatsache sein, dass es in vielen Unternehmen Mitarbeiter gibt, die konstant schlecht arbeiten und daher erhebliche Kosten verursachen. Auch der Anspruch des Unternehmens, eine konsequente Leistungsorientierung zu verfolgen, kann ernsthaft nicht in Frage gestellt oder aufgegeben werden, da das Leistungsprinzip eine Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns ist. Doch der korrekte Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern verlangt eine differenzierte, sorgfältige und vor allem auch eine gerichtsfeste Lösung dieses heiklen Problems. Aus diesem Grund ist die Devise up or out verfehlt und unangebracht. Zudem hat die BAG-Rechtsprechung inzwischen durch mehrere wegweisende Urteile rechtliche Standards und Schranken vorgegeben, die in der betrieblichen Praxis nicht unberücksichtigt bleiben dürfen. In diesem Seminar lernen Sie als Personalverantwortliche, Führungskräfte sowie Personal- und Betriebsräte Formen der Leistungsmängel von Arbeitnehmern kennen, die auf Dauer für ein Unternehmen nicht zu akzeptieren sind. Für Führungskräfte wie auch für Personal- bzw. Betriebsräte ist es dabei schwierig, angemessen und arbeitsrechtlich korrekt zu handeln. Insbesondere muss nämlich die Frage geklärt werden, wann überhaupt ein arbeitsrechtlich relevantes Leistungsdefizit vorliegt. Neben den Möglichkeiten zur Identifizierung von Schlecht- und Minderleistungen werden Ihnen die Referenten auch verschiedene arbeitsrechtliche Instrumente und personalorientierte Maßnahmen beim Umgang mit Low Performern vermitteln. Hierzu zählt zunächst das Kritikgespräch mit leistungsschwachen Mitarbeitern, das im konkreten Fall strukturiert vorzubereiten und möglichst in Form von konkreten Zielvereinbarungen oder Anweisungen umzusetzen ist. Dabei müssen unbedingt die Diskriminierungsverbote beachtet werden, die das AGG festgelegt hat. Eine ganz wesentliche Entschärfung des brisanten Themas erreichen Sie als Arbeitgeber und Führungskraft schon dadurch, dass Sie möglichst frühzeitig den Personal- bzw. Betriebsrat in Ihre Entscheidungen einbinden. Dies betrifft z.b. Fragen der Versetzung des Mitarbeiters auf einen anderen Arbeitsplatz, Maßnahmen im Zuge eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, aber auch die Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung und Fortbildung des betroffenen Mitarbeiters. Sollten trotz dieser präventiven Maßnahmen die Leistungs- und Verhaltensmängel der betroffenen Mitarbeiter anhalten, bleiben Ihnen die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten der Abmahnung und Kündigung, ggf. auch der Abschluss von Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträgen als Alternative. Doch gerade bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt es Stolpersteine und Fallstricke, auf die Sie die Referenten im Einzelnen hinweisen. Eine Kündigung muss in der Regel durch die Abmahnung vorbereitet werden. Das Seminar zeigt Ihnen, wie Sie eine Abmahnung bei Schlecht- und Minderleistungen rechtssicher und wirkungsvoll umsetzen. Vor allem gilt es, grobe Formfehler zu vermeiden oder durch mehrmaliges (unnötiges) Abmahnen eine Entwertung dieser arbeitsrechtlichen Sanktion zu bewirken. Auch bei der Frage, welche Kündigungsform bei konstanten Leistungs- und Verhaltensmängeln in Frage kommt (Anwendbarkeit der verhaltens - oder personenbedingten Kündigung) erhalten Sie in dem Seminar praxisorientierte Hinweise und Empfehlungen. So stellen Ihnen die Referenten Schritt für Schritt dar, wie Sie sich rechtssicher von leistungsschwachen Mitarbeitern trennen können. Sie vermitteln Ihnen das unverzichtbare Fachwissen, das selbstverständlich die kündigungsrechtlichen Besonderheiten für Low Performer umfasst. Ein professionelles Trennungsmanagement schließt heute in jedem Fall die aktive Beteiligung des Personal- bzw. Betriebsrats ein, der auf diesem Gebiet ohnehin weitreichende Mitbestimmungsrechte hat. Darüber hinaus empfiehlt es sich auch, mit den betroffenen Arbeitnehmern faire Personal und Trennungsgespräche zu führen, die einvernehmliche Lösungen anstreben und die langwierige Arbeitsgerichtsprozesse vermeiden. Da die Kündigung wegen Leistungs- oder Verhaltensdefiziten eine für die Betroffenen sehr einschneidende Maßnahme ist, werden selbstverständlich auch die rechtlichen Gestaltungsspielräume und Grenzen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BAG dargestellt. Seminar Informationen Seminarcode 361 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Das Seminar ist nicht nur für die Arbeitgeberseite (Geschäftsführer, Führungskräfte, Personalverantwortliche HR Professionals), sondern auch für die Arbeitnehmervertreter von erheblicher praktischer Relevanz. Denn ohne Kenntnis der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten der Personal- bzw. Betriebsrats hinsichtlich des Umgangs mit leistungsschwachen Mitarbeitern kann eine sachgerechte Vertretung der Interessen der Belegschaft nicht erfolgen ( 37 Abs. 6 BetrVG / 46 BPersVG). Seite 40

40 Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung Ihr Nutzen Sie kennen Begriff, Nutzen und Funktionen von Zielen und Zielvereinbarungen. Sie sind in der Lage, Zielvereinbarungskriterien zu formulieren sowie konkrete Zielvereinbarungsgespräche mit den Mitarbeitern zu führen. Sie können Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütungssysteme AGGkonform und diskriminierungsfrei gestalten. Sie kennen die Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Einführung von Mitarbeiter-, Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgesprächen. Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 07. Februar 2017, in Karlsruhe im Novotel Karlsruhe City Mittwoch, den 08. März 2017, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel Dienstag, den 16. Mai 2017, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Donnerstag, den 22. Juni 2017, in Berlin im Park Inn Berlin Alexanderplatz Mittwoch, den 05. Juli 2017, in Hamburg im Holiday Inn Hamburg Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Zielvereinbarungen als Führungsinstrument und Gestaltungsmittel Begriff der Zielvereinbarung; Abgrenzung zwischen Zielvereinbarung und Zielvorgabe Charakter einer Zielvorgabe als freiwillige Abrede bzw. Übereinkunft Zielvereinbarungen als Führungs-, HR- und Steuerungsinstrument Zielvereinbarungen mit und ohne Entgeltbezug Nutzen und Funktionen von Zielvereinbarungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Definition der Ziele und Einordnung in ein übergeordnetes Zielsystem Implementierung eines Zielvereinbarungssystems Vorbereitung der Mitarbeiter auf Zielvereinbarungsgespräche; Phasen eines Mitarbeitergespräches; Probleme im Gespräch; Gesprächstechniken, -dokumentation; Feedbackkultur Arbeitsrechtliche Sanktion bei Nichterreichung von Zielen Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung Zusammenhang zwischen Zielerreichung und leistungsorientierter Vergütung Leistungsvergütungssysteme - Chancen und Risiken Bonusmodelle; Qualifikationslohnmodelle Unterschiedliche Prämienlohnmodelle Weiter Formen variabler Vergütung und deren Abgrenzung Entgelt bei Gruppen- und Teamarbeit Mess- und Bewertungskriterien Bewertungs- und Vergütungssystematik nach dem Hay-Konzept Berechnungsmodelle zur Ausschüttung Bonuszahlung trotz Freistellung Vereinbarung von Vorbehalten? Insolvenzgeld und variable Vergütung Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung unter arbeitsrechtlichen Aspekten Zielvereinbarungen und Vertragsrecht - individualrechtliche Konsequenzen bei Zielverfehlung? Feststellung der Zielerreichung bzw. Ursachen für Zielverfehlung Streitigkeiten über den Grad der Zielerreichung Haftungsfallen bei Zielvereinbarungen Auswirkungen von Leistungsstörungen Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung und leistungsorientierte Entlohnung Begrenzungs- und Beendigungsmöglichkeiten variabler Vergütung Wirtschaftlich angespannte Lage beim Arbeitgeber - Wegfall der Geschäftsgrundlage AGG-konforme Gestaltung von Zielvereinbarungen und leistungsorientierten Vergütungssystemen Beispielfälle und Anwendungsfehler Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Mitbestimmung bei Einführung, Gestaltung und Änderung leistungsbezogener Vergütungssysteme Mitbestimmung nach 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG Leistungsvergütung und Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung Rolle des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Implementierung und Durchführung von Zielvereinbarungen Informationsrechte und Unterrichtungspflichten bei Zielvereinbarungen Mitbestimmung bei Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätzen Teilnahmerechte des Betriebsrats bei Zielvereinbarungsgesprächen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei nichterreichten Leistungszielen Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Thema Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütung Checklisten; Musterbeispiele; aktuelle Rechtsprechung Seite 41

41 Zielvereinbarungen sind aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Sie werden inzwischen auf allen Hierarchieebenen als Standardinstrument zur Bemessung variabler Vergütungsbestandteile eingesetzt. Nicht zuletzt sollen sie den Einsatz und die Motivation der Mitarbeiter steigern und die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und ihren Mitarbeitern fördern. Vor diesem Hintergrund setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass hoch motivierte und engagierte Beschäftigte sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst ein wichtiger Wettbewerbsfaktor sind. Folglich ist eine wachsende Zahl von Unternehmen (aber auch von Verwaltungen und Behörden) bestrebt, Bedingungen zu schaffen, die die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Arbeitnehmer stärken sollen. Zielvereinbarungen, leistungsorientierte Vergütungssysteme und Mitarbeitgespräche spielen hierbei eine zentrale Rolle. Doch obwohl Zielvereinbarungen und leistungsorientierte Vergütungssysteme in aller Munde sind und als Instrumente moderner Personalführung gelten, bereitet ihre arbeitsrechtliche Einordnung und Handhabung nach wie vor vielfältige Schwierigkeiten; eine einschlägige und feste Rechtsprechung ist nur spärlich vorhanden bzw. in Ansätzen erkennbar. Zielvereinbarungsgeschützte Vergütungsbestandteile sind in Arbeitsverträgen oft lückenhaft und ungenau formuliert. Gerade im Zuge des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind hier zahlreiche neue gesetzliche Vorgaben zu beachten, um diskriminierungsfreie Beurteilungssysteme zu gewährleisten. Das Seminar vermittelt Ihnen zunächst die Begriffe Zielvereinbarung, leistungsbezogene Lohnvergütung und Mitarbeitergespräche als Führungs- und Anreizinstrumente. In diesem Zusammenhang werden besonders Nutzen und Funktionen der verschiedenen Varianten von ZV-Modellen erläutert. Verkannt werden darf dabei nicht, dass die Koppelung von Zielvereinbarungen und leistungsorientierter Bezahlung aus der Sicht der Beschäftigten nicht nur Chancen, sondern auch eine Reihe von Risiken in sich bergen können. Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Betriebs- bzw. Personalräte, die mit der Einführung von Zielvereinbarungen, leistungsorientierten Vergütungsmodellen und systematischen Mitarbeitergesprächen tagtäglich konfrontiert sind, sollten deshalb wissen, welche Anforderungen hierbei zu stellen sind, damit entsprechende Konzepte rechtssicher und sozialverträglich geregelt werden können. Daher erhalten Sie umfassende Informationen sowie Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung und Durchführung von Zielvereinbarungen sowie deren Implementierung in der betrieblichen Praxis. Speziell zu den arbeits- und vertragsrechtlichen Gesichtspunkten erfahren Sie alles Wesentliche für eine effiziente Arbeitsgestaltung. Dazu zählen insbesondere der Zielvereinbarungsprozess selbst, die Definition der Ziele, die variable Vergütung im Zusammenhang mit der Zielerreichung sowie die Vorbereitung und Durchführung der Mitarbeitergespräche. Selbstverständlich lernen Sie auch das Zusammenspiel zwischen Zielvereinbarung und leistungsorientierter Vergütung einerseits und den Beteiligungsrechten des Betriebsrats andererseits kennen. Wir werden Sie intensiv über die Rechte des Betriebsrats im Hinblick auf die Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätze von leistungsorientierter Vergütung informieren. Schließlich bekommen die Seminarteilnehmer auch praxisrelevante Unterlagen wie z.b. Checklisten und Musterbeispiele für Betriebsvereinbarungen. Weitere Themenschwerpunkte ergeben sich aus der betrieblichen Tätigkeit der Teilnehmer, die genügend Raum erhalten, um ihre rechtlichen und unternehmensspezifischen Fragen während der Veranstaltung direkt in die Diskussion einbringen zu können. Seminar Informationen Seminarcode 362 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 42

