des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Gesundheitliche Auswirkungen elektromagnetischer Felder im Mobilfunk und bei Funkanlagen

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Andreas Glück u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Gesundheitliche Auswirkungen elektromagnetischer Felder im Mobilfunk und bei Funkanlagen Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche aktuellen Erkenntnisse ihr aus nationaler und internationaler Wissenschaft und Forschung hinsichtlich hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung bei Mobilfunkanlagen und deren gesundheitliche Gefährdung für den Menschen vorliegen und wie sie diese beurteilt; 2. ob es aus ihrer Sicht Anhaltspunkte gibt, die Hinweise darauf geben, dass die bestehenden Grenzwerte und Genehmigungsverfahren neu definiert werden müssen; 3. welche Haltung hierzu die Bundesanstalt für Strahlenschutz einnimmt; 4. inwieweit die derzeitigen Grenzwerte alle gesundheitlich relevanten Faktoren abdecken; 5. in welchen Bereichen die tatsächlich erreichten Werte liegen und wie diese ermittelt und geprüft werden; 6. welche Auswirkungen sich bei der Errichtung mehrerer Sendeanlagen an einem Standort ergeben und welche Möglichkeit sie sieht, die Mobilfunkunternehmen zu veranlassen, gemeinsame Sendeanlagen zu errichten; 7. welche Strahlenbelastung bei Funkmastanlagen im Vergleich zu häuslichen Kommunikationsanlagen (WLAN, schnurloses Telefon usw.) bestehen; 8. welche weitergehenden Maßnahmen zur Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Felder sie für erforderlich hält; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 9. welche materiell-rechtlichen Folgen sich aus der Einführung einer Genehmigungspflicht von Sendeanlagen in der Landesbauordnung tatsächlich ergeben würden oder ob eine solche aufgrund des Abstellens auf die Erfüllung von gegebenen Grenzwerten eher deklaratorische Bedeutung hätte; 10. ob und ggf. wie die im Landtagswahlprogramm der GRÜNEN in Aussicht gestellte Entwicklung und der Einsatz alternativer Techniken im Mobilfunk weiterverfolgt werden soll Glück, Dr. Bullinger, Dr. Timm Kern, Grimm, Haußmann FDP/DVP Begründung Die Nutzung moderner Kommunikationsmittel ist eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit. Andererseits wehren sich vielerorts Bürgerinitiativen gegen den Bau von neuen Funkmasten mit dem Hinweis, diese Masten würden eine zusätz - liche Gesundheitsbelastung vor allem für Kinder mit sich bringen; mögliche Schäden durch die Sendemasten seien nicht ausreichend erforscht. Internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) haben Empfehlungen zur Bewertung gesundheitlicher Wirkungen elektromagnetischer Felder abgegeben, die die Basis gesetzlicher Regelungen bilden. Die herrschende wissenschaftliche Meinung geht davon aus, dass Mobilfunk keine akute Gesundheitsgefährdung nach sich zieht und geltende Grenzwerte nicht infrage zu stellen sind. Dennoch gibt es z. B. vom Bundesamt für Strahlenschutz Empfehlungen für Mobilfunkgeräte und deren Nutzung. Der vorhandene Widerspruch der Bürgerinnen und Bürger darf nicht pauschal abgetan werden. Transparenz und ein offener Dialog sind Voraussetzung für die breite gesellschaftliche Akzeptanz jeder neuen Technik. Der Antrag soll hierzu beitragen und eine klare Positionierung der Landesregierung herbeiführen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 1. Dezember 2011 Nr VO/237 nimmt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche aktuellen Erkenntnisse ihr aus nationaler und internationaler Wissenschaft und Forschung hinsichtlich hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung bei Mobilfunkanlagen und deren gesundheitliche Gefährdung für den Menschen vorliegen und wie sie diese beurteilt; Wissenschaftliche Forschung zu möglichen Wirkungen elektromagnetischer Felder (EMF) auf Mensch und Umwelt erfolgt interdisziplinär in den Bereichen Biomedizin, Physik, Ingenieur- und Sozialwissenschaften. Viele Experten einzelner 2

