Wissen ist Zukun. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit. arbeitsrecht.de.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wissen ist Zukun. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit. arbeitsrecht.de."

Transkript

1 Wissen ist Zukun Seminarprogramm 2018 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit arbeitsrecht.de Seite 2

2 Wissen ist Zukun Seminarübersicht Seminar Seite Auf den neuesten Stand gebracht! Update Arbeitsrecht für Prak ker 5 6 Grundlagen des Arbeitsrechts 7 8 Grundkurs Betriebsverfassungsrecht 9 10 Grundlagen des Arbeitsrechts Teil II Das Entgel ransparenzgesetz Gut vorbereitet ab Risiken vermeiden Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Abmahnung und Kündigung in der betrieblichen Praxis Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis Die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Die Reform der Leiharbeit und die neuen Regeln für Werkverträge Befristung, Teilzeit, Elternzeit und Elterngeld nach neuestem Recht Mitarbeiterkontrolle Arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Low Performer: Der rechtssichere Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Zeugnisse rechtssicher formulieren und analysieren Seite 3

3 Seminarübersicht Wissen ist Zukun Seminar Seite Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis Betriebsvereinbarungen Die Kosten des Betriebsrats Der Au ebungsvertrag Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütung leistungsorien erte Vergütung Inhouse Seminare Veranstaltungsorte / Die PfA GmbH AGB s / Kontakt Anmeldeformular 51 Die PfA GmbH ist Mitglied bei: Seite 4

4 2 tägiges Seminar Auf den neuesten Stand gebracht! Update Arbeitsrecht für Prak ker Aktuelle Gesetzesänderungen und die wich gsten Urteile aus der Rechtsprechung Ihr Nutzen Sie lernen Begriff und Voraussetzungen aus arbeitsrechtlicher Sicht eines Betriebs(teil)übergangs i.s.d. 613a BGB kennen und können unter Berücksich gung der neuesten Rechtsprechung von EuGH und BAG Strategien zur Vermeidung eines solchen entwickeln. Sie erhalten einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats vor und nach dem Betriebsübergang sowie über dessen Handlungsmöglichkeiten bei Betriebsänderungen. Sie lernen die geänderten Voraussetzungen kennen und sind in der Lage, diese bei den Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zu berücksich gen. Sie erfahren strategische Op onen einer friedlichen Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan und erhalten Kenntnisse zum Einigungsstellenverfahren. Sie werden in diesem Seminar zur op malen Gestaltung von Sozialplänen aus arbeits-, steuer- und sozialrechtlicher Sicht befähigt. Termine & Veranstaltungsorte Di / Mi, den 24. und 25. April 2018, in Leipzig Di / Mi, den 29. und 30. Mail 2018, in Berlin Mi / Do, den 13. und 14. Juni 2018, in Heidelberg Mi / Do, den 27. und 28. Juni 2018, in Hamburg Di / Mi, den 17. und 18. Juli 2018, in Mannheim Mi / Do, den 05. und 06. September 2018, in Düsseldorf Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und jetzt? Rentenpaket und Flexi Rente Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt! Update zum Mindestlohngesetz Reform des Mutterschutzgesetzes 2018 Die neue EU Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Bestandsaufnahme: 10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Die geänderte Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu 159 SGB III hinsichtlich der Sperrzeitneutralität von Aufhebungsverträgen (Stand 12/2016) Das Entgeltgleichheitsgesetz kommt! Das Bundesteilhabegesetz Neue Regeln für die Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter seit dem Aktuelles zu Einstellung und Arbeitsvertrag; Neues zur Befristung von Arbeitsverhältnissen, Teilzeit, Elternzeit und Elterngeld und Pflegezeit Neue Rechtsprechung zur Krankheit des Arbeitnehmers und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement Wichtige Entwicklungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Neueste Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht und zur betrieblichen Mitbestimmung Di / Mi, den 23. und 24. Oktober 2018, in Hannover Mi / Do, den 14. und 15. November 2018, in München Seite 5

5 2 tägiges Seminar Das Arbeitsrecht. Ein Rechtsgebiet, das nicht nur von einer Vielzahl von Gesetzen und Gesetzesnovellierungen bestimmt ist, sondern auch in erheblichem Maße den Entwicklungen der Rechtsprechung unterliegt. So etwa die Reform des AÜG und des Mutterschutzes, die neue EU Datenschutz Grundverordnung die Änderungen beim Arbeitsschutz, das Rentenpaket und die Flexi Rente, sowie das geplante Entgeltgleichheitsgesetz um nur einige zu nennen. Weiterhin sind eine Vielzahl neuerer Entscheidungen des BAG und der Arbeitsgerichte sowohl im Individual als auch im Kollektivarbeitsrecht ergangen, die für die tägliche Arbeit in der Personalpraxis von großer Wichtigkeit sind. Ihre Kenntnis ist unerlässlich, da eine fehlerfreie, verantwortungsvolle Personalarbeit und Interessenvertretung, nur durch ihre zeitnahe Berücksichtigung und Umsetzung, sichergestellt werden kann. Daher sind alle Personalverantwortlichen, Führungskräfte und Betriebsräte gehalten, zügig Ihre vorhandenen arbeits und betriebsverfassungsrechtlichen Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen. So lassen sich gravierende - nicht selten mit erheblichem (kostenmäßigen) Aufwand verbundene - Fehlentscheidungen vermeiden. Das Seminar wendet sich somit an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Betriebs und Personalräte, die sich komprimiert und praxisnah über die aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren möchten. Unsere versierten Arbeitsrechtsspezialisten machen Sie mit allen gesetzlichen Neuregelungen und den wichtigsten neuen Urteilen aus der Rechtsprechung vertraut. Dies selbstverständlich immer mit Blick auf ihre praktischen Relevanz für die Betriebspraxis. Dieses 2- tägige Seminar konzentriert sich auf das Wesentliche und garantiert überschaubare kleine Lerngruppen. So bleibt Zeit für individuelle Fragen und einen regen Austausch der Seminarteilnehmer! Seminar Informa onen Seminarcode 380 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 1100,00 (zzgl. MwSt.) 1309,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Die Veranstaltung richtet sich an Geschä sführer, Abteilungsleiter, Führungskrä e und Personalverantwortliche von Unternehmen sowie Betriebs- und Personalräte und Mitglieder der Personalausschüsse und der Mitarbeitervertretung. Es handelt sich um eine Veranstaltung nach 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 6

6 2 tägiges Seminar Grundlagen des Arbeitsrechts Seite 7 Ihr Nutzen Sie erfahren, welche Vorschri en vor und beim Abschluss sowie hinsichtlich der Inhalte des Arbeitsvertrages zu beachten sind. Sie lernen die Grundzüge der wich gsten arbeitsrechtlichen Gesetze und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis kennen. Sie bekommen einen Überblick über die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien. Sie lernen die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kennen sowie die arbeitsrechtlichen Vorschri en, die dabei jeweils zu beachten sind. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in das Kündigungsschutzrecht und lernen dabei alle Kündigungsarten und deren Besonderheiten (Formerfordernisse) kennen Termine & Veranstaltungsorte Di / Mi den 13. und 14. März 2018, in München Di / Mi, den 10. und 11. April 2018, in Köln Di / Mi den 17. und 18. April 2018, in Berlin Mi / Do, den 25. und 26. April 2018, in Mannheim Di / Mi, den 15. und 16. Mai 2018, in Leipzig Di / Mi, den 12. und 13. Juni 2018, in Düsseldorf Di / Mi, den 26. und 27. Juni 2018, in Frankfurt am Main Mi / Do, den 18. und 19. Juli 2018, in Heidelberg Di / Mi, den 21 und 22. August 2018, in Hamburg Mi / Do, den 05. und 06. September 2018, in Dresden Di / Mi, den 09. und 10. Oktober 2018, in Köln Mi / Do, den 07. und 08. November 2018, in Stu gart Mi / Do, den 05. und 06. Dezember 2018, in München Grundzüge des Arbeitsrechts Normenpyramide Kernbegriffe Unterscheidung Kollek ves und Individualarbeitsrecht Tari indung du Anwendung von Tarifverträgen ohne Tari indung, Anbahnung von Arbeitsverhältnissen Diskriminierungsfreie Gestaltung von internen und externen Stellenausschreibungen Vorstellungsgespräche, Tests, Interviews sowie Fragerecht des Arbeitgebers versus Arbeitnehmerdatenschutz Form und Regelungen von Arbeitsverhältnissen AGB-Kontrolle: Die einzelnen Klauseln eines Arbeitsvertrags und deren Folgen Besondere Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen: Befristung, Teilzeit, Leiharbeit Abgrenzung zu freier Mitarbeit und Selbstständigkeit; S chwort Scheinselbstständigkeit und deren Folgen Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien Die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung Arbeitsentgelt als Hauptpflicht des Arbeitgebers; Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütung unter Beachtung des AGG Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis Unterschiedliche Bonus- und Prämienmodelle Entgel ortzahlung im Krankheitsfall flexible Arbeitszeiten; Urlaub (Zwangsurlaub); Kurzarbeitergeld und Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit Änderung und Anpassung bestehender Arbeitsbedingungen Ausübung und Reichweite des arbeitgebersei gen Direk onsrechts Versetzung und Umgruppierung Änderungskündigung Streichung / Kürzung von Boni und Zulagen; Entgeltsenkung Beendigung von Arbeitsverhältnissen Einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverträgen; S chwort: Au ebungs- und Abwicklungsvertrag Abmahnung Die verschiedenen Kündigungsformen und ihre prak sche Relevanz allgemeiner Kündigungsschutz und Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz Wesentliche Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung: Fristen/Form/Inhalt und Zugang der Kündigung; Schri formerfordernis nach 623 BGB Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses und erfolgreiche Prozess-Tak k Sozialrechtliche Konsequenzen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats Besonderer Kündigungsschutz bes mmter Arbeitnehmergruppen Mu erschutzgesetz / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / Pflegezeitgesetz Schwerbehinderte Auszubildende Betriebsratmitglieder und andere Organe der Betriebsverfassung Anhörungsverfahren bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz

7 2 tägiges Seminar Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprü es Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situa onen sicher entscheiden. Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgebersei gen Fragerechts aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert wie Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpoli sche Entscheidungen in übergreifenden Zusammenhängen zu sehen und problemlösende Strategien einzuüben. Die Vermi lung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksich gung der wich gsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefes gten Rechtsprechung. Profi eren Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Angesichts der äußerst umfangreichen Materie des Arbeitsrechts lassen wir uns didak- sch-methodisch von den Prinzipien der Stoffreduk on und Repräsenta on der Einzelfallgestaltung leiten. Mit Hilfe besonders anschaulicher Beispiele orien eren wir uns bei der Wissensvermi lung immer und immer wieder an der konkreten Praxis des Arbeitsrechts. Hochwer ge, didak sch sehr gut au ereitete Tagungsunterlagen garan eren Ihnen ein müheloses Verfolgen des Vortrags: Sie müssen kaum etwas mitschreiben und können sich ganz auf den angesprochenen Sachverhalt konzentrieren. Wich ge Gesetzesauszüge, Checklisten, Muster-Formulierungen und natürlich das Seminarskriptum selbst dienen Ihnen später als nützliches Nachschlagewerk in der täglichen Personalarbeit. Nach dem Besuch dieses Grundkurses empfehlen wir Ihnen je nach Ihrer konkreten Funk on und Posi on im Unternehmen den Besuch ver efender Seminare z.b. Update Arbeitsrecht. Auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Betrieben ermöglicht es, Grundlagen des Arbeitsrechts aus verschiedenen Perspek ven zu erörtern. Seminar Informa onen Seminarcode 385 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 950,00 (zzgl. MwSt.) 1071,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die aktuellen Gesetzestexte und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebsbzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 8

8 2 tägiges Seminar Ihr Nutzen Sie erhalten einen praxisorien erten Überblick über die wesentlichen Grundlagen des BetrVG und können dieses Wissen in der Praxis anwenden. Sie kennen die Rechte und Aufgaben, aber auch die Pflichten des Betriebsrats. Sie erhalten einen Überblick über die verschiedenen Arten der Mitbes mmung des Betriebsrats. Sie lernen die Aufgaben und Befugnisse des Wirtscha sausschusses kennen. Termine & Veranstaltungsorte Mi und Do, den 21./22. März 2018, in Berlin Mi und Do, den 25./26. April 2017, in Frankfurt am Main Mi und Do, den 17./18. Mai 2018, in Hamburg Di und Mi, den 19./20. Juni 2018, in München Mi und Do, den 28./29. Juni 2018, in Düsseldorf Di und Mi, den 03./04. Juli 2018, in Leipzig Di und Mi, den 10./11. Juli 2018, in Essen Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Grundkurs Betriebsverfassungsrecht Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes Beschreibung von Rechten und Pflichten im BetrVG Abgrenzung zum Individualarbeitsrecht Der rich ge Umgang mit Gesetzen, Urteilen und Kommentaren in der Praxis Arbeitsrechtliche Grundbegriffe und ihre Bedeutung Die Sonderstellung des Betriebsratsmitglieds im BetrVG Verhältnis von persönlichen Arbeitspflichten zu den Betriebsratsaufgaben Besonderer Kündigungsschutz Entgel ortzahlung während der Betriebsratsarbeit Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Betriebsratstä gkeit Schulung von Betriebsratsmitgliedern Pflicht zur Geheimhaltung Ha ung von Betriebsratsmitgliedern Geschä sführung und Organisa on des Betriebsrats Rechte und Pflichten von Betriebsratsvorsitzendem und Stellvertretern Die Geschä sordnung und Sprechstunden Betriebs und Abteilungsversammlungen Bereitstellung von Räumen, Sachmi eln und Büropersonal Einführung in die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats Kontrollaufgaben Informa onsrechte des Betriebsrats Beratungs-, Vorschlags-, und Ini a vrecht Mitbes mmungs- und Mitwirkungsrechte Personelle Beteiligungsrechte Anhörungsrechte Die Betriebsratsarbeit effek v und fehlerfrei bewäl gen Die Beschlussfassung des Betriebsrats Voraussetzungen einer wirksamen Beschlussfassung Beispiele für zulässige und unzulässige Beschlussfassung Folgen nich ger Betriebsratsbeschlüsse Form und Inhalt des Sitzungsprotokolls Die Mitbes mmung in sozialen Angelegenheiten Betriebliche Ordnung, Arbeitszeit, Überstunden, Arbeitsentgelt, Urlaub, Arbeits und Gesundheitsschutz, technische Überwachung Betriebliche Lohngestaltung / Gruppenarbeit Ini a vrecht des Betriebsrats Durchführung des Einigungsstellenverfahrens Die Mitbes mmung in personellen Angelegenheiten Personalplanung und Beschä igungssicherung Interne und externe Stellenausschreibungen Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen Rechtsfolgen bei Zus mmungsverweigerung Beteiligungen bei Kündigungen gem. 102 BetrVG Verletzung der Beteiligungsrechte durch den Arbeitgeber Mitbes mmung in wirtscha lichen Angelegenheiten Wann liegt eine Betriebsänderung vor? Grundlagen zu Interessenausgleich und Sozialplan Seite 9

9 2 tägiges Seminar Dieses Seminar ist sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte konzipiert, die sich in ihrem jeweiligen Tä gkeitsfeld Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht aneignen und praxisorien erte Kenntnisse hinsichtlich der wich gsten betriebsverfassungsrechtlichen Vorschri en und der Beteiligungsrechte der Betriebsrats erlangen möchten. Gerade in Zeiten zunehmender Konkurrenz und Globalisierung kommt der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat in der täglichen Praxis besondere Bedeutung zu. Der Gesetzgeber hat das Betriebsverfassungsgesetz so ausgestaltet, dass es bei dauerha en Auseinandersetzungen nur einen Verlierer gibt, nämlich den gesamten Betrieb. Am erfolgreichsten lässt sich das Wechselspiel zwischen den Personalverantwortlichen und Arbeitnehmervertretern regeln, wenn beide Seiten im vollen Umfang über ihre wechselsei gen Rechte und Pflichten unterrichtet sind. Eine im Betriebsverfassungsrecht hervorragend ausgebildete Personalabteilung und ein in diesem Arbeitsfeld ebenso geschulter Betriebsrat werden nur selten das Arbeitsgericht bemühen müssen. Das Seminar setzt keine Kenntnisse voraus und ist ein idealer Eins eg für Teilnehmer, die sich an zwei aufeinander folgenden Tagen in komprimierter Form über die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts informieren wollen, vor allem über diejenigen Themen, die für Personalverantwortliche und Betriebsräte erfahrungsgemäß die größte prak sche Relevanz besitzen. Unsere versierten Referenten werden Ihnen in diesem praxisbezogenen Einführungskurs in anschaulicher Weise die Grundbegriffe des BetrVG und die Organe der Betriebsverfassung mit ihrer grundlegenden Funk on erläutern. Einen breiten Raum nehmen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ein. Wich g sind dabei auch die Auskun s und Informa onsansprüche des Betriebsrats, ohne welche die später dargestellten Beteiligungs-, Mitwirkungs und Mitbes mmungsrechte in ihrer erheblichen Bedeutung für Betrieb und Gesamtbelegscha weitgehend unverständlich bleiben. Der praxisorien erte Überblick der Mitbes mmungsrechte in sozialen, personellen und wirtscha lichen Angelegenheiten liefert Ihnen damit das unentbehrliche Basiswissen für Ihre tägliche Arbeit. Um dem Betriebsrat die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber festgeschrieben, dass der Arbeitgeber die Kosten und den Sachaufwand des Betriebsrats zu tragen hat. Doch die unbes mmten Rechtsbegriffe des Gesetzes wie in eine Vielzahl aktueller Entscheidungen des BAG und der Instanzgerichte in jüngster Vergangenheit verdeutlichen bieten immer wieder Ansatzpunkte für Meinungsverschiedenheiten und gerichtliche Strei gkeiten. Daher bildet die neutrale und sachgerechte Informa on über die neueste Rechtsprechung zu Umfang und Grenzen der arbeitgebersei gen Kostentragungspflicht ein weiterer inhaltlicher Baustein des Seminars. Mit dem an zwei Tagen vermi elten Rüstzeug im Gepäck und dem geschär en Blick für betriebliche Lösungsmöglichkeiten werden die Teilnehmer des Seminars in die Lage versetzt, entscheidende Fehler von vorne herein zu vermeiden. Unliebsame Überraschungen im Rahmen späterer Auseinandersetzungen bleiben Ihnen damit erspart. Selbstverständlich bietet Ihnen diese Veranstaltung zudem ausreichend Gelegenheit, eigene, d.h. betriebsspezifische Fragen zu stellen. Seminar Informa onen Seminarcode 387 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 950,00 (zzgl. MwSt.) 1071,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die aktuellen Gesetzestexte und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebsbzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 10

10 2 tägiges Seminar Grundlagen des Arbeitsrechts Teil II Ihr Nutzen Sie bekommen weiteren Einblick in die Grundzüge der wich gsten arbeitsrechtlichen Gesetze und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis kennen. Sie ver efen die wich gsten Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die arbeitsrechtlichen Vorschri en, die dabei jeweils zu beachten sind. Sie ver efen das Kündigungsschutzrecht mit all seinen Kündigungsarten. Termine & Veranstaltungsorte Mi / Do, den 21. und 22. März 2018, in Frankfurt am Main City Mi / Do, den 17. und 17. Mai 2018, in Berlin Di / Mi, den 20. und 21. Juni 2018, in Köln Di / Mi, den 10. und 11. Juli 2018, in Heidelberg Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Ver efung: Begründung des Arbeitsverhältnisses Inhalte des Arbeitsvertrages, Nachweisgesetz AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen Befristung und Teilzeit An diskriminierung Pflichten des Arbeitgebers Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers Ver efung: Kündigung des Arbeitsverhältnisses Betriebsbedingte Kündigung, Verhaltensbedingte Kündigung Personenbedingte Kündigung, Krankheitskündigung Änderungskündigung, Inhalt und Voraussetzungen Fristlose Kündigung, wich ger Grund, Kündigungsfrist, Fallbeispiele 1 a KSchG-Kündigung, Kündigung mit Abfindung Ordentliche und außerordentliche Kündigung Au ebungs und Abwicklungsvertrag Vereinbarung einer Abfindung Zeugnis Ablauf nach Befristung Arbeitgeberpflichteten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsagentur und Sperrfrist Steuerliche Behandlung von Abfindungen Betriebsübergang und seine Folgen Grundlagen eines Betriebsübergangs Rechtsfolgen für Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Informa onspflicht des Arbeitgebers Widerspruchsrecht Fortbestand des Betriebsrats und Übergangsmandat Beteiligung des Betriebsrats bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Anhörung des Betriebsrats Wann ist Widerspruch möglich? Umstrukturierungen im Unternehmen Abgrenzung ujnd Defini on: Betriebsübergang, Umwandlung, Betriebsänderung Interessenausgleich, Sozialplan Betriebsübergang nach 613a BGB Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer Einigungsstellenverfahren Arbeitsgerichtsverfahren Ablauf von Gütetermin und Kammertermin Fristen im Gerichtsverfahren Abschluss und Inhalt eines Vergleichs Endurteil und Versäumnisurteil Berufung und Revision Seite 11

