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- Sebastian Frank
- vor 6 Jahren
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1 Outsourcing und Betriebsschließungen - Rettung und Sicherung von Standorten Dieses Seminar richtet sich an Betriebsräte in deren Betrieben die Themen Personalabbau, Betriebsänderungen, Betriebsschließungen oder Outsourcing aktuell oder perspektivisch auf der Agenda stehen. Neben Methoden der Informationsbeschaffung, Vermittlung der Kenntnis, der Ihnen zustehende Rechte werden Ihnen Strategien aufgezeigt, um bereits im Vorfeld oder in Gesprächen mit den Arbeitgebern echte alternative Lösung aufzuzeigen, um so Standorte und Arbeitsplätze zu retten und langfristig zu sichern. Zu diesem Top-Seminar bieten wir Ihnen auch einen Top-Preis: 1.390,- EUR pro Teilnehmer (zzgl. der jeweiligen Hotelkosten, die Sie der Seite 4 entnehmen können) Der Termin für das Outsourcing-Seminar: in Berlin (Seminarnummer OB ) Referentin: Sonja Jung, Fachanwältin für Arbeitsrecht 6
2 Outsourcing und Betriebsschließungen - Rettung und Sicherung von Standorten Inhalte des Seminars: Formen des Outsourcing Rechtsfolgen für den Betriebsrat Ausgliederung Joint Venture Unternehmensinternes Outsourcing Unternehmensexternes Outsourcing Rechtsstellung des Betriebsrates Beteiligung des Betriebsrates Beteiligung des Wirtschaftsausschusses Motive des Arbeitgebers Praxisbeispiele Rechtsfolgen für den Arbeitnehmer Tarifvertragliche Folgen von Unternehmensumwandlungen und Betriebsänderungen Praxisbeispiele Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber Unterrichtungspflichten über den Betriebsübergang Haftungsregeln des ehemaligen und neuen Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer Verbot von Kündigungen aufgrund des Betriebsüberganges Weitergeltung kollektivrechtlicher Normen (Tarifvertrag/Betriebsvereinbarungen) Das Umwandlungsgesetz Entstehungsgeschichte Die wichtigsten Paragraphen Formen der Umwandlung Der Betriebsübergang nach 613 a BGB Wann liegt ein Betriebsübergang vor? Aktuelle Rechtsprechung Seminardauer: 5 Tage (Seminarbeginn: 13 Uhr / Seminarende: 12:30 Uhr) Mitbestimmung ist die ständige Teilnahme an der Willensbildung im Unternehmen selbst. Wenn man diesen Prozeß der Mitgestaltung verbessern will, muß man sicherstellen, dass die Unternehmensleitung zur Kooperation mit der Arbeitnehmerschaft bereit ist. Kurt Hans Biedenkopf, ehem. Bundesratspräsident (CDU) 7
3 Unsere Referenten Sonja Jung Als Referentin konnten wir auch für das Jahr 2016 Frau Rechtsanwältin Sonja Jung aus Düsseldorf gewinnen, die als Fachanwältin für Arbeitsrecht seit vielen Jahren bundesweit Betriebsräte auf der Betriebs-, Unternehmens- und Konzernebene sowie Vertreter des Aufsichtsrats aus der Versicherungsbranche im Bereich des Betriebsverfassungsrechts, bei Umstrukturierungen und Betriebsübergängen, in allen Mitbestimmungsfragen, im Tarifrecht sowie bei der Gestaltung, Verhandlung und Umsetzung von kollektivrechtlichen Vereinbarungen betreut. Angesichts ihres langjährigen Beratungsprofils ist Sonja Jung ferner eine gefragte Referentin bei bundesweiten Vortrags- und Schulungsveranstaltungen für Betriebsräte auf allen Ebenen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts. Celina Schareck Seit 1997 trainiert Celina Schareck im In- und Ausland unter anderem Führungskräfte und Betriebsräte rund um das Thema Verhandlungen. Celina Schareck beherrscht dabei Verhandlungstechniken, wie Verhandeln nach dem Harvard-Prinzip, vermittelt Erkenntnisse über Manipulationstechniken der Gegenseite und bereitet Sie optimal auf öffentliche Auftritte vor. Rhetorische Fähigkeiten und Verhandlungstechniken werden von Celina Schareck überzeugend dargestellt und erfolgreich vermittelt. