13. Wahlperiode Mobilfunk in Baden-Württemberg Investitionen und Stand des Netzausbaus, insbesondere UMTS
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- Sabine Kirchner
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1 13. Wahlperiode Antrag der Abg. Dr. Dietrich Birk u. a. CDU und Stellungnahme des Staatsministeriums Mobilfunk in Baden-Württemberg Investitionen und Stand des Netzausbaus, insbesondere UMTS Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Investitionen in den Netzaufbau- (UMTS) und -ausbau (UMTS) von der Mobilfunkwirtschaft derzeitig in Baden-Württemberg getätigt werden; 2. wie hoch der Versorgungsgrad und die Netzabdeckung mit Mobilfunkdienstleistungen in Baden-Württemberg im Vergleich mit anderen Bundesländern ist; 3. wie weit die Vorbereitungen und der Netzausbau für die UMTS-Netze im Land vorangeschritten sind und ob es zutrifft, dass von den UMTS-Lizenznehmern vorgesehene Mittel für Investitionsmaßnahmen in Baden-Württemberg in andere Bundesländer umgeschichtet werden, weil die Genehmigung von Antennenanlagen und technischen Einrichtungen in Baden- Württemberg sich schwieriger gestaltet als in anderen Bundesländern; 4. wenn ja, aus welchen Gründen und welche Maßnahmen seitens der Landesregierung ergriffen werden um zu verhindern, dass Baden-Württemberg beim Aufbau der UMTS-Netze zurückfällt; 5. Rechtliche Rahmenbedingungen a) welche baurechtlichen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg für den technischen Aufbau von Mobilfunknetzen gelten; Eingegangen: / Ausgegeben:
2 b) welche Erkenntnisse die Landesregierung über die Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden, insbesondere das Handeln der betroffenen Gemeinde- und Ortschaftsräte hat? Wie oft die Gemeinden bei genehmigungsbedürftigen Anlagen für den Mobilfunk ihr Einvernehmen erteilen oder verweigern; c) ob es zutrifft, dass Genehmigungsverfahren für Mobilfunkanlagen in Baden-Württemberg durchschnittlich länger dauern, als in anderen Bundesländern und wie lange die durchschnittliche Genehmigungsdauer in den einzelnen Bundesländern ist; d) ob die Landesregierung Änderungsbedarf und ggf. in welchem Zeitraum in der Landesbauordnung sieht, insbesondere welche Ansätze gibt es, die geeignet wären, eine Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens zu erreichen, und ob es in anderen Bundesländern Regelungen gibt, die auf die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Mobilfunkanlagen abzielen Dr. Birk, Schuhmacher, Dr. Stolz, Mack, Hoffmann, Fleischer CDU Begründung Ein zügiger und flächendeckender Ausbau der Mobilfunknetze und insbesondere der UMTS-Netze ist für den High-Tech-Standort Baden-Württemberg unverzichtbar. Die, im Vergleich zu anderen Bundesländern dezentrale Siedlungs- und Gewerbestruktur stellt an die Mobilfunklizenznehmer dabei hohe Anforderungen, um eine möglichst flächendeckende Versorgung aufzubauen und zu gewährleisten. Baden-Württemberg muss auch im Bereich der Versorgung mit Mobilfunkdienstleistungen über eine leistungsfähige Infrastruktur sowie breite Flächenabdeckung verfügen. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 18. März 2003 Nr. I/3810 nimmt die Landesregierung zu dem Antrag wie folgt Stellung: Vorbemerkung Die Unternehmen Vodafone, T-Mobile, E-Plus und O 2 sind diejenigen UMTS-Lizenzinhaber, welche derzeit in den UMTS-Netzausbau investieren, die Unternehmen Quam und Mobilcom besitzen zwar noch eine Lizenz, haben aber ihre Aktivitäten insoweit eingestellt. Vodafone, T-Mobile, E-Plus und O 2 wurden um Stellungnahme zu den Fragen bezüglich des Netzausbaus und der Gebietsabdeckung gebeten. E-Plus verzichtete trotz mehrmaligen Nachfragens auf eine Stellungnahme. 1. welche Investitionen in den Netzaufbau- (UMTS) und -ausbau (UMTS) von der Mobilfunkwirtschaft derzeitig in Baden-Württemberg getätigt werden; 2 *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.
