Marktgemeinde Stainz Hauptplatz 1, 8510 Stainz Tel.: / , Fax: / Web:

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1 Marktgemeinde Stainz Hauptplatz 1, 8510 Stainz Tel.: / , Fax: / gde@stainz.gv.at, Web: 33 / I P r o t o k o l l zur öffentlichen Gemeinderatssitzung, am Donnerstag, dem 29. Juni 2017, mit Beginn um 19:30 Uhr und Ende um 23:45 Uhr, in der Hofer-Mühle, Rathausplatz 2, 8510 Stainz. Anwesend Bgm. OSR Walter Eichmann, 1. Vbgm. Karl Bohnstingl, 2. Vbgm. Johann Ninaus, Gemeindekassier Johann Goigner Vorstandsmitglied Franz Hopfgartner, Gemeinderat Johannes Unterkofler, Gemeinderätin Andrea Hiebler, Gemeinderat Erich Brandstätter, Gemeinderat Horst Scherkl, Gemeinderat Ing. Peter Wallner, Gemeinderätin Monika Waterl, Gemeinderat Kurt Moser, Gemeinderat Bernd Spieler, Gemeinderat Gottfried Rumpf Gemeinderat Dr. Günter Farmer Gemeinderat Andreas Heiling Gemeinderat Werner Lesky, Gemeinderat Friedrich Krenn, Gemeinderat Ernst Kahr Gemeinderätin Sarah Sulzberger, Gemeinderat Josef Müller, Gemeinderat Helga Sommer, Abwesend Gemeinderat Hannes Maier Gemeinderat Ing. Gernot Hiebler M.Sc., Gemeinderat Gerhard Leidl, (entschuldigt) (entschuldigt) (entschuldigt) Protokollführerin: Manuela Loi Seite 1 von 32

2 T a g e s o r d n u n g 1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit Fragestunde gemäß 54 (4) Stmk. GemO 1967, LGBI. Nr. 115/1967 und Bericht des Bürgermeisters Genehmigung der Sitzungsprotokolle 30. März 2017 (öffentlich und nicht öffentlich) 21. April 2017 (öffentlich und nicht öffentlich) 04. Mai 2017 (öffentlich und nicht öffentlich) Vereinbarung zwischen Energienetze Steiermark GmbH, A-8010 Graz, Leonhardgürtel 10 und der Marktgemeinde Stainz für die 20/0,4-kV-Alu-Mini-Kabelstation auf dem Grundstück Nr. 69/1 EZ 325 KG Mettersdorf Vereinbarung zwischen Energienetze Steiermark GmbH, A-8010 Graz, Leonhardgürtel 10 und der Marktgemeinde Stainz für die 20/0,4-kV-Abzweigeleitung auf dem Grundstück Nr. 69/1 EZ 325 KG Mettersdorf 6 Kaufvertrag- Herr Karl Harzl Objekt Wald Kaufvertrag Grundstück Nr.: 254/7, EZ 491 KG Pichling Bebauungsplan Bretterklieber (Herr DI Siegfried Podesser) Kaufvertrag Grundstück Nr.: 254/3, EZ 491 KG Pichling Bebauungsplan Bretterklieber (Frau Iris Brigitte Johanna Englich) 9 Kaufvertrag Teile von Gst.Nr.: 303/1 Bauunternehmung Kiegerl 10 Bestandsvertrag Florian-Schaar KG 11 Steirische Ölspur Übertragung der Markenrechte an den Verein Steirische Ölspur 12 Veranlagungen - Auflösungen 13 Verträge Distriktsärzte 14 Änderung Schulsprengel 15 Rechnungsprüfungsbericht vom Rückführung vom öffentlichen Gut in Privateigentum Gst.Nr.: 800/7, KG Neudorf (Rosa und Franz Hofer) Seite 2 von 32

3 17 Vereinfachtes FWP-Änderungsverfahren für die Gst. Nr.: 167,168,169/1,169/2 und 170/5 (ehem. Püschnergründe) 18 Einwendungsbehandlung FWP-Änd Steyrer (Graggererdorf) 19 Neubeschluss Kanal neu (Förderung pro Hauptanschluss) 20 Nutzungsänderung ASZ Stainztal 21 Wohnungsangelegenheiten 22 Personalangelegenheiten (nicht öffentlich) 1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit Bgm. OSR Walter Eichmann begrüßt als Vorsitzender die anwesenden Gemeinderatsmitglieder, sowie die zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer und von der Presse Herrn Ing. AGR. Werner Waniek. Bgm OSR Walter Eichmann stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Weiters begrüßt Bgm. OSR Walter Eichmann die Mitarbeiter, Protokollführerin Manuela Loi, Finanzabteilungsleiter Walter Ruhhütl und DI Sandrina Schöller. 1.1 Dringlichkeitsanträge Bgm. OSR Walter Eichmann stellt den Antrag, folgende Punkte gemäß 54 Abs. 3 Stmk. Gemeindeordnung nachträglich auf die Tagesordnung zu nehmen und die nicht öffentlichen Tagesordnungspunkte am Schluss zu behandeln: 23. Ortsteil Rassach, GStNr. 1445/3 Verordnung Sackgasse 24. Gestattungsvertrag Verlegung und Betrieb einer Nahwärmeleitung auf den Parzellen 231 und 230/1 zwischen nahwaerme.st und Gemeinde 25. Gestattungsvertrag Verlegung Fernwärmeleitung Schaar Neumeisterhaus 26. Ergänzung zum Kaufvertrag vom mit Frau Carmen Jochum. 27. Wegvermessung neu Bretterkliebergründe 28. Herstellung der Grundbuchsordnung laut Vermessungsurkunde DI Roland Krois GZ 2680A Seite 3 von 32

4 Abstimmung: Einstimmige Annahme Seitens der AFS-Fraktion wird folgender Dringlichkeitsantrag gemäß 54 Abs. 3 Stmk. Gemeindeordnung eingebracht: 29. AFS Stainzer Freibad 30. AFS Raumordnung Kohlbacher Abstimmung: Einstimmige Annahme 2 Fragestunde gemäß 54 (4) Stmk. GemO 1967, LGBI. Nr. 115/1967 und Bericht des Bürgermeisters Gemeinderat Andreas Heiling: Wie sieht es mit dem Hochwasserschutz Neudorf aus? Gibt es eine Entschädigung für Jagdgesellschaften, deren Grundstücke von den schweren Unwettern betroffen sind? 2.Vizebürgermeister Johann Ninaus: Was ist mit dem Dringlichkeitsantrag Leistbares Wohnen passiert? Wie ist der Stand ÖEK NEU? GR Sarah Sulzberger: Wie sieht der aktuelle Stand des Ruftaxis aus? Kann bitte die HP betreffend Ausschüsse aktualisiert werden? GR Dr. Günter Farmer: Wie sieht der Etappenplan aus bei der Wetzelsdorfbergstraße? Parkplätze beim Gerichtsgebäude. Wie sieht die Regelung für das Parken der Mieter aus? Vorstandsmitglied Franz Hopfgartner: Gibt es einen zusätzlichen Termin für eine GR Sitzung? Die nächste ist ansonsten erst im November geplant. Bereits im Oktober 2016 hat er nach einer Aufschlüsselung der Mitarbeiter und des Kostenstandes angefragt. Wann bekommt er den? GR Friedrich Krenn: Ist es möglich die Grünflächen bei der Schule in Rachling besser zu pflegen? GR Josef Müller: In Fuggaberg hat es die Bankette weggeschwemmt. Wann werden sie wieder gerichtet? Beim letzten Einsatz der FF Grafendorf konnten die Einsatzwägen nicht ausfahren, weil die Zufahrt komplett zugeparkt war. Kann man bitte nachsehen, wie viele Mieter im Gemeindewohnhaus Grafendorf 55 gemeldet sind, da übermäßig viele Autos bei diesem Haus über längere Zeit parken? Seite 4 von 32

