Erscheint mehrmals pro Jahr 033 / gratis in jede Haushaltung 033 /

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1 GEMEINDEBLATT Nr. 2, Mai 2017 Redaktion: Jürg Hauert Susanne Jöhr Gemeindeverwaltung 3628 Uttigen Erscheint mehrmals pro Jahr 033 / gratis in jede Haushaltung 033 / info@uttigen.ch Druck: Roth Druck AG, 3661 Uetendorf Botschaft zur ordentlichen Gemeindeversammlung, vom Mittwoch, 14. Juni 2017, Uhr in der Turnhalle des Mehrzweckgebäudes. Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Die als amtliche Einladung geltende Ausschreibung der Gemeindeversammlung mit Bekanntgabe des Datums, des Versammlungsortes, der Traktanden und der Auflage und Einsprachefristen, erfolgt gesetzesgemäss zweimal im Thuner Amtsanzeiger. Traktandenliste Gemeindeversammlung 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2016 Genehmigung der Erfolgsrechnung des Gesamthaushaltes mit einem Aufwandüberschuss von CHF Genehmigung der Investitionsrechnung mit Nettoinvestitionen von CHF Genehmigung der Nachkredite in der Kompetenz der Gemeindeversammlung von CHF Projekt und Kreditgenehmigung Instandstellung Giesse, Abschnitt Seilerweg 3. Kreditgenehmigung für die erste Etappe der GEP-Sanierungen; Zustandsaufnahme öffentliche und private Kanalisation 4. Genehmigung Kreditabrechnung Raumgestaltung/Lichtsanierung, Schulanlage Auweg 5. Verschiedenes/Orientierungen 6. Verabschiedung von Gemeindeschreiber Jürg Hauert infolge Pensionierung Die Unterlagen zu den Traktanden insbesondere auch die gesamte Jahresrechnung 2016 inkl. der Detailauswertungen liegen bei der Gemeindeverwaltung Uttigen während den Bürozeiten zur Einsicht auf. 1

2 Inhaltsverzeichnis Botschaft und Einladung Gemeindeversammlung 1 Traktandenliste Gemeindeversammlung vom 14. Juni Genehmigung der Gemeinderechnung 2016 mit sämtlichen Kreditüberschreitungen der Einwohnergemeinde Uttigen - Auf einen Blick / Management Summary 3 - Berichterstattung Eckdaten Bilanz Erfolgsrechnung / Investitionsrechnung Antrag der Exekutive (Gemeinderat) Bestätigungsbericht Rechnungsprüfung 33 - Anhänge Projekt und Kreditgenehmigung Instandstellung Giesse, Abschnitt Seilerweg 46 Kreditgenehmigung für die erste Etappe der GEP-Sanierungen; Zustandsaufnahme öffentliche und private Kanalisation 47 Genehmigung Kreditabrechnung Raumgestaltung/Lichtsanierung, Schulanlage Auweg 50 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Auffahrtswoche 51 Neue Regelung bei der Bekämpfung von Bienen und Wespen 51 Fundgegenstände Schulareal 51 Vermietung Tische und Festbänke 51 Einladung zur Geo-Vernissage 52 Frauenverein 54 SVP Herbstanlass 55 SVP öffentliche Veranstaltung SVP bi de Lüt 56 SP 16. Bring- und Holtag 57 Ornithologischer Verein, Jungtierschau Gemeindeverband Obergurnigel Waldbegehung 58 Sportschützen, Volksschiessen 59 Musikgesellschaft Uttigen 59 Plauschplatzgen 60 Feldschützen Uttigen 61 Regionales jugend-buero.ch 62 Pfadi Abteilung Nünenen 63 Musikschule Region Gürbetal 64 2

3 3 Einwohnergemeinde Uttigen Jahresrechnung AUF EINEN BLICK (Management Summary) Gemeindesteueranlage 1.63 Einheiten Liegenschaftssteuer 1.0 des amtlichen Wertes Budgetiertes Ergebnis allgemeiner Haushalt (steuerfinanziert) Aufwandüberschuss CHF Erzieltes Ergebnis allgemeiner Haushalt (steuerfinanziert) Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF 0.00 Darin bereits enthaltene systembedingte zusätzliche Abschreibungen nach HRM2 (Einlage in die finanzpolitische Reserve/Eigenkapital) CHF Investitionen Allgemeiner Haushalt CHF Investitionen SF Wasserversorgung CHF Investitionen SF Abwasserentsorgung CHF Verschuldung (langfristige Finanzverbindlichkeiten) per CHF 0.00 Eigenkapital HRM2 per CHF Bilanzüberschüsse (entspricht Eigenkapital HRM1) per CHF Erfolgsrechnung Ergebnis Gesamthaushalt CHF -7' * nach systembedingten zusätzlichen Abschreibungen von CHF Ergebnis Allgemeiner Haushalt (steuerfinanziert) CHF 0.00 * Ergebnis Spezialfinanzierungen (gebührenfinanziert) CHF -7' Ergebnis SF Wasser Ergebnis SF Abwasser Ergebnis SF Abfall CHF -23' CHF 19' CHF -3'635.19

4 Allgemeines Die Jahresrechnung 2016 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2 gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, BSG ) erstellt. Zum Einsatz gelangte das EDV System GeSoft der Firma RUF Informatik AG. Aufgrund der zahlreichen Änderungen bei der Einführung von HRM2 per 2016 können die Zahlen der Jahresrechnung 2016 nicht mehr mit den Zahlen des Vorjahres verglichen werden. Deshalb wird hier grösstenteils auf die Angabe der Resultate der Jahresrechnung 2015 verzichtet. Ergebnis Allgemeiner Haushalt (nur steuerfinanzierter Haushalt) Der Allgemeine Haushalt schliesst nach Vornahme der oben erwähnten systembedingten zusätzlichen Abschreibungen ausgeglichen ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF Somit ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgenommenen zusätzlichen Abschreibungen eine Besserstellung gegenüber dem Voranschlag von CHF Personalaufwand (30) Der Personalaufwand ist CHF tiefer als budgetiert. Weniger Sitzungsgelder beim Gemeinderat, tiefere Lohnkosten bei der Verwaltung und bei verschiedenen weiteren Bereichen sind die Gründe dafür. Sachaufwand (31) Der Sachaufwand liegt CHF über dem Budget. Grund sind höhere Sachaufwendungen bei der Behebung der Biberschäden am Glütschbach und mehrere kleinere Schäden an den Wasserleitungen sowie der Aufwand für die Strassensanierungen beim Bühlweg und beim Volg. 1 BERICHTERSTATTUNG 1.1 Bericht Erfolgsrechnung Nach HRM2 muss das Ergebnis des Gesamthaushaltes von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Ergebnis Gesamthaushalt (mit gebührenfinanzierten Spezialfinanzierungen) Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Darin bereits enthalten sind die im Allgemeinen Haushalt zwingend vorzunehmenden systembedingten zusätzlichen Abschreibungen in der Höhe von CHF Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2016 beträgt somit CHF resp. unter Berücksichtigung der zusätzlichen Abschreibungen sogar CHF Die folgenden Kommentare beziehen sich auf die Sachgruppen des Gesamthaushaltes:

5 Abschreibungen (33) Das bestehende Verwaltungsvermögen (Art. T2-4 Abs. 1 Ziff. 1. bis 4., Übergangsbestimmungen GV) wurde per zu Buchwerten in HRM2 übernommen und beträgt CHF Dieses wird innert 10 Jahren (CHF / Jahr) abgeschrieben. Die ordentlichen Abschreibungen nach Nutzungsdauer gemäss den Bestimmungen HRM2 betragen CHF Systembedingte zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) müssen zwingend vorgenommen werden, wenn der Allgemeine Haushalt einen Ertragsüberschuss (CHF ) ausweist und die ordentlichen Abschreibungen (CHF ) kleiner als die Nettoinvestitionen (CHF ) sind. Im Rechnungsjahr 2016 mussten deshalb CHF systembedingte zusätzliche Abschreibungen z.g. des Eigenkapitals vorgenommen werden. Transferaufwand (36) Gegenüber dem Budget fiel der Transferaufwand um CHF tiefer aus. Dies vor allem wegen den tieferen Beiträgen an die Gehaltskosten des Kindergartens und der Sekundarstufe I Uetendorf. Fiskalertrag (40) Die Einnahmen aus Steuern liegen CHF über dem Budget. Mehreinnahmen konnten insbesondere bei den Natürlichen Personen und den Sonderveranlagungen verzeichnet werden. SF Abwasserentsorgung Die Abwasserentsorgung (Funktion 7201) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF ab. Budgetiert wurde ein Aufwandüberschuss von CHF Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2016 beträgt CHF Das Eigenkapital (Rechnungsausgleich) der SF Abwasserentsorgung beträgt CHF (Konto: ). Der Bestand des Werterhalts beläuft sich auf CHF (Konto: ). SF Abfall Die Abfallentsorgung (Funktion 7301) schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Budgetiert wurde ein Aufwandüberschuss von CHF Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2016 beträgt CHF Das Eigenkapital (Rechnungsausgleich) der SF Abfall beträgt CHF (Konto: ). 5 Finanzertrag (44) Mit CHF entsprach der Finanzertrag praktisch dem budgetierten Betrag von CHF Spezialfinanzierungen (SF) SF Wasserversorgung Die Wasserversorgung (Funktion 7101) schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Budgetiert wurde ein Aufwandüberschuss von CHF Die Schlechterstellung gegenüber dem Budget 2016 beträgt CHF Sie ist vor allem darauf zurückzuführen, dass mehr kleinere Leitungsbrüche repariert werden mussten als budgetiert. Das Eigenkapital (Rechnungsausgleich) der SF Wasserversorgung beträgt CHF (Konto: ). Der Bestand des Werterhalts beläuft sich auf CHF (Konto: ).

