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1 Wissen ist Zukun Seminarprogramm 2018 Praxisrelevantes Wissen für Ihre Personal und Betriebsratsarbeit arbeitsrecht.de Seite 2

2 Wissen ist Zukun Seminarübersicht Auf den neuesten Stand gebracht! Update Arbeitsrecht für Prak ker 5 6 Grundlagen des Arbeitsrechts 7 8 Grundkurs Betriebsverfassungsrecht 9 10 Grundlagen des Arbeitsrechts Teil II Das neue Entgel ransparenzgesetz Gut vorbereitet ab Risiken vermeiden Betriebsratswahlen Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Abmahnung und Kündigung in der betrieblichen Praxis Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Die Reform der Leiharbeit und die neuen Regeln für Werkverträge Befristung, Teilzeit, Elternzeit und Elterngeld nach neuestem Recht Mitarbeiterkontrolle Arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Seite 3

3 Wissen ist Zukun Seminarübersicht Low Performer: Der rechtssichere Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütung leistungsorien erte Vergütung Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Zeugnisse rechtssicher formulieren und analysieren Arbeitszeitrecht in der betrieblichen Praxis Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung Der neue Beschä igtendatenschutz Die wich gsten Neuregelungen im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2017/2018 für Personalverantwortliche und Betriebsräte Inhouse Seminare Veranstaltungsorte / Die PfA GmbH AGB s / Kontakt Anmeldeformular Die PfA GmbH ist Mitglied bei: Seite 4

4 2 tägiges Seminar Auf den neuesten Stand gebracht! Update Arbeitsrecht für Prak ker Aktuelle Gesetzesänderungen und die wich gsten Urteile aus der Rechtsprechung Ihr Nutzen Sie lernen Begriff und Voraussetzungen aus arbeitsrechtlicher Sicht eines Betriebs(teil)übergangs i.s.d. 613a BGB kennen und können unter Berücksich gung der neuesten Rechtsprechung von EuGH und BAG Strategien zur Vermeidung eines solchen entwickeln. Sie erhalten einen Überblick über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats vor und nach dem Betriebsübergang sowie über dessen Handlungsmöglichkeiten bei Betriebsänderungen. Sie lernen die geänderten Voraussetzungen kennen und sind in der Lage, diese bei den Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zu berücksich gen. Sie erfahren strategische Op onen einer friedlichen Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan und erhalten Kenntnisse zum Einigungsstellenverfahren. Sie werden in diesem Seminar zur op malen Gestaltung von Sozialplänen aus arbeits-, steuer- und sozialrechtlicher Sicht befähigt. Termine & Veranstaltungsorte Mi / Do, den 22. und 23. November 2017, in Stu gart im Domero Hotel Stu gart Mi / Do, den 07. und 08. Februar 2018, in Hamburg im Lindner Hotel Am Michel Mi / Do, den 21. und 22. Februar 2018, in Köln im artótel cologne Di / Mi, den 20. und 21. März 2018, in Frankfurt am Main im Novotel Frankfurt City Di / Mi, den 24. und 25. April 2018, in Leipzig im The Wes n Hotel Di / Mi, den 29. und 30. Mail 2018, in Berlin im Park Inn Alexanderplatz Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und jetzt? Rentenpaket und Flexi Rente Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt! Update zum Mindestlohngesetz Reform des Mutterschutzgesetzes 2018 Die neue EU Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Bestandsaufnahme: 10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Die geänderte Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu 159 SGB III hinsichtlich der Sperrzeitneutralität von Aufhebungsverträgen (Stand 12/2016) Das Entgeltgleichheitsgesetz kommt! Das Bundesteilhabegesetz Neue Regeln für die Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter seit dem Aktuelles zu Einstellung und Arbeitsvertrag; Neues zur Befristung von Arbeitsverhältnissen, Teilzeit, Elternzeit und Elterngeld und Pflegezeit Neue Rechtsprechung zur Krankheit des Arbeitnehmers und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement Wichtige Entwicklungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Neueste Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht und zur betrieblichen Mitbestimmung Mi / Do, den 13. und 14. Juni 2018, in Heidelberg im NH Hotel Heidelberg Seite 5

5 2 tägiges Seminar Das Arbeitsrecht. Ein Rechtsgebiet, das nicht nur von einer Vielzahl von Gesetzen und Gesetzesnovellierungen bestimmt ist, sondern auch in erheblichem Maße den Entwicklungen der Rechtsprechung unterliegt. So etwa die Reform des AÜG und des Mutterschutzes, die neue EU Datenschutz Grundverordnung die Änderungen beim Arbeitsschutz, das Rentenpaket und die Flexi Rente, sowie das geplante Entgeltgleichheitsgesetz um nur einige zu nennen. Weiterhin sind eine Vielzahl neuerer Entscheidungen des BAG und der Arbeitsgerichte sowohl im Individual als auch im Kollektivarbeitsrecht ergangen, die für die tägliche Arbeit in der Personalpraxis von großer Wichtigkeit sind. Ihre Kenntnis ist unerlässlich, da eine fehlerfreie, verantwortungsvolle Personalarbeit und Interessenvertretung, nur durch ihre zeitnahe Berücksichtigung und Umsetzung, sichergestellt werden kann. Daher sind alle Personalverantwortlichen, Führungskräfte und Betriebsräte gehalten, zügig Ihre vorhandenen arbeits und betriebsverfassungsrechtlichen Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen. So lassen sich gravierende - nicht selten mit erheblichem (kostenmäßigen) Aufwand verbundene - Fehlentscheidungen vermeiden. Das Seminar wendet sich somit an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Betriebs und Personalräte, die sich komprimiert und praxisnah über die aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren möchten. Unsere versierten Arbeitsrechtsspezialisten machen Sie mit allen gesetzlichen Neuregelungen und den wichtigsten neuen Urteilen aus der Rechtsprechung vertraut. Dies selbstverständlich immer mit Blick auf ihre praktischen Relevanz für die Betriebspraxis. Dieses 2- tägige Seminar konzentriert sich auf das Wesentliche und garantiert überschaubare kleine Lerngruppen. So bleibt Zeit für individuelle Fragen und einen regen Austausch der Seminarteilnehmer! Seminar Informa onen Seminarcode 375 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 1100,00 (zzgl. MwSt.) 1309,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Die Veranstaltung richtet sich an Geschä sführer, Abteilungsleiter, Führungskrä e und Personalverantwortliche von Unternehmen sowie Betriebs- und Personalräte und Mitglieder der Personalausschüsse und der Mitarbeitervertretung. Es handelt sich um eine Veranstaltung nach 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 6

6 2 tägiges Seminar Grundlagen des Arbeitsrechts Ihr Nutzen Sie erfahren, welche Vorschri en vor und beim Abschluss sowie hinsichtlich der Inhalte des Arbeitsvertrages zu beachten sind. Sie lernen die Grundzüge der wich gsten arbeitsrechtlichen Gesetze und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis kennen. Sie bekommen einen Überblick über die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien. Sie lernen die verschiedenen Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen kennen sowie die arbeitsrechtlichen Vorschri en, die dabei jeweils zu beachten sind. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in das Kündigungsschutzrecht und lernen dabei alle Kündigungsarten und deren Besonderheiten (Formerfordernisse) kennen Termine & Veranstaltungsorte Di / Mi, den 19. und 20. September 2017, in Düsseldorf im Renaissance Hotel Düsseldorf Mi / Do den 18. und 19. Oktober 2017, in Heidelberg im Marrio Hotel Mi / Do, den 22. und 23. November 2017, in Köln im artótel cologne Mi / Do, den 06. und 07. Dezember 2017, in Hamburg im Lindner Hotel Am Michel Di / Mi den 23. und 24. Januar 2018, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Aiport Hotel Di / Mi den 13. und 14. März 2018, in München im Novotel City Di / Mi den 17. und 18. April 2018, in Berlin im Victror s Residenz Hotel Grundzüge des Arbeitsrechts Normenpyramide Kernbegriffe Unterscheidung Kollek ves und Individualarbeitsrecht Tari indung du Anwendung von Tarifverträgen ohne Tari indung, Anbahnung von Arbeitsverhältnissen Diskriminierungsfreie Gestaltung von internen und externen Stellenausschreibungen Vorstellungsgespräche, Tests, Interviews sowie Fragerecht des Arbeitgebers versus Arbeitnehmerdatenschutz Form und Regelungen von Arbeitsverhältnissen AGB-Kontrolle: Die einzelnen Klauseln eines Arbeitsvertrags und deren Folgen Besondere Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen: Befristung, Teilzeit, Leiharbeit Abgrenzung zu freier Mitarbeit und Selbstständigkeit; S chwort Scheinselbstständigkeit und deren Folgen Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien Die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung Arbeitsentgelt als Hauptpflicht des Arbeitgebers; Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütung unter Beachtung des AGG Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis Unterschiedliche Bonus- und Prämienmodelle Entgel ortzahlung im Krankheitsfall flexible Arbeitszeiten; Urlaub (Zwangsurlaub); Kurzarbeitergeld und Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit Änderung und Anpassung bestehender Arbeitsbedingungen Ausübung und Reichweite des arbeitgebersei gen Direk onsrechts Versetzung und Umgruppierung Änderungskündigung Streichung / Kürzung von Boni und Zulagen; Entgeltsenkung Beendigung von Arbeitsverhältnissen Einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverträgen; S chwort: Au ebungs- und Abwicklungsvertrag Abmahnung Die verschiedenen Kündigungsformen und ihre prak sche Relevanz allgemeiner Kündigungsschutz und Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz Wesentliche Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung: Fristen/Form/Inhalt und Zugang der Kündigung; Schri formerfordernis nach 623 BGB Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses und erfolgreiche Prozess-Tak k Sozialrechtliche Konsequenzen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats Besonderer Kündigungsschutz bes mmter Arbeitnehmergruppen Mu erschutzgesetz / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / Pflegezeitgesetz Schwerbehinderte Auszubildende Betriebsratmitglieder und andere Organe der Betriebsverfassung Anhörungsverfahren bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz Seite 7

7 2 tägiges Seminar Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprü es Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situa onen sicher entscheiden. Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgebersei gen Fragerechts aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert wie Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpoli sche Entscheidungen in übergreifenden Zusammenhängen zu sehen und problemlösende Strategien einzuüben. Die Vermi lung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksich gung der wich gsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefes gten Rechtsprechung. Profi eren Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Angesichts der äußerst umfangreichen Materie des Arbeitsrechts lassen wir uns didak- sch-methodisch von den Prinzipien der Stoffreduk on und Repräsenta on der Einzelfallgestaltung leiten. Mit Hilfe besonders anschaulicher Beispiele orien eren wir uns bei der Wissensvermi lung immer und immer wieder an der konkreten Praxis des Arbeitsrechts. Hochwer ge, didak sch sehr gut au ereitete Tagungsunterlagen garan eren Ihnen ein müheloses Verfolgen des Vortrags: Sie müssen kaum etwas mitschreiben und können sich ganz auf den angesprochenen Sachverhalt konzentrieren. Wich ge Gesetzesauszüge, Checklisten, Muster-Formulierungen und natürlich das Seminarskriptum selbst dienen Ihnen später als nützliches Nachschlagewerk in der täglichen Personalarbeit. Nach dem Besuch dieses Grundkurses empfehlen wir Ihnen je nach Ihrer konkreten Funk on und Posi on im Unternehmen den Besuch ver efender Seminare z.b. Update Arbeitsrecht. Auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Betrieben ermöglicht es, Grundlagen des Arbeitsrechts aus verschiedenen Perspek ven zu erörtern. Seminar Informa onen Seminarcode 363 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 900,00 (zzgl. MwSt.) 1071,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die aktuellen Gesetzestexte und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebsbzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 8

8 2 tägiges Seminar Ihr Nutzen Sie erhalten einen praxisorien erten Überblick über die wesentlichen Grundlagen des BetrVG und können dieses Wissen in der Praxis anwenden. Sie kennen die Rechte und Aufgaben, aber auch die Pflichten des Betriebsrats. Sie erhalten einen Überblick über die verschiedenen Arten der Mitbes mmung des Betriebsrats. Sie lernen die Aufgaben und Befugnisse des Wirtscha sausschusses kennen. Termine & Veranstaltungsorte Grundkurs Betriebsverfassungsrecht Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts Betriebsverfassungsrecht als Recht der Belegscha Grundbegriffe des Betriebsverfassungsgesetzes Organe der Betriebsverfassung und ihre Funk on Die Sonderstellung des Betriebsratsmitglieds im BetrVG Verhältnis von persönlichen Arbeitspflichten zu den Betriebsratsaufgaben Besonderer Kündigungsschutz, Entgel ortzahlung während der Betriebsratsarbeit Pflicht zur Geheimhaltung und Ha ung von Betriebsratsmitgliedern Übersicht über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Allgemeine Aufgaben / Kontrollaufgaben Art und Umfang der jeweiligen Auskun s- und Unterrichtungsansprüche Informa ons-, Beratungs, Vorschlags- und Ini a vrechte des Betriebsrats Abgrenzung von Mitbes mmungs- und Mitwirkungsrechten Zwingende und freiwillige Mitbes mmung Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede als Werkzeuge der Mitbes mmung Die Mitbes mmung in sozialen Angelegenheiten Fragen der Ordnung des Betrieb; Festlegung der Arbeitszeiten und Überstunden Urlaubsgrundsätze Technische Überwachungseinrichtungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliche Lohngestaltung / Gruppenarbeit Durchführung des Einigungsstellenverfahrens Die Mitbes mmung in personellen Angelegenheiten Personalplanung und Beschä igungssicherung Interne und externe Stellenausschreibungen Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen Aktuell: Leiharbeit Verfahren bei der Verweigerung der Zus mmung Rechtsfolgen bei Zus mmungsverweigerung Verletzung der Beteiligungsrechte durch den Arbeitgeber Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Eins eg in die Mitbes mmung in wirtscha lichen Angelegenheiten Umfang und Reichweite der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Sachmi el, Aussta ung und Schulung des Betriebsrats Seite 9

9 2 tägiges Seminar Dieses Seminar ist sowohl für Personalverantwortliche als auch für Betriebsräte konzipiert, die sich in ihrem jeweiligen Tä gkeitsfeld Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht aneignen und praxisorien erte Kenntnisse hinsichtlich der wich gsten betriebsverfassungsrechtlichen Vorschri en und der Beteiligungsrechte der Betriebsrats erlangen möchten. Gerade in Zeiten zunehmender Konkurrenz und Globalisierung kommt der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat in der täglichen Praxis besondere Bedeutung zu. Der Gesetzgeber hat das Betriebsverfassungsgesetz so ausgestaltet, dass es bei dauerha en Auseinandersetzungen nur einen Verlierer gibt, nämlich den gesamten Betrieb. Am erfolgreichsten lässt sich das Wechselspiel zwischen den Personalverantwortlichen und Arbeitnehmervertretern regeln, wenn beide Seiten im vollen Umfang über ihre wechselsei gen Rechte und Pflichten unterrichtet sind. Eine im Betriebsverfassungsrecht hervorragend ausgebildete Personalabteilung und ein in diesem Arbeitsfeld ebenso geschulter Betriebsrat werden nur selten das Arbeitsgericht bemühen müssen. Das Seminar setzt keine Kenntnisse voraus und ist ein idealer Eins eg für Teilnehmer, die sich an zwei aufeinander folgenden Tagen in komprimierter Form über die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts informieren wollen, vor allem über diejenigen Themen, die für Personalverantwortliche und Betriebsräte erfahrungsgemäß die größte prak sche Relevanz besitzen. Unsere versierten Referenten werden Ihnen in diesem praxisbezogenen Einführungskurs in anschaulicher Weise die Grundbegriffe des BetrVG und die Organe der Betriebsverfassung mit ihrer grundlegenden Funk on erläutern. Einen breiten Raum nehmen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ein. Wich g sind dabei auch die Auskun s und Informa onsansprüche des Betriebsrats, ohne welche die später dargestellten Beteiligungs-, Mitwirkungs und Mitbes mmungsrechte in ihrer erheblichen Bedeutung für Betrieb und Gesamtbelegscha weitgehend unverständlich bleiben. Der praxisorien erte Überblick der Mitbes mmungsrechte in sozialen, personellen und wirtscha lichen Angelegenheiten liefert Ihnen damit das unentbehrliche Basiswissen für Ihre tägliche Arbeit. Um dem Betriebsrat die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber festgeschrieben, dass der Arbeitgeber die Kosten und den Sachaufwand des Betriebsrats zu tragen hat. Doch die unbes mmten Rechtsbegriffe des Gesetzes wie in eine Vielzahl aktueller Entscheidungen des BAG und der Instanzgerichte in jüngster Vergangenheit verdeutlichen bieten immer wieder Ansatzpunkte für Meinungsverschiedenheiten und gerichtliche Strei gkeiten. Daher bildet die neutrale und sachgerechte Informa on über die neueste Rechtsprechung zu Umfang und Grenzen der arbeitgebersei gen Kostentragungspflicht ein weiterer inhaltlicher Baustein des Seminars. Mit dem an zwei Tagen vermi elten Rüstzeug im Gepäck und dem geschär en Blick für betriebliche Lösungsmöglichkeiten werden die Teilnehmer des Seminars in die Lage versetzt, entscheidende Fehler von vorne herein zu vermeiden. Unliebsame Überraschungen im Rahmen späterer Auseinandersetzungen bleiben Ihnen damit erspart. Selbstverständlich bietet Ihnen diese Veranstaltung zudem ausreichend Gelegenheit, eigene, d.h. betriebsspezifische Fragen zu stellen. Seminar Informa onen Seminarcode 369 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 900,00 (zzgl. MwSt.) 1071,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die aktuellen Gesetzestexte und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebsbzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 10

