Erläuterungsbericht Landkabeltrasse

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erläuterungsbericht Landkabeltrasse"

Transkript

1 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 1 von 68 Aufgestellt: Lehrte, den Unterlage zur Planfeststellung Landkabeltrasse Erläuterungsbericht der LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum für die Landkabeltrasse Prüfvermerk Ersteller Datum Unterschrift gez. Koch Änderung(en): Rev.-Nr. Datum Erläuterung Anhang: -

2 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 2 von 68 An der Aufstellung dieser Unterlagen sind in alphabetischer Reihenfolge beteiligt: und und sowie

3 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 3 von 68 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis 1 Allgemeine Projektbeschreibung und Zweck des Vorhabens Der Vorhabenträger Projektdefinition und Umfang des Vorhabens Planrechtfertigung Gesetzlicher Auftrag Bedeutung der geplanten Leitung Raumordnung und Landesplanung Erfordernisse der Raumordnung NACHRICHTLICH Landesplanerische Feststellung NACHRICHTLICH Fortführung der Netzanbindungstrasse an Land Alternativen Theoretisch denkbare Alternativen für onshore Trasse Freileitungsvarianten Anbindung an Umspannwerk Manslagt Erdkabelvarianten Trassenoptimierung Verfahren Trassierung Trassierungsgrundsätze Beschreibung der Seekabeltrasse NACHRICHTLICH Beschreibung der Seekabeltrasse NACHRICHTLICH Kreuzungen NACHRICHTLICH Andere Nutzungen NACHRICHTLICH Beschreibung der Landkabeltrasse Trassenbeschreibung Kreuzungen Andere Nutzung im Trassenbereich Netzverknüpfung / Umspannwerk Emden/Borßum Erläuterung zur technische Ausführung der Leitung Allgemeines Seekabel NACHRICHTLICH Landkabel Steuerkabel... 38

4 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 4 von 68 4 Beschreibung der Baumaßnahme Baumaßnahmen Seekabeltrasse NACHRICHTLICH Allgemeines NACHRICHTLICH Seekabeltrasse, Abschnitt 1 und 2 NACHRICHTLICH Seekabeltrasse, Abschnitt 3 NACHRICHTLICH Seekabeltrasse, Abschnitt Anlandung Festland NACHRICHTLICH Baumaßnahme Landkabeltrasse Allgemeines Zuwegungen, Arbeitsflächen Vorbereitende Maßnahmen Behandlung von Drainagen Offene Bauweisen Geschlossene Bauweise Weitere mögliche Verfahren Entwässerung der Baufelder Beschilderung Immissionen und ähnliche Wirkungen Geräuschentwicklung Elektrische und magnetische Felder Erderwärmung NACHRICHTLICH Beschreibung des Betriebs der Leitung Seekabeltrasse NACHRICHTLICH Landkabeltrasse Grundstücksinanspruchnahme und Leitungseigentum Allgemeine Hinweise Dauerhafte Inanspruchnahmen von Grundstücken Vorübergehende Inanspruchnahme Entschädigungen Kreuzungsverträge und Gestattungsverträge Leitungseigentum, Erhaltungspflicht und Rückbau der Leitung Wegenutzung Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Regelwerk und Richtlinien Glossar... 67

5 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 5 von 68 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Schematische Netzkarte der TenneT...8 Abbildung 2: Projektübersicht Nordsee...9 Abbildung 3: Trassenvarianten Freileitung OWP Riffgat Abbildung 4: Anbindungkonzept über UW Manslagt Abbildung 5: Übersicht zum Verlauf der Kabeltrassenvearianten (unmaßstäblich) Abbildung 6: Geplanter Trassenverlauf Riffgat Seekabel NACHRICHTLICH Abbildung 7: Konzept für einen Einzelnetzanschluss bei einer Drehstromverbindung, Quelle: TenneT Abbildung 8: Einzelanschluss eines Offshore-Windparks über Drehstrom, Quelle: TenneT Abbildung 9: Konventionelle Drehstromtechnik auf Basis von Kabeln, Quelle: TenneT NACHRICHTLICH Abbildung 10: Abhängigkeit der übertragbaren Leistung von der Leitungslänge für 110-kV-Leitungsbeispiele, Quelle: TenneT NACHRICHTLICH Abbildung 11: Aufbau des Drehstromkabels (AC), Quelle: ABB NACHRICHTLICH Abbildung 12: Aufbau Einleiter Aluminium für AC-System Landverlegung, Quelle: nkt Cables Abbildung 13: Aufbau Steuerkabel für die Landverlegung, Quelle: Prysmian Abbildung 14: Systemskizze Kabellegung Küstenmeer, Quelle: Bohlen&Doyen NACHRICHTLICH Abbildung 15: Legebarge für ein Hochspannungskabel, Quelle: Bohlen&Doyen NACHRICHTLICH Abbildung 16: Beispiel für Phasen und Ablauf der Kabellegung NACHRICHTLICH Abbildung 17: Verlege- und Transportschiff, Quelle: Moll prd NACHRICHTLICH Abbildung 18: Kabellegung im Watt, Quelle: Moll prd NACHRICHTLICH Abbildung 19: Legebarge bei Ebbe, Quelle: Moll prd NACHRICHTLICH Abbildung 20: Schema eine Pilotbohrung, Quelle: Moll prd NACHRICHTLICH Abbildung 21: Schema einer Aufweitungsbohrung, Quelle: Moll prd NACHRICHTLICH Abbildung 22: Schema eines Einziehvorgangs im Schutzrohr, Quelle: Moll prd NACHRICHTLICH Abbildung 23: Standardkabelgraben und Arbeitsbereich Abbildung 24: Graben bei offener Bauweise, Quelle: TenneT Abbildung 25: Pilotbohrung, Quelle: Moll prd Abbildung 26: Pilotbohrung mit Überwaschung, Quelle: Moll prd Abbildung 27: Aufweitvorgang, Quelle: Moll prd Abbildung 28: Einzug Schutzrohr, Quelle: Moll prd Abbildung 29: Prinzipielle Darstellung des Verlegepflugverfahrens, Quelle: Verlegepflug.at Abbildung 30: Verlegepflug für Kabel, Quelle: Verlegpflug.at Abbildung 31: Prinzipieller Ablauf Kabelverlgung mit Bodenfräse Abbildung 32: Bodenfräse im Praxiseinsatz Abbildung 33: Verteilung magnetische Induktion an der Meeresbodenoberfläche für Lastfall Vollastbetrieb Abbildung 34: Schematische Darstellung des Aufpunktes P bei Dreileiter-Drehstromsystem NACHRICHTLICH Abbildung 35: Transierte Erwärmung des Aufpunktes nach Lastsprung auf siebetägige Vollast NACHRICHTLICH-. 60

6 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 6 von 68 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Trassenabschnitte Seeseite NACHRICHTLICH Tabelle 2: Betroffenheit Städte und Gemeiden von Landtrasse Tabelle 3: Übersicht über mögliche Kabeltypen Tabelle 4: Aufbau des AC-Kabels, Quelle ABB NACHRICHTLICH

7 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 7 von 68 Vorbemerkung Linienförmige Vorhaben können auch in Teilabschnitten verwirklicht werden. Die Bildung von Planungsabschnitten ist zulässig, wenn sie sich sachlich rechtfertigen lässt und ihrerseits das Ergebnis planerischer Abwägung ist. Hiervon soll im Hinblick auf den Offshore-Abschnitt (Seekabeltrasse) einerseits und den Onshore-Abschnitt (Landkabeltrasse) andererseits Gebrauch gemacht werden, weil seeseitig ganz andere öffentliche und (kaum) private Belange durch das Vorhaben betroffen sind, als dies landseitig der Fall ist. Auch sind im Wesentlichen andere Fachbehörden zu beteiligen. Die beiden Anträge auf Planfeststellung für den Offshore-Abschnitt (Seekabeltrasse) einerseits und den Onshore-Abschnitt (Landkabeltrasse) andererseits werden auch in Anbetracht dieser Abschnittsbildung zeitgleich eingereicht. Sollte dann ein Abschnitt früher entscheidungsreif sein als ein anderer, kann sich die Planfeststellungsbehörde in Anbetracht des laufenden Planfeststellungsverfahrens für den anderweitigen Streckenabschnitt Klarheit darüber verschaffen, dass auch insoweit weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen und sich das insoweit erforderliche vorläufige positive Gesamturteil bilden. Aus diesem Grund werden Informationen, die nicht die hier erläuterte Landkabeltrasse betreffen, lediglich NACHRICHTLICH und daher in einem anderen Schriftbild dargestellt. Beispiel:. aus diesem Grund müssen die Kabelquerschnitte 1 Allgemeine Projektbeschreibung und Zweck des Vorhabens Fachbegriffe und Abkürzungen sind am Ende des Berichtes in einem Glossar erläutert. 1.1 Der Vorhabenträger TenneT ist der erste grenzüberschreitende Übertragungsnetzbetreiber für Strom in Europa. Mit ungefähr Kilometern an Hoch- und Höchstspannungsverbindungen und 35 Millionen Endverbrauchern in den Niederlanden und in Deutschland gehört TenneT zu den Top 5 der Netzbetreiber in Europa. TenneTs Fokus richtet sich auf die Entwicklung eines nordwesteuropäischen Energiemarktes und auf die Integration erneuerbarer Energie. Die TenneT TSO GmbH (vormals transpower stromübertragungs gmbh) mit Sitz in Bayreuth ist einer der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber und für den Betrieb, die Instandhaltung und die weitere Entwicklung des Stromübertragungsnetzes der Spannungsebenen 220 kv und 380 kv in großen Teilen Deutschlands verantwortlich. Die TenneT TSO GmbH steht für einen ebenso sicheren wie fairen Zugang aller Marktteilnehmer zum Höchstspannungsnetz. Seit Dezember 2006 sind die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber nach 17 Abs. 2a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, Netzanschlüsse für Offshore-Windparks zu errichten und zu betreiben, mit deren Errichtung bis Ende 2015 begonnen wird. Im Zuständigkeitsbereich des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH wird diese Aufgabe von dessen Schwestergesellschaft TenneT Offshore GmbH (vormals transpower offshore gmbh) wahrgenommen, welche im Auftrag der TenneT TSO GmbH die Planung und Errichtung der Offshore- Netzanbindungen auf See bis zum Netzknotenpunkt an Land durchführt. Die TenneT Offshore GmbH ist auch Eigentümer und Betreiber der Anschlussleitungen sowie Antragsteller im vorliegenden Planfeststellungsverfahren.

8 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 8 von 68 Abbildung 1: Schematische Netzkarte der TenneT

9 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 9 von Projektdefinition und Umfang des Vorhabens Zwischen dem regionalen Energieversorger EWE und dem Projektentwickler ENOVA Energieanlagen GmbH wurde ein Projektentwicklungsvertrag für den ENOVA Offshore-Windpark Riffgat geschlossen. Hierbei ist die Realisierung von 30 Windturbinen á 3,6 MW mit einer Gesamtleistung von 108 MW in ca. 15 Kilometer Entfernung nordwestlich von Borkum geplant. Der Bau soll im Jahr 2012 stattfinden, so dass der Windpark auch im selben Jahr in Betrieb genommen werden könnte. Der voll ausgebaute Windpark wird ca. 432 GWh Energie pro Jahr erzeugen können. Als zuständiger Ü- bertragungsnetzbetreiber für den Bereich Nordsee hat TenneT TSO GmbH gemäß 17 Abs. 2a EnWG die Verpflichtung, die Netzanbindung für diesen Offshore-Windpark zu planen und rechtzeitig zu errichten. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) legt in ihrem Positionspapier vom 14. Oktober 2009 Kriterien für den Beginn der Realisierung der Netzanbindung durch TenneT TSO GmbH fest. Da die wesentlichen Kriterien für den o. a. OWP erfüllt sind, hat TenneT offshore GmbH, im Auftrage für TenneT TSO GmbH, mit der Ausführungsplanung einschließlich des erforderlichen Genehmigungsverfahrens, welches in diesen Unterlagen beantragt wird, begonnen. Abbildung 2: Projektübersicht Nordsee

10 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 10 von 68 Aufgrund der erforderlichen Transportleistung sowie der Länge der Übertragungsstrecke ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen eine Übertragung der elektrischen Energie mit Drehstrom vorgesehen. TenneT Offshore GmbH leitet die regenerativ gewonnene elektrische Energie von den Transformator- Plattformen der Offshore-Windparks (Netzanschlusspunkt / NAP), welche auch als Umrichteranlage fungiert, mit Leitungen bestehend aus Drehstromkabeln ab. Eine 155-kV-Leitung verbindet die beiden Umrichter auf See und an Land miteinander und bewerkstelligt somit den eigentlichen Energietransport. Der landseitige Transformator speist diesen über eine Schaltanlage in das 220-kV-Übertragungsnetz der TenneT TSO GmbH ein. Der für dieses Projekt geeignete Netzverknüpfungspunkt (NVP) ist das zu erweiternde UW Emden/Borßum. Der aufgrund der Landesplanerischen Feststellung der Regierungsvertretung Oldenburg vom und deren Ergänzung vom geplante seeseitige Trassenverlauf der Netzanbindung für den Offshore-Windpark Riffgat als See- und Wattkabel durch die Osterems mit Anlandungspunkt nordwestlich von Pilsum hat seeseitig eine Länge von cirka 47km. Der technisch und wirtschaftlich günstigste Netzverknüpfungspunkt für die Einzelanbindung des Offshore- Windparks Riffgat im Sinne des 17 Abs. 2a EnWG ist vorliegend das Umspannwerk Emden/Borßum mit Anschluss an das Verteilernetz. Die Landkabeltrasse zu diesem Netzverknüpfungspunkt weist eine Gesamtlänge von ca. 30 km auf. Sie orientiert sich primär an vorhandenen Wegen, Straßen sowie vorhandenen und weiteren geplanten Leitungen. Die im Trassenbereich liegenden Flächen werden überwiegend als Acker- und Grünland genutzt. Siedlungsgebiete werden nur bedingt gequert, Schutzgebiete werden so weit wie möglich gemieden bzw. umgangen. Soweit Gewässer, Verkehrswege und sonstige Hindernisse zu kreuzen sind, werden diese durch gesteuerte Horizontalbohrungen (Horizontal Directional Drilling) unterquert. Die technischen Einrichtungen auf der Plattform und im UW Emden/Borßum sind mit Kommunikationsmitteln zu verbinden. Hierzu werden Steuerkabel in Form von Lichtwellenleiter-Kabel zur Übertragung von Steuer-, Schutz- und Reglersignalen sowie zur Kommunikation eingesetzt, die als See- und Landkabel ausgeführt sind. 1.3 Planrechtfertigung Gesetzlicher Auftrag Eine Planung ist dann gerechtfertigt, wenn für das beabsichtigte Vorhaben nach Maßgabe der vom einschlägigen Fachgesetz verfolgten Ziele einschließlich sonstiger gesetzlicher Entscheidungen ein Bedürfnis besteht, die Maßnahme unter diesem Blickwinkel, also objektiv, erforderlich ist. Das ist nicht erst bei einer Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern bereits dann, wenn es vernünftigerweise geboten ist. Rechtsgrundlage für die Planfeststellung der Leitung ist 43 EnWG. Das planfestzustellende Vorhaben muss daher insbesondere den Zielen des EnWG entsprechen. Nach 1 EnWG ist dessen Zweck eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Das Vorhaben dient der Ableitung der offshore aus Wind erzeugten elektrischen Energie zu den Verbrauchern. Das Vorhaben entspricht somit den Zielen des EnWG. Es ist darüber hinaus zur Erfüllung der gesetzlichen Ziele des EEG erforderlich.

11 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 11 von 68 Folgendes kommt hinzu: Seit dem Inkrafttreten des sogenannten Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes am sind die Übertragungsnetzbetreiber gem. 17 Abs. 2a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dazu verpflichtet, die in ihrer jeweiligen Regelzone anzubindenden Offshore-Windparks rechtzeitig an das Netz anzuschließen. Daher ist die TenneT TSO GmbH als insoweit zuständiger Übertragungsnetzbetreiber gesetzlich zur Errichtung der Netzanbindung des im Küstenmeer des Landes Niedersachsen geplanten Offshore-Windparks Riffgat verpflichtet. Die von den Übertragungsnetzbetreibern zu errichtenden und zu betreibenden Netzanbindungen umfassen alle Komponenten, die für den Netzanschluss der Offshore- Anlage vom Umspannwerk auf See bis zum Netzverknüpfungspunkt an Land erforderlich sind und müssen gemäß 17 Absatz 2a Satz 1 Halbsatz 2 EnWG zu dem Zeitpunkt der Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Offshore-Anlagen errichtet sein. Die für den Beginn einer Planung der Netzanbindung ausschlaggebende Realisierungswahrscheinlichkeit des Offshore-Windparks Riffgat im Sinne der im Positionspapier der Bundesnetzagentur zu 17 Abs. 2a EnWG festgelegten Kriterien hat sich zwischenzeitlich konkretisiert. Die Netzanbindung des Offshore-Windparks Riffgat ist über eine im Küstenmeer als Seekabel und landeinwärts als Erdkabel ausgeführte Hochspannungsleitung geplant. Aufgrund der durch das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze am in Kraft getretenen Änderung des 43 Satz 1 EnWG bedarf die Errichtung von Hochspannungsleitungen zur Netzanbindung von Offshore-Windparks, welche im Küstenmeer als Seekabel und landeinwärts als Freileitung oder Erdkabel bis zu dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt des nächsten Übertragungs- oder Verteilernetzes verlegt werden sollen, seit dem der Planfeststellung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Hannover. Da die Netzverknüpfung durch eine Erweiterung des bestehenden Umspannwerkes Emden/Borßum geplant ist, erstreckt sich der Bereich der Planfeststellung laut Festlegung der NLStBV auch auf die Änderung des Umspannwerkes Bedeutung der geplanten Leitung Das vorliegende Vorhaben der Errichtung und des Betriebs der landseitigen Anbindungsleitungen für die in den nächsten Jahren in der östlichen Nordsee entstehenden Offshore-Windparks dient der umweltschonenden Energiegewinnung durch Windenergieanlagen auf hoher See unter Reduzierung des Treibhauseffektes. In dem am 4. August 2010 vom Bundeskabinett beschlossenen Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien ist vorgesehen, dass im Jahre 2020 das verbindliche Ziel von 18 Prozent erneuerbare Energien am Bruttoendenergieverbrauch nicht nur erreicht, sondern mit einem erwarteten Anteil von 19,6 Prozent sogar übertroffen wird. Bis zum Jahr 2050 soll die Stromerzeugung in Deutschland nahezu CO 2 -frei sein. Die Windenergie wird dabei eine zentrale Rolle übernehmen. Nachdem die Potenziale der Wasserkraft in Deutschland bereits zu einem großen Teil erschlossen sind, bestehen die größten Ausbaupotenziale derzeit bei der Windenergie, und zwar insbesondere auch im Offshore-Bereich. Die technische Entwicklung ist hier weit fortgeschritten und belastbare Erfahrungen mit der Technik liegen vor. In Deutschland soll mit Megawatt installierter Offshore-Leistung bis 2030 eine jährliche Stromerzeugung von 95 Terawattstunden erreicht werden. Das entspricht in etwa rund 15 Prozent des heutigen Stromverbrauchs in Deutschland. Dieses Ausbauziel bietet eine langfristige wirtschaftliche Perspektive für den deutschen Maschinenbau, für die maritime Wirtschaft und für strukturschwache Küstenregionen.

12 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 12 von 68 Die Ressourcen für konventionelle Energieträger sind endlich, und deren Erschöpfung ist absehbar. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt nicht über ausreichende Quellen für konventionelle Energieträger und ist somit auf Importe aus anderen Staaten angewiesen. Da ein Großteil der Vorräte der fossilen Energieträger in Staaten liegt, die politisch nicht stabil und regelmäßig Schauplatz von Konflikten sind, liegt es im Interesse einer sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung, sich von diesen Importen möglichst unabhängig zu machen. Die Gewinnung fossiler Energieträger und die Erzeugung von elektrischem Strom aus fossilen Energieträgern sind mit negativen Auswirkungen auf Natur und Umwelt verbunden, die bei der Produktion von Strom aus Windenergie vermieden werden. Geeignete Standorte für die Windenergienutzung an Land stehen nur noch begrenzt zur Verfügung. Die ehrgeizigen CO 2 -Minderungsziele, die angestrebte Ressourcenschonung und die Minimierung der Auswirkungen auf Natur und Umwelt können nur durch einen massiven Ausbau der Offshore- Windenergie erreicht werden. Die zügige Errichtung solcher Windparks und deren Anbindung an das Übertragungsnetz dient als wichtiger Beitrag zur Sicherung der Zukunft der Energieversorgung und zum Umweltweltschutz dem Wohl der Allgemeinheit.

