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1 Info-Service der Abteilung Sozialpolitik (Bundesverband) Inhalt Runder Tisch Pflege Ergebnisse Um die Lebenssituation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Deutschland zu verbessern, beriefen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Herbst 2003 den "Runden Tisch Pflege" ein. An dieser gemeinsamen Initiative nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden, aus Ländern und Kommunen, Praxis und Wissenschaft teil. Auch der Sozialverband beteiligte sich für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren- Organisationen (BAGSO) an einer Arbeitsgruppe (AG I Häusliche Pflege).. In einer Fachtagung am 12. September 2005 wurde die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen vorgestellt. Das Abschlussplenum steht noch aus. I. Aufgaben des Runden Tischs Ziel des "Runden Tisch Pflege" war es, bis zum Herbst 2005 praxisnahe Handlungsempfehlungen zu entwickeln und auf der Grundlage guter Praxisbeispiele Wege zur Umsetzung menschlicher, fachlicher und finanzierbarer Anforderungen in der Pflege und Betreuung aufzuzeigen. Der Runde Tisch Pflege arbeitete in vier Arbeitsgruppen. Arbeitsgruppe I erarbeitete Empfehlungen und Forderungen zur Verbesserung der Qualität und der Versorgungsstrukturen im Bereich der häuslichen Pflege und Betreuung. Arbeitsgruppe II beschäftigte sich mit der Verbesserung der Qualität in der stationären Betreuung und Pflege. Arbeitsgruppe III gab Empfehlungen zur Entbürokratisierung der Pflege ab und Arbeitsgruppe IV entwarf eine Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Die Arbeitsgruppenpapiere zu Arbeitsgruppe I und II enthalten zahlreiche Praxisbeispiele, die zeigen, dass die Forderungen und Empfehlungen auch unter den derzeitigen Rahmenbedingungen mach- und finanzierbar sind. Das Abschlussplenum wird voraussichtlich im November dieses Jahres stattfinden. II. Arbeitsgruppe I Häusliche Pflege Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich insbesondere mit der Situation der zu Hause lebenden Pflegebedürftigen. Ziel war es, für diese eine dem individuellen Bedarf entsprechen- Herausgeber: Sozialverband Deutschland e.v. Bundesverband, Abteilung Sozialpolitik, Redaktion: Ass. jur. Gabriele Kuhn-Zuber (gabriele.kuhn-zuber@sovd.de) Seite 1 von 5

2 de stabile Situation zu erreichen. Verbesserungsvorschläge wurden unter dem Blickwinkel der älteren hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und derjenigen, die sie unterstützen vorgenommen. Dabei ging die Arbeitsgruppe von einem weiteren Begriff der Pflegebedürftigkeit aus, als er zurzeit durch die Pflegeversicherung vorgegeben ist. Selbstbestimmung und Selbstentscheidung der Betroffenen über Umfang und Art der Pflege war entscheidendes Kriterium. Dementsprechend gab es fünf Zielperspektiven der Arbeitsgruppe, die sich in eine Vielzahl von Einzelempfehlungen aufgliedern. Dazu gehörten: 1. Selbsthilfepotenziale Pflegebedürftiger und privat Pflegender sollen mobilisiert, unterstützt und dauerhaft abgesichert werden. Beispiele für die Durchsetzung sind unter anderem: Vernetzung regionaler und lokaler Angebote zur Unterstützung und Hilfe bei Pflegebedürftigkeit, Ausbau bedürfnis- und bedarfsgerechter Versorgung, dabei stärkere Einbeziehung von Menschen mit psychischen und kognitiven Einschränkungen (Demenz) in der Pflegeversicherung, Förderung von Ehrenamt und Nachbarschaftshilfe oder Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger. 2. Leistungen ambulanter Pflegedienste sollen am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lebenswelt und dem Alltag von Hilfe- und Pflegebedürftigen ausgerichtet und in der Planung, Organisation und Ausgestaltung weiterentwickelt werden. Hierzu wurden Empfehlungen abgegeben, nach denen z.b. häusliche Pflege differenziert und zielgruppenspezifisch ausgerichtet (palliative Pflege, familienorientiert, Krankenhaus ersetzend u. ä.), bürgerschaftliches Engagement stärker berücksichtigt und fachgerecht unterstützt oder die Qualität der Strukturen, Professionalisierung der Führungs- und Leitungskräfte gestärkt und interne und externe Qualitätssicherung gefördert werden könnte. 3. Die selbstständige Lebensführung im Alter soll durch die Entwicklung zukunftsfähiger Wohn- und Betreuungsformen abgesichert werden. Dazu gehören die Optimierung von Wohnungsbestand und Wohnumfeld für die Bedürfnisse älterer Menschen, Schaffung spezialisierter Wohnberatung, Entwicklung von allgemein anerkannten Qualitätsstandards für neue Wohnformen und deren konzeptionelle Weiterentwicklung, Ausbau von ambulant betreuten Wohngemeinschaften und ähnlichem. 4. Koordination und Steuerung von Leistungen unterschiedlicher Versorgungsbereiche sollen durch Vernetzung auf kommunaler Ebene (Care Management) und auf Einzelfallebene (Case Management) verbessert werden. Hierzu fordert die Arbeitsgruppe unter anderem eine Vernetzung lokal verfügbarer Angebote der Altenhilfe und des Gesundheitswesens, ein professionelles und neutrales Management für den Aufbau lokaler Kooperations- und Vernetzungsstruk- Seite 2 von 5

