aktiv. kompetent. fortschrittlich. BESOLDUNG_ Bund

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1 beamtinnen beamtinnen + + beamte_ beamte aktiv. kompetent. fortschrittlich. BESOLDUNG_ Bund Beamtinnen und Beamte Richterinnen und Richter Soldatinnen und Soldaten des Bundes Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes und der Postnachfolgeunternehmen Gültig ab 1. März März 015 Beamtinnen und Beamte 1

2 Höheres Einkommen, höhere Versorgung! Der Bundestag wird dem Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung höchstwahrscheinlich im September 01 zustimmen. Damit wird das Tarifergebnis für die Beschäftigten des Bundes zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen. Das konnte ver.di mit dem Bundesinnenminister und in Gesprächen mit den Fraktionen im Bundestag verabreden! 1. März 01 (rückwirkend) +,8 Prozent (mind. 88 ) 1. März 015 +, Prozent Bundesbesoldungsordnung A Gültig ab gültig ab 01. März A 1.93, ,5.019,5.05,58.086,83.11,07.155,9.189,53 A 3.006,0.051,8.096,75.133,1.169,66.06,09.,55.78,98 A.08,19.10,8.156,0.199,7.,55.85,6.38,68.368,5 A 5.063,6.130,99.185,10.38,13.91,15.35,7.398,7.50,18 A 6.107,80.186,3.65,73.36,8.389,3.50,18.517,55.576,09 A 7.1,73.8,31.37,00.67,85.559,5.65,30.71,88.791,5 A 8.30,8.,78.5,95.66,.781,51.86,33.98, ,1 A 9.56,38.609,.739,55.87, , , ,1 3.7,98 A 10.70,19.817,95.98,5 3.17, ,0 3.33, , ,75 A , ,0 3.37,9 3.61, , 3.850, ,35.089,81 A , , , ,80.076,15.17,1.359,.503,90 A ,16.079,57.71,8.65,.598,33.73,57.865,66.996,9 A ,5.5,65.95,9.75,07.916, , ,56 5.3,9 A , ,7 5.8,0 5.53, , , , ,0 A , , , ,5 6.3,35 6.,5 6.60, ,07 Erhöhungsbeträge für die n A 5, A 6, A 9 und A 10 Das Grundgehalt erhöht sich in den n A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 0, Euro; es erhöht sich in den n A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,8 Euro. ver.di-bundesverwaltung Ressort 1 Bereich Beamtinnen und Beamte Paula-Thiede-Ufer Berlin beamtinnen-und-beamte@verdi.de Herausgeber: ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesverwaltung, Ressort 1, Paula-Thiede-Ufer 10, Berlin Verantwortlich: Achim Meerkamp, Mitglied des Bundesvorstandes Bearbeitung: Klaus Weber, Mathias Flickschu. Layout: VH-7 Medienküche GmbH, 7037 Stuttgart Druck: alpha print medien AG, Darmstadt W Bundesbesoldungsordnung b Gültig ab B 1 B B 3 B B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B ,0 7.18,3 7.58, , , ,7 9.3, , , , ,70 Bundesbesoldungsordnung W Gültig ab Stufe 1 Stufe Stufe 3 W 1.70,69 W 5.305, , ,9 W ,9 6.36, ,18 3

3 gültig ab 01. März 01 gültig ab 01. März 01 Bundesbesoldungsordnung R Gültig ab R ,16.60,5.635,87.968, , , , 6.95,68 R.7,31.96, , , , , , ,38 R ,1 R 7.987,33 R ,3 R ,7 R 7 9.3,1 R ,63 R ,17 R ,91 Familienzuschlag Gültig ab (Monatsbeträge in ) 1 ( 0 Abs. 1) ( 0 Abs. ) n A bis A 8 13,96 35,5 übrige n 130,18 1,7 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 111,9 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 36,75 Euro. Erhöhungsbeträge für n A bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den n A bis A 5 um 5,37 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind: in den n A und A 3 um 6,8 in der A um 1,7 in der A 5 um 16,10 Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechungsbetrag nach 39 Absatz Satz 1 in den n A bis A 8: 109,69 in der n A 9 bis A 1: 116, Anwärtergrundbetrag Gültig ab (Monatsbeträge in ) des Eingangsamtes, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag A bis A 960,56 A 5 bis A ,99 A 9 bis A ,38 A ,69 A 13 oder R ,68 Amts-/ Stellen- sowie sonstige Zulagen Gültig ab dem Bundesbesoldungsordnungen A und B Dem Grunde nach geregelt in n Fußnote Betrag in Euro A 1 A 3 5 A 1 A ,81 69,75 37,81 69,75 35, 37,81 69,75 7,60 37,81 69,75 A 6 37,81 A 7 5 9,96 A ,50 A 9 1, 3 81,8 A ,07 130,75 A ,13 A ,7 196,13 A ,33 B , Bundesbesoldungsordnung R R 1 16,8 R ,59 5

