Multimediaelektroniker / Multimediaelektronikerin

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Multimediaelektroniker / Multimediaelektronikerin"

Transkript

1 Multimediaelektroniker / Multimediaelektronikerin Wegleitung für die Individuelle Produktivarbeit Individuelle Praktische Arbeit (IPA)

2 MultimediaelektronikerIn Wegleitung für die Individuelle Produktivarbeit Individuelle Praktische Arbeit Teil Experten Detailangaben Teil 1 Grundlagen und allgemeine Hinweise Wegleitung über individuelle praktische Arbeiten (IPA) an Lehrabschlussprüfungen (BBT) Teil 2 Verantwortungsbereich der zu prüfenden Person Teil 3 Verantwortungsbereich Lehrbetrieb / vorgesetzte Fachperson Aufgabenbeschreibung Teil 4 Verantwortungsbereich Experten Teil 5 Bewertungsblatt Hinweise zu Korrektur und Bewertung Bewertung durch vorgesetzte Fachperson Bewertung durch Experten Teil 6 Arbeitsjournal (Vorschlag) Teil 7 Expertenprotokoll (Vorschlag)

3 MultiMediaElektronikerIn Individuelle Produktivarbeit Detailangaben Lehrabschlussprüfung Kand. Nr. 1) Thema der Arbeit Schwerpunktausbildung Name Post Zustelladresse Mail Adresse Vorname Tel Nr. P: FAX Nr. P: Mobil Tel.: Tel Nr. G: FAX Nr. G: Mobil Tel.: zu prüfende Person Lehrbetrieb vorgesetzte Fachperson Experte 1) Experte 1) Schultag IPA-Vorgabezeit [Std.] IPA-Beginn geplant IPA-Ende geplant Besondere Abmachungen Datum Unterschrift Unterschrift vorgesetzte Fachperson Unterschrift der zu prüfenden Person 1) Wird durch die Prüfungskomission ausgefüllt Version 1.05 Seite 1 / 1

4 MultiMediaElektronikerIn Lehrabschlussprüfung Wegleitung Individuelle Produktivarbeit Grundlagen und allgemeine Hinweise Teil 1 Die Wegleitung gliedert sich in 7 Teilbereiche und richtet sich an folgende Adressaten: Gliederung Adressat Grundlagen und allgemeine Hinweise Teil 1 Alle Verantwortungsbereich der zu prüfenden Person Teil 2 zu prüfende Person Verantwortungsbereich Lehrbetrieb / vorgesetzte Fachperson Teil 3 vorgesetzte Fachperson Verantwortungsbereich Experten Teil 4 Experten Bewertungsgrundlagen Teil 5 vorgesetzte Fachperson / Experten Formular Arbeitsjournal Teil 6 zu prüfende Person / Experten Formular Expertenprotokoll Teil 7 vorgesetzte Fachperson / Experten I. Grundlagen Berufssbildungsgesetz vom Art und BBV Artikel Wegleitung über Individuelle Praktische Arbeiten (IPA) an Lehrabschlussprüfungen vom 27. August 2001, Herausgeber BBT Multimediaelektroniker / Multimediaelektronikerin Reglement für die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung vom 1. Februar 2000 Herausgeber Volkswirtschaftsdepartement Modellehrgang Multimediaelektroniker / Multimediaelektronikerin Ausgabe 2000 Herausgeber VSRT-Geschäftsstelle Modellehrplan Multimediaelektroniker / Multimediaelektronikerin Ausgabe 2000 Herausgeber VSRT-Geschäftsstelle II. Allgemeine Hinweise Grundsatz Prinzip Ausbildung Vertrauen und Kommunikation sind wichtige Voraussetzungen für das Gelingen einer individuellen Produktivarbeit Grundlage bildet die Wegleitung über individuelle praktische Arbeiten (IPA) an Lehrabschlussprüfungen welche diesem Dokument beiliegt. An Stelle der bisherigen Lehrabschlussprüfung stellt die zu prüfende Person ihre Fähigkeiten und Kompetenzen anhand einer individuellen Produktivarbeit unter Beweis. Diese wird grundsätzlich im letzten Semester der Lehrzeit ausgeführt. Die kantonale Prüfungsbehörde legt den Zeitraum der Ausführung fest. Die Aufgabe ist als Einzelarbeit und selbständig in der vorgegebenen Zeit zu lösen. Die grundlegenden Fertigkeiten werden mit dem neuen Beruf nach 2 Jahren an der Teilprüfung unter Beweis gestellt. Im dritten und vierten Lehrjahr erfolgt die Schwerpunktsausbildung gemäss Reglement in maximal 3 verschiedenen Gebieten des Hauptsortiments, angepasst auf die Haupttätigkeiten des Lehrbetriebs. Die zu prüfende Person bearbeitet an ihrem betrieblichen Arbeitsplatz mit den gewohnten Mitteln und Methoden einen Auftrag, ein Projekt oder klar abgegrenzte Teile eines Projektes mit praktischem Nutzen. Das heisst, während einer festge- Version 1.05 Seite 1 / 3

5 Wegleitung Individuelle Produktivarbeit Grundlagen und allgemeine Hinweise Teil 1 Chancen legten Zeitspanne werden die laufenden Arbeiten speziell beobachtet und bewertet. Am Schluss steht dem Lehrbetrieb ein Produkt für die weitere Verwendung zur Verfügung. Eine spezielle Lehrabschlussprüfungs-Vorbereitung erübrigt sich damit. Die individuelle Produktivarbeit ermöglicht in diesem neuen Beruf Lehrlinge überall dort im Betrieb einzusetzen, wo gelernte Berufsleute arbeiten. Die Prüfungsbestimmungen für die Abschlussarbeit schreiben vor, dass diese von praktischem Nutzen für den Lehrbetrieb sein muss. III. Vorbereitung Anmeldung Die kantonale Prüfungsbehörde informiert die Lehrbetriebe (vorgesetzte Fachperson) rechtzeitig über den Ablauf und die Formalitäten. Der Lehrbetrieb (vorgesetzte Fachperson) meldet seine zu prüfende Person rechtzeitig an. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung bestätigt die zu prüfende Person ihre Kenntnisnahme. Aufgabenstellung Die zum Zeitpunkt des Prüfungsverfahrens direkt vorgesetzte Fachperson formuliert die Aufgabenstellung und reicht diese, unter Angabe der Vorgabezeit sowie des geplanten Ausführungszeitpunktes der kantonalen Prüfungsbehörde fristgerecht zusammen mit der Anmeldung ein. Die Aufgabenstellung wird von der zu prüfenden Person mitunterzeichnet. Mit ihrer Unterschrift bezeugt die zu prüfende Person ihr Einverständnis zur Aufgabenstellung. Freigabe Anhand der Aufgabenstellung teilt die kantonale Prüfungsbehörde ein Expertenteam zu, welches die Aufgabenstellung prüft, eventuelle Differenzen mit der vorgesetzten Fachperson bereinigt, die Aufgabenstellung zurückweist oder frei gibt und den Starttermin festlegt. vorgegebene Prüfungsarbeit Auf schriftlichen Antrag des Lehrbetriebs an die kantonale Prüfungsbehörde kann die Abschlussarbeit nur in begründeten Ausnahmefällen als vorgegebene Prüfungsarbeit abgelegt werden. Die Durchführung der vorgegebenen Prüfungsarbeit ist Sache der Kantone. Die Prüfungsdauer beträgt gemäss Reglement rund 16 Stunden. Ein zentraler Prüfungsort für die ganze Schweiz (z.b. VSRT Berufsbildungszentrum Grenchen) wird empfohlen. IV. Durchführung und Bewertung Ausführung Die individuelle Produktivarbeit (Prüfungsaufgabe) ist durch die zu prüfende Person selbständig zu erarbeiten und in der vorgegebenen Zeit ( Std.) zu realisieren, zu dokumentieren und zu präsentieren. Die Erarbeitung wird durch die vorgesetzte Fachperson begleitet und betreut. Ohne gegenteilige Abmachung verbleibt die Prüfungsarbeit im Eigentum des Lehrbetriebes. Bewertung Die Korrektur und Bewertung der individuellen Produktivarbeit (Ausführung, Dokumentation) erfolgt durch die vorgesetzte Fachperson anhand der durch die kantonale Prüfungsbehörde festgelegten Bewertungskriterien. Das Expertenteam beurteilt die Präsentation und das Fachgespräch, stellt die Qualität der Beurteilung durch die vorgesetzte Fachperson sicher und verantwortet das Gesamtergebnis. Version 1.05 Seite 2 / 3

6 Wegleitung Individuelle Produktivarbeit Grundlagen und allgemeine Hinweise Teil 1 Experten und vorgesetzte Fachperson besprechen nach erfolgter Präsentation die Notengebung für die gesamte individuelle Produktivarbeit und ermitteln die Fachnote (Teil 5). Bei Uneinigkeit entscheidet die kantonale Prüfungsbehörde. Beurteilung, Qualitätssicherung Präsentation und Fachgespräch Expertenteam Einerseits wird die Tätigkeit der zu prüfenden Person während der vereinbarten Ausführungszeit durch die vorgesetzte Fachperson mitverfolgt und abschliessend beurteilt. Andererseits stellt ein Experte (Expertenteam) durch geeignete Begleitung des Projektes die Qualität der Beurteilung und das Einhalten der Rahmenbedingungen sicher. Nach Abschluss der Arbeit präsentiert die zu prüfende Person dem Expertenteam die Ausführung und das Ergebnis der Prüfungsarbeit und stellt sich in einem Fachgespräch projektbezogenen Fragen. Das Expertenteam prüft primär, wie weit der Wissensstand der zu prüfenden Person mit der ausgeführten Prüfungsarbeit übereinstimmt. Präsentation und Fachgespräch dauern zusammen maximal eine Stunde. Die vorgesetzte Fachperson kann bei diesem Prüfungsteil, im Einverständnis mit der zu prüfenden Person, beiwohnen; enthält sich aber jeglicher Einmischung. Die Zuteilung erfolgt durch die kantonale Prüfungsbehörde. BBT VSRT Glossar Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Verband Schweizerischer Radio- und Televisionsfachgeschäfte Verteiler: Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teil 4 Teil 5 Teil 6 Teil 7 zu prüfende Person X X X vorgesetzte Fachperson X X X X X Experten X X X X X X X Erarbeitet durch die Arbeitsgruppe individuelle Produktivarbeit für Multimediaelektroniker Herausgeber: Deutschschweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz, Luzern Version 1.05 Seite 3 / 3

7 Wegleitung über individuelle praktische Arbeiten (IPA) an Lehrabschlussprüfungen vom 27. August 2001 Ausgangslage Die laufenden Veränderungen in der Arbeitswelt, verbunden mit steigenden Ansprüchen an die Aufgabenerfüllung, können nur von gutausgebildeten Berufsleuten bewältigt werden. In einer zeitgemässen Berufsausbildung werden daher neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch berufsübergreifende Fähigkeiten (Schlüsselqualifikationen) vermittelt. Zusammen mit dem Grundauftrag erlauben berufsübergreifend vermittelte Fähigkeiten, dass sich Lehrlinge bereits während der Ausbildung über einen längeren Zeitraum mit anspruchsvollen Aufgabenstellungen in ihrem Beruf zielorientiert beschäftigen und solchermassen erworbene Kompetenzen in einem Prüfungsteil unter Beweis stellen. Individuelle praktische Arbeiten sind Teile von Lehrabschlussprüfungen, welche die betrieblichen Eigenheiten innerhalb eines Berufes oder Berufsfeldes mitberücksichtigen. 1 Allgemeines Art. 1 Grundlagen 1 Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie erlässt diesewegleitung gestützt auf die Artikel BBG und die Artikel 32 und 34 BBV. Die Wegleitung regelt das Prinzip und die Rahmenbedingungen für Berufe, in denen die massgebenden Bestimmungen des einzelnen Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung eine individuell auszuführende Prüfungsarbeit vorsehen. Als solche können individuelle Produktivarbeiten oder individuelle Projektarbeiten als Teile oder als Ganzes von Praktischen Arbeiten verstanden werden. 2 Es ist den Berufsverbänden freigestellt, auf der Grundlage dieser Wegleitung ergänzende Regelungen, insbesondere zur Dokumentation und zu Unterlagen für die Beurteilung und Notengebung, zu erlassen. Art. 2 Prüfungsprinzip 1 Die zu prüfende Person bearbeitet an ihrem betrieblichen Arbeitsplatz mit den gewohnten Mitteln und Methoden einen Auftrag, ein Projekt oder klar abgegrenzte Teile eines Projektes mit praktischem Nutzen. Das heisst, während einer festgelegten Zeitspanne werden die laufenden Arbeiten speziell beobachtet und beurteilt. 2 Die zum Zeitpunkt des Prüfungsverfahrens direkt vorgesetzte Fachperson formuliert die Aufgabenstellung und reicht diese, unter Angabe der veranschlagten Vorgabezeit sowie des geplanten Ausführungszeitpunkts der Prüfungsbehörde fristgerecht ein. Die Aufgabenstellung wird von der zu prüfenden Person mitunterzeichnet. Mit ihrer Unterschrift bezeugt die zu prüfende Person ihr Einverständnis zur Aufgabenstellung. 3 Mindestens ein von der Prüfungsbehörde eingesetztes Mitglied des Expertenteams prüft die Reglementskonformität der Aufgabenstellung. Es gibt die Ausführung frei oder weist sie zur Bereinigung zurück. G\gru\GA_Vollzug\Wegleitung IPA d Erlass doc

