Aktuelles zur Tarifrunde

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1 Aktuelles zur Tarifrunde Tarifinfo der VKA / Ausgabe 10 am 2. April 2008 Themen: Einigung auf schmerzhaften Kompromiss Die einzelnen Punkte des Abschlusses Stimmen aus der Presse Weiteres Verfahren Einigung auf schmerzhaften Kompromiss Nach Verhandlungsmarathon stimmt VKA Tarifabschluss zu und vermeidet Streik Nach fünf Verhandlungsrunden, einer zweiwöchigen Schlichtung und anschließenden dreitägigen harten und intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifparteien am 31. März 2008 auf einen Tarifabschluss verständigt. Der unter Vorsitz des Schlichters Prof. Dr. h.c. Späth am 27. März 2008 gefasste, von den Gewerkschaften aber abgelehnte, Schlichterspruch mit seinen Komponenten Entgelt, Arbeitszeitverlängerung und Ausbau der Leistungsbezahlung war hierbei Grundlage für die weiteren Verhandlungen. Die Gewerkschaften waren nicht bereit, den im Schlichterspruch aufgezeigten Weg mitzugehen, sondern haben insbesondere auf eine höhere lineare Komponente gedrängt. Sowohl einer generellen Arbeitszeitverlängerung wie der Vereinheitlichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet West auf die von mehreren kommunalen Arbeitgeberverbänden bereits erreichten 39 Stunden standen die Gewerkschaften bei Wiederaufnahme der Verhandlungen wie von Anfang an ablehnend gegenüber. Der Weg zu einer Einigung war überaus schwierig. Die maßlose Entgeltforderung der Gewerkschaften mit einem Mindestbetrag von 200 Euro monatlich hat von Anfang deutlich gemacht, wie hoch die Erwartungshaltung der Gewerkschaften war. Der neben den linearen Steigerungen und der für 2009 zu leistenden Einmalzahlung vereinbarte Sockelbetrag, der letztlich akzeptiert werden musste, wirft die kommunalen Arbeitgeber mit den Bemühen, insbesondere in den unteren Entgeltgruppen mehr Wettbewerbsfähigkeit zu erlangen, deutlich zurück. Der Abschluss bedeutet gerade für die im Wettbewerb stehenden kommunalen Unternehmen und hier an vorderster Front für die Nahverkehrsbetriebe einen neuerlichen Wettbewerbsnachteil, der nur Es ist vollbracht, könnte man nach der Einigung mit den Gewerkschaften sagen. Und doch ist damit nicht einmal ansatzweise umschrieben, welche Anstrengungen und Zumutungen uns die Zustimmung zu dem Tarifabschluss abverlangt hat. Richtig ist, dass die Beschäftigten der Kommunen und kommunalen Unternehmen in den letzten Jahren keine linearen Steigerungen erfahren haben und durch die Einmalzahlungen der letzten drei Jahre im Vergleich zur Privatwirtschaft ins Hintertreffen geraten waren. Deshalb haben wir auch von Anfang an betont, dass die Beschäftigten an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben sollten. Die Gewerkschaften waren getragen von den guten Wirtschaftsdaten und der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen. Die öffentliche Meinung steht weiterhin für deutliche Einkommenssteigerungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vor diesem Hintergrund mussten wir letztlich einen Abschluss akzeptieren, der uns viel zumutet, für manche Bereiche möglicherweise zuviel. Was wäre die Alternative zur Zustimmung zu dem Tarifabschluss gewesen? Die Zeichen standen eindeutig und unzweifelhaft auf Streik. Die Erwartung, dass nach einem Arbeitskampf ein günstigerer Abschluss zu erzielen gewesen wäre, konnte man zumindest nach den mit früheren Arbeitskämpfen gemachten Erfahrungen nicht haben. Damit galt es letztlich abzuwägen, ob wir arbeitgeberseitig den Tarifabschluss akzeptieren oder einen flächendeckenden Arbeitskampf mit all seinen Auswirkungen in Kauf nehmen. Die Gesamtabwägung hat schließlich zur Zustimmung der Mitgliederversammlung der VKA zum Abschluss geführt. VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle Berufsmäßiger Stadtrat München

