Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern mbh. Invest in Vorpommern. Die Region Vorpommern. Erstinformation zu Fördermöglichkeiten. Stand: Januar 2013
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- Helge Fischer
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1 Die Region Vorpommern Erstinformation zu Fördermöglichkeiten Stand: Januar 2013
2 Inhalt 1. Investitionszuschuss: Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe (GA) Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur 2. Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz Förderung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum 4. Einstellungs- und Qualifizierungsförderung der Agentur für Arbeit 5. Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation 6. Weitere Fördermöglichkeiten 7. Kontakt
3 1. Investitionszuschuss Förderung der gewerblichen Wirtschaft Förderfähige Investitionskosten Errichtung einer neuen Betriebsstätte Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor Nicht förderfähig Anschaffung immaterieller Wirtschaftsgüter (z.b. Patente, Betriebslizenzen oder patentierte technische Kenntnisse sowie nicht patentierte Kenntnisse) geringwertige und gebrauchte Wirtschaftsgüter Erwerb von Grund und Boden ist grundsätzlich nicht förderfähig
4 1. Investitionszuschuss Förderung der gewerblichen Wirtschaft Maximaler Fördersatz nach Unternehmensgröße Große Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter und über 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder über 43 Mio. EUR Bilanzsumme) Mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. EUR Bilanzsumme) Kleine Unternehmen (< 50 Mitarbeiter und höchstens 10 Mio. EUR Jahresumsatz oder höchstens 10 Mio. EUR Bilanzsumme) Förderhöchstsätze 30% 40% 50%
5 1. Investitionszuschuss Förderung der gewerblichen Wirtschaft Die Förderhöhe wird anhand festgelegter Kriterien bestimmt. Man unterscheidet: Basisfördersatz 15 Prozent für große Unternehmen 20 Prozent für mittlere Unternehmen 25 Prozent für kleine und Kleinstunternehmen Erhöhter Fördersatz kann gewährt werden, durch Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (die nach festgelegten Kriterien zu erreichenden Prozentpunkte werden auf die Höhe des Basisfördersatzes angerechnet) die Erhöhung des Basisfördersatzes erfolgt grundsätzlich nur auf bis zu fünf Prozentpunkte unterhalb der Förderhöchstsätze
6 1. Investitionszuschuss Förderung der gewerblichen Wirtschaft Kategorie 1 Neuerrichtungsvorhaben (im Ausnahmefall ein Erweiterungsvorhaben) im Standortwettbewerb oder bei Erweiterungsvorhaben um eine Ansiedlung von zentralen Unternehmensfunktionen von außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns Vorhaben des verarbeitenden Gewerbes besonders innovative Ziele, insbesondere verbunden mit hohen Forschungs- und Entwicklungspotenzialen oder Schaffung von besonders hochwertigen, wissensbasierten Arbeitsplätzen Gewährung einer mindestens tarifgleichen Vergütung Kategorie 2 Ansiedlung oder Erweiterung einer Betriebsstätte in einer besonders strukturschwachen Region Kategorie 3 besondere Anstrengungen beim Umweltmanagement besondere Anstrengungen auf dem Gebiet der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
7 1. Investitionszuschuss Förderziel: Schaffung von Dauerarbeitsplätzen Es müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden (als Dauerarbeitsplatz gilt ein Arbeitsplatz, der mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens noch vorhanden ist) Bei der Ermittlung der Anzahl geschaffener und gesicherter Arbeitsplätze werden nur die Arbeitsplätze berücksichtigt, bei denen ein Mindestlohn gezahlt wird Ein Ausbildungsplatz wird bei der Ermittlung der Anzahl geschaffener und gesicherter Arbeitsplätze wie ein Arbeitsplatz gewertet (Ausbildungsplätze werden nur bis zu einem Anteil von 10 Prozent berücksichtigt)
8 1. Investitionszuschuss Sachkapital- oder lohnkostenbezogener Zuschuss Sachkapitalbezogener Zuschuss: Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens Von der Förderung ausgeschlossen: gemietete, gepachtete und geleaste Wirtschaftsgüter, Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen, Software sowie geringwertige Wirtschaftsgüter Mietkosten im Zuge einer Übernahme können für andere Aktiva als Grundstücke oder Gebäude nur berücksichtigt werden, wenn der Mietvertrag die Form eines Finanzierungsleasing hat und die Verpflichtung enthält, zum Laufzeitende das betreffende Wirtschaftsgut zu erwerben.