42 Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Ihr Nutzen Sie lernen die wichtigsten Urteile der Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit kennen. Sie wissen, wie man mit häufigen Kurzerkrankungen und Langzeitkrankheiten korrekt und ordnungsgemäß umgeht. Sie kennen die Drei-Stufen-Prüfung des BAG, insbesondere wissen Sie, wann von einer negativen Gesundheitsprognose des Arbeitnehmers auszugehen ist. Sie können die Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung einschätzen. Sie kennen die Anforderungen an die Betriebsratsanhörung bei Krankheitskündigungen. Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 09. Mai 2017, in Mannheim im Park Inn Hotel Dienstag, den 13. Juni 2017, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel Donnerstag, den 22. Juni 2017, in Leipzig im The Westin Hotel Dienstag, den 18. Juli 2017, in Karlsruhe im Schlosshotel Karlsruhe Mittwoch, dem 13. September 2017, in Hamburg im Novotel Hamburg Alster Donnerstag, den 05. Oktober 2017, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Mittwoch, den 18. Oktober 2017, in Berlin im Park Inn Berlin Alexanderplatz Dienstag, den 14. November 2017, in Köln im art otel cologne Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit Häufige Kurzerkrankung Langandauernde Erkrankung Dauerhafte Leistungsunfähigkeit Erhebliche krankheitsbedingte Leistungsminderung Die krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht Drei-Stufen-Prüfung des Bundesarbeitsgerichts Negativer Gesundheitsprognose Betrieblichen Beeinträchtigungen/Entgeltfortzahlungskosten Interessenabwägung Beweislastverteilung Die Bedeutung ärztlicher Bescheinigungen - auch mit Auslandsbezug. Low-Performance Besondere Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit Alkoholismus und Drogenabhängigkeit - Problematik des einmaligen Rückfalls Psychische Erkrankungen des Arbeitnehmers Kündigung wegen eines Glaubenskonflikts HIV-Infektion Inhaftierung des Arbeitnehmers Eignungsmängel Betriebliches Eingliederungsmanagement Einführung, Anwendung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement Die Pflichten des Arbeitgebers und ihre Grenzen Kontrollrechte des Betriebsrates Rechtsfolgen der Nichtdurchführung Besondere Probleme der krankheitsbedingten Kündigung Unwirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen Diskriminierung Urlaubsabgeltung bei langjähriger Krankheit / Ausschlussfristen Wiedereinstellungsanspruch Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderter bzw. tarifvertraglich unkündbare Arbeitnehmer) Rückgabe des Dienstwagens? Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Checklisten; Musterbeispiele; aktuelle Rechtsprechung Seite 43

43 Fehlzeiten und Krankenstände von Mitarbeitern führen nicht nur in wirtschaftlich schweren Zeiten zu enormen Problemen für Unternehmen. Insbesondere Fehlzeiten wegen häufiger Kurzerkrankungen verursachen finanzielle Belastungen, hohe Kosten und erhebliche Betriebsablaufstörungen. Hinzu kommt der praktisch unerschütterliche Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, an dem das Bundesarbeitsgericht bisher kaum gerüttelt hat. Doch hat nicht jede ärztliche Bescheinigung den gleichen Beweiswert! Zu denken ist hier insbesondere an ärztliche Bescheinigungen während der Urlaubszeit. Die Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers steht daher weiterhin im Mittelpunkt betrieblicher Diskussionen. Oftmals bleibt allein der Ausweg über die krankheitsbedingte Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz sagt aber über die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung, dem wichtigsten Fall der personenbedingten Kündigung, wenig aus. In einer Vielzahl von Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht zu den Grundvoraussetzungen der Kündigung wegen Krankheit Stellung genommen und konkrete Einzelfragen beantwortet, die für die tägliche betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Nur in Kenntnis dieser Vorgaben des Gesetzgebers lässt sich das Vorhaben einer krankheitsbedingten Kündigung vernünftig angehen. Insbesondere die vorherige sorgfältige Dokumentation der Fehlzeiten ist von großer Bedeutung. Ein Lotteriespiel ist die krankheitsbedingte Kündigung keineswegs, auch wenn sie von vielen Leidgeprüften in der Praxis als solche empfunden wird. Brandaktuell ist auch das höchstrichterliche Urteil zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für Arbeitgeber ist das ein klarer Fortschritt. Für Personalleiter und Betriebsräte ist die genaue Kenntnis der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben unumgänglich. Sie sollten die Möglichkeit wahrnehmen, sich für ihre tägliche Praxis die aktuellsten Informationen über Chancen und Grenzen einer Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers zu verschaffen. Seminar Informationen Seminarcode 344 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 44

44 Direktionsrecht und Änderungskündigung Ihr Nutzen Sie kennen Inhalt und Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts und die gesetzlichen Regelungen des Direktionsrechts. Sie sind in der Lage, die Rechtsfolgen einer zulässigen und unzulässigen Ausübung des Direktionsrechts einzuschätzen. Sie sind vertraut mit den Voraussetzungen, Folgen und Reaktionsmöglichkeiten einer Änderungskündigung. Sie können rechtssicher mit Veränderungen im Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitnehmers (z.b. Teilzeit, Elternzeit) umgehen. Sie kennen die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei den verschiedenen Formen der einseitigen Änderung von Arbeitsbedingungen. Termine & Veranstaltungsorte Das Direktionsrecht (Weisungsrecht) des Arbeitgebers "Direktionsrecht" bezogen auf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit Haupt- und Nebenpflichten: Was schuldet der Arbeitnehmer eigentlich? Ist der Kernbereich des Arbeitsvertrages vor Eingriffen geschützt? Reichweite und Grenzen des "normalen" Direktionsrechts, 106 GewO Gesetzliche, kollektivrechtliche und vertragliche Grenzen Ausübungskontrolle: 'billiges Ermessen ist stets zu wahren! Direktionsrechtserweiterung durch Tarif- oder Arbeitsvertrag Formulierungsklauseln unterliegen der sog. 'AGB-Kontrolle'! Versetzung, Abordnung, Umsetzung Um-/Versetzung per Direktionsrecht oder per Änderungskündigung? Bedeutung der Vertragsgestaltung / Direktionsrechtserweiterung Formularverträge unterliegen heute der sog. "AGB-Kontrolle"! Versetzung durch Ortswechsel wann per Weisung möglich? Versetzung durch Änderung des Inhalts (der Art) der Arbeit Versetzung bei tariflich oder vertraglich erweitertem Direktionsrecht Spez.: Weisungsrecht bei Vergütungsgruppen-Systemen Umfang und Verteilung der Arbeitszeit ändern per Weisung Umsetzung und Abordnung: Was ist gemeint und "was geht"? BAG: "Unbillige" Weisung muss lt. BAG vorläufig befolgt werden trotz Klage "Versteinerung" / Konkretisierung: Droht Verlust des Direktionsrechts?! Mitbestimmung, vorherige Anhörung; Rechtsschutz / Klageverfahren... Die Änderungskündigung als Mittel zur Umgestaltung des Vertrages Wann Änderungskündigung möglich / erforderlich / verboten? Kompliziert: Einsatzbedingungen und Vertrags(!)bedingungen unterscheiden Zwei Elemente: Kündigung plus Änderungsangebot richtig ausgestalten Optional: Vorherige Änderungs-Verhandlungen rechtssicher abwickeln Bei Zweifeln: Direktionsrecht mit Änderungskündigung kombiniert Annahme geänderter Arbeitsbedingungen "unter Vorbehalt" / ohne Vorbehalt / vorbehaltlose Ablehnung/ Fristen und Formalia etc. Tragfähige Gründe für Änderungskündigung; Prüfungsmaßstab des Gerichts Sozialauswahl bei betriebsbedingter Änderungskündigung Speziell: Lohnsenkung und Rückgruppierung "Doppelte" Mitbestimmung bei Versetzung und Umgruppierung wahren! Phänomen der "überflüssigen Änderungskündigung / Änderungsschutzklage Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm- Koordinatorin, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Inhouse-Angebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter inhouse@pfa-arbeitsrecht.de Internet: Seite 45

45 Wirtschaftliche und technische Veränderungen in Unternehmen machen oftmals die Anpassung von arbeitsvertraglichen Regelungen notwendig. Nichts bleibt, wie es war! Allerdings beruhen nicht immer Veränderungen im Arbeitsverhältnis auf gegenseitigem Wunsch oder treffen auf entsprechendes Verständnis. Die Veränderung von Arbeitszeit hinsichtlich ihres Umfangs und Lage sowie die Kürzung und Streichung von übertariflichen Zulagen erfreuen sich nicht unbedingt besonderer Beliebtheit bei den betroffenen Arbeitnehmern. Aber auch die Veränderung auf alleinigen Wunsch des Arbeitnehmers (z.b. Eltern und Pflegezeit oder die neue Familienpflegezeit) sorgt meist für Zündstoff. Ein Beispiel für die gesetzliche Durchsetzbarkeit auch einseitig gewollter Veränderungen ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Das Weisungsrecht beruht auf dem Arbeitsvertrag und gehört zum wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses. Bei dessen Ausübung steht dem Arbeitgeber ein weiter Raum zur einseitigen Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu. Insbesondere hat der Arbeitgeber das Recht, die im Arbeitsvertrag nurrahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Einzelnen festzulegen und dabei Art, Zeit und Ort der Arbeitsleistung zu bestimmen. Oft müssen sich die Gerichte mit der Prüfung folgender Fragen beschäftigen: - Wie weit muss sich der Arbeitnehmer dieser einseitigen Leistungsbestimmung unterwerfen? - Was sind die Rechtsfolgen unzulässiger Ausübung des Direktionsrechts und wie kann sich der Arbeitnehmer dagegen wehren? - Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Begriff des billigen Ermessens, was der Begriff der Konkretisierung? - Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag wirksam Widerrufsvorbehalte hinsichtlich einzelner Vergütungsbestandteile aufnehmen? - Unter welchen Voraussetzungen sind Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu behandeln? - Welche Grenzen hat das Direktionsrecht? - Besteht das Direktionsrecht auch gegenübern Leiharbeitnehmern und Werkunternehmern? - Wie wirksam sind die arbeitsvertraglich vereinbarten Versetzungsklauseln? Seminar Informationen Seminarcode 347 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Ein weiteres Mittel, die bestehenden Arbeitsbedingungen, sogar über das Direktionsrecht hinaus, zu ändern, ist die betriebsbedingte Änderungskündigung. Sie umfasst auch u.a. ganz erhebliche Veränderungen der Arbeitsbedingungen im Bereich, zu denen das Direktionsrecht nicht zum Tragen kommt. Oftmals setzen Arbeitgeber die Änderungskündigung der Ausspruch einer Kündigung, kombiniert mit dem Angebot eines neuen, geänderten Arbeitsverhältnisses ein, um damit die Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen gleichsam nach unten zu erreichen. Um diese wirksam einsetzen zu können, gilt es, ihre Voraussetzung genauestens zu kennen. Aber auch tätigkeitskonkretisierende Klauseln eines Arbeitsvertrages sind nicht immer zwangsläufig wirksam! Hier sind besonders Versetzungsklauseln betroffen! Aber auch die Frage nach der Wirksamkeit von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalten im Arbeitsvertrag beschäftigen die Arbeitsgerichte regelmäßig. Dieses Seminar wird Ihnen die Rechtssicherheit vermitteln, mit allen drei Formen der einseitigen Veränderungen fehler- und risikofrei umgehen zu können. Behandelt werden insbesondere einschlägige höchstrichterliche Entscheidungen, deren Bedeutung sowie deren Umsetzung in der betrieblichen Praxis. Es werden anschauliche Beispiele und konkrete Hinweise für die direkte Umsetzung des erworbenen Wissens geboten, und es steht den Teilnehmern genügend Raum für die Erörterung ihrer firmenspezifischen Fragestellungen zur Verfügung. Selbstverständlich erhalten Sie umfassende Seminarunterlagen, die Ihnen die Arbeit vereinfachen. Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Teilnehmerkreis Die Veranstaltungen richteten sich ausdrücklich sowohl an Personalverantwortliche als auch an Unternehmer, Geschäftsführer, Betriebs- und Personalräte. Es handelt sich um ein Seminar gemäß 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs.6 BPersVG. Seite 46