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen über alle Branchen hinweg, freuen wir uns ganz besonders, dass wir Celina Schareck für das Rhetorikseminar Überzeugend auftreten - Wirkungsvoll verhandeln gewinnen konnten. Dr. Karl Schmitz Dr. Karl Schmitz ist Gründungsmitglied der tse - Gesellschaft für Technologieberatung und Systementwicklung in Hamburg. Seit 1984 berät er Betriebs- und Personalräte vor allem zu Fragen des betrieblichen IT-Einsatzes. Seine derzeitigen Schwerpunkte sind Cloud Computing, Social Media und Systeme in der Personalentwicklung. Seit 30 Jahren ist er außerdem Software-Entwickler und hat viele Publikationen zu Fragen des Datenschutzes und der betrieblichen Regelung des IT-Einsatzes veröffentlicht. 3
4 Unsere Seminarhotels Unsere Seminare finden in ausgesuchten Hotels statt. Neben komfortablen Einzelzimmern verfügen alle Hotels über großzügige Tagungsräume mit moderner Seminartechnik und sind sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos zu erreichen. Berlin Hotel Wyndam Garden Osloer Straße 116 a Berlin Telefon Kosten: 765,96 EUR pro Person Lage Das Wyndham Garden Berlin Mitte Hotel bietet die beste Hotel-Lage in der nördlichen Innenstadt Berlins und eine optimale Verkehrsanbindung. Hotelgäste schätzen den lebendigen Berliner Kiez-Charakter der Umgebung, den typischen Charme Berlins und die bunte internationale Gegend. Dortmund Hotel Esplanade Burgwall Dortmund Telefon Kosten: 950,80 EUR pro Person (BR) 535,00 EUR pro Person (LV) Lage Das familiengeführte 4-Sterne-Hotel bietet Ihnen einen angenehmen und komfortablen Aufenthalt zentral in NRW. Das Top Hotel Esplanade liegt in der Innenstadt von Dortmund. Die attraktive Einkaufszone mit der neuen Thier-Galerie erreichen Sie in wenigen Minuten zu Fuß. Hamburg relexa hotel Bellevue An der Alster Hamburg Telefon Kosten: 969,80 EUR pro Person (DI) 739,00 EUR pro Person (RH) 729,80 EUR pro Person (JAV) Lage Die Wege zu den vielen Highlights der Hansestadt sind kurz. Das Stadtzentrum und den Bahnhof erreichen Sie bequem zu Fuß. Als Gast im relexa hotel an der Alster ist man mittendrin und fühlt sich gleichzeitig zu Hause. Nähere Infos zu den Hotels finden Sie auch auf den jeweils angegebenen Webseiten. 4
5 Betriebsratsbeschluss über die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen nach 37.6 BetrVG Mitteilung an den Bereich Personal - im Hause - Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom beschlossen, Frau/Herrn 1. Teilnehmer (Nachname, Vorname) 2. Teilnehmer (Nachname, Vorname) 3. Teilnehmer (Nachname, Vorname) zu der NAG-Schulungsveranstaltung gemäß 37 Abs. 6 BetrVG zu entsenden. Das Seminar findet statt vom bis einschließlich in. Die Seminargebühr (inkl. der Hotelkosten) beträgt Euro. Das Betriebsratsgremium hält das Seminar für erforderlich. Die zeitliche Lage der Schulungsveranstaltung wurde unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange im Vorfeld der Mitteilung abgestimmt. Eine Kopie der Seminar-Ausschreibung inkl. der Angaben zum Seminarinhalt, Zeit, Veranstaltungsort und Gesamtpreis haben wir diesem Beschluss beigefügt. Sofern wir innerhalb der nächsten 14 Tage keine gegenteilige Information von Ihnen bekommen, gehen wir davon aus, dass Sie mit der Teilnahme an dem Seminar einverstanden sind. Ort, Datum Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r) 5
