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1 - 1 - Informations- und Argumentationshilfe zur Wasserversorgung in Kassel

2 - 2 - Kritikpunkte: Bisher Die Wasserpreise sind zu hoch mit der Gefahr, dass durch Auflagen erhebliche Belastungen durch Preisreduzierungen (evtl. rückwirkend) auf die Städtische Werke Netz und Service GmbH zukommen, die wirtschaftlich von der Stadt Kassel zu tragen wären. Neu Die Wassergebühren seien in Anlehnung an das Kommunalabgabengesetz (KAG) zu hoch, da bei Eigenbetrieben für die Wasserversorgung keine Konzessionsabgabe in die Gebührenkalkulation einbezogen werden dürfte. Ausgangslage in Kassel Die Stadt Kassel und ihre politischen Gremien haben vor Jahrzehnten aus gutem Grund entschieden, die Wasserversorgung auf die Städtische Werke AG und ihre jetzige Rechtsnachfolgerin die Städtische Werke Netz und Service GmbH zu übertragen. Für die Wasserversorgung galt das Preisrecht und die Stadt Kassel konnte für die Konzession und für die Wegerechte zur Wasserversorgung eine vertraglich geregelte Konzessionsabgabe erheben und im Haushalt für andere städtische Aufgaben verwenden. Die Wasserversorgung in Kassel wurde von der Städtische Werke Netz und Service GmbH optimal durchgeführt. Das Wasserversorgungsgesetz und die Wasserqualität in Kassel ist optimiert. Der Wassepreis mit netto EUR 2,00 je m 3 (ohne Umsatzsteuer, jedoch inkl. Konzessionsabgabe) ist im Vergleich zu anderen Kommunen im unteren Bereich anzusiedeln. Dennoch bestand (besteht) die Gefahr der Preisreduzierung durch Auflagen.

3 - 3 - Umsetzungsmaßnahme zur Abwendung der Gefahren zur Preisreduzierung Eingliederung der Wasserversorgung in dem städtischen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung (KEB) Neuausrichtung KasselWasser - Wasserver- und Abwasserentsorgung - Pachtmodell für die Wasserversorgung Beim Pachtmodell verbleibt das Eigentum an den Wasserversorgungsanlagen beim Verpächter Städtische Werke Netz und Service GmbH. Die Städtische Werke Netz und Service GmbH bleibt wie bisher Konzessionsnehmer der Stadt Kassel und schuldet dieser wie bisher die Konzessionsabgabe. Die Konzessionsabgabe ist mithin Teil des Pachtentgeltes gegenüber dem Eigenbetrieb KasselWasser. Das Pachtentgelt ist Teil der Wassergebühr nach KAG Nach dieser Lösung konnte die Wassergebühr nach KAG in Kassel unverändert bestehen bleiben und dies ohne Nachteile für die Stadt Kassel, die nach wie vor die Konzessionsabgabe von der Städtische Werke Netz und Service GmbH erhält. Übernahmemodell der Stadt Kassel zur Wasserversorgung Alternativ zum Pachtmodell hätte die Stadt Kassel die Wasserversorgung, einschließlich der Wasserversorgungsanlagen, von der Städtische Werke Netz und Service GmbH übernehmen können. Übernahme heißt Kauf der Anlagen zum Verkehrswert, da jede Kaufpreisminderung zu Konsequenzen führen würde. a) Steuerlich zur verdeckten Gewinnausschüttung mit Steuerbelastung b) Gefahr einer gesellschaftsrechtlichen Ausgleichspflicht gegenüber der Thüga Die Stadt Kassel hätte den Kaufpreis für die Wasserversorgungsanlagen finanzieren müssen. - Neuverschuldung - Zins- und Tilgungsbelastung Die Stadt Kassel würde trotz Kauf der Wasserversorgunganlagen mit Überleitung auf den Eigenbetrieb keine Konzessionsabgaben mehr erhalten. Das Problem der Wasserpreisreduzierung per Auflagen (rückwirkend) wäre durch die Vollbetriebsübernahme nicht gelöst worden.

4 - 4 - Ergebnis Pachtmodell Wassergebühren konstant Konzessionsabgabe positiv Neuverschuldung keine Vollbetriebsmodell Wassergebühren unklar/eher steigend 1) Konzessionsabgabe negativ Neuverschuldung ja 1) Wassergebühren beim Vollbetriebsmodell unklar/eher steigend, da durch die Neuverschuldung Zinslasten entstehen und durch die höheren Anschaffungskosten (Rückerwerb) höhere Abschreibungen in die Gebührenkalkulation (NEU) einfließen müssen. Zusatzkosten im Eigenbetrieb können beim Vollbetrieb auch dadurch entstehen, da die in der Städtische Werke Netz und Service GmbH vorhandenen Ablaufund Organisationsoptimierungen dann nicht mehr genutzt werden können.

5 - 5 - Schlussbemerkung Die Entscheidung der Stadt Kassel und ihrer Gremien zum Pachtmodell und die Eingliederung der Wasserversorgung in den städtischen Eigenbetrieb KasselWasser war gut und berücksichtigt die Chance einer Preisreduzierung in der Wasserversorgung in den vergangenen Jahren entgegen zu wirken (Vorteil für die Stadt!). Für die Kasseler Bürger ist die Umorganisation der Wasserversorgung bei Aufrechterhaltung der Gebührenhöhe neutral. Für den städtischen Haushalt ist die Umorganisation ebenfalls neutral; die Konzessionsabgabe bleibt unverändert bestehen und kann im Haushalt für andere Zwecke verwendet werden. Eine Neuverschuldung muss nicht erfolgen. Dem Pachtmodell liegen die derzeit gültigen Gesetze und Verordnungen zugrunde. Gegenteilige Gerichtsentscheide sind nicht bekannt. Kassel, den 19. Dezember 2012 gez. Helmut Berger / gez. Heiner Eggert

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