5 ANTWORTEN Herr Bgm. OSR Walter Eichmann: Hochwasserschutz Neudorf: Im Jahr 2016 wurde ein zweites Konzept entwickelt. Man möchte diese Problematik nicht über den Hochwasserschutz sondern von einer Baufirma lösen lassen und zwar nicht durch eine Dammvariante sondern durch Befestigung nach unten. Dadurch wird das auch entlang der Straße passieren, da im alten Konzept unter anderem die Flächen von Bretterklieber und Ruhhütl nicht berücksichtigt wurden. Dieses Konzept mit einer Baufirma wird aber aktuell weiter verfolgt. Jagdgesellschaften: War bis jetzt noch kein Thema, wird aber in den entsprechenden Gremien noch bearbeitet. Leistbares Wohnen: Momentan eine Sackgasse, die von der Gemeindeseite nicht lösbar ist. ÖEK: Wünsche werden derzeit bearbeitet, die landwirtschaftliche Erhebung ist aber noch nicht abgeschlossen. Ruftaxi: Siehe Bericht Bürgermeister Es gab vor 14 Tagen eine Projektvorstellung für das IST-Mobil für die Bezirke Deutschlandsberg und Leibnitz. Kosten für die Gemeinde Stainz ,00. Homepage Wird aktualisiert! Wetzelsdorfbergstraße: Es sind noch zwei Kilometer offen. Eventuell 2018 aber eher später werden diese fertiggestellt. Es gibt derzeit wichtigere Straßenprojekte. Parkplätze Wohnungen Gericht: Es wurde eine Frist gesetzt zur Fertigstellung der Parkplätze. Es muss Rücksprache mit Bauamtsleiter Ing. Herunter gehalten werden. Termin nächste GR Sitzung: Im September soll ein Termin eingeschoben werden. Personalentwicklung: Zahlen und Kosten können aus dem Budget gelesen werden. Von Kassenleiter W. Ruhhütl wird ein Vergleich /17 vorbereitet. Grünflächen: Beschwerde wurde bereits bearbeitet und bereits erledigt. Fuggabergstraße: Ist TOP bei der nächsten Bauausschusssitzung Seite 5 von 32

6 Fahrzeuge Grafendorf 55: Wird kontrolliert. Bericht des Bürgermeister Der Bürgermeister liest einen Auszug aus dem BA Protokoll vor: Musikverein Stainz - Abstellen von KFZ im Schulhof der NMS Der Obmann berichtet über den Wunsch des Musikvereins Stainz im Schulhof der NMS und VS Stainz freitags in den Abendstunden von 19:00 24:00 zu parken. Herr DI Hubert Kraxner von der Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark hat in seinem vom hierzu mögliche Parkflächen vorgeschlagen o Der Bauausschuss empfiehlt, diese Berechtigung zu gewähren und mittels Zusatztafel Einfahrt nur für Berechtigte, Freitag von 19:00 24:00, Bis aus Widerruf kundzumachen und zu montieren. Anton Schmidt Bürgermeister OSR Walter Eichmann liest einen Brief der Familie Reinbacher vor, bei dem es sich um die Trinkwasserentnahme vom Hydranten für die Straßenbewässerung handelt. Bürgermeister OSR Walter Eichmann gibt die Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates lt. Schreiben der Pfarre Stainz bekannt. Bürgermeister OSR Walter Eichmann liest den Brief vom Kulturbeauftragten Gerhard Pilz vor, in dem er seine Funktion per zurücklegt. Bürgermeister OSR Walter Eichmann berichtet über die geplante Mikro-ÖV Strategie Steiermark, die einen flächendeckenden 1-Stunden- Takt zur Anschließung an den öffentlichen Verkehr anstrebt. Der Bürgermeister berichtet über die Berufung von Fr. Fuchs: Berufung Fuchs: Baubewilligung Dr. Gernot Wimmer und Dr. Sepideh Farahani-Wimmer, Sauerbrunnstraße 15, 8510 Stainz, Berufung der Nachbarin Anita Fuchs; Frau Anita Fuchs hat, vertreten durch Haßlinger, Haßlinger und Planinc Rechtsanwälte, gegen die Berufungsentscheidung des Gemeinderates der Marktgemeinde Stainz vom , Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht eingebracht. Die Beschwerde wird mit den Verfahrensakten dem Landesverwaltungsgericht vorgelegt. Der Bürgermeister zeigt dem Gemeinderat noch die ausgesuchten Betonsteinmuster für den Hauptplatz. 3 Genehmigung der Sitzungsprotokolle 30. März 2017 (öffentlich und nicht öffentlich) 21. April 2017 (öffentlich und nicht öffentlich) 04. Mai 2017 (öffentlich und nicht öffentlich) Seite 6 von 32

7 Bgm. OSR Walter Eichmann teilt mit, dass jeder Gemeinderätin, jedem Gemeinderat die Protokolle der letzten beiden GR-Sitzungen per zugegangen sind. Die Änderungswünsche von Gemeinderat Hofrat Dr. Günter Farmer, Vorstandsmitglied Hopfgartner und GR Hiebler wurden eingearbeitet. GR Sulzberger weist noch auf einen Tippfehler im GR Protokoll vom hin, der ausgebessert wird. Über Antrag des Bürgermeisters wird das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30. März 2017 einstimmig genehmigt. Über Antrag des Bürgermeisters wird das Protokoll der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30. März 2017 einstimmig genehmigt. Über Antrag des Bürgermeisters wird das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. April 2017 mehrstimmig genehmigt. (Dagegen GR Dr. Farmer und Vorstandsmitglied Hopfgartner) Über Antrag des Bürgermeisters wird das Protokoll der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. April 2017 einstimmig genehmigt. Über Antrag des Bürgermeisters wird das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Mai 2017 mehrstimmig genehmigt. (Dagegen GR Dr. Farmer, GR Krenn, GR Lesky und Vorstandsmitglied Hopfgartner) Über Antrag des Bürgermeisters wird das Protokoll der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. Mai 2017 einstimmig genehmigt. Die Gegenstimmen zur Genehmigung des Protokolls wurden dadurch begründet, dass die nachgereichten Korrekturwünsche von Vorstandsmitglied Franz Hopfgartner und GR Dr. Günter Farmer nur inhaltlich und nicht wortwörtlich übernommen wurden. Seite 7 von 32

8 4 Vereinbarung zwischen Energienetze Steiermark GmbH, A-8010 Graz, Leonhardgürtel 10 und der Marktgemeinde Stainz für die 20/0,4-kV-Alu- Mini-Kabelstation auf dem Grundstück Nr. 69/1 EZ 325 KG Mettersdorf Der Bürgermeister berichtet, dass auf dem Grundstück 69/1 EZ 325 in der KG Mettersdorf seitens der Energienetze Steiermark eine Alu Mini Kabelstation errichtet wird, um die Versorgung für die FF Mettersdorf und die Firma Galli zu gewährleisten. Die Marktgemeinde als Eigentümer räumt auf Bestandsdauer der Anlage den Einzel- und Gesamtrechtsnachfolger der Energienetze im Eigentum der Anlage die Rechte ein, und zwar auf dem Grundstück 69/1 EZ 325 in der KG Mettersdorf des Gehen und Fahren zur Station. Die Marktgemeinde Stainz gibt hiermit ausdrücklich die Bewilligung dazu, dass ohne weiteres Einvernehmen auf Grund dieser Urkunde in Verbindung mit dem beiliegenden Lageplan TKP-19150_ET_1 die Dienstbarkeit der Duldung der Errichtung, des Betriebes, der Instandhaltung, Erneuerung und des Umbaues der 20/0,4-kV-Alu-Mini-Kabelstation Mettersdorf/Feuerwehr, E und der zur Übertragung elektrischer Energie dienenden Hochspannungsleitungen sowie Fernmeldeanlage gemäß dieser Vereinbarung über das Grundstück 69/1 EZ 325 in der KG Mettersdorf, sowie die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das Grundstück 69/1 EZ 325 in der KG Mettersdorf. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dieser Vereinbarung zuzustimmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme. 5 Vereinbarung zwischen Energienetze Steiermark GmbH, A-8010 Graz, Leonhardgürtel 10 und der Marktgemeinde Stainz für die 20/0,4-kV- Abzweigeleitung auf dem Grundstück Nr. 69/1 EZ 325 KG Mettersdorf Der Bürgermeister berichtet: Ebenfalls im Zusammenhang mit der vorhin erwähnten Alu Mini Kabelstation steht die 20kV Abzweigeleitung Mettersdorf/Feuerwehr. Die Marktgemeinde als Eigentümer räumt auf Bestandsdauer der Anlage den Einzel- und Gesamtrechtsnachfolger der Energienetze im Eigentum der Anlage die Rechte ein, und zwar auf dem Grundstück 69/1 EZ 325 in der KG Mettersdorf für 12lfm Kabeltrasse sowie 12 lfm LWL. Die Marktgemeinde Stainz gibt hiermit ausdrücklich die Bewilligung dazu, dass ohne weiteres Einvernehmen auf Grund dieser Urkunde in Verbindung mit dem beiliegenden Lageplan TKP-19150_ET_1 die Dienstbarkeit der Duldung der Errichtung, des Betriebes, der Instandhaltung, Erneuerung und des Umbaues der zur Übertragung elektrischer Energie dienenden 20-kV-Abzweigeleitung Mettersdorf/Feuerwehr, M2-660B, sowie Fernmeldeanlage gemäß dieser Vereinbarung über das Grundstück 69/1 EZ 325 in der KG Mettersdorf. Seite 8 von 32