2 schwerlich auszugleichen sein wird. Der notwendige Ausbau der Leistungsbezahlung zulasten einer für alle Beschäftigten gleich wirkenden Entgeltsteigerung war angesichts der linearen Steigerungsraten am Ende nicht durchsetzbar. Für die kommunalen Krankenhäuser waren die Anstrengungen, eine deutliche Entlastung gegenüber dem allgemeinen Abschluss zu erreichen, nur bedingt erfolgreich. Das Aussetzen der Leistungsbezahlung in den Krankenhäusern des Tarifgebiets West anstelle der Arbeitszeitangleichung auf 39 Stunden schafft hier ebenso Entlastung wie der teilweise Wegfall der 2006 für die Beschäftigten in den Krankenhäusern außer den Ärzten vereinbarten Zulage. Die Verschiebung eines Teils der linearen Erhöhung bei den Krankenhäusern in das kommende Jahr ist in der Erwartung erfolgt, dass im Rahmen des 2009 anstehenden Endes der Konvergenzphase und der notwendigen gesetzlichen Neuregelung der Krankenhausfinanzierung, die wirtschaftliche Not der Krankenhäuser endlich gehört wird. Hieran werden wir massiv aktiv mitwirken. Die Vereinheitlichung der Wochenarbeitszeit im Tarifgebiet West auf einheitlich 39 Stunden mit Ausnahme der Krankenhäuser und die Beibehaltung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost von 40 Stunden sind als Erfolg zu verbuchen, auch wenn dies weniger ist, als das, was die VKA angestrebt hat. Die Laufzeit über zwei Jahre schafft Planungssicherheit bis Ende Der Abschluss beläuft sich im Volumen für zwei Jahre auf 8,65 Prozent und wird die Haushalte und Wirtschaftspläne der Kommunen und kommunalen Unternehmen in 2008 und 2009 mit insgesamt 9,5 Mrd. Euro belasten. Die einzelnen Punkte des Abschlusses Deutliche Entgeltsteigerung, längere Arbeitszeit, spartenspezifische Regelungen Entgelt Erhöhung der Tabellenentgelte Die Tabellenentgelte werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro sowie linear um 3,1 Prozent erhöht. Ab dem 1. Januar 2009 folgt eine weitere Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,8 Prozent. Der Festbetrag bedeutet im Durchschnitt aller Beschäftigten 2 Prozent Kostenbelastung. Zusammen mit der linearen Erhöhung des Tabellenentgelts beträgt das Volumen für das Jahr 2008 damit insgesamt 5,1 Prozent. Für das Jahr 2009 kommen weitere 2,8 Prozent hinzu, so dass die tabellenwirksame Erhöhung sich über die Laufzeit von 24 Monaten auf insgesamt 7,9 Prozent addiert. Einmalzahlung Zusätzlich zu der linearen Erhöhung wird im Januar 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von einheitlich 225 Euro gezahlt. Diese erhalten sämtliche Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 15 (einschließlich der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü). Die Einmalzahlung ist nicht tabellenwirksam, sie führt somit nicht zu einer dauerhaften Belastung. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig. Gesamtbelastung Insgesamt addieren sich die aus dem Tarifabschluss ergebenden Entgelterhöhungen bei einer 24 monatigen Laufzeit auf ein Volumen von 8,65 Prozent. Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Tarifgebiet West ab dem 1. Juli 2008 einheitlich 39 Stunden. Dies gilt für sämtliche Sparten einschließlich Nahverkehr, der Versorgung und der Entsorgung. Einzige Ausnahme sind die kommunalen Krankenhäuser im Tarifgebiet West, bei denen es bei 38,5 Stunden bleibt, dafür aber eine Kompensation stattfindet (siehe unten). Im Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg bleibt es für die Krankenhäuser bei der bereits jetzt geltenden 39- Stunden-Woche. Im Erziehungsdienst sind über etwaige gesetzlich geregelte Vorbereitungszeiten hinaus im Rahmen der Gesamtarbeitszeit zweieinhalb Tage für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung zu verwenden. Um Entgeltverminderungen aufgrund der Erhöhung der Arbeitszeit auszuschließen, erhalten Teilzeitkräfte mit fest vereinbarter Arbeitszeit einen Anspruch auf entsprechende Arbeitszeiterhöhung. Auch für die Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten gilt ausgenommen in Krankenhäusern die 39-Stunden-Woche. Im Tarifgebiet Ost gilt nach wie vor die 40- Stunden-Woche.