11 2 tägiges Seminar Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprü es Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situa onen sicher entscheiden. Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgebersei gen Fragerechts aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert wie Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpoli sche Entscheidungen in übergreifenden Zusammenhängen zu sehen und problemlösende Strategien einzuüben. Die Vermi lung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksich gung der wich gsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefes gten Rechtsprechung. Profi eren Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Angesichts der äußerst umfangreichen Materie des Arbeitsrechts lassen wir uns didak- sch-methodisch von den Prinzipien der Stoffreduk on und Repräsenta on der Einzelfallgestaltung leiten. Mit Hilfe besonders anschaulicher Beispiele orien eren wir uns bei der Wissensvermi lung immer und immer wieder an der konkreten Praxis des Arbeitsrechts. Hochwer ge, didak sch sehr gut au ereitete Tagungsunterlagen garan eren Ihnen ein müheloses Verfolgen des Vortrags: Sie müssen kaum etwas mitschreiben und können sich ganz auf den angesprochenen Sachverhalt konzentrieren. Wich ge Gesetzesauszüge, Checklisten, Muster-Formulierungen und natürlich das Seminarskriptum selbst dienen Ihnen später als nützliches Nachschlagewerk in der täglichen Personalarbeit. Nach dem Besuch dieses Grundkurses empfehlen wir Ihnen je nach Ihrer konkreten Funk on und Posi on im Unternehmen den Besuch ver efender Seminare z.b. Update Arbeitsrecht Auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Betrieben ermöglicht es, Grundlagen des Arbeitsrechts aus verschiedenen Perspek ven zu erörtern. Seminar Informa onen Seminarcode 386 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 950,00 (zzgl. MwSt.) 1071,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die aktuellen Gesetzestexte und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebsbzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 12

12 Das Entgel ransparenzgesetz Gut vorbereitet ab Risiken vermeiden Ihr Nutzen Neuregelungen zur Entgel ransparenz vorgestellt. Sie werden über die Pflichten, die Arbeitgeber danach zukün ig zu beachten haben, informiert. Sie werden mögliche Problemfelder und Fallstricke iden fiziert, die sich im Zusammenhang mit dem Gesetz ergeben können. Sie erhalten wertvolle Praxis pps zur Flexibilität bei Neubesetzung und Vergütungsverhandlungen Termine & Veranstaltungsorte Donnerstag, den 19. April 2018, in Hamburg Dienstag, den 15. Mai 2018, in München Mi woch, den 20. Juni 2018, in Leipzig Dienstag, den 10. Juli 2018, in Düsseldorf Donnerstag, den 16. August 2018, in Hannover Mi woch, den 29. August 2018, in Berlin Mi woch, den 19. September 2018, in Mannheim Dienstag, den 09. Oktober 2018, in Essen Neue Arbeitgeberpflichten und Arbeitnehmerrechte Ziele des Gesetzgebers Transparenz und Verbot von Entgeltbenachteiligung Inkrafttreten und Übergangsfristen Anwendungsbereich des Gesetzes Individueller Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers Reichweite des Anspruchs Umfang des Anspruchs Formelle Voraussetzungen und Ablauf inhaltliche Anforderungen an das Auskunftsverlangen Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf Auskunftsanspruch Verweigerungsmöglichkeiten Auskunft bezogen auf andere als im Antrag benannte Arbeit genaue Berechnung und Darstellung Wie Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung offenlegen? Wahrung der Rechte anderer Arbeitnehmer, u. a. Schutz deren personenbezogener Daten Schutz von Betriebsgeheimnissen Schutz vor Veröffentlichung und Weitergabe der Vergleichsgehälter Vergleichbarkeit von Arbeit Was ist gleiche Arbeit? Was ist vergleichbare Arbeit? Machtzuwachs des Betriebsrats Anwachsen von Informationen beim Betriebsrat / Personalrat Umfang der zulässigen Nutzung der Vergütungsinformationen beim Betriebsrat Datenschutzrechtliche Grenzen für den Betriebsrat Auswirkungen rechtlicher und praktischer Natur (auf AGG und AÜG) unmittelbare Folgen des Entgeltgleichheitsgebots des EntgTranspG Welche Ansprüche bietet das AGG bei Geschlechtsdiskriminierung? Wie können die Auskünfte gemäß EntgTranspG zur Begründung von Schadensersatzansprüchen nach AGG genutzt werden? Wie können die Auskünfte gemäß EntgTranspG zur Durchsetzung von Equal Pay gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz genutzt werden. Prävention Beschränkung des Auskunftsanspruchs durch Gestaltung der Entgeltsysteme und Arbeitsplatzgestaltungen und beschreibungen durch den Arbeitgeber Vorsorge gegen Schadensersatzansprüche Vorsorge gegen steigende Gehaltsansprüche Weitergabe an Dritte Beendigung auf Initiative des Arbeitnehmers / Arbeitgebers Rechtsfolgen bei Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten Abdingbarkeit der Hinweispflicht Prüfverfahren Voraussetzungen für das Entstehen der Pflicht zur Durchführung eines Prüfverfahrens Was ist das Prüfverfahren über die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots? Durchführung und Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers Pflicht zur Erstellung eines Berichts über Gleichstellung und Entgeltgleichheit Voraussetzungen für das Entstehen der Pflicht Mindestinhalte des Berichts Tipps zur Berichterstellung und Gestaltungsmöglichkeiten Seite 13

13 Die EU und der deutsche Gesetzgeber arbeiten bereits seit vielen Jahrzehnten an der Gleichstellung von Mann und Frau im Arbeitsleben. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz war dabei ein wesentlicher Schri. Auch sonst werden die Regelungen zur Gleichbehandlung vergleichbarer Arbeitnehmer ausgeweitet so zuletzt auch im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, mit der Neuformulierung des Equal Pay - Grundsatzes für Leiharbeitnehmer. Das vollkommene neue Entgel ransparenzgesetz (EntgTranspG), das bereits beschlossen ist und vermutlich am in Kra tri, enthält hier ein neues geschlechtsbezogenes Entgeltgleichheitsgebot, sowie ein Verbot der unmi elbaren und mi elbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts. Beides haben Arbeitgeber kün ig zu beachten. Seine Hauptwirkung wird das EntgTranspG allerdings durch die Entgel ransparenz erreichen, die es erzielen soll. Auf Auskun sersuchen eines Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber diesem mitzuteilen, was vergleichbare Arbeitnehmer des anderen Geschlechts verdienen. Damit kann es für Arbeitnehmer deutlich leichter werden, ein Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung im Sinne des AGG zu finden. Auf dieser Basis können dann erhebliche Zahlungsansprüche entstehen. Hier ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wich g zu wissen, wie umfangreich die Auskun genau sein muss. Da in Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern das Auskun sverlangen über den Betriebsrat geltend gemacht wird, wird es häufig dazu kommen, dass der Betriebsrat binnen weniger Monate eine Datenbank mit allen durchschni lichen Entgelten des Betriebs sowie den zugrundeliegenden Entgeltsystemen au aut. Auf dieser Basis wird der Betriebsrat nicht nur im Bereich der Bekämpfung von Geschlechtsdiskriminierung tä g werden können, sondern zumindest auch versucht sein, Arbeitnehmer bei Gehaltsfragen zu beraten. Aus Arbeitgebersicht besteht auch die Gefahr, dass Gehaltsstrukturen außerhalb des Unternehmens bekannt werden und dann z. B. von We bewerbern oder von Bewerbern bei Gehaltsverhandlungen genutzt werden können. Arbeitgeber mit mehr als 200 Arbeitnehmern haben ein Prüfverfahren durchzuführen, um die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots zu überprüfen. Außerdem haben sie einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen und zu veröffentlichen. Hier gilt es erneut, die Folgen für Schadensersatzansprüche, etwa nach dem AGG, zu bedenken. Hinzu kommt die Frage, wie Prüfverfahren und Berichtserstellung so gestaltet werden können, dass möglichst wenig Bürokra e entsteht und gleichzei g das Ansehen des Unternehmens in der eigenen Belegscha und in der Öffentlichkeit nicht gefährdet wird. In dem Seminar erhalten die Teilnehmer einen strukturierten, kompakten und praxisorien erten Überblick über die Rechtslage und deren vielfäl ge Auswirkungen für das Unternehmen und die eigene Führungsaufgabe. Hierzu werden alle relevanten Inhalte des Gesetzes und die sich daraus ergebenden Risiken erläutert. Seminar Informa onen Seminarcode 370 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 14

14 Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Ihr Nutzen Sie kennen die neue Gesetzeslage nach 84 Abs. 2 SGB IX und die Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements für alle Beschä igten. Sie können die Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung einschätzen. Sie wissen, welche Folgen die Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen Vorschri für den Arbeitgeber (z.b. Schadensersatzansprüche) hat. Sie sind in der Lage, das betriebliche Eingliederungsmanagement in die Praxis effizient und rechtssicher unter Einbindung des Betriebsrats umzusetzen Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 24. April 2018, in Frankfurt am Main Dienstag, den 05. Juni 2018, in Köln Dienstag, den 05. Juni 2018, in Köln Donnerstag, den 28. Juni 2018, in Berlin Mi woch, den 22. August 2018, in Leipzig Dienstag, den 18. September 2018, in Mannheim Mi woch, den 17. Oktober 2018, in Stu gart Dienstag, den 18. September 2018, in Mannheim der aktuellen Gesetzeslage nach 84 Abs. 2 SGB IX der Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements für alle Beschä igten Begriff, Ziel und Anwendungsbereich des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz: Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung den Folgen der Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen Vorschri für den Arbeitgeber Ha ungsansprüche gegen den Arbeitgeber den Vorteilen des betrieblichen Eingliederungsmanagements für den Arbeitgeber (z.b. Prämien und Boni) und für die Beschä igten den neuen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung sowie der Einbindung von BR und SBV Die Informa onsrechte der betrieblichen Interessenvertretung den Voraussetzungen zur Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements in die Praxis: - Krankenrückkehrgespräche und Erfolgskontrolle - Analyse von Krankheitsursachen und -verlauf - Maßnahmen zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit - die Rolle des Integra onsamtes und anderer gemeinsamer Servicestellen Erarbeitung von Mustern für die Betriebspraxis (Betriebsvereinbarung über die Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements; Anträge des Arbeitgebers gegenüber Rehabilita onsträgern und Integra onsämtern auf Prämien oder Bonuszahlungen) Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Zusammenhang mit dem AGG Seite 15

15 In dem eintägigen Seminar werden nun ganz konkrete Fragen nach der prak schen und arbeitsrechtlichen Relevanz des betrieblichen Eingliederungsmanagements gestellt und auch geklärt: Welche Voraussetzungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements müssen zwingend erfüllt sein? Auf wen ist es anzuwenden? Wie sieht das Verfahren inhaltlich im Einzelnen aus? Welche präven ve Maßnahmen können umgesetzt werden? Welche Rechte und Pflichten haben die Beteiligten? Worüber sollten Beschä igte aufgeklärt werden? Was können Betriebsräte tun? Was sind die Konsequenzen bei unterbliebenem Eingliederungsmanagement? Anhand aktueller Urteile der Rechtsprechung insbesondere des diesbezüglich richtungweisenden Urteils des BAG vom werden die Referenten des Seminars diese brisante Frage beantworten. Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements verlangt zwar zusätzliche organisatorische Maßnahmen, diese können sich aber für alle Beteiligten lohnen. Zum Beispiel für den Arbeitnehmer: Die Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben oder die Veränderung des Arbeitsplatzes. Für den Arbeitgeber könnte die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements neben der Verbesserung der Erfolgsaussichten in einem eventuellen Kündigungsschutzverfahren auch folgende Vorteile haben: Qualifiziertes Personal kann gehalten werden. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind mo vierter und leistungsfähiger. Die Etablierung eines betrieblichen Eingliederungsverfahrens kann ein nicht zu unterschätzender We bewerbsvorteil bei der Suche nach neuen Fachkrä en sein. Die Ursachen betrieblich bedingter Krankheiten können besser erkannt und schneller besei gt werden. Die Zahl weiterer Krankheitsfälle und die damit verbundenen Lohnfortzahlungskosten und sons ge Störungen im Betriebsablauf dür en reduziert werden. Und nicht zuletzt bieten nach 34 SGB IX die Sozialleistungsträger, Fürsorgestellen und Integra onsämter den Arbeitgebern finanzielle Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Lohnkostenzuschüsse oder Prämien und Boni für die erfolgreiche Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Seminar Informa onen Seminarcode 371 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte sowie Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Arbeitnehmer. Es handelt sich um ein Seminar gemäß 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs. 6 BperVG. Freistellung und Kostenübernahme für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber erfolgt nach 96 Abs. 4 und Abs. 8 SGB IX Seite 16

16 Abmahnung und Kündigung in der betrieblichen Praxis Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen Ihr Nutzen Sie bekommen einen praxisorien erten Überblick über die wich gsten Regelungen des Abmahnungs- und Kündigungsrechts. Sie kennen die Gründe und Voraussetzungen für eine Abmahnung und können diese rechtssicher formulieren. Sie wissen, welche typischen Fehler Sie bei Abmahnung und Kündigung unbedingt vermeiden sollten Sie lernen anhand von Praxisbeispielen die einzelnen Kündigungsarten und deren Besonderheiten kennen. Sie kennen die Gründe, die eine Kündigung rech er gen und wie Sie diese einwandfrei aussprechen und wisse Sie welche Punkte Sie bei einer Kündigung beachten müssen. Sie erfahren, welche Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Betriebsrat hat. Termine & Veranstaltungsorte Mi woch, den 18. April 2018, in Berlin Donnerstag, den 17. Mai 2018, in Köln Mi woch, den 13. Juni 2018, in Mannheim Donnerstag den 19. Juli 2018, in München Mi woch, dem 24. Oktober 2018, in Hannover Die korrekte Abmahnung Au au, Inhalt, rich ge Formulierung, Zeitpunkt der Abmahnung, Anzahl der Abmahnungen Bei welchen Vorfällen darf eine Abmahnung ausgesprochen werden? Abmahnung als Voraussetzung einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung Rechtliche Möglichkeiten des Arbeitnehmers von der Gegendarstellung bis zur En ernung der unberech gt ausgesprochenen Abmahnung aus der Personalakte Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten des Betriebsrats Kündigung ohne Formfehler, Kündigungsformalien Kündigungsfristen, Formerfordernisse, Mi eilung des Kündigungsgrundes Sicherstellung des Zugangs der Kündigung Der allgemeine Kündigungsschutz Wovor schützt das Kündigungsgesetz? Kündigungsfristen Kündigung und Abfindung Kündigung contra Au ebungsvertrag Freistellung von der Arbeit Die verhaltensbedingte Kündigung Verhaltensbedingte Kündigungsgründe: Schlechtleistung, Leistungsverweigerung, Vertrauensverletzung, Fehlverhalten, Internetmissbrauch, Nebentä gkeiten etc. Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Wann ist eine Verdachtskündigung zulässig? Personenbedingte Kündigung Krankheitsbedingte Kündigungsgründe wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit, krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit. Schlecht- oder Minderleistung ( Low Performer ). Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Besonderheiten der Änderungskündigung Die fristlose Kündigung Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Durchsetzbarkeit in der Praxis Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz: Betriebs- und Personalräte, Eltern, werdende Mü er, Schwerbehinderte Tarifliche Unkündbarkeit Seite 17

17 Keinem verantwortungsbewussten Arbeitgeber fällt es leicht, Arbeitsverhältnisse seiner Mitarbeiter zu kündigen; hängt doch an dem Arbeitsverhältnis nicht nur die finanzielle Existenz des Arbeitnehmers selbst sondern häufig auch die seiner Familie. In manchen Situa onen ist aber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzig gangbare Weg für den Arbeitgeber, sei es, dass der Arbeitnehmer beharrlich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt oder z.b. den betrieblichen Ablauf durch eine Vielzahl von Kurzerkrankungen stört. Neben der betriebsbedingten Kündigung gibt es zwei weitere Möglichkeiten, die in der Praxis o ungenutzt bleiben, weil man sie irrtümlich für nur schwierig durchsetzbar hält: Es sind die verhaltensbedingte, sowie die personen-/krankheitsbedingte Kündigungen, die nutzbar sind, sofern keine dabei vermeidbare Formfehler begangen werden. Das Seminar gibt zunächst einen Überblick über alle Möglichkeiten zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. In diesem Seminar werden nicht nur sämtliche Kündigungsarten mit vielen Praxisbeispielen vorgestellt ( Die Kündigungsarten des Arbeitsrechts ), sondern auch alle einzuhaltenden Formalien. Folgende Themen stellen die Schwerpunkte des Seminars dar: Verhaltenskündigung: Fristgemäß, fristlos und wegen Verdacht!, Ermahnung und Abmahnung, Krankheitskündigung: Die drei Stufen der Kündigung wegen Krankheit, Tipps und Tricks für das Kündigungsschutzverfahren. Der rechtswirksame Ausspruch einer Kündigung ist insbesondere in Betrieben mit Mitbes mmung von der Erfüllung einer Reihe inhaltlicher und formaler Anforderungen abhängig. In vielen Fällen stehen Arbeitgeber in arbeitsgerichtlichen Verfahren vor der Wahl, entweder den bereits gekündigten Arbeitnehmer wieder zu beschä igen oder den Weggang im Wege eines gerichtlichen Vergleichs mit einer hohen Abfindung zu erreichen. Häufig wäre dies nicht notwendig, wenn Kündigungen vor ihrem Ausspruch sorgfäl g vorbereitet und formgerecht ausgesprochen worden wären. In diesem Seminar werden die Grundlagen für den Ausspruch rechtswirksamer Kündigungen vermi elt. Sie lernen die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen kennen, welche Fristen einzuhalten sind und in welcher Reihenfolge Sie die einzelnen Schri e gehen müssen. Zur Erleichterung der täglichen Arbeit erhalten Sie Checklisten und Formschreiben. Das Seminar vermi elt den Personalverantwortlichen und Betriebsräten das erforderliche Wissen zur verhaltens- sowie personenbedingten Kündigung. Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Ihnen die Referenten die Möglichkeiten und Risiken dieser beiden Kündigungsarten erläutern. Dabei wird das Zusammenspiel von Abmahnung und verhaltensbedingter ordentlicher und außerordentlicher Kündigung erläutert. Auch die Möglichkeiten eines Arbeitnehmers, gegen eine Abmahnung vorzugehen, werden selbstverständlich dargestellt. Des Weiteren wird es um die Frage gehen, welche Verhaltensweisen überhaupt abmahnungs- und/oder kündigungsrelevant sein können. Schließlich ist zu erörtern, in welchem Umfang der Betriebsrat ordnungsgemäß im Sinne von 102 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung anzuhören ist. Auch in der Praxis ungemein schwierige Fälle, wie Low Performer mit auffälligen Leistungsmängeln sowie Mitarbeiter mit langandauernder Krankheit oder häufigen Kurzerkrankungen werden im Zusammenhang mit der verhaltens- und personenbedingten Kündigung behandelt. Da das Kündigungsschutzrecht eine äußerst rechtsprechungsintensive Materie ist und zum Thema Kündigung jedes Jahr eine Vielzahl neuer Urteile ergeht, die wich ge Vorgaben für die Personalarbeit immer wieder neu setzen, werden hierzu die neuesten und wich gsten Entscheidungen und Urteile der Arbeitsgerichte herangezogen. Schließlich erhalten Sie in dem Seminar auch rechtliche Sicherheit im Umgang mit gesetzlichen, tariflichen oder individuell vereinbarten Kündigungsverboten. Seminar Informationen Seminarcode 372 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Personalverantwortliche als auch an Betriebs- bzw. Personalräte und Mitglieder der SBV. Die im Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrV / 46Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 18

18 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis Termine & Veranstaltungsorte Mi woch, den 18. April 2018, in Berlin Dienstag, dem 29. Mai 2017, in Dresden Mi woch, den 13. Juni 2018, in Mannheim Seite 19 Ihr Nutzen Sie erhalten einen kompakten Überblick über die Neuregelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Sie lernen mit Blick auf Ihr Unternehmen die wich gsten Diskriminierungstatbestände und deren Rechtsfolgen sowie die Auswirkungen auf die Personalarbeit und andere betriebliche Bereiche kennen. Sie erfahren, wie und in welchem Umfang das Gesetz im Unternehmen umzusetzen ist und wie der Diskriminierungsschutz dauerha und rechtssicher gehandhabt werden kann. Sie kennen Wege zu einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur. Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Die europäischen An diskriminierungsrichtlinien als Grundlage des Gesetzes Übersicht über die einzelnen gesetzlichen Regelungen des neuen AGG Anwendungs- und Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Diskriminierungsmerkmale und ihre Defini on Rasse, ethnische Herkun, Behinderung, Alter, Religion und Weltanschauung, Geschlecht und sexuelle Iden tät Formen der Diskriminierung Unmi elbare Benachteiligung Mi elbare Benachteiligung Beläs gung, sexuelle Beläs gung Anweisung zur Benachteiligung Zulässige unterschiedliche Behandlung Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion Posi ve Maßnahmen, zwingende Anforderungen der Tä gkeit Besondere öffentlich rechtliche Pflichten im Umgang mit Schwerbehinderten und Gleichgestellten SGB IX: Von der Stellensuche bis zur Präven on Rechte der Arbeitnehmer und Rechtsfolgen unzulässiger Diskriminierung Beschwerderecht Abhilfeanspruch Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers Maßregelungsverbot Schadensersatz/Schmerzensgeld Entschädigung bei einer Nichteinstellung Entschädigung bei Benachteiligungen durch kollek vrechtliche Vereinbarungen Bemessung der Entschädigung - Welche Elemente sind maßgeblich? Die neuen gesetzlichen Organisa onspflichten des Arbeitgebers Erforderliche Maßnahmen, auch vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung treffen Durchführung von Schulungen der Mitarbeiter zur Unterbindung und Vorbeugung von Diskriminierung Unterbindung der Benachteiligung, z.b. durch Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung Ha ung des Arbeitgebers für Handlungen Dri er Bekanntmachungs-, Au lärungs- und Hinweispflichten Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle Der rechtssichere Umgang mit Diskriminierungsbeschwerden und Diskriminierungstatbeständen Das Beschwerderecht der Arbeitnehmer Die gesetzliche Pflicht nach dem AGG zur Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle Das Beschwerdeverfahren Beschwerderechte der Arbeitnehmer und Prüfungspflichten des Arbeitgebers Frühzei ge Wahrnehmung von Diskriminierungsgefahren Vermeidung von rufschädigenden Prozessen und Kampagnen durch umsich ges Beschwerdemanagement Neue Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim AGG Überwachung der Einhaltung des AGG Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat nach 13 AGG Der rechtssichere Umgang mit Diskriminierungstatbeständen und -beschwerden Beteiligungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen Beteiligungsrechte bei Arbeitsentgelt, Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung Klagerecht bei groben Pflichtverletzungen des AGG Unterlassungsanspruch und Informa onsrechte Beantragung von Ordnungs- und Zwangsgeld Anspruch auf bes mmte Maßnahmen des AGG Überprüfung und Anpassung von Betriebsvereinbarungen Besonders interessante Urteile zum AGG AGG und Kündigung, AGG und Geschlechterquote in Führungsposi onen, aktuelle Auswahl

