Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie im Überblick
|
|
- Eduard Kajetan Krämer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie im Überblick
2 Ein langer Weg zum Tarifergebnis Gewerkschaftstag 2015 Handlungsfähigkeit bei Arbeitszeit stärken! Beschäftigtenbefragung 2017 Mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit Mein Leben meine Zeit. Arbeit neu denken. Die Arbeitszeit-Kampagne der IG Metall Für Arbeitszeiten, die zum Leben passen. Sicher, gerecht und selbstbestimmt Tarifbewegung MuE 2017/18 Einstieg in eine neue Arbeitszeitpolitik: Selbstbestimmung Vereinbarkeit Gesundheit 2
3 Arbeitszeiten, die zum Leben passen Unsere Ziele Sicher Sichere Beschäftigungsverhältnisse Planbarkeit der Arbeitszeit Zeit für Qualifizierung und Weiterbildung Gerecht Vergütung geleisteter Arbeit Gleiche Teilhabechancen Angleichung der Arbeitszeiten in Regionen und Branchen Selbstbestimmt Lebensphasenorientierte Arbeitszeiten Rückkehrrecht auf Vollzeit Mehr Zeitsouveränität / bessere Vereinbarkeit 3
4 Arbeitszeiten, die zum Leben passen Übersicht Forderungspaket Erhöhung der Entgelte um 6 Prozent Entgeltforderung Individueller Anspruch auf kurze Vollzeit Entgeltausgleich für bessere Vereinbarkeit Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen Entgeltausgleich für bessere Gesundheit Bei besonderen Belastungen und/oder in Schichtarbeit Arbeitszeitforderung AZ-Verlängerung im Rahmen der Quote begrenzen, Einfluss des BR stärken Freistellung vor Prüfungen Leistungsdruck begrenzen: Initiativrechte/ MBR des BR für Personalausgleich Rahmen für mobiles Arbeiten schaffen Perspektive Angleichung Ost Weitere Themen, die im Rahmen der Verhandlungen geregelt werden sollten 4
5 Miteinander für Morgen, gemeinsam erreicht Warnstreikende aus Betrieben Warnstreikende aus 280 Betrieben bei den ganztägigen Warnstreik 5
6 Der Abschluss im Überblick Einmalzahlung im März
7 Mehr Geld 7
8 Mehr Geld MITEINANDER ERREICHT 4,3 % ab April Einmalzahlung / 70 Azubis Ab 2019 Tarifliches Zusatzgeld 27,5 % eines Monatseinkommens In ,3 % Festbetrag der Eckentgeltgruppe* als Azubis Wird zu Festbetrag (soziale Komponente) tarifdynamisch dauerhaft Ab 2020 jährlich Tarifliches Zusatzgeld 27,5 % eines Monatseinkommens * nach Tarifgebiet unterschiedlich 8
9 Mehr Geld I. Einmalzahlung und Tariferhöhung 100 Einmalzahlung im März 2018: Anspruch haben Beschäftigte, die zwischen 1. und 31. März 2018 in Vollzeit gearbeitet haben Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten den Betrag anteilig zu ihrer vertraglichen Arbeitszeit Auszubildende erhalten 70,- Euro Auszahlung erfolgt mit der nächstmöglichen Entgeltabrechnung Tariferhöhung: Die Entgelttabellen erhöhen sich ab dem 1. April 2018 um 4,3 Prozent Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ebenfalls um 4,3 Prozent, analog der Anbindungsprozente 9
10 Mehr Geld II. Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG mit Zusatzbetrag) Das tarifliche Zusatzgeld ist eine neue, tarifliche Einmalzahlung - vergleichbar mit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ab 2020 (inkl. Zulagen) 27,5 % Monatseinkommen 27,5 % Monatseinkommen (inkl. Zulagen) 400 Tarifdynamischer Zusatzbetrag (ZUB / T-ZUG (B)) Festbetrag in Höhe 12,3 % des Grund- Eckentgeltes* * nach Tarifgebiet unterschiedlich 10
11 Mehr Geld auch für Azubis II. Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG mit Zusatzbetrag für Azubis) Wie wird der Betrag für die Auszubildenden berechnet? 2019 ab ,5 % Ausbildungsvergütung 27,5 % Ausbildungsvergütung Beispiel Tarifgebiet Thüringen 200 Tarifdynamischer Zusatzbetrag (ZUB / T-ZUG (B) Festbetrag in Höhe von 12,3 % des Grund- Eckentgeltes* X 12,3 % x EG 5 x 0,35 = Zusatzbetrag 1. AJ 0,37 = 2. AJ 0,39 = 3. AJ 0,41 = 4. AJ Anbindungsprozente * nach Tarifgebiet unterschiedlich 11
12 Mehr Geld II. Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG mit Zusatzbetrag) Das tarifliche Zusatzgeld wird in einem neuen Tarifvertrag T-ZUG geregelt: Wer hat Anspruch auf das tarifliche Zusatzgeld? Alle Beschäftigten inklusive der Azubis, die zum Auszahlungstag (31. Juli jeden Jahres) mindestens 6 Monate dem Betrieb angehört haben (Ausbildungszeit zählt voll zur Beschäftigungszeit, BAG vom AZR 139/99) Wann erfolgt die Auszahlung? Die Auszahlung der Beträge erfolgt am 31. Juli eines Kalenderjahres*. Abweichend kann der Termin per Betriebsvereinbarung festgelegt werden, spätestens 30. September eines Kalenderjahres Differenzierungsmöglichkeit Zusatzbetrag (ZUB / T-ZUG (B)): Mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien kann in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Situation der Betrag bis zu 5 Monate verschoben werden oder ganz oder teilweise nicht zur Auszahlung gebracht. * in einigen Tarifgebieten ist geregelt: Auszahlung mit der Juli-Abrechnung 12
