Überwachung trägt präventiven Charakter mit dem Ziel Gesetzesverstöße zu verhüten, zu unterbinden oder gesetzwidrige Zustände zu beseitigen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Überwachung trägt präventiven Charakter mit dem Ziel Gesetzesverstöße zu verhüten, zu unterbinden oder gesetzwidrige Zustände zu beseitigen."

Transkript

1 Aufgaben amtlicher Überwachung im Weinbereich Kontrolle marktordnungsrechtlicher Vorschriften Gewährleistung des lauteren Wettbewerbs zwischen den Vermarktern von Erzeugnissen Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden und jedweder sonstiger Benachteiligung (insbesondere Täuschung) Überwachung trägt präventiven Charakter mit dem Ziel Gesetzesverstöße zu verhüten, zu unterbinden oder gesetzwidrige Zustände zu beseitigen. Gegenstand der Weinüberwachung sind: Überwachung der Urproduktion (Anbau- und Erntekontrolle) Überwachung von Herstellung, Lagerung und des Inverkehrbringens, einschließlich Ein- und Ausfuhr Prüfung der Beschaffenheit von Erzeugnissen (Sinnenprobe, chemische Analyse) Prüfung der Kennzeichnung

2 Grundlage amtlicher Weinüberwachung in Deutschland: Europäisches Weinrecht Weinrecht stellt in Deutschland eigenständiges Rechtsgebiet dar. Nicht anwendbar ist das LFGB und Folgebestimmungen. -Gemeinschaftsrecht: VO(EG) Nr. 178/2002 ( allg. Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts) VO(EG) Nr (VO über die einheitliche gemeinsame Marktorg.) VO(EG) Nr. 606/2007 (VO über önologische Verfahren) VO(EG) Nr. 607/2007 (Bezeichnungs-VO) VO(EG) Nr. 1601/1991 (arom. weinh. Getr.) diverse weitere EG-VO, Abkommen mit Drittländern - Bundesrecht: Weingesetz, Weinverordnung, Wein-Überwachungs-VO, Fertigpackungs-VO - Landesrecht Landes-VO zur Durchführung des Weinrechts/Sachsen-Anhalt

3 Bsp.:Önologische Verfahren und Behandlungen Anh. XVa der VO 1234/2007: Anreicherung, Säuerung, Entsäuerung, Süßung Art. 3 der VO 606/2009: Hefen, Belüftung, Thermische Behandlung, Zentrifugieren, Filtrieren, Kohlendioxid, Schwefelung, Sorbinsäure, Ascorbinsäure, Citronensäure, Klären, Blauschönen, Gummi arabicum, Hefenährsalze, DL-Weinsäure, Kaliumbitartrat, Kupfersulfat, Heferindenzub., PVPP, Milchsäurebact., usw.

4 Grenzwerte für bestimmte Stoffe bzw. Behandlungen bei Erzeugnissen des Weinrechts (Bsp.) Sorbinsäure Schwefeldioxid Flüchtige Säure Citronensäure Ascorbinsäure Kohlendioxid Kupfersulfat Sulfat Schwermetalle/LM PSM 200 mg/l mg/l mval/l 1,0 g/l 250 mg/l 2g/l (0,5 bar) 1,0 g/hl 1000 mg/l gem. WVO gem. WVO

5 Wein-Bezeichnungsrecht Verbotsprinzip wird durch Mißbrauchsprinzip ersetzt ( Angleichung des Bezeichnungsrechts für Stillweine an Schaumweinbezeichnungsrecht) Irreführungsverbot besteht weiterhin und schränkt Wahlfreiheit bei Bezeichnung und Aufmachung ein Ziel ist das grundsätzliche Verbot betrügerischer Praktiken Besonderheiten: - Aromatisierte Getränke regeln sich nach 1601/91 - Traubensaft, Weinessig, weinhaltige Getränke, weinähnliche Getränke regeln sich nach jeweils nationalem Recht

6 M is s bra uc hs prinzip im Weinbezeic hnung s rec ht g ilt bereits s eit 1. A ug us t Vorgeschriebenen (obligatorische) Angaben gem. Art. 118y VO (EG) 1234/ unentbehrliche Mindestinformation - Pflichtangaben (wichtigste Regeln zur Identifizierung des Produktes und Information des Verbrauchers) Verkehrsbezeichnung (z.b. Kategorie, Herkunft) Nennvolumen vorhandener Alkohol Loskennzeichnung Abfüller bei Weinen, die in der EU abgefüllt wurden Importeur bei im Drittland abgefüllten Weinen Ursprungsland bei Drittlandweinen Angaben zur Schwefelung gemäß Artikel 51 VO (EG) 607/2009 Text: enthält Sulfite oder enthält Schwefeldioxid (vgl. 46b WVO für weinhaltige Getränke); zwingend in D ab 24.November 2005 (Umsetzung der RL 2003/89/EG zur Allergenkennzeichnung für Erzeugnisse des Weinrechts)

7 M is s bra uc hs prinzip im Weinbezeic hnung s rec ht g ilt s eit 1. A ug us t erla ubte (fa k ulta tive) A ng a ben g ereg elte (norm ierte) V erw endung w ic htig er w a hlw eis er A ng a ben, d.h. wahlweise Angaben, deren Inhalt und die Vorraussetzungen ihrer Benutzung näher bestimmt sind, dürfen beliebig ausgewählt werden, sind aber nur nutzbar in geregelter Weise. Bsp.: - Angaben zu besonderer Farbe oder Jahrgang - Rebsortennamen (klassifizierte Rebsorten und Synonyme) - Auszeichnungen (sofern national oder international geregelt) - Angaben über Art und Gewinnung oder Herstellungsverfahren ( im Barrique gereift ) - Geschützte und ungeschützte traditionelle Begriffe - Weinbaubetriebsnamen (Beachte 38 WVO) - Angaben über Abfüllung - Angaben zur Art (geregelte Geschmacksangaben) - Abfüller- oder Vermarktungsbegriffe, die sich auf landwirtschaftlichen Betrieb beziehen ( Abfüller, abgefüllt für von, Winzer, Importeur)