6 Das Verwaltungsvermögen beträgt per CHF (Vorjahr: CHF ), was einer Zunahme von CHF entspricht. Das Eigenkapital (SG 29) beträgt per CHF (Vorjahr: CHF ). Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist nebst den Ergebnissen der Spezialfinanzierungen auf die Neubewertung des Finanzvermögens anlässlich der Einführung von HRM2 (+ CHF 769'081.75) und der Einlage der zusätzlichen Abschreibungen gem. Art. 84 GV in die finanzpolitische Reserve zurückzuführen (+ CHF ). Das massgebende Eigenkapital (299) beläuft sich auf CHF (unverändert gegenüber dem Vorjahr) Übrige Spezialfinanzierungen (SF) mit Gemeindereglement SF Feuerwehr Die zweiseitige SF Feuerwehr (Funktion 1500) schliesst ausgeglichen ab. Das Eigenkapital beträgt CHF (Konto: ) Investitionsrechnung Es wurden Nettoinvestitionen von CHF getätigt. Budgetiert waren Nettoinvestitionen von CHF Der Ersatz der Strassenbeleuchtung konnte entgegen der Annahmen beim Erstellen des Budgets bereits im Jahr 2016 fast vollständig vorgenommen werden Bilanz Die Bilanzsumme beträgt per CHF (Vorjahr: CHF ). Davon beläuft sich das Finanzvermögen auf CHF (Vorjahr: CHF ). Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Abnahme von CHF Das Fremdkapital konnte dank der Rückzahlung eines langfristigen Bankdarlehens von CHF auf CHF (Vorjahr: CHF ) reduziert werden Nachkredite Es werden nur Nachkredite grösser CHF aufgeführt. Total: CHF davon: gebunden CHF GR Kompetenz CHF zu beschliessen durch GV CHF 0.00

7 1.2 Spezialfinanzierungen (gebührenfinanzierte Bereiche gemäss Art. 30 Bst. b FHDV) SF Wasserversorgung Rechnungsjahr Budget CHF CHF Erfolg Verwaltungsvermögen per Bestand Werterhalt per Eigenkapital per SF Abwasserentsorgung Rechnungsjahr Budget CHF CHF Erfolg Verwaltungsvermögen per ' Bestand Werterhalt per Eigenkapital per SF Abfall Rechnungsjahr Budget CHF CHF Erfolg Verwaltungsvermögen per Bestand Werterhalt per Eigenkapital per

8 Jahresergebnis ER Gesamthaushalt Jahresergebnis ER Allgemeiner Haushalt Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen Steuerertrag natürliche Personen Steuerertrag juristische Personen Liegenschaftssteuer Bestand Verwaltungsvermögen Gesamthaushalt Bestand Verwaltungsvermögen Allgemeiner Haushalt Bestand Verwaltungsvermögen Spezialfinanzierungen Fremdkapital Eigenkapital Reserven Bilanzüberschuss/-fehlbetrag ECKDATEN 2.1 Übersicht Jahresrechnung 2016 Budget 2016 Jahresrechnung Nettoinvestitionen ' Bestand Finanzvermögen

9 Ergebnis Gesamthaushalt Abschreibung Verwaltungsvermögen Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen Wertberichtigung Darlehen Verwaltungsvermögen Wertberichtigung Beteiligungen Verwaltungsvermögen Abschreibungen Investitionsbeiträge Einlagen in das Eigenkapital Entnahmen aus dem Eigenkapital Aufwertung Verwaltungsvermögen Investitionsausgaben Investitionseinnahmen Nettoinvestitionen Finanzierungsergebnis Selbstfinanzierung / Finanzierungsergebnis Jahresrechnung 2016 Budget 2016 Jahresrechnung Selbstfinanzierung Nettoinvestitionen

10 Jahresrechnung Budget Jahresrechnung Personalaufwand 882' ' Sach- und übriger Betriebsaufwand 863' ' Abschreibungen Verwaltungsvermögen 164' ' Einlagen Fonds und Spezialfinanzierungen 790' ' Transferaufwand 3'513' '588' Durchlaufende Beiträge Total betrieblicher Aufwand 6'214' '788' Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -34' ' Finanzaufwand 62' ' Finanzertrag 178' ' Ergebnis aus Finanzierung 115' ' Operatives Ergebnis 81' ' Ausserordentlicher Aufwand 88' Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis -88' Jahresergebnis Erfolgsrechnung Ertragsüberschuss (+), Aufwandüberschuss (-) -7' ' Gestufte Erfolgsausweise Gesamter Haushalt Fiskalertrag 3'964' '826' Regalien und Konzessionen 76' ' Entgelte 1'428' ' Verschiedene Erträge Entnahmen Fonds/Spezielfinanzierungen 2' ' Transferertrag 707' ' Durchlaufende Beiträge Total betrieblicher Ertrag 6'179' '592'

11 Jahresrechnung Budget Jahresrechnung Personalaufwand 863' ' Sach- und übriger Betriebsaufwand 634' ' Abschreibungen Verwaltungsvermögen 164' ' Einlagen Fonds und Spezialfinanzierungen 45' Transferaufwand 3'285' '381' Durchlaufende Beiträge Total betrieblicher Aufwand 4'993' '063' Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -12' ' Finanzaufwand 62' ' Finanzertrag 163' ' Ergebnis aus Finanzierung 101' ' Operatives Ergebnis 88' ' Ausserordentlicher Aufwand 88' Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis -88' Jahresergebnis Erfolgsrechnung Ertragsüberschuss (+), Aufwandüberschuss (-) ' Allgemeiner Haushalt Fiskalertrag 3'964' '826' Regalien und Konzessionen 76' ' Entgelte 231' ' Verschiedene Erträge Entnahmen Fonds/Spezielfinanzierungen 2' ' Transferertrag 706' ' Durchlaufende Beiträge Total betrieblicher Ertrag 4'980' '890'

12 Jahresrechnung Budget Jahresrechnung Personalaufwand 3' ' Sach- und übriger Betriebsaufwand 36' ' Abschreibungen Verwaltungsvermögen ' Einlagen Fonds und Spezialfinanzierungen 231' ' Transferaufwand 142' ' Durchlaufende Beiträge Total betrieblicher Aufwand 413' ' Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -28' ' Finanzaufwand Finanzertrag 5' ' Ergebnis aus Finanzierung 5' ' Operatives Ergebnis -23' ' Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis Jahresergebnis Erfolgsrechnung Ertragsüberschuss (+), Aufwandüberschuss (-) -23' ' Wasserversorgung Fiskalertrag Regalien und Konzessionen Entgelte 384' ' Verschiedene Erträge Entnahmen Fonds/Spezielfinanzierungen ' Transferertrag Durchlaufende Beiträge Total betrieblicher Ertrag 384' '

13 Jahresrechnung Budget Jahresrechnung Personalaufwand ' Sach- und übriger Betriebsaufwand 47' ' Abschreibungen Verwaltungsvermögen ' Einlagen Fonds und Spezialfinanzierungen 510' ' Transferaufwand 79' ' Durchlaufende Beiträge Total betrieblicher Aufwand 637' ' Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 11' ' Finanzaufwand Finanzertrag 8' ' Ergebnis aus Finanzierung 8' ' Operatives Ergebnis 19' ' Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis Jahresergebnis Erfolgsrechnung Ertragsüberschuss (+), Aufwandüberschuss (-) 19' ' Abwasserentsorgung Fiskalertrag Regalien und Konzessionen Entgelte 648' ' Verschiedene Erträge Entnahmen Fonds/Spezielfinanzierungen ' Transferertrag Durchlaufende Beiträge Total betrieblicher Ertrag 648' '

14 Jahresrechnung Budget Jahresrechnung Personalaufwand 15' ' Sach- und übriger Betriebsaufwand 145' ' Abschreibungen Verwaltungsvermögen Einlagen Fonds und Spezialfinanzierungen 2' ' Transferaufwand 6' ' Durchlaufende Beiträge Total betrieblicher Aufwand 169' ' Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -3' ' Finanzaufwand Finanzertrag Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis -3' ' Ausserordentlicher Aufwand Ausserordentlicher Ertrag Ausserordentliches Ergebnis Jahresergebnis Erfolgsrechnung Ertragsüberschuss (+), Aufwandüberschuss (-) -3' ' Abfall Fiskalertrag Regalien und Konzessionen Entgelte 163' ' Verschiedene Erträge Entnahmen Fonds/Spezielfinanzierungen Transferertrag 1' Durchlaufende Beiträge Total betrieblicher Ertrag 165' '

15 Aktiven Jahresrechnung 2016 Jahresrechnung Finanzvermögen 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 1'315' '734' Forderungen 1'875' '720' Kurzfristige Finanzanlagen Aktive Rechnungsabgrenzungen 43' ' Vorräte und angefangene Arbeiten Finanzanlagen Sachanlagen Finanzvermögen 2'505' '505' Forderungen gegenüber SF und Fonds im Fremdkapital Total Finanzvermögen 5'739' '995' Total Aktiven 7'716' '357' BILANZ Verwaltungsvermögen 140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen 1'903' '355' Immaterielle Anlagen Darlehen Beteiligungen, Grundkapitalien 6' ' Investitionsbeiträge 67' Kumulierte zusätzliche Abschreibungen Total Verwaltungsvermögen 1'976' '361'215.35

16 Passiven Jahresrechnung 2016 Jahresrechnung Fremdkapital 200 Laufende Verbindlichkeiten 239' ' Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten '215' Passive Rechnungsabgrenzungen 990' '012' Kurzfristige Rückstellungen Langfristige Finanzverbindlichkeiten Langfristige Rückstellungen 50' ' Verbindlichkeiten gegenüber SF und Fonds im Fremdkapital 106' ' Total Fremdkapital 1'385' '892' Total Passiven 7'716' '357' Eigenkapital 290 Verpflichtungen / Vorschüsse gegenüber Spezialfinanzierungen 879' ' Rücklagen der Globalbudgetbereiche Vorfinanzierungen 3'222' '474' Reserven 85' Neubewertungsreserve Finanzvermögen 769' ' Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 1'374' '374' Total Eigenkapital 6'330' '464'195.45

17 Jahresrechnung 2016 Budget 2016 Jahresrechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung 619' ' '220 58' Nettoaufwand 560' '020 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung 186' ' ' ' Nettoaufwand 10' '235 2 Bildung 1'625' ' '779' ' Nettoaufwand 1'378' '549'020 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche 73' ' '270 1' Nettoaufwand 70' '710 5 Soziale Sicherheit 1'454' ' '422'340 13' Nettoaufwand 1'450' '408'440 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 413' ' ' ' Nettoaufwand 310' '410 7 Umweltschutz und Raumordnung 1'393' '290' ' ' Nettoaufwand 102' '000 8 Volkswirtschaft 2' ' '705 75' Nettoertrag 73' '395 9 Finanzen und Steuern 655' '468' '820 4'540' Nettoertrag 3'813' '943'045 Total 6'428' '428' '901'889 5'901' FUNKTIONEN 4.1 Erfolgsrechnung 17 4 Gesundheit 4' ' Nettoaufwand 4' '605

18 1400 Wegfall Kosten Alimentenbevorschussung (neu in Kosten Sozialdienst Uetendorf enthalten) 1400 Höhere Gebühreneinnahmen im Baubewilligungswesen (mehr Baugesuche als angenommen) 1500 Den Mehrkosten beim Sold stehen höhere Rückerstattungen von Einsatzkosten und Mehreinnahmen bei der Feurwehrersatzabgabe gegenüber Kommentar Erfolgsrechnung 0 Allgemeine Verwaltung Jahresrechnung 2016 Budget 2016 Jahresrechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Nettoergebnis Weniger Sitzungsgelder an Gemeinderat, freier Ratskredit wurde nicht ausgeschöpft 0220 Tieferer Personalaufwand 0220 Aufwand für Telefon, Porti und Internet zu hoch budgetiert 18 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Jahresrechnung 2016 Budget 2016 Jahresrechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Nettoergebnis

19 2110 Tieferer Gemeindeanteil an Gehaltskosten Kindergarten 2120 Mehrkosten Gemeindeanteil an Gehaltskosten Primarschule, Tieferer Sachaufwand (Schulmaterial, Lehrmittel) 2130 Deutlich tieferer Gemeindeanteil an Kosten GU9 (Kanton) und Sekundarstufe I (Uetendorf) 2180 Tiefere Lohnkosten und mehr Elternbeiträge in der Tagesschule 2 Bildung Jahresrechnung 2016 Budget 2016 Jahresrechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Nettoergebnis Kultur, Sport, Freizeit, Kirche Jahresrechnung 2016 Budget 2016 Jahresrechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Nettoergebnis Anschaffung zusätzliche Ruhebänke 4 Gesundheit Jahresrechnung 2016 Budget 2016 Jahresrechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Nettoergebnis Minderaufwand Schulzahnpflege