13 Arbeitszeiten, die zum Leben passen 13
14 Arbeitszeiten, die zum Leben passen Mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit: I. II. 14
15 Arbeitszeiten, die zum Leben passen I. Verkürzte Vollzeit Der Anspruch Beschäftigte mit einer vereinbarten Arbeitszeit von 35/38 Std. (normale Vollzeit) oder höher (verlängerte Vollzeit), haben einen Anspruch auf die verkürzte Vollzeit auf bis zu 28 Stunden/Woche für mindestens 6 bis max. 24 Monate Verkürzung muss volle Stunden betragen, 3,5 Std. bzw. halbe Tage sind möglich Beginn der verkürzten Vollzeit jeweils zum 1. eines Quartals Anspruch entsteht nach einer Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren Kann wiederholt in Anspruch genommen werden 35 Std/ Woche (oder mehr) auf bis zu 28 Std/ Woche 15
16 Arbeitszeiten, die zum Leben passen I. Verkürzte Vollzeit Das Verfahren im Betrieb Spätestens 6 Monate vor Beginn, stellt ein/e Beschäftigte/r einen Antrag auf verkürzte Vollzeit; erstmalig am 30. Juni 2018 für eine Verkürzung zum 01. Januar 2019 Stellt der Arbeitgeber fest, dass das entfallende Arbeitsvolumen voraussichtlich nicht mit der entsprechenden Qualifikation kompensiert werden kann, hat er dies zeitnah dem/der Beschäftigten mitzuteilen; der/die Beschäftigte kann den Betriebsrat hinzuziehen. Arbeitgeber und Betriebsrat prüfen, ob die erwünschte Arbeitszeitabsenkung zu einem späteren Zeitpunkt oder auf einem anderen, vergleichbaren Arbeitsplatz möglich ist. Wird hierbei keine Einigung erzielt, kann der Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Beginn den Antrag ablehnen. Der Arbeitgeber kann den Antrag auch ablehnen, wenn bereits 10 % der Beschäftigten von der verkürzten Vollzeit Gebrauch machen. 16
17 Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. T-ZUG Wahloption Tarifliche Freistellungszeit in besonderen Fällen in Zeit nehmen 17
18 Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit für Schichtbeschäftigte 3-Schicht / Nachtschicht 3-Schicht und Nachtschicht Wahloption 8 freie Tage statt T-ZUG Anspruch haben Beschäftigte: mit vereinbarter Arbeitszeit von mindestens 35/38 Stunden, mit einer mindestens 5-jährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit mindestens 3 Jahre üblicherweise in Schicht gearbeitet voraussichtlich im nächsten Jahr in entsprechender Schicht beschäftigt Anspruch wiederholbar, solange voraussichtlich im Folgejahr in Schicht gearbeitet wird Antrag bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr 18
19 Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit für Schichtbeschäftigte Wechselschicht Wechselschicht Wahloption 8 freie Tage statt T-ZUG Anspruch haben Beschäftigte: mit vereinbarter Arbeitszeit von mindestens 35/38 Stunden, in 2019: mit 15-jähriger Betriebszugehörigkeit und mindestens 10 Jahre in Schicht ab 2020: mit 7-jähriger Betriebszugehörigkeit und mindestens 5 Jahre in Schicht voraussichtlich im nächsten Jahr in entsprechender Schicht beschäftigt Anspruch wiederholbar, solange voraussichtlich im Folgejahr in Schicht gearbeitet wird Antrag bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr 19
20 Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit in besonderen Fällen Kind Kind Wahloption 8 freie Tage statt T-ZUG Anspruch haben Beschäftigte: mit vereinbarter Arbeitszeit von mindestens 35/38 Stunden und/oder Vollzeitbeschäftigte, die nach dem ihre Arbeitszeit reduzieren oder in verkürzte Vollzeit wechseln erstmalig mit einer mindestens 2-jährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Antragsstellung (Elternzeit zählt als Betriebszugehörigkeit) Zweimaliger Anspruch pro Kind zur Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr im eigenen Haushalt lebend Antrag bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr 20
21 Arbeitszeiten, die zum Leben passen: II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit in besonderen Fällen Pflege Pflege Wahloption 8 freie Tage statt T-ZUG Anspruch haben Beschäftigte: mit vereinbarter Arbeitszeit von mindestens 35/38 Stunden und/oder Vollzeitbeschäftigte, die nach dem ihre Arbeitszeit reduzieren oder in verkürzte Vollzeit wechseln erstmalig mit einer mindestens 2-jährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Antragsstellung Zweimaliger Anspruch pro zu pflegendem Angehörigen Angehörige ersten Grades (Eltern/Kind), Ehe-/Lebenspartner, Schwiegereltern Ab Pflegegrad 1 (früher Pflegestufe 0) Antrag bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr 21