19 Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehen zahlreiche einschneidende Veränderungen des bisherigen Arbeitsrechts einher. Erheblichen Einfluss nimmt das Gesetz dabei nicht nur auf die Gestaltung nahezu aller Personalmaßnahmen, sondern auch auf die tägliche Arbeit von Führungskrä en. Da sie als direkte Kontaktpersonen der Mitarbeiter in der Regel auch Ansprechpartner bei Diskriminierungsbeschwerden sind, kommt den Führungskrä en bei der Risikovermeidung, der Sicherstellung von diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen und beim wirkungsvollen Schutz des Unternehmens vor ungerech er gten Klagen eine besondere Bedeutung zu. So obliegt es zumeist den Führungskrä en, im Falle eines Diskriminierungsvorwurfs eine erste Einschätzung und Risikoerwägung vorzunehmen und die nach dem AGG drohenden Rechtsfolgen für das Unternehmen durch ein umsich ges Beschwerdemanagement zu minimieren. Zudem ist es Aufgabe der Führungskrä e, mögliche Problemquellen und Diskriminierungstatbestände so früh wie möglich zu erkennen und zu besei- gen, um imageschädigende Gerichtsprozesse und unkalkulierbare Prozessrisiken für das Unternehmen bereits im Vorfeld zu verhindern. In dem speziell auf Führungskrä e zugeschni enen Seminar erhalten die Teilnehmer einen strukturierten, kompakten und praxisorien erten Überblick über die Rechtslage und deren vielfäl ge Auswirkungen für das Unternehmen und die eigene Führungsaufgabe. Hierzu werden alle relevanten Inhalte des Gesetzes und die sich daraus ergebenden Risiken erläutert und anhand zahlreicher Praxisbeispiele verdeutlicht. Anhand zahlreicher konkreter Beispielfälle aus der Praxis werden die Teilnehmer für relevante Diskriminierungstatbestände sensibilisiert und bekommen wirkungsvolle Maßnahmen und Führungsstrategien zu deren Vermeidung, Früherkennung und Behebung aufgezeigt. Zudem werden den Teilnehmern wirksame Lösungs- und Gestaltungsansätze für eine diskriminierungsfreie Ausübung der eigenen Führungsarbeit sowie Maßnahmen zum Schutz vor ungerech er gten Diskriminierungsvorwürfen vorgestellt. Sie erhalten zunächst einen kompakten und praxisorien erten Überblick über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seine Anwendungsbereiche. Sie erfahren, welche Diskriminierungsmerkmale es gibt und werden vertraut gemacht mit den verschiedenen Formen und Arten von Diskriminierungstatbeständen nach dem neuen AGG. Sie lernen rechtssicher abzuschätzen, wann tatsächlich ein arbeitsrechtlicher Diskriminierungstatbestand vorliegt und welche Rechtsfolgen zu erwarten sind. Ebenso erfahren Sie, wann eine Ungleichbehandlung dennoch zulässig ist und wie sie begründet werden muss. Mit Hilfe vieler Praxisfälle werden die Teilnehmer für diskriminierungsrechtliche Risiken sensibilisiert. Weitere Themen dieses Seminars sind unter anderem: Welches Verhalten am Arbeitsplatz muss zukün ig vorbeugend unterbunden werden? Wann liegt nach dem AGG eine Benachteiligung vor? Wann liegt überhaupt eine Beläs gung vor? Wie soll ein Vorgesetzter konkret verfahren, wenn ihm ein Fall von Beläs gung bekannt wird? Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es gegen denjenigen, der benachteiligt oder beläs gt? Die versierten Referenten werden Ihnen auf all diese Fragen konkrete und prak kable Antworten geben. Sie zeigen mögliche Gegenmaßnahmen und wirkungsvolle Strategien auf. Es werden konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, um mit zukün ig au retenden Situa onen rechtssicher umgehen zu können. Sie erhalten zudem umfangreiche Hinweise, Checklisten, Hilfen und Muster-Anleitungen zur Schaffung eines diskriminierungsfreien Betriebes. Zugleich bekommen Sie fundierte Strategieanweisungen für einen umfassenden Schutz im Vorfeld von Rechtsstrei gkeiten. Seminar Informationen Seminarcode 376 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 20

20 Die EU Datenschutzgrundverordnung Ha ungsrisiko für alle Unternehmen ab dem ! Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 17. April 2018, in Düsseldorf Donnerstag, den 17. Mai 2018, in Hannover Donnerstag, den 14. Juni 2018, in Karlsruhe Donnerstag, den 21. Juni 2018, in Hamburg Mi woch, den 25. Juli 2018, in München Mi woch, den 15. August 2018, in Frankfurt am Main Donnerstag, den 20. September 2018, in Köln Dienstag, den 30. Oktober 2018, in Leipzig Mi woch, den 14. November 2018, in Heidelberg Neue Zulässigkeit der Datenverarbeitung nach der DSGVO Neue Anforderung an die Einwilligung in die Datenverarbeitung Neue Compliance Anforderungen (inklusive technisch organisatorische Maßnahmen, Löschungsregeln, Transparenz- und Informa onspflichten gegenüber Aufsichtsbehörde und Betroffener) Neue Anforderungen an die Au ragsverarbeitung Neue Eingriffsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden Neue Organisa ons und Dokumenta onspflichten Die Rolle des neuen Datenschutzbeau ragten Prak sche Tipps zur Herangehensweise an die interne Umsetzung der DSGVO und Anpassung der Datenschutz Organisa on im Unternehmen Erhöhte Anforderungen an den Beschä igten Datenschutz Neue Anforderungen an die elektronische Personalakte Auswirkungen der DSGVO auf dem Betriebsrat/Personalrat Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Der Datenschutzbeau ragten nach der DSGVO Maßnahmen zur Umsetzung der neuen DSGVO Ha ung und Schadensersatz Bußgeld und Strafvorschri en der DSGVO Seite 21

21 Mit Wirksamwerden der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018 können Verstöße gegen das Datenschutzrecht mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes des Unternehmens sank oniert werden. In Verbindung mit den zahlreichen Neuerungen und Verschärfungen von Datenschutzstandards kann dies zu einem echten Risiko für Ihr Unternehmen werden. Die Vorgaben der DSGVO betreffen alle Verarbeitungsprozesse personenbezogener Daten in einem Unternehmen. Vom Verzeichnis aller Verarbeitungstä gkeiten über Meldepflichten an die Aufsichtsbehörde, bis hin zu einer Datenschutz Folgenabschätzung müssen zahlreiche Prozesse neu eingeführt oder angepasst werden. Die Aufsichtsbehörden empfehlen den Unternehmen, die Umsetzungsprozesse im Unternehmen als Projekt anzulegen, so dass die notwendigen Änderungen bis zum vorgenommen werden können und hohe Bußgelder wegen der Nichtumsetzung vermieden werden. Maßgeschneiderte Weiterbildung für Ihren Erfolg Das Prak kerforum Arbeits- und Wirtscha srecht zählt bundesweit zu den führenden Anbietern von beruflicher Weiterbildung und blickt auf mehr als 25 Jahre erfolgreiche Tä gkeit als Schulungsgesellscha zurück. Einer unserer Tä gkeitsschwerpunkte besteht in der Konzep on und Durchführung von Inhouse-Schulungen. Wir passen auf Wunsch Themen und Inhalte Ihrem speziellen Weiterbildungsbedarf an oder entwickeln maßgeschneiderte Qualifizierungslösungen für Ihr Unternehmen. Sie erhalten von der Bedarfsanalyse, über die Ausarbeitung der betrieblichen Schulungsmaßnahme und der betriebsinternen Ausschreibung, bis hin zur komple en Organisa on, Durchführung und Evalua on der Fortbildung alles aus einer Hand. Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über herausragende methodisch didak sche Kompetenz und langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet. Wir würden uns freuen, Sie mit maßgeschneiderten Inhouse Schulungen dabei zu unterstützen, Ihre Mitarbeiter fit zu machen! Anfragen richten Sie bi e an inhouse@pfa arbeitsrecht.de. Wir werden Ihnen umgehend ein unverbindliches und kostenfrei Angebot erstellen. Seminar Informa onen Seminarcode 375 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungskrä e Personalverantwortliche, Datenschutzbeau ragte sowie an Betriebs - bzw. Personalratsmitglieder. Die in diesem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 22

22 Das Recht der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und die rechtssichere Gestaltung von Leiharbeit Die Reform der Leiharbeit und die neuen Regeln für Werkverträge Seite 23 Ihr Nutzen Seit dem 1. April 2017 sind erhebliche Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und bei dem Abschluss von Werkverträgen in Kra getreten! Hierdurch werden die Pflichten für Entleiher, aber auch für Verleiher verschär. Wer rechtzei g Risiken erkennen und Chancen nutzen möchte, sollte die kommenden Regeln jetzt kennenlernen, denn beim Inkra treten der Gesetzesänderungen wird es für viele Op onen zu spät sein. Auch die neuen Regeln zu Scheinwerkverträgen bergen große Risiken. Die bewusste oder unbewusste Umgehung von gesetzlichen und tariflichen Regeln durch Scheinwerkverträge kann zu hohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Ziel unseres Seminars ist es, die Fallstricke aufzuzeigen und Risiken vermeiden zu helfen. Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, dem 24. April 2018, in Köln Mi woch, dem 30. Mai 2018, in Berlin Dienstag, dem 06. Juni 2018, in Frankfurt am Main Dienstag dem 02. Juli 2018, in Hamburg Mi woch, dem 15. August 2018, in Hannover Donnerstag, dem 13. September 2018, in Dresden Donnerstag, den 18. Oktober 2018, in München Dienstag, dem 13. November 2018, in Düsseldorf Dienstag, den 11. Dezember 2018, in Stu gart Die Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung dem Begriff der Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zum Arbeits-, Dienst- und Werkvertrag und freier Mitarbeit den Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer Die aktuellen Änderungen im AÜG und ihre Auswirkungen auf die Praxis Neue Defini on des Begriffs Arbeitsverhältnis durch Gesetzgeber Neue Konkre sierung des Begriffs vorübergehend und Rechtsfolgen Neue Begrenzung der Höchstverleihdauer und Auswirkung auf die Praxis Unterbrechung der Höchstüberlassungsdauer Verbot des Weiterverleihs von Leiharbeitnehmern / Zwischenverleih durch Dri e Das neue Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers Anforderungen und Voraussetzungen der Festhaltenserklärung Neureglungen zur AÜG Erlaubnis Änderungen beim Equal Pay und bei den Equal Treatment Regelungen Das Einsatzverbot und Leistungsverweigerungsrecht der Leiharbeitnehmer im Arbeitskampf Ausnahmemöglichkeiten durch tarifvertragliche und betriebliche Regelungen Rechtssichere Vertragsgestaltung zwischen Arbeitnehmer Entleiher und Verleiher nach den Gesetzesänderungen Ha ungsrisiken vermeiden! Geänderte Anforderungen an Form und Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags Neue Bezeichnungs- und Kennzeichnungspflichten Zulässige Höchstüberlassungsdauer rich g absichern Risiko der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung durch neue Rechtslage Gestaltung des Arbeitsvertrags, Geltung von Tarifverträgen Neue Rechtsfolgen beim Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben Unwirksamkeit der Arbeitnehmerüberlassung - Konstruktion eines Arbeitsverhältnisses?? Bußgeld- und Stra atbestände, Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen Auswirkung der Gesetzesänderung auf die betriebliche Mitbes mmung Berücksich gung von Leiharbeitnehmern bei der Mitbes mmung Schwellenwerte - neue Rechtsprechung des BAG Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der "Einstellung" von Leiharbeitern Erweiterte Unterrichtungs-, Informa ons- und Einsichtsrechte des Betriebsrats Pflicht zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Beteiligungsrechte Rechte der Leiharbeitnehmer in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht Werkverträge und weitere Personaleinsatzmodelle auf dem Prüfstand Abgrenzungsfragen und aktuelle Rechtspraxis Werk und Dienstverträge neu definieren Restrik vere Abgrenzung von selbständigem Personaleinsatz (Werkvertrag, Dienstvertrag, freier Mitarbeiter) und Arbeitnehmerüberlassung durch neue gesetzliche Festlegung der Abgrenzungskriterien Betriebliche Lösungen beim Einsatz von Werk und Dienstverträgen Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung Vor- und Nachteile des Personaloutsourcings

23 Mit dem in Kra treten des geänderten AÜG werden ab 1. April 2017 verschär e Anforderungen beim Einsatz von externem Personal gelten. Ziel dieser neuerlichen Gesetzesänderung soll sein, die Funk on der Arbeitnehmerüberlassung als kurzfris ges Instrument zur Personalbedarfsanpassung sicherzustellen und den Missbrauch von Leiharbeit zu verhindern. Auch der etwaige Missbrauch über Werkvertragsgestaltungen oder eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung soll u.a. durch die gesetzliche Fixierung der Abgrenzungskriterien zur Unterscheidung von Werk- und Arbeitsverträgen wirkungsvoll verhindert werden. Erstmalig wird der Begriff Arbeitsverhältnis in der Gesetzgebung definiert. Darüber hinaus wird die Vorratserlaubnis abgescha. Zudem werden die Rechte des Betriebsrats gestärkt. So muss das Unternehmen zukün ig die Arbeitnehmerüberlassung dem Betriebsrat offenlegen, was diesem mehr Einfluss verleihen soll. Die zeitnahe Kenntnis der geplanten Änderungen und deren professionelle Umsetzung sind unabdingbar, wenn Leiharbeiter im Unternehmen beschä igt werden. Nur so lassen sich Fehler und unliebsame Überraschungen von vornherein vermeiden. In unserem Praxisseminar werden Sie daher auf Grundlage der gesetzlichen Änderungen mit allen wich gen Neuerungen zur Leiharbeit und Werkverträgen und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Praxis vertraut gemacht. Sie erfahren u.a., worauf sich Unternehmen zukün ig bei der Planung des Personaleinsatzes einstellen müssen und welche inhaltlichen und formalen Regeln es umzusetzen und einzuhalten gilt. Die Modelle des Dri personaleinsatzes (Zeitarbeit oder Werkverträge) werden dargestellt und ihre Chancen u. Risiken besonders im Lichte der gesetzlichen Änderungen praxisnah beleuchtet. Dabei wird Ihnen von unseren versierten Experten verdeutlicht, welche Anpassungen sie in Ihrer bisherigen betrieblichen Praxis vornehmen müssen, um auch nach den Gesetzesänderungen auf der sicheren Seite zu sein. Nur so lassen sich rechtssicher etwaige Bußgelder- und Stra atbestände, sowie nega ve sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen vermeiden. Auch Betriebs- bzw. Personalräte sind gehalten, sich mit den neuen Regeln der Arbeitnehmerüberlassung zeitnah vertraut zu machen, um ihre Möglichkeiten nachhal g ausschöpfen zu können. Seminar Informa onen Seminarcode 379 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, HR Professionals, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche, Personalreferenten sowie an Personal- und Betriebsräte, die mit dem Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen beschä igt sind. Die in dem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 24

24 Befristung, Teilzeit, Elternzeit und Elterngeld nach neuestem Recht Ihr Nutzen Sie wissen auf was Sie beim Abschluss, der Verlängerung und der Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen achten müssen, Sie wissen wie das Instrumentarium der Befristung für Ihr Unternehmen einschließlich der Mitarbeit mit dem Betriebs- bzw. Personalrat gezielt nutzen können, wie sich die neueste Arbeitsrechtsprechung zur Ablehnung eines Teilzeitwunsches aus betrieblichen Gründen entwickelt und welche Konsequenzen dies für die Praxis hat, was Sie unbedingt bei Teilzeitbeschä igungsverhältnissen sowie bei der Elternund Pflegezeit berücksich gen müssen, welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen für Arbeitgebver und Beschä igte sich im Einzelfall ergeben und wie Sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen agieren und reagieren können und müssen. Termine & Veranstaltungsorte Donnerstag, den 19. April 2018, in Köln Dienstag, den 15. Mai 2018, in Karlsruhe Mi woch, den 27. Juni 2018, in Berlin Donnerstag, dem 05. Juli 2018, in Köln Mi woch, dem 22. August 2018, in Hamburg Donnerstag, den 20. September 2018, in Frankfurt am Main Mi woch, den 24. Oktober 2018, in München Dienstag, den 13. November 2018, in Leipzig Mi woch, dem 05. Dezember 2018, in Heidelberg Die Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung mit und ohne Sachgrund Schri formerfordernis in der Praxis "Formfallen" beim Abschluss und bei der Verlängerung von befristeten Verträgen Vorsicht: Zuvor Beschä igung bei der Befristung ohne Sachgrund Der Wind dreht sich wieder! Folgen unzulässiger Befristung Hier: Zwangspensionierung wegen tarifvertraglicher Altersgrenzen, wiederholte Vertretung und Haushaltsbefristung S chwort: Ke enverträge Ins tu oneller Missbrauch Besonderheit: Befristung bei älteren Arbeitnehmern Kündigung während der Befristung Informa onspflicht des Arbeitgebers Arbeitsgerichtsprozess: Klagefrist, Beweislast usw. Beteiligung des Betriebsrats bei Abschluss und Beendigung befristeter Arbeitsverträge Teilzeitarbeit im Betrieb Formen der Teilzeitarbeit Anspruch auf Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit Fristen und Geltendmachung von Teilzeitarbeit Ablehnungsrecht des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen Diskriminierungsverbot Beteiligungsrechte des Betriebsrats Durchsetzungsmöglichkeiten vor Gericht (ggf. auch im Eilverfahren) Aktuelle Rechtsprechung Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz Anspruchsvoraussetzungen Form und Frist Bezugszeitraum, Verlängerungsmöglichkeiten Auskun spflichten Elterngeld und Elterngeld Plus Au eilung des Anspruchs unter den Eltern Beanspruchung der Partnermonate Erforderlichkeit der Zus mmung des Arbeitgebers Teilzei ä gkeit während der Elternzeit Kündigungsschutz während der Elternzeit Rückkehr aus der Elternzeit Mu erschutzgesetz Voraussetzungen, Dauer und Fristen Beschä igungsverbote, Kündigungsverbote, Leistungen Pflegezeitgesetz Voraussetzungen, Dauer und Fristen Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes Sozialversicherungsrechtliche Absicherung Beteiligungsrechte des Betriebsrates Familienpflegezeitgesetz Voraussetzungen, Dauer und Finanzierung Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes Seite 25