3 Wissensgebiete sind in Expertengremien eingesetzt, die im Rahmen eines gesellschaftlichen oder politischen Auftrags die möglichen Risiken einer Technologie anhand der vorliegenden Forschungsergebnisse beurteilen und hieraus zum Teil maßgebliche Empfehlungen für die nationalen und internationalen Grenzwertsetzungen ableiten. Nationale oder internationale Forschungsprogramme werden entweder zu bestimmten oder zu möglichst vielen Teilaspekten der EMF-Forschung durchgeführt, an denen sich zahlreiche Forschungseinrichtungen und Forschergruppen beteiligen. Zu den für die Bewertung von gesundheitlichen Risiken durch EMF relevanten Forschungsprojekten zählt das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm (DMF). Es wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) konzipiert und in den Jahren 2002 bis 2008 mit einem Finanzvolumen von 17 Millionen durchgeführt. Es umfasste mehr als 50 einzelne Forschungsvorhaben in den Disziplinen Biologie, Dosimetrie, Epidemiologie und Risikokommunikation und gehört damit zu den weltweit größten Programmen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse dieses Forschungsprogramms ergeben, ebenso wie die Einschätzungen der Strahlenschutzkommission (SSK) und weitere wissenschaftlichen Studien, keine Hinweise auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder bei Einhaltung der Grenzwerte. Allerdings wurden im Mai 2011 hochfrequente elektromagnetische Felder bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben von der International Agency for Research on Cancer (IARC) als möglicherweise krebserregend eingestuft (Gruppe 2B). Diese Einordnung bedeutet, dass es nach Einschätzung der IARC nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand begrenzte Hinweise auf eine krebserregende Wirkung dieser Felder auf den Menschen gibt. Diese stammen aus epidemiologischen Beobachtungen, können aber nur unzureichend beziehungsweise nicht durch experimentelle Befunde gestützt werden. Aus der diesbezüglichen Pressemitteilung der IARC vom 31. Mai 2011 ist ersichtlich, dass die Einordnung nicht auf der Wirkung von Funkwellen in der Umwelt, sondern auf der Belastung bei häufiger Nutzung von Mobiltelefonen beruht. Eine ausführliche Begründung wird in der IARC-Monographie Nr. 102 erwartet, deren Erscheinen für das Frühjahr 2012 angekündigt ist. Sowohl das BfS als auch die SSK und die International Commis - sion on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) weisen darauf hin, dass die zugrunde gelegten Studien unter wissenschaftlichen Kriterien nicht belastbar sind. 2. ob es aus ihrer Sicht Anhaltspunkte gibt, die Hinweise darauf geben, dass die bestehenden Grenzwerte und Genehmigungsverfahren neu definiert werden müssen; 3. welche Haltung hierzu die Bundesanstalt für Strahlenschutz einnimmt; 8. welche weitergehenden Maßnahmen zur Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Felder sie für erforderlich hält; Die in Deutschland geltenden Grenzwerte für ortsfeste Sendeanlagen sind in der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) geregelt. Die Verordnung wurde zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren elektromagnetischer Felder erlassen. Sie stützt sich auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP). Grundlage sind die wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitsrelevanten biologischen Wirkungen, die durch Feldeinwirkung ausgelöst werden können. Ziel der Grenzwerte ist es, vor den wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken zu schützen. Basisgröße für die Wirkung elektromagnetischer Felder auf den Menschen ist die Spezifische Absorptionsrate (SAR) in W/kg. Der Wert beschreibt die Wärmewirkung elektromagnetischer Strahlung im Körper. Diese Wirkung ist wissenschaftlich unstrittig und in zahlreichen Studien untersucht. Der Basisgrenzwert liegt um einen Sicherheitsfaktor 50 unterhalb der Schwellenwerte, bei denen akute Wirkungen nachgewiesen werden konnten. Von diesen Basisgrenzwerten abgeleitet sind die in der 26. BImSchV enthaltenen Grenzwerte für die Feldstärke hoch - frequenter elektromagnetischer Felder. 3

4 Die geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und der SSK als ausreichend angesehen, um die Bevölkerung zuverlässig zu schützen. Angesichts der Ergebnisse des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms, in dem keine Hinweise über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen bestätigt werden konnten und auch keine neuen belastbaren Hinweise für mögliche gesundheitsrelevante Wirkungen gefunden wurden sowie unter Berücksichtigung der Empfehlungen der SSK, ist bei Einhaltung der Grenzwerte eine gesundheitliche Gefährdung durch elektromagnetische Felder mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Dem schließt sich auch das Bundesamt für Strahlenschutz an. Allerdings konnten auf zwei Fragenkomplexe trotz aller Bemühungen bis heute keine zufriedenstellenden Antworten gegeben werden. Dies betrifft zum einen die wesentliche Frage möglicher Langzeitrisiken für Handynutzungszeiten von mehr als zehn Jahren. Zum