3 turen, die Schaffung einer situationsorientierten und bedarfsgerechten Versorgung im Rahmen eines individuell zugeschnittenen Hilfeplans. 5. Die Arbeitsbedingungen und Qualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der häuslichen Pflege zu verbessern. Diese Zielperspektive hat die Arbeitsgruppe aus organisatorischen und zeitlichen Gründen nicht näher untersucht. Es erfolgen lediglich Hinweise, dass Personalentwicklungsmaßnahmen, Begleitung in Belastungssituationen, Ausbildung der Pflegekräfte und Optimierung der Arbeitsorganisation berücksichtigt werden müssten. III. Arbeitsgruppe II Stationäre Pflege Die Probleme in der stationären Pflege sind vielgestaltig. Zwar gab es in den vergangenen Jahren stärkere Bemühungen um Qualitätsentwicklung und -sicherung, insbesondere auch durch die Einführung des Pflegequalitätssicherungs-Gesetzes Dennoch ist die Qualität der Pflege in vielen Einrichtungen verbesserungswürdig, wird menschenwürdige Pflege nicht gewährleistet. Das zeigt selbst der Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) vom November 2004, der auch in der stationären Pflege zahlreiche Defizite konstatierte. Gegenwärtig leben rund Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen, davon sind etwa über 20% über 90 Jahre alt und zwei Drittel demenzkrank. Die Tendenz ist angesichts der demografischen Entwicklung noch steigend. Ziel der Arbeitsgruppe II war, praxisnahe Empfehlungen für die Verbesserung der Qualität der Versorgung und damit der Lebensqualität von Menschen mit Pflege- und Hilfebedarf in stationären Einrichtungen zu geben. Orientiert hat sich die Arbeitsgruppe dabei an der Charta der Rechte hilfeund pflegebedürftiger Menschen, deren Kommentierung der Arbeitsgruppe IV oblag. Dabei war klar, dass eine Ausweitung finanzieller Mittel derzeit keine realistische Perspektive ist und der Schwerpunkt deshalb vorrangig auf strukturelle und organisatorische Veränderungen gelegt werden muss. Ausschlaggebend sind hierbei die Qualifikation des Managements von Pflegeeinrichtungen auf allen Ebenen, da dieses für die Optimierung der Arbeits- und Organisationsabläufe verantwortlich ist, die Verbesserung der Ausbildung der Pflegekräfte sowie die Erweiterung fachlicher und kommunikativer Kompetenzen der in der Pflege und Betreuung Beschäftigten. In Betracht komme auch ein bürgerschaftliches Engagement in stationären Pflegeeinrichtungen. Im Einzelnen fordert die Arbeitsgruppe II: 1. Würde und Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in den Mittelpunkt jeglichen Handelns zu stellen. Möglich sei dies unter anderem dadurch, dass die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zum Leitbild jeglichen Handelns werde, der Tagesablauf einer Einrichtung an den Seite 3 von 5

