Wohneigentum. Wir helfen Ihnen mit einer Hypothek

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1 Wohneigentum Wir helfen Ihnen mit einer Hypothek

2 Allgemeine Bedingungen Die Pensionskasse SBB vergibt Hypotheken an Privatpersonen für den Erwerb von Wohneigentum. Alle Objekte müssen sich in der Schweiz befinden. Neubauten werden nur finanziert, falls der Kauf schlüsselfertig erfolgt (keine Tranchenzahlungen und Baukredite). Die Liegenschaften müssen nicht zwingend selbst bewohnt werden. Die wichtigsten Vorteile Unkomplizierte Kreditabwicklung: Sie können Ihr Gesuch bequem von zu Hause aus über unser Online Portal oder per Post einreichen. Auf Wunsch empfangen wir Sie auch in Bern. Keine Bearbeitungsspesen: Wir verrechnen keine Gebühren für die Prüfung Ihres Neugeschäftes und bei Verlängerungen ablaufender Festhypotheken. Schnell und effizient: Ihr Gesuch wird von einem kleinen Team von Hypothekarspezialisten bearbeitet. Dank kurzen Entscheidungswegen können wir Ihnen innert kurzer Zeit eine Offerte unterbreiten. Indirekte Amortisation: Bei selbstbewohnten Liegenschaften haben Sie die Möglichkeit, über ein 3a-Konto oder eine Vorsorgeversicherung Ihrer Wahl indirekt zu amortisieren. Kostenlose Erdbebenversicherung: Ihre Liegenschaft ist automatisch und für Sie kostenfrei gegen Erdbebenschäden versichert (bei Hypotheken ab CHF ). Finanzierungsplan Für den Erwerb Ihrer Liegenschaft brauchen Sie einen Finanzierungsplan. Dieser basiert bei Neubauten in der Regel auf den Baukosten. Bei Kauf ist der Kaufpreis zum Bestimmen des Liegenschaftswertes gültig. In jedem Fall werden die Werte mit dem durch uns ermittelten Verkehrswert abgestimmt. Eigenkapital Damit Sie eine Hypothek bei der PK SBB aufnehmen können, sind mindestens 20% des Liegenschaftswertes - bei Ferienhäusern und Ferienwohnungen 35% - als Eigenkapital selber aufzubringen. Dieses kann sich aus Vermögen in Form von Sparguthaben, Wertschriften, Bauland, Geldern der 3. Säule oder auch aus zinsgünstigen Privatdarlehen von Verwandten etc. zusammensetzen. Versicherte der PK SBB haben bei selbstbewohntem Eigentum zudem die Möglichkeit, im Rahmen der Wohneigentumsförderung bei der PK SBB einen Vorbezug 1 aus ihrem Pensionskassenguthaben zu beantragen. Pensionskassenvorbezüge werden Ihnen als Eigenkapital angerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens 10% des Liegenschaftswertes als Barmittel aufbringen. Fremdkapital / Hypothek Wir helfen Ihnen, Ihr Wohneigentum mit Hypotheken in der Höhe von maximal 80% des Liegenschaftswertes zu finanzieren. Ferienliegenschaften finanzieren wir mit bis zu 65% des Liegenschaftswertes. 65% des Liegenschaftswertes gewähren wir Ihnen als erste Hypothek. Für die restlichen maximal 15% besteht die Möglichkeit, eine zweite Hypothek zu beanspruchen. Bei zweiten Hypo- 1 Wir informieren Sie gerne individuell über Ihre Möglichkeit eines Vorbezuges 2

3 theken wird ein Zinszuschlag von 0.5% angewendet. Dieser Zinszuschlag reduziert sich, wenn Sie zu unseren Gunsten Gelder der 2. oder 3. Säule oder Versicherungen zu unseren Gunsten mit einem Rückkaufswert verpfänden. Unsere Produkte Sie haben die Möglichkeit, unter folgenden Produkten Ihre passende Finanzierung zusammenzustellen: Festhypothek ab CHF mit einer Laufzeitmöglichkeit zwischen 3 und 10 Jahren variable Hypothek Libor Hypothek mit einer Laufzeit von 3 Jahren wird auf Anfrage angeboten Zinsbedingungen Die PK SBB legt die Zinssätze ihrer Hypotheken auf Grund der jeweils aktuellen Bedingungen im Zinsumfeld fest. Die Richtzinssätze der Festhypotheken werden in der Regel wöchentlich im Internet auf publiziert. Amortisation Ist Ihre Liegenschaft mit einer Hypothek über 65% des Liegenschaftswertes belastet, so ist pro Jahr mindestens 1% des Gesamtdarlehens zurückzuzahlen (siehe Berechungsbeispiel). Nach Erreichen des ordentlichen AHV Alters (65 Jahre) darf Ihre Hypothek in jedem Fall höchstens 65% des Liegenschaftswertes betragen. Die festgelegte Amortisation kann in Form von direkten Rückzahlungen an die PK SBB erfolgen. Dies bedeutet, dass die Hypothek sich jährlich um die vereinbarte Summe reduziert. Sie haben bei selbstbewohntem Wohneigentum auch die Möglichkeit, die festgelegte Amortisation indirekt über ein uns zu verpfändendes Vorsorgekonto 3a oder eine Lebensversicherungspo- 3