4 gültig ab 01. März 015 gültig ab 01. März 015 Bundesbesoldungsordnung A Gültig ab A 1.97,7.018,71.063,88.097,7.13,7.167,73.0,71.37,70 A 3.050,3.096,61.1,88.180,1.17,39.5,6.91,89.39,1 A.093,5.18,53.03,8.7,86.91,89.335,90.379,91.0,56 A 5.109,0.177,87.33,17.87,37.31,56.396,87.51,03.50,08 A 6.15,17.3,33.315,58.377,66.,00.50,08.57,9.63,76 A 7.61,1.33,5.6,3.5,1.615,83.710,65.781,76.85,86 A 8.39,3.78,13.598,89.70,81.8,70.97, , ,80 A 9.581,96.666,6.799,8.935, , , ,15 3.3,99 A ,68.879,9 3.08,1 3.17, , , , , A , , , , , ,6.057,70.179,79 A , , ,89.019,3.165,83.309,99.55,33.60,99 A ,66.169,3.365,80.563,5.699,9.836,69.97, ,1 A 1.08,.339,05.59,85.89,6 5.05, , , ,05 A 15.99,8 5., , 5.573, , , , ,0 A , , , , , , , ,6 Erhöhungsbeträge für die n A 5, A 6, A 9 und A 10 Das Grundgehalt erhöht sich in den n A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 0,66 Euro; es erhöht sich in den n A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 9,01 Euro. Bundesbesoldungsordnung b Gültig ab B 1 B B 3 B B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B ,0 7.85,6 7.71, , , , , , , , ,59 Bundesbesoldungsordnung W Gültig ab Stufe 1 Stufe Stufe 3 W 1.36,65 W 5., 5.71, ,38 W , , ,95 Bundesbesoldungsordnung R Gültig ab R ,66.35,18.737, , , ,0 6.09,37 6.3,18 R.86, , , , , , , ,37 R ,7 R 8.163,05 R ,13 R ,6 R ,65 R ,77 R ,50 R ,93 Familienzuschlag Gültig ab (Monatsbeträge in ) 1 ( 0 Abs. 1) ( 0 Abs. ) n A bis A 8 16,70 0, übrige n 133,0 6,78 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 113,7 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 35,38 Euro. Erhöhungsbeträge für n A bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den n A bis A 5 um 5,37 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind: in den n A und A 3 um 6,8 in der A um 1,7 in der A 5 um 16,10 Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechungsbetrag nach 39 Absatz Satz 1 in den n A bis A 8: 11,10 in der n A 9 bis A 1: 119,00 6 7

5 gültig ab 01. März 015 Anwärtergrundbetrag Gültig ab (Monatsbeträge in ) des Eingangsamtes, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag A bis A 980,56 A 5 bis A ,99 A 9 bis A ,38 A ,69 A 13 oder R ,68 Amts-/ Stellen- sowie sonstige Zulagen Gültig ab dem Bundesbesoldungsordnungen A und B Dem Grunde nach geregelt in n Fußnote Betrag in Euro A 1 A 3 5 A 1 A ,6 71,8 38,6 71,8 35,99 38,6 71,8 7,77 38,6 71,8 A 6 38,6 A 7 5 7,99 A ,83 A 9 1, 3 87,67 A ,36 133,63 A , A , 00, A 16 10,16 B ,19 Bundesbesoldungsordnung R R 1 1,61 R 8 1 3,13 ausserdem erreichte ver.di: Eine überdurchschnittliche Erhöhung der Bezüge für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter Einflussnahme auf zahlreiche Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, die Anregungen/Kritik von ver.di aufnahmen, z. B. beim Bund: Bei neuen Wechsel- und Schichtdienst regelungen hinsichtlich Urlaubstage und Wochenarbeitszeit Rechtsanspruch auf Personalentwicklung Unsere Forderungen zielen auf Wesentliches: Konzept für ein Laufbahnrecht mit beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten Vorschläge zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit der Altersversorgung Initiative für erweiterte Beteiligungsrechte für Beamtinnen und Beamte bei Gesetzesvorhaben und Rechtsverordnungsplanungen Dafür lohnt es sich gemeinsam einzutreten mit ver.di machen Sie mit! 8 9

