Untersuchung zum Abstandsgebot nach 50 BImSchG bei Seveso-II- Betrieben (Abstandsgutachten)

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1 Bebauungspläne 11-47a-c (ehemals Bebauungsplan [Karlshorst-West]) im Bezirk Lichtenberg von Berlin Untersuchung zum Abstandsgebot nach 50 BImSchG bei Seveso-II- Betrieben (Abstandsgutachten) im Auftrag des Bezirksamts Lichtenberg von Berlin; Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt & Verkehr, Amt für Planen & Vermessen; FB Stadtplanung Bearbeitet durch: Dipl.-Ing. Jürgen Farsbotter Tel Dipl.-Ing. Sibylle Mayer Tel Bekannt gegebene Sachverständige nach 29a BImSchG TÜV NORD Systems GmbH & Co KG Unternehmensgruppe TÜV NORD Langemarckstraße 20; Essen Seite: 1

2 Darstellung der Ergebnisse Abstandsgutachten Aufgabenstellung Untersuchungsansatz Ergebnisse Schlussfolgerungen Seite: 2

3 Aufgabenstellung Erstellung eines Gutachtens mit dem Ziel, der Bestimmung des angemessenen Abstands (Schutzabstand) nach Art 12 der Seveso-II-Richtlinie für die vorhandene Kraftwerksanlage, der Bestimmung von Auswirkungen denkbarer Störungen (Stofffreisetzung, Brand, Explosion) im Bereich des geplanten Kraftwerks und der sich daraus ergebenden Gefährdungsbereiche der Bewertung der Verträglichkeit der bestehenden und der geplanten Anlage mit den geplanten schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld der Erarbeitung von Vorschlägen zur Sicherung angemessener Abstände oder zur Minderung eventueller planerischer Konflikte Seite: 3

4 Aufgabenstellung - Istfall Vorhandenes Kraftwerk Istfall Bestimmung der Gefahrenpotentiale Bestimmung angemessener Abstände (Schutzabstände) mit Detailkenntnissen gemäß Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit Ursachenunabhängiges Referenz-Szenario Auswirkungsbegrenzenden Maßnahmen Ausbreitungsrechnungen nach VDI 3783 Beurteilungswerte ERPG 2. Ermittlung der in die Abstände fallenden schutzbedürftigen Nutzungen Beurteilung: Vereinbarkeit Bestandskraftwerk./. geplante Nutzungen. Maßnahmenvorschläge zur Konfliktminderung, bspw. techn. Maßnahmen; Nutzungsbeschränkungen im Plangebiet Seite: 4

5 Aufgabenstellung - Planfall Geplante Versorgungsfläche (Kraftwerk) Planfall Festlegung von Szenarien möglicher Unfälle/Havarien mit Außenwirkung In Anlehnung an die Leitfäden der Kommission für Anlagensicherheit Ermittlung der dabei zu erwartenden Einwirkungsbereiche Ermittlung der in diese fallenden schutzbedürftigen Nutzungen Beurteilung: Vereinbarkeit gepl. Kraftwerk./. Nutzungen. Soweit notwendig: Maßnahmenvorschläge zur Konfliktminderung Seite: 5

6 Achtungsgrenzen Bestandsanlage, aber OHNE Detailkenntnisse Seite: 6

7 Gefahrenpotentiale Zu betrachten Schwefeldioxid und Chlor (sowie Auswirkungen eines Brandes) Nicht zu betrachten u. a. Acetylen (100 kg), Wasserstoff (unter 100 kg), Propan oder Erdgas (ca. 750 kg), Sauerstoff (ca. 200 kg) Ammoniaklösung,. bis 25 Gew.-%, bis ca kg) Hydrazinlösung (Levoxin ), bis 15 Gew.-% Seite: 7

8 Schutzabstände Rot Brand 170 Meter Gelb SO2 300 Meter, Chlor 200 Meter Blau Plangebiet Seite: 8

9 Kleinleckagen Ansprechen Sicherheitsventil z. B. Auslaufendes Fass z. B. Auslaufen größeres Gebinde LUP-Störfall Worst-Case-Störfall (Freisetzen größte zusammenhängende Menge) Bedeutung der Achtungsgrenzen Anmerkungen Die Achtungsgrenzen basieren auf sog. Dennoch Störfällen und nicht auf denkbaren Störungen (wie sie im Sicherheitsbericht dargestellt werden) und auch nicht auf Katastrophenschutz -Szenarien Denkbare Störungen Dennoch Störfälle Seite: 9

