Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie im Überblick

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1 Das Tarifergebnis 2018 für die Metall- und Elektroindustrie im Überblick

2 Ein langer Weg zum Tarifergebnis Gewerkschaftstag 2015 Handlungsfähigkeit bei Arbeitszeit stärken! Beschäftigtenbefragung 2017 Mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit Mein Leben meine Zeit. Arbeit neu denken. Die Arbeitszeit-Kampagne der IG Metall Für Arbeitszeiten, die zum Leben passen. Sicher, gerecht und selbstbestimmt Tarifbewegung MuE 2017/18 Einstieg in eine neue Arbeitszeitpolitik: Selbstbestimmung Vereinbarkeit Gesundheit 2

3 Arbeitszeiten, die zum Leben passen Unsere Ziele Sicher Sichere Beschäftigungsverhältnisse Planbarkeit der Arbeitszeit Zeit für Qualifizierung und Weiterbildung Gerecht Vergütung geleisteter Arbeit Gleiche Teilhabechancen Angleichung der Arbeitszeiten in Regionen und Branchen Selbstbestimmt Lebensphasenorientierte Arbeitszeiten Rückkehrrecht auf Vollzeit Mehr Zeitsouveränität / bessere Vereinbarkeit 3

4 Arbeitszeiten, die zum Leben passen Übersicht Forderungspaket Erhöhung der Entgelte um 6 Prozent Entgeltforderung Individueller Anspruch auf kurze Vollzeit Entgeltausgleich für bessere Vereinbarkeit Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen Entgeltausgleich für bessere Gesundheit Bei besonderen Belastungen und/oder in Schichtarbeit Arbeitszeitforderung AZ-Verlängerung im Rahmen der Quote begrenzen, Einfluss des BR stärken Freistellung vor Prüfungen Leistungsdruck begrenzen: Initiativrechte/ MBR des BR für Personalausgleich Rahmen für mobiles Arbeiten schaffen Perspektive Angleichung Ost Weitere Themen, die im Rahmen der Verhandlungen geregelt werden sollten 4

5 Miteinander für Morgen, gemeinsam erreicht Warnstreikende aus Betrieben Warnstreikende aus 280 Betrieben bei den ganztägigen Warnstreik 5

6 Der Abschluss im Überblick Einmalzahlung im März

7 Mehr Geld 7

8 Mehr Geld MITEINANDER ERREICHT 4,3 % ab April Einmalzahlung / 70 Azubis Ab 2019 Tarifliches Zusatzgeld 27,5 % eines Monatseinkommens In ,3 % Festbetrag der Eckentgeltgruppe* als Azubis Wird zu Festbetrag (soziale Komponente) tarifdynamisch dauerhaft Ab 2020 jährlich Tarifliches Zusatzgeld 27,5 % eines Monatseinkommens * nach Tarifgebiet unterschiedlich 8

9 Mehr Geld I. Einmalzahlung und Tariferhöhung 100 Einmalzahlung im März 2018: Anspruch haben Beschäftigte, die zwischen 1. und 31. März 2018 in Vollzeit gearbeitet haben Teilzeitbeschäftigte und Beschäftigte in Altersteilzeit erhalten den Betrag anteilig zu ihrer vertraglichen Arbeitszeit Auszubildende erhalten 70,- Euro Auszahlung erfolgt mit der nächstmöglichen Entgeltabrechnung Tariferhöhung: Die Entgelttabellen erhöhen sich ab dem 1. April 2018 um 4,3 Prozent Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ebenfalls um 4,3 Prozent, analog der Anbindungsprozente 9

10 Mehr Geld II. Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG mit Zusatzbetrag) Das tarifliche Zusatzgeld ist eine neue, tarifliche Einmalzahlung - vergleichbar mit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ab 2020 (inkl. Zulagen) 27,5 % Monatseinkommen 27,5 % Monatseinkommen (inkl. Zulagen) 400 Tarifdynamischer Zusatzbetrag (ZUB / T-ZUG (B)) Festbetrag in Höhe 12,3 % des Grund- Eckentgeltes* * nach Tarifgebiet unterschiedlich 10

11 Mehr Geld auch für Azubis II. Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG mit Zusatzbetrag für Azubis) Wie wird der Betrag für die Auszubildenden berechnet? 2019 ab ,5 % Ausbildungsvergütung 27,5 % Ausbildungsvergütung Beispiel Tarifgebiet Thüringen 200 Tarifdynamischer Zusatzbetrag (ZUB / T-ZUG (B) Festbetrag in Höhe von 12,3 % des Grund- Eckentgeltes* X 12,3 % x EG 5 x 0,35 = Zusatzbetrag 1. AJ 0,37 = 2. AJ 0,39 = 3. AJ 0,41 = 4. AJ Anbindungsprozente * nach Tarifgebiet unterschiedlich 11