13 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 13 von Raumordnung und Landesplanung Gem. 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ROG sind u. a. bei Entscheidungen öffentlicher Stellen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen von Personen des Privatrechts, die der Planfeststellung bedürfen, Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen Erfordernisse der Raumordnung NACHRICHTLICH- Erfordernisse der Raumordnung formuliert insbesondere das Landesraumordnungsprogramm (LROP) des Landes Niedersachsen vom Zum Bereich Energieleitungen sind die Ziffern , 06 und 08 relevant. Dort heißt es insbesondere (Ziele der Raumordnung in Fettschrift, Grundsätze der Raumordnung in Normalschrift): 05 1 Die Windenergienutzung auf See ist aus Gründen des Klimaschutzes und zur weiteren Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung zu fördern. 2 Anlagen zur Windenergienutzung auf See sollen in der ausschließlichen Wirtschaftszone errichtet werden. 3 Innerhalb des Planungsraumes zwischen der Mittleren Tide-Hochwasserlinie und der 12-Seemeilen-Grenze, im Folgenden als 12-Seemeilen-Zone bezeichnet, dürfen in gemeinde- und kreisfreien Gebieten nur Anlagen für die Erprobung der Windenergienutzung auf See und für ihre Erschließung errichtet werden. 4 Die Leitungen für die Netzanbindung der Anlagen zur Windenergienutzung in der ausschließlichen Wirtschaftszone sollen innerhalb der 12- Seemeilen-Zone räumlich konzentriert und gebündelt verlegt werden. 5 Im Hinblick auf die Funktionen der Küste, der vorgelagerten Inseln, der Küstengewässer und des Wattenmeeres ist bei der Errichtung, der Erschließung und dem Betrieb von Anlagen zur Windenergienutzung auf See eine erhebliche Beeinträchtigung der natürlichen Funktionen der Küstengewässer und des Wattenmeeres zu vermeiden, ( ) im Interesse einer nachhaltigen fischereiwirtschaftlichen Nutzung die Beeinträchtigung der Fangmöglichkeiten insbesondere der Kutterfischerei zu minimieren, eine Beeinträchtigung des Schiffsverkehrs in den als Vorranggebiet Schifffahrt festgelegten Haupt- und Nebenfahrwassern zu verhindern, zum Schutz vor Schiffshavarien und zur Risikominimierung ein Abstand von mindestens 2 Seemeilen zwischen den Anlagen und der Außengrenze der als Vorranggebiet Schifffahrt festgelegten Verkehrstrennungsgebiete, der Tiefwasserreede sowie den Ansteuerungen von Ems, Jade, Weser und Elbe einzuhalten, sofern dieser Schutz nicht anderweitig gewährleistet ist, ( ). 6 In der Anlage 2 sind innerhalb der 12-Seemeilen-Zone das Eignungsgebiet Nordergründe und das Eignungsgebiet Riffgat zur Erprobung der Windenergienutzung auf See festgelegt. 7 Die Feinabstimmung für Vorhabenplanungen innerhalb dieser Eignungsgebiete mit den übrigen raumbedeutsamen Belangen erfolgt im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens nach 12 NROG. 8 Für Vorhabenplanungen innerhalb des Eignungsgebiets Riffgat ist das Benehmen mit den betroffenen niederländischen Stellen herbeizuführen. 9 Mit der Festlegung der Eignungsgebiete ist die Zulassung von Anlagen zur Windenergienutzung an anderer Stelle innerhalb der 12-Seemeilen-Zone ausgeschlossen. 10 Die Festlegung der Eignungsgebiete endet mit Ablauf des 31. Dezember 2010; danach erstreckt sich die Ausschlusswirkung auf die gesamte 12-Seemeilen-Zone. 11 Die Anwendung des 34 c NNatG auf Projekte gemäß 34 a Abs. 1 NNatG wird durch die Festlegung nach Satz 6 nicht berührt. 12 In der Anlage 2 ist zur Netzanbindung von Anlagen zur Windenergienutzung aus den Pilotphasen von Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone eine Kabeltrasse über die Insel Norderney festgelegt. 13 Diese Kabeltrasse soll vorrangig der Anbindung von Anlagen zur Windenergienutzung aus den Pilotphasen von Windparks zwischen den Verkehrstrennungsgebieten Terschelling German Bight" und German Bight Western Approach" dienen. 14 Zur Minimierung möglicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ist bei der Querung von Vogelbrut- und Vogelrastgebieten sowie von Seehundsbänken die Verlegung von Leitungen auf dieser Kabeltrasse nur jeweils im Zeitraum vom 15. Juli bis 30. November bis einschließlich des Jahres 2010 vorzunehmen.

14 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 14 von Für die Weiterführung der in Ziffer 05 Satz 12 festgelegten Trasse vom Anlandungspunkt bei Hilgenriedersiel bis zum Anschlusspunkt an das Hoch- und Höchstspannungsnetz ist in den Regionalen Raumordnungsprogrammen ein Vorranggebiet Kabeltrasse für die Netzanbindung festzulegen Der bis 2015 zu erwartende Transport der in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der niedersächsischen Küste durch Anlagen zur Windenergienutzung auf See erzeugten Energie hat nach Ausschöpfung der Kapazitäten der unter Ziffer 05 Satz 12 festgelegten Trasse über nur eine weitere Trasse durch die 12-Seemeilen-Zone zu erfolgen. 2 Diese ist vorrangig außerhalb des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer" zu führen. 3 Von Satz 2 kann abgewichen werden, wenn eine Verlegung im oder am Rande des Emsfahrwassers nicht möglich ist. 4 lst eine Verlegung im oder am Rande des Emsfahrwassers nicht möglich, so kommt vorrangig eine Führung durch Seegatts in Betracht. 5 Vom Anlandungspunkt an der Küste bis zum Anschlusspunkt an das Hoch- und Höchstspannungsnetz ist die Weiterleitung in nur einer unterirdischen Trasse vorzusehen. 6 Die Trasse ist in Richtung Netzknoten Diele, Landkreis Leer, auszurichten; sie muss in der 12-Seemeilen-Zone und an Land mindestens fünf Kabelsysteme aufnehmen können. 7 Die Kabelsysteme sollen mindestens der Übertragungsleistung von Gleichstromkabeln von MW je System entsprechen. Die Anlage 2 des LROP 2008 enthält in dem für den Offshore-Windpark Riffgat relevanten Bereich folgende Festlegungen: In dem E n t w u r f vom einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) sind folgende für den Transport der in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der niedersächsischen Küste durch Anlagen zur Windenergienutzung auf See erzeugten Energie relevanten Änderungen vorgesehen: In Ziffer 05 werden in Satz 7 die Worte nach 12 NROG gestrichen. In Ziffer 05 erhält Satz 11 folgende Fassung: 11 Die Prüfung der Verträglichkeit von Projekten nach 34 BNatSchG wird durch eine Festlegung nach Satz 6 nicht berührt. In Ziffer 05 werden in Satz 14 die Worte bis einschließlich des Jahres 2010 gestrichen.

15 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 15 von 68 In Ziffer 05 wird nach Satz 14 folgender Satz 15 angefügt: 15 Die auf dieser Trasse bestehenden Kapazitäten der Kabelverlegung sind vorrangig und bestmöglich auszuschöpfen. Ziffer 08 erhält folgende Fassung: 1 Der zu erwartende Transport der in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der niedersächsischen Küste durch Anlagen zur Windenergienutzung auf See erzeugten Energie durch die 12-Seemeilen- Zone hat nach Ausschöpfung der Kapazitäten der unter Ziffer 05 Satz 12 festgelegten Trasse über die in der Anlage 2 am Rande des Emsfahrwassers festgelegte Trasse zu erfolgen. 2 Die in Satz 1 genannte und in der An l a g e 2 als Vorranggebiet Kabeltrasse für die Netzanbindung festgelegte Trasse ist solange von entgegenstehenden Planungen freizuhalten, bis eine endgültige Linienführung planfestgestellt ist. 3 Im Hinblick auf die besonderen Funktionen des Emsästuars für die Schifffahrt, den Naturschutz und die Fischerei sowie den Küstenschutz sind die Kabel auf dieser festgelegten Trasse so zu verlegen, dass Beeinträchtigungen der Schifffahrt bei der Verlegung, dem Betrieb sowie bei Reparaturund Wartungsarbeiten durch einen hinreichenden Abstand zu der in An h a n g 5 westlich des Vorranggebietes Kabeltrasse für die Netzanbindung festgelegten Begrenzungslinie vermieden werden; Beeinträchtigungen der Bauwerke des Küstenschutzes durch einen hinreichenden Abstand zu der in Anhang 5 östlich des Vorranggebietes Kabeltrasse für die Netzanbindung festgelegten Begrenzungslinie vermieden werden; das Emsfahrwasser und das Fahrwasser zum Inselhafen Borkum während der Verlegearbeiten freigehalten bleibt, die Schiffe mit der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit passieren können und die Bereiche zwischen Fahrwasserrand und Begrenzungslinie insgesamt für den Verkehr nutzbar bleiben; die Nutzung der Klappstellen vor Borkum nicht eingeschränkt wird; Arbeiten im Bereich von Vogelrast- und Nahrungsgebieten sowie Seehundsbänken nur im Zeitraum vom 15. Juli bis 30. November eines jeden Jahres erfolgen und dabei zu Seehundsliegeplätzen ein möglichst großer Abstand eingehalten wird; Beeinträchtigungen von für den Naturschutz besonders wertvollen Bereichen durch die Nutzung von störungsarmen Verlegeverfahren minimiert werden; Beeinträchtigungen der Fischfangmöglichkeiten insbesondere für die Kutterfischerei minimiert werden. 4 Die Kabel sind so zu verlegen, dass der zwischen dem Fahrwasserrand und der Grenze des Nationalparks verfügbare Raum bestmöglich für viele Kabelsysteme genutzt wird. 5 Die Kabelsysteme sollen mindestens der Übertragungsleistung von Gleichstromkabeln von MW je System entsprechen. 6 Die in Satz 1 genannte Trasse ist vom Anlandungspunkt bei Campen in der Gemeinde Krummhörn, Landkreis Aurich, mindestens bis zum Verknüpfungspunkt mit dem Übertragungs- oder Verteilernetz als Kabeltrasse weiterzuführen. 7 Hierfür ist in den Regionalen Raumordnungsprogrammen ein Vorranggebiet Kabeltrasse für die Netzanbindung festzulegen. Das in Aufstellung befindliche Ziel in Ziff Satz 6 des Entwurfs zur Änderung des LROP 2008 sieht vor, dass die am Rande des Emsfahrwassers geführte Trasse vom Anlandungspunkt bei Campen in der Gemeinde Krummhörn, Landkreis Aurich, mindestens bis zum Verknüpfungspunkt mit dem Übertragungs- oder Verteilernetz als Kabeltrasse weiterzuführen ist.

16 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 16 von Landesplanerische Feststellung NACHRICHTLICH- Als Ergebnis der Landesplanerischen Feststellung vom zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens für den Offshore-Windpark Riffgat, wurde durch die Landesplanerische Feststellung vom gemäß 16 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) von der Regierungsvertretung Oldenburg festgestellt, dass die Anbindung des Offshore-Windparks Riffgat der ENOVA Energieanlagen GmbH an das übergeordnete Netz mit Trassenverlauf durch die Osterems unter Beachtung der hierzu aufgestellten Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Gegenstand dieses Raumordnungsverfahrens waren insbesondere auch die nach wie vor in Ziffer LROP 2008 festgelegten Ziele der Raumordnung sowie die raumordnerisch letztlich verworfene Alternative einer Trassenführung über Norderney (Vgl. S. 20f. S. 6 der Landesplanerischen Feststellung vom ). Als Maßgabe 6. ist in der Landesplanerischen Feststellung vom festgehalten, dass wenn vor Erteilung der Genehmigungen für die Kabelanbindung neben der als Vorranggebiet festgelegten Kabeltrasse über Norderney im LROP eine zweite Trasse für eine gebündelte Stromableitung als Vorranggebiet festgelegt wurde, zu prüfen ist, ob die Anbindung des Offshore-Windparks Riffgat über diese Trasse erfolgen kann. Gleiches gilt für Kabeltrassen für eine gebündelte Stromableitung die in anderen Raumordnungsverfahren geprüft werden. Mit dem LROP 2008 war eine räumlich konkrete Festlegung einer zweiten Trasse durch die 12-Seemeilen-Zone zeitlich noch nicht möglich, jedoch wurden hierzu bereits in Ziffer die oben dargestellten Festlegungen sowie die weiteren oben dargestellten Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Ziffer und 06 festgelegt. Dabei wird grundlegend zwischen Offshore-Windenergieanlagen in der 12-Seemeilen-Zone und in der ausschließlichen Wirtschaftszone unterschieden: - Offshore-Windenergieanlagen sollen nach Ziffer Satz 2 in der ausschließlichen Wirtschaftszone errichtet werden. - In der 12-Seemeilen-Zone dürfen Offshore-Windenergieanlagen nach Ziffer Satz 3 nur zur Erprobung errichtet werden. Hierfür wurden in Ziffer Satz 6 10 die ausschließlichen und bis zum befristeten Eignungsgebiete Riffgat und Nordergründe festgelegt. Da die Windenergieanlagen für den Offshore- Windpark Riffgat (und Nordergründe) vor dem genehmigt und gemäß der durch den Genehmigungsbescheid geregelten Frist auch nach dem errichtet werden darf, besteht insoweit Bestandsschutz. Im Übrigen ist die Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen in der 12-Seemeilen-Zone ausgeschlossen. Die Feinabstimmung mit den übrigen raumbedeutsamen Belangen erfolgt nach Ziffer Satz 7 im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens. - Dementsprechend wurde durch das für die Netzanbindung des Offshore-Windpark Riffgat durch die Landesplanerischen Feststellung vom (Vgl. dort S. 26, Mitte) abgeschlossene Raumordnungsverfahren eine Einzelfalllösung entwickelt, die unabhängig neben den auf Ebene des LROP bereits bestehenden und noch zu entwickelnden Bündelungslösungen steht. - Für die Netzanbindung der Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone sind bedingt durch deren große Zahl und weit über die Erprobungsanlagen in der 12-Seemeilen-Zone hinausgehende Kapazität dagegen keine derartigen Einzelfalllösungen möglich. Diese Leitungen für die Netzanbindung der Anlagen zur Windenergienutzung in der ausschließlichen Wirtschaftszone sollen daher gemäß Ziffer Satz 4 innerhalb der 12-Seemeilen-Zone räumlich konzentriert und gebündelt verlegt werden. - Mit dem LROP 2008 erfolgte die grundlegende Weichenstellung der Festlegung von Offshore-Trassen- Korridoren zur Netzanbindung der in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der niedersächsischen Küste durch Anlagen zur Windenergienutzung auf See erzeugten Energie durch Ziele der Raumordnung nach Ziffer Satz 12 und Ziffer Insbesondere aufgrund geschützter Bereiche, wie des Nationalparks Wattenmeer, anderer Nutzungen wie dem Schiffsverkehr sowie geomorphologischer Gegebenheiten ist der zur Realisierung von Netzanbindungstrassen in der niedersächsischen 12-Seemeilen-Zone zur Verfügung stehende Raum sehr begrenzt. U. a. aus diesem Grund wurde eine Kabelführung der Netzanbindung des Offshore-Windparks Riffgat über die Norderney-Trasse im Rahmen des Raumordnungsverfahrens ausgeschlossen. Aufgrund der Erfahrung, dass auf gebündelten Trassen nur eine sehr begrenzte Anzahl an Kabeln verlegt werden kann, wird mit den in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung nach dem Verordnungsentwurf vom zur Änderung des LROP eine Optimierung im Wege der bestmöglichen Ausnutzung von Bündelungs- Trassen zur Netzanbindung von Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone angestrebt: - In Ziffer wird die Beschränkung der Kabelverlegung auf der Norderney-Trasse bis einschließlich des Jahres 2010 in Satz 14 gestrichen und durch den neuen Satz 15 das neue Ziel festgelegt, die auf dieser Trasse bestehenden Kapazitäten der Kabelverlegung vorrangig und bestmöglich auszuschöpfen. Nach der Begründung des Entwurfs sollen dort ausschließlich die leistungsfähigsten am Markt verfügbaren Kabelsysteme verlegt werden, um eine bestmögliche Ausnutzung zu gewährleisten, damit unter Berücksichtigung der

17 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 17 von 68 absehbaren Engpässe für künftige Stromableitung weitere Kabelverlegungen an anderer Stelle soweit wie möglich vermieden werden können bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich werden. - Im Rahmen der nach dem Verordnungsentwurf vom beabsichtigten zur Festlegung einer neuen Offshore-Bündelungs-Trasse am Rande des Fahrwassers der Ems in Ziffer des LROP ist, befindet sich nach Ziffer Satz 4 das Ziel in Aufstellung, dass die Kabel so zu verlegen sind, dass der zwischen dem Fahrwasserrand und der Grenze des Nationalparks verfügbare Raum bestmöglich für viele Kabelsysteme genutzt wird. Zugleich wird der bereits bisher in Ziffer Satz 7 enthaltene, nun in Satz 5 enthaltene Grundsatz der Raumordnung beibehalten, dass die Kabelsysteme mindestens der Übertragungsleistung von Gleichstromkabeln von MW je System entsprechen sollen. In der Begründung des Entwurfs wird hierzu insbesondere Folgendes ausgeführt: Vor dem Hintergrund der absehbaren Entwicklung der Offshore-Windenergie ist davon auszugehen, dass neben der Norderney-Trasse auch die am Rande des Emsfahrwassers festgelegte Trasse nicht zur Netzanbindung aller Offshore-Windparks, die zukünftig in der ausschließlichen Wirtschaftszone vor der niedersächsischen Küste errichtet werden, ausreicht. Diese Trasse soll möglichst optimal im Sinne einer Verlegung von möglichst vielen und möglichst leistungsstarken Kabelsystemen genutzt werden, um unter Berücksichtigung der absehbaren Engpässe für die künftige Stromableitung weitere Kabelverlegungen an anderer Stelle soweit wie möglich zu vermeiden bzw. erst zu einem möglichst späten Zeitpunkt erforderlich zu machen ( ). Vor dem Hintergrund der genannten Festlegungen des LROP 2008 und der nach dem Verordnungsentwurf vom in Aufstellung befindlichen Festlegungen des LROP handelt es sich bei der durch die Landesplanerische Feststellung vom zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens für die Netzanbindung des Offshore- Windpark Riffgat entwickelte Einzelfalllösung mit Trassenführung durch die Osterems auch weiterhin um die mit den Erfordernissen der Raumordnung am besten vereinbare Lösung: - Die Trassenführung des Einzelkabels in Drehstromtechnik zur Netzanbindung der 108 MW Leistung des Offshore-Windparks Riffgat durch die Osterems ist mit den im aktuellen LROP 2008 festgelegten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar. Der in Ziffer Satz 4 festgelegte Grundsatz der räumlichen Konzentration und Bündelung innerhalb der 12-Seemeilen-Zone bezieht sich ausdrücklich auf die Netzanbindungsleitungen für Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone, nicht aber auf den Einzelanschluss eines Offshore-Windparks innerhalb der 12-Seemeilen-Zone. Eine Trassenführung der Netzanbindung des Offshore-Windparks Riffgat auf der nach der aktuellen Fassung der Ziffer vorgesehenen weiteren Offshore-Trasse würde dagegen der Zielsetzung zuwiderlaufen, über diese weitere Trasse den zu erwartenden Transport der der in der ausschließlichen Wirtschaftszone erzeugten Windenergie durchzuführen. Das Drehstromkabel zur Netzanbindung der 108 MW des Offshore-Windparks Riffgat wäre nicht mit dem Grundsatz nach Ziffer Satz 7 vereinbar, wonach die Kabelsysteme mindestens der Übertragungsleistung von Gleichstromkabeln von 1000 MW je System entsprechen sollen ist indes für Riffgat, aufgrund der geringen Leistung und des Erprobungscharakters nicht möglich. - Da mit der Änderung des LROP eine bestmögliche Ausnutzung der Bündelungs-Trassen zur Netzanbindung von Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone angestrebt wird, entspricht die Trassenführung der Einzelanbindung des Offshore-Windparks Riffgat durch die Osterems auch nach den im Verordnungsentwurf vom vorgesehenen Festlegungen weiterhin den raumordnerischen Erfordernissen. Die in Aufstellung befindlichen Ziele sind bereits jetzt als sonstige Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen. Eine Verlegung des Drehstrom-Einzelkabels für 108 MW auf der nach Ziffer am Rande des Emsfahrwassers beabsichtigten Trasse wäre nicht mit dem nach Ziffer Satz 4 in Aufstellung befindlichen Ziel zu vereinbaren, die Kabel so zu verlegen, dass der zwischen dem Fahrwasserrand und der Grenze des Nationalparks verfügbare Raum bestmöglich für viele Kabelsysteme genutzt wird. Zu dem ist auch künftig der Grundsatz zu berücksichtigen, dass die dortigen Kabelsysteme mindestens der Übertragungsleistung von Gleichstromkabeln von MW je System entsprechen sollen. Da die Zahl der auf der Emstrasse möglichen Kabelsysteme ebenfalls begrenzt und nicht für alle künftig anzubindenden Offshore-Windparks ausreichend ist, würde durch eine Verlegung eines einzelnen 108 MW- Drehstromkabels für einen einzelnen Offshore-Windpark ohnehin knapper Trassenraum verschwendet werden, der anderenfalls optimal für ein weiteres zur Netzanbindung von mindestens zwei Offshore-Windparks geeignetes Gleichstromkabelsystem größtmöglicher Übertragungskapazität genutzt werden könnte. Daher kommt die nach Maßgabe 6. der Landesplanerischen Feststellung vom durchzuführende Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine Anbindung des Offshore-Windparks Riffgat mit Trassenführung über die zweite Offshore- Bündelungs-Trasse am Rande des Fahrwassers der Ems, deren Festlegung als Ziel der Raumordnung voraussichtlich im Sommer 2011 im Zuge der Änderung des LROP in Kraft treten wird, nicht mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren wäre. Andere Raumordnungsverfahren, in welchen in Betracht kommende Kabeltrassen für eine gebündelte Stromableitung geprüft werden und mit deren Abschluss vor der Genehmigung der Kabelanbindung des Offshore-Windparks Riffgatt zu rechnen ist, sind nicht bekannt. Die durch die Landesplanerische Feststellung vom

18 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 18 von entwickelte Einzelfalllösung mit Trassenführung durch die Osterems stellt auch weiterhin die raumverträglichste Variante dar. Die Geltungsdauer der Landesplanerischen Feststellung vom und deren Ergänzung vom für die Netzanbindung des Offshore-Windparks Riffgat wurde durch Bescheid des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Oldenburg - vom bis zum verlängert. Sie ist als Ergebnis des Raumordnungsverfahrens und damit sonstiges Erfordernis der Raumordnung zu berücksichtigen Fortführung der Netzanbindungstrasse an Land Die Landtrasse vom landseitigen Deichfuß bis zum Einspeisepunkt war nicht Gegenstand der raumordnerischen Prüfung im Rahmen des Raumordnungsverfahrens bzw. der Landesplanerischen Feststellung vom Der bei der Weiterführung an Land berührte Landkreis Aurich und die kreisfreie Stadt Emden haben in ihrer Funktion als Untere Landesplanungsbehörden die entwickelte Landkabeltrasse unter raumordnerischen Gesichtspunkten überprüft. Im Ergebnis ist festzustellen, dass von dort keine Bedenken gegen den geplanten Verlauf der Kabeltrasse bestehen. Eine vertiefte raumordnerische Prüfung und Abstimmung der Landkabeltrasse im Rahmen eines weiteren Raumordnungsverfahrens ist nach übereinstimmender Einschätzung der Landesplanungsbehörden nicht erforderlich. Die Erforderlichkeit ist insbesondere deshalb zu verneinen, weil es sich bei dem geplanten Erdkabel nicht um ein Vorhaben handelt, das in der Raumordnungsverordnung des Bundes aufgelistet ist.