25 Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Arbeitsverträge sind aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Den Arbeitgebern gibt die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen mehr Flexibilität bei der Personalplanung. Arbeitnehmer erhalten über ein befristetes Arbeitsverhältnis die Chance auf den beruflichen Eins eg oder Neueins eg. Möglich ist Teilzeitarbeit in allen Berufsgruppen, auch bei qualifizierten Tä gkeiten und leitenden Posi onen unabhängig von Alter oder Geschlecht. Befristete Arbeitsvertragsverhältnisse sowie die Beschä igung in Teilzeit stellen demnach heutzutage keine Besonderheit mehr dar. In der Praxis herrschen jedoch o frappierende Unkenntnis und Unsicherheit über die korrekte Anwendung der speziellen Vorschri en des Teilzeitund Befristungsgesetzes. Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung auf diesem Gebiet wird eher beiläufig zur Kenntnis genommen. Daher werden Sie im ersten Teil dieses Seminars umfassend mit den Problemen des befristeten Arbeitsvertrages vertraut gemacht. Betriebsräte sollten in der Lage sein, ihre Kollegen korrekt darüber zu informieren, wann und in welcher Form eine Klage vor dem Arbeitsgericht gegen eine vermeintlich oder tatsächlich unwirksame Befristung erhoben werden muss. Personalverantwortliche müssen die formellen und materiellen Hürden bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages kennen, um kostenträch ge Fehler zu vermeiden. Alle Beteiligten müssen zur Wahrung ihrer Rechte nicht nur über die aktuelle Gesetzeslage, sondern natürlich auch über die neueste Rechtsprechung der Arbeitsgerichte umfassend und zeitnah informiert sein. Das Bundesarbeitsgericht ist von seiner bisherigen Rechtsprechung zur sogenannten Zuvor-Beschä igung abgewichen und eröffnete damit den Arbeitsvertragsparteien neue Möglichkeiten. Aber Vorsicht: gerade dreht sich der Wind. Hier ist der aktuelle Stand von entscheidender Bedeutung für die Personalarbeit. Außerdem werden die neuen Entwicklungen zur Zulässigkeit von Zwangspensionierungen wegen tarifvertraglicher Altersgrenzen, der Wirksamkeit von befristeten Arbeitsverträgen wegen wiederholter Vertretung und der Wirksamkeit von Haushaltsbefristungen vorgestellt. Der Anspruch auf Teilzeit, insbesondere während und nach der Elternzeit, hat in den Unternehmen erheblich an Bedeutung gewonnen. Denn immer häufiger wird in Betrieben die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestellt, eine Frage, die fast zwangsläufig mit der Reduzierung der Arbeitszeit verbunden ist. Daher werden in diesem Seminar auch alle Fragen rund um das Thema "Teilzeit" ausführlich behandelt. Personalverantwortliche und Betriebsräte müssen über die Anspruchsvoraussetzungen, aber auch über die Möglichkeiten des Arbeitgebers Bescheid wissen, dieses Begehren aus betrieblichen Gründen abzuwehren. Insbesondere den Begriff "betriebliche Gründe" wird von den Referenten anhand von Praxisfällen konkre siert werden. In diesem Zusammenhang werden den Arbeitgebern und den Personalabteilungen auch umfassende Au lärungsund Beratungspflichten auferlegt. Bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten müssen Arbeitgeber mit einer empfindlichen Schadenersatzpflicht rechnen. Einen Anspruch auf Elternteilzeit haben Mü er und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hierzu hat der Gesetzgeber mit dem Elterngeld Plus zum Änderungen geschaffen, die die Gestaltung der Elternzeit noch flexibler machen soll. Darüber wird selbstverständlich ausführlich informiert. Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, also auch bei Teilzeit, befristeten Verträgen und bei geringfügigen Beschä igungen. Daher vermi elt diese Veranstaltung Personalern und Betriebsräten nicht nur das erforderliche Wissen auf dem neuesten Stand im rechtssicheren Umgang mit Befristung und Teilzeit. Die Seminarteilnehmer erhalten zudem auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sowie der Gesetzeslage einen umfassenden und kompakten Überblick über die Eltern und Pflegzeit. Dabei wird selbstverständlich die neue Familienpflegezeit mit den gesetzlichen Änderungen ab nicht fehlen.. Mit Recht wird von den Mitarbeitern erwartet, dass sie vollständig und sachlich fehlerfrei unterrichtet werden, insbesondere nicht zuletzt über schlichte Formalien, die bei der Anwendung der Eltern- wie auch Pflege- oder Familenpflegezeit zu beachten sind. So etwa, welche Anspruchsvoraussetzungen oder Fristen zu erfüllen sind und welche Modelle der Betrieb für den beruflichen Wiedereins eg vorsieht. Bei den Referenten dieser Veranstaltung handelt es sich um erfahrene Prak ker des Arbeitsrechts, die den Teilnehmern nicht nur ihr eigenes Wissen vermi eln, sondern ihnen auch die Gelegenheit bieten werden, eigene aktuelle Probleme ihres Betriebs zu thema sieren. Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Seminar Informationen Seminarcode 368 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungskrä e mit Personalverantwortung und Leiter der Personal- und Rechtsabteilungen sowie an Betriebsbzw. Personalratsmitglieder, die neben Befristungen und Teilzeitwünschen auch über Fragen zur Eltern- und Pflegzeit beraten und entscheiden müssen Die in diesem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 26

26 Mitarbeiterkontrolle Arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Ihr Nutzen Sie kennen die Ziele und verschiedenen Formen der Mitarbeiterkontrolle. Sie wissen, welche reak onsmöglichkeiten dem Arbeitgeber bei unzulässigen Verhaltensweisen des Arbeitnehmers zur Verfügung stehen. Sie erfahren die Rechte des Betriebsrats zur Abwehr rechtswidriger Kontrollmaßnahmen und können diese in der Praxis anwenden. Sie sind in der Lage, Konfliktsitua onen zwischen den Überwachungsbefugnissen des Arbeitgebers und entgegenstehenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers zu erkennen. Mitarbeiterkontrolle Überblick Kontrollbereiche und Gefährdungspoten ale rechtliche Grenzen der Mitarbeiterüberwachung Gebot der Verhältnismäßigkeit: Ziele der Mitarbeiterkontrolle Leistungs- und Verhaltenskontrolle Schutz des Betriebes vor Vermögensschäden Überwachung der sons gen betrieblichen Ordnung Formen der Mitarbeiterkontrolle offen erkennbare versus verdeckte Mitarbeiterkontrolle s chprobenar ge Kontrolle versus generelle Überwachung systema sche Kontrolle versus konkret individueller Überprüfung Krankenüberwachung Hausbesuche, Einsatz von Detek ven, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Beweiswert und Entkrä ung Kontrollen zum Schutz vor Vermögensdelikten Leibesvisita onen und Torkontrollen, Kamera- und Videoüberwachung, Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 17. April 2018, in Hamburg Dienstag, den 29. Mai 2018, in Köln Donnerstag, den 21. Juni 2018, in Hannover Kontrollen von E Mail, Internet und Telefonnutzung Gestaltungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsvertragsgestaltung Folgen von beschränkte/unbeschränkter/untersagter Privatnutzung Problem Betrieblichen Übung durch geduldete Privatnutzung Kontrollen im Bereich der Suchtmi el Alkohol- und Rauchverbote, Suchtmi elverbot, Alkoholtest und Blutprobe, Drogenscreening, Folgen des pflichtwidrigen Handelns durch den Arbeitnehmer Rüge und Abmahnung bei Fehlverhalten des Mitarbeiters, Tatkündigung und Verdachtskündigung Kostentragungspflicht z.b. von Detek ven Vertragsstrafe und Schadensersatz Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Konsequenzen der rechtswidrigen Kontrolle durch den Arbeitgeber Unterlassungsanspruch, Schadensersatz und Schmerzensgeld Beweisverwertungsverbot für den Arbeitgeber Rechte des Betriebsrats zur Abwehr rechtswidriger Kontrollmaßnahmen (Erzwingbare) Mitbes mmung nach dem BetrVG Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats bei Planung, Umsetzung und Änderung von Kontrolleinrichtungen Gerichtliche Durchsetzung der Mitbes mmung (Sofortmaßnahmen) Gestaltung von praxistauglichen Betriebsvereinbarungen Aktuelle Rechtsprechung zur Mitarbeiterkontrolle Seite 27

27 Vertrauen ist gut! Kontrolle ist besser? Privates Surfen im Internet, führen privater Telefonate, Krankfeiern oder Diebstahl von Firmeneigentum verursachen immense Kosten für den Arbeitgeber und stören den Betriebsfrieden. Auf rund 120 Mrd. wird der jährliche Schaden geschätzt, der allein durch Wirtscha sdelikte und durch Arbeitsausfall in Folge privaten Surfens im Internet in deutschen Unternehmen verursachte wird. Die Liste der Delikte, mit denen Mitarbeiter ihre Arbeitgeber schädigen, ist lang. Die Spannweite reicht von Verstößen gegen die Arbeitspflicht (z. B. "Blaumachen", Krankschreibung, Arbeitsbummelei, exzessive Nutzung betrieblicher Kommunika ons- und Informa onssysteme für private Zwecke, Ausübung von Nebentä gkeiten während der Arbeit) bis hin zu Stra aten, die sich unmi elbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers richten (z. B. Diebstahl von Firmeneigentum, Unterschlagung anvertrauter Gelder, Abrechnungs- oder Spesenbetrug, Datenmanipula on, Bestechung, Geheimnisverrat). Daher ist es dem Arbeitgeber grundsätzlich erlaubt, seine Mitarbeiter zu kontrollieren. Er soll damit in die Lage versetzt werden, einerseits die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenpflichten des Arbeitnehmers zu überwachen und andererseits sein Vermögen zu schützen und für die Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung zu sorgen. Eine einheitliche gesetzliche Regelung über die Zulässigkeit und Reichweite von Mitarbeiterkontrollen exis ert nach derzei ger Rechtslage zwar nicht, aber vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung sind vielfäl ge Grenzen gesteckt. Damit ist die Kontrolle von Mitarbeitern für Unternehmen zwar einerseits eine regelmäßig notwendige Angelegenheit, andererseits aber auch eine heikle Angelegenheit, die zahlreiche Rechtsfragen aufwir. Eine wich ge Beschränkung liegt zunächst im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, das grundrechtlich verbürgt ist. Schwierigkeiten bereitet dabei allerdings o der Umstand, dass die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht von vornherein feststeht, sondern sich erst aus einer im Einzelfall anzustellenden Abwägung mit den (zumeist) gegenläufigen Rechten und schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers ergibt. Dabei kommt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung zu. Stets müssen die Kontrolle an sich sowie ihre Durchführung in einem angemessenen Verhältnis zum Überwachungszweck stehen. Da verschiedene Kontrollmaßnahmen dem Mitbes mmungsrecht des Betriebsrats, das gerade hier sehr umfassend ausgestaltet ist, unterliegen können sie nicht einsei g durch den Arbeitgeber eingeführt bzw. angeordnet werden. Hierdurch entsteht eine weitere Begrenzung der Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers. Auch weitreichende datenschutzrechtliche Vorschri en, die in der Praxis zu beachten sind, wirken hier einschränkend. Das Problem einer wirksamen, gleichzei g aber auch rechtlich einwandfreien Kontrolle der Mitarbeiter gehört mithin zu den schwierigsten Fragen des Arbeitsrechts. Seminar Informa onen Seminarcode 381 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Unser Seminar gibt Ihnen daher zunächst einen Überblick über die entscheidenden Rechtsgrundlagen und Sie werden vertraut gemacht mit den arbeitsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der betrieblichen Mitarbeiterkontrolle. Anhand von Praxisbeispielen und mit Hilfe der neuesten Rechtsprechung lernen Sie die gängigsten Formen zur Mitarbeiterkontrolle kennen und können ihren Einsatz hinsichtlich ihrer Zulässigkeit rechtssicher bewerten. Ebenso werden die Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats aufgezeigt und das schwierige Terrain zwischen den geschützten Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers und den Kontrollbefugnissen des Arbeitgebers erläutert. Da Kontrollen nur dann sinnvoll sind, wenn daraus die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden können, wird darüber hinaus auch auf Fragen der Beweissicherung und Verwertbarkeit von Kontrollergebnissen sowie Maßnahmen gegen überführte Mitarbeiter eingegangen. Auch die Folgen einer rechtswidrigen Kontrolle durch den Arbeitgeber werden thema siert. Nicht zuletzt werden die Referenten Sie mit den jüngsten Leitentscheidungen des BAG zur Mitarbeiterüberwachung vertraut machen, um aus arbeitsrechtlicher Sicht die Frage zu klären, welche Formen der Mitarbeiterkontrolle zulässig sind und was mit dem Betriebsrat zweckmäßigerweise vereinbart werden kann. Die Referenten geben Ihnen zahlreiche Praxis pps und Handlungsempfehlungen so z.b. zur rechtssicheren Gestaltung von Betriebsvereinbarungen oder zu Gestaltung von Arbeitsverträgen. Selbstverständlich steht Ihnen ausreichend Zeit für Ihre eigenen Fragen und Diskussionsbeiträge zur Verfügung. Umfangreiche Materialien (Musterformulare und Checklisten) dienen zum Nachschlagen und erleichtern den Praxistransfer. Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Teilnehmerkreis Die Veranstaltungen richteten sich ausdrücklich sowohl an Personalverantwortliche als auch an Unternehmer, Geschä sführer, Betriebs- und Personalräte. Es handelt sich um ein Seminar gemäß 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs.6 BPersVG. Seite 28

28 Low Performer: Der rechtssichere Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern in der betrieblichen Praxis Arbeitsrechtliche Instrumente und Handlungsmöglichkeiten Ihr Nutzen Sie erhalten einen Überblick über die Möglichkeiten zur Iden fizierung von Leistungsdefiziten in der betrieblichen Praxis. Sie erfahren, welche arbeitsrechtlichen Instrumente und personalorien erte Maßnahmen es bei leistungsschwachen Mitarbeitern gibt. Sie wissen, wie man sich von Low Performern rechtssicher trennt und welche Alterna ven es zur Kündigung gibt. Sie kennen die Mitbes mmungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit leistungsschwachen Mitarbeitern. Termine & Veranstaltungsorte Mi woch, den 13. Juni 2018, in Leipzig Donnerstag, den 12. Juli 2018, in Düsseldorf Donnerstag, den 23. August 2018, in Berlin Donnerstag, den 23. August 2018, in Berlin Donnerstag, den 18. Oktober 2018, in Frankfurt am Main Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Erscheinungsformen und Ursachen für Leistungs und Verhaltensdefizite Defini onen und begriffliche Abgrenzungen Indikatoren: Häufige Fehlzeiten, innere Kündigung, Leistungsabfall, Kundenbeschwerden Ursachen: Überforderung, Fehlbesetzung, Krankheit, altersbedingte Leistungsminderung, betriebliche Gründe, Qualifika onsmängel Iden fizierung von Schlecht und Minderleistungen in der betrieblichen Praxis Leistungspflicht im Arbeitsverhältnis Wann liegt ein arbeitsrechtlich relevantes Leistungsdefizit vor? Anforderungsprofile, Messung von Arbeitsergebnissen, Arbeitsleistung vergleichbarer Arbeitnehmer - Wie Sie Mitarbeiter sicher einschätzen können Abgrenzung: Fehlende Leistungsfähigkeit/fehlende Leistungsbereitscha - will nicht vs. kann nicht Kontrolle der Leistung (Zulässigkeit und Grenzen der Leistungsüberwachung), Arbeitnehmerdatenschutz, Mitbes mmung des Betriebsrates Das Kri kgespräch mit Low Performern: Korrektur und Mo va on Verhaltensänderungen fördern und bewirken; Poten ale rich g einschätzen Zielkorridore definieren und durch konkrete Zielvereinbarungen oder Anweisungen umsetzen Umgang mit Widerständen Diskriminierungsverbote des AGG beachten Absprachen, Maßnahmen, Ergebnisse rechtssicher protokollieren Gefahren des Angst-Dopings - Auf dem Weg zum Burn Out Arbeitsrechtliche Instrumente und personalorien erte Maßnahmen Entgeltminderung wegen Minderleistung und Schadenersatz wegen Schlechtleistung sowie Widerruf übertariflicher Leistungen? Leistungsabhängige Vergütungsmodelle Abgruppierung: Korrektur unrich ger Eingruppierung Teams verändern / Umsetzung auf einen anderen leidens-/qualifikationsgerechten Arbeitsplatz Durchführung eines betriebliches Eingliederungsmanagement (auch: Gesundheitsprävention) Personalentwicklungsmaßnahmen: Anlernen, qualifizieren und fortbilden Rich ge Abfassung der Abmahnung bei Leistungsmängeln Begriff und Rechtsgrundsätze der Abmahnung, Alternativen Form, Inhalt und Zeitpunkt der Abmahnung Besserungs-, Reaktionsfrist und Geltungsdauer Entwertung der Warnfunktion bei gehäuften Abmahnungen Rechtssichere Trennung bei anhaltenden Leistungs und Verhaltensmängeln Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrag als Alternative zur Kündigung Änderungs- oder Beendigungskündigung? Anwendbarkeit der personen- oder verhaltensbedingten Kündigung? Low Performer bei betriebsbedingten Kündigungen (Leistung in der Sozialauswahl) Kündigungsrechtliche Besonderheiten: Abgestufte Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers und Beachtung der aktuellen BAG-Rechtsprechung Anhörung des Betriebsrates Geschützte Personenkreise Arbeitnehmer mit Behinderungen, Gleichgestellte, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder Ältere Mitarbeiter (altersbedingte Leistungsdefizite) Mitbes mmungsrechte des Betriebsrats, insbesbesondere Versetzung ( 95 Abs. 3, 99 BetrVG) Ab-/Umgruppierung ( 99 BetrVG) Rechtssichere Anhörung des Betriebrats bei Kündigungen nach 102 BetrVG Formschreiben, Checklisten und Lei äden für die Praxis Seite 29

29 Nicht jeder Arbeitnehmer arbeitet immer so gut, wie er es könnte und sollte. Um in Zeiten des globalen We bewerbs erfolgreich zu sein, ist aber ein Unternehmen mehr denn je auf leistungsstarke und mo vierte Mitarbeiter angewiesen. Nicht ohne Grund geraten deshalb sog. Low Performer verstärkt in den Mi elpunkt. Unstrei g dür e die Tatsache sein, dass es in vielen Unternehmen Mitarbeiter gibt, die konstant schlecht arbeiten und daher erhebliche Kosten verursachen. Auch der Anspruch des Unternehmens, eine konsequente Leistungsorien erung zu verfolgen, kann ernstha nicht in Frage gestellt oder aufgegeben werden, da das Leistungsprinzip eine Notwendigkeit wirtscha lichen Handelns ist. Doch der korrekte Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern verlangt eine differenzierte, sorgfäl ge und vor allem auch eine gerichtsfeste Lösung dieses heiklen Problems. Aus diesem Grund ist die Devise up or out verfehlt und unangebracht. Zudem hat die BAG-Rechtsprechung inzwischen durch mehrere wegweisende Urteile rechtliche Standards und Schranken vorgegeben, die in der betrieblichen Praxis nicht unberücksich gt bleiben dürfen. In diesem Seminar lernen Sie als Personalverantwortliche, Führungskrä e sowie Personalund Betriebsräte Formen der Leistungsmängel von Arbeitnehmern kennen, die auf Dauer für ein Unternehmen nicht zu akzep eren sind. Für Führungskrä e wie auch für Personal- bzw. Betriebsräte ist es dabei schwierig, angemessen und arbeitsrechtlich korrekt zu handeln. Insbesondere muss nämlich die Frage geklärt werden, wann überhaupt ein arbeitsrechtlich relevantes Leistungsdefizit vorliegt. Neben den Möglichkeiten zur Iden fizierung von Schlecht- und Minderleistungen werden Ihnen die Referenten auch verschiedene arbeitsrechtliche Instrumente und personalorien erte Maßnahmen beim Umgang mit Low Performern vermi eln. Hierzu zählt zunächst das Kri kgespräch mit leistungsschwachen Mitarbeitern, das im konkreten Fall strukturiert vorzubereiten und möglichst in Form von konkreten Zielvereinbarungen oder Anweisungen umzusetzen ist. Dabei müssen unbedingt die Diskriminierungsverbote beachtet werden, die das AGG festgelegt hat. Eine ganz wesentliche Entschärfung des brisanten Themas erreichen Sie als Arbeitgeber und Führungskra schon dadurch, dass Sie möglichst frühzei g den Personal- bzw. Betriebsrat in Ihre Entscheidungen einbinden. Dies betri z.b. Fragen der Versetzung des Mitarbeiters auf einen anderen Arbeitsplatz, Maßnahmen im Zuge eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, aber auch die Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung und Fortbildung des betroffenen Mitarbeiters. Sollten trotz dieser präven ven Maßnahmen die Leistungs- und Verhaltensmängel der betroffenen Mitarbeiter anhalten, bleiben Ihnen die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten der Abmahnung und Kündigung, ggf. auch der Abschluss von Au ebungs- bzw. Abwicklungsverträgen als Alterna ve. Doch gerade bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt es Stolpersteine und Fallstricke, auf die Sie die Referenten im Einzelnen hinweisen. Eine Kündigung muss in der Regel durch die Abmahnung vorbereitet werden. Das Seminar zeigt Ihnen, wie Sie eine Abmahnung bei Schlecht- und Minderleistungen rechtssicher und wirkungsvoll umsetzen. Vor allem gilt es, grobe Formfehler zu vermeiden oder durch mehrmaliges (unnö ges) Abmahnen eine Entwertung dieser arbeitsrechtlichen Sank on zu bewirken. Auch bei der Frage, welche Kündigungsform bei konstanten Leistungs- und Verhaltensmängeln in Frage kommt (Anwendbarkeit der verhaltensoder personenbedingten Kündigung) erhalten Sie in dem Seminar praxisorien erte Hinweise und Empfehlungen. So stellen Ihnen die Referenten Schri für Schri dar, wie Sie sich rechtssicher von leistungsschwachen Mitarbeitern trennen können. Sie vermi eln Ihnen das unverzichtbare Fachwissen, das selbstverständlich die kündigungsrechtlichen Besonderheiten für Low Performer umfasst. Ein professionelles Trennungsmanagement schließt heute in jedem Fall die ak ve Beteiligung des Personal- bzw. Betriebsrats ein, der auf diesem Gebiet ohnehin weitreichende Mitbes mmungsrechte hat. Darüber hinaus empfiehlt es sich auch, mit den betroffenen Arbeitnehmern faire Personal und Trennungsgespräche zu führen, die einvernehmliche Lösungen anstreben und die langwierige Arbeitsgerichtsprozesse vermeiden. Da die Kündigung wegen Leistungs- oder Verhaltensdefiziten eine für die Betroffenen sehr einschneidende Maßnahme ist, werden selbstverständlich auch die rechtlichen Gestaltungsspielräume und Grenzen unter Berücksich gung der aktuellen Rechtsprechung des BAG dargestellt. Seminar Informa onen Seminarcode 361 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar ist nicht nur für die Arbeitgeberseite (Geschä sführer, Führungskrä e, Personalverantwortliche HR Professionals), sondern auch für die Arbeitnehmervertreter von erheblicher prak scher Relevanz. Denn ohne Kenntnis der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten der Personal- bzw. Betriebsrats hinsichtlich des Umgangs mit leistungsschwachen Mitarbeitern kann eine sachgerechte Vertretung der Interessen der Belegscha nicht erfolgen ( 37 Abs. 6 BetrVG / 46 BPersVG). Seite 30