6 Beitrittserklärung Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Titel / Vorname / Name Staatsangehörigkeit Straße Hausnummer Telefon Ich möchte Mitglied werden ab Geburtsdatum PLZ Wohnort Geschlecht weiblich männlich Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Beamter/in freie/r Mitarbeiter/in Angestellte/r Selbständige/r Erwerbslos Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/in- Referendar/in bis bis Praktikant/in ich bin Meister/in- Techniker/in-Ingenieur/in Schüler/in-Student/in (ohne Arbeitseinkommen) bis bis Altersteilzeit Sonstiges: Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Straße PLZ Branche ausgeübte Tätigkeit Ort Hausnummer monatlicher Lohn- / Gehaltsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre Bruttoverdienst o. o. Lebensalterstufe Ich wurde geworben durch: Name Werber/in Mitgliedsnummer Ich war Mitglied in der Gewerkschaft von Monatsbeitrag in Euro Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach 1 der ver.di-satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monat li chen Brutto verdienstes, jedoch mind.,50 Euro. bis Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto BIC IBAN gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut verein barten Bedingungen. Zahlungsweise monatlich vierteljährlich zur Monatsmitte halbjährlich jährlich zum Monatsende Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Straße und Hausnummer PLZ Ort Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Personalnummer W Ort, Datum und Unterschrift Datenschutz Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. 8 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können. Ort, Datum und Unterschrift

7 für für die die Postnachfolgeunternehmen (PNU) Ver.di hat jede menge service zu bieten: Rechtsberatung und Rechtsschutz im Beruf Beamteninformationen und ver.di vor Ort finden Sie auf der Webseite: Publikationen, u. a. Besoldung, Versorgung, Gesundheit, Beamtenrecht Elektronischer Brief ( Newsletter) für Beamtinnen und Beamte: Freizeitunfallversicherung Beamtenrechtsseminare Lohnsteuerservice Mietrechtsberatung Bundesbesoldungsordnung A Gültig ab gültig ab 01. März A 1.830, , ,0 1.9, ,57.010,18.0,77.075,38 A , , ,0.01,75.056,6.091,16.15,88.160,58 A 1.90, ,9.03,83.08,85.15,88.166,90.07,91.5,79 A ,7.019,63.071,17.11,67.17,17.3,71.7,19.33,63 A ,5.07,.17,96.05,8.65,77.33,63.387,79.3,5 A 7.097,8.163,75.51,07.30,6.7,76.516,13.58,39.68,65 A 8.19,9.99,.11,98.55,59.639,19.718,06.798,0.876,91 A 9.06,1.85,0.609,15.735,36.859,7.93, , ,19 A ,7.683,8.80,55.997, , , ,5 3.93,17 A 11.93, ,61 3.7,9 3.0, , , , ,1 A ,1 3.35, , , ,13.016,7.151,91.89,51 A , ,38.068,8.5,68.379,5.507,30.63,05.758,66 A ,9.03,56.81,93.519,0.68,80.87, , ,81 A 15.65,8.867, , , ,8 5.50, ,88 5.8,31 A , , , ,7 5.96, ,79 6.3, ,67 Erhöhungsbeträge für die n A 5, A 6, A 9 und A 10 Das Grundgehalt erhöht sich in den n A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 19,6 Euro; es erhöht sich in den n A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,0 Euro. Die private Altersvorsorge: Günstige und gute Versicherungen: Reiseangebote und vieles mehr! Bundesbesoldungsordnung b Gültig ab B 1 B B 3 B B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B , , , , , , ,17 9.3, , ,31 1.6,