19 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 19 von Alternativen Zur Ableitung des offshore erzeugten Stroms durch eine Kabelverbindung gibt es keine technische Alternative. Andere Transportvarianten z.b. mit Hilfe von Wasserstoff sind technisch nicht ausgereift, weshalb insbesondere vor dem Hintergrund der erheblichen Energiemengen, die durch die Offshore- Windenergieanlagen produziert werden sollen, zumindest derzeit keine alternative Technik zur Kabelverbindung zur Verfügung steht, um die durch die durch die Offshore-Windanlagen produzierte Energie in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. NACHRICHTLICH- Auf der Seeseite wurden Trassenalternativen im Raumordnungsverfahren untersucht. Es handelt sich hierbei um die Alternativen: Route I: Verlauf am Westrand der Ems, südlich der NorNed-Trasse Routen IIa-d: Verlauf durch die bzw. am Rande der Bundeswasserstraße Ems Route II: Verlauf über die Insel Borkum Route III: Verlauf durch die Osterems Routen IVa / IVb: Verlauf über die Insel Juist Routen IVc / IVd: Verlauf über die Insel Norderney Nach der Alternativenprüfung im Raumordnungsverfahren wären die Inselquerungen insbesondere mit negativen Auswirkungen auf die Bevölkerung verbunden. Zu bevorzugen ist Route III, da diese auch zu den geringsten Beeinträchtigungen der Belange des Naturschutzes führt: Die Regeneration erfolgt aufgrund der ohnehin großen Morphodynamik im Sublitoral wesentlich schneller als in den Watten. Die Route III weist mit rd. 6 km den kürzesten Streckenabschnitt im Eulitoral auf. Sie verläuft auf rd. 7,5 km (davon ca. 4 km sublitoral) durch Ruhezonen des Nationalparkes, Route IV b dagegen auf 30 km (davon ca. 23 km sublitoral). Route III quert auf 40,5 km den Nationalpark und ist damit knapp 4 km kürzer als Route IVb. Vorteilhaft gegenüber IVb ist ferner die Vermeidung einer Inselquerung, die geringe Anzahl von unterschiedlichen Bauverfahren und die rd. 3 Wochen kürzere Bauzeit. Hinsichtlich des Schutzgutes Avifauna ergibt sich bei den Trassen III und IVb ein im wesentlichen vergleichbares Konfliktpotenzial. Für Meeressäuger ergibt sich bei Trasse III ein höheres Konfliktpotenzial gegenüber Trasse IVb. Hier sind jedoch wesentliche Eingriffsminimierungen durch die Ermittlung günstiger Bauzeitfenster möglich. Damit entsprechen die beiden Routen, die eine Insel queren, weniger den Zielen der Raumordnung als Route III durch die Osterems. Da die Prüfung ergeben hat, dass die Route III mit Anlandungspunkt bei Pilsum, die raumverträglichste ist, ist sie Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens. Die Alternative einer Anbindung des Offshore-Windparks Riffgat mit Trassenführung über die zweite Offshore- Bündelungs-Trasse am Rande des Fahrwassers der Ems, wäre nicht mit den Erfordernissen der Raumordnung zu vereinbaren, da sie der gegenwärtigen und künftigen Zielsetzung gemäß Ziffer LROP zuwiderlaufen würde. Insoweit wird auf die obigen Ausführungen unter verwiesen. Diese Alternative wird daher nicht weiter verfolgt. Neben der onshore gewählten Trassenführung existieren weitere Trassen-Varianten, bei denen es sich sowohl um Freileitungsvarianten, als auch verschiedene Trassenführungen der Erdkabelanbindung handelt. Diese Varianten wurden im Vorfeld der Antragstellung untersucht und bewertet. Die Ergebnisse werden nachfolgend beschrieben.

20 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 20 von Theoretisch denkbare Alternativen für onshore Trasse Freileitungsvarianten Bei der Wahl möglicher Trassen für eine Freileitungsanbindung onshore ist aus wirtschaftlichen und umweltrelevanten Gründen insbesondere eine Parallelführung zu bereits bestehenden Freileitungen und Fernstraßen sowie eine möglichst kurze Linienführung in Erwägung zu ziehen. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte erstreckte sich der Suchraum für eine Freileitungstrasse im Wesentlichen auf die Gebiete der kreisfreien Stadt Emden und des Landkreises Aurich. Die drei möglichen Trassenvarianten A, B und C (siehe Abbildung 3), wurden im Vorfeld hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft untersucht. Abbildung 3: Trassenvarianten Freileitung OWP Riffgat Die Trassenvorschläge A, B und C weisen jeweils auf mehr als der Hälfte der Streckenführungen ein hohes Konfliktrisiko zu den Schutzgütern Mensch und Arten / Biotope auf. Durch die Freileitung wird das Landschaftsbild und damit die Wohn- und Erholungsfunktion der Landschaft erheblich beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass die Freileitung als Hindernis auf den Vogelzug wirkt. Durch Kollisionen ist eine Beeinträchti-

21 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 21 von 68 gung der Avifauna nicht auszuschließen. Da sich im Untersuchungsraum mehrere Vogelschutzgebiete befinden ist dieser Aspekt von besonderer Bedeutung. Aufgrund dieses Konflikts ist zu befürchten, dass die gesetzliche Verpflichtung des Übertragungsnetzbetreibers zur rechtzeitigen Netzanbindung des Offshore-Windparks Riffgat nicht rechtzeitig erfüllt werden kann. Nach 17 Abs. 2a Satz 1 EnWG müssen die vom Umspannwerk der Offshore-Anlagen bis zum technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt des nächsten Übertragungs- oder Verteilernetzes zu errichtenden Netzanbindungen zu dem Zeitpunkt der Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Offshore-Anlagen errichtet sein. Da die Erfahrung anhand der bereits realisierten Erdkabel für alpha ventus und BorWin1 im Vergleich zu Freileitungsvorhaben zeigt, dass die Realisierung einer Freileitung aufgrund der durch das damit verbundene Konfliktpotential bedingten Widerstände erheblich mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Realisierung eines Erdkabels, könnte eine rechtzeitige Errichtung der Netzanbindung durch eine landseitige Freileitung nicht gewährleistet werden. Daher wird die Variante der Freileitung nicht weiter verfolgt Anbindung an Umspannwerk Manslagt Eine Möglichkeit der Anbindung des OWP Riffgat wäre das Umspannwerk Manslagt in der Nähe der Gemeinde Krummhörn. Diese Alternative wurde rechnerisch überprüft mit dem Ergebnis, dass im bestehenden 110-KV-Netz keine hinreichenden Kapazitäten für den Abtransport des im OWP Riffgat erzeugten Stroms mehr vorhanden sind. Zusätzlich müsste auch hierfür das Netz zum Umspannwerk Emden/Borßum ausgebaut werden. Ein doppelsystemiger Freileitungsneubau auf der Strecke zwischen Manslagt und Emden/Borßum auf ca. 21,5km Länge wäre hierzu nötig. Weiterhin wären an beiden Umspannwerken Erweiterungen (z.b. Verstärkung der Trafokapazität, Einbau von Sammelschienenkupplungen, etc.) zu errichten. Diese Baumaßnahmen zusammen (Freileitung und Umspannwerke) bedeuten einen hohen Eingriff und enden ebenfalls am Netzverknüpfungspunkt im Emden/Borßum. Aus diesen Gründen wird diese Variante nicht weiter betrachtet. In Abbildung 4 wird das für die oben beschriebene Variante das Anbindungskonzept schematisch dargestellt. Hier ist die daraus resultierende Verbindung zwischen Manslagt und Emden in blau dargestellt. OWP Riffgat Manslagt 155kV / 110kV Marienhafe/Halbemond 108 MW 110 kv Jennelt 220 kv VW/Nord VW/Mitte VW/Süd, Wybelsum, Wybelsum/Ost Emden/West 110 kv Emden/Borßum Aurich/Wiesmoor Leer/Nord / Leer/West Abbildung 4: Anbindungkonzept über UW Manslagt KW Emden

22 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 22 von Erdkabelvarianten Analog zu den Freileitungsvarianten sind auch für die Ausführung als Kabel drei Varianten untersucht worden. Eine theoretisch denkbare Variante (Variante 3) wurde bereits zu Beginn der Voruntersuchungen verworfen. Der Suchraum der Kabelvarianten und die Trassenverläufe sind der Abbildung 5 zu entnehmen. Abbildung 5: Übersicht zum Verlauf der Kabeltrassenvearianten (unmaßstäblich) Variante 1 Die Trasse der Kabelvariante 1 verläuft vom Anlandungspunkt nordwestlich von Pilsum in der Gemeinde Krummhörn (Landkreis Aurich) in südöstlicher Richtung, vorbei am nördlichen Rand von Neu-Etum, südlich von Pilsum. Sie durchschneidet an zwei Stellen das SPA -Gebiet DE und tangiert einen Windpark. Vor Visquard erfolgt ein leichter Richtungswechsel nach Osten. Südlich von Eilsum schneidet die Trasse die Landesstraße L4, quert dann die Grenze zur Gemeinde Wirdum und trifft östlich von Wirdum auf zwei weitere Trassenplanungen, mit denen sie in Parallelverlegung Richtung Süden verläuft. Dieser Bereich der Parallelverlegung wurde bereits als Netzanbindungstrasse raumordnerisch abgestimmt und erfüllt das Prinzip der Trassenbündelung. Die Trasse verläuft auf dem Gebiet der Gemeinde Hinte in südöstlicher Richtung, bis sie nordöstlich von Loppersum die Bundesstraße B210 unterquert und parallel zu dieser bis vor den östlichen Ortsrand von Suurhusen führt. Dabei schneidet sie das SPA-Gebiet DE

23 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 23 von , das Landschaftsschutzgebiet AUR 001 sowie die Bahnlinie 1570 Emden-Norden-(Jever). Ab Suurhusen verläuft die Trasse in südöstlicher Richtung auf das Uphuser Meer zu. Dabei kreuzt sie die Grenze zur kreisfreien Stadt Emden sowie den Ems-Jade-Kanal. Ein großer Teil der Trasse liegt in diesem Abschnitt innerhalb des SPA-Gebietes DE Nach einem Richtungswechsel nach Südwesten unterquert die Trasse die Bundesautobahn BAB31. Hinter der Bundesautobahn verläuft sie in südwestlicher Richtung auf das Umspannwerk Emden/Borßum zu. In diesem letzten Abschnitt kreuzt sie den Ems- Seitenkanal und die Bahnlinie 2931 Hamm (Westf)-Emden Rbf. Insgesamt durchläuft die Trasse hauptsächlich agrarwirtschaftliche Nutzgebiete. Siedlungsbereiche werden von der Trasse nur tangiert oder ganz umlaufen. Neben den bereits oben erwähnten Straßen und Kanälen unterquert die Trasse noch 3 Kreisstraßen, ca. 40 kleinere Straßen und Wege sowie 9 größere Gewässer. Die Gesamtlänge der Trasse beträgt ca. 35 km. Variante 2 Zunächst verlaufen die erste und zweite Variante auf ca. 4 km trassengleich, bis sie sich westlich von Visquard trennen. Die zweite Trasse schwenkt weiter nach Süden und läuft in südwestlicher Richtung auf die Ortschaft Cirkwehrum zu. Südlich von Visquard tangiert sie einen Windpark, unterquert die Landesstraße L4 und schneidet einen weiteren Windpark westlich von Uttum. Kurz vor Cirkwehrum überquert sie dann die Grenze der Gemeinde Hinte. Die Trasse verläuft weiter in südöstlicher Richtung, bis vor den südwestlichen Ortsrand von Loppersum. Dort schneidet sie die Bahnlinie 1570 Emden-Norden-(Jever) und zwischen Suurhusen und Loppersum die Bundesstraße B210. Östlich der B210 verlaufen Variante 1 und 2 bis zum Umspannwerk wieder trassengleich. Wie bei der ersten Variante sind hauptsächlich agrarwirtschaftlich genutzte Flächen und kaum Siedlungsbereiche von der Trassenplanung betroffen. Neben den bereits oben erwähnten Straßen und Kanälen unterquert die 2. Trasse noch 4 Kreisstraßen, ca. 30 kleinere Straßen und Wege sowie 6 größere Gewässer. Die Gesamtlänge der Trasse beträgt ca. 32 km. Variante 3 Ausgehend vom Anlandungspunkt nordwestlich von Pilsum verläuft die Trasse der 3. Variante in südöstlicher Richtung. Sie führt westlich an der kreisfreien Stadt Emden vorbei und trifft südwestlich auf die Industrie- und Gewerbeflächen am Hafen von Emden. Die Trasse quert den Außen- sowie den Binnenhafen von Emden und endet am Umspannwerk Emden / Borßum. Diese Variante ist auf Grund ihrer erheblichen bautechnischen Schwierigkeiten bereits zu Beginn der näheren Betrachtungen verworfen worden. Insbesondere das Hafengebiet stellte sich als unüberbrückbares Hindernis dar. Eine Unterquerung kann nur durch den Bau von aufwendigen Dükeranlagen, sofern es ü- berhaupt möglich ist, erfolgen. Die Aufwendungen hiefür stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Alternativen, so dass diese Variante nicht näher betrachtet wurde und auch in der Abbildung 5 nicht aufgenommen wurde. Abwägung Unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte wurde der 2. Variante aus wirtschaftlichen und umweltrelevanten Gründen der Vorzug gegeben. Sie tangiert mehr Windparks, kreuzt allerdings bedeutend weniger Straßen, Wege und Gewässer. Hinzu kommt, dass eine geringere Anzahl von Schutzgebieten betroffen ist. Anders als die 2. Variante schneidet die erste Variante das SPA-Gebiet DE und verläuft über eine Länge von über 2 km innerhalb des Landschaftsschutzgebietes AUR 001. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Länge der geplanten Trasse. Variante 1 weist eine ca. 3 km längere Trassenführung auf. Im Zuge der Detailplanung der Vorzugsvariante 2 fand eine Optimierung des Trassenverlaufs statt. Es wurden Abstimmungen mit Trägern öffentlicher Belange, wie Beispielweise Windparkbetreibern vorgenommen. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Trassenverkürzung von 32 auf 29,6 km.

24 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 24 von Trassenoptimierung Eine formelle raumordnerische Festlegung in Form einer landesplanerischen Feststellung als Abschluss eines Raumordnungsverfahrens existiert für den Onshoreabschnitt der 155-kV-AC-Leitung Riffgat - Emden/Borßum nicht. Die letztlich beantragte Trassenführung wurde in mehreren Abstimmungsrunden mit Vertretern der TenneT Offshore GmbH, des Landkreises Aurich, der kreisfreien Stadt Emden sowie der betroffenen Kommunen festgelegt. Bei der Trassenfindung wurden zudem die Belange anderer raumbedeutsamer Nutzungen (z.b. Windparks) berücksichtigt. 1.6 Verfahren Das Planfeststellungsverfahren nach 43 Satz 1 Nr. 3 EnWG unterliegt den besonderen Verfahrensvorschriften der 43a ff. EnWG in Verbindung mit den Regelungen der 73 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Mit der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen ( 43 Satz 2 EnWG). Soweit eine abschließende Entscheidung noch nicht möglich ist, ist diese im Planfeststellungsbeschluss vorzubehalten. Dem Träger des Vorhabens ist dabei aufzugeben, noch fehlende oder von der Planfeststellungsbehörde bestimmte Unterlagen rechtzeitig vorzulegen ( 74 Abs. 3 VwVfG). Demnach kann die Planfeststellungsbehörde die Lösung eines Problems einem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss vorbehalten, wenn eine abschließende Entscheidung im Zeitpunkt der Planfeststellung nicht möglich, aber hinreichend gewährleistet ist, dass sich im Wege der Planergänzung der Konflikt entschärfen und ein Planzustand schaffen lässt, der den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Dies ist nur dann nicht möglich, wenn sich die Entscheidung ohne die vorbehaltene Teilregelung als ein zur Verwirklichung des mit dem Vorhaben verfolgten Ziels untauglicher Planungstorso erweist. Für einen zulässigen Vorbehalt muss die Planfeststellungsbehörde also ohne Abwägungsfehler ausschließen können, dass eine Lösung des offen gehaltenen Problems durch die bereits getroffenen Feststellungen in Frage gestellt wird. So können etwa technische Details ohne Weiteres auch noch nach Planfeststellung eingeführt werden, wenn dies etwa im Hinblick auf die konkrete Angebotslage bei Baubeginn notwendig ist. Im Übrigen können gerade linienförmige Vorhaben auch in Teilabschnitten verwirklicht werden. Die Bildung von Planungsabschnitten ist zulässig, wenn sie sich sachlich rechtfertigen lässt und ihrerseits das Ergebnis planerischer Abwägung ist. Hiervon soll im Hinblick auf den Offshore-Abschnitt einerseits und den Onshore-Abschnitt andererseits Gebrauch gemacht werden, weil seeseitig ganz andere öffentliche und (kaum) private Belange durch das Vorhaben betroffen sind, als dies landseitig der Fall ist. Auch sind im Wesentlichen andere Fachbehörden zu beteiligen. Die beiden Anträge auf Planfeststellung Offshore- Abschnitt (Seekabeltrasse) einerseits und Onshore-Abschnitt (Landkabeltrasse) andererseits werden auch in Anbetracht dieser Abschnittsbildung zeitgleich eingereicht. Sollte dann ein Abschnitt früher entscheidungsreif sein als ein anderer, kann sich die Planfeststellungsbehörde in Anbetracht des laufenden Planfeststellungsverfahrens für den anderweitigen Streckenabschnitt Klarheit darüber verschaffen, dass auch insoweit weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht unüberwindbare Hindernisse entgegenstehen und sich das insoweit erforderliche vorläufige positive Gesamturteil bilden.