8 zulässig sind: - andere Angaben, die sich weder wörtlich noch inhaltlich mit normierten Angaben decken (feinherb, harmonisch, würzig, beachte Veränderung des Weines durch Alterung!) - andere Angaben, die normierte Angaben erläutern - Negativangaben zu erlaubten Behandlungsstoffen - andere Angaben über Art der Gewinnung oder Verfahren der Herstellung ( maischevergoren, kaltvergoren, da national nicht geregelt, 100% Riesling bei Rebsortenreinheit) unzulä s s ig s ind: - a ndere A ng a ben, für die im nationalen Weinrecht bereits ers c höpfend A ng a ben fes tg eleg t sind (Sperrwirkung für: im Barriquefass gelagert ) - a ndere A ng a ben, die norm ierte A ng a ben einbeziehen (z.b. als Wortbestandteil, wie fruchtig-trocken, extra trocken, halbsüß, auch mundartliche Umschreibung forzdrogge ) - a ndere A ng a ben, die in unm ittelba rer V erbindung m it vorg es c hriebenen A ng a ben s tehen (z.b. feine Auslese )

9 M is s bra uc hs prinzip im Weinbezeic hnung s rec ht gilt seit 1.August Wa hlw eis e (fa k ulta tive, nic ht norm ierte) A ng a ben, die nicht normiert sind, dienen der zusätzlichen Information des Verbrauchers, dürfen nicht irreführend sein Beachte: Werbung mit Selbstverständlichkeiten sind Verboten, z.b. Nicht angereichert für Prädikatsweine Beachte: Bezeichnungswahrheit geht vor Firmenwahrheit ( Weingut nur bei Eigenerzeugung)

Merkblatt für die ökologische Weinbereitung

Merkblatt für die ökologische Weinbereitung Merkblatt für die ökologische Weinbereitung Herausgegeben von der Gesellschaft für Ressourcenschutz mbh Nr. 20: Regelungen zur Herstellung von Bio-Wein Mit der Verordnung (EU) Nr. 203/2012 vom 08. März

Mehr

Weinrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (WeinSBV)

Weinrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (WeinSBV) Weinrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (WeinSBV) WeinSBV Ausfertigungsdatum: 20.02.2014 Vollzitat: "Weinrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung vom 20. Februar 2014 (BGBl. I S. 143), die durch Artikel

Mehr

Österreichisches Lebensmittelbuch. IV. Auflage Kapitel / B 3 / Honig und andere Imkereierzeugnisse

Österreichisches Lebensmittelbuch. IV. Auflage Kapitel / B 3 / Honig und andere Imkereierzeugnisse Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage Kapitel / B 3 / Honig und andere Imkereierzeugnisse Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMG-75210/0003-II/B/13/2015 vom 21.01.2015 INHALTSVERZEICHNIS Seite:

Mehr

DIE CHEMISCHEN UND VETERINÄRUNTERSUCHUNGSÄMTER BADEN WÜRTTEMBERG KORREKTE WEINETIKETTIERUNG - HINWEISE FÜR WINZER

DIE CHEMISCHEN UND VETERINÄRUNTERSUCHUNGSÄMTER BADEN WÜRTTEMBERG KORREKTE WEINETIKETTIERUNG - HINWEISE FÜR WINZER KORREKTE WEINETIKETTIERUNG - HINWEISE FÜR WINZER Stand: September 2016 HINWEIS Dieses Merkblatt bietet eine kurze Übersicht über wichtige Grundlagen der Etikettierung. Es richtet sich vor allem an den

Mehr

MERKBLATT. Perlwein, Herstellungs- und Bezeichnungsrecht BEZEICHNUNGSRECHT. Obligatorische Angaben (Art. 118y VO (EG) Nr.

MERKBLATT. Perlwein, Herstellungs- und Bezeichnungsrecht BEZEICHNUNGSRECHT. Obligatorische Angaben (Art. 118y VO (EG) Nr. Verein Ehem. Rheinhessischer FachschülerOppenheim e.v. Postfach 1165-55272 Oppenheim Verein Ehemaliger Rheinhessischer Fachschüler Oppenheim e.v. Wormser Str. 111 55276 Oppenheim Telefon: 0 61 33 / 930-160

Mehr

Deutsches und EU-Weinrecht Hektarertragsregelung 12 Kellertechnische Verfahren Das Kernstück des Weinrechts: Die Gruppeneinteilung Amtliche Prüfung

Deutsches und EU-Weinrecht Hektarertragsregelung 12 Kellertechnische Verfahren Das Kernstück des Weinrechts: Die Gruppeneinteilung Amtliche Prüfung Inhalt Deutsches und EU-Weinrecht 4 Die Weinkategorien (Weinarten) 7 Anbauregelung 9 Nationaler Finanzrahmen und Stützungsprogramme 10 Ernte- und Erzeugungsmeldung 11 Hektarertragsregelung 12 Übermenge

Mehr

BIO LEBENSMITTEL. Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte

BIO LEBENSMITTEL. Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte Garmisch 29.09. 02.10 2009 BIO LEBENSMITTEL Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte Prof. Dr. W.-R. Stenzel Institut für Lebensmittelhygiene - FU Berlin Wissenschaftliche

Mehr

PRAKTISCHE HINWEISE ZUM WEINRECHT

PRAKTISCHE HINWEISE ZUM WEINRECHT PRAKTISCHE HINWEISE ZUM WEINRECHT Kurzinformationen zum Weingesetz (ausschließlich auf Weine beschränkt) Stand: Januar 2006 Das Weingesetz wird nunmehr geprägt durch das Missbrauchsprinzip und nicht mehr

Mehr

Weinrecht versus LMIV

Weinrecht versus LMIV Weinrecht versus LMIV Kleiner Exkurs über das Weinrecht und damit verbundene Hürden des Lebensmittelüberwachungs- und Lebensmitteluntersuchungsalltages Dorit Kern, Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Mehr

L 71/42 Amtsblatt der Europäischen Union

L 71/42 Amtsblatt der Europäischen Union L 71/42 Amtsblatt der Europäischen Union 9.3.2012 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 203/2012 DER KOMMISSION vom 8. März 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 mit Durchführungsvorschriften zur

Mehr

Weinrecht zum Anfassen 2004

Weinrecht zum Anfassen 2004 Weinrecht zum Anfassen 2004 Ergänzungen Nachträge Korrekturen (Fassung vom 12. Dezember 2008) Staatliches Weinbauinstitut Freiburg Weinrecht zum Anfassen 2004 Ergänzungen, Nachträge, Korrekturen - 11.