22 Arbeitszeiten, die zum Leben passen: II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit in besonderen Fällen Sonderfall akuter Pflegefall Wahloption 8 freie Tage statt T-ZUG Akutpflege Ankündigungsfrist 10 Tage, freie Tage ab Folgemonat möglich Im Anschluss an die 10 Tage Pflegezeit nach 2 Abs. 1 Pflegezeitgesetz Ärztliches Attest, das bescheinigt, dass Pflegegrad 1 voraussichtlich erreicht wird Pflegefall tritt auf 10 Tage PflegeZG bis zu 8 freie Tage Monat Monat 22
23 Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit Wie funktioniert die Inanspruchnahme? Inanspruchnahme in Form von ganzen Tagen, vergleichbar dem Verfahren bei der Urlaubsnahme. Arbeitgeber und Beschäftigte können sich einvernehmlich auch auf eine hiervon abweichende Inanspruchnahme verständigen (z.b. Stunden). Bei der zeitlichen Festlegung der Freistellung sind die Wünsche der Beschäftigten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu berücksichtigen (analog Urlaub). Der Freistellungsanspruch beträgt 8 Tage für Beschäftigte, bei denen sich die Arbeitszeit regelmäßig auf 5 Tage pro Woche verteilt (analog Urlaub). Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist während der Freistellungszeit unzulässig. 23
24 Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit Störfälle / Besonderheiten Keine Übertragbarkeit dafür Auszahlung: Kann der Freistellungsanspruch aus personenbedingten Gründen nicht oder nicht vollständig im Kalenderjahr genommen werden (z.b. Krankheit), verfällt der Freistellungsanspruch. Die nicht realisierten Freistellungstage werden anteilig als tarifliches Zusatzgeld gemäß 2 TV T-ZUG ausgezahlt. Akuter Pflegefall tritt erst nach Auszahlung des T-ZUG auf In diesem Fall kann die betriebliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) entsprechend um den Wert der tariflichen Freistellungszeit verringert werden. Bei Ende des Arbeitsverhältnisses Endet das Arbeitsverhältnis nach Entnahme der Freistellungstage und vor dem Auszahlungstag des T-ZUG, ist die Differenz mit dem Arbeitsentgelt zu verrechnen. 24
25 Arbeitszeiten die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit Wahloption im Betrieb möglich machen Antrags-Verfahren: Antragschluss für die Wahloption T-ZUG für das Folgejahr ist jeweils der 31. Oktober. Betrieblich sollte das Antrags-Verfahren entsprechend geregelt werden. Ausgleich für entfallendes Arbeitsvolumen: BR und Arbeitgeber haben bis zum 31. Dezember anhand der vorliegenden Anträge zu erörtern, wie das entfallende Arbeitsvolumen ausgeglichen werden kann. Laut Tarifvertrag sind dazu insbesondere folgende Instrumente zu berücksichtigen: Vereinbarung von Mehrarbeit Anwendung des Volumenmodells Nutzung von Arbeitszeitkonten Auszahlung von Zeitguthaben bis zu 50 Std. laut Mantel-TV Darüber hinaus sollten weitere/andere betriebliche/tarifliche Instrumente genutzt werden, z. B: Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit Unbefristete Übernahme der Ausgebildeten Personalbemessung / Einstellungen Qualifizierung 25
26 Tarifvertrag Mobiles Arbeiten (TV-MobA) 26
27 TV Mobiles Arbeiten Ziel und Begriffsbestimmung im Tarifvertrag Mobiles Arbeiten soll dazu beitragen, die Vereinbarkeit der Arbeitstätigkeit und der persönlichen Lebensführung zu verbessern und eine flexible Gestaltung von Arbeitszeit und -ort im privaten sowie betrieblichen Interesse zu ermöglichen. Mobiles Arbeiten umfasst alle arbeitsvertraglichen Tätigkeiten, die zeitweise (flexibel) oder regelmäßig (an fest vereinbarten Tagen) außerhalb der Betriebsstätten durchgeführt werden. Es ist nicht auf Arbeiten mit mobilen Endgeräten beschränkt. Mobiles Arbeiten umfasst nicht Tätigkeiten oder Arbeitsformen, die aufgrund ihrer Eigenart außerhalb des Betriebs zu erbringen sind, z.b. Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Telearbeit (regelm. Home-Office), Vertriebs-, Service- und Montagetätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten. 27
28 TV Mobiles Arbeiten (Wenn Dann ) Tarifliche Rahmenbedingungen Die Betriebsparteien können mobiles Arbeiten durch freiwillige Betriebsvereinbarung vereinbaren. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: Keine Nachteile durch Mobiles Arbeiten für Beschäftigte Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitregelungen Recht auf Nicht- Erreichbarkeit Teilnahme an Abteilungs-, oder Betriebsversammlungen Geltung gesetzliche Unfallversicherung Arbeit an Urlaubstagen ist unzulässig Qualifizierung zu den technischen Anwendungen der mobilen Arbeit, soweit erforderlich 28