9 Der Bürgermeister stellt den Antrag, dieser Vereinbarung zuzustimmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme. 6 Kaufvertrag- Herr Karl Harzl Objekt Wald 4 Bgm. Eichmann berichtet, dass dieser Kaufvertrag schon in mehreren Vorstandssitzungen und auch in der letzten Gemeinderatssitzung behandelt wurde. Es wurde nun mit Herrn Harzl Karl eine Einigung erzielt und Bgm. Eichmann ersucht, den jetzt vorliegenden Kaufvertrag zu genehmigen. Die Liegenschaft EZ 4 GB, wird im verbürgten Gesamtausmaß von 2107 m² (lt. Vermessungsurkunde von DI Roland Krois GZ 2689) vollkommen frei von allen bücherlichen und außerbücherlichen Schulden und Lasten, bestandsfrei und frei von Rechten Dritter in das Eigentum des Käufers (Herrn Karl Harzl geb. am whf. in 8510 Stainz, Neurathstraße 10) verkauft. Aufgrund des behaupteten Wegerechtes des Herrn Nebel liegt auch ein Vermerk von Notar Mag. Schnabl mit folgendem Inhalt vor: Sollte sich herausstellen, dass jedoch eine außerbücherliche Dienstbarkeit besteht und sohin das Kaufobjekt nicht frei von außerbücherlichen Lasten sei, wäre die Verkäuferin allfälligen Schadenersatzsansprüchen des Käufers ausgesetzt. Die Verkäuferin ist in Kenntnis dieses Umstandes. GR Farmer meint, dass vom Bürgermeister nicht alles berichtet wurde und, dass nicht nur von Herrn Nebel eine außerbücherliche Dienstbarkeit geltend gemacht wird, sondern er hat heute von Dr. Fürnschuß erfahren, dass anlässlich der Vermessung vor Ort vereinbart wurde, dass auch die Nachbarin Frau Rumpf für den Fall von Reparatur- bzw. Instandhaltungsarbeiten am Haus eine Dienstbarkeit des Fahrens entlang der gemeinsamen zukünftigen Grundstücksgrenze erhält. Diese Dienstbarkeit sollte grundbücherlich einverleibt werden. Dazu gibt es sogar eine von Dr. Fürnschuß an Notar Mag. Schnabl, sowie ein Mail von Mag. Schnabl an die Marktgemeinde Stainz, in dem Dr. Fürnschuß daraufhinweist, dass Frau Renate Rumpf Beteiligte dieses Kaufvertrages sein müsste. Bgm. Eichmann meint dazu, dass bei der Vermessung über diese Angelegenheit gesprochen wurde, und dass der Nachbar bei Reparatur und Instandhaltungsarbeiten natürlich den Grund des zukünftigen Nachbarn Herrn Harzl nach Rücksprache benutzen kann. Jedoch war keine Rede davon, dass diese Dienstbarkeit grundbücherlich einverleibt werden soll. Es entwickelt sich nun eine rege Diskussion bei der sich auch die Zuhörer Herr Rumpf Günter und Herr Rumpf Wolfgang beteiligen. Hier geht es vor allem darum, wenn hier eine Dienstbarkeit einverleibt wird, sich auch der Wert des Grundes vermindert und die Marktgemeinde Stainz könnte dann den derzeitigen Verkaufserlös nicht mehr erzielen. Seite 9 von 32

10 Die Herren Rumpf wollen aber auf alle Fälle, die Ihnen zugesagte Dienstbarkeit grundbücherlich einverleibt haben. Bgm. OSR Walter Eichmann berichtet weiters, dass heute ein Angebot von Herrn Nebel hereingekommen ist, in dem er für dieses Grundstück den Betrag von ,00 bietet. Er meint hier, dass dies nun gegenüber Herrn Harzl unfair wäre, wenn wir jetzt das Grundstück an Herrn Nebel verkaufen würden. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Verkauf der Liegenschaft EZ. 4 GB Wald zum Verkaufspreis von ,00 an Herrn Karl Harzl, geb , 8510 Stainz, Neurath-Dorfstraße 10 zuzustimmen. Der Verkaufserlös soll für Straßenbau verwendet werden. Abstimmung: 17 dafür und 5 dagegen. Dafür: Dagegen: Bgm. OSR Walter Eichmann Vorstandsmitglied Franz Hopfgartner 1. Vbgm. Karl Bohnstingl Gemeinderat Dr. Günter Farmer 2. Vbgm. Johann Ninaus Gemeinderat Werner Lesky Gde. Kassier Johann Goigner Gemeinderat Friedrich Krenn Gemeinderat Johannes Unterkofler Gemeinderätin Sarah Sulzberger Gemeinderätin Andrea Hiebler Gemeinderat Erich Brandstätter Gemeinderat Horst Scherkl Gemeinderat Gottfried Rumpf Gemeinderat Ing. Peter Wallner Gemeinderätin Monika Waterl Gemeinderat Kurt Moser Gemeinderat Ernst Kahr Gemeinderat Bernd Spieler Gemeinderat Josef Müller Gemeinderat Helga Sommer Gemeinderat Andreas Heiling GR Dr. Farmer begründet seine Gegenstimme damit, dass der Bürgermeister dem Gemeinderat nicht den vollen Sachverhalt dargestellt habe, da nun auch eine zweite Person auftaucht, die eine Dienstbarkeit auf diesem Grundstück einfordert. Zum Amtsvermerk von Mag. Schnabl meint Dr. Farmer, dass sich hier auch der Notar als Vertragsersteller absichert, falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, dann könnten der Marktgemeinde Stainz erhebliche Kosten erwachsen. Bgm. OSR Walter Eichmann meint dazu, dass sämtliche Altverträge ausgehoben wurden und nirgends eine Dienstbarkeit aufscheint. Außerdem ist die Gemeinde Marhof seit 1997 Besitzer und niemand hat bisher ein Wegrecht geltend gemacht, bis auf das nunmehrige Schreiben von Herrn Johann Nebel. Seite 10 von 32

