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2 reskap Projekt GmbH & Co. KG 2

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Prospektverantwortung Das Beteiligungsangebot im Überblick Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage Angaben über die Vermögensanlage ( 4 VermVerkProspV) Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage Weitere Angaben über die Vermögensanlage ( 4 VermVerkProspV) Angaben über die Emittentin ( 5 VermVerkProspV) Angaben über das Kapital der Emittentin ( 6 VermVerkProspV) Die Geschäftstätigkeit der Emittentin ( 8 VermVerkProspV) Anlagestrategie ( 9 VermVerkProspV) Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, den Treuhänder und sonstige Personen ( 12 VermVerkProspV) Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der reskap Projekt GmbH & Co. KG ( 15 VermVerkProspV) Gesellschaftsvertrag - Anhang Treuhandvertrag - Anhang Mittelfreigabe- und verwendungskontrollvertrag - Anhang Genussrechtsbedingungen - Anhang Verbraucherinformationen Abwicklungshinweise Glossar

4 reskap Projekt GmbH & Co. KG Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Ver mögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird. 4

5 Prospektverantwortung Prospektverantwortung Die prospektverantwortliche Anbieterin und die Emittentin dieser Vermögensanlage ist die reskap Projekt GmbH & Co. KG mit Sitz in D Wiesloch, diese vertreten durch ihre Geschäftsführerin reskap Management GmbH, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Bauer. Die Prospektverantwortliche, Anbieterin und Emittentin, die reskap Projekt GmbH & Co. KG vertreten durch ihre Geschäftsführerin reskap Management GmbH, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Bauer, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes im Sinne des 3 VermVerk- ProspV und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben im Prospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Die reskap Projekt GmbH & Co. KG übernimmt damit die Prospekthaftung im Sinne der gesetzlichen Regelung. Datum der Prospektaufstellung: 10. Oktober 2013 reskap Projekt GmbH & Co. KG (Vertreten durch die Geschäftsführerin reskap Management GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Michael Bauer) 5

6 reskap Projekt GmbH & Co. KG Das Beteiligungsangebot im Überblick Beteiligungsform Beschreibung der Vermögensanlage Emissionsvolumen Euro , Anzahl der zu begebenen Anteile Besteuerung Mittelverwendung Renditeorientierte Direktbeteiligung über Genussrechte Auf den Namen lautende, nachrangige Genussrechte ohne Gewinnbeteiligung und ohne Verlustbeteiligung mit Anspruch auf Zahlung von Zinsen sowie Rückzahlung der Genussrechte zum Nennbetrag. Die Genussrechte begründen nachrangige, nicht besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin Maximal 750 Genussrechte. Der Anleger erzielt abgeltungssteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen. Projektierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, Beratung von Unternehmen, die in der Projektierung von erneuerbaren Energien tätig sind, Beteiligungen an Unternehmen, deren Gesellschaftszweck auf die unmittelbare und mittelbare Projekt ierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gerichtet ist. Ende der Zeichnungsfrist Bei Vollplatzierung, spätestens am Rechte des Anlegers Vergütungsanspruch (Zinsen) Kapitalrückgewähr. Haftung des Anlegers Handelbarkeit Ausgabekurs Bis zur Höhe der Zeichnungssumme zzgl. 5% Agio, keine Nachschusspflicht. Abtretung (Verkauf) mit Zustimmung der Gesellschaft möglich; kein organisierter Zweitmarkthandel. 100% der Zeichnungssumme Nennbetrag Je Genussrecht Euro ,00 Mindestzeichnungssumme Agio Euro ,00, zahlbar als Einmaleinlage. Höhere Beträge müssen duch ohne Rest teilbar sein. Die Höhe des Agios beträgt 5% der jeweiligen Zeichnungssumme. Laufzeit Die Laufzeit der unkündbaren Genussrechte ist befristet bis zum 31. Dezember Die Laufzeit der Genussrechte kann aber einmalig von der Emittentin um bis zu einem Jahr verlängert werden. Einzelheiten zur Zahlung des Ewerbspreises Zeitpunkt der Zinsberechtigung Zinsen Das gezeichnete Genussrecht ist zu 100 Prozent zuzüglich 5 Prozent Agio innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterzeichnung der Beitritts - erklärung auf das Treuhandkonto des Treuhänders NOTTENKÄMPER TREUHAND GmbH, bei der Bank: Sparkasse Heidelberg, BLZ: , Konto-Nr.: , BIC: SOLADES1HDB, IBAN: DE zur Zahlung fällig. Die Genussrechte sind ab dem ersten vollen Monat nach der Einzahlung und Eingang des gezeichneten Nennbetrages auf dem Treuhandkonto zinsberechtigt. Die Genussrechte werden vorbehaltlich ausreichender Liquidität mit einer endfälligen Verzinsung in Höhe von 1 Prozent pro Monat der Beteiligung des jeweiligen Nennbetrags bedient. 6

