Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Neustadt Süd
|
|
- Jacob Wolf
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg -Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach Hamburg ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall 6 (City-Hof, Block C) Hamburg Telefon Telefax Baupruefabteilung@hamburgmitte.hamburg.de Ansprechpartnerin: ### Zimmer ### Telefon ### Telefax ### GZ.: M/BP/01204/2013 Hamburg, den 19. August 2013 Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang Grundstück Belegenheit ### Baublock Flurstück 0021 in der Gemarkung: Neustadt Süd Renovierung eines Büro- und Geschäftshauses mit Erneuerung des Dachgeschosses GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sprechzeiten: Mo-Do Uhr Fr Uhr Öffentliche Verkehrsmittel: U1 Steinstraße Die technische Sachbearbeitung (Bauprüfung) erreichen Sie nur nach Terminvereinbarung
2 Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Dieser Bescheid schließt ein: 1. Die denkmalrechtliche Zustimmung gemäß 8 DSchG wird mit folgender Auflage erteilt: Auflagen: Neue Fassadenmaterialien sind mit dem Denkmalschutzamt per Bemusterung abzustimmen. Planungsrechtliche Grundlagen Bebauungsplan Neustadt 11 mit den Festsetzungen: MK g VII-geschossig Baugesetzbuch Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 0 / 4 Grundriss / U 01 0 / 6 Grundriss / E 01 0 / 7 Grundriss / E 02 0 / 8 Grundriss / E 03 0 / 9 Grundriss / E 04 0 / 10 Grundriss / E 05 0 / 11 Grundriss / E 06 0 / 12 Grundriss / E 07 0 / 13 Schnitt AA 0 / 14 Schnitt BB 0 / 15 Ansicht Nord 0 / 16 Ansicht Ost 0 / ### Ansicht Süd 0 / 18 Ansicht West 0 / 26 Baubeschreibung 0 / 34 Lageplan v / 45 Grundriss / Erdgeschoss [E00] 0 / 46 Ansicht / H.-Fleet 0 / 47 Ansicht / Steinhöft Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 2. Folgende planungsrechtliche Befreiung/en wird/werden nach 31 Absatz 2 BauGB erteilt 2.1. für das Vortreten vor die Baugrenze um ca. 2 m durch das neue Dach über dem 6. OG sowie ca. 1 m durch das geplante Vordach im EG ( 23 Abs. 3 BauNVO) M/BP/01204/2013 Seite 2 von 9
3 3. Folgende bauordnungsrechtliche Abweichung/en wird/werden nach 69 HBauO zugelassen 3.1. für den Verzicht auf die innere Brandwandausbildung bei 48 m max. Ausdehnung des Gebäudes 3.2. für die Anordnung von zwei T 30 Türen an Geschossdeckendurchbruch zwischen dem 4. und 5. OG an Stelle einer T 90 Tür 29 Abs. 4 Ziff. 3 Genehmigungseinschränkungen (aufschiebende Bedingung) 4. Mit den entsprechenden Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn über folgende Prüfgegenstände ein Ergänzungsbescheid erteilt worden ist: 4.1. Standsicherheit 4.2. Nachweis des Wärmeschutzes und der Energieeinsparung 4.3. gestalterische Ausführung der Treppenhauserweiterung auf dem Dach sowie der Dachterrasse. (ggf. mit Lamellendach ähnlich dem Vordach über dem 6.OG) 4.4. Alle Fassadendetails, -materialien und Farben sind mit dem Oberbaudirektor rechtzeitig vor Ausführung abzustimmen und zu bemustern die Sondernutzungserlaubnis gem. 19 Abs. 5 HWG für die auskragenden Vordächer im EG und 6. OG 4.6 wasserrechtliche Genehmigung gem. 15 HWaG falls erforderlich- Diese Einschränkungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach 73 Absatz 1 HBauO. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Anlage - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise Anlage - abwasserrechtliche Auflagen und Hinweise ### Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. M/BP/01204/2013 Seite 3 von 9
4 Im Einzelfall werden weitere Gebühren in gesonderten Bescheiden gemäß 1 Absatz 2 der Baugebührenordnung (BauGebO) in der geltenden Fassung erhoben. Weitere Anlagen Merkblatt - Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Formblatt - Mitteilung über die Innutzungnahme M/BP/01204/2013 Seite 4 von 9