Mehr

D. Likörwein, weinhaltige, aromatisierte. und weinähnliche Getränke

D. Likörwein, weinhaltige, aromatisierte. und weinähnliche Getränke A. Wein B. Perlwein C. Schaumwein D. Likörwein, weinhaltige, aromatisierte und weinähnliche Getränke Dr. Bernhard Meier, Dipl.-Ing. Brauwesen und Getränketechnologie www.meier-seite.de 1 1. Likörwein und

Mehr

Fragenkatalog zur Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011)

Fragenkatalog zur Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) Stand: 11. Juni 2014 1 Woraus ergibt sich, dass die VO (EU) Nr. 1169/2013 (LMIV) im Weinsektor überhaupt anwendbar ist? Die LMIV legt Grundsätze für die Information und Kennzeichnung von Lebensmitteln

Mehr

Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis XI Literaturverzeichnis XII 1. Kapitel Einfuhrung ins Lebensmittelrecht - der europäische Rechtsrahmen 1 1. Die Entwicklung des Lebensmirtelrechts

Mehr

Deutschland ISO-Alpha-2-Code: DE ISO-Alpha-3-Code: EUR

Deutschland ISO-Alpha-2-Code: DE ISO-Alpha-3-Code: EUR Deutschland ISO-Alpha-2-Code: DE ISO-Alpha-3-Code: EUR Weinimport Nachfolgende Vorschriften gelten für den Bezug von Wein und Schaumwein aus Drittländern (nicht EU-Mitgliedstaaten): 1. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

D. Likörwein, weinhaltige, aromatisierte. und weinähnliche Getränke

D. Likörwein, weinhaltige, aromatisierte. und weinähnliche Getränke A. Wein B. Perlwein C. Schaumwein D. Likörwein, weinhaltige, aromatisierte und weinähnliche Getränke Dr. Bernhard Meier, Dipl.-Ing. Brauwesen und Getränketechnologie www.meier-seite.de 1 Schaumwein: Übersättigung

Mehr

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Angabe der Bezeichnungen "Classic" und "Selection" für rheinland-pfälzische Qualitätsweine b. A.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Angabe der Bezeichnungen Classic und Selection für rheinland-pfälzische Qualitätsweine b. A. = = = _ìêöéåä~åçëíê~ É=T= RRRQP=_~Ç=hêÉìòå~ÅÜ= = qéäéñçåw=mstn=l=tvpjm= c~ñw=mstn=l=tvpjnnvv= = fåíéêåéíw=http://www.lwk-rlp.de== bã~áäw=weinbau@lwk-rlp.de= 01/2009 Die rechtlichen Voraussetzungen für

Mehr

DIE CHEMISCHEN UND VETERINÄRUNTERSUCHUNGSÄMTER BADEN WÜRTTEMBERG KORREKTE WEINETIKETTIERUNG - HINWEISE FÜR WINZER

DIE CHEMISCHEN UND VETERINÄRUNTERSUCHUNGSÄMTER BADEN WÜRTTEMBERG KORREKTE WEINETIKETTIERUNG - HINWEISE FÜR WINZER KORREKTE WEINETIKETTIERUNG - HINWEISE FÜR WINZER Stand: Juni 2012 HINWEIS Dieses Merkblatt bietet eine kurze Übersicht für die Praxis. Es richtet sich vor allem an den heimischen Winzer, kann aber auch

Mehr

I Rechtsgrundlagen und lebensmittelrechtliche Systematik

I Rechtsgrundlagen und lebensmittelrechtliche Systematik Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I Rechtsgrundlagen und lebensmittelrechtliche Systematik 1 Nationale Grundlagen 1.1 Gesetze 1.2 Verordnungen 2 Europäische Grundlagen 2.1 Primäres Gemeinschaftsrecht

Mehr

Kellerwirtschaftskurs 2014 Neues aus dem Weinrecht Dipl. Ing. (FH) Ralf Schwarz, Weinkontrolle, Veitshöchheim,

Kellerwirtschaftskurs 2014 Neues aus dem Weinrecht Dipl. Ing. (FH) Ralf Schwarz, Weinkontrolle, Veitshöchheim, Kellerwirtschaftskurs 2014 Neues aus dem Weinrecht Dipl. Ing. (FH) Ralf Schwarz, Weinkontrolle, Veitshöchheim, 12.09.2014 Neues aus dem Weinrecht Übersicht Lebensmittel-Informationsverordnung VO (EU) Nr.

Mehr

Übersicht zur Darstellungsform sowie Schriftart, -größe und -farbe in der Etikettierung von Erzeugnissen des Weinrechts

Übersicht zur Darstellungsform sowie Schriftart, -größe und -farbe in der Etikettierung von Erzeugnissen des Weinrechts Trier, im März 2015 Übersicht zur Darstellungsform sowie Schriftart, -größe und -farbe in der Etikettierung von Erzeugnissen des Weinrechts GMO = Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments

Mehr

VO (EU) 1169/2011 vom betreffend Information der Verbraucher über Lebensmittel LMIV. Täuschungsschutz einst: Täuschungsschutz jetzt:

VO (EU) 1169/2011 vom betreffend Information der Verbraucher über Lebensmittel LMIV. Täuschungsschutz einst: Täuschungsschutz jetzt: VO (EU) 1169/2011 vom 25.10.2011 betreffend Information der Verbraucher über Lebensmittel LMIV Stand Oktober 2014 Täuschungsschutz einst: Du sollst den Wein deiner Gäste nicht wässern! Täuschungsschutz

Mehr

Deutsches und EU-Weinrecht Hektarertragsregelung 13 Kellertechnische Verfahren Das Kernstück des Weinrechts: Die Gruppeneinteilung Amtliche Prüfung

Deutsches und EU-Weinrecht Hektarertragsregelung 13 Kellertechnische Verfahren Das Kernstück des Weinrechts: Die Gruppeneinteilung Amtliche Prüfung Inhalt Deutsches und EU-Weinrecht 4 Die Weinkategorien (Weinarten) 7 Genehmigungssystem für Rebpflanzungen 9 Nationaler Finanzrahmen und Stützungsprogramme 11 Ernte- und Erzeugungsmeldung 12 Hektarertragsregelung