29 TV Mobiles Arbeiten (Wenn Dann ) Inhalte der freiwilligen Betriebsvereinbarung In der Betriebsvereinbarung ist zu regeln, unter welchen Voraussetzungen mobiles Arbeiten durchgeführt und in Anspruch genommen werden kann: Verständigung über Lage, Zeitraum und Häufigkeit des Mobilen Arbeitens Die Interessen des Beschäftigten sind zu berücksichtigen Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit Folgendes kann geregelt werden: Lage der Arbeitszeit, betriebliche Präsenz Arbeitsmittel, Datenschutz Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Konfliktlösungsmechanismus 29
30 TV Mobiles Arbeiten (Wenn Dann ) Ausnahmeregelungen Die regelmäßige Arbeitszeit gemäß der entsprechenden Ziffern des Manteltarifvertrags verteilt sich für Beschäftigte in mobiler Arbeit auf Werktage von Montag bis Freitag. Zur Vor- und Nachbereitung dürfen Beschäftigte auf freiwilliger Basis auch am Samstag mobil arbeiten. Mehrarbeit während mobiler Arbeit ist nur zuschlagspflichtig, wenn diese vom Vorgesetzten beantragt und nach Genehmigung durch den Betriebsrat angeordnet wurde. Die Zuschlagshöhe richtet sich nach der entsprechenden Ziffer des Manteltarifvertrags. Beschäftigte in mobiler Arbeit haben keinen Anspruch auf Spätschicht- und Nachtzuschläge, es sei denn, die Spät- bzw. Nachtarbeit ist ausdrücklich durch den Vorgesetzten angeordnet oder es wurde für entsprechende Zeiten auf Veranlassung des Vorgesetzten ausdrücklich Erreichbarkeit vereinbart und der Beschäftigte erbringt in diesen Zeiten Arbeitsleistungen. Bei Abschluss einer BV zu mobiler Arbeit verkürzt sich die Ruhezeit der Beschäftigten in mobiler Arbeit auf bis zu neun Stunden, wenn sie Arbeitsende oder Arbeitsbeginn selber festlegen können (Öffnungsklausel Arbeitszeitgesetz). In diesem Fall ist innerhalb von sechs Monaten eine entsprechende Verlängerung der Ruhezeit einzuhalten. 30
31 Hier könnte man den (kurzen) Film zum Abschluss einbinden iew_71334.htm 31
32 Danke für die Aufmerksamkeit! 32
Betriebsrätinnentag 2018
Betriebsrätinnentag 2018 Frauenpolitischer Fokus auf den Tarifabschluss der Metall- und Elektroindustrie 2018 tarifdynamisch Wer will, der (die) kann Verkürzte Vollzeit für alle! Struktur der individuellen,
MehrTarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018 Abschluss: 06.02.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Kündbar zum: 31.03.2020 Frist: 3 Monate zum Ende eines
MehrTarifvertrag zum Mobilen Arbeiten
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten in der Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 07.05.2018 Gültig ab: 01.04.2018 Kündbar zum: 30.06.2020 Frist: 3 Monate zum
MehrBamberg. Betriebsversammlung. Herzogenaurach 27. Juni Martin Feder 2. Bevollmächtigter IG Metall Bamberg
Betriebsversammlung Herzogenaurach 27. Juni 2018 Martin Feder 2. Bevollmächtigter IG Metall Herzlichen Dank für eure Beteiligung am Warnstreik IG Metall 2 Tarifergebnis auf einen Blick (27 Monate Laufzeit)
MehrDie Tarifbewegung 2017/2018 in der Metall- und Elektroindustrie. Die Forderung der IG Metall NRW
Die Tarifbewegung 2017/2018 in der Metall- und Elektroindustrie Die Forderung der IG Metall NRW Unsere Ziele: die erfolgreiche Entgeltpolitik der letzten Jahre fortsetzen für mehr Entgelt den Einstieg
MehrTarifvertrag zur Änderung der Manteltarifverträge und des Tarifvertrages Leih-/Zeitarbeit
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zur Änderung der Manteltarifverträge und des Tarifvertrages Leih-/Zeitarbeit 2019 Abschluss: 06.02.2018 Gültig ab: 01.01.2019
MehrManfred Scherbaum Arbeitszeit Gesundheitsschutz Vereinbarkeit
Manfred Scherbaum Arbeitszeit Gesundheitsschutz Vereinbarkeit 5. Thüringer Arbeitszeitkonferenz Neudietendorf, 2./3. März 2018 Gliederung Einstieg: unterschiedliche Blickwinkel auf Arbeitszeit und ihre
MehrDas Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie Betriebliche Umsetzung Beteiligung organisieren
Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie Betriebliche Umsetzung Beteiligung organisieren 2 Das Umsetzungs-Dilemma 3 WER WILL DER DARF Die Erfahrung zeigt: es kommt auf die betriebliche
MehrMobiles Arbeiten Praktische Gestaltung im Betrieb
HSI-Tagung am 12.04.2018 in Kooperation mit der IG Metall Mobiles Arbeiten Praktische Gestaltung im Betrieb Verena zu Dohna-Jaeger Ressortleiterin IG Metall Ressort Betriebsverfassung und Mitbestimmungspolitik
MehrÄnderungstarifvertrag (ÄTV) für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein- Westfalens. vom 14. Februar Zwischen
Änderungstarifvertrag (ÄTV) Tarifvertrag zur Änderung des Einheitlichen Manteltarifvertrags, des TV LeiZ NRW und der Tarifvereinbarung für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein- Westfalens vom 14.