11 Der Kaufvertrag bildet als Beilage einen Bestandteil dieses Protokolls. 7 Kaufvertrag Grundstück Nr.: 254/7, EZ 491 KG Pichling Bebauungsplan Bretterklieber (Herr DI Siegfried Podesser) Bgm. OSR Walter Eichmann berichtet, dass über die Fa. Pantacus Mg. Peter Galler, das Grundstück Nr.: 254/7, welches im Bebauungsplan Bretterklieber liegt, verkauft werden soll. Ein von RA Mag. Wolfgang Paar erstellter Kaufvertrag liegt vor. Der Kaufvertrag wird abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Stainz als Verkäuferin einerseits und Herrn DI Siegfried Podesser, geb , whft. in 8043 Graz, Hans-Riehl- Gasse 2/12 als Käufer andererseits. Es handelt sich um das Grundstück 254/7 GB Pichling im Ausmaß von 1189 m² mit der Liegenschaftsadresse Pichling 300. Der Kaufpreis beträgt ,00 ( 40,00 je m²) Die von der Marktgemeinde Stainz zu bezahlende Immobilienertragssteuer wird ca ,00 betragen; alle anderen Nebengebühren, wie Kaufvertragserrichtungskosten, Grunderwerbssteuer, grundbücherliche Eintragungsgebühr, Maklergebühren usw., trägt der Käufer. Der Verkaufserlös soll für Straßenbau verwendet werden. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Verkauf des Grundstückes Nr. 254/7, EZ 491 KG KG Pichling zum Verkaufspreis von ,00 an Herrn DI Siegfried Podesser, geb. am whf. in 8043 Graz, Hans-Riehl-Gasse 2/12 zuzustimmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme. Der Kaufvertrag bildet als Beilage einen Bestandteil dieses Protokolls. 8 Kaufvertrag Grundstück Nr.: 254/3, EZ 491 KG Pichling Bebauungsplan Bretterklieber (Frau Iris Brigitte Johanna Englich) Bgm. OSR Walter Eichmann berichtet, dass über die Fa. Pantacus Mg. Peter Galler, das Grundstück Nr.: 254/3, welches im Bebauungsplan Bretterklieber liegt, verkauft werden soll. Ein von der Schaller Zabini Rechtsanwälte GmbH erstellter Kaufvertrag liegt vor. Der Kaufvertrag wird abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Stainz als Verkäuferin einerseits und Frau Iris Brigitte Johanna Englich, geb , whft. in 8047 Graz, Berliner Ring 28/2/5 als Käuferin andererseits. Seite 11 von 32

12 Es handelt sich um das Grundstück 254/3 GB Pichling im Ausmaß von m² mit der Liegenschaftsadresse Pichling 302. Der Kaufpreis beträgt ,00 ( 39,36 je m²) Die von der Marktgemeinde Stainz zu bezahlende Immobilienertragssteuer wird ca ,00 betragen; alle anderen Nebengebühren, wie Kaufvertragserrichtungskosten, Grunderwerbssteuer, grundbücherliche Eintragungsgebühr, Maklergebühren usw., trägt der Käufer. Der Verkaufserlös soll für Straßenbau verwendet werden Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Verkauf des Grundstückes Nr. 254/3, EZ 491 KG KG Pichling zum Verkaufspreis von ,00 an Frau Iris Brigitte Johanna Englich, geb. am whf. in 8047 Graz, Berliner Ring 28/2/5 zuzustimmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme. Der Kaufvertrag bildet als Beilage einen Bestandteil dieses Protokolls. 9 Kaufvertrag Teile von Gst.Nr.: 303/1 Bauunternehmung Kiegerl Bgm. OSR Walter Eichmann teilt mit, dass in der Vorstandssitzung vom bereits beschlossen wurde, eine Teilfläche beim Gewerbepark an Herrn Josef Kiegerl von der Firma Bauunternehmung Kiegerl GmbH, Gewerbepark 25, 8510 Stainz zu verkaufen. Die Vermessungsurkunde und ein Vertragsentwurf von RA Dr. Ogris liegen nun vor. Gemäß Vermessungsurkunde handelt es sich hier um zwei Teilflächen. Teilfläche 1 im Gesamtausmaß von 998 m² und Teilfläche 2 im Gesamtausmaß von 72 m². Der Kaufvertrag wird abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Stainz als Verkäuferin einerseits und Herrn Josef Kiegerl geb. am als Käufer andererseits. Es handelt sich um die oben beschriebenen Teilstücke 1 und Teilstücke 2 laut Vermessungsurkunde von DI Wolfgang Höppl vom Der Kaufpreis beträgt ,00 ( 44,00 je m²) Die von der Marktgemeinde Stainz zu bezahlende Immobilienertragssteuer wird ca ,00 betragen; alle anderen Nebengebühren, wie Kaufvertragserrichtungskosten, Grunderwerbssteuer, grundbücherliche Eintragungsgebühr, Maklergebühren usw., trägt der Käufer. Seite 12 von 32

13 Der Verkaufserlös soll zur vorzeitigen Tilgung des Darlehens für den Grundankauf Gewerbepark verwendet werden. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Verkauf der Trennstücke 1 im Ausmaß von 998 m² und Trennstück 2 im Ausmaß von 72 m² aus dem Grundstück Nr.: 303/1, EZ 54 KG KG Stainz zum Verkaufspreis von ,00 an Herrn Josef Kiegerl, geb. am whf. in 8510 Stainz, Graschuh 233 zuzustimmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme. Der Kaufvertrag bildet als Beilage einen Bestandteil dieses Protokolls. 10 Bestandsvertrag Florian-Schaar KG Bgm. OSR Walter Eichmann berichtet, dass diese Angelegenheit auch schon mehrmals im Gemeinderat und im Gemeindevorstand behandelt wurde. Die Bauverhandlung für dieses Vorhaben wurde am durchgeführt und es wurde dieses Vorhaben in der vorgelegten Form baurechtlich genehmigt. Wie schon in der letzten Sitzung berichtet, ist nun ein Bestandsvertrag mit der Fa. Florian- Schaar KG abzuschließen. Ein Vertragsentwurf von Mag. Wolfgang Schnabl liegt vor. Die Fa. Florian-Schaar KG beabsichtigt vor der Remise am Bahnhof eine Zugwagengarnitur aufzustellen und darin einen Gastronomiebetrieb zu betreiben. Dieser Bestandsvertrag regelt die Aufstellung dieser Zugwagengarnitur. Der Bestandgegenstand besteht aus der ehemaligen Kohlenhütte sowie der im beiliegenden Plan schraffiert eingezeichnete Grundfläche. Auf dieser Grundfläche wird ein Gastgarten errichtet und auf einem vertieften Gleiskörper vom Bestandnehmer eine Zugwagengarnitur aufgestellt. Das Bestandsverhältnis wird auf die Dauer von 21 Jahren abgeschlossen. Der jährlich von der Bestandnehmerin an die Bestandgeberin zu entrichtende Anerkennungsbeitrag für den Bestandsgegenstand beträgt 1.508,00 zzgl. 20 % MwSt. (dies entspricht für den Zeitraum der voraussichtlichen Öffnungszeiten von acht Monaten einem monatlichen Bestandszins von 188,50 netto) Die Marktgemeinde Stainz als Bestandgeberin verpflichtet sich zur Herstellung des vertieften Gleiskörpers (Unterbau samt Gleis, auf welchem die Zugwagengarnitur aufgestellt wird) sowie zur Herstellung des Stromanschlusses bis zum Hauptanschluss der Kohlenhütte und zum Unterbau der Zugwagengarnitur. Weiters verpflichtet sich die Bestandgeberin zur Herstellung des Wasser- und Kanalanschlusses bis zum Unterbau der Zugwagengarnitur. Ebenso verpflichtet sich die Marktgemeinde Stainz, die Kosten für das Bauverfahren zu bezahlen. Seite 13 von 32

