PRÜFUNGSFRAGEN zur Vorlesung BAUDURCHFÜHRUNG + AVA 2003/04

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1 PRÜFUNGSFRAGEN zur Vorlesung BAUDURCHFÜHRUNG + AVA 2003/04 V01) Projektablauf und phasen (Planung und Bauausführung), Aufgaben der Projektverantwortlichen (Auftraggeber, Planer, Ausführende) V02) Vergabeverfahren, Grundzüge des Bundesvergabegesetztes (BverG) 1) Die 3 Stufen des Vergabeverfahrens mit einer Kurzbeschreibung der wesentlichen Inhalte? Ausschreibung ist die Aufforderung an ein oder mehrere Unternehmen, Angebote zur Erbringung einer bestimmten Leistung abzugeben; wird meist durch einen Planer in Form von einem Leistungsverzeichnis und Plänen erstellt, um die Leistungen zu beschreiben Angebot ist die Erklärung eines Unternehmens, die Leistungen eines Bauvorhabens oder nur Teilleistungen erbringen zu wollen; muss bis zum Ablauf der bestimmten Angebotsfrist erfolgen und findet im Unternehmen durch die Kalkulation (rechnerische Kosten- bzw. Preisermittlung) statt Zuschlag (Auftragserteilung) ist die Verständigung des Bieters von der Annahme seines Angebotes (Schlussbrief/Gegenschlussbrief); innerhalb der Zuschlagsfrist erfolgt die Angebotsprüfung nach der schließlich der Zuschlag des Angebots, dessen Bewertung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte am besten entspricht, erfolgt (Bestbieterprinzip) 2) Was ist per Definition a) eine Ausschreibung, b) das Angebot, c) der Zuschlag? Ausschreibung Erklärung des AG an eine bestimmte oder unbestimmte Zahl von Unternehmern, in der er festlegt, welche Leistung er zu welchen Bestimmungen erhalten möchte. Angebot Erklärung eines Bieters, eine bestimmte Leistung gegen Entgelt unter Einhaltung festgelegter Bedingungen erbringen zu wollen. Zuschlag (Auftragserteilung) Erklärung an den Bieter, sein Angebot anzunehmen. 3) Arten und Bekanntmachung des Vergabeverfahrens? Arten: Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren mit öffentlicher Bekanntmachung* Nicht offenes Verfahren ohne öffentlicher Bekanntmachung* Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung Verhandlungsverfahren ohne öffentlicher Bekanntmachung Direktvergabe* (Elektronische Auktion) Bekanntmachung: öffentlich öffentlich Termin öffentlich Termin Termin Die Bekanntmachung hat in geeigneten Medien (Printmedien, elektronische Medien) zu erfolgen. Die Bekanntmachung hat Angaben zu enthalten, die den Interessenten eine Beurteilung ermöglicht. Für das nicht offene Verfahren oder das Verhandlungsverfahren ist der Termin, bis zu dem Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen, derart festzusetzen, dass seit der Veröffentlichung der Bekanntmachung mindestens 14 Tage vergangen sind. (schriftlich, elektronisch ( ) oder mittels Fax) * Unterschwellenbereich bis ,- Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 1/24

2 4) a) Preisangebotsverfahren b) Preisaufschlags- und Nachlassverfahren? Preisangebotsverfahren Verfahren, bei dem die Bieter aufgrund der Ausschreibungsunterlagen die Preise für vom AG beschriebene Leistungen in ihren Angeboten bekannt geben. Preisaufschlags- und Nachlassverfahren Verfahren, bei dem vom AG in den Ausschreibungsunterlagen zusätzlich zu den beschriebenen Leistungen auch Bezugspreise bekannt gegeben werden, zu denen die Bieter in ihren Angeboten gewöhnlich in Prozent ausgedrückt Aufschläge oder Nachlässe angeben. 5) Regeln und Inhalte einer guten Ausschreibung (für Bauleistungen)? Genügender Reifegrad der Ausschreibungsplaner Kontrolle der Ausschreibungsmassen Nachvollziehbarkeit des Zeitplanes und der Termine in der Ausschreibung Kontrolle der Kostenermittlung Einsichtnahme in sämtlichen Unterlagen für den Bieter Verwendung unveränderter Standortleistungsbeschreibung 6) Die 3 Preisarten eines Angebots? Einheitspreis Preis für die Einheit einer Leistung, die in Stück, Zeit-, Masse- oder anderen Maßeinheiten erfassbar ist Pauschalpreis Preis für eine Gesamtleistung oder Teilleistung in einem Betrag angegebener Preis Regiepreis Preis für eine Einheit (z.b. Leistungsstunde oder Materialeinheit), welche nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird 7) (Mindest-) Bestandteile einer Ausschreibung gem. BverG.? Angebotsbedingungen Vertragsbedingungen Zuschlagskriterien Preisarten Festpreis/veränderlicher Preis, Einheits-, Pauschal-, Regiepreis Leistungsverzeichnis Positionseinheiten und mengen, Positionskennzeichen wwe Technische Richtlinien Erläuternde Pläne, Fotos, Analysen, statische Vorbemessung Leistungszeitraum, Grobterminplan 8) Angebotsbedingungen gem. BverG.? Abgabe des Angebots bis Ablauf der Angebotsfrist Bieter muss sich beim Angebot an die Ausschreibung halten Einhaltung des Ausschreibungstextes Gesamtleistung ist anzubieten Sämtliche zugehörige Unterlagen (Zertifikate, Nachweise) sind beizulegen Alternativangebote sind nur mit ausschreibungsgemäßem Angebot zulässig Ausgefüllte Bieterlücken Nachweis der Gleichgültigkeit 9) Was ist ein a) Vadium b) Bankgarantie? Vadium: Sicherstellung für den Fall, dass der Bieter während der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt. Bankgarantie: Mögliches Sicherstellungsmittel für Vadium, Kaution, Deckungs- und Haftungsrücklass Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 2/24

3 10) Beginn und Ende der Angebotsfrist? Beginn: - bei offenen Verfahren mit dem Tag, der in der Bekanntmachung für die frühestmögliche Abholung der Ausschreibungsunterlagen angegeben ist - bei nicht offenen Verfahren mit dem Tag der Absendung der Einladung zur Abgabe von Angeboten Ende: mit dem Zeitpunkt, bis zu dem die Angebote spätestens eingereicht sein Müssen; so zu bemessen, dass unter Berücksichtigung des Postlaufes den Bietern hinreichend Zeit zur Erstellung der Angebote bleibt, mindestens 22 Tage 11) Geltungsbereich des BverG. 2002? Entgeltliche Lieferaufträge Kauf, Leasing, Miete, Pacht, Ratenkauf einschließlich Nebenarbeiten (verlegen, installieren) Entgeltliche Bauaufträge o Ausführung und/oder Planung von Tief- und Hochbauten o Erbringung der Bauleistung durch Dritte (Subunternehmer) Baukonzessionsaufträge (nur Recht zur Nutzung) Telekommunikationssektor: Lieferaufträge über Software Wasser-, Energie-, und Verkehrssektor, Telekom.sek.: für die Ausführung erforderliche Waren und Dienstleistungen 12) Arten und Codierungen von Veröffentlichungen nach dem BVerG? Oberschwellenbereich: Verwendung der Standardformulare, deutsche Sprache, max. 650 Worte Beschreibung des Auftragsgegenstandes Muss dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der EG zugeleitet werden Veröffentlichung in nationalen Publikationsorganen nicht vor dem Tag der Absendung und nur gleich lautend Hinweis auf evt. Anerkennung oder Gleichhaltung Unterschwellenbereich: Veröffentlichung in Tageszeitungen, amtl. Veröffentlichungsblättern u.dgl. Bei Aushang oder auf elektronischem Weg zumindest bis Ablauf der bewerbungs- oder Angebotsfrist gewährleistet Hinweis auf evt. Anerkennung oder Gleichhaltung 13) Die Schwellenwerte nach dem BVerG? Überschreitung bzw. Unterschreitung des Ober- bzw. Unterschwellenbereiches des geschätzten Auftragswertes (ohne Ust.) ist ausschlaggebend, ob eine Leistung nur Österreichweit oder EU-weit ausgeschrieben werden muss. Oberschwellenbereich EU-weit Unterschwellenbereich Österreichweit Werte für alle Auftragsarten: z.b.: Schwellenwert für Bau- und Baukonzessionsaufträge: 5 Mio. ohne Ust. 14) Wie sind die Schwellenwerte für Bauleistungen nach dem BverG zu ermitteln? Maßstab für den Schwellenwert ist der geschätzte Auftragswert vom AG sachkundig sorgfältig zu ermitteln, ausnahmslos Nettopreise(!), Orientierung am Preisniveau bisheriger Vergabeverfahren Bei der Berechnung dürfen zusammengehörige Leistungen nicht gesplittet werden 15) Angebotsfrist bei (gem. BverG.)? a) offenes Verfahren Keine gebietsmäßige Beschränkung Ausschreibungsunterlagen sind allen Interessenten unverzüglich zuzusenden Anzahl und Namen der eingeladenen Unternehmen sind bis Ablauf der Angebotsfrist geheim zuhalten Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 3/24