Mehr

K U R Z I N F O R M A T I O N. WEINRECHT Nr. 27

K U R Z I N F O R M A T I O N. WEINRECHT Nr. 27 K U R Z I N F O R M A T I O N WEINRECHT Nr. 27 S o n d e r a u s g a b e INTERvITIS 2010 2 GEWA Etiketten GmbH Postfach 30 38 55395 Bingen Schultheiß-Kollei-Str. 23-25 55411 Bingen fon 0 67 21 / 40 60

Mehr

W e i n b e s c h r e i b u n g e n

W e i n b e s c h r e i b u n g e n W e i n b e s c h r e i b u n g e n 2 0 1 7 Alle Weine sind Bio-Weine, welche nach ECOVIN Richtlinien zertifiziert sind. Rotweine: 2015 Trollinger Ballade trocken Filigraner, trockener Trollinger mit milder

Mehr

Weinpreisliste

Weinpreisliste Weinpreisliste 2015 2016 TRADITION WEIN MACHT MENSCHEN GLÜCKLICH UND IST UNSER LEBEN! Unsere Reben bilden die Basis und sind Grundlage unserer Weine. Wir sind mit Herzblut bei der Sache und freuen uns

Mehr

Fragenkatalog zur neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) - VO (EU) Nr. 1169/2011. Frage Antwort Rechtsgrundlage

Fragenkatalog zur neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) - VO (EU) Nr. 1169/2011. Frage Antwort Rechtsgrundlage I.: Allgemein Woraus ergibt sich, dass die VO (EU) Nr. 69/20 vom 25.0.20 (LMIV) im Weinsektor überhaupt anwendbar ist? Bei der LMIV handelt es sich um eine horizontale Vorschrift, die auch für Weinbauerzeugnisse

Mehr

Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung Mainz

Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung Mainz Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung Mainz Dr. Christine Schleich Wein mit Vanillearoma Bestimmung von Vanillin in Wein mittels HPLC-DAD Inhalt Allgemeines Fall 1: Chips-Behandlung Fall

Mehr

TUM. Technische Universität München. Lehrstuhl für Allgemeine Lebensmitteltechnologie. Praktikum Weintechnologie und -analytik. Sommersemester 2012

TUM. Technische Universität München. Lehrstuhl für Allgemeine Lebensmitteltechnologie. Praktikum Weintechnologie und -analytik. Sommersemester 2012 TUM Technische Universität München Lehrstuhl für Allgemeine Lebensmitteltechnologie Praktikum Weintechnologie und -analytik Sommersemester 2012 Protokoll Herstellung von Kirschwein Kelnberger Tobias Glauer

Mehr

Gesetzliche Vorschriften

Gesetzliche Vorschriften 2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)

Mehr

DE Amtsblatt der Europäischen Union L 347/809

DE Amtsblatt der Europäischen Union L 347/809 20.12.2013 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 347/809 2. Die amtlichen Kontrollen werden von den zuständigen Behörden nach den allgemeinen Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen

Mehr

Antrag für einen neuen Weinnamen

Antrag für einen neuen Weinnamen Antrag für einen neuen Weinnamen I. EINZIGES DOKUMENT 1. EINZUTRAGENDE(R) NAME(N) Bürgstadter Berg (de) 2. ART DER GEOGRAFISCHEN ANGABE: g.u. Geschützte Ursprungsbezeichnung 3. KATEGORIEN VON WEINBAUERZEUGNISSEN

Mehr

Akkreditierungsumfang der Prüfstelle (EN ISO/IEC 17025:2005) Bundesamt für Weinbau Standort Eisenstadt / (Ident.Nr.: 0116)

Akkreditierungsumfang der Prüfstelle (EN ISO/IEC 17025:2005) Bundesamt für Weinbau Standort Eisenstadt / (Ident.Nr.: 0116) 1 2 3 4 5 6 ALVA A19 ALVA A2 ALVA A6 ALVA A7 ALVA A8 ALVA B8 A2: Berechnung des ursprünglichen Mostgewichtes A2: Berechnung des Gesamtalkohols A6: Reduzierende Zucker; Methode 1: gravimetrische Methode

Mehr

Weinetikettierung Deutscher Wein; Grundregeln u. Musteretikett

Weinetikettierung Deutscher Wein; Grundregeln u. Musteretikett Weinetikettierung Deutscher Wein; Grundregeln u. Musteretikett Rechtsstand: 05.07.2012 Pflichtangaben: - Verkehrsbezeichnung/Qualitätsstufe: Wein - Herkunftsangabe: Deutsches Erzeugnis oder Erzeugt in

Mehr

Aktuelles aus dem Weinrecht Kellerwirtschaftskurs Dipl. Ing. (FH) Ralf Schwarz, Dr. Steffen Seifert

Aktuelles aus dem Weinrecht Kellerwirtschaftskurs Dipl. Ing. (FH) Ralf Schwarz, Dr. Steffen Seifert Aktuelles aus dem Weinrecht Kellerwirtschaftskurs 2017 Dipl. Ing. (FH) Ralf Schwarz, Dr. Steffen Seifert Themen Bocksbeuteleignung Ausgleichen von Übermengen Verwendung kleinerer geografischer Einheiten

Mehr

Drittländern nicht für Umstellungserzeugnisse mindestens 95 Gewichtsprozent ihrer Zutaten Muster Referenzfarbe auch in Schwarz-Weiß Hintergrundfarbe

Drittländern nicht für Umstellungserzeugnisse mindestens 95 Gewichtsprozent ihrer Zutaten Muster Referenzfarbe auch in Schwarz-Weiß Hintergrundfarbe Was sehen die Kennzeichnungsregelungen in den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008 sowie in der neuen Logo-Verordnung (noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht) vor? EU-Bio-Logo

Mehr

Informationen zum Weinbezeichnungsrecht

Informationen zum Weinbezeichnungsrecht Informationen zum Weinbezeichnungsrecht Infolge der Reform der Europäischen Weinmarktordnung werden die Bestimmungen, die den Anbau der Reben, die Herstellung von Wein und die Etikettierung der Erzeugnisse

Mehr

Trockene Weine Inhalt in ltr. Preis in

Trockene Weine Inhalt in ltr. Preis in Sehr geehrter Weinfreund! Aus unserem Familienbetrieb bieten wir Ihnen nachstehend eine Auswahl hervorragender Moselweine an. Sie wurden von uns gekeltert und nach alter Winzerart im Eichenfaß vergoren,

