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1 I N F O R M A T I O N zum Pressegespräch mit Oö. Umweltanwalt Dr. Martin Donat, Josef Limberger, Naturschutzbund OÖ Hans Uhl, BirdLife OÖ Ing. Josef Ecker, Weiße Möwe Wels am Aschermittwoch, 13. Februar 2013 zum Thema "Fasching-Kehraus Flugplatz Wels - Von Briefen aus Brüssel, Betriebsbaugebietswünschen und der Hoffnung auf Einsicht beim Schutz einmaliger Naturräume"

2 "Fasching-Kehraus Flugplatz Wels" - Von Briefen aus Brüssel, Betriebsbaugebietswünschen und der Hoffnung auf Einsicht beim Schutz einmaliger Naturräume Foto: Josef Limberger EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich und die Reaktionen Die EU-Kommission hat der vom Umweltdachverband, dem Österreichischen Naturschutzbund und der Oö. Umweltanwaltschaft eingebrachten Beschwerde wegen Missachtung der Vogelschutz-Richtlinie wegen Nicht-Ausweisung eines EU- Vogelschutzgebiets auf dem Areal des Flugplatzes Wels stattgegeben und im November 2012 die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich mitgeteilt. Anstatt den Ausgang des Verfahrens und die Entscheidung der EU-Kommssion, u.u. des EuGH abzuwarten, haben die Stadt Wels, das Land Oberösterreich und die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h. (Republik Österreich) seit Einlagen des Schreibens der EU-Kommission nicht nur Schritte zum besseren Lebensraum- und Artenschutz auf dem

3 Areal des Flugplatzes Wels unterlassen, sondern im Gegenteil konkrete Schritte gesetzt, die vorsätzlich auf eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Großen Brachvogels und eine Zerstörung des Lebensraums des letzten Prozents der Welser Heide abzielen: Mit Schreiben vom (Gz. BZ-BauR ) hat der Magistrat Wels über Antrag der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.h. (Republik Österreich) ein Raumordnungsverfahren formell eingeleitet, um den Flächenwidmungsplan Nr. 4/2003 (Änderung Nr. 170) und das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1/1997 (Änderung Nr. 132) auf dem Areal des Flugplatzes Wels so abzuändern, dass 25 ha von derzeit Grünland in Betriebsbaugebiet umgewidmet werden. Eine Frist, zum Widmungsvorhaben Stellung zu nehmen, wurde bis eingeräumt. Abbildung 2: Übersicht der geplanten, neuen Betriebsbaugebietsflächen am Welser Flugplatz laut Widmungsverfahren, eingeleitet am (Quelle: Homepage der Stadt Wels)

4 Von faulen Kompromissen und Lösungen, die keine sind Dass nur 25 ha Betriebsbaugebiet werden sollen, der Rest (inklusive Bundesheer-Flächen) dafür Naturschutzgebiet das ist nur die halbe Wahrheit. Die Reduktion der Umwidmungsfläche von ursprünglich 40 auf nunmehr 25 ha wird als möglicher Kompromiss ins Treffen geführt. Dabei wird aber verschwiegen, dass - bei einer Umwidmung von Teilen des Flugplatz-Areals Hallen und Rollbahnen im geplanten zukünftigen Naturschutzgebiet neu angelegt werden müssten, um die Funktion eines Flugplatzes auch weiterhin erfüllen zu können. Somit geht zwei Mal Lebensraum verloren - durch das Betriebsbaugebiet und durch einen Teilneubau des Flugplatzes. Abbildung 3: Übersicht der vorgeschlagenen reduzierten betrieblichen Nutzung samt Erschließungsstraße (ca. 25 ha). Die notwendige Umstrukturierung des Restflugplatzes Abbildung 4: Begrenzung des geplanten Naturschutzgebietes "Flugplatz Wels" in der Gemeinde Wels (KG 51224, Pernau) (Stand 2011, seither keine Änderung)