30 Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Ihr Nutzen Sie lernen die wich gsten Urteile der Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit kennen. Sie wissen, wie man mit häufigen Kurzerkrankungen und Langzeitkrankheiten korrekt und ordnungsgemäß umgeht. Sie kennen die Drei-Stufen-Prüfung des BAG, insbesondere wissen Sie, wann von einer nega ven Gesundheitsprognose des Arbeitnehmers auszugehen ist. Sie können die Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung einschätzen. Sie kennen die Anforderungen an die Betriebsratsanhörung bei Krankheitskündigungen. Termine & Veranstaltungsorte Mi woch, den 18. April 2018, in Wiesbaden Donnerstag, den 03. Mai 2018, in Mannheim Donnerstag, den 07. Juni 2018, in Hannover Dienstag, den 17. Juli 2018, in München Dienstag, den 28. August 2018, in Berlin Donnerstag, den 13. September 2017, in Stu gart Mi woch, den 17. Oktober 2018, in Mannheim Dienstag, den 13. November 2018, in Köln Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit Häufige Kurzerkrankung Langandauernde Erkrankung Dauerha e Leistungsunfähigkeit Erhebliche krankheitsbedingte Leistungsminderung Die krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht Drei-Stufen-Prüfung des Bundesarbeitsgerichts Nega ver Gesundheitsprognose Betrieblichen Beeinträch gungen/entgel ortzahlungskosten Interessenabwägung Beweislastverteilung Die Bedeutung ärztlicher Bescheinigungen - auch mit Auslandsbezug. Low-Performance Besondere Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit Alkoholismus und Drogenabhängigkeit - Problema k des einmaligen Rückfalls Psychische Erkrankungen des Arbeitnehmers Kündigung wegen eines Glaubenskonflikts HIV-Infek on Inha ierung des Arbeitnehmers Eignungsmängel Betriebliches Eingliederungsmanagement Einführung, Anwendung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement Die Pflichten des Arbeitgebers und ihre Grenzen Kontrollrechte des Betriebsrates Rechtsfolgen der Nichtdurchführung Besondere Probleme der krankheitsbedingten Kündigung Unwirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen Diskriminierung Urlaubsabgeltung bei langjähriger Krankheit / Ausschlussfristen Wiedereinstellungsanspruch Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderter bzw. tarifvertraglich unkündbare Arbeitnehmer) Rückgabe des Dienstwagens? Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Checklisten; Musterbeispiele; aktuelle Rechtsprechung Seite 31

31 Fehlzeiten und Krankenstände von Mitarbeitern führen nicht nur in wirtscha lich schweren Zeiten zu enormen Problemen für Unternehmen. Insbesondere Fehlzeiten wegen häufiger Kurzerkrankungen verursachen finanzielle Belastungen, hohe Kosten und erhebliche Betriebsablaufstörungen. Hinzu kommt der prak sch unerschü erliche Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, an dem das Bundesarbeitsgericht bisher kaum gerü elt hat. Doch hat nicht jede ärztliche Bescheinigung den gleichen Beweiswert! Zu denken ist hier insbesondere an ärztliche Bescheinigungen während der Urlaubszeit. Die Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers steht daher weiterhin im Mi elpunkt betrieblicher Diskussionen. O mals bleibt allein der Ausweg über die krankheitsbedingte Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz sagt aber über die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung, dem wich gsten Fall der personenbedingten Kündigung, wenig aus. In einer Vielzahl von Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht zu den Grundvoraussetzungen der Kündigung wegen Krankheit Stellung genommen und konkrete Einzelfragen beantwortet, die für die tägliche betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Nur in Kenntnis dieser Vorgaben des Gesetzgebers lässt sich das Vorhaben einer krankheitsbedingten Kündigung vernün ig angehen. Insbesondere die vorherige sorgfäl ge Dokumenta on der Fehlzeiten ist von großer Bedeutung. Ein Lo eriespiel ist die krankheitsbedingte Kündigung keineswegs, auch wenn sie von vielen Leidgeprü en in der Praxis als solche empfunden wird. Brandaktuell ist auch das höchstrichterliche Urteil zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für Arbeitgeber ist das ein klarer Fortschri. Für Personalleiter und Betriebsräte ist die genaue Kenntnis der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben unumgänglich. Sie sollten die Möglichkeit wahrnehmen, sich für ihre tägliche Praxis die aktuellsten Informa onen über Chancen und Grenzen einer Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers zu verschaffen. Seminar Informa onen Seminarcode 356 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 32

32 Zeugnisse rechtssicher formulieren und analysieren Ihr Nutzen Sie lernen anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie Sie Arbeitszeugnisse effizient und rechtssicher nach den neuesten Standards erstellen können Sie erlernen die erforderliche Zeugnissprache, um aussagekrä ige und klagesichere Zeugnisse zu formulieren Sie kennen die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung der Zeugniserteilung und vermeiden kün ig folgenschwere und kostspielige Fehler Sie lernen das professionelle Erstellen der verschiedenen Zeugnisarten unter Berücksich gung der aktuellen Rechtsgrundsätze Sie können Zeugnistexte kri sch analysieren und Aufgaben- und Leistungsbeschreibungen rich g beurteilen, sowie verdeckte Botscha en entschlüsseln. Termine & Veranstaltungsorte Mi woch, dem 18. April 2018, in Wiesbaden Dienstag, dem 29. Mai 2018, in Düsseldorf Dienstag, den 26. Juni 2018, in Berlin Donnerstag, den 12. Juli 2018, in Karlsruhe Mi woch, den 29. August 2018, in Leipzig Mi woch, den 24. Oktober 2018, in Frankfurt am Main Donnerstag, den 22. November 2018, in Köln Grundlagen des Zeugnisrechts Rechtliche und gesetzliche Grundlagen Umfang und Zeitpunkt des Zeugnisanspruchs Verwirkung und Verjährung des Anspruchs Wahrheitspflicht und Wohlwollensgrundsatz Berücksich gung des AGG Anspruch auf Zeugnisänderung, Widerruf Ha ungsrisiken und Schadenersatz Zeugnisarten und ihren Inhalte Zwischenzeugnis Berufsausbildungszeugnis einfaches Zeugnis, qualifiziertes Zeugnis jeweils notwendige und freiwillige Inhalte Au au, Inhalt und formale Anforderungen Überschri und Einleitung, Angaben zur Person Gestaltung der Posi ons- und Aufgabenbeschreibung Beurteilung von Leistung und Erfolg treffend formulieren Fachgerechte Verhaltensbeurteilung/Sozialverhalten Beendigungsformeln, Zukun swünsche, Unterschri Sprachliche Anforderungen Auswirkung des Zwischenzeugnisses auf das Abschlusszeugnis Typische Fehler bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen, Best Prac ce Beispiele Formulierungshilfen Zeugnissprache und Gestaltungsspielräume Formulierung von über- und unterdurchschni lichen Beurteilungen zusammenfassende Leistung, Homogenität und Schlüsselworte Posi vskala-technik, Einschränkungstechnik usw. Zeugnisanalyse und Interpreta on Systema sche Herangehensweise mi els Analyseschema Grundsätze der Zeugnissprache Bedeutung von Standardformulierungen Gefälligkeitszeugnisse erkennen, Bewertungskriterien rich g einordnen Aufgaben- und Leistungsbeschreibungen rich g beurteilen Zwischen den Zeilen lesen - Entschlüsselung versteckter Botscha en wich ge Zeugniscodes und -techniken erkennen Fehler bei der Analyse, Prak sche Interpreta onsübungen Aktuelle Entscheidungen des BAG zum Zeugnis Mitbes mmungsrechte des Betriebsrats bei Arbeitszeugnissen Aktuelle Rechtsprechung zum Zeugnisrecht Seite 33

33 In den letzten Jahren ist die Zahl der Zeugnisrechtsstrei gkeiten überpropor onal ges egen. Die Praxis zeigt, dass kaum noch eine arbeitsrechtliche Beendigungsauseinandersetzung ohne eine intensive Diskussion und Deba e über das Abschlusszeugnis insbesondere die Bewertung sta indet. Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen bzw. verlassen müssen, erwarten professionell formulierte Zwischen- und Endzeugnisse, die der Individualität des Mitarbeiters und den arbeitsrechtlichen Erfordernissen entsprechen. Schließlich haben sie für den Arbeitnehmer eine entscheidende Informa ons und Werbefunk on und sind damit von immenser Wich gkeit für seine ganze weitere berufliche Zukun. Die Erstellung eines aussagekrä igen und rechtssicheren Zeugnisses fällt in der betrieblichen Praxis o mals schwer, ist zei ntensiv und fehlerträch g, da die Anforderung der Rechtsprechung, dass Zeugnisse zugleich wahr und wohlwollend formuliert sein müssen, häufig nicht unproblema sch ist. Dieser Zielkonflikt hat zur Herausbildung einer speziellen Zeugnissprache geführt. Nur wer diese sicher beherrscht, ist in der Lage, sowohl guten als auch schlechten Mitarbeitern ein korrektes und angemessenes Zeugnis zu erstellen und darüber hinaus auch vorliegende Zeugnisse aus fremden Unternehmen treffsicher zu interpre eren. Denn die rechtssichere und professionelle Gestaltung der Arbeitszeugnisse ist für die Personalarbeit unerlässlich - schließlich stehen Personalverantwortliche in der Pflicht, den Anforderungen der Rechtsprechung auch unter Berücksich gung der Ha ungsrisiken gerecht zu werden. Hierbei ist eine in der Vergangenheit zunehmende komplizierte Rechtsprechung der Instanzengerichte zu verzeichnen. Daher werden alle Sachverhalte nicht nur an anhand zahlreicher prak scher Beispiele erörtert, sondern auch immer unter Berücksich gung der aktuellsten Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit. Darüber hinaus spielt das Zeugnis selbstverständlich nicht nur bei der Trennung von Mitarbeitern eine wich ge Rolle. Es ist auch meist Grundlage bei der Meinungsbildung über Bewerber und poten ell kün ige Mitarbeiter und damit ein wich ges Instrument der Personalauswahl. Daher ist auch die sachgerechte und treffsichere Analyse fremder Zeugnisse im Bewerbungsverfahren unerlässlich für eine fehlerfreie Personalentscheidung und selbstverständlich ein weiterer Schwerpunkt dieses Seminars. Doch auch für die Mitarbeitervertreter im Unternehmen ist das in diesem Seminar vermi elte Wissen erforderlich für die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Interessenvertretung. Neben der Kenntnis Ihrer Beteiligungsrechte und Einflussmöglichkeiten bei der Zeugnisgestaltung müssen Sie sicher beurteilen können, wann ein Arbeitszeugnis berich gt werden muss und wann nicht. Hierzu benö gen Sie z.b. fundiertes Wissen darüber, was in keinem Arbeitszeugnis fehlen darf, was inhaltlich nicht zulässig ist, wie Sie die geheime Codes erkennen und beurteilen können, welche Passagen in Zeugnissen und Beurteilungen dem Arbeitnehmer nützen und welche schaden können. Nur so können Sie kompetenter Ansprechpartner bei Beschwerden und Hilfe bei der Durchsetzung von Berich gungsansprüchen beim Arbeitszeugnis sein. Sowohl Personalverantwortliche als auch Betriebsräte werden in unserer Veranstaltung mit Strategien vertraut gemacht, die darauf zielen, gerichtliche Auseinandersetzungen über den Inhalt von Zeugnissen bereits im Vorfeld zu vermeiden. Seminar Informa onen Seminarcode 377 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, HR Professionals, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche, Personalreferenten sowie an Personal- und Betriebsräte. Die in dem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 34

34 Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung Ihr Nutzen Dieses Seminar vermi elt Ihnen das arbeits- und betriebsverfassungsrechtlich erforderliche Wissen, das für eine flexible Ausgestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt erforderlich ist. Sie erhalten nicht nur einen Überblick über die neueste Rechtsprechung in diesem Bereich, sondern auch Hinweise zur rich gen und rechtssicheren Gestaltung flexibler Arbeitszeitsysteme. Sie erhalten Tipps und Beispiele, welche Modelle sich für welchen Betrieb eignen. Sie können die Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen hinsichtlich der Folgen für Unternehmen und Belegscha kompetent beurteilen. Sie wissen, welche Rolle dem Betriebsrat bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle zukommt. Sie kennen die umfassenden Mitbes mmungsrechte des Betriebsrates über Lage und Verteilung von Arbeitszeit. Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, dem 17. April 2018, in Hamburg i Dienstag, dem 15. Mai 2018, in Köln Dienstag, dem 05. Juni 2018, in Berlin Mi woch, dem 17. Juli 2018, in Mannheim Donnerstag, den 16. August 2018, in Hannover Die Grundlagen des Arbeitszeitschutzrechts Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Mindestruhezeiten, Pausen, Sonnund Feiertagsbeschä igung, Ersatzruhetage und Ausgleichszeiträume Arbeitszeit und Mindestlohn Arbeitszeit bei geringfügiger Beschä igung Zulässige Abweichungen vom Arbeitszeitschutz Berechnung der gesetzlich zulässigen Mehrarbeit Umsetzung neuer EU Richtlinien, EuGH und BAG Rechtsprechung Bereitscha sdienst inklusive. opt in und opt out Regelungen auf tarifvertraglicher Basis Reisezeiten, Umkleidezeiten und andere Nebenzeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes und deren Vergütung (mit allgemeinem Einblick in tarifvertragliche Besonderheiten) Arbeitszeitrechtliche Aufsichts und Dokumenta onspflichten, insbesondere geringfügige Beschä igung Verantwortlichkeit und Ha ung des Arbeitgebers für die Einhaltung des Arbeitszeitschutzes Direk onsrecht des Arbeitgebers über Lage und Verteilung der Arbeitszeit Voraussetzung, Grundelemente und verschiedene Formen von Arbeitszei lexibilisierung (z.b Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit usw.) Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsempfehlungen für Langzeit und Lebensarbeitszeitkonten (inklusive. Flexi I und II) Umfang und Grenzen von Mitbes mmungsrechten des Betriebsrats bei der Arbeitszeitgestaltung Muster für die Gestaltung von Arbeitszeit Regelungen in Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung Dienstag, dem 11. September 2018, in Düsseldorf Dienstag, dem 09. Oktober 2018, in Heidelberg Donnerstag, dem 08. November 2018, in München Seite 35

35 Im Betriebsalltag stehen Fragen zur Arbeitszeit häufig auf der Tagesordnung. Muss ich Sonntags arbeiten? Wann darf von der gesetzlichen Höchstarbeitszeit abgewichen werden? Kann der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit kurzfris g verändern z.b. Mich einfach Nachhause schicken? Kann er Überstunden einfach so anordnen? usw. Die Gestaltung der Arbeitszeit im Betrieb basiert auf gesetzlichen und tariflichen Regelungen, welche den Gestaltungsspielraum von Unternehmen und Arbeitnehmern vorgeben. Daher macht Sie der erste Teil des Seminars mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Änderungen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung in Gesetz und Rechtsprechung vertraut - einschließlich der neuesten Entwicklungen des EU-Rechts. So hat etwa die geänderte Rechtsprechung zur Anerkennung von Bereitscha sdiensten als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes gravierende Auswirkungen gehabt. Die Rechtsprechung zu den Zeiten des Umziehens verwirrt. Zudem waren die Reichweite des Mitbes mmungs- und Auskun srechts des Betriebsrats in Sachen Arbeitszeit Gegenstand mehrerer neuerer Entscheidungen der Rechtsprechung. Diese geänderten Rahmenbedingungen und ihre Konsequenzen auf die betriebliche Arbeitszeitgestaltung gilt es zu kennen und fehlerfrei umzusetzen sowohl für Personalverantwortliche als auch für die Interessenvertretung, die bei der Gestaltung der Arbeitszeit weitgehende Mitbes mmungsrechte besitzt. Flexibilität wird heute großgeschrieben, auch oder gerade, wenn es um die Arbeitszeit in Betrieben, Verwaltungen oder Pflegeeinrichtungen geht. Sie verspricht für das Unternehmen wie für die Beschä igten eine Vielzahl von Vorteilen. Steigerung der Effizienz und eine bessere Anpassung an schwankende Au ragssitua onen sorgen für die We bewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Für eine größere Zufriedenheit der Arbeitnehmer sorgt eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, höhere Eigenverantwortung und sicherere Arbeitsplätze. Doch innova ve Arbeitszeitmodelle müssen selbst bei hoher Akzeptanz der beiden Betriebsparteien zahlreiche arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen beachten. So werden bei der Umsetzung der verschiedenen Arbeitszeitmodelle in die eigenen betrieblichen Abläufe nicht selten für Personalverantwortliche wie auch für Arbeitnehmervertreter einschneidende Rechtsfragen und Unsicherheiten aufgeworfen. Worauf muss konkret geachtet werden, wenn ein Betrieb flexible Arbeitszeiten einführen will? Wie sehen die tariflichen Rahmenbedingungen aus? Wie weit gehen die Mitbes mmungsrechte des Betriebsrates? Welche relevanten Bes mmungen des Arbeitsschutzrechts sind einzuhalten? Welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte müssen beachtet werden? Der zweite Teil der Veranstaltung beschä igt sich daher mit den wich gsten flexiblen Arbeitszeitmodellen, die heutzutage in der betrieblichen Praxis bei der Arbeitszeitgestaltung zu finden sind, wie z.b. die Vertrauensarbeitszeit oder die Gleitzeit. Auch Zeitkonten werden in vielen Unternehmen als strategisches Thema aufgegriffen. Daher lernen Sie in unserem Seminar ebenfalls die Gestaltungsmöglichkeiten über Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten kennen und werden mit den zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem neuen Flexi II Gesetzes" vertraut gemacht. Seminar Informa onen Seminarcode 377 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das eintägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e und Personalverantwortliche sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 36

36 Betriebsvereinbarungen Möglichkeiten und Grenzen in der betrieblichen Praxis Ihr Nutzen Sie erhalten einen fundierten und aktuellen Überblick über die Rechtsgrundlagen von Betriebsvereinbarungen und kennen die Rechtswirkungen, die von einer Betriebsvereinbarung für die Betriebsparteien ausgehen können. Sie wissen, wie Sie im Einzelfall Betriebsvereinbarungen korrekt formulieren, abschließen und in der betrieblichen Praxis mit Erfolg durchsetzen können. Sie lernen die Auswirkungen eines Betriebsübergangs oder einer Unternehmensumwandlung auf Betriebs- oder Gesamtbetriebsvereinbarungen kennen. Termine & Veranstaltungsorte Mi woch, den 25. April 2018, in Frankfurt am Main Donnerstag, den 24. Mai 2018, in Heidelberg Donnerstag, den 14. Juni 2018, in Hannover Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Rechtsgrundlagen von Betriebsvereinbarungen Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung (Begriff und Bedeutung) Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag Regelungsgegenstand, Möglichkeiten und Grenzen der Regelungen Regelungsgegenstände nach dem BetrVG Erzwingbare Betriebsvereinbarungen Freiwillige Betriebsvereinbarungen Zulässige und unzulässige Betriebsvereinbarung Formschri en, Geltungsdauer und Bekanntmachung Vorrang Tarifvertrag und Gesetz Anfechtung und Nich gkeit Abschluss von Betriebsvereinbarungen Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung Regelungszuständigkeit Betriebsratsbeschluss Verhandlungen mit den Betriebsparteien, Verhandlungsstrategien Zulässiger Inhalt Betriebsinterne und externe Sachverständige Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen Einigungsstellenverfahren arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren Durchführung und Kündigung von Betriebsvereinbarungen Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung durch den Arbeitgeber, den Betriebsrat oder Arbeitnehmer und op onale Handlungsmöglichkeiten Durchsetzung von Ansprüchen aus Betriebsvereinbarung durch Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer Kündigung und Nachwirkung von erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen Beendigungsgründe Nachwirkung bei erzwingbaren Betriebsvereinbarung, sowie bei freiwilliger Betriebsvereinbarung Einigungsstelle Voraussetzung für die Errichtung Scheitern der Verhandlung Verfahren und Beschlussfassung Wirkung eines Wiederspruchs Erarbeitung einer Checkliste Worauf ist beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu achten? und Musterbeispiele Seite 37

37 In dem Seminar, das sich sowohl an die Arbeitgeber, Personalverantwortlichen als auch an die Betriebs- bzw. Personalräte wendet, erfahren Sie die Basics zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Betriebsvereinbarungen. Vom formal rich gen Abschluss über rechtlich zulässige Inhalte bis hin zur Beendigung von Betriebsvereinbarungen - wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt. Welche Bereiche durch Betriebsvereinbarung rechtssicher geregelt werden können, welche arbeitsrechtlichen Vorschri en hier zu beachten sind und welche Ini- a vrechte der Betriebsrat durchsetzen kann, wird in diesem Seminar vermi elt. Zudem wird als eine Durchsetzungsmöglichkeit die Einigungsstelle vorgestellt und die Frage beantwortet, welche Auswirkungen ein Betriebsübergang oder eine Unternehmensumwandlung auf betriebsexis erende Betriebs- bzw. Gesamtbetriebsvereinbarungen haben. Maßgeschneiderte Weiterbildung für Ihren Erfolg Das Prak kerforum Arbeits- und Wirtscha srecht zählt bundesweit zu den führenden Anbietern von beruflicher Weiterbildung und blickt auf mehr als 25 Jahre erfolgreiche Tä gkeit als Schulungsgesellscha zurück. Einer unserer Tä gkeitsschwerpunkte besteht in der Konzep on und Durchführung von Inhouse-Schulungen. Wir passen auf Wunsch Themen und Inhalte Ihrem speziellen Weiterbildungsbedarf an oder entwickeln maßgeschneiderte Qualifizierungslösungen für Ihr Unternehmen. Sie erhalten von der Bedarfsanalyse, über die Ausarbeitung der betrieblichen Schulungsmaßnahme und der betriebsinternen Ausschreibung, bis hin zur komple en Organisa on, Durchführung und Evalua on der Fortbildung alles aus einer Hand. Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über herausragende methodisch didak sche Kompetenz und langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet. Wir würden uns freuen, Sie mit maßgeschneiderten Inhouse Schulungen dabei zu unterstützen, Ihre Mitarbeiter fit zu machen! Anfragen richten Sie bi e an inhouse@pfa arbeitsrecht.de. Wir werden Ihnen umgehend ein unverbindliches und kostenfrei Angebot erstellen. Seminar Informa onen Seminarcode 388 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das eintägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e und Personalverantwortliche sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 38