25 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 25 von 68 2 Trassierung 2.1 Trassierungsgrundsätze Die einzige Möglichkeit zum Transport von Strom stellt derzeit ein Leitungssystem dar. Realistische Alternativen bestehen für diese Kapazitäten nicht. Die Entwicklung der Trassenführung von der Projektidee bis zu Trassenvarianten der Raumordnungsunterlagen erfolgte in mehreren Stufen zunehmender Verfeinerung der Kriterien. Die Hauptkriterien für die Entwicklung der Trassenführung sind: Gestreckter, geradliniger Verlauf Die Direktverbindung ist unter Beachtung der Zwangspunkte stets anzustreben. Dies ist sowohl im Sinne einer wirtschaftlichen und technisch vertretbaren Lösung als auch zugleich einer Minimierung der Flächeninanspruchnahme zu sehen. Bündelungsprinzip Im Zuge der Trassenfindung wird die Möglichkeit zur Bündelung mit bestehenden Trassen und überregionalen unterirdisch verlegten Fernleitungen sowie mit anderer Linieninfrastruktur (z.b. Verkehrswegen) weitergehend untersucht und sinnvolle Parallelführungsabschnitte bei der Trassenwahl berücksichtigt. Minimierung der Trassenführung durch ökologisch wertvolle Bereiche Hierzu zählen insbesondere NATURA 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete), sowie Naturschutzgebiete wie auch Bereiche mit sehr seltenen oder sehr empfindlichen Böden. Es werden dabei besonders Standorte mit wertvollen und gefährdeten Pflanzenarten, Wasserschutzgebieten, insbesondere der Zone I, nach Möglichkeit auch der Zone II und Waldflächen versucht zu umgehen. Falls die Querung von Waldflächen unumgänglich ist, wird eine Mitnutzung bereits vorhandener Schneisen, z.b. von Hochspannungsfreileitungen, bzw. die Mitnutzung von Wegen angestrebt. Berücksichtigung finden auch Bereiche zur Sicherung oberflächennaher Rohstoffvorkommen, geologische Besonderheiten, z.b. Bodendenkmäler oder Geotope und bekannte Raumwiderstände bzw. Raumnutzungen, wie z.b. bekannte Altlastverdachtsflächen und Altablagerungen. Sofern diese Gebiete aufgrund der gesamträumlichen Lage nicht umgangen werden können, gilt in erhöhtem Maße das Minimierungsgebot. Insbesondere gilt dies auch für kleinflächigere Feuchtgebiete, Gewässer, Streuobstgebiete und dergleichen. Eine Querung oder Tangierung wertvoller oder empfindlicher Bereiche sind angesichts der Länge des Vorhabens in einer in Teilen vielfältig und kleinteilig ausgestatteten Landschaft nicht durchgehend zu vermeiden. Die Trassierung erfolgt dann, soweit möglich, entlang bereits bestehender Zäsuren. Umgehung von ausgewiesenen und potentiellen Baugebieten Die Trassierung erfolgt nach Möglichkeit unter Vermeidung von Kreuzungen bereits bebauter sowie als Baugebiete ausgewiesener Flächen, ebenso weiterer nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verlagerbarer Flächennutzungen (Ver- und Entsorgung, Sportanlagen, Kleingärten, Rohstofflagerflächen, militärische Übungsflächen, Windenergieanlagen, etc.). Umgehung von sonstigen Raumwiderständen Die Trassierung erfolgt weiterhin möglichst außerhalb weiterer bekannter Raumwiderstände bzw. Raumnutzungen, wie z.b. Bodendenkmälern, den engeren Schutzzonen von Wassergewinnungsanlagen, Bergbaugebieten und Bereichen für Abgrabungen sowie bekannten Altlasten und Altablagerungen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von technischen Grundsätzen für Bau und Betrieb, die bei der Trassierung berücksichtigt werden müssen, wenn von ihnen die Baubarkeit einer Trassenführung abhängt.

26 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 26 von 68 Ebenfalls finden bei der Trassierung die Festlegungen im Landesraumordnungsprogramm Berücksichtigung. 2.2 Beschreibung der Seekabeltrasse NACHRICHTLICH Beschreibung der Seekabeltrasse NACHRICHTLICH- Die Offshore-Trasse wurde von Norden nach Süden in vier Abschnitte, welche Tabelle1 ersichlich sind, unterteilt. In Abbildung 6 ist der Trassenverlauf anschaulich dargestellt. Trassenabschnitt I beginnt an der Offshore- Umspannstation des OWP Riffgat und verläuft zunächst in östlicher Richtung über das Borkumriff. Der zweite Abschnitt folgt dem Verlauf der Osterems bis unmittelbar an den Rand des Pilsumer Watts. Von dort aus verläuft im Pilsumer Watt (Eulitoral) von der Wattkante der Osterems bis unmittelbar vor das Deichvorland. Der letzte Trassenabschnitt (Deichquerung/Anlandung) umfasst die Unterquerung des Deichvorlandes und der Deichlinie bis zur Anlandung der Netzanbindung landseitig. Korridor Eine achsgenaue Verlegung der Seekabel ist auf Grund von Strömungs- Wind- und Welleneinflüssen im Arbeitsumfeld schwer realisierbar. Je nach Verlegeverfahren ist hier mit gewissen Abweichungen zur geplanten Trasse zu rechnen. Zusätzlich basiert die Planung der Seekabeltrasse auf jetzt vorliegenden Untersuchungen. Da der Planungsraum durch die natürlichen Einflüsse der Gezeiten sowie Wind und Seegang ständigen dynamischen Veränderungen unterworfen ist, soll die geplante Trasse die Achse eines Trassenkorridors von 50 m Breite darstellen (25m links und recht der Achse). Hierdurch kann den eventuellen Verlegeungenaugkeiten und Veränderungen in der Trasse im Rahmen der späteren Ausführung begegnet werden. Unmittelbar vor der eigentlichen Verlegung des Seekabels wird die gesamte Trasse erneut Untersucht. Ein Trassenkorridor ermöglicht zudem ein Ausweichen von derzeit nicht bekannten bzw. neu entstandenen Hindernissen. Nr. Trassenabschnitt Einbettungstiefe in m Länge in m I Offshore mind. 1, II Offshore mind III Nearshore mind. 1, IV Deichquerung HD-Bohrung 700 Tabelle 1: Trassenabschnitte Seeseite

27 Erläuterungsbericht Landkabeltrasse Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 27 von 68 Abbildung 6: Geplanter Trassenverlauf Riffgat Seekabel Kreuzungen NACHRICHTLICH- Im Verlauf der vorgesehenen Kabeltrasse zur Anbindung des Windparks sind Kreuzungen von bereits vorhandenen Leitungen unvermeidbar. Grundsätzlich wird das Queren von Leitungen mit dem entsprechenden Leitungsbetreiber abgesprochen. In diesen Absprachen werden die Auflagen und Anforderungen an die Leitungsquerung bestimmt, auf deren Grundlage eine geeignete Bauweise gewählt werden kann. Im Falle der Seekabeltrasse sind dies: Eine Kreuzung mit einer Pipeline Sieben Kreuzungen mit Strom- und Datenkabeln Trassenquerungen im Offshorebereich stellen besondere Anforderungen an die Bauausführung dar. Üblicherweise verlangt der das Wegerecht besitzende Leitungsbetreiber (i.d.r. der Erstverleger), dass später verlegte Leitungen die vorhandene (erstverlegte) Trasse unterqueren müssen. Die Unterquerung von vorhandenen Leitungen ist bei der Verlegung von Offshore-Seekabeln wegen der Länge und des Gewichtes des zu verlegenden Kabels kaum durchführbar. Deshalb müssen Maßnahmen getroffen werden, die die vorhandene Leitung in seiner Funktion nicht beeinträchtigen und es erlauben, diese zu Überqueren. Als Lösungen bieten sich an: Tieferlegen der vorhandenen Leitung und Verlegen des neuen Kabels mit ausreichender Überdeckung Überquerung der vorhandenen Leitung und Lagesicherung des neuen Kabels. Bei der Auslegung der jeweiligen Maßnahme ist auf die Erfordernis eines Scheuerschutzes und eines Ankerschutzes zu achten.

28 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 28 von Andere Nutzungen NACHRICHTLICH- Bei der Seetrasse können auch andere Nutzungsarten zu beachten sein. So können dies die Schleppnetzfischerei, Erkundung und Förderung von Erdöl und gas, aber auch die Möglichkeit von touristischer und freizeitlicher Nutzung sein. Im Deichbereich sowie binnendeichs finden sich landwirtschaftlich genutzte Grün- und Ackerflächen. Es handelt sich dabei um mehr oder weniger intensiv bewirtschaftete Grünflächen im Deichbereich. Im Küstenbereich liegt der Deich als begrüntes Küstenschutzbauwerk, welches mittels HD-Bohrung gequert werden muss. 2.3 Beschreibung der Landkabeltrasse Trassenbeschreibung Der technisch und wirtschaftlich günstigste Netzverknüpfungspunkt für die Einzelanbindung des Offshore- Windparks Riffgat im Sinne des 17 Abs. 2a EnWG ist vorliegend das Umspannwerk Emden/Borßum mit Anschluss an das Verteilernetz der E.ON Netz GmbH. Der Verlauf der Landkabeltrasse Riffgat ist in seiner Gesamtheit im Übersichtsplan (Anlage 2.2) dargestellt und verläuft vom Anlandungspunkt (nordwestlich von Pilsum) in südöstliche Richtung zum UW Emden. Die jeweiligen Betroffenheiten der Landkreise, Städte und Gemeinden sind der Tabelle 2 zu entnehmen: Landkreis Gemeinde / Stadt Trassenlänge [km] Aurich Krummhörn Hinte Ihlow ca. 10,1 km ca. 9,0 km ca. 0,6 km Kreisfreie Stadt Emden Emden ca. 9,9 km Tabelle 2: Betroffenheit Städte und Gemeiden von Landtrasse Der Anlandungspunkt befindet sich nordwestlich von Pilsum in der Gemeinde Krummhörn (Landkreis Aurich) ca.100 m hinter dem Deich. Mit der Deichlinie beginnen das SPA-Gebiet DE sowie das FFH-Gebiet , die sich über das Wattenmeer erstrecken. Ausgehend vom Anlandungspunkt verläuft die Trasse in südöstlicher Richtung, vorbei am nördlichen Rand von Neu-Etum, südlich von Pilsum, wo sie die Kreisstraße K233 quert. Die Trasse durchschneidet an zwei Stellen das SPA -Gebiet DE und tangiert einen Windpark. Südlich von Visquard unterquert sie das Fließgewässer Neues Greetsieler Sieltief und folgt dann dessen Lauf in südöstlicher Richtung. Die Trasse verläuft in zunehmend naher Parallellage zu einer bestehenden 110-kV-Freileitung. Weiter südlich befindet sich ein Windpark. Nach Unterquerung der Landesstraße L4 verläuft die Trasse gebündelt mit der bestehenden 110-kV-Freileitung diagonal durch einen weiteren Windpark. Der Trassenverlauf tangiert Damhusen im Süden und überquert dann die Grenze der Gemeinde Hinte. Bis kurz vor Cirkwehrum verläuft die Trasse in enger südlicher Parallellage zur Kreisstraße K229 und unterquert diese südlich von Cirkwehrum. Hier schneidet sie auch das Fließgewässer Cirkwehrumer Tief. Die Trasse verläuft weiter in südöstlicher Richtung, bis sie nördlich von Osterhusen erneut die K228 unterquert und parallel zu dieser bis vor den südwestlichen Ortsrand von Loppersum führt. Dort schneidet die Trasse in südöstlicher Richtung die Bahnlinie 1570 Emden-Norden- (Jever), das Fließgewässer Knockster Tief und zwischen Suurhusen und Loppersum die Bundesstraße B210. Östlich der B210 verläuft die Trassenführung auf ca. 8,6 km in Parallelverlegung mit zwei weiteren Trassenplanungen. In diesem Bereich findet eine Trassenbündelung statt, welche vom Landkreis Aurich, der kreisfreien Stadt Emden und dem Landkreis Leer als Netzanbindungstrasse für mehrere Offshore-

29 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 29 von 68 Windparks raumordnerisch abgestimmt worden ist. Östlich der B210 beginnt das Landschaftsschutzgebiet AUR 001, welches im Randbereich von der Trasse durchquert wird. Ab Suurhusen verläuft die Trasse in südöstlicher Richtung auf das Uphuser Meer zu. Dabei kreuzt sie die Grenze zur kreisfreien Stadt Emden, die Kreisstraße K39 sowie das Fließgewässer Trecktief und den Ems-Jade-Kanal. Südlich der Uphuser Klappe in unmittelbarer Nähe zum Kanal wird ein Stillgewässer gequert. Ein großer Teil der Trasse liegt in diesem Abschnitt innerhalb des SPA-Gebietes DE Zwischen den Seen Uphuser Meer und Bansmeer verlässt sie über einen kurzen Abschnitt von ca. 0,5 km das Gebiet der kreisfreien Stadt Emden und verläuft innerhalb der Grenzen der Gemeinde Ihlow. Nach einem Richtungswechsel nach Südwesten unterquert die Trasse die Bundesautobahn BAB31. Hinter der Bundesautobahn verläuft sie in südwestlicher Richtung auf das Umspannwerk Emden/Borßum zu. In diesem letzten Abschnitt kreuzt sie das Fließgewässer Fehntjer Tief, den Ems-Seitenkanal, die Bahnlinie 2931 Hamm (Westf)-Emden Rbf sowie zwei 110-kV-Freileitungen und eine 220-kV-Freileitung. Insgesamt durchläuft die Trasse hauptsächlich agrarwirtschaftliche Nutzgebiete. Oft sind diese Acker- und Grünlandflächen von Drainagegräben durchzogen. Der Trassenverlauf orientiert sich an bestehenden Straßen- und Wegeführungen. Siedlungsbereiche werden von der Trasse nur tangiert oder ganz umlaufen. Die Gesamtlänge der Trasse beträgt ca. 29,6 km. Gemäß dem Bündelungsprinzip ist die beschriebene Trasse die sowohl raumordnerisch als auch naturschutzfachlich günstigste und daher als alternativlos anzusehen Kreuzungen Die Landkabeltrasse kreuzt an verschiedenen Stellen bestehende ober- und unterirdische Anlagen bzw. Objekte. Dabei handelt es sich unter anderem um: - Gewässer (Gräben, Seen, Flüsse, Kanäle u.a.m.) - Straßen (Bundesautobahn, Bundes-, Landes-, Kreis. und Gemeindestraßen sowie örtlich genutzte Wege) - Eisenbahnlinien - Versorgungseinrichtungen aller Art (Gas, Wasser, Abwasser, Produktenpipelines, Strom u. a. m.) Nach derzeitigem Planungsstand wird die Trasse durch cirka 450 Objekte gekreuzt. Die Objekte und Kreuzungsstellen können dem Lage- und Grunderwerbsplan / Bauwerksplan (siehe Anlage 4) entnommen werden. Diese Objekte werden während der Bauausführung mit unterschiedlichen Verlegemethoden gequert. Mögliche vorgesehene Verlegmethoden sind: - Verlegung der Kabel am offenen Kabelgraben (Standard) - Verlegung der Kabel am offenen Kabelgraben mit Einzug eines Schutzrohres - Verlegung mittels Bohrung (z.b. HD-Bohrung) Diese Methoden werden im Kapitel 3.3 Landkabel näher erläutert. Die Trasse weist neun Großkreuzungen auf, die in Anlage 5 der Antragsunterlagen zusammengefasst dargestellt sind.

30 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 30 von Andere Nutzung im Trassenbereich Die Trasse führt durch ein anthropogen überformtes, überwiegend landwirtschaftlich genutztes Gebiet. Die Acker- und Weideflächen werden durch Wege, zahlreiche Drainagegräben sowie einige Feldgehölze, Baumreihen und Gehölzflächen gegliedert. Verschiedene Landschaftsteile, die durch die Trasse gekreuzt werden stehen unter besonderem Schutz. Um die Ortschaft Pilsum erstreckt sich ein SPA-Gebiet (DE ), das besonders dem Schutz der Avifauna dient. Dieses Gebiet wird von der Trasse zweimal geschnitten. Ca. 100 m vom Anlandungspunkt vor dem Deich befinden sich ein SPA-Gebiet (DE ) sowie ein FFH-Gebiet ( ). Sie umfassen vor allem das niedersächsische Wattenmeer. Östlich von Loppersum durchläuft die Trasse ein weiteres SPA-Gebiet (DE ) und grenzt zudem unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet AUR 001. Mehrere Windparks werden von der Trasse tangiert oder durchlaufen. Eine Anlage befindet sich südwestlich von Pilsum, kurz hinter dem Anlandungspunkt. Die Trasse verläuft bei Visquard nördlich von zwei Windparks und durchquert einen weiteren östlich der Landesstraße L4. Nördlich von Osterhusen sowie östlich des Ems-Jade-Kanals befinden sich zwei weitere Anlagen. Abgesehen von der Bauphase werden durch die Kabeltrasse vorhandene und geplante Nutzungen (Siedlungsentwicklung, Industrieflächen, Windparks, Verkehrswege, Erholungsbereiche) nicht wesentlich beeinträchtigt. Durch die teilweise Parallelführung der Trasse zu bestehenden Infrastruktureinrichtungen (Fremdleitungen, Verkehrswege) werden die Auswirkungen auf nahezu alle raumbedeutsamen Nutzungen und Funktionen minimiert. Für die Querungen von Fließgewässern wie dem Knockster Tief werden entsprechende Kreuzungsanträge gestellt. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist auch im Schutzstreifen mit Ausnahme des Tiefpflügens uneingeschränkt möglich und vorhandene Drainagen werden nach Verlegung der Leitung wieder hergestellt. Forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind durch die geplante Kabeltrasse nicht betroffen.

31 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 31 von Netzverknüpfung / Umspannwerk Emden/Borßum Für eine Anbindung des Offshore Windparks wird seitens des zuständigen Übertragunsgnetzbetreibers ein netzplanerisches Konzept erstellt. Hierzu werden verschiedene Szenarien für das Weser-Ems Gebiet berechnet, um den Netzverknüpfungspunkt, also das Umspannwerk, an dem der Windpark angeschlossen wird, festzustellen. Die Berechnungen kamen zu dem Ergebnis, dass der Anschluss an dem 220-KV-Netzknoten Emden/Borßum stattzufinden hat. In Abbildung 7 ist der grundlegende Aufbau des Einzelanschlusses mittels Drehstromverbindung schematisch dargestellt. Abbildung 7: Konzept für einen Einzelnetzanschluss bei einer Drehstromverbindung, Quelle: TenneT

32 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 32 von 68 3 Erläuterung zur technische Ausführung der Leitung 3.1 Allgemeines Der Netzanschluss des Offshore-Windparks Riffgat erfolgt als Einzelanschluss, der in Abbildung 8 beispielhaft dargestellt ist. Die Netzanschlussleitung wird aus Kostengründen nicht (n-1)-sicher ausgelegt, d.h., dass bei Ausfall der Anschlussleitung eine Einspeisung des Windparks bis zur Reparatur nicht möglich ist. Abbildung 8: Einzelanschluss eines Offshore-Windparks über Drehstrom, Quelle: TenneT Bei einem Einzelanschluss steht die Anschluss- und Übertragungskapazität dem einspeisenden OWP vollständig und ausschließlich zur Verfügung. Bei künstennahen Anschlüssen mit geringen Übertragungsleistungen, wie im vorliegenden Fall erfolgt, die Übertragung in Drehstromtechnik erfolgen, wodurch auf eine zusätzliche Seeplattform des Netzbetreibers für den Konverter verzichtet werden kann. Stattdessen ist auf der OWP-Seeplattform ein erhöhter Platzbedarf für zusätzliche Anlagen, wie z. B. Kompensationsspulen und eine erweiterte Schaltanlage, vorzuhalten. Der Aufbau des Einzelnetzanschlusse mittels einer Drehstromverbindung stellt sich wie folgt dar. Zuerst werden die Einspeisungen aus den Offshore-Windparks auf einer Windparkplattform gesammelt und auf die Übertragungsspannung der Drehstromverbindung transformiert, um dann über einen weiteren Transformator, der die Übertragungsspannung an die Spannung des Netzverknüpfungspunkts (NVP) im Verbundnetz anpasst, eingespeist zu werden. Dabei kommen auf der gesamten Trasse verschiedene Kabeltypen zum Einsatz. Da sich die Übertragungsleistung der einzelnen Systeme nach dem Ausbau der anzuschließenden OWP richtet und erst zum Zeitpunkt der jeweiligen Investitionsentscheidung unter Abwägung der gesetzlichen Anforderungen festgelegt wird, sind die in den nachfolgenden Ausführungen gemachten Angaben nur als Beispiele zu verstehen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Spezifikationen, insbesondere bezüglich der eingesetzten Leitermaterialien und -querschnitte, der endgültig zur Anwendung kommenden Kabeltypen nur unwesentlich von den hier gemachten Angaben abweichen. Insbesondere werden sich die Auswirkungen des letztlich gebauten Kabeltyps nicht wesentlich von den hier beschriebenen und untersuchten Auswirkungen unterscheiden.

