Verein Zweitwohnungsbesitzer Lenzerheide Infoabend mit der GKB. Gemeinsam wachsen.

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1 Verein Zweitwohnungsbesitzer Lenzerheide Infoabend mit der GKB. Gemeinsam wachsen.

2 Marcel Solèr Leiter Konzeptionelle Finanzplanung

3 Agenda. Zweitwohnung und Steueroptimierung Steueroptimierung Ansätze - Themen Steueroptimierung im Rahmen des Lebensphasenkonzeptes Steueroptimierung Ziele und Bedürfnisse Absicherung Nachfolge - Liegenschaftsabtretung Nachfolge abgestimmtes Vorgehen Liegenschaftsabtretung abgestimmtes Vorgehen Vorkehrungen - Urteilsunfähigkeit 3

4 Zweitwohnung und Steueroptimierung. Gemeinsam wachsen.

5 Steueroptimierung Ansätze. Optimierung durch wiederkehrende Abzüge, wie z.b. Säule 3a Einzahlungen (gebundene Vorsorge) Optimierung durch einmalige Abzüge, wie z.b. Einkauf in die Pensionskasse, werterhaltende Investitionen in Liegenschaften Kombination und Abstimmung von wiederkehrenden und einmaligen Optimierungsmassnahmen. Dabei ist z.b. auch zu prüfen, ob eine Investition in die Liegenschaft vor oder nach der Abtretung an die Kinder getätigt werden soll 5

6 Themenbezogene Steueroptimierung. Wichtigste Themen Werterhaltende Investitionen in Liegenschaften für den Abzug relevant ist der Zeitpunkt der Zahlung/en Einzahlungen in die gebundene Vorsorge Säule 3a Einkäufe in die Pensionskasse (Basis, Kader, Scheidungslücke, Auskauf vorzeitige Pensionierung) Direkt oder indirekt gehaltene Immobilien Geschäftsliegenschaft bei Selbständig erwerbenden Überführung in Privatvermögen privilegierte Besteuerung / fiktive Anrechnung Vorsorge Grundstückgewinnsteuer versus Einkommenssteuer Spesenreglement für Unternehmer 6

7 Steueroptimierung bei Wohnsitzwechsel nach Graubünden (PK oder 3a). Beispiel Vergleich Steuerbelastung beim Bezug einer Kapitalleistung von CHF (Quelle Steuerbelastung Vaz/Obervaz vs. Zürich Tarif verheiratet, reformiert 7

8 Steueroptimierung im Rahmen des Lebensphasenkonzeptes. Im Rahmen der Steueroptimierung weiter zu beachten Lebenszyklus Bedarfsänderung Familienkonstellation Periodische Anpassung Vermögenssituation Einkommen 8

9 Steueroptimierung im Rahmen des Lebensphasenkonzeptes. Veränderung der Einkommens-, Vermögens- und Steuersituation Vermögen Einkommen Steuerbelastung Fazit Steueroptimierungsmassnahmen während der Erwerbsphase brechen die Steuerprogression in der Regel stärker 9

10 Steueroptimierung Ziele und Bedürfnisse. Unter der Berücksichtigung der Familienkonstellation Die persönlichen und allfällig betrieblichen Ziele definieren Bedürfnisse auch im Hinblick auf die Zukunft festlegen Feststellung in der Beratung Optimierungspotential 10

11 Absicherung Nachfolge Liegenschaftsabtretung. Gemeinsam wachsen.

12 Absicherung - Überblick. Eine umfassende Absicherung erlangen Sie, indem Sie Ihre Vorkehrungen bei Urteilsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit Todesfall sowie güter-und erbrechtliche Regelungen aufeinander abstimmen. Wie sehen Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen aus? Wie ist die Familienkonstellation und Wohnsituation? In welcher Lebensphase sind Sie? Sofern Betrieb vorhanden Sind Vorkehrungen im Unglücksfall sowie Nachfolge getroffen? Wer steht Ihnen nahe und geniesst Ihr Vertrauen? Wer soll von Ihren Vorkehrungen Kenntnis haben? 12