10 2 tägiges Seminar Grundlagen des Arbeitsrechts Teil II Ihr Nutzen Sie bekommen weiteren Einblick in die Grundzüge der wich gsten arbeitsrechtlichen Gesetze und deren Anwendung in der betrieblichen Praxis kennen. Sie ver efen die wich gsten Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die arbeitsrechtlichen Vorschri en, die dabei jeweils zu beachten sind. Sie ver efen das Kündigungsschutzrecht mit all seinen Kündigungsarten. Termine & Veranstaltungsorte Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Grundzüge des Arbeitsrechts Normenpyramide Kernbegriffe Unterscheidung Kollek ves und Individualarbeitsrecht Tari indung du Anwendung von Tarifverträgen ohne Tari indung Anbahnung von Arbeitsverhältnissen Diskriminierungsfreie Gestaltung von internen und externen Stellenausschreibungen Vorstellungsgespräche, Tests, Interviews sowie Fragerecht des Arbeitgebers versus Arbeitnehmerdatenschutz Form und Regelungen von Arbeitsverhältnissen AGB-Kontrolle: Die einzelnen Klauseln eines Arbeitsvertrags und deren Folgen Besondere Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen: Befristung, Teilzeit, Leiharbeit Abgrenzung zu freier Mitarbeit und Selbstständigkeit; S chwort Scheinselbstständigkeit und deren Folgen Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien Die Arbeitspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers Art, Ort und Umfang der Arbeitsleistung Arbeitsentgelt als Hauptpflicht des Arbeitgebers; Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütung unter Beachtung des AGG Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis Unterschiedliche Bonus- und Prämienmodelle Entgel ortzahlung im Krankheitsfall flexible Arbeitszeiten; Urlaub (Zwangsurlaub); Kurzarbeitergeld und Transferleistungen der Bundesagentur für Arbeit Änderung und Anpassung bestehender Arbeitsbedingungen Ausübung und Reichweite des arbeitgebersei gen Direk onsrechts Versetzung und Umgruppierung Änderungskündigung Streichung / Kürzung von Boni und Zulagen; Entgeltsenkung Beendigung von Arbeitsverhältnissen Einvernehmliche Beendigung von Arbeitsverträgen; S chwort: Au ebungs- und Abwicklungsvertrag Abmahnung Die verschiedenen Kündigungsformen und ihre prak sche Relevanz allgemeiner Kündigungsschutz und Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz Wesentliche Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung: Fristen/Form/Inhalt und Zugang der Kündigung; Schri formerfordernis nach 623 BGB Ablauf eines Kündigungsschutzprozesses und erfolgreiche Prozess-Tak k Sozialrechtliche Konsequenzen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats Besonderer Berufsgruppen Sonderkündigungsschutz für besonderes geschützte bes mmter Arbeitnehmer Mu erschutzgesetz / Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / Pflegezeitgesetz Schwerbehinderte Auszubildende Betriebsratmitglieder und andere Organe der Betriebsverfassung Anhörungsverfahren bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz Seite 11

11 2 tägiges Seminar Erfolgreiche Personalarbeit setzt fundiertes, immer wieder überprü es Wissen im Arbeitsrecht voraus. Nur so können Sie in arbeitsrechtlich relevanten Situa onen sicher entscheiden. Einen Schwerpunkt dieses Grundlagen-Seminars bildet die Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, bei dem insbesondere Fragen zur internen und externen Stellenausschreibung geklärt, Leitgrundsätze für diskriminierungsfreie Vorstellungsgespräche und Tests gegeben und der Umfang, aber auch die Grenzen des arbeitgebersei gen Fragerechts aufgezeigt werden. Ein weiteres zentrales Thema stellen die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien dar. Intensiv gehen wir dann auf die rechtskonforme Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. In diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen einer Abmahnung ebenso erläutert wie Inhalt, Formen und Fristen der Kündigung. Eignen Sie sich aber nicht nur unentbehrliches Faktenwissen an, sondern lernen Sie personalpoli sche Entscheidungen in übergreifenden Zusammenhängen zu sehen und problemlösende Strategien einzuüben. Die Vermi lung der Lerninhalte des Seminars erfolgt selbstverständlich unter Berücksich gung der wich gsten arbeitsrechtlichen Gesetze und der gefes gten Rechtsprechung. Profi eren Sie zudem von den langjährigen Erfahrungen und wertvollen Tipps unserer Referenten. Angesichts der äußerst umfangreichen Materie des Arbeitsrechts lassen wir uns didak- sch-methodisch von den Prinzipien der Stoffreduk on und Repräsenta on der Einzelfallgestaltung leiten. Mit Hilfe besonders anschaulicher Beispiele orien eren wir uns bei der Wissensvermi lung immer und immer wieder an der konkreten Praxis des Arbeitsrechts. Hochwer ge, didak sch sehr gut au ereitete Tagungsunterlagen garan eren Ihnen ein müheloses Verfolgen des Vortrags: Sie müssen kaum etwas mitschreiben und können sich ganz auf den angesprochenen Sachverhalt konzentrieren. Wich ge Gesetzesauszüge, Checklisten, Muster-Formulierungen und natürlich das Seminarskriptum selbst dienen Ihnen später als nützliches Nachschlagewerk in der täglichen Personalarbeit. Nach dem Besuch dieses Grundkurses empfehlen wir Ihnen je nach Ihrer konkreten Funk on und Posi on im Unternehmen den Besuch ver efender Seminare z.b. Update Arbeitsrecht Auch der Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Betrieben ermöglicht es, Grundlagen des Arbeitsrechts aus verschiedenen Perspek ven zu erörtern. Seminar Informa onen Seminarcode 363 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 900,00 (zzgl. MwSt.) 1071,00 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten sind das Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen, das Abendessen (wer möchte) sowie die aktuellen Gesetzestexte und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebsbzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 12

12 Das neue Entgel ransparenzgesetz Gut vorbereitet ab Risiken vermeiden Ihr Nutzen Neuregelungen zur Entgel ransparenz vorgestellt. Sie werden über die Pflichten, die Arbeitgeber danach zukün ig zu beachten haben, informiert. Sie werden mögliche Problemfelder und Fallstricke iden fiziert, die sich im Zusammenhang mit dem Gesetz ergeben können. Sie erhalten wertvolle Praxis pps zur Flexibilität bei Neubesetzung und Vergütungsverhandlungen Termine & Veranstaltungsorte Donnerstag, den 14. September 2017, in Köln im art'otel cologne Donnerstag, den 21. September 2017, in Hamburg im Lindner Hotel Am Michel Donnerstag, den 19. Oktober 2017, in München im Novotel München City Mi woch den 25. Oktober 2017, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Dienstag, den 14. November 2017, in Berlin im Victor s Residenz Hotel Berlin Donnerstag, dem 07. Dezember 2017, in Dresden im Hilton Hotel an der Frauenkirche Donnerstag, den 14. Dezember 2017, in Hannover im MERCURE Hotel Hannover City Dienstag, den 16. Januar 2018, in Düsseldorf im Hotel Derag Livinghotel Düsseldorf Donnerstag, den 25. Januar 2017, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Dienstag, den 30. Januar 2018, in Köln im art'otel cologne Dienstag, den 06. Februar 2018, in Stu gart im Pullman Hotel Fontana Neue Arbeitgeberpflichten und Arbeitnehmerrechte Ziele des Gesetzgebers Transparenz und Verbot von Entgeltbenachteiligung Inkrafttreten und Übergangsfristen Anwendungsbereich des Gesetzes Individueller Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers Reichweite des Anspruchs Umfang des Anspruchs Formelle Voraussetzungen und Ablauf inhaltliche Anforderungen an das Auskunftsverlangen Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf Auskunftsanspruch Verweigerungsmöglichkeiten Auskunft bezogen auf andere als im Antrag benannte Arbeit genaue Berechnung und Darstellung Wie Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung offenlegen? Wahrung der Rechte anderer Arbeitnehmer, u. a. Schutz deren personenbezogener Daten Schutz von Betriebsgeheimnissen Schutz vor Veröffentlichung und Weitergabe der Vergleichsgehälter Vergleichbarkeit von Arbeit Was ist gleiche Arbeit? Was ist vergleichbare Arbeit? Machtzuwachs des Betriebsrats Anwachsen von Informationen beim Betriebsrat / Personalrat Umfang der zulässigen Nutzung der Vergütungsinformationen beim Betriebsrat Datenschutzrechtliche Grenzen für den Betriebsrat Auswirkungen rechtlicher und praktischer Natur (auf AGG und AÜG) unmittelbare Folgen des Entgeltgleichheitsgebots des EntgTranspG Welche Ansprüche bietet das AGG bei Geschlechtsdiskriminierung? Wie können die Auskünfte gemäß EntgTranspG zur Begründung von Schadensersatzansprüchen nach AGG genutzt werden? Wie können die Auskünfte gemäß EntgTranspG zur Durchsetzung von Equal Pay gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz genutzt werden. Prävention Beschränkung des Auskunftsanspruchs durch Gestaltung der Entgeltsysteme und Arbeitsplatzgestaltungen und beschreibungen durch den Arbeitgeber Vorsorge gegen Schadensersatzansprüche Vorsorge gegen steigende Gehaltsansprüche Weitergabe an Dritte Beendigung auf Initiative des Arbeitnehmers / Arbeitgebers Rechtsfolgen bei Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten Abdingbarkeit der Hinweispflicht Prüfverfahren Voraussetzungen für das Entstehen der Pflicht zur Durchführung eines Prüfverfahrens Was ist das Prüfverfahren über die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots? Durchführung und Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers Pflicht zur Erstellung eines Berichts über Gleichstellung und Entgeltgleichheit Voraussetzungen für das Entstehen der Pflicht Mindestinhalte des Berichts Tipps zur Berichterstellung und Gestaltungsmöglichkeiten Seite 13

13 Die EU und der deutsche Gesetzgeber arbeiten bereits seit vielen Jahrzehnten an der Gleichstellung von Mann und Frau im Arbeitsleben. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz war dabei ein wesentlicher Schri. Auch sonst werden die Regelungen zur Gleichbehandlung vergleichbarer Arbeitnehmer ausgeweitet so zuletzt auch im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, mit der Neuformulierung des Equal Pay - Grundsatzes für Leiharbeitnehmer. Das vollkommene neue Entgel ransparenzgesetz (EntgTranspG), das bereits beschlossen ist und vermutlich am in Kra tri, enthält hier ein neues geschlechtsbezogenes Entgeltgleichheitsgebot, sowie ein Verbot der unmi elbaren und mi elbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts. Beides haben Arbeitgeber kün ig zu beachten. Seine Hauptwirkung wird das EntgTranspG allerdings durch die Entgel ransparenz erreichen, die es erzielen soll. Auf Auskun sersuchen eines Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber diesem mitzuteilen, was vergleichbare Arbeitnehmer des anderen Geschlechts verdienen. Damit kann es für Arbeitnehmer deutlich leichter werden, ein Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung im Sinne des AGG zu finden. Auf dieser Basis können dann erhebliche Zahlungsansprüche entstehen. Hier ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wich g zu wissen, wie umfangreich die Auskun genau sein muss. Da in Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern das Auskun sverlangen über den Betriebsrat geltend gemacht wird, wird es häufig dazu kommen, dass der Betriebsrat binnen weniger Monate eine Datenbank mit allen durchschni lichen Entgelten des Betriebs sowie den zugrundeliegenden Entgeltsystemen au aut. Auf dieser Basis wird der Betriebsrat nicht nur im Bereich der Bekämpfung von Geschlechtsdiskriminierung tä g werden können, sondern zumindest auch versucht sein, Arbeitnehmer bei Gehaltsfragen zu beraten. Aus Arbeitgebersicht besteht auch die Gefahr, dass Gehaltsstrukturen außerhalb des Unternehmens bekannt werden und dann z. B. von We bewerbern oder von Bewerbern bei Gehaltsverhandlungen genutzt werden können. Arbeitgeber mit mehr als 200 Arbeitnehmern haben ein Prüfverfahren durchzuführen, um die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots zu überprüfen. Außerdem haben sie einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen und zu veröffentlichen. Hier gilt es erneut, die Folgen für Schadensersatzansprüche, etwa nach dem AGG, zu bedenken. Hinzu kommt die Frage, wie Prüfverfahren und Berichtserstellung so gestaltet werden können, dass möglichst wenig Bürokra e entsteht und gleichzei g das Ansehen des Unternehmens in der eigenen Belegscha und in der Öffentlichkeit nicht gefährdet wird. In dem Seminar erhalten die Teilnehmer einen strukturierten, kompakten und praxisorien erten Überblick über die Rechtslage und deren vielfäl ge Auswirkungen für das Unternehmen und die eigene Führungsaufgabe. Hierzu werden alle relevanten Inhalte des Gesetzes und die sich daraus ergebenden Risiken erläutert. Seminar Informa onen Seminarcode 370 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche sowie an Betriebs- bzw. Personalräte. Die in dem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 14

14 2 tägiges Seminar Betriebsratswahlen 2018 Termine & Veranstaltungsorte Dresden Do-Fr 28./29. September 2017 Dortmund Mi-Do 27./28. September 2017 Wiesbaden Di-Mi 10./11. Oktober 2017 Karlsruhe Do-Fr 19./20.Oktober 2017 Berlin Do-Fr 26./27. Oktober 2017 Nürnberg Do-Fr 23./24. November 2017 Frankfurt a.m. Di-Mi 14./15. November 2017 Hannover Do-Fr 23./24. November 2017 Köln Mi-Do 22./23. November 2017 Stu gart Di-Mi 28./29. November 2017 Leipzig Do-Fr 07./08. Dezember 2017 Münster Mo-Di 11./12. Dezember 2017 Hamburg Mi-Do 13./14. Dezember 2017 Essen Do-Fr 14./15. Dezember 2017 München Do-Fr 14./15. Dezember 2017 Heidelberg Di-Mi 19./20. Dezember 2017 Wuppertal Di-Mi 19./20. Dezember 2017 Frankfurt a.m. Do-Fr 18./19. Januar 2018 Köln Do-Fr 25./26. Januar 2018 Mannheim Di-Mi 30./31. Januar 2018 Düsseldorf Do-Fr 08./09. Februar 2018 Berlin Mi-Do 14./15. Februar 2018 München Di-Mi 20./21. Februar 2018 Hamburg Do-Fr 01./02. März 2018 Wahlverfahren im Überblick (Das anzuwendende Wahlverfahren, Ablauf, Vorschri en im BetrVG und in der aktuell gül gen Wahlordnung; wich ge Änderungen) Die Auswirkungen der Neuregelungen im Datenschutz auf die Betriebsratswahl das müssen Sie jetzt unbedingt berücksich gen! Die Bestellung des Wahlvorstands (in Betrieben mit oder ohne Betriebsrat, Größe und Zusammensetzung des Wahlvorstands) Allgemeine Aufgaben und Pflichten der Wahlvorstandsmitglieder (ordnungsgemäße Geschä sführung, Amtspflichten, Datenschutz, etc.) Rechtsstellung des Wahlvorstands (Freistellung, Entgel ortzahlung Qualifizierungsanspruch, Wahlkosten, gesetzlicher Kündigungsschutz, Wahlkandidaten im Wahlvorstand etc.) Generelle Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers Größe des zu wählenden Betriebsrats (u.a. Zuordnung von Betriebsteilen, Berücksich gung von Leiharbeitnehmern, freien Mitarbeitern) Erstellung der Wählerlisten (Wahlberech gung und Wählbarkeit, Anspruch auf Unterstützung durch den Arbeitgeber bei der Ermi lung der wahlberech gten Arbeitnehmer und leitenden Angestellten; Beachtung der sog. Minderheitsgeschlechtsquote, Auslegung und Einspruch gegen die Wählerliste) Einleitung der Wahl durch Erlass des Wahlausschreibens: notwendiger Inhalt, einzuhaltende Fristen, Berich gung und Neuerlass, Aushang Eingang, Prüfung, Bearbeitung und Bekanntgabe der Wahlvorschläge (ungül ge Vorschlagslisten, Widerspruch) Wahlverlauf und S mmabgabe (Wahlgrundsätze, Wahllokal, Öffnungszeiten) Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses (S mmenauszählung, Sitzvergabe, Wahlniederschri, Benachrich gung der Gewählten, Veröffentlichung des Wahlergebnisses) Einberufung des neuen Betriebsrats zur kons tuierenden Sitzung (Vorbereitung und Durchführung) Anfechtung der Betriebsratswahl (z.b. Folgen von Fehlern und Einsprüchen während des Wahlverfahrens, Verletzung wesentlicher Vorschri en, Fristen, gerichtliche Überprüfung, Folgen) Mögliche Fehlerquellen anhand von praxisbezogenen Beispielen sowie umfassende Hinweise auf die wich gsten und neuesten Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit Seite 15