33 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 33 von 68 In der nachfolgenden Tabelle 3 ist eine Übersicht über die Verwendung von möglichen Kabeltypen in den einzelnen Trassenabschnitten zu sehen. Trassenabschnitt Kabeltyp Leitermaterial Leiterquerschnitt Windpark-Plattform bis Anlandepunkt Küstenmeer (12-sm-Zone) AC submarine cable Kupfer max. 3 x 1200mm² Anlandepunkt bis UW Emden/Borßum Landseite Single core cable Aluminium max.1200 mm² (pro Kabel) Tabelle 3: Übersicht über mögliche Kabeltypen

34 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 34 von Seekabel NACHRICHTLICH- Das Drehstrom-Kabel verbindet die Off- und Onshore-Umspannwerke wie Abbildung 9 zeigt. Abbildung 9: Konventionelle Drehstromtechnik auf Basis von Kabeln, Quelle: TenneT Als Kabel kommen grundsätzlich Ein- oder Dreileiterkabel als Papier-Masse-, Papier- Öl- oder VPE-Kabel in Frage. Dreileiter-VPE-Kabel mit einer maximalen dauernd zulässigen Spannung bis Um = 170 kv sind heute im Offshore- Einsatz und damit konventionelle Technik. Mit Papier-Masse- und Papier-Öl-Kabeln sind deutlich höhere Übertragungsspannungen möglich. Sie stellen eine einfache und bewährte Technik mit einer hohen Verfügbarkeit dar. Der generelle Nachteil der Drehstromkabel ist ihre durch den mit der Spannung und der Kabellänge ansteigenden Ladestrom begrenzte Reichweite (siehe beispielhaft Abbildung 10 für 110-kV-Leitungen). Durch eine Blindleistungskompensation mit Drosselspulen ist eine Leistungsübertragung auch über längere Strecken möglich. Allerdings gibt es auch weiterhin eine Längenbegrenzung und damit eine technische Grenze für den Einsatz von Drehstromkabeln. Darüber hinaus entstehen durch die Spulenverluste höhere Gesamtverluste. Eine Kompensation kann an den beiden Kabelenden oder aber auch bei längeren Kabelstrecken oder bei höheren Spannungen zusätzlich durch eine Zwischenkompensation erfolgen. Abbildung 10: Abhängigkeit der übertragbaren Leistung von der Leitungslänge für 110-kV-Leitungsbeispiele, Quelle: TenneT Nach der Entwicklung von See-Reparaturmuffen werden mittlerweile auch von einem Hersteller Dreileiterkabel mit einer Spannung von bis zu Um = 245 kv für den Offshore-Einsatz angeboten, womit zukünftig höhere Leistungen übertragen werden können. Beispielsweise soll laut Herstellerangaben auf der Übertragungsstrecke von ca. 135 km ohne Kompensationseinrichtungen maximal eine Leistung von ca. 370 MVA übertragen werden. Eine höhere Leis-

35 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 35 von 68 tungsübertragung bei dieser Spannung wird durch den Kupferquerschnitt 1200 mm 2 begrenzt, der bislang primär aufgrund von Fertigungsproblemen sowie auch aufgrund von Gewichts- und Verlegungsproblemen beschränkend wirkt. Eine weitere Leistungssteigerung wäre durch den Offshore-Einsatz von Einleiterkabeln, die bis zu einer Spannung von bis zu Um = 420 kv eingesetzt werden und eine konventionelle Technik Onshore darstellen, möglich. Allerdings ist der Einsatz auf See nur für Papier-Masse- und Papier-Öl-Kabel erprobt. Mit VPE-Kabeln sind Übertragungsleistungen auf See von bis zu 1000 MVA bei Um = 420 kv und Kupferquerschnitten von 3x1x2500 mm 2 theoretisch möglich. Allerdings würden sich drei Einleiterkabel schlecht gemeinsam verlegen lassen. Des Weiteren ergibt sich bei der Fertigung ein erhöhter Aufwand durch ihren systemtechnischen Aufbau, der z. B. eine Armierung jeder Phase erfordern würde. Kabelverlegeschiffe weisen üblicherweise nur zwei Verlegeeinrichtungen auf, so dass auch nur maximal zwei Einleiterkabel bzw. aus Platzgründen ein Dreileiterkabel mit dem Schiff gleichzeitig verlegt werden können. Damit ist aus Kosten- und Zeitgründen die Verlegung eines Dreileiterkabels zu bevorzugen. Bei Verlegung von mehreren parallelen Kabeln oder Kabelsystemen entspricht der Mindestabstand der Kabel/Kabelsysteme ungefähr der Summe aus Wassertiefe (hier ca. 20 m), Schiffhöhe (20m bei Kabelreparaturen) und der an Bord für die Montage vorhandene Mehrlänge für die Montage (20m). Nach einer Kabelreparatur muss diese Schlaufe unter Einhaltung der Biegeradien am Meeresboden abgelegt werden (Omega Schlaufe). Auch aus Gründen der möglichen Abweichung von der geplanten Route bei Verlegung mit Schiffen, dem Schaffen von Ankerraum für Reparaturen und bei der Selektion von parallelen Kabeln beim Survey liegen diese Abstände tatsächlich zwischen m. In Abbildung 11 ist der schematische Aufbau eines Drehstromkabels der Spezifikation 155 kv AC Submarine Cable mit einem Leiterquerschnitt von in diesem Beispiel 3 x 800 mm² der Firma ABB aufgeführt. Abbildung 11: Aufbau des Drehstromkabels (AC), Quelle: ABB

36 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 36 von 68 In Tabelle 4 sind der Aufbau und die zugehörigen Kennwerte dieses Beispielkabels angegeben: Kennwerte / Daten Ader Aufbau Ader Isolation Isolationsaufbau Längliche Wassersperre Metallische Hülle Innere Hülle Aufbau Binder Kabelader Auflagerung Bewehrung Verschleißschicht Querprofil: 3 x 800 mm² Dicke: 1,2 mm Dicke: 18 mm Dicke: 1,0 mm Dicke: 0,6 mm Dicke: 2,7 mm Dicke: 2,0 mm Material 1: Polymerquerschnitt Material 2: Glasfaserkabel Material 3: Schmierung Dicke: 0,5 mm Dicke: 0,5 mm Seil-Durchmesser: 6,3 mm Dicke: 4,0 mm Tabelle 4: Aufbau des AC-Kabels, Quelle ABB Weitere technische Daten: Max. Zugfestigkeit mit Muffe: Max. Zugfestigkeit ohne Muffe: Gewicht im Wasser: Gewicht in Luft: Minimaler Biegedurchmesser (eingebaut): Maximale Wassertiefe: 6,2 m 200 kn 250 kn 62,0 kg/m 88,0 kg/m 100 m Die Fertigung der Kabel erfolgt in dafür spezialisierten Kabelfabriken. Je nach Einsatzort werden entsprechende Einzellängen produziert und dann mittels Muffen miteinander verbunden. Dies geschieht auf jeden Fall immer dort, wo auch Material- und/oder Querschnittsänderungen vorgesehen sind. Ein begrenzender Faktor bei der Herstellung der Einzellängen sind in der Regel die Transportkapazitäten. Auf See ist dies z.b. die max. Tonnage des Transport- bzw. Verlegeschiffs und an Land die Größe der Kabeltrommeln. Die Installation der Muffen ist ein aufwendiger technischer Prozess, der i. d. R. mehrere Tage in Anspruch nimmt.

37 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 37 von Landkabel Als Leitermaterial wird entweder Kupfer oder Aluminium (vgl. Abbildung 12) verwendet; die Leiterquerschnitte betragen dabei bis zu 2500 mm². Die VPE-Isolierungsschicht weist bei 110 kv-kabeln eine Dicke von 12 mm bis 18 mm und bei 380 kv-kabeln 26 mm bis 31 mm auf (Quelle: nkt cables). Der aus Aluminium bestehende Schichtenmantel verhindert das Eindringen von Wasser oder Wasserdampf in die elektrische Isolierung. Der Leiterquerschnitt der Kabel ist je nach zu übertragender Höchstlast, ihrem Lastgang sowie der Legeanordnung und den thermischen Bodeneigenschaften auszuwählen. Erdkabel können mit Längen zwischen etwa 500 m (380 kv) bis zu etwa 6000 m (110 kv, 220 kv) geliefert werden. Für längere Leitungen werden daher einzelne Kabelabschnitte vor Ort miteinander verbunden. Hierfür werden Verbindungsmuffen verwendet. Passende Kabelmuffen werden vom Kabelhersteller mit angeboten. Der Hauptmuffenkörper sowie die isolierenden Teile bestehen aus Silikonkautschuk. Heutige Verbindungsmuffen sind technisch ausgereift und weisen eine hohe Zuverlässigkeit auf Abbildung 12: Aufbau Einleiter Aluminium für AC-System Landverlegung, Quelle: nkt Cables Die gesamte Kabeltrasse muss sowohl für die Baumaßnahmen als auch für spätere Reparaturen zugänglich sein. Mindestens im Abstand der verwendeten Kabellängen ist ein Zugang für Schwertransporter erforderlich. Aus diesem Grunde werden Kabeltrassen bevorzugt entlang öffentlicher Straßen und Wege geführt, wobei auch die zulässigen Biegeradien der verbauten Kabel beachtet werden müssen. Die Baumaßnahmen umfassen zunächst die Räumung des Baufeldes in der für den Kabelgraben, die Baufahrzeuge und ggf. den Aushub erforderlichen Breite. Das mittels Schwertransporter angelieferte Kabel wird dann entweder in einen zuvor ausgehobenen offenen

38 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 38 von 68 Kabelgraben eingezogen oder ausgelegt und anschließend mit Hilfe eines Kabelpflugs oder einer Kabelfräse (vgl. Kapitel 4 Erläuterungsbericht) in den Boden gebracht. Für Kreuzungen von Gewässern oder Verkehrswegen, die nicht offen gequert werden können, sind vor der Kabelverlegung Leerrohre durch Bohrungen oder Pressungen einzubringen, in die das Kabel eingezogen wird. Abschließend sind die einzelnen Teilstücke des Kabels durch Kabelmuffen zu verbinden. 3.4 Steuerkabel Zur Übertragung von Steuer-, Schutz- und Reglersignalen sowie zur Kommunikation zwischen der Plattform und UW Dörpen/West werden Lichtwellenleiter-Kabel eingesetzt, die wie in Abbildung 11 direkt in das AC-Seekabel integriert ist. Während also das Steuerkabel seeseitig in einem Gebinde mit den AC-Leitern integriert ist und in einem Zug verlegt werden kann, wird nach der HD-Bohrung neben den drei Einzelleitern, welche in Kapitel 3.3 näher erläutert werden, auch das Steuerkabel einzeln in der Erde neben den drei Aluminiumkabeln verlegt. Beim Übergang von See- zur Landseite wird ein cirka 2m x 2m Grundfläche großes Gebäude auf der Landseite erreichtet, um die regelmäßige Überprüfung des Steuerkabels durchführen zu können. Hier wird folglich das Kabel von der Meerseite kommend mit dem an Land weiterführenden Kabel (vgl. Abbildung 13) verbunden. An der Landseite kann es bautechnisch vorkommen, dass die drei AC Leiter zeitlich früher verlegt werden müssen als das Steuerkabel selbst. Das LWL Kabel, welches in einem Schutzrohr verlegt werden muss, wird im Nachgang an die eigentliche Verlegung eingebracht. In Abbildung 13 wird ein typisches Lichtwellenleiterkabel schematisch dargestellt. Abbildung 13: Aufbau Steuerkabel für die Landverlegung, Quelle: Prysmian

39 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 39 von 68 4 Beschreibung der Baumaßnahme 4.1 Baumaßnahmen Seekabeltrasse NACHRICHTLICH Allgemeines NACHRICHTLICH- Im Trassenabschnitt 2 erfolgt die Legung von Dreileiter- und Steuerkabel gebündelt mit einer Überdeckung von mindestens 3 m. Die Überdeckung dient als Schutz gegen äußere Beschädigungen z. B. durch Fischerei und Schiffsverkehr (Anker). Der Abstand zu anderen Leitungen beträgt minimal 100 m und gewährleistet sowohl ein Legung ohne Gefährdung für die schon in Betrieb befindlichen Stromkabel als auch eine evtl. erforderliche spätere Kabelreparatur. Der Abstand ist technisch erforderlich für Kabelsuche, Aufgrabungen, Reparatur-Schleifen (nicht vermeidbare Extralängen bei der Reparatur auf dem Schiff zur Überwindung der Wassertiefe) und für die einzusetzenden Einheiten und Geräte. Die Kabellegung gliedert sich in die Phasen Vorbereitung, Legung und Nachbereitung. Die eigentliche Legung der Kabel erfolgt von einem Schiff aus. Die auf Drehtellern bzw. Kabeltrommel lagernden Kabel werden z.t. durch eine Bündelmaschine mit geeigneten Bändern gebündelt und gemeinsam auf dem Seeboden abgelegt. Das anschließende Eingraben kann entweder direkt bei der Kabellegung (simultaneous lay and burial, siehe nachfolgende Abbildung) oder als separate Aktivität nachträglich geschehen (post lay burial). Bei der Simultanlegung werden Spülschwerter, Spülschlitten oder Unterwasserpflüge, die vom Kabelleger geführt werden, für die Erstellung des Grabens und das Niederbringen der Kabel auf die gewünschte Verlegetiefe eingesetzt. Bei nachträglichem Einspülen oder Eingraben erfolgt das Niederbringen der Kabel durch ferngesteuerte Unterwassereinheiten (trenching remotely operated vehicle, TROV) in einem zweiten Vorgang. Abbildung 14: Systemskizze Kabellegung Küstenmeer, Quelle: Bohlen&Doyen Ab einer Wassertiefe von etwa 10m können die üblichen Kabelleger auf Grund ihres Tiefgangs nicht mehr operieren. Daher sind in den flachen Gewässern und Wattbereichen Schiffe mit flachem Boden, sog. Pontons oder Bargen unterschiedlicher Größe und Tragfähigkeit einzusetzen. Die nachfolgende Abbildung zeigt eine Legebarge für das simultane Legen von zwei Hochspannungskabeln. Für den trockenfallenden Wattbereich sind noch kleinere Einheiten mit geringerem Tiefgang zu verwenden. Diese Einheiten werden in der Regel durch Anker verholt und positioniert. Das Ausbringen und Versetzen der Anker hat in einer die Umwelt schonenden Methode zu erfolgen.

40 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 40 von 68 Abbildung 15: Legebarge für ein Hochspannungskabel, Quelle: Bohlen&Doyen In Abbildung 16 wird der Ablauf der Kabelverlegung exemplarisch dargestellt und benennt die verschiedenen Arbeitsschritte.

41 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 41 von 68 Abbildung 16: Beispiel für Phasen und Ablauf der Kabellegung

42 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 42 von Seekabeltrasse, Abschnitt 1 und 2 NACHRICHTLICH- Im Bereich des Küstenmeers (nicht im trocken fallenden Watt) erfolgt in der Regel die Verlegung des Seekabels und das Trenching gleichzeitig. Beginnend am Umspannwerk der Seestation kann mit der gleichzeitigen Legung und Einspülung in Richtung Anlandepunkt begonnen werden. Das Einspülen geschieht dabei z.b. mittels eines Stehenden Spülschwertes. Die geplante Verlegegeschwindigkeit liegt bei ca m/h. In Abbildung 17 ist eine Kabelspule auf einem Transportschiff exemplarisch dargestellt, ebenso wie ein Verlegeschiff, welches in diesem Fall für Spülschlitten geeignet wäre. a) Kabelspule auf Transportschiff b) Offshore-Verlegeschiff für Spülschlitten Abbildung 17: Verlege- und Transportschiff, Quelle: Moll prd Seekabeltrasse, Abschnitt 3 NACHRICHTLICH- Eine Verlegung mit Landfahrzeugen scheidet auf Grund des hohen Gewichtes der Kabelbündel aus. Kabellegeschiffe benötigen abgeladen eine Wassertiefe von mind. 5 6m, d.h. in den flachen Gewässern des Wattbereiches können Kielschiffe nicht operieren, es werden Schiffe mit flachem Boden, sog. Bargen oder Pontons benötigt. Legebargen haben in den erforderlichen Abmessungen (Deckflächenbedarf mind m²) im Regelfall nach Zuladung der Kabellegeausrüstungen und des Kabels etc. (Gesamtes Deadweight für diesen Fall geschätzt auf t) einen Tiefgang > 1,80m und können deshalb das trocken fallende Watt bei Stauwasser ebenfalls nur sehr begrenzt befahren. Die zu verlegenden Seekabel, einschließlich der einzuziehenden Kabellängen, müssen somit, wie auf folgenden Bildern in Abbildung 18 gezeigt, teilweise über längere Strecken bei Stauwasser eingeschwommen und auf Rollen geführt werden, um die Kabeleinziehpunkte zu erreichen.

43 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 43 von 68 a) Einschwimmen der Kabel b) Kabellegung auf Rollen Abbildung 18: Kabellegung im Watt, Quelle: Moll prd Die Länge der jeweils ein zu schwimmenden Kabel wird wesentlich u. a. vom Tiefgang und der Ausrüstung der Legebarge bestimmt. Die auf Schwimmern ausgelegten Kabellängen werden bei Bedarf temporär durch Schwerkraftanker (Stahlstücke, Betonklötze o. ä.) auf Position gehalten. Wenn die Kabel bei Stauwasser bis an den Einziehpunkt in das Schutzrohr eingeschwommen werden können und nicht vorher trocken fallen, wird ein leichter Hydraulikbagger mit Rollenbogen unmittelbar vor dem Einziehpunkt in der Trasse positioniert. Dadurch wird ein einwandfreier Kabelzulauf in das Schutzrohr gewährleistet. Wenn nicht komplett eingeschwommen werden kann, ist die verbleibende Strecke mit Rollen zu überbrücken. Transport und Verteilung der Rollen erfolgt gewöhnlich mit kleinen Radladern / Dumpern. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Ankermanöver in Flachwassergebieten erheblich erleichtert werden, wenn der Ponton/die Barge mit Ankerpfählen ausgerüstet sind. Abbildung 19: Legebarge bei Ebbe, Quelle: Moll prd Eine Legebarge arbeitet in Querrichtung um dem Tidenstrom eine möglichst geringe Angriffsfläche zu bieten. Bei geringen Strömungsgeschwindigkeiten reichen für die Positionierung und den Vortrieb der Legebarge drei Mooringwinden aus. Eine arbeitet als Zugwinde (Vortauwinde), die beiden anderen als Haltewinden (Hintere Seitenwinden).

44 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 44 von 68 Um das Watt zu schonen hat die Ankerverlegung ausschließlich durch flach gehende Ankerzieher bei Flut mit entsprechenden Wasserständen und nicht durch Landgeräte (Raupen, Bagger o. ä.) bei Ebbe zu erfolgen. Noch empfehlenswerter ist das Arbeiten mit Totmannankern als Ankerpfähle (Doppel-T-Träger). Sie können bereits vor Legebeginn in der Trasse positioniert werden und brauchen bei intelligenter Anordnung während der operativen Arbeiten nicht umgesetzt werden. Bei einer geplanten Ankerversetzlänge von z. B. 500m sollten die Seitenanker ebenfalls in mind. 500m Abstand ausgelegt werden, um die Zugkräfte der Seitenwinden zu limitieren. Die Verwendung von Polypropylenleinen (Schwimmfähig) ist vorgesehen, um Schäden an der Wattbodenoberfläche beim Durchholen der Ankerseile auszuschließen. Es gibt wegen der geringen Wassertiefen für die trocken fallenden Bereiche des Watts kein alternatives Kabellegeverfahren. Alle Gerätekonfigurationen mit Propulsionsantrieben würden das Wattgebiet nachhaltig schädigen Seekabeltrasse, Abschnitt Anlandung Festland NACHRICHTLICH- Vom Watt kommend ist die Anlandung der Offshore-Kabeltrasse im Bereich des Hauptdeiches westlich von Pilsum geplant (Trassenabschnitt IV). Binnenseitig des Deiches erfolgt dann der Übergang zur Onshore- Kabeltrasse, die weiter Richtung Umspannwerk verläuft. Bei der Anlandung der Kabeltrasse ist geplant, den Hauptdeich in geschlossener Bauweise nach dem HDD-Verfahren zu unterqueren. Die Verlegung des Kabels in der geschlossenen Bauweise erfolgt aus Sicherheitsgründen für das Kabel (Vermeidung von Überbeanspruchung etc.) immer in einem Schutzrohr. Deshalb beziehen sich die folgenden Ausführungen auf die Verlegung von Rohren. Bei den Arbeiten in der geschlossenen Verlegung erfolgt eine Beeinträchtigung der Oberfläche nicht im Bereich der Trasse, sondern nur in den Bereichen der Start- und Zielbaugruben. Bei der Verlegung von Offshore-Kabeln findet die geschlossene Bauweise vornehmlich im Bereich der unmittelbaren Anlandung ihre Anwendung. Bei der als Horizontal-Directional-Drilling (HDD) bezeichneten steuerbaren Horizontalbohrtechnik wird von einem übertägig aufgestellten Bohrgerät ein Bohrkopf entlang einer vorgegebenen untertägig befindlichen (i.a. bananenförmigen ) Trasse ohne größere Baugruben vorangetrieben. Dabei erfolgt die Übertragung der übertägig erzeugten Andruckkraft sowie des erforderlichen Drehmomentes über das Bohrgestänge. Die jeweilige Position des Bohrkopfes wird mittels eines dem Bauprojekt angepassten Ortungssystems festgestellt und zum Steuerstand geleitet. Der Boden wird bei dieser Technik zum geringen Teil verdrängt und zum größten Teil von der durch Düsen am Bohrkopf austretenden Bohrspülung gelöst und nach Übertage transportiert. Durch die leistungsfähige, aus der Tiefbohrtechnik übernommene Messtechnik ist diese Methode praktisch für alle Teufenbereiche geeignet. Mit der steuerbaren Horizontalbohrtechnik werden heute Bohrungslängen bis m und Bohrungsdurchmesser bis mm erreicht. Hierbei handelt es sich um Maximalwerte, die jedoch nicht gleichzeitig auftreten dürfen. Jedoch sind die heute verwendeten Vermessungseinrichtungen durch in der Nähe befindliche Fremdfelder (z.b. elektromagnetische Felder vorhandener Kabel oder Stahlrohr) unkontrolliert beeinflussbar, was unter Umständen eine Überwachung auf diese Art und Weise unmöglich macht. In solchen Fällen ist der Einsatz besonderer Messverfahren, z.b. Kreiselkompass, notwendig, um eine zuverlässige Verlaufssteuerung der Bohrung zu gewährleisten. Pilotbohrung Zu Beginn der Pilotbohrung wird ein am vorderen Ende des Bohrstranges angebrachter Bohrmeißel von der Bohranlage in dem vorher festgelegten Eintrittswinkel ins Erdreich geschoben. Dabei wird die aus einer Wasser-Bentonit- Suspension bestehende Bohrspülung durch das Gestänge zu den Meißeldüsen gepumpt und tritt dort unter hohem Druck aus. Die momentane Position der hinter dem Meißel befindlichen Messsonde wird über ein im Inneren des Stranges verlaufendes Kabel in den Steuerstand übertragen und dort ausgewertet. Bei sehr langen Bohrungen kann es erforderlich werden, den Pilotbohrstrang durch ein so genanntes Überwaschgestänge zu stabilisieren. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Rohrtour, die drehend über den Pilotbohrstrang geschoben wird und diesen dadurch entlastet und stabilisiert. Das Herstellen der Bohrung ist auch in felsigem Untergrund möglich. Hierzu sind, je nach Härte des Materials, spezielle Bohrwerkzeuge (Rollenmeißel) nötig, ggf. auch der Einsatz eines Vorort-Antriebes (Mud-Motor).