MehrBetriebliche Digitalisierungs- Strategien Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs-und Personalräte
Digital, flexibel, entgrenzt Betriebliche Digitalisierungs- Strategien Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs-und Personalräte RKW-Tagung in Frankfurt, 16.03.2017 Brigitte Baki, DGB
MehrDie Tarifbewegung 2017/2018 in der Metall- und Elektroindustrie. IG Metall 1
Die Tarifbewegung 2017/2018 in der Metall- und Elektroindustrie IG Metall 1 Unsere Forderung 6 Prozent mehr Entgelt und Wahloption auf kürzere Arbeitszeit IG Metall 2 Die Tarifbewegung 2017/2018 in der
MehrTarifvertrag T-ZUG 2019
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag T-ZUG 2019 Abschluss: 06.02.2018 Gültig ab: 01.01.2019 Kündbar zum: 31.12.2020 Frist: 3 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres Zwischen dem
MehrTarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte
IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der
MehrFAQ Tarifabschluss. Bayerische Metall- und Elektroindustrie Bezirk Bayern
FAQ Tarifabschluss Bayerische Metall- und Elektroindustrie 2018 Bezirk Fragen und Antworten zum Tarifabschluss Bayerische Metall- und Elektroindustrie 2018 Inklusive Materialien zur Umsetzung Inhaltsverzeichnis
MehrBetriebsrätinnentag Tarifrunde 2018 Arbeitszeit + Entgelt. Baden-Württemberg
Betriebsrätinnentag 12.07.2017 Tarifrunde 2018 Arbeitszeit + Entgelt Baden-Württemberg Bisheriger Prozess Strategische Schlussfolgerungen aus der Beschäftigtenbefragung 2013, Beschlüsse des Gewerkschaftstages
MehrRechtliche Aspekte Mobiler Arbeit. Düsseldorf, 6. Juni 2018 Gabriel Berger
Rechtliche Aspekte Mobiler Arbeit Düsseldorf, 6. Juni 2018 Gabriel Berger Mobiles Arbeiten was ist das? keine gesetzliche Definition übliches Verständnis: Orts- und zeitungebundenes Arbeiten, bei dem der
MehrIG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung 2005
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung 2005 Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 18.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Gültig bis: 31.12.2005 Zwischen den Tarifgemeinschaften
MehrTarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte
IG Metall Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Südwest Abschluss: 14.06.2005 Gültig ab: Beginn der Einführung des ERA-TV
MehrTeilzeitbeschäftigung und Änderungen der Arbeitszeit
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Den TVöD richtig anwenden: Teilzeitbeschäftigung und Änderungen der Arbeitszeit Arbeitshilfe zur Anwendung des TVöD/ TV-L Arbeitshilfe Nr. 89 ARBEITSHILFEN FÜR
MehrTarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen (TV Entgelt)
TV über Entgelte und Ausbildungsvergütungen Stand 26.02.2015 Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen (TV Entgelt) vom 26. Februar 2015 (gültig ab 01. Januar 2015) Zwischen NORDMETALL, Verband
MehrWSI-Tariftagung 2018 Düsseldorf, Dezember 2018
WSI-Tariftagung 2018 Düsseldorf, 10.-11. Dezember 2018 DIE RÜCKKEHR DER ARBEITSZEIT AUF DIE TARIFPOLITISCHE AGENDA Dr. Reinhard Bispinck (ehem. WSI-Tarifarchiv) Inhalt 1. Arbeitszeitpolitik Die großen
MehrTarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017.
Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 2. Februar 2017 / 22. Mai 2017 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen
MehrTarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen
Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai 2012 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v.
MehrEinheitlicher Tarifvertrag zur Beschäftigungsbrücke. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (ETV BB) vom 15. Oktober 2004.
Einheitlicher Tarifvertrag zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (ETV BB) vom 15. Oktober 2004 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie
MehrTarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg - Bereiche Feinwerktechnik und Metallbau - Abschluss: 11.12.2013 Gültig
MehrTarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit
Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit Stand: 23.05.2012 Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit Zwischen NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v., Hamburg und der IG Metall, Bezirksleitung Küste,
MehrTVöD. Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements. TVöD. I. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil Krankenhäuser H.
TVöD Änderungen aus Sicht des Pflegemanagements 08.02.2006 H. Kern - 2006 1 TVöD II. Besonderer Teil Krankenhäuser 08.02.2006 H. Kern - 2006 2 1 6 TVöD I. Arbeitszeit Durchschnittsberechnung der regelmäßigen
MehrArbeitszeit und Einigungsstelle
Arbeitszeit und Einigungsstelle Infoabend am 11. Mai 2017 1 Gliederung I. Einführung zur Arbeitszeit II. Einigungsstellenverfahren III. Was kann durchgesetzt werden? IV. Konsequenzen 2 I. Einführung Ergebnisse
MehrTarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zum ERA-TV Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 31.03.2004 Gültig ab: Beginn der Einführung des
MehrTarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden Abschluss:
Mehr43. Ordentliche Bezirkskonferenz Mittwoch, 4. Juni 2014 Bürgerhaus Hamburg-Wilhelmsburg
43. Ordentliche Bezirkskonferenz Mittwoch, 4. Juni 2014 Bürgerhaus Hamburg-Wilhelmsburg Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen Stand: 19.05.2016 Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen
MehrT a r i f v e r t r a g Aufbau und Sicherung von Beschäftigung
Tarifvertrag Aufbau und Sicherung von Beschäftigung Stand: 23.05.2012 T a r i f v e r t r a g Aufbau und Sicherung von Beschäftigung Zwischen NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v., Hamburg
MehrTarifvertrag Leih-/Zeitarbeit
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 31.05.2017 Gültig ab: 01.04.2017 Kündbar zum: 31.12.2020 Frist: 3 Monate zum Monatsende
MehrTarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV Besch) vom 24. Mai 2012.
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV Besch) vom 24. Mai 2012 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen
MehrGehaltstarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg
Bezirk Baden-Württemberg Gehaltstarifvertrag Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Tarifgebiet Baden-Württemberg Abschluss: 23.01.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Kündbar zum: 30.09.2019 Frist: 1 Monat
MehrTarifvertrag Leiharbeit
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Kündbar zum: 31.03.2016 Frist: 3 Monate zum Monatsende Zwischen
MehrGliederung: Verhandlungsergebnis Arbeitszeitgestaltung Bezirksleitung Baden-Württemberg
Gliederung: o Verhandlungsauftrag Ludwigsburg o Flexibles Arbeitszeitkonto o Langzeitkonto o Weitere Verhandlungsergebnisse 1 Verhandlungsauftrag Ludwigsburg Protokollnotiz im MTV vom 5.4.2000 Die Tarifvertragsparteien
MehrT a r i f v e r t r a g ü b e r L a n g z e i t k o n t e n (TV LZK)
T a r i f v e r t r a g ü b e r L a n g z e i t k o n t e n (TV LZK) vom 15. Dezember 2005 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v. und der IG Metall Bezirksleitung
MehrTarifvertrag Leiharbeit
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit in der Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 12.09.2017 Gültig ab: 01.10.2017 Kündbar zum: 31.12.2020
MehrTarifvertrag. zur. Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie. Nordrhein-Westfalens. (TV Besch)
Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV Besch) vom 24. Mai 2012 Zwischen und der IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen wird folgender
MehrEntgrenzte Arbeitszeiten! Wieviel Flexibilität braucht ein Betrieb?