4 b) nicht offenes Verfahren Einladung nur befugter, leistungsfähiger, zuverlässiger Unternehmen Anzahl der Einladungen dem geschätzten Auftragswert entsprechend zu wählen Anzahl und Namen der eingeladenen Unternehmen sind bis Ablauf der Angebotsfrist geheim zuhalten Schriftliche Festlegung der Gründe für das nicht offene Verfahren 16) Funktion und Aufgabe der Bundesvergabekontrollkommission gem BverG.? + 17) Zuständigkeiten der Bundesvergabekontrollkommission gem BverG.? Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zw. der vergebenden Stelle und dem Bieter bis zum Zuschlag ( Schlichtungssenat ) Erstellung von Gutachten: o ob Zuschlagserteilung rechtsmäßig o über die Durchführung des Auftragsvertrages nach dem Zuschlag Auskunftspflicht 18) Zuständigkeiten des Bundesvergabeamtes gem BverG.? Durchführung von Nachprüfungsverfahren Feststellung, ob der Zuschlag nach dem Bestbieter erfolgt hat (gem. BverG) Beseitigung von Verstößen gegen das BverG o Einstweilige Verfügung o Nichtigkeitserklärung der Entscheidung des AG 19) außerstaatliche Kontrolle und Schlichtung gem. BverG.? Schlichtung: Schlichtungssenat Meinungen anhören, Sachverhalt ermitteln Ehestmöglich (max. 2 Mo) auf Einigung der Streitteile hinwirken Kommt keine Einigung zustande begründete Empfehlung Verlauf und Ergebnis des Verfahrens sind schriftlich festzuhalten Außerstaatliche Kontrolle: Korrekturmechanismus durch die EU-Kommission Aufforderung an die Rep. Österreich oder einen AG, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften zu beseitigen Erforderliche Unterlagen sind nach spät. 10 Tagen der EU-Kommission zu übermitteln Zuständig: BMI f. Wirtschaft und Arbeit schnelle Weiterleitung von Informationen V03) Leistungsbeschreibung, Gliederung/Vertragsbestimmungen/LB-H,... 1) Gliederung eines LVs? Obergruppen z.b. Baumeisterarbeiten Leistungsgruppen LG z.b. Erdarbeiten Unterleistungsgruppe ULG z.b. Aushubarbeiten Positionen z.b. Baugrubenaushub Pos. Unterteilungen z.b. A, B, C... 2) stufenweiser Aufbau einer Leistungsposition? Leistungsgruppe (LG) 03 Erdarbeiten Unterleistungsgruppe (ULG) 23 Aushubarbeiten nach Schichten Leistungsposition 02 Baugrubenaushub Unterteilung A 0-1,25m A 3) positionsweise Gliederung eines Leistungsverzeichnisses? Hauptgruppen (2 Stellen) Obergruppen (2 St) z.b. Baumeisterarbeiten Leistungsgruppen LG (2 St) z.b. Erdarbeiten Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 4/24

5 Unterleistungsgruppe ULG (2 St) z.b. Aushubarbeiten Positionen (2 St) z.b. Baugrubenaushub Pos. Unterteilungen (1 St) z.b. A, B, C... 1 Stelle für das Mehrfachverwendungszeichen 4) Woraus besteht eine Position (für die Herstellung einer Bauleistung)? Positionsnummer, Positionstext (Kurztext/Langtext), Preisanteile Lohn-Anteil Sonstiges-Anteil (Material+Geräte) Positionsmenge * Einheitspreis = Positionspreis 5) Preisanteile des Einheitspreises einer Position (für Bauleistungen)? Lohnanteil Materialanteil oder Sonstiges-Anteil (Material + Geräte) Geräteanteil _ = Einheitspreis 6) Funktion und Gliederung der standardisierten LB LB-Hochbau? Exakt formulierte, auf die Normen abgestimmte Ausschreibungstexte, aus denen der Ausschreiber jene Vertragsbestimmungen und Positionen auswählen muss, die er zur Ausschreibung bringen möchte. Gliederung: Obergruppen z.b. Baumeisterarbeiten Leistungsgruppen LG z.b. Erdarbeiten Unterleistungsgruppe ULG z.b. Aushubarbeiten Positionen z.b. Baugrubenaushub Pos. Unterteilungen z.b. A, B, C... Vorteile: Zeitersparnis (bis zu 80%) Vertragssicherheit Preisvergleich durch Preisspeicher möglich 7) organisatorische Randbedingungen (und Önormen) für den EDV-Einsatz beim Aufbau einer standardisierten Leistungsbeschreibung? B2114, B2062, B2063 EDV-Normen 8) Systematik der LB-H? Gliederung: Obergruppen z.b. Baumeisterarbeiten Leistungsgruppen LG z.b. Erdarbeiten Unterleistungsgruppe ULG z.b. Aushubarbeiten Leistungspositionen z.b. Baugrubenaushub Pos. Unterteilungen z.b. A, B, C... Bezeichnung der einzelnen Gruppen numerisch oder alphanumerisch 6- bzw. 7 stelliger Ordnungsbegriff heißt LB-Positionsnummer Jeder LB-Position ist ein Positionstext zugeordnet (Grundtext, Folgetext) Bieterlücken, Ausschreiberlücken 9) Gliederung eines Leistungsverzeichnisses für z.b. Baumeisterarbeiten? Obergruppe Baumeisterarbeiten Leistungsgruppen LG z.b. 03 Erdarbeiten (insgesamt 20 Gruppen) Unterleistungsgruppe ULG z.b. 23 Aushubarbeiten Positionen z.b. 02 Baugrubenaushub Pos. Unterteilungen z.b. A, B, C... Bezeichnung der einzelnen Gruppen numerisch oder alphanumerisch Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 5/24