4 Lebensgewohnheiten der Betroffenen ausgerichtet werde und Präventions- und Rehabilitationsmöglichkeiten erschlossen werden. 2. die Stellung der Bewohnerinnen und Bewohner als zahlende Verbraucher zu stärken. Sie sollten deshalb z. B. stärker an Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen beteiligt und ermutigt werden, ihre Ansprüche und Rechte durchzusetzen sowie verstärkt im Heimbeirat mitzuwirken. 3. umfassende Pflege- und Qualitätsmanagementkonzepte zu entwickeln sowie durch eine fach-, berufs- und organisationsübergreifende Zusammenarbeit die Qualität der stationären Versorgung zu verbessern. Dazu müssten unter anderem definierte Qualitätsniveaus umgesetzt und kontrolliert sowie für notwendigen Rahmenbedingungen gesorgt, externe Prüfungen und Zertifizierungen anerkannt und unterstützt werden sowie eine bessere Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten, ambulanten Diensten sowie Angehörigen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfen erfolgen. 4. die Qualifikation des Managements sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stationärer Pflegeeinrichtungen entsprechend den aktuellen und künftigen Anforderungen in der stationären Versorgung weiterzuentwickeln. 5. gezielte Personalgewinnung und -bindung durch verbesserte Arbeitsbedingungen zu verfolgen. IV. Arbeitsgruppe III Entbürokratisierung Die Entbürokratisierung der Pflege, der Abbau von Regelungen, Bürokratie und Verwaltungsaufwand wird unter dem Schlagwort Mehr Zeit für die Pflege zunehmend diskutiert. Die Arbeitsgruppe III beschäftigte sich insbesondere mit der Harmonisierung im System öffentlich-rechtlicher Prüfungen (z. B. Kompetenzen von MDK und Heimaufsicht klarer fassen), Verfahren und Instrumente einzusetzen, die zur Entbürokratisierung und zu effizienterem Arbeiten führen, die Pflegedokumentation zu optimieren und hierfür Leitlinien in Abstimmung mit den Prüfkriterien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen zu erarbeiten, bundesrechtliche Vorschriften unter dem Aspekt der Deregulierung und Entbürokratisierung zu ändern sowie Schnittstellenprobleme durch integrierte Versorgung abzubauen. V. Arbeitsgruppe IV Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen Die Arbeitsgruppe IV arbeitete an der Kommentierung der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Sie besteht aus acht Artikeln und stellt das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe, auf Unterstützung für ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben voran (Art. 1). Art. 2 beinhaltet den Schutz vor Gefahren für Leib und Seele, Art. 3 Wahrung und Schutz der Intimsphäre, Art. 4 das Recht auf eine individuelle bedarfsgerechte Versorgung, Art. 5 das Recht auf Information über Möglich- Seite 4 von 5

5 keiten und Angebote der Beratung, Hilfe, Pflege und Behandlung, Art. 5 das Recht auf Wertschätzung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Art. 7 die Freiheit der Religion und Weltanschauung und Art. 8 das Recht auf einen würdevollen Tod. Die Kommentierung der Charta ist als Ansprache an den Betroffenen verfasst und leicht verständlich geschrieben. Leider finden sich hier immer wieder Relativierungen der einzelnen Rechte. So kann z. B. das Recht auf Selbstbestimmung durch vorhandene finanzielle und strukturell bedingte Rahmenbedingungen eingeschränkt werden. Auch freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind grundsätzlich zulässig, auch wenn hierfür eine kontinuierliche Beobachtung durch dafür qualifizierte Personen gefordert wird. Wie die Charta umgesetzt werden kann, ist noch nicht eindeutig geklärt. Vorgeschlagen wurde eine Verteilung der Charta in Pflegeeinrichtungen, damit die Betroffenen Kenntnis von den Inhalten erlangen können, sie als Anregung für einen öffentlichen Diskurs über grundlegende Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu nutzen. Verschiedene Akteure sollen eine Selbstverpflichtung abgeben oder beim Wettbewerb zwischen den Einrichtungen soll die Charta als Leitbild dienen. Möglich sei auch eine Bezugnahme auf die Charta in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen. SoVD: Der SoVD begrüßt die Einrichtung des Runden Tischs Pflege durch die Ministerien. Damit wurde endlich der seit langem bestehende Handlungsbedarf in der Pflege anerkannt. Die Empfehlungen im Bereich der häuslichen und der stationären Pflege stimmen mit den Forderungen des SoVD für eine menschenwürdige Pflege mehrheitlich überein. Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen ist als Anspruch für die Betroffenen umzusetzen. Sie enthält Selbstverständlichkeiten und Rechte, die jedem Menschen zustehen. Sie lediglich als Leitbild, Diskussionsgrundlage oder als sanktionslose Selbstverpflichtungserklärung zu verstehen, ist nicht ausreichend. Erforderlich ist eine eindeutige Bezugnahme innerhalb der Qualitätsvorschriften des SGB XI und anderer Gesetze. Es bleibt abzuwarten, wie die neue Bundesregierung die einzelnen Empfehlungen umsetzen wird. Das im November geplante Abschlussplenum wird hier genauer Antwort geben müssen. Seite 5 von 5

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