5 Anlage zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung Bezirksamt Hamburg-Mitte Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung Klosterwall 6 (City-Hof, Block C) Hamburg AUFLAGEN Durchführung 5. Über nachfolgende Bauzustände ist die Bauaufsichtsbehörde zu benachrichtigen, damit Besichtigungen durchgeführt werden können: 5.1. Beendigung der Ausbauarbeiten ( 77 Abs. 1 HBauO). Die entsprechenden Arbeiten dürfen erst fortgesetzt bzw. die Anlage erst genutzt werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde der Fortführung der Arbeiten zugestimmt hat ( 77 Abs. 1 HBauO). Gestaltung 6. Alle Fassadendetails, -materialien und Farben sind mit dem Oberbaudirektor abzustimmen und zu bemustern. Brandschutz - Rettungswege 7. Die Nutzungseinheit 001 ist brandschutztechnisch vom Lagerbereich im Keller mind. feuerhemmend abzutrennen. 27 Abs. 2 und 5 HBauO 8. Das Fenster, welches innerhalb des 5 m Brandausstrahlungsbereiches unter 120 Grad zur Nutzungseinheit liegt, ist festverglast feuerhemmend herzustellen. 33 Abs. 4 HBauO s. auch Grüneintragung in den Grundriss 9. Die Feuerwehrzufahrt auf dem öffentlichen Parkplatz vor dem Hauptzugang des Gebäudes ist, wie im Lageplan Anl. 34 dargestellt, herzustellen. Die dafür notwendigen Umbauarbeiten sind vom Bauherrn in Eigenregie mit dem Management für öffentlichen Raum abzustimmen und umzusetzen. Folgeeinrichtungen 10. Folgende Fahrradplätze sind erforderlich: a. Es entsteht durch die Nutzung ein Bedarf von 19 Fahrradplätzen ( 48 Abs. 1 HBauO). Der Bedarf schlüsselt sich folgendermaßen auf: 3 Stlpl. für die Ladennutzung M/BP/01204/2013 Seite 5 von 9
6 16 Stlpl. für die Büronutzung Aus dem Bestand werden angerechnet 20 Stlpl. Die Änderung der bestehenden baulichen Anlage ergibt keinen Mehrbedarf an Fahrradplätzen ( 48 Abs. 1 HBauO). 11. Folgende Kfz-Stellplätze sind erforderlich: a. Es entsteht durch die Nutzung ein Bedarf von 64 Stellplätzen ( 48 Abs. 1 HBauO). Der Bedarf schlüsselt sich folgendermaßen auf: 4,5 Stlpl. für 244 m² VKNF (Schlüssel 1 Stlpl. je 50 m² VKNF) 59,5 Stlpl. für 4759 m² Bürofläche (Schlüssel 1 Stlpl. je 80 m² BGF) Die Herstellung von 48 Stellplätzen wird untersagt ( 48 Abs. 4 HBauO). Sie dürfen nicht hergestellt werden, weil sich das Grundstück im Abminderungsgebiet befindet. Aus dem Bestand werden angerechnet: 6 Stlpl. für 299 m² VKNF 59,86 Stlpl.für 4789 m² Bürofläche Die Änderung der bestehenden baulichen Anlage ergibt keinen Mehrbedarf an Stellplätzen ( 48 Abs. 1 HBauO). 12. Folgende Anlagen für die Abfallbeseitigung sind erforderlich: HINWEISE a. Nach 43 Absatz 1 HBauO ist der Standplatz für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter entsprechend der Darstellung in den genehmigten Vorlagen herzustellen. Die Abfallbehälter sind mit immergrünen Pflanzen zu umranken. 13. Der Beginn der Ausführung ist der Bauaufsichtsbehörde spätestens eine Woche vorher mitzuteilen ( 72a Abs. 4 HBauO). 14. Die Bauherrin oder der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für die Beseitigung von Anlagen und die Errichtung von nicht baulichen Werbeanlagen ( 77 Abs. 2 HBauO). M/BP/01204/2013 Seite 6 von 9
7 Anlage zum Bescheid ABWASSERRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE AUFLAGEN Der Prüfung lagen folgende Unterlagen zu Grunde: 1) Auszug aus dem Liegenschaftskataster 2) Sielskizze 3) Bau- und Betriebsbeschreibung der Entwässerungsanlage 4) EWG Sanitärinstallation Untergeschoss Zeichngs.-Nr.: RE_1374_4_S_GR_-1_001 vom Abwasserrechtliche Anforderungen Zuständige Stelle für die Betriebs-Überwachung Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IB 164- Neuenfelder Straße Hamburg Tel.: , Fax: Zuständige Stelle für die Bau-Überwachung der Grundstücksentwässerungsanlage Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe -Grundstücksentwässerung- Neuenfelder Straße Hamburg Tel.: , Fax: Vorschriften Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) in der Fassung vom (HmbGVBl. S. 258 ff), zuletzt geändert am (HmbGVBl. S. 123) 1. Anforderungen an Bau und Betrieb von Abwasseranlagen, Inhalts- und Nebenbestimmungen 1.1 Aufgrund der geplanten Dachausführung mit innenliegender Regenentwässerung sind die gesamten Leitungen der Regenentwässerung so zu sichern, dass die Leitungen die Drücke auch bei Überlastung (Starkregenereignisse) standhalten. Die entstehenden Innendrücke und die daraus resultierenden Reaktionskräfte müssen vom verwendeten Leitungssystem aufgenommen und über die Rohrbefestigungen M/BP/01204/2013 Seite 7 von 9