7 Das Beteiligungsangebot im Überblick Frühzeichnerbonus Die Anleger erhalten einen einmaligen Sonderzins (Frühzeichner - bonus) zwischen 12 und 4 Prozent je nach Zeichnungsdatum, wenn und soweit sie die Genussrechte bis zum 28. Februar 2014 zeichnen. Ausschüttungstermin Zinsen: endfällig am Ende der Laufzeit der Genussrechte zum 31. Dezember 2015, bzw. bei Verlängerung zum 31. Dezember Frühzeichnerbonus: endfällig am Ende der Laufzeit der Genussrechte zum 31. Dezember 2015, bzw. bei Verlängerung zum 31. Dezember Kapitalrückgewähr Am Ende der Laufzeit der Genussrechte, also zum 31. Dezember 2015 bzw. bei Verlängerung zum 31. Dezember Treuhänderin NOTTENKÄMPER TREUHAND GmbH, Merschstr. 26, D Haltern am See, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 11856, vertreten durch den Geschäfts - führer Peter Nottenkämper Mittelverwendungs - kontrolleur Angesprochene Anlegerkreise Für den Anleger entstehende weitere Kosten Rechtsanwalt Peter Nottenkämper, Merschstr. 26, D Haltern am See. Anleger mit mittelfristigen Anlageinteressen und überdurchschnittlicher Renditeerwartung. Dabei muss sich der Anleger der im Kapitel Risiken der Vermögensanlage dargestellten Risiken bewusst sein. Bei Erwerb der Genussrechte fallen Kosten in Form von 5 Prozent Agio auf die Zeichnungssumme an. Kosten für den Anleger können durch eigene Banktransaktionskosten beim Kauf und Verkauf der Genussrechte entstehen. Für den Anleger können beim Erwerb, der Verwaltung und Veräußerung des Weiteren je nach seinem individuellen Informationsbedürfnis und Anlegerverhalten Beratungsund Informationskosten, wie etwa Steuerberatungs kosten entstehen. Über die Höhe dieser Kosten können keine Angaben gemacht werden. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind. Nachschüsse, Haftung, Weitere Leistungen Gesamthöhe der Provisionen Der Anleger ist im Verhältnis zur Emittentin verpflichtet, seine mit Unterzeichnung und Übersendung des Zeichnungsscheins einge - gangene Zahlungsverpflichtung vollständig zu erfüllen. Nach Einzahlung der Einlage und des Agios bestehen keine Zahlungsan - sprüche der Emittentin gegen den Anleger. Es gibt keine weiteren Umstände, unter denen der Anleger verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere keine weiteren Umstände unter denen er haftet und Nachschüsse zu leisten hat. Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt bei Vollplatzierung Euro ,00 (14,5 Prozent des Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage). Sie setzen sich zusammen aus den Provisionen für die Vermittlung des Genussrechtskapitals in Höhe von Euro ,00 (13,0 Prozent des Emissionsvolumes) sowie Aufwendungen für die Vertriebskoordination in Höhe von Euro ,00 (1,5 Prozent des Emissionsvolumens). Die Gesamthöhe der Provisionen beinhaltet das 5%ige Agio. Weitere Provisionen im Sinne des 4 Satz 1 Nr. 12 VermVerkProspV fallen nicht an. 7

8 reskap Projekt GmbH & Co. KG Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage Das nachfolgende Kapitel enthält die mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken. Der Anleger sollte die nachfolgenden Risiken vor dem Hintergrund der übrigen Angaben in diesem Prospekt aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Bei dem vorliegenden Angebot an Genussrechten handelt es sich um eine mittelfristige unternehmerische Beteiligung an der reskap Projekt GmbH & Co. KG, die mit Risiken verbunden ist. Bei der hier angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um Genussrechte mit entsprechenden unternehmerischen Risiken ohne staatliche Kontrolle und ohne Einlagensicherung. Das sollte bei einer Beteiligungsabsicht mit in die Entscheidung einfließen. Insbesondere sollte die Beteiligung des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Einlagenhöhe nur einen unwesentlichen Teil seines übrigen Vermögens ausmachen, da das maximale Risiko des Anlegers in einem Totalverlust, d.h. dem Verlust der gesamten Zeichnungssumme inkl. des Agios sowie seiner Privatinsolvenz besteht. Eine Gewährleistung für die Verzinsung und/oder Kapitalrückgewähr besteht nicht. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken dargestellt, die für die Bewertung der Vermögensanlage von Bedeutung sind. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Dazu gehört auch die Information über Liquiditätsrisiken. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzliche Risiken bestehen, die sich auch aus der individuellen Situation des Anlegers ergeben können. Daher wird jedem Anleger empfohlen, alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse zu prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat eines fachkundigen Dritten seines Vertrauens, z.b. Steuerberater oder Rechtsanwalt, einzuholen. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der reskap Projekt GmbH & Co. KG haben, mit der Folge, dass sie nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die in Aussicht gestellten Zinsen sowie die Kapitalrückgewähr zu erwirtschaften. Maximalrisiko Das Maximalrisiko für den Anleger besteht in einem Teil- oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals inkl. Agio. Im Falle der Fremdfinanzierung der Einlage durch den Anleger besteht das maximale Risiko darin, dass nicht nur das investierte Kapital inkl. Agio verloren sein kann, sondern auch noch das weitere Vermögen des Anlegers angegriffen werden kann und zur Privatinsolvenz des Anlegers führen kann. Das Maximalrisiko des Anlegers besteht also in der Privatinsolvenz. Die nachstehenden Risiken können kumulativ auftreten und sich gegenseitig verstärken. Die Risiken der Vermögensanlage sind in folgende Risikoklassen eingeordnet: Prognosegefährdende Risiken Anlagegefährdende Risiken Anlegergefährdende Risiken Prognosegefährdende Risiken Prognosegefährdende Risiken sind solche Risiken, die die Prämissen für die im Prospekt ausgewiesene Ergebnisprognose betreffen, d.h. bei Eintritt eines Risikos werden die dargestellten Prognosen nicht erreicht. Folglich sind dann auch die Zinsen für die Genussrechte für den Anleger niedriger als in den Prognosen ausgewiesen. Platzierungsrisiko Soweit der Gesellschaft lediglich wenig Kapital aus dieser Emission zufließt, besteht das Risiko, 8