46 Zeugnisse rechtssicher formulieren und analysieren Ihr Nutzen Sie lernen anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie Sie Arbeitszeugnisse effizient und rechtssicher nach den neuesten Standards erstellen können Sie erlernen die erforderliche Zeugnissprache, um aussagekräftige und klagesichere Zeugnisse zu formulieren Sie kennen die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung der Zeugniserteilung und vermeiden künftig folgenschwere und kostspielige Fehler Sie lernen das professionelle Erstellen der verschiedenen Zeugnisarten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsgrundsätze Sie können Zeugnistexte kritisch analysieren und Aufgaben- und Leistungsbeschreibungen richtig beurteilen, sowie verdeckte Botschaften entschlüsseln. Termine & Veranstaltungsorte Donnerstag, den 06. April 2017, in München im Mercure Hotel München City Center Mittwoch, den 10. Mai 2017, in Düsseldorf im Renaissance Hotel Dienstag, den 13. Juni 2017, in Leipzig im The Westin Hotel Donnerstag, den 20. Juli 2017, in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana Dienstag, den 29. August 2017, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Dienstag, den 26. September 2017, in Hamburg im Novotel Hamburg Alster Donnerstag, den 09. November 2017, in Köln im Hilton Hotel Cologne Grundlagen des Zeugnisrechts Rechtliche und gesetzliche Grundlagen Umfang und Zeitpunkt des Zeugnisanspruchs Verwirkung und Verjährung des Anspruchs Wahrheitspflicht und Wohlwollensgrundsatz Berücksichtigung des AGG Anspruch auf Zeugnisänderung, Widerruf Haftungsrisiken und Schadenersatz Zeugnisarten und ihren Inhalte Zwischenzeugnis Berufsausbildungszeugnis einfaches Zeugnis, qualifiziertes Zeugnis jeweils notwendige und freiwillige Inhalte Aufbau, Inhalt und formale Anforderungen Überschrift und Einleitung, Angaben zur Person Gestaltung der Positions- und Aufgabenbeschreibung Beurteilung von Leistung und Erfolg treffend formulieren Fachgerechte Verhaltensbeurteilung/Sozialverhalten Beendigungsformeln, Zukunftswünsche, Unterschrift Sprachliche Anforderungen Auswirkung des Zwischenzeugnisses auf das Abschlusszeugnis Typische Fehler bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen, Best Practice Beispiele Formulierungshilfen Zeugnissprache und Gestaltungsspielräume Formulierung von über- und unterdurchschnittlichen Beurteilungen zusammenfassende Leistung, Homogenität und Schlüsselworte Positivskala-Technik, Einschränkungstechnik usw. Zeugnisanalyse und Interpretation Systematische Herangehensweise mittels Analyseschema Grundsätze der Zeugnissprache Bedeutung von Standardformulierungen Gefälligkeitszeugnisse erkennen, Bewertungskriterien richtig einordnen Aufgaben- und Leistungsbeschreibungen richtig beurteilen Zwischen den Zeilen lesen - Entschlüsselung versteckter Botschaften wichtige Zeugniscodes und -techniken erkennen Fehler bei der Analyse, Praktische Interpretationsübungen Aktuelle Entscheidungen des BAG zum Zeugnis Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Arbeitszeugnissen Aktuelle Rechtsprechung zum Zeugnisrecht Seite 47

47 In den letzten Jahren ist die Zahl der Zeugnisrechtsstreitigkeiten überproportional gestiegen. Die Praxis zeigt, dass kaum noch eine arbeitsrechtliche Beendigungsauseinandersetzung ohne eine intensive Diskussion und Debatte über das Abschlusszeugnis insbesondere die Bewertung stattfindet. Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen bzw. verlassen müssen, erwarten professionell formulierte Zwischen- und Endzeugnisse, die der Individualität des Mitarbeiters und den arbeitsrechtlichen Erfordernissen entsprechen. Schließlich haben sie für den Arbeitnehmer eine entscheidende Informations und Werbefunktion und sind damit von immenser Wichtigkeit für seine ganze weitere berufliche Zukunft. Die Erstellung eines aussagekräftigen und rechtssicheren Zeugnisses fällt in der betrieblichen Praxis oftmals schwer, ist zeitintensiv und fehlerträchtig, da die Anforderung der Rechtsprechung, dass Zeugnisse zugleich wahr und wohlwollend formuliert sein müssen, häufig nicht unproblematisch ist. Dieser Zielkonflikt hat zur Herausbildung einer speziellen Zeugnissprache geführt. Nur wer diese sicher beherrscht, ist in der Lage, sowohl guten als auch schlechten Mitarbeitern ein korrektes und angemessenes Zeugnis zu erstellen und darüber hinaus auch vorliegende Zeugnisse aus fremden Unternehmen treffsicher zu interpretieren. Denn die rechtssichere und professionelle Gestaltung der Arbeitszeugnisse ist für die Personalarbeit unerlässlich - schließlich stehen Personalverantwortliche in der Pflicht, den Anforderungen der Rechtsprechung auch unter Berücksichtigung der Haftungsrisiken gerecht zu werden. Hierbei ist eine in der Vergangenheit zunehmende komplizierte Rechtsprechung der Instanzengerichte zu verzeichnen. Daher werden alle Sachverhalte nicht nur an anhand zahlreicher praktischer Beispiele erörtert, sondern auch immer unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit. Darüber hinaus spielt das Zeugnis selbstverständlich nicht nur bei der Trennung von Mitarbeitern eine wichtige Rolle. Es ist auch meist Grundlage bei der Meinungsbildung über Bewerber und potentiell künftige Mitarbeiter und damit ein wichtiges Instrument der Personalauswahl. Daher ist auch die sachgerechte und treffsichere Analyse fremder Zeugnisse im Bewerbungsverfahren unerlässlich für eine fehlerfreie Personalentscheidung und selbstverständlich ein weiterer Schwerpunkt dieses Seminars. Doch auch für die Mitarbeitervertreter im Unternehmen ist das in diesem Seminar vermittelte Wissen erforderlich für die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Interessenvertretung. Neben der Kenntnis Ihrer Beteiligungsrechte und Einflussmöglichkeiten bei der Zeugnisgestaltung müssen Sie sicher beurteilen können, wann ein Arbeitszeugnis berichtigt werden muss und wann nicht. Hierzu benötigen Sie z.b. fundiertes Wissen darüber, was in keinem Arbeitszeugnis fehlen darf, was inhaltlich nicht zulässig ist, wie Sie die geheime Codes erkennen und beurteilen können, welche Passagen in Zeugnissen und Beurteilungen dem Arbeitnehmer nützen und welche schaden können. Nur so können Sie kompetenter Ansprechpartner bei Beschwerden und Hilfe bei der Durchsetzung von Berichtigungsansprüchen beim Arbeitszeugnis sein. Sowohl Personalverantwortliche als auch Betriebsräte werden in unserer Veranstaltung mit Strategien vertraut gemacht, die darauf zielen, gerichtliche Auseinandersetzungen über den Inhalt von Zeugnissen bereits im Vorfeld zu vermeiden. Selbstverständlich bietet Ihnen dieses Praxisseminar ausreichend Gelegenheit, Ihre speziellen Fragen und Sonderfälle gemeinsam mit unserem Experten ausführlich zu erörtern. Seminar Informationen Seminarcode 326 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, HR Professionals, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche, Personalreferenten sowie an Personal- und Betriebsräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 48

48 Die Kosten des Betriebsrats Umfang und Grenzen der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers Ihr Nutzen Sie erhalten einen rechtlichen Überblick über die Rahmenbedingungen des Umfangs und der Grenzen der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers. Sie kennen Ihre einzelnen Rechte, Ansprüche und Durchsetzungsmöglichkeiten im Hinblick auf eine effektive Betriebsratsarbeit (z.b. Fahrt- und Reisekosten; Arbeitsbefreiung; Teilnahme an Schulungsveranstaltungen; Sachmittel und Büropersonal u.a.) Sie bekommen Informationen zu den sonstigen Kosten des Betriebsrats, die bei der Ausübung seiner Tätigkeit entstehen. Sie werden vertraut gemacht mit der neuesten Rechtsprechung zu Umfang und Grenzen der arbeitgeberseitigen Kostentragungspflicht. Lohnfortzahlungsansprüchen von Betriebsräten, die ohne Abmeldung den Arbeitsplatz verlassen haben den Voraussetzungen für Entgeltfortzahlung bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen den Rechten des Betriebsrates auf Bezug von Fachliteratur dem Schulungsanspruch von Ersatzmitgliedern der Bekanntgabe der Kosten, des Betriebsrates in der Betriebsversammlung den übrigen Kosten des Betriebsrates, die bei Ausübung seiner Tätigkeit entstehen Umfang der Bereitstellung von Sachmitteln und Büropersonal Umfang der Kostentragungspflicht für die Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder Kosten für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen Termine & Veranstaltungsorte Mittwoch, den 17. Mai 2017, in Berlin im Park Inn Berlin Alexanderplatz Kosten für Büropersonal und PC Aufwendungen für die anwaltliche Vertretung des Betriebsrates Donnerstag, den 01. Juni 2017, in Köln im Hilton Hotel Cologne Donnerstag, den 22. Juni 2017, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Dienstag, den 11. Juli 2016, in Hamburg im Novotel Hamburg Alster Dienstag, den 25. Juli 2017, in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana Mittwoch, den 23. August 2017, in Düsseldorf im Renaissance Hotel Seite 49

49 Der Betriebsrat als Organ verfügt über kein eigenes Vermögen. Die einzelnen Betriebsratsmitglieder üben ihr Amt ehrenamtlich aus und sind selbstverständlich nicht verpflichtet,,,aus eigener Tasche" Geld für die Betriebsratstätigkeit auszugeben. Will ein Betriebsrat die Arbeit aufnehmen, um seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, dann bedarf es dafür regelmäßig sachlicher Mittel. Um die Arbeit des Betriebsrates zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber im 40 BetrVG festgeschrieben, das der Arbeitgeber die Kosten und den Sachaufwand des Betriebsrates zu tragen hat. Das Unternehmen ist verpflichtet, seinem Betriebsrat in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel und Büropersonal zur Verfügung zu stellen. Nach 37 BetrVG ist der Arbeitgeber außerdem gehalten, die Kosten für die notwendige Schulung von Betriebsratsmitgliedern zu übernehmen. Ungeachtet der gesetzlichen Vorgabe einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Betriebspartner verursachen die Interessengegensätze zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat häufig Meinungsverschiedenheiten in der betrieblichen Praxis. Viele Unternehmer haben große Probleme damit, akzeptieren zu müssen, dass sie bei Meinungsverschiedenheiten verpflichtet sind, sämtliche notwendigen Kosten ihres innerbetrieblichen Widersachers Betriebsrat zu tragen. Emotional mag eine solche Haltung verständlich sein, denn wer liebt es schon, wirtschaftliche Belastungen für Aktivitäten der Gegenseite tragen zu müssen. Mit der gesetzlichen Wirklichkeit ist eine derartige emotionale Position jedoch nicht zu vereinbaren. Verklagt der Betriebsrat im Rahmen des Erforderlichen den Arbeitgeber, dann muss dieser im Zweifelsfall auch durch 3 Instanzen die Kosten des Rechtsanwaltes des Betriebsrates tragen. Soweit ortbildungsmaßnahmen und Seminare der Betriebsratsarbeit dienen und für diese notwendig sind, ist die Firma auch verpflichtet, sämtliche Aufwendungen, die durch die Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an derartigen Veranstaltungen entstehen, zu tragen. Obwohl die grundsätzliche Kostentrgungspflicht der Arbeitgeberseite im Gesetz missverständlich festgelegt worden ist, ergeben die unbestimmten Rechtsbegriffe des Gesetzes immer wieder Ansatzpunkte für Meinungsverschiedenheiten und gerichtliche Streitigkeiten. Über die Frage, in welchem Umfang Räume, Sachmittel und Büropersonal für die Tätigkeit des Betriebsrates erforderlich ist, kann man trefflich streiten. Auch darüber, ob eine Schulungsmaßnahme Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind, vertreten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite häufig unterschiedliche Positionen. Der Streitvermeidung zwischen den Betriebspartnern dient insoweit allein die neutrale und emotionslose Information über die Rechtsprechung des BAG zu Umfang und Grenzen der arbeitgeberseitigen Kostentragungspflicht für die Betriebsratstätigkeit. Nicht das Wecken überzogener Erwartungen und nicht die Hoffnung auf unangemessenes Beschneiden des Rechts des Betriebsrates helfen hier weiter, sondern nur die präzise Information über die Rechtslage. Seminar Informationen Seminarcode 364 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Das Seminar richtet sich sowohl an Geschäftsführer und Personalverantwortliche von Unternehmen sowie Betriebsräte und Mitglieder der Personalausschüsse. Es handelt sich um eine Veranstaltung nach 37 Abs.6 BetrVG Seite 50