10 Achtungsgrenzen Planfall, ohne Detailkenntnisse Plan Keine Abstände festgelegt, da kein Seveso-II-Betrieb Seite: 10

11 Relevante Gefahrenpotentiale der GuD-Anlage Plan Freisetzung von Schwefeldioxid (Bestandsanlage, bestimmend) Brand / Explosion von Brennstoffen / Hilfsbrennstoffen (Umweltgefährdung durch Störfallstoffe ) Freisetzung von Ammoniak(wasser) Theoretisch mögliche andere Stoffe (Planfall) Hilfschemikalien (Wasseraufbereitung, ) Seite: 11

12 GuD-Anlage Plan Auf Basis der vorliegenden Grobplanung qualitative Abschätzungen Abstände nach Rechtsvorgaben / Regelwerk usw.: Ex-Zonen um störungsbedingte Gasaustritte: < 10 Meter Lagerung von Flüssiggas (TRB 801 Nr. 25A): < 60 Meter Chlorlager: < 25 Meter Berechnung von denkbaren Störungen: Ansprechen von Sicherheitsventilen Erdgasreduzierstation: < 20 Meter 100 Mg-Flüssiggasbehälter, DN 80: 40 Meter Chlorfass: 30 Meter jeweils ohne spezielle störungsbegrenzende Maßnahmen und bei (nur)durchschnittlicher Ausführung Seite: 12

13 Plan: Einwirkungsbereiche möglicher Unfälle / Havarien Plan Einige willkürliche 30-m-Gefahrenpotentiale Seite: 13

14 GuD-Anlage Plan Situation: Überbaubare Grundstücksflächen liegen im Wesentlichen im Norden. Deren vorgesehener Abstand (Baugrenzen innerhalb der Versorgungsfläche zu Nutzungen außerhalb der Versorgungsfläche) beträgt : - im Osten 5 m, - im Westen 5 bis 15 m, - im Norden 25 m und - im Süden 65 m oder mehr. Ergänzend liegen direkt am Blockdammweg vergleichsweise sehr kleine überbaubare Grundstücksflächen. Eine Nutzung der dortigen bestehenden oder zu errichtenden Gebäude im Rahmen des verfahrenstechnischen Funktionszusammenhangs des GuD- Heizkraftwerks ist vernünftigerweise auszuschließen. Ergebnis: Die Detailumsetzung der notwendigen Abstände wird im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft. Durch sinnvolle Anordnung der Anlagenkomponenten innerhalb der Baugrenzen ist die Einhaltung der Abstände nach außen hin und innerhalb sicher möglich. Seite: 14

15 Folgerungen - Bestand Keine schutzbedürftigen Nutzungen betroffen; keine zu lösenden Konflikte! Seite: 15

16 Folgerungen - GuD Plan Bei sachgerechter Anordnung (und Anlagenausführung) keine Konflikte aufgrund des Gefährdungspotentials der Anlage und Auswirkungen möglicher Unfälle zu erwarten Seite: 16

17 Bebauungspläne 11-47a-c (ehemals Bebauungsplan [Karlshorst-West]) im Bezirk Lichtenberg von Berlin Untersuchung zum Abstandsgebot nach 50 BImSchG bei Seveso-II- Betrieben (Abstandsgutachten) im Auftrag des Bezirksamts Lichtenberg von Berlin; Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt & Verkehr, Amt für Planen & Vermessen; FB Stadtplanung Danke für Ihre Erstellt durch: Dipl.-Ing. Jürgen Farsbotter Dipl.-Ing. Sibylle Mayer Bekannt gegebene Sachverständige Aufmerksamkeit nach 29a BImSchG TÜV NORD Systems GmbH & Co KG Unternehmensgruppe TÜV NORD Langemarckstraße Essen Seite: 17

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