20 7101 Tiefere Einlage Wiederbeschaffungswert SF Werterhalt durch Verrechnung Nacheinkauf Mehreinwohner an WGB mit Anschlussgebühren, Mehrkosten Leitungsunterhalt durch unerwartet viele kleinere Leitungsbrüche 7201 Minderkosten für Unterhalt Abwasserleitungen, Zunahme Stromkosten BKW 7301 Mehrkosten bei der Grünabfuhr 7410 Mehrkosten Uferschutz beim Glütschbach durch Biberschäden 5 Soziale Sicherheit Jahresrechnung 2016 Budget 2016 Jahresrechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Nettoergebnis Minderkosten Lastenausgleich Ergänzungsleistungen 5799 Mehrkosten Lastenausgleich Sozialhilfe 6 Verkehr Jahresrechnung 2016 Budget 2016 Jahresrechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Nettoergebnis Mehraufwand Strassenunterhalt, Nachzahlung Nutzungsrechte Fuss- und Radwege 6150 Höherer Abschreibungsaufwand, da ein grösserer Anteil der neuen Strassenbeleuchtung bereits im 2016 in Betrieb genommen werden konnte 6210 Unvorhergesehener Ersatz eines Veloständers inkl. Beleuchtung beim Bahnhof 7 Umweltschutz und Raumordnung Jahresrechnung 2016 Budget 2016 Jahresrechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Nettoergebnis

21 8 Volkswirtschaft Jahresrechnung 2016 Budget 2016 Jahresrechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Nettoergebnis Mehrkosten Beitrag an Projekt Tourismus Thun-West 8710 Mehrertrag Entschädigung BKW 9 Finanzen und Steuern Jahresrechnung 2016 Budget 2016 Jahresrechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Nettoergebnis Höhere Steuereinnahmen bei den natürlichen und juristischen Personen, höhere Kosten für Steuerteilungen aus Vorjahren (konnte durch die Auflösung der in den Vorjahren getätigten Rückstellungen mindestens teilweise aufgefangen werden) 9101 Höhere Steuereinnahmen bei den Sonderveranlagungen 9300 Mindereinnahmen aus Finanzausgleich 9500 Höhere Steuereinnahmen bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern 9610 Minderkosten bei Zinsen für langfristige Schulden, weil trotz der Investitionen und der Rückzahlung des letzten Darlehens keine neuen Fremdmittel aufgenommen werden mussten Systembedingte Zusätzliche Abschreibungen HRM2

22 Jahresrechnung 2016 Budget 2016 Jahresrechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung Nettoaufwand Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Nettoaufwand Bildung 322' ' Nettoaufwand 322' '000 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche Nettoaufwand Gesundheit Nettoaufwand Verkehr und Nachrichtenübermittlung 368' ' Nettoaufwand 368' '000 7 Umweltschutz und Raumordnung 92' ' Nettoaufwand 92' '000 8 Volkswirtschaft Nettoertrag Finanzen und Steuern ' ' Nettoertrag 782' '000 Total 782' ' ' ' Investitionsrechnung 22 5 Soziale Sicherheit Nettoaufwand

23 Jahresrechnung 2016 Budget 2016 Jahresrechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 3 Aufwand 6'408' '901' Personalaufwand 882' ' Sach- und übriger Betriebsaufwand 863' ' Abschreibungen Verwaltungsvermögen 164' ' Finanzaufwand 62' ' Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 790' ' Transferaufwand 3'513' '588' Ausserordentlicher Aufwand 88' Interne Verrechnungen 43' ' Abschlusskonten 19' ' ' Abschluss Erfolgsrechnung 19' ' ' Total 6'428' '428' '901'889 5'901' SACHGRUPPEN 5.1 Erfolgsrechnung 23 4 Ertrag 6'401' '812' Fiskalertrag 3'964' '826' Regalien und Konzessionen 76' ' Entgelte 1'428' ' Verschiedene Erträge Finanzertrag 178' ' Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen 2' ' Transferertrag 707' ' Ausserordentlicher Ertrag Interne Verrechnungen 43' '

24 Jahresrechnung 2016 Budget 2016 Jahresrechnung 2015 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 5 Investitionsausgaben 782' ' Sachanlagen 713' ' Investitionen auf Rechnung Dritter Immaterielle Anlagen Darlehen Beteiligungen und Grundkapitalien Eigene Investitionsbeiträge 69' ' Durchlaufende Investitionsbeiträge Übertrag an Bilanz Übertrag an Bilanz 782' ' Nettoinvestitionen 782' ' Investitionsrechnung 24 6 Investitionseinnahmen Übertrag von Sachanlagen in das Finanzvermögen Rückerstattungen Abgang immaterielle Anlagen Investitionsbeiträge für eigene Rechnung Rückzahlung von Darlehen Übertrag von Beteiligungen Rückzahlung eigener Investitionsbeiträge Durchlaufefnde Investitionsbeiträge

25 6 GELDFLUSSRECHNUNG Uttigen CHF CHF Bezeichnung Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit Ertragsüberschuss / (-) Aufwandüberschuss Abschreibungen Verwaltungsvermögen 164' Abschreibungen Investitionsbeiträge Einlagen in das Eigenkapital 88' (-) Entnahmen aus dem Eigenkapital Verluste aus Verkauf Finanzanlagen FV und Übertragung Finanzanlagen FV ins VV / (-) Gewinne aus Verkauf Finanzanlagen FV Verluste aus Verkauf Sachanlagen FV und Übertragung Sachanlagen FV ins VV / (-) Gewinne aus Verkauf Sachanlagen FV Wertberichtigungen Anlagen FV / (-) Wertberichtigungen Anlagen FV Wertberichtigungen Darlehen/Beteiligungen VV (-) Aufwertung VV (-) Zunahme/Abnahme Forderungen -154' Abnahme/(-) Zunahme Vorräte (-) Zunahme/Abnahme aktive Rechnungsabgrenzungen -8' (-) Abnahme/Zunahme Laufende Verbindlichkeiten -213' (-) Abnahme/Zunahme kurzfr. Rückstellungen (-) Abnahme/Zunahme passive Rechnungsabgrenzungen -22' (-) Abnahme/Zunahme langfr. Rückstellungen -55' Zunahme/(-) Abnahme übrige Spezialfinanzierungen 40' Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit Einwohnergemeinde (allg. Haushalt) -160' Geldfluss Wasserversorgung (-) Aufwandüberschuss / Ertragsüberschuss -23' Abschreibungen Verwaltungsvermögen Abschreibungen Investitionsbeiträge (-) Aufwertung VV Abnahme/(-) Zunahme Forderungen Abnahme/(-) Zunahme aktive Rechnungsabgrenzungen Abnahme/(-) Zunahme Vorräte (-) Abnahme/Zunahme Laufende Verbindlichkeiten (-) Abnahme/Zunahme passive Rechnungsabgrenzungen Zunahme/(-) Abnahme Vorfinanzierung Werterhalt 231' (-) Abnahme/Zunahme übrige Vorfinanzierungen Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit Wasserversorgung 207' Geldfluss Abwasserentsorgung Ertragsüberschuss / (-) Aufwandüberschuss 19' Abschreibungen Verwaltungsvermögen Abschreibungen Investitionsbeiträge 2' (-) Aufwertung VV Abnahme/(-) Zunahme Forderungen Abnahme/(-) Zunahme aktive Rechnungsabgrenzungen Abnahme/(-) Zunahme Vorräte (-) Abnahme/Zunahme Laufende Verbindlichkeiten Zunahme/(-) Abnahme Vorfinanzierung Werterhalt 510' (-) Abnahme/Zunahme übrige Vorfinanzierungen Geldfluss Abfall (-) Aufwandüberschuss / Ertragsüberschuss -3' Abschreibungen Verwaltungsvermögen Abschreibungen Investitionsbeiträge (-) Aufwertung VV Abnahme/(-) Zunahme Forderungen Abnahme/(-) Zunahme aktive Rechnungsabgrenzungen Abnahme/(-) Zunahme Vorräte (-) Abnahme/Zunahme Laufende Verbindlichkeiten Zunahme/(-) Abnahme Vorfinanzierungen 2' Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit Abfall Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit Elektrizität Total Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit 579'

26 Geldfluss aus Investitionstätigkeit Zahlungen für Nettoinv. Sachanlagen + Immat. Anlagen+ Investitionsbeiträge VV -690' (-) Auszahlungen für Darlehen/Beteiligungen VV Einzahlung für Darlehen/Beteiligungen VV (-) Kauf Sachanlagen FV Verkauf Sachanlagen FV (-) Investitionen Sachanlagen FV (-) Kauf kurzfristige Finanzanlagen FV Verkauf kurzfristige Finanzanlagen FV (-) Kauf langfristige Finanzanlagen FV Verkauf langfristige Finanzanlagen FV Geldfluss aus Investitionstätigkeit Einwohnergemeinde (allg. Haushalt) -690' Geldfluss Wasserversorgung Zahlungen für Nettoinvestitionen VV Wasserversorgung -22' Geldfluss aus Investitionstätigkeit Wasserversorgung -22' Geldfluss Abwasserentsorgung Zahlungen für Nettoinvestitionen VV Abwasserentsorgung -69' Geldfluss aus Investitionstätigkeit Abwasserentsorgung -69' Geldfluss Abfall Zahlungen für Nettoinvestitionen VV Abfall Geldfluss aus Investitionstätigkeit Abfall Geldfluss aus Investitionstätigkeit Elektrizität Geldfluss aus Investitionstätigkeit Gemeindebetrieb Geldfluss aus Investitionstätigkeit Gemeindebetrieb Geldfluss aus Investitionstätigkeit Gemeindebetriebe -92' Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit Zunahme/ (-) Abnahme Kontokorrente mit Dritten Aufnahme kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (-) Rückzahlung kurzfristige Finanzverbindlichkeiten -1'215' Aufnahme langfristige Finanzverbindlichkeiten (-) Rückzahlung langfristige Finanzverbindlichkeiten Total Geldfluss (alle) -1'419' Total Geldfluss aus Investitionstätigkeit -782' Kontrollrechnung: Differenz

