Veranstaltungsinhalte
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- Liane Geiger
- vor 8 Jahren
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1 Veranstaltungsinhalte - Sozialversicherung - Privatversicherung - Rechtsgrundlagen - Besonderheiten / Anwendungsbereich des VVG I. VERSICHERUNGSVERTRIEB 1. Die Anspruchsgrundlagen bei Beratungsfehlern 1.1 Ansprüche gegen den Versicherer 1.2 Ansprüche gegen den Versicherungsvertreter ( Eigenhaftung des Agenten) Fallbeispiel Rechtssprechung 2. Grenzen der Beratungshaftung Anscheinsvollmacht / Duldungsvollmacht - Haftung des Versicherers ( Lit.: Reiff, r+s 1998, 89 ff. ) 3. Makler a) Begründung b) Vertragsverhältnisse Pflichten des Versicherungsmaklers (BGH, VersR 1985, 930) Rechtsprechung c) Haftung Voraussetzungen Haftungsausschlüsse II. VERSICHERUNGSVERTRAG 1. Allgemeines Vertragsabschluss Billigungsklausel ( 5 VVG) Besonderheiten 2. Parteien des Versicherungsvertrages a) Grundsatz b) Fremd- oder Eigenhaftung c) Klagebefugnis in der BAV d) Rückwirkender Wegfall
2 3. AVB s a) Was sind AVB? b)rechtliche Anforderungen an die Gestaltung von AVB Vorgaben des VAG: 10, 10a II VAG Vorgaben des AGB-Rechts: 305c I, II, 307 ff. BGB c) Einzelne Probleme bei der Anwendung des 5a VVG d) Rechtsprechung zu 5a VVG e) (Teil-)Widerspruch gegen einzelne AVB ist nicht möglich f) Zur Widerspruchsbelehrung g) Auslegung von AVB ivb 4. Beendigung und Änderung des Versicherungsvertrags a) Zeitablauf (bei Zeitverträgen) b) Rücktritt Rücktritt des VR bei Nichtzahlung der Erst- / Einmalprämie ( 38 I 1 VVG); u.u. Rücktrittsfiktion gem. 38 I 2 VVG Rücktritt des VR wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten ( 16 II VVG) Rücktritt des VN vom Lebensversicherungsvertrag gem. 8 V VVG c) ordentliche Kündigung Zeitverträge mit Verlängerungsklausel ( 8 I VVG): idr. 3-Monats-Frist in AVB vorgesehen; KH: 1 Monat vor Ablauf ( 9 V 2 PflVG) dauernde Vers.: Kü. auf den Schluss der VersPeriode mit Frist 8 II VVG langfristige: 8 III VVG d) außerordentliche Kündigung Prämienerhöhung aufgrund einer Prämienerhöhungsklausel ohne Änderung des Versicherungsschutzes: 31 VVG im VFall (z.b. 96 VVG) aus wichtigem Grund e) Vertragsaufhebung (vgl. OLG Koblenz, r+s 1993, 68 f.) f) Wegfall der versicherten Interesses Lit.: Sommer, Mangel des Interesses nach 68 VVG, 2002 g) Konkurs des VR: VersVertrag ist idr. 1 Mo. nach Konkurseröffnung beendet ( 13 VVG) des VN: Kündigungsrecht des VR ( 14 VVG) 5. Nichteinbeziehung überraschender Klauseln in der a) Lebens- und BU-Versicherung b) Krankheitskostenversicherung c) Krankentagegeldversicherung d) Reisekrankenversicherung e) Unfallversicherung f) Kraftfahrzeugversicherung g) Haftpflichtversicherung