38 Die Kosten des Betriebsrats Umfang und Grenzen der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers Ihr Nutzen Sie erhalten einen rechtlichen Überblick über die Rahmenbedingungen des Umfangs und der Grenzen der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers. Sie kennen Ihre einzelnen Rechte, Ansprüche und Durchsetzungsmöglichkeiten im Hinblick auf eine effek ve Betriebsratsarbeit (z.b. Fahrt- und Reisekosten; Arbeitsbefreiung; Teilnahme an Schulungsveranstaltungen; Sachmi el und Büropersonal u.a.) Sie bekommen Informa onen zu den sons- gen Kosten des Betriebsrats, die bei der Ausübung seiner Tä gkeit entstehen. Sie werden vertraut gemacht mit der neuesten Rechtsprechung zu Umfang und Grenzen der arbeitgebersei gen Kostentragungspflicht. Termine & Veranstaltungsorte Donnerstag, den 12. April 2018, in Berlin Dienstag, den 15. Mai 2018, in Köln Dienstag, den 12. Juni 2018, in Frankfurt am Main Donnerstag, den 21. Juni 2018, in Hannover Lohnfortzahlungsansprüchen von Betriebsräten, die ohne Abmeldung den Arbeitsplatz verlassen haben den Voraussetzungen für Entgel ortzahlung bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen den Rechten des Betriebsrates auf Bezug von Fachliteratur dem Schulungsanspruch von Ersatzmitgliedern der Bekanntgabe der Kosten, des Betriebsrates in der Betriebsversammlung den übrigen Kosten des Betriebsrates, die bei Ausübung seiner Tä gkeit entstehen Umfang der Bereitstellung von Sachmi eln und Büropersonal Umfang der Kostentragungspflicht für die Aufwendungen einzelner Betriebsratsmitglieder Kosten für Schulungs und Bildungsmaßnahmen Kosten für Büropersonal und PC Aufwendungen für die anwaltliche Vertretung des Betriebsrates Dienstag, den 17. Juli 2018, in Mannheim Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Seite 39

39 Der Betriebsrat als Organ verfügt über kein eigenes Vermögen. Die einzelnen Betriebsratsmitglieder üben ihr Amt ehrenamtlich aus und sind selbstverständlich nicht verpflichtet,,,aus eigener Tasche" Geld für die Betriebsratstä gkeit auszugeben. Will ein Betriebsrat die Arbeit aufnehmen, um seine gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, dann bedarf es dafür regelmäßig sachlicher Mi el. Um die Arbeit des Betriebsrates zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber im 40 BetrVG festgeschrieben, das der Arbeitgeber die Kosten und den Sachaufwand des Betriebsrates zu tragen hat. Das Unternehmen ist verpflichtet, seinem Betriebsrat in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mi el und Büropersonal zur Verfügung zu stellen. Nach 37 BetrVG ist der Arbeitgeber außerdem gehalten, die Kosten für die notwendige Schulung von Betriebsratsmitgliedern zu übernehmen. Ungeachtet der gesetzlichen Vorgabe einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Betriebspartner verursachen die Interessengegensätze zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat häufig Meinungsverschiedenheiten in der betrieblichen Praxis. Viele Unternehmer haben große Probleme damit, akzep eren zu müssen, dass sie bei Meinungsverschiedenheiten verpflichtet sind, sämtliche notwendigen Kosten ihres innerbetrieblichen Widersachers Betriebsrat zu tragen. Emo onal mag eine solche Haltung verständlich sein, denn wer liebt es schon, wirtscha liche Belastungen für Ak vitäten der Gegenseite tragen zu müssen. Mit der gesetzlichen Wirklichkeit ist eine derar ge emo onale Posi on jedoch nicht zu vereinbaren. Verklagt der Betriebsrat im Rahmen des Erforderlichen den Arbeitgeber, dann muss dieser im Zweifelsfall auch durch 3 Instanzen die Kosten des Rechtsanwaltes des Betriebsrates tragen. Soweit ortbildungsmaßnahmen und Seminare der Betriebsratsarbeit dienen und für diese notwendig sind, ist die Firma auch verpflichtet, sämtliche Aufwendungen, die durch die Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an derar gen Veranstaltungen entstehen, zu tragen. Obwohl die grundsätzliche Kostentrgungspflicht der Arbeitgeberseite im Gesetz missverständlich festgelegt worden ist, ergeben die unbes mmten Rechtsbegriffe des Gesetzes immer wieder Ansatzpunkte für Meinungsverschiedenheiten und gerichtliche Strei gkeiten. Über die Frage, in welchem Umfang Räume, Sachmi el und Büropersonal für die Tä- gkeit des Betriebsrates erforderlich ist, kann man trefflich streiten. Auch darüber, ob eine Schulungsmaßnahme Kenntnisse vermi elt, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind, vertreten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite häufig unterschiedliche Posi onen. Der Streitvermeidung zwischen den Betriebspartnern dient insoweit allein die neutrale und emo onslose Informa on über die Rechtsprechung des BAG zu Umfang und Grenzen der arbeitgebersei gen Kostentragungspflicht für die Betriebsratstä gkeit. Nicht das Wecken überzogener Erwartungen und nicht die Hoffnung auf unangemessenes Beschneiden des Rechts des Betriebsrates helfen hier weiter, sondern nur die präzise Informa on über die Rechtslage. Seminar Informa onen Seminarcode 389 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das eintägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte und Personalverantwortliche sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 40

40 Au ebungsverträge Aktuelle Entwicklungen Gestaltungspraxis Ihr Nutzen Sie lernen die wesentlichen arbeitsrechtlichen Vorschri en beim Abschluss und der Gestaltung von Au ebungsverträgen, insbesondere die möglichen Fehlerquellen kennen. Sie bekommen einen Überblick über die Regelungsinhalte der Au ebungsverträge (z.b. Abfindungshöhe) und lernen als Arbeitgeber sowie Arbeitnehmervertreter neue arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Op malisierungsstrategien kennen. Sie beherrschen als Arbeitgeber die in letzter Zeit durch den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Bundesagentur für Arbeit vorgenommenen Neuregelungen. Ziel des Seminar ist es, neben der Senkung bzw. Vermeidung der Folge -Kosten im Anschluss an die Beendigung von Arbeitsverhältnissen auch in Zukun rechtssichere Verträge zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen abschließen zu können. Abschluss und Gestaltung von Au ebungsverträgen (Form; Zustandekommen; Abschlussberech gung Lei aden, Checklisten, Mustervertrag, Fehlerquellen) Bedingte Au ebungsverträge - Zuerkennung einer Rente wegen Erwerbsminderung; Altersgrenzen - Abgrenzung zwischen Au ebungsvertrag und Befristung Inhalt des Au ebungsvertrages - Beendigung; Freistellung; Abfindung; Zeugnis; Erledigungsklausel - Beispiele mit Musterformulierungen - Abfindungshöhe, Fortzahlung der Vergütung - Freistellung und Urlaub, Urlaubsabgeltung - Dienstwagen, We bewerbsverbot, Outplacementkosten, Mindestlohn - Auswirkungen der Schuldrechtsreform Auswirkungen der AGB Regelungen und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 24. April 2018, in Berlin Donnerstag, den 17. Mai 2018, in Köln Mi woch, den 20. Juni 2018, in Hannover Donnerstag, den 19. Juli 2018, in München Dienstag, den 14. August 2018, in Mannheim Donnerstag, den 27. September 2017, in Frankfurt am Main Sozialversicherungsrechtliche Aspekte - Ruhezeiten; Sperrzeit, Ersta ungsansprüche - Aktuelle Rechtsprechung Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld Besei gungsmöglichkeiten von Au ebungsverträgen Hinweis und Au lärungspflichten - Beendigung auf Ini a ve des Arbeitnehmers / Arbeitgebers - Rechtsfolgen bei Verletzung von Hinweis- und Au lärungspflichten - Abdingbarkeit der Hinweispflicht Aktuelle Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit Seite 41

41 Die einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist in der Praxis mindestens ebenso wich g wie die einsei ge Vertragsbeendigung durch eine Kündigung. Insgesamt haben sollten Sie die Spielregeln im Hinblick auf die Vermeidung von Ruhens und Sperrzeiten kennen. Veränderungen für den Abschluss von Au ebungsverträgen haben auch der gesetzliche Mindestlohn und die geänderte Rechtsprechung zu Urlaub und Freistellung mit sich gebracht. Wer als Arbeitgeber noch rechtssicher einen Au ebungsoder Abwicklungsvertrag schließen will, muss die in der letzten Zeit durch den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Bundesagentur für Arbeit vorgenommenen Neuregelungen beherrschen. Andernfalls droht im Anschluss an die einvernehmliche Beendigung gleichwohl eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Konsequenzen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Betriebsräte, die ihre Kollegen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen unterstützen, können dies nur, wenn sie die neuen Urteile, die veränderten Dienstanweisungen und die neuen gesetzlichen Regelungen kennen. Ziel des Seminars ist es deshalb, nicht nur die Folge -Kosten im Anschluss an die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu senken bzw. zu vermeiden, sondern auch kün ig rechtssichere Verträge zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen abschließen zu können. Neben den Grundsatzfragen des Au ebungsvertrages werden die Referenten des Seminars auf die Vielzahl von gravierenden Änderungen eingehen, die es in jüngster Vergangenheit auf dem Gebiet der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen gegeben hat. Deren Nichtbeachtung kann ggfs. für die betroffenen Arbeitnehmer zu erheblichen nachteiligen Konsequenzen, insbesondere zu einem sperrzeitbedingten teilweisen Verlust von Arbeitslosengeld führen. Ein besonderer Fokus der Veranstaltungsreihe wird daher auf die geänderten sozialrechtlichen Konsequenzen gelegt. Die Referenten werden den Teilnehmern anhand prak scher Beispiele erläutern, welche Risiken Au ebungsverträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter sozialrechtlichen Gesichtspunkten nunmehr haben. Für den Abschluss von Au ebungsverträgen spielt es im Entscheidungsprozess der Parteien eine erhebliche Rolle, ob und ggfs. wie sich z.b. die Zahlung von Abfindungen auf die Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes auswirkt. Die Erörterungen erfolgen unter Berücksich gung der neuen Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu 144 SGB III (Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Sperrzeit). Da im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverträgen umfangreiche Pflichten von beiden Vertragsparteien zu erfüllen sind, wird ein weiterer Schwerpunkt auf der inhaltlichen Ausgestaltung von Au ebungsverträgen liegen. Hier soll es den Teilnehmern ermöglicht werden, Fehlerquellen zu erkennen und so in der Praxis zu vermeiden. Seminar Informa onen Seminarcode 390 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das eintägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e und Personalverantwortliche sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 42

42 Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütung Seite 43 Ihr Nutzen Sie kennen Begriff, Nutzen und Funk onen von Zielen und Zielvereinbarungen. Sie sind in der Lage, Zielvereinbarungskriterien zu formulieren sowie konkrete Zielvereinbarungsgespräche mit den Mitarbeitern zu führen. Sie können Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütungssysteme AGGkonform und diskriminierungsfrei gestalten. Sie kennen die Mitbes mmungsrechte der Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Einführung von Mitarbeiter-, Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgesprächen. Termine & Veranstaltungsorte Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Zielvereinbarungen als Führungsinstrument und Gestaltungsmi el Begriff der Zielvereinbarung; Abgrenzung zwischen Zielvereinbarung und Zielvorgabe Charakter einer Zielvorgabe als freiwillige Abrede bzw. Übereinkun Zielvereinbarungen als Führungs-, HR- und Steuerungsinstrument Zielvereinbarungen mit und ohne Entgeltbezug Nutzen und Funk onen von Zielvereinbarungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Defini on der Ziele und Einordnung in ein übergeordnetes Zielsystem Implemen erung eines Zielvereinbarungssystems Vorbereitung der Mitarbeiter auf Zielvereinbarungsgespräche; Phasen eines Mitarbeitergespräches; Probleme im Gespräch; Gesprächstechniken, -dokumenta on; Feedbackkultur Arbeitsrechtliche Sank on bei Nichterreichung von Zielen Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütung Zusammenhang zwischen Zielerreichung und leistungsorien erter Vergütung Leistungsvergütungssysteme - Chancen und Risiken Bonusmodelle; Qualifika onslohnmodelle Unterschiedliche Prämienlohnmodelle Weiter Formen variabler Vergütung und deren Abgrenzung Entgelt bei Gruppen- und Teamarbeit Mess- und Bewertungskriterien Bewertungs- und Vergütungssystema k nach dem Hay-Konzept Berechnungsmodelle zur Ausschü ung Bonuszahlung trotz Freistellung Vereinbarung von Vorbehalten? Insolvenzgeld und variable Vergütung Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütung unter arbeitsrechtlichen Aspekten Zielvereinbarungen und Vertragsrecht - individualrechtliche Konsequenzen bei Zielverfehlung? Feststellung der Zielerreichung bzw. Ursachen für Zielverfehlung Strei gkeiten über den Grad der Zielerreichung Ha ungsfallen bei Zielvereinbarungen Auswirkungen von Leistungsstörungen Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung und leistungsorien erte Entlohnung Begrenzungs- und Beendigungsmöglichkeiten variabler Vergütung Wirtscha lich angespannte Lage beim Arbeitgeber - Wegfall der Geschä sgrundlage AGG konforme Gestaltung von Zielvereinbarungen und leistungsorien erten Vergütungssystemen Beispielfälle und Anwendungsfehler Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Mitbestimmung bei Einführung, Gestaltung und Änderung leistungsbezogener Vergütungssysteme Mitbes mmung nach 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG Leistungsvergütung und Mitbes mmung bei Ein- und Umgruppierung Rolle des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Implemen erung und Durchführung von Zielvereinbarungen Informa onsrechte und Unterrichtungspflichten bei Zielvereinbarungen Mitbes mmung bei Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätzen Teilnahmerechte des Betriebsrats bei Zielvereinbarungsgesprächen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei nichterreichten Leistungszielen Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Thema Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütung Checklisten; Musterbeispiele; aktuelle Rechtsprechung

43 Zielvereinbarungen sind aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Sie werden inzwischen auf allen Hierarchieebenen als Standardinstrument zur Bemessung variabler Vergütungsbestandteile eingesetzt. Nicht zuletzt sollen sie den Einsatz und die Mo va on der Mitarbeiter steigern und die Kommunika on und Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und ihren Mitarbeitern fördern. Vor diesem Hintergrund setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass hoch mo vierte und engagierte Beschä igte sowohl in der Privatwirtscha als auch im öffentlichen Dienst ein wich ger We bewerbsfaktor sind. Folglich ist eine wachsende Zahl von Unternehmen (aber auch von Verwaltungen und Behörden) bestrebt, Bedingungen zu schaffen, die die Leistungsfähigkeit und - bereitscha der Arbeitnehmer stärken sollen. Zielvereinbarungen, leistungsorien erte Vergütungssysteme und Mitarbeitgespräche spielen hierbei eine zentrale Rolle. Doch obwohl Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütungssysteme in aller Munde sind und als Instrumente moderner Personalführung gelten, bereitet ihre arbeitsrechtliche Einordnung und Handhabung nach wie vor vielfäl ge Schwierigkeiten; eine einschlägige und feste Rechtsprechung ist nur spärlich vorhanden bzw. in Ansätzen erkennbar. Zielvereinbarungsgeschützte Vergütungsbestandteile sind in Arbeitsverträgen o lückenha und ungenau formuliert. Gerade im Zuge des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind hier zahlreiche neue gesetzliche Vorgaben zu beachten, um diskriminierungsfreie Beurteilungssysteme zu gewährleisten. Das Seminar vermi elt Ihnen zunächst die Begriffe Zielvereinbarung, leistungsbezogene Lohnvergütung und Mitarbeitergespräche als Führungs- und Anreizinstrumente. In diesem Zusammenhang werden besonders Nutzen und Funk onen der verschiedenen Varianten von ZV Modellen erläutert. Verkannt werden darf dabei nicht, dass die Koppelung von Zielvereinbarungen und leistungsorien erter Bezahlung aus der Sicht der Beschä igten nicht nur Chancen, sondern auch eine Reihe von Risiken in sich bergen können. Führungskrä e, Personalverantwortliche sowie Betriebs- bzw. Personalräte, die mit der Einführung von Zielvereinbarungen, leistungsorien erten Vergütungsmodellen und systema schen Mitarbeitergesprächen tagtäglich konfron ert sind, sollten deshalb wissen, welche Anforderungen hierbei zu stellen sind, damit entsprechende Konzepte rechtssicher und sozialverträglich geregelt werden können. Daher erhalten Sie umfassende Informa onen sowie Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung und Durchführung von Zielvereinbarungen sowie deren Implemen erung in der betrieblichen Praxis. Speziell zu den arbeits- und vertragsrechtlichen Gesichtspunkten erfahren Sie alles Wesentliche für eine effiziente Arbeitsgestaltung. Dazu zählen insbesondere der Zielvereinbarungsprozess selbst, die Defini on der Ziele, die variable Vergütung im Zusammenhang mit der Zielerreichung sowie die Vorbereitung und Durchführung der Mitarbeitergespräche. Selbstverständlich lernen Sie auch das Zusammenspiel zwischen Zielvereinbarung und leistungsorien erter Vergütung einerseits und den Beteiligungsrechten des Betriebsrats andererseits kennen. Wir werden Sie intensiv über die Rechte des Betriebsrats im Hinblick auf die Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätze von leistungsorien erter Vergütung informieren. Schließlich bekommen die Seminarteilnehmer auch praxisrelevante Unterlagen wie z.b. Checklisten und Musterbeispiele für Betriebsvereinbarungen. Weitere Themenschwerpunkte ergeben sich aus der betrieblichen Tä gkeit der Teilnehmer, die genügend Raum erhalten, um ihre rechtlichen und unternehmensspezifischen Fragen während der Veranstaltung direkt in die Diskussion einbringen zu können. Seminar Informationen Seminarcode xxx Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 44

44 Inhouse Seminare Die PfA Inhouse-Seminare bereiten Sie op mal auf Ihren betrieblichen Alltag vor: Individueller Seminarvorschlag Die von uns konzipierten Inhouse-Schulungen sind auf die spezifischen Bedürfnisse der betrieblichen Praxis ausgerichtet. Unabhängigkeit in der Sache, Praxisnähe, eine hohe juris sche Qualität, erstklassige Referenten sowie ein effizientes Management zeichnen unsere Veranstaltungen aus. Anstelle vorgefer gter Lösungen von der Stange garan eren wir Ihnen eine maßgeschneiderte, auf Ihre individuellen Vorstellungen und Ansprüche zugeschni ene Konzep on und Durchführung Ihres Trainings- oder Veranstaltungsau rags. Eine kostenfreie Feinabs mmung der speziellen Seminarschwerpunkte mit den entsprechenden Fachabteilungen ist für uns selbstverständlich. Buchungsbestä gung Wenn Ihnen das Inhouse-Angebot zusagt, nimmt unsere Inhouse-Seminar-Koordinatorin, die Sie von nun an über den gesamten weiteren Projektverlauf betreuen wird, zu Ihnen Kontakt auf. Ihnen steht damit jederzeit ein zentraler und kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, der sich ganz genau mit Ihrer firmenindividuellen Qualifizierungsmaßnahme auskennt und der den weiteren Prozess op mal steuert und begleitet. Auswahl der Referenten Die Referenten für unsere Seminare wählen wir ausschließlich aus dem Kreise renommierter, praxiserfahrener Themenspezialisten aus, die darüber hinaus eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung als Kernkompetenz vorweisen können. Für unsere Teilnehmer und Kunden ist seit jeher ein hochqualifiziertes und konstant leistungsstarkes Team von Referenten verlässliche Richtschnur und wegweisende Orien erung. Feinabs mmung des Seminarkonzepts Der PfA-Referent setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um die genauen Schulungsinhalte und Seminarschwerpunkte im Sinne einer Feinabs mmung zu definieren und gemeinsam mit Ihnen festzulegen. Auf dieser Basis erarbeiten wir anschließend das Schulungskonzept, das wir passgenau auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens sowie auf Ihre individuellen Vorstellungen abs mmen. Ausarbeitung der Schulungsunterlagen Steht der Seminarinhalt fest, werden Ihre Seminarunterlagen individuell für Sie erstellt. Ihre Seminarunterlagen sind uns wich g. Anhand der Lehrmaterialien, die wir Ihnen zu Beginn der Veranstaltung aushändigen, sollen Sie nicht nur den Ausführungen Ihres Referenten leichter folgen können. Die Unterlagen sollen Ihnen auch dabei helfen, das neu erworbene Seminarwissen jederzeit nachzubereiten und wieder auffrischen zu können. Wir legen großen Wert auf die Verwendung von verständlichen, gut strukturierten Unterlagen. Diese ersetzen den Vortrag des Referenten zwar nicht, fes gen aber in bestmöglicher Weise das Erlernte. Je nach angewandter Lehrmethodik arbeiten unsere Referenten mit zahlreichen Materialien und Handreichungen wie Skripte, Checklisten, Handlungsschemata und Lösungsskizzen. Die Ordner erhalten Sie frühzei g vor Seminarbeginn per Post. Nach dem Seminar Bei uns endet die Beratung und Betreuung nicht mit der abgeschlossenen Durchführung des Inhouse-Seminars. Eine umfassende Nachbereitung und Erfolgskontrolle sind selbstverständlich für uns, Ihre Zufriedenheit ist unser wich gstes Ziel. Die permanente Beurteilung durch die Teilnehmer garan ert einen op malen Qualitätsstandard unserer Seminare. Entsprechend unserem kri schen Selbstverständnis messen wir dem Qualitätsmanagement eine große Bedeutung bei. Im Zentrum steht die Kontrolle von Ergebnisqualität, Lernzuwachs, Effizienz und Zufriedenheit unserer Kunden. Durch die intensive Auswertung von Seminarbeurteilungsbögen der Teilnehmer erlangen wir Rückmeldung über die eigene Arbeit, deren Nachhal gkeit und Akzeptanz. Seite 45