3 Die Arbeitszeit im Tarifgebiet West ist damit wieder vereinheitlicht. Die Öffnungsklausel im TVöD für landesbezirkliche Regelungen entfällt. Die auf der Grundlage dieser Öffnungsklausel vereinbarten Tarifverträge sind anzupassen. Hierzu enthält das Einigungspapier für den Bereich des KAV Baden-Württemberg und des KAV Niedersachsen weitere Einzelheiten. Die von der VKA auf der Grundlage des TV-Meistbegünstigung erhobene Klage in Bezug auf die Verlängerung der Arbeitszeit wird zurückgenommen. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten Für die Auszubildenden sowie die Praktikantinnen und Praktikanten werden die monatlichen Ausbildungsentgelte bzw. Entgelte ab dem 1. Januar 2008 um 70 Euro erhöht. In 2009 gibt es keine weitere Erhöhung. Tarifgebiet Ost Im Tarifgebiet Ost erfolgt die Anhebung der Tabellenentgelte um den Sockelbetrag und die lineare Erhöhung nicht bereits am 1. Januar 2008, sondern am 1. April Für die Monate Januar bis März 2008 verbleibt es mithin bei den gezahlten Entgelten. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass durch die Anhebung des Bemessungssatzes zum 1. Januar 2008 die Arbeitgeber im Tarifgebiet Ost bereits erhebliche Mittel haben aufbringen müssen. In die bereits vereinbarte Bemessungssatzanpassung auf 100 Prozent im TVöD zum 1. Januar 2008 werden alle Beschäftigten der Entgeltgruppe 9 (einschließlich der Entgeltgruppe Kr. 9d) einbezogen. Die sonstigen Entgeltbestandteile (TVöD, TVÜ-VKA und ergänzende Tarifverträge, soweit durch VKA vereinbart) der von der Bemessungssatzanpassung erfassten Beschäftigten bestimmen sich ab dem 1. Januar 2008 ebenfalls nach den für das Tarifgebiet West geltenden Sätzen. Ausgenommen hiervon bleibt die Jahressonderzahlung, die weiterhin 75 Prozent der Jahressonderzahlung für das Tarifgebiet West beträgt ( 20 Abs. 3 TVöD). Ebenso bleibt es bei der im Rahmen der Restantenverhandlungen erzielten Einigung über die künftige Höhe der Techniker- und Programmiererzulage (22 Euro monatlich) und der Meisterzulage (36,50 Euro) sowie der Einigung über die Festsetzung der künftigen Höhe der Erschwerniszuschläge und der Theaterbetriebszulage im Rahmen zu führender landesbezirklicher Tarifverhandlungen. Für die Entgeltgruppen 10 bis 15Ü verbleibt es beim Bemessungssatz von 97 Prozent und der Vereinbarung, dass die Bemessungssatzanpassung in diesen Entgeltgruppen bis zum 31. Dezember 2009 vollzogen wird. Ein Vorziehen der Bemessungssatzanpassung, wie durch den Bund erfolgt, war aus finanziellen Gründen ausgeschlossen. Bei den Auszubildenden und Praktikanten erfolgt neben der Anhebung der Entgelte um 70 Euro auch die Angleichung auf das Niveau des Tarifgebiets West. Leistungsentgelt Der notwendige Ausbau des Volumens beim Leistungsentgelt war trotz aller Bemühungen wegen der Verweigerung der Gewerkschaften nicht durchsetzbar, wenn es nicht zu weiteren materiellen Belastungen hätte kommen sollen. Diese wären angesichts des ohnehin hohen Volumens