8 und Lagerungen schadlos in den Baukörper oder in das Erdreich abgeleitet werden können (DIN Pkt ). 1.2 Gemäß DIN EN sind Dachentwässerungen mit ausreichenden Notüberläufen zu versehen. Über die Notüberläufe muss mindestens die Differenz zwischen den Jahrhundertregen und dem Bemessungsregen abgeführt werden können. Über die Notüberläufe wird auch das Versagensrisiko der nach innen abgeführten Dachentwässerung abgedeckt. Auf Notüberläufe kann nur verzichtet werden, wenn Regenrückhaltung auf dem Dach planerisch vorgesehen ist und die Dachkonstruktion den Wasseraufstau schadlos aufnehmen kann. Es ist jederzeit sicherzustellen, dass es zu keinen Abwassermissständen oder Gebäudeschäden kommen kann. 1.3 Notüberläufe sind so anzuordnen, dass es zu keinen Missständen kommen kann. 1.4 Ablaufstellen und Öffnungen von Grundstücksentwässerungsanlagen die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen gegen Rückstau aus den öffentlichen Abwasseranlagen gesichert werden ( 14 HmbAbwG). Die Einrichtungen zum Rückstauschutz sind entsprechend DIN EN i. V. m. DIN Abschnitt 13 herzustellen und zu betreiben. 1.5Alle oberhalb der Rückstauebene liegenden Entwässerungsgegenstände sind mittels Schwerkraft zu entwässern (DIN EN Abschnitt 4.2). 1.5 Für alle im Erdreich neu eingebauten Freigefälleleitungen und Schächte ist eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 durchzuführen. 2 Hinweise 2.1 Die vorhandene Entwässerungsanlage wurde nicht geprüft. Sie ist nicht Bestandteil dieser Genehmigung. 2.2 Der Dichtheitsnachweis für die im Erdreich neu hergestellten Anlagen und Anlagenteile der Grundstücksentwässerungsanlage ist der zuständigen Stelle für die Bau-Überwachung der Grundstücksentwässerungsanlage spätestens mit der Anzeige über die Aufnahme der Nutzung der Anlage zuzusenden ( ### b HmbAbwG). Zum Dichtheitsnachweis gehören ein Prüfbericht und ein Lageplan mit Darstellung der Grundstücksentwässerungsanlage. Als Prüfbericht kann der beiliegende Vordruck P verwendet werden. In dem Lageplan sind die geprüften Grundstücksentwässerungsanlagen zu kennzeichnen. Ausgenommen von diesem Nachweis sind Grundleitungen und Schächte für nicht nachteilig verändertes Niederschlagswasser, die nicht an ein öffentliches Mischoder Schmutzwassersiel angeschlossen sind und nicht im Zusammenhang mit Anlagen nach 21 Anlagenverordnung sowie Anlagen zur Löschwasserrückhaltung stehen. 2.3 Nachfolgend genannte Arbeiten dürfen gemäß 13 Abs. 3 HmbAbwG nur von nach 13 b HmbAbwG anerkannten Fachbetrieben, die das Zertifikat einer zugelassenen Zertifizierungsorganisation führen, ausgeführt werden: M/BP/01204/2013 Seite 8 von 9
9 - die Dichtheitsprüfungen der Grundstücksentwässerungsanlagen nach ### b HmbAbwG, - das Errichten, Ändern und Beseitigen von. Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden und Abwasserbehandlungsanlagen z. B. Kleinkläranlagen, Fettabscheider und Abscheider für Leichtflüssigkeiten - innerhalb und außerhalb von Gebäuden. 2.4 Niederschlagswasser ist so abzuleiten, dass öffentliche Wege oder Nachbargrundstücke nicht beeinträchtigt werden ( 15 (8) HmbAbwG). 2.5 Zur Be- und Entlüftung der Entwässerungsanlage wird auf die DIN : Ziffern 6.5 und hingewiesen. 2.6 Es dürfen keine Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen eingebracht oder eingeleitet werden, die das Wartungspersonal oder die Abwasseranlagen selbst gefährden, ihre Benutzbarkeit und Unterhaltung beeinträchtigen oder die Reinigung des Abwassers erschweren. Auf 11 HmbAbwG (Einleitungsverbote) wird besonders hingewiesen. 2.7 Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu ändern und zu beseitigen ( 13 Abs. 1 HmbAbwG). Bei Betrieb, Unterhaltung, Wartung, Überprüfung und Eigenüberwachung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten ( 15 Abs. 2 HmbAbwG). 2.8 Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind von den Eigentümern stets in einem ordnungsgemäßen Zustand, insbesondere wasserdicht und dicht gegen das Eindringen von Fremdwasser (Grund- und Schichtenwasser) und Baumwurzeln zu halten ( 15 Absatz 1 HmbAbwG). M/BP/01204/2013 Seite 9 von 9
Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Ottensen
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Altona Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - 22758 Hamburg ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt A/WBZ2 Fachamt Bauprüfung Jessenstraße
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Kirchsteinbek
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg -Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall
MehrVereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Allermöhe
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Postfach 800380-21003 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Neustadt Nord