45 Inhouse Seminare Grundlagenseminare Grundlagen BetrVG Einführung in das Betriebsverfassungsrecht Grundkurs Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht Mitbes mmung in sozialen und personellen Angelegenheiten Arbeits und Gesundheitsschutz Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle Einführungskurs Rhetorik für Betriebsräte Weitere Spezialseminare aus unserem Programm Arbeitszeitrecht Entgel ransparenzgesetz Mindestlohn Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Gestaltung von Arbeitsverträgen Mitarbeiterkontrolle Au ebungsverträge Grundlagen Arbeitsrecht II Pflegezeitgesetz Abmahnung & Kündigung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrecht für Führungskrä e Interessenausgleich und Sozialplan Kündigung und Kündigungsschutzprozess Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Personalauswahl Einstellungsprozess Restrukturierung Social Media Befristung, Teilzeit,Elterngeld Kosten des Betriebsrats Schwerbehindertenvertretung Betriebliches Gesundheitsmanagement Betriebsratswahlen 2018 Kostenfaktor Fehlzeiten Krankenrückehrgespräche Update Arbeitsrecht Wich gsten Neuregelungen im Arbeitsrecht Betriebsvereinbarung Low Performer Wirtscha sausschuss Das betriebliche Eingliederungsmanagement Die einsei gen Änderungen von Arbeitsbedingungen Mobbing am Arbeitsplatz Mitbes mmung des Betriebsrat Zeugnisse rechtssicher formulieren Zielvereinbarungen und Vergütungssysteme Seite 46

46 Veranstaltungsorte Seite 47

47 Die PfA GmbH Ein starker Partner in Sachen Bildung Nach über 25-jähriger außerordentlich erfolgreicher Firmenhistorie zählt die PfA bundesweit zu den führenden Anbietern von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet des Unternehmensrechts, insbesondere im Bereich des Arbeits - und Sozialrechts. Unsere führende Marktposi on, unsere Größe und unsere langjährige Erfahrung machen uns zu einem verlässlichen Partner für Ihr Bildungsprojekt. Als Kunde der PfA profi eren Sie von dem Poten al, Kapazitäten und der Zuverlässigkeit eines professionellen Partners. Unsere erstklassige Exper se als Themenspezialist Arbeits und der Zuverlässigkeit eines professionellen Partners. Uns-, In guter Gesellscha Unsere Kunden kommen aus nahezu allen bedeutenden Großunternehmen wie auch aus kleineren und mi elständischen Betrieben unterschiedlicher Branchen und Ins tu onen Deutschlands. Fast alle namha en Unternehmen Deutschlands setzen ihr Vertrauen in unsere Bildungskompetenz. Wir können auf eine Vielzahl sehr erfolgreich abgeschlossener Bildungsprojekte mit unterschiedlichsten Anforderungen zurückblicken. Eigener Anspruch Mit dem Team der PfA treffen Sie auf einen hochmo vierten und professionellen Partner, dessen eigener ehrgeiziger Anspruch es ist, sich ste g selbst zu übertreffen. Seien Sie versichert, dass unser gesamtes Team erst dann mit seiner Leistung zufrieden ist, wenn wir Ihren Ansprüchen nicht nur gerecht werden, sondern diese zu Ihrer vollsten Zufriedenheit erfüllen. Daher mögen wir anspruchsvolle Kunden und Bildungsprojekte besonders. Herausforderungen sind das Sahnehäubchen unserer Seminartä gkeit. Um Ihnen eine erfolgreiche Konzep on und Realisierung von Trainingsprojekten jeglicher Art und Größe zu garan eren, stellen wir ein eigenes Projek eam für Betriebsverfassungs- und Sozialrecht sowie unsere langjährige Erfahrung in der Qualifizierung von Fach- und Führungskrä en sind Garanten für Ihren Projekterfolg. In den letzten Jahren hat die PfA in mehreren hundert Veranstaltungen nahezu zufriedene Seminarkunden gewinnen können. In jährlich etwa 300 Veranstaltungen schulen wir regelmäßig bis Teilnehmer. Unsere Veranstaltungen sind nicht speziell für Rechtsanwälte oder Volljuristen ausgelegt, sondern so konzipiert, dass sie die Bedürfnisse des betrieblichen Prak kers erfüllen. Hohe juris sche Qualität und unbedingte Verständlichkeit des Vortrages sind daher gleichermaßen zentrale Anforderungen, die die PfA an ihre Referenten stellt. Sie zusammen, das Ihnen während der ganzen Projektdauer zur Seite steht. Erfahrene Projektleiter sorgen für eine reibungslose Koordina on und ein effizientes Veranstaltungsmanagement. So haben Sie den Vorteil, dass Ihnen jederzeit ein zentraler und kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Neben einer hohen Leistungsbereitscha zeichnet sich unsere Arbeitsweise zudem durch ein Höchstmaß an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit aus. Anstelle vorgefer gter Lösungen von der Stange garan eren wir Ihnen eine maßgeschneiderte, auf Ihre individuellen Vorstellungen und Ansprüche zugeschni ene Konzep on und Durchführung Ihres Trainings- oder Veranstaltungsau rags. Der Referentenkreis Die Referenten für unsere Seminare wählen wir vornehmlich aus dem Kreise renommierter, praxiserfahrener Arbeits-, Sozial- und Wirtscha srechtler aus, die darüber hinaus eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung als Kernkompetenz vorweisen können. Auch ein herausragendes Maß an Wirtscha serfahrung, das über reines Rechtswissen hinausgeht, halten wir für unabdingbar. Zum Kreise der PfA-Referenten gehören Rechtsanwälte der angesehensten wirtscha s-, sozial- und arbeitsrechtlichen Spezialkanzleien wie auch erfahrene und vortragsgeübte Richter aller Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Ebenso gehören versierte Kommunika onstrainer und bekannte Psychologen zu unserm Team. Je nach Veranstaltungsinhalt werden auch andere betriebliche Prak ker zu speziellen Themen (z.b. Steuerrechtsexperten, Mitglieder aus Ministerien und Ämtern, Lehrer und Sozialpädagogen mit entsprechender Fachexper se) als Dozenten eingesetzt. Für unsere Teilnehmer und Kunden ist seit jeher ein hochqualifiziertes und konstant leistungsstarkes Team von Referenten verlässliche Richtschnur und wegweisende Orien erung. Seite 48

48 AGB s Allgemeine Geschä sbedingungen für die Buchung von Seminaren, Inhouse Schulungen, Kursen und Konferenzen 1. Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschä sbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Seminaren, Kursen und Konferenzen (im Folgenden Veranstaltung ) und dem PfA Prak kerforum Arbeits- und Wirtscha recht GmbH (PfA GmbH). Abweichende Allgemeine Geschä sbedingungen des Teilnehmers haben keine Gül gkeit. 2. Anmeldung/Anmeldebestä gung Ihre Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax, oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere schri liche Bestä- gung rechtsverbindlich. 3. Absage von Veranstaltungen Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) oder aus sons gen wich gen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückersta et. Weitergehende Ha ungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bi e beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahn ckets. 4. Änderungsvorbehalte Wir sind berech gt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind berech gt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Ha ung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. 5. Leistung Die Teilnehmergebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie beinhaltet Seminarunterlagen, Mi agessen, zwei Kaffeepausen und Tagungsgetränke. 6. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung Die Teilnahmegebühr ist vor Seminarbeginn fällig. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist PfA GmbH berech gt, Verzugszinsen i.h. v. 5 % über dem Basiszinssatz ( 247 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn PfA GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berech gt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von PfA GmbH geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt PfA GmbH keine Ha ung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskrä ig festgestellten oder von PfA GmbH schri lich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 7. Stornierung Bei schri licher Stornierung der Anmeldung bis zu 21 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 zzgl. 19 % MwSt (95,20 ) fällig. Bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Gerne akzep ert PfA GmbH ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. 8. Urheberrechte Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfäl gung, Weitergabe oder anderwei ge Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schri licher Zus mmung von PfA GmbH gesta et. Die PfA ist berech gt den Au raggeber nach Abschluss des Seminars als Referenz anzugeben, sofern dieser der Nennung nicht aufgrund eines berech gten Interesses ausdrücklich widerspricht. 9. Ha ung Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autoren und Referenten sorgfäl g vorbereitet und durchgeführt. PfA GmbH übernimmt keine Ha ung für die Aktualität, Rich gkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. 10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Köln vereinbart. 11. Datenschutz PfA GmbH schützt Ihre personenbezogenen Daten. PfA GmbH wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bes mmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit Ihrem Namen gespeichert sind. Die vom Teilnehmer übermi elten Bestandsdaten (Vorname, Nachname, Liefer- und Rechnungsanschri, - Adresse, je nach Zahlungsart auch Kontoverbindung, Kreditkartennummer, Ablaufdatum der Kreditkarte) werden durch PfA GmbH in der Abonnenten- bzw. Kundenkartei gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und - soweit notwendig - an dafür beau ragte Dienstleister weitergegeben. Soweit von Ihnen nicht anders angegeben, werden wir Sie zukün ig über unsere Produkte und Veranstaltungen informieren bzw. Sie auch per Fax, oder Telefon kontak eren sowie Ihre Daten mit anderen Unternehmen in Deutschland und interna onal zu Zwecken der Werbung austauschen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Änderungswünsche nimmt unser Kundenservice, Telefon: / entgegen. PfA GmbH tri größtmögliche Vorkehrungen für die Sicherheit Ihrer Daten. Seite 49

49 Kontakt Ansprechpartner Frau Mertes Tel: / Inhouse - Koordinatorin info@pfa arbeitsrecht.de Tel: / Herr Carsten Grote Tel: / Leiter Veranstaltungs- c.grote@pfa arbeitsrecht.de und Tagungsmanagement Anmeldung / Info seminare@pfa arbeitsrecht.de info@pfa arbeitsrecht.de Inhouse Anfragen inhouse@pfa arbeitsrecht.de seminare@pfa arbeitsrecht.de Ha ungsausschluss: Der Inhalt unserer einzelnen Webseiten wurde mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Gleichwohl übernehmen weder die PfA-GmbH noch die jeweiligen Autoren eine Ha ung für die Vollständigkeit oder Rich gkeit der in Text und Dateien enthaltenen Angaben. Die Ha ung für Inhalte, die von unserem Server aus abru ar sind, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschinforma onen handelt und diese in Deutschland abgerufen werden. Bei einem Abruf der Inhalte in Staaten außerhalb der BRD wird die Ha ung in vollem Umfang ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es trotz des Anspruchs der Aktualität möglich sein kann, dass sich Angaben nicht auf dem neuesten Stand befinden. Über Hinweise hierzu sind wir jederzeit dankbar. Es wird auch darauf hingewiesen, dass durch das Bereitstellen der Informa onen kein Beratungsverhältnis begründet wird. Zum Zeitpunkt einer Hyperlinksetzung waren die von uns verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten. Urheber und Verlagsrechte: Alle in dem Programmhe veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Veröffentlichung - auch auszugsweise - des Content bedarf der vorherigen Zus mmung der PfA-GmbH. Bei Zi erungen ist neben der genauen Quellenangabe ein Link auf den Beitrag auf : arbeitsrecht.de zu setzen. Der Link hat sich beim Anklicken in einem eigenen Fenster zu öffnen. PfA Prak kerforum Arbeits- und Wirtscha srecht GmbH Pos ach 4132 D Frechen Tel: / Fax: / Internet: info@pfa-arbeitsrecht.de Gerichtsstand: Köln Geschä sführerin: Frau Isabel Müller Copyright: 2017/2018 PfA GmbH Seite 50

Wissen ist Zukunft. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit.

Wissen ist Zukunft. Seminarprogramm Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit. Wissen ist Zukunft Seminarprogramm 2016 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit www.pfa-arbeitsrecht.de Seite 2 Seite 3 Wissen ist Zukunft Inhalt Seminarprogramm 2016 Auf den

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Abmahnung und Kündigung in der betrieblichen Praxis - Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen - Erfahren Sie das Wichtigste zu: Neue Termine

Mehr

Betriebsverfassungsrecht, Seminarunterlagen gedruckt und auf USB-Stick, aktuellen Gesetzestexten und vielem mehr!

Betriebsverfassungsrecht, Seminarunterlagen gedruckt und auf USB-Stick, aktuellen Gesetzestexten und vielem mehr! Poko-Institut, Kaiser-Wilhelm-Ring 3a, 48145 Münster, Tel.: 0251 1350-0, www.poko.de/0154 BetrVG - Kompakt I Ihr rechtlicher Einstieg in die Betriebsratsarbeit Welche Rechte, Pflichten und Aufgaben hat

Mehr

PfA Prak kerforum Arbeits und Wirtscha srecht GmbH

PfA Prak kerforum Arbeits und Wirtscha srecht GmbH PfA Prak kerforum Arbeits und Wirtscha srecht GmbH Die wichtigsten Neuregelungen im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2016/2017 für Personalverantwortliche und Betriebsräte Erfahren Sie das Wich gste zu:

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag

Mehr

Kündigung, Aufhebungsvertrag & Co.

Kündigung, Aufhebungsvertrag & Co. Kündigung, Aufhebungsvertrag & Co. Inhalt Unsere Intensivschulung für Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, CEO, Manager und Führungskräfte mit Personalverantwortung zum Thema rechtlich einwandfreie Beendigung

Mehr

Die arbeitsrechtlichen Sanktionen

Die arbeitsrechtlichen Sanktionen Die arbeitsrechtlichen Sanktionen ordentliche/ fristgemäße Kündigung fristlose Kündigung Abmahnung Ermahnung? Sonderfall: außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist Die arbeitsrechtlichen Sanktionen

Mehr

Rechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten

Rechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und anhand

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Erfahren Sie das Wichtigste zu: Mitbestimmungsfelder in sozialen Angelegenheiten nach 87 BetrVG Ordnung

Mehr

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitgeber Fachbuch Recht Arbeitsrecht für Arbeitgeber Tipps zur Vermeidung von kostspieligen Fehlern - Mit zahlreichen Checklisten und Vorlagen für die betriebliche Praxis. Inkl. CD-ROM! Bearbeitet von Ralph Jürgen

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Grundkurs Kündigungsrecht Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen Erfahren Sie das Wichtigste zu: Kündigungsformalien Wahrung der Schriftform

Mehr

Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte

Seminar Arbeitsrecht für Führungskräfte Als Führungskraft mit Personalverantwortung sind fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht für Sie unerlässlich. Wir bieten Ihnen den roten Faden durch die Untiefen des Arbeitsrechts. Gestützt auf die betriebliche

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Abmahnung und Kündigung in der betrieblichen Praxis - Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen - Erfahren Sie das Wichtigste zu: Kündigung

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Erfahren Sie das Wichtigste zu: der aktuellen Gesetzeslage nach 84 Abs.

Mehr

ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags

ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags INHALT ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS 16 16 17 21 23 24 25 26 27 27 32 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Stellenanzeige und Stellenausschreibung Vorstellungsgespräch Beteiligung

Mehr

6. Beteiligung des Betriebsrats Inhalt der Anhörung Ausspruch der Kündigung... 87

6. Beteiligung des Betriebsrats Inhalt der Anhörung Ausspruch der Kündigung... 87 Abkürzungen..................... 11 1. Allgemeines................. 13 1.1 Begriff und Inhalt der Kündigung........ 14 1.1.1 Inhalt der Kündigung............. 14 1.1.2 Zeitliche Bestimmung der Kündigung.......

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Abmahnung und Kündigung in der betrieblichen Praxis - Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen - Erfahren Sie das Wichtigste zu: Abmahnung

Mehr

Inhalt. Abkürzungen Kapitel 1 Wann kommt es zu einer Kündigung?

Inhalt. Abkürzungen Kapitel 1 Wann kommt es zu einer Kündigung? 9 Abkürzungen... 19 Kapitel 1 Wann kommt es zu einer Kündigung? 1. Anlässe... 21 2. Vorbeugender Schutz?... 21 2.1 Unterschiedliche Möglichkeiten... 21 2.2 Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter...

Mehr

Arbeitsrecht für Betriebsräte (AR kompakt I)

Arbeitsrecht für Betriebsräte (AR kompakt I) Arbeitsrecht für Betriebsräte (AR kompakt I) Lang ist der Weg durch Lehren, kurz und wirksam durch Beispiele 1 Betriebsräte arbeiten auf der Grundlage des Betriebsverfassungsrechts und müssen dabei weitere

Mehr

Die Kündigung im Arbeitsrecht

Die Kündigung im Arbeitsrecht Die Kündigung im Arbeitsrecht von Karin Kramer Rechtsanwältin 10., überarbeitete Auflage, 2004 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERUN WEIMAR DRESDEN Abkürzungen 9 I. Allgemeines 1. Begriff

Mehr

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis Inhaltsübersicht Vorwort Autor Abkürzungsverzeichnis V VI XIII 1. Krankheit in der Arbeitswelt 1 1.1 Fehlzeitentwicklung 1 1.2 Der Krankheitsbegriff im Arbeits- und Beamtenrecht 2 1.3 Verpflichtungen des

Mehr

Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf. Tipps zum Berufseinstieg. Anlass, Ort und Datum. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1

Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf. Tipps zum Berufseinstieg. Anlass, Ort und Datum. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1 Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf Tipps zum Berufseinstieg Anlass, Ort und Datum Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1 Inhalt Der Arbeitsvertrag Befristete Arbeitsverhältnisse Entgelt Kündigung

Mehr

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstrasse 19 20095 Hamburg

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Krankheitsbedingte Kündigung Negativprognose trotz völliger Ausheilung aller bisherigen Erkrankungen Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

Mehr

1. Kapitel Grundlagen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen... 17 II. Wie enden unbefristete Arbeitsverhältnisse?... 19

1. Kapitel Grundlagen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen... 17 II. Wie enden unbefristete Arbeitsverhältnisse?... 19 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 15 1. Kapitel Grundlagen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen... 17 I. Wie enden befristete Arbeitsverhältnisse?... 17 II. Wie enden unbefristete Arbeitsverhältnisse?...

Mehr

Arbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III

Arbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III Arbeitspapier 12: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten III I. Betriebsänderungen ( 111-113 BetrVG) (dritter Teil) 1. Inhalte und Grenzen des freiwilligen Sozialplans BAG vom 08.12.1976, AP

Mehr

Die Kündigung im Arbeitsrecht

Die Kündigung im Arbeitsrecht Die Kündigung im Arbeitsrecht von Karin Krämer Rechtsanwältin 11., überarbeitete Auflage, 2008 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Abkürzungsverzeichnis 9 I. Allgemeines

Mehr

N A G Neue. 790,- EUR pro Teilnehmer (zzgl. der jeweiligen Hotelkosten, die Sie den Seiten 19 und 20 entnehmen können)

N A G Neue. 790,- EUR pro Teilnehmer (zzgl. der jeweiligen Hotelkosten, die Sie den Seiten 19 und 20 entnehmen können) Fresh Up - Auffrischung und Ausbau Ihres Betriebsratswissens Wie lange ist Ihr letztes Seminar zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht her? Wie fit sind Sie noch? Ständige Rechtsprechung, unzählige Neuerungen,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 I. Fragen zur Begründung des Arbeitsverhältnisses 19 1. Kommt ein Arbeitsverhältnis auch durch mündliche Vereinbarung zustande oder muss es schriftlich

Mehr

Dr. Götz Zerbe. Referent: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Götz Zerbe. Referent: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Referent: Dr. Götz Zerbe Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht STREITBÖRGER SPECKMANN, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld g.zerbe@streitboerger.de www.streitboerger.de Aufhebungsvertrag Befristung Kündigung

Mehr

Betriebsratsarbeit die Grundlagen. Betzdorf

Betriebsratsarbeit die Grundlagen. Betzdorf Betriebsratsarbeit die Grundlagen Themenübersicht Ich als Betriebsrat meine Aufgaben, Pflichten und Rechte Freistellung für die Betriebsratsarbeit Betriebsratsarbeit im Betrieb Zusammenarbeit von Betriebsrat,

Mehr

Inhalt Wo gibt es Betriebsräte? Wer ist der Arbeitgeber? Für wen ist der Betriebsrat zuständig? Ist rechtens gleich Recht, und ist das gerecht?

Inhalt Wo gibt es Betriebsräte? Wer ist der Arbeitgeber? Für wen ist der Betriebsrat zuständig? Ist rechtens gleich Recht, und ist das gerecht? Inhalt Wo gibt es Betriebsräte? 8 Wer ist der Arbeitgeber? 9 Vertragsarbeitgeber 9 Betriebsarbeitgeber 9 Wer ist Arbeitgeber im Gemeinschaftsbetrieb? 9 Darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat Weisungen geben?