8 für die Postnachfolgeunternehmen (PNU) für die Postnachfolgeunternehmen (PNU) gültig ab 01. März 01 gültig ab 01. März 015 Familienzuschlag Gültig ab (Monatsbeträge in ) n 1 ( 0 Abs. 1) ( 0 Abs. ) A bis A 8 118,06,05 übrige 13,98 9,97 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 105,99 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 330, Euro. Erhöhungsbeträge für n A bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den n A und A 5 um 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind: in den n A und A 3 um 5,56 A um 0,5 A 5 um 15,3 Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechungsbetrag nach 39 Absatz Satz 1 in den n A bis A 8: 109,69 A 9 bis A 1: 116, Amts-/ Stellen- sowie sonstige Zulagen Gültig ab dem Bundesbesoldungsordnungen A und B Dem Grunde nach Fußnote Betrag geregelt in in Euro n A 1 A 3 5 A 1 A ,01 66,3 36,01 66,3 33,5 36,01 66,3 7, 36,01 66,3 A 6 36,01 A 7 5,7 A ,6 A 9 1, 3 68,08 A ,5 1,53 A ,79 A ,0 186,79 A ,89 B ,65 Bundesbesoldungsordnung R R 1 06,5 R 8 1 1,95 Familienzuschlag Gültig ab (Monatsbeträge in ) 1 ( 0 Abs. 1) ( 0 Abs. ) n A bis A 8 10,68 9,01 übrige n 16,7 35,05 Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 108,33 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 337,51 Euro. Erhöhungsbeträge für n A bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den n A bis A 5 um 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind: in den n A und A 3 um 5,56 in der A um 0,5 in der A 5 um 15,3 Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechungsbetrag nach 39 Absatz Satz 1 in den n A bis A 8: 11,10 in der n A 9 bis A 1: 119,

9 für die Postnachfolgeunternehmen (PNU) für die Postnachfolgeunternehmen (PNU) gültig ab 01. März 015 gültig ab 01. März 015 Bundesbesoldungsordnung A Gültig ab A 1.870, , , ,96.01,30.05,6.087,9.11,6 A 3 1.9, ,89.030,95.066,.101,9.137,38.17,87.08,33 A 1.983,69.036,3.089,01.130,9.17,87.1,79.56,70.95, A ,71.06,8.116,95.168,57.0,18.7,85.3,.37,96 A 6.01,71.118,05.195,3.5,56.315,8.37,96.0,5.97,5 A 7.13,8.11,57.300,8.39,16.81,39.571,70.639,.707,1 A 8.68,5.350,5.65,6.581,38.697,6.778,08.859,79.90, A 9.59,06.539,69.666,55.795,5.9, , , ,77 A 10.63,13.7,85.903, ,95 3.7,8 3.31, , ,01 A , ,0 3.36, , , ,8 3.86, ,83 A 1 3.5,65 3.6, , , ,5.10,83.3,6.383,89 A , ,86.157,99.36,3.75,79.606,6.736,00.863,3 A ,0.13,51.376,1.618,63.785,8.95, , ,68 A 15.75,8.97, , , , , , ,88 A , , , , , , , 6.653,90 Erhöhungsbeträge für die n A 5, A 6, A 9 und A 10 Das Grundgehalt erhöht sich in den n A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 19,68 Euro; es erhöht sich in den n A 9 und A 10 für Beamte des gehobenen Dienstes sowie für Offiziere um 8,58 Euro. Bundesbesoldungsordnung b Gültig ab B 1 B B 3 B B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B , ,8 7.37, ,9 8.65, , 9.180, ,0 10.3, , ,05 Amts-/ Stellen- sowie sonstige Zulagen Gültig ab dem Bundesbesoldungsordnungen A und B Dem Grunde nach geregelt in n Fußnote Betrag in Euro A 1 A 3 5 A 1 A ,80 67,89 36,80 67,89 3,8 36,80 67,89 7,0 36,80 67,89 A 6 36,80 A 7 5 5,71 A ,89 A 9 1, 3 73,98 A , 17,7 A ,90 A ,50 190,90 A ,9 B ,1 Bundesbesoldungsordnung R R 1 11,06 R 8 1,