nicht verkraftbar gewesen. Die Tarifvertragsparteien haben sich aber zur weiteren Stärkung der Leistungsorientierung bekannt. Krankenhäuser Abweichend von der allgemeinen Regelung steigen die Entgelte für die Beschäftigten in Krankenhäusern am 1. Januar 2008 (Tarifgebiet Ost 1. April 2008) um den Sockelbetrag von 50 Euro und um 1,6 Prozent linear (anstatt um 3,1 Prozent). Die Differenz von 1,5 Prozentpunkten wird in das Jahr 2009 verschoben. Zum 1. Januar 2009 (Tarifgebiet West und Ost) steigen daher die Entgelte der Beschäftigten in Krankenhäusern um 4,3 Prozent (anstatt um 2,8 Prozent). Die für 2009 vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro gilt auch für die Beschäftigten in Krankenhäusern. Für die Beschäftigten in den Krankenhäusern verbleibt es im Tarifgebiet West, mit Ausnahme des KAV Baden-Württemberg, bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden. Beim KAV Baden-Württemberg wird die bestehende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden für die Beschäftigten in Krankenhäusern beibehalten. Lediglich für die Auszubildenden wird an der dort für sie bereits jetzt geltenden 38,5- Stunden-Woche festgehalten. Für die Beschäftigten in Krankenhäusern im Tarifgebiet Ost verbleibt es ebenso bei der bisherigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden. Zu einer finanziellen Entlastung im Krankenhausbereich führt das Aussetzen des Leistungsentgelts. Dies bedeutet eine Entlastung von einem Prozent im Tarifgebiet West (ausgenommen KAV Hessen, wo der Wegfall be-

4 reits landesbezirklich im Rahmen des dortigen Arbeitszeittarifvertrages vereinbart war). Weitere Entlastungen Die 2006 vereinbarte Zulage in Höhe von 35 Euro ( 15 Abs. 2.1 TVöD-K) wird um 10 Euro monatlich und die für die Entgeltgruppen 1 bis 4 vereinbarte jährliche Einmalzahlung ( 15 Abs. 2.3 TVÖD-K) in entsprechendem Umfang reduziert. KAV Baden-Württemberg Da es im Bereich des KAV Baden-Württemberg bei der dort für die Beschäftigten in Krankenhäusern bereits geltenden Arbeitszeit von 39 Wochenstunden verbleibt, greift die Aussetzung des Leistungsentgelts und die Reduzierung der Zulage in den dortigen Krankenhäusern nicht. Versorgungsbetriebe (TV-V) Für die Beschäftigten in Versorgungsbetrieben im Tarifgebiet West gilt ebenfalls ab dem 1. Juli 2008 eine einheitliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden ohne Ausnahmen. Auch hier verbleibt es für die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost bei der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die Entgelterhöhung für die sonstigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird auf die Beschäftigten in Versorgungsbetrieben (TV-V) mit der Maßgabe übertragen, dass es keinen Sockelbetrag gibt, sondern das darin enthaltene Volumen gleichmäßig linear in die Tabelle einfließt. Dadurch steigen die Tabellenwerte im Bereich des TV-V zum 1. Januar 2008 (Tarifgebiet Ost 1. April 2008) um 5,1 Prozent. Zum 1. Januar 2009 steigen die