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg-Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Altona Südwest
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Altona Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - 22758 Hamburg ### ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt A/WBZ2 Fachamt Bauprüfung
MehrVereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Schiffbek
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg -Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe MERKBLATT für die Außerbetriebnahme von Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender, brennbarer
MehrTechnische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen. (THW Abwasser) Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH
Technische Hinweise Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen (THW Abwasser) Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH Hoyerswerda, 15.5.2012 0. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 2. Anschlusskanäle
Mehr02440 in der Gemarkung: Fuhlsbüttel
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg - Nord Bezirksamt Hamburg-Nord, Postfach 20 17 44, D - 20243 Hamburg ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Zentrum für Wirtschaftsförderung,
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: St. Pauli Süd
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg-Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg ### ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 4/2012 Vorbescheidsverfahren Inhalt: 1 Gründe
MehrVorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen
Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2
MehrA N T R A G auf Genehmigung zur Herstellung/Änderung einer Entwässerungsanlage
Stadt Sternberg Eigenbetrieb - Stadtwerke Am Markt 1 19406 Sternberg Eingang: Ausgang: A N T R A G auf Genehmigung zur Herstellung/Änderung einer Entwässerungsanlage Ort/Ortsteil: Antragsteller/Kunde:
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang Belegenheit ### Baublock Flurstücke. 237 in der Gemarkung: Sternschanze
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Altona Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - 22758 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt A/WBZ2 Fachamt Bauprüfung Jessenstraße 1-3
Mehrvereinfachten Baugenehmigungsverfahren ( 63 NBauO)
Über die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde Aktenzeichen an die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Antrag auf Baugenehmigung
MehrHahn/Radeisen Bauordnung für Berlin Handkommentar. 4. Auflage 2007. Nachtrag (Stand 1. Juni 2011)
Hahn/Radeisen Bauordnung für Berlin Handkommentar 4. Auflage 2007 Nachtrag (Stand 1. Juni 2011) 1) Berliner Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 7. Juni 2007 (GVBI. S. 222) 9 Änderung der
MehrErläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags
zu Anlage 1 Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags Vorbemerkung Reicht der auf den Vordrucken vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte gesonderte
MehrBauen in Bayern. Die neue Bayerische Bauordnung Informationen für den Bauherrn
Bauen in Bayern Die neue Bayerische Bauordnung 2008 Informationen für den Bauherrn Kompetente Unterstützung durch die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Mit dem Bau, Umbau oder Sanierung einer
MehrENTWÄSSERUNGSANTRAG (3-fach einreichen)
Eingang bei der AEH bitte zurücksenden an die: Die Abwasserentsorgung Helmstedt bittet um Verständnis, dass dieser Antrag nur dann bearbeitet werden kann, wenn er vollständig ausgefüllt ist und die Unterlagen
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d W o h n e n Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang 02.04.2015
Hamburg Port Authority, Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg Bauprüfabteilung Hafen HPA E162 Telefon 040-4 28 47-39 90 Telefax Ansprechpartner E-Mail Gz.: HPA / E162 / 00076 / 2015 Datum 27.05.2015 Verfahren
MehrA b l ö s u n g s v e r t r a g. Vertrag über die Ablösung der Stellplatzpflicht - Stellplatz-Ablösungsvertrag -
Anlage 1 A b l ö s u n g s v e r t r a g Vertrag über die Ablösung der Stellplatzpflicht - Stellplatz-Ablösungsvertrag - zwischen der Stadt Oberlungwitz Hofer Straße 203 09353 Oberlungwitz vertreten durch...