15 2 tägiges Seminar Im Frühjahr 2018 finden in vielen Betrieben die dem gesetzlichen Vier-Jahres-Rhythmus folgenden regelmäßigen Betriebsratswahlen sta. Diese werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Doch die bei der Betriebsratswahl anzuwendenden Wahlvorschri en gehören zu den umfangreichsten und kompliziertesten in der Bundesrepublik. Man schätzt daher, dass etwa 80 % der sta indenden Betriebsratswahlen im Falle einer Beanstandung wegen Verfahrensmängeln wiederholt werden müssten. Hinzu kommen noch zahlreiche von der Gerichtsbarkeit ergangene Urteile zu den Betriebsratswahlen die es zu kennen und zu beachten gilt. Auch angrenzende Rechtsgebiete, wie etwa das gerade geänderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und die Änderungen im Datenschutzrecht gilt es beim Wahlprozess zu berücksich gen. Also jede Menge Verfahrensvorschri en, Formalia und andere juris sche Vorgaben, die den verantwortlichen Wahlvorständen bekannt sein und von diesen genau eingehalten werden müssen, um eine rechtssichere Wahl sicherstellen zu können. Denn eine erforderliche Neuwahl wegen vermeidbarer Verfahrensmängel, wäre nicht nur wegen der unnö gen zusätzlichen Kosten in o mals nicht unerheblicher Höhe ärgerlich. Eine solche Neuwahl kann zudem auch leicht großen Unfrieden in der Belegscha schaffen und das bestehende Betriebsklima empfindlich stören. Somit ist ein gut geschulter Wahlvorstand, der erfolgreich und rechtssicher durchführen kann, für jedes Unternehmen von größtem Interesse. Unsere Seminare richten sich daher an alle Betriebsräte und an alle Mitglieder der Wahlvorstände, die für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zuständig und verantwortlich sind. Selbstverständlich eignen sich diese auch für erfahrenere Wahlvorstände, die ihre bereits vorhandenen Kenntnisse aktualisieren müssen, was bei einer Wahl, die nur alle vier Jahre sta indet, auch dringend anzuraten ist. Unsere hochkarä gen Referenten bereiten alle mit der ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratswahl betrauten Teilnehmer op mal auf diese anspruchsvolle Aufgabe vor. Im Mi elpunkt der Veranstaltung stehen dabei nicht nur die gesetzlichen Vorschri en aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung, sondern zudem auch die aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Anhand von praxisbezogenen Beispielen und Fällen werden die einzelnen Schri e der Betriebsratswahl anschaulich dargestellt und strukturiert. Zudem werden die wich gsten Fehlerquellen, die zu Anfechtungen der Wahl führen können ausführlich behandelt. Umfangreiche Seminarunterlagen, Lei aden zur Wahldurchführung, Checklisten und Musterformulare runden diese Veranstaltung ab und stellen den Transfer des Gelernten in die Praxis sicher. Selbstverständlich findet sich im Rahmen dieser Veranstaltung genügend Raum für die Klärung Ihrer betriebsspezifischen Fragestellungen. Nach dem Besuch dieses Seminars, werden sie so eine rechtssichere und erfolgreiche Durchführung der Betriebsratswahlen 2018 in Ihrem Betrieb sicherstellenkönnen. Seminar Informa onen Seminarcode 373 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:30-17:30 Uhr 2. Tag 09:00-15:00 Uhr Seminargebühren 1 Teilnehmer: 699,00 * 2 Teilnehmer: 649,00 * pro TN 3 Teilnehmer: 599,00 * pro TN: *zzgl. Hotel und MwSt.* Hotelinfos unter betriebsratswahlenhotel.html Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an Betriebsräte als auch an Wahlvorstände, die mit der Durchführung bzw. der Organisa on der Betriebsratswahl betraut sind. Die Teilnahme am Wahlseminar ist nach 20 Abs. 3 und 37 Abs. 6 BetrVG für den genannten Personenkreis erforderlich. Dies gilt auch für Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Seite 16

16 Das betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Auswirkungen in der Praxis Ihr Nutzen Sie kennen die neue Gesetzeslage nach 84 Abs. 2 SGB IX und die Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements für alle Beschä igten. Sie können die Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung einschätzen. Sie wissen, welche Folgen die Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen Vorschri für den Arbeitgeber (z.b. Schadensersatzansprüche) hat. Sie sind in der Lage, das betriebliche Eingliederungsmanagement in die Praxis effizient und rechtssicher unter Einbindung des Betriebsrats umzusetzen Termine & Veranstaltungsorte Donnerstag, den 26. Oktober 2017, in Mannheim im Mercure Am Friedensplatz Dienstag, den 14. November 2017, in Köln im art'otel cologne Dienstag, den 12. Dezember 2017, in Berlin im Victor s Residenz Hotel Berlin Mi woch, den 17. Januar 2018, in Heidelberg im Heidelberg Marrio Hotel Mi woch, den 14. Februar 2018, in Hamburg im Lindner Hotel Am Michel Dienstag den 20. März 2018, in München im Novotel München City Dienstag, den 24. April 2018, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! der aktuellen Gesetzeslage nach 84 Abs. 2 SGB IX der Rechtspflicht des Arbeitgebers zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements für alle Beschä igten Begriff, Ziel und Anwendungsbereich des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Bedeutung des Eingliederungsmanagements für den Kündigungsschutz: Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung den Folgen der Nichtbeachtung der neuen arbeitsrechtlichen Vorschri für den Arbeitgeber Ha ungsansprüche gegen den Arbeitgeber den Vorteilen des betrieblichen Eingliederungsmanagements für den Arbeitgeber (z.b. Prämien und Boni) und für die Beschä igten den neuen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung sowie der Einbindung von BR und SBV Die Informa onsrechte der betrieblichen Interessenvertretung den Voraussetzungen zur Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements in die Praxis: - Krankenrückkehrgespräche und Erfolgskontrolle - Analyse von Krankheitsursachen und -verlauf - Maßnahmen zur Überwindung von Arbeitsunfähigkeit - die Rolle des Integra onsamtes und anderer gemeinsamer Servicestellen Erarbeitung von Mustern für die Betriebspraxis (Betriebsvereinbarung über die Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements; Anträge des Arbeitgebers gegenüber Rehabilita onsträgern und Integra onsämtern auf Prämien oder Bonuszahlungen) Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Zusammenhang mit dem AGG Seite 17

17 In dem eintägigen Seminar werden nun ganz konkrete Fragen nach der prak schen und arbeitsrechtlichen Relevanz des betrieblichen Eingliederungsmanagements gestellt und auch geklärt: Welche Voraussetzungen des betrieblichen Eingliederungsmanagements müssen zwingend erfüllt sein? Auf wen ist es anzuwenden? Wie sieht das Verfahren inhaltlich im Einzelnen aus? Welche präven ve Maßnahmen können umgesetzt werden? Welche Rechte und Pflichten haben die Beteiligten? Worüber sollten Beschä igte aufgeklärt werden? Was können Betriebsräte tun? Was sind die Konsequenzen bei unterbliebenem Eingliederungsmanagement? Anhand aktueller Urteile der Rechtsprechung insbesondere des diesbezüglich richtungweisenden Urteils des BAG vom werden die Referenten des Seminars diese brisante Frage beantworten. Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements verlangt zwar zusätzliche organisatorische Maßnahmen, diese können sich aber für alle Beteiligten lohnen. Zum Beispiel für den Arbeitnehmer: Die Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben oder die Veränderung des Arbeitsplatzes. Für den Arbeitgeber könnte die Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements neben der Verbesserung der Erfolgsaussichten in einem eventuellen Kündigungsschutzverfahren auch folgende Vorteile haben: Qualifiziertes Personal kann gehalten werden. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind mo vierter und leistungsfähiger. Die Etablierung eines betrieblichen Eingliederungsverfahrens kann ein nicht zu unterschätzender We bewerbsvorteil bei der Suche nach neuen Fachkrä en sein. Die Ursachen betrieblich bedingter Krankheiten können besser erkannt und schneller besei gt werden. Die Zahl weiterer Krankheitsfälle und die damit verbundenen Lohnfortzahlungskosten und sons ge Störungen im Betriebsablauf dür en reduziert werden. Und nicht zuletzt bieten nach 34 SGB IX die Sozialleistungsträger, Fürsorgestellen und Integra onsämter den Arbeitgebern finanzielle Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen, Lohnkostenzuschüsse oder Prämien und Boni für die erfolgreiche Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Seminar Informa onen Seminarcode 371 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte sowie Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Arbeitnehmer. Es handelt sich um ein Seminar gemäß 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs. 6 BperVG. Freistellung und Kostenübernahme für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber erfolgt nach 96 Abs. 4 und Abs. 8 SGB IX Seite 18

18 Abmahnung und Kündigung in der betrieblichen Praxis Die rechtssichere Kündigung von Arbeitsverhältnissen Ihr Nutzen Sie bekommen einen praxisorien erten Überblick über die wich gsten Regelungen des Abmahnungs- und Kündigungsrechts. Sie kennen die Gründe und Voraussetzungen für eine Abmahnung und können diese rechtssicher formulieren. Sie wissen, welche typischen Fehler Sie bei Abmahnung und Kündigung unbedingt vermeiden sollten Sie lernen anhand von Praxisbeispielen die einzelnen Kündigungsarten und deren Besonderheiten kennen. Sie kennen die Gründe, die eine Kündigung rech er gen und wie Sie diese einwandfrei aussprechen und wisse Sie welche Punkte Sie bei einer Kündigung beachten müssen. Sie erfahren, welche Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Betriebsrat hat. Termine & Veranstaltungsorte Mi woch, den 27. September 2017, in Köln im art'otel cologne Dienstag, den 24. Oktober 2017, in Berlin im Victor s Residenz Hotel Berlin Donnerstag, den 23. November 2017, in Mannheim im Mercure Am Friedensplatz Dienstag, den 12. Dezember 2017, in Hamburg im Lindner Hotel Am Michel Dienstag, den 23. Januar 2018, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Donnerstag, den 22. Februar 2018, in Heidelberg im Heidelberg Marrio Hotel Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Die korrekte Abmahnung Au au, Inhalt, rich ge Formulierung, Zeitpunkt der Abmahnung, Anzahl der Abmahnungen Bei welchen Vorfällen darf eine Abmahnung ausgesprochen werden? Abmahnung als Voraussetzung einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung Rechtliche Möglichkeiten des Arbeitnehmers von der Gegendarstellung bis zur En ernung der unberech gt ausgesprochenen Abmahnung aus der Personalakte Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten des Betriebsrats Kündigung ohne Formfehler, Kündigungsformalien Kündigungsfristen, Formerfordernisse, Mi eilung des Kündigungsgrundes Sicherstellung des Zugangs der Kündigung Der allgemeine Kündigungsschutz Wovor schützt das Kündigungsgesetz? Kündigungsfristen Kündigung und Abfindung Kündigung contra Au ebungsvertrag Freistellung von der Arbeit Die verhaltensbedingte Kündigung Verhaltensbedingte Kündigungsgründe: Schlechtleistung, Leistungsverweigerung, Vertrauensverletzung, Fehlverhalten, Internetmissbrauch, Nebentä gkeiten etc. Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Wann ist eine Verdachtskündigung zulässig? Personenbedingte Kündigung Krankheitsbedingte Kündigungsgründe wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit, krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit. Schlecht- oder Minderleistung ( Low Performer ). Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Besonderheiten der Änderungskündigung Die fristlose Kündigung Durchsetzbarkeit in der Praxis Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz: Betriebs- und Personalräte, Eltern, werdende Mü er, Schwerbehinderte Tarifliche Unkündbarkeit Seite 19

19 Keinem verantwortungsbewussten Arbeitgeber fällt es leicht, Arbeitsverhältnisse seiner Mitarbeiter zu kündigen; hängt doch an dem Arbeitsverhältnis nicht nur die finanzielle Existenz des Arbeitnehmers selbst sondern häufig auch die seiner Familie. In manchen Situa onen ist aber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzig gangbare Weg für den Arbeitgeber, sei es, dass der Arbeitnehmer beharrlich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt oder z.b. den betrieblichen Ablauf durch eine Vielzahl von Kurzerkrankungen stört. Neben der betriebsbedingten Kündigung gibt es zwei weitere Möglichkeiten, die in der Praxis o ungenutzt bleiben, weil man sie irrtümlich für nur schwierig durchsetzbar hält: Es sind die verhaltensbedingte, sowie die personen-/krankheitsbedingte Kündigungen, die nutzbar sind, sofern keine dabei vermeidbare Formfehler begangen werden. Das Seminar gibt zunächst einen Überblick über alle Möglichkeiten zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. In diesem Seminar werden nicht nur sämtliche Kündigungsarten mit vielen Praxisbeispielen vorgestellt ( Die Kündigungsarten des Arbeitsrechts ), sondern auch alle einzuhaltenden Formalien. Folgende Themen stellen die Schwerpunkte des Seminars dar: Verhaltenskündigung: Fristgemäß, fristlos und wegen Verdacht!, Ermahnung und Abmahnung, Krankheitskündigung: Die drei Stufen der Kündigung wegen Krankheit, Tipps und Tricks für das Kündigungsschutzverfahren. Der rechtswirksame Ausspruch einer Kündigung ist insbesondere in Betrieben mit Mitbes mmung von der Erfüllung einer Reihe inhaltlicher und formaler Anforderungen abhängig. In vielen Fällen stehen Arbeitgeber in arbeitsgerichtlichen Verfahren vor der Wahl, entweder den bereits gekündigten Arbeitnehmer wieder zu beschä igen oder den Weggang im Wege eines gerichtlichen Vergleichs mit einer hohen Abfindung zu erreichen. Häufig wäre dies nicht notwendig, wenn Kündigungen vor ihrem Ausspruch sorgfäl g vorbereitet und formgerecht ausgesprochen worden wären. In diesem Seminar werden die Grundlagen für den Ausspruch rechtswirksamer Kündigungen vermi elt. Sie lernen die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen kennen, welche Fristen einzuhalten sind und in welcher Reihenfolge Sie die einzelnen Schri e gehen müssen. Zur Erleichterung der täglichen Arbeit erhalten Sie Checklisten und Formschreiben. Das Seminar vermi elt den Personalverantwortlichen und Betriebsräten das erforderliche Wissen zur verhaltens- sowie personenbedingten Kündigung. Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts werden Ihnen die Referenten die Möglichkeiten und Risiken dieser beiden Kündigungsarten erläutern. Dabei wird das Zusammenspiel von Abmahnung und verhaltensbedingter ordentlicher und außerordentlicher Kündigung erläutert. Auch die Möglichkeiten eines Arbeitnehmers, gegen eine Abmahnung vorzugehen, werden selbstverständlich dargestellt. Des Weiteren wird es um die Frage gehen, welche Verhaltensweisen überhaupt abmahnungs- und/oder kündigungsrelevant sein können. Schließlich ist zu erörtern, in welchem Umfang der Betriebsrat ordnungsgemäß im Sinne von 102 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung anzuhören ist. Auch in der Praxis ungemein schwierige Fälle, wie Low Performer mit auffälligen Leistungsmängeln sowie Mitarbeiter mit langandauernder Krankheit oder häufigen Kurzerkrankungen werden im Zusammenhang mit der verhaltens- und personenbedingten Kündigung behandelt. Da das Kündigungsschutzrecht eine äußerst rechtsprechungsintensive Materie ist und zum Thema Kündigung jedes Jahr eine Vielzahl neuer Urteile ergeht, die wich ge Vorgaben für die Personalarbeit immer wieder neu setzen, werden hierzu die neuesten und wich gsten Entscheidungen und Urteile der Arbeitsgerichte herangezogen. Schließlich erhalten Sie in dem Seminar auch rechtliche Sicherheit im Umgang mit gesetzlichen, tariflichen oder individuell vereinbarten Kündigungsverboten. Seminar Informationen Seminarcode 372 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Personalverantwortliche als auch an Betriebs- bzw. Personalräte und Mitglieder der SBV. Die im Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrV / 46Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 20