4 lice 3a/3b zu leisten. Dies kann Ihnen steuerliche Vorteile bringen. Wohnnebenkosten) werden sollten. aufgewendet Ausserordentliche Amortisationen sind nur bei variablen Hypotheken oder bei Ablauf einer Festhypothek möglich. Bei variablen Hypotheken können CHF pro Jahr ohne Kündigungsfrist zurückbezahlt werden. Höhere Rückzahlungen unterliegen einer 3-monatigen Kündigungsfrist. Beim Festlegen der Belastungsgrenze setzen wir eine Verzinsung der Hypothek ein, die über dem jeweils aktuellen Zinssatz liegt, da die Finanzierung auch im Fall steigender Zinssätze tragbar sein soll. Derzeit liegt der für die Belastungsgrenze einzurechnende Zins bei 4% 2 (siehe Berechungsbeispiel). Belastungsgrenze Als Faustregel gilt, dass höchstens 33% des Bruttogesamteinkommens für das Wohnen (Verzinsung, eventuell notwendige Amortisationen und Berechnungsbeispiel: Kaufpreis CHF Verkehrswert (sofern vorliegend) CHF Angewandter Wert CHF Eigenmittel (20%) CHF Total gewünschte Hypothek CHF Bruttoeinkommen inkl. Verdienst Ehepartner CHF % 2 kalkulatorischer Zins von CHF CHF % Amortisation von CHF CHF Nebenkosten (1% des Liegenschaftswertes) CHF Total jährliche Kosten CHF Die Kosten betragen 25% des Bruttoeinkommens. 2 bei Finanzierungen mit einer 2. Hypothek kann ein kalkulatorischer Zinssatz von 5% zur Anwendung kommen 4

5 Zins- und Abzahlungstermine Der Zins für Ihre Hypothek ist vierteljährlich fällig. Direkte Amortisationen werden in der Regel jährlich belastet. Auf verspätet überwiesene Zahlungen erheben wir einen Verzugszins von 5%. Die Bezahlung der Zinsen und Amortisationen erfolgt automatisch mittels Lastschriftverfahren über ein Post- oder Bankkonto. Für Versicherte der Pensionskasse SBB werden Zinsen und Amortisationen monatlich vom Lohn oder von der Rente abgezogen und auf ein entsprechendes Konto gutgeschrieben. Die Belastung erfolgt automatisch. Darlehenserhöhung Wenn Sie nach dem Erwerb zu einem späteren Zeitpunkt in die Renovation oder den Ausbau Ihres Eigenheims investieren und so den Wert Ihrer Liegenschaft erhalten oder erhöhen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die bestehende Hypothek aufzustocken. Für die Belastungs- und Belehnungsgrenze gelten dabei dieselben Regeln wie bei Kauf oder Umfinanzierung. Kündigung Variable Hypotheken können jederzeit durch beide Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils auf ein Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für Festhypotheken gilt eine festgelegte Laufzeit. Bei einer vorzeitigen Kündigung ist die PK SBB für entgangene Zinsen und für Aufwände zu entschädigen. Festhypotheken können nach Ablauf der Laufzeit zu den dann aktuellen Zinssätzen verlängert werden. Falls Sie Ihr Arbeitsverhältnis wechseln, besteht die Möglichkeit, die Hypothek weiterzuführen, sofern die Tragbarkeitsbedingungen mit Ihrem neuen Einkommen weiterhin erfüllt sind. Im Todesfall kann die Hypothek auf Hinterlassene oder Dritte übertragen werden, sofern die Belehnungs- und Tragbarkeitsbedingungen weiterhin gewährleistet bleiben. Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne. Sie erreichen uns - per hypo@pksbb.ch - unter der Gratisnummer Hypo-Infoline ( ) - im Internet unter 5

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