9 1. Investitionszuschuss Sachkapital- oder lohnkostenbezogener Zuschuss Lohnkostenbezogener Zuschuss: nur im Ausnahmefall für Vorhaben mit besonderen Struktur- und Beschäftigungseffekten Bruttolohnsumme (mindestens Euro im Jahr / 40 Stunden-Woche) Bei der Ausnahmeentscheidung sind weiterhin folgende Kriterien für die Bestimmung der Förderhöhe zu berücksichtigen: der Umfang der Sachinvestitionen je gefördertem Arbeitsplatz die Neuansiedlung von zentralen Unternehmensfunktionen in MV eine Standortkonkurrenz bei dem Investitionsvorhaben mit Standorten außerhalb von MV das Investitionsvorhaben wird in einer besonders strukturschwachen Region durchgeführt
10 1. Investitionszuschuss Ausgewählte weitere Hinweise Anrechnung der Investitionszulage Eigenkapital Bei der Berechnung des Investitionszuschusses wird die Investitionszulage nach Investitionszulagengesetz (siehe Nr. 2.) abgezogen Mindestens 25% der Investitionskosten müssen vom Investor ohne staatliche Förderung finanziert werden, d.h. dieser Mindestbetrag darf keine Beihilfe enthalten Die gesicherte Gesamtfinanzierung ist vor Erteilung des Förderbescheides nachzuweisen Bau- oder Nutzungsgenehmigung Vor Erteilung des Förderbescheides ist die bau- und nutzungsrechtliche Genehmigung nachzuweisen
11 1. Investitionszuschuss Ausgewählte weitere Hinweise Zweckbindung / Verwendungszeitraum Antragstellung Das beantragte Investitionsvorhaben darf sich maximal über 36 Monate erstrecken Das Investitionsvorhaben und die geschaffenen Dauerarbeitsplätze müssen bis mindestens zum Ablauf des Verwendungszeitraums bestehen bleiben Vor Beginn der Investition beim Landesförderinstitut oder beim Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern Ggf. Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn
12 2. Investitionszulage Zulage als Rechtsanspruch Berechtigte Antragsteller und begünstigte Betriebe Steuerpflichtige im Sinne des EStG und des KStG, die begünstigte Investitionen in einen Betrieb oder eine Betriebsstätte des verarbeitenden Gewerbes oder ausgewählten Betrieben der produktionsnahen Dienstleistungen oder des Beherbergungsgewerbes durchführen Branchenzuordnung erfolgt nach Bundesstatistik Begünstigte Investitionen Anschaffung und Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören Anschaffung von neuen Gebäuden, Eigentumswohnungen, im Teileigentum stehende Räume und anderer Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind Herstellung von neuen Gebäuden, die zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören
13 2. Investitionszulage Erstinvestitionsvorhaben Errichtung einer neuen Betriebsstätte Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte Vornahme einer grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte Übernahme eines Betriebes, der geschlossen worden ist oder geschlossen worden wäre, wenn der Betrieb nicht übernommen worden wäre und wenn die Übernahme durch einen unabhängigen Investor erfolgt Höhe der Investitionszulage Grundfördersatz 2,5 % für Investitionsvorhaben, die nach dem begonnen werden Auslaufen am Erhöhung für KMU auf 5 %, jedoch nur für Investitionen in neue abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter (gilt nicht für Gebäude und Immobilien) Prüfung / Einordnung als KMU erfolgt zum Zeitpunkt des Beginn des Investitionsvorhabens
14 2. Investitionszulage Ausgewählte weitere Hinweise Bindungszeitraum Antragstellung Mindestens fünf Jahre nach Beendigung des Erstinvestitionsvorhabens müssen die neuen abnutzbaren beweglichen WG zum Anlagevermögen eines berechtigten Betriebes (einer Betriebsstätte eines Betriebes) im Fördergebiet gehören, in einer solchen Betriebsstätte im Fördergebiet verbleiben und in jedem Jahr zu nicht mehr als 10 % privat genutzt werden Sinngemäße Gültigkeit für Gebäude Für KMU Verringerung des Bindungszeitraums auf drei Jahre Beim zuständigen Finanzamt
15 3. Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Gegenstand der Förderung Investitionen in Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens Ein Investitionsvorhaben kann als Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte gefördert werden Zuwendungsempfänger Kleinstunternehmen: Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht übersteigt Im ländlichen Raum: Gemeinden mit bis zu Einwohnern, außerhalb von Oberzentren einschließlich der Stadt-Umland-Gebiete, außerhalb von Mittelzentren und den direkt angrenzenden Gemeinden sowie außerhalb von Gemeinden mit Kur- bzw. Seebadstatus Branchen: verarbeitendes Gewerbe (außer Verarbeitung von Produkten der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei), Handwerk (außer Baugewerbe) und Einzelhandel mit Dingen des täglichen Bedarfs auf einer Verkaufsfläche von weniger als 400m²
16 3. Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Fördersatz Hinweise Gefördert werden kann mit einem Höchstfördersatz von bis zu 45 % der förderfähigen Kosten Jedoch Begrenzung der Fördersumme auf EUR je geschaffenen Arbeitsplatz Mit dem Investitionsvorhaben muss mindestens 1 neuer Dauerarbeitsplatz geschaffen werden Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch Mit dem Vorhaben darf erst nach Antragseingang und schriftlicher Bestätigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch das Landesförderinstitut M-V begonnen werden Antragstellung Beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
17 4. Einstellungs- und Qualifizierungsförderung durch die Agentur für Arbeit Einstellungsförderung Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, über die die örtlichen Agenturen für Arbeit sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Dem Arbeitgeber können bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden. Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.