Mehr

Bio Zertifizierung Teil Weinbereitung

Bio Zertifizierung Teil Weinbereitung WELTER Engelstadt Tag der offenen Tür 24.06.2016 Bio Zertifizierung Teil Weinbereitung Brigitte Dierkes Der Weg zum Logo Öko-Weinbereitung Zur Lese den Erntestatus der einzelnen Flächen kennen In Öko-Wein

Mehr

Bundesehrenpreis 2015

Bundesehrenpreis 2015 Keinen Stress mit den Geschenken! Präsent-Versand, die nette Art an liebe Freunde in der Ferne zu denken. Gerne übernehmen wir für Sie den Versand und legen Ihre persönlichen Grüße bei. 3er Paket Rotwein

Mehr

Das neue Mess- und Eichgesetz Alter Wein in neuen Schläuchen

Das neue Mess- und Eichgesetz Alter Wein in neuen Schläuchen Das neue Mess- und Eichgesetz Alter Wein in neuen Schläuchen oder Alles ganz anders? Vollversammlung für das Eichwesen 27. November 2013 Dr. Norbert Leffler Referat Akkreditierung, Messwesen, Fachaufsicht

Mehr

= Telefon: 0671/ Telefax: 0671/ Internet:

= Telefon: 0671/ Telefax: 0671/ Internet: Fachbereich: Qualitätsprüfung 1 / 7 = 55543 Bad Kreuznach Burgenlandstraße 7 Abteilung Weinbau: = Telefon: 0671/793-1112 Telefax: 0671/793-1233 E-Mail: weinbau@lwk-rlp.de Internet: www.lwk-rlp.de Information

Mehr

Schutzverband Deutscher Wein e. V. Mozartplatz Koblenz

Schutzverband Deutscher Wein e. V. Mozartplatz Koblenz Schutzverband Deutscher Wein e. V. Mozartplatz 3 56075 Koblenz sdw@schutzverband-deutscher-wein.de Wegweiser durch das Weinbezeichnungsrecht (Stand: 20. 12. 2012) Verfasser und Ansprechpartner: Rechtsanwalt

Mehr

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnug (LMIVO) Schulung der ehrenamtlichen Bienenfach- und Gesundheitswarte 2013

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnug (LMIVO) Schulung der ehrenamtlichen Bienenfach- und Gesundheitswarte 2013 Die EU-Lebensmittelinformationsverordnug Schulung der ehrenamtlichen Bienenfach- und Gesundheitswarte 2013 Folie 2 Ziele der Verordnung Verbesserung der Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln

Mehr

Sie suchen einen Rotwein speziell im Holzfass gereift Sie sind ein Liebhaber der Barrique-Weine. Dann sind Sie hier richtig.

Sie suchen einen Rotwein speziell im Holzfass gereift Sie sind ein Liebhaber der Barrique-Weine. Dann sind Sie hier richtig. Sie suchen einen Rotwein speziell im Holzfass gereift Sie sind ein Liebhaber der Barrique-Weine. Dann sind Sie hier richtig. ALLE PFLEGER ROTWEINE WERDEN IN KLEINEN FRANZÖSISCHEN EICHENHOLZ- FÄSSERN GELAGERT.

Mehr

2. Welche fakultativen Angaben kann die Etikettierung von Weinen und Weinbauerzeugnissen

2. Welche fakultativen Angaben kann die Etikettierung von Weinen und Weinbauerzeugnissen Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5766 24. 09. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Mehr

PERLWEINE mit zugesetzter Kohlensäure

PERLWEINE mit zugesetzter Kohlensäure aus dem Weinkeller TROCKENE WEIßWEINE 0,75Ltr PERLWEINE mit zugesetzter Kohlensäure 45. 2011 er Grüner Silvaner 4,00 65. Roter Traum 4,20 Kabinett, trocken 5,35/Ltr. 5,60/Ltr. Säure 5,5 g/l Restsüße 5,4

Mehr

WEIN & SEKT ANGEBOT GÜLTIG AB MÄRZ 2016

WEIN & SEKT ANGEBOT GÜLTIG AB MÄRZ 2016 WEIN & SEKT ANGEBOT 1-2016 GÜLTIG AB MÄRZ 2016 UNSERE PRODUKTKLASSEN Literweine: Unkomplizierte Alltagsweine für den täglichen Trinkgenuss. Gutsweine: Fruchtig-elegante Weine die Finesse und Charakter

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Während unserer Öffnungszeiten können Sie die Weine Ihrer Wahl probieren.

INHALTSVERZEICHNIS. Während unserer Öffnungszeiten können Sie die Weine Ihrer Wahl probieren. Weinpreisliste 2015 Fleischer Wein seit 1742 Rheinhessenstrasse 103 D-55129 Mainz Tel. 0 61 31 / 5 97 97 Fax 0 61 31 / 59 26 85 e-mail:info@weingut-fleischer.de www.weingut-fleischer.de www.oberstleutnant-liebrecht.de

Mehr

Spirituosenkarte 2017 WEINGUT ESCHER Juli 2018 Probiertag 10. Mai Verkaufszeiten:

Spirituosenkarte 2017 WEINGUT ESCHER Juli 2018 Probiertag 10. Mai Verkaufszeiten: WEINGUT ESCHER Weingut Escher GbR Neustraße 14 55296 Gau-Bischofsheim Telefon 0 6135/40 40 Telefax 0 6135/84 84 Handy 0170/3 80 04 02 www.weingut-escher.de Wein-, & Sekt- Spirituosenkarte 2017 13. 14.