20 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis Termine & Veranstaltungsorte Donnerstag, den 14. September 2017, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Dienstag, den 07. November 2017, in München im Mercure Hotel City Center Donnerstag, den 11. Januar 2018, in Essen im WELCOME Hotel Essen Dienstag, den 20. Februar 2018, in Hamburg im Lindner Hotel Am Michel Mi woch, den 14. März 2018, in Köln im art'otel cologne Mi woch, den 18. April 2018, in Berlin im Park Inn Berlin Alexanderplatz Dienstag, dem 29. Mai 2017, in Dresden im Hilton Hotel an der Frauenkirche Mi woch, den 13. Juni 2018, in Mannheim im Leonardo Hotel City Center Seite 21 Ihr Nutzen Sie erhalten einen kompakten Überblick über die Neuregelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Sie lernen mit Blick auf Ihr Unternehmen die wich gsten Diskriminierungstatbestände und deren Rechtsfolgen sowie die Auswirkungen auf die Personalarbeit und andere betriebliche Bereiche kennen. Sie erfahren, wie und in welchem Umfang das Gesetz im Unternehmen umzusetzen ist und wie der Diskriminierungsschutz dauerha und rechtssicher gehandhabt werden kann. Sie kennen Wege zu einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur. Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Grundlagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Die europäischen An diskriminierungsrichtlinien als Grundlage des Gesetzes Übersicht über die einzelnen gesetzlichen Regelungen des neuen AGG Anwendungs- und Geltungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Diskriminierungsmerkmale und ihre Defini on Rasse, ethnische Herkun, Behinderung, Alter, Religion und Weltanschauung, Geschlecht und sexuelle Iden tät Formen der Diskriminierung Unmi elbare Benachteiligung Mi elbare Benachteiligung Beläs gung, sexuelle Beläs gung Anweisung zur Benachteiligung Zulässige unterschiedliche Behandlung Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion Posi ve Maßnahmen, zwingende Anforderungen der Tä gkeit Besondere öffentlich rechtliche Pflichten im Umgang mit Schwerbehinderten und Gleichgestellten SGB IX: Von der Stellensuche bis zur Präven on Rechte der Arbeitnehmer und Rechtsfolgen unzulässiger Diskriminierung Beschwerderecht Abhilfeanspruch Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers Maßregelungsverbot Schadensersatz/Schmerzensgeld Entschädigung bei einer Nichteinstellung Entschädigung bei Benachteiligungen durch kollek vrechtliche Vereinbarungen Bemessung der Entschädigung - Welche Elemente sind maßgeblich? Die neuen gesetzlichen Organisa onspflichten des Arbeitgebers Erforderliche Maßnahmen, auch vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung treffen Durchführung von Schulungen der Mitarbeiter zur Unterbindung und Vorbeugung von Diskriminierung Unterbindung der Benachteiligung, z.b. durch Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung Ha ung des Arbeitgebers für Handlungen Dri er Bekanntmachungs-, Au lärungs- und Hinweispflichten Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle Der rechtssichere Umgang mit Diskriminierungsbeschwerden und Diskriminierungstatbeständen Das Beschwerderecht der Arbeitnehmer Die gesetzliche Pflicht nach dem AGG zur Einrichtung einer betrieblichen Beschwerdestelle Das Beschwerdeverfahren Beschwerderechte der Arbeitnehmer und Prüfungspflichten des Arbeitgebers Frühzei ge Wahrnehmung von Diskriminierungsgefahren Vermeidung von rufschädigenden Prozessen und Kampagnen durch umsich ges Beschwerdemanagement Neue Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim AGG Überwachung der Einhaltung des AGG Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat nach 13 AGG Der rechtssichere Umgang mit Diskriminierungstatbeständen und -beschwerden Beteiligungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen Beteiligungsrechte bei Arbeitsentgelt, Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung Klagerecht bei groben Pflichtverletzungen des AGG Unterlassungsanspruch und Informa onsrechte Beantragung von Ordnungs- und Zwangsgeld Anspruch auf bes mmte Maßnahmen des AGG Überprüfung und Anpassung von Betriebsvereinbarungen Besonders interessante Urteile zum AGG AGG und Kündigung, AGG und Geschlechterquote in Führungsposi onen, aktuelle Auswahl

21 Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehen zahlreiche einschneidende Veränderungen des bisherigen Arbeitsrechts einher. Erheblichen Einfluss nimmt das Gesetz dabei nicht nur auf die Gestaltung nahezu aller Personalmaßnahmen, sondern auch auf die tägliche Arbeit von Führungskrä en. Da sie als direkte Kontaktpersonen der Mitarbeiter in der Regel auch Ansprechpartner bei Diskriminierungsbeschwerden sind, kommt den Führungskrä en bei der Risikovermeidung, der Sicherstellung von diskriminierungsfreien Arbeitsbedingungen und beim wirkungsvollen Schutz des Unternehmens vor ungerech er gten Klagen eine besondere Bedeutung zu. So obliegt es zumeist den Führungskrä en, im Falle eines Diskriminierungsvorwurfs eine erste Einschätzung und Risikoerwägung vorzunehmen und die nach dem AGG drohenden Rechtsfolgen für das Unternehmen durch ein umsich ges Beschwerdemanagement zu minimieren. Zudem ist es Aufgabe der Führungskrä e, mögliche Problemquellen und Diskriminierungstatbestände so früh wie möglich zu erkennen und zu besei- gen, um imageschädigende Gerichtsprozesse und unkalkulierbare Prozessrisiken für das Unternehmen bereits im Vorfeld zu verhindern. In dem speziell auf Führungskrä e zugeschni enen Seminar erhalten die Teilnehmer einen strukturierten, kompakten und praxisorien erten Überblick über die Rechtslage und deren vielfäl ge Auswirkungen für das Unternehmen und die eigene Führungsaufgabe. Hierzu werden alle relevanten Inhalte des Gesetzes und die sich daraus ergebenden Risiken erläutert und anhand zahlreicher Praxisbeispiele verdeutlicht. Anhand zahlreicher konkreter Beispielfälle aus der Praxis werden die Teilnehmer für relevante Diskriminierungstatbestände sensibilisiert und bekommen wirkungsvolle Maßnahmen und Führungsstrategien zu deren Vermeidung, Früherkennung und Behebung aufgezeigt. Zudem werden den Teilnehmern wirksame Lösungs- und Gestaltungsansätze für eine diskriminierungsfreie Ausübung der eigenen Führungsarbeit sowie Maßnahmen zum Schutz vor ungerech er gten Diskriminierungsvorwürfen vorgestellt. Sie erhalten zunächst einen kompakten und praxisorien erten Überblick über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seine Anwendungsbereiche. Sie erfahren, welche Diskriminierungsmerkmale es gibt und werden vertraut gemacht mit den verschiedenen Formen und Arten von Diskriminierungstatbeständen nach dem neuen AGG. Sie lernen rechtssicher abzuschätzen, wann tatsächlich ein arbeitsrechtlicher Diskriminierungstatbestand vorliegt und welche Rechtsfolgen zu erwarten sind. Ebenso erfahren Sie, wann eine Ungleichbehandlung dennoch zulässig ist und wie sie begründet werden muss. Mit Hilfe vieler Praxisfälle werden die Teilnehmer für diskriminierungsrechtliche Risiken sensibilisiert. Weitere Themen dieses Seminars sind unter anderem: Welches Verhalten am Arbeitsplatz muss zukün ig vorbeugend unterbunden werden? Wann liegt nach dem AGG eine Benachteiligung vor? Wann liegt überhaupt eine Beläs gung vor? Wie soll ein Vorgesetzter konkret verfahren, wenn ihm ein Fall von Beläs gung bekannt wird? Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es gegen denjenigen, der benachteiligt oder beläs gt? Die versierten Referenten werden Ihnen auf all diese Fragen konkrete und prak kable Antworten geben. Sie zeigen mögliche Gegenmaßnahmen und wirkungsvolle Strategien auf. Es werden konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, um mit zukün ig au retenden Situa onen rechtssicher umgehen zu können. Sie erhalten zudem umfangreiche Hinweise, Checklisten, Hilfen und Muster-Anleitungen zur Schaffung eines diskriminierungsfreien Betriebes. Zugleich bekommen Sie fundierte Strategieanweisungen für einen umfassenden Schutz im Vorfeld von Rechtsstrei gkeiten. Seminar Informationen Seminarcode 376 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 22

22 Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und die rechtssichere Gestaltung von Leiharbeit Die Reform der Leiharbeit und die neuen Regeln für Werkverträge Seite 23 Ihr Nutzen Seit dem 1. April 2017 sind erhebliche Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und bei dem Abschluss von Werkverträgen in Kra getreten! Hierdurch werden die Pflichten für Entleiher, aber auch für Verleiher verschär. Wer rechtzei g Risiken erkennen und Chancen nutzen möchte, sollte die kommenden Regeln jetzt kennenlernen, denn beim Inkra treten der Gesetzesänderungen wird es für viele Op onen zu spät sein. Auch die neuen Regeln zu Scheinwerkverträgen bergen große Risiken. Die bewusste oder unbewusste Umgehung von gesetzlichen und tariflichen Regeln durch Scheinwerkverträge kann zu hohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Ziel unseres Seminars ist es, die Fallstricke aufzuzeigen und Risiken vermeiden zu helfen. Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, dem 16. Januar 2018, in Hannover im MERCURE Hotel Hannover City Dienstag, dem 20. Februar 2018, in Köln im art'otel cologne Donnerstag, dem 15. März 2018, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Mi woch, dem 18. April 2018, in Hamburg im Lindner Hotel Am Michel Mi woch, dem 30. Mai 2018, in Berlin im Park Inn Berlin Alexanderplatz Die Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung dem Begriff der Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zum Arbeits-, Dienst- und Werkvertrag und freier Mitarbeit den Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer Die aktuellen Änderungen im AÜG und ihre Auswirkungen auf die Praxis Neue Defini on des Begriffs Arbeitsverhältnis durch Gesetzgeber Neue Konkre sierung des Begriffs vorübergehend und Rechtsfolgen Neue Begrenzung der Höchstverleihdauer und Auswirkung auf die Praxis Unterbrechung der Höchstüberlassungsdauer Verbot des Weiterverleihs von Leiharbeitnehmern / Zwischenverleih durch Dri e Das neue Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers Anforderungen und Voraussetzungen der Festhaltenserklärung Neureglungen zur AÜG Erlaubnis Änderungen beim Equal Pay und bei den Equal Treatment Regelungen Das Einsatzverbot und Leistungsverweigerungsrecht der Leiharbeitnehmer im Arbeitskampf Ausnahmemöglichkeiten durch tarifvertragliche und betriebliche Regelungen Rechtssichere Vertragsgestaltung zwischen Arbeitnehmer Entleiher und Verleiher nach den Gesetzesänderungen Ha ungsrisiken vermeiden! Geänderte Anforderungen an Form und Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags Neue Bezeichnungs- und Kennzeichnungspflichten Zulässige Höchstüberlassungsdauer rich g absichern Risiko der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung durch neue Rechtslage Gestaltung des Arbeitsvertrags, Geltung von Tarifverträgen Neue Rechtsfolgen beim Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben Unwirksamkeit der Arbeitnehmerüberlassung - Konstruktion eines Arbeitsverhältnisses?? Bußgeld- und Stra atbestände, Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen Auswirkung der Gesetzesänderung auf die betriebliche Mitbes mmung Berücksich gung von Leiharbeitnehmern bei der Mitbes mmung Schwellenwerte - neue Rechtsprechung des BAG Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der "Einstellung" von Leiharbeitern Erweiterte Unterrichtungs-, Informa ons- und Einsichtsrechte des Betriebsrats Pflicht zur Offenlegung der Arbeitnehmerüberlassung Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Beteiligungsrechte Rechte der Leiharbeitnehmer in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht Werkverträge und weitere Personaleinsatzmodelle auf dem Prüfstand Abgrenzungsfragen und aktuelle Rechtspraxis Werk und Dienstverträge neu definieren Restrik vere Abgrenzung von selbständigem Personaleinsatz (Werkvertrag, Dienstvertrag, freier Mitarbeiter) und Arbeitnehmerüberlassung durch neue gesetzliche Festlegung der Abgrenzungskriterien Betriebliche Lösungen beim Einsatz von Werk und Dienstverträgen Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung Vor- und Nachteile des Personaloutsourcings

23 Mit dem in Kra treten des geänderten AÜG werden ab 1. April 2017 verschär e Anforderungen beim Einsatz von externem Personal gelten. Ziel dieser neuerlichen Gesetzesänderung soll sein, die Funk on der Arbeitnehmerüberlassung als kurzfris ges Instrument zur Personalbedarfsanpassung sicherzustellen und den Missbrauch von Leiharbeit zu verhindern. Auch der etwaige Missbrauch über Werkvertragsgestaltungen oder eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung soll u.a. durch die gesetzliche Fixierung der Abgrenzungskriterien zur Unterscheidung von Werk- und Arbeitsverträgen wirkungsvoll verhindert werden. Erstmalig wird der Begriff Arbeitsverhältnis in der Gesetzgebung definiert. Darüber hinaus wird die Vorratserlaubnis abgescha. Zudem werden die Rechte des Betriebsrats gestärkt. So muss das Unternehmen zukün ig die Arbeitnehmerüberlassung dem Betriebsrat offenlegen, was diesem mehr Einfluss verleihen soll. Die zeitnahe Kenntnis der geplanten Änderungen und deren professionelle Umsetzung sind unabdingbar, wenn Leiharbeiter im Unternehmen beschä igt werden. Nur so lassen sich Fehler und unliebsame Überraschungen von vornherein vermeiden. In unserem Praxisseminar werden Sie daher auf Grundlage der gesetzlichen Änderungen mit allen wich gen Neuerungen zur Leiharbeit und Werkverträgen und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Praxis vertraut gemacht. Sie erfahren u.a., worauf sich Unternehmen zukün ig bei der Planung des Personaleinsatzes einstellen müssen und welche inhaltlichen und formalen Regeln es umzusetzen und einzuhalten gilt. Die Modelle des Dri personaleinsatzes (Zeitarbeit oder Werkverträge) werden dargestellt und ihre Chancen u. Risiken besonders im Lichte der gesetzlichen Änderungen praxisnah beleuchtet. Dabei wird Ihnen von unseren versierten Experten verdeutlicht, welche Anpassungen sie in Ihrer bisherigen betrieblichen Praxis vornehmen müssen, um auch nach den Gesetzesänderungen auf der sicheren Seite zu sein. Nur so lassen sich rechtssicher etwaige Bußgelder- und Stra atbestände, sowie nega ve sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen vermeiden. Auch Betriebs- bzw. Personalräte sind gehalten, sich mit den neuen Regeln der Arbeitnehmerüberlassung zeitnah vertraut zu machen, um ihre Möglichkeiten nachhal g ausschöpfen zu können. Seminar Informa onen Seminarcode 379 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, HR Professionals, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche, Personalreferenten sowie an Personal- und Betriebsräte, die mit dem Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen beschä igt sind. Die in dem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 24