18 4. Einstellungs- und Qualifizierungsförderung durch die Agentur für Arbeit Qualifizierung - WeGebAU Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern im Rahmen eines speziellen Programms seit 2006 zusätzliche Mittel im Haushalt für arbeitsmarkt-politische Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Das Programm WeGebAU wird auch in 2013 fortgesetzt. Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen weiterhin im Fokus des Programms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden. Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.
19 4. Einstellungs- und Qualifizierungsförderung durch die Agentur für Arbeit Weitere Serviceangebote der Agentur für Arbeit Direkte Betreuung des Arbeitgebers durch feste Ansprechpartner Aufnahme / Besprechung des Anforderungsprofils im Unternehmen Gestuftes Auswahlverfahren z.b.: Qualifizierte Bewerberauswahl Strukturierte Auswahlgespräche Maßnahmen zur Eignungsfeststellung Abstimmung der Bewerberprofile mit dem Arbeitgeber Gemeinsame Informationsveranstaltungen im Unternehmen / in der Agentur Bedarfsweise Teilnahme an Vorstellungsgesprächen im Unternehmen Abstimmung und Begleitung der Einarbeitungsphase
20 5. Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation Förderfähige Maßnahmen Technische Durchführbarkeitsstudien Gewerbliche Schutzrechtsaktivitäten durch KMU Unterstützung von jungen innovativen Unternehmen Prozess- und Betriebsinnovationen im Dienstleistungssektor Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen Ausleihen von hochqualifiziertem Personal durch eine Forschungseinrichtung oder ein Großunternehmen an ein KMU Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten junger Forscherinnen und Forscher in KMU Kennzeichen förderfähiger Vorhaben Neuheitscharakter hohes Risiko eines technischen oder industriellen Fehlschlages begründete Aussicht auf Verwertung, wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen
21 5. Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation Fördersätze für einzelbetriebliche F&E-Vorhaben Forschungskategorie für F&E-Verbundvorhaben Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Industrielle Forschung Bis 70% Bis 60% Bis 50% Experimentelle Entwicklung Bis 45% Bis 35% Bis 25% Forschungskategorie Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Industrielle Forschung Bis 80% Bis 75% Bis 65% Experimentelle Entwicklung Bis 60% Bis 50% Bis 40% Kosten von Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern können bis zu 100% gefördert werden
22 6. Weitere Fördermöglichkeiten und programme (Auswahl) GA-Finanzierungsprogramm Ergänzungsfinanzierung, Zwischenfinanzierung, Darlehen für KMU, Unternehmerkapital und Unternehmerkredit, Förderungen von unternehmensbezogenen Netzwerken Bürgschaften / Beteiligungen Bürgschaften der Bürgschaftsbank M-V GmbH, Ausfallbürgschaften, ERP-Startfonds- KfW, Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft mbh Umwelt / Energie Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Umweltprogramme, Investitionen zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz in M-V Beratung / Schulung Beratung von KMU, Informations- und Schulungsveranstaltungen Messeförderung Auslandsmessebeteiligung, Messebeteiligung für innovative Unternehmen
23 I. Der Auftrag Ihr Ansprechpartner für weitergehende Fragen und Informationen: Brandteichstraße Greifswald Tel.: / Fax: / info@invest-in-vorpommern.de Internet:
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