6 Anmeldung für Seminare nach 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte / JAV / SBV der Versicherungsbranche Bitte zurücksenden an: Neue Postfach Gießen oder per Fax an Zu dem folgenden Seminar Seminartitel Seminarnummer Ort Termin vom bis melden wir heute verbindlich die nachstehenden Teilnehmer an: 1. Teilnehmer (Anrede, Vorname, Nachname) Funktion im Betriebsrat Dienstliche Telefonnummer Dienstliche 2. Teilnehmer (Anrede, Vorname, Nachname) Funktion im Betriebsrat Dienstliche Telefonnummer Dienstliche 3. Teilnehmer (Anrede, Vorname, Nachname) Funktion im Betriebsrat Dienstliche Telefonnummer Dienstliche Firma Straße + Hausnummer Postleitzahl + Ort Ort, Datum Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r) 6
7 Allgemeine Bedingungen und organisatorische Hinweise für die Teilnahme an einem NAG-Seminar 1. Anmeldung zum Seminar Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Durch unsere Bestätigung liegt dann eine verbindliche Anmeldung vor. 2. Zahlung von Seminargebühren und Hotelkosten Unsere Rechnung richten wir nach Möglichkeit direkt an die von Ihnen angegebene personalführende Stelle. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig und zahlbar. Die Abrechnung der Hotelkosten mit dem Arbeitgeber (Übernachtung und Verpflegungspauschalen, ohne weitere Nebenkosten) übernimmt die NAG ebenfalls. Das Vertragsverhältnis über die Leistungen des Hotels kommt dabei ausschließlich zwischen Hotel und Seminarteilnehmer zustande. 5. Vorbehalt der Änderung Wir behalten uns vor, notwendige inhaltliche und / oder organisatorische Änderungen vor oder während der Seminarveranstaltung vorzunehmen. Diese Änderungen sind soweit begrenzt, als dass dadurch der Gesamtcharakter des Seminars nicht erheblich verändert wird. Im Verhinderungsfall sind wir berechtigt, die vorgesehenen Referenten durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen. 6. Streitfall Im Falle des Streits um die Teilnahme am Seminar und/oder die Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber obliegt es dem Arbeitnehmervertreter, sich um die Übernahme der Schulungskosten durch den Arbeitgeber zu kümmern. Dazu hat der Gesetzgeber dem Arbeitnehmervertreter das Recht eingeräumt, diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen. 3. Stornierungsmöglichkeiten Bis zu 4 Wochen vor Beginn des Seminars können Sie Ihre Teilnahme schriftlich stornieren. Von Seiten der NAG entstehen dadurch keine Kosten. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn müssen Sie für die Unterbringung im Hotel mit einer Stornogebühr rechnen. Diese kann je nach Seminarhotel abweichen. Eine solche Gebühr werden wir Ihnen in Rechnung stellen müssen. Bei nicht fristgemäßer Absage ist die Seminargebühr in voller Höhe zu entrichten. Eine Alternative zur Stornierung ist die Meldung eines Ersatzteilnehmers. Dadurch entstehen keine Kosten. 4. Seminarstornierung durch die NAG Bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn behält sich die NAG vor, vom Vertrag zurückzutreten. Dies kann abhängig von der jeweiligen Veranstaltung bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl oder z. B. wegen Krankheit des Referenten oder aus sonstigen Gründen, die nicht von der NAG beeinflusst werden können, der Fall sein. Das trifft z. B. auch bei höherer Gewalt zu. In einem solchen Fall werden wir uns bemühen, Ihnen einen Ersatztermin anzubieten. 7. Haftungsausschlüsse Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind Sie als Teilnehmer über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit und während des Rahmenprogramms unterliegen Sie nicht diesem Versicherungsschutz. 8. Datenschutz Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung. Eine Weitergabe an außenstehende Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist oder soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. 9. Veranstalter und Gerichtsstand Veranstalter ist die Neue Gerichtsstand ist Gießen. 7