24 Befristung, Teilzeit, Elternzeit und Elterngeld nach neuestem Recht Ihr Nutzen Sie wissen auf was Sie beim Abschluss, der Verlängerung und der Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen achten müssen, Sie wissen wie das Instrumentarium der Befristung für Ihr Unternehmen einschließlich der Mitarbeit mit dem Betriebs- bzw. Personalrat gezielt nutzen können, wie sich die neueste Arbeitsrechtsprechung zur Ablehnung eines Teilzeitwunsches aus betrieblichen Gründen entwickelt und welche Konsequenzen dies für die Praxis hat, was Sie unbedingt bei Teilzeitbeschä igungsverhältnissen sowie bei der Elternund Pflegezeit berücksich gen müssen, welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen für Arbeitgebver und Beschä igte sich im Einzelfall ergeben und wie Sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen agieren und reagieren können und müssen. Termine & Veranstaltungsorte Donnerstag, den 21. September 2017, in Hamburg im Holiday Inn Hamburg Dienstag, den 10. Oktober 2017, in Stu gart im Pullman Hotel Fontana Mi woch, den 15. November 2017, in Berlin im Victor s Residenz Hotel Berlin Mi woch, dem 06. Dezember 2017, in Düsseldorf im Lindner Airport Hotel Donnerstag, dem 11. Januar 2018, in Dresden im Hilton Hotel an der Frauenkirche Mi woch, den 07. Februar 2018, in Mannheim im Mercure Am Friedensplatz Donnerstag, den 15 März 2018, in München im Novotel München City Donnerstag, den 19. April 2018, in Köln im art'otel cologne Dienstag, den 15. Mai 2018, in Karlsruhe im Schlosshotel Karlsruhe Die Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung mit und ohne Sachgrund Schri formerfordernis in der Praxis "Formfallen" beim Abschluss und bei der Verlängerung von befristeten Verträgen Vorsicht: Zuvor Beschä igung bei der Befristung ohne Sachgrund Der Wind dreht sich wieder! Folgen unzulässiger Befristung Hier: Zwangspensionierung wegen tarifvertraglicher Altersgrenzen, wiederholte Vertretung und Haushaltsbefristung S chwort: Ke enverträge Ins tu oneller Missbrauch Besonderheit: Befristung bei älteren Arbeitnehmern Kündigung während der Befristung Informa onspflicht des Arbeitgebers Arbeitsgerichtsprozess: Klagefrist, Beweislast usw. Beteiligung des Betriebsrats bei Abschluss und Beendigung befristeter Arbeitsverträge Teilzeitarbeit im Betrieb Formen der Teilzeitarbeit Anspruch auf Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit Fristen und Geltendmachung von Teilzeitarbeit Ablehnungsrecht des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen Diskriminierungsverbot Beteiligungsrechte des Betriebsrats Durchsetzungsmöglichkeiten vor Gericht (ggf. auch im Eilverfahren) Aktuelle Rechtsprechung Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz Anspruchsvoraussetzungen Form und Frist Bezugszeitraum, Verlängerungsmöglichkeiten Auskun spflichten Elterngeld und Elterngeld Plus Au eilung des Anspruchs unter den Eltern Beanspruchung der Partnermonate Erforderlichkeit der Zus mmung des Arbeitgebers Teilzei ä gkeit während der Elternzeit Kündigungsschutz während der Elternzeit Rückkehr aus der Elternzeit Mu erschutzgesetz Voraussetzungen, Dauer und Fristen Beschä igungsverbote, Kündigungsverbote, Leistungen Pflegezeitgesetz Voraussetzungen, Dauer und Fristen Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes Sozialversicherungsrechtliche Absicherung Beteiligungsrechte des Betriebsrates Familienpflegezeitgesetz Voraussetzungen, Dauer und Finanzierung Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes Seite 25

25 Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Arbeitsverträge sind aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Den Arbeitgebern gibt die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen mehr Flexibilität bei der Personalplanung. Arbeitnehmer erhalten über ein befristetes Arbeitsverhältnis die Chance auf den beruflichen Eins eg oder Neueins eg. Möglich ist Teilzeitarbeit in allen Berufsgruppen, auch bei qualifizierten Tä gkeiten und leitenden Posi onen unabhängig von Alter oder Geschlecht. Befristete Arbeitsvertragsverhältnisse sowie die Beschä igung in Teilzeit stellen demnach heutzutage keine Besonderheit mehr dar. In der Praxis herrschen jedoch o frappierende Unkenntnis und Unsicherheit über die korrekte Anwendung der speziellen Vorschri en des Teilzeitund Befristungsgesetzes. Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung auf diesem Gebiet wird eher beiläufig zur Kenntnis genommen. Daher werden Sie im ersten Teil dieses Seminars umfassend mit den Problemen des befristeten Arbeitsvertrages vertraut gemacht. Betriebsräte sollten in der Lage sein, ihre Kollegen korrekt darüber zu informieren, wann und in welcher Form eine Klage vor dem Arbeitsgericht gegen eine vermeintlich oder tatsächlich unwirksame Befristung erhoben werden muss. Personalverantwortliche müssen die formellen und materiellen Hürden bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages kennen, um kostenträch ge Fehler zu vermeiden. Alle Beteiligten müssen zur Wahrung ihrer Rechte nicht nur über die aktuelle Gesetzeslage, sondern natürlich auch über die neueste Rechtsprechung der Arbeitsgerichte umfassend und zeitnah informiert sein. Das Bundesarbeitsgericht ist von seiner bisherigen Rechtsprechung zur sogenannten Zuvor-Beschä igung abgewichen und eröffnete damit den Arbeitsvertragsparteien neue Möglichkeiten. Aber Vorsicht: gerade dreht sich der Wind. Hier ist der aktuelle Stand von entscheidender Bedeutung für die Personalarbeit. Außerdem werden die neuen Entwicklungen zur Zulässigkeit von Zwangspensionierungen wegen tarifvertraglicher Altersgrenzen, der Wirksamkeit von befristeten Arbeitsverträgen wegen wiederholter Vertretung und der Wirksamkeit von Haushaltsbefristungen vorgestellt. Der Anspruch auf Teilzeit, insbesondere während und nach der Elternzeit, hat in den Unternehmen erheblich an Bedeutung gewonnen. Denn immer häufiger wird in Betrieben die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestellt, eine Frage, die fast zwangsläufig mit der Reduzierung der Arbeitszeit verbunden ist. Daher werden in diesem Seminar auch alle Fragen rund um das Thema "Teilzeit" ausführlich behandelt. Personalverantwortliche und Betriebsräte müssen über die Anspruchsvoraussetzungen, aber auch über die Möglichkeiten des Arbeitgebers Bescheid wissen, dieses Begehren aus betrieblichen Gründen abzuwehren. Insbesondere den Begriff "betriebliche Gründe" wird von den Referenten anhand von Praxisfällen konkre siert werden. In diesem Zusammenhang werden den Arbeitgebern und den Personalabteilungen auch umfassende Au lärungsund Beratungspflichten auferlegt. Bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten müssen Arbeitgeber mit einer empfindlichen Schadenersatzpflicht rechnen. Einen Anspruch auf Elternteilzeit haben Mü er und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hierzu hat der Gesetzgeber mit dem Elterngeld Plus zum Änderungen geschaffen, die die Gestaltung der Elternzeit noch flexibler machen soll. Darüber wird selbstverständlich ausführlich informiert. Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, also auch bei Teilzeit, befristeten Verträgen und bei geringfügigen Beschä igungen. Daher vermi elt diese Veranstaltung Personalern und Betriebsräten nicht nur das erforderliche Wissen auf dem neuesten Stand im rechtssicheren Umgang mit Befristung und Teilzeit. Die Seminarteilnehmer erhalten zudem auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sowie der Gesetzeslage einen umfassenden und kompakten Überblick über die Eltern und Pflegzeit. Dabei wird selbstverständlich die neue Familienpflegezeit mit den gesetzlichen Änderungen ab nicht fehlen.. Mit Recht wird von den Mitarbeitern erwartet, dass sie vollständig und sachlich fehlerfrei unterrichtet werden, insbesondere nicht zuletzt über schlichte Formalien, die bei der Anwendung der Eltern- wie auch Pflege- oder Familenpflegezeit zu beachten sind. So etwa, welche Anspruchsvoraussetzungen oder Fristen zu erfüllen sind und welche Modelle der Betrieb für den beruflichen Wiedereins eg vorsieht. Bei den Referenten dieser Veranstaltung handelt es sich um erfahrene Prak ker des Arbeitsrechts, die den Teilnehmern nicht nur ihr eigenes Wissen vermi eln, sondern ihnen auch die Gelegenheit bieten werden, eigene aktuelle Probleme ihres Betriebs zu thema sieren. Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Seminar Informationen Seminarcode 368 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an alle Arbeitgeber, Führungskrä e mit Personalverantwortung und Leiter der Personal- und Rechtsabteilungen sowie an Betriebsbzw. Personalratsmitglieder, die neben Befristungen und Teilzeitwünschen auch über Fragen zur Eltern- und Pflegzeit beraten und entscheiden müssen Die in diesem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 26

26 Mitarbeiterkontrolle Arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Ihr Nutzen Sie kennen die Ziele und verschiedenen Formen der Mitarbeiterkontrolle. Sie wissen, welche reak onsmöglichkeiten dem Arbeitgeber bei unzulässigen Verhaltensweisen des Arbeitnehmers zur Verfügung stehen. Sie erfahren die Rechte des Betriebsrats zur Abwehr rechtswidriger Kontrollmaßnahmen und können diese in der Praxis anwenden. Sie sind in der Lage, Konfliktsitua onen zwischen den Überwachungsbefugnissen des Arbeitgebers und entgegenstehenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers zu erkennen. Mitarbeiterkontrolle Überblick Kontrollbereiche und Gefährdungspoten ale rechtliche Grenzen der Mitarbeiterüberwachung Gebot der Verhältnismäßigkeit: Ziele der Mitarbeiterkontrolle Leistungs- und Verhaltenskontrolle Schutz des Betriebes vor Vermögensschäden Überwachung der sons gen betrieblichen Ordnung Formen der Mitarbeiterkontrolle offen erkennbare versus verdeckte Mitarbeiterkontrolle s chprobenar ge Kontrolle versus generelle Überwachung systema sche Kontrolle versus konkret individueller Überprüfung Krankenüberwachung Hausbesuche, Einsatz von Detek ven, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Beweiswert und Entkrä ung Kontrollen zum Schutz vor Vermögensdelikten Leibesvisita onen und Torkontrollen, Kamera- und Videoüberwachung, Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 20. Oktober 2017, in Köln im art'otel cologne Donnerstag, den 09. November 2017, in Hamburg im Lindner Hotel Am Michel Dienstag, den 05. Dezember 2017, in Mannheim im Mercure Am Friedensplatz Mi woch, den 17. Januar 2018, in Berlin im Victor s Residenz Hotel Berlin Mi woch, den 21. Februar 2018, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Kontrollen von E Mail, Internet und Telefonnutzung Gestaltungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsvertragsgestaltung Folgen von beschränkte/unbeschränkter/untersagter Privatnutzung Problem Betrieblichen Übung durch geduldete Privatnutzung Kontrollen im Bereich der Suchtmi el Alkohol- und Rauchverbote, Suchtmi elverbot, Alkoholtest und Blutprobe, Drogenscreening, Folgen des pflichtwidrigen Handelns durch den Arbeitnehmer Rüge und Abmahnung bei Fehlverhalten des Mitarbeiters, Tatkündigung und Verdachtskündigung Kostentragungspflicht z.b. von Detek ven Vertragsstrafe und Schadensersatz Konsequenzen der rechtswidrigen Kontrolle durch den Arbeitgeber Unterlassungsanspruch, Schadensersatz und Schmerzensgeld Beweisverwertungsverbot für den Arbeitgeber Rechte des Betriebsrats zur Abwehr rechtswidriger Kontrollmaßnahmen (Erzwingbare) Mitbes mmung nach dem BetrVG Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats bei Planung, Umsetzung und Änderung von Kontrolleinrichtungen Gerichtliche Durchsetzung der Mitbes mmung (Sofortmaßnahmen) Gestaltung von praxistauglichen Betriebsvereinbarungen Aktuelle Rechtsprechung zur Mitarbeiterkontrolle Seite 27

27 Vertrauen ist gut! Kontrolle ist besser? Privates Surfen im Internet, führen privater Telefonate, Krankfeiern oder Diebstahl von Firmeneigentum verursachen immense Kosten für den Arbeitgeber und stören den Betriebsfrieden. Auf rund 120 Mrd. wird der jährliche Schaden geschätzt, der allein durch Wirtscha sdelikte und durch Arbeitsausfall in Folge privaten Surfens im Internet in deutschen Unternehmen verursachte wird. Die Liste der Delikte, mit denen Mitarbeiter ihre Arbeitgeber schädigen, ist lang. Die Spannweite reicht von Verstößen gegen die Arbeitspflicht (z. B. "Blaumachen", Krankschreibung, Arbeitsbummelei, exzessive Nutzung betrieblicher Kommunika ons- und Informa onssysteme für private Zwecke, Ausübung von Nebentä gkeiten während der Arbeit) bis hin zu Stra aten, die sich unmi elbar gegen das Vermögen des Arbeitgebers richten (z. B. Diebstahl von Firmeneigentum, Unterschlagung anvertrauter Gelder, Abrechnungs- oder Spesenbetrug, Datenmanipula on, Bestechung, Geheimnisverrat). Daher ist es dem Arbeitgeber grundsätzlich erlaubt, seine Mitarbeiter zu kontrollieren. Er soll damit in die Lage versetzt werden, einerseits die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenpflichten des Arbeitnehmers zu überwachen und andererseits sein Vermögen zu schützen und für die Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung zu sorgen. Eine einheitliche gesetzliche Regelung über die Zulässigkeit und Reichweite von Mitarbeiterkontrollen exis ert nach derzei ger Rechtslage zwar nicht, aber vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung sind vielfäl ge Grenzen gesteckt. Damit ist die Kontrolle von Mitarbeitern für Unternehmen zwar einerseits eine regelmäßig notwendige Angelegenheit, andererseits aber auch eine heikle Angelegenheit, die zahlreiche Rechtsfragen aufwir. Eine wich ge Beschränkung liegt zunächst im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, das grundrechtlich verbürgt ist. Schwierigkeiten bereitet dabei allerdings o der Umstand, dass die Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht von vornherein feststeht, sondern sich erst aus einer im Einzelfall anzustellenden Abwägung mit den (zumeist) gegenläufigen Rechten und schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers ergibt. Dabei kommt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung zu. Stets müssen die Kontrolle an sich sowie ihre Durchführung in einem angemessenen Verhältnis zum Überwachungszweck stehen. Da verschiedene Kontrollmaßnahmen dem Mitbes mmungsrecht des Betriebsrats, das gerade hier sehr umfassend ausgestaltet ist, unterliegen können sie nicht einsei g durch den Arbeitgeber eingeführt bzw. angeordnet werden. Hierdurch entsteht eine weitere Begrenzung der Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers. Auch weitreichende datenschutzrechtliche Vorschri en, die in der Praxis zu beachten sind, wirken hier einschränkend. Das Problem einer wirksamen, gleichzei g aber auch rechtlich einwandfreien Kontrolle der Mitarbeiter gehört mithin zu den schwierigsten Fragen des Arbeitsrechts. Seminar Informa onen Seminarcode 381 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Unser Seminar gibt Ihnen daher zunächst einen Überblick über die entscheidenden Rechtsgrundlagen und Sie werden vertraut gemacht mit den arbeitsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der betrieblichen Mitarbeiterkontrolle. Anhand von Praxisbeispielen und mit Hilfe der neuesten Rechtsprechung lernen Sie die gängigsten Formen zur Mitarbeiterkontrolle kennen und können ihren Einsatz hinsichtlich ihrer Zulässigkeit rechtssicher bewerten. Ebenso werden die Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats aufgezeigt und das schwierige Terrain zwischen den geschützten Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers und den Kontrollbefugnissen des Arbeitgebers erläutert. Da Kontrollen nur dann sinnvoll sind, wenn daraus die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden können, wird darüber hinaus auch auf Fragen der Beweissicherung und Verwertbarkeit von Kontrollergebnissen sowie Maßnahmen gegen überführte Mitarbeiter eingegangen. Auch die Folgen einer rechtswidrigen Kontrolle durch den Arbeitgeber werden thema siert. Nicht zuletzt werden die Referenten Sie mit den jüngsten Leitentscheidungen des BAG zur Mitarbeiterüberwachung vertraut machen, um aus arbeitsrechtlicher Sicht die Frage zu klären, welche Formen der Mitarbeiterkontrolle zulässig sind und was mit dem Betriebsrat zweckmäßigerweise vereinbart werden kann. Die Referenten geben Ihnen zahlreiche Praxis pps und Handlungsempfehlungen so z.b. zur rechtssicheren Gestaltung von Betriebsvereinbarungen oder zu Gestaltung von Arbeitsverträgen. Selbstverständlich steht Ihnen ausreichend Zeit für Ihre eigenen Fragen und Diskussionsbeiträge zur Verfügung. Umfangreiche Materialien (Musterformulare und Checklisten) dienen zum Nachschlagen und erleichtern den Praxistransfer. Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Teilnehmerkreis Die Veranstaltungen richteten sich ausdrücklich sowohl an Personalverantwortliche als auch an Unternehmer, Geschä sführer, Betriebs- und Personalräte. Es handelt sich um ein Seminar gemäß 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs.6 BPersVG. Seite 28