3 Vodafone hat hierzu ausgeführt, dass Mobilfunknetze in Baden-Württemberg höhere Investitionen pro Mobilfunkkunde im Vergleich zu anderen Bundesländern erforderten. Zum einen leben in Baden-Württemberg nur 18 % der Bevölkerung in Städten mit mehr als Einwohnern, weiterhin lebten ca. 55 % der Bevölkerung in Städten mit weniger als Einwohnern. Zum anderen bedingten die topographischen Verhältnisse höhere Netzinvestitionen. Die UMTS-Investitionen der Niederlassung Süd-West seien 2002 und 2003 im oberen zweistelligen Millionenbereich. Die Planungen von T-Mobile sehen nach Unternehmensangaben vor, bis Ende 2005 insgesamt mehr als tausend UMTS-Basisstationen in Baden-Württemberg aufzubauen. Die Investitionen hierfür einschließlich der Investitionen für die erforderlichen Netzknoten würden sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag belaufen. Wie O 2 mitteilte, werde das Unternehmen bundesweit ca. 500 bis 700 Mio. Euro für Netzinfrastruktur und Systemtechnik investieren. Die Investitionen für UMTS teilten sich gleichermaßen auf die Ballungszentren in Deutschland auf, um die Lizenzauflagen von mindestens 25 % Bevölkerungsabdeckung mit eigenen Sprach- und Datendiensten zu erfüllen. 2. wie hoch der Versorgungsgrad und die Netzabdeckung mit Mobilfunkdienstleistungen in Baden-Württemberg im Vergleich mit anderen Bundesländern ist; Für die aktuelle GSM-Technik konnte nach Angaben von Vodafone mit mehr als Sendestationen grundsätzlich eine hohe Versorgungsgüte erreicht werden. Die Versorgung des Netzes bezogen auf die Fläche liege bei über 95 %. Dies treffe ebenso für die anderen Bundesländer zu. Schwächen des Funknetzes zeigten sich in Einzelfällen in kleineren Städten und Ortschaften bei der Handynutzung innerhalb von Gebäuden sowie auf Landstraßen und Bahnstrecken. Hierfür würden gezielt Versorgungsverbesserungen primär innerorts, schwerpunktmäßig in Bereichen des Schwarzwaldes, der Schwäbischen Alb und des südöstlichen Odenwaldes geplant. Zusätzlich werde eine Versorgungsverbesserung der wichtigen Bahnstrecken angestrebt. Das GSM-Netz von T-Mobile, das in den letzten 10 Jahren stetig ausgebaut worden sei, weist nach Unternehmensangaben in Baden-Württemberg einen hohen Versorgungsgrad nahe 100% aus, der vergleichbar mit demjenigen in den anderen Bundesländern sei. Nach Angaben von O 2 wird derzeit ein GSM - Mobilfunknetz betrieben, welches alle Ballungszentren und Hauptverbindungswege in Baden-Württemberg versorgt. In nicht von O 2 mit eigener Netzinfrastruktur versorgten Gebieten könnten die Kunden durch ein Roaming-Abkommen über das nahezu flächendeckende T-Mobile-Netz zu gleichen Konditionen telefonieren. Der Aufbau des UMTS-Netzes erfolge entsprechend der Lizenzbedingungen zuerst in den Ballungsräumen und großen Städten so, dass bis Ende % und bis Ende % der Bevölkerung UMTS nutzen könnten. 3. wie weit die Vorbereitungen und der Netzausbau für die UMTS-Netze im Land vorangeschritten sind und ob es zutrifft, dass von den UMTS-Lizenznehmern vorgesehene Mittel für Investitionsmaßnahmen in Baden-Württemberg in andere Bundesländer umgeschichtet werden, weil die Genehmi- 3
4 gung von Antennenanlagen und technischen Einrichtungen in Baden- Württemberg sich schwieriger gestaltet als in anderen Bundesländern; 4. wenn ja, aus welchen Gründen und welche Maßnahmen seitens der Landesregierung ergriffen werden um zu verhindern, dass Baden-Württemberg beim Aufbau der UMTS-Netze zurückfällt; Wie Vodafone mitteilte, seien Investitionen zum UMTS-Netz in Baden-Württemberg bisher in Städten mit mehr als Einwohnern getätigt worden. Hierzu gehörten aber auch Städte und Gemeinden im Einzugsbereich der Großstädte. Im Raum Stuttgart seien dies Leonberg, Ludwigsburg, Gerlingen, Esslingen, Filderstadt, Ostfildern, Leinfelden-Echterdingen, Sindelfingen und Böblingen. In