10 SELBSTHILFEEINRICHTUNGEN für den öffentlichen Dienst Unser Angebot Ihr Vorteil Einkommen und Bezahlung Arbeitszeit und Urlaub Rente und Versorgung Gesundheit und Beihilfe Soziales und Steuern 16. Auflage SELBSTHILFEEINRICHTUNGEN für den öffentlichen Dienst Unser Angebot Ihr Vorteil Grundlagen des Versorgungsrechts Hinterbliebenenversorgung Unfallfürsorge Private Altersvorsorge Beamtenversorgungsgesetze 1. Auflage Titel_Ratgeber:Layout : Seite 8 Mit einem Gesundheitsverzeichnis Mehr als 100 Begriffe von A bis Z Indikationen Gesundheitsvorsorge Gesunde Zähne Anbieterverzeichnis Gesundheitsprodukte OnlineBuch im Rahmen des OnlineService 3. Auflage Unser Angebot Ihr Vorteil Mit einem Klinikverzeichnis Beihilfeberechtigung Bemessungssätze und Eigenbehalte Beihilfefähige Aufwendungen Mit Hinweisen zu den Landesvorschriften der Beihilfe Bundesbeihilfeverordnung 13. Auflage Titel_Ratgeber:Layout :1 Seite 6 OnlineBuch im Rahmen des OnlineService Stichworte von A bis Z Altersvorsorge und Arbeitszeit Beruf und Karriere Mutterschaft und Elternzeit Sexuelle Belästigung und Mobbing xx. Auflage Titel_Ratgeber:Layout :1 Seite 7 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten Genehmigungsfreie Nebentätigkeiten Geringfügige Beschäftigung Rechtsvorschriften in Bund und Ländern Steuern und Nebentätigkeiten OnlineBuch im Rahmen des OnlineService 5. Auflage SELBSTHILFEEINRICHTUNGEN für den öffentlichen Dienst Unser Angebot Ihr Vorteil Mit TIPPS für Beamtenanwärter und Auszubildende Beruflicher Einstieg und Aufstieg Rund um die Ausbildung im öffentlichen Dienst Pflichten und Rechte während der Ausbildung Rund ums selbstverdiente Geld Link-TIPPS zu Musik, Film, Video Titel_Ratgeber:Layout :1 Seite Einführung zum TVöD und TV-L Entgelttabellen Überleitungsrecht Strukturausgleich Mit allen wichtigen Tarifregelungen 8. Auflage. Auflage Selbstverständlich? für die Postnachfolgeunternehmen (PNU) Unser Angebot Ihr Vorteil RatgeberService und AboService des DBW Ohne Frage: Beamtinnen und Beamte haben mehr Geld regelrecht verdient! Doch dass das Tarifergebnis vollständig auf den Beamtenbereich übertragen wird, das ist nicht selbstverständlich. Dafür haben wir uns als Gewerkschaft in starkem Maße engagiert. Aus Dankbarkeit wird niemand Mitglied oder vielleicht doch? Anerkennen Sie unser Engagement für Ihre Interessen und werden Sie Mitglied, um auch bei anderen Sachthemen erfolgreich zu sein! Online-Beitritt: Rund ums Geld im öffentlichen Dienst Beamtenversorgung in Bund und Ländern Noch schneller geht es online unter: Beihilfe in Bund und Ländern BerufsStart im öffentlichen Dienst Titel_Ratgeber_7_01.indd : Rund ums Geld (aktuelle Jahresausgabe)... für 7,50 Euro* ver.di-mitglieder zahlen den Vorzugspreis... für 5,00 Euro* Beamtenversorgung in Bund und Ländern... für 7,50 Euro* ver.di-mitglieder zahlen den Vorzugspreis... für 5,00 Euro* Beihilfe in Bund und Ländern... für 7,50 Euro ver.di-mitglieder zahlen den Vorzugspreis... für 5,00 Euro* BerufsStart im öffentlichen Dienst... für 7,50 Euro* ver.di-mitglieder zahlen den Vorzugspreis... für 5,00 Euro* * zzgl.,50 Euro Versandkosten OnlineBücher für den öffentlichen Dienst Der OnlineService kostet für eine Laufzeit von 1 Monaten insgesamt nur 10,00 Euro (inkl. MwSt.) und bietet Ihnen neben mehreren Hundert PDF-Dokumenten auch drei komplette Ratgeber als OnlineBuch: FrauenSache im öffentlichen Dienst, Gesundheit von A bis Z, Neben tätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst und Tarifrecht für den öffentlichen Dienst. Für den OnlineService können Sie sich unter anmelden. Bestellung per info@d-b-w.de per Telefon: per Telefax: Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.v. Ratiborweg Düsseldorf Gesundheit von A bis Z FrauenSache im öffentlichen Dienst Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst Tarifrecht im öffentlichen Dienst

11 Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.v. (DBW) seit dem Jahre 1951 besteht der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.v. (DBW) als Zusammenschluss der beiden großen Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften (u.a. dem Deutschen Gewerkschaftsbund) und den wichtigsten Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst bzw. privatisierten Dienstleistungssektor. 0

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