28 Low Performer: Der rechtssichere Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern in der betrieblichen Praxis Arbeitsrechtliche Instrumente und Handlungsmöglichkeiten Ihr Nutzen Sie erhalten einen Überblick über die Möglichkeiten zur Iden fizierung von Leistungsdefiziten in der betrieblichen Praxis. Sie erfahren, welche arbeitsrechtlichen Instrumente und personalorien erte Maßnahmen es bei leistungsschwachen Mitarbeitern gibt. Sie wissen, wie man sich von Low Performern rechtssicher trennt und welche Alterna ven es zur Kündigung gibt. Sie kennen die Mitbes mmungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit leistungsschwachen Mitarbeitern. Termine & Veranstaltungsorte Donnerstag, den 14. September 2017, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Dienstag, den 07. November 2017, in Hannover im MERCURE Hotel Hannover City Dienstag, den 28. November 2017, in Heidelberg im Heidelberg Marrio Hotel Dienstag, den 09. Januar 2018, in Berlin im Victor s Residenz Hotel Berlin Dienstag, den 20. Februar 2018, in Köln im art'otel cologne Donnerstag, den 15. März 2018, in Mannheim im Mercure Am Friedensplatz Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Erscheinungsformen und Ursachen für Leistungs und Verhaltensdefizite Defini onen und begriffliche Abgrenzungen Indikatoren: Häufige Fehlzeiten, innere Kündigung, Leistungsabfall, Kundenbeschwerden Ursachen: Überforderung, Fehlbesetzung, Krankheit, altersbedingte Leistungsminderung, betriebliche Gründe, Qualifika onsmängel Iden fizierung von Schlecht und Minderleistungen in der betrieblichen Praxis Leistungspflicht im Arbeitsverhältnis Wann liegt ein arbeitsrechtlich relevantes Leistungsdefizit vor? Anforderungsprofile, Messung von Arbeitsergebnissen, Arbeitsleistung vergleichbarer Arbeitnehmer - Wie Sie Mitarbeiter sicher einschätzen können Abgrenzung: Fehlende Leistungsfähigkeit/fehlende Leistungsbereitscha - will nicht vs. kann nicht Kontrolle der Leistung (Zulässigkeit und Grenzen der Leistungsüberwachung), Arbeitnehmerdatenschutz, Mitbes mmung des Betriebsrates Das Kri kgespräch mit Low Performern: Korrektur und Mo va on Verhaltensänderungen fördern und bewirken; Poten ale rich g einschätzen Zielkorridore definieren und durch konkrete Zielvereinbarungen oder Anweisungen umsetzen Umgang mit Widerständen Diskriminierungsverbote des AGG beachten Absprachen, Maßnahmen, Ergebnisse rechtssicher protokollieren Gefahren des Angst-Dopings - Auf dem Weg zum Burn Out Arbeitsrechtliche Instrumente und personalorien erte Maßnahmen Entgeltminderung wegen Minderleistung und Schadenersatz wegen Schlechtleistung sowie Widerruf übertariflicher Leistungen? Leistungsabhängige Vergütungsmodelle Abgruppierung: Korrektur unrich ger Eingruppierung Teams verändern / Umsetzung auf einen anderen leidens-/qualifikationsgerechten Arbeitsplatz Durchführung eines betriebliches Eingliederungsmanagement (auch: Gesundheitsprävention) Personalentwicklungsmaßnahmen: Anlernen, qualifizieren und fortbilden Rich ge Abfassung der Abmahnung bei Leistungsmängeln Begriff und Rechtsgrundsätze der Abmahnung, Alternativen Form, Inhalt und Zeitpunkt der Abmahnung Besserungs-, Reaktionsfrist und Geltungsdauer Entwertung der Warnfunktion bei gehäuften Abmahnungen Rechtssichere Trennung bei anhaltenden Leistungs und Verhaltensmängeln Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrag als Alternative zur Kündigung Änderungs- oder Beendigungskündigung? Anwendbarkeit der personen- oder verhaltensbedingten Kündigung? Low Performer bei betriebsbedingten Kündigungen (Leistung in der Sozialauswahl) Kündigungsrechtliche Besonderheiten: Abgestufte Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers und Beachtung der aktuellen BAG-Rechtsprechung Anhörung des Betriebsrates Geschützte Personenkreise Arbeitnehmer mit Behinderungen, Gleichgestellte, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder Ältere Mitarbeiter (altersbedingte Leistungsdefizite) Mitbes mmungsrechte des Betriebsrats, insbesbesondere Versetzung ( 95 Abs. 3, 99 BetrVG) Ab-/Umgruppierung ( 99 BetrVG) Rechtssichere Anhörung des Betriebrats bei Kündigungen nach 102 BetrVG Formschreiben, Checklisten und Lei äden für die Praxis Seite 29

29 Nicht jeder Arbeitnehmer arbeitet immer so gut, wie er es könnte und sollte. Um in Zeiten des globalen We bewerbs erfolgreich zu sein, ist aber ein Unternehmen mehr denn je auf leistungsstarke und mo vierte Mitarbeiter angewiesen. Nicht ohne Grund geraten deshalb sog. Low Performer verstärkt in den Mi elpunkt. Unstrei g dür e die Tatsache sein, dass es in vielen Unternehmen Mitarbeiter gibt, die konstant schlecht arbeiten und daher erhebliche Kosten verursachen. Auch der Anspruch des Unternehmens, eine konsequente Leistungsorien erung zu verfolgen, kann ernstha nicht in Frage gestellt oder aufgegeben werden, da das Leistungsprinzip eine Notwendigkeit wirtscha lichen Handelns ist. Doch der korrekte Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern verlangt eine differenzierte, sorgfäl ge und vor allem auch eine gerichtsfeste Lösung dieses heiklen Problems. Aus diesem Grund ist die Devise up or out verfehlt und unangebracht. Zudem hat die BAG-Rechtsprechung inzwischen durch mehrere wegweisende Urteile rechtliche Standards und Schranken vorgegeben, die in der betrieblichen Praxis nicht unberücksich gt bleiben dürfen. In diesem Seminar lernen Sie als Personalverantwortliche, Führungskrä e sowie Personalund Betriebsräte Formen der Leistungsmängel von Arbeitnehmern kennen, die auf Dauer für ein Unternehmen nicht zu akzep eren sind. Für Führungskrä e wie auch für Personal- bzw. Betriebsräte ist es dabei schwierig, angemessen und arbeitsrechtlich korrekt zu handeln. Insbesondere muss nämlich die Frage geklärt werden, wann überhaupt ein arbeitsrechtlich relevantes Leistungsdefizit vorliegt. Neben den Möglichkeiten zur Iden fizierung von Schlecht- und Minderleistungen werden Ihnen die Referenten auch verschiedene arbeitsrechtliche Instrumente und personalorien erte Maßnahmen beim Umgang mit Low Performern vermi eln. Hierzu zählt zunächst das Kri kgespräch mit leistungsschwachen Mitarbeitern, das im konkreten Fall strukturiert vorzubereiten und möglichst in Form von konkreten Zielvereinbarungen oder Anweisungen umzusetzen ist. Dabei müssen unbedingt die Diskriminierungsverbote beachtet werden, die das AGG festgelegt hat. Eine ganz wesentliche Entschärfung des brisanten Themas erreichen Sie als Arbeitgeber und Führungskra schon dadurch, dass Sie möglichst frühzei g den Personal- bzw. Betriebsrat in Ihre Entscheidungen einbinden. Dies betri z.b. Fragen der Versetzung des Mitarbeiters auf einen anderen Arbeitsplatz, Maßnahmen im Zuge eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, aber auch die Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung und Fortbildung des betroffenen Mitarbeiters. Sollten trotz dieser präven ven Maßnahmen die Leistungs- und Verhaltensmängel der betroffenen Mitarbeiter anhalten, bleiben Ihnen die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten der Abmahnung und Kündigung, ggf. auch der Abschluss von Au ebungs- bzw. Abwicklungsverträgen als Alterna ve. Doch gerade bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt es Stolpersteine und Fallstricke, auf die Sie die Referenten im Einzelnen hinweisen. Eine Kündigung muss in der Regel durch die Abmahnung vorbereitet werden. Das Seminar zeigt Ihnen, wie Sie eine Abmahnung bei Schlecht- und Minderleistungen rechtssicher und wirkungsvoll umsetzen. Vor allem gilt es, grobe Formfehler zu vermeiden oder durch mehrmaliges (unnö ges) Abmahnen eine Entwertung dieser arbeitsrechtlichen Sank on zu bewirken. Auch bei der Frage, welche Kündigungsform bei konstanten Leistungs- und Verhaltensmängeln in Frage kommt (Anwendbarkeit der verhaltensoder personenbedingten Kündigung) erhalten Sie in dem Seminar praxisorien erte Hinweise und Empfehlungen. So stellen Ihnen die Referenten Schri für Schri dar, wie Sie sich rechtssicher von leistungsschwachen Mitarbeitern trennen können. Sie vermi eln Ihnen das unverzichtbare Fachwissen, das selbstverständlich die kündigungsrechtlichen Besonderheiten für Low Performer umfasst. Ein professionelles Trennungsmanagement schließt heute in jedem Fall die ak ve Beteiligung des Personal- bzw. Betriebsrats ein, der auf diesem Gebiet ohnehin weitreichende Mitbes mmungsrechte hat. Darüber hinaus empfiehlt es sich auch, mit den betroffenen Arbeitnehmern faire Personal und Trennungsgespräche zu führen, die einvernehmliche Lösungen anstreben und die langwierige Arbeitsgerichtsprozesse vermeiden. Da die Kündigung wegen Leistungs- oder Verhaltensdefiziten eine für die Betroffenen sehr einschneidende Maßnahme ist, werden selbstverständlich auch die rechtlichen Gestaltungsspielräume und Grenzen unter Berücksich gung der aktuellen Rechtsprechung des BAG dargestellt. Seminar Informa onen Seminarcode 361 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar ist nicht nur für die Arbeitgeberseite (Geschä sführer, Führungskrä e, Personalverantwortliche HR Professionals), sondern auch für die Arbeitnehmervertreter von erheblicher prak scher Relevanz. Denn ohne Kenntnis der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten der Personal- bzw. Betriebsrats hinsichtlich des Umgangs mit leistungsschwachen Mitarbeitern kann eine sachgerechte Vertretung der Interessen der Belegscha nicht erfolgen ( 37 Abs. 6 BetrVG / 46 BPersVG). Seite 30

30 Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütung Seite 31 Ihr Nutzen Sie kennen Begriff, Nutzen und Funk onen von Zielen und Zielvereinbarungen. Sie sind in der Lage, Zielvereinbarungskriterien zu formulieren sowie konkrete Zielvereinbarungsgespräche mit den Mitarbeitern zu führen. Sie können Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütungssysteme AGGkonform und diskriminierungsfrei gestalten. Sie kennen die Mitbes mmungsrechte der Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Einführung von Mitarbeiter-, Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgesprächen. Termine & Veranstaltungsorte Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Zielvereinbarungen als Führungsinstrument und Gestaltungsmi el Begriff der Zielvereinbarung; Abgrenzung zwischen Zielvereinbarung und Zielvorgabe Charakter einer Zielvorgabe als freiwillige Abrede bzw. Übereinkun Zielvereinbarungen als Führungs-, HR- und Steuerungsinstrument Zielvereinbarungen mit und ohne Entgeltbezug Nutzen und Funk onen von Zielvereinbarungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Defini on der Ziele und Einordnung in ein übergeordnetes Zielsystem Implemen erung eines Zielvereinbarungssystems Vorbereitung der Mitarbeiter auf Zielvereinbarungsgespräche; Phasen eines Mitarbeitergespräches; Probleme im Gespräch; Gesprächstechniken, -dokumenta on; Feedbackkultur Arbeitsrechtliche Sank on bei Nichterreichung von Zielen Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütung Zusammenhang zwischen Zielerreichung und leistungsorien erter Vergütung Leistungsvergütungssysteme - Chancen und Risiken Bonusmodelle; Qualifika onslohnmodelle Unterschiedliche Prämienlohnmodelle Weiter Formen variabler Vergütung und deren Abgrenzung Entgelt bei Gruppen- und Teamarbeit Mess- und Bewertungskriterien Bewertungs- und Vergütungssystema k nach dem Hay-Konzept Berechnungsmodelle zur Ausschü ung Bonuszahlung trotz Freistellung Vereinbarung von Vorbehalten? Insolvenzgeld und variable Vergütung Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütung unter arbeitsrechtlichen Aspekten Zielvereinbarungen und Vertragsrecht - individualrechtliche Konsequenzen bei Zielverfehlung? Feststellung der Zielerreichung bzw. Ursachen für Zielverfehlung Strei gkeiten über den Grad der Zielerreichung Ha ungsfallen bei Zielvereinbarungen Auswirkungen von Leistungsstörungen Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung und leistungsorien erte Entlohnung Begrenzungs- und Beendigungsmöglichkeiten variabler Vergütung Wirtscha lich angespannte Lage beim Arbeitgeber - Wegfall der Geschä sgrundlage AGG konforme Gestaltung von Zielvereinbarungen und leistungsorien erten Vergütungssystemen Beispielfälle und Anwendungsfehler Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Mitbestimmung bei Einführung, Gestaltung und Änderung leistungsbezogener Vergütungssysteme Mitbes mmung nach 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG Leistungsvergütung und Mitbes mmung bei Ein- und Umgruppierung Rolle des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Implemen erung und Durchführung von Zielvereinbarungen Informa onsrechte und Unterrichtungspflichten bei Zielvereinbarungen Mitbes mmung bei Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätzen Teilnahmerechte des Betriebsrats bei Zielvereinbarungsgesprächen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei nichterreichten Leistungszielen Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Thema Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütung Checklisten; Musterbeispiele; aktuelle Rechtsprechung

31 Zielvereinbarungen sind aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Sie werden inzwischen auf allen Hierarchieebenen als Standardinstrument zur Bemessung variabler Vergütungsbestandteile eingesetzt. Nicht zuletzt sollen sie den Einsatz und die Mo va on der Mitarbeiter steigern und die Kommunika on und Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und ihren Mitarbeitern fördern. Vor diesem Hintergrund setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass hoch mo vierte und engagierte Beschä igte sowohl in der Privatwirtscha als auch im öffentlichen Dienst ein wich ger We bewerbsfaktor sind. Folglich ist eine wachsende Zahl von Unternehmen (aber auch von Verwaltungen und Behörden) bestrebt, Bedingungen zu schaffen, die die Leistungsfähigkeit und - bereitscha der Arbeitnehmer stärken sollen. Zielvereinbarungen, leistungsorien erte Vergütungssysteme und Mitarbeitgespräche spielen hierbei eine zentrale Rolle. Doch obwohl Zielvereinbarungen und leistungsorien erte Vergütungssysteme in aller Munde sind und als Instrumente moderner Personalführung gelten, bereitet ihre arbeitsrechtliche Einordnung und Handhabung nach wie vor vielfäl ge Schwierigkeiten; eine einschlägige und feste Rechtsprechung ist nur spärlich vorhanden bzw. in Ansätzen erkennbar. Zielvereinbarungsgeschützte Vergütungsbestandteile sind in Arbeitsverträgen o lückenha und ungenau formuliert. Gerade im Zuge des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind hier zahlreiche neue gesetzliche Vorgaben zu beachten, um diskriminierungsfreie Beurteilungssysteme zu gewährleisten. Das Seminar vermi elt Ihnen zunächst die Begriffe Zielvereinbarung, leistungsbezogene Lohnvergütung und Mitarbeitergespräche als Führungs- und Anreizinstrumente. In diesem Zusammenhang werden besonders Nutzen und Funk onen der verschiedenen Varianten von ZV Modellen erläutert. Verkannt werden darf dabei nicht, dass die Koppelung von Zielvereinbarungen und leistungsorien erter Bezahlung aus der Sicht der Beschä igten nicht nur Chancen, sondern auch eine Reihe von Risiken in sich bergen können. Führungskrä e, Personalverantwortliche sowie Betriebs- bzw. Personalräte, die mit der Einführung von Zielvereinbarungen, leistungsorien erten Vergütungsmodellen und systema schen Mitarbeitergesprächen tagtäglich konfron ert sind, sollten deshalb wissen, welche Anforderungen hierbei zu stellen sind, damit entsprechende Konzepte rechtssicher und sozialverträglich geregelt werden können. Daher erhalten Sie umfassende Informa onen sowie Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung und Durchführung von Zielvereinbarungen sowie deren Implemen erung in der betrieblichen Praxis. Speziell zu den arbeits- und vertragsrechtlichen Gesichtspunkten erfahren Sie alles Wesentliche für eine effiziente Arbeitsgestaltung. Dazu zählen insbesondere der Zielvereinbarungsprozess selbst, die Defini on der Ziele, die variable Vergütung im Zusammenhang mit der Zielerreichung sowie die Vorbereitung und Durchführung der Mitarbeitergespräche. Selbstverständlich lernen Sie auch das Zusammenspiel zwischen Zielvereinbarung und leistungsorien erter Vergütung einerseits und den Beteiligungsrechten des Betriebsrats andererseits kennen. Wir werden Sie intensiv über die Rechte des Betriebsrats im Hinblick auf die Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätze von leistungsorien erter Vergütung informieren. Schließlich bekommen die Seminarteilnehmer auch praxisrelevante Unterlagen wie z.b. Checklisten und Musterbeispiele für Betriebsvereinbarungen. Weitere Themenschwerpunkte ergeben sich aus der betrieblichen Tä gkeit der Teilnehmer, die genügend Raum erhalten, um ihre rechtlichen und unternehmensspezifischen Fragen während der Veranstaltung direkt in die Diskussion einbringen zu können. Seminar Informationen Seminarcode xxx Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 32