8 4 Die vorgesetzte Fachperson beurteilt die Prüfungsarbeit einschliesslich der Dokumentation. 5 Die zu prüfende Person präsentiert dem Expertenteam die Ausführung und das Ergebnis der Prüfungsarbeit und stellt sich in einem Fachgespräch projektbezogenen Fragen. 6 Das Expertenteam beurteilt die Präsentation und das Fachgespräch, stellt die Qualität der Beurteilung durch die vorgesetzte Fachperson sicher und verantwortet das Gesamtergebnis. 2 Rahmenbedingungen Art. 3 Zeitrahmen und Ablauf 1 Die Prüfungsarbeit wird grundsätzlich im letzten Semester der Lehrzeit ausgeführt. Die Prüfungsbehörde legt den Zeitraum der Ausführung fest. 2 Das im Auftrag der zuständigen Prüfungsbehörde eingesetzte Mitglied des Expertenteams vereinbart mit der vorgesetzten Fachperson den Zeitpunkt der Arbeitsausführung. 3 Die Prüfungsarbeit wird in der von der vorgesetzten Fachperson vorgeschlagenen Vorgabezeit ausgeführt und abgeschlossen. Wird der Zeitaufwand falsch eingeschätzt, einigen sich die vorgesetzte Fachperson und das zugewiesene Mitglied des Expertenteams über den Abbruchzeitpunkt der Prüfungsarbeit. Die reglementarisch festgelegte, maximale Prüfungszeit darf nicht überschritten werden. Art. 4 Aufgabenstellung 1 Die zu prüfende Person löst eine Aufgabe aus dem normalen Aufgabenspektrum ihres derzeitigen Arbeitsgebietes. Die Aufgabe entspricht den reglementarischen Anforderungen des entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsreglements bzw. Modelllehrgangs. 2 Aufgabenstellung, Zielsetzung und erwartete Resultate sind eindeutig beschrieben und überprüfbar. Der Lösungsweg bleibt möglichst offen. 3 Seriearbeit bzw. das Aneinanderreihen gleicher Arbeitsabläufe zur Erreichung der minimal angesetzten Vorgabezeit, bleibt grundsätzlich ausgeschlossen. 4 Die Aufgabe soll mit den gängigen Mitteln und Methoden gelöst werden, welche die zu prüfende Person im Verlaufe der Lehre kennengelernt und angewandt hat. Der Einsatz neuer Mittel und Methoden und das damit verbundene Einarbeiten ist in vertretbarem Rahmen möglich. Art. 5 Durchführung 1 Die Aufgabe wird grundsätzlich als Einzelarbeit und weitgehend selbständig gelöst. Teamarbeit ist zulässig, sofern es Teile der Arbeit erlauben, auch die Leistung jedes einzelnen Teammitglieds zu beurteilen. 2 Die zu prüfende Person führt ein Arbeitsjournal. Sie dokumentiert darin täglich das Vorgehen, den Stand der Prüfungsarbeit, sämtliche fremde Hilfestellungen und besondere Vorkommnisse wie z.b. Änderungen der Aufgabenstellung, Arbeitsunterbrüche, organisator ische Probleme, Abweichungen von der Soll-Planung. 2

9 3 Mindestens ein Mitglied des Expertenteams begleitet die Ausführung der Prüfungsarbeit stichprobenweise und hält seine Beobachtungen schriftlich fest. Der Zutritt zum Prüfungsort während der Ausführung bleibt dem Expertenteam garantiert. 4 Der Besuch des beruflichen Unterrichts während der Prüfungsarbeit muss gewährleistet sein. Abweichungen regelt die kantonale Behörde. 5 Die zu prüfende Person dokumentiert die Arbeit. Ausführung und Form der Dokumentation entsprechen der Usanz des Unternehmens bzw. der Branche. Die Erstellung der Dokumentation ist Bestandteil der Prüfungsarbeit. Die Dokumentation wird durch die vorgesetzte Fachperson beurteilt und an das Expertenteam zur Vorbereitung des Fachgesprächs weitergeleitet. 6 Die Dokumentation umfasst minimal die Aufgabenstellung, die Planung der Prüfungsarbeit, das Arbeitsjournal und jene Unterlagen, welche für die Nachvollziehbarkeit der Ausführung unentbehrlich sind wie z.b. Schemas, Zeichnungen, Programme, Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel, Prüfund Testresultate. Art. 6 Abschluss und Beurteilungsverfahren 1 Die vorgesetzte Fachperson beurteilt die Ausführung und das Resultat der Prüfungsarbeit und schlägt die Notengebung nach gültigen Standards vor. Sie beurteilt die Leistung, die fachliche Richtigkeit und berufsübergreifende Fähigkeiten wie z.b. Arbeitsmethodik, Arbeitssicherheit, Selbstständigkeit sowie die Dokumentation. 2 Die Beurteilung der Prüfungsarbeit richtet sich nach dem für den Beruf massgebenden Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung. Die Beurteilungskriterien, deren Gewichtung sowie die Zuständigkeiten zur Beurteilung der einzelnen Kriterien werden nach Notengebung gemäss Reglement berufsspezifisch durch den zuständigen Berufsverband festgelegt. 3 Mindestens ein Mitglied des Expertenteams überprüft die durch die vorgesetzte Fachperson vorgenommene Beurteilung der Prüfungsarbeit und die Plausibilität der vorgeschlagenen Note. 4 Das Expertenteam beurteilt die Präsentation und das Fachgespräch. Die zu prüfende Person präsentiert die Prüfungsarbeit dem Expertenteam und stellt sich projektbezogenen Fragen. Präsentation und Fachgespräch dauern zusammen höchstens eine Stunde. Das Expertenteam prüft primär, wieweit der Wissensstand der zu prüfenden Person mit der ausgeführten Prüfungsarbeit übereinstimmt. Es vermeidet Fragen zu allgemeinen Berufskenntnissen und beurteilt insbesondere Fachkompetenzen und Kommunikationsfähigkeit. Die vorgesetzte Fachperson kann diesem Prüfungsteil im Einverständnis mit der zu prüfenden Person beiwohnen, enthält sich jedoch jeglicher Einmischung. 5 Das Expertenteam und die vorgesetzte Fachperson einigen sich nach Vorliegen des Notenvorschlags für die ausgeführte Prüfungsarbeit über die Notengebung. Diese Bereinigung erfolgt nach Präsentation und Fachgespräch. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die von der kantonalen Behörde bezeichnete Prüfungsinstanz. 6 Die Aufbewahrung der Prüfungsakten richtet sich nach kantonalem Recht. 7 Ohne gegenteilige Abmachung verbleibt die Prüfungsarbeit im Eigentum des Lehrbetriebs. 3

10 3 Schlussbestimmungen Art. 7 Aufhebung bisherigen Rechts Es werden aufgehoben: a) die Wegleitung des BBT vom 5. Februar 1998 für individuelle Produktivarbeiten an Lehrabschlussprüfungen b) die Wegleitung des BIGA vom 31. Oktober 1997 zum Reglement vom 31. März 1994 über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung der Informatiker. Art. 8 Inkrafttreten Diese Wegleitung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Die Kantone vollziehen die sich daraus ergebenden Massnahmen. Bern, 27. August 2001 Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Der Direktor: Eric Fumeaux 4

11 MultiMediaElektronikerIn Lehrabschlussprüfung Wegleitung Individuelle Produktivarbeit Verantwortungsbereich der zu prüfenden Person Teil 2 Aufgabenbearbeitung, Dokumentation und Präsentation der Arbeit. I. Durchführung Ausführung Die Prüfungsarbeit ist als Einzelarbeit in der von der vorgesetzten Fachperson vorgeschlagenen Vorgabezeit und im vereinbarten Zeitraum auszuführen und abzuschliessen. Vorgabezeit Die Vorgabezeit von Std. (inkl. Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch) muss auf jeden Fall eingehalten werden. Zeitprobleme sind mit der vorgesetzten Fachperson rechtzeitig zu besprechen. Diese legt das weitere Vorgehen zusammen mit dem Experten fest. Arbeitsjournal Die zu prüfende Person hat ein Arbeitsjournal zu führen, indem sie folgendes protokolliert: täglich ausgeführte Arbeiten (Datum, Zeit von...bis, total Aufwand) Probleme, Friktionen und deren Lösung visieren des Arbeitsjournals durch die vorgesetzte Fachperson. nach Bedarf Besondere Vorkommnisse wie unvorhergesehene Probleme, veränderte Rahmenbedingungen, notwendige Änderung der Aufgabenstellung, geordneter Abbruch der Arbeit infolge Zeitüberschreitung. Die besonderen Vorkommnisse sind jeweils zu begründen. Hilfeleistungen aller Art inkl. Angabe der unterstützenden Person(en) Besuche von Experten; inkl. Unterschrift des Experten verlangen. Die Musterbeilage des Arbeitsjournals kann als Hilfsmittel verwendet werden. II. Beurteilung Beurteilung Die Beurteilung der individuellen Produktivarbeit erfolgt anhand der zum vereinbarten Zeitpunkt abgelieferten Arbeit und Dokumentation. Beurteilungskriterien I. Ausführung Fachliche Richtigkeit Berufsübergreifende Fähigkeiten II. Dokumentation Vollständigkeit Übersichtlichkeit Fachterminologie Nachvollziehbarkeit Die Dokumentation muss alle Unterlagen enthalten, damit die Nachvollziehbarkeit der Arbeit für eine Drittperson sichergestellt ist. Die Texte sind fachlich und sprachlich korrekt abzufassen und möglichst durch aussagekräftige Illustrationen zu ergänzen. Version 1.05 Seite 1 / 2

12 Wegleitung Individuelle Produktivarbeit Verantwortungsbereich der zu prüfenden Person Teil 2 III. Präsentation und Fachgespräch Präsentation Fachgespräch III. Dokumentation Aufbau Die Dokumentation umfasst minimal die Aufgabenstellung, die Planung der Prüfungsarbeit, das Arbeitsjournal und jene Unterlagen, welche für die Nachvollziehbarkeit der Ausführung unentbehrlich sind, wie z.b. Schemas, Zeichnungen, Programme, Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel, Prüfungs- und Testresultate. Die Vorgehensweise bei der Bearbeitung muss anhand der Dokumentation klar nachvollziehbar sein. Ausführung und Gestaltung Form und Ausführung richten sich nach den Ausbildungsprogrammen der Berufsschulen. Bestehen in der Firma interne Richtlinien über die Form der Dokumentation, so ist dieses in der Aufgabenstellung zu vermerken. Was ohnehin in EDV-Form vorliegt, ist in dieser Form weiter zu verwenden. Selbsterstellte Dokumente können in gut lesbarer Handschrift ausgeführt werden. EDV unterstützte Dokumenterstellung ist zulässig, wird in der Bewertung aber nicht speziell honoriert. Jedes von der zu prüfenden Person selbst erstellte oder bearbeitete Dokument ist mit Name, Vorname, Kandidatennummer und Erstellungsdatum zu versehen. Am Anfang der Dokumentation ist eine kurze, einleitende Zusammenfassung enthalten, welche den Leser über den zu erwartenden Inhalt informiert. Abgabe Die Dokumentation (in Papierform) ist in 2-facher Ausführung (Original und 1 Kopie) termingerecht der vorgesetzten Fachperson abzuliefern. Version 1.05 Seite 2 / 2