der aktuellen Planungs- und Ausbaustufe würden Städte bis zu Einwohnern und deren Einzugsbereich berücksichtigt. Ebenso werde die Versorgung im Einzugsbereich der Großstädte auf kleinere Kommunen im Umkreis von ca. 20 km ausgedehnt. Ca. 50 % der getätigten Investitionen würden an regionale Auftragnehmer vergeben. Die in der Netzinfrastruktur eingesetzte Richtfunktechnik (derzeit ca Richtfunkstrecken) werde durch ein Unternehmen aus Baden-Württemberg bereitgestellt. Der UMTS-Netzausbau von T-Mobile ist nach Unternehmensangaben in Baden-Württemberg in vollem Gange. Zurzeit seien ca. 100 Basisstationen in Betrieb. Weitere knapp 400 sollen noch 2003 errichtet werden, bis Ende 2005 seien es mehr als 1000 Basisstationen. O 2 wird nach eigenen Angaben im Herbst 2003 in der Lage sein, in Baden- Württemberg ein UMTS-Grundnetz zur Erfüllung der Lizenzbedingungen in Betrieb zu nehmen. Die Mobilfunkunternehmen haben in ihrer Stellungnahme u. a. darauf verwiesen, dass der bundesweit unterschiedliche UMTS-Ausbaustand mit der Strategie zusammenhänge, in den größten Städten mit dem Netzausbau zu beginnen und nach abnehmender Einwohnerzahl der Städte zu staffeln. Bis Ende 2005 würden Städte bis etwa Einwohner versorgt werden können. Dieses Vorgehen sei bedingt durch die kritische wirtschaftliche Situation im UMTS-Bereich und durch die harte Lizenzauflage, bis Ende 2005 mindestens 50% der Bevölkerung bundesweit zu versorgen. Baden-Württemberg sei durch seine Siedlungsstruktur leider benachteiligt, da hier prozentual weniger Menschen in den größeren Städten lebten als in anderen Bundesländern. Die UMTS-Unternehmen haben auch darauf aufmerksam gemacht, dass fast alle Mobilfunkbauvorhaben in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern, mit Ausnahme Bayerns, eine Baugenehmigung benötigten. Aufgrund ihrer geringen Abmessungen seien sie zwar bauordnungsrechtlich meistens verfahrensfrei; da es sich jedoch um gewerbliche Anlagen handele, müssten Bauanträge wegen Nutzungsänderung gestellt werden. Die derzeitige Erforderlichkeit der Baugenehmigung für Mobilfunkanlagen infolge der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg führt zu einer gewissen Verfahrenserschwernis gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis im Land. Die Landesregierung bereitet daher die Änderung des Baurechts vor. Die Errichtung von Mobilfunkanlagen soll in Zukunft nach dem bayerischen Modell genehmigungsfrei sein. Auch der Städtetag und der Gemeindetag Baden- 4
5 Württemberg unterstützen die Bestrebungen der Landesregierung, die in der bayerischen Bauordnung enthaltene Verfahrensfreiheit für Mobilfunkanlagen in die Landesbauordnung Baden-Württemberg aufzunehmen. 5. Rechtliche Rahmenbedingungen a) welche baurechtlichen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg für den technischen Aufbau von Mobilfunknetzen gelten; In den überwiegenden Fällen ist die Errichtung von Mobilfunkantennenanlagen aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg baugenehmigungspflichtig. Über die Bauanträge ist gemäß 54 LBO innerhalb der gesetzlichen Genehmigungsfrist zu entscheiden. Sowohl genehmigungspflichtige als auch verfahrensfreie Mobilfunkantennenanlagen müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Hierzu zählen neben bauordnungsrechtlichen Anforderungen auch alle Vorschriften des öffentlichen Rechts, die Anforderungen an bauliche Anlagen oder Baumaßnahmen stellen oder die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln (z. B. Bebauungsplan) sowie gegebenenfalls Vorschriften des Natur- und Landschaftsschutzrechts. Daher müsste etwa trotz einer bauordnungsrechtlichen Verfahrensfreistellung für die Errichtung die Zulassung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung beantragt werden, wenn z. B. aufgrund bauplanungsrechtlicher Festsetzungen