Entgelte um weitere 3,55 Prozent, dafür entfällt die Einmalzahlung. Damit beträgt die Belastung der Versorgungsunternehmen wie im übrigen Bereich für 2008 und 2009 ebenfalls 8,65 Prozent. Erhöhung der Zulagen Bei den Beschäftigten mit versorgungs- und entsorgungstypischen Tätigkeiten im Wechselschicht- bzw. Schichtdienst wird die Wechselschichtzulage von derzeit 153,39 Euro auf 200 Euro und die Schichtzulage von 97,15 Euro auf 130 Euro erhöht und künftig dynamisiert. Für Beschäftigte im Geltungsbereich des TV- V, die keine versorgungs- und entsorgungstypischen Tätigkeiten im Wechselschicht- und Schichtdienst ausüben, verbleibt es bei den bisherigen Beträgen. Optimierung der Altersversorgung Darüber hinaus haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, in Verhandlungen zur Optimierung der betrieblichen Altersversorgung den Mitarbeitern der originären TV- V-Anwender im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Mindestbetrag für vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 26 Euro zu gewähren. Wenn die notwendigen Verhandlungen über die Ausgestaltung im Detail abgeschlossen sind, können nach dem Einigungspapier sonstige TV-V-Anwender ebenfalls danach verfahren. Versorgungsbetriebe außerhalb des TV-V Für Versorgungsbetriebe, die derzeit noch den BAT/BMT-G bzw. den BAT-O/BMT-G-O anwenden, ist vereinbart, bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung des Geltungsbereichs des TV-V vorzunehmen, hierbei diese Arbeitgeber in den Geltungsbereich des TV-V einzubeziehen und zugleich das Tarifergebnis für diese Versorgungsbetriebe wirkungsgleich zu übertragen. In diesen Verhandlungen wird auch die Einbeziehung der Müllheizkraftwerke geprüft werden. Nahverkehrsbetriebe (TV-N) Für Nahverkehrsbetriebe gelten landesbezirkliche Tarifverträge, die zum Teil andere Laufzeiten für die Entgelte vorsehen als der TVöD. In die Tarifrunde 2008 für den öffentlichen Dienst waren daher nur die Spartentarifverträge Nahverkehr (TV-N) der Kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein mit dem betrieblichen Geltungsbereich TV-N Kiel einbezogen. Die Entgelttabellen in diesen Tarifverträgen werden entsprechend der Tarifeinigung für den übrigen Bereich erhöht, und zwar nach Maßgabe des jeweiligen TV-N. Dies bedeutet, dass soweit keine Besonderheiten im jeweiligen TV-N vereinbart sind sich die Tabellenentgelte ab 1. Januar 2008 (Tarifgebiet Ost 1. April 2008) um den Sockelbetrag von 50 Euro und um 3,1 Prozent erhöhen. Am 1. Januar 2009 erfolgt die weitere lineare Erhöhung der Entgelte um 2,8 Prozent. Daneben ist die Einmalzahlung 225 Euro im Januar 2009 zu leisten. In den genannten Nahverkehrstarifverträgen wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Tarifgebiet West ebenfalls ab 1. Juli 2008 auf 39 Wochenstunden ausnahmslos erhöht. Die Umsetzung sowohl der Entgelterhöhungen wie auch der Arbeitszeiterhöhung erfolgt soweit notwendig landesbezirklich durch entsprechende Änderung des TV-N.