50 Die Beteiligung des Betriebsrates bei Kündigungen Die aktuelle Rechtsprechung des BAG zur Anhörung des Betriebsrates gemäß 102 BetrVG Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 16. Mai 2017, in Köln im Hilton Hotel Cologne Dienstag, den 30. Mai 2017, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Dienstag, den 20. Juni 2017, in Hamburg im Novotel Hamburg Alster Dienstag, den 27. Juni 2017, in Berlin im Park Inn Berlin Alexanderplatz Dienstag, den 08. Juli 2017, in München im Mercure Hotel City Center Dienstag, den 12. September 2017, in Düsseldorf im Renaissance Hotel Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Die ordnungsgemäße Einleitung des Anhörungsverfahrens durch den Arbeitgeber; der materiell rechtliche Inhalt der Mitteilungspflicht; die Anhörung bei Nachschieben von Kündigungsgründen; Beteiligung des Betriebsrats bei betriebsbedingten Kündigungen; Beteiligung des Betriebsrats bei verhaltensbedingten Kündigungen; Beteiligung des Betriebsrats bei personenbedingten Kündigungen; das Widerspruchsrecht des Betriebsrats und die Rechtsfolgen dieses Widerspruchs; Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Massenentlassungen; Anhörung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung; Rechte des Betriebsrats bei Ausspruch von Änderungskündigungen Seite 51

51 Das Bundesverfassungsgesetz enthält in 102 BetrVG eine einfache, in ihren Wirkungen jedoch harte Formulierung:.,Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam." In der praktischen Konsequenz bedeutet dies, dass eine Kündigung materiell rechtlich noch so begründet sein kann, ihre Wirkung jedoch scheitert, wenn der Arbeitgeber es versäumt, vor Ausspruch der Kündigung einen in seinem Betrieb vorhandenen Betriebsrat ordnungsgemäß anzuhören. Diese harte Sanktion sollte jeden Arbeitgeber veranlassen, sich umfassend und ausführlich mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Themenkomplex zu befassen. Ohne präzise Kenntnis der einschlägigen Urteile des 2. Senats ist es heutzutage mutig, eine Kündigung auszusprechen. Aber auch Betriebsräte sind auf eine sorgfältige Unterrichtung über ihre Rechte und die Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer Hilfestellung zu leisten, angewiesen. Nur ein Betriebsrat, der mit der Rechtsprechung des BAG in diesem Bereich fachkundig umgehen kann, ist in der Lage, sein Beteiligungsrecht im Interesse der Arbeitnehmer des Betriebs auszuüben. Darüber: hinaus werden die Referenten selbstverständlich die aktuellsten Urteile des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Themenkomplex erläutern. Anhand dieser Entscheidungen werden die Referenten Betriebsräte und Personalleiter in den Stand versetzen, rechtlich und taktisch die Interessen des jeweiligen Betriebspartners qualifiziert zu vertreten. Seminar Informationen Seminarcode 365 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Das Seminar richtet sich sowohl an Geschäftsführer und Personalverantwortliche von Unternehmen sowie Betriebsräte und Mitglieder der Personalausschüsse. Es handelt sich um eine Veranstaltung nach 37 Abs.6 BetrVG Seite 52

52 Erfolgreiche Gesprächsführung bei Krankenrückkehr- und Fehlzeitengesprächen sowie im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Termine & Veranstaltungsorte Mittwoch, den 05. Juli 2017, in Köln im art'otel cologne Donnerstag, den 20. Juli 2017, in München im MERCURE Hotel City Center Mittwoch, den 09. August 2017, in Hamburg im Crowne Plaza Hotel Donnerstag, den 31. August 2017, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Dienstag, den 19. September 2017, in Berlin im Victor s Residenz Hotel Berlin Dienstag, den 17. Oktober 2017, in Stuttgart im Pullman Hotel Fontana Dienstag, dem 14. November 2017, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Einführung in die Fehlzeitenproblematik Gründe für die Abwesenheit vom Arbeitsplatz Folgen: Auswirkungen auf Mitarbeitermotivation, Arbeitsorganisation und Kosten Rolle und Verantwortung von Führungskräften bei der Senkung von Fehlzeiten Aufgabe und Funktion von Krankenrückkehrgesprächen Informationen gewinnen über die genauen Ursachen häufiger Fehlzeiten Erkenntnis von evtl. betrieblich bedingten Ursachen für Fehlzeiten Unterstützungsbedarf klären, Handlungsoptionen entwickeln Signalisieren des Interesses am Mitarbeiter Verbesserung des Arbeitsklimas und der Kommunikation Mitarbeitermotivation und Erhöhung der Arbeitszufriedenheit Erhaltung der Leistungsfähigkeit Bedeutung von Rückkehrgesprächen innerhalb des Betrieblichen Gesundheitsmanagements kurze Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Rechtliche Rahmenbedingungen von Rückkehrgesprächen Was darf man fragen? Was nicht? AGG konforme Gestaltung wichtige Datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachtende Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretungen Struktur und Ablauf von Rückkehrgesprächen Systematik und Aufbau von motivierenden Krankenrückkehrgesprächen Struktur und Gesprächsinhalte zielorientierter Gesprächsaufbau Die Erarbeitung eines Gesprächsleitfaden Das Salutogenesemodell für die Führungsarbeit nutzen Gesprächsdurchführung Effiziente Gesprächsvorbereitung und- Nachbereitung Schaffung einer vertrauensvollen Gesprächsatmosphäre Wirksame Fragetechniken Aktives Zuhören Die häufigsten Fehler in Rückkehrgesprächen Does und Don''ts Seite 53

53 Hohe Fehlzelten durch Krankheit stellen für viele Unternehmen einen großes Problem dar. Zudem ist der Arbeitgeber nach 84 SGB IX verpflichtet, bei einer längerfristigen oder wiederholt auftretenden Krankheit des Mitarbeiters ein Eingliederungsmanagement, im Sinne der Prävention von Folgeerkrankungen, gefordert. Gut geplante und professionell durchgeführte Rückkehrgespräche sind für beide Aspekte hilfreich und sinnvoll. Auf der einen Seite wird dem wieder genesenen Mitarbeitern der Wiedereinstieg erleichtert und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers positiv entsprochen und auf der anderen Seite wird das Blaumachen erschwert. Rückkehrgespräche stärken die Beziehung zwischen den Mitarbeitern und ihren Vorgesetzten und schaffen Vertrauen. Zudem bieten sie eine große Chance für das Unternehmen, krankmachende Bedingungen am Arbeitsplatz frühzeitig aufzudecken und sichtbar zu machen. Durch Rückkehrgespräche können so wichtige Impulse zur Lösung gesundheitsbeeinträchtigender Strukturen und Prozesse im Unternehmen gegeben werden. Der Einsatz von Rückkehrgesprächen birgt jedoch auch eine Reihe von Gefahren für die Beziehung zwischen den Vorgesetzten und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Führungskräfte, die Rückkehrgespräche mit ihren Mitarbeitern führen, stehen vor der Herausforderung, zwischen einer interessiert wohlwollenden Haltung und sanktionierenden Maßnahmen wechseln zu müssen und dabei authentisch und glaubhaft zu bleiben. Neben einem sensiblen Umgang mit dieser Thematik, gilt es hierbei zudem, zahlreiche gesetzliche Rahmenbedingungen zu kennen und zu beachten. Ebenfalls müssen die Rechte der betrieblichen Interessenvertretungen angemessen berücksichtigt werden. Fehlerhafte oder Inadäquat geführte Rückkehrgespräche können beachtliche Schäden rund um den Bereich der Arbeitsmotivation und in der Zusammenarbeit mit den betrieblichen Interessenvertretungen anrichten. Führungskräfte, die ohne eine passende Vorbereitung mit der Durchführung von Rückkehrgesprächen beauftragt werden, fühlen sich durch diese häufig belastet und überfordert. Seminar Informationen Seminarcode 367 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Führungskräfte, Personalverantwortliche, Mitarbeiter der Personalabteilung, Betriebs- und Personalräte und alle, die sich die Absenkung der Fehlzeitenquote im Unternehmen durch effektive Krankenrückkehrgespräche und Fehlzeitengespräche zum Ziel gesetzt haben. Seite 54

54 Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis - Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung - Ihr Nutzen Dieses Seminar vermittelt Ihnen das arbeits- und betriebsverfassungsrechtlich erforderliche Wissen, das für eine flexible Ausgestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt erforderlich ist. Sie erhalten nicht nur einen Überblick über die neueste Rechtsprechung in diesem Bereich, sondern auch Hinweise zur richtigen und rechtssicheren Gestaltung flexibler Arbeitszeitsysteme. Sie erhalten Tipps und Beispiele, welche Modelle sich für welchen Betrieb eignen. Sie können die Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen hinsichtlich der Folgen für Unternehmen und Belegschaft kompetent beurteilen. Sie wissen, welche Rolle dem Betriebsrat bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle zukommt. Sie kennen die umfassenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates über Lage und Verteilung von Arbeitszeit. Die Grundlagen des Arbeitszeitschutzrechts Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Mindestruhezeiten, Pausen, Sonnund Feiertagsbeschäftigung, Ersatzruhetage und Ausgleichszeiträume Arbeitszeit und Mindestlohn Arbeitszeit bei geringfügiger Beschäftigung Zulässige Abweichungen vom Arbeitszeitschutz Berechnung der gesetzlich zulässigen Mehrarbeit Umsetzung neuer EU-Richtlinien, EuGH - und BAG - Rechtsprechung Bereitschaftsdienst inklusive. opt in und opt out Regelungen auf tarifvertraglicher Basis Reisezeiten, Umkleidezeiten und andere Nebenzeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und deren Vergütung (mit allgemeinem Einblick in tarifvertragliche Besonderheiten) Arbeitszeitrechtliche Aufsichts- und Dokumentationspflichten, insbesondere geringfügige Beschäftigung Termine & Veranstaltungsorte Verantwortlichkeit und Haftung des Arbeitgebers für die Einhaltung des Arbeitszeitschutzes Direktionsrecht des Arbeitgebers über Lage und Verteilung der Arbeitszeit Voraussetzung, Grundelemente und verschiedene Formen von Arbeitszeitflexibilisierung (z.b Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit usw.) Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsempfehlungen für Langzeit - und Lebensarbeitszeitkonten (inklusive. Flexi I und II) Umfang und Grenzen von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats bei der Arbeitszeitgestaltung Muster für die Gestaltung von Arbeitszeit-Regelungen in Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung Seite 55

55 Im Betriebsalltag stehen Fragen zur Arbeitszeit häufig auf der Tagesordnung. Muss ich Sonntags arbeiten? Wann darf von der gesetzlichen Höchstarbeitszeit abgewichen werden? Kann der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit kurzfristig verändern z.b. Mich einfach Nachhause schicken? Kann er Überstunden einfach so anordnen? usw. Die Gestaltung der Arbeitszeit im Betrieb basiert auf gesetzlichen und tariflichen Regelungen, welche den Gestaltungsspielraum von Unternehmen und Arbeitnehmern vorgeben. Daher macht Sie der erste Teil des Seminars mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Änderungen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung in Gesetz und Rechtsprechung vertraut - einschließlich der neuesten Entwicklungen des EU-Rechts. So hat etwa die geänderte Rechtsprechung zur Anerkennung von Bereitschaftsdiensten als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gravierende Auswirkungen gehabt. Die Rechtsprechung zu den Zeiten des Umziehens verwirrt. Zudem waren die Reichweite des Mitbestimmungs- und Auskunftsrechts des Betriebsrats in Sachen Arbeitszeit Gegenstand mehrerer neuerer Entscheidungen der Rechtsprechung. Diese geänderten Rahmenbedingungen und ihre Konsequenzen auf die betriebliche Arbeitszeitgestaltung gilt es zu kennen und fehlerfrei umzusetzen sowohl für Personalverantwortliche als auch für die Interessenvertretung, die bei der Gestaltung der Arbeitszeit weitgehende Mitbestimmungsrechte besitzt. Flexibilität wird heute großgeschrieben, auch oder gerade, wenn es um die Arbeitszeit in Betrieben, Verwaltungen oder Pflegeeinrichtungen geht. Sie verspricht für das Unternehmen wie für die Beschäftigten eine Vielzahl von Vorteilen. Steigerung der Effizienz und eine bessere Anpassung an schwankende Auftragssituationen sorgen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Für eine größere Zufriedenheit der Arbeitnehmer sorgt eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, höhere Eigenverantwortung und sicherere Arbeitsplätze. Doch innovative Arbeitszeitmodelle müssen selbst bei hoher Akzeptanz der beiden Betriebsparteien zahlreiche arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen beachten. So werden bei der Umsetzung der verschiedenen Arbeitszeitmodelle in die eigenen betrieblichen Abläufe nicht selten für Personalverantwortliche wie auch für Arbeitnehmervertreter einschneidende Rechtsfragen und Unsicherheiten aufgeworfen. Worauf muss konkret geachtet werden, wenn ein Betrieb flexible Arbeitszeiten einführen will? Wie sehen die tariflichen Rahmenbedingungen aus? Wie weit gehen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates? Welche relevanten Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts sind einzuhalten? Welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte müssen beachtet werden? Der zweite Teil der Veranstaltung beschäftigt sich daher mit den wichtigsten flexiblen Arbeitszeitmodellen, die heutzutage in der betrieblichen Praxis bei der Arbeitszeitgestaltung zu finden sind, wie z.b. die Vertrauensarbeitszeit oder die Gleitzeit. Auch Zeitkonten werden in vielen Unternehmen als strategisches Thema aufgegriffen. Daher lernen Sie in unserem Seminar ebenfalls die Gestaltungsmöglichkeiten über Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten kennen und werden mit den zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem neuen Flexi II Gesetzes" vertraut gemacht. Seminar Informationen Seminarcode 326 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 56