14 Die Fa. Florian-Schaar KG verpflichtet sich am vertieften Gleiskörper eine Zugwagengarnitur samt Küche, Toilettenräumlichkeiten und einem Zugrestaurant zu errichten. Diese Investitionen von mindestens ,00 verpflichtet sich die Bestandnehmerin aus Eigenem zu leisten. Sollte das Bestandverhältnis auf Grund der Einstellung des Betriebes des Flascherlzuges beendet werden, so verpflichtet sich die Bestandsgeberin (Gemeinde), der Bestandnehmerin die tatsächlichen Investitionskosten laut Rechnungslegung bis zu einem Höchstbetrag von ,00 abzüglich ,00 pro begonnenen Jahr der Bestandsdauer zu ersetzen. Die Zugwagengarnitur sowie sämtliche Investitionen und Einrichtungen, Küche, Kühlgeräte etc. verbleiben sodann im Eigentum der Bestandgeberin. Bei Beendigung des Bestandsverhältnisses nach Ablauf der Bestandsdauer bzw. aus welchem Rechtsgrund immer sind die Waggongarnituren sowie sämtliche Einrichtungen und Ausstattungen, wie Küche, Kühlgeräte etc. von der Bestandsnehmerin auf ihre Kosten innerhalb einer Frist von acht Wochen zu entfernen. Für einen eventuellen Verbleib der beiden Waggons mit sämtlichen Einrichtungen und Ausstattungen wie Küche, Kühlgeräte etc. auf der Bestandsliegenschaft ist die Zustimmung der Bestandgeberin einzuholen. Sollte die Bestandsnehmerin vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen wollen, ist sie dazu verpflichtend, einen geeigneten Nachfolger zu bringen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Bestandsvertrag mit der Firma FLORIAN SCHAAR KG, FN x, Pichling 92/6, 8510 Stainz zuzustimmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme. Der Bestandsvertrag bildet als Beilage einen Bestandteil dieses Protokolls. 11 Steirische Ölspur Übertragung der Markenrechte an den Verein Steirische Ölspur Bgm. Eichmann berichtet, dass die Patentreche der Wortbildmarke Steirische Ölspur, sowie die Patentrechte drei weiterer Marken von Bgm. a. D. Gernot Becwar an die Marktgemeinde Stainz (als Hauptsitzgemeinde der Ölspur) übertragen wurde. Die Ölspur wird weiterhin unter der Dachmarke Schilcherland bewirtschaftet, aber neu konzeptioniert. Die derzeit bestehende Gesellschaftsform Gesellschaft nach bürgerlichen Recht ist für die Geschäfte der Ölspur nicht geeignet. Ein Proponentenkomitee (Bgm. Waltl, Wies und Bgm. Eichmann, Stainz) hat die Statuten für eine Vereinsgründung bei der Seite 14 von 32

15 BH-Deutschlandsberg eingereicht, gleichzeitig wird ein Auflösungsvertrag vorbereitet. Bevor die GesbR aufgelöst werden kann, sollen die Markenrechte dem neu zu gründenden Verein übertragen werden. GR Farmer bemängelt bei den Statuten den 5. Hier ist die Vertretung der Mitglieder durch den Bürgermeister in der Form geregelt, dass auch eine von ihm beauftragte Person vertretungsbefugt ist. Dies sollte abgeändert werden und zwar in der Form dass die Vertretung des Bürgermeisters so ist wie es die Gemeindeordnung vorsieht. Bgm. Eichmann wird diese Änderung noch in den Statuten durchführen lassen. Bgm. Eichmann stellt den Antrag, dass die Marktgemeinde Stainz dem Verein Steirische Ölspur beitritt und die Markenrechte dem Verein übertragen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12 Veranlagungen - Auflösungen Im Voranschlag 2017 wurde beschlossen, für den Hauptplatzbau die Veranlagungen aus dem seinerzeitigen Verkauf des EVU aufzulösen und für die Finanzierung des Hauptplatzbaues zu verwenden. Derzeit haben wir noch folgende Veranlagungen: BAWAG-P.S.K. Gemeindefonds: STk. dzt. Rückkaufspreis 70,63 ( )= ,92 GF-48: Stk. dzt. Rückkaufspreis 5,45 ( )= ,00 Beim Bawag-P.S.K. Gemeindefonds war der letzte Verkauf im Jahr Damals wurden 2860 Stk. zum Preis von 69,75 verkauft. Per hatten wir bei diesem Fonds noch insgesamt 4584 Anteile zum Kurswert von 69,61 d.s ,24. An Ausschüttungen bekamen wir in den Jahren 2014, 2015 und 2016 den Betrag von ,00. Verkauft wird nun dieser Fonds zum Stückpreis von 70,63 ergibt somit einen Erlös von ,92. Somit haben wir hier einen Kursgewinn von 4.033,92 und eine Ausschüttung in Höhe von ,00. Das ergibt insgesamt Zinsen für 3,5 Jahre in Höhe von ,92 d.s. pro Jahr 9.729,69. Zum eingesetzten Kapital ( ,24) ergibt dies eine Verzinsung von 3,05 %. Beim GF 48 war der letzte Verkauf im Jahr Damals wurden Stk. zum Preis von 6,65 verkauft. Per hatten wir bei diesem Fonds noch insgesamt Stk. zum Kurswert von 6,59 d.s ,00. An Ausschüttungen bekamen wir in den Jahren 2010 bis 2016 den Betrag von ,00. Verkauft wird nun dieser Fonds zum Stückpreis von 5,45 ergibt somit einen Erlös von ,00. Somit haben wir hier einen Kursverlust von ,00 und eine Ausschüttung von ,00. Das ergibt insgesamt Zinsen für 7,5 Jahre in Höhe von ,00 d.s. pro Jahr 9.403,73. Zum eingesetzten Kapital ( ,00) ergibt dies eine Verzinsung von 3,08 %. Seite 15 von 32

16 Bgm. Eichmann stellt den Antrag, den BAWAG-P.S.K. Gemeindefonds und auch den GF-48 zum jeweiligen Tageskurs vom aufzulösen. Der Verkaufserlös wird, wie schon im Voranschlag 2017 veranschlagt, für die Neugestaltung des Stainzer Hauptplatzes verwendet. Abstimmung: 21 dafür und 1 dagegen. Dafür: Dagegen: Bgm. OSR Walter Eichmann 1. Vbgm. Karl Bohnstingl Gemeinderat Dr. Günter Farmer 2. Vbgm. Johann Ninaus Gde. Kassier Johann Goigner Gemeinderat Johannes Unterkofler Gemeinderätin Andrea Hiebler Gemeinderat Erich Brandstätter Gemeinderat Horst Scherkl Gemeinderat Gottfried Rumpf Gemeinderat Ing. Peter Wallner Gemeinderätin Monika Waterl Gemeinderat Kurt Moser Gemeinderat Ernst Kahr Gemeinderat Bernd Spieler Gemeinderat Josef Müller Gemeinderat Helga Sommer Gemeinderat Andreas Heiling Gemeinderat Werner Lesky Gemeinderat Friedrich Krenn Gemeinderätin Sarah Sulzberger Vorstandsmitglied Franz Hopfgartner GR Dr. Günter Farmer begründet seine Stimmenthaltung mit persönlichem nostalgischem Empfinden. 13 Verträge Distriktsärzte a) Vertrag Dr. Alexander Erben Bgm. Eichmann berichtet, dass in der GR-Sitzung vom eine Anstellung bereits beschlossen wurde. Jedoch wurde damals beschlossen, dass Herr Dr. Alexander Erben mit einem Dienstvertrag bei der Marktgemeinde Stainz angestellt werden soll. Dieser seinerzeitige Vertrag wird nun in der Form abgeändert, dass Herr Dr. Alexander Erben für die Funktion eines Gemeindearztes eine monatliche Honorarnote in Höhe von 583,33 an die Marktgemeinde Stainz stellt. Dieses Honorar ist wertgesichert. Seite 16 von 32