3 6. Auslegung von Versicherungsbedingungen 7. Klauselverbote 8. Fälligkeit der Erstprämie/Prämienrecht 9. Verjährung ( 12 I, II) 10. Obliegenheitenrecht im Überblick a) Rechtsnatur der Obliegenheiten 11. vorvertragliche Anzeigepflicht des VN a) Inhalt der gesetzlichen Regelung -VN hat gefahrerhebliche Umstände bis zum Vertragsabschluss anzuzeigen -Umstände, nach denen VR schriftlich fragt, gelten im Zweifel als gefahrerheblich - Verletzt VN die Anzeigepflicht (Beweislast VR) Rücktrittsrecht des VR - wenn VN schuldhaft die Anzeigepflicht verletzte - wenn VR von den Umständen keine Kenntnis hatte ( 16 III VVG). Leistungsfreiheit des VR: Kausalitätserfordernis ( 21 VVG) b) Rechtsprechung c) Grenzen von Auge und Ohr d) Wichtige Entscheidungen Rechtsprechung BGH, r+s 1990, 101: Wenn VN substantiiert geltend macht, er habe den Versicherungsagenten zutreffend informiert, kann der VR den Beweis des objektiven Tatbestands einer Verletzung der Anzeigepflicht nicht allein mit der Vorlage des unzutreffend ausgefüllten Formulars führen. OLG Frankfurt, r+s 2003, 29: Hat der Versicherungsagent den Antrag nach Angaben des VN ausgefüllt, hat der VR nachzuweisen, dass der VN den Agenten unzutreffend informierte. Kann der Versicherungsagent sich nicht mehr an Details erinnern, geht dies zu Lasten des VR. BGH, r+s 2003, 53: Die Beweislast für eine den schriftlichen Antrag ergänzende mündliche Willenserklärung auf Erweiterung des Versicherungsschutzes trägt der VN auch dann, wenn der Agent des VR den Antrag ausgefüllt hat. Die Grundsätze der Kenntniszurechnung im Rahmen der Auge-und-Ohr-Rechtsprechung führen nicht zu einer Verschiebung der Beweislast. OLG Hamm, VersR 2003, 1113: Die Grundsätze der Auge-und-Ohr- Rechtsprechung gelten auch dann, wenn der Mitarbeiter eines Finanzdienstleisters in Untervollmacht eines in die Vertriebsorganisation des VR eingebundenen Versicherungsagenten den Antrag aufnimmt. 12. Gefahrerhöhungen und Mitteilungspflichten
4 III. DIE EINZELNEN SPARTEN 1. Allgemeine Haftpflichtversicherung 2. Lebensversicherung Besonderheiten beim Bezugsrecht Versicherungsfall Besondere Todesursachen Suizid kriegerische Ereignisse Herbeiführung des Todes durch VN oder Begünstigten 3. Private Krankenversicherung a) versicherte Gefahren b) Umfang und Begrenzung des Versicherungsschutzes c) Übermaßregelung d) Subsidiaritätsregelung e) Obliegenheiten des VN f) Aufklärungspflichten g) Kündigungsmöglichkeiten 4. Private Krankentagegeldversicherung a) Umfang b) Ausschlüsse aa) alkoholbedingte Bewusstseinsstörung bb) Schwangerschaft/Mutterschutz cc) Wohnsitzklausel dd) Kur c) Wegfall der Versicherungsfähigkeit d) Berufsunfähigkeit e) Altersrente f) Obliegenheiten g) Regressmöglichkeiten
5 5. Unfallversicherung a) Versicherungsumfang b) Unfallbegriff c) Unfallfiktion d) Ausschlüsse aa) Trunkenheit im Straßenverkehr bb) Unfälle außerhalb des Straßenverkehrs cc) chemische Mittel / Drogen dd) Anfälle ee) Ausnahmezustände e) Bauch- und Unterleibsbrüche f) Schädigungen der Bandscheiben g) Blutungen innerer Organe h) psychische Reaktionen i) Invaliditätsfeststellung und Gliedertaxe j) Vorinvalidität k) Mitwirkungsanteil l) unfallbedingter Tod und Tod aus unfallfremden Ursachen binnen Jahresfrist IV. VERMITTLERRICHTLINIE
Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis... XIII
Literaturverzeichnis... XIII I. Einleitung...1... 1 1. Vermittlergesetz (BGBl.2006 I,S.3232)...4... 2 a) Generelle Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler gemäß 34dAbs. 1GewO... 4... 2 Historie...
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