9 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage dass dieses weitgehend oder vollständig für die mit der Emission verbundenen Kosten verbraucht wird, und nicht für Investitionen zur Verfügung steht. Die Folge ist, dass die Gesellschaft die Investitionen nicht in der geplanten Höhe durchführen kann, und ihre wirtschaftlichen Ziele nicht erreicht. Eine Platzierungsgarantie liegt nicht vor. Dadurch besteht das Risiko, dass der Anleger keine, verringerte und oder/verspätete Zinszahlungen erhält. Steuerliche Risiken Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Insoweit können für die Emittentin nachteilige Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/oder Ertragslage der Emittentin haben und somit zu einer Verringerung der Vergütung führen. Für die Emittentin hat bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung (Oktober 2013) noch keine steuerliche Betriebsprüfung stattgefunden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund abweichender Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die Steuerbehörden die Emittentin Steuernachzahlungen zu leisten hat, was sich negativ auf die Ertragslage der Emittentin auswirken könnte, mit der Folge, dass der Anleger geringere Zinszahlungen erhält als prognostiziert. Verzinsung der Einlage Die Auszahlung der Zinsen steht unter dem Vorbehalt, dass sie aus nachrangigen Kapitalbestandteilen der Emittentin, die nicht besonders gegen Ausschüttung geschützt sind, geleistet werden kann sowie unter dem Vorbehalt ausreichender Liquidität. Es besteht das Risiko, dass die Liquidität der Emittentin trotz der Erwirtschaftung von Jahresüberschüssen zur Zahlung der Zinsen nicht ausreicht. Bei der Emittentin darf durch die Zahlung der Zinsen ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt werden, so dass die Vornahme der Zahlung auch von der Liquiditätslage der Emittentin abhängig ist. Soweit die Zahlung der Zinsen aufgrund der Zahlungsvorbehalte nicht erfolgt, werden ausgefallene Zahlungen nicht nachgeholt. Von Dritten wurden keine Garantien hinsichtlich der Zahlungen der Zinsen übernommen. Dies bedeutet für den Anleger, dass die Zinszahlungen ganz oder teilweise ausfallen und/oder verspätet erfolgen können. Verwässerung Die Emittentin ist berechtigt, weiteres Kapital aufzunehmen, das im gleichen Rang mit den Genussrechten steht oder im Rang den Genussrechten vorgeht. Ein Bezugsrecht besteht in diesem Fall für die Anleger nicht, so dass das Risiko besteht, dass die Höhe der Zinsen der Anleger durch die Aufnahme weiteren Kapitals geringer als kalkuliert ausfällt. Fehlende Einflussnahme des Anlegers auf die Emittentin Die Genussrechte begründen ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche gegenüber der Emittentin. Die Genussrechte gewähren keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte oder Vermögensrechte in Bezug auf die Emittentin, so dass der Anleger Geschäftsführungsmaßnahmen nicht beeinflussen kann. Insoweit besteht das Risiko, dass von der Geschäftsführung Entscheidungen getroffen werden, die dem Interesse des einzelnen Anlegers entgegenstehen. Den Anlegern stehen keine Mitwirkungsrechte in Bezug auf die Änderung der gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Emittentin (Gesellschaftsvertrag) zu, so dass eine Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine etwaige Neuausrichtung bei der Geschäftstätigkeit, nicht der Zustimmung der Anleger bedarf. Der Anleger ist nicht an den stillen Reserven beteiligt. Damit erhöhen von der Emittentin gebildete stille Reserven nicht die Höhe der Vergütungen der Anleger. Für den Anleger besteht das Risiko, dass das Management Entscheidungen trifft, die dazu führen, dass die Progonosen der Gesellschaft nicht erreicht werden und somit der Anleger keine, verringerte oder/und verspätete Zinszahlungen erhält. Aufsichtsrecht Nach derzeitigem Stand bedarf die Emittentin keiner Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder sonstigen gesetzlichen Verordnungen. Es ist möglich, dass während der Laufzeit der Genussrechte hier Änderungen erfolgen und diese sich auch auf die Emittentin auswirken. In Folge 9

10 reskap Projekt GmbH & Co. KG dieser Änderungen kann es zu einer höheren Kostenbelastung kommen, die in einem höheren Verwaltungsaufwand aufgrund von Auflagen und/oder gesetzlichen Bestimmungen begründet ist. Infolgedessen kann es zu niedrigeren als den geplanten Zinszahlungen an die Anleger kommen. Am ist die Umsetzung der AIFM- Richtlinie in nationales Recht mit dem Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft getreten. Es ist aber nicht auszuschließen, dass der Gesetzgeber zukünftig weiter Regulierungsmaßnahmen beschließt, die dazu führen könnten, dass die angebotene Vermögensanlage davon betroffen ist. Die sich daraus möglicherweise ergebenen zusätzlichen Kosten, die nicht in der Planung enthalten sind, können dazu führen, dass die Zinszahlungen an die Anleger niedriger sind als geplant. Anlagegefährdende Risiken Anlagegefährdende Risiken sind hingegen Risiken, die das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage betreffen. Solche Risiken können bei ihrer Realisierung zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Einlage inkl. Agio des Anlegers führen. Veräußerbarkeit der Genussrechte Die Veräußerbarkeit der Genussrechte ist nur mit Zustimmung der Emittentin und auch nur ungeteilt möglich. Unabhängig davon besteht für den Handel von Genussrechten kein geregelter Zweitmarkt. Weiterhin sind die Genussrechte nicht an einem organisierten Markt zum Handel zugelassen bzw. im Freiverkehrshandel einbezogen. Die Suche nach einem Zweitkäufer kann sich deshalb schwierig gestalten. Die Realisierung des investierten Kapitals durch Veräußerung unterliegt folglich rechtlichen und faktischen Einschränkungen. Weiterhin gibt es bisher kein etabliertes Instrumentarium zur Ermittlung eines Veräußerungspreises. Die Laufzeit der Genussrechte endet frühestens zum 31. Dezember 2015, bei Verlängerung zum 31. Dezember Die von dem Anleger eingezahlte Zeichnungssumme unterliegt demnach einer Bindungsdauer, so dass der Anleger nicht vorzeitig über sein eingesetztes Kapital verfügen kann. Es besteht für den Anleger das Risiko, dass er keinen Erwerber findet oder sein Genussrecht unter Wert verkaufen muss, also sein eingesetztes Kapital inkl. Agio nicht in voller Höhe zurück erhält. Kapitalrückgewähr Bei der Prognose wird davon ausgegangen, dass der Anleger zum Ende der Laufzeit der Genussrechte sein investiertes Kapital in Form der Kapitalrückgewähr zurückerhält. Bei der Emittentin darf durch die Kapitalrückgewähr ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt werden, so dass die Vornahme der Zahlung auch von der Liquiditätslage der Emittentin abhängig ist. Es besteht das Risiko, dass die Liquidität der Emittentin trotz der Erwirtschaftung von Jahresüberschüssen zur Kapitalrückgewähr zum Fälligkeitszeitpunkt nicht ausreicht und sich die Rückzahlung verzögert oder nicht erfolgt. Von Dritten wurde keine Gewährleistung hinsichtlich der Kapitalrückgewähr übernommen, insbesondere besteht keine gesetzliche Einlagensicherung. Im Falle einer Insolvenz der Emittentin besteht das Risiko, dass der Anleger keine, verringerte und/oder verspätete Zinszahlung erhält, und/oder einen Teil- oder Totalverlust seiner Einlage inkl. Agio erleidet. Prognoserisiko, Zwischenfinanzierung Alle Positionen des Investitionsplanes und der übrigen Planungsrechnungen unterliegen der Unsicherheit einer jeden Prognose. Daher könnte es erforderlich werden, die Planungsrechnungen an eventuelle Veränderungen anzupassen. Bei ungeplanten Kostenerhöhungen oder Veränderungen der Einnahmesituation kann eine Zwischenfinanzierung notwendig werden, die sich nachhaltig auf das Ergebnis der Emittentin auswirkt und beim Anleger zum Totalverlust der Einlage inkl. Agio führen kann. Risiken aus Fremdkapitalaufnahme Die Aufnahme von weiterem Fremdkapital außer den Genussrechten ist bei der Emittentin nicht geplant. Sollte dieses wider Erwarten erforderlich werden, ergibt sich daraus das Risiko der Insolvenz der Emittentin, wenn sie aufgrund wirtschaftlicher Gegebenheiten nicht in der Lage ist, das aufgenommene Fremdkapital zurück zu zahlen. Für den Anleger kann dies bedeuten, dass er geringere Zinsen erhält als prognostiziert, 10