MehrInformationen und Hinweise für Bauherren. Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach. 55 Hessische Bauordnung (HBO) Anlage 2
Informationen und Hinweise für Bauherren Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach 55 Hessische Bauordnung (HBO) Anlage 2 1. Welche Baumaßnahmen sind baugenehmigungsfrei? Alle baugenehmigungsfreien Vorhaben sind
MehrBauantrag Antrag auf Vorbescheid vereinfachtes Genehmigungsverfahren
An die Bauaufsichtsbehörde Stadtverwaltung Remscheid Theodor-Heuss-Platz 1 42853 Remscheid PLZ, Ort 42853 Remscheid Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen (bitte immer angeben!) Anlage I/2
MehrFreie u n d Han sestad t Hamb u rg B e zi r ks amt Ham b urg - Mi t t e
Freie u n d Han sestad t Hamb u rg B e zi r ks amt Ham b urg - Mi t t e Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüf ung Postf ach 10 22 20-20015 Hamburg ### ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
MehrS a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze
Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz
MehrMerkblatt Eignungsfeststellungsverfahren für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Kreis Lippe. Der Landrat Fachgebiet 4.3 Wasser-, Abfallwirtschaft, Immissions- u. Bodenschutz Herr Ahlborn fon 05231 626580 fax 05231 630118320 e-mail P.Ahlborn@Lippe.de Merkblatt Eignungsfeststellungsverfahren
MehrGenehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den
Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich Kreisverwaltung Düren Bismarkstr. 16 52351 Düren Az.: 66/2-1.6.2-14-17/13-We Düren, den 07.01.2015 Gemäß
MehrEnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern
Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern Tagung am 17.07.2009 Christian Schiebel: Die Umsetzung der EnEV in Bayern 1 EnEV 2009 - Ausnahmen und Befreiungen
MehrAntrag auf Baugenehmigung
An die Bauaufsichtsbehörde Landkreis Lüchow-Dannenberg Königsberger Straße 10 Eingangsvermerk der Gemeinde Eingangsvermerk der Bauaufsichtsbehörde 29439 Lüchow (Wendland) Über die Gemeinde Aktenzeichen
Mehrvereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Anlage 3 An die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde Aktenzeichen An die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen Antrag auf
MehrZweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska
Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in 04934 Hohenleipisch OT Dreska Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt Vom 10. Januar 2017
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau FAQ zu 35 HBauO Fenster, Türen, sonstige Öffnungen Inhaltsverzeichnis Absatz 1... 2 Was versteht man
MehrNormen fordern Notabläufe!
aktuell 80 Normen fordern Notabläufe! Starkregenereignisse können bei Flachdächern zur Überlastung der Dachkonstruktion und der angeschlossenen Entwässerungsleitungen führen. Um die Dachlast zu begrenzen,
Mehr5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV)
5. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanZV) Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) FNA 213-1-6 geänd. durch Art. 2 G zur
MehrUmsetzung der DIN 1986 Teil 30 in Schwarzenbek Stand
Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 in Schwarzenbek Stand 02.06.2010 1 Gliederung Warum? Rechtliche Grundlagen Grundstücksentwässerungsanlagen Wie geht es weiter? Schadensklassifizierung Auswahl eines Fachbetriebes
MehrInformationen zu Baulasten
Kreisverwaltung Ahrweiler Wilhelmstraße 24-30 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Informationen zu Baulasten Unter einer Baulast versteht man eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des
MehrAntrag. gemäß 14 der Abwasserbeseitigungssatzung (Entwässerungssatzung) der Stadt Beverungen vom zur Zustimmung
Antragsteller: (Name, Vorname) (Wohnort, Datum) (Straße, Haus-Nr.) Abwasserwerk der Stadt Beverungen Eigenbetrieb der Stadt Beverungen Blankenauer Straße 15 37688 Beverungen Antrag gemäß 14 der Abwasserbeseitigungssatzung
MehrBauantrag. 1. - normales Baugenehmigungsverfahren nach 67 LBO -
Bauantrag 1. - normales Baugenehmigungsverfahren nach 67 LBO - Wer bearbeitet im Fachdienst Bauaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde Bauanträge? Die/Den für die jeweilige Stadt oder Gemeinde zuständige/n
MehrAllgemeine Fachbegriffe
Allgemeine Fachbegriffe Einleitung Sie beabsichtigen, das Dachgeschoss auszubauen, Ihr bestehendes Wohngebäude um einen Anbau zu erweitern, die vorhandene Bausubstanz zu sanieren oder Sie wollen sich ein
MehrFREIE UND HANSESTADT HAMBURG Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau Bauprüfdienst (BPD) 3/2014 Nachbarliche Belange Inhalt: 1 Gründe für die Herausgabe 2 Rechtsgrundlagen