12 Mehr Geld II. Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG mit Zusatzbetrag) Das tarifliche Zusatzgeld wird in einem neuen Tarifvertrag T-ZUG geregelt: Wer hat Anspruch auf das tarifliche Zusatzgeld? Alle Beschäftigten inklusive der Azubis, die zum Auszahlungstag (31. Juli jeden Jahres) mindestens 6 Monate dem Betrieb angehört haben (Ausbildungszeit zählt voll zur Beschäftigungszeit, BAG vom AZR 139/99) Wann erfolgt die Auszahlung? Die Auszahlung der Beträge erfolgt am 31. Juli eines Kalenderjahres*. Abweichend kann der Termin per Betriebsvereinbarung festgelegt werden, spätestens 30. September eines Kalenderjahres Differenzierungsmöglichkeit Zusatzbetrag (ZUB / T-ZUG (B)): Mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien kann in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Situation der Betrag bis zu 5 Monate verschoben werden oder ganz oder teilweise nicht zur Auszahlung gebracht. * in einigen Tarifgebieten ist geregelt: Auszahlung mit der Juli-Abrechnung 12

13 Arbeitszeiten, die zum Leben passen 13

14 Arbeitszeiten, die zum Leben passen Mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit: I. II. 14

15 Arbeitszeiten, die zum Leben passen I. Verkürzte Vollzeit Der Anspruch Beschäftigte mit einer vereinbarten Arbeitszeit von 35/38 Std. (normale Vollzeit) oder höher (verlängerte Vollzeit), haben einen Anspruch auf die verkürzte Vollzeit auf bis zu 28 Stunden/Woche für mindestens 6 bis max. 24 Monate Verkürzung muss volle Stunden betragen, 3,5 Std. bzw. halbe Tage sind möglich Beginn der verkürzten Vollzeit jeweils zum 1. eines Quartals Anspruch entsteht nach einer Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren Kann wiederholt in Anspruch genommen werden 35 Std/ Woche (oder mehr) auf bis zu 28 Std/ Woche 15

16 Arbeitszeiten, die zum Leben passen I. Verkürzte Vollzeit Das Verfahren im Betrieb Spätestens 6 Monate vor Beginn, stellt ein/e Beschäftigte/r einen Antrag auf verkürzte Vollzeit; erstmalig am 30. Juni 2018 für eine Verkürzung zum 01. Januar 2019 Stellt der Arbeitgeber fest, dass das entfallende Arbeitsvolumen voraussichtlich nicht mit der entsprechenden Qualifikation kompensiert werden kann, hat er dies zeitnah dem/der Beschäftigten mitzuteilen; der/die Beschäftigte kann den Betriebsrat hinzuziehen. Arbeitgeber und Betriebsrat prüfen, ob die erwünschte Arbeitszeitabsenkung zu einem späteren Zeitpunkt oder auf einem anderen, vergleichbaren Arbeitsplatz möglich ist. Wird hierbei keine Einigung erzielt, kann der Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Beginn den Antrag ablehnen. Der Arbeitgeber kann den Antrag auch ablehnen, wenn bereits 10 % der Beschäftigten von der verkürzten Vollzeit Gebrauch machen. 16

17 Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. T-ZUG Wahloption Tarifliche Freistellungszeit in besonderen Fällen in Zeit nehmen 17

18 Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit für Schichtbeschäftigte 3-Schicht / Nachtschicht 3-Schicht und Nachtschicht Wahloption 8 freie Tage statt T-ZUG Anspruch haben Beschäftigte: mit vereinbarter Arbeitszeit von mindestens 35/38 Stunden, mit einer mindestens 5-jährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit mindestens 3 Jahre üblicherweise in Schicht gearbeitet voraussichtlich im nächsten Jahr in entsprechender Schicht beschäftigt Anspruch wiederholbar, solange voraussichtlich im Folgejahr in Schicht gearbeitet wird Antrag bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr 18

19 Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit für Schichtbeschäftigte Wechselschicht Wechselschicht Wahloption 8 freie Tage statt T-ZUG Anspruch haben Beschäftigte: mit vereinbarter Arbeitszeit von mindestens 35/38 Stunden, in 2019: mit 15-jähriger Betriebszugehörigkeit und mindestens 10 Jahre in Schicht ab 2020: mit 7-jähriger Betriebszugehörigkeit und mindestens 5 Jahre in Schicht voraussichtlich im nächsten Jahr in entsprechender Schicht beschäftigt Anspruch wiederholbar, solange voraussichtlich im Folgejahr in Schicht gearbeitet wird Antrag bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr 19