13 MultiMediaElektronikerIn Lehrabschlussprüfung Wegleitung Individuelle Produktivarbeit Verantwortungsbereich Lehrbetrieb/vorgesetzte Fachperson Teil 3 Aufgaben und Pflichten I. Vorbereitung Anmeldung; Für die rechtzeitige Anmeldung ist der Lehrbetrieb bzw. die vorgesetzte Fachperson verantwortlich. Die Anmeldung hat mit dem Anmeldeformular (Beilage) zu er- Eingabetermin folgen. Darauf sind insbesondere die Tage zu vermerken, während der die zu prüfende Person an der Berufsschule weilt. Mit der Anmeldung ist die Aufgabenumschreibung für die individuelle Produktivarbeit gemäss Vorgabe der kantonalen Prüfungsbehörde einzureichen. Anmeldung und Aufgabenumschreibung sind von der vorgesetzten Fachperson und der zu prüfenden Person zu unterzeichnen. Mit der Unterschrift bezeugt die zu prüfende Person, ihr Einverständnis zur Aufgabenstellung. Ausrichtung mögliche Tätigkeitsgebiete gem. Ausbildungsreglement S. 4 mögliche Schwerpunkte gem. Modell- Lehrgang Aufgabenstellung Die individuelle Produktivarbeit hat in einem Tätigkeitsgebiet der Schwerpunktausbildung zu erfolgen und soll sich schwergewichtig auf das Hauptsortiment beziehen. Die Aufgabe hat den reglementarischen Anforderungen des Ausbildungs- und Prüfungsreglementes bzw. Modelllehrgangs zu entsprechen. (3 Schwerpunktausbildung Modell-Lehrgang VSRT S 14) Audio-, Video- und Kommunikationsgeräte Empfangs- und Verteilanlagen von Signalen Daten- und Kommunikationsnetze Computer-Soft- und Hardware (Heim-Büro-Bereich) Überwachungsanlagen Installation von Empfangs- und/oder Verteilanlagen von Video- und Audiosignalen. Installation von Daten- und Kommunikationsnetzen im Home Office-Bereich. Reparatur und Wartung von Geräten des Hauptsortimentes. Wartung und Reparatur von Kommunikationsgeräten. Installieren, konfigurieren und updaten von PC Soft- und Hardware. Einbau von Audio-, Video- und Kommunikationsgeräten in Fahrzeugen. Installation und Reparatur von Überwachungsanlagen. Der Lehrbetrieb bzw. die vorgesetzte Fachperson ist für die Ausformulierung der Aufgabenstellung und deren Einreichung an die kantonale Prüfungsbehörde verantwortlich. Die Aufgabenstellung gibt Auskunft über die Ausgangslage, wichtige Rahmenbedingungen, die von der zu prüfenden Person auszuführenden Teilarbeiten, das erwartete Schlussresultat und die zur Verfügung stehende Zeit. Aufgabenstellung, Zielsetzung und erwartete Resultate sind eindeutig beschrieben und überprüfbar. Der Lösungsweg bleibt möglichst offen. Seriearbeit bzw. das Aneinanderreihen gleicher Arbeitsabläufe zur Erreichung der minimal angesetzten Vorgabezeit, bleibt grundsätzlich ausgeschlossen. Die Missachtung dieser Regel führt zur Rückweisung der ganzen Arbeit. Version 1.05 Seite 1 / 4

14 Wegleitung Individuelle Produktivarbeit Verantwortungsbereich Lehrbetrieb / vorgesetzte Fachperson Teil 3 Vorgabezeit; geplanter Beginn; Endtermin Die Lehrfirma bzw. die vorgesetzte Fachperson vermerkt auf der Anmeldung den geplanten Beginn, den notwendigen Zeitraum für die Ausführung der Arbeit (Vorgabezeit und Zeitfenster), sowie den Endtermin. Die Vorgabezeit umfasst alle Aufwendungen für die Erarbeitung, die Dokumentation und die Präsentation der individuellen Produktivarbeit. Die Vorgabezeit beruht auf Schätzungen und Erfahrungen. Es ist die Zeit, welche ein gelernter, durchschnittlicher Fachmann zur Bewältigung dieser Aufgabe benötigen würde. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die zu prüfende Person auch während dieser Zeit den Unterricht an der Berufsschule zu besuchen hat. Für das Einhalten der Vorgabezeit und weiterer Vereinbarungen ist die vorgesetzte Fachperson verantwortlich. Dokumentation siehe Teil 2 Dokumentation der individuellen Produktivarbeit; Beurteilungskriterien Infrastruktur Die Aufgabe soll mit den gängigen Mitteln und Methoden gelöst werden, welche die zu prüfende Person im Verlaufe der Lehre kennengelernt und angewandt hat. Der Einsatz neuer Mittel und Methoden und das damit verbundene Einarbeiten ist in vertretbarem Rahmen möglich. Die besonderen Werkzeuge, Einrichtungen und Hilfsmittel, welche der zu prüfenden Person zur Verfügung stehen, sind aufzuführen. Verlangt die Aufgabe, dass sich die zu prüfende Person in ein besonderes Teilgebiet einarbeiten muss, so ist dies bei der Eingabe der Arbeit entsprechend festzuhalten. Individuelle Produktivarbeit oder vorgegebene Prüfungsarbeit Eine vorgegebene Prüfungsarbeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Lehrbetrieb bzw. die vorgesetzte Fachperson hat die Teilnahme an der vorgegebenen Prüfungsarbeit bei der kantonalen Prüfungsbehörde rechtzeitig schriftlich zu beantragen und zu begründen. II. Durchführung Arbeitsjournal Die seriöse Führung des Arbeitsjournals und die tägliche Visierung durch die vorgesetzte Fachperson dokumentieren den Projektverlauf, dienen als Grundlage zur Analyse bei Problemen und sind Bestandteil der Resultatbewertung. Zeitabweichung, Unterbrechung Ist eine grössere Zeitabweichung (> 10%) während der Arbeit erkennbar, ist diese im Arbeitsjournal festzuhalten und die mögliche Ursache kurz zu umschreiben. Die vorgesetzte Fachperson visiert den Eintrag im Arbeitsjournal und orientiert zwingend einen Experten. Bei der individuellen Produktivarbeit handelt es sich um eine andere Form der Lehrabschlussprüfung. Unterbrechungen sind nur in zwingenden Fällen und mit Bewilligung eines Prüfungsexperten zulässig. Zutritt für Experten Die vorgesetzte Fachperson sorgt dafür, dass der Zutritt zum Prüfungsort für Experten im Rahmen der Arbeitszeiten jederzeit und unangekündigt gewährleistet ist. Version 1.05 Seite 2 / 4

15 Wegleitung Individuelle Produktivarbeit Verantwortungsbereich Lehrbetrieb / vorgesetzte Fachperson Teil 3 Abschluss der Arbeit Die gemäss Reglement zulässige Dauer von Std. bzw. die vereinbarte Ausführungszeit (inkl. Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch) muss auf jeden Fall eingehalten werden. Das Fachgespräch ist integrierter Bestandteil und gehört zur Ausführungszeit. Abbruch der Arbeit Notfalls erfolgt ein geordneter Abbruch der Prüfungsarbeit nach Absprache zwischen der vorgesetzten Fachperson und dem Experten. Die Arbeit und die Dokumentation sind dabei termingerecht auf einen Stand zu bringen, der trotzdem eine möglichst zuverlässige Beurteilung ermöglicht. Abgabe der Dokumentation Die vorgesetzte Fachperson ist verantwortlich für den termingerechten Einzug der Arbeit und der schriftlichen Dokumentation (Original und 1 Kopie). III. Bewertung Korrektur und Bewertung Die vorgesetzte Fachperson korrigiert und bewertet Ausführung und Dokumentation der Arbeit [Vorschlag gemäss Teil 5; Bewertung durch die vorgesetzte Fachperson]. Alle Korrekturen sind im Originalexemplar deutlich zu markieren. Bis zum Zeitpunkt der Präsentation muss die Korrektur und die Bewertung abgeschlossen sein. Bei der Beurteilung wird zwischen berufsübergreifenden Fähigkeiten (Prozessbewertung) und fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten (Resultatbewertung) unterschieden. berufsübergreifende Fähigkeiten Die berufsübergreifenden Fähigkeiten umfassen alle Kriterien, welche hauptsächlich während der Bearbeitung der Aufgabe beurteilt werden können. Die Bewertung erfolgt durch die vorgesetzte Fachperson. fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten Die fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten umfassen alles, was nach Abschluss der Arbeit vorliegt und auch von einem während der Erarbeitung nicht anwesenden Fachmann (Experten) beurteilt werden könnte. Die in der Aufgabenstellung festgehaltene Vorgabezeit beruht auf einer Schätzung. Das Nichteinhalten der Vorgabezeit darf deshalb nicht automatisch zu einer schlechteren Beurteilung der zu prüfenden Person führen. Notengebung Die vorgesetzte Fachperson ermittelt anhand der Bewertungskriterien die Note für die individuelle Produktivarbeit. Sie begründet in einem Gespräch mit den Experten ihre Notengebung. Die Experten überprüfen dabei die formale Richtigkeit der Bewertung durch die vorgesetzte Fachperson. Die Experten haben das Recht, entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe und den vorliegenden Lösungen einzelne Teilnoten zu korrigieren. Uneinigkeit Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die kantonale Prüfungsbehörde. Diese kann einen externen Fachexperten zur Bewertung beiziehen. Version 1.05 Seite 3 / 4

16 Wegleitung Individuelle Produktivarbeit Verantwortungsbereich Lehrbetrieb / vorgesetzte Fachperson Teil 3 korrigierte Dokumentation; Klassifizierung Die korrigierte Originaldokumentation ist vertraulich zu behandeln, unter Verschluss zu halten und nach der Korrektur unverzüglich dem Experten zuzustellen. Sie bleibt im Besitze der kantonalen Prüfungsbehörde. Der zu prüfenden Person darf kein Einblick in die Bewertung der Arbeit gewährt werden. Kopie der Dokumentation und Prüfungsarbeit Die praktische Arbeit und eine Kopie der Dokumentation bleiben im Lehrbetrieb und dürfen nach Freigabe durch die kantonale Prüfungsbehörde weiter verwendet werden. Ohne gegenteilige Abmachung verbleibt die Prüfungsarbeit im Eigentum des Lehrbetriebs. Präsentation und Fachgespräch Präsentation und Fachgespräch finden möglichst rasch nach Abschluss und Korrektur der Arbeit in Absprache mit den Experten im Lehrbetrieb statt. Die Form der Präsentation ist grundsätzlich frei. Die Vorgehensweise für die Präsentation ist mit dem Experten rechtzeitig abzusprechen. Die vorgesetzte Fachperson kann bei diesem Prüfungsteil im Einverständnis mit der zu prüfenden Person beiwohnen, enthält sich aber jeglicher Einmischung. Version 1.05 Seite 4 / 4