27 Die neuen Bestimmungen des HRM2 geben Anlass, die Richtwerte zu den Finanzkennzahlen neu zu definieren. Dazu müssen aber zuerst mehrere Rechnungsabschlüsse nach HRM2 vorliegen. Um die Finanzlage der bernischen Gemeinden zu analysieren, erstellt das AGR jährlich einen Bericht der finanziellen Situation der politischen Gemeinden und der Kirchgemeinden. Darin werden die Finanzkennzahlen sowie weitere Kennzahlen berechnet, teilweise auf geografischen Karten dargestellt und kommentiert. Diese Berichte sind unter zu finden. Kennzahl Rechnung 2016 Ø 5 Jahre Kommentar / Interpretation Nettoverschuldungsquotient (NVQ) % - Der Nettoverschuldungsquotient gibt an, welcher Anteil der direkten Steuern der natürlichen und juristischen Personen +/- Finanzausgleich erforderlich wäre, um die Nettoschulden zu tilgen. Zinsbelastungsanteil (ZBA) -0.1 % - Der Zinsbelastungsanteil sagt aus, welcher Anteil des laufenden Ertrags durch den Nettozinsaufwand gebunden ist. Je höher der Zinsbelastungsanteil ist, desto mehr Mittel werden für die Schuldzinsen aufgewendet und je tiefer der Wert, desto grösser der finanzielle Handlungsspielraum. Ein negativer Zinsbelastungsanteil zeigt an, dass mehr Zinsertrag erwirtschaftet als für Zinsen ausgegeben wird. Diese Kennzahl liefert somit Informationen zur finanziellen Situation einer Gemeinde. Im Vergleich über mehrere Jahre wird die Verschuldungstendenz und im Vergleich zu anderen Gemeinden die Verschuldungssituation erkannt. Bruttoverschuldungsanteil (BVA) 3.8 % - Der Bruttoverschuldungsanteil zeigt die Verschuldungssituation der Gemeinde und beantwortet die Frage, ob die Verschuldung in einem angemessenen Verhältnis zu den erwirtschafteten Erträgen steht. Diese Kennzahl gibt an, wie viele Prozente vom Finanzertrag benötigt werden, um die Bruttoschulden abzubauen. Investitionsanteil (INA) 12.8 % - Diese Kennzahl zeigt die Aktivität im Bereich der Investitionen im Verhältnis zum jährlichen Gesamtaufwand. Sie sagt jedoch alleine nichts über die finanzielle Situation der Gemeinde aus. 7 FINANZKENNZAHLEN 7.1 Gesamthaushalt 27 Selbstfinanzierungsgrad (SFG) % - Der SFG gibt an, in welchem Ausmass Neuinvestitionen durch selbsterwirtschaftete Mittel finanziert werden können. Bei einem Wert von über 100 % können Investitionen finanziert und/oder Schulden abgebaut werden, ein SFG unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung, bzw. zu einer Fremdfinanzierung, was gleichzeitig eine grössere Verschuldung bedeutet. Diese Kennzahl kann von Jahr zu Jahr sehr stark schwanken. Dies insbesondere bei den kleineren Gemeinden, da die Investitionstätigkeit sehr unregelmässig ist. Deshalb muss der SFG über mehrere Jahre betrachtet werden, um eine Beurteilung vornehmen zu können.

28 Kapitaldienstanteil (KDA) 2.6 % - Der Kapitaldienstanteil ist die Messgrösse für die Belastung des Haushaltes durch Kapitalkosten. Unter Kapitaldienst versteht man die Nettozinsen plus Abschreibungen und Wertberichtigungen. Diese Kennzahl gibt Auskunft darüber, wie stark der laufende Ertrag durch die Zinsen und die ordentlichen Abschreibungen (Kapitaldienst) belastet ist. Ein steigender Anteil weist somit auf einen enger werdenden finanziellen Spielraum hin. Nettoschuld in Franken pro Einwohner Die Nettoschuld je Einwohner wird als Gradmesser für die Verschuldung verwendet. Bei der Beurteilung ist ergänzend die finanzielle Leistungsfähigkeit massgebend (Selbstfinanzierungsanteil berücksichtigen). Ein negativer Wert entspricht einem Nettovermögen pro Einwohner. Selbstfinanzierungsanteil (SFA) 16.3 % - Der Selbstfinanzierungsanteil spiegelt die Finanzkraft und den finanziellen Spielraum einer Gemeinde wieder und gibt an, welcher Anteil des Ertrags zur Finanzierung der Investitionen oder zum Abbau von Schulden aufgewendet werden kann (finanzielle Leistungsfähigkeit). Nettozinsbelastungsanteil (NZB) -2.4 % - Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil des Steuerertrages der Gemeinde für die Verzinsung der Schulden aufgewendet werden muss. Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin. Kennzahl Rechnung 2016 Ø 5 Jahre Kommentar / Interpretation Selbstfinanzierungsgrad (SFG) 36.7 % - Der SFG gibt an, in welchem Ausmass Neuinvestitionen durch selbsterwirtschaftete Mittel finanziert werden können. Bei einem Wert von über 100 % können Investitionen finanziert und/oder Schulden abgebaut werden, ein SFG unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung, bzw. zu einer Fremdfinanzierung, was gleichzeitig eine grössere Verschuldung bedeutet. Diese Kennzahl kann von Jahr zu Jahr sehr stark schwanken. Dies insbesondere bei den kleineren Gemeinden, da die Investitionstätigkeit sehr unregelmässig ist. Deshalb muss der SFG über mehrere Jahre betrachtet werden, um eine Beurteilung vornehmen zu können. Bilanzüberschussquotient (BÜQ) 35.4 % - Der Bilanzüberschuss wird im Verhältnis zum Steuerertrag +/- Finanzausgleich definiert. Eine gesunde Eigenkapitalbasis ist notwendig, um eine gute Eigenfinanzierung sicherzustellen. Der BÜQ wird nur für den allgemeinen Haushalt berechnet. 28 Massgebliches Eigenkapital pro Einwohner CHF Diese Kennzahl ist eine Vergleichsgrösse und wird im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich verwendet. 7.2 Allgemeiner Haushalt

29 Kennzahl Rechnung 2016 Ø 5 Jahre Kommentar / Interpretation Selbstfinanzierungsgrad (SFG) % - Der Selbstfinanzierungsgrad gibt an, in welchem Ausmass Neuinvestitionen durch selbsterwirtschaftete Mittel finanziert werden können. Bei einem Wert von über 100 % können Investitionen finanziert und/oder Schulden abgebaut werden, ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung, bzw. zu einer Fremdfinanzierung, was gleichzeitig eine grössere Verschuldung bedeutet. Diese Kennzahl kann von Jahr zu Jahr sehr stark schwanken. Dies insbesondere bei den kleineren Gemeinden, da die Investitionstätigkeit sehr unregelmässig ist. Deshalb muss der SFG über mehrere Jahre betrachtet werden, um eine Beurteilung vornehmen zu können. Kostendeckungsgrad (KDG) 94.4 % - Der Kostendeckungsgrad misst das Verhältnis vom Ertrag zum Aufwand da sowohl für Wasser, Abwasser, Abfall etc. die Gebühren kostendeckend anzusetzen sind. Ist der Kostendeckungsgrad größer als 100%, so wurde ein Gewinn erwirtschaftet; ist er kleiner als 100%, so ist ein Verlust entstanden. Kennzahl Rechnung 2016 Ø 5 Jahre Kommentar / Interpretation Selbstfinanzierungsgrad (SFG) % - Der Selbstfinanzierungsgrad gibt an, in welchem Ausmass Neuinvestitionen durch selbsterwirtschaftete Mittel finanziert werden können. Bei einem Wert von über 100 % können Investitionen finanziert und/oder Schulden abgebaut werden, ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung, bzw. zu einer Fremdfinanzierung, was gleichzeitig eine grössere Verschuldung bedeutet. Diese Kennzahl kann von Jahr zu Jahr sehr stark schwanken. Dies insbesondere bei den kleineren Gemeinden, da die Investitionstätigkeit sehr unregelmässig ist. Deshalb muss der SFG über mehrere Jahre betrachtet werden, um eine Beurteilung vornehmen zu können. 7.3 Spezialfinanzierung Wasserversorgung 29 Werterhaltungsquote (WEQ) 20.2 % - Diese Kennzahl gibt das Verhältnis von Werterhalt zu Wiederbeschaffungswerten bei Wasser und Abwasser an, da die Gesetzgebung die Möglichkeit vorsieht, die Einlagen in den Werterhalt zu reduzie-ren bzw. ganz auszusetzen, sobald der Bestand Werterhalt 25% der Wiederbeschaffungswerte er-reicht oder überschritten hat. 7.4 Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung

30 Kostendeckungsgrad (KDG) % - Der Kostendeckungsgrad misst das Verhältnis vom Ertrag zum Aufwand da sowohl für Wasser, Abwasser, Abfall etc. die Gebühren kostendeckend anzusetzen sind. Ist der Kostendeckungsgrad größer als 100%, so wurde ein Gewinn erwirtschaftet; ist er kleiner als 100%, so ist ein Verlust entstanden. Werterhaltungsquote (WEQ) 10.6 % - Diese Kennzahl gibt das Verhältnis von Werterhalt zu Wiederbeschaffungswerten bei Wasser und Abwasser an, da die Gesetzgebung die Möglichkeit vorsieht, die Einlagen in den Werterhalt zu reduzie-ren bzw. ganz auszusetzen, sobald der Bestand Werterhalt 25% der Wiederbeschaffungswerte er-reicht oder überschritten hat. Kennzahl Rechnung 2016 Ø 5 Jahre Kommentar / Interpretation Kostendeckungsgrad (KDG) 97.9 % - Der Kostendeckungsgrad misst das Verhältnis vom Ertrag zum Aufwand da sowohl für Wasser, Abwasser, Abfall etc. die Gebühren kostendeckend anzusetzen sind. Ist der Kostendeckungsgrad größer als 100%, so wurde ein Gewinn erwirtschaftet; ist er kleiner als 100%, so ist ein Verlust entstanden. Werterhaltungsquote (WEQ) n.a. - Diese Kennzahl gibt das Verhältnis von Werterhalt zu Wiederbeschaffungswerten an. 7.5 Spezialfinanzierung Abfall 30 Selbstfinanzierungsgrad (SFG) n.a. - Der Selbstfinanzierungsgrad gibt an, in welchem Ausmass Neuinvestitionen durch selbsterwirtschaftete Mittel finanziert werden können. Bei einem Wert von über 100 % können Investitionen finanziert und/oder Schulden abgebaut werden, ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung, bzw. zu einer Fremdfinanzierung, was gleichzeitig eine grössere Verschuldung bedeutet. Diese Kennzahl kann von Jahr zu Jahr sehr stark schwanken. Dies insbesondere bei den kleineren Gemeinden, da die Investitionstätigkeit sehr unregelmässig ist. Deshalb muss der SFG über mehrere Jahre betrachtet werden, um eine Beurteilung vornehmen zu können.