6 10) die beiden grundsätzlichen Arten der Leistungsbeschreibung? Konstruktive Leistungsbeschreibung Die technisch zu erbringenden Leistungen werden beschrieben Genaue Beschreibung in allen konstruktiven Details Wettbewerb läuft über Preis, nicht über Idee Planung und Bausführung nicht in einer Hand Funktionale Leistungsbeschreibung Die Funktionen des Bauwerkes, die räumlichen Randbedingungen und die bauphysikalischen Randbedingungen werden festgelegt Wettbewerb über die Ideen Planung und Bauausführung in einer Hand 11) Sie wesentlichen Bezug nehmenden ÖNormen einer Leistungsbeschreibung? ÖN A 2050, ÖN A 2060, ÖN B 2110, ÖN 2111, ÖN 2114, ÖN B 2062, ÖN B 2063, ÖN B 22.., ÖN B ) Aufbau und wesentliche Inhalte der Önormen: ÖN A 2050 Vergabe von Aufträgen über Leistungen-Ausschreibung, Angebot, Zuschlag Verfahrensnorm Anwendungsbereich, Normative Verweise, Definitionen Begriffserklärungen Allgemeines Vergabeverfahren, Bekanntmachung, Preise,... Ausschreibung Beschreibung der Leistung, Fristen,... Angebot Form, Inhalt, Einreichung Zuschlagsverfahren Angebotsöffnung, -prüfung, -ausscheidung ÖN A 2060 Allgemeine Vertragsbestimmungen für Leistungen Werkvertragsnorm Anwendungsbereich, Normative Verweise, Definitionen Begriffserklärungen Verfahrenbestimmungen Hinweise zu Ausschreibung und Angebot,... Vertragsbestimmungen Vertragsbestandteile, Prüf- und Warnpflicht, Zahlung, Verzug,... ÖN B 2110 Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen Werkvertragsnorm Anwendungsbereich, Normative Verweise, Definitionen Begriffserklärungen Verfahrenbestimmungen Hinweise zu Ausschreibung und Angebot,... Vertragsbestimmungen Unterlagen, Bestimmungen über z.b. Arbeitsplätze, Grenzsteine, Benützung von Straßen, Verzug, Übernahme, Haftung... Werkvertragsnormen B 22..: Bauleistungsnormen Verfahrens- und Vertragsbestimmungen für die Ausführung der einzelnen Fachgebiete z.b.: B 2205 Erdarbeiten B 2206 Mauer- und Versetzarbeiten B 2211 Beton- und Stahlbetonarbeiten Verfahrensnormen B 72..: Ausschreibungsmethoden - Erfordernisse zur Leistungserbringung z.b.: B 7232 Estricharbeiten 13) Unterschied einer Konstruktiven Leistungsbeschreibung zu einer Funktionalen Leistungsbeschreibung? Konstruktive Leistungsbeschreibung Die technisch zu erbringenden Leistungen werden beschrieben Genaue Beschreibung in allen konstruktiven Details (Materialien, Maße, Mengen) Geringe Risiken Planung und Bauausführung nicht in einer Hang Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 6/24

7 Wettbewerb läuft über den Preis Funktionale Leistungsbeschreibung Die Funktionen des Bauwerkes, die räumlichen und bauphysikalischen Randbedingungen werden festgelegt Gestaltungs- und Konstruktionsfreiheit Große Risiken für das Unternehmen Planung und Bauausführung in einer Hand Wettbewerb über die Ideen 14) Formulieren Sie ein Beispiel für die: Konstruktive Leistungsbeschreibung bsp: Funktionale Leistungsbeschreibung bsp: V04) Leistungsverzeichnis/Regeln für Positionstexte 1) B Sauberkeitsschicht B120 8cm 500 m2 Sauberkeitsschicht unter Betonfundamenten aller Art, Festigkeitsklasse mindestens B 120. Bei geschalten Fundamenten wird allseitig 10 cm zum Planmaß dazugerechnet. 8 cm dick E Bet.Fundamentpl.B300 WU ü.30-50cm 175 m3 Festigkeitsklasse B 300, wasserundurchlässig, 35cm dick A BSt und 10mm 80 kg Rippenstahl BSt.550 für Bauteile aller Art bis zu einer Länge von 14,0 m C Schalung Fundam.b.0,5m??? m2 Für Fundamente bis 0,5 m hoch. Schalungen rauh (Klasse S 1), bei nicht bewehrten Fundamenten, nur auf Anordnung des Auftraggebers. 2) D P-Inst.Fass.nat.verr.ü.50-75% m2 Fein verrieben, über 50 bis 75 Prozent. Stgr. mineralischer Bauschutt: 0,02 m3/m2. Glatte oder einfach gegliederte Fassaden aus naturfärbigem Dolomit-, Quarz-, Marmoroder Feinputzsand (Schleifsand), dem Bestand angepaßt, instandsetzen, einschließlich des Grobputzes, ohne Unterschied des Putzgrundes. Größte Putzdicke 40 mm zuzüglich etwaiger Gliederungen. Betrifft: _ 3) A 30/29cm HLZ-Mwk.M3-M m2 Ohne besondere Anforderungen, Ziegelfestigkeitsklasse 7 bis 15 N/mm2, mit Normalmauermörtel M3 bis M10 gemauert. Mauerwerk 30 (29) cm dick aus Hochlochziegeln (HLZ), für Bauteile aller Art. _ Angebotenes Erzeugnis:.... Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 7/24

8 5) Gliederung der LB-Positionen: 1. und 2. Stelle: Leistungsgruppe z.b.: 03 Erdarbeiten 3. und 4. Stelle: Unterleistungsgruppe z.b.: 23 Aushubarbeiten in Schichten 5. und 6. Stelle: Leistungsposition z.b.: 02 Baugrubenaushub 7. Stelle: Positionsunterteilung z.b.: A 0-0,125m Positionsnummer A 5a) Was bedeuten die den Positionsnummern nachgestellten Kennzeichen W, E, R? W Wahlposition: beschreibt eine Leistung, die vom Ausschreiber als Teil einer Variante zur Normalausführung vorgesehen ist. E Eventualposition: beschreibt eine zusätzliche Leistung, die nur auf besondere Anordnung des Auftraggebers zur Ausführung kommt. R Regiekennzeichen: Kennzeichen für eine Regieabrechnung 6) Preisarten bei der Vergütung der Bauleistungen (gem der ÖN B 2110)? Abrechnung der Leistungen: Einheitspreis nach den Mengen der erbrachten Leistungen Pauschalpreis Gesamtpreis für einen vereinbarten Leistungsumfang Regiepreise nach dem tatsächlichen Aufwand Festpreise oder veränderliche Preise: wenn aus Vertrag nicht ersichtlich: Leistungen innerhalb von 6 Monate nach Ende der Angebotsfrist Festpreise, sonst veränderliche Preise 6a) Bezeichnung der einzelnen Gruppen und die numerische und alphanumerische Gliederung der LB-Positionen? Positionsgruppen: Normalposition Wahlposition Eventualposition Numerische Gliederung: Leistungsgruppe (LG) 03 Erdarbeiten Unterleistungsgruppe (ULG) 23 Aushubarbeiten nach Schichten Positionsnummer 02 Baugrubenaushub Unterteilung A 0-1,25m Pos. Nr.: A 7) Was sind Zuordnungskennzeichen (PVZZ) in einer Ausschreibung? Sind Zusammengehörigkeitszeichen für die Ausschreibung von Varianten: P Positionsarten (W-Wahlposition/E-Eventualposition) V Varianten (numerisch) sind bei Wahlpositionen erforderlich, je Variante wird eine Variantensumme gebildet ZZ Zuordnungen (alphanumerisch) erstellt für alle Positionsarten zusammengehörige Positionsgruppen 8) Arten und Funktion der Positionslücken eines LV? Bieterlücke: Freie Zeilen einer Position, die dem Bieter die Angabe einer Alternative gleichwertiger Art zu einem Produkt ermöglicht die in der Ausschreibung als Beispiel genannten Produkte gelten als angenommen, wenn die freien Zeilen leer bleiben Ausschreiberlücke: müssen vom Ausschreiber beim Erstellen des LV durch konkrete Angaben (Ausschreiberangaben) ersetzt werden; kann mehrzeilig sein, für eine Lücke im Stichwort ist die Länge beschränkt; Ausschreiberangaben (auch für Stichwortlücken) werden in Satzart 'Q' übergeben Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 8/24