Mehr

Schriftlicher. Start: April 2005 Jede Woche erhalten Sie eine Lektion zum Selbststudium per Post.

Schriftlicher. Start: April 2005 Jede Woche erhalten Sie eine Lektion zum Selbststudium per Post. Arbeitsrecht 2. aktualisier te Auf lage Schriftlicher Management-Lehrgang in acht Lektionen Start: April 2005 Jede Woche erhalten Sie eine Lektion zum Selbststudium per Post. www.euroforum-verlag.de Lernen

Mehr

Lektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11

Lektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11 Inhalt Arbeitsrecht Lektion 1: Der Arbeitnehmerbegriff 7 1.1 Abgrenzung Arbeitnehmer Selbständiger 7 1.2 Unterschied Arbeiter Angestellter 8 1.3 Der leitende Angestellte 9 1.4 Die arbeitnehmerähnliche

Mehr

Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs

Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs Veranstaltungsnummer: 2017 Q150 MH Termin: 15.05. 19.05.2017 Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, sonstige Interessierte Ort: Bonn Seminarleiter/Dozent:

Mehr

Seminare - 0800-0620620

Seminare - 0800-0620620 Seminare - 0800-0620620 Termine ab Monat Juni Seminartitel Beginn Ort Web-Seite Arbeitsrecht für Betriebsräte Teil I Möglichkeiten und Grenzen des Arbeitsverhältnisses 04.06.2012 Berlin-Spanda http://www.seminarboerse.de/seminar_druck.php?sid=1523190

Mehr

BR2 Betriebsverfassungsrecht 2 Grundlagenseminar

BR2 Betriebsverfassungsrecht 2 Grundlagenseminar BR2 Betriebsverfassungsrecht 2 Grundlagenseminar Seminar inclusive Besuch beim Arbeitsgericht Buch: Arbeits- und Sozialordnung (Michael Kittner) Seminarunterlagen Ziele Mit diesem Seminar wird dein Grundwissen

Mehr

Arbeitspapier 9: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten III

Arbeitspapier 9: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten III Arbeitspapier 9: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten III I. Kündigung ( 102-105 BetrVG) Grundsatz: 102 BetrVG statuiert ein Anhörungsrecht des BR bei Kündigungen, damit der BR auf den Kündigungsentschluss

Mehr

Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN

Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN -5- VORBEMERKUNGEN Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN 1. EINLEITUNG 2. DIE PERSONALPLANUNG 2.1 Definition des Begriffs Planung 2.2 Definition des Begriffs Personalplanung 2.3 Unterteilung der

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Befristete Arbeitsverträge, Teilzeit, Elternzeit und Pflegezeit Erfahren Sie das Wichtigste zu: Die Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung

Mehr

E. Kündigungsschutz außerhalb des Anwendungsbereiches des Kündigungsschutzgesetzes. 64

E. Kündigungsschutz außerhalb des Anwendungsbereiches des Kündigungsschutzgesetzes. 64 Inhaltsverzeichnis: Literaturverzeichnis. 13 Abkürzungsverzeichnis. 15 1 Das Mandat im Kündigungsschutzprozess. 19 A. Allgemeines. 19 B. Mandatsannahme. 21 C. Interessenkonflikt. 22 D. Sachverhaltserfassung.

Mehr

Low Performer. Aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu Schlechtleistungen von Arbeitnehmern

Low Performer. Aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu Schlechtleistungen von Arbeitnehmern Low Performer Aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu Schlechtleistungen von Arbeitnehmern Was ist das Problem? Kunde Dachdeckermeister Angestellter Dachdecker Werkvertrag geschuldet ist das Werk

Mehr

Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr in Essen. z 16. März 2016 z 12. April 2016

Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr in Essen. z 16. März 2016 z 12. April 2016 Arbeit und Leben D G B / V H S N W Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr in Essen z 16. März 2016 z 12. April 2016 Aktuelle Rechtsprechung an Rhein und Ruhr Fachtagung für Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehinderten-

Mehr

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten

Mehr

Trennungsmanagement. Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Trennungsmanagement. Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen Trennungsmanagement Professionelle Beendigung von Arbeitsverhältnissen 13.04.2016 Agenda Kurzüberblick Kündigung Kündigungsarten AG-Kündigung AN-Kündigung Probleme/Risiken/Möglichkeiten Formalien Mitteilung

Mehr

Ralph Jürgen Bährle. Arbeitsrecht Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart

Ralph Jürgen Bährle. Arbeitsrecht Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart Ralph Jürgen Bährle Arbeitsrecht 1997 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis XIII XV I. Einführung in das Arbeitsrecht 1 A. Grundbegriffe 4 1. Wesen des Arbeitsvertrags

Mehr

Rundschreiben Nr. 35/2015

Rundschreiben Nr. 35/2015 Verband der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie e.v. Hauptgeschäftsstelle München: Gewürzmühlstraße 5 80538 München Telefon: 089 212149-0 Telefax: 089 291536 E-Mail: info@vtb-bayern.de Geschäftsstelle

Mehr

Erfahren Sie das Wichtigste zu: Grundlagen des Arbeitsrechts. Was heißt Arbeitsrecht und was bedeutet es? Aufbau und Rechtsquellen des Arbeitsrechts

Erfahren Sie das Wichtigste zu: Grundlagen des Arbeitsrechts. Was heißt Arbeitsrecht und was bedeutet es? Aufbau und Rechtsquellen des Arbeitsrechts Grundlagenseminare Ihr Nutzen Sie lernen die Grundbegriffe des Arbeitsrechts und die verschiedenen Arten der Beschäftigung kennen. Sie erfahren, was vor und beim Abschluss des Arbeitsvertrages sowie hinsichtlich

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Teil I. Kurzarbeit

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... Teil I. Kurzarbeit VII Abkürzungsverzeichnis... XIII Teil I. Kurzarbeit Abschnitt I. Einleitung... 1 1. Kurzarbeit... 1 I. Begriff... 1 II. Rechtsgrundlagen... 1 III. Einführung von Kurzarbeit mit Kurzarbeitergeld... 2 Abschnitt

Mehr

Inhalt. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhalt. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhalt Peter Bopp / Cornelia Bopp: I. Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten 9 Dr. Lothar Beseler: II. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ( 87 Abs.

Mehr

PfA - Seminare 2015. Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit

PfA - Seminare 2015. Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit Postfach 4132 D-50217 Frechen Telefon: 0 22 34 / 69 45 25 Telefax: 0 22 34 / 69 43 45 seminare@pfa-arbeitsrecht.de www.pfa-arbeitsrecht.de PfA - Seminare 2015 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal-

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Die neueste Rechtsprechung zum Kündigungsrecht Erfahren Sie das Wichtigste zu: Krankheitsbedingte Kündigung Negativprognose trotz völliger Ausheilung

Mehr

14/2 Personelle Einzelmaßnahmen Kündigung 3

14/2 Personelle Einzelmaßnahmen Kündigung 3 14/2 Personelle Einzelmaßnahmen Kündigung 3 1 nach 102 BetrVG Zwischen der Geschäftsführung der Firma..., im Folgenden Arbeitgeber genannt, und dem Betriebsrat der Firma... wird folgende Betriebsvereinbarung

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite Rn.

Inhaltsverzeichnis Seite Rn. Inhaltsverzeichnis Seite Rn. Vorwort Abkürzungen XI A. ÜBERSICHT ÜBER DAS KÜNDIGUNGSRECHT 1. Eigenart der Kündigung 1.1. Kündigung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung 1 1 1.2. Rücknahme

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung

Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung Rz. Seite Literaturverzeichnis... XV A. Einleitung... 1... 1 B. Das Recht des Betriebs(teil)übergangs in der Insolvenz... 8... 3 I. Anwendbarkeit des 613a BGB in der Insolvenz und europäisches Recht...

Mehr

PfA - Seminare 2014. Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit

PfA - Seminare 2014. Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit Postfach 4132 D-50217 Frechen Telefon: 0 22 34 / 69 45 25 Telefax: 0 22 34 / 69 43 45 seminare@pfa-arbeitsrecht.de www.pfa-arbeitsrecht.de PfA - Seminare 2014 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal-

Mehr

Inhouse-Schulungen ARBEITSRECHT. für die Druckindustrie

Inhouse-Schulungen ARBEITSRECHT. für die Druckindustrie Inhouse-Schulungen ARBEITSRECHT für die Druckindustrie Ihre Inhouseschulung: ARBEITSRECHT FÜR PRAKTIKER Wann ist ein Arbeitnehmer tatsächlich ein Arbeitnehmer? Welche Fragen darf ich als Arbeitgeber stellen,

Mehr

akalogoeinf_2 akaclose

akalogoeinf_2 akaclose akalogoeinf_2 akaclose Veranstaltungsnummer: 2014 Q 196 MH Termin: 16.06. 18.06.2014 Zielgruppe: neue Betriebsratsmitglieder Ort: Köln Seminarleiter/in: Dr.Thomas Wurm Dozent/in: Dr. Thomas Wurm Fachanwalt

Mehr

Seminare für Betriebsratsmitglieder und Ersatzvertreter. in Unternehmen der Kommunikation und Logistik. sowie in Callcentern.

Seminare für Betriebsratsmitglieder und Ersatzvertreter. in Unternehmen der Kommunikation und Logistik. sowie in Callcentern. Seminare für Betriebsratsmitglieder und Ersatzvertreter in Unternehmen der Kommunikation und Logistik sowie in Callcentern Anbieter Kommunikationsgewerkschaft DPV Regionalverband Mitte An den Drei Steinen

Mehr

DITTMANN & HARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft

DITTMANN & HARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Rechtsanwältin Nina Dittmann-Kozub Arbeitsrechtseminar Hochschule Koblenz 21.11.2015 Beendigung von Arbeitsverhältnissen -Arten der Beendigung -Ansprüche bei Beendigung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Mehr

Amt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten

Amt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten Amt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten Unter besonderer Berücksichtigung des Betriebsarztes von Dr. Christian Ehrich CFM C.F. Müller Juristischer Verlag Heidelberg Inhaltsverzeichnis

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Erfahren Sie das Wichtigste zu: Arbeitsrecht für Führungskräfte Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Behandlung von Bewerbungsunterlagen Vorstellungsgespräch

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Verbesserung des Betriebsklimas durch moderne arbeitsrechtliche Instrumente Erfahren Sie das Wichtigste zu: Grundlagen des Betriebsklimas und gegenseitigen

Mehr

Betriebsverfassungsrecht in der Praxis für Betriebsräte und Personalverantwortliche

Betriebsverfassungsrecht in der Praxis für Betriebsräte und Personalverantwortliche Betriebsverfassungsrecht in der Praxis für Betriebsräte und Personalverantwortliche Ein Seminarprogramm zur Förderung der 2013 Zusammenarbeit der Betriebsparteien Seminarübersicht Vorwort Seminar Datum

Mehr

Powerschulungen Programm 2008. Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008)

Powerschulungen Programm 2008. Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008) Powerschulungen Programm 2008 Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008) Der Kündigung widersprechen oder nicht widersprechen? Wenn ja, wie? Die gekonnte Formulierung des Widerspruches des BR

Mehr

Das neue Kündigungs- und Befristungsrecht

Das neue Kündigungs- und Befristungsrecht Aktuelles Recht für die Praxis Das neue Kündigungs- und Befristungsrecht von Dr. Josef Biebl 1. Auflage Das neue Kündigungs- und Befristungsrecht Biebl wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

'RWGV ...J. Qualifikation braucht einen Partner. Akademie

'RWGV ...J. Qualifikation braucht einen Partner.  Akademie RWGA Raiffeisenstraße10-16 51503 Rösrath-Forsbach Rundschreiben A207/2016 An die Kreditgenossenschaften Ansprechpartner: K. Egbert/M. Köhler Durchwahl: 0251 7186-8003 Direktfax: 0251 7186-8199 E-Mail:

Mehr

1. Abgrenzung des angestellten vom selbständigen Außendienstmitarbeiter

1. Abgrenzung des angestellten vom selbständigen Außendienstmitarbeiter Inhaltsverzeichnis Vorwort................................... 5 Abkürzungsverzeichnis........................... 13 Literaturverzeichnis............................ 17 Einleitung..................................

Mehr

Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung

Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung von Michael Grauvogel Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Bremen 1. Was

Mehr

Die Zulässigkeit des Nachschiebens von Kündigungsgründen im Kündigungsschutzprozeß

Die Zulässigkeit des Nachschiebens von Kündigungsgründen im Kündigungsschutzprozeß Heinz-Peter Winterstein Die Zulässigkeit des Nachschiebens von Kündigungsgründen im Kündigungsschutzprozeß L u c h t e r h a n d juristische Gesamtbibliothek riet Technischen Hochschule Darmstadt Inhaltsübersicht

Mehr

Grundlagen des Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht

Grundlagen des Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsverhältnisse der unselbständigen Arbeitnehmer Das Arbeitsrecht beinhaltet folgende Gesetze und Verordnungen, die

Mehr

Arbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund.

Arbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund. Arbeitsrecht Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund Luchterhand Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XIII A. Begriff und Rechtsquellen

Mehr

Bildungsprogramm für das Jahr 2012 Die Einladungen zu den jeweiligen Seminaren erfolgen zeitnah.

Bildungsprogramm für das Jahr 2012 Die Einladungen zu den jeweiligen Seminaren erfolgen zeitnah. Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Leipzig-Halle-Dessau Bildungsprogramm für das Jahr 2012 Die Einladungen zu den jeweiligen Seminaren erfolgen zeitnah. Seminare nach 37.6 Betriebsverfassungsgesetz

Mehr

Zusammenfassung Arbeitsrecht Rechtsanwältin Judith Xander

Zusammenfassung Arbeitsrecht Rechtsanwältin Judith Xander Zusammenfassung Arbeitsrecht Rechtsanwältin Judith Xander Rechtsnormen des Arbeitsrechts: Es gibt Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge. Fast wie Gesetze gilt die Rechtsprechung

Mehr

Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM. Integrationsamt

Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM. Integrationsamt Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM 1 Altersstruktur der Erwerbsbevölkerung 2 Zahl der schwerbehinderten Menschen Hessen 2006 bis 2011 jeweils zum Jahresende 542.986 566.266 563.342 578.842

Mehr

Fälle zum Arbeitsrecht

Fälle zum Arbeitsrecht Schriftenreihe der Juristischen Schulung/ Fälle mit Lösungen 129 Fälle zum Arbeitsrecht von Prof. Dr. Dieter Heckelmann, Prof. Dr. Martin Franzen 3. Auflage Fälle zum Arbeitsrecht Heckelmann / Franzen

Mehr

PfA - Seminare 2013. Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit

PfA - Seminare 2013. Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal- und Betriebsratsarbeit Postfach 4132 D-50217 Frechen Telefon: 0 22 34 / 69 45 25 Telefax: 0 22 34 / 69 43 45 seminare@pfa-arbeitsrecht.de www.pfa-arbeitsrecht.de PfA - Seminare 2013 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal-

Mehr

PERSONALWIRTSCHAFT. Seminarkonzept.

PERSONALWIRTSCHAFT. Seminarkonzept. PERSONALWIRTSCHAFT Seminarkonzept. Praxisorien ert, umfangreich, servicenah. Die Seminare der Personalwirtscha. >> Umfang Zu jedem Programmmodul der So ware fidelis.personal bieten wir die entsprechenden

Mehr

Seminare 2014 für Betriebs- und Personalräte/innen

Seminare 2014 für Betriebs- und Personalräte/innen Seminare 2014 für Betriebs- und Personalräte/innen nach 37,6 BetrVG, 47,5 LPVG und 46,6 BPersVG Liebe Kolleginnen und Kollegen, Betriebs- und Personalräte sowie Mitglieder in Jugend - vertretungen können

Mehr

Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17

Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 Vorwort.............................................. 5 Abkürzungsverzeichnis.................................. 13 Literaturverzeichnis..................................... 17 I. Fragen zur Begründung

Mehr

Mandantenbrief August 2010. Aufhebungsvertrag und Abfindung

Mandantenbrief August 2010. Aufhebungsvertrag und Abfindung Mandantenbrief August 2010 Aufhebungsvertrag und Abfindung 1 Gegenstand eines Aufhebungsvertrages Der Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die

Mehr

Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 18

Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 18 Vorwort............................................... 5 Abkürzungsverzeichnis.................................... 15 Literaturverzeichnis...................................... 18 A. Fragen zur Begründung

Mehr

Betriebsratsmitglieder sind gemäß 79 BetrVG dazu verpflichtet, Betriebs- und

Betriebsratsmitglieder sind gemäß 79 BetrVG dazu verpflichtet, Betriebs- und 1. Das BetrVG ist in allen inländischen Betrieben anwendbar, die einen privatrechtlichen Rechtsträger haben und einen über einen Betriebsrat verfügen. In den Betrieben müssen dazu mindestens 5 wahlberechtigte

Mehr

Inhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG

Inhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG K Inhaltsübersicht Abschnitt I. Allgemeines zum AGG Teil 1. Das Gesetz und dieser Rechtsberater........ 1 Teil 2. Entstehung des AGG................ 2 Teil 3. Sinn und Zweck des AGG............. 6 Teil

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Betriebsverfassungsrecht kompakt - Das Wesentliche an nur einem Tag - Sie sind neu in der Personalverwaltung oder gerade frisch gewählte/-er Betriebs

Mehr

Arbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II

Arbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II Arbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II I. Betriebsänderungen ( 111-113 BetrVG) (zweiter Teil) 1. Begriff der Betriebsänderung ( 111 BetrVG) a) Grundsatzpositionen zur Betriebsänderung

Mehr

Grundlagen- und Aufbauseminare zum Arbeitsrecht Personalbetreuung in Theorie und Praxis

Grundlagen- und Aufbauseminare zum Arbeitsrecht Personalbetreuung in Theorie und Praxis 4-teilige Seminarreihe mit begrenzter Teilnehmerzahl (Modul PB 1 bis 4) Grundlagen- und Aufbauseminare zum Arbeitsrecht Personalbetreuung in Theorie und Praxis (ausführliche Infos im Internet) 1. Tag:

Mehr

Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl?

Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl? Arbeitsrecht: Was ändert sich nach der Bundestagswahl? Die arbeitsrechtlichen Themen des Koalitionsvertrages Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Deutschlands Zukunft

Mehr

Die einseitige Änderung von Arbeitsbedingungen nach neuestem Recht Dienstag, den 17. April 2012, in Berlin im NH Hotel Alexanderplatz 240,00

Die einseitige Änderung von Arbeitsbedingungen nach neuestem Recht Dienstag, den 17. April 2012, in Berlin im NH Hotel Alexanderplatz 240,00 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Jetzt buchen! Last-Minute-Seminare Last-Minute-Seminare - unser besonderes Angebot! Mit diesem Service bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen eine

Mehr

Berufsbildungsrecht. Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung.

Berufsbildungsrecht. Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung. Berufsbildungsrecht Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung von Dr. Hilmar Götz Professor an der Fachhochschule Lübeck Verlag C.H.Beck

Mehr

Praxis & Recht. Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Informationsveranstaltung am

Praxis & Recht. Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Informationsveranstaltung am Praxis & Recht Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten Informationsveranstaltung am 03.02.2016 Referent: Reinhard Gusek Geschäftsführer 2016 - AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen

Mehr

CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE. Dr. Stefan K. Reiß,

CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE. Dr. Stefan K. Reiß, CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE Herzlich Willkommen zu meinem Vortrag: CHANCEN UND NUTZEN FLEXIBLER BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lehrbeauftragter

Mehr

Kündigungsgründe und Kündigungsschutz

Kündigungsgründe und Kündigungsschutz Kündigungsgründe und Kündigungsschutz Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover I. Allgemeines Führt ein Arbeitsverhältnis zu Schwierigkeiten im Betrieb, stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber

Mehr

Beteiligungsrechte und Handlungsspieleräume bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Beteiligungsrechte und Handlungsspieleräume bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Beteiligungsrechte und Handlungsspieleräume bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Veranstaltungsnummer: 2015 Q206 MH Termin: 13.03. 15.04.2015 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter, Vertrauensleute

Mehr

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn: Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig

Mehr

Aktuelles Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst in Ba-Wü

Aktuelles Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst in Ba-Wü Aus der Praxis für die Praxis Kompetenz für Fach- und Führungskräfte Praxisseminar Drei (Gesetze) auf einen Schlag : Aktuelles Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst in Ba-Wü 09. Juni 2016, Stuttgart

Mehr

Schaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE

Schaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE Schaubild : SYSTEM DER BEENDIGUNGSGRÜNDE Einseitige durch 1. Kündigung ( 620 II, 622, 623 BGB: ordentlich; 623, 626 BGB: außerordentlich) Vereinbarte durch Befristung bzw. Bedingung ( 620 III BGB i.v.m.

Mehr

PfA - Seminare 2009/2010

PfA - Seminare 2009/2010 Postfach 4132 D-50217 Frechen Telefon: 0 22 34 / 69 45 25 Telefax: 0 22 34 / 69 43 45 seminare@pfa-arbeitsrecht.de www.pfa-arbeitsrecht.de PfA - Seminare 2009/2010 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal-

Mehr

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH

PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Aufhebungsverträge im Spiegel der Rechtsprechung und der aktuellen gesetzlichen Tendenzen Die neuen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Optimalisierungsstrategien

Mehr

Der Betriebsübergang nach 613 a BGB -Die neueste Rechtsprechung von EuGH und BAG-

Der Betriebsübergang nach 613 a BGB -Die neueste Rechtsprechung von EuGH und BAG- PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Der Betriebsübergang nach 613 a BGB -Die neueste Rechtsprechung von EuGH und BAG- Erfahren Sie das Wichtigste aus der aktuellen Rechtsprechung zu:

Mehr