20 Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit in besonderen Fällen Kind Kind Wahloption 8 freie Tage statt T-ZUG Anspruch haben Beschäftigte: mit vereinbarter Arbeitszeit von mindestens 35/38 Stunden und/oder Vollzeitbeschäftigte, die nach dem ihre Arbeitszeit reduzieren oder in verkürzte Vollzeit wechseln erstmalig mit einer mindestens 2-jährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Antragsstellung (Elternzeit zählt als Betriebszugehörigkeit) Zweimaliger Anspruch pro Kind zur Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr im eigenen Haushalt lebend Antrag bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr 20

21 Arbeitszeiten, die zum Leben passen: II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit in besonderen Fällen Pflege Pflege Wahloption 8 freie Tage statt T-ZUG Anspruch haben Beschäftigte: mit vereinbarter Arbeitszeit von mindestens 35/38 Stunden und/oder Vollzeitbeschäftigte, die nach dem ihre Arbeitszeit reduzieren oder in verkürzte Vollzeit wechseln erstmalig mit einer mindestens 2-jährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Antragsstellung Zweimaliger Anspruch pro zu pflegendem Angehörigen Angehörige ersten Grades (Eltern/Kind), Ehe-/Lebenspartner, Schwiegereltern Ab Pflegegrad 1 (früher Pflegestufe 0) Antrag bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr 21

22 Arbeitszeiten, die zum Leben passen: II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit in besonderen Fällen Sonderfall akuter Pflegefall Wahloption 8 freie Tage statt T-ZUG Akutpflege Ankündigungsfrist 10 Tage, freie Tage ab Folgemonat möglich Im Anschluss an die 10 Tage Pflegezeit nach 2 Abs. 1 Pflegezeitgesetz Ärztliches Attest, das bescheinigt, dass Pflegegrad 1 voraussichtlich erreicht wird Pflegefall tritt auf 10 Tage PflegeZG bis zu 8 freie Tage Monat Monat 22

23 Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit Wie funktioniert die Inanspruchnahme? Inanspruchnahme in Form von ganzen Tagen, vergleichbar dem Verfahren bei der Urlaubsnahme. Arbeitgeber und Beschäftigte können sich einvernehmlich auch auf eine hiervon abweichende Inanspruchnahme verständigen (z.b. Stunden). Bei der zeitlichen Festlegung der Freistellung sind die Wünsche der Beschäftigten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu berücksichtigen (analog Urlaub). Der Freistellungsanspruch beträgt 8 Tage für Beschäftigte, bei denen sich die Arbeitszeit regelmäßig auf 5 Tage pro Woche verteilt (analog Urlaub). Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist während der Freistellungszeit unzulässig. 23

24 Arbeitszeiten, die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit Störfälle / Besonderheiten Keine Übertragbarkeit dafür Auszahlung: Kann der Freistellungsanspruch aus personenbedingten Gründen nicht oder nicht vollständig im Kalenderjahr genommen werden (z.b. Krankheit), verfällt der Freistellungsanspruch. Die nicht realisierten Freistellungstage werden anteilig als tarifliches Zusatzgeld gemäß 2 TV T-ZUG ausgezahlt. Akuter Pflegefall tritt erst nach Auszahlung des T-ZUG auf In diesem Fall kann die betriebliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) entsprechend um den Wert der tariflichen Freistellungszeit verringert werden. Bei Ende des Arbeitsverhältnisses Endet das Arbeitsverhältnis nach Entnahme der Freistellungstage und vor dem Auszahlungstag des T-ZUG, ist die Differenz mit dem Arbeitsentgelt zu verrechnen. 24

25 Arbeitszeiten die zum Leben passen II. Wahloption: tarifliche Freistellungszeit Wahloption im Betrieb möglich machen Antrags-Verfahren: Antragschluss für die Wahloption T-ZUG für das Folgejahr ist jeweils der 31. Oktober. Betrieblich sollte das Antrags-Verfahren entsprechend geregelt werden. Ausgleich für entfallendes Arbeitsvolumen: BR und Arbeitgeber haben bis zum 31. Dezember anhand der vorliegenden Anträge zu erörtern, wie das entfallende Arbeitsvolumen ausgeglichen werden kann. Laut Tarifvertrag sind dazu insbesondere folgende Instrumente zu berücksichtigen: Vereinbarung von Mehrarbeit Anwendung des Volumenmodells Nutzung von Arbeitszeitkonten Auszahlung von Zeitguthaben bis zu 50 Std. laut Mantel-TV Darüber hinaus sollten weitere/andere betriebliche/tarifliche Instrumente genutzt werden, z. B: Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeit Unbefristete Übernahme der Ausgebildeten Personalbemessung / Einstellungen Qualifizierung 25