8 Wichtige Hinweise Der Teilnehmerkreis setzt sich ausschließlich aus Arbeitnehmervertretern der Versicherungsbranche zusammen. Die Themen, mit denen sich diese Arbeitnehmervertreter auseinandersetzen müssen, unterscheiden sich wesentlich von denen anderer Branchen. So ist sichergestellt, dass Ihnen Kenntnisse anhand Ihrer ganz eigenen Herausforderungen als Arbeitnehmervertreter vermittelt werden. Unsere Grundlagenseminare richten sich an alle neu gewählten oder nachgerückten Arbeitnehmervertreter, die noch keine gesetzlichen Grundkenntnisse haben. Sie sind auch für Ersatzmitglieder zu empfehlen. Ihr Schulungsanspruch Als Betriebsrat haben Sie einen Anspruch auf Schulung und Freistellung zur Fortbildung. Nehmen Sie diesen Anspruch wahr, damit Sie sich fachgerecht weiterbilden und so die Mitarbeiter in Ihrem Betrieb kompetent und rechtssicher vertreten können. Ihre Pflicht sich verantwortungsvoll für die Belegschaft einzusetzen, können Sie nur erfüllen, wenn Sie ausreichend informiert sind und über entsprechendes Hintergrundwissen verfügen. Deshalb haben Sie ein Recht auf das notwendige Handwerkszeug aber eben auch die Pflicht, sich ausreichendes Wissen anzueignen. Zunächst einmal sind grundlegende Kenntnisse im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht unumgänglich. Die Freistellung zum Seminar Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt in 37 Absatz 6 vor, dass der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebsrats für Schulungen von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes freizustellen und die Kosten (Seminargebühr, Hin- und Rückfahrt, Unterkunft und Verpflegung) zu übernehmen hat, soweit diese Schulungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Keine Diskussion über die Notwendigkeit der Seminarteilnahme! Die Vermittlung allgemeiner Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht gehört auf jeden Fall zu den zulässigen Schulungsinhalten. Sie sind in aller Regel für jedes Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Diese Kenntnisse werden vor allen Dingen in unseren Grundlagenseminaren vermittelt. Hält der Arbeitgeber bei der Wahl des Seminartermins betriebliche Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt und ist gegen diesen Termin, so muss er zur Klärung dieser Frage die Einigungsstelle anrufen ( 37 Abs. 6 BetrVG). Bezweifelt der Arbeitgeber, dass das Seminar für die BR-Arbeit notwendige Kenntnisse vermittelt, muss diese Meinungsverschiedenheit durch ein Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht geklärt werden. Unsere Seminare erfüllen jedoch ohne Zweifel die gesetzlichen Anforderungen, so dass diese Szenarien unwahrscheinlich sind. Ergänzendes zur Anmeldung Bitte achten Sie unbedingt auf einen rechtzeitigen Beschluss nach 33 BetrVG und Weiterleitung an den Arbeitgeber! Bitte lassen Sie uns nach dem BR-Beschluss und der Mitteilung an den Arbeitgeber die Anmeldung per Brief, oder Fax zukommen. Wir bestätigen Ihnen dann Ihre Anmeldung und Sie erhalten ca. 14 Tage vor Seminarbeginn alle notwendigen Anreiseinformationen (Anfahrtsskizze / Bahnverbindung / Teilnehmerliste...). Selbstverständlich können Sie sich bereits vorher unverbindlich einen Platz im Seminar reservieren lassen. Senden Sie hierzu einfach eine an seminare@neue-assekuranz-gewerkschaft.de. Hinweise zur Abrechnung Die Abrechnung der Seminargebühren erfolgt direkt mit dem Arbeitgeber. Gleiches gilt für die im Hotel anfallenden Kosten. Sowohl die Übernachtung als auch die Kosten für die Verpflegung rechnen wir direkt mit Ihrem Arbeitgeber ab. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer zur Verfügung. 8
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