Vorstand Entgrenzte Arbeitszeiten! Wieviel Flexibilität braucht ein Betrieb? Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice 21./23. März 2017 ver-di Bundesvervaltung Berlin Überblick Warum
MehrV e r h a n d l u n g s e r g e b n i s vom 18. Februar 2010
V e r h a n d l u n g s e r g e b n i s vom 18. Februar 2010 zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v. und der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen
MehrBetriebsvereinbarung Lebensphasengerechte Gestaltung der Arbeitszeit
Betriebsvereinbarung Lebensphasengerechte Gestaltung der Arbeitszeit 1. Präambel Die Tarifvertragsparteien der chemischen Industrie haben vor dem Hintergrund des demografischen Wandels mit dem Tarifvertrag
MehrEntgelttarifvertrag. für die bayerische Metall- und Elektroindustrie. vom 23. Februar gültig ab 1. Mai
Entgelttarifvertrag für die bayerische Metall- und Elektroindustrie vom 23. Februar 2010 - gültig ab 1. Mai 2010 - Zwischen dem Metall- und Elektro-Industrie e.v., Max-Joseph-Str. 5, 80333 München und
MehrTeilzeitarbeit. gesetzliche und tarifliche Regelungen
Teilzeitarbeit gesetzliche und tarifliche Regelungen Teilzeit ermöglichen Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit zu ermöglichen. Teilzeitarbeitsplätze ausschreiben
MehrTarif know-how für Vertrauensleute Arbeitsgruppe -VK-Konferenz 2016
Tarif know-how für Vertrauensleute Arbeitsgruppe -VK-Konferenz 2016 Jürgen Bänsch, Bezirksleitung IG Metall Bayern IG Metall, Jürgen Wechsler 1 Einstieg Tarif für Vertrauensleute 1 Rückblick Tarifrunde
MehrAusgangslage. Seit Jahren steigender arbeitszeitpolitischer Handlungsbedarf: Ergebnisse der großen Beschäftigtenbefragung
Ausgangslage Seit Jahren steigender arbeitszeitpolitischer Handlungsbedarf: die Realität der 35-Stunden-Woche Ergebnisse der großen Beschäftigtenbefragung Anträge an den Gewerkschaftstag Umsetzung tariflicher
MehrWie willst Du arbeiten? Überblick über Arbeitszeitmodelle
Wie willst Du arbeiten? Überblick über Arbeitszeitmodelle 06. Dezember 2012, KIT Constanze Krätsch (IG Metall), m.neumann@hochschulinformationsbuero.de 2. Karrierewerkstatt an der HTW 1 Welche Infos bieten
MehrTarifvertrag Zukunft in Arbeit. Arbeitsplätze und Einkommen in der Krise gesichert. Oliver Burkhard. Tarifrunde Verhandlungsergebnis
Stand: 18.02.2010 Tarifvertrag Zukunft in Arbeit Arbeitsplätze und Einkommen in der Krise gesichert Tarifrunde 2010 - Verhandlungsergebnis 18.02.2010 Oliver Burkhard Ausgangslage Die Krise ist noch nicht
MehrSachsen-Anhalt. Metallindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 005 48 100 347 026 00 Sachsen-Anhalt Industrie: Arbeiter Angestellte Auszubildende Metallindustrie Abschluss: 28.04.2003 gültig ab: 01.05.2003 kündbar zum: 31 12.2004
Mehr2.2 Das restliche Erhöhungsvolumen von 0,7 % und nochmals 0,7 % fließt in ERA-Strukturkomponenten.