17 MultiMediaElektronikerIn Lehrabschlussprüfung Wegleitung Individuelle Produktivarbeit Aufgabenbeschreibung [Grundlagen siehe Wegleitung Teil 3] Die Aufgabenbeschreibung umfasst - das Thema der Arbeit - Angaben zur Schwerpunktsausbildung - das Ziel / die Ziele der Arbeit - die Beschreibung des Endproduktes - Angaben über die praktische Bedeutung / Anwendung des Endproduktes - besondere Angaben Präzisierte Angaben zu den Teilbereichen 1 Thema der Arbeit Gibt klare Hinweise zum Inhalt. 2 Schwerpunktsausbildung Welchem Bereich der Schwerpunktsausbildung kann diese Arbeit zugeordnet werden? 3 Ziel der Arbeit Welches Ziel, welche Ziele sollen mit dieser Arbeit erreicht werden? In welchem Zeitumfang ist die Arbeit zu realisieren? 4 Endprodukt Welche messbaren, technischen Spezifikationen hat das Endprodukt zu erfüllen? In welchem technischen Zusammenhang ist diese Arbeit zu betrachten? Welche Schnittstellen sind gegeben und einzuhalten? Welche Teilbereiche sind in der Dokumentation enthalten, welche nicht? 5 Praktische Bedeutung / Anwendung des Endproduktes Worin liegt für die Firma / die Kundin der praktische Nutzen dieser Arbeit? Welche Vorteile bringt das Endprodukt für den Anwender / Nutzer? 6 Besondere Angaben Welche besondere Infrastruktur, Fähigkeit, Leistung etc. ist für diese Arbeit zusätzlich notwendig? Wo liegen nach jetzigem Stand die Schwierigkeiten / Risiken für die Ausführung dieser Arbeit? 7 Formelles Die Aufgabenbeschreibung ist von der vorgesetzten Fachperson und der zu prüfenden Person zu unterzeichnen. Version 1.05 Seite 1 / 1

18 MultiMediaElektronikerIn Lehrabschlussprüfung Wegleitung Individuelle Produktivarbeit Verantwortungsbereich Experten Teil 4 Aufgaben und Pflichten bei der Durchführung I. Prüfung und Freigabe Prüfung der Aufgabenstellung Freigabekriterien Mindestens ein von der kantonalen Prüfungsbehörde eingesetztes Mitglied des Expertenteams prüft die Reglementskonformität der Aufgabenstellung. Mögliche Kontrollpunkte: Bezieht sich die Aufgabenstellung auf Inhalte des zum Zeitpunkt der Prüfung belegten Tätigkeitsgebietes und handelt es sich um eine Schwerpunktsausbildung? Bewegt sich die Vorgabezeit im Rahmen Stunden (inkl. Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch)? Sind die Vorgabezeiten realistisch? Sind Ausgangslage, Rahmenbedingungen, erwartetes Schlussresultat und zur Verfügung stehende Zeit festgelegt? Sind Zielsetzung und erwartete Resultate eindeutig und überprüfbar? Sind die Zielsetzungen für die zu prüfende Person stufengerecht? Welche Vorarbeiten sind notwendig und sind diese schriftlich festgehalten? Handelt es sich um eine Einzelarbeit? (Teamarbeiten sind nur in Einzelfällen möglich) Ist sichergestellt, dass es sich nicht um eine Seriearbeit handelt? Freigabe Sind alle Kriterien überprüft und erfüllt, visiert mindestens ein Experte die eingereichten Unterlagen und gibt die Arbeit frei. Überarbeitung Sind einzelne Kriterien nicht erfüllt, so nimmt ein Experte Rücksprache mit der vorgesetzten Fachperson. Anpassungen können unter Mithilfe der Experten vorgenommen werden. Rückweisung Ist die Überarbeitung der Aufgabenstellung nicht möglich, weist das Expertenteam diese zurück. Der Lehrbetrieb bzw. die vorgesetzte Fachperson hat die Möglichkeit fristgerecht eine neue Aufgabenstellung einzureichen. II. Qualitätskontrolle Expertenbesuche Es sind grundsätzlich 2-3 Besuche vorgesehen. Ein erster Besuch zu Beginn, ein zweiter während und ein dritter am Schluss (Präsentation und Fachgespräch) der Prüfung. Mindestens ein Besuch findet unangekündigt statt. Expertenbesuche dienen in der Regel der Qualitätskontrolle. Mindestens ein Mitglied des Expertenteams begleitet die Ausführung der Prüfungsarbeit stichprobenweise und hält die Beobachtungen schriftlich fest. In Ausnahmefällen sind zusätzliche Besuche, nach Absprache mit dem Chefexperten, möglich. Die Weisungen der kantonalen Prüfungsbehörde betreffend den Besuchen sind zu befolgen. Der Zutritt zum Prüfungsort muss für die Experten im Rahmen der Arbeitszeiten jederzeit ohne Vorankündigung gewährleistet sein. Abweichende Arbeitszeiten sind auf der Anmeldung unter besondere Abmachungen festgehalten. Beim Besuch visiert der Experte seine Anwesenheit im Arbeitsjournal der zu prüfenden Person. Version 1.05 Seite 1 / 3

19 Wegleitung Individuelle Produktivarbeit Verantwortungsbereich Experten Teil 4 Qualitätssicherung Für die Qualitätssicherung wesentlich sind: die Überprüfung und Freigabe der individuellen Produktivarbeit die Beratung der vorgesetzten Fachperson (Durchführung, Notengebung,...) die Stichprobenkontrolle (Besuche) vor Ort die Führung des Arbeitsjournal täglich nachgeführt und visiert die Überprüfung der Notengebung der vorgesetzten Fachperson durch einen Experten die Einhaltung der vereinbarten Ausführungszeit die Präsentation der Arbeit vor dem Expertenteam die Zusammenfassung der Noten und die Berechnung der Schlussnote. Abschluss der Arbeit Die gemäss Reglement zulässige Dauer von Stunden bzw. die vereinbarte Ausführungszeit (inkl. Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch) muss auf jeden Fall eingehalten werden. Abbruch der Arbeit Notfalls erfolgt ein geordneter Abbruch der Prüfungsarbeit nach Absprache der vorgesetzten Fachperson mit dem Experten. Die Arbeit und die Dokumentation sind dabei termingerecht auf einen Stand zu bringen, der eine möglichst zuverlässige Beurteilung ermöglicht. Dokumentation: Klassifizierung; Aufbewahrung; Vernichtung Die korrigierte Originaldokumentation ist vertraulich zu behandeln und unter Verschluss zu halten. Sie bleibt im Besitze der kantonalen Prüfungsbehörde und muss gemäss den geltenden Bestimmungen von der kantonalen Prüfungsbehörde aufbewahrt bzw. vernichtet werden. III. Präsentation und Fachgespräch Zeitpunkt Präsentation und Fachgespräch finden möglichst rasch nach Abschluss und Korrektur der Arbeit in Absprache mit den Experten statt. Die Form der Präsentation ist grundsätzlich frei. Ablauf Es sind zwei Vorgehensweisen möglich: Zuerst eine nicht unterbrochene Präsentation und anschliessend das Fachgespräch. Präsentation durch Zwischenfragen unterbrechen. Das Expertenteam legt auf jeden Fall vor Beginn der Präsentation den Ablauf definitiv fest. Prüfkriterien Das Expertenteam beurteilt die Präsentation und das Fachgespräch. Präsentation und Fachgespräch dauern zusammen höchstens eine Stunde. Das Expertenteam prüft primär, wie weit der Wissensstand der zu prüfenden Person mit der ausgeführten Prüfungsarbeit übereinstimmt. Es vermeidet Fragen zu allgemeinen Berufskenntnissen und beurteilt insbesondere Fachkompetenz und Kommunikationsfähigkeit. Version 1.05 Seite 2 / 3

20 Wegleitung Individuelle Produktivarbeit Verantwortungsbereich Experten Teil 4 IV. Überprüfung, Bewertung und Notengebung Bewertung berufsübergreifender Fähigkeiten Die berufsübergreifenden Fähigkeiten umfassen alle Kriterien, welche hauptsächlich während der Bearbeitung der Aufgabe beurteilt werden können. Die Bewertung erfolgt deshalb durch die vorgesetzte Fachperson. Bewertung fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten Bewertungskriterien Kontrolle der Bewertungskriterien Bewertung Präsentation, Fachgespräch Notengebung; Schlussnote Die fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten umfassen alles, was nach Abschluss der Arbeit vorliegt und auch von einem während der Erarbeitung nicht anwesenden Fachmann (Experten) beurteilt werden könnte. Die Resultatbewertung erfolgt durch die vorgesetzte Fachperson. I. Ausführung Fachliche Richtigkeit Berufsübergreifende Fähigkeiten II. Dokumentation - Vollständigkeit - Übersichtlichkeit - Fachterminologie - Nachvollziehbarkeit Mindestens ein Mitglied des Expertenteams überprüft die durch die vorgesetzte Fachperson vorgenommene Beurteilung der Prüfungsarbeit und die Plausibilität der vorgeschlagenen Note. Kontrollpunkte: - Erfolgte die Notengebung durch die vorgesetzte Fachperson gemäss den Vorgaben der kantonalen Prüfungsbehörde? - Erfolgte die Bewertung korrekt gemäss Vorgabe Bewertung durch die vorgesetzte Fachperson? - Sind die Bewertungen schriftlich begründet / erklärt? - Ist die Bewertung von der vorgesetzten Fachperson unterzeichnet? Die Notengebung für die Präsentation und das Fachgespräch erfolgt ausschliesslich durch das Expertenteam. Das Expertenteam und die vorgesetzte Fachperson einigen sich nach Vorliegen des Notenvorschlags für die ausgeführte Arbeit, Präsentation und Fachgespräch über die Notengebung. Die vorgesetzte Fachperson begründet im Gespräch mit den Experten seine Notengebung. Sie überprüfen die formale Richtigkeit der Bewertung. Sie haben das Recht, entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe und den vorliegenden Lösungen einzelne Teilnoten zu korrigieren. Anschliessend wird von den Experten das Bewertungsblatt individuelle Produktivarbeit ausgefüllt und die Schlussnote berechnet. Uneinigkeit Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die kantonale Prüfungsbehörde. Diese kann einen externen Fachexperten zur Bewertung beiziehen. Freigabe der Dokumentation Über die Freigabe der individuellen Produktivarbeit für die weitere Verwendung entscheidet die kantonale Prüfungsbehörde. Version 1.05 Seite 3 / 3

21 MultiMediaElektronikerIn Lehrabschlussprüfung Individuelle Produktivarbeit Bewertungsblatt Teil 5 zu prüfende Person Titel der Arbeit Name Vorname Kand. Nr. Name Vorname Tel Nr. P: Tel Nr. G: Lehrbetrieb vorgesetzte Fachperson Experte Experte Zusammenfassung Punkte Maximal erreichbare Punkte: 100 I. Ausführung --- Fachliche Richtigkeit 1) Berufsübergreifende Fähigkeiten 1) II. Dokumentation --- Vollständigkeit 1) Übersichtlichkeit 1) Nachvollziehbarkeit 1) Fachterminologie 1) III. Präsentation und Fachgespräch --- Präsentation 2) Fachgespräch 2) Notenberechnung: 5* PunkteTotal Note = auf 0,5 Notenpunkte gerundet --- Note: Punkte Total Datum Unterschrift Unterschrift vorgesetzte Fachperson Unterschrift Experten Unterschrift Chefexperte 1) 2) Bewertung durch Fachvorgesetzten Bewertung durch Experten Version Seite 1 / 5