5 - die geplanten neuen Betriebsbaugebietsflächen so angeordnet sind, dass die Störwirkung unverändert große Teile des Brutgebiets betreffen würden und der Lebensraumverlust unverändert groß ist. - zusätzliche Störungen durch die Neuanlage der Erschließungsstraße als Entlastungsstraße für die Friedhofstraße ins Gebiet gebracht werden. Der Flächenverlust ist somit weitaus größer als die - als Kompromiss dargestellten - 25 ha. Der Jubel der Welser Politik über die EU - Vogel-Strauß-Politik bei Wirtschaft und Naturschutz? Das nunmehr zur Umwidmung eingereichte Betriebsbaugebiet, die geplante neue Aufschließungsstraße, die dadurch notwendigen Adaptierungen auf dem Flugplatzareal (neue Rollbahnen, etc) und das geplante Naturschutzgebiet wie passt das zusammen? Vizebürgermeister und Wirtschaftsstadtrat Peter Lehner wird in der Pressekonferenz der Stadt Wels am so zitiert: "Die EU-Kommission hat positive Signale für die Umwidmung eines Teils des Flugplatzes in Betriebsbaugebiet geschickt, wenn die entsprechenden Vogelschutzmaßnahmen und ein dazugehörendes Projekt geschaffen werden." Nach den Plänen der Stadt Wels und des Landes Oberösterreich soll lediglich ein Teil des Flugplatzareals Naturschutzgebiet werden, zumindest 25 ha des Areals jedoch für industrielle Nutzung herangezogen werden. So ließen sich angeblich die Interessen des Arten- und Lebensraumschutzes und wirtschaftliche/ betriebliche Interessen vereinbaren. Der EU-Kommission wird von Vertretern der Stadt Wels unterstellt, sie hätte diese Umwidmung von Teilen des Flugplatzes grundsätzlich positiv bewertet. Nicht Teil des nunmehr von der Stadt Wels eingeleiteten Widmungsverfahrens sind die im Antwortschreiben der EU-Kommission zur Anfrage dreier EU- Abgeordneter angesprochenen Kompensationsgebiete. Die nun vorgelegten Planungen spiegeln auch in keiner Weise die in der Parlamentarischen Anfrage vom (Gz. E ) in Aussicht gestellten Kompensations- und Ergänzungsmaßnahmen wider. Vielmehr wurden bis dato weder im Rahmen des nun eingeleiteten Raumordnungsverfahrens, noch im Rahmen des Verfahrens zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes auf Teilflächen des Flugplatzes Wels konkrete Vorschläge formell eingebracht. Es existieren jedoch absolut keine vergleichbaren Lebensräume in ausreichender Flächendimension und Umsiedlungsmöglichkeiten für die seltensten der dort lebenden Tiere. Hier würden national und international bedeutende Naturschätze lokalpolitischen Interessen geopfert. Die vorliegenden Planungen der Stadt Wels und des Landes haben weder Hand noch Fuß, und sind in punkto Naturschutz nur heiße Luft!

6 Alternative Betriebsstandortflächen In der Diskussion um eine betriebliche Nutzung von Teilen des Flugplatzes Wels werden immer wieder wirtschaftliche Interessen an der Ausweitung von Welser Betrieben und das Fehlen von betrieblichen Alternativstandorten angeführt. Aus Sicht der Oö. Umweltanwaltschaft sind diese Argumente jedoch nicht zutreffend, da innerhalb der Stadtgrenzen von Wels im Norden, sowie in deren unmittelbaren Umfeld im Westen der Stadt Wels ausreichend Entwicklungsräume für betriebliche Nutzungen mit exzellentem Infrastrukturanschluss vorhanden sind. Abbildung 5: Potentielle Betriebsbaugebiets-Erweiterungsflächen im Raum Wels Betriebe haben also Alternativen, der Brachvogel und das allerletzte Prozent Welser Heide haben sie nicht.