26 Tarifvertrag Mobiles Arbeiten (TV-MobA) 26

27 TV Mobiles Arbeiten Ziel und Begriffsbestimmung im Tarifvertrag Mobiles Arbeiten soll dazu beitragen, die Vereinbarkeit der Arbeitstätigkeit und der persönlichen Lebensführung zu verbessern und eine flexible Gestaltung von Arbeitszeit und -ort im privaten sowie betrieblichen Interesse zu ermöglichen. Mobiles Arbeiten umfasst alle arbeitsvertraglichen Tätigkeiten, die zeitweise (flexibel) oder regelmäßig (an fest vereinbarten Tagen) außerhalb der Betriebsstätten durchgeführt werden. Es ist nicht auf Arbeiten mit mobilen Endgeräten beschränkt. Mobiles Arbeiten umfasst nicht Tätigkeiten oder Arbeitsformen, die aufgrund ihrer Eigenart außerhalb des Betriebs zu erbringen sind, z.b. Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Telearbeit (regelm. Home-Office), Vertriebs-, Service- und Montagetätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten. 27

28 TV Mobiles Arbeiten (Wenn Dann ) Tarifliche Rahmenbedingungen Die Betriebsparteien können mobiles Arbeiten durch freiwillige Betriebsvereinbarung vereinbaren. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: Keine Nachteile durch Mobiles Arbeiten für Beschäftigte Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitregelungen Recht auf Nicht- Erreichbarkeit Teilnahme an Abteilungs-, oder Betriebsversammlungen Geltung gesetzliche Unfallversicherung Arbeit an Urlaubstagen ist unzulässig Qualifizierung zu den technischen Anwendungen der mobilen Arbeit, soweit erforderlich 28

29 TV Mobiles Arbeiten (Wenn Dann ) Inhalte der freiwilligen Betriebsvereinbarung In der Betriebsvereinbarung ist zu regeln, unter welchen Voraussetzungen mobiles Arbeiten durchgeführt und in Anspruch genommen werden kann: Verständigung über Lage, Zeitraum und Häufigkeit des Mobilen Arbeitens Die Interessen des Beschäftigten sind zu berücksichtigen Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit Folgendes kann geregelt werden: Lage der Arbeitszeit, betriebliche Präsenz Arbeitsmittel, Datenschutz Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Konfliktlösungsmechanismus 29

30 TV Mobiles Arbeiten (Wenn Dann ) Ausnahmeregelungen Die regelmäßige Arbeitszeit gemäß der entsprechenden Ziffern des Manteltarifvertrags verteilt sich für Beschäftigte in mobiler Arbeit auf Werktage von Montag bis Freitag. Zur Vor- und Nachbereitung dürfen Beschäftigte auf freiwilliger Basis auch am Samstag mobil arbeiten. Mehrarbeit während mobiler Arbeit ist nur zuschlagspflichtig, wenn diese vom Vorgesetzten beantragt und nach Genehmigung durch den Betriebsrat angeordnet wurde. Die Zuschlagshöhe richtet sich nach der entsprechenden Ziffer des Manteltarifvertrags. Beschäftigte in mobiler Arbeit haben keinen Anspruch auf Spätschicht- und Nachtzuschläge, es sei denn, die Spät- bzw. Nachtarbeit ist ausdrücklich durch den Vorgesetzten angeordnet oder es wurde für entsprechende Zeiten auf Veranlassung des Vorgesetzten ausdrücklich Erreichbarkeit vereinbart und der Beschäftigte erbringt in diesen Zeiten Arbeitsleistungen. Bei Abschluss einer BV zu mobiler Arbeit verkürzt sich die Ruhezeit der Beschäftigten in mobiler Arbeit auf bis zu neun Stunden, wenn sie Arbeitsende oder Arbeitsbeginn selber festlegen können (Öffnungsklausel Arbeitszeitgesetz). In diesem Fall ist innerhalb von sechs Monaten eine entsprechende Verlängerung der Ruhezeit einzuhalten. 30

31 Hier könnte man den (kurzen) Film zum Abschluss einbinden iew_71334.htm 31

32 Danke für die Aufmerksamkeit! 32

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