56 Sachzuwendungen an Arbeitnehmer Geldwerte Vorteile aus lohn- und umsatzsteuerlicher Sicht richtig behandeln Ihr Nutzen Dieses Seminar vermittelt Ihnen eine ausführliche Darstellung zu den Schwerpunktthemen und Sie erhalten praktische Ansätze zum Umgang in Ihrem beruflichen Alltag. Einführung Lohnabrechnung mit Sachbezügen Anwendung der Bewertungsvorschriften Rabattfreibetrag (1.080 ) Rabattgewährung an Angehörige 44 Sachbezugsgrenze Termine & Veranstaltungsorte umsatzsteuerliche Besonderheiten bei KfZ-Gestellung bei Mahlzeiten Besonderheiten beim Vorsteuerabzug aus Reisekosten aus KfZ-Kosten aus Bewirtungskosten aus Geschenken / Aufmerksamkeiten aus Betriebsveranstaltungen Betriebsveranstaltungen / Beachtung des 110 Freibetrages unter Berücksichtigung des neuen BMF-Schreibens vom Rabattgewährung durch Dritte (neues BMF-Schreiben vom berücksichtigt Arbeitgeberdarlehen ( neuen BMF-Schreibens vom ) Bewertung von Sachbezügen Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Pauschalierungsmöglichkeit von Sachzuwendungen ( 37b EStG, 40 EStG) Ermittlung der Pauschalsteuer nach 37b EStG unter Berücksichtigung des neuen BMF-Schreibens vom Pauschalierung gem. 40 EStG Mitteilungspflichten Sozialversicherungsrechtliche Behandlung Seite 57

57 Sachzuwendungen spielen in vielen Unternehmen eine immer wichtigere Rolle, in der Praxis steht den Arbeitgebern eine Vielzahl von steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezügen zur Verfügung, um Arbeitnehmern neben dem Barlohn zusätzliche Anreize bieten zu können. Diese werden allerdings häufig nicht genutzt. Dadurch gehen für beide Seiten Steuervorteile verloren. Will man aber die besonderen Bewertungs- und Pauschalierungsmöglichkeiten nutzen, um bei Gewährung von Sachbezügen die Steuer- und damit die Abgabenlast zu senken, setzt dies genaue Kenntnis der Rechtslage voraus, denn der Gesetzgeber sorgt regelmäßig dafür auf diesem Gebiet Änderungen vor zu nehmen. In dem Seminar Sachzuwendungen an Arbeitnehmer lernen sie alle Möglichkeiten der Sachzuwendungen an Arbeitnehmer kennen. Sie erfahren die lohn- und umsatzsteuerlichen Folgen auf Grundlage der neuen Gesetzgebung. Nach dem Seminar sind Sie sicher in der Anwendung der aktuellen Vorschriften und können die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmersicht steueroptimal nutzen. Seminar Informationen Seminarcode 350 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Die Veranstaltungen richteten sich ausdrücklich an alle, die in den Bereichen Personal, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Finanzbuchhaltung tätig sind. Sowie an Personalverantwortliche als auch an Unternehmer, Geschäftsführer, Betriebsund Personalräte. Seite 58

58 1 tägiges kompakt Seminar Arbeitsrecht kompakt - Das Wesentliche an nur einem Tag - Ihr Nutzen In diesem 1-tägigen Kompaktseminar Sie erhalten einen fundierten Überblick über das Arbeitsrecht mit vielen praktischen Anwendungshinwiesen, basierend auf der aktuellen Gesetzeslage und unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung. Einfach und verständlich werden Ihnen die wichtigsten Themen vom Eintritt bis zum Austritt eines Mitarbeiters vermittelt - immer mit dem Bezug zur Praxis. Mit diesem praktischen Wissen können Sie Fallstricke umgehen, vermeiden Fehlentscheidungen und sparen damit letztlich Zeit und Kosten. Termine & Veranstaltungsorte Mitarbeitereinstellung Was gibt es zu beachten? Anforderungen an eine Stellenausschreibung AGG Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses Der Arbeitsvertrag Inhalt und Formvorschriften Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag Pflicht zur Beschäftigung und Vergütung Diskriminierungsschutz und Anspruch auf Gleichbehandlung Pflicht zur Arbeitsleistung und Verschwiegenheit; Nebentätigkeit Wettbewerbsverbot; Grundlagen der Arbeitnehmerhaftung Lohn und Gehalt Grundgehalt, Prämien Gratifikationen, freiwillige Leistungen Erhöhung von Löhnen und Gehältern leistungsorientierte Vergütung Entgelt ohne Arbeit Feiertrage, Krankheit und Urlaub Arbeitszeit und Arbeitsrecht Arbeitszeitobergrenzen nach Arbeitsvertrag, Gesetz, Tarifvertrag Mehrarbeit und Überstunden Lage von Arbeitszeit und Pausen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung, Arbeitszeitverlängerung Teilzeitbeschäftigung, Elternzeit, Mutterschutz Umgang mit Konflikten während des Arbeitsverhältnisses: Verwarnungen Beendigung von Arbeitsverhältnissen Kündigung und Fristen Aufhebungsvertrag Überblick zum Kündigungsrecht Unser Serviceplus Besondere Schutzvorschriften ein Überblick Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Seite 59

59 1 tägiges kompakt Seminar Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprüftes Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situationen sicher entscheiden. Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgeberseitigen Fragerechts aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert wie Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpolitische Entscheidungen in übergreifenden Zusammenhängen zu sehen und problemlösende Strategien einzuüben. Die Vermittlung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefestigten Rechtsprechung. Profitieren Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Seminar Informationen Seminarcode 345 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 60

60 1 tägiges kompakt Seminar Betriebsverfassungsrecht kompakt - Das Wesentliche an nur einem Tag - Ihr Nutzen In diesem 1-tägigen Kompaktseminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wesentlichen Rechte und Pflichten des Betriebsrats sowie über die Grenzen der Mitbestimmung. Einfach und verständlich werden Ihnen die wichtigsten Themen des Betriebsverfassungsrechts vermittelt immer mit dem Bezug zur Praxis. Mit diesem praktischen Wissen können Sie Fallstricke umgehen, vermeiden Fehlentscheidungen und sparen damit letztlich Zeit und Kosten. Grundlagen des Betriebsverfassungsgesetztes Grundbegriffe Geltungsbereich Organe der Betriebsverfassung Organisation des Betriebsrates Wahl des Betriebsrates Amtszeit Geschäftsführung Insbesondere: Ausstattung Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder und des/ der Vorsitzenden Kosten Die Arbeit des Betriebsrates Die Beschlussfassung Die Monatsgespräche Die Betriebsvereinbarung Termine & Veranstaltungsorte Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates Informations- und Anhörungsrechte, Mitwirkung und Mitbestimmung - Ein Überblick Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Der Betriebsrat und Kündigung von Arbeitnehmern Sonderfall: Kündigung von Betriebsräten Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten? Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisation Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Seite 61

61 1 tägiges kompakt Seminar Unsere Referenten sind versierte Arbeitsrechtler in der Praxis und machen Sie fit für Ihre Tätigkeit im Personalbereich. Sie erhalten Beispiele und Mustervorlagen für die Praxis. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Grundlagen sozusagen das rechtliche Rüstzeug für Ihre künftige Tätigkeit im bzw. mit dem Betriebsrat. Sie erfahren in einem Überblick alles Wesentliche für die Arbeit im bzw. mit dem Betriebsrat Rechte und Pflichten der Betriebsräte und Wann der Betriebsrat wie zu beteiligen ist, aber auch wo die Grenzen der Mitbestimmung liegen. Mit diesem Seminar vermeiden Sie Fallstricke in der Praxis. Buchen Sie auch unsere Seminare Arbeitsrecht kompakt. In einem Tagen machen wir Sie fit für die Arbeit im Personalbereich sowohl als Personalsachbearbeiter als auch als Betriebs- bzw. Personalrat. Nach einem Tag starten Sie mit einem umfassenden Überblick über das Arbeitsrecht in Ihre Arbeit und sind gerüstet für die Dinge, die da kommen. Seminar Informationen Seminarcode 345 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informationen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didaktische Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garantieren können. Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 62

62 Inhouse Seminare Die PfA Inhouse-Seminare bereiten Sie optimal auf Ihren betrieblichen Alltag vor: Individueller Seminarvorschlag Die von uns konzipierten Inhouse-Schulungen sind auf die spezifischen Bedürfnisse der betrieblichen Praxis ausgerichtet. Unabhängigkeit in der Sache, Praxisnähe, eine hohe juristische Qualität, erstklassige Referenten sowie ein effizientes Management zeichnen unsere Veranstaltungen aus. Anstelle vorgefertigter Lösungen von der Stange garantieren wir Ihnen eine maßgeschneiderte, auf Ihre individuellen Vorstellungen und Ansprüche zugeschnittene Konzeption und Durchführung Ihres Trainings- oder Veranstaltungsauftrags. Eine kostenfreie Feinabstimmung der speziellen Seminarschwerpunkte mit den entsprechenden Fachabteilungen ist für uns selbstverständlich. Buchungsbestätigung Wenn Ihnen das Inhouse-Angebot zusagt, nimmt unsere Inhouse-Seminar-Koordinatorin, die Sie von nun an über den gesamten weiteren Projektverlauf betreuen wird, zu Ihnen Kontakt auf. Ihnen steht damit jederzeit ein zentraler und kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, der sich ganz genau mit Ihrer firmenindividuellen Qualifizierungsmaßnahme auskennt und der den weiteren Prozess optimal steuert und begleitet. Auswahl der Referenten Die Referenten für unsere Seminare wählen wir ausschließlich aus dem Kreise renommierter, praxiserfahrener Themenspezialisten aus, die darüber hinaus eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung als Kernkompetenz vorweisen können. Für unsere Teilnehmer und Kunden ist seit jeher ein hochqualifiziertes und konstant leistungsstarkes Team von Referenten verlässliche Richtschnur und wegweisende Orientierung. Feinabstimmung des Seminarkonzepts Der PfA-Referent setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um die genauen Schulungsinhalte und Seminarschwerpunkte im Sinne einer Feinabstimmung zu definieren und gemeinsam mit Ihnen festzulegen. Auf dieser Basis erarbeiten wir anschließend das Schulungskonzept, das wir passgenau auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens sowie auf Ihre individuellen Vorstellungen abstimmen. Ausarbeitung der Schulungsunterlagen Steht der Seminarinhalt fest, werden Ihre Seminarunterlagen individuell für Sie erstellt. Ihre Seminarunterlagen sind uns wichtig. Anhand der Lehrmaterialien, die wir Ihnen zu Beginn der Veranstaltung aushändigen, sollen Sie nicht nur den Ausführungen Ihres Referenten leichter folgen können. Die Unterlagen sollen Ihnen auch dabei helfen, das neu erworbene Seminarwissen jederzeit nachzubereiten und wieder auffrischen zu können. Wir legen großen Wert auf die Verwendung von verständlichen, gut strukturierten Unterlagen. Diese ersetzen den Vortrag des Referenten zwar nicht, festigen aber in bestmöglicher Weise das Erlernte. Je nach angewandter Lehrmethodik arbeiten unsere Referenten mit zahlreichen Materialien und Handreichungen wie Skripte, Checklisten, Handlungsschemata und Lösungsskizzen. Die Ordner erhalten Sie frühzeitig vor Seminarbeginn per Post. Nach dem Seminar Bei uns endet die Beratung und Betreuung nicht mit der abgeschlossenen Durchführung des Inhouse-Seminars. Eine umfassende Nachbereitung und Erfolgskontrolle sind selbstverständlich für uns, Ihre Zufriedenheit ist unser wichtigstes Ziel. Die permanente Beurteilung durch die Teilnehmer garantiert einen optimalen Qualitätsstandard unserer Seminare. Entsprechend unserem kritischen Selbstverständnis messen wir dem Qualitätsmanagement eine große Bedeutung bei. Im Zentrum steht die Kontrolle von Ergebnisqualität, Lernzuwachs, Effizienz und Zufriedenheit unserer Kunden. Durch die intensive Auswertung von Seminarbeurteilungsbögen der Teilnehmer erlangen wir Rückmeldung über die eigene Arbeit, deren Nachhaltigkeit und Akzeptanz. Seite 63