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer
MehrÖffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn. Sitzungstag: Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses
Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn Sitzungstag: 08.09.2011 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses Vorsitzender: Marinus Schaber, 1. Bürgermeister Schriftführerin: Karin Bürger Bauausschussmitglieder
MehrVom 29. Juni Schutzziel
Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Kunststofflager-Richtlinie - KLR) * Bekanntmachung des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 1. Schutzziel
MehrI. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben
Hinweis: Musterformular, welches individuell vom jeweiligen Sachkundigen als Unternehmer nach Art. 52 BayBO angepasst werden kann Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachkundige nach der
MehrNiederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses
Seite: 138 Gemeinde Gilching Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Sitzungstermin: Montag, den 22.02.2010 Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Sitzungsende: 18.25 Uhr Ort, Raum: Rathaus,
MehrAmtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim
Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage
MehrBauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht
Bauamt Novellierung Verfahrensrecht Verfahrensrecht 2 1. Verfahrensrecht I. Genehmigungsfreistellung Art. 58 BayBO II. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Art. 59 BayBO III. Baugenehmigungsverfahren
MehrMinisterium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen Anhalt
Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen Anhalt Hinweise zur Umsetzung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Anforderungen zur Rückbauverpflichtung und Sicherheitsleistung an Windenergieanlagen
MehrUmlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB
Gemeinde Bühlertann GRDrs 34/2013 GZ: Bürgermeister Bühlertann, den 22.05.2013 Umlegung Seewasen - Anordnung einer Umlegung gem 46 BauGB Beschlussvorlage Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin Gemeinderat
MehrRückstau Schutz vor Kellerüberflutungen
Rückstau Schutz vor Kellerüberflutungen Technische Betriebe Leverkusen Eigenbetrieb der Stadt Leverkusen Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Bauaufsicht Ansprechpartner: Herr Karren 0214/406-6653 Herr
Mehr66-05 66-05. hat der Rat der Stadt Detmold in seiner Sitzung am 03.07.2014 folgende Satzung beschlossen:
66-05 66-05 Satzung zur Fortführung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in dem Bereich 03 der Stadt Detmold vom
MehrAmtsblatt Stadt Halberstadt
Inhalt Amtsblatt Stadt Halberstadt 3. Neufassung der Hauptsatzung Jahrgang 12 Halberstadt, den 14.02.2011 Nummer 1 / 2011 Inhalt Jahresrechnung 2009 der Stadt Halberstadt Bebauungsplan Nr. 62 Braunschweiger
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Einleitung der Umlegung Am Roeser Weg gemäß 50 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in seiner jeweils geltenden
MehrBaugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom Eingang
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg - Nord Bezirksamt Hamburg-Nord, Postfach 20 17 44, D - 20243 Hamburg ### ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Zentrum für Wirtschaftsförderung,
MehrAnzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014
Name des Anzeigelegers:... Anschrift:...... Hollabrunn, am... (Datum) An die Stadtgemeinde Hollabrunn Hauptplatz 1 2020 Hollabrunn Gebührenpflichtig! Anzeige gemäß 15 der NÖ Bauordnung 2014 Betrifft: Liegenschaft,
MehrDIN 1986 Teil 30 Grundstücksentwässerungsanlagen Die neuen Handlungsempfehlungen
DIN 1986 Teil 30 Grundstücksentwässerungsanlagen Die neuen Handlungsempfehlungen Olav Kohlhase Olav Kohlhase - DIN 1986-30 1 Gliederung Hintergrund DIN 1986 Teil 30 Handlungsempfehlung Aufgaben der Gemeinde
MehrFlur: Gemarkung: Flurstück: Größe: m²
Entw ässerungsantrag (bitte in 2-facher Ausfertigung einreichen) Stadt Sendenhorst Stadt, Land und Alles Gute Abwasserwerk der Stadt Sendenhorst Kirchstraße 1 Antragsteller: (Name, Anschrift, Telefon)
MehrTechnisches Baurecht in Baden-Württemberg
Behälterbau Seite 1/5 Technisches Baurecht in Baden-Württemberg 0 Inhalt 0 Inhalt 1 1 Allgemeines 1 2 Baurecht Baden-Württemberg 1 3 Verwendete Unterlagen 4 3.1 Baurecht Baden-Württemberg 4 3.2 Sonstige
MehrGEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte. Vorlage Nr.: 01/2016
GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 01/2016 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 13.01.2016 a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte Besigheimer Str. 19, Flst. 6213 1. Sachverhalt
MehrAnhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW
Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anwendungsbereich Im Bereich eines B-Plans bedürfen geringer und
Mehr1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt
1. Hessischer Brandschutztag Brandschutzkonzepte Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt Einleitung Erwartungen an das Brandschutzkonzept: - übersichtlich aufgebaut - klar strukturiert - widerspruchsfrei
MehrKleine Verkaufsstätten
Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der
MehrNovellierung der Brandenburgischen Bauordnung. Baurecht
Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung Baurecht 79 Ordnungswidrigkeiten (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig... 8. als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder als
MehrVerordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin EnEV-DV Bln) 1
Lesefassung Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin EnEV-DV Bln) 1 Vom 18.12.2009 (GVBl. S. 889), geändert durch Verordnung vom 17. Dezember
MehrAmtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und
MehrInhaltsverzeichnis Wasserwirtschaft online Paket Gebäude- und Grundstücksentwässerung Stand: Dezember 2016
DIN-Normen DIN-Norm Ausgabe Bezeichnung DIN 1229 2015-09 DIN 1986-3 2004-11 DIN 1986-4 2011-12 DIN 1986-30 2012-02 DIN 1986-100 2016-12 DIN 1989-1 2002-04 DIN 1999-100 2016-12 DIN 1999-101 2009-05 DIN
MehrInhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0)
Inhalt: Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (TechPrüfV0) Drucken Erlass vom Änderungen 1 Geltungsbereich 2 Prüfungen 3 Bestehende Anlagen und Einrichtungen
MehrDachausbau. Baugenehmigung
Dachausbau Baugenehmigung Dachausbauten sind nach 63 beziehungsweise 68 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) baugenehmigungspflichtig. Hierzu ist ein Bauantrag nach 69 BauO NRW einzureichen
MehrAmtsblatt der Stadt Warstein
Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen
MehrGenehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht
Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht am Mittwoch, den 09. Dezember 2009 Referent: Dipl.-Ing. Thomas Horn Fachbereichsleiter Bauaufsicht und Naturschutz im Landwirtschaftszentrum Eichhof in Bad Hersfeld
MehrWie schütze ich mich vor Rückstau aus dem Kanalnetz?
Wie schütze ich mich vor Rückstau aus dem Kanalnetz? Gefahr durch Rückstau aus dem Kanalnetz? Immer wieder erfahren Hausbesitzer, dass nach heftigen Gewitterregen Keller und andere tief liegende Räume
MehrBeschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden.
Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 73/2016 Befreiungsantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren hier: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück Ligetistr. 8 Überschreitung
MehrMerkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Vorbemerkungen Für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr
MehrÜberwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung
Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs-
MehrFolgende Formulare sind im Service Portal des Landes Niedersachsen abrufbar:
Formulare Folgende Formulare sind im Service Portal des Landes Niedersachsen abrufbar: Formular für eine Abbruchanzeige nach 60 Abs. 3 NBauO, Formular für die Mitteilung einer genehmigungsfreien Baumaßnahme
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 4/2010 Überwachung von technischen Anlagen und
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
Mehr1. Der Betreiber einer Anlage beauftragt eine Sachverständigen-Organisation nach
Information über Aufgaben des s, des Sachverständigen und der Behörde im Zusammenhang mit Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gem. 19 i WHG und 12 VAwS Diese Information beschreibt
MehrInformationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz
Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz
MehrWeiterbehandlung als Antrag auf Baugenehmigung, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll: ja nein
Antrag auf Baugenehmigung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO Vorlage der Bauunterlagen im Freistellungsverfahren nach 67 LBauO Weiterbehandlung als Antrag auf
MehrVom 27. Oktober 2009 GBl. Nr. 20 vom 18. November 2009, S Einführung: Umsetzung der Energieeinsparverordnung in Baden-Württemberg 2
Merkblatt Nr. 605 Anlage 3 Verordnung der Landesregierung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (EnEV-Durchführungsverordnung EnEV-DVO) Vom 27. Oktober 2009 GBl. Nr. 20 vom 18. November 2009, S.
MehrKommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Herausgegeben von Dr. jur. Curt M. Jeromin, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bearbeitet von Dr. Curt M. Jeromin, Rechtsanwalt (Andernach) Georg Schmidt, Vizepräsident
MehrUnterlage E-6.7 Entwässerungs- und wasserrechtliche Anträge
Blatt 1 Unterlage E-6.7 Entwässerungs- und wasserrechtliche Anträge Blatt 2 Inhalt E-6.7.1 E-6.7.2 Einleitung von Niederschlagswasser in den Stichkanal Hildesheim Blatt 3 Genehmigungsantrag zur Herstellung
MehrDie Instandhaltung und Überwachung von privaten Zuleitungskanälen und Kleinkläranlagen
1 Die Instandhaltung und Überwachung von privaten Zuleitungskanälen und Kleinkläranlagen Dipl.-Ing. Thomas Jung, Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Gliederung I. Rechtliche
MehrAnlage 1/Blatt 1 Bitte Hinweise auf der Rückseite beachten Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen Eingangsvermerk: Bauaufsichtsbehörde
Anlage 1/Blatt 1 Bitte Hinweise auf der Rückseite beachten Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen Eingangsvermerk: Bauaufsichtsbehörde Antrag auf Baugenehmigung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten
MehrAuf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016
MehrBescheid. gemäß 18d AEG i. V. m. 76 Abs. 1 VwVfG und 18 AEG
Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart Olgastraße 13 70182 Stuttgart Az: 591pä/006-2304#005 Datum: 30.04.2015 Bescheid gemäß 18d AEG i. V. m. 76 Abs. 1 VwVfG und 18 AEG über die Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses
MehrSatzung über den Anschluss an die. öffentliche Wasserversorgung (Rumpfsatzung)
Satzung über den Anschluss an die 12 öffentliche Wasserversorgung (Rumpfsatzung) Aufgrund der 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.f. vom 2. April 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 159) hat die
MehrAusfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung
Ausfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung Das Formular zur Beantragung einer isolierten Abweichung kann auf der Internetseite des Landratsamtes Eichstätt abgerufen werden. Antragsteller/Bauherr
MehrDichtheitsprüfung der Entwässerungsleitung bis 2015 Was ist zu beachten?
Dichtheitsprüfung der Entwässerungsleitung bis 2015 Was ist zu beachten? 6. SEMINAR für Verwaltungsbeiräte und Hauseigentümer 29.01.2011 Norbert Vosselmann 1 Agenda Wir stellen uns vor Grundlagen Von der
Mehr1. Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen in der Stadt Lebach
Seite -2- der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen in der Stadt Lebach 1. Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen in
MehrEnergieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO)
Durchführungsbestimmungen für Sachsen-Anhalt Energieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO) vom 3.Mai 2002. Aufgrund des 7 Abs. 2 und 4 des Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 1873),
MehrG e m e i n d e v e r o r d n u n g
G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.
MehrVerbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm *wenn diese nicht Bauaufsichts-behörde ist
Seite 1 Anlage 1 Bitte Hinweise auf Seite 5 beachten. Antrag auf Baugenehmigung Eingangsvermerk Bauaufsichtsbehörde: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO Vorlage
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrZu Vorhaben nach 55 HBO als Antrag, sonst als. Aktenzeichen der Genehmigungsbehörde. Eingangsstempel der Genehmigungsbehörde
C3 Formular Antrag auf und Abweichungen Kreuzen Sie an, ob Sie eine bauordnungsrechtliche Abweichung gemäß 63 HBO (Pkt. 6) oder eine planungsrechtliche Ausnahme bzw. Befreiung gemäß 31 BauGB (Pkt. ) beantragen.
MehrStraße Werkstraße Flurstücke 106/6, 108/19, 125/1, 125/3, 125/5, 126/1, 126/2, 127/1, 127/2, 127/3, 127/4, 51/129, 51/80, 51/131
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Postfach 1420 54504 Wittlich Firma Dr. Oetker Tiefkühlprodukte KG Werkstraße 54516 Wittlich Fachbereich Bauen, Umwelt und Abfallwirtschaft Kurfürstenstraße 16 54516
Mehr