11 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage oder diese ganz ausfallen und er einen Teiloder Totalverlust seiner Einlage inkl. Agio erleidet. Liquiditätsrisiko Das Erreichen der Zinsziele sowie die Angaben zur Kapitalrückgewähr haben die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität zur Voraussetzung. Es besteht folglich das Risiko, dass die Liquiditätslage der Gesellschaft die Auszahlung nur teilweise oder auf Zeit nicht zulässt. Des Weiteren besteht keine Sicherheit hinsichtlich der angenommenen Ertragserwartungen, so dass auf die weiter unten beschriebenen Risiken aus der Geschäftstätigkeit der Emittentin hinzuweisen ist, die für Anleger zu den dort beschriebenen negativen Folgen führen können. Da das von den Anlegern eingezahlte Kapital in das Vermögen der Emittentin fließt und damit sowohl für investive Zwecke als auch zur Finanzierung laufender Kosten der Emittentin eingesetzt wird, kann der Zufluss aus dieser Vermögensanlage nicht in der Gesamtheit sofort wertbildend investiert werden, sondern wird (auch) zur Finanzierung von Emissions-, Vertriebs- und Verwaltungskosten verwendet. Soweit der Emittentin nur wenig Kapital aus dieser Emission zufließt, besteht das Risiko, dass dieses weitgehend oder vollständig für die mit der Emission verbundenen Kosten verbraucht wird und für Investitionen nicht zur Verfügung steht. Dies hat zur Folge, dass die Emittentin die in diesem Prospekt dargestellten Investitionen nicht vornehmen und ihre wirtschaftlichen Ziele nicht realisieren kann, so dass die Zinszahlungen ganz oder teilweise ausfallen und/oder verspätet erfolgen kann und der Anleger einen Teil- oder Totalverlust seiner Einlage inkl. Agio erleiden kann. Kurzes Bestehen der Gesellschaft Die Gesellschaft wurde am 21. August 2013 gegründet. Bei der Gesellschaft handelt es sich also um ein junges Unternehmen. Bisher wurden keine Geschäftsergebnisse erzielt, die Rückschlüsse auf das zukünftige Geschäftsergebnis und die Planungsrechnungen zulassen. Das geplante wirtschaftliche Ergebnis kann nicht erreicht werden. Dadurch besteht das Risiko, dass der Anleger keine, verringerte und oder/verspätete Zinszahlung erhält, und oder einen Teiloder Totalverlust seiner Einlage inkl. Agio erleidet. Mittelverwendungsrisiko Das eingeworbene Genussrechtskapital unterliegt lediglich einer formalen Mittelverwendungskontrolle. Es besteht daher das Risiko, dass die Verwendung der Gelder trotz Mittelverwendungskontrolle - nicht ordnungsgemäß stattfindet. Das kann dazu führen, dass der Anleger keine, verringerte und/oder verspätete Zinszahlungen erhält und/oder einen Teil- oder Totalverlust inkl. Agio seiner Einlage erleidet. Risiko der Beteiligung aus der Geschäftstätigkeit und Investitionsverwendung Die Emittentin beabsichtigt, in die Projektierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu investieren sowie Unternehmen zu beraten, die in der Projektierung von erneuerbaren Energien tätig sind. Die Emittentin kann sich auch an Unternehmen beteiligen, deren Unternehmenszweck auf die unmittelbare oder mittelbare Projektierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gerichtet ist. Daher können sich für den Anleger alle Risiken ergeben, die sich aus dem operativen Geschäftsfeld der Emittentin ergeben können. Diese können darin bestehen, dass die Projektierung teurer wird als geplant, weil z.b. Genehmigungsphasen sich verlängern, oder Genehmigungen für vorgesehene Standorte nicht erteilt werden, oder Verträge nicht eingehalten werden. Vertragspartner können insolvent werden, oder es kann sein, dass keine Abnehmer für die fertigen Projektierungen gefunden werden, und/oder die geplanten Veräußerungserlöse nicht erzielt werden. Weitere Risiken können sich dadurch ergeben, dass sich die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien ändern, wenn sich z.b. die staatlichen Zuschüsse verringern oder ganz wegfallen, und dadurch entweder keine neuen Projekte gefunden werden, oder fertige Projekte nicht veräußert oder nicht zu einem kostendeckenden Preis veräußert werden können. Weiterhin bestehen Risiken, wenn Investitionen im Ausland erfolgen. Auch hier können sich Risiken aus Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, aus dem ausländischen Rechtskreis und aus ausländischen 11