9 9) Regeln für die Beschreibung (Fragenbeantwortung) für Positionstexte? LG, ULG, Vertragsbestimmungen und Positionen, die in der Standard-LB nicht enthalten sind und für das LV benötigt werden, können frei formuliert werden Die frei formulierten Zusätzlichen Vertragsbestimmungen und Positionen müssen sich an die jeweilige Gruppengliederung des LV halten und sind entsprechend einzureihen ungeteilte frei formulierte Texte von Zusätzlichen Vertragsbestimmungen oder Positionen im LV sind analog zur LB-Positionsnummer die für Folgetexte vorgesehenen Stellen der LV-Positionsnummer mit Nullen aufzufüllen Alle frei formulierten Texte sind entsprechend zu kennzeichnen, um sie von jenen der LB zu unterscheiden (Herkunftskennzeichen K = 'Z'). 10) 3 Formen für die Ausgabe eines LVs? Für ein Leistungsverzeichnis, das in Positionen (Mengen und Einheiten) gegliedert ist: Positionen einer Leistungsbeschreibung (Standardform) frei formulierte Texte (umnummerierte Standardform) Frei formulierte Texte ohne LB-Bezug (freie Form) 11) Wo sind die Regeln für die Mengenermittlung für Leistungspositionen vorformuliert? Abrechnungsregeln der Bauleistungsnormen B 22.. Verfahrens- und Vertragsbestimmungen für die Ausführung der einzelnen Fachgebiete 12) Beschreiben Sie ein Beispiel für eine Abweichung von: a) einem Punkt der Önorm B 2110: b) einer Abrechungsregel einer Önorm der Serie B 22..: 13) Was sind sog. Nebenleistungen (gem. ÖN der Serie B 22..)? geringfügige Leistungen, die dann auszuführen sind, wenn sie in den Vertragsunterlagen nicht angeführt sind, jedoch zur vollständigen sach- und fachgemäßen Ausführung der vertraglichen Leistung unerlässlich sind (unmittelbarer Zusammenhang) Sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten 14) Beilagen zu einem LV? Pläne, Zeichnungen, Modelle, Proben, Muster u.dgl. V06) Einführung in die AVA-Programme/Datenaustausch 1) Wie entsteht ein Bauvertrag? Allgemein: Zusammentreffen übereinstimmender Willenserklärungen Schriftlich: Schlussbrief/Gegenschlussbrief Konkludente Willensäußerung (Handlung) Ausschreibung des AG (Leistungsdefinition im LV) Angebot des AN (Preisdefinition, Kalkulation) Auftragsschreiben/Schlussbrief/Bestellschein Angebot und Annahme 2) Was regelt die Önorm B2114, B2062, B2063? EDV-Normen B2114: Vertragsbestimmungen bei automationsunterstützter Abrechnung von Bauleistungen (WVN) B2062: Aufbau von Standardisierten Leistungsbeschreibungen unter Berücksichtigung von automationsunterstützter Verfahren (VFN) B2063: Ausschreibung, Angebot und Zuschlag unter Berücksichtigung automationsunterstützter Verfahren (VFN) Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 9/24

10 3) Wie und nach welchem ÖNorm-Format erfolgt der EDV-Datenaustausch für Leistungsverzeichnisse und Angebote? Datenaustausch kann erfolgen über: Papier händische Auspreisung des LV des Bieters Datenträger (CD, Diskette) digitale Auspreisung des LV des Bieters Internetplattform (e-procurement) Ausschreibung wird von Bieter downgeloadet, ausgepreist, mittels Signaturkarte unterzeichnet und in sicherem Format auf die Plattform zurückgestellt bis Ende der Angebotsfrist hat niemand Zugriff auf die Plattform (z.b. ÖBB-Plattform) Das Leistungsverzeichnis wird grundsätzlich durch standardisierte Leistungsbeschreibungen (z.b. LB-Hochbau) erstellt (B2062), um so Zeitersparnis, Sicherheit und Vergleichbarkeit zu gewährleisten. 4) Was sind Zuschlagskriterien, die bei einer Ausschreibung zu formulieren sind? auftragsbezogene, vom AG in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegte Kriterien, nach welchen das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird (Bestbieterprinzip) Bei der Ermittlung des Bestbieters wird auf die Qualität des Projekts und des damit verwendeten Nutzens sowie auf die mit der Qualität verbundenen Kosten geachtet. Dabei erfolgt der Zuschlag nicht nur nach dem niedrigsten Preis, sondern auch nach sog. Zuschlagskriterien: z.b. Messkriterien, wie Schall- und Wärmedämmwerte 5) Form und Inhalt einer Ausschreibung (für Bauleistungen)? Form& Inhalt: Art der Ausschreibung Leistungsverzeichnis der geforderten Arbeiten Zeit - Ort Positionsmengen, Pläne Ausführungsfristen, Bindefristen Vertragsbedingungen Zuschlags- und Eignungskriterien Berichtigung der Ausschreibung Einreichung Ort Zeit 6) Form und Ausschlusskriterien eines Angebotes? Form: Vollständig, frei von Zahlen- und Rechenfehlern Datum, Unterschrift, Name und Geschäftssitz des Bieters Anführen der Teilleistungen, die an Subunternehmen weitergegeben werden Vadiumnachweis Preise, evt. Erläuterungen, evt. Vorbehalte Alternativangebote + sämtliche Unterlagen keine Radierungen, klare Korrekturen verschlossener neutraler Umschlag mit kennzeichnender Aufschrift Ausschlusskriterien: Negative Bieterprüfung (Eignungskriterien Befugnis, finanz./wirtsch./techn. Leistungsfähigkeit) Negative vertiefte Angebotsprüfung (Detailkalkulation/K-Blätter aller Positionen und Prüfung auf die betriebswirtschaftliche Korrekte) Änderungen des LV-Textes Unterschreitung der Rechenfehlergrenze von 2% Unangemessenheit des Gesamtpreises Unterpreis, Überpreis, Spekulation Nicht fristgerechte bei AG widersprechende, fehlerhafte, unvollständige Angebote, deren Mängel nicht behoben wurden nicht zugelassene Alternativen Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 10/24