31 Gemäss Art. 71 GV ( ) verabschiedet der Gemeinderat die Jahresrechnung 2016 der Einwohnergemeinde Uttigen: Aufwand Allgemeiner Haushalt CHF Ertrag Allgemeiner Haushalt CHF Aufwand-/Ertragsüberschuss CHF 0.00 Aufwand Abwasserentsorgung CHF Ertrag Abwasserentsorgung CHF Ertragsüberschuss CHF Aufwand Abfall CHF Ertrag Abfall CHF Aufwandüberschuss CHF ANTRAG DER EXEKUTIVE GENEHMIGUNG ERFOLGSRECHNUNG Aufwand Gesamthaushalt CHF Ertrag Gesamthaushalt CHF Aufwandüberschuss CHF davon 31 Aufwand Wasserversorgung CHF Ertrag Wasserversorgung CHF Aufwandüberschuss CHF

32 Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Jahresrechnung 2016 und die Nachkredite von CHF 0.00 zu genehmigen. INVESTITIONSRECHNUNG Ausgaben CHF Einnahmen CHF 0.00 Nettoinvestitionen CHF NACHKREDITE gem. separater Tabelle CHF 0.00 ANTRAG Uttigen, Einwohnergemeinde Uttigen 32 Der Präsident Der Gemeindeschreiber Der Finanzverwalter sig. A. Epprecht sig. J. Hauert sig. P. Baumann

33 Als Rechnungsprüfungsorgan haben wir die Jahresrechnung der Einwohnergemeinde Uttigen, bestehend aus Berichterstattung, Bilanz, Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang für das am 31. Dezember 2016 abgeschlossene Rechnungsjahr geprüft. Die Prüfungsarbeiten wurden am beendet. Verantwortung des Gemeinderates Der Gemeinderat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung der Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Gemeinderat für die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 abgeschlossene Rechnungsjahr den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Vorschriften. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die Anforderungen an die Befähigung gemäss Art. 123 GV erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen. Wir empfehlen, die Jahresrechnung per 31. Dezember 2016 mit Aktiven und Passiven von CHF und einem Aufwandüberschuss von CHF zu genehmigen. Das Rechnungsprüfungsorgan Leitender Revisor: sig. Peter Wittwer sig. Daniela Bürki sig. Markus Stauffer 9 BESTÄTIGUNGSBERICHT Bericht des Rechnungsprüfungsorgans zur Jahresrechnung 2016 An die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Uttigen 33 Verantwortung des Rechnungsprüfungsorgans Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und der Arbeitshilfe für Rechnungsprüfungsorgane (AH RPO, Ausgabe 2016) vorgenommen. Die Prüfung haben wir so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Uttigen, 21. April 2017

34 Diese orientieren sich gemäss Art. 70 Absatz 1 GG am Harmonisierten Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden, HRM2, laut Handbuch der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren. Die kantonalen Bestimmungen weichen in einzelnen Bereichen von den Empfehlungen des HRM2 ab. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung stellt eine Auflistung dieser Ausnahmen zur Verfügung unter > Rubrik Gemeindefinanzen > HRM2 > Praxishilfen. Das Finanzvermögen wurde bei der Einführung von HRM2 gemäss Anhang 1 der GV per neu be wertet. Im 2016 wurden keine Anpassungen an der Bewertung vorgenommen. Die Neubewertungsreserve beträgt somit per unverändert CHF ANHANG 11.1 Regelwerk Angewendetes Regelwerk Der Rechnungsabschluss der Gemeinde Uttigen ist in Übereinstimmung mit den geltenden kantonalen gesetzlichen Grundlagen erstellt worden. Gemeindegesetz (GG, BSG ) Gemeindeverordnung (GV, BSG ) Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV, BSG ) Bewertung Finanzvermögen (s. Art. 32d Abs. b FHDV) Vermögenswerte im Finanzvermögen werden bilanziert, wenn sie einen künftigen Nutzen erbringen und ihr Wert verlässlich ermittelt werden kann. Sie werden bei erstmaliger Bilanzierung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Entstehen der Gemeinde keine Kosten, wird zum Verkehrswert zum Zeitpunkt des Zugangs bilanziert. Folgebewertungen erfolgen zum Verkehrswert am Bilanzstichtag, wobei eine systematische Neubewertung bei Liegenschaften mit Ausnahme von Baurechten alle fünf Jahre oder bei Änderung des amtlichen Werts, bei allen anderen Vermögenswerten jährlich erfolgt. Die Bilanzwerte sind bei eingetretenen dauerhaften Wertminderungen oder Verlusten sofort zu berichtigen. Bilanzkonto alter Buchwert CHF Aufwertung CHF neuer Buchwert CHF Bewertungsmethode (Anhang 1, GV) Grundstück Auweg Fläche Preis pro m Grundstück Hohle Fläche Preis pro m Grundstück Stegmatt Fläche Preis pro m Alpenstr Ertragswert * Auweg Ertragswert * Bühlweg Ertragswert * Total Neubewertungsreserve per * gem. Berechnung RPK

35 Budget 2016 Jahresrechnung 2015 Gemeinderat Bestätigungsbericht Rechnungsprüfungsorgan Gemeindeversammlung Bewertung Verwaltungsvermögen Vermögenswerte im Verwaltungsvermögen werden bilanziert, wenn sie einen künftigen mehrjährigen öffentlichen Nutzen hervorbringen und ihr Wert verlässlich ermittelt werden kann. Sie werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten nach der Nettomethode bilanziert und nach der definierten Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Entstehen der Gemeinde keine Kosten, wird zum Verkehrswert zum Zeitpunkt des Zugangs bilanziert. Die Bilanzwerte sind bei eingetretenen dauerhaften Wertminderungen oder Verlusten sofort zu berichtigen. Die geltenden Anlagekategorien und Nutzungsdauern sind in Anhang 2 GV umschrieben Aktivierungsgrenzen Allgemeiner Haushalt CHF Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung CHF Bestehendes Verwaltungsvermögen Seit dem Übergang auf HRM2 im Jahr 2016, wird das bestehende Verwaltungsvermögen linear über 10 Jahre abgeschrieben. Davon ausgenommen sind die Positionen gemäss Ziffer der Übergangsbestimmungen der GV Grundlagen der Jahresrechnung Als Grundlage für die Jahresrechnung 2016 dienten das Budget 2016 und die Vorjahresrechnung Genehmigung/Prüfung:

36 1' Eigenkapitalnachweis Erhöhung (+) durch Reduktion (-) durch CHF CHF CHF CHF 29 Eigenkapital 5' Eigenkapital 6' Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber Spezialfinanzierungen 846 Einlagen in SF EK 60 Entnahmen aus SF EK Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber Spezialfinanzierungen SF Feuerwehr einseitig xx xx SF Feuerwehr einseitig SF Wasserversorgung SF Wasserversorgung SF Abwasserentsorgung SF Abwasserentsorgung SF Abfall SF Abfall x SF Übertragung VV nach xx xx x SF Übertragung VV nach 0 Art. 85a GV 292 Rücklagen der Globalbudgetbereiche Einlagen in Rücklagen Globalbudgetbereiche EK 293 Vorfinanzierungen 2'474 Einlagen in Vorfinanzierungen EK Entn. aus Rücklagen Globalbudgetbereiche 749 Entnahmen aus Vorfinanzierungen EK Art. 85a GV Rücklagen der Globalbudgetbereiche Vorfinanzierungen 3' Allgemeiner Haushalt Allgemeiner Haushalt Wasserversorgung xx xx Wasserversorgung 1'080 Werterhalt Werterhalt Abwasserentsorgung Werterhalt xx xx Abwasserentsorgung Werterhalt Abfall Werterhalt xx xx Abfall Werterhalt Reserven 0 Einlagen 85 Entnahmen Reserven Zusätzliche xx xx Zusätzliche 85 Abschreibungen Abschreibungen 296 Neubewertungsreserve 769 Einlagen 0 Entnahmen Neubewertungsreserve 769 Finanzvermögen Finanzvermögen Neubewertungsreserve xx xx Neubewertungsreserve Schwankungsreserve xx xx Schwankungsreserve Übriges Eigenkapital Einlagen übriges Entnahmen übriges Übriges Eigenkapital 0 Eigenkapital Eigenkapital 299 Bilanzüberschuss 1' Jahresergebnis Überschuss (+) Defizit (-) Bilanzüberschuss 1'375

37 11.4 Rückstellungsspiegel 205 Kurzfristige Rückstellungen Konto Bezeichnung Buchwert Veränderung Buchwert Bildung Verwendung Auflösung keine Kommentar 208 Langfristige Rückstellungen Konto Bezeichnung Buchwert Veränderung Buchwert Kommentar Bildung Verwendung Auflösung Langfristige Rückstellungen für Steuerteilungen NP 58' ' ' Auflösung aufgrund Kontrolle Steuerausstände per Langfristige Rückstellungen für Steuerteilungen JP 47' ' ' Auflösung aufgrund Kontrolle Steuerausstände per Total kurzfristige Rückstellungen Total langfristige Rückstellungen 58' ' ' Total Rückstellungen 105' ' '000.00

38 Beteiligungsspiegel

39 39

40 11.6 Gewährleistungsspiegel Name, Sitz, Rechtsform Eigentümer wesentliche Miteigentümer Angaben zu den gesicherten Leistungen (Art, Betrag, Verfall, Zinsangaben usw.) Zahlungsströme im Berichtsjahr Spezifische zusätzliche Angaben Pensionskasse Previs, Bern Stiftung Privatrechtliche Unternehmen (nach OR/ZGB) Versicherte Nachschusspflicht bei Unterdeckung, Sanierungsmassnahmen je nach Deckungsgrad Prämien Deckungsgrad per : % keine Öffentlich-rechtliche Unternehmen (nach Gemeindegesetz) keine Öffentlich-rechtliche Verträge 40 keine Weitere Verpflichtungen (Altlasten, Leasing usw.)

41 11.7 Anlagespiegel 41 Anschaffungskosten kumulierte Wertberichtigungen Buchwerte 108 Finanzvermögen Sachanlagen Grundstücke unüberbaut Gebäude Finanzvermögen Mobilien des Finanzvermögens Anlagen im Bau Finanzvermögen Übrige Sachanlagen FV Anlagewert ' '638' Zuwachs/Zugänge Abgänge Umgliederungen Anlagewert ' '638' Stand per Wertminderungen Aufwertungen Umgliederungen Stand per Buchwert netto ' '638' davon Anlagen in Leasing Versicherungswerte '080'

42 Anlagewert Zuwachs/Zugänge ' ' ' ' Umgliederungen Anlagewert ' ' ' ' Stand per Stand per ' ' ' Sachanlagen Verwaltungsvermögen Grundstücke unbebaut Strassen/ Verkehrswege Wasserbau Tiefbauten übrige Hochbauten Waldungen/ Alpen Mobilien Anlagen im Bau Übrige Sachanlagen* (ohne 14099) Anschaffungskosten Abgänge kumulierte ordentliche Abschreibungen Planmässige Abschreibungen Ausserplanmässige Abschreibungen ' ' ' Wertkorrekturen Buchwerte Buchwert netto davon Anlagen in Leasing ' ' ' ' Versicherungswerte '253' '341' * darin nicht enthalten ist das bestehende VV bei Einführung von HRM2: Saldo per Kum. Wertberichtigungen Saldo per Allgemeiner Haushalt '355' ' CHF 1'219' Wasserversorgung CHF 0.00 Abwasserentsorgung CHF 0.00 Total CHF 1'355' CHF 135' CHF 1'219'557.35

43 43 Anschaffungskosten kumulierte ordentliche Abschreibungen Buchwerte 142 Immaterielle Anlagen VV 144 Darlehen VV 145 Beteiligungen VV 146 Investitionsbeiträge VV & Informatik Immat. Anlagen in Realisierung übrige immaterielle Anlagen Darlehen Beteiligungen Investitionen Anlagewert ' Zuwachs/Zugänge ' Abgänge Umgliederungen Anlagewert ' ' Stand per Planmässige Abschreibungen ' Ausserplanmässige Abschreibungen Wertkorrekturen Stand per ' Buchwert netto ' ' davon Anlagen in Leasing Versicherungswerte '