63 Inhouse Seminare Grundlagenseminare Grundlagen BetrVG Einführung in das Betriebsverfassungsrecht Grundkurs Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten Arbeits- und Gesundheitsschutz Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle Einführungskurs Rhetorik für Betriebsräte Weitere Spezialseminare aus unserem Programm Arbeitszeitrecht Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Aufhebungsverträge Abmahnung & Kündigung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrecht für Führungskräfte Gestaltung von Arbeitsverträgen Grundlagen Arbeitsrecht II Interessenausgleich und Sozialplan Kündigung und Kündigungsschutzprozess Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Kosten des Betriebsrats Mindestlohn Mitarbeiterkontrolle Pflegezeitgesetz Personalauswahl Einstellungsprozess Restrukturierung Social Media Befristung, Teilzeit,Elterngeld Kostenfaktor Fehlzeiten Schwerbehindertenvertretung Betriebliches Gesundheitsmanagement Krankenrückehrgespräche Update Arbeitsrecht Betriebsvereinbarung Low Performer Wirtschaftsausschuss Das betriebliche Eingliederungsmanagement Die einseitigen Änderungen von Arbeitsbedingungen Mobbing am Arbeitsplatz Mitbestimmung des Betriebsrat Zeugnisse rechtssicher formulieren Zielvereinbarungen und Vergütungssysteme Seite 64

64 Veranstaltungsorte Seite 65

65 Die PfA GmbH Ein starker Partner in Sachen Bildung Nach über 25-jähriger außerordentlich erfolgreicher Firmenhistorie zählt die PfA bundesweit zu den führenden Anbietern von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet des Unternehmensrechts, insbesondere im Bereich des Arbeitsund Sozialrechts. Unsere führende Marktposition, unsere Größe und unsere langjährige Erfahrung machen uns zu einem verlässlichen Partner für Ihr Bildungsprojekt. Als Kunde der PfA profitieren Sie von dem Potential, Kapazitäten und der Zuverlässigkeit eines professionellen Partners. In guter Gesellschaft Unsere Kunden kommen aus nahezu allen bedeutenden Großunternehmen wie auch aus kleineren und mittelständischen Betrieben unterschiedlicher Branchen und Institutionen Deutschlands. Fast alle namhaften Unternehmen Deutschlands setzen ihr Vertrauen in unsere Bildungskompetenz. Wir können auf eine Vielzahl sehr erfolgreich abgeschlossener Bildungsprojekte mit unterschiedlichsten Anforderungen zurückblicken. Unsere Veranstaltungen sind nicht Eigener Anspruch Mit dem Team der PfA treffen Sie auf einen hochmotivierten und professionellen Partner, dessen eigener ehrgeiziger Anspruch es ist, sich stetig selbst zu übertreffen. Seien Sie versichert, dass unser gesamtes Team erst dann mit seiner Leistung zufrieden ist, wenn wir Ihren Ansprüchen nicht nur gerecht werden, sondern diese zu Ihrer vollsten Zufriedenheit erfüllen. Daher mögen wir anspruchsvolle Kunden und Bildungsprojekte besonders. Herausforderungen sind das Sahne-häubchen unserer Seminartätigkeit. Um Ihnen eine erfolgreiche Konzeption und Realisierung von Trainingsprojekten jeglicher Art und Größe zu garantieren, stellen wir ein eigenes Projektteam für Der Referentenkreis Die Referenten für unsere Seminare wählen wir vornehmlich aus dem Kreise renommierter, praxiserfahrener Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrechtler aus, die darüber hinaus eine langjährige und überdurchschnittlich erfolgreiche Schulungserfahrung als Kernkompetenz vorweisen können. Auch ein herausragendes Maß an Wirtschaftserfahrung, das über reines Rechtswissen hinausgeht, halten wir für unabdingbar. Zum Kreise der PfA-Referenten gehören Rechtsanwälte der angesehensten wirtschafts-, sozial- und arbeitsrechtlichen Unsere erstklassige Expertise als Themenspezialist Arbeits und der Zuverlässigkeit eines professionellen Partners. Uns-, Betriebsverfassungs- und Sozialrecht sowie unsere langjährige Erfahrung in der Qualifizierung von Fach- und Führungskräften sind Garanten für Ihren Projekterfolg. In den letzten Jahren hat die PfA in mehreren hundert Veranstaltungen nahezu zufriedene Seminarkunden gewinnen können. In jährlich etwa 300 Veranstaltungen schulen wir regelmäßig bis Teilnehmer. speziell für Rechtsanwälte oder Volljuristen ausgelegt, sondern so konzipiert, dass sie die Bedürfnisse des betrieblichen Praktikers erfüllen. Hohe juristische Qualität und unbedingte Verständlichkeit des Vortrages sind daher gleichermaßen zentrale Anforderungen, die die PfA an ihre Referenten stellt. Sie zusammen, das Ihnen während der ganzen Projektdauer zur Seite steht. Erfahrene Projektleiter sorgen für eine reibungslose Koordination und ein effizientes Veranstaltungsmanagement. So haben Sie den Vorteil, dass Ihnen jederzeit ein zentraler und kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Neben einer hohen Leistungsbereitschaft zeichnet sich unsere Arbeitsweise zudem durch ein Höchstmaß an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit aus. Anstelle vorgefertigter Lösungen von der Stange garantieren wir Ihnen eine maßgeschneiderte, auf Ihre individuellen Vorstellungen und Ansprüche zugeschnittene Konzeption und Durchführung Ihres Trainings- oder Veranstaltungsauftrags. Spezialkanzleien wie auch erfahrene und vortragsgeübte Richter aller Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Ebenso gehören versierte Kommunikationstrainer und bekannte Psychologen zu unserm Team. Je nach Veranstaltungsinhalt werden auch andere betriebliche Praktiker zu speziellen Themen (z.b. Steuerrechtsexperten, Mitglieder aus Ministerien und Ämtern, Lehrer und Sozialpädagogen mit entsprechender Fachexpertise) als Dozenten eingesetzt. Für unsere Teilnehmer und Kunden ist seit jeher ein hochqualifiziertes und konstant leistungsstarkes Team von Referenten verlässliche Richtschnur und wegweisende Orientierung. Seite 66

66 AGB s Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Seminaren, Inhouse-Schulungen, Kursen und Konferenzen 1. Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Seminaren, Kursen und Konferenzen (im Folgenden Veranstaltung ) und dem PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftrecht GmbH (PfA GmbH). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. 2. Anmeldung/Anmeldebestätigung Ihre Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax, oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. 3. Leistung Die Teilnehmergebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie beinhaltet Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke. PfA GmbH behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens PfA GmbH. PfA GmbH verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. 4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung Der Teilnahmebetrag ist vor Seminarbeginn fällig. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist PfA GmbH berechtigt, Verzugszinsen i.h. v. 5 % über dem Basiszinssatz ( 247 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn PfA GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von PfA GmbH geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt PfA GmbH keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von PfA GmbH schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5. Stornierung Bei schriftlicher Stornierung der Anmeldung bis zu 21 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 zzgl. 19 % MwSt fällig. Bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Gerne akzeptiert PfA GmbH ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. 6. Urheberrechte Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von PfA GmbH gestattet. Die PfA ist berechtigt den Auftraggeber nach Abschluss des Seminars als Referenz anzugeben, sofern dieser der Nennung nicht aufgrund eines berechtigten Interesses ausdrücklich widerspricht. 7. Haftung Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autoren und Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. PfA GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. 8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Köln vereinbart. 9. Widerrufsrecht für Verbraucher Sie haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse: PfA GmbH, Postfach 41 32, Frechen Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat. 10. Datenschutz PfA GmbH schützt Ihre personenbezogenen Daten. PfA GmbH wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit Ihrem Namen gespeichert sind. Die vom Teilnehmer übermittelten Bestandsdaten (Vorname, Nachname, Liefer- und Rechnungsanschrift, E- Mail-Adresse, je nach Zahlungsart auch Kontoverbindung, Kreditkartennummer, Ablaufdatum der Kreditkarte) werden durch PfA GmbH in der Abonnenten- bzw. Kundenkartei gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und - soweit notwendig - an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben. Soweit von Ihnen nicht anders angegeben, werden wir Sie zukünftig über unsere Produkte und Veranstaltungen informieren bzw. Sie auch per Fax, oder Telefon kontaktieren sowie Ihre Daten mit anderen Unternehmen in Deutschland und international zu Zwecken der Werbung austauschen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Änderungswünsche nimmt unser Kundenservice, Telefon: / entgegen. PfA GmbH trifft größtmögliche Vorkehrungen für die Sicherheit Ihrer Daten. Seite 67

67 Kontakt Ansprechpartner Frau Karin Rothkegel Tel: / Inhouse - Koordinatorin k.rothkegel@pfa-arbeitsrecht.de Tel: / Mail: k.rothkegel@pfa-arbeitsrecht.de Herr Carsten Grote Tel: / Leiter Veranstaltungs- c.grote@pfa-arbeitsrecht.de und Tagungsmanagement Anmeldung / Info seminare@pfa-arbeitsrecht.de info@pfa-arbeitsrecht.de Inhouse Anfragen inhouse@pfa-arbeitsrecht.de seminare@pfa-arbeitsrecht.de Haftungsausschluss: Der Inhalt unserer einzelnen Webseiten wurde mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Gleichwohl übernehmen weder die PfA-GmbH noch die jeweiligen Autoren eine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der in Text und Dateien enthaltenen Angaben. Die Haftung für Inhalte, die von unserem Server aus abrufbar sind, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschinformationen handelt und diese in Deutschland abgerufen werden. Bei einem Abruf der Inhalte in Staaten außerhalb der BRD wird die Haftung in vollem Umfang ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es trotz des Anspruchs der Aktualität möglich sein kann, dass sich Angaben nicht auf dem neuesten Stand befinden. Über Hinweise hierzu sind wir jederzeit dankbar. Es wird auch darauf hingewiesen, dass durch das Bereitstellen der Informationen kein Beratungsverhältnis begründet wird. Zum Zeitpunkt einer Hyperlinksetzung waren die von uns verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten. Urheber- und Verlagsrechte: Alle in dem Programmheft veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Veröffentlichung - auch auszugsweise - des Content bedarf der vorherigen Zustimmung der PfA-GmbH. Bei Zitierungen ist neben der genauen Quellenangabe ein Link auf den Beitrag auf : zu setzen. Der Link hat sich beim Anklicken in einem eigenen Fenster zu öffnen. Impressum PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Postfach 4132 D Frechen Tel: / Fax: / Internet: info@pfa-arbeitsrecht.de Gerichtsstand: Köln Geschäftsführerin: Frau Isabel Müller Copyright: 2017 PfA GmbH Seite 68

Wissen ist Zukunft. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit.

Wissen ist Zukunft. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit. Wissen ist Zukunft Seminarprogramm 2017 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit www.pfa-arbeitsrecht.de Seite 2 Wissen ist Zukunft Inhalt Seminarprogramm Auf den neuesten Stand

Mehr

Wissen ist Zukunft. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit.

Wissen ist Zukunft. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit. Wissen ist Zukunft Seminarprogramm 2017 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit www.pfa-arbeitsrecht.de Seite 2 Wissen ist Zukunft Inhalt Seminarprogramm Auf den neuesten Stand

Mehr

Seminarprogramm 2016/2017

Seminarprogramm 2016/2017 Wissen ist Zukunft Seminarprogramm 2016/2017 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit www.pfa-arbeitsrecht.de Seite 2 Wissen ist Zukunft Inhalt Seminarprogramm Auf den neuesten

Mehr

Seminarprogramm 2016/2017

Seminarprogramm 2016/2017 Wissen ist Zukunft Seminarprogramm 2016/2017 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit www.pfa-arbeitsrecht.de Seite 2 Wissen ist Zukunft Inhalt Seminarprogramm Auf den neuesten

Mehr

Wissen ist Zukunft. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit.

