Alteritas Strategie Fonds

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1 Alteritas Strategie Fonds OGAW nach liechtensteinischem Recht in der Rechtsform der Treuhänderschaft Geprüfter Jahresbericht per 31. Dezember 2016 Asset Manager: Asset Manager: Verwaltungsgesellschaft:

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Verwaltung und Organe... 3 Tätigkeitsbericht... 4 Vermögensrechnung... 5 Ausserbilanzgeschäfte... 5 Erfolgsrechnung... 6 Verwendung des Erfolgs... 7 Veränderung des Nettofondsvermögens... 7 Anzahl Anteile im Umlauf... 7 Kennzahlen... 8 Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe... 9 Ergänzende Angaben Kurzbericht des Wirtschaftsprüfers Alteritas Strategie Fonds - 2 -

3 Verwaltung und Organe Verwaltungsgesellschaft IFM Independent Fund Management AG Austrasse 9 FL-9490 Vaduz Verwaltungsrat Heimo Quaderer S.K.K.H. Simeon von Habsburg Hugo Quaderer Geschäftsleitung Luis Ott Alexander Wymann Michael Oehry Domizil und Administration IFM Independent Fund Management AG Austrasse 9 FL-9490 Vaduz Asset Manager und Vertriebsstelle SerMont Asset Management SA Herrengasse 2 FL-9490 Vaduz Kranz & Co. Vermögenverwaltungs-Trust reg. Austrasse 49 FL-9490 Vaduz Verwahrstelle und Zahlstelle NEUE BANK AG Marktgass 20 FL-9490 Vaduz Wirtschaftsprüfer AAC Financial Services Audit AG Landstrasse 123 FL-9495 Triesen Alteritas Strategie Fonds - 3 -