Mehr

Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen

Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen Bl/ 2. Dezember 2014 Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen Grundsatz Die LMIV gilt ab dem 13. Dezember

Mehr

Information zur Herstellung und Kennzeichnung von Traubensaft

Information zur Herstellung und Kennzeichnung von Traubensaft MERKBLATT Information zur Herstellung und Kennzeichnung von Traubensaft 1 HERSTELLUNG UND BESCHAFFENHEIT Nach der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung ist Fruchtsaft das gärfähige, jedoch nicht

Mehr

Leitlinie. über die täuschungsfreie Aufmachung bei freiwilligen Angaben. Veröffentlicht mit Erlass: BMG-75210/0003-II/B/13/2011 vom

Leitlinie. über die täuschungsfreie Aufmachung bei freiwilligen Angaben. Veröffentlicht mit Erlass: BMG-75210/0003-II/B/13/2011 vom Leitlinie über die täuschungsfreie Aufmachung bei freiwilligen Angaben Veröffentlicht mit Erlass: BMG-75210/0003-II/B/13/2011 vom 19.05.2011 Änderungen, Ergänzungen: BMG-75210/0014-II/B/13/2012 vom 24.7.2012

Mehr

WEIN & SEKT ANGEBOT GÜLTIG AB MÄRZ 2017

WEIN & SEKT ANGEBOT GÜLTIG AB MÄRZ 2017 WEIN & SEKT ANGEBOT 1-2017 GÜLTIG AB MÄRZ 2017 UNSERE PRODUKTKLASSEN Literweine: Unkomplizierte Alltagsweine für den täglichen Trinkgenuss. Gutsweine: Fruchtig-elegante Weine die Finesse und Charakter

Mehr

NACH ARTIKEL 76 I.V.M. ARTIKEL 52 DER

NACH ARTIKEL 76 I.V.M. ARTIKEL 52 DER BESONDERE AUSFUHRBESTIMMUNGEN NACH ARTIKEL 76 I.V.M. ARTIKEL 52 DER VERORDNUNG (EG) NR. 555/2008 DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION Merkblatt für die Beantragung von sog. EXPORTBESCHEINIGUNGEN 1 Stand: 20.01.2015

Mehr

Markenforum 2016 Die rechtliche Bedeutung der Geografischen Herkunftsangaben weltweit, Lissaboner Ursprungsabkommen TRIPS CETA - TTIP

Markenforum 2016 Die rechtliche Bedeutung der Geografischen Herkunftsangaben weltweit, Lissaboner Ursprungsabkommen TRIPS CETA - TTIP Markenforum 2016 Die rechtliche Bedeutung der Geografischen Herkunftsangaben weltweit, Lissaboner Ursprungsabkommen TRIPS CETA - TTIP München, 17. November 2016 Prof. Dr. Michael Loschelder Loschelder

Mehr

kollektion»j.p.b.«cuvée n 1 rot - trocken kollektion»j.p.b.«meilenstein - trocken - - im barrique gereift -

kollektion»j.p.b.«cuvée n 1 rot - trocken kollektion»j.p.b.«meilenstein - trocken - - im barrique gereift - sortiment 2015 gültig ab april 2015 nr: rotweine 1 2014 dornfelder - lieblich - deutscher QualitätsWein tiefdunkelroter, vollmundiger, samtiger Wein mit animierender fruchtsüsse. a: 11,5% vol. fz: 24,6

Mehr

seit 1860 WEIN- UND SEKTKARTE

seit 1860 WEIN- UND SEKTKARTE seit 1860 WEIN- UND SEKTKARTE 01-2017 S-WEINE 2015 RIESLING»S«7,50 WEISSWEIN TROCKEN 0,75 l 9,99 / Ltr. feinnerviger, komplexer Riesling mit saftigem Abgang Alk: 12,2% vol. - S: 7,8 g/l - RS: 6,0 g/l 2016

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 29. Jänner 2014 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 29. Jänner 2014 Teil II 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2014 Ausgegeben am 29. Jänner 2014 Teil II 18. Verordnung: Obstweinverordung 18. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft,

Mehr

Preisliste Familie Kurt Schild. Seite 1 von 14

Preisliste Familie Kurt Schild. Seite 1 von 14 Preisliste 2015 Familie Kurt Schild Seite 1 von 14 Riesling trocken, feine Fruchtsäure Nr. Jahr Lage Weinbezeichnung Prädikat / 0,75 l 1401 2014 Erdener Treppchen Kabinett, trocken 8,20 6,8 g/l RZ 7,3

Mehr

Weinkarte. Weinstube Schnitzler

Weinkarte. Weinstube Schnitzler Weinkarte Weinstube Schnitzler Herzlich willkommen in unserer Weinstube! Neben unserer mit Leidenschaft geführten Küche, haben Sie hier die Möglichkeit die Vielfalt der in unserem Weingut ausgebauten

Mehr

Sekt Trocken Mumm & Co. Alkoholdeklaration laut Etikett 11,5 %vol

Sekt Trocken Mumm & Co. Alkoholdeklaration laut Etikett 11,5 %vol Sekt Trocken Mumm & Co. Alkoholdeklaration laut Etikett 11,5 %vol Gesamtalkohol 102.0 g/l 1.1 Gesamtalkohol 12.92 %vol 1.1 Vorhandener Alkohol 91.7 g/l 2.9 NIR** Vorhandener Alkohol 11.62 %vol ber. Glycerin

Mehr

Weinliste Herbst 2017

Weinliste Herbst 2017 Weinliste Herbst 2017 Weißweine Nr. Bezeichnung /inkl. MwSt. 0,75 L 1,0 L 1 2015 Scheurebe 4,30 feinherb A: 12,0 % RZ: 6,2 S: 6,2 5,60 /l Zeller Schnepfenflug v. Zellertal 2 2014 Riesling Kabinett 4,30

Mehr

Code Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische

Code Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische Schema 1: Lebensmittel 2013 Code 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 Gesundheitsschädlich (mikrobiologische Gesundheitsschädlich (andere Ursachen) Gesundheitsgefährdend

Mehr

Leitsätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke

Leitsätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke Leitsätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke vom 27. November 2002 (BAnz. Nr. 46b vom 7. März 2003, GMBl 2003 S. 150), zuletzt geändert am 07. Januar 2015 (BAnz. AT 27.01.2015 B1, GMBl 2015

Mehr

Erläuterungen zur Traubenernte- / Weinerzeugungsmeldung - Tabelle A/B

Erläuterungen zur Traubenernte- / Weinerzeugungsmeldung - Tabelle A/B Erläuterungen zur Traubenernte- / Weinerzeugungsmeldung - Tabelle A/B Grundlage für die Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung ist die Verordnung (EG) Nr. 436/2009 vom 26. Mai 2009 (ABL. L. 128 vom 27.05.2009)

Mehr

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Obstweine (Obstweinverordung)