22 MultiMediaElektronikerIn Individuelle Produktivarbeit Lehrabschlussprüfung Hinweise zu Korrektur und Bewertung Teil 5 Abschluss der Arbeit Die zu prüfende Person übergibt der vorgesetzten Fachperson die Dokumentation in zweifacher Ausführung (Original und 1 Kopie). Das Original wird von der vorgesetzten Fachperson korrigiert und den Experten übergeben. Verantwortlichkeiten; Notengebung Vorgesetzte Fachperson und Experten nehmen die Notengebung gemeinsam vor. Die vorgesetzte Fachperson begründet im Gespräch mit den Experten ihre Notengebung. Die Experten überprüfen die formale Richtigkeit der Bewertung. Sie haben das Recht, entsprechend dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe und den vorliegenden Lösungen, einzelne Teilnoten zu korrigieren. Prinzip der Bewertung Die vorgesetzte Fachperson beurteilt die Ausführung der Arbeit nach fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten sowie berufsübergreifenden Fähigkeiten die Dokumentation nach: Vollständigkeit, Übersichtlichkeit, Fachterminologie und Nachvollziehbarkeit. Der Experte (Expertenteam) beurteilt die Präsentation und das Fachgespräch Wichtige Angaben zur Bewertung werden unter Begründung / Erklärung aufgeführt. Gewichtung der Bewertung Damit die volle Notenskala ausgenutzt werden kann, wird die Notengebung durch ein Punktesystem ermittelt und gewichtet. Gewichtung der Bewertung: Anteil Verantwortlichkeit I. Ausführung 40 % vorgesetzte Fachperson II. Dokumentation 25 % vorgesetzte Fachperson III. Präsentation und Fachgespräch 35 % Experten Hilfestellungen Unterstützung und Hilfeleistungen durch die vorgesetzte Fachperson und Drittpersonen werden in der Teilnote Effizienz (berufsübergreifende Fähigkeiten) berücksichtigt. Korrektur Alle Korrekturen sind im Original farbig und deutlich zu markieren. Original- Exemplar Das Original wird vertraulich behandelt, von der zuständigen kantonalen Prüfungsbehörde unter Verschluss aufbewahrt und nach deren Richtlinien vernichtet. Notengebung Beurteilung Punkte Note Sehr gut Gut, zweckentsprechend 80 5 Den Mindestanforderungen entsprechend 60 4 Schwach, unvollständig 40 3 Sehr schwach 20 2 unbrauchbar oder nicht ausgeführt 0 1 Es sind gemäss Reglement (Art. 13) nur ganze oder halbe Noten zulässig. Diese Note ist in die Gesamtnotengebung entsprechend einzubinden. Version Seite 2 / 5

23 MultiMediaElektronikerIn Individuelle Produktivarbeit Lehrabschlussprüfung Bewertung durch vorgesetzte Fachperson Teil 5 Name Vorname Kand. Nr. I. Ausführung 40% Pkte Pkte a) Fachliche Richtigkeit 20% 20 Begründung / Erklärung Bewertung der Zwischenresultate (Auswertung und Bewertung von Resultaten / Tests) Nachvollziehbarkeit für 3. Person (Im Arbeitsjournal dokumentiert) Richtigkeit der Berechnungen (Kosten, Mengen, Grössen, Messtechnisches etc.) Funktionstüchtigkeit, Realisierbarkeit 0-5 b) Berufsübergreifende Fähigkeiten 20% 20 Begründung / Erklärung Vorgehen, Planen und Organisieren 0-5 Analyse der Aufgabenstellung, Systematik der Vorgehensweise, Lernfähigkeit Effizienz (Aufwand/Ertrag), Auftragstreue Arbeitssicherheit und Umweltschutz 0-2 Einsatzfreudigkeit, Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft 0-4 II. Dokumentation 25% 25 a) Vollständigkeit 5 Begründung / Erklärung Inhaltsverzeichnis, Thema, Quellenangaben, Verfasser, Abkürzungen erklärt (Glossar) Ziele der Arbeit Logischer Aufbau Veranlassung zu dieser Arbeit (Wie bin ich dazu gekommen?) Arbeitsjournal (sauber, vollständig) 0-2 b) Übersichtlichkeit 5 Begründung / Erklärung Illustrationen 0-1 Ansprechende Aufmachung 0-1 Übersichtlichkeit (Wichtiges hervorgehoben) Layout (Seiten- und Kapitelnummerierungen, Kopf- und Fusszeilen etc.) Version Seite 3 / 5

24 MultiMediaElektronikerIn Lehrabschlussprüfung Individuelle Produktivarbeit Bewertung durch vorgesetzte Fachperson Teil 5 Name Vorname Kand. Nr. c) Nachvollziehbarkeit 10 Begründung / Erklärung Einleitende Zusammenfassung (Faszination des Lesers, Kurzüberblick), Vollständigkeit allgemein Fachliche Richtigkeit (Grafische Darstellung, Masseinheiten, Symbole, Diagramme etc.) Vollständigkeit der Berechnungen Reproduzierbarkeit (durch 3. Person anhand der vorliegenden Dokumentation) Praktische Einsatzmöglichkeit (Wiederverwendbarkeit) d) Fachterminologie 5 Begründung / Erklärung Vollständige Sätze Flüssiger Ablauf, gut lesbar und verständlich 0-1 Rechtschreibung 0-1 korrekte Fachausdrücke 0-2 Objektiv und sachlich geschildert 0-1 Datum Unterschrift Beurteilung / Notengebung vorgesetzte Fachperson Geprüft / genehmigt Experte Geprüft / genehmigt Experte Version Seite 4 / 5

25 MultiMediaElektronikerIn Individuelle Praktische Arbeit Lehrabschlussprüfung Bewertung durch die Experten Teil 5 Name Vorname Kand. Nr. III. Präsentation und Fachgespräch 35% 35 a) Präsentation 15 Begründung / Erklärung Vorbereitung der Präsentation, Infrastruktur rechtzeitig bereit und funktionstüchtig Aufbau der Präsentation (Einleitung, Hauptteil und Schluss), Einsatz der Hilfsmittel Auftreten und Umgangsformen, Erscheinungsbild (motiviert, engagiert, gepflegt...), Klare und deutliche Sprache, Spricht flüssig und in ganzen Sätzen (Kommunikationsfähigkeit) Nimmt Bezug auf die Dokumentation und sein Produkt b) Fachgespräch 20 Begründung / Erklärung Antwortet präzise auf die Fragen der Experten (zur individuellen Produktivarbeit) Fachkompetenz (kennt die Materie und ist mit seiner Dokumentation vertraut) Verständlichkeit der Aussagen / Fachwortschatz Kann Sachverhalte einfach und verständlich erklären Datum Unterschrift Beurteilung / Notengebung Experten Version Seite 5 / 5

26 MultiMediaElektronikerIn Individuelle Produktivarbeit Kand. Nr.: Name: Lehrabschlussprüfung Arbeitsjournal (Vorschlag Arbeitsgruppe) Seite von Seiten Datum Tätigkeit von bis Zeit Total Bemerkungen Version 1.05 Seite 1 / 1

27 MultiMediaElektronikerIn Individuelle Produktivarbeit Kand. Nr.: Name: Lehrabschlussprüfung Expertenprotokoll (Vorschlag Arbeitsgruppe) Seite von Seiten Datum / Zeit / Ort Feststellungen Anordnungen Visum Version 1.05 Seite 1 / 1

28 MultimediaelektronikerIn Wegleitung für die Individuelle Produktivarbeit Individuelle Praktische Arbeit Teil vorgesetzte Fachperson Detailangaben Teil 1 Grundlagen und allgemeine Hinweise Wegleitung über individuelle praktische Arbeiten (IPA) an Lehrabschlussprüfungen (BBT) Teil 2 Verantwortungsbereich der zu prüfenden Person Teil 3 Verantwortungsbereich Lehrbetrieb / vorgesetzte Fachperson Aufgabenbeschreibung Teil 5 Bewertungsblatt Hinweise zu Korrektur und Bewertung Bewertung durch vorgesetzte Fachperson Bewertung durch die Experten Teil 7 Expertenprotokoll (Vorschlag)

29 MultiMediaElektronikerIn Individuelle Produktivarbeit Detailangaben Lehrabschlussprüfung Kand. Nr. 1) Thema der Arbeit Schwerpunktausbildung Name Post Zustelladresse Mail Adresse Vorname Tel Nr. P: FAX Nr. P: Mobil Tel.: Tel Nr. G: FAX Nr. G: Mobil Tel.: zu prüfende Person Lehrbetrieb vorgesetzte Fachperson Experte 1) Experte 1) Schultag IPA-Vorgabezeit [Std.] IPA-Beginn geplant IPA-Ende geplant Besondere Abmachungen Datum Unterschrift Unterschrift vorgesetzte Fachperson Unterschrift der zu prüfenden Person 1) Wird durch die Prüfungskomission ausgefüllt Version 1.05 Seite 1 / 1

30 MultiMediaElektronikerIn Lehrabschlussprüfung Wegleitung Individuelle Produktivarbeit Grundlagen und allgemeine Hinweise Teil 1 Die Wegleitung gliedert sich in 7 Teilbereiche und richtet sich an folgende Adressaten: Gliederung Adressat Grundlagen und allgemeine Hinweise Teil 1 Alle Verantwortungsbereich der zu prüfenden Person Teil 2 zu prüfende Person Verantwortungsbereich Lehrbetrieb / vorgesetzte Fachperson Teil 3 vorgesetzte Fachperson Verantwortungsbereich Experten Teil 4 Experten Bewertungsgrundlagen Teil 5 vorgesetzte Fachperson / Experten Formular Arbeitsjournal Teil 6 zu prüfende Person / Experten Formular Expertenprotokoll Teil 7 vorgesetzte Fachperson / Experten I. Grundlagen Berufssbildungsgesetz vom Art und BBV Artikel Wegleitung über Individuelle Praktische Arbeiten (IPA) an Lehrabschlussprüfungen vom 27. August 2001, Herausgeber BBT Multimediaelektroniker / Multimediaelektronikerin Reglement für die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung vom 1. Februar 2000 Herausgeber Volkswirtschaftsdepartement Modellehrgang Multimediaelektroniker / Multimediaelektronikerin Ausgabe 2000 Herausgeber VSRT-Geschäftsstelle Modellehrplan Multimediaelektroniker / Multimediaelektronikerin Ausgabe 2000 Herausgeber VSRT-Geschäftsstelle II. Allgemeine Hinweise Grundsatz Prinzip Ausbildung Vertrauen und Kommunikation sind wichtige Voraussetzungen für das Gelingen einer individuellen Produktivarbeit Grundlage bildet die Wegleitung über individuelle praktische Arbeiten (IPA) an Lehrabschlussprüfungen welche diesem Dokument beiliegt. An Stelle der bisherigen Lehrabschlussprüfung stellt die zu prüfende Person ihre Fähigkeiten und Kompetenzen anhand einer individuellen Produktivarbeit unter Beweis. Diese wird grundsätzlich im letzten Semester der Lehrzeit ausgeführt. Die kantonale Prüfungsbehörde legt den Zeitraum der Ausführung fest. Die Aufgabe ist als Einzelarbeit und selbständig in der vorgegebenen Zeit zu lösen. Die grundlegenden Fertigkeiten werden mit dem neuen Beruf nach 2 Jahren an der Teilprüfung unter Beweis gestellt. Im dritten und vierten Lehrjahr erfolgt die Schwerpunktsausbildung gemäss Reglement in maximal 3 verschiedenen Gebieten des Hauptsortiments, angepasst auf die Haupttätigkeiten des Lehrbetriebs. Die zu prüfende Person bearbeitet an ihrem betrieblichen Arbeitsplatz mit den gewohnten Mitteln und Methoden einen Auftrag, ein Projekt oder klar abgegrenzte Teile eines Projektes mit praktischem Nutzen. Das heisst, während einer festge- Version 1.05 Seite 1 / 3

Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 1. Lehrjahr

Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 1. Lehrjahr Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 1. Lehrjahr 1. Prozess und Ausgangslage 1.1. Prozess Berufsbildnerin/Berufsbildner und Lernende/r bestimmen den zu erarbeitenden Prozess aufgrund des aktuellen Arbeitsbereiches.

Mehr

Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 3. Lehrjahr (Private HS)

Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 3. Lehrjahr (Private HS) Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 3. Lehrjahr (Private HS) 1. Prozess und Ausgangslage 1.1. Prozess Berufsbildnerin/Berufsbildner und Lernende/r bestimmen den zu erarbeitenden Prozess aufgrund des

Mehr

Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 2. Lehrjahr

Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 2. Lehrjahr Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 2. Lehrjahr 1. Prozess und Ausgangslage 1.1. Prozess Berufsbildnerin/Berufsbildner und Lernende/r bestimmen den zu erarbeitenden Prozess aufgrund des aktuellen Arbeitsbereiches.