13 Nachfolge Güter- und Erbrecht. Gemeinsam wachsen.

14 Häufige Fragen. Heiraten oder nicht heiraten Erbvorbezug / Schenkung oder Darlehen an Nachkommen Abschluss Ehe- und/oder Erbvertrag / Testament 14

15 Erbrecht. Wer regelt das Erbrecht? Verhältnis der Erben untereinander Rechte der Erben am Nachlass Auflagen und Bedingungen Willensvollstreckung und Teilungsvorschriften Vermögensnachfolge für den Fall, dass keine Anordnungen für den Todesfall getroffen worden sind Möglichkeiten, wie und inwieweit jemand seine Erbfolge selber bestimmen kann (Testament, Erbvertrag, etc.) 15

16 Höhe der gesetzlichen Erbteile. Wie gross ist der Erbteil eines gesetzlichen Erben? Alle Nachkommen erben gleich viel Vater und Mutter erben je die Hälfte Die Grosseltern erben gleich viel Der Ehegatte erhält: 16 Wenn Nachkommen vorhanden sind, die Hälfte Wenn keine Nachkommen, jedoch Erben der elterlichen Parentel vorhanden sind, Dreiviertel Wenn weder Nachkommen noch Erben der elterlichen Parentel, die ganze Erbschaft Der Lebenspartner erhält nichts kein gesetzlicher Erbe

17 Pflichtteilsrecht. Grenzen der Verfügungsfreiheit Das Gesetz hält fest, wer als Erbe zum Zug kommt, wenn der Verstorbene nichts angeordnet hat (gesetzliche Erben) Der Erblasser kann aber auch erbrechtliche Anordnungen treffen (Testament, Erbvertrag) und bestimmen, wer wieviel von der Erbschaft erhalten soll (gewillkürte Erben). Diese Anordnungen gehen grundsätzlich dem gesetzlichen Erbrecht vor Pflichtteilsgeschützte Erben können ihren Pflichtteil bei Annahme der Erbschaft einfordern oder auch darauf verzichten. Somit kann der Erblasser im Grundsatz bzw. mit Gewissheit nur dann völlig frei über die Erbschaft verfügen, wenn im Zeitpunkt des Ablebens keine pflichtteilsgeschützten Erben als Hinterbliebene bestehen 17

18 Pflichtteilsrecht. Pflichtteilsberechtigte Erben und Grösse des Pflichtteils Nachkommen ¾ des gesetzlichen Erbteils Ehegatte ½ des gesetzlichen Erbteils Eltern ½ des gesetzlichen Erbteils Geschwister - Lebenspartner - Über den Rest der Erbschaft kann frei verfügt werden (freie Quote) 18

19 Verfügungsformen. Formvorschrift für die Errichtung eines Ehe- und Erbvertrages Ehevertrag Öffentliche Beurkundung / Notar Erbvertrag Öffentliche Beurkundung / Notar Zwei Zeugen Änderungen durch Vertragspartner gemeinsam 19

20 Weitere Verfügungsformen. Handschriftliches Testament Formvorschriften (handschriftlich, Datum, Unterschrift) Öffentliches Testament Öffentliche Urkunde durch Notar errichtet Anwesenheit von zwei Zeugen Nottestament Lebensbedrohliche Situation Zwei Zeugen, welche sich um die Beurkundung kümmern 20

21 Begünstigung Ehepartner / Erbrecht Beispiel. Abschluss Ehevertrag Zuweisung Errungenschaft an den überlebenden Ehegatten Abschluss Erbvertrag Einräumung Nutzniessung gemäss Art. 473 ZGB zu Gunsten überlebender Ehegatte Setzung der Nachkommen auf gesetzlichen Pflichtteil und Zuwendung der freien Quote an den Überlebenden 21

22 Gebühren. Ehevertrag 1% des Vermögens*, minimal CHF 500 Erbvertrag 1% des Vermögens*, minimal CHF 500 Testament 1% des Vermögens, minimal CHF 300 * ab einem Vermögen von CHF