44 ' ' ' ' ' ' ' Gesamt GV ' Raumgestaltung / Sanierung Schulanlage ' ' ' GV ' Sanierung Strassenbeleuchtung Gemeindegebiet ' ' ' GV ' Sanierung Aareweg inkl. Beleuchtung ' ' ' Saldo Kumulierte Investitionseinnahmen Einnahmen Abrechnungsdatum 11.8 Kreditkontrolle Verpflichtungskredite für Investitionen Kreditbeschluss in CHF (inkl. MWST) Kreditkontrolle in CHF (inkl. MWST) Konto-Nr. Organ Datum Kumulierte Kreditsumme (brutto) Objektbezeichnung Investitionsausgaben Ausgaben Kumulierte Ausgaben Kumulierte Einnahmen GV ' Wasserversorgungsleitung Glütschbach ' ' ' GV ' Kanalisationsleitung Glütschbach 1' ' '

45 Nachkredite In dieser Liste sind Kreditüberschreitungen der Erfolgsrechnung ab Fr. 5' aufgeführt. Konto Bezeichnung Rechnung Voranschlag Überschreit. Nachkredit Begründung Gebunden Komp. GR Komp. GV Datum Total 2'454' '587' ' ' ' Sold, Kursentschädigungen 27' '000 7' ' Mehraufwand Sold, Kursentsch Einlagen in Spez'finanzierung 40' '000 32' ' Höhere Einlage in SF (Gewinn) Gemeindeanteil LA Bildung, Lehrergehälter Primarstufe 417' '000 12' ' Mehraufwand Lehrergehaltskosten Musikschule - Beiträge an Private 15' '000 5' ' Schulhaus - Abschreibungen Mobilien VV 5' ' ' Mehraufwand Beiträge gem. Reglement Mehraufwand durch höhere Investitionsausgaben Gemeindeanteil LA Sozialhilfe 998' '000 62' ' Mehraufwand Sozialhilfe Unterhalt Strassen, Verkehrswege 45' '000 17' ' Mehraufwand Unterhalt Bühlweg / Volg Nutzungsrechte Fuss- und Radwege 12' ' ' Strassen - Abschreibungen VV 12' '500 6' ' Unterhalt Bahnhofgelände 10' ' ' Wasserversorgung: Unterhalt Leitungsnetz, Hydranten Wasserversorgung: Einlage SF Werterhalt Abwasserentsorgung: Ver- und Entsorgung Abwasserentsorgung: Einlage SF Werterhalt 24' '000 17' ' ' ' ' ' Dienstbarkeiten: Nachzahlung (Fr. 10'500) Mehraufwand durch höhere Investitionsausgaben Ersatz Veloständer/Beleuchtung nicht budgetiert Mehr kleine Leitungslecks als budgetiert Mehraufwand durch Änderung Verbuchung Anschl.gebühren HRM2 23' '500 5' ' Stromkosten BKW zu tief budgetiert 380' ' ' ' Abfall: Grünabfuhr 47' '600 28' ' Unterhalt Naturschutz, Hecken 5' ' ' Unterhalt See- und Flussufer 48' '500 38' ' / Entschädigungen Friedhofgärtner 19' '000 10' ' Entschädigungen Sigrist 6' ' ' Raumplanung: Honorare 15' '000 12' ' Systembedingte Zusätzliche Abschreibungen Mehraufwand durch Änderung Verbuchung Anschl.gebühren HRM2 Mehraufwand durch sep. Verbuchung Transportaufwand Orchideenstandorte und Pflegekonzept Kanton Bern Mehraufwand Biberschutz Aufwand Friedhofgärtner falsch (HRM2) und zu tief budgetiert Aufwand Sigrist falsch (HRM2) und zu tief budgetiert Mehraufwand UeO Bahnhofplatz (Weiterverrechnung: ) 85' ' ' Zusätzliche Abschreibungen HRM2

46 2. Projekt und Kreditgenehmigung Instandstellung Giesse, Abschnitt Seilerweg Grundlage für das vorliegende Projekt ist der Wasserbauplan Amlete- und Glütschbach vom 30. November Das vorliegende Projekt Instandstellung Giesse Abschnitt Seilerweg ist Bestandteil der Massnahmen im Wasserbauplan. Dieses Projekt wurde am auf Grund eines ungenügenden Landerwerbsplans abgeschrieben. Dessen Grundlagen und Vorgaben bleiben aber gültig und werden im Projekt Instandstellung Giesse berücksichtigt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Giesse im Projektabschnitt bei hohem Abfluss regelmässig über die Ufer tritt und zu Überschwemmungen führt. Bei der Brücke Bir Mühli überläuft das Gewässer periodisch, da der Durchfluss zu klein ist. Aufgrund der engen Platzverhältnisse ist eine Gewässerverbreiterung lediglich auf der rechten Seite, zwischen dem heutigen Wasserlauf und Seilerweg, und dort auch nur beschränkt, möglich. Zur Errichtung der Hochwassersicherheit werden wo nötig abschnittsweise die Uferlinien und Dämme erhöht. Der neue Damm entlang des Seilerweges wird so angelegt, dass die Strassenentwässerung in das angrenzende Bankett gewährt bleibt. Das Bankett wird muldenartig ausgebildet. Vereinzelt verlegte Steinhaufen und Störsteine werten den Gewässerraum ökologisch auf und schaffen natürliche Refugien für Lebewesen. Die Längsvernetzung im Gewässer ist gewährt. Eine lockere Bepflanzung der Böschungen ist vorgesehen. Die bestehende Brücke Bir Mühli befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Zudem ist die Durchflusskapazität ungenügend. Das Bauwerk wird deshalb ersetzt. Mit der Grundeigentümerschaft ist die Geometrie der neuen Brücke festgelegt worden. Die Brücke gehört zum Verbindungsweg entlang des Glütschbachs. Der Brückenersatz erfolgt in Abstimmung mit dem See- und Flussufergesetzt. Die Gewässerparzelle Nr. 160 bleibt wie bestehend erhalten. Die betroffenen Grundeigentümerschaften haben entschieden, dass infolge der Projektumsetzung keine Änderungen an den Grundstücken und Eigentumsverhältnisse erforderlich sind. Das Projekt wurde vom Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) öffentlich aufgelegt. Einsprachen sind keine eingegangen und auch sämtliche Amtsberichtet wurden positiv gestaltet. Die Bewilligung mit einem Beitrag an die subventionsberechtigten Kosten von 60% wird vom AWA in Aussicht gestellt. Die oberamtliche Genehmigung bleibt vorbehalten und erfolgt erst nach der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung. Kostenzusammenstellung Tiefbauarbeiten Fr Ausbauarbeiten / Bepflanzung Fr Inkonvenienzen / GIS-Änderungen Fr Honorar Fr Verschiedenes Fr Total brutto exkl. MwSt. Fr Mehrwertsteuer und Rundung Fr Total Baukosten Fr Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Projekt und den Kredit von Fr zu genehmigen. Konto Nr Steuerfinanzierung. 46

47 3. Kreditgenehmigung für die erste Etappe der GEP-Sanierungen Zustandsaufnahme öffentliche und private Kanalisationen Die Gemeinde ist verpflichtet, eine Zustandsaufnahme inkl. Sanierung öffentlicher und privater Kanalisationsleitungen inkl. der Entwässerung vorzunehmen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Sanierung etappenweise auszuführen. Die erste Etappe umfasst das Gebiet von der Kilchenmatt bis zum Gantrischweg. Grundlagen Ausgangslage Leistungen AWA: Beiträge aus dem Abwasserfonds an die flächendeckende Zustandsaufnahme privater Abwasseranlagen, Erläuterung zu Art. 4e der GEP-Richtlinie, Nov Beschlussprotokoll des GEP-Check Uttigen vom 28. April 2016 Kanalisationsnetze müssen dicht sein. Grundlage dafür sind eine regelmässige Kontrolle des baulichen Zustands und die Sanierung sowohl der öffentlichen wie auch der privaten Leitungen. Den Gemeinden obliegt die Aufsicht über alle Abwasseranlagen in ihrem Gebiet also auch über die privaten Abwasseranlagen. Private Grundstückseigentümer nehmen ihre Verantwortung zur Überprüfung und Sanierung ihrer Leitungen jedoch oft nicht wahr. Daher ist es sinnvoll, dass die Gemeinden die Koordination über die Zustandsaufnahme und die Sanierung der privaten Leitungen übernehmen. Das AWA setzt einen Anreiz, um die Gemeinden bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu unterstützen, indem an die Zustandsaufnahme der privaten Abwasseranlagen ein Beitrag von Fr pro Gebäude entrichtet wird. Voraussetzung dafür ist, dass 1. die Aufnahmen durch die Gemeinden durchgeführt und finanziert werden; 2. flächendeckend und auf Basis eines Konzepts, welches das gesamte oder zumindest grosse Teile des Gemeindegebietes einschliesst, vorgegangen wird und alle privaten Abwasseranlagen in den vorgesehenen Gebieten untersucht und in den Kanalisationskataster aufgenommen werden 3. die Zustandsbeurteilungen durch geeignete Fachpersonen erfolgen; 4. die als schadhaft eruierten Abwasseranlagen saniert werden (Koordination und Veranlassung der Sanierung durch Gemeinde, Kostentragung in der Regel durch Grundeigentümer). Der Gemeinderat hat vor, die Zustandsaufnahme und Sanierung der privaten Abwasseranlagen anzugehen und will in einem ersten Schritt die Gebäude im Gebiet Eichenweg/Kilchematt in Angriff nehmen. Gemäss Perimeterplan handelt es sich um ca. 60 Gebäude. Private Kanalisation Phase 1: (ganze Gemeinde) - Erarbeiten Aufnahmekonzept - Einholen Genehmigung beim Amt für Wasser und Abfall (AWA) Phase 2: (Gebiet Eichenweg/Kilchematt) - Vermessungstechnische Aufnahmen (Leitungen, Schächte, Versickerungsanlagen) - Eintragen Aufnahmen in Leitungskataster - Submission Kanalreinigung/Kanalfernsehaufnahmen - Begleiten Kanalfernsehaufnahmen - Auswerten Kanalfernsehaufnahmen 47