45 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 45 von 68 Abbildung 20: Schema eine Pilotbohrung, Quelle: Moll prd Aufweitbohrung(-en) Nachdem so die gesteuerte Pilotbohrung am Zielpunkt wieder zutage getreten ist, werden der Bohrmeißel und die Messsonde entfernt und ein sogenannter Räumer vorgebaut. Hierbei handelt es sich um ein Bohrwerkzeug zum Aufweiten des Bohrkanals auf einen größeren Durchmesser. Der Räumer wird drehend und spülend durch die Pilotbohrung gezogen. Dieser Vorgang wird so oft wiederholt, bis das Bohrloch den vorgesehenen Enddurchmesser erreicht hat. Dieser liegt im Normalfall etwa bei dem 1,25-fachen des Durchmessers der einzuziehenden Rohrleitung. Nur bei einem ausreichend großen Durchmesser kann eine Rohrleitung ohne Komplikationen in den offenen, mit Stützflüssigkeit gefüllten Bohrkanal eingezogen werden. Von Anfang an wird der Bohrkanal komplett und kontinuierlich durch die eingepumpte Bohrflüssigkeit ausgefüllt und hydraulisch gestützt, d.h. am Zusammenfallen gehindert. Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zum Rohrvortrieb bzw. zum Pressbohren. Die Bohrflüssigkeit ist in den meisten Fällen eine Bentonit-Suspension ohne chemische Zusätze. Abbildung 21: Schema einer Aufweitungsbohrung, Quelle: Moll prd Einziehvorgang Als letzter Arbeitsschritt bei der Durchführung einer steuerbaren Horizontalbohrung wird die vorbereitete Rohrleitung in das fertig aufgeweitete Bohrloch eingezogen (siehe Abbildung 21 Phase III). Das Vormontieren des einzuziehenden Produktrohrstranges erfolgt im Normalfall in direkter Verlängerung der Bohrung hinter dem Austrittspunkt.

46 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 46 von 68 Der Produktrohrstrang wird auf eine Bahn aus Rollenböcken gelegt und läuft beim Einzug über diese ab. Mitzuverlegende Begleitrohre, Kabel oder Kabelschutzrohre (KSR) werden ebenfalls auf ganzer Länge vormontiert und, wenn für diese keine eigene Bohrung durchgeführt wurde, gleichzeitig eingezogen. Während des Einzuges ist die Produktleitung gegen Vorlaufen und Torsion mit geeignetem Gerät zu sichern, um unzulässige Druckbelastungen vom Bohrgestänge fernzuhalten. Die Sicherung gegen Torsion ist besonders wichtig, wenn Produktleitung und KSR in ein gemeinsames Bohrloch eingezogen werden, um eine Beschädigung der KSR durch Verdrillung zu verhindern. Auch wenn die Rohrleitung über ein Drehgelenk mit dem Bohrstrang verbunden wird, ist erfahrungsgemäß ein Verdrehen der Leitung im Bohrloch nicht auszuschließen. Abbildung 22: Schema eines Einziehvorgangs im Schutzrohr, Quelle: Moll prd

47 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 47 von Baumaßnahme Landkabeltrasse Allgemeines An Land werden die Hochspannungskabel der Leitung in offener Bauweise in Erde verlegt. Die Abmessungen des Standardkabelgrabens sowie des benötigten Arbeitsbereiches für den Bau (vorübergehende Inanspruchnahme) ist in nachfolgender Abbildung dargestellt. Die Abmessungen können je nach Örtlichkeit variieren. Der Arbeitsstreifen entlang der geplanten Kabeltrasse beträgt grundsätzlich 16,0 m (8,0 m links und rechts der Leitungsachse). Der Arbeitsstreifen gehört soweit er nicht im dauerhaft in Anspruch zu nehmenden Schutzstreifen liegt zu den vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen. Der Arbeitsstreifen besteht aus dem eigentlichen Kabelgraben, Lagerflächen für Oberboden und Bodenaushub sowie dem Fahrstreifen (vgl. Abbildung 23). Der Arbeitsstreifen ist der Anzahl der Kabel, dem Maschineneinsatz und den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Einschränkungen hinsichtlich der Lage und Breite des Arbeitsstreifens ergeben sich aus parallel liegenden bzw. kreuzenden Leitungen, deren ungefährdeter Betrieb sichergestellt sein muss, sowie aus der Nachbarschaft zu Verkehrswegen, Gewässern, Gehölzbeständen und anderen Zwangspunkten. Die Verlegung der Erdkabel erfolgt größtenteils in Form einer Wanderbaustelle. Entlang des linienförmigen Bauwerks werden im Arbeitsstreifen, in Abhängigkeit vom örtlichen Baufortschritt, unterschiedliche Arbeiten ausgeführt. Der im Grundbuch gesicherte Schutzbereich für den Betrieb (dauerhafte Inanspruchnahme) dieser Leitung beträgt grundsätzlich 5 m, in Bereichen der Parallelverlegung 5m. Abbildung 23: Standardkabelgraben und Arbeitsbereich

48 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 48 von 68 Die Kabel werden in einer ca. 0,3 m hohen steinfreien Sandschicht eingebettet und durch Abdeckungen und Warnbänder gegen äußere Beschädigungen geschützt. Zur Querung von Straßen, Bahnlinien, Fremdleitungen, Gewässer sowie einiger besonders schützenswerter Bereiche werden die Kabel in Rohre eingezogen, die bei der geschlossenen Bauweise mittels Horizontalbohrungen (HDD = horizontal directional drilling) oder in offener Bauweise vorab installiert werden. Grundsätzlich wird für jedes Kabel ein eigenes Rohr verlegt. Der Abstand der Kabelrohre variiert in Abhängigkeit von der Legetiefe und beträgt mindestens 0,4 m. Sofern vorhandene Drainagen betroffen sind, werden diese vom Vorhabenträger, in Abstimmung mit dem Eigentümer, angepasst bzw. umgelegt. Bei hoch anstehendem Grundwasser kann eine temporäre Entwässerung des Kabelgrabens bzw. der Muffenlöcher in die nächstgelegene Vorflut erforderlich sein. Die Bauzeit der Leitung beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand je nach Baubeginn cirka 6 Monate. Die Dauer der Bauzeit ist insbesondere von jahreszeitlichen Bedingungen und Bauzeitenbeschränkungen abhängig (Baubeginn im Winter- oder Sommerhalbjahr) Zuwegungen, Arbeitsflächen Innerhalb der gesamten Bauphase ist für die Erreichbarkeit der Leitungstrasse die Benutzung öffentlicher und privater Straßen und Wege notwendig. Soweit die Straßen und Wege keine ausreichende Tragfähigkeit oder Breite besitzen, werden in Abstimmung mit den Unterhaltspflichtigen Maßnahmen zum Herstellen der Befahrbarkeit festgelegt und durchgeführt. Für das Befahren von öffentlichen und privaten Wegen werden entsprechende Genehmigungen eingeholt bzw. Vereinbarungen mit Wegegenossenschaften und Eigentümern geschlossen. Abseits der Straßen und Wege werden während der Bauausführung zum Erreichen der Kabeltrasse Grundstücke im Schutzbereich und im Bereich der Zufahrten (vgl. Anlage 4 Lage- und Grunderwerbspläne) befahren. Dies erfolgt mit unterschiedlichen Geräten in Abhängigkeit vom Baufortschritt. Die eingesetzten Geräte sind in der Regel geländegängig. Dauerhaft befestigte Zufahrtswege sowie Lager- und Arbeitsflächen werden vor Ort nicht hergestellt. Nur bei schlechter Witterung oder nicht geeigneten Bodenverhältnissen werden diese in Teilbereichen provisorisch mit Platten aus Holz, Stahl oder Aluminium ausgelegt. Eine temporäre Verrohrung von Oberflächengewässern, beispielsweise von Gräben zum Zwecke der Ü- berfahrt während der Bauphase kann ggf. notwendig sein. Werden infolge von provisorischen Zufahrtswegen neue Zufahrten zu öffentlichen Straßen erforderlich, so sind die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen vom Straßenbaulastträger einzuholen. Eine Neuanlegung oder Änderung bestehender Zufahrten und Zugänge auf Dauer ist nicht vorgesehen. Provisorische Fahrspuren, neue Zufahrten zu öffentlichen Straßen, temporäre Verrohrungen, ausgelegte Arbeitsflächen und Leitungsprovisorien werden von der Vorhabensträgerin nach Abschluss der Arbeiten ohne nachhaltige Beeinträchtigung des Bodens wieder aufgenommen bzw. entfernt. Der ursprüngliche Zustand wird wieder hergestellt. Vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten wird in Abstimmung mit den zuständigen Eigentümern bzw. Nutzern der Zustand von Straßen, Wegen und Flurstücken durch vereidigte Sachverständige festgestellt. Durch die Arbeiten unbeabsichtigt entstandene Schäden werden behoben.

49 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 49 von Vorbereitende Maßnahmen Zur Auswahl und Dimensionierung der Gründungen sind als vorbereitende Maßnahmen Baugrunduntersuchungen notwendig. Hierzu sind die gesamte Trasse und die Standorte einzumessen und zu markieren. Mit geeigneten Geräten sind die Standorte anzufahren und zu untersuchen. Bauvorbereitend vor dem Aushub des Kabelgrabens erfolgen: o o o Die Unterrichtung der Grundstückseigentümer und nutzer über den Beginn der Arbeiten; die Planung der Transporte einschließlich erforderlicher Abstimmungen mit Gemeinden; vorbereitenden Maßnahmen an vorhandenen Drainagen landwirtschaftlicher Nutzflächen. An die vorbereitenden Arbeiten schließt die Hauptbauphase mit der Herstellung des Kabelgrabens einschließlich der Kabelverlegung an. Zu Beginn der Arbeiten werden für die Lagerung von Materialien und Unterkünfte des Baustellenpersonals geeignete Flächen in der Nähe der Baustelle eingerichtet. Dies geschieht durch die ausführenden Firmen in Abstimmung und im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern vor Ort. Eine dauerhafte Befestigung der Lagerplätze ist in der Regel nicht notwendig. Die Erschließung mit Wasser und Energie sowie die Entsorgung erfolgt entweder über das bestehende örtliche Netz oder über vorübergehende Anschlüsse in der für Baustellen üblichen Form. Die Lagerplätze werden durch Einzäunungen gesichert und dienen der Zwischenlagerung von Materialien, die nicht direkt zum Einsatzort transportiert werden können. Im Hinblick auf die Minimierung der Auswirkungen für Natur und Landschaft erfolgt die Auswahl der Flächen nach im Zuge der Planung festgelegten naturschutzfachlichen Kriterien Behandlung von Drainagen Werden bestehende Drainagen geschnitten, erfolgt für die Dauer der Baumaßnahmen eine provisorische Überbrückung. Die Erstellung eines neuen Drainkonzeptes sowie die endgültige Wiederherstellung der Drainagen nach Abschluss der jeweiligen Baumaßnahme erfolgen durch eine Fachfirma. Die geschnittenen Dränleitungen werden wieder angeschlossen und die Stränge eingemessen und gesichert. Bei den aktuell durchgeführten Projekten in Niedersachsen hat sich auch die Methode der vorzeitigen Umverlegung der Drainagen bewährt. Dabei werden schon im Vorfeld der Baumaßnahmen entsprechende Drainkonzepte durch Fachfirmen erstellt und auch umgesetzt Offene Bauweisen Als offene Bauweise bezeichnet man ein Verfahren, bei dem ein Kabelgraben ausgehoben wird und in diesen Garben dann die Kabel eingebracht werden. Während der Bauphase wird dabei zunächst der Oberboden über dem zukünftigen Kabelgraben abgetragen und getrennt gelagert. So wird eine Vermischung der einzelnen Bodenschichten bei der Rückverfüllung vermieden. Im Anschluss daran wird der eigentliche Graben ausgehoben. Der Böschungswinkel der Rohrgrabenwände ist dabei abhängig von der jeweiligen Bodenart. Die Regeltiefe des Grabens beträgt i. d. R. 1,50m. Vorhandene Fremdanlagen wie Kabel, Gas- und Wasserleitungen werden üblicherweise unterfahren. Hierzu erfolgen im Vorfeld detaillierte Abstimmungen mit den Leitungsbetreibern.

50 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 50 von 68 Abbildung 24: Graben bei offener Bauweise, Quelle: TenneT Die Kabelverlegung erfolgt im offenen Graben prinzipiell ähnlich dem Seilzug bei der Freileitung. Die für den Transport auf Trommeln aufgewickelten Kabel werden schleiffrei, d. h. ohne Bodenberührung zwischen Trommel- und Windenplatz verlegt. Die Einzelkabel werden dabei über am Boden gesicherte Rollen geführt, so dass sie weder den Boden noch Hindernisse berühren. Zum Ziehen der Kabel wird zunächst zwischen Winden- und Trommelplatz ein leichtes Vorseil ausgezogen. Anschließend wird das Kabel mit dem Vorseil verbunden und von den Seiltrommeln mittels Winden zum Windenplatz gezogen. Um die Bodenfreiheit beim Ziehen der Kabel zu gewährleisten, werden die Einzelkabel durch eine Kabelbremse am Trommelplatz entsprechend eingebremst und unter Zugspannung zurückgehalten. Die Einzelkabel sind in der Regel passgefertigt. Die Verbindung der Kabel mit Muffen erfolgt dann im Schutz eines temporären Muffenbauwerks oder Containers. Nach der Kabelverlegung wird der Bettungskörper bis auf Sollhöhe lagenweise eingebaut und verdichtet. Oberhalb der Abdeckplatten wird die Baugrube bis zur Erdoberkante wieder mit geeignetem und zwischengelagerten Boden entsprechend der vorhandenen Bodenschichten aufgefüllt. Das eingefüllte Erdreich wird dabei ausreichend verdichtet, wobei ein späteres Setzen des eingefüllten Bodens berücksichtigt wird. Die Umgebung des Bauabschnittes wird wieder in den Zustand zurückversetzt, wie sie vor Beginn der Baumaßnahme angetroffen wurde. Dies gilt insbesondere für den Bodenschichtenaufbau, die einzubringenden Bodenqualitäten, die Beseitigung von Erdverdichtungen und die Herstellung einer der neuen Situation angepasster Oberfläche. Nach dem Einbau der Kabel und einer anschließenden technischen Prüfung wird der Graben wieder rückverfüllt. Dazu wird das seitlich gelagerte Aushubmaterial verwendet. Bei der Grabenverfüllung mit den

51 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 51 von 68 einbaufähigen Böden fallen keine Überschussmassen an, da der Umfang an verdrängten Massen so gering ist, dass diese ohne Probleme im Bereich des Grabens eingebaut werden können. Sollte es doch zu überschüssigem Aushubmaterial kommen oder es ist der Einbau von zusätzlichen Verfüllmaterial notwendig, wird in Abstimmung mit den Eigentümer bzw. den zuständigen Behörden entsprechendes Material abtransportiert oder angeliefert. Im Anschluss an die Rückverfüllung findet eine Rekultivierung der betroffenen Flächen statt. Ziel der Rekultivierung ist dabei die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Zur Rekultivierung zählen unter anderem der Rückbau aller bautechnischen Einrichtungen (Baustraßen, Lagerplätze etc.), die Auflockerung von verdichteten Böden, der Wiederauftrag des Oberbodens in strukturschonender Weise sowie u. U. das Einbringen von Saatgut oder Düngung. Anschließend erfolgt eine Übergabe der rekultivierten Trasse an den Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten, wobei ein schriftliches Übergabeprotokoll angefertigt wird Geschlossene Bauweise Der standardmäßige Ablauf einer gesteuerten Horizontalbohrung lässt sich in drei Hauptarbeitsschritte unterteilen: - Pilotbohrung - Aufweitbohrung (Räumen) - Einziehvorgang Aufgrund der Erfahrungen aus den ersten Projekten in Niedersachsen bei welchen die HDD Technik in dieser Form zum Einsatz kam, wurde das HDD - Bohrverfahren modifiziert. Insbesondere bei langen Bohrungen wie z.b. bei der Unterquerung des Hauptdeiches sollen die Bohrungen im Überwaschverfahren erstellt werden. Mit dieser Modifikation kann die Wahrscheinlichkeit von unkontrollierten Bentonitspülungsaustritten weiter minimiert werden. Als Bentonit bezeichnet man ein unter Neubildung von Tonerdesilikaten entstandenes Tongestein, das durch die chemische Verwitterung vulkanischer Aschen entstanden ist. Auf Grund seines hohen Gehaltes an Montmorillonit, einem Tonmineral, kann Bentonit Wasserschichten in seine dreischichtige Silikatstruktur aufnehmen, was zu einer starken Aufweitung der Struktur führt (Änderung des Gitterabstandes je nach Wassergehalt durch innerkristalline Quellung oder Schrumpfung). Durch das Aufquellen dieses Gemisches wird ein so genannter Quelldruck erzeugt, welcher den Bohrtunnel stabilisiert und durch die gesättigte Lösung weiteres Eindringen von Wasser verhindert. Beim HD-Verfahren wird der Bohrkopf über das Bohrgestänge mit einer Wasser Bentonit - Bohrsuspension versorgt. Das Gemisch tritt dabei unter Druck (1-35 MPa) aus den Düsen aus. Dadurch wird das Erdreich gelöst und gleichzeitig die Bohrung geschmiert und stabilisiert. Über das Bohrgestänge werden die Drehbewegungen und der notwendige Vorschub sowie die Richtungsänderungen erzeugt. Im Überwaschverfahren wird mit einem relativ dünnen Pilotbohrgestänge der erste Arbeitsgang begonnen (siehe Abbildung 25).

52 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 52 von 68 Abbildung 25: Pilotbohrung, Quelle: Moll prd Dabei wird der im Bereich des Pilotbohrkopfes anstehende Spülungsdruck über ein spezielles Messinstrument, welches ein Teil des zum Einsatz kommenden Para-Track-Messverfahrens ist, gemessen. Für dieses Messverfahren ist eine Messschleife auf der Geländeoberfläche vom Bohreintrittspunkt zum Bohraustrittspunkt und zurück in einem Abstand von ca. 50 m zueinander zu verlegen. Dabei findet auch eine Kennzeichnung der Strecke statt. Nach erfolgtem Rohreinzug werden die Messschleife und die Markierungen wieder entfernt. Wenn festgestellt werden sollte, dass sich der Spülungsdruck unverhältnismäßig stark erhöht, kann davon ausgegangen werden, dass sich der Ringraum mit Erdmaterial zugesetzt hat und die Gefahr eines Spülungsaustrittes besteht. In diesem Fall wird der Arbeitsgang unverzüglich unterbrochen. Anschließend soll mit einem größeren Überwaschgestänge eine Überwaschkrone über das Pilotgestänge gebohrt werden (siehe Abbildung 26). Damit wird der Bohrkanal bis an die Position des Pilotbohrkopfes auf den für den späteren Rohreinzug nötigen Enddurchmesser schiebend aufgeweitet. Mit dieser Aufweitung normalisieren sich die Druckverhältnisse innerhalb des Bohrkanals und die Bohrspülung kann wieder ungehindert zur Startseite zurücklaufen. Diese Arbeitsschritte werden wechselweise bis zur Zielseite durchgeführt und der Bohrkanal in dieser Art und Weise hergestellt. Abbildung 26: Pilotbohrung mit Überwaschung, Quelle: Moll prd

53 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 53 von 68 Die Durchführung der Bohrung nach diesem Prinzip besitzt den großen Vorteil, dass der Pilot- und Aufweitungsvorgang immer abschnittsweise hintereinander durchgeführt wird und die Bohrung erst kurz vor Austritt des Bohrkopfes im Wattbereich geöffnet wird (Sacklochbohrung), wodurch die Gefahr des unkontrollierten Bentonitaustrittes und der Verteilung wesentlich minimiert werden kann. Nach Abschluss der Pilot- und Überwaschbohrung wird das innere Bohrgestänge aus dem Bohrloch ausgebaut und bei Bedarf ein Säuberungsgang durchgeführt um sicher zu gehen, dass das erbohrte Materialkomplett aus dem Bohrkanal ausgetragen wurde (siehe Abbildung 27). Abbildung 27: Aufweitvorgang, Quelle: Moll prd Anschließend kann der Einzug der Schutzrohre aus PE-HD erfolgen (siehe Abbildung 28). Dabei erfolgt i. d. R. eine Vormontage durch Verschweißen der einzelnen Schutzrohre zu einem Strang. Dieser Strang wird dann in der gesamten Länge in die Bohrung eingezogen. Abbildung 28: Einzug Schutzrohr, Quelle: Moll prd Da sich im Gegensatz zur Standarddurchführung der HD-Bohrungen bei der Querung des Deiches die Zielpunkte im Wasser bzw. im tidebeeinflussten Bereich befinden, sollen an diesen Stellen Schwimmkästen zum Schutz vor Austritt von Bohrflüssigkeit errichtet werden. Damit wird gewährleistet, dass das im Zielbereich austretende Bentonit komplett aufgefangen und abgepumpt werden kann.