23 Nachlass-/Erbschaftssteuern. Nachlasssteuer Kanton Graubünden Befreiung Nachkommen und Ehepartner Befreiung Konkubinatspartner 10% für alle Anderen Erbschaftssteuern Gemeinden, Kanton Graubünden Befreiung Nachkommen und Ehepartner Übrige, je nach Verwandtschaftsgrad mit max. Sätzen 2. Parentel max. 5%, 3. Parentel/Übrige max. 25% Konkubinatspartner kann befreit sein, max. Satz 5% 23

24 Liegenschaftsabtretungen. Gemeinsam wachsen.

25 Liegenschaftsabtretungen. Themenübersicht Häufige Fragen Ausgangslage und Standortbestimmung Möglichkeiten (Verkauf, Erbvorbezug, Schenkung, erbrechtliche Zuweisung) und Grundbegriffe Steuern GKB Erbschaftsplanung 25

26 Liegenschaftsabtretungen. Häufige Fragen Abtretungen zu Lebzeiten oder im Todesfall Verkaufen oder unentgeltlich abtreten Schenkung oder Erbvorbezug Wohnrecht oder Nutzniessung 26

27 Ausgangslage. Zuwendung zu Lebzeiten sind wenn möglich, sinnvoll Verwirklichung von Träumen - z.b. Eigenheim, Selbständigkeit Entscheidung, wer welche Vermögenswerte erhält Gleichbehandlung der Nachkommen Steueroptimierungsmöglichkeiten «Arbeit und Last» im Alter abgeben 27

28 Ausgangslage. Auswirkungen bezüglich Steuern Keine Erbschafts-/Schenkungssteuern für Nachkommen Abgestufte Erbschafts- /Schenkungssteuern für Dritte je nach Verwandtschaftsgrad Allenfalls Auswirkungen auf Einkommens- / Vermögenssituation 28

29 Standortbestimmung. Familiäres Umfeld Abtretender mit und / ohne Nachkommen Abtretender mit / ohne Interesse an «Zusammenleben» mit Begünstigten Einkommens- und Vermögensverhältnisse 1. Säule: AHV 2. Säule: Pensionskasse 3. Säule: Liegenschaften, Wertschriften, freie Vorsorge 29

30 Eigentumsverhältnisse Vor und nach Abtretung. Alleineigentum Miteigentum / Stockwerkeigentum Gesamteigentum - in der Regel Erbengemeinschaft 30

31 Erbvorbezug / Schenkung gemäss Vertrag. Vertrag in Anrechnung zukünftiger Erbschaften (Erbvorbezug) Schenkungsvertrag Verkauf / Abtretungsvertrag (gemischter Vertrag) 31

32 Erbvorbezug / Schenkung gemäss Vertrag. Erbvorbezug Ist stets ausgleichungspflichtig, d.h. der Begünstigte muss sich den Erbvorbezug in der späteren Erbteilung anrechnen lassen Schenkung Ist grundsätzlich nicht ausgleichungspflichtig 32 Vorbehalt: Pflichtteilsverletzung! Verkauf /Abtretungsvertrag Sogenannt «gemischtes» oder «teilentgeltliches Geschäft» Bei Übernahme von Hypotheken, Einräumung von Wohnrecht, Nutzniessung

33 Erbvertrag / Testament. Teilungsvorschriften Zuweisung von Liegenschaften 33

34 Vorbehalt Wohnrecht / Nutzniessung. Wohnrecht Gibt die Berechtigung ein Objekt selbst zu nutzen Verfällt, falls das Objekt nicht mehr selbst genutzt wird (unabhängig, ob freiwillig oder nicht) Nutzniessung Gibt die Berechtigung ein Objekt selbst zu benutzen oder zu vermieten 34

35 Formvorschriften. Kaufvertrag Schriftlicher Vertrag Öffentliche Beurkundung /Grundbucheintrag Schenkungsvertrag / Erbvorbezug Schriftlicher Vertrag Öffentliche Beurkundung / Grundbucheintrag Erbteilung Einfache Schriftform / Grundbucheintrag 35