48 - Erstellen Dossiers gem. Vorgabe AWA mit Zustandsdokumentation und Sanierungsmassnahmen (inkl. Kostenschätzung) Phase 3: - Information Grundeigentümer - Submission Baumeister-/Kanalsanierungsarbeiten - Bauleitung - Abrechnung, Abnahme, Dokumentation - Einholen Beiträge beim AWA Öffentliche Kanalisation - Bereinigung Abgrenzung öffentlich/privat - Submission Kanalreinigung/Kanalfernsehaufnahmen - Begleiten Kanalfernsehaufnahmen - Erheben baulicher Zustand KS vor Ort - Auswerten Kanalfernsehaufnahmen - Definieren Sanierungsmassnahmen Leitungen und Schächte (inkl. Kostenschätzung) - Dokumentation - Honorarkosten Private Kanalisation Phase Geschätzter Aufwand [Fr.] Phase Phase 2 87'000.- Phase 3 z.l. Eigentümer Total exkl MwSt. Der Aufwand ist nur schwer abzuschätzen, er hängt stark von den Gegebenheiten und dem Zustand der Abwasseranlagen ab. Die aufgeführten Kosten gelten deshalb als Schätzung. Die Abrechnung erfolgt nach effektivem Aufwand. Die Ermittlung der Sanierungskosten ist Gegenstand der Phase 2 resp. der Submission in der Phase 3. Die Sanierungskosten haben die Eigentümer zu tragen. Die erste Hälfte der AWA-Beiträge kann nach Abschluss der Phase 2, die zweite Hälfte nach Abschluss der Phase 3 eingeholt werden. Bei 60 Gebäuden werden insgesamt Beiträge in der Höhe von Fr. 30'000.- entrichtet. Als Richtpreis für die Kanalreinigung/Kanalfernsehaufnahmen können Fr bis Fr pro Gebäude angenommen werden. Bei 60 Gebäuden ergeben sich also ca. Fr. 30' bis Fr Öffentliche Kanalisation Der Aufwand wird auf Fr exkl. MwSt. geschätzt 760 m öffentliche Kanalisation 35 Stück öffentliche Kontrollschächte Als Richtpreis für die Kanalreinigung/Kanalfernsehaufnahmen können Fr pro Laufmeter angenommen werden. Bei 760 m Länge ergeben sich also ca. Fr. 8'

49 Termine Private Kanalisation - Phase 1 1. Quartal Phase 2 bis Ende Phase 3 ab 2019 Öffentliche Kanalisation - Alle Arbeiten bis Mai 2019 Als öffentliche Kanalisation gelten die Kanalisationsleitungen, welche bis zum Kontrollschacht einer Liegenschaft gehören. Es gilt die sogenannte Ypsilon-Philosophie. Ab dem Kontrollschacht ist die Aufnahme und die mögliche Reparatur Privatsache. Als Beispiel sei erwähnt, dass z.b. die Kanalisationsleitungen im Nünenenweg, Gurnigelweg und Gantrischweg Sache der Gemeinde ist. Kostenzusammenstellung Es handelt sich beim Traktandum um eine reine Zustandsaufnahme. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse werden dann den Sanierungsbedarf aufzeigen. Antrag an die Gemeindeversammlung: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, einen Kredit von Fr inkl. MwSt und Unvorhergesehenem zu genehmigen. Konto Nr Spezialfinanzierung Abwasser. 49

50 4. Genehmigung Kreditabrechnung Raumgestaltung/Lichtsanierung, Schulanlage Auweg Die Gemeindeversammlung hat am 03. Dezember 2015 einen Kredit für die Raumgestaltung inkl. Lichtsanierung in der Schulanlage am Auweg von Fr gesprochen. Dank der guten Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Hauswart und dem Innenarchitekten kam es zu keinen finanziellen Überraschungen. Während den Bauarbeiten stellte man aber fest, dass die fast 40-jährige Schliessanlage erneuert werden muss, da diese wegen den zusätzlichen Türen nicht mehr ausgebaut werden konnte. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die ganze Schulanlage inkl. Mehrzweckgebäude und Kindergärten mit einer neuen elektronischen Schliessanlage zu versehen. Kostenzusammenstellung Möblierung Fr Raumgestaltung/Lichtsanierung Fr Neue Schliessanlage für die Schulliegenschaften Fr Total Ausgaben Fr Genehmigter Verpflichtungskredit vom Fr Kreditüberschreitung Fr Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist für eine Überschreitung eines von der Gemeindeversammlung genehmigten Kredites innerhalb von 10% der Gemeinderat zuständig. Da aber ein Zusatzauftrag für eine neue Schliessanlage erteilt wurde, wird die Kreditüberschreitung der Gemeindeversammlung vorgelegt. Antrag an die Gemeindeversammlung: Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, die obgenannte Kostenzusammenstellung mit einer Kreditüberschreitung von Franken zu genehmigen. Kreditabrechnung Sanierung Aareweg inkl. Beleuchtung Als günstigste Anbieterin konnte der Auftrag wiederum der Firma vergeben werden, welche schon die Stationsstrasse zur vollsten Zufriedenheit saniert hat. Auch der Sanierung des Aareweges war wiederum ein voller Erfolg beschieden. Die Anwohner sind mit den zusätzlichen Beleuchtungskandelabern sehr zufrieden. Diese haben sich bewährt. Genehmigter Verpflichtungskredit, Fr Total Ausgaben Fr Kreditunterschreitung Fr Die Kreditunterschreitung ist der Gemeindeversammlung nur zur Kenntnis zu bringen. 50

51 Allgemeine Behördenmitteilungen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Auffahrtswoche Montag, :00 12:00 / 14:00 17:00 Dienstag, :00 12:00 / 14:00 17:00 Mittwoch, geschlossen Donnerstag, geschlossen (Auffahrt) Freitag, geschlossen Neue Regelung bei der Bekämpfung von Bienen und Wespen (Insektenbekämpfung) Der Bund verlangt ab sofort, dass nur noch ausgebildete Personen mit einem speziellen Fachausweis die Insektenbekämpfung vornehmen dürfen. Dies wegen eines Gerichtsurteils, in welchem bei einem tödlichen Unfall mit Insekten die Feuerwehr als schuldig befunden wurde. Deshalb hat die Feuerwehr Uttigen zusammen mit dem Gemeinderat entschieden, für solche Fälle Fachpersonen beizuziehen. In unserem Dorf steht zum Beispiel die Chäferhousi GmbH, Uttigen, am Bachweg 8, (chaeferhousi@gmail.com) bei der Schädlingsbekämpfung zur Verfügung. Selbstverständlich können auch alle übrigen Spezialfirmen berücksichtigt werden. Wir bitten deshalb alle Betroffenen, sich direkt bei einer dieser Institutionen zu melden. Fundgegenstände Liegengebliebene Kleider, Schuhe und Gegenstände im Bereich des Schulareals können beim Hauswart im Hortraum des Mehrzweckgebäudes abgeholt werden: Donnerstag, 06. Juli bis Uhr Über alles Nichtabgeholte muss anschliessend aus Platzgründen verfügt werden. Tische und Festbänke zu vermieten Bei der Schule können Fest-Tische und -Bänke gemietet werden. Set à 1 Tisch und 2 Bänke = Fr Reservation bei Markus Schwendimann

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54 Verschiedene Mitteilungen Brockenstube Annahme und Verkauf in der Zivilschutzanlage Bühl in Uttigen. Freitag, 19. Mai bis Uhr Freitag, 09. Juni bis Uhr Samstag, 17. Juni 2017 Brockenstubenmärit Freitag, 23. Juni bis Uhr Brockimärit mit Gänggelimärit Helferinnen für den Brockenstubenmärit und die Kaffeestube sind herzlich willkommen. Am Gänggelimärit verkaufen die Kinder ihre eigenen Spielsachen, Bücher etc. an andere Kinder. Datum: Samstag, 17. Juni 2017 Ort: Zivilschutzanlage Bühl/Kirchgemeindehaus Uttigen Zeit: Brockimärit von bis Uhr Gänggelimärit von bis Uhr Kontakt Brocki: Monika Neuenschwander, Kontakt Kaffeestube: Jeannette Schiess, Kontakt Gänggelimärit: Jeanette König, Schulfest Um die Schleckmäuler am Schulfest wird sich wiederum der Frauenverein kümmern. Freiwillige Helferinnen und Helfer sind herzlich willkommen. Datum: Mittwoch, 05. Juli 2017 Ort: MZG/ Schulanlage Uttigen Anmeldung: Jeanette König: Chrabu-Träff Unser Chrabu-Träff findet jeweils am Donnerstag von bis Uhr in unserem Vereinslokal im alten Schulhaus statt (ohne Schulferien!). Es sind alle Eltern mit Kindern von 0-jährig bis Kindergartenalter herzlich willkommen. Kontakt: Chantal Engel, Tel oder Mittagstisch für Senioren und alle, die gerne einmal im Monat in gemütlicher Gesellschaft essen möchten. Wann: immer am 2. Freitag des Monats Wo: Rest. Sagi, / Rest. Bahnhof Pintli, Uttigen Zeit: Uhr Anmeldung: bis spätestens 17 Uhr am Donnerstag davor Restaurant Sagi, Tel Restaurant Pintli, Tel Die nächsten Daten sind:12. Mai, Sagi; 09. Juni, Pintli; 14. Juli, Sagi; 11. August, Sagi; 08. September, Sagi. Nähere Angaben zu unseren Anlässen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage: 54

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56 Öffentliche Veranstaltung "SVP bi de Lüt" Die SVP Sektionen Seftigen, Uttigen und Uetendorf begrüssen Sie recht herzlich zum traditionellen "Sessionsrückblick" und zum Referat "Die Schweiz zuerst" Dienstag, 20. Juni 2017 um Uhr (Saalöffnung h) in der Aula in Seftigen. Der Eintritt ist frei. Die Nationalräte Adrian Amstutz und Albert Rösti informieren zuerst aus der Session und beantworten anschliessend gerne ihre Fragen. Anschliessend wird unser Gastreferent NR Roger Köppel ein Referat zum Thema "Die Schweiz zuerst halten. Wir würden uns sehr freuen, Sie an diesem äusserst interessanten Anlass begrüssen zu dürfen! SVP Seftigen, Uttigen und Uetendorf 56

57 16.Bring-und Holtag Sozialdemokratische Partei Sektion Uttigen Ziehen sie um, wollen sie ihren Estrich, Keller oder Geräteschopf aufräumen? Haben Sie Gegenstände, die zu schade sind zum Wegwerfen, dann sparen sie diese bis zum Herbst. Die SP Uttigen führt wieder ihren Bring- und Holtag durch. Sicher finden sich neue Besitzer, die eine sinnvolle Verwendung für ihre Teile haben! Der Bring- und Holtag findet statt,am 20./21. Oktober 2017 im Mehrzweckgebäude Uttigen ********************************************************************************** 57

58 Gemeindeverband Obergurnigel Forst-Längenbühl, Gurzelen, Seftigen, Thierachern, Uebeschi, Uetendorf, Uttigen Einladung zur Waldbegehung vom Samstag 19. August 2017, Uhr Treffpunkt Uhr beim Holzschopf Bettelegg (Koordinaten / ) Anfahrt via Wattenwil, nach der Grillstelle Stafelalp rechts über die kleine Brücke. Weiterfahrt ca. 2 km auf der Naturstrasse. Programm - Begrüssung, Vorstellen Programm und Ablauf - Fahrt zur Märitmatte / Obergurnigelstrasse - Rundgang mit dem Revierförster im Gebiet Märitmatte Obergurnigelstrasse Stockweid - Ca Uhr Apéro und gemütliches Beisammensein mit Bräteln bei der Feuerstelle Bettelegg (Getränke vorhanden, Grillgut Selbstsorge) Themen - Bewirtschaftung und Pflege nach Auflösung der Forstgruppe - Seilkranholzschlag Winter 2016/ Borkenkäfer und Forstschutzmassnahmen in Waldreservaten - Wissenswertes zur Geschichte Herrenwägli und Gurnigelbad Ausrüstung Gutes Schuhwerk und ev. Regenschutz. Die Begehung findet auf Waldund Wanderwegen, sowie in leicht begehbarem Baumbestand statt. Sie wird bei jeder Witterung durchgeführt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Gemeindeverband Obergurnigel Waldkommission und Revierförster 58