Wissen ist Zukunft. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit. Wissen ist Zukunft Seminarprogramm 2016 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit www.pfa-arbeitsrecht.de Seite 2 Seite 3 Wissen ist Zukunft Inhalt Seminarprogramm 2016 Auf den

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Erfahren Sie das Wichtigste zu: der aktuellen Gesetzeslage nach 84 Abs.

Mehr

Seminare, Schulungen, Inhouse Training, Vorträge und Workshops für Fach und Führungskrä e

Seminare, Schulungen, Inhouse Training, Vorträge und Workshops für Fach und Führungskrä e Wissen ist Zukun Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit Seminare, Schulungen, Inhouse Training, Vorträge und Workshops für Fach und Führungskrä e Inhouse Trainings Weiterbildung

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Erfahren Sie das Wichtigste zu: Einstellung von Mitarbeitern vorbereiten Fragerecht ausnutzen Probezeit und Probezeitverlängerung erfolgreich nutzen

Mehr

PfA - Seminare 2012/2013

PfA - Seminare 2012/2013 Postfach 4132 D-50217 Frechen Telefon: 0 22 34 / 69 45 25 Telefax: 0 22 34 / 69 43 45 seminare@pfa-arbeitsrecht.de www.pfa-arbeitsrecht.de PfA - Seminare 2012/2013 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal-

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die Restrukturierung von Unternehmen aus arbeitsrechtlicher Sicht Erfahren Sie das Wichtigste zu: den arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von

Mehr

PfA - Seminare Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit

PfA - Seminare Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit Postfach 4132 D-50217 Frechen Telefon: 0 22 34 / 69 45 25 Telefax: 0 22 34 / 69 43 45 seminare@pfa-arbeitsrecht.de www.pfa-arbeitsrecht.de PfA - Seminare 2010 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal-

Mehr

PfA - Seminare 2010/2011

PfA - Seminare 2010/2011 Postfach 4132 D-50217 Frechen Telefon: 0 22 34 / 69 45 25 Telefax: 0 22 34 / 69 43 45 seminare@pfa-arbeitsrecht.de www.pfa-arbeitsrecht.de PfA - Seminare 2010/2011 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal-

Mehr

PfA - Seminare 2011/2012

PfA - Seminare 2011/2012 Postfach 4132 D-50217 Frechen Telefon: 0 22 34 / 69 45 25 Telefax: 0 22 34 / 69 43 45 seminare@pfa-arbeitsrecht.de www.pfa-arbeitsrecht.de PfA - Seminare 2011/2012 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal-

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Betriebsvereinbarungen - Möglichkeiten und Grenzen in der betrieblichen Praxis - Erfahren Sie das Wichtigste zu: Rechtsgrundlagen von Betriebsvereinbarungen

Mehr

Seminare. für Betriebs- und Personalräte/innen. nach 37,6 BetrVG, 44 LPVG und 46,6 BPersVG

Seminare. für Betriebs- und Personalräte/innen. nach 37,6 BetrVG, 44 LPVG und 46,6 BPersVG Seminare 2019 für Betriebs- und Personalräte/innen nach 37,6 BetrVG, 44 LPVG und 46,6 BPersVG Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Seminarprogramm vermittelt erforderliche Kenntnisse für Betriebs- und

Mehr

PfA - Seminare 2013/2014

PfA - Seminare 2013/2014 PfA - Seminare 2013/2014 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit Postfach 4132 D-50217 D Frechen Telefon: 0 22 34 / 69 45 25 Telefax: 0 22 34 / 69 43 45 seminare@pfa- www.pfa-

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die wichtigsten Neuregelungen im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2016/2017 für Personalverantwortliche und Betriebsräte Erfahren Sie das Wichtigste

Mehr

PfA - Seminare 2009/2010

PfA - Seminare 2009/2010 Postfach 4132 D-50217 Frechen Telefon: 0 22 34 / 69 45 25 Telefax: 0 22 34 / 69 43 45 seminare@pfa-arbeitsrecht.de www.pfa-arbeitsrecht.de PfA - Seminare 2009/2010 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal-

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für SBV Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung

Mehr

Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied

Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied Eine Fortbildung an 3 Tagen Ihre Ansprechpartnerin der Paritätischen Akademie

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die Restrukturierung von Unternehmen aus arbeitsrechtlicher Sicht Erfahren Sie das Wichtigste zu: den arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von

Mehr

PfA - Seminare 2011/2012

PfA - Seminare 2011/2012 Postfach 4132 D-50217 Frechen Telefon: 0 22 34 / 69 45 25 Telefax: 0 22 34 / 69 43 45 seminare@pfa-arbeitsrecht.de PfA - Seminare 2011/2012 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit

Mehr

Grundlagen des Arbeitsrechts Di / Mi, den 06. / 07. März 2012, in Stuttgart im Hilton Garden Inn 680,00

Grundlagen des Arbeitsrechts Di / Mi, den 06. / 07. März 2012, in Stuttgart im Hilton Garden Inn 680,00 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Jetzt buchen! Last-Minute-Seminare Last-Minute-Seminare - unser besonderes Angebot! Mit diesem Service bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen eine

Mehr

Vorlesung Arbeitsrecht SS 2011 RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Berenice Möller, Hamburg und RA Jens Jensen, Frankfurt

Vorlesung Arbeitsrecht SS 2011 RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Berenice Möller, Hamburg und RA Jens Jensen, Frankfurt Vorlesung Arbeitsrecht SS 2011 RAin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Berenice Möller, Hamburg und RA Jens Jensen, Frankfurt I. Der Arbeitsvertrag 1. Rechtsgrundlagen: Der Arbeitsvertrag - vom BGB zum

Mehr

18 Grafik: Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. 19 Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes

18 Grafik: Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. 19 Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes Inhalt Inhaltsverzeichnis Zu diesem Buch Rechtsquellen und Akteure des Rechts Gesetze Verordnungen Verträge Grafik: Hierarchie der Rechtsquellen Grafik: Akteure des Rechts Arbeitsverträge Tarifverträge

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Erfahren Sie das Wichtigste zu: häufigen Kurzerkrankungen Langzeitkrankheiten dauerndem

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis I: Zentrale Aufgaben der Teilhabepraxis II: Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Teilhabepraxis III: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sozialrecht

Mehr

Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte

Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte Als Führungskraft mit Personalverantwortung sind fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht für Sie unerlässlich. Wir bieten Ihnen den roten Faden durch die Untiefen des Arbeitsrechts. Gestützt auf die betriebliche

Mehr

Betriebsverfassungsrecht, Seminarunterlagen gedruckt und auf USB-Stick, aktuellen Gesetzestexten und vielem mehr!

Betriebsverfassungsrecht, Seminarunterlagen gedruckt und auf USB-Stick, aktuellen Gesetzestexten und vielem mehr! Poko-Institut, Kaiser-Wilhelm-Ring 3a, 48145 Münster, Tel.: 0251 1350-0, www.poko.de/0154 BetrVG - Kompakt I Ihr rechtlicher Einstieg in die Betriebsratsarbeit Welche Rechte, Pflichten und Aufgaben hat

Mehr

PfA Prak kerforum Arbeits und Wirtscha srecht GmbH

PfA Prak kerforum Arbeits und Wirtscha srecht GmbH PfA Prak kerforum Arbeits und Wirtscha srecht GmbH Die wichtigsten Neuregelungen im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2016/2017 für Personalverantwortliche und Betriebsräte Erfahren Sie das Wich gste zu:

Mehr

ab 1340 ** Betriebsverfassungsrecht Teil III Für sichere Jobs: Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten INHALTE

ab 1340 ** Betriebsverfassungsrecht Teil III Für sichere Jobs: Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten INHALTE Für sichere Jobs: Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten Betriebsverfassungsrecht Teil III Einstellungen, Versetzungen und leider auch Kündigungen sind zentrale Themen der Betriebsratsarbeit. Gut

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis I: Zentrale Aufgaben der Schwerbehinderten vertretung Teilhabepraxis II: Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Teilhabepraxis III: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mehr

Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied

Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied Betriebsverfassungsrecht für Betriebsräte Umfangreiches Grundlagenwissen, Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsratsmitglied Eine Fortbildung an 3 Tagen Ihre Ansprechpartnerin der Paritätischen Akademie

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Vortrag am 14.10.2015 bei der SALO-Fachtagung: Rehabilitation und Betriebliches Eingliederungsmanagement Übersicht 1. Zweck

Mehr

Wissen ist Zukun. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit. arbeitsrecht.de.

Wissen ist Zukun. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit.  arbeitsrecht.de. Wissen ist Zukun Seminarprogramm 2018 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit www.pfa arbeitsrecht.de Seite 2 Wissen ist Zukun Seminarübersicht Auf den neuesten Stand gebracht!

Mehr

Seminare, Schulungen, Inhouse Training, Vorträge und Workshops für Fach und Führungskrä e

Seminare, Schulungen, Inhouse Training, Vorträge und Workshops für Fach und Führungskrä e Wissen ist Zukun Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit Seminare, Schulungen, Inhouse Training, Vorträge und Workshops für Fach und Führungskrä e Inhouse Schulungen Weiterbildung

Mehr

(Seminarnummer: 0056)

(Seminarnummer: 0056) Poko-Institut, Kaiser-Wilhelm-Ring 3a, 48145 Münster, Tel.: 0251 1350-0, www.poko.de/0056 A rbeitsrecht III - Beendigung des A rbeitsv erhältnisses (Seminarnummer: 0056) Befristung, Kündigung und Aufhebungsvertrag

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die wichtigsten Neuregelungen im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2009/2010 für Personalverantwortliche und Betriebsräte Erfahren Sie das Wichtigste

Mehr

Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis

Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund 4., neu bearbeitete Auflage Luchterhand 2007 Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XI A.

Mehr

Kündigung, Aufhebungsvertrag & Co.

Kündigung, Aufhebungsvertrag & Co. Kündigung, Aufhebungsvertrag & Co. Inhalt Unsere Intensivschulung für Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, CEO, Manager und Führungskräfte mit Personalverantwortung zum Thema rechtlich einwandfreie Beendigung

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Erfahren Sie das Wichtigste zu: Mitbestimmungsfelder in sozialen Angelegenheiten nach 87 BetrVG Ordnung

Mehr

Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Sachverhalte gestalten sich in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft naturgemäß vielschichtig.

Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Sachverhalte gestalten sich in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft naturgemäß vielschichtig. Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Sachverhalte gestalten sich in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft naturgemäß vielschichtig. Der Umstand, dass in Deutschland einige Millionen Arbeitsverhältnisse

Mehr

Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte

Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte Als Führungskraft mit Personalverantwortung sind fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht für Sie unerlässlich. Wir bieten Ihnen den roten Faden durch die Untiefen des Arbeitsrechts. Gestützt auf die betriebliche

Mehr

Allgemeines zum Informationsanspruch des Betriebsrats:

Allgemeines zum Informationsanspruch des Betriebsrats: Überblick über die Informations- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats 1. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats Allgemeines zum Informationsanspruch des Betriebsrats: a) Gemäß 80 Abs. 2

Mehr

Wissen ist Zukun. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit. arbeitsrecht.de.