17 Für die Totenbeschauen, Schuluntersuchungen sowie für Beratungs- und Sachverständigentätigkeiten werden die Tarifsätze gem. der Gemeindearzt- Entgeltverordnung bezahlt. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Vereinbarung Gemeindearzt gemäß beiliegenden Entwurf, welcher als Beilage einen Bestandteil dieses Protokolls darstellt, mit Herrn Dr. med. univ. Alexander Erben zu treffen. Abstimmung: Einstimmige Annahme. b) Vertrag Dr. Elmar Kahr Der Bürgermeister berichtet, dass Dr. Elmar Kahr Herrn Dr. Gamilschegg als Distriktsarzt im Rahmen der Nachfolgepraxis bei den notwendigen Totenbeschauen vertreten wird. Dazu wird der gleiche Vertrag der seinerzeit zwischen der Marktgemeinde Stainz und Dr. Georg Gamillschegg abgeschlossen wurde auch mit Herrn Dr. Elmar Kahr abgeschlossen. Dieser Vertrag bildet als Beilage einen Bestandteil dieses Protokolls. Abstimmung: Einstimmige Annahme. 14 Änderung Schulsprengel Bgm. Eichmann berichtet, dass die Gemeinde St.Stefan plant bei der Volksschule St.Stefan eine brandschutztechnische Sanierung sowie bei der NMS St.Stefan einen Um- und Zubau des Turnsaales mit einer Mehrzwecknutzung durchzuführen. Dieses Projekt wurde dem Gemeindevorstand in der Vorstandssitzung vom vorgestellt. Das Projekt ist auf mehrere Jahre geplant. Für die Jahre 2017 bis 2018 ist vorerst einmal ein Investitionsvolumen von ,00 geplant. Für schulische Nutzung wären ,12 aufzubringen. Aufgrund des Mischschlüssels hat die Marktgemeinde Stainz einen Finanzierungsanteil von ca. 14 % zu tragen. Das wären für die Marktgemeinde Stainz Kosten in Höhe von ,74. Laut Bgm. Stephan Oswald gibt es hier schon eine mündliche Zusage für eine Bedarfszuweisung von 60 % ab 2018 für St.Stefan auf 10 Jahre und für Stainz auf 5 Jahre. Es verblieben somit Kosten für die Marktgemeinde Stainz in Höhe von ,10 für den ersten Bauabschnitt. Nach Debatte wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass der Schulsprengel für die Volksschule St.Stefan und auch für die NMS St. Stefan dahingehend geändert Seite 17 von 32

18 werden soll, dass die gesamte ehemalige Gemeinde Georgsberg mit der KG Rossegg,sowie die Ortschaften Pösneurath und Rutzendorf der KG Pichling zum Schulsprengel der Volksschule Stainz bzw. der NMS-Stainz dazukommen. Bgm. Eichmann begründet diese Schulsprengeländerung wie folgt: Die Marktgemeinde Stainz sieht sich verpflichtet, den Schulstandort Stainz auf Dauer abzusichern bzw. für eine entsprechende Schüleranzahl für beide Schulen (Volksschule Stainz und NMS-Stainz) zu sorgen. Die Kinder aus dem besagten Gebiet besuchen fast alle den Kindergarten in Georgsberg. Hier wird ein Gemeinschaftsgefühl entwickelt, welches in der Schule fortgesetzt werden soll. Mit Erreichen der Schulpflicht werden aber die Kinder aus den oben erwähnten Ortsteilen wieder von der gewohnten Umgebung und den gewonnen Freunden herausgenommen. Ein weiterer Grund ist der, dass auch die wirtschaftlichen Interessen des dortigen Gebietes in Stainz liegen. Die Einkäufe oder Arztbesuche der dort wohnhaften Bevölkerung werden hauptsächlich in Stainz getätigt. Bekannte, Freunde und Bezugspersonen auch im schulischen Bereich befinden sich dadurch in Stainz. Aufgrund der Gemeindestrukturreform wurde die Gemeinde Georgsberg zusammen mit anderen vier Gemeinden mit der Marktgemeinde Stainz zusammengelegt. Um die Gemeinschaft der verschiedenen Ortsteile weiter zu entwickeln, ist es daher auch ein Hauptaugenmerk der Marktgemeinde Stainz, dass auch die Freizeitaktivitäten (Freibad, Fußballverein, Musikschule, Marktmusikkapelle) dieser Ortsteile weitgehend in Stainz stattfinden. Dies kann aus unserer Sicht nur erreicht werden, wenn der Schulbesuch auch aus diesen Ortsteilen in Stainz stattfindet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass man in den Volksschulen der Marktgemeinde Stainz Schwerpunkte setzen kann. Das würde den jeweiligen Standort deutlich aufwerten und attraktiver machen. Auch das Thema Unterstufengymnasium ist in aller Munde und wird künftig auf die Schülerzahlen, vor allem bei der Neuen Mittelschule, negative Auswirkungen haben. GR Ninaus meint, dass man alle Schulsprengel anschauen sollte und man sollte versuchen, dass die Marktgemeinde Stainz Schulsprengel für die Stainzer Pflichtschulen ist. Auch Vorstandsmitglied Hopfgartner ist dieser Meinung. Er hat schon bei einer der letzten Sitzungen darauf hingewiesen, dass die Marktgemeinde Stainz eine Schulsprengeländerung beantragen soll. Seite 18 von 32

19 Bgm. Eichmann meint dazu, dass man diese Sprengeländerungen in einem nächsten Schritt machen wird und dies für eine der nächsten GR-Sitzung vorbereitet wird. Jetzt wird vorerst nur die Schulsprengeländerung für die VS-St. Stefan und für die NMS-St. Stefan beantragt. Der Bürgermeister stellt den Antrag, beim Land Steiermark den Antrag zu stellen, den Schulsprengel für die Volksschule St.Stefan und auch für die NMS St. Stefan dahingehend abzuändern, dass die gesamte ehemalige Gemeinde Georgsberg mit der KG Rossegg, sowie die Ortschaften Pösneurath und Rutzendorf der KG Pichling zum Schulsprengel der Volksschule Stainz bzw. der NMS-Stainz dazukommen. Abstimmung: Einstimmige Annahme. 15 Rechnungsprüfungsbericht vom Bgm. OSR Walter Eichmann berichtet, dass am 27. Juni 2017 eine Prüfungsausschusssitzung stattgefunden hat und übergibt das Wort an Frau Obmannstellvertreter Helga Sommer. Gemeinderätin Helga Sommer bringt das Protokoll der Prüfungsausschusssitzung vom 27. Juni 2017 vollinhaltlich zur Verlesung. Die Tagesordnung umfasste die Überprüfung der Abrechnung Hofer-Mühle und eine allgemeine Belegprüfung Es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Über Antrag des Bürgermeisters wird der von Gemeinderätin Frau Helga Sommer vorgetragene Rechnungsprüfungsbericht vom 27. Juni 2017 einstimmig zur Kenntnis genommen. 16 Rückführung vom öffentlichen Gut in Privateigentum Gst.Nr.: 800/7, KG Neudorf (Rosa und Franz Hofer) Der Bürgermeister berichtet, dass geplant ist, das öffentliche Weggrundstück 800/7 der KG. Neudorf, 61227, EZ.: 50000, aufzulassen und der EZ.: 38, Besitzer Hofer Franz und Rosa, Neudorf 35, 8510 Stainz, zuzuschreiben. Gemäß 8, Abs. 3, des Stmk. Landesstraßenverwaltungsgesetzes i.d.g.f. wird dieses Grundstück vom Gemeingebrauch aufgehoben. Eine entsprechende Vereinbarung mit den Anrainern (Zustimmungserklärung) liegt dem Akt bei. Seite 19 von 32