7 Abgrenzungsvorschlag eines neuen SPA s Welser Heide BirdLife Österreich hat einen ornithologisch-fachlichen Abgrenzungsvorschlag eines 188 ha großen SPAs Welser Heide erarbeitet, der nicht nur das Brutareal selber, sondern auch die für eine dauerhafte Funktionsfähigkeit notwendigen Nebenflächen als Schutzgebiet nominiert. 1 Dieses Europa-Schutzgebiet Welser Heide besteht aus folgenden Teilbereichen: Abbildung 5: Abgrenzungsvorschlag für ein neues SPA "Welser Heide" (bestehend aus zentralem Brutgebiet und bevorzugten Nahrungs-, Ruhe- und Ausweichflächen bei erhöhtem Störungsdruck (Quelle: BirdLife Österreich) 1 1 Birdlife Österreich (2013): Stellungnahme von BirdLife Österreich zur Ausweisung des Flugplatzes Wels ("Welser Heide") als Vogelschutzgebiet nach der Richtlinie 2009/147/EG; Ref. Ares(2012) /11/2012; Datum:

8 1. Zentrales Brutgebiet (137 ha): eingezäunte, völlig baumfreie, zentrale Flugplatzwiesen neben den Rollbahnen (geringster Druck von Fressfeinden). Nahrungssuche von Alt- und Jungvögel auch in den relativ kleinräumigen Mähwiesen des südöstlich an das Flugplatzgelände angrenzenden Kasernengeländes. 2. Nahrungs- und Ausweichflächen bei Störungsdruck im Nordwesten (51 ha) Abbildung 6: Abgrenzungsvorschlag für das neue SPA Welser Heide (188 ha) 2 2 Birdlife Österreich (2013): Stellungnahme von BirdLife Österreich zur Ausweisung des Flugplatzes Wels ("Welser Heide") als Vogelschutzgebiet nach der Richtlinie 2009/147/EG; Ref. Ares(2012) /11/2012; Datum:

9 Betriebe haben also Alternativen, der Brachvogel und das allerletzte Prozent Welser Heide haben sie nicht. Was ist daher zu tun? Der Bund als Grundbesitzer: o Respektieren Europäischer Entscheidungen o Zustimmung zur Ausweisung des gesamten Flugplatz-Areals als Naturschutzgebiet o Dauerhafte vertragliche Sicherung der Kooperation zwischen Flugsport und Naturschutz am Flugplatz Wels. Das Land OÖ als Naturschutzbehörde: o Respektieren Europäischer Entscheidungen o Naturschutz von Europäischem Format durch Ausweisung des gesamten Flugplatzareals und seiner Nebenflächen als Naturschutzund Vogelschutzgebiet (auf Basis des Vorschlags von BirdLife Österreich). Die Stadt Wels als Raumplanungsbehörde: o Respektieren Europäischer Entscheidungen o Vollständige Sicherung des allerletzten Prozents Welser Heide o Entwickeln alternativer Betriebsstandorte im Westen und Norden o Zurückziehen des eingeleiteten Widmungsverfahrens Erhalten wir unser Naturerbe! Schützen wir das letzte Prozent intakter Welser Heide!

10 Foto: Josef Limberger Damit der Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie nicht nur ein Schlagwort bleibt!