Mehr

Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 1. Lehrjahr, Branche Chemie

Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 1. Lehrjahr, Branche Chemie Aufgabenstellung zur Prozesseinheit im 1. Lehrjahr, Branche Chemie 1. Prozess und Ausgangslage 1.1. Prozess Berufsbildner und Lernender bestimmen, dass folgender Prozess (Arbeitsablauf) bearbeitet wird:

Mehr

Marketing. Vereinbarung (Aufgabenstellung) und Bewertung zum IPT- Kompetenznachweis. Bénédict-Schule Zürich

Marketing. Vereinbarung (Aufgabenstellung) und Bewertung zum IPT- Kompetenznachweis. Bénédict-Schule Zürich Bénédict-Schule Zürich IPT - Integrierte Praxisteile Kompetenznachweis 2014 Vereinbarung (Aufgabenstellung) und Bewertung zum IPT- Kompetenznachweis Marketing Bildquelle: zuerich.com 1. Prozess und Ausgangslage

Mehr

Polymechanikerin EFZ / Polymechaniker EFZ. Qualifikationsbereich «Vorgegebene praktische Arbeit» (VPA)

Polymechanikerin EFZ / Polymechaniker EFZ. Qualifikationsbereich «Vorgegebene praktische Arbeit» (VPA) Polymechanikerin EFZ / Polymechaniker EFZ Qualifikationsbereich «Vorgegebene praktische Arbeit» (VPA) Ausführungsbestimmungen Version 1.0 vom 1. Januar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Vorgaben aus der «Verordnung

Mehr

Kantonale Prüfungskommission Betreuung/Gesundheit/Hauswirtschaft AG FaGe der Prüfungskommission

Kantonale Prüfungskommission Betreuung/Gesundheit/Hauswirtschaft AG FaGe der Prüfungskommission Leitfaden, Wegleitungen Bestellung möglich unter www.pkorg.ch www.pkorg.ch www.oda-g-zh.ch www.zag.zh.ch Programm - Begrüssung - Rollen innerhalb des Qualifikationsverfahren - Vorstellung IPA 2015 - Auswahl

Mehr

FORMULAR PE (BiVo, Art. 16, Abs. 5)

FORMULAR PE (BiVo, Art. 16, Abs. 5) FORMULAR PE (BiVo, Art. 16, Abs. 5) Prozesseinheit Nr. : Titel der Prozesseinheit Definieren Sie hier den ersten und den letzten zu bearbeitenden Teilschritt und halten Sie allfällige für die Bearbeitung

Mehr

Chefexperten-Team. Stellvertreter Informatikpraktiker / Mediamatiker. Stellvertreter Informatiker / Informatikpraktiker

Chefexperten-Team. Stellvertreter Informatikpraktiker / Mediamatiker. Stellvertreter Informatiker / Informatikpraktiker WILLKOMMEN IPA 2016 Informatikpraktiker EBA Informationsveranstaltung für Lernende und Fachvorgesetzte Carlo Pirola Chefexperte IPR des Kanton Aargau 1 Agenda Begrüssung, Agenda, Organisatorisches Chefexperten-Team

Mehr

IPA Prüfung 2015. Qualifikationsverfahren. Weiterbildung Fachvorgesetzte. Qualifikationsverfahren 2015 IPA

IPA Prüfung 2015. Qualifikationsverfahren. Weiterbildung Fachvorgesetzte. Qualifikationsverfahren 2015 IPA Prüfung 2015 Weiterbildung Fachvorgesetzte Individuelle Produktivarbeit () LAP 2015 2. Februar 15. Mai 2015 Qualifikationsverfahren http://www.markusarn.ch/ Information «Individuelle praktische Arbeit»

Mehr

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren für Printmedienpraktikerin/Printmedienpraktiker EBA

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren für Printmedienpraktikerin/Printmedienpraktiker EBA Stand vom 7.12.2013 Wegleitung zum Qualifikationsverfahren für Printmedienpraktikerin/Printmedienpraktiker EBA vom 3. Mai 2011 Paritätische Berufsbildungsstelle für visuelle Kommunikation PBS Speichergasse

Mehr

Aufgabenstellung / Vereinbarung zur 1. Prozesseinheit

Aufgabenstellung / Vereinbarung zur 1. Prozesseinheit Aufgabenstellung / Vereinbarung zur 1. Prozesseinheit Name/Vorname Geburtsdatum Lehrbetrieb/Ort 1. Prozess und Ausgangslage 1.1. Prozess Berufsbildner und Lernende bestimmen, dass folgender Prozess (Arbeitsablauf)

Mehr

Wegleitung, Erläuterungen und Präzisierungen zur Individuellen Produktivarbeit (IPA) XXI 2-1W

Wegleitung, Erläuterungen und Präzisierungen zur Individuellen Produktivarbeit (IPA) XXI 2-1W Technische Berufslehren der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie Lehrabschlussprüfung Abschlussarbeit Wegleitung, Erläuterungen und Präzisierungen zur Individuellen Produktivarbeit (IPA) XXI 2-1W Dezember

Mehr

Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A)

Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A) Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A) Informationsblatt für Lernende Dieses Informationsblatt ergänzt und

Mehr

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren für Printmedienpraktikerin/Printmedienpraktiker EBA

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren für Printmedienpraktikerin/Printmedienpraktiker EBA Wegleitung zum Qualifikationsverfahren für Printmedienpraktikerin/Printmedienpraktiker EBA vom 3. Mai 2011 Paritätische Berufsbildungsstelle für visuelle Kommunikation PBS Speichergasse 35 Postfach 520

Mehr

Kantonale Prüfungskommission Betreuung/Gesundheit/Hauswirtschaft AG FaGe der Prüfungskommission

Kantonale Prüfungskommission Betreuung/Gesundheit/Hauswirtschaft AG FaGe der Prüfungskommission Leitfaden, Wegleitungen Bestellung möglich unter www.pkorg.ch www.pkorg.ch www.oda-g-zh.ch www.zag.zh.ch Programm 14.30 Uhr - Begrüssung OdA G 14.40 Uhr - Rollen innerhalb des Qualifikationsverfahren 14.45

Mehr

Die betriebliche schriftliche und mündliche Prüfung in der neuen kaufmännischen Grundbildung

Die betriebliche schriftliche und mündliche Prüfung in der neuen kaufmännischen Grundbildung Stiftung arcoidis Jungholzstrasse 43 Postfach 6705 8050 Zürich Telefon 044 307 31 40 Telefax 044 307 31 41 www.arcoidis.ch Die betriebliche schriftliche und mündliche Prüfung in der neuen kaufmännischen

Mehr

ARBEITS- UND LERNSITUATIONEN ALS

ARBEITS- UND LERNSITUATIONEN ALS ARBEITS- UND LERNSITUATIONEN ALS 1 Flussdiagramm 2 2 Arbeits- und Lernsituationen ALS Reform NKG 2 Lern- und Leistungsdokumentation LLD 1. Einleitung und Bildungsziele 2. Ausbildungsprogramm und Lernerfahrungen

Mehr

InformatikpraktikerIn EBA

InformatikpraktikerIn EBA InformatikpraktikerIn EBA Kickoff Kandidatinnen und Kandidaten Reformkommission Jean-Pierre Kousz PK19 Rolf Frei Dienstag, 18. Dezember 2008 Zürich 18.12.2008 1 Programm Begrüssung Organe, Verantwortlichkeit

Mehr

Wegleitung zur Diplomarbeit

Wegleitung zur Diplomarbeit Höhere Fachprüfung Bekleidungsgestalterin / Bekleidungsgestalter Wegleitung zur Diplomarbeit Inhalt 1. Einleitung...2 2. Auszug aus der Wegleitung...2 3. Ablauf...3 4. Vordossier mit Modellentwürfen...4

Mehr

Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von DMS- 2002

Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von DMS- 2002 Entwurf vom 24. Januar 2002 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von DMS- 2002 vom... Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), gestützt auf die Artikel 2, 4 und

Mehr

erstellen einen Bildungsbericht auf der Grundlage von konkreten Lernleistungen.

erstellen einen Bildungsbericht auf der Grundlage von konkreten Lernleistungen. 1 Konzept Vertiefungsarbeit BBK Vertiefungsarbeit 1. Ausgangslage Der Zertifikatslehrgang schliesst mit einer Vertiefungsarbeit ab. In dieser Vertiefungsarbeit dokumentieren Sie exemplarisch einen Ausbildungszyklus,

Mehr

Das Arbeitsbuch ist eine persönliche Sammlung von fachlichen Inhalten.

Das Arbeitsbuch ist eine persönliche Sammlung von fachlichen Inhalten. Kauffrau/Kaufmann EFZ Branche Internationale Speditionslogistik Das Arbeitsbuch Das Arbeitsbuch ist ein Ordner (Ringbuch) mit folgenden Registern (Vorschlag): 1. Grundlagen der internationalen Speditionslogistik

Mehr

Vereinbarung / Bewertung betriebliche Projektarbeit (BP) BP 1 BP 2 BP 3. Prozesstitel: Bewertung betriebliche Projektarbeit / Auftrag

Vereinbarung / Bewertung betriebliche Projektarbeit (BP) BP 1 BP 2 BP 3. Prozesstitel: Bewertung betriebliche Projektarbeit / Auftrag Vereinbarung / Bewertung betriebliche Projektarbeit (BP) BP 1 BP 2 BP 3 Prozesstitel: Lernende/r Name und Vorname: Geburtsdatum: Betrieb Name / Ort: Berufsbildner/in: Name / Vorname: Termine Abgabetermin

Mehr

Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft

Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft 6. Reglement über die Notengebung an den berufsbildenden Schulen des Kantons Basel-Landschaft Vom 5. Mai 007 (Stand. August 007) Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, gestützt auf der Verordnung vom

Mehr

Reglement über die Lehrabschlussprüfung

Reglement über die Lehrabschlussprüfung Unternehmerverband Gärtner Schweiz Reglement über die Lehrabschlussprüfung Auszug aus Fassung EVD* Gärtner Fachrichtung * Für diesen Auszug wurden die Inhalte der Artikel wortgleich aus dem Originalreglement

Mehr

1.1 Was soll mit der Lerndokumentation erreicht werden?

1.1 Was soll mit der Lerndokumentation erreicht werden? Leitfaden zur Lerndokumentation 1 Die Lerndokumentation 1.1 Was soll mit der Lerndokumentation erreicht werden? a. Zum Ersten dokumentieren die Lernenden während der beruflichen Grundbildung ihre Arbeit

Mehr

Leistungs- und Bewertungskonzept. im Fach Informatik

Leistungs- und Bewertungskonzept. im Fach Informatik Leistungs- und Bewertungskonzept im Fach Informatik Nach Beschluss der Fachkonferenz Informatik vom 14.06.2011 wird das folgende fachspezifische Leistungs- und Leistungsbewertungskonzept ab dem Schuljahr

Mehr

Ausführungsbestimmungen KRTP 1W

Ausführungsbestimmungen KRTP 1W Konstrukteurin EFZ / Konstrukteur EFZ Qualifikationsbereich Teilprüfung Ausführungsbestimmungen KRTP 1W Version 1.0 vom 30. November 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Vorgaben der Bildungsverordnung... 2 2. Vorgaben

Mehr

8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren

8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren 8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren Art. 19 Zulassung Zu den Qualifikationsverfahren wird zugelassen, wer die berufliche Grundbildung erworben hat: a. nach den Bestimmungen dieser Verordnung; b. in einer

Mehr

Merkblatt PE 2 Was ich über die zweite PE wissen muss!