anderen existiert weiterhin Forschungsbedarf im Hinblick auf die Frage, ob Kinder stärker durch hochfrequente elektromagnetische Felder exponiert sind oder empfindlicher reagieren als Erwachsene. Hierzu werden weitere Forschungsprojekte durchgeführt. Aufgrund dieser noch offenen Fragen und des Umstandes, dass sich das Daten - volumen im Mobilfunkverkehr in Deutschland von 2009 auf 2010 praktisch verdoppelt hat, setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene im Rahmen der anstehenden Novellierung der 26. BImSchV aus Gründen der Vorsorge für eine Absenkung der geltenden Grenzwerte ein. Ein entsprechender Antrag Baden-Württembergs bei der 77. Umweltministerkonferenz am 4. November 2011 fand jedoch nur die Unterstützung von Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. Im häuslichen Bereich können zur Minimierung der Belastung effektive und wirksame Maßnahmen getroffen werden, indem Funkanwendungen reduziert oder kabelgebundenen Lösungen der Vorzug gegeben wird. Hierzu besteht ein vielfältiges Informationsangebot. Beispielsweise enthält die Broschüre Elektromagnetische Felder im Alltag Aktuelle Informationen über Quellen, Einsatz und Wirkungen, die von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt herausgegeben wurde, anschauliche Tipps zur Minimierung der persönlichen Immissionen von Funkwellen. 5. in welchen Bereichen die tatsächlich erreichten Werte liegen und wie diese ermittelt und geprüft werden; Im Rahmen des Projekts Großräumige Ermittlung von Funkwellen in Baden- Württemberg der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) wurden im Jahr 2009 repräsentative Messungen an fast 600 Orten durch - geführt. Es wurde die Stärke der hochfrequenten Funkwellen von Sendeanlagen im Frequenzbereich zwischen 9 Kilohertz (khz) bis 3 Gigahertz (GHz) erfasst. Damit wurden alle wichtigen Funksendeanlagen wie Rundfunk, Fernsehen (analog und digital), Mobilfunk (GSM 900, GSM 1800, UMTS), Betriebsfunk, Polizei-, Feuerwehr-, Amateurfunk oder Radar gemessen. Die Stärke der einzelnen Funksignale wurde mit den frequenzabhängigen Grenzwerten der 26. BImSchV verglichen. Im Frequenzbereich unter 10 Megahertz (MHz), wo das deutsche Immissionsschutzrecht keine Grenzwerte vorgibt, wurden die Referenzwerte der Empfehlung 1999/519/EG des Rates der Europäischen Union herangezogen. Nach dem Ergebnis der Untersuchung schöpfen die durchschnittlichen Einwirkungen die gesetzlichen Grenzwerte zu weniger als 1 Prozent aus. Die höchsten gemessenen Immissionen erreichen etwas über 10 Prozent vom Grenzwert. Der Anteil der Messpunkte mit einer Grenzwertausschöpfung von weniger als 1 Prozent stieg im Vergleich zu 2003 landesweit von 50 auf fast 60 Prozent an. Die höchsten Beiträge zu den Gesamtimmissionen liefern die Lang-, Mittel- und Kurzwellensender sowie die Mobilfunkdienste. Messungen in anderen Bundesländern (z. B. Bayern, Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein) kommen zu ähnlichen Ergebnissen, ebenso das Messprogramm der Bundesnetzagentur. 4

5 6. welche Auswirkungen sich bei der Errichtung mehrerer Sendeanlagen an einem Standort ergeben und welche Möglichkeit sie sieht, die Mobilfunkunternehmen zu veranlassen, gemeinsame Sendeanlagen zu errichten; Funksendeanlagen dürfen nur mit einer Standortbescheinigung der Bundesnetz - agentur betrieben werden. Dabei werden auch mehrere Sendeanlagen am selben Standort gemeinsam berücksichtigt. Der in der Standortbescheinigung festgelegte Sicherheitsabstand gibt an, ab welcher Entfernung vom Sender die Grenzwerte der 26. BImSchV unterschritten werden. Bei mehreren Sendeanlagen an einem Standort erhöhen sich die Einwirkungen durch elektromagnetische Felder. Dadurch kommt es auch zu einem größeren standortbezogenen Sicherheitsabstand in der Standortbescheinigung. Welche Auswirkungen mehrfach genutzte Standorte auf die weiträumigen Belastungen haben, lässt sich anhand der konkreten Situa - tion durch Funkausbreitungsrechnungen feststellen. Die gemeinsame Nutzung von Sendemasten ist heute bereits gängige Praxis bei den Mobilfunkunternehmen. Diese haben langjährige Rahmenvereinbarungen miteinander abgeschlossen. Zur Standortbestimmung von ortsfesten Mobilfunkbasisstationen setzen die Betreiber computergestützte Verfahren ein, bei denen die topografischen Verhältnisse, die Bebauung und der Bewuchs sowie das erwartete Teilnehmeraufkommen für jede auszubildende Mobilfunkzelle (eine Mobilfunkzelle wird durch eine Basisstation gebildet) berücksichtigt werden. Dort, wo andere Betreiber bereits eine Sendeanlage betreiben, wird nach Angaben der Mobilfunkunternehmen regelmäßig eine Standortmitbenutzung geprüft. Die Statistik der Bundesnetzagentur über die Standortmitbenutzung von Mobilfunkanlagen bestätigt die zunehmende gemeinsame Nutzung. 