59 Volksschiessen Kleinkaliber 50 m Sportschützen Uttigen Im Kleinkaliberstand Grüneplätz (neben der Rollhockeyhalle) Freitag, 16. Juni 2017 ab Uhr Dämmerung Zusätzlich Bratwurst Stich Kosten: Fr. 12. Gabe: Bratwurst mit Pommes Jedermann ist teilnahmeberechtigt. Kleinkaliber-Gewehre stehen zur Verfügung / Aufgelegt gestattet Festwirtschaft Freundlich laden ein: Sportschützen Uttigen **************************************************************************************************************** Musikgesellschaft Uttigen Nach dem erfolgreichen Kirchenkonzert bei welchem wir von zahlreichen Projektgästen unterstützt wurden proben wir nun fleissig für den Amtsmusiktag am 17. und 18. Juni 2017 in Toffen. Am 10. Juni spielen wir bei schönem Wetter an der Rangverkündigung der Feldschützen beim Schützenhaus. Am 22. Juni im Altersheim Turmhuus in Uetendorf und am 5. Juli am Schulfest in Uttigen. Sie wollen ein Jubiläum, Geburtstag oder ein anderes Fest feiern? Unser Probelokal eignet sich bestens für Feiern bis 50 Personen. Fragen und Reservationen nimmt Franziska Stöckli gerne entgegen ( ). Informationen über unseren Verein finden Sie auf unserer Homepage: 59

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61 FELDSCHÜTZEN UTTIGEN 61

62 Wagen ON TOUR Wir freuen uns, dass auch im 2017 wieder zahlreiche Kinder jeweils am Mittwochnachmittag den Weg zu uns finden (neuer Besucherrekord: 74 Kinder!). Gestartet haben wir dieses Jahr mit einem feinen Fondue über dem Feuer, gefolgt von einer Wurfballmeisteschaft, Funny Photosession, Yummymuffins, Glitzertattoos und vielem mehr! Und nun ist bereits schon wieder die Zeit des Abschieds gekommen doch bevor wir mit euch am 10. Mai das grosse Abschlussfest feiern möchten wir hier nochmal die vergangenen Mittwoche Revue passieren lassen: Es ist für uns schlichtweg immer wieder eine Freude in Uttigen zu sein! Danke an dieser Stelle an alle Kinder, Jugendlichen und Eltern, die zu dieser unvergesslichen Zeit beitragen! Und Spezielles Merci auch an den Hauswart, Markus Schwendimann, der uns jedes Jahr dabei unterstützt unseren Wagen perfekt zu Platzieren und zu Verkabeln! Bis bald am Abschlussfest oder spätestens am diesjährigen Schulfest in Uttigen! Jugendtreff bounz Auch im 2017 freuen wir uns, dass wir jeweils am Freitagabend durchschnittlich 20 Jugendliche im bounz begrüssen durften. Im Jugendtreff bounz besteht kein, von uns vorgegebenes, Programm. Der Jugendtreff ist viel mehr als «ein Ort zum Sein» für die Jugendlichen zu betrachten. Die Jugendlichen können jedoch mit ihren Ideen und Wünschen jederzeit an uns treten. So organisierten wir z.b. Ende 2016 ein Pokerturnier sowie steht seit Anfang April 2017 zusätzlich zu Töggelikasten, Billardtisch und Airhockey auch neu ein Punchingball im Jugendraum. Saisonal lassen wir es uns aber nicht nehmen auch mal von uns aus etwas Spezielles anzubieten. Da am Karfreitag, der Jugendtreff geschlossen war, feierten wir mit den Jugendlichen einfach bereits am 8. April Ostern vor. Neben Osterhasen suchen, Eiertütschen und unzähligen Schokoladeneiern war alles mit dabei, was es für eine Osterlichestimmung braucht! Rückblick Bildungslandschaftsmärit in Uetendorf vom 25. März 2017 An diesem März-Samstag fand man den Dorfplatz äusserst farbenfroh und gefüllt mit vielen Menschen aller Generationen vor. Via Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit wurde erstmals der sogenannte Bildungslandschaftsmärit durchgeführt. Interessierten wurde dabei die Gelegenheit geboten sich über verschiedene Angebote im Bereich Kinderfremdbetreuung zu informieren, wie bspw. diverse Spielgruppen aus Uetendorf, Uttigen und Thierachern, die Kita Lüchtturm und Tagesschule Uetendorf, die Kita Glütschbach aus Thierachern oder die Tageseltern Thuner Westamt. Auch die Jugendarbeit war auf dem Platz präsent und koordinierte den heiss begehrten Kinder-Flohmarkt. Das Team wurde von zahlreichen, verkaufsfreudigen Kindern fast überrennt, freuten sich aber zugleich über die hochmotivierten Kinder, welche ihre Sachen zum Verkaufen anpreisen wollten. Ein Farbtupfer in der Runde war auch Clown Filu, welcher viele Kinder mit Ballontieren beglückte. Es war sehr erfreulich zu sehen, wie viele kleine und grosse Menschen sich für die verschiedenen Angebote interessierten und auch wertvolle Vernetzungsarbeit getätigt werden konnte. Alles in allem war es ein gelungener Anlass, welchen wir in Zukunft sicher wiederholen werden. Vorankündigung: Da der Flohmarkt auf besonders grosses Interesse stiess, wird die Jugendarbeit am Samstag, den 16. September 2017 von bis Uhr wiederum einen Flohmärit organisieren. Isabel Glauser, Koordinatorin Freiwilligenarbeit Uetendorf 62

63 Pfadi in Uttigen? Die Geschichte der Pfadibewegung Die Pfadi ist wohl die bekannteste Jugendbewegung unserer Zeit. Schon seit über hundert Jahren führen die Pfadis weltweit abwechslungsreiche Aktivtäten in der Natur durch, engagieren sich in spannenden Projekten und übernehmen Verantwortung für sich selbst und ihre Mitmenschen. Zur Gründung der Pfadibewegung kam es schon 1907 durch den Engländer Robert Baden-Powell. Mit grosser Geschwindigkeit breitete sich der Pfadigedanke aus und es kam zu Gründungen von Pfadigruppen auf der ganzen Welt. Damit gewann die Pfadi eine internationale Dimension, welche sie bis heute beibehalten und ausgebaut hat: Eine Jugendbewegung mit völkerverbindendem Charakter. Auch in der Schweiz schossen die neu gegründeten Gruppen aus dem Boden. Als die beiden existierenden Verbände für Knaben und Mädchen 1987 fusionierten, resultierte daraus die Pfadibewegung Schweiz (PBS), in welcher sich bis heute alle nationalen Pfadigruppen zusammenschliessen Die Pfadibewegung Schweiz zählt heute um die rund 42'000 Mitglieder. Diese sind in der ganzen Schweiz vertreten, so auch im Thuner Westamt. Wir sind als Abteilung Nünenen in Uetendorf zu Hause - unsere Biber, Wölfli und Pfadis kommen aber auch aus Uttigen, Seftigen, Thierachern, Noflen, Forst-Längenbühl und weiteren Gemeinden des gesamten Westamts. Eingeteilt ist die Abteilung in fünf verschiedene Stufen, die jeweils eine andere Altersgruppe umfassen. Toleranz und gegenseitiger Respekt stehen bei uns im Vordergrund, genauso wie Spass und Abenteuer. Egal welche Hautfarbe, welches Geschlecht, welche Glaubensrichtung oder welche Nationalität du hast - wenn du Freude daran hast, in der Gruppe etwas zu erleben, dich einzubringen und du gerne draussen bist, bist du bei uns herzlich willkommen! Wir wollen die jüngste der fünf Altersgruppen vorstellen: Die Familie Biberstein Mit Fröid derbi! Mauna und Sori nehmen unsere jüngsten Pfadfinder mit auf viele verschiedene Abenteuer. Spiele, Geschichten und Lieder begleiten die Kinder durch die Nachmittage. Auch erste Pfadierfahrungen gehören dazu: mit dem Sackmesser etwas Schnitzen, Knoten üben oder gemeinsam ein schönes Lagerfeuer machen. Die Biberstufe ist für Kinder im Kindergartenalter. Wir treffen uns 1-2 Mal monatlich, jeweils samstags von 14:00 Uhr bis 16:00 beim Bergschulhaus in Uetendorf. Die nächsten Aktivitäten sind an folgenden Daten: Mai Juni Juli 2017 Genaue Infos was die Kinder mitbringen müssen, steht immer donnerstags vor der Aktivität im Kastenzettel auf unserer Webseite unter der Rubrik Biber. Hast Du Fragen? Dann melde dich auf: biber@pfadi-nuenenen.ch Alle Infos zu den verschiedenen Altersgruppen findest du auf unserer Webseite, schau doch mal vorbei! Tristan v/o Raymond Wiedmer Abteilungsleiter Pfadi Abteilung Nünenen Tel: Mail: tristan@pfadi-nuenenn.ch 63

64 VERANSTALTUNGEN Belp-Fest bäup läbt bäup fägt 26. und Freitag und Samstag nach Auffahrt betreibt die Musikschule in Zusammenarbeit mit dem Verein Lichtspiel und mit dem Orchester Belp eine Jazz-Bar im Schlosskeller (Schloss Belp) Wir freuen uns, Sie bei einen feinen Glas Wein (Wyhus Belp) und Jazz bei uns zu begrüssen. Die Live-Sets (Jam-Sessions) mit Lehrpersonen und SchülerInnen der Musikschule sind zu folgenden Zeiten angesetzt: Freitag: und (Bar geöffnet ) Samstag: und (Bar geöffnet ) Das Programm des ganzen Festes finden Sie unter ANGEBOT Eltern-Kind-Musik-Gruppen Gemeinsam singen, tanzen, musizieren, improvisieren, mit verschiedenen Materialien spielen, Verse kennen lernen. WER: Erwachsene und ihre Kleinkinder ab 1 ½ -4 Jahre WANN: diverse Kurstage gemäss Ausschreibung unter Kosten: /Familie/Semester à 18 Lektionen à 45 Minuten Frühmusik-Gruppen Der Frühmusikunterricht öffnet den Kindern auf spielerische Art und Weise die Tür zum farbigen Raum der Musik. In der Gruppe machen sie mittels Singen, Sprechen, Bewegen, Tanzen, Improvisieren und Musizieren auf Instrumenten wie Trommeln oder Xylophon erste Erfahrungen im rhythmisch-musikalischen Bereich. WER: Kinder ab 4 Jahren (6-8) WANN: diverse Kurstage gemäss Ausschreibung unter Kosten: 215.-/Kind/Semester à 18 Lektionen à 45 Minuten Die genaue Ausschreibung finden Sie unter Blockflöte Gruppenunterricht Vielleicht hat Ihr Kind in der Schule den Blockflötenunterricht besucht und möchte mit einem oder zwei Gspändli noch weiterfahren? Die Ausschreibung des Angebots finden Sie unter (Unterricht in Uetendorf) 64

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