36 Was grundsätzlich zu beachten ist. Grundlagen Amtliche Schätzungen Private Schätzungen Preisbestimmung Bei Verkauf in- und ausserhalb der Familie Bei Erbvorbezug und Schenkung Bei Übertragung aus dem Geschäftsvermögen 36

37 Mögliche Steuerfolgen. Grundstückgewinnsteuern (Einkommen / AHV) Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern Handänderungssteuern 37

38 Steuern bei gemischten Geschäften. Grundstückgewinnsteuer Ermittlung: Verkaufserlös minus indexierten Anlagekosten Besitzesdauerabzug Kantons- und Gemeindesteuern (max. je 15% mind. je 7.35%) Erbschafts-/ Schenkungssteuern Steuersatz 0% bis 35% je nach Verwandtschaftsgrad und Gemeinde Handänderungssteuern / Bemessungsgrundlage: Verkehrswert gemäss letzter amtlicher Schätzung Steuersatz: 1 bis 2% je nach Gemeinde Steuerbefreiung: Überlebender Ehegatte, Nachkommen 38

39 Vorkehrungen - Urteilsunfähigkeit. Gemeinsam wachsen.

40 Vorkehrungen - Urteilsunfähigkeit Erwachsenenschutzrecht. Vorsorgeauftrag Art. 360ff. ZGB Personenvorsorge Vermögensvorsorge Rechtsvertretung Patientenverfügung Art. 370ff. ZGB Medizinische Massnahmen Schweigepflichtentbindung Organspende 40

41 Vorkehrungen Urteilsunfähigkeit Todesfall. Anordnungen im Todesfall Informationen, Ermächtigungen, Benachrichtigung, vertrauliche Beratung Bestattungswünsche, Aufbewahrung, Todesanzeige, Trauerfeier, Trauermahl Nach der Bestattung, Grabgestaltung Hinterlassenschaft, Aufbewahrung, Unterlagen und Gegenstände 41

42 Beispiele Vorsorgeauftrag. Anbieter

43 Beratung Abgestimmte Lösung. Feststellung in der Beratung Optimierungspotential Betreuung Analyse Umsetzung Konzept 43

44 Persönliches Vorgehen. Sich der Sache konkret annehmen Ausgangsituation und Wünsche in der Familie besprechen, Überwindung, Mut Kompetente Beratung in Anspruch nehmen Umsetzung Ein gutes Gefühl 44

45 GKB Erbschaftsplanung. Familiäre Planungsziele Berücksichtigung finanzielles Umfeld der Eltern und Nachkommen Auseinandersetzung mit Bewertungsgrundlagen Abklärung der steuerlichen Konsequenzen Abwägen der unterschiedlichen Interessen Konsens - familiärer Frieden 45

46 GKB Erbschaftsplanung. Vorgehen Einreichung der Steuererklärung und Liegenschaftenschätzungen sowie Budget Erstgespräch mit Fachspezialisten und Festlegung der Planungsziele Ausarbeitung der GKB Erbschaftsplanung Umsetzung der GKB Erbschaftsplanung über Grundbuchamt / Notar 46

47 Kosten. GKB Erbschaftsplanung Honorar nach Aufwand (CHF 150.-/h) Steuerliche, liquiditäts- und vermögensrelevante Abklärungen, Koordination Vertragserstellung Umsetzung - Notar / Grundbuchamt Vertragserrichtung: 1 des Vertragswertes Öffentliche Beurkundung: 1 des Vertragswertes Grundbucheintrag: 1 des Vertragswertes Bei Wohnrecht / Nutzniessung zusätzlich 3 von dessen Kapitalwertes 47

48 Wir sind für Sie da. Leiter Region Lenzerheide Regionalsitz Lenzerheide Telefon Fax

49 Wir sind für Sie da. Leiter Private Banking Lenzerheide Regionalsitz Lenzerheide Telefon Fax Marktleiter KMU Regionalsitz Lenzerheide Telefon Fax

50 Wir sind für Sie da. Berater Private Banking Regionalsitz Lenzerheide Telefon Fax Senior Beraterin Private Banking Regionalsitz Lenzerheide Telefon Fax

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