7. welche Strahlenbelastung bei Funkmastanlagen im Vergleich zu häuslichen Kommunikationsanlagen (WLAN, schnurloses Telefon usw.) bestehen; Die Strahlenbelastung durch Funkwellen an einem bestimmten Ort ist hauptsächlich vom Abstand zum Sender und von der Sendeleistung abhängig. Dies gilt gleichermaßen für die Einwirkung von Mobilfunksendern wie für die Exposition durch häusliche funkbasierte Kommunikationsanlagen wie DECT-Telefone oder WLAN-Anwendungen. Funkdienste wie Rundfunk, Fernsehen, Behördenfunk und Mobilfunk tragen mit unterschiedlichen Anteilen zur Gesamtbelastung bei. Im häuslichen Bereich hängt die Strahlenbelastung im Wesentlichen von Art, Anzahl und Betriebsweise der verschiedenen Kommunikationsanlagen ab und variiert in einer großen Bandbreite. In der Regel liegen die ermittelten Werte unter 10 Prozent des zulässigen Grenzwertes. In ungünstigen Einzelfällen, z. B. Ablage eines Laptops auf den Oberschenkeln, können lokal auch darüber liegende Werte auftreten. Eine Überschreitung der Grenzwerte ist aber auch in solchen Situationen nicht zu erwarten. Bei ortsfesten Sendefunkanlagen ergaben die Messungen des Funkwellen-Mess - projekts 2009 eine durchschnittliche Grenzwertausschöpfung von weniger als 1 Prozent (vergleiche Antwort zu Frage Nr. 5). 9. welche materiell-rechtlichen Folgen sich aus der Einführung einer Genehmigungspflicht von Sendeanlagen in der Landesbauordnung tatsächlich ergeben würden oder ob eine solche aufgrund des Abstellens auf die Erfüllung von gegebenen Grenzwerten eher deklaratorische Bedeutung hätte; Nach geltendem Recht sind Antennen, die einschließlich der Masten eine Höhe von 10 m einhalten, und zugehörige Versorgungseinheiten bis 10 m³ Brutto-Raum - inhalt baurechtlich verfahrensfrei. Nach 50 Abs. 5 Satz 1 LBO müssen solche verfahrensfreien Vorhaben ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen; gegebenenfalls hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf Baugenehmigung. Die materiell-rechtlichen Anforderungen gelten unabhängig von der verfahrensmäßigen Behandlung für alle Antennen in gleicher Weise. 5

6 Eine allgemeine baurechtliche Genehmigungspflicht für Antennenanlagen würde dazu führen, dass auch für kleinere Antennenanlagen jeweils ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen wäre. Dies hätte erweiterte Mitwirkungsrechte für Angrenzer in Form der Möglichkeit zur Stellungnahme zur Folge. 10. ob und ggf. wie die im Landtagswahlprogramm der GRÜNEN in Aussicht gestellte Entwicklung und der Einsatz alternativer Techniken im Mobilfunk weiterverfolgt werden soll. Der Einsatz alternativer Techniken im Mobilfunk ist Gegenstand mehrerer Forschungsvorhaben. Das Forschungsprojekt miniwatt 1 befasste sich mit den Immissionen und Expositionen aktueller und zukünftiger Mobilfunk- und Rundfunkdienste. Es führte zu folgenden wesentlichen Ergebnissen 2 : Das Vorhaben hat gezeigt, dass durch geeignete Veränderungen der Netzstruktur sowie durch den Einsatz der Mehrantennentechnologie an Mobilfunkbasisstationen eine deutliche Senkung der Exposition möglich ist. Insbesondere bei den im häuslichen Bereich eingesetzten WLAN-Produkten ließe sich allein durch eine intelligente Regelung der Sendeleistung eine Reduzierung der Exposition um mehrere Größenordnungen erreichen. Bei den Funknetzen bestehen technische Minderungsmöglichkeiten durch Optimierung der Verfahren zur Datenübertragung sowie bei der Verbesserung (Verdichtung) der Netzstrukturen. Forschungsvorhaben, die sich mit der Entwicklung und dem Einsatz alternativer Techniken im Mobilfunk befassen, geben der Mobilfunkwirtschaft wichtige Impulse zur Weiterentwicklung des Standes der Technik und zur Minimierung der Strahlenbelastung. Die Landesregierung verfolgt deshalb die weitere Entwicklung und den Einsatz alternativer Techniken aufmerksam. Falls notwendig, wird sie eine Gesetzesinitiative ergreifen. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft 1 Alternative Funksysteme mit minimaler Strahlungsleistungsdichte im digitalen Rundfunk, Mobilfunk, drahtlosen LANs miniwatt, 2003, und Minimierung der Immission künftiger Funkdienste miniwatt II, Abschlussbericht BMBF-Vorhaben Minimierung der Immission künftiger Funkdienste mini- Watt II,

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