12 reskap Projekt GmbH & Co. KG Rechtsverhältnissen ergeben, die dazu führen können, dass die Emittentin die prognostizierten Ergebnisse nicht erzielt. Weiterhin können sich Risiken für den Anleger dadurch ergeben, dass sich die aus eventuell geplanten Beteiligungen an Unternehmen erwarteten Erträge nicht erzielen lassen, weil die Ertragskraft des Beteiligungsunternehmens nicht den Erwartungen entspricht. Des Weiteren kann das dazu führen, dass die in die Beteiligungsunternehmen investierten Mittel teilweise oder vollständig als Folge von Insolvenz wertberichtigt werden müssen und sich somit insgesamt eine geringere als die prospektierte Renditeerwartung des eingesetzten Kapitals ergeben kann. Das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin und somit auch die Entwicklung der Beteiligung des Anlegers sind abhängig von der operativen Tätigkeit und der wirtschaftlichen Entwicklung der Emittentin und/oder der wirtschaftlichen Entwicklung der von der Emittentin ausgewählten Beteiligungsunternehmen. In Bezug auf die Investitionen des Genussrechtskapitals muss der Anleger daher auf die Entscheidungskompetenz der Geschäftsführung der reskap Projekt GmbH & Co. KG vertrauen. Für den Anleger besteht dadurch das Risiko, dass er einen Teil- oder Totalverlust inkl. Agio seiner Einlage erleidet. Risiken aus Rechtsstreitigkeiten Risiken aus Rechtsstreitigkeiten können sich ergeben, wenn Vertragspartner die mit der Emittentin geschlossenen Verträge nicht erfüllen und die Emittentin gezwungen ist, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das kann mit enormen Zeitverzögerungen und somit mit erheblichen Kosten für die Emittentin verbunden sein. Der Eintritt dieses Risikos kann sich negativ auf die prognostizierten Ergebnisse auswirken und damit dazu führen, dass der Anleger geringere oder gar keine Zinsen erhält und/oder einen Totalverlust inkl. Agio seiner Einlage erleidet. Währungsrisiko Es kann sein, dass die Emittentin nicht in Euro, sondern in einer anderen Währung investiert, und somit einem Währungsrisiko unterliegt. Durch dieses Währungsrisiko kann das prognostizierte Ergebnis eventuell nicht erreicht werden und damit dazu führen, dass der Anleger geringere oder gar keine Zinsen erhält, und/oder einen Totalverlust inkl. Agio seiner Einlage erleidet. Blind Pool Risiken (Freie Verwendung des Emissionskapitals) Die Beteiligung hat gemäß den Bedingungen der Genussrechte Blind-Pool-Charakter. Es handelt sich um eine Anlageform, bei der die einzelnen Investitionsvorhaben zum Zeitpunkt der Zeichnung und Einzahlung des Genussrechtskapitals noch nicht feststehen. Die Verwendung des eingeworbenen Genussrechtskapitals steht zur freien Verfügung der Geschäftsführung der Emittentin. Es handelt sich somit um eine Blind- Pool-Beteiligung, das heißt, dass die Geschäftsführung im Rahmen des gesellschaftsrechtlich definierten Unternehmensgegenstandes frei entscheiden kann, welche Investitionen vorgenommen werden. Risiken ergeben sich für den Anleger daraus, dass eine Investitionsentscheidung nicht die wirtschaftliche Entwicklung bringt und zu dauerhaften Verlusten führen kann. Des Weiteren kann das Risiko zukünftiger Fehlinvestitionen oder unternehmerische Fehlentscheidungen nicht ausgeschlossen werden. All dies könnte auf die Emittentin negative Auswirkungen haben. Das kann dazu führen, dass der Anleger keine, verringerte und/oder verspätete Zinszahlungen erhält und/oder einen Teil- oder Totalverlust inkl. Agio seiner Einlage erleidet. Gesetzliche Risiken Die Gesetzgebung unterliegt einem ständigen Wandel. So können Maßnahmen der Gesetzund Verordnungsgeber auf EU-, Bundesund/oder Landes- bis hin zur Kommunalebene die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin auswirken. Es besteht die Möglichkeit, dass auf Grund derartiger gesetzgeberischer Maßnahmen das Unternehmen zur Umstellung, Reduzierung oder auch der Einstellung einzelner geschäftlicher Aktivitäten gezwungen ist. 12

13 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage Aufgrund dessen besteht das Risiko von negativen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/oder Ertragslage der Emittentin. Das kann dazu führen, dass der Anleger keine, verringerte und/oder verspätete Zinszahlungen erhält und/oder einen Teil- oder Totalverlust inkl. Agio seiner Einlage erleidet. Inflationsrisiko Die Rückzahlung an den Anleger erfolgt zum Nennwert. Der Wert der Kapitalrückgewähr kann aber auch durch Inflation gemindert werden, so dass es in Folge von Geldentwertung zu einer Minderung des realen Wertes des Genussrechtskapitals kommt. Außerdem besteht das Risiko, das durch eine inflationäre Entwicklung die mit den Beteiligungen verbundenen Kosten steigen. Dies kann dazu führen, dass sich Überschüsse und Erträge verringern oder ganz ausbleiben. Dies kann auch negative Auswirkungen auf die Zahlung an den Anleger haben. Für den Anleger bedeutet dieses Risiko, dass Zinszahlungen oder die Kapitalrückgewähr seiner Vermögensanlage gar nicht oder nur in geringerem Umfang als prospektiert erfolgen, bis hin zum Totalverlust seiner Einlage inkl. Agio. Vertrieb der Genussrechte Für die Platzierung der mit diesem Prospekt angebotenen Genussrechte besteht keine Platzierungsgarantie. Zur Aktivierung des Vertriebs ist die Emittentin möglicherweise angewiesen, höhere als die kalkulierten Vertriebsprovisionen zu vereinbaren, weitere Marketingmaßnahmen zu ergreifen bzw. zusätzliche oder abgeänderte Produktvarianten zu entwickeln. Derartige Maßnahmen sind üblicherweise mit z.t. erheblichen Kosten verbunden, wodurch vor allem die beteiligungstypischen Nebenkosten ansteigen können und sich insbesondere die kalkulierten Zinsen vermindern. Außerdem besteht am außerbörslichen Kapitalmarkt ein umfassendes Angebot an alternativen Produkten, so dass nicht auszuschließen ist, dass es der Emittentin nicht gelingt, ausreichende Vertriebskapazitäten zu akquirieren. Dies hätte einen gegenüber der Prognose stark verminderten Zufluss von Anlegergeldern zur Folge, so dass die kalkulierten Ergebnisse für den Anleger nicht erwirtschaftet werden können und/oder die Kapitalrückgewähr an den Anleger nicht möglich ist. Es besteht also das Risiko, das der Anleger einen Totalverlust seiner Einlage inkl. Agio erleidet. Risiko aus der Nachrangigkeit der Genussrechte Die Anleger können nicht von der Emittentin verlangen, dass ihre Zins- und Rückzahlungsansprüche gegenüber anderen Ansprüchen vorrangig ausgezahlt werden, soweit diese anderen Ansprüche im gleichen Rang mit den Ansprüchen dieser Genussrechte stehen, auch nicht gegenüber Anlegern aus weiteren, von der Emittentin begebenen Genussrechte. Im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Emittentin sind die Ansprüche der Anleger erst nach einer etwaigen Befriedigung dinglich besicherter Ansprüche anderer Gläubiger (z. B. Kreditinstitute) sowie anderer nicht nachrangiger Gläubiger (z.b. Lieferanten) zu bedienen. Es besteht für Anleger im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Emittentin das Risiko, dass die verbleibende Vermögensmasse der Emittentin nicht ausreicht, um auch die nachrangigen Ansprüche der Anleger auf Kapitalrückgewähr und Zahlung der Zinsen vollständig zu bedienen. Dies kann zum Verlust der vom Anleger gezeichneten Einlage inkl. Agio führen. Schlüsselpersonenrisiko Der Erfolg der Emittentin hängt in wesentlichem Maße von der unternehmerischen Fähigkeit der Geschäftsleitung sowie der fachlichen Qualifikation der vorhandenen bzw. eventuellen zukünftigen Mitarbeiter der Emittentin bzw. ihrer Vertragspartner ab. Der Verlust von Entscheidungsträgern sowohl bei der Emittentin als auch bei ihren Vertragspartnern kann einen nachteiligen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin haben. Das kann dazu führen, dass der Anleger keine und/oder verringerte Zinszahlungen erhält und/oder einen Teil- oder Totalverlust inkl. Agio seiner Einlage erleidet. Interessenkonflikte/Management Ein Missbrauch der Vertretungsmacht, Fehlentscheidungen bzw. Unterlassung notwendiger Handlungen der Geschäftsführung der Emittentin sowie die Verfolgung von Eigeninteressen 13