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Obstweine (Obstweinverordung) 1 von 7 Entwurf Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Obstweine (Obstweinverordung) Aufgrund der 35, 36 und 37 Abs. 1 des Weingesetzes 2009, BGBl

Mehr

WEISSWEINE, ROTWEINE, ROSÈ, SECCO AUS EIGENER HERSTELLUNG

WEISSWEINE, ROTWEINE, ROSÈ, SECCO AUS EIGENER HERSTELLUNG WEISSWEINE, ROTWEINE, ROSÈ, SECCO AUS EIGENER HERSTELLUNG Unser Weinangebot Preisliste 1/2018 Weingut Becker Mühlstraße 2 D-55268 Nieder-Olm Tel. 0 61 36 / 37 33 Fax 0 61 36 / 92 53 79 email: info@weingut-becker.info

Mehr

weingut Preisliste 01/2015

weingut Preisliste 01/2015 weingut Preisliste 01/2015 Unsere Weine sind anders. Und jetzt bio. Durch die Umstellung auf den ökologischen Weinbau fördern wir die Fruchtbarkeit des Bodens und den natürlichen Lebensraum für Pflanzen

Mehr

Illian-Arnd Preisliste 2017

Illian-Arnd Preisliste 2017 Illian-Arnd Preisliste 2017 Sehr geehrte Weinfreunde, sicher ist Ihnen das neue IA Design unserer Weinliste 2017 aufgefallen. Wir hoffen, es sagt Ihnen zu. Das allein wäre allerdings keine weiteren Zeilen

Mehr

Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Stand 30.04.2015) * Anmerkung: Basis sind die Daten

Mehr

002067/EU XXV. GP. Eingelangt am 15/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. November 2013 (OR. en) 16180/13 DENLEG 128 SAN 447 AGRI 742

002067/EU XXV. GP. Eingelangt am 15/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. November 2013 (OR. en) 16180/13 DENLEG 128 SAN 447 AGRI 742 002067/EU XXV. GP Eingelangt am 15/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. November 2013 (OR. en) 16180/13 DENLEG 128 SAN 447 AGRI 742 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

Weingut Peter Hohn In der Gartenlay Leutesdorf Telefon Mobil Fax

Weingut Peter Hohn In der Gartenlay Leutesdorf Telefon Mobil Fax Weinliste Juni 2016 Weingut Peter Hohn In der Gartenlay 50 56599 Leutesdorf Telefon 02631 71817 Mobil 0171 276 48 68 Fax 02631 72209 E-mail: Internet info@weingut-hohn.de www.weingut-hohn.de www.facebook.com/weingutpeterhohn

Mehr

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise

Mehr

Teil I: Informationen zur Antragstellung

Teil I: Informationen zur Antragstellung Merkblatt zum Antrag auf Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe für Weinbauerzeugnisse gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 1. Einleitung Teil I: Informationen zur Antragstellung Das

Mehr

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Bonn, 17. Dezember 2012 Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Vom Auf Grund des 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c sowie Absatz 5 des Chemikaliengesetzes in der

Mehr

weingut Weinliste 01/2014

weingut Weinliste 01/2014 weingut Weinliste 01/2014 Unsere Weine sind anders. Aus jedem Jahrgang wird indivi duell das geholt, was die Natur bietet und uns inspiriert. Also sind unsere Weine niemals gleich, sondern modernes Hand

Mehr

Heilbronner Weingenossenschaft / Winzer vom Weinsberger Tal / Winzer aus der Region

Heilbronner Weingenossenschaft / Winzer vom Weinsberger Tal / Winzer aus der Region / Winzer vom offene Weine Weinschorlen Weinschorle rot / weiß / Weißherbst 0,25l 2,60 Weißwein Löwensteiner Riesling QbA trocken 0,1l 2,00 0,25l 3,50 Kistenmacher und Hengerer Weingut 0,1l 2,20 Weißer

Mehr

[w] Weißwein trocken. Hast du den Wein gesehen? Nur kurz! II Offene Weine 0,1L 0,75L

[w] Weißwein trocken. Hast du den Wein gesehen? Nur kurz! II Offene Weine 0,1L 0,75L Weißwein trocken [w] Hast du den Wein gesehen? Nur kurz! II Offene Weine 0,1L Zechwein Riesling 2016 - Weingut Graf Müller [trocken, harmonische Säure] Mäuerchen Riesling 2016 - Weingut Graf Müller [trocken

Mehr

Qualität und gesetzliche Qualitätsregelungen bei Wein

Qualität und gesetzliche Qualitätsregelungen bei Wein zu Modul 4202-411: Qualität und gesetzliche Qualitätsregelungen bei Wein am Beispiel des deutschen Weinrechts (N. Merkt) WQ.1 Beispiele für f r mögliche m Prinzipien einer Regelung Man könnte Erfahrungen

Mehr

Qualitätsweinprüfung in Sachsen März 2014 Dr. Gabriele Krieghoff

Qualitätsweinprüfung in Sachsen März 2014 Dr. Gabriele Krieghoff Qualitätsweinprüfung in Sachsen 1 10. März 2014 Dr. Gabriele Krieghoff Qualitätsweinprüfung jedes Anbaugebiet hat für Qualitätsweinprüfung zuständige Prüfungsbehörde. Sachsen: Sächsisches Landesamt für

Mehr

Lösungen zu den Aufgaben

Lösungen zu den Aufgaben Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

Weinliste Herbst 2016

Weinliste Herbst 2016 Weinliste Herbst 2016 Weißweine Rotwein & Weißherbst 1 2014 Scheurebe Q.b.A. 4,20 feinherb A: 11,5 % RZ: 9,0 S: 7,5 5,60 /l v. Zellertal 14 2014 St. Laurent Rotwein 5,20 trocken A: 12,5 % RZ: 4,5 S: 7,6

Mehr

FOLIENARTEN SECCO BIANCO WEISSE FOLIE

FOLIENARTEN SECCO BIANCO WEISSE FOLIE WEISSE FOLIE» Bei dieser Folienart wird Ihr Design/Layout zunächst auf Transparente Folie gedruckt und anschließend vollflächig mit Weiß überdruckt. Ihr Design/Layout wird dabei farblich gedruckt wie am