11 abgesprochene Angebote fehlender Vadiumnachweis unverschlossener Umschlag keine Aufklärung des Bieters 7) Regeln für den Datenträgeraustausch? Die Zeichendarstellung muss dem ASCII PC-8-Code entsprechen Das Zeichen '&' darf nur für Lückendarstellungen verwendet Ausschreiber übergibt dem Bieter eine Datei (Ausschreibungs-LV) auf einem Datenträger, der Bieter ergänzt die Datei mit seinen Daten und gibt diese dem Ausschreiber zurück (Angebots-LV) oder er erstellt einen neuen Datenträger nach den Richtlinien der Önorm B2063. Datensätze sind aufsteigend sortiert nach dem eindeutigen Ordnungsbegriff in den Spalten 1 bis 18 auszugeben. Satzanzahl der ausschreibungsgemäßen Angebotsdatei muss mit der Satzanzahl der Ausschreibungsdatei übereinstimmen 8) Mängel eines Angebots? unvollständig Änderungen des LV-Textes keine Vadiumnachweis unverschlossener Umschlag Nicht fristgerecht bei AG Rechenfehlergrenze (2%) überschritten (Einheitspreisprinzip) Keine Preisangemessenheit (Plausibilität) 9) die formalen Regeln bei der Angebotsöffnung? Öffnung mit Zeugen, bei öffentlicher Ausschreibung mit Bietern Kennzeichnung der Angebote (Lochung) Verlesung von Bieter Angebotssumme, Alternativen, wesentliche Vorbehalte 10) Wie erfolgt die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Bieters? letztgültige Lastschriftanzeige des Finanzamtes letztgültiger Kontoauszug von Sozialversicherungsanstalten und sonstigen Kassen für Sozialbeiträge Nachweis der Begleichung der Kommunalsteuer und ähnlicher Abgaben Angaben über die Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre Bankauskünfte Angaben über den Gesamt- sowie den spartenspezifischen Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren Angaben über Unternehmensbeteiligungen; Angaben über Kapitalausstattung, Anlagevermögen, Grundbesitz 11) Beschreiben sie die Auswahl-, Beurteilungs-, Eignungs- und Zuschlagskriterien bei einem 2-stufigen Bieter-Auswahlverfahren? Auswahlkriterien: vom AG in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegte, nicht diskriminierende, unternehmerbezogene Kriterien, nach welchen die Qualität der Bewerber beurteilt wird und die Auswahl im nicht offenen Verfahren, Verhandlungsverfahren oder bei Wettbewerben mit Bekanntmachung erfolgt Beurteilungskriterien: vom AG in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegte Kriterien, nach welchen der Auslober bei Wettbewerben seine Entscheidungen trifft Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 11/24

12 Eignungskriterien: vom AG festgelegte Mindestanforderungen (Befugnis, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) an den Bewerber oder Bieter Zuschlagskriterien: auftragsbezogene, vom AG in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegte Kriterien, nach welchen das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird (Bestbieterprinzip) 12) Wann kann eine Ausschreibung widerrufen werden? Treten zwingende Gründe auf, so ist die Ausschreibung zu widerrufen; d.h. wenn Umstände bekannt werden, die, wären sie schon früher bekannt gewesen, eine Ausschreibung ausgeschlossen oder zu einer inhaltlich wesentlich anderen Ausschreibung geführt hätten Wenn nach der Angebotsprüfung nur 1 Angebot bleibt 13) Wie erfolgt in der Regel der Zuschlag an den Bestbieter? Bei der Ermittlung des Bestbieters wird auf die Qualität des Projekts und des damit verwendeten Nutzens sowie auf die mit der Qualität verbundenen Kosten geachtet. Dabei erfolgt der Zuschlag nicht nur nach dem niedrigsten Preis, sondern auch nach sog. Zuschlagskriterien: z.b. Messkriterien, wie Schall- und Wärmedämmwerte Zwingend: Gewichtung der Kriterien in % 14) Was sind Schluss- und Gegenschlussbrief? Der Schlussbrief ist die schriftliche Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot durch den AG. Der Gegenschlussbrief ist eine schriftliche Auftragsbestätigung des AN, die auf verlangen des AG erteilt werden muss. V07) sachliche und rechnerische Angebotsprüfung 1) Inhalte der: a) formalen Prüfung der Angebote: verschlossener, neutraler Umschlag fristgerecht bei AG Veränderungen des LV-Textes Vollständig Datum, Unterschrift, Name und Geschäftssitz des Bieters Vadiumnachweis keine Radierungen, klare Korrekturen b) Preisprüfung der Angebote: Preisspiegel Reihung nach dem Preis (Vollständigkeit, rechnerisch richtig 2%) ABC-Analyse c) Vertiefte Angebotsprüfung: Wesentliche Positionen höherwertige Leistungen Aufgliederung der Preise Wahlpositionen 2) Arten und Ziele der vertieften Angebotsprüfung? Ziele: Aufdeckung von Spekulationen Aufdeckung von Preisabsprachen Arten: Marktpreisvergleich bei zu hohen oder zu niedrigen Angeboten (wesentliche Positionen) Überprüfung von höherwertige Leistungen Überprüfung von Aufgliederung der Preise Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 12/24

13 Überprüfung von Wahlpositionen Offenlegung von Preiskomponenten nur bei wesentlichen Positionen erlaubt 3) Hilfsmittel für die Angebots-Preisanalyse? K7-Blatt bei wesentlichen Positionen Preisspeicher nach Projekteigenschaften Preisspeicher mit Mittelwerten Statische Verfahren Fieberthermometer Standardkalkulation Problem des Marktanteiles von Software 4) Was ist: Gesamtpreis eines Angebots: Summe der Gruppenpreise (alle Positionspreise) umsatzsteuerliches Entgelt Zivilrechtlicher Preis: Summe der Entgelts und der Umsatzsteuer (Angebots- od. Auftragssumme) 5) Wie wird der Bestbieter ermittelt? Bei der Ermittlung des Bestbieters wird auf die Qualität des Projekts und des damit verwendeten Nutzens sowie auf die mit der Qualität verbundenen Kosten geachtet. Dabei erfolgt der Zuschlag nicht nur nach dem niedrigsten Preis, sondern auch nach sog. Zuschlagskriterien: z.b. Messkriterien, wie Schall- und Wärmedämmwerte Zwingend: Gewichtung der Kriterien in % 6) Prinzip der Obergültigkeit des Einheitspreises? Entspricht bei der Prüfung eines Angebots die Summe der Preisanteile Lohn und Sonstiges nicht dem Einheitspreis der Position, so gilt der EHP. Preisanteile korr. Ergibt das Produkt aus Positionsmenge mal Einheitspreis nicht den Positionspreis, so ist der Positionspreis zu korrigieren. 8) Gründe für das Ausscheiden von Angeboten? Negative Bieterprüfung (Eignungskriterien Befugnis, finanz./wirtsch./techn. Leistungsfähigkeit) Negative vertiefte Angebotsprüfung (Detailkalkulation/K-Blätter aller Positionen und Prüfung auf die betriebswirtschaftliche Korrekte) Änderungen des LV-Textes Unterschreitung der Rechenfehlergrenze von 2% Unangemessenheit des Gesamtpreises Unterpreis, Überpreis, Spekulation Nicht fristgerechte bei AG widersprechende, fehlerhafte, unvollständige Angebote, deren Mängel nicht behoben wurden nicht zugelassene Alternativen abgesprochene Angebote fehlender Vadiumnachweis unverschlossener Umschlag keine Aufklärung des Bieters 9) Was ist ein Bietersturz? Aufgrund von Wahl- od. Eventualposition können große Abweichungen des Einheitspreises zwischen mehreren Angeboten entstehen. Es folgt ein sog. Bietersturz, d.h. es werden die Angebotsgesamtsummen neu berechnet. Daraus kann eine Neureihung der Bieter entstehen. 10) Wie sind die Preisanteile Lohn und Sonstiges umzurechnen, wenn die Addition der Preisanteile nicht den Einheitspreis ergibt? Die Preisanteile sind entsprechend ihren Verhältnissen zu korrigieren, so dass sie zusammen den Einheitspreis ergeben. ( Obergültigkeit des Einheitspreises ) Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 13/24