14 reskap Projekt GmbH & Co. KG der geschäftsführenden Personen und Initiatoren können die Entwicklung der Emittentin negativ beeinflussen. Die Verfolgung von Eigeninteressen ist deshalb nicht auszuschließen, weil die Geschäftsführung der Emittentin von den Beschränkungen des sogenannten Insichgeschäfts ( 181 BGB) befreit sind und somit im Namen der Emittentin mit sich Verträge wirksam abschließen können. Weitere Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können, bestehen in der Form, dass Herr Michael Bauer alleiniger Gesellschafter der Gründungskommanditistin, der ResKap GmbH ist. Herr Michael Bauer ist weiterhin alleiniger Geschäftsführer der ResKap GmbH. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Die Gründungskommanditistin, die ResKap GmbH, ist alleinige Gesellschafterin der reskap Management GmbH, der Komplementärin der Emittentin. Herr Michael Bauer ist alleiniger Geschäftsführer der reskap Management GmbH. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Herr Rechtsanwalt Peter Nottenkämper ist gleichzeitig Mittelverwendungskontrolleur und Geschäftsführer sowie alleiniger Gesellschafter der NOTTENKÄMPER TREUHAND GmbH, die mit der treuhänderischen Verwaltung der Genussrechte beauftragt ist. Die Anleger haben keinen Einfluss auf die Investitionsentscheidungen. Die fachliche Leitung, Leistung sowie die Integrität der Geschäftsführung hat einen erheblichen Einfluss auf den Erfolg der Genussrechte. Gelingt es der Geschäftsführung nicht, hinreichende Einnahmen zu erzielen, mindert es die Liquidität der Emittentin und kann dazu führen, dass der Anleger keine und/oder verringerte Zinszahlungen erhält und/oder einen Teil- oder Totalverlust inkl. Agio seiner Einlage erleidet. Insolvenzrisiko Die Bonität der Emittentin kann sich während der Zusammenarbeit verändern und/oder falsch eingeschätzt werden. Die Bonität der Emittentin steht in engem Zusammenhang zur Bonität der möglichen Beteiligungsunternehmen und Vertragspartner. Wird ein Unternehmen oder Vertragspartner insolvent, so besteht das Risiko von zusätzlichen Kosten beziehungsweise verringerten Ergebnissen bei der Emittentin. Das kann dazu führen, dass der Anleger keine und/oder verringerte Zinszahlungen erhält und/oder einen Teil- oder Totalverlust inkl. Agio seiner Einlage erleidet. Rating Für die Emittentin wurden bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kein Rating zur Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit und kein Emissionsrating in Bezug auf die angebotenen Genussrechte durchgeführt. Eine Beurteilung der angebotenen Genussrechte ist ausschließlich anhand dieses Prospektes und sonstiger öffentlich zugänglicher Informationen über die Emittentin möglich. Es besteht insoweit das Risiko, dass diese Informationen und die Sachkunde des einzelnen Anlegers nicht ausreichen, um eine an den persönlichen Zielen ausgerichtete individuelle Anlageentscheidung zu treffen. Dies kann zum Verlust der vom Anleger gezeichneten Einlage inkl. Agio führen. Prognosen Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen in Form von Prognosen, die mit Unsicherheiten verbunden sind. Diese beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen, Annahmen, Marktbeobachtungen und Erwartungen der Emittentin. Es handelt sich bei den Prognosen um subjektive Einschätzungen der Emittentin und nicht um wissenschaftlich gesicherte Annahmen und Vorhersagen oder feststehende Tatsachen. Die Prognosen können sich somit als unzutreffend erweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl von Faktoren dazu führen kann, dass die tatsächliche, künftige Entwicklung der Emittentin erheblich von den abgebildeten Prognosen abweicht. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin geringere Ergebnisse und daher geringere Zinsen für den Anleger erwirtschaftet. Dies kann zum Verlust der vom Anleger gezeichneten Einlage inkl. Agio führen. Haftung des Anlegers gegenüber Gläubigern der Emittentin Der Anleger ist im Innenverhältnis zur Emittentin verpflichtet, seine Zeichnungssumme vollstän- 14