5 Die notwendige Begrenzung der Nachhaltigkeit im Jahr 2009 durch Reduzierung der linearen Erhöhung zu Gunsten einer höheren Einmalzahlung ist an der Verweigerungshaltung der Gewerkschaften gescheitert. Dies wäre zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit dringend notwendig gewesen. Daran ändert auch die Arbeitszeiterhöhung auf 39 Wochenstunden nichts. Darüber hinaus haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, auf der Bundesebene im Laufe des Jahres 2008 Tarifgespräche zu den sich aus der demographischen Entwicklung abzeichnenden Anforderungen aufzunehmen. Es sollen in diesem Zusammenhang insbesondere die Themen Personalgewinnung und -entwicklung, Ausbildung, lebenslanges Lernen, Gesundheitsmanagement und eingeschränkte Leistungsfähigkeit (Fahrdienstuntauglichkeit) aufgegriffen werden. Für die landesbezirkliche Ebene ist eine Öffnung vereinbart worden, wonach eine arbeitsmarktpolitische Zulage, um zur Deckung des Personalbedarfs beizutragen, vereinbart werden kann. Diese Regelungskompetenz kann auch auf die betriebliche Ebene verlagert werden. Darüber hinaus können ebenfalls auf der landesbezirklichen Ebene in den jeweiligen TV-N eine erforderliche Qualifizierungszeit nach dem Berufskraftfahrerrecht und deren Anspruchsvoraussetzungen vereinbart werden. Nahverkehrsbetriebe außerhalb eines TV-N Für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe, die noch den BAT/BMT-G bzw. den BAT- O/BMT-G-O anwenden, ist vereinbart worden, dass in einem eigenständigem Tarifvertrag mit abschließender Aufzählung der einzelnen Nahverkehrsbetriebe für diese Betriebe die in dieser und in künftigen Tarifrunden vereinbarte Entgelterhöhung übertragen wird. Eine darüber hinausgehende Fortschreibung des BAT/BMT-G bzw. des BAT-O/BMT-G-O wird hierbei ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Arbeitszeitverlängerung findet in diesen Betrieben nicht statt. Die Tarifvertragsparteien auf Landesebene in Hessen und Saarland werden im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen die Regelungen zu Entgelt und Arbeitszeit übernehmen. Weitere Regelungen Erläuterungen zu den weiteren Punkten des Tarifabschlusses Restanten und Überleitungsrecht sowie die vorläufigen Tabellen folgen in der nächsten Ausgabe, Tarifinfo 11. Das komplette Einigungspapier steht auf im Bereich Tarifrunde Weiteres Verfahren Die VKA hat die Tarifeinigung vom 31. März 2008 in ihrer Mitgliederversammlung am selben Tag angenommen. Die Gewerkschaft ver.di hat angekündigt, die Tarifeinigung vom 31. März 2008 in einer Mitgliederbefragung abstimmen zu lassen. Die Erklärungsfrist endet am 20. April Ein Termin für die notwendigen Redaktionsverhandlungen ist noch nicht vereinbart Die Tarifrunde mit dem Marburger Bund für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern wird am Donnerstag und Freitag, 3. und 4. April 2008, in Wiesbaden fortgesetzt. Stimmen aus der Presse Dieser Abschluss kann sich sehen lassen! Um den angedrohten Streik im öffentlichen Dienst zu verhindern, haben die Arbeitgeber von Bund und Kommunen dem höchsten Tarif-Plus seit vielen Jahren zugestimmt im Schnitt gibt es bis Ende 2009 acht Prozent mehr. (Bild) Ein kräftiger Schluck aus der Pulle schaut anders aus. Ohne die Jahre der Lohnzurückhaltung verinnerlicht zu haben, müsste jeder sagen: Es ist ein stinknormaler Abschluss. (Frankfurter Rundschau) Sicher, die finanzielle Lage der öffentlichen Hand hat sich verbessert, und im öffentlichen Dienst gibt es nach mageren Jahren einen Nachholbedarf. Diesen aber in erster Linie über kräftige, tabellenwirksame Lohnsteigerungen zu decken, ist gefährlich. (Frankfurter Allgemeine Zeitung) Tatsächlich fällt die Lohnerhöhung im Vergleich zu den bisherigen Tarifabschlüssen in der Privatwirtschaft nicht all zu sehr aus dem Rahmen. (Handelsblatt) Allein mit dem Argument der angeblich sicheren Anstellung wird der Staat kaum noch an qualifiziertes Personal kommen - eine überdurchschnittlich hohe prozentuale Lohnerhöhung war daher ein Signal, das auch im wohlverstandenen Interesse der öffentlichen Arbeitgeber lag. (Süddeutsche Zeitung) Die Beschäftigten bei Bund und Kommunen bekommen acht Prozent mehr Geld. Der Staat hat damit einen Streik abgewendet, muss aber mehr als zehn Milliarden Euro hinlegen. Am Ende bleibt die Rechnung beim Steuerzahler hängen. (Die Welt) Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Katja Christ katja.christ@vka.de

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