Verhandlungsergebnis Zwischen dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V. - Südwestmetall - und der Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg
MehrIG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Vereinbarung für Auszubildende zum ERA-TV
IG Metall Bezirk BadenWürttemberg Bezirksleitung BadenWürttemberg Vereinbarung für Auszubildende 2007 zum ERATV Edelmetallindustrie BadenWürttemberg Abschluss: 15.12.2006 Gültig ab: 01.01.2007 Kündigungsfrist:
MehrTarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 21. Mai 1997
Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 21. Mai 1997 in der Fassung vom 26. Mai 1999, 27. Februar 2002, 4. Juli 2002 und 29. Oktober 2003 Zwischen
Mehr15. Februar 2017 Aachen
15. Februar 2017 Aachen Die Arbeitszeitfrage Hauptkampflinie zwischen Arbeit und Kapital 2 Unsere Arbeitszeittrikolore heute Freiheit Gesundheit Vereinbarkeit 3 Warum eine Arbeitszeitkampagne? Handlungsbedarf
MehrTarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)
Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während
MehrArbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität
Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität Arbeitszeiten für Beschäftigte an der Goethe Universität Die Regelung der Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen sind für die Beschäftigten von zentraler
MehrStudium für beruflich Qualifizierte und berufsbegleitendes Studium
Studium für beruflich Qualifizierte und berufsbegleitendes Studium Tarifvertrag zur Qualifizierung Freistellungsmöglichkeiten beim Studium Karlsruhe, 20. Mai 2014 Hans Joachim Hoos AgenturQ 1 Tarifvertrag
MehrUmsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie
Die Auswirkungen des demografischen Wandels gestalten Umsetzung des Tarifvertrags Lebensarbeitszeit und Demografie 22. September 2010 Sozialpartner-Fachtagung In Zusammenarbeit mit: Lebensarbeitszeit und
MehrTarifliche Jahresleistung Leitfaden für Arbeitgeber der Druck- und Medienindustrie
Tarifliche Jahresleistung 2014 Leitfaden für Arbeitgeber der Druck- und Medienindustrie Juli 2014 Tarifliche Jahresleistung in der Druck- und Medienindustrie Nach den Tarifverträgen der Druck- und Medienindustrie
MehrTarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte Metallindustrie Südwest Abschluss: 11.12.1996 Gültig
MehrVerhandlungsergebnis der Tarifverhandlung vom 18./ Bezirksleitung Frankfurt
Verhandlungsergebnis der Tarifverhandlung vom 18./19.5.2012 Struktur des Verhandlungsergebnisses TV Übernahme der Auszubildenden TV Förderjahr Sozialpartnervereinbarung Einstieg zum Aufstieg TV Leiharbeit
MehrGeld ist Zeit! Die Bildung von Langzeitkonten auf Basis der Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft
Geld ist Zeit! Die Bildung von Langzeitkonten auf Basis der Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft Rechtsanwältin Betina Kirsch Mögliche Freistellungszwecke i.r.v. Langzeitkonten Pflege
MehrVerhandlungsergebnis Altersteilzeit, 3. September 2008
Die Neue Altersteilzeit Verhandlungsergebnis Altersteilzeit, 3. September 2008 Erreicht: Die Neue Altersteilzeit! Presseartikel 2 350 000 Beschäftigte im Warnstreik! 3 Übersicht 1. Ausgangslage 2. Zugangsmöglichkeiten
MehrMittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit
Mittagsinfo am 09.02.2016 zum Thema Teilzeitarbeit Überblick über Rechtliche Grundlagen Voraussetzungen Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit Ablehnungsgründe für den Arbeitgeber Seite 1 Definition
MehrIG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für alle gewerblich, kaufmännisch und technisch Auszubildenden Edelmetallindustrie
MehrArbeitszeitkorridor vs. Rahmenzeit:
Arbeitszeitkorridor vs. Rahmenzeit: Tarifvertrag und Praxis 1 Grundlagen: 1.1 BetrVG 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen 87.1.2 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit Verteilung
MehrLohntarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg
Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Tarifgebiet Baden-Württemberg Abschluss: 23.01.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Kündbar zum: 30.09.2019 Frist: 1 Monat Mitglied
MehrLohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe
Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.06.2015 Zwischen dem und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.v., Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg, Vereinten
MehrErste Hinweise zum Verhandlungsergebnis der Tarifrunde 2018
Am Abend des 14. Februar 2018 haben METALL NRW und IG Metall NRW das zuvor am 6. Februar 2018 in Stuttgart - nach langen Verhandlungen und streitigen Auseinandersetzungen in der M+E- Tarifrunde 2018 -
MehrEinheitlicher Tarifvertrag über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens (ETV 13. ME)
Einheitlicher Tarifvertrag über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens (ETV 13. ME) in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 18. Dezember 2003 Zwischen METALL
MehrArbeitsrecht. 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI HI
TK Lexikon Steuern Sabbatjahr Arbeitsrecht 1 Kein genereller Anspruch auf Auszeit HI6421836 HI6421828 Auszeiten können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. So kommen zum einen die Gewährung
Mehrfür die chemische Industrie Ost vom 2. November 2011
für die chemische Industrie Ost vom 2. November 2011 Zwischen dem und der Arbeitgeberverband Nordostchemie e. V. Sozialpolitische Ausschüsse Berlin und Ost wird folgender Industriegewerkschaft Bergbau,
MehrDie Tarifbewegung der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie Stefan Schaumburg IG Metall Vorstand FB Tarifpolitik
Die Tarifbewegung der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie 2015 1 Die Tarifbewegung der IG Metall in der Metall- und Elektroindustrie 2015: Anlage der Tarifbewegung Ablauf der Tarifbewegung Das
MehrMANTEL TARIFVERTRAG. für Sicherheitsdienstleistungen in Schleswig-Holstein. vom 29. Januar 2014
Zwischen dem Laufzeit: gültig ab 01.03.2014 erstmals kündbar zum 31.12.2018 AVE vom.... ab...... BAZ Nr.. vom...... MANTEL TARIFVERTRAG für Sicherheitsdienstleistungen in Schleswig-Holstein vom 29. Januar
MehrArbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten. Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung,
Die Qualitätsoffensive der Evangelischen Kirche der Pfalz Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten Grundsatz Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen
MehrTARIFABSCHLUSS 2018 IN DER METALL- UND ELEKTRO-INDUSTRIE. Die neuen tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit: Mehr Flexibilität mehr Volumen
TARIFABSCHLUSS 2018 IN DER METALL- UND ELEKTRO-INDUSTRIE Die neuen tariflichen Regelungen zur Arbeitszeit: Mehr Flexibilität mehr Volumen INHALT VORWORT 2 BISHERIGE REGELUNGEN... RÜCKBLICK 4 DER TARIFABSCHLUSS...