14 V8) Kostengliederung im Hochbau gem. Önorm B /Kostenplanung, - steuerung, -kontrolle 1) Zwei Arten der Kostenermittlung/ -gliederung im Hochbau? Planungsorientierte Kostengliederung: z.b.: 2D Kostenbereich, Grobelement, Element, Elementtyp Ausführungsorientierte Kostengliederung: z.b.: 2H A Kostenbereich, Leistungsgruppe, Unterleistungsgruppe, Leistungsposition 2) die zu erwartende Kostengenauigkeit in ne Planungsphasen (in %)? Grundlagenermittlung ±15-20% Vorentwurfsplanung ±10% Entwurfsplanung ±5-7% Einreichplanung ±3-5% Ausführungsplanung ±3% 3) 10 Kostenbereiche? 0 Grund 1 Aufschließung 2 Bauwerk-Rohbau 3 Bauwerk-Technik 4 Bauwerk-Ausbau 5 Einrichtung 6 Außenanlagen 7 Honorare 8 Nebenkosten 9 Reserven 4) Lebenszykluskosten? Lebenszykluskosten = Anschaffungskosten + Entwicklungskosten + Folgekosten Gesamtkosten Finanzierungskosten 5) Kostenbereich: 0 Grund 1 Aufschließung 2 Bauwerk-Rohbau 3 Bauwerk-Technik 4 Bauwerk-Ausbau 5 Einrichtung 6 Außenanlagen 7 Honorare 8 Nebenkosten 9 Reserven Bauwerkskosten 2-4 Baukosten 1-6 Errichtungskosten 1-9 Gesamtkosten 0-9 6) Grundsätze der a)planungsorientierten und b)ausführungsorientierten Kostengliederung? a) planungsorientierte Kostengliederung für eine hohe Sicherheit für die Planung während der Objekterrichtung Unterteilung: Kostenbereich, Grobelement, Element, Elementtyp b) ausführungsorientierte Kostengliederung für eine hohe Sicherheit für die Ausführung während der Objekterrichtung Unterteilung: Kostenbereich, Leistungsgruppe, Unterleistungsgruppe, Leistungsposition 7) Kosten(be)einflussungsmöglichkeiten in den Planungs- und Ausführungsphasen: Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 14/24

15 8) Steuerungsmaßnahmen bei erkennbarer Überschreitung des Kostenrahmens? Kostenoptimierung von: Nutzungs- und Folgekosten Technische- und wirtschaftliche Nutzungsdauer Bauunterhaltungskosten (ca. 2-3% der Investitionskosten) Kostenverursachende Faktore (Energiebedarf, Reinigungsaufwand, Abnutzungsgrad,...) Kostenoptimierung (Investitionskosten + Barwert = ein Minimum) 9) Grundzüge der Kostenkontrolle in a) der Planungsphase und b) der Ausführungsphase? a) Kostenberechnung b) Kostenanschlag V10) Aufgaben der Örtlichen Bauaufsicht/Arbeitnehmerschutz, BauKG, SiGe-Plan... Qualitätskontrolle 1) Phasen der Objekterrichtung? Bedarfsplanungsphase Grundlagenermittlungsphase Vorentwurfsphase Entwurfsphase Ausführungsphase Inbetriebnahmephase Nutzungsphase 2) Vorleistungen im Zuge der Bauvorbereitung (nach Auftragserteilung bis zum Beginn der Bauarbeiten)? 3) Baurechtliche Pflichten des Bauführers (gem. BO f. Wien)? Meldung des Beginns der Bauausführung 3 Tage zuvor bei der zust. Behörde Einhaltung der Baupläne Tauglichkeit der Baustoffe und Konstruktionen Einhaltung der allgemeinen Bauvorschriften Behördliche Meldepflicht bei Nichteinhaltung: des Bauplanes, der Auflagen der Baubewilligung, der Bauvorschriften 4) Aufgaben der Örtlichen Bauaufsicht (Öbau)? Vertreten der Interessen des AG + Hausrecht Aufstellung und Überwachung des Zeitplanes der Gesamtabwicklung des Bauwerks Koordinierung der Lieferungen & Leistungen (nicht die Abwicklung!) Koordinierung der Sonderfachleute (Gutachter, Statiker,...) Überwachung der Übereinstimmung der Vertragsgrundlagen mit dem Baufortschritt (LV, Pläne, Termine) Direkte Verhandlungstätigkeit mit allen Unternehmen nur mit Fachpersonal Teilrechnungen prüfen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit (z.b. Mengen) Kontrolle der Sicherheitsbestimmungen Führung eines Baubuches Mitwirkung bei der Feststellung von Mängeln Anträge auf evt. Behördliche Abnahmen Hinweispflicht (z.b. bekannte Probleme eines beschäftigten Unternehmens) Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 15/24

16 5) Grundzüge des Arbeitnehmerschutzgesetzes (AschG)? Ziel: Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Im Besonderen sind die Grundsätze für die: Verhütung berufsbedingter Gefahren Sicherheit und Gesundheitsschutz Ausschaltung von Risiko- und Unfallfaktoren Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung von Arbeitnehmer/innen Verpflichtende Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen Verpflichtung der Arbeitgeber/innen zur Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und zur Feststellung von Schutzmaßnahmen sowie deren Dokumentation 6) Maßnahmen zur Sicherheit der Bauarbeiter (lt. AschG)? Vorschriften für: Arbeitsstätten Erste Hilfe, Sanitäre Einrichtungen, Arbeitsräume... Arbeitsmittel Beschaffenheit, Sicherheitsabstände, Prüfungen... Arbeitsstoffe Einteilung der Stoffe, Beurteilungen, Verbote, Grenzwerte... Gesundheitsüberwachung Eignungs- und Folgeuntersuchungen, Befugnis der Ärzte, Kosten... Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze Absturz von Personen, mechanische Gefährdungen, Lärm, Klima, Schutzausrüstungen... Präventivfachkräfte Kategorien, Mindesteinsatzzeiten, Arbeitsumfang, Aufgaben... 7) Grundzüge der Bauarbeiterschutz-VO (BauV) zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bauarbeiter? Gilt für die Beschäftigung von AN zur Herstellung, Instandsetzung, Sanierung, Reparatur, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen aller Art Vorschriften für: Baustelleneinrichtung Meldung, Aufsicht, Koordination, Sicherungen, Zuggänge, Baustellenverkehr, elektrischer Strom, Sanitäre Anlagen... Persönliche Schutzausrüstung Kopf-, Gehör-, Augen-, Gesichts-, Atem-, Hand-, Haut-, Fussschutz, Winterbekleidung, Anseilschutz... Bauausführung Schutz erdverlegter Leitungen, Künetten-, Baugrubenverbau, Böschungen, Arbeitsraumbreiten, Unterfangungen, Leitern, Gerüste... Maschinen und Werkzeuge Einsatz von Baumaschinen, Rammarbeiten, Verladen und Transportieren, Kräne, Anschlagen von Lasten... Arbeitsschutz, -recht und -anlagen Arbeitsinspektion, Arbeitssicherheit, Verantwortung, Haftung... 8) Grundzüge des Bauarbeiterkoordinationsgesetzes (BauKG)? Koordination und Planung der Sicherheit der Bauarbeiter Auch der Bauherr ist eingebunden und für Dokumentation verantwortlich Alle Unterlagen sind bis zum Abbruch (d.h. auf Bestandsdauer) vom Bauherrn aufzubewahren (Architekt nur 10 Jahre) Zusätzliche Leistungen für Architekt (bis 15%) EU-weit gültig 9) Aufgaben des a)planungskoordinators und des b)baukoordinators? Planungskoordinator: Sicherheitskatalog Terminplan SiGe-Plan Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk Baukoordinator: Umsetzung des Sicherheitsmaßnahmen Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 16/24