Wissen ist Zukun. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit.  arbeitsrecht.de. Wissen ist Zukun Seminarprogramm 2018 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit www.pfa arbeitsrecht.de Seite 2 Wissen ist Zukun Seminarübersicht Seminar Seite Auf den neuesten Stand

Mehr

Arbeitsrecht in der Praxis

Arbeitsrecht in der Praxis Seminare auch einzeln buchbar! 21.-23. April 2010 Heidelberg Arbeitsrecht in der Praxis Grundlagen- und Update-Seminar 21.-22. April 2010 Optimale Gestaltung von Arbeitsverträgen Rechte und Pflichten aus

Mehr

Aktuelle Personalarbeit in der betrieblichen Praxis Beginn: 18. September 2019

Aktuelle Personalarbeit in der betrieblichen Praxis Beginn: 18. September 2019 Aktuelle Personalarbeit in der betrieblichen Praxis Beginn: 18. September 2019 Auch im Jahr 2019 unterliegt der Personalbereich einer immer rasanter werdenden Veränderung. Forderungen nach effizienter,

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Zeugnisse rechtssicher formulieren und analysieren Erfahren Sie das Wichtigste zu: Grundlagen des Zeugnisrechts Rechtliche und gesetzliche Grundlagen

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für SBV Wahl der Schwerbehinderten vertretung (SBV) Das große Ziel der Bildung

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die einseitige Änderung von Arbeitsbedingungen Grenzen und Möglichkeiten der Vertragsanpassung - Direktionsrecht des Arbeitgebers, Änderungskündigung,

Mehr

Peter J. Lipperheide. Arbeitsrecht. für Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmenspraxis. Verlag W. Kohlhammer

Peter J. Lipperheide. Arbeitsrecht. für Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmenspraxis. Verlag W. Kohlhammer Peter J. Lipperheide Arbeitsrecht für Wirtschaftswissenschaftler und Unternehmenspraxis Verlag W. Kohlhammer Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis 15 Abkürzungsverzeichnis 17 1 Grundsätze und Rechtsquellen

Mehr

Aktuelle Personalarbeit in der betrieblichen Praxis Beginn: 12. September 2017

Aktuelle Personalarbeit in der betrieblichen Praxis Beginn: 12. September 2017 Aktuelle Personalarbeit in der betrieblichen Praxis Beginn: 12. September 2017 Auch im Jahr 2017 unterliegt der Personalbereich einer immer rasanter werdenden Veränderung. Forderungen nach effizienter,

Mehr

SUMMERER. SCHÄFER. HOLOWITZ. RECHTSANWÄLTE in Partnerschaft. Arbeitsrecht

SUMMERER. SCHÄFER. HOLOWITZ. RECHTSANWÄLTE in Partnerschaft. Arbeitsrecht SUMMERER. SCHÄFER. HOLOWITZ RECHTSANWÄLTE in Partnerschaft Arbeitsrecht Unsere Kanzlei Wir über uns Unsere überwiegend wirtschaftsberatend tätige Kanzlei besteht derzeit aus fünf Rechtsanwältinnen und

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis I Teilhabepraxis II Teilhabepraxis III Weitere Seminare für die SBV in diesem Heft Arbeits- und Sozialrecht für die Schwerbehindertenvertretung Niemand urteilt

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Erfahren Sie das Wichtigste zu: Mitarbeiterkontrolle Arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Ziele der Mitarbeiterkontrolle Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Sonderseminar: Der neue Mindestlohn Zum Thema Mindestlohn erfahren Sie: ab wann er gilt für wen er gilt wie er berechnet wird wann er sich ändert welche

Mehr

Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Westfälischen Hochschule. 10., neu bearbeitete Auflage

Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Westfälischen Hochschule. 10., neu bearbeitete Auflage Arbeitsrecht Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Westfälischen Hochschule 10., neu bearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München Inhaltsverzeichnis

Mehr

Kongress Arbeiten in Deutschland BETRIEBSRÄTE. Jetzt anmelden! Dabei sein. Mitreden. W.A.F. Betriebsräte-Kongress

Kongress Arbeiten in Deutschland BETRIEBSRÄTE. Jetzt anmelden! Dabei sein. Mitreden. W.A.F. Betriebsräte-Kongress BETRIEBSRÄTE Kongress 2009 W.A.F. Betriebsräte-Kongress Düsseldorf, 11.-13. Mai 2009 Dabei sein. Mitreden. Jetzt anmelden! www.waf-seminar.de kongress Arbeiten in Deutschland Anforderungen an die Betriebsratstätigkeit

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits-

Mehr

Vorwort zur ersten A uflage Vorwort zur zweiten Auflage... 17

Vorwort zur ersten A uflage Vorwort zur zweiten Auflage... 17 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur ersten A uflage... 13 Vorwort zur zweiten Auflage... 17 1 Rechtsgrundlagen... 19 1.1 Europarecht... 19 1.2 Verfassungsrecht... 21 1.3 Gesetz... 22 1.4 Tarifverträge... 23

Mehr

(Seminarnummer: 0027) Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

(Seminarnummer: 0027) Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse Poko-Institut, Kaiser-Wilhelm-Ring 3a, 48145 Münster, Tel.: 0251 1350-0, www.poko.de/0027 Einführung in das A rbeitsrecht I Ihr erfolgreicher Einstieg in das Arbeitsrecht (Seminarnummer: 0027) Diese Veranstaltung

Mehr

Der Betriebsübergang nach 613 a BGB -Die neueste Rechtsprechung von EuGH und BAG-

Der Betriebsübergang nach 613 a BGB -Die neueste Rechtsprechung von EuGH und BAG- PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Der Betriebsübergang nach 613 a BGB -Die neueste Rechtsprechung von EuGH und BAG- Erfahren Sie das Wichtigste aus der aktuellen Rechtsprechung zu:

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement aktiv im Betriebsrat Betriebliches Eingliederungsmanagement Bearbeitet von Sigrid Britschgi 3., aktualisierte Auflage 2014. Buch. 148 S. Kartoniert ISBN 978 3 7663 6295 7 Format (B x L): 14,7 x 21 cm Recht

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits-

Mehr

SB 4: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Unterschwerpunkt Individualarbeitsrecht

SB 4: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Unterschwerpunkt Individualarbeitsrecht SB 4: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Unterschwerpunkt Individualarbeitsrecht Modul: Individualarbeitsrecht mit Qualifikationsziele Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über das

Mehr

Sachbereich: Grundlagen

Sachbereich: Grundlagen Sachbereich: Grundlagen die relevanten Rechtsnormen für personalrechtliche Entscheidungen nennen und bei konkreten Rechtsfragen die anwendbaren Normen zuordnen Quellenlehre Gesetze, Tarifverträge, etc.

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Befristete Arbeitsverträge, Teilzeit, Elternzeit und Pflegezeit Erfahren Sie das Wichtigste zu: Die Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Abmahnung und Kündigung in der betrieblichen Praxis - Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen - Erfahren Sie das Wichtigste zu: Abmahnung

Mehr

Inhalt. Vorwort Arbeitsrecht und Personalmanagement 17

Inhalt. Vorwort Arbeitsrecht und Personalmanagement 17 Vorwort 15 1 Arbeitsrecht und Personalmanagement 17 2 System des Arbeitsrechts 19 Übersicht 19 2.1 Einführung 19 2.2 Arbeit 19 2.3 System des Arbeitsrechts 20 2.3.1 Individualarbeitsrecht 20 2.3.2 Kollektives

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Matthias Gillmann Jurist, CDMP Zusammenstellung: In Kooperation mit Hamburg, November 2018 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a D-22767 Hamburg

Mehr

Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit Betriebsübergang ( 613a BGB) und Betriebsübergang bei Umwandlung

Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit Betriebsübergang ( 613a BGB) und Betriebsübergang bei Umwandlung Karl Michael Scheriau Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit Betriebsübergang ( 613a BGB) und Betriebsübergang bei Umwandlung SUB Hamburg A2009/3157 Betrieb - Unternehmen - Konzern 1 Was

Mehr

Last Minute Seminare Seminare zu besonders güns gen Kondi onen!

Last Minute Seminare Seminare zu besonders güns gen Kondi onen! PfA Prak kerforum Arbeits und Wirtscha srecht GmbH Last Minute Seminare Seminare zu besonders güns gen Kondi onen! Mit diesem Service bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen eine Auswahl von Seminarveranstaltungen

Mehr

Seiten: Seminarerinnerung: Arbeitsrecht der Presse am 27. September 2017 in Stuttgart

Seiten: Seminarerinnerung: Arbeitsrecht der Presse am 27. September 2017 in Stuttgart RUNDSCHREIBEN Recht und Sozialpolitik Nr. 13/2017 Seiten: 1 24.8.2017 Seminarerinnerung: Arbeitsrecht der Presse am 27. September 2017 in Stuttgart Das VSZV/VBZV-Seminar Arbeitsrecht der Presse für Geschäftsführer,

Mehr

Arbeitsrecht - ein Crashkurs - inkl. Arbeitshilfen online

Arbeitsrecht - ein Crashkurs - inkl. Arbeitshilfen online Haufe Fachbuch Arbeitsrecht - ein Crashkurs - inkl. Arbeitshilfen online Bearbeitet von Hartmut Hiddemann 1. Auflage 2015. Buch. 328 S. ISBN 978 3 648 07115 1 Recht > Arbeitsrecht > Arbeitsrecht allgemein,

Mehr

Wissen ist Zukun. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit. arbeitsrecht.de.

Wissen ist Zukun. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit.  arbeitsrecht.de. Wissen ist Zukun Seminarprogramm 2018 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit www.pfa arbeitsrecht.de Seite 2 Wissen ist Zukun Seminarübersicht Seminar Seite Auf den neuesten Stand

Mehr

Arbeitsrecht - ein Crashkurs - inkl. Arbeitshilfen online

Arbeitsrecht - ein Crashkurs - inkl. Arbeitshilfen online Haufe Fachbuch Arbeitsrecht - ein Crashkurs - inkl. Arbeitshilfen online Bearbeitet von Von: Uwe Ringel 3. aktualisierte Auflage 2019. Buch. 322 S. Softcover ISBN 978 3 648 12401 7 Wirtschaft > Spezielle

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits-

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Aufhebungsverträge - Aktuelle Entwicklungen - Gestaltungspraxis - Erfahren Sie das Wichtigste zu: Abschluss und Gestaltung von Aufhebungsverträgen

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten Erfahren Sie das Wichtigste zu: Mitbestimmung bei - Einstellung - Versetzung - Eingruppierung und Umgruppierung

Mehr

Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs

Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs Veranstaltungsnummer: 2017 Q150 MH Termin: 15.05. 19.05.2017 Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, sonstige Interessierte Ort: Bonn Seminarleiter/Dozent:

Mehr

Person almanagement für Ingenieure

Person almanagement für Ingenieure Person almanagement für Ingenieure von Werner Volkert und Prof. Dr.Thomas Steinkamp Fachhochschule Osnabrück Oldenbourg Verlag München Inhalt Vorwort V 1 Human Ressourcen im betrieblichen Wertschöpfungsprozess

Mehr

Tauschen Sie sich aus, knüpfen Sie Kontakte und sagen Sie Ihre. Meinung!

Tauschen Sie sich aus, knüpfen Sie Kontakte und sagen Sie Ihre. Meinung! 2017 30 Tauschen Sie sich aus, knüpfen Sie Kontakte und sagen Sie Ihre Meinung! Kongress 2017 Betriebsräte-Kongress 2017 Erfolgreiche Mitbestimmung bei der Arbeit von morgen Vom 15. 17. Mai 2017 in Berlin

Mehr

Das Personal ist das Kapital jedes Unternehmens aber auch der größte Risikofaktor.

Das Personal ist das Kapital jedes Unternehmens aber auch der größte Risikofaktor. Arbeitsrecht Arbeitsrecht & Arbeitsrechtliche Compliance Von der Einstellung eines Arbeitnehmers bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben sich komplexe Aufgabenbereiche und Fragen. Das Personal

Mehr

Seminarangebote März-April

Seminarangebote März-April SE 2019 Seminarangebote März-April Bildungswerk Rhein/Main e.v. 4 Inhaltsverzeichnis Arbeitsrecht Update für Betriebsräte - Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus 2018 in Betriebsratsangelegenheiten

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis - Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung - Erfahren Sie das Wichtigste zu: Die Grundlagen des Arbeitszeitschutzrechts

Mehr

Wissen ist Zukun. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit. arbeitsrecht.de.

Wissen ist Zukun. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit.   arbeitsrecht.de. Wissen ist Zukun Seminarprogramm 2019 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit www.pfa arbeitsrecht.de Seite 2 Wissen ist Zukun Seminarübersicht Seminar Seite Auf den neuesten Stand

Mehr

Workshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt

Workshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt Workshop Demenz Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen 11.04.2013 Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt Zur Person Dorian Kai Liebenau Geb. 22.07.1964 Anwaltszulassung

Mehr

Das deutsche Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht Peter Pulte Das deutsche Arbeitsrecht Kompaktwissen für die Praxis Luchterhand Vorwort 1. Einordnung des Arbeitsrechts 2. Rechtsquellen 3. Parteien des Arbeitsvertrages 3.1. Arbeitgeber 3.2. Betrieb -

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die Restrukturierung von Unternehmen aus arbeitsrechtlicher Sicht Erfahren Sie das Wichtigste zu: den arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von

Mehr

PfA Prak kerforum Arbeits und Wirtscha srecht GmbH

PfA Prak kerforum Arbeits und Wirtscha srecht GmbH PfA Prak kerforum Arbeits und Wirtscha srecht GmbH Die wich gsten Neuregelungen im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2017/2018 für Personalverantwortliche und Betriebsräte Erfahren Sie das Wich gste zu: Das

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Im Brennpunkt: Aufhebungsverträge und Abfindungszahlungen nach den Änderungen höchstrichterlicher Rechtsprechung (Die neuen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Erfahren Sie das Wichtigste zu: Grundlagen des Arbeitsrechts Grundzüge des Arbeitsrechts Normenpyramide Kernbegriffe Unterscheidung Kollektives und

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Last-Minute-Seminare Last-Minute-Seminare - unser besonderes Angebot! Mit diesem Service bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen eine Auswahl von

Mehr