11 Jänner 2013 Offener Brief an die Europäische Kommission z. Hd. Frank Vassen oder Jean-Francois Brakeland Ausweisung des Flugplatzes Wels ( Welser Heide ) als Vogelschutzgebiet nach Richtlinie 2009/147/EG Sehr geehrte Damen und Herren, die unterzeichneten Naturschutzverbände und Vertreter der Wissenschaft begrüßen ausdrücklich die Forderung der Europäischen Kommission an die Republik Österreich für den letzten Teil der Welser Heide, gelegen im gleichnamigen Flugplatzareal, ein Vogelschutzgebiet nach EU-Vogelschutzrichtlinie zu schaffen. Da verschiedene Regional- und Landespolitiker sowie Abgeordnete zum Europäischen Parlament trotz der naturschutzfachlich eindeutigen Sachlagen noch immer nicht bereit sind, dieses einmalige Naturerbe lückenlos zu schützen, sehen wir uns veranlasst, Sie um eine konsequente Haltung gegenüber der Republik Österreich zu bitten. Da sich die überwiegenden Flächenanteile im Besitz der Republik Österreich befinden und schon jetzt eine ausgezeichnet funktionierende Mehrfachnutzung stattfindet, vor allem für den Flugsport, als Ausweichflugplatz für den Flughafen Hörsching, aber auch für die Erhaltung der Biodiversität, sind Kompromisse, die aus ökonomischen Überlegungen auf Flächenbeschneidungen abzielen, völlig unangebracht. Es gibt diesbezüglich derzeit keine Kompromisse, die nicht zulasten der Restnatur gingen! Vorschlag zur Abgrenzung eines SPAs Welser Heide Wir unterstützen den von BirdLife Österreich vorgelegten Vorschlag zur umfassenden Abgrenzung dieses künftigen Vogelschutzgebietes Welser Heide im Ausmaß von 188 ha. Die besonderen Wechselwirkungen zwischen Brachvogelvorkommen auf dem Sonderbiotop Flugplatz und dem laufendem Flugbetrieb, machen es notwendig, dass nicht nur die bevorzugten Neststandorte im Flugfeldzentrum sondern auch die Ausweich-, Ruhe und Nahrungsräume für die nichtbrütenden Adulten und für die Familienverbände ausreichend bei der Schutzgebietsplanung berücksichtigt werden. Details dazu finden sich in der Stellungnahme der Beilage. Einige Brachvogelpopulationen in Österreich sind in jüngerer Vergangenheit aufgrund von fehlenden oder zu kleinflächigen Schutzgebietsplanungen (z. B. 1

12 Machland Nord, Kremsauen) und/oder qualitativ mangelhaften Umsetzungsmaßnahmen (SPAs Machland Süd und Rheindelta) in den letzten Jahrzehnten völlig erloschen. Derartige Fehler gilt es nunmehr bei der Realisierung des neuen SPAs Welser Heide zu vermeiden. Auswirkungen einer Ausdehnung der Betriebsbauflächen in das Brachvogelbrutgebiet Zuletzt von österreichischen Politikern veröffentlichte Meinungen, wonach eine geplante Ausdehnung von Betriebsflächen in das Brachvogel-Brutgebiet im Ausmaß von 25 ha keine negativen Folgen auf den Brutbestand hätten, sind leicht zu widerlegen: Diese Flächenbeschneidung hätte jedenfalls folgende Auswirkungen: Direkter Flächenverlust von 35 ha (bzw % des zentralen Brutgebietes), da weitere Wiesen für Straßen verbaut oder von der Kolonie räumlich abgeschnitten würden. Erhöhung des Prädationsrisikos für die Nester und Jungvögeln auf den Restflächen, da 2/3 der verbleibenden Flugplatzwiesen schmäler als 350 bis 450 sein würden. Auf den Flughäfen München, Hörsching und Wels bevorzugen die Brachvögel jedoch nachweislich als Neststandort baumund gebäudefreie Zonen mit einer Breite von etwa 750 m. Die schmäleren Wiesen sind aufgrund einer Summationswirkung von erhöhtem Störungsdruck und verstärktem Prädationsrisiko von suboptimaler Bedeutung als Revierzentren, werden jedoch als Nahrungsflächen genutzt. Teilumbau des restlichen Flugplatzes: Für den derzeit zentralen Brutbereich der Brachvögel bzw. die Rollbahnen wäre ein Teilumbau notwendig. U. a. müssten Segelflug und Fallschirmsprung neu organisiert werden. Dies würde dort den Störungsdruck auf die brütenden Vögel erhöhen, bei gleichzeitigem Wegfall wesentlicher Ausweichlebensräume durch die geplanten Betriebsflächen selbst. Die Politikeraussagen von einem sinnvollen Kompromiss gehen somit absolut ins Leere. Durch eine Ausweitung neuer Betriebsflächen auf das Flugplatzareal gehen ökologisch einmalige Lebensräume mehrfach verloren, nicht nur auf 25 ha! Isolationsgrad und Überlebensfähigkeit der Welser Population Das von Lokalpolitikern bemühte Argument der Isoliertheit bzw. des hohen Aussterberisikos der Brachvogelpopulation in Wels ist bemerkenswert. Diese Aussage ignoriert zum einen die hinlänglich bekannte Tatsache, dass sich auf dem nur 8 km entfernten Flugplatz Hörsching eine zweite Teilpopulation im Trauntal entwickelt, die zuletzt auf 9 Paare im Jahr 2012 angewachsen ist. Mit insgesamt derzeit Brutpaaren auf beiden benachbarten Flugplätzen zählt diese Trauntal-Population damit zu den 4 größten Brutvorkommen in ganz Österreich. Würde man dem irreführenden Argument der Lokalpolitiker folgen, wären selbst die bedeutenden Brachvogelvorkommen im Nationalpark 2