Mehr

Bezeichnungsvorschriften. für die Gestaltung von Etiketten

Bezeichnungsvorschriften. für die Gestaltung von Etiketten EINE DIENSTSTELLE DES BMLFUW Bezeichnungsvorschriften für die Gestaltung von Etiketten Ein Service-Dokument der Bundeskellereiinspektion Stand 8. September 2015 Bundeskellereiinspektion 1030 Wien Marxergasse

Mehr

Wichtige Beschränkungen/ Verbote HFKWs Stand Dezember 2015

Wichtige Beschränkungen/ Verbote HFKWs Stand Dezember 2015 Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 16.04.2014 regelt u.a. Verbote des Inverkehrbringens von Gemischen und Erzeugnissen, fluorierte Treibhausgase enthalten. Sie hat die bisherige Verordnung (EG) Nr. 842/2006

Mehr

Weinpreisliste ( gültig ab März 2016)

Weinpreisliste ( gültig ab März 2016) Öffnungszeiten unserer Weingalerie: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr & 13.00 bis 17.00 Uhr Samstag 9.30 bis 13.00 Uhr So erreichen Sie uns: Weingut Schloss Ortenberg Am St. Andreas 1 (Navi: Steingrube

Mehr

Vorblatt. Entwurf eines Gesetzes über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz)

Vorblatt. Entwurf eines Gesetzes über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode Drucksache VI/1963 Sachgebiet 2125 Vorblatt Entwurf eines Gesetzes über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz) (Gesetzentwurf

Mehr

Produktliste - Wein er Portugieser QbA * Herxheimer Kobnert

Produktliste - Wein er Portugieser QbA * Herxheimer Kobnert Trockene Rotweine 1. 2010er Portugieser QbA * 0,75 l RW 0001 Alkohol: 12,0% Säure: 4,5 g/l Süße: 5,7g/l 2. 2010er Dornfelder QbA * 1,0 l RWL 001 0,75 l RW 0002 Säure: 5,1 g/l Süße: 5,4 g/l 2009er Spätburgunder

Mehr

Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz

Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz Vom 25. April 1972 (BGBl. I S. 732), geändert durch AnpassungsVO vom 16. 5. 1975 (BGBl. I S. 1281), die Änd.-VO vom 20. 12. 1977 (BGBl. I S. 2802),

Mehr

Spirituosenkarte 2017 WEINGUT ESCHER Juli 2017 Probiertag 25. Mai Verkaufszeiten:

Spirituosenkarte 2017 WEINGUT ESCHER Juli 2017 Probiertag 25. Mai Verkaufszeiten: WEINGUT ESCHER Weingut Escher GbR Neustraße 14 55296 Gau-Bischofsheim Telefon 0 6135/40 40 Telefax 0 6135/84 84 Handy 0170/3 80 04 02 www.weingut-escher.de Wein-, & Sekt- Spirituosenkarte 2017 14. 15.

Mehr

W E I N L I S T E B I L L I G H E I M - I N G E N H E I M

W E I N L I S T E B I L L I G H E I M - I N G E N H E I M 2018 WEINLISTE B I L L I G H E I M - I N G E N H E I M LIEBE WEINFREUNDE, im südlichen Teil der Pfalz, an der Südlichen Weinstraße, befindet sich die Ortsgemeinde Billigheim- Ingenheim. Unser Weingut

Mehr

Zusammenarbeit zwischen Zoll und Marktüberwachung

Zusammenarbeit zwischen Zoll und Marktüberwachung Zusammenarbeit zwischen Zoll und Marktüberwachung Kongress Europäischer Binnenmarkt - Regulierung und fairer Wettbewerb am 23. und 24. November 2016 in Stuttgart Aufgaben des Zolls Überwachung des Warenverkehrs

Mehr

Müller-Thurgau mild. Müller-Thurgau trocken. Silvaner mild. Silvaner trocken

Müller-Thurgau mild. Müller-Thurgau trocken. Silvaner mild. Silvaner trocken weissweine Unser Weißwein wird aus hellen Trauben gewonnen. Weine aus weißen Rebsorten unseres Weinguts sind: Müller Thurgau, Silvaner, Kerner, Scheurebe, Riesling, Bacchus, Gewürztraminer, Blanc de Noir

Mehr

LEBENSMITTEL-INFORMATION So kennzeichnen Sie Milchprodukte korrekt

LEBENSMITTEL-INFORMATION So kennzeichnen Sie Milchprodukte korrekt LEBENSMITTEL-INFORMATION So kennzeichnen Sie Milchprodukte korrekt Referent Marc Albrecht-Seidel Vortrag im Rahmen des Regionalgruppen- Treffens Sachsen Datum 05. Nov. 2015 Kennzeichnungsrecht Welche Gesetze

Mehr

Aktuelles Weinrecht. Inhalt:

Aktuelles Weinrecht. Inhalt: Aktuelles Weinrecht Inhalt: A. Deutsches und EU-Weinrecht S. 2 B. Weinarten S. 6 C. Hektarertragsregelung S. 8 D. Güteklassen S. 9 E. Amtliche Qualitätsweinprüfung S. 11 F. Verschnittregelungen S. 13 G.

Mehr

WEINGUT BADEN KAISERSTUHL

WEINGUT BADEN KAISERSTUHL WEINGUT BADEN KAISERSTUHL AWC Vienna 2015 GOLD 2013 Grauer Burgunder *** 2014 Grauer Burgunder Kabinett trocken 2014 White Secco SILBER 2013 Chardonnay *** 2014 Weisser Burgunder Kabinett trocken 2014

Mehr

seit 1860 WEIN- UND SEKTKARTE

seit 1860 WEIN- UND SEKTKARTE seit 1860 WEIN- UND SEKTKARTE S-WEINE 2016 RIESLING»S«7,50 WEISSWEIN TROCKEN 0,75 l 9,99 / Ltr. feinnerviger, komplexer Riesling mit saftigem Abgang Alk: 12,5% vol. - S: 6,5 g/l - RS: 5,3 g/l 2016 WEISSBURGUNDER»S«7,50

Mehr

Weinpreisliste Herbst/Winter 2016

Weinpreisliste Herbst/Winter 2016 Weinpreisliste Herbst/Winter 2016 Oberstraße 15, 65399 Kiedrich Tel: 06123-22 81, Fax: 06123 67 68 73 E-Mail: info@weingut-sohlbach.de Internet: www.weingut-sohlbach.de Sehr geehrte Weinkunden, mitten

Mehr