Merkblatt PE 2 Was ich über die zweite PE wissen muss! Merkblatt PE Was ich über die zweite PE wissen muss! Lesen Sie dieses Merkblatt sorgfältig durch! Sie finden hier notwendige Angaben und Informationen zur Prozesseinheit. Weitere Ausführungen und allgemeine

Mehr

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Version vom 12.11.2013 Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Berufsfeld Steinbearbeitung Steinbildhauer EFZ / Steinbildhauerin EFZ Steinmetz EFZ / Steinmetzin EFZ Marmorist EFZ / Marmoristin EFZ Steinwerker

Mehr

Präsentationsprüfung in Klasse 10. Informationsmaterialien. Kriterien für die Präsentation

Präsentationsprüfung in Klasse 10. Informationsmaterialien. Kriterien für die Präsentation Präsentationsprüfung in Klasse 10 Informationsmaterialien Kriterien für die Präsentation 1. Thema - ist klar gegliedert (Gliederung abgeben) - weist einen hohen Informationsgehalt auf - wird interessant

Mehr

Hinweise zu Beurteilung und Notenvergabe

Hinweise zu Beurteilung und Notenvergabe Ausbildungsbetrieb Kandidat/in Dieses Dokument darf nach Eintrag der Punkte dem/der Kanditat/in nicht mehr gezeigt werden. Hinweise zu Beurteilung und Notenvergabe IPA-Bericht Der Kandidat/die Kandidatin

Mehr

Maturitätsarbeit in Physik am MNG

Maturitätsarbeit in Physik am MNG interne Richtlinien Physik Maturitätsarbeit in Physik am MNG Name: Klasse: Klassenlehrer/-in: Email: Telefon: Stand: 4. März 2015 / Lie. Themenwahl (Vereinbarung) Bei der Themenwahl stellen Sie sich folgende

Mehr

QV FAGE QUALIFIKATIONSVERFAHREN FACHMANN / FACHFRAU GESUNDHEIT EFZ

QV FAGE QUALIFIKATIONSVERFAHREN FACHMANN / FACHFRAU GESUNDHEIT EFZ QV FAGE QUALIFIKATIONSVERFAHREN FACHMANN / FACHFRAU GESUNDHEIT EFZ SEITE 2 QV FAGE Qualifikationsverfahren (abgekürzt QV) Die untenstehende Grafik gibt einen Überblick über die Qualifikationsbereiche und

Mehr

Anhang A3. Definitive Fassung verabschiedet an der QSK-Sitzung vom

Anhang A3. Definitive Fassung verabschiedet an der QSK-Sitzung vom Leitfaden Prüfungsgespräch Anhang A3 Anforderungen und Vorgaben für die Kandidatinnen und Kandidaten sowie Indikatoren und Kriterien für die Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung: Prüfungsgespräch

Mehr

FH D FB 5. Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Medien

FH D FB 5. Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Medien Praxissemesterordnung für den Bachelor-Studiengang Medientechnik des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule Düsseldorf vom 29.01.2009 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule

Mehr

Prozesseinheiten PE 1

Prozesseinheiten PE 1 Prozesseinheiten PE 1 Prozesseinheiten PE Ziele Sie wissen, was eine Prozesseinheit PE ist. Sie können ein Flussdiagramm erstellen. Sie können eine Dokumentation erstellen gemäss den Vorgaben in der LLD.

Mehr

Beurteilung und Beurteilungskriterien

Beurteilung und Beurteilungskriterien Beurteilung und Beurteilungskriterien Gemäss Weisungen (Punkt 2.7, 2.8, 2.9) werden für die Beurteilung der Maturitätsarbeit der Arbeitsprozess, die schriftliche Arbeit und die mündliche Präsentation mit

Mehr

Lerndokumentation. Einführung in die Lerndokumentation Seite Lehrjahr Seite Lehrjahr Seite Lehrjahr Seite 5

Lerndokumentation. Einführung in die Lerndokumentation Seite Lehrjahr Seite Lehrjahr Seite Lehrjahr Seite 5 Seite: 1 von 9 Inhaltsverzeichnis «Lerndokumentation» Lernende / r:... PLZ / Ort:... Lehrbetrieb:... PLZ / Ort:... Teil 1 Merkblatt Einführung in die Lerndokumentation Seite 2 Teil 2 Kontrollblatt 1. Lehrjahr

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Metallbearbeitung

Prüfungsordnung für den Lehrberuf Metallbearbeitung Lehrabschlussprüfung Gliederung Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und in eine praktische Prüfung. Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Angewandte Mathematik, Mechanische

Mehr

Richtlinien zur Erstellung von Hausarbeiten und der Bachelor-/Master-Thesis im Rahmen der berufsbegleitenden Zertifikatsstudiengänge

Richtlinien zur Erstellung von Hausarbeiten und der Bachelor-/Master-Thesis im Rahmen der berufsbegleitenden Zertifikatsstudiengänge Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung der berufsbegleitenden Zertifikatsstudiengänge Wirtschaftsinformatik und IT Business Management Richtlinien zur Erstellung von Hausarbeiten und der Bachelor-/Master-Thesis

Mehr

Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule

Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule.5 Vf des Erziehungs-Departementes vom. Juni 98 (Stand. Januar 007) Das Erziehungs-Departement ) des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz

Mehr

Berichtsheft (Ausbildungsnachweis)

Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Name: Vorname: geboren am: Wohnort und Straße: Ausbildungsberuf: Fachrichtung: Ausbildungsbetrieb: Beginn der Ausbildung: Ende der Ausbildung: Betrieblicher Ausbildungsplan

Mehr

Wegleitung für die Lehrabschlussprüfung

Wegleitung für die Lehrabschlussprüfung Wegleitung für die Lehrabschlussprüfung insbesondere im Fach Allgemeinbildung vom 1. August 2006 1. Begriff Lehrabschlussprüfung Eine Lehrabschlussprüfung besteht in der Regel aus den drei Teilen: a) Berufliche

Mehr

Höhere Fachprüfung Experte/Expertin in Zytodiagnostik. Leitfaden zum Prüfungsteil 2 Screening (Durchmustern)

Höhere Fachprüfung Experte/Expertin in Zytodiagnostik. Leitfaden zum Prüfungsteil 2 Screening (Durchmustern) Höhere Fachprüfung Experte/Expertin in Zytodiagnostik Leitfaden zum Prüfungsteil 2 Screening (Durchmustern) Leitfaden Screening (Durchmustern) Der Kompetenzbereich Screening (Durchmustern) (Prüfungsteil

Mehr

Merkblatt zum Arbeitsprojekt*

Merkblatt zum Arbeitsprojekt* I. Hinweise zum Arbeitsprojekt: Merkblatt zum Arbeitsprojekt* Das Arbeitsprojekt ist eine Prüfungsleistung im Prüfungsteil Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen. Mit dem Arbeitsprojekt

Mehr

Informationen für Berufsbildner Qualifikationsverfahren Oktober 2015, swisstopo, Wabern 29. Oktober 2015, BBZ, Zürich. Herzlich willkommen!

Informationen für Berufsbildner Qualifikationsverfahren Oktober 2015, swisstopo, Wabern 29. Oktober 2015, BBZ, Zürich. Herzlich willkommen! Informationen für Berufsbildner Qualifikationsverfahren 2016 28. Oktober 2015, swisstopo, Wabern 29. Oktober 2015, BBZ, Zürich Herzlich willkommen! Geomatiker/in EFZ 29.10.2015 Folie 1 Begrüssung OdA (Organisation

Mehr

SSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO

SSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO SSO-Weiterbildungsreglement Praxisadministratorin SSO Praxisadministrator SSO Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.

Mehr

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.5 Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 9. Dezember 008 (Stand. August 009) Das Departement für Bildung und Kultur des

Mehr

Konzept Modul- und Anbieteridentifikation

Konzept Modul- und Anbieteridentifikation Organisation der Arbeitswelt medizinischer Masseure OdA MM Konzept Modul- und Anbieteridentifikation Definitive Version 11. Dezember 2012 Vorgelegt von der Projektgruppe OdA MM MI / AI: Patrick Althaus

Mehr

Grundlage Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung vom 1. Januar 2002.

Grundlage Reglement über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung vom 1. Januar 2002. Ausbildung als Anlagen- und Apparatebauerin Anlagen- und Apparatebauer Berufsbeschreibung Anlagen- und Apparatebauer/innen verarbeiten hauptsächlich verschiedenartige Bleche, Profile und Rohre. Sie fügen

Mehr

Berufsprüfung Detailhandelsspezialist/in. Fallarbeit: Präsentation und Fachgespräch. 0-Serie (Beispiel) Stand: 01.04.2013

Berufsprüfung Detailhandelsspezialist/in. Fallarbeit: Präsentation und Fachgespräch. 0-Serie (Beispiel) Stand: 01.04.2013 Berufsprüfung Detailhandelsspezialist/in Fallarbeit: Präsentation und Fachgespräch Status: 0-Serie (Beispiel) Stand: 01.04.2013 Geschäftsstelle: Sekretariat der Qualitätssicherungs-Kommission, Hotelgasse

Mehr

Praktische Anleitesituation in der Altenpflegeausbildung Protokoll

Praktische Anleitesituation in der Altenpflegeausbildung Protokoll Praktische Anleitesituation in der Altenpflegeausbildung Protokoll Name des/der Auszubildenden: Einrichtung: Praktischer Ausbildungsabschnitt: Der/die Auszubildende wird angeleitet von: - Name der Pflegefachkraft,

Mehr

Höhere Fachprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung

Höhere Fachprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung Höhere Fachprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung WEGLEITUNG zur Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung nach modularem System mit Abschlussprüfung für Textilmeisterin/Textilmeister 1 ALLGEMEINES

Mehr

Gestalter/in für visuelles Marketing Prüfungskonzept

Gestalter/in für visuelles Marketing Prüfungskonzept Gestalter/in für visuelles Marketing Prüfungskonzept Prüfungselemente nach Verordnung Praktische Arbeitsaufgabe / 21h Konzept Mai/Juni oder November/Dezember Höchstens 5h Präsentation und Fachgespräch

Mehr

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant 1 Containment-Festlegungen... 2 1.1 Wesentlich Schritte des Containment-Verfahrens... 3 1.2 Containment Stufe I... 3 1.2.1 Containment Stufe I beschließen... 3 1.2.2 Beendigung Containment Level I... 4

Mehr

ASF 2003_101. Reglement

ASF 2003_101. Reglement Reglement vom 3. Juni 2003 Inkrafttreten: sofort über die Beförderung im gemeinsamen 1. Ausbildungsjahr der Hauspflegerinnen und Hauspfleger, der Fachangestellten Gesundheit und der Hauswirtschafterinnen

Mehr

Richtlinien für eine GFS im Fach NwT

Richtlinien für eine GFS im Fach NwT Klasse 8 Referat: Dauer: ca. 15-20 Minuten + anschließende Fragen Grundsätzliche alle Bereiche aus Naturwissenschaft und Technik, die nicht ausführlich im normalen Fachunterricht behandelt werden Inhalt:

Mehr

Lernthema 51: Reflexion Berufsfachschule (BFS)

Lernthema 51: Reflexion Berufsfachschule (BFS) Lernthema 51: Reflexion Berufsfachschule (BFS) LT 51: Aushub und Erdbauarbeiten ausführen Nach jedem Fachkurs schätzen Sie sich bezüglich der behandelten Leistungsziele zum Aushub und Planum. ein. Zusätzlich

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013

Mehr

Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen

Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen.7 Vom. Juli 0 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 0 des Mittelschulgesetzes vom 9. Juni 005 )

Mehr

Hinweise zu den mündlichen Abiturprüfungen nach OAVO

Hinweise zu den mündlichen Abiturprüfungen nach OAVO Hinweise zu den mündlichen Abiturprüfungen nach OAVO Ausgestaltung der Skizze für den Erwartungshorizont ( 34 Abs. 6) - Die Prüfungsanforderungen werden den drei Anforderungsbereichen zugeordnet ( 25 Abs.

Mehr

Analyse von Team-Situationen. Gedankenanstöße in Form einer Checkliste

Analyse von Team-Situationen. Gedankenanstöße in Form einer Checkliste Analyse von Team-Situationen Gedankenanstöße in Form einer Checkliste Bei der Teamarbeit geht es nicht nur um Fragen der besseren Zusammenarbeit, es geht auch Führungs- und Konfliktthemen oder Möglichkeiten

Mehr

Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen

Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen 41.50.4 Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen (vom 1. Januar 010) 1, Der Regierungsrat, gestützt auf 14 des Mittelschulgesetzes vom 1.

Mehr

Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen

Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen 8. Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen vom 7. Mai 00 Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) gestützt auf Artikel,, und 6 der Interkantonalen

Mehr

A704 Thin Client Rechner

A704 Thin Client Rechner Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A704 Thin Client Rechner Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-12-15 Version: 1.15 Status:

Mehr

Nicht nur sorgfältig arbeiten, sondern frühzeitig beginnen und gegebene Termine einhalten!