20 Dieser Beschluss wird ortsüblich (öffentlich) kundgemacht. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Wegauflassung inkl. Zuschreibung an Besitzer Fam. Hofer zuzustimmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme. 17 Vereinfachtes FWP-Änderungsverfahren für die Gst. Nr.: 167,168,169/1,169/2 und 170/5 Novemgründe (ehem. Püschnergründe) Der Bürgermeister berichtet: Der Ausschuss für Raumplanung, Wirtschaft und Tourismus empfiehlt, das vereinfachte FWP-Änderungsverfahren für die Grundstücke Nr. 167, 168, 169/1, 169/2 und 170/5 (ehemalige Püschnergründe) durchzuführen. Entlang der Langwiesenbachgasse ist laut ÖEK eine relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenze festgelegt, diese kann jedoch laut Wortlautbestimmung um 1 Bauplatztiefe in westliche Richtung (in den Bereich der Vorbehaltsfläche für öffentliche Parkanlage) übersprungen werden. Empfohlen wird hierbei, dass die konkrete baurechtliche Umsetzung erst nach dem Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplanes durchgeführt werden darf. Einer besonderen Beachtung ist in diesem Zusammenhang der Objektsbestandssituation (Pkt. 195, KG Stainz und dem Parkbestand) zu schenken. Aus diesem Grund wird auch die Festlegung des Geltungsbereiches für den zu erstellenden Bebauungsplan auf das Gesamtgebiet [gesamte Freilandsondernutzung öpa (=öffentliche Parkanlage)] empfohlen. Es liegt ein Anbot für die Erstellung des Änderungsverfahren von Pumpernig und Partner auf. Dieses belauft sich auf 2575,74 inkl. MWST. Wobei Nebenleistungen nicht in diesem Angebot enthalten sind. Nach Rechtskraft der FWP-Änderung können 50% der Kosten an den Grundeigentümer weiterverrechnet werden. Zusammenfassung von Pumpernig und Partner: TOP 3 Bebauungsvorschlag Firma NOVEM auf Grdst. Nr. 168, KG Stainz: 3.1 Das dem Büro Pumpernig & Partner ZT GmbH bekannt gegebene Bebauungskonzept, datiert mit blieb seit der Vorlage unverändert und sind gemäß diesem Konzept Bebauungen im östlichen Bereich der Vorbehaltsfläche öpa (öffentliche Parkanlage) vorgesehen. Insgesamt 45 Wohneinheiten bei 4 Objekten. Zur Fabrikstraße hin orientiert ist ein 3-geschossiges Objekt geplant, zur Langwiesenbachgasse sind insgesamt 3 Objekte mit 2 Geschossen vorgesehen. 3.2 Geltende Rechtslage ÖEK/FWP: Das für die Bebauung heranzuziehende Areal setzt sich aus den Grdst. Nr. 167, 168, 169/1, 169/2 und 170/5, alle KG Stainz, zusammen. Die Tiefe/Breite des Areals beträgt 75,0 m. Im wiederverlautbarten Örtlichen Entwicklungskonzept der Marktgemeinde Stainz sind nachfolgende Festlegungen geführt: Die bestehende öffentliche Parkanlage soll in südöstliche Richtung weiter entwickelt werden (lfde. Nr. 4 gem. ÖEK), im Wortlaut findet sich Seite 20 von 32

21 folgende Textierung: Die künftige Entwicklungsmöglichkeit der öffentlichen Parkanlage wurde hier, wie bisher festgelegt, so übernommen. Dies ist auch im Flächenwidmungsplan Nr durch Ausweisung einer Vorbehaltsfläche dokumentiert. Eine Ausdehnung in diesem Flächenausmaß ist jedoch seitens der Gemeinde nicht vorgesehen. Nun soll jedoch auch die Errichtung einer zweiten Siedlungsreihe westlich des Erschließungsweges, begründet durch die zentrale Lage zum Zentrum, ermöglicht werden. Dadurch wird eine künftige Erweiterung der öffentlichen Parkanlage nicht wesentlich eingeschränkt. Die lfde. Nr. 14 gem. ÖEK bezieht sich auf den östlichen Randbereich der B 76 von der Auffahrt Richtung Graz entlang der Umfahrung bis zur Fabriksstraße (nördl. der öffentl. Parkanlage). Hinsichtlich der öffentlichen Parkanlage und dem östl. angrenzenden Wohngebiet südl. der Fabriksstraße wird wiederum auf die lfde. Nr. 4 verwiesen. Im wiederverlautbarten Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Stainz wird der o. b. Bereich als Vorbehaltsfläche öffentliche Parkanlagen im Bereich östlich des Flascherlzuges (Festlegung gem. 12 des Wortlautes) festgelegt. Hiezu wird im Besonderen festgelegt: Öffentliche Parkanlage im Anschluss an die bereits bestehende öffentliche Parkanlage zwischen Flascherlzug und Fabriksstraße L Mögliche Realisierung des vorgesehenen Projektes in Verbindung mit der unter Pkt. 3.2 aufgeführten Rechtsgrundlage: Entlang der Langwiesenbachgasse ist gem. gelt. ÖEK eine relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenze festgelegt und kann diese, so die Wortlautbestimmungen, um 1 Bauplatztiefe in westliche Richtung übersprungen werden (in den Bereich der Vorbehaltsfläche für öffentliche Parkanlage hinein). Es erfolgt eine Übersetzung dieser Bestimmung auf das Bebauungskonzept (vgl. ppp). Unter Zuhilfenahme der rechtlichen Bestimmungen zur Abwicklung des sog. Vereinfachten FWP-Änderungsverfahrens ließe sich somit die gemeindestraßenparallele Bebauung (2- geschossig), sowie die nördliche Bebauung (Ostteil 3G) einer kurzfristigen Realisierung zuführen. Empfohlen wird hierbei, dass die konkrete baurechtliche Umsetzung erst nach dem Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplanes geführt werden darf. Einer besonderen Beachtung ist in diesem Zusammenhang der Objektsbestandssituation (Pkt. 195, KG Stainz und dem Parkbestand) zu schenken. Aus diesem Grund wird auch die Festlegung des Geltungsbereiches für den zu erstellenden Bebauungsplan auf das Gesamtgebiet (gesamte Freilandsondernutzung öpa) empfohlen. Nach eingehender Diskussion im Ausschuss wird mit 4:3 Stimmen für ein derartiges Vereinfachtes FWP-Änderungsverfahren entschieden. (Ergebnis Raumausschuss) GR Sommer stellt die Frage, ob es nicht zu einer zu großen Lärmbelästigung kommt. Der Bürgermeister erklärt, dass die Bebauung näher an der Straßenseite als am Langwiesenbach vonstatten gehen würde. Der Bürgermeister stellt den Antrag, diesem vereinfachten FWP-Änderungsverfahren zuzustimmen. Abstimmung: 16 dafür und 6 dagegen Dafür: Dagegen: Bgm. OSR Walter Eichmann Vorstandsmitglied Franz Hopfgartner 1. Vbgm. Karl Bohnstingl Gemeinderat Dr. Günter Farmer 2. Vbgm. Johann Ninaus Gemeinderat Werner Lesky Gde. Kassier Johann Goigner Gemeinderat Johannes Unterkofler Gemeinderat Friedrich Krenn Gemeinderätin Sarah Sulzberger Seite 21 von 32

22 Gemeinderätin Andrea Hiebler Gemeinderat Erich Brandstätter Gemeinderat Horst Scherkl Gemeinderat Gottfried Rumpf Gemeinderat Ing. Peter Wallner Gemeinderätin Monika Waterl Gemeinderat Kurt Moser Gemeinderat Ernst Kahr Gemeinderat Bernd Spieler Gemeinderat Helga Sommer Gemeinderat Andreas Heiling Gemeinderat Josef Müller Vorstandmitsglied Franz Hopfgartner und GR Dr. Günter Farmer begründen ihre Gegenstimmen damit, dass sie bereits im Raumordnungsausschuss vom dagegen gestimmt haben, da es keinen Grund gibt, diese Fläche als Bauland zu widmen, da der Bahnhofpark aufgerüstet ist und Aktivitäten erwartet werden sowie auch die Bespielbarkeit des Bahnhofparks mehr denn je gegeben ist. Außerdem ist dieser Wohnungsbau reines Privatinteresse. Hr. Müller fühlt sich zu wenig informiert über diese FLÄWI-Änderung und hat deswegen auch dagegen gestimmt. 18 Einwendungsbehandlung FWP-Änd Steyrer (Graggererdorf) Der Bürgermeister berichtet, dass im Zuge der FLÄWI Änderung 0.12 Steyrer Graggerer-Dorf folgende Stellungnahmen eingetroffen sind: 1. Verfasserin der Einwendung: Amt der Stmk. Landesregierung Abteilung 13, Umwelt und Raumordnung, Bau- und Raumordnung, Örtliche Raumplanung, Sachbearb.: Mag a. Christine Schwaberger, Einwendung vom , GZ: ABT / : Gegenstand der Einwendung: Seitens der Abteilung 13 werden aus fachlicher Sicht keine Einwendungen bekannt gegeben. Vorschlag zur Behandlung der Einwendung durch den Gemeinderat: Kenntnisnahme durch den Gemeinderat. 2. Verfasser der Stellungnahme: Baubezirksleitung Südweststeiermark der Abteilung 16 des Amtes der Stmk. Landesregierung, Sachbearb.: DI Christian Ehrenreich, Stellungnahme vom , GZ: / : Gegenstand der Stellungnahme: Seitens der Baubezirksleitung Südweststeiermark Referat Straßenbau und Verkehrstechnik werden keine Einwendungen bekannt gegeben. Seite 22 von 32