auf dem Baugrundstück gewerbliche Nutzungen nicht zulässig sind. 5. b) welche Erkenntnisse die Landesregierung über die Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden, insbesondere das Handeln der betroffenen Gemeinde- und Ortschaftsräte hat? Wie oft die Gemeinden bei genehmigungsbedürftigen Anlagen für den Mobilfunk ihr Einvernehmen erteilen oder verweigern; Nach den der Landesregierung zur Verfügung stehenden Informationen werden die beantragten Baugenehmigungen beim Vorliegen der Voraussetzungen erteilt. In wie vielen Fällen Städte und Gemeinden das bauplanungsrechtlich erforderliche Einvernehmen erteilt oder verweigert haben, wird statistisch nicht erfasst und ist nicht bekannt. Auf eine entsprechende Umfrage bei den 200 Baurechtsbehörden wurde aus Kostengründen verzichtet. Der ebenfalls um Stellungnahme gebetene Gemeindetag Baden-Württemberg teilte mit, dass er die Bestrebungen nach einer rechtzeitigen Information der Gemeinden über die Ausbauplanung und die Standortsuche durch die Mobilfunknetzbetreiber unterstütze. Eine Vereinbarung vom Juli 2001 zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern sehe eine solche Information der Gemeinden und ein Recht auf Abstimmung über die Standortplanung vor. Regelmäßige Informationsveranstaltungen stießen auf großes Interesse. Der Gemeindetag unterstütze Bestrebungen, die in der Bayerischen Bauordnung enthaltene Verfahrensfreiheit für Mobilfunkanlagen in die Landesbauordnung Baden-Württemberg aufzunehmen. 5.c) ob es zutrifft, dass Genehmigungsverfahren für Mobilfunkanlagen in Baden-Württemberg durchschnittlich länger dauern, als in anderen Bundesländern und wie lange die durchschnittliche Genehmigungsdauer in den einzelnen Bundesländern ist; 5
6 Die Landesregierung geht davon aus, dass die Baugenehmigungsverfahren in Baden-Württemberg aufgrund der gesetzlichen Genehmigungsfristen zügig durchgeführt werden und nicht länger dauern als in anderen Bundesländern. Die Verfahrensdauer in den anderen Bundesländern ist nicht bekannt. Auf eine entsprechende Umfrage wurde verzichtet. Die um Stellungsnahme gebetene Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) führte hierzu aus, dass der Mobilfunkbetreiber für seine ortsfeste Funkanlage, sofern diese Strahlungsleistungen von 10 Watt oder mehr aufweise, bei der RegTP eine Standortbescheinigung zu beantragen habe. In der Regel erfolge bei der RegTP die Bearbeitung von Anträgen zur Erteilung von Standortbescheinigungen in einem Zeitraum von vier Wochen. 5.d) ob die Landesregierung Änderungsbedarf und ggf. in welchem Zeitraum in der Landesbauordnung sieht, insbesondere welche Ansätze gibt es, die geeignet wären, eine Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens zu erreichen, und ob es in anderen Bundesländern Regelungen gibt, die auf die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Mobilfunkanlagen abzielen. Die Landesregierung hält es für sachgerecht, durch eine Verfahrensfreistellung der Errichtung von Antennenanlagen die Grundlage für eine Erleichterung des Ausbaus der Mobilfunknetze zu schaffen. Hierzu ist eine Änderung der Landesbauordnung erforderlich. Durch die Neuregelung sollen im wesentlichen Antennen einschließlich Masten mit einer Höhe bis zu 10 m sowie die damit verbundene Nutzungsänderung oder bauliche Änderung der Anlage verfahrensfrei gestellt werden. Der Wegfall der Baugenehmigungspflicht für einen Großteil der Antennenanlagen wird daher nach Auffassung der Landesregierung zu einer Beschleunigung und Vereinfachung beim Ausbau der Mobilfunknetze führen, zur notwendigen Deregulierung beitragen und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg stärken. Dr. Christoph-E. Palmer Minister des Staatsministeriums und für europäische Angelegenheiten 6
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