15 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage dig zu erfüllen. Der Anleger haftet bis zur Höhe seiner Einlage. Es besteht das Risiko, dass der Anleger seine Einzahlungsverpflichtung auch dann noch erfüllen muss, wenn es der Emittentin bereits wirtschaftlich schlecht geht. Das kann zum Verlust der Einlage inkl. Agio führen. Anlegergefährdende Risiken Anlegergefährdende Risiken betreffen das persönliche Vermögen des Anlegers. Bei Eintritt solcher Risiken kann nicht nur das investierte Kapital inkl. Agio verloren sein, sondern auch noch das weitere Vermögen des Anlegers angegriffen werden und zur Privatinsolvenz führen. Fremdfinanzierung durch den Anleger Den Anlegern steht es frei, den Erwerb der Genussrechte ganz oder teilweise durch Fremdmittel, also z.b. durch Bankdarlehen, zu finanzieren. Bei einer Fremdfinanzierung erhöht sich die Risikostruktur der Anlage, weil die aufgenommenen Fremdmittel einschließlich der hiermit verbundenen Kosten (z. B. Kreditzinsen) zurück - zuführen sind. Dies gilt auch im Fall des vollständigen oder teilweisen Verlustes des eingesetzten/noch zu zahlenden Kapitals inkl. des Agios bzw. auch soweit die Beteiligung keine oder nicht die kalkulierten Vergütungen ausschüttet. Die von der Entwicklung der Beteiligung unabhängige Verpflichtung aus einer Fremdfinanzierung sollte der Anleger in jedem Fall wirtschaftlich tragen können. Dies kann zum Verlust des vom Anleger gezeichneten Kapitals inkl. Agio bis zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Abschließender Risikohinweis In dem Kapitel Risiken der Vermögensanlage werden die aus Sicht der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehenden wesentlichen Risiken der Vermögensanlage vollständig dargestellt. 15

16 reskap Projekt GmbH & Co. KG Angaben über die Vermögensanlage ( 4 VermVerkProspV) Details des Angebotes der Genussrechte Die nachfolgenden Informationen sind eine Zusammenstellung der Hauptmerkmale der Vermögensanlage. Genussrechte können nur direkt erworben werden. Grundsätzlich empfiehlt die Anbieterin jedem Interessenten, die Unterlagen und Verträge genau zu prüfen und sich im Zweifelsfall mit fachkundigen Beratern auszutauschen. Firma der Emittentin, Sitz der Emittentin reskap Projekt GmbH & Co. KG, In der Bohn 26, D Wiesloch Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage Bei der Art der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um auf den Namen lautende unverbriefte Genussrechte ( Vermögensanlage ) ohne Gewinn- und ohne Verlustbeteiligung. Die maximale Anzahl der zu begebenen Anteile beträgt 750. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt Euro ,00. Mindestzeichnungssumme der Genussrechte Die Mindestzeichnungssumme der angebotenen Genussrechte beträgt Euro ,00 je Genussrecht. Höhere Zeichnungssummen müssen durch ohne Rest teilbar sein. Der Anleger muss mindestens ein Genussrecht zeichnen. Die Mindestzeichnungssumme beträgt demnach Euro ,00 zuzüglich eines Agio von 5 Prozent, in Summe also Euro ,00. Höhere Zeichnungsbeträge sind in Schritten zu Euro 1.000,- (zuzüglich eines Agio von 5 Prozent) möglich. Bei einem Emissionsvolumen von Euro ,- (Zielgröße) beträgt die maximal zu begebende Anzahl der angebotenen Vermögensanlage 750 Genussrechte. Sollte die Zielgröße jedoch über- oder unterschritten werden, kann die endgültige Anzahl der zu begebenen Vermögensanlage nicht angegeben werden. Die endgültige Anzahl ergibt sich aus den individuellen Zeichnungsentscheidungen der Anleger. Hauptmerkmale der Anteile der Anleger, deren Rechte und Pflichten Die Rechte und Pflichten setzen sich wie folgt zusammen: Rechte der Anleger: Recht auf Verzinsung Recht auf Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert Recht auf Zahlung eines einmaligen Sonderzins (Frühzeichnerbonus) bei Zeichnung bis zum 28. Februar 2014 Informationsrechte Eintragung ins Genussrechtsregister Recht auf Übertragung Pflichten der Anleger: Zahlung der Zeichnungssumme inkl. Agio Pflicht zur Meldung von Änderungen seiner persönlichen Daten Hauptmerkmale der Anteile Der Begriff der Hauptmerkmale der Anteile umfasst die Rechte und Pflichten der Gründungsgesellschafter, die zugleich die Gesellschafter im Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind. Die Gesellschafter haben die folgenden von den künftigen Gesellschaftern abweichenden Hauptmerkmale zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung: Alle Rechte und Pflichten der derzeitigen Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Die derzeitigen Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung haben folgende Rechte und Pflichten: Die Komplementärin ist zur Geschäftsführung und Vertretung der Emittentin verpflichtet. Die Komplementärin ist verpflichtet, die jährliche Gesellschafterversammlung einzuberufen ( 8 Nr. 2 des Gesellschaftervertrages) und sie zu leiten. Die Komplementärin ist in ihrer Funktion als Geschäftsführerin der Emittentin verpflichtet, die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Die Komplementä- 16

17 Angaben über die Vermögensanlage ( 4 VermVerkProspV) rin ist von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung für die Laufzeit der Genussrechte eine laufende Vergütung in Höhe von 0,5 Prozent des tatsächlich eingezahlten Genussrechtskapitals p.a. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Geschäftsjahr. Sollte eine Genussrechtstranche in der zweiten Jahreshälfte aufgelegt werden, wird die Vergütung zur Hälfte gezahlt. Nach Kapitalrückzahlung an die Genussrechtsinhaber wird die Geschäftsführungsvergütung neu verhandelt. Für die derzeitigen Gesellschafter bestehen keine Wettbewerbsbeschränkungen. Der Kommanditistin stehen die Kontroll- und Mitwirkungsrechte nach 164, 166 HGB zu. Die derzeitigen Gesellschafter sind am Vermögen und am Gewinn bzw. Verlust der Gesellschaft im Verhältnis der gezeichneten und geleisteten Pflichteinlagen beteiligt ( 15 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages). Die derzeitige Kommanditistin kann ihren Anteil nur mit Zustimmung der Komplementärin übertragen ( 18 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages). Die derzeitigen Gesellschafter haben beim Ausscheiden aus der Gesellschaft Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben ( 22 des Gesellschaftsvertrages). Die abweichenden Rechte der derzeitigen Gesellschafter (Komplementärin und Kommanditistin) der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Die Rechte und Pflichten der derzeitigen Gesellschafter (Komplementärin und Kommanditistin) der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung unterscheiden sich wie folgt: Die Komplementärin haftet beschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Komplementärin ist zur Geschäftsführung und Vertretung der Emittentin verpflichtet, sie ist von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Die Komplementärin ist verpflichtet, die jährliche Gesellschafterversammlung einzuberufen ( 8 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages) und sie zu leiten. Die Komplementärin erhält die in 17 des Gesellschaftsvertrages geregelte Vergütung für ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin der Emittentin. Bei der Kommanditistin entspricht die Pflichteinlage der Hafteinlage. Ehemaligen Gesellschaftern der reskap Projekt GmbH & Co. KG stehen keine Ansprüche aus der Beteiligung bei der Emittentin zu. Die abweichenden Rechte und Pflichten der Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung von den zukünftigen Gesellschaftern (Kommanditisten) Die Rechte und Pflichten der zukünftigen Gesellschafter (Kommanditisten) der Emittentin unterscheiden sich von der Kommandistin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wie folgt: Die zukünftigen Kommanditisten können ihren Geschäftsanteil auch ohne Zustimmung der Komplementärin übertragen ( 18 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages. Die abweichenden Rechte und Pflichten der zukünftigen Gesellschafter (Kommanditisten) von der Komplementärin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung entsprechen den im vorstehenden Abschnitt beschriebenen abweichenden Rechten und Pflichten der Kommanditistin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung zur Komplementärin (siehe Abschnitt: Die abweichenden Rechte und Pflichten der Gesellschafter (Komplementärin und Kommanditistin) der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ). Darüber hinaus gibt es keine abweichenden Rechte und Pflichten der Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung von den zukünftigen Gesellschaftern. Die abweichenden Rechte und Pflichten der zukünftigen Anleger Bis auf das Recht auf Information haben die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sowie die zukünftigen Gesellschafter komplett andere Rechte und Pflichten als die zukünftigen Anleger. 17