MehrIG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Arbeiter und Angestellte Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss:
MehrSollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:
Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig
MehrErgänzungstarifvertrag für industrienahe Dienstleistungsbereiche in der AUDI AG
Zwischen dem und dem sowie der und der Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v. Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e. V. - Südwestmetall - - Bezirksleitung Bayern
MehrGesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
www.bayreuth.de Qualifizierung zum betrieblichen Pflegelotsen Gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz Arbeitsrechtliche Ansprüche Pflegezeitgesetz
MehrStruktur des Verhandlungsergebnisses
Struktur des Verhandlungsergebnisses TV Übernahme der Auszubildenden TV Förderjahr Sozialpartnervereinbarung Einstieg zum Aufstieg TV Leiharbeit Entgelt und Ausbildungsvergütung Massregelungsklausel, etc.
MehrSonderregelung Krankenhäuser. Anlage 4 zum KTD
Sonderregelung Krankenhäuser Anlage 4 zum KTD Nr. 1 Geltungsbereich (1) Diese Sonderregelung gilt für die in Krankenhäusern und Fachkliniken, in denen die betreuten Personen in ärztlicher Behandlung stehen,
MehrHandlungs- und Entscheidungsspielräume auf der betrieblichen Ebene im Rahmen des TV-V
Handlungs- und Entscheidungsspielräume auf der betrieblichen Ebene im Rahmen des TV-V ver.di TV-V Anwendertagung Frankfurt, 5. und 6. Juli 2016 Referent: Rüdiger Deppe, wissenswerk 1 Übersicht A) Tarifliche
MehrArbeitszeitflexibilisierung: Arbeitszeitkonten zum Nutzen der Beschäftigten gestalten!
Arbeitszeitflexibilisierung: Arbeitszeitkonten zum Nutzen der Beschäftigten gestalten! Veranstaltungsreihe Gute Arbeit gestalten - NRW 2020 voranbringen 14.06.2016 Silke Hoffmann TBS NRW Regionalstelle
MehrMehr Wahlrecht bei der Arbeitszeit
DOI: 10.5771/0342-300X-2018-4-326 Mehr Wahlrecht bei der Arbeitszeit Der Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie 2018 ROMAN ZITZELSBERGER WSI Mitteilungen 2018 Diese Datei und ihr Inhalt sind
MehrNeue Arbeitszeitpolitik Die Arbeitszeitkampagne der IG Metall
Vorstand Neue Arbeitszeitpolitik Die Arbeitszeitkampagne der IG Metall, Stand 19.2.2016 Gliederung 1. Ausgangssituation 2. Arbeitszeitpolitische Handlungsfelder 3. Neue Arbeitszeitpolitik - Arbeitszeitpolitische
MehrERA-ENTGELTABKOMMEN (EA)
ERA-ENTGELTABKOMMEN (EA) Abkommen vom 13. Mai 2016 über die ERA-Entgelte in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen
MehrMitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt. am 05. September 2016
Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt am 05. September 2016 Aktuelles Tarifgeschehen insbesondere auch mit Sicht auf Probleme und Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung
MehrSchichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR
Schichtarbeit Zukunft für Ärzte? Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 30. Juni 2016 Tägliche Arbeitszeit ArbZG 3: Die werktägliche
MehrARBEITSZEITPOLITIK UND GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN HEUTE. Arbeitszeit auf dem Prüfstand WSI-Arbeitszeittagung Dr.
ARBEITSZEITPOLITIK UND GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN HEUTE Arbeitszeit auf dem Prüfstand WSI-Arbeitszeittagung 2017 Dr. Hartmut Seifert Düsseldorf, 12. Juli 2017 Agenda Problemstellung Prinzipien und Regelungen
MehrDas Pflegezeitgesetz
Praxistag Das Pflegezeitgesetz 23.11.2011 - Ralf Dernbach, Agenda (Familien-)Pflegezeit Pflegezeitgesetz seit 1. Juli 2008 Familienpflegezeit ab 2012 Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen weitere
MehrVerhandlungsergebnis vom 06. März für die Eisen- und Stahlindustrie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Dillenburg
Verhandlungsergebnis vom 06. März 2013 für die Eisen- und Stahlindustrie von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Dillenburg I (Tariflöhne) 1. Mit Wirkung vom 01.03.2013 wird der Ecklohn gem.
MehrTarifabschluss Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit in der Metall- und Elektroindustrie
Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit in der Metall- und Elektroindustrie KONTAKT ME Saar Verband der Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes e. V. Harthweg 15 66119 Saarbrücken Hessenmetall Verband
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachtarbeitszuschlag Deutscher Bundestag WD /17
Nachtarbeitszuschlag 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Nachtarbeitszuschlag Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 16. Oktober 2017 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Die Wissenschaftlichen Dienste des
MehrStärkung der Tarifbindung durch Tarifpolitik Erfahrungen aus der Metallindustrie 22. September 2016, Düsseldorf
Tarifpolitische Tagung des WSI 2016 Stärkung der Tarifbindung durch Tarifpolitik Erfahrungen aus der Metallindustrie 22. September 2016, Düsseldorf Tarifbindung geht zurück Mitglieder von Gesamtmetall
Mehr1 Zielsetzung. 2 Geltungsbereich. 3 Regelungsgegenstand
3.4.1 1 Zielsetzung Die Unternehmensleitung und der Betriebsrat der Momentive Performance Materials GmbH ("MPM") am Standort Leverkusen vereinbaren - entsprechend des 6 Nr. 2 (Umkleidezeit) MTV der chemischen
Mehr