32 Die neueste Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Ihr Nutzen Sie lernen die wich gsten Urteile der Rechtsprechung zur Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit kennen. Sie wissen, wie man mit häufigen Kurzerkrankungen und Langzeitkrankheiten korrekt und ordnungsgemäß umgeht. Sie kennen die Drei-Stufen-Prüfung des BAG, insbesondere wissen Sie, wann von einer nega ven Gesundheitsprognose des Arbeitnehmers auszugehen ist. Sie können die Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung einschätzen. Sie kennen die Anforderungen an die Betriebsratsanhörung bei Krankheitskündigungen. Termine & Veranstaltungsorte Mi woch, dem 13. September 2017, in Hamburg im Novotel Hamburg Alster Donnerstag, den 05. Oktober 2017, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Mi woch, den 18. Oktober 2017, in Berlin im Park Inn Berlin Alexanderplatz Dienstag, den 14. November 2017, in Köln im art otel cologne Donnerstag, den 11. Januar 2018, in Leipzig im The Wes n Hotel Dienstag, den 20. Februar 2018, in Karlsruhe im Schlosshotel Karlsruhe Donnerstag, den 15. März 2018, in Düsseldorf im Derag Livinghotel Düsseldorf Mi woch, den 18. April 2018, in Wiesbaden im Mercure Wiesbaden City Donnerstag, den 03. Mai 2018, in Mannheim im Mercure Am Friedensplatz Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit Häufige Kurzerkrankung Langandauernde Erkrankung Dauerha e Leistungsunfähigkeit Erhebliche krankheitsbedingte Leistungsminderung Die krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht Drei-Stufen-Prüfung des Bundesarbeitsgerichts Nega ver Gesundheitsprognose Betrieblichen Beeinträch gungen/entgel ortzahlungskosten Interessenabwägung Beweislastverteilung Die Bedeutung ärztlicher Bescheinigungen - auch mit Auslandsbezug. Low-Performance Besondere Fallgruppen der Kündigung wegen Krankheit Alkoholismus und Drogenabhängigkeit - Problema k des einmaligen Rückfalls Psychische Erkrankungen des Arbeitnehmers Kündigung wegen eines Glaubenskonflikts HIV-Infek on Inha ierung des Arbeitnehmers Eignungsmängel Betriebliches Eingliederungsmanagement Einführung, Anwendung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagement Die Pflichten des Arbeitgebers und ihre Grenzen Kontrollrechte des Betriebsrates Rechtsfolgen der Nichtdurchführung Besondere Probleme der krankheitsbedingten Kündigung Unwirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen Diskriminierung Urlaubsabgeltung bei langjähriger Krankheit / Ausschlussfristen Wiedereinstellungsanspruch Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderter bzw. tarifvertraglich unkündbare Arbeitnehmer) Rückgabe des Dienstwagens? Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Checklisten; Musterbeispiele; aktuelle Rechtsprechung Seite 33

33 Fehlzeiten und Krankenstände von Mitarbeitern führen nicht nur in wirtscha lich schweren Zeiten zu enormen Problemen für Unternehmen. Insbesondere Fehlzeiten wegen häufiger Kurzerkrankungen verursachen finanzielle Belastungen, hohe Kosten und erhebliche Betriebsablaufstörungen. Hinzu kommt der prak sch unerschü erliche Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, an dem das Bundesarbeitsgericht bisher kaum gerü elt hat. Doch hat nicht jede ärztliche Bescheinigung den gleichen Beweiswert! Zu denken ist hier insbesondere an ärztliche Bescheinigungen während der Urlaubszeit. Die Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers steht daher weiterhin im Mi elpunkt betrieblicher Diskussionen. O mals bleibt allein der Ausweg über die krankheitsbedingte Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz sagt aber über die Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung, dem wich gsten Fall der personenbedingten Kündigung, wenig aus. In einer Vielzahl von Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht zu den Grundvoraussetzungen der Kündigung wegen Krankheit Stellung genommen und konkrete Einzelfragen beantwortet, die für die tägliche betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Nur in Kenntnis dieser Vorgaben des Gesetzgebers lässt sich das Vorhaben einer krankheitsbedingten Kündigung vernün ig angehen. Insbesondere die vorherige sorgfäl ge Dokumenta on der Fehlzeiten ist von großer Bedeutung. Ein Lo eriespiel ist die krankheitsbedingte Kündigung keineswegs, auch wenn sie von vielen Leidgeprü en in der Praxis als solche empfunden wird. Brandaktuell ist auch das höchstrichterliche Urteil zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für Arbeitgeber ist das ein klarer Fortschri. Für Personalleiter und Betriebsräte ist die genaue Kenntnis der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben unumgänglich. Sie sollten die Möglichkeit wahrnehmen, sich für ihre tägliche Praxis die aktuellsten Informa onen über Chancen und Grenzen einer Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers zu verschaffen. Seminar Informa onen Seminarcode 356 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Dieses Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, Personalverantwortliche, Unternehmensjuristen und an Betriebsräte, Personalräte. Bei dem Seminar handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Veranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG. Seite 34

34 Zeugnisse rechtssicher formulieren und analysieren Ihr Nutzen Sie lernen anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie Sie Arbeitszeugnisse effizient und rechtssicher nach den neuesten Standards erstellen können Sie erlernen die erforderliche Zeugnissprache, um aussagekrä ige und klagesichere Zeugnisse zu formulieren Sie kennen die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung der Zeugniserteilung und vermeiden kün ig folgenschwere und kostspielige Fehler Sie lernen das professionelle Erstellen der verschiedenen Zeugnisarten unter Berücksich gung der aktuellen Rechtsgrundsätze Sie können Zeugnistexte kri sch analysieren und Aufgaben- und Leistungsbeschreibungen rich g beurteilen, sowie verdeckte Botscha en entschlüsseln. Termine & Veranstaltungsorte Dienstag, den 26. September 2017, in Hamburg im Novotel Hamburg Alster Donnerstag, den 09. November 2017, in Köln im Hilton Hotel Cologne Dienstag, dem 09. Januar 2018, in Mannheim im Leonardo Hotel City Center Donnerstag, dem 22. Februar 2018, in Essen im WELCOME Hotel Essen Mi woch, dem 14. März 2018, in Hannover im Mercure Hotel Hannover City Mi woch, dem 18. April 2018, in Wiesbaden im Mercure Wiesbaden City Dienstag, dem 29. Mai 2018, in Düsseldorf im Derag Livinghotel Düsseldorf Unser Serviceplus Individuelle Beratung, besondere Wünsche, Übernachtungsbuchung, Abrechnung mit dem Hotel, Organisa on Ihrer An- und Abreise, aufmerksame Veranstaltungsbetreuung und vieles mehr. Bei uns stehen Service und Dienstleistung ganz im Vordergrund. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind! Grundlagen des Zeugnisrechts Rechtliche und gesetzliche Grundlagen Umfang und Zeitpunkt des Zeugnisanspruchs Verwirkung und Verjährung des Anspruchs Wahrheitspflicht und Wohlwollensgrundsatz Berücksich gung des AGG Anspruch auf Zeugnisänderung, Widerruf Ha ungsrisiken und Schadenersatz Zeugnisarten und ihren Inhalte Zwischenzeugnis Berufsausbildungszeugnis einfaches Zeugnis, qualifiziertes Zeugnis jeweils notwendige und freiwillige Inhalte Au au, Inhalt und formale Anforderungen Überschri und Einleitung, Angaben zur Person Gestaltung der Posi ons- und Aufgabenbeschreibung Beurteilung von Leistung und Erfolg treffend formulieren Fachgerechte Verhaltensbeurteilung/Sozialverhalten Beendigungsformeln, Zukun swünsche, Unterschri Sprachliche Anforderungen Auswirkung des Zwischenzeugnisses auf das Abschlusszeugnis Typische Fehler bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen, Best Prac ce Beispiele Formulierungshilfen Zeugnissprache und Gestaltungsspielräume Formulierung von über- und unterdurchschni lichen Beurteilungen zusammenfassende Leistung, Homogenität und Schlüsselworte Posi vskala-technik, Einschränkungstechnik usw. Zeugnisanalyse und Interpreta on Systema sche Herangehensweise mi els Analyseschema Grundsätze der Zeugnissprache Bedeutung von Standardformulierungen Gefälligkeitszeugnisse erkennen, Bewertungskriterien rich g einordnen Aufgaben- und Leistungsbeschreibungen rich g beurteilen Zwischen den Zeilen lesen - Entschlüsselung versteckter Botscha en wich ge Zeugniscodes und -techniken erkennen Fehler bei der Analyse, Prak sche Interpreta onsübungen Aktuelle Entscheidungen des BAG zum Zeugnis Mitbes mmungsrechte des Betriebsrats bei Arbeitszeugnissen Aktuelle Rechtsprechung zum Zeugnisrecht Seite 35

35 In den letzten Jahren ist die Zahl der Zeugnisrechtsstrei gkeiten überpropor onal ges egen. Die Praxis zeigt, dass kaum noch eine arbeitsrechtliche Beendigungsauseinandersetzung ohne eine intensive Diskussion und Deba e über das Abschlusszeugnis insbesondere die Bewertung sta indet. Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen bzw. verlassen müssen, erwarten professionell formulierte Zwischen- und Endzeugnisse, die der Individualität des Mitarbeiters und den arbeitsrechtlichen Erfordernissen entsprechen. Schließlich haben sie für den Arbeitnehmer eine entscheidende Informa ons und Werbefunk on und sind damit von immenser Wich gkeit für seine ganze weitere berufliche Zukun. Die Erstellung eines aussagekrä igen und rechtssicheren Zeugnisses fällt in der betrieblichen Praxis o mals schwer, ist zei ntensiv und fehlerträch g, da die Anforderung der Rechtsprechung, dass Zeugnisse zugleich wahr und wohlwollend formuliert sein müssen, häufig nicht unproblema sch ist. Dieser Zielkonflikt hat zur Herausbildung einer speziellen Zeugnissprache geführt. Nur wer diese sicher beherrscht, ist in der Lage, sowohl guten als auch schlechten Mitarbeitern ein korrektes und angemessenes Zeugnis zu erstellen und darüber hinaus auch vorliegende Zeugnisse aus fremden Unternehmen treffsicher zu interpre eren. Denn die rechtssichere und professionelle Gestaltung der Arbeitszeugnisse ist für die Personalarbeit unerlässlich - schließlich stehen Personalverantwortliche in der Pflicht, den Anforderungen der Rechtsprechung auch unter Berücksich gung der Ha ungsrisiken gerecht zu werden. Hierbei ist eine in der Vergangenheit zunehmende komplizierte Rechtsprechung der Instanzengerichte zu verzeichnen. Daher werden alle Sachverhalte nicht nur an anhand zahlreicher prak scher Beispiele erörtert, sondern auch immer unter Berücksich gung der aktuellsten Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit. Darüber hinaus spielt das Zeugnis selbstverständlich nicht nur bei der Trennung von Mitarbeitern eine wich ge Rolle. Es ist auch meist Grundlage bei der Meinungsbildung über Bewerber und poten ell kün ige Mitarbeiter und damit ein wich ges Instrument der Personalauswahl. Daher ist auch die sachgerechte und treffsichere Analyse fremder Zeugnisse im Bewerbungsverfahren unerlässlich für eine fehlerfreie Personalentscheidung und selbstverständlich ein weiterer Schwerpunkt dieses Seminars. Doch auch für die Mitarbeitervertreter im Unternehmen ist das in diesem Seminar vermi elte Wissen erforderlich für die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Interessenvertretung. Neben der Kenntnis Ihrer Beteiligungsrechte und Einflussmöglichkeiten bei der Zeugnisgestaltung müssen Sie sicher beurteilen können, wann ein Arbeitszeugnis berich gt werden muss und wann nicht. Hierzu benö gen Sie z.b. fundiertes Wissen darüber, was in keinem Arbeitszeugnis fehlen darf, was inhaltlich nicht zulässig ist, wie Sie die geheime Codes erkennen und beurteilen können, welche Passagen in Zeugnissen und Beurteilungen dem Arbeitnehmer nützen und welche schaden können. Nur so können Sie kompetenter Ansprechpartner bei Beschwerden und Hilfe bei der Durchsetzung von Berich gungsansprüchen beim Arbeitszeugnis sein. Sowohl Personalverantwortliche als auch Betriebsräte werden in unserer Veranstaltung mit Strategien vertraut gemacht, die darauf zielen, gerichtliche Auseinandersetzungen über den Inhalt von Zeugnissen bereits im Vorfeld zu vermeiden. Seminar Informa onen Seminarcode 377 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskrä e, HR Professionals, Leiter und Mitarbeiter der Personal- und Rechtsabteilungen, Personalverantwortliche, Personalreferenten sowie an Personal- und Betriebsräte. Die in dem Seminar vermi elten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 36

36 Die wich gsten Neuregelungen im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2017/2018 für Personalverantwortliche und Betriebsräte Ihr Nutzen Sie erfahren an nur einem Tag, welche aktuellen Änderungen Sie 2017/2018 in der täglichen Arbeitsrechtspraxis beachten müssen. Sie sind top-aktuell informiert, was die zeitnahe Gesetzgebung, neue Gesetzesund Reformvorhaben betri, vermeiden kostspielige Fehlentscheidungen und op mieren Ihre Personalarbeit, sei es als Führungskra, Leiter von Personal- und Rechtsabteilungen oder als Betriebs- bzw. Personalrat. Sie wissen, in welchen Fällen konkreter Handlungsbedarf für Sie besteht und wie Sie die Neuregelungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung fehlerfrei in die Praxis umsetzen können. Nach dem Besuch des Seminars dienen Ihnen die detaillierten Seminarunterlagen als wich ges Nachschlagewerk in Ihrer täglichen Arbeit. Termine & Veranstaltungsorte Donnerstag, den 07. Dezember 2017, in Mannheim im Mercure Am Friedensplatz Mi woch, den 13. Dezember 2017, in Leipzig im The Wes n Hotel Donnerstag, den 14. Dezember 2017, in Hamburg im Lindner Hotel Am Michel Dienstag, den 23. Januar 2018, in Köln im art'otel cologne Donnerstag, den 25. Januar 2018, in Frankfurt am Main im Holiday Inn Airport Dienstag, den 30. Januar 2018, in München im Novotel München City Donnerstag, den 01. Februar 2018, in Berlin im Victor s Residenz Hotel Berlin Donnerstag, den 08. Februar 2018, in Heidelberg im Heidelberg Marrio Hotel Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung neue Spielregeln bei Leiharbeit und Werkverträge Update zum Mindestlohngesetz Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Neue Europäische und Deutsche Gesetzgebung Rentenpaket und Flexi Rente Die neue EU Datenschutz Grundverordnung (EU DSGVO) Das geplante Entgeltgleichheitsgesetz Bestandsaufnahme: nach 10 Jahren AGG Aktuelles zu Einstellung und Arbeitsvertrag Neues zur Befristung von Arbeitsverhältnissen / Arbeitsbedingungen, Teilzeit, Elternzeit und Elterngeld Aktuelles zur Arbeitszeitrecht und Urlaubsrecht Neue Entwicklungen zur Krankheit des Arbeitnehmers und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement Neues zur Vergütung und Sonderzahlungen Wichtige Entwicklungen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Neueste Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht und zur betrieblichen Mitbestimmung Seite 37

37 Kein Gebiet, ist derart starken sowohl gesetzlichen als auch richterrechtlichen geprägten - Veränderungen und Wandlungen unterworfen, wie das Arbeitsrecht. Die zahlreichen gerade vollzogenen oder in naher Zukunft anstehenden Neuregelungen, die das Arbeitsrecht betreffen, zeigen dies erneut. Allen voran das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung, die Änderung der Arbeitsstättenverordnung, das Rentenpaket und die Flexi Rente, sowie die neue EU Datenschutz Grundverordnung. Weiterhin sind eine Vielzahl neuerer Entscheidungen des BAG sowohl im Individual als auch im Kollektivarbeitsrecht ergangen, die für die tägliche Arbeit in der Personalpraxis von Wichtigkeit sind. Ihre Kenntnis ist unerlässlich, da eine fehlerfreie, verantwortungsvolle Personalarbeit und Interessenvertretung nur durch zeitnahe Berücksichtigung und Umsetzung sichergestellt werden kann. Das Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Betriebs und Personalräte, die sich komprimiert und praxisnah über die aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung informieren möchten. Unser beliebtes Seminar unterrichtet Sie über die bereits oben genannten Themenbereiche hinaus über weitere wichtige Neuregelungen auf dem Gebiet des Arbeits und Betriebsverfassungsrechts. Selbstverständlich erhalten Sie bei der Teilnahme an unserem Seminar auch umfassende Unterlagen, die Ihnen die Arbeit erleichtern. Seminar Informa onen Seminarcode 374 Teilnehmer max. 15 Personen Seminarzeiten 1. Tag 09:00-17:00 Uhr Seminargebühren 430,00 (zzgl. MwSt.) 511,70 (inkl. MwSt.) Im Seminarpreis enthalten ist der Begrüßungskaffee, dass Mi agessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die und umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung Sollten Sie im Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren güns gen Sonderkondi- onen. Anmeldung / info@pfa-arbeitsrecht.de QR-Code scannen für weitere Informa onen zum Seminar Referenten und Trainer Unsere Trainer und Referenten verfügen alle über methodisch didak sche Kompetenz, langjährige Praxiserfahrung in ihrem Fachgebiet und werden einem strengen Auswahlverfahren unterzogen. Darüber hinaus haben alle eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung. So das wir Ihnen für alle Seminare, Training und Schulungen der PfA GmbH ein hohes Veranstaltungsniveau garan eren können. Teilnehmerkreis Das eintägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte und Personalverantwortliche sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Seite 38