54 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 54 von Weitere mögliche Verfahren Eine Alternative zur konventionellen Kabelverlegung in offener Bauweise mit Ausbaggerung des Grabens ist die Verlegung mit Hilfe eines Kabelpflugs oder einer Kabelfräse. Im Gegensatz zum Pflug, bei dem die Erde verdrängt wird und der daher eine stärkere Zugleistung benötigt, schneidet die Fräse ähnlich einer Kettensäge einen Graben in den Boden. Eine Kabelfräse wird eingesetzt, wenn aufgrund der Bindigkeit des Bodens das Einpflügen nicht möglich ist. Verlegepflugverfahren Bei diesem Verfahren räumt eine Schwertspitze räumt die Erde beiseite und formt eine Verlegeschlitzsohle, wie folgende Abbildung 29 schematisch darstellt. Abbildung 29: Prinzipielle Darstellung des Verlegepflugverfahrens, Quelle: Verlegepflug.at Nicht immer ist die aufgerissene Schlitzsohle das gewünschte Kabelbett. Aufgerichtete Steine können bei diesem Verfahren eine gefährliche Ablagesohle bilden. Dies wird durch eine Anlenkung, welche die ganze Kabeleinführung unter Druck auf der Ablagesohle schleift, vermieden. Das aufgeraute Erdreich und die hervorstehenden Steine werden festgedrückt. Auf die geglättete Schlitzsohle wird nun das Kabel abgelegt. Mit Hilfe der Verlegeeinrichtung wird das Kabel durch leichte Vorspannung geradlinig in den Stufenschlitz eingeführt. Das verlegte Material liegt auf den Wellenbergen und wird auf natürliche Weise eingeschwemmt. Nach dem Verlegen wird bei der Wiederherstellung der Oberfläche der Verlegeschlitz bis knapp zur Hälfte verschlossen. Das Erdreich bildet einen Hohlraum über dem Kabel und wird durch das einsickernde Regenwasser mit Feinteilchen ausgefüllt. Nun liegt das verlegte Rohr/Kabel wie eingesandet auf der Verlegesohle. Abbildung 30 zeigt exemplarisch die Arbeiten an einem Graben mit diesem Verfahren.

55 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 55 von 68 Abbildung 30: Verlegepflug für Kabel, Quelle: Verlegpflug.at Bodenfräse Im Fräsverfahren kann bis in große Tiefen gegraben werden. Das Kabel wird in demselben Arbeitsgang verlegt. Es kann mit einer geringen Grabenbreite gerechnet werden. Mittels GPS kann für die Dokumentation die Kabellage genau festgehalten werden. In Abbildung 31 wird der prinzipielle Bauablauf des Verfahrens dargestellt. Abbildung 31: Prinzipieller Ablauf Kabelverlgung mit Bodenfräse

56 Projekt/Vorhaben: LH kV-AC-Leitung Riffgat Emden/Borßum Seite 56 von 68 Abbildung 32: Bodenfräse im Praxiseinsatz Abbildung 32 zeigt den Fräsarbeiten in der Praxis für ein kleines Erdkabel. Bei diesem Verfahren ist zu beachten, dass es zu einer Vermischung der Bodenstruktur kommt, und es nicht angewandt werden kann, wenn viele Kreuzungselemente (z.b. Drainagen) auf der Trasse liegen Entwässerung der Baufelder Die Trassenführung verläuft zwangsweise durch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Topographie zeichnet sich durch geringes Gefälle aus. Ferner verläuft die Geländeoberkante großteils unterhalb des Meeresspiegels. Um die Entwässerung der Felder und Wiesen sicherzustellen, sind von der Landwirtschaft in der Vergangenheit vielfach Drainagen eingebracht worden, deren Lage jedoch oftmals nicht exakt bekannt ist bzw. sie derart häufig vorkommen, dass sich die Vorhabensträgerin dazu entschlossen hat, hierauf im Zuge der Bauausführung, in der Regel, keine Rücksicht zu nehmen. Vielmehr sichert die Vorhabensträgerin den Grundstückseigentümern und Unterhaltspflichtigen nach Beendigung der Baumaßnahme die ordnungsgemäße Wiederherstellung der Drainagen auf ihre Kosten zu. Dies ist aus den privatrechtlichen Vereinbarungen (siehe Anlage 9.3 Muster der Dienstbarkeitsbewilligung) auch ersichtlich Beschilderung Zur Kennzeichnung der Trasse insbesondere an Kreuzungen, wird auf Anforderungen des Gestattungspartners (z. B. Wasserverbände, Straßenbehörden etc.) eine entsprechende Beschilderung angebracht

Energie von See an Land. TenneT Offshore

Energie von See an Land. TenneT Offshore Energie von See an Land TenneT Offshore 2 3 Größter Investor Onshore Konverterstation mit 380 kv Umspannwerk 110/220 kv Umspannwerk Offshore-Netzanbindung in Betrieb Offshore-Netzanbindung in Bau Offshore

Mehr

Energiewende im Emsland: TenneT Projekte

Energiewende im Emsland: TenneT Projekte Energiewende im Emsland: TenneT Projekte Regionalplanertagung Meppen 30.09.2015 Dr. Arno Gramatte Agenda Herausforderung Energiewende Energiewende im Emsland Fragen? Onshore: Dörpen West Niederrhein Offshore:

Mehr

E.ON Netz sticht in See

E.ON Netz sticht in See E.ON Netz sticht in See Netzanbindung der Offshore- Windparks in Deutschland Paris, 28. Oktober 2008 2 Warum das Ganze: Neue gesetzliche Aufgabe für E.ON Netz Grundlage 17 Abs. 2a EnWG (17.12.2006), Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz

Mehr

Wissenschaftstage des BMU zur Offshore Windenergienutzung am März in Berlin

Wissenschaftstage des BMU zur Offshore Windenergienutzung am März in Berlin Wissenschaftstage des BMU zur Offshore Windenergienutzung am 23. - 24. März in Berlin Entwicklung der Offshore-Windkraftnutzung aus der Sicht des Landes Niedersachsen Dr. Hartmut Pöhlmann, Niedersächsisches

Mehr

Erläuterungsbericht. Unterlage zur Planfeststellung

Erläuterungsbericht. Unterlage zur Planfeststellung Projekt/Vorhaben: LH-15-1015-155KV-AC-Leitung Nordergründe Inhausen Seite 1 von 62 Aufgestellt: Bayreuth, den 02.05.2011 Unterlage zur Planfeststellung Erläuterungsbericht der LH-15-1015-155-kV-AC-Leitung

Mehr

Eine Herkulesaufgabe. Offshore-Netzanschlüsse in der Nordsee. Wilfried Breuer, Geschäftsführer, TenneT Offshore GmbH

Eine Herkulesaufgabe. Offshore-Netzanschlüsse in der Nordsee. Wilfried Breuer, Geschäftsführer, TenneT Offshore GmbH Eine Herkulesaufgabe Offshore-Netzanschlüsse in der Nordsee Wilfried Breuer, Geschäftsführer, TenneT Offshore GmbH 18.04.2013 TenneT Zwei Netzbetreiber, ein Unternehmen Europas erster transnationaler Netzbetreiber

Mehr

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar. Pressegespräch, 28. März 2011

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar. Pressegespräch, 28. März 2011 Pressegespräch, 8. März 0 . Der Vorhabensträger Übertragungsnetzbetreiber TenneT seit..00 grenzüberschreitender deutschniederländischer Netzbetreiber unabhängig von Erzeugung und Vertrieb Betrieb, Instandhaltung

Mehr

Entwurf Offshore-Netzplan Nordsee

Entwurf Offshore-Netzplan Nordsee Entwurf Offshore-Netzplan Nordsee 1 DER OFFSHORE-NETZPLAN...10 2 AUFSTELLUNGSVERFAHREN...10 3 EINFÜHRUNG...10 4 IDENTIFIZIERUNG VON OFFSHORE-WINDPARKS FÜR SAMMELANBINDUNGEN...11 4.1 RÄUMLICHE BESTIMMUNG

Mehr

Entwicklungen im Bereich der Einspeiseregime für Offshore- Windkraft in Deutschland und in den Niederlanden

Entwicklungen im Bereich der Einspeiseregime für Offshore- Windkraft in Deutschland und in den Niederlanden 12. Februar 2008 Entwicklungen im Bereich der Einspeiseregime für Offshore- Windkraft in Deutschland und in den Niederlanden 3. Deutsch-Niederländischer Wirtschaftsdialog im Rhein-Kreis Neuss am 12. Februar

Mehr

Planungs- und Genehmigungsverfahren für Höchstspannungsleitungen die Option Erdkabel

Planungs- und Genehmigungsverfahren für Höchstspannungsleitungen die Option Erdkabel Planungs- und Genehmigungsverfahren für Höchstspannungsleitungen die Option Erdkabel Gesetze Ausbaukonzepte, Planungsbedarf Programmplanungen Verbindliche Raumordnungsplanung Vorhabenplanungen Raumordnerische

Mehr

Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-grenze und dem Netzverknüpfungspunkt (NVP)

Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-grenze und dem Netzverknüpfungspunkt (NVP) Raumordnungsverfahren (ROV) für einen Trassenkorridor zwischen der 12 sm-grenze und dem Netzverknüpfungspunkt (NVP) - Norderney II-Korridor bis NVP Halbemond - Ergebnisse der Sidescan-Untersuchung Antragsteller:

Mehr

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Projektvorstellung

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Projektvorstellung Projektvorstellung 30. März 0 Inhaltsangabe. Der Vorhabensträger. Energiewirtschaftliche Begründung 3. Technische Ausführung als 380-kV-Freileitung. Technische Alternativen 5. Räumliche Varianten 6. Unterlagen

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

HGÜ-Erdkabel: Potentiale und Erfahrungen

HGÜ-Erdkabel: Potentiale und Erfahrungen ForWind Vortragsreihe - Vorträge zu Themen der Windenergie Heike Klaus 30. Januar 2014 Anbindungsverpflichtung Seit Dezember 2006 ist die TenneT TSO GmbH als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber gesetzlich

Mehr

Stellungnahme der Niedersächsischen Landesregierung zum ersten Entwurf für den Offshore-Netzentwicklungsplan 2013 (O-NEP)

Stellungnahme der Niedersächsischen Landesregierung zum ersten Entwurf für den Offshore-Netzentwicklungsplan 2013 (O-NEP) Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Offshore-Netzentwicklungsplanverfahren 2013 1. Öffentliches Konsultationsverfahren vom 04.03.13 bis 14.04.13 Stellungnahme

Mehr

Windenergie-auf-See-Gesetz Aufgaben des BSH. Berlin, Janine Sänger-Graef

Windenergie-auf-See-Gesetz Aufgaben des BSH. Berlin, Janine Sänger-Graef Windenergie-auf-See-Gesetz Aufgaben des BSH Berlin, 20.10.2016 WindSeeG Am 18.10.2016 verkündet, tritt am 1.1.2017 in Kraft Es bleibt beim Ziel 15.000 MW bis 2030 aus Offshorewind Umstellung Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mehr

Umspannwerk Diele. Drehkreuz für die Netzanbindung von Offshore-Windparks

Umspannwerk Diele. Drehkreuz für die Netzanbindung von Offshore-Windparks Umspannwerk Diele Drehkreuz für die Netzanbindung von Offshore-Windparks Windstrom vom Meer Im Projekt BorWin1 wurde von TenneT die erste und damals mit 200 Kilometern weltweit längste Gleichstromverbindung

Mehr

Netzanbindung von Offshore-Windparks aus Naturschutzsicht Niedersachsens - NLWKN

Netzanbindung von Offshore-Windparks aus Naturschutzsicht Niedersachsens - NLWKN Netzanbindung von Offshore-Windparks aus Naturschutzsicht Niedersachsens - NLWKN Gliederung Kurzvorstellung des NLWKN Zuständigkeiten in Niedersachsen Um welche Kabel geht es? Naturschutzfachliche Unterlagen

Mehr

Perspektiven für HGÜ on- und offshore aus der Sicht eines Übertragungsnetzbetreibers

Perspektiven für HGÜ on- und offshore aus der Sicht eines Übertragungsnetzbetreibers 09.07.2010 Perspektiven für HGÜ on- und offshore aus der Sicht eines Übertragungsnetzbetreibers Tagung der Bundesnetzagentur am 9. Juli 2010 in Bonn Übersicht Aufgabe des (Strom-) Übertragungsnetzes Herausforderungen

Mehr

ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2014, ERSTER ENTWURF

ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2014, ERSTER ENTWURF ANHANG ZUM OFFSHORE- NETZENTWICKLUNGSPLAN 2014, ERSTER ENTWURF OFFSHORE-NETZENTWICKLUNGSPLAN 2014 73 INHALTSVERZEICHNIS Einführende Bemerkungen. 74 Legende Steckbriefe Start-Offshorenetz. 75 Steckbriefe

Mehr

Planung von Offshore - Netzanbindungen

Planung von Offshore - Netzanbindungen Planung von Offshore - Netzanbindungen Herausforderungen aus Sicht des Übertragungsnetzbetreibers Angelika Grohmann-Wörle, TenneT Offshore GmbH 21.11.2013 Übertragungsnetzbetreiber TenneT Allgemeine Informationen

Mehr

Netzentwicklungsplan 2013. erster Entwurf der übertragungsnetzbetreiber

Netzentwicklungsplan 2013. erster Entwurf der übertragungsnetzbetreiber Anhang Offshore- Netzentwicklungsplan 2013 erster Entwurf der übertragungsnetzbetreiber Offshore-NETZENTWICKLUNGSPLAN 2013 101 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Anhang 9 Anhang...............................................................

Mehr

Netzausbau in Bayern und Deutschland

Netzausbau in Bayern und Deutschland Netzausbau in Bayern und Deutschland Wirtschaftsbeirat Bayern Ausschuss für Energie- und Rohstoffpolitik 23.01.2017 Dr. Urban Keussen TenneT auf einen Blick Europas erster grenzüberschreitender ÜNB Niederländisch-deutsches

Mehr

Beschreibende Darstellung

Beschreibende Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2010 für den Landkreis Emsland (Sachlicher Teilabschnitt Energie) Anmerkung für nachfolgenden Text: Fett gedruckt: Ziel der Raumordnung im Sinne von 3 Nr.

Mehr

Erläuterungsbericht zur

Erläuterungsbericht zur Projekt/Vorhaben: DolWin6 / 600-kV-Leitung DolWin kappa Emden/Ost Seite 1 von 53 Aufgestellt: Bayreuth, den 05.09.2016 Unterlage zur Planfeststellung zur 600-kV-Leitung DolWin kappa Emden/Ost des Netzanbindungsprojektes

Mehr

Variantenuntersuchung Einführung

Variantenuntersuchung Einführung 380-kV-Leitung Wahle - Mecklar Planfeststellungsverfahren Variantenuntersuchung Einführung Einführung Variantenuntersuchung Übersicht Welche Varianten werden untersucht? Welche Kriterien gehen in die Variantenentscheidung

Mehr

BBPIG Vorhaben Nr. 5 Höchstspannungsleitung Wolmirstedt Isar; Gleichstrom SuedOstLink

BBPIG Vorhaben Nr. 5 Höchstspannungsleitung Wolmirstedt Isar; Gleichstrom SuedOstLink BBPIG Vorhaben Nr. 5 Höchstspannungsleitung Wolmirstedt Isar; Gleichstrom SuedOstLink Antragskonferenz zur Bundesfachplanung für den Abschnitt C (Raum Hof Raum Schwandorf) TOP 3: Vorstellung des Vorhabens

Mehr

380-kV-Leitungausbau an der Westküste in Schleswig-Holstein. TenneT

380-kV-Leitungausbau an der Westküste in Schleswig-Holstein. TenneT 380-kV-Leitungausbau an der Westküste in Schleswig-Holstein Inhalt Vorstellung Trassenvoruntersuchung Vorhaben Trassenverlauf 2 Porträt Erster grenzüberschreitender Übertragungsnetzbetreiber für Strom

Mehr

Offshore-Netzanschluss»Baltic 2«Informationen zum Projekt

Offshore-Netzanschluss»Baltic 2«Informationen zum Projekt Offshore-Netzanschluss»Baltic 2«Informationen zum Projekt Windpark mit Umspannwerk auf See. Für die Steckdose und das Klima Vor der deutschen Ostseeküste sind eine ganze Reihe von Offshore-Windparks mit

Mehr

Stand der Netzanbindung der Offshore- Windparks in der deutschen Nordsee

Stand der Netzanbindung der Offshore- Windparks in der deutschen Nordsee August 2009 Stand der Netzanbindung der Offshore- Windparks in der deutschen Nordsee "offshore talks by windcomm" Büsum, 11. August 2009 Inhalt Rahmenbedingungen Unsere Aufgabe - von der Theorie in die

Mehr

Höchstspannungsleitung Wesel-Meppen

Höchstspannungsleitung Wesel-Meppen Höchstspannungsleitung Wesel-Meppen Wir informieren über die Planung einer neuen 380-Kilovolt(kV)-Leitungsverbindung von der Umspannanlage Niederrhein in Wesel nach Meppen im Emsland. Amprion März 2013

Mehr

Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau in Bayern

Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau in Bayern Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Übertragungsnetzausbau in Bayern Matthias Otte, Abteilungsleiter Netzausbau Netzausbau in Bayern Wie geht es weiter? München, 17.06.2016 www.bundesnetzagentur.de

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

Erläuterungsbericht zur

Erläuterungsbericht zur Projekt/Vorhaben: BorWin4 / 600-kV-DC Leitung BorWin delta - Emden/Ost Seite 1 von 69 Aufgestellt: Bayreuth, den 08.03.2013 Unterlage zur Planfeststellung zur 600-kV-DC Leitung BorWin delta Emden/Ost des

Mehr

Genehmigung von Windenergieanlagen in der 12 sm Zone und in der AWZ

Genehmigung von Windenergieanlagen in der 12 sm Zone und in der AWZ Genehmigung von Windenergieanlagen in der 12 sm Zone und in der AWZ ( 2012 Privat) 1 Inhalt: Genehmigungszuständigkeiten Politische Zielsetzungen Rechtsrahmen Ausbau Offshore-WEA - Entwicklungen Genehmigungsarten

Mehr

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

Die zukünftige Koordinierung und Realisierung von Netzanschlüssen für Offshore Windparks

Die zukünftige Koordinierung und Realisierung von Netzanschlüssen für Offshore Windparks Die zukünftige Koordinierung und Realisierung von Netzanschlüssen für Offshore Windparks Stiftung OFFSHORE WINDENERGIE FDP Wiss. Beraterdes BundesministeriumsfürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Mehr

Raumordnungsverfahren. Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser, inkl. Anbindung an das 380-kV-Netz

Raumordnungsverfahren. Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser, inkl. Anbindung an das 380-kV-Netz Raumordnungsverfahren Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser, inkl. Anbindung an das 380-kV-Netz Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 350 - Raumordnungsfragen, Infrastruktur, Wirtschaft, Umwelt Herr Gerhardt

Mehr

Variantenuntersuchung

Variantenuntersuchung 380-kV-Leitung Wahle - Mecklar Planfeststellungsverfahren Variantenuntersuchung Schwalm-Eder Kreis Melsungen 15.08.2012 Einführung Variantenuntersuchung Übersicht Welche Varianten werden untersucht? Welche

Mehr

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 2. Öffentliches Konsultationsverfahren vom 14.06.2016 bis 09.08.2016 Stellungnahme der

Mehr

Ausbau des Offshorenetzes Ostsee

Ausbau des Offshorenetzes Ostsee Ausbau des Offshorenetzes Ostsee Stand der Genehmigungen, Planung und Bau von Anlagen - Vorstellung der laufenden Offshore-Projekte - 18.06.2013 Michael Jakob Inhalt 1. Offshore-Netzentwicklungsplan (Ostsee)

Mehr

Bürgerbeteiligung und Planungsverfahren. Rechtliche Bedingungen neu gestalten

Bürgerbeteiligung und Planungsverfahren. Rechtliche Bedingungen neu gestalten Bürgerbeteiligung und Planungsverfahren. Rechtliche Bedingungen neu gestalten Erfahrungen mit Partizipationsprozessen am Beispiel von Stromnetzgenehmigungsverfahren in Niedersachsen Christian Schwarzenholz,

Mehr

Technische Aspekte zum Anschluß von Erzeugungseinheiten unter Beachtung des Vorrangs nach dem EEG aus Sicht der Netzbetreiber

Technische Aspekte zum Anschluß von Erzeugungseinheiten unter Beachtung des Vorrangs nach dem EEG aus Sicht der Netzbetreiber Symposium Liberalisierter Markt und Vorfahrt für erneuerbare Energien Rendsburg, 1. Februar 2001 Technische Aspekte zum Anschluß von Erzeugungseinheiten unter Beachtung des Vorrangs nach dem EEG aus Sicht

Mehr

380-kV-Leitung Halbemond Emden/Ost

380-kV-Leitung Halbemond Emden/Ost 380-kV-Leitung Halbemond Emden/Ost Diskussionsveranstaltung SPD UB Aurich, Marienhafe 18.11.2015 Mario Meinecke, Public Affairs Halbemond Emden/Ost Vorstellung TenneT Der Netzausbau Der Weg zum Projekt

Mehr

Meppen-Wesel. Höchstspannungsleitung

Meppen-Wesel. Höchstspannungsleitung Höchstspannungsleitung Meppen-Wesel Wir informieren über die Planung einer neuen 380-Kilovolt (kv)-leitungsverbindung von Meppen (Emsland) zur Umspannanlage Niederrhein in Wesel. Amprion Mai 2011 Worum

Mehr

380-kV-Leitungausbau an der Westküste in Schleswig-Holstein. TenneT

380-kV-Leitungausbau an der Westküste in Schleswig-Holstein. TenneT 380-kV-Leitungausbau an der Westküste in Schleswig-Holstein Inhalt Vorstellung Netzausbau in Schleswig-Holstein Voruntersuchungen Vorhaben Trassenverlauf 2 TSO GmbH Erster grenzüberschreitender Übertragungsnetzbetreiber

Mehr

HCU. Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung. HafenCity Universität Hamburg

HCU. Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung. HafenCity Universität Hamburg Möglichkeiten und Schranken der räumlichen Planung auf Bundes, Landes und Regionsebene für die Stützung und Steuerung des Ausbaus regenerativer Energien aus rechtlicher Sicht Expertentagung Folgen und

Mehr

Keine Energie ohne Transport, der Leitungsbau in Schleswig-Holstein

Keine Energie ohne Transport, der Leitungsbau in Schleswig-Holstein Keine Energie ohne Transport, der Leitungsbau in Schleswig-Holstein Dr. Arno Gramatte, TSO GmbH 22.10.2011, Herbstwaldtagung 2011 der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband S-H, Bad Segeberg

Mehr

Praxisbericht einer Planungsbehörde

Praxisbericht einer Planungsbehörde Aktuelle Fragen des Planungsrechts Ausbau der deutschen Übertragungsnetze Praxisbericht einer Planungsbehörde Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Mehr

Netzentwicklungsplanung Bundesweite Planung neuer Stromtrassen und Ergebnisse für die Ostküstenleitung

Netzentwicklungsplanung Bundesweite Planung neuer Stromtrassen und Ergebnisse für die Ostküstenleitung Netzentwicklungsplanung Bundesweite Planung neuer Stromtrassen und Ergebnisse für die Ostküstenleitung Achim Zerres, Abteilungsleiter Energieregulierung Auftaktkonferenz "Dialogverfahren Ostküstenleitung"

Mehr

Veränderungssperre. 4. Die sofortige Vollziehung von Ziffer 1. und Ziffer 2. wird im öffentlichen Interesse angeordnet.