17 Angaben über die Sicherheit bei den Bauarbeiten spezielle Sicherheitsmaßnahmen in Gefahrenbereichen Befunde, Dokumente Überwachungsfunktion Beide Organe sind vom Bauherrn zu bestellen und spätestens 2 Wochen vor Arbeitsbeginn dem Bauinspektorrat vorzuzeigen 10) Grundsätze der Abfalltrennung auf der Baustelle (lt. AWG)? Abfallvermeidung vor Abfallverwertung vor Abfallentsorgung Gefährliche Abfälle und Altöle sind getrennt zu sammeln Verwertungspflicht von Materialien bei Abbrüchen Deponierung nur bis Eluatklasse (Verunreinigungskl.) 3 zulässig sonst Behandlung 11) Dokumentation lt. BauKG für spätere Arbeiten? Das BauKG verpflichtet zur Dokumentation von: Zertifikaten (z.b. Brandschutztüren) Prüfberichten (z.b. Brandmeldeanlage) Bedienungs-/Betriebsanleitungen bei fehlenden Dokumenten: wesentlicher Mangel Übernahmeverweigerung 12) Qualitätskontrolle der Öbau und Steuerungsmaßnahmen bei Erkennung von Mängeln? Qualitätskontrolle: Überwachung der Übereinstimmung der Vertragsgrundlagen mit dem Baufortschritt (LV, Pläne, Termine) Direkte Verhandlungstätigkeit mit allen Unternehmen Führung eines Baubuches Mitwirkung bei der Feststellung von Mängeln Hinweispflicht Abstimmung der Lieferungen & Leistungen Steuerungsmaßnahmen bei der Feststellung von Mängeln: Setzung einer Nachfrist für die Mängelbehebung (schriftlich) Vertragsrücktritt, wenn Leistung nicht fristgerecht erbracht wird 13) Prüfingenieure und deren Aufgaben (lt. BO. F. Wien)? Prüfingenieure sind gerichtlich beeidete Sachverständige mit der Befugnis Leistungen zu überprüfen und Gutachten zu erstellen; nach den behördlichen Vorschreibungen (Zertifikate); hohe Verantwortung bei der Fertigstellungsanzeige/Übernahme (30 Jahre Garantie!) Überprüfung/Beschauung von: Untergründe für alle aufgehenden Tragkonstruktionen vor Beginn der Fundierungs- oder Betonierungsarbeiten Bauteile, deren Beschauung nach der Fertigstellung nicht mehr möglich ist Rohbaubeschau 14) Grundsätze einer Fertigstellungsanzeige (gem. 128 BO. f. Wien)? Nach Fertigstellung bewilligungspflichtiger Neu-, Zu- und Umbauten ist der Behörde vom Bauwerber eine Fertigstellungsanzeige zu erstatten folgende Unterlagen sind anzuschließen: Bestätigung eines Ziviltechnikers über die bewilligungsgemäße und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung Wenn zur Bauausführung Abänderungen erfolgt sind der Ausführung entsprechender Plan Prüfingenieur aufgenommenen Überprüfungsbefunde/Konstruktionspläne positive Gutachten über Rauch- und Abgasfänge positives Gutachten über Kanal, Senkgrube beziehungsweise die Hauskläranlage Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 17/24

18 positive Gutachten über die Funktionsfähigkeit sicherheitstechnischer Einrichtungen (Brandmeldeanlage, Sprinkleranlage u.dgl.) Nachweis über die Erfüllung des baulichen Wärmeschutzes (Wärmepass) sowie des Schallschutzes geringfügigen Bauvorhaben (Einfamilienhäuser, u.dgl.) auf die Vorlage von allen oder einzelnen Unterlagen verzichtet werden Vor Erstattung der Fertigstellungsanzeige darf das Bauwerk nicht benützt werden selbständig benutzbare Teile eines Gebäudes Fertigstellungsanzeige möglich V11) Leistungsstörungen und deren Auswirkung auf Qualitäten, Termine, Kosten 1) Grundlagen der Kommunikation unter a) AG und den Planern, b) AN, Planern und der ÖBau? a) gewisses Maß an Vertrauen z.b. Autorität, kompetentes Auftreten Kosten, Qualitäten, Termine verfolgen, weiterleiten Klare Führungsstrukturen b) Organisierter, klarer Informationsfluss Protokollieren von Mängeln/Schäden rasche, klare Festlegung der Ausbesserung Kosten, Qualitäten, Termine verfolgen und weiterleiten gewisses Maß an Vertrauen z.b. Autorität, kompetentes Auftreten gutes Zeitmanagement von Baubesprechungen fixe Tage, nicht zu viele Personen klare Führungsstrukturen Erörtern kritischer Vorgänge Warum Qualitätsmangel? Ursachen? 2) Regeln für eine effiziente Protokollführung und Information der Projektbeteiligten? Leistungsstörungen bereits in der Planungsphase verfolgen/beseitigen Bei großen Bauvorhaben sind viele Leute zu koordinieren Erforderliche Führungsmethode (PM meist Architekt) Exakte Leistungsbilder, Zielvorgaben Wöchentliche Prüfungen Organisierter, klarer Informationsfluss zwischen Projektbeteiligten Protokollieren von Mängeln/Schäden rasche, klare Festlegung der Ausbesserung Erörtern kritischer Vorgänge Warum Qualitätsmangel? Ursachen? Hinweise an Unternehmen unverzügliche Fristsetzung für Ausbesserungen Kosten, Qualitäten, Termine verfolgen, weiterleiten gutes Zeitmanagement von Baubesprechungen fixe Tage, nicht zu viele Personen 3) Wie reagieren Sie bei a) einem Bauverzug eines Bau ausführenden Unternehmens, b) Qualitätsmängeln, c) vertragswidrigen Leistungen? a) Schriftliche Festsetzung einer Nachfrist Vertragsrücktritt, wenn Leistung nicht fristgerecht erbracht wird Evt. Vertragsstrafen einfordern b) auf Vertragsmäßige Erfüllung bestehen Ursache des Qualitätsmangels erörtern Hinweise an schuldiges Unternehmen unverzügliche Fristsetzung für Ausbesserungen c) z.b. falsche Güteklasse des Betons Binnen angemessener Frist Ausbesserung durch den AN Schaden kann vergolten werden wirklich entstandene Schäden sonst Vertragsrücktritt Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 18/24