13 Neusiedlersee oder in den Vogelschutzgebieten in Vorarlberg als vom plötzlichen Erlöschen bedroht einzustufen. Zudem ist hinlänglich belegt, dass das Brutvorkommen der Welser Heide aufgrund der derzeit optimalen Flächennutzung durch den Betreiberverein Weiße Möwe die höchste Bestandsdichte sowie den besten Bruterfolg in Oberösterreich aufweist. Sie zählt damit zu den vitalsten und damit bestgeeignetsten Brutvorkommen in Österreich und ist dem entsprechend ohne Wenn und Aber zu schützen. Zusätzliche Flächen für Betriebsbaugebiet in Wels vorhanden Laut Auskunft der Oberösterreichischen Umweltanwaltschaft sind Alternativen für eine betriebliche Standortentwicklung mit exzellentem Infrastrukturanschluss im Norden und Westen von Wels in ausreichendem Maße vorhanden. Hinter der Forderung nach einem Teilverbau der ökologisch wertvollen Magerwiesen der Welser Heide müssen also andere ökonomische Interessen liegen. Es wäre allerdings unseren Nachfolgegenerationen gegenüber völlig verantwortungslos, auch noch diesen letzten Rest der historisch riesigen Welser Heide Einzelinteressen zu opfern. Flächen im Besitz der Republik Österreich Der Großteil des Brachvogel-Brutgebietes bzw. der gesamte Magerwiesenbereich des letzten Stückes der Welser Heide befindet sich im Besitz der Republik Österreich. Wer, wenn nicht die Republik Österreich muss den europäischen Verpflichtungen zum Schutz der Biodiversität nachkommen gerade angesichts der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik? Wenn dieser Schutz der Artenvielfalt auf bundeseignen Flächen nicht durchsetzbar ist wie soll von privaten Grundbesitzern künftig ein Beitrag zum Biotop- und Artenschutz in Österreich verlangt werden? Abschließend bedanken wir uns bei den verantwortlichen Institutionen und Personen der Kommission für ihre bisher fachlich korrekte und politisch konsequente Vorgangsweise in dieser Frage. Das einstige Umweltmusterland Österreich braucht offensichtlich mittlerweile derartige Entwicklungshilfen in Sachen Naturschutz. Hoffen wir, gemeinsam die österreichische Politik aus ihrer Lethargie bezüglich ihrer Verantwortung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt rütteln zu können. Mit freundlichen Grüßen Kurt Kotrschal, e.h. Prof. Univ. Vienna and Director Konrad Lorenz Forschungsstelle

14 Univ.-Prof. Mag. Dr. Georg Grabherr Tieffeldgasse 16 A-3433 Königstetten Univ.-Prof. Dr. Bernd Lötsch Burgring Wien Naturschutzbund Oö. Promenade Linz Josef Limberger Obmann ARGE Ornithologie am Biologiezentrum der Oberösterreichischen Landesmuseen. J.-W.-Klein-Straße 73, A-4040 Linz Birdlife Österreich Landesstelle Oö. Martin Brader Leiter Zoologische Gesellschaft Braunau 5280 Braunau am Inn, Laaber Holzweg 22/27 Franz Siegeth Vorsitzender 4

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