38 Inhouse Seminare Die PfA Inhouse-Seminare bereiten Sie op mal auf Ihren betrieblichen Alltag vor: Individueller Seminarvorschlag Die von uns konzipierten Inhouse-Schulungen sind auf die spezifischen Bedürfnisse der betrieblichen Praxis ausgerichtet. Unabhängigkeit in der Sache, Praxisnähe, eine hohe juris sche Qualität, erstklassige Referenten sowie ein effizientes Management zeichnen unsere Veranstaltungen aus. Anstelle vorgefer gter Lösungen von der Stange garan eren wir Ihnen eine maßgeschneiderte, auf Ihre individuellen Vorstellungen und Ansprüche zugeschni ene Konzep on und Durchführung Ihres Trainings- oder Veranstaltungsau rags. Eine kostenfreie Feinabs mmung der speziellen Seminarschwerpunkte mit den entsprechenden Fachabteilungen ist für uns selbstverständlich. Buchungsbestä gung Wenn Ihnen das Inhouse-Angebot zusagt, nimmt unsere Inhouse-Seminar-Koordinatorin, die Sie von nun an über den gesamten weiteren Projektverlauf betreuen wird, zu Ihnen Kontakt auf. Ihnen steht damit jederzeit ein zentraler und kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, der sich ganz genau mit Ihrer firmenindividuellen Qualifizierungsmaßnahme auskennt und der den weiteren Prozess op mal steuert und begleitet. Auswahl der Referenten Die Referenten für unsere Seminare wählen wir ausschließlich aus dem Kreise renommierter, praxiserfahrener Themenspezialisten aus, die darüber hinaus eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung als Kernkompetenz vorweisen können. Für unsere Teilnehmer und Kunden ist seit jeher ein hochqualifiziertes und konstant leistungsstarkes Team von Referenten verlässliche Richtschnur und wegweisende Orien erung. Feinabs mmung des Seminarkonzepts Der PfA-Referent setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um die genauen Schulungsinhalte und Seminarschwerpunkte im Sinne einer Feinabs mmung zu definieren und gemeinsam mit Ihnen festzulegen. Auf dieser Basis erarbeiten wir anschließend das Schulungskonzept, das wir passgenau auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens sowie auf Ihre individuellen Vorstellungen abs mmen. Ausarbeitung der Schulungsunterlagen Steht der Seminarinhalt fest, werden Ihre Seminarunterlagen individuell für Sie erstellt. Ihre Seminarunterlagen sind uns wich g. Anhand der Lehrmaterialien, die wir Ihnen zu Beginn der Veranstaltung aushändigen, sollen Sie nicht nur den Ausführungen Ihres Referenten leichter folgen können. Die Unterlagen sollen Ihnen auch dabei helfen, das neu erworbene Seminarwissen jederzeit nachzubereiten und wieder auffrischen zu können. Wir legen großen Wert auf die Verwendung von verständlichen, gut strukturierten Unterlagen. Diese ersetzen den Vortrag des Referenten zwar nicht, fes gen aber in bestmöglicher Weise das Erlernte. Je nach angewandter Lehrmethodik arbeiten unsere Referenten mit zahlreichen Materialien und Handreichungen wie Skripte, Checklisten, Handlungsschemata und Lösungsskizzen. Die Ordner erhalten Sie frühzei g vor Seminarbeginn per Post. Nach dem Seminar Bei uns endet die Beratung und Betreuung nicht mit der abgeschlossenen Durchführung des Inhouse-Seminars. Eine umfassende Nachbereitung und Erfolgskontrolle sind selbstverständlich für uns, Ihre Zufriedenheit ist unser wich gstes Ziel. Die permanente Beurteilung durch die Teilnehmer garan ert einen op malen Qualitätsstandard unserer Seminare. Entsprechend unserem kri schen Selbstverständnis messen wir dem Qualitätsmanagement eine große Bedeutung bei. Im Zentrum steht die Kontrolle von Ergebnisqualität, Lernzuwachs, Effizienz und Zufriedenheit unserer Kunden. Durch die intensive Auswertung von Seminarbeurteilungsbögen der Teilnehmer erlangen wir Rückmeldung über die eigene Arbeit, deren Nachhal gkeit und Akzeptanz. Seite 39

39 Inhouse Seminare Grundlagenseminare Grundlagen BetrVG Einführung in das Betriebsverfassungsrecht Grundkurs Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht Mitbes mmung in sozialen und personellen Angelegenheiten Arbeits und Gesundheitsschutz Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle Einführungskurs Rhetorik für Betriebsräte Weitere Spezialseminare aus unserem Programm Arbeitszeitrecht Entgel ransparenzgesetz Mindestlohn Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Gestaltung von Arbeitsverträgen Mitarbeiterkontrolle Au ebungsverträge Grundlagen Arbeitsrecht II Pflegezeitgesetz Abmahnung & Kündigung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrecht für Führungskrä e Interessenausgleich und Sozialplan Kündigung und Kündigungsschutzprozess Kündigung des Arbeitnehmers wegen Krankheit Personalauswahl Einstellungsprozess Restrukturierung Social Media Befristung, Teilzeit,Elterngeld Kosten des Betriebsrats Schwerbehindertenvertretung Betriebliches Gesundheitsmanagement Betriebsratswahlen 2018 Kostenfaktor Fehlzeiten Krankenrückehrgespräche Update Arbeitsrecht Wich gsten Neuregelungen im Arbeitsrecht Betriebsvereinbarung Low Performer Wirtscha sausschuss Das betriebliche Eingliederungsmanagement Die einsei gen Änderungen von Arbeitsbedingungen Mobbing am Arbeitsplatz Mitbes mmung des Betriebsrat Zeugnisse rechtssicher formulieren Zielvereinbarungen und Vergütungssysteme Seite 40

40 Veranstaltungsorte Seite 41

41 Die PfA GmbH Ein starker Partner in Sachen Bildung Nach über 25-jähriger außerordentlich erfolgreicher Firmenhistorie zählt die PfA bundesweit zu den führenden Anbietern von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet des Unternehmensrechts, insbesondere im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts. Unsere führende Marktposi on, unsere Größe und unsere langjährige Erfahrung machen uns zu einem verlässlichen Partner für Ihr Bildungsprojekt. Als Kunde der PfA profi eren Sie von dem Poten al, Kapazitäten und der Zuverlässigkeit eines professionellen Partners. In guter Gesellscha Unsere Kunden kommen aus nahezu allen bedeutenden Großunternehmen wie auch aus kleineren und mi elständischen Betrieben unterschiedlicher Branchen und Ins tu onen Deutschlands. Fast alle namha en Unternehmen Deutschlands setzen ihr Vertrauen in unsere Bildungskompetenz. Wir können auf eine Vielzahl sehr erfolgreich abgeschlossener Bildungsprojekte mit unterschiedlichsten Anforderungen zurückblicken. Unsere Veranstaltungen sind nicht speziell für Eigener Anspruch Mit dem Team der PfA treffen Sie auf einen hochmo vierten und professionellen Partner, dessen eigener ehrgeiziger Anspruch es ist, sich ste g selbst zu übertreffen. Seien Sie versichert, dass unser gesamtes Team erst dann mit seiner Leistung zufrieden ist, wenn wir Ihren Ansprüchen nicht nur gerecht werden, sondern diese zu Ihrer vollsten Zufriedenheit erfüllen. Daher mögen wir anspruchsvolle Kunden und Bildungsprojekte besonders. Herausforderungen sind das Sahnehäubchen unserer Seminartä gkeit. Um Ihnen eine erfolgreiche Konzep on und Realisierung von Trainingsprojekten jeglicher Art und Größe zu garan eren, stellen wir ein eigenes Projek eam für Unsere erstklassige Exper se als Themenspezialist Arbeits und der Zuverlässigkeit eines professionellen Partners. Uns-, Betriebsverfassungs- und Sozialrecht sowie unsere langjährige Erfahrung in der Qualifizierung von Fach- und Führungskrä en sind Garanten für Ihren Projekterfolg. In den letzten Jahren hat die PfA in mehreren hundert Veranstaltungen nahezu zufriedene Seminarkunden gewinnen können. In jährlich etwa 300 Veranstaltungen schulen wir regelmäßig bis Teilnehmer. Rechtsanwälte oder Volljuristen ausgelegt, sondern so konzipiert, dass sie die Bedürfnisse des betrieblichen Prak kers erfüllen. Hohe juris sche Qualität und unbedingte Verständlichkeit des Vortrages sind daher gleichermaßen zentrale Anforderungen, die die PfA an ihre Referenten stellt. Sie zusammen, das Ihnen während der ganzen Projektdauer zur Seite steht. Erfahrene Projektleiter sorgen für eine reibungslose Koordina on und ein effizientes Veranstaltungsmanagement. So haben Sie den Vorteil, dass Ihnen jederzeit ein zentraler und kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Neben einer hohen Leistungsbereitscha zeichnet sich unsere Arbeitsweise zudem durch ein Höchstmaß an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit aus. Anstelle vorgefer gter Lösungen von der Stange garan eren wir Ihnen eine maßgeschneiderte, auf Ihre individuellen Vorstellungen und Ansprüche zugeschni ene Konzep on und Durchführung Ihres Trainings- oder Veranstaltungsau rags. Der Referentenkreis Die Referenten für unsere Seminare wählen wir vornehmlich aus dem Kreise renommierter, praxiserfahrener Arbeits-, Sozial- und Wirtscha srechtler aus, die darüber hinaus eine langjährige und überdurchschni lich erfolgreiche Schulungserfahrung als Kernkompetenz vorweisen können. Auch ein herausragendes Maß an Wirtscha serfahrung, das über reines Rechtswissen hinausgeht, halten wir für unabdingbar. Zum Kreise der PfA-Referenten gehören Rechtsanwälte der angesehensten wirtscha s-, sozial- und arbeitsrechtlichen Spezialkanzleien wie auch erfahrene und vortragsgeübte Richter aller Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Ebenso gehören versierte Kommunika onstrainer und bekannte Psychologen zu unserm Team. Je nach Veranstaltungsinhalt werden auch andere betriebliche Prak ker zu speziellen Themen (z.b. Steuerrechtsexperten, Mitglieder aus Ministerien und Ämtern, Lehrer und Sozialpädagogen mit entsprechender Fachexper se) als Dozenten eingesetzt. Für unsere Teilnehmer und Kunden ist seit jeher ein hochqualifiziertes und konstant leistungsstarkes Team von Referenten verlässliche Richtschnur und wegweisende Orien erung. Seite 42

42 AGB s Allgemeine Geschä sbedingungen für die Buchung von Seminaren, Inhouse Schulungen, Kursen und Konferenzen 1. Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschä sbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Seminaren, Kursen und Konferenzen (im Folgenden Veranstaltung ) und dem PfA Prak kerforum Arbeits- und Wirtscha recht GmbH (PfA GmbH). Abweichende Allgemeine Geschä sbedingungen des Teilnehmers haben keine Gül gkeit. 2. Anmeldung/Anmeldebestä gung Ihre Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax, oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere schri liche Bestä- gung rechtsverbindlich. 3. Absage von Veranstaltungen Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) oder aus sons gen wich gen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückersta et. Weitergehende Ha ungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bi e beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahn ckets. 4. Änderungsvorbehalte Wir sind berech gt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind berech gt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Ha ung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. 5. Leistung Die Teilnehmergebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie beinhaltet Seminarunterlagen, Mi agessen, zwei Kaffeepausen und Tagungsgetränke. 6. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung Die Teilnahmegebühr ist vor Seminarbeginn fällig. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist PfA GmbH berech gt, Verzugszinsen i.h. v. 5 % über dem Basiszinssatz ( 247 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn PfA GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berech gt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von PfA GmbH geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt PfA GmbH keine Ha ung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskrä ig festgestellten oder von PfA GmbH schri lich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 7. Stornierung Bei schri licher Stornierung der Anmeldung bis zu 21 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 zzgl. 19 % MwSt (95,20 ) fällig. Bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Gerne akzep ert PfA GmbH ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. 8. Urheberrechte Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfäl gung, Weitergabe oder anderwei ge Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schri licher Zus mmung von PfA GmbH gesta et. Die PfA ist berech gt den Au raggeber nach Abschluss des Seminars als Referenz anzugeben, sofern dieser der Nennung nicht aufgrund eines berech gten Interesses ausdrücklich widerspricht. 9. Ha ung Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autoren und Referenten sorgfäl g vorbereitet und durchgeführt. PfA GmbH übernimmt keine Ha ung für die Aktualität, Rich gkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. 10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Köln vereinbart. 11. Datenschutz PfA GmbH schützt Ihre personenbezogenen Daten. PfA GmbH wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bes mmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit Ihrem Namen gespeichert sind. Die vom Teilnehmer übermi elten Bestandsdaten (Vorname, Nachname, Liefer- und Rechnungsanschri, - Adresse, je nach Zahlungsart auch Kontoverbindung, Kreditkartennummer, Ablaufdatum der Kreditkarte) werden durch PfA GmbH in der Abonnenten- bzw. Kundenkartei gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und - soweit notwendig - an dafür beau ragte Dienstleister weitergegeben. Soweit von Ihnen nicht anders angegeben, werden wir Sie zukün ig über unsere Produkte und Veranstaltungen informieren bzw. Sie auch per Fax, oder Telefon kontak eren sowie Ihre Daten mit anderen Unternehmen in Deutschland und interna onal zu Zwecken der Werbung austauschen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Änderungswünsche nimmt unser Kundenservice, Telefon: / entgegen. PfA GmbH tri größtmögliche Vorkehrungen für die Sicherheit Ihrer Daten. Seite 43

43 Kontakt Ansprechpartner Frau Mertes Tel: / Inhouse - Koordinatorin info@pfa arbeitsrecht.de Tel: / Herr Carsten Grote Tel: / Leiter Veranstaltungs- c.grote@pfa arbeitsrecht.de und Tagungsmanagement Anmeldung / Info seminare@pfa arbeitsrecht.de info@pfa arbeitsrecht.de Inhouse Anfragen inhouse@pfa arbeitsrecht.de seminare@pfa arbeitsrecht.de Ha ungsausschluss: Der Inhalt unserer einzelnen Webseiten wurde mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Gleichwohl übernehmen weder die PfA-GmbH noch die jeweiligen Autoren eine Ha ung für die Vollständigkeit oder Rich gkeit der in Text und Dateien enthaltenen Angaben. Die Ha ung für Inhalte, die von unserem Server aus abru ar sind, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschinforma onen handelt und diese in Deutschland abgerufen werden. Bei einem Abruf der Inhalte in Staaten außerhalb der BRD wird die Ha ung in vollem Umfang ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es trotz des Anspruchs der Aktualität möglich sein kann, dass sich Angaben nicht auf dem neuesten Stand befinden. Über Hinweise hierzu sind wir jederzeit dankbar. Es wird auch darauf hingewiesen, dass durch das Bereitstellen der Informa onen kein Beratungsverhältnis begründet wird. Zum Zeitpunkt einer Hyperlinksetzung waren die von uns verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten. Urheber und Verlagsrechte: Alle in dem Programmhe veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Veröffentlichung - auch auszugsweise - des Content bedarf der vorherigen Zus mmung der PfA-GmbH. Bei Zi erungen ist neben der genauen Quellenangabe ein Link auf den Beitrag auf : arbeitsrecht.de zu setzen. Der Link hat sich beim Anklicken in einem eigenen Fenster zu öffnen. PfA Prak kerforum Arbeits- und Wirtscha srecht GmbH Pos ach 4132 D Frechen Tel: / Fax: / Internet: info@pfa-arbeitsrecht.de Gerichtsstand: Köln Geschä sführerin: Frau Isabel Müller Copyright: 2017/2018 PfA GmbH Seite 44

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