18 reskap Projekt GmbH & Co. KG Weitere Angaben zu den Genussrechten: Die Genussrechte sind ab dem ersten vollen Monat nach Einzahlung des Nennbetrages dividendenberechtigt. Die endfällige Verzinsung in Höhe von 1 Prozent pro Monat des jeweiligen Nennbetrages erfolgt ab dem ersten vollen Monat nach vollständiger Einzahlung der gezeichneten Einlage bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit der Genussrechte. Die Zahlung der Zinsen erfolgt endfällig am Ende der Laufzeit der Genussrechte zum 31. Dezember 2015, bei Verlängerung der Laufzeit der Genussrechte bis spätestens zum 31. Dezember Es erfolgt keine Gewinn- und keine Verlustbeteiligung und keine Beteiligung am Liquidationserlös. Die Zahlung der Kapitalrückgewähr gemäß 8 der Genussrechtsbedingungen in Höhe von 100 Prozent des Genussrechtskapitals erfolgt zum Ende der Laufzeit der Genussrechte zum 31. Dezember 2015, bei Verlängerung der Laufzeit spätestens zum 31. Dezember Die Genussrechtsbedingungen sind auf den Seiten 58ff des Verkaufsprospektes abgedruckt. Frühzeichnerbonus Der Anleger erhält einen einmaligen Sonderzins (Frühzeichnerbonus) wenn und soweit er Genussrechte bis zum 28. Februar 2014 zeichnet und die Wertstellung der Zeichnungssumme (einschließlich Agio) innerhalb der vorgenannten Frist auf dem Treuhandkonto erfolgt. Für die Höhe des Frühzeichnerbonus gilt folgende Staffelung: a. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum 31. Oktober 2013 erhält der Anleger 12 Prozent der Zeichnungssumme (ohne Agio) b. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum 30. November 2013 erhält der Anleger 10 Prozent der Zeichnungssumme (ohne Agio). c. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum 31. Dezember 2013 erhält der Anleger 8 Prozent der Zeichnungssumme (ohne Agio). d. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum 31. Januar 2014 erhält der Anleger 6 Prozent der Zeichnungssumme (ohne Agio). e. Bei Zeichnung und Wertstellung bis zum 28. Februar 2014 erhält der Anleger 4 Prozent der Zeichnungssumme (ohne Agio). Der Frühzeichnerbonus ist ebenfalls endfällig und zusammen mit den endfälligen Zinsen und der Kapitalrückgewähr am Ende der Laufzeit der Genussrechte zum 31. Dezember 2015 (bei Verlängerung zum 31. Dezember 2016) ausgezahlt. Zeichner können die Genussrechte entsprechend diesem Verkaufsprospekt und dem in Anhang enthaltenen Zeichnungsscheins unmittelbar erwerben. Mit der Verwaltung und Wahrnehmung sämtlicher sich aus den Genussrechten ergebenen Rechte und Pflichten wird die NOTTENKÄMPER TREUHAND GmbH, in Haltern am See, beauftragt. Der Erwerb der Genussrechte kommt mit Annahme der Zeichnung seitens der Treuhänderin, rückwirkend zum Tag der Wertstellung der Gutschrift auf dem Treuhandkonto, und der vollständigen Einzahlung der Zeichnungssumme auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto zustande. Sollte der Anleger nicht den vollen Betrag der von ihm gezeichneten Zeichnungssumme auf dem Treuhandkonto einzahlen, kann die Treuhänderin Die Bestätigung ablehnen Den Zeichnungsschein bestätigen und die Einzahlung des ausstehenden Betrages einfordern oder Den Erwerb auf den vom Anleger eingezahlten Betrag beschränken. Mit dem Zeichnungsschein beauftragt der Anleger die Treuhänderin zugleich für ihn die Rechte aus den erworbenen Genussrechten wahrzunehmen. Dieser Auftrag wird mit dem Eingang des Zeichnungsscheins bei der Treuhänderin für den Anleger bindend. Die Genussrechte sind unverbrieft. Die Genussrechte lauten auf den Namen des Anlegers. Die Anleger werden mit vollständigem Namen, Anschrift und Geburtsdatum in das bei der Treuhänderin geführte Genussrechtsregister unter Angabe ihrer Bankverbindung eingetragen. Die Treuhänderin wird alle Zahlungen (Zinsen, Frühzeichnerbonus, Kapitalrückgewähr) an den jeweiligen im Genussrechtsregister eingetragenen Anleger und auf sein darin angegebenes Konto leisten. Alle Zahlungen der Gesellschaft erfolgen stets mit befreiender Wirkung an den jeweils in diesem Register eingetragenen Anleger. Die Zahlung der Zinsen und des Frühzeichnerbonus steht unter dem Vorbehalt ausreichender 18

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