23 Seitens Referat Wasser, Umwelt und Baukultur wird geraten, auf die im Widmungsgebiet tiefer gelegenen Teile und die dortige Oberflächenwasserkonzentration hinzuweisen. Bei den Bauverfahren soll der Leitfaden für Oberflächenentwässerung 2.0 angewendet werden. Vorschlag zur Behandlung der Stellungnahme durch den Gemeinderat: Im Rahmen der Bauverfahren wir der seitens der Baubezirksleitung genannte Leitfaden für Oberflächenentwässerung 2.0 berücksichtigt. Kenntnisnahme durch den Gemeinderat. Der Bürgermeister stellt den Antrag, diesem vereinfachten FWP- Änderungsverfahren Nr. 012 zuzustimmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme. 19 Neubeschluss Kanal neu (Förderung pro Hauptanschluss) Der Bürgermeister berichtet, dass in der letzten Sitzung des BA folgende Empfehlung an den Vorstand abgegeben wurde: Der Bauausschuss empfiehlt eine Änderung des derzeit lautenden Gemeinderatsbeschluss Kanal bis 3 m ins Grundstück zu graben abzuändern. Der neue Ansatz soll folgendermaßen gelten: Es wird eine Förderung pro Hauptanschluss für jeden Bauwerber in der Höhe von 2.000,00 ausbezahlt, sobald dieser die erforderlichen Unterlagen für die Benützungsbewilligung im Bauamt der Marktgemeinde Stainz abgegeben hat und diese auch vollständig sind. Der Beschluss Kanal bis 3m ins Grundstück wird ersatzlos gestrichen. Die Empfehlung des BA wurde einstimmig vom Vorstand in seiner Sitzung vom angenommen. GR Dr. Günter Farmer weist darauf hin, dass es für die bereits abgegebenen Bauansuchen eine Übergangsregelung geben muss. Es wurde bestätigt, dass es diese Regelung geben wird. Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Beschluss der GR Sitzung vom auf diesen neuen Antrag abzuändern, dh ,00 /Gebäude. Abstimmung: Einstimmige Annahme. 20 Nutzungsänderung ASZ Stainztal Seite 23 von 32

24 Der Bürgermeister berichtet, dass der UA eine Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben hat, eine Nutzungsänderung des ASZ Stainztal zu beantragen. Derzeit sind die kompletten Winterdienstgeräte im Wirtschaftshof Stainztal untergebracht. Ab 2018 soll das ASZ Stainztal ausschließlich als Lagerplatz für den Wirtschaftshof verwendet werden. GR Scherkl macht darauf aufmerksam, dass er in und nach der Umweltausschusssitzung keine Erklärung bekommen hat, warum das ASZ Stainztal nur mehr als Lagerraum verwendet werden soll. Der Bürgermeister und der gesamte Gemeinderat sind sich einig, diesen Antrag zurückzustellen, um den Beobachtungszeitraum noch auszudehnen, da das ASZ Stainztal noch ausreichend frequentiert wird (hauptsächlich von den Bürgern aus dem OT Stainztal) 21 Wohnungsangelegenheiten Bgm. OSR Walter Eichmann übergibt das Wort an Gemeinderätin Andrea Hiebler, Obfrau des Sozial- und Wohnungsausschusses. Sie berichtet, dass der Wohnungsausschuss in seinen Sitzungen folgende einstimmige Empfehlungen an den Gemeinderat abgegeben hat. Whg.Vergabe-Sitzung vom a) ÖWGes-Wohnhaus Altenheimgasse 5, Whg.Nr. 10, 2.OG, 67,06 m², (ehem. Stoni Anna), Vergabe ab Vergabe an Familie Barsai Marta, St.Stefan 18/4, 8511 St.Stefan. b) ÖWGes-Wohnhaus Altenheimgasse 5, Whg.Nr. 2, EG, 67,06 m², (ehem. Gül Ibrahim und Meral), Vergabe nach BBM (ev ) Vergabe an Wastian Edeltraud, Altenheimgasse 3/9, 8510 Stainz. c) ÖWGes-Wohnhaus Altenheimgasse 5, Whg.Nr. 9, 2.OG, 89,08 m², (ehem. Wastian Edeltraud), Vergabe ab bzw. nach BBM. Vergabe an Familie Bayer Günther und Oswald Angela, Postgasse 5/6, 8510 Stainz. d) Gemeinde-Wohnhaus Bahnhofstraße 13, Whg.Nr. 6, DG, 43,95 m², (ehem. Martinak Philipp), Vergabe ab Vergabe an Pflanzl Patrick, Postgasse 14/3, 8510 Stainz. Seite 24 von 32

25 e) Gemeinde-Wohnhaus Kärntner Str. 9, Whg.Nr. 3, EG, 48,00 m², (ehem. Langmann Christina), Vergabe ab Vergabe an Langmann Christine, Oisnitz 99, 8503 St.Josef. f) Gemeinde-Garage, Am Viehmarkt, Garage Nr. 3, (ehem. Angerer Christine), Vergabe ab Vergabe an Langmann Christine, Oisnitz 99, 8503 St.Josef. g) ENW-Bau Stallhof 83, Whg.Nr. 12, 2.OG, 56,80 m², (ehem. Feka Vedat), Vergabe ab Vergabe an Gül Ahmet, Stallhof 83/2, 8510 Stainz. h) Gemeinde-Wohnhaus Stallhof 51, Whg.Nr. 13, 3.OG, 36,83 m² (ehem. Klug Christian); Vergabe ab Vergabe an Klug Markus, Rosenkogel 48, 8510 Stainz. i) Gemeinde-Wohnhaus Pichling 240, Whg.Nr. 2, EG, 90,44 m² (ehem. Pfandner Nicole), Vergabe ab Vergabe an Murtinger Petra, Fabrikstraße 17/5, 8510 Stainz. Whg.Vergabe-Ausschuss per Mail vom j) ÖWGes-Bau Postgasse 5, Whg.Nr. 6, 1.OG, 60,96 m², (ehem. Bayer Günther), Vergabe ab bzw. nach BBM. Vergabe an Kohlbacher Ludmila, Grünbaumgarten 29, 8510 Stainz. k) ÖWGes-Bau Postgasse 7, Whg.Nr. 1, EG, 64,80 m², (ehem. Diwiak Valentine), Vergabe ab bzw. nach BBM. Vergabe an Maxonus Erika, Engelweingartenstr. 1/8, 8510 Stainz. l) ÖWGes-Bau Postgasse 5, Whg.Nr. 5, 1.OG, 85,77 m², (ehem. Gosch/Stangl), Vergabe ab bzw. nach BBM. Vergabe an Simbürger Mike, Erlenweg 5, 8054 Seiersberg. m) Gemeinde-Wohnhaus Schennagasse 4, Whg.Nr. 4, 1.OG, 43,14 m², (ehem. Peinhopf Elisabeth), Vergabe ab Vergabe an Peinhopf Eva-Maria, Kollmanngasse 20/4, 8510 Stainz. Seite 25 von 32

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