Veränderungssperre. 4. Die sofortige Vollziehung von Ziffer 1. und Ziffer 2. wird im öffentlichen Interesse angeordnet. Veränderungssperre 1. Für die Seegebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee wird eine Veränderungssperre erlassen. Die räumliche Lage der Seegebiete ergibt

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN

Mehr

Trassentausch COBRA Kabel DolWin 5 See (vormals BorWin 4 See) 2. Planänderung COBRA Kabel, 1. Planänderung DolWin 5 See

Trassentausch COBRA Kabel DolWin 5 See (vormals BorWin 4 See) 2. Planänderung COBRA Kabel, 1. Planänderung DolWin 5 See Gemeinde Krummhörn Der Bürgermeister Rathausstraße 2 26736 Krummhörn (0 49 23) 9 16-0 (0 49 23) 9 16-111 gemeinde@krummhoern.de www.krummhoern.de Öffnungszeiten: Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr Auf Wunsch auch

Mehr

Derzeitiger Stand der Prüfung des Netzentwicklungsplans Offshore 2013

Derzeitiger Stand der Prüfung des Netzentwicklungsplans Offshore 2013 Derzeitiger Stand der Prüfung des Netzentwicklungsplans Offshore 2013 Dr. Tim Fischer, Referent Netzentwicklung Lübeck, 15.10.2013 www.bundesnetzagentur.de Was ist der O-NEP? Ziel: Planung des Ausbaus

Mehr

Anforderungen an den Kraftwerkspark aus Sicht eines Netzbetreibers

Anforderungen an den Kraftwerkspark aus Sicht eines Netzbetreibers Anforderungen an den Kraftwerkspark aus Sicht eines Netzbetreibers E - world energy & water 2012 Volker Weinreich, Leiter der Schaltleitung Lehrte (TenneT TSO GmbH) Mittwoch, 8. Februar 2012 1. Ist-Zustand

Mehr

Eingriffe (offshore) und deren Ausgleiche welche Rolle spielen Flächenagenturen aus Sicht eines Vorhabenträgers. Stralsund,

Eingriffe (offshore) und deren Ausgleiche welche Rolle spielen Flächenagenturen aus Sicht eines Vorhabenträgers. Stralsund, Eingriffe (offshore) und deren Ausgleiche welche Rolle spielen Flächenagenturen aus Sicht eines Vorhabenträgers Stralsund, 09.09.2013 Erik Henck Geschichte von 50Hertz VEAG Creation Elektrische Wiedervereinigung

Mehr

TenneT Offshore. Wir bringen Energie von See an Land. Offshore Basis-Präsentation 19.03.2015

TenneT Offshore. Wir bringen Energie von See an Land. Offshore Basis-Präsentation 19.03.2015 Wir bringen Energie von See an Land 19.03.2015 Offshore Basis-Präsentation Das Unternehmen TenneT Versorgung von rund 41 Mio. Endverbrauchern mit Strom Betrieb, Instandhaltung und Weiterentwicklung des

Mehr

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe

Mehr

SuedLink: Netzausbau für die Energiewende

SuedLink: Netzausbau für die Energiewende SuedLink: Netzausbau für die Energiewende Antragskonferenz Vorhaben 3 und 4 (Abschnitt A) in Hamburg TOP 3: Vorstellung des Vorhabens durch den Vorhabenträger 27. Juni 2017 Hamburg Sichere Stromversorgung

Mehr

Workshop Regionalplanung Dezember 2011, Tangermünde. Nutzung der Windenergie in MV

Workshop Regionalplanung Dezember 2011, Tangermünde. Nutzung der Windenergie in MV Nutzung der Windenergie in MV Windkraft ist mit einem Anteil von 64 % an der regenerativen Stromerzeugung in MV nach wie vor die Ökostrom-Quelle Nr. 1 Der Anteil der Stromerzeugung aus Windenergie an

Mehr

Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie

Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie - 205 - ENTWURF (Stand Juni 205) Inhaltsübersicht. Beschreibende Darstellung

Mehr

Beschreibende Darstellung

Beschreibende Darstellung Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Cuxhaven Fortschreibung des sachlichen Teilabschnittes Windenergie - 2016 - Beschreibende Darstellung ENTWURF (Stand Februar 2016) Regionales

Mehr

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Variantenuntersuchung

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Variantenuntersuchung 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Variantenuntersuchung Variantenbereich C01 Bovenden - Gladebeck Techn., wirtsch. und eigentumsrechtl. Belange Variante C01-1 Waldüberspannung am Sportplatz Bovenden Länge 13,2

Mehr

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Regionaler Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald nutzung Drucksache Nr.: RR 14/2004 Köln, den 22. Januar 2004 Vorlage für die 17. Sitzung des Regionalrates

Mehr

Energiewende in Deutschland Erfolgsfaktor Netz

Energiewende in Deutschland Erfolgsfaktor Netz Energiewende in Deutschland Erfolgsfaktor Netz München 09.11.2012 Dipl.-Ing. Martin Fuchs, Vorsitzender der Geschäftsführung TenneT TSO GmbH Europas erster transnationaler TSO Zwei TSOs Ein Unternehmen

Mehr

M. Luther, E.ON Netz GmbH, Bayreuth U. Radtke, E.ON Netz GmbH, Lehrte Betrieb und Planung von Netzen mit hoher Windenergieeinspeisung

M. Luther, E.ON Netz GmbH, Bayreuth U. Radtke, E.ON Netz GmbH, Lehrte Betrieb und Planung von Netzen mit hoher Windenergieeinspeisung M. Luther, E.ON Netz GmbH, Bayreuth U. Radtke, E.ON Netz GmbH, Lehrte Betrieb und Planung von Netzen mit hoher Windenergieeinspeisung Internationaler ETG-Kongress 2001 Nürnberg, 23. - 24. Oktober 2001

Mehr

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen Unterlage 0 Merkblatt über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen I. Rechtsgrundlagen und Inhalt der Planfeststellung 1. Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz

Mehr

Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland

Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland Organisation und Zuständigkeiten im Bereich der Raumplanung in Deutschland 27. November 2013 in Glanerbrug Maria Gerling Regierungsvertretung Oldenburg Das System der Raumplanung in Deutschland (im weiteren

Mehr

Stromtransport - Eingriffe und deren Kompensation

Stromtransport - Eingriffe und deren Kompensation Stromtransport - Eingriffe und deren Kompensation Vortragsveranstaltung in Oldenburg Energiedrehscheibe Nordwest-Deutschland Kompensation sinnvoll gestalten und umsetzen 06.10.2015 Dr. Arno Gramatte Agenda

Mehr

Regionales Raumordnungsprogramm 2003

Regionales Raumordnungsprogramm 2003 Landkreis Lüneburg Regionales Raumordnungsprogramm 2003 2. Änderung - Festlegung von Vorranggebieten für Windenergienutzung Entwurf Januar 2014 - Zeichnerische Festlegungen Entwurf Januar 2014 Maßstab

Mehr

50Hertz-Stellungnahme zum Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG)

50Hertz-Stellungnahme zum Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) 50Hertz-Stellungnahme zum Entwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) Berlin, 28. April 2016 50Hertz begrüßt die Einführung von Ausschreibungsverfahren für Offshore- Windparks. Ausschreibungen

Mehr

Netzausbau in Deutschland

Netzausbau in Deutschland Netzausbau in Deutschland Dr. Ursula Heimann Osnabrück, 9.12.2015 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht Bundesnetzagentur Energiewende und Netzausbau Verfahrensschritte des Netzausbaus Rechtsrahmen

Mehr

Windenergie - Rechtsfragen

Windenergie - Rechtsfragen Dr W Mecklenburg Diplom-Physiker Rechtsanwalt wmecklenburg.de 29. Oktober 2015 "auf die Wiese geh ich hinaus" - 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) als Grundnorm: Erfordernis einer Baugenehmigung Privilegierung:

Mehr

Gleichstromverbindung Ultranet Infogespräch für Träger öffentlicher Belange. Worms, 30. Oktober 2014

Gleichstromverbindung Ultranet Infogespräch für Träger öffentlicher Belange. Worms, 30. Oktober 2014 Gleichstromverbindung Ultranet Infogespräch für Träger öffentlicher Belange Worms, 30. Oktober 2014 Ziele für heute Informationsgespräch zu Ultranet Erläuterung des Vorhabens Ultranet mit dem Schwerpunkt

Mehr

Beschlussvorlage Nr.: 044/2013 Datum:

Beschlussvorlage Nr.: 044/2013 Datum: Stadt Schwentinental Die Bürgermeisterin Beratungsart: X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Nr.: 044/2013 Datum: 07.03.2013 Beratungsfolge: Nr. - Stadtvertretung/ Fachausschuss Sitzungstag 1

Mehr

Gleichstromverbindung Ultranet Infogespräch für Träger öffentlicher Belange. Idstein, 8. Oktober 2014

Gleichstromverbindung Ultranet Infogespräch für Träger öffentlicher Belange. Idstein, 8. Oktober 2014 Gleichstromverbindung Ultranet Infogespräch für Träger öffentlicher Belange Idstein, 8. Oktober 2014 Ziele für heute Informationsgespräch zu Ultranet Erläuterung des Vorhabens Ultranet Ziele und Ablauf

Mehr

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Variantenuntersuchung

380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Variantenuntersuchung 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar Variantenuntersuchung Variantenbereich C02 Göttingen 380-kV-Leitung Wahle Mecklar: Abschnitt C Varianten C01 Betrachtete Varianten C01 Bereich Bovenden - Gladebeck C02 Bereich

Mehr

Informationsveranstaltung zur geplanten 380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung Wesel/Niederrhein Bundesgrenze NL Doetinchem

Informationsveranstaltung zur geplanten 380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung Wesel/Niederrhein Bundesgrenze NL Doetinchem Informationsveranstaltung zur geplanten 380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung Wesel/Niederrhein Bundesgrenze NL Doetinchem Abschnitt Pkt. Wittenhorst Bundesgrenze (NL) am 11.09.2013 in der Stadthalle

Mehr

Gemeindegespräch April 2014

Gemeindegespräch April 2014 Gemeindegespräch April 2014 1. Bedarfsbegründung 2. Technik Kabel und Freileitung 3. Vorgehen Entwicklung Trassenkorridore 4. Trassenkorridore Kabel / Freileitung und Gemeindegebiete 5. Verfahrensablauf

Mehr

Ausbau des Übertragungsnetzes: Umsetzung der neuen Vorgaben nach EnWG und NABEG

Ausbau des Übertragungsnetzes: Umsetzung der neuen Vorgaben nach EnWG und NABEG Ausbau des Übertragungsnetzes: Umsetzung der neuen Vorgaben nach EnWG und NABEG Dr. Elke Weingarten (Bosch & Partner Berlin) Büro Herne Kirchhofstr. 2c 44623 Herne Büro Hannover Lister Damm 1 30163 Hannover

Mehr

NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN AUF DEM WEG ZU EINER NEUEN ENERGIEINFRASTRUKTUR EINE EINFÜHRUNG

NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN AUF DEM WEG ZU EINER NEUEN ENERGIEINFRASTRUKTUR EINE EINFÜHRUNG NEUE NETZE FÜR NEUE ENERGIEN AUF DEM WEG ZU EINER NEUEN ENERGIEINFRASTRUKTUR EINE EINFÜHRUNG Olivier Feix, 50Hertz HINTERGRUND Was ist der Netzentwicklungsplan NEP? Abbildung der zu erwartenden Entwicklung

Mehr

Umweltauswirkungen des Netzausbaus in Nord- und Ostsee

Umweltauswirkungen des Netzausbaus in Nord- und Ostsee Umweltauswirkungen des Netzausbaus in Nord- und Ostsee Stand der Genehmigungen, Planung und Bau von Anlagen Vorstellung der laufenden Offshore-Projekte Thomas Ehrhardt-Unglaub 18. Juni 2013 Anbindungsverpflichtung

Mehr

Was ist der richtige Netzverknüpfungspunkt i. S. d. 5 Abs. 1 EEG 2009?

Was ist der richtige Netzverknüpfungspunkt i. S. d. 5 Abs. 1 EEG 2009? Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v. gegenüber der Clearingstelle EEG zu dem Empfehlugsverfahren Netzanschluss und Netzverknüpfungspunkt gemäß 5 Abs. 1 EEG 2009 (Aktenzeichen 2011/1). Die Fragestellungen

Mehr

Netzausbau in Deutschland und rund um Osnabrück

Netzausbau in Deutschland und rund um Osnabrück Netzausbau in Deutschland und rund um Osnabrück Veranstaltungsreihe Zukunftsprojekt Energiewende 9. Dezember 2015 DBU Zentrum für Umweltkommunikation, Osnabrück Dr. Christian Klein Amprion GmbH Asset Management

Mehr

Life Needs Power Das Energieforum 2016, Benedikt Kurth, ABB AG, HGÜ-Kabel Unterirdische Hochleistungsübertragung kompakt und umweltschonend

Life Needs Power Das Energieforum 2016, Benedikt Kurth, ABB AG, HGÜ-Kabel Unterirdische Hochleistungsübertragung kompakt und umweltschonend Life Needs Power Das Energieforum 2016, Benedikt Kurth, ABB AG, 27.04.2016 HGÜ-Kabel Unterirdische Hochleistungsübertragung kompakt und umweltschonend Slide 1 Life Needs Power Das Energieforum 2016 Die

Mehr

Ganderkesee - Sankt Hülfe. 380-kV-Neubau zwischen Ganderkesee und Sankt Hülfe bei Diepholz

Ganderkesee - Sankt Hülfe. 380-kV-Neubau zwischen Ganderkesee und Sankt Hülfe bei Diepholz 1 Ganderkesee - Sankt Hülfe 380-kV-Neubau zwischen Ganderkesee und Sankt Hülfe bei Diepholz 2 TenneT im Dialog Liebe Leserinnen und Leser, TenneT ist für das Höchstspannungsnetz in großen Teilen Deutschlands

Mehr

Umweltverträglichkeitserklärung Ersatzneubau APG- Weinviertelleitung. Kurzbeschreibung des Vorhabens

Umweltverträglichkeitserklärung Ersatzneubau APG- Weinviertelleitung. Kurzbeschreibung des Vorhabens Umweltverträglichkeitserklärung Ersatzneubau APG- Weinviertelleitung Kurzbeschreibung des Vorhabens Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Kurzbeschreibung des Vorhabens 4 1.1 Übersicht 4 1.2 Leitungsneubau

Mehr

Ergebnis. In ihrer landesplanerischen Beurteilung stellt die Regierung fest:

Ergebnis. In ihrer landesplanerischen Beurteilung stellt die Regierung fest: Regierung von Unterfranken schließt das vereinfachte Raumordnungsverfahren für die geplante Errichtung von 18 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 199 m durch Friedrich-Wilhelm Raiffeisen Windpark

Mehr

SACHSEN-ANHALT. URSPRUNGSLAND DER REFORMATION Verbandsgemeinde Vorharz Bau- und Ordnungsamt Markt Wegeleben

SACHSEN-ANHALT. URSPRUNGSLAND DER REFORMATION  Verbandsgemeinde Vorharz Bau- und Ordnungsamt Markt Wegeleben Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 3653 39011 Magdeburg Verbandsgemeinde Vorharz Bau- und Ordnungsamt Markt 7

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

Offshore Energie. TenneT bringt Energie von See an Land

Offshore Energie. TenneT bringt Energie von See an Land Offshore Energie TenneT bringt Energie von See an Land TenneT bringt Energie von See an Land TenneT stellt sich als grenzüberschreitender Stromübertragungsnetzbetreiber auf die Zukunft ein und arbeitet

Mehr

Status der Netzanbindungen in der Nordsee

Status der Netzanbindungen in der Nordsee in der Nordsee Kieler Branchenfokus Windenergie Tim Meyerjürgens 4. Februar 2014 TenneT ÜNB in der deutschen Nordsee 12,7 GW Offshore Wind bis 2023 davon 11,0 GW in der Nordsee insgesamt über 40 GW in

Mehr

Netzausbaubeschleunigung: Erdkabelvorrang als Allheilmittel?

Netzausbaubeschleunigung: Erdkabelvorrang als Allheilmittel? Netzausbaubeschleunigung: Erdkabelvorrang als Allheilmittel? Daniel Matz, Referatsleiter Recht und Zulassungsverfahren Jena, 20.04.2016 www.bundesnetzagentur.de www.netzausbau.de Inhaltsübersicht Planung

Mehr

Bürgerdialog zu den Entwürfen des Netzentwicklungsplan Strom und Umweltbericht 2012 gestartet!

Bürgerdialog zu den Entwürfen des Netzentwicklungsplan Strom und Umweltbericht 2012 gestartet! www.bundesnetzagentur.de www.netzausbau.de Bürgerdialog zu den Entwürfen des Netzentwicklungsplan Strom und Umweltbericht 2012 gestartet! Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur Bundespressekonferenz

Mehr

Bundesfachplan Offshore Nordund

Bundesfachplan Offshore Nordund Bundesfachplan Offshore Nordund Ostsee Workshop Offshore-Netzentwicklungsplan, Bundesnetzagentur 27.02.2013, Bonn Anna Hunke, Referentin BSH 27.02.2013 1 Gesetzliche Grundlage Energiewirtschaftsgesetz

Mehr

HGÜ-Erdkabel. Erdverkabelung bei Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragung (HGÜ)

HGÜ-Erdkabel. Erdverkabelung bei Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) HGÜ-Erdkabel Erdverkabelung bei Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) Einsatz von HGÜ-Erdkabeln Die Diskussionen um den Netzausbau machen eines deutlich: Viele Bürger wollen, dass neue Stromleitungen

Mehr

Bauausschusssitzung am in Altlandsberg

Bauausschusssitzung am in Altlandsberg Bauausschusssitzung am 01.11.2012 in Altlandsberg Informationen zu den Projekten - 380-kV- Uckermarkleitung (Bertikow-Neuenhagen) - 380-kV-Nordring Berlin (Neuenhagen-Wustermark-Hennigsdorf) Inhalt I.

Mehr

Zukunft der elektrischen Energietechnik

Zukunft der elektrischen Energietechnik Zukunft der elektrischen Energietechnik Prof. Dr. Heinz-H. Schramm ETV - Weihnachtssymposium 15. 12. 2016 1 Heutiger Verbrauch an elektrischer Energie 2 Zukünftige elektrische Energietechnik dominiert

Mehr

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 am Beispiel der B51 - Ortsumgehung Bad Iburg

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 am Beispiel der B51 - Ortsumgehung Bad Iburg Der Bundesverkehrswegeplan 2030 am Beispiel der B51 - Ortsumgehung Bad Iburg Bürgerinformation am 04. und 05. Oktober 2017 Frank Engelmann Folie 1 Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) Der Bundesverkehrswegeplan

Mehr