Nicht nur sorgfältig arbeiten, sondern frühzeitig beginnen und gegebene Termine einhalten! Liebe Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, Erich Kästner-Schule Haupt- und Realschule mit Förderstufe 34576 HOMBERG (Efze) Schlesierweg 1 05681-7073 05681-2309 poststelle@hr.homberg.schulverwaltung.hessen.de

Mehr

Theorieprüfung PPL(A), RPPL(A)

Theorieprüfung PPL(A), RPPL(A) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Flugbetrieb Richtlinie 318.11.320 D Theorieprüfung PPL(A), RPPL(A) (Flächenflugzeug)

Mehr

QUALIFIKATIONSVERFAHREN SCHRIFTLICH

QUALIFIKATIONSVERFAHREN SCHRIFTLICH QUALIFIKATIONSVERFAHREN SCHRIFTLICH 1 Berufspraktische Situationen und Fälle Datum Mittwoch, 08. Juni 2016 Dauer Inhalte Punkte 120 Minuten, keine Pause praxisorientierte Aufgabenstellungen und Fallstudien

Mehr

Studiengang 2.Das HF NDS BM erfolgt berufsbegleitend und dauert 3 Semester. Schuljahresbeginn und Ferien fallen mit jenen der AGS Basel zusammen.

Studiengang 2.Das HF NDS BM erfolgt berufsbegleitend und dauert 3 Semester. Schuljahresbeginn und Ferien fallen mit jenen der AGS Basel zusammen. Nachdiplomstudium in Betriebl. Management: O 1.900 Ordnung betreffend das Nachdiplomstudium in Betrieblichem Management der Höheren Fachschulen an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel (Ordnung HF NDS BM)

Mehr

Fachtagung Ausbildung

Fachtagung Ausbildung 1. Begrüßung Fachtagung Ausbildung 2. Einführung in die Fachtagung/Aktuelle Ausbildungszahlen/ Entwicklung der Ausbildungsverbünde 3. Erfahrungsbericht zentrale Ausbildungslehrgänge: Grundlehrgang, Neuausrichtung

Mehr

Berufsprüfung Detailhandelsspezialist/in Prüfungsaufgabe: Planungsaufgabe

Berufsprüfung Detailhandelsspezialist/in Prüfungsaufgabe: Planungsaufgabe Berufsprüfung Detailhandelsspezialist/in Prüfungsaufgabe: Planungsaufgabe Status: 0-Serie (Beispiel) Stand vom: 0.04.0 Ausgangslage In der Planungsaufgabe haben Sie die Aufgabe, für ein mittelkomplexes

Mehr

Reglement über Aufnahmen und Übertritte an die Berufsmaturitätsschule (BM) und an die Wirtschaftsmittelschule (WMS)

Reglement über Aufnahmen und Übertritte an die Berufsmaturitätsschule (BM) und an die Wirtschaftsmittelschule (WMS) 640. Reglement über Aufnahmen und Übertritte an die Berufsmaturitätsschule (BM) und an die Wirtschaftsmittelschule (WMS) Vom 5. Mai 007 (Stand. August 007) Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung,

Mehr

Bewertung Prozesseinheit E-Profil B-Profil

Bewertung Prozesseinheit E-Profil B-Profil Bewertung Prozesseinheit E-Profil B-Profil Prozesstitel: Halten Sie hier den ersten und den letzten Schritt des Prozesses fest: Kandidat/in Name / Vorname Geburtsdatum / Bürgerort Arbeitgeber Termine Abgabetermin

Mehr

für die Interne Revision der Universitätsverwaltung Münster

für die Interne Revision der Universitätsverwaltung Münster Anlage 7 der Dienstanweisung zur Finanzbuchhaltung Geschäftsordnung der Internen Revision Geschäftsordnung für die Interne Revision der Universitätsverwaltung Münster Inhaltsverzeichnis 1. Funktion der

Mehr

Wegleitung für Lernende an der Berufsschule für Detailhandel Zürich

Wegleitung für Lernende an der Berufsschule für Detailhandel Zürich Grundbildung Detailhandelsfachleute Fachbereich Gesellschaft Selbständige Arbeit Wegleitung für Lernende an der Berufsschule für Detailhandel Zürich Die Selbständige Arbeit wird im 5. Semester der Grundbildung

Mehr

<Fachmann/frau Betriebsunterhalt EFZ> <Unterhaltspraktiker/in EBA>

<Fachmann/frau Betriebsunterhalt EFZ> <Unterhaltspraktiker/in EBA> Einführung der neuen Bildungsverordnungen und Bildungspläne September 14 Im Schörli 3 8600 Dübendorf Telefon 044 801 90 Fax 044 801 90 21 info@betriebsunterhalt.ch

Mehr

Antrag auf Förderung interner Weiterbildungen von Jugendeinrichtungen

Antrag auf Förderung interner Weiterbildungen von Jugendeinrichtungen Eingang: Ihr Ansprechpartner: Sonia Drouven Tel. +32 (0)87/596 325 (Mo. 09.30-16.30 Uhr sowie Di., Do. & Fr. 09.30-14.30 Uhr) Fax +32 (0)87/556 476 E-Mail: sonia.drouven@dgov.be Gospertstraße 1, 4700 Eupen

Mehr

Kompetenzenportfolio. Definition Kompetenzenportfolio. Aufgaben der Lernenden. Einführung

Kompetenzenportfolio. Definition Kompetenzenportfolio. Aufgaben der Lernenden. Einführung Kompetenzenportfolio Leistungsziel 7.4.3 für die Berufsschule gemäss Standardlehrplan : Aus den Tätigkeiten und Kompetenzen ein Kompetenzenportfolio ableiten I: Definition Kompetenzenportfolio I: Sinn

Mehr

Leitfaden für das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch Spitex Burgdorf-Oberburg

Leitfaden für das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch Spitex Burgdorf-Oberburg Leitfaden für das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch Spitex Burgdorf-Oberburg Das Jahresgespräch ist ein ergebnisorientierter Dialog. Einleitung Das Mitarbeiterinnengespräch ist ein zentraler Baustein

Mehr

LAP Elektroplaner/in EFZ Allgemeine Weisung zur Durchführung und Abnahme des praktischen Prüfungsteils im Lehrbetrieb

LAP Elektroplaner/in EFZ Allgemeine Weisung zur Durchführung und Abnahme des praktischen Prüfungsteils im Lehrbetrieb LAP /in EFZ Allgemeine Weisung zur Durchführung und Abnahme des praktischen Prüfungsteils im Lehrbetrieb Diese Weisung bezieht sich auf den praktischen Prüfungsteil des Qualifikationsverfahren LAP /in

Mehr

Eingang einer Wohnungskündigung (Musterfall)

Eingang einer Wohnungskündigung (Musterfall) Eingang einer Wohnungskündigung (Musterfall) Nur Immobilien-Treuhand Name/Vorname des Kandidaten/ der Kandidatin Prüfungskreis Lehrbetrieb Bitte beachten Sie folgendes: 1. Die Prüfung besteht aus einer

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung) 700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.

Mehr

Richtlinien zur Erstellung einer GFS im Fach Biologie am Albert-Schweitzer-Gymnasium Crailsheim

Richtlinien zur Erstellung einer GFS im Fach Biologie am Albert-Schweitzer-Gymnasium Crailsheim Richtlinien zur Erstellung einer GFS im Fach Biologie am Albert-Schweitzer-Gymnasium Crailsheim Stand: 4. Juli 2013 Inhalt Grundsätzliches... 3 Die mündliche Prüfung... 3 Die Hausarbeit... 3 Äußere Form...

Mehr

BiVo 2012 Kauffrau / Kaufmann EFZ - Branche Dienstleistung & Administration

BiVo 2012 Kauffrau / Kaufmann EFZ - Branche Dienstleistung & Administration BiVo 2012 Kauffrau / Kaufmann EFZ - Branche Dienstleistung & Administration Schulungsveranstaltung vom März / April 2012 Programm Allgemeine Übersicht der BiVo 12 Lern- und Leistungsdokumentation, Lernzielkatalog,

Mehr

Berufsprüfung Detailhandelsspezialist/in Prüfungsaufgabe: Planungsaufgabe

Berufsprüfung Detailhandelsspezialist/in Prüfungsaufgabe: Planungsaufgabe Berufsprüfung Detailhandelsspezialist/in Prüfungsaufgabe: Planungsaufgabe Status: 0-Serie (Beispiel) Stand vom: 2016 Ausgangslage In der Planungsaufgabe haben Sie die Aufgabe, für ein mittelkomplexes Szenario

Mehr

Verkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe

Verkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 14. August 2014 Nr. 58 Bekanntmachung der Neufassung der Praxissemesterordnung für die praxisbegleiteten Bachelorstudiengänge Architektur

Mehr

für die elektronische Übermittlung von Daten des Informationssystems zur Durchführung von Zutrittskontrollen mit Abgleich von Ausweisen (HOOGAN+)

für die elektronische Übermittlung von Daten des Informationssystems zur Durchführung von Zutrittskontrollen mit Abgleich von Ausweisen (HOOGAN+) Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Richtlinie für die elektronische Übermittlung von Daten des Informationssystems HOOGAN an Organisatoren von Sportveranstaltungen

Mehr

Allgemeine Vorgaben zur Gestaltung der Bachelorarbeit. Studiengang Bauphysik. Prof. Dr. Karl Georg Degen Bauphysik und Akustik

Allgemeine Vorgaben zur Gestaltung der Bachelorarbeit. Studiengang Bauphysik. Prof. Dr. Karl Georg Degen Bauphysik und Akustik Prof. Dr. Karl Georg Degen Bauphysik und Akustik Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 2795 F +49 (0)711 8926 2761 www.hft-stuttgart.de karl.degen@hft-stuttgart.de Studiengang Bauphysik Allgemeine

Mehr

HOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung

HOTELA Vorsorgestiftung. Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung 0.0 HOTELA Vorsorgestiftung Reglement über den Anschluss an die HOTELA Vorsorgestiftung Gültig ab. Juli 009. Revision vom. Januar 0 Rue de la Gare 8, Case postale 5, 80 Montreux, Tél. 0 96 49 49, www.hotela.ch

Mehr

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland Richtlinien für die Abgabe von Pachtland gültig ab: 01. Juli 2014 Revidiert: Mai / Juni 2014 Vom Gemeinderat erlassen am: 04. Juni 2014 Erste Inkraftsetzung per: 01. November 2011 gestützt auf das Einführungsgesetz

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

Intentionen der Projektarbeit

Intentionen der Projektarbeit 1 Intentionen der Projektarbeit Bei der Projektarbeit handelt es sich um eine Unterrichtsform für den Erwerb des Realschulabschlusses. Besonders im Hinblick auf die Vorbereitung einer beruflichen Ausbildung

Mehr

Beurteilungspraxis. N. Bussmann

Beurteilungspraxis. N. Bussmann Beurteilungspraxis N. Bussmann Inhaltsverzeichnis: 1. Beurteilungen Seite 3 2. Kompetenzraster Orientieren und Referenzieren Seite 4 - Kompetenzraster Beispiel Seite 5 3. Selbsteinschätzung / Selbstbeurteilung

Mehr

Individueller Hilfeplan (IHP) beider Basel Gesprächsleitfaden

Individueller Hilfeplan (IHP) beider Basel Gesprächsleitfaden Wichtige Hinweise: - In der Wegleitung zur Individuellen Bedarfsermittlung mit IHP finden Sie weitere Informationen zum Verfahren und zum Ausfüllen dieses IHP-Bogens. 1. Angaben zum IHP-Bogen Erst-IHP

Mehr

Lieferantenauswahl und - beurteilung

Lieferantenauswahl und - beurteilung Seite 1 von 9 PB 7.4-1: Lieferantenauswahl und - 1 Ziel und Zweck Die Qualität unserer Dienstleistungen hängt in hohem Maße von der Qualität der zugekauften Materialien, Produkte und Dienstleistungen ab.

Mehr

Verordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung

Verordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung Verordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung vom 25. November 1998 (Stand am 9. Februar 1999) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes

Mehr