19 Nur bei Gefahr in Verzug sind auch nicht vertragliche Leistungen zu vergüten 4) Durch welche Maßnahmen kann der Terminverzug eines Professionisten kompensiert werden und welche Konsequenzen hat der Verzug für ihn? Kompensieren von Terminverzügen durch ausreichende Einplanung von Pufferzeiten (ca. 20%) Vertragliche Regelung der maximalen Verschiebung eines Termins, ohne dass Schäden vergolten werden können Konsequenzen: Pönale (Vertragsstrafe), lt. Norm 0,2% der Auftragssumme pro Tag, max. 5% gesamt Nur dann dem AN abzuziehen, wenn der AG nachweisen kann, dass er den Verzug nicht verschuldet hat AN hat Recht auf Verlängerung bei Mehrleistungen durch den AG Kein Recht des AN auf Verlängerung bei z.b. zu wenig Arbeitern, Lieferschwierigkeiten Schriftliche Festsetzung einer Nachfrist Vertragsrücktritt, wenn Leistung nicht fristgerecht erbracht wird 5) Beschreiben Sie Strategien und Steuerungsmaßnahmen bei Erkennen einer Budgetkostenüberschreitung während der Bauausführung? Bis zur Übernahme übernimmt der AN die Haftung Unternehmen sind verpflichtet eine Versicherung abzuschließen am besten ohne Beschränkung der Nachhaftung Wenn Schäden vorhanden sind und der Verursacher nicht festgestellt werden kann Aufteilung der Schäden auf alle AN, die zum Zeitpunkt des Schadens auf der Baustelle tätig waren anteilig, der Auftragssumme entsprechend Beweise der Unternehmen für Unschuld möglich (typisch: Glasbruch, Sanitärgegenstandsbruch...) lt. Norm Schaden max. 0,5% der Auftragsumme sollte vertraglich erhöht werden Vor Abschluss der Verträge sollte AG versichern bei Untergang haftet er V12) Grundlagen der Kalkulation von Einheitspreisen und Nachträgen, Bürokalk. 1) Grundsätze der Kalkulation von Baupreisen? Ermittlung der Preise von Bauleistungen mit Hilfe von Preiskomponenten: o Mittellohnpreis o Materialpreis o Gerätepreis o Zusammengesetzte Preiskomponenten Preisermittlung mit den Kalkulationsblättern (K3-K7) B 2061 Durchführung der Preisermittlung durch Kostenkalkulation oder Preiskalkulation Ergebnis sind die Einheits- und Pauschalpreise Automationsunterstützte Preisermittlung B ) Wie setzt sich der Mittellohnpreis zusammen? kollektivvertragliche Löhne Umlagen unproduktives Personal Zulagen aus Zusatzkollektivverträgen allfälligen überkollektivvertragliche Mehrlöhne allfälligen Aufzahlungen für Mehrarbeit und Erschwernisse andere abgabenpflichtigen Lohnbestandteile (Sondererstattungen) = Mittellohn Direkte und umgelegte Lohnnebenkosten nicht abgabenpflichtigen Lohnbestandteile andere lohngebundene Kosten Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 19/24

20 = Mittellohnkosten + Gesamtzuschlag = Mittellohnpreis 3) Grundzüge der Kalkulationsblätter K3, K3A, K4, K5, K6 und K7? K3: Mittellohnpreis, Regielohnpreis, Gehaltspreis Nebenberechnungen mit altem 3-Blättern K3A: Aufzahlungen für Mehrarbeit und Erschwernisse und Sondererstattungen (alt) K4: Materialpreise Preisklausel (ab Werk, frei Baustelle), Kosten für Abladen, Stapeln, Verluste... K5: Preise für Produkte, Leistungen (Beton, Mörtel, Asphalt...) Arbeitspakete für z.b. Betonpositionen, Mengenansätze von Berechnungen der Formblätter k3 und K4 K6: Gerätepreise Voraussetzung sind die techn. Daten, Anschaffungs- und Betriebskosten ÖBGL Grundsätzlich zu Unterscheidung: Leistungsgerät, Vorhaltegerät (K6A: Ergänzungen zu Gerätepreisen) K7: Preisermittlung 4) Grundzüge der Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen (gem. B2110)? Umrechnung nur, wenn veränderliche Preise vereinbart sind Umrechnung von Lohn und Sonstiges ist eine Empfehlung des Bundesministeriums für Finanzen zur Berücksichtigung von Kostenveränderungen auf dem jeweiligen Sektor Stichtage: 1.Mai und 1. November Schwellenwert: Umrechnung erst ab einer Erhöhung von 1% Mitteilung der Veränderung des AN an den AG nach spätestens 2 Monaten Ein prozentueller Nachlass (z.b. 3%) unterliegt der Preisgleitung, Absolutbetrag (z.b ) nicht! Als Preisbasis gilt das Ende der Angebotsfrist Leistungsabgrenzung ist erforderlich Zusatzangebot immer auf Preisbasis des Hauptangebots 5) Ermittlung des Veränderungsprozentsatzes für die Preisanteile Lohn und Sonstiges? Lohn: V L.m = (L n -L n-1 / L n-1 )*100*F L [%] Sonstiges: V S.m = (S n -S n-1 / S n-1 )*100 [%] F L = 0,98 (Abminderungsfaktor, weil ein Teil Sonstiges im Lohn steckt) V13) Förmliche Übernahme von Bauleistungen, Gewährleistung 1) Form und Inhalt der Förmlichen Übernahme (gem. ÖNorm B 2110)? Muss im Vertrag vereinbart sein AN hat dem AG die Fertigstellung der Leistung unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zur Übernahme aufzufordern AG muss innerhalb von 30 Tagen übernehmen, sonst autom. Übernommen schriftliches Protokoll (Fertigstellungsanzeige) ist anzufertigen (AN und AG unterzeichnen) Zertifikate, Bedienungs-/Betriebsanleitungen müssen vom AN vorgelegt werden fehlende Dokumente können Übernahme verzögern AN ist verpflichtet einen vereinfachten Probebetrieb durchzuführen, echter Probebetrieb muss vereinbart sein Gefahrenübertrag wichtige Fristen beginnen! Versäumt der AN das Datum der Übernahme 14 Tage Stellungnahme möglich Festlegen der beanstandeten Mängel + Fristen + Fälligkeit der Vertragsstrafe Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 20/24

21 Verweigerung der Übernahme, wenn Mängel das Benutzen des Objekts wesentlich beeinträchtigen AG muss unverzüglich die Übernahmeverweigerung dem AN schriftlich, begründet mitteilen 2) Beginn und Dauer der Gewährleistung lt. ÖNorm B 2110 und nach dem Konsumentenschutzgesetz? Bis 6 Monate nach Übernahme wird angenommen, dass Schaden latent zur Übernahme vorhanden war 6 Wochen für Viehmängel 2 Jahre bewegliche Sachen 3 Jahre unbewegliche Sachen 6 Monate bis 2 od. 3 Jahre Beweis durch AG erforderlich, dass der Schaden bei der Übernahme vorhanden war. Vorrang ist der Verbesserung zu geben nicht Preisminderung 3) Formulieren Sie eine Mängelrüge während der Gewährleistungsfrist für eine schadhafte Dachabdichtung und Durchnässung der Decke? Einschreiben Bauvorhaben MÄNGELRÜGE Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben am festgestellt, dass die nachstehend angeführten Leistungen mangelhaft und damit vertragswidrig sind: Bauteil: Dachabdichtung Ort:... Mängel: Durchnässung Wir fordern Sie hiermit auf, diese mangelhafte Leistung durch mangelfreie und vertragsgemä0e Leistungen bis zum zu ersetzen. Dies schließt die Beseitigung des von ihnen verschuldeten Schaden ein. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, so behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche gelten zu machen und ihnen den Auftrag zu entziehen. Rückfragen steht ihnen unsere Herr Stroi (Tel.Nr.) zur Verfügung, Mit freundlichen Grüßen. Str 4) Unterschied Gewährleistung und Schadenersatz? Gewährleistung: Sache muss den ausdrücklich bedungenen oder im Verkehr gewöhnlichen Eigenschaften aufweisen Verschuldensunabhängig Nachbesserung, Preisminderung oder Wandlung möglich (Vorrang: Verbesserung) Bewegliche Sachen 2 Jahre, Unbewegliche Sachen 3 Jahre Bis 6 Monate nach Übernahme wird angenommen, dass Schaden latent zur Übernahme vorhanden war (Gegenbeweis möglich) Schadenersatz: Verschuldensabhängig Unterschiedliche Grade (leicht fahrlässig, fahrlässig, grob fahrlässig, vorsätzlich) Der unmittelbare Schaden wird ersetzt (nicht der mittelbare) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit: Ersatz des wirklichen Schadens und des entgangenen Gewinns Der Vertrag ist Schuldensentstehungsgrund 10 Jahre lang muss bei Schadenersatzansprüchen der AN beweisen, anschließend der AG 20 Jahre lang 5) Wann verjähren Gewährleistungsansprüche? 6 Wochen für Viehmängel Mark Stroi, BDF+AVA, 2003/04 Seite 21/24

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