4 Tätigkeitsbericht Sehr geehrte Anlegerinnen Sehr geehrte Anleger Wir freuen uns, Ihnen den Jahresbericht des Alteritas Strategie Fonds vorlegen zu dürfen. Der Nettoinventarwert pro Anteilschein ist seit 31. Dezember 2015 von CHF auf CHF gesunken und reduzierte sich somit um 0.16%. Am 31. Dezember 2016 belief sich das Fondsvermögen auf CHF 12.0 Mio. und es befanden sich 118'660 Anteile im Umlauf. Das Börsenjahr 2016 war turbulent und entsprechend von hohen Kursschwankungen geprägt. Zweifel an der wirtschaftlichen Stärke Chinas und ein weiter fallender Ölpreis haben die Aktienmärkte bis Mitte Februar einbrechen lassen. Bis zum 11. Februar fiel der DAX um Prozent und der Dow Jones um -11 Prozent. Gleichzeitig fielen die Zinsen auf immer tiefere Niveaus und es machte sich Panikstimmung breit. Es setzte sich dann die Erkenntnis durch, dass die Regierung in China die Lage nach wie vor im Griff hat, die Erdölpreise nicht ins Bodenlose fallen würden und dass die Zinsen nicht unbegrenzt negativ werden konnten. Dies war der Start für die Gegenbewegung. Das vergangene Jahr hat mehrfach eindrucksvoll gezeigt, dass die Politik wieder ein wichtiger Einflussfaktor für die Wirtschaft und die Finanzmärkte geworden ist. So wurde das Jahr 2016 durch drei wesentliche politische Ereignisse geprägt: Die Entscheidung der Briten, die EU zu verlassen, die Wahl Donald Trumps zum 45. US Präsidenten, sowie das Referendum in Italien, in welchem die Bevölkerung eine Reform des politischen Systems ablehnte. Insbesondere der Ausgang der ersten zwei Ereignisse vermochte die Marktteilnehmer zu überraschen. Der unmittelbare Kursverfall nach dem unerwarteten Resultat des EU-Referendums in Grossbritannien war nach lediglich drei Tagen vorbei und es folgte eine beeindruckende weltweite Börsenrally. Die noch grössere Überraschung bei den US-Wahlen sorgte für eine sehr kurze Phase der Volatilität. Nach nur ein paar Stunden drehten die Börsen ins Plus und waren bis Jahresende gut gelaunt. Die Volksabstimmung in Italien erhielt zwar ein grosses Medienecho, blieb jedoch an den Kapitalmärkten mehr oder weniger ohne Auswirkungen. Die Weltwirtschaft hat 2016 um 3.1 Prozent zugelegt. Gross war die Überraschung für die Märkte, als mit der Wahl von Donald Trump ein echter Schub für die US-Wirtschaft möglich schien. Im November zeigten die wichtigsten US- Konjunkturvorlaufindikatoren eine deutliche Stimmungsverbesserung bei den Unternehmen. Für die US-Konjunktur kann das Wirtschaftsprogramm von Donald Trump zunächst positive Impulse bringen. So dürfte es zu einer weiteren Absenkung der Spitzeneinkommenssteuersätze, einer deutlichen Reduktion des Unternehmenssteuersatzes, einer Anhebung des Mindestlohns und einem Infrastrukturinvestitionsprogramms kommen. Der private Konsum trug weiterhin als wesentliche Kraft zum Wirtschaftswachstum bei. Insofern war es letztlich nicht überraschend, dass sich die US-Notenbank Mitte Dezember dazu entschieden hat, ihren Leitzins anzuheben. Die aktuelle Bandbreite beträgt 0.5 bis 0.75 Prozent. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Dezember 2016 ihr umfangreiches Anleihenkaufprogramm (Quantitative Easing) bis Dezember 2017 verlängert, allerdings wird ab April 2017 das Ankaufvolumen von derzeit monatlich EUR 80 Mrd. auf EUR 60 Mrd. reduziert. Dieses Programm der EZB hat bspw. für Euro-denominierte Non-Financial-Unternehmensanleihen im Investment-Grade-Bereich deutliche Spuren hinterlassen. Die Risikoaufschläge sind markant gefallen und die Durchschnittsrendite lag in diesem Segment Ende Dezember 2016 bei 0.8 Prozent. Die Aussichten für Anleiheninvestoren sind nicht erfreulich. Die grosse Rally bei Zinspapieren der letzten 30 Jahre scheint zu Ende gekommen zu sein. Das Zinstief bei den 10-jährigen US Staatsanleihen lag Anfang Juli 2016 bei 1.37%. Ob dies der Tiefpunkt war wird sich zeigen, wir können es uns gut vorstellen. Vor dem Hintergrund der Wachstumseuphorie nach den US- Wahlen setzte sich der seit Juli laufende, zyklische Umschichtungsprozess weiter fort. Die deutlich schwächere Performance defensiver Werte (Nahrungsmittel und Pharma) preist die gestiegenen Inflationserwartungen und eine steilere Zinskurve ein. Wir rechnen in den kommenden Monaten tendenziell mit einer Fortführung dieses Trends. Wir erwarten auch für 2017 eine hohe Schwankungsbreite an den Kapitalmärkten, wie wir dies bereits in den vergangenen Jahren beobachten konnten. Wir erachten das Umfeld für Aktienanlagen derzeit als attraktiv, insbesondere für Aktien aus den Industrieländern. Die immer wieder monierte Schwäche der Unternehmensgewinne läuft aus. Im Jahr 2017 rechnen wir daher mit höheren Gewinnen. Dies ist nicht zuletzt auf die verbesserten Wachstumsaussichten zurückzuführen. Viele Vorlaufindikatoren sind gestiegen, die veröffentlichten Konjunkturdaten liegen über den Erwartungen. Die politischen Börsen bleiben uns auch 2017 erhalten. Diese können, ähnlich wie 2016 zu beobachten war, je nach Ausgang der Wahlen die Märkte ordentlich schütteln und für anhaltende Volatilität sorgen. Im Frühjahr finden in Frankreich die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Sollte Marine Le Pen mit der Front National Frankreichs Präsidentin werden, könnte dies das Ende des europäischen Projekts bedeuten. Zuvor finden im März in den Niederlanden Parlamentswahlen statt und im September folgt die Bundestagswahl in Deutschland. SerMont Asset Management SA Alteritas Strategie Fonds - 4 -

5 Vermögensrechnung 31. Dezember 2016 CHF Bankguthaben auf Sicht 1'223' Bankguthaben auf Zeit 0.00 Wertpapiere zum Bewertungskurs 10'749' Derivate Finanzinstrumente -1' Sonstige Vermögenswerte 39' Gesamtfondsvermögen 12'010' Verbindlichkeiten -55' Nettofondsvermögen 11'955' Ausserbilanzgeschäfte Allfällige, am Ende der Berichtsperiode offene derivative Finanzinstrumente sind aus dem Vermögensinventar ersichtlich. Allfällige, am Bilanzstichtag ausgeliehene Wertpapiere (Securities Lending) sind aus dem Vermögensinventar ersichtlich. Am Bilanzstichtag waren keine aufgenommenen Kredite ausstehend. Alteritas Strategie Fonds - 5 -

6 Erfolgsrechnung Ertrag CHF Aktien 71' Obligationen, Wandelobligationen, Optionsanleihen 67' Zielfonds 21' Ertrag Bankguthaben Sonstige Erträge Einkauf laufender Erträge (ELE) -2' Total Ertrag 157' Aufwand Reglementarische Vergütung an die Verwaltung Performance Fee Reglementarische Vergütung an die Verwahrstelle Revisionsaufwand Passivzinsen Sonstige Aufwendungen Ausrichtung laufender Erträge (ALE) 136' ' ' ' ' ' ' Total Aufwand 208' Nettoertrag -50' Realisierte Kapitalgewinne und Kapitalverluste -341' Realisierter Erfolg -392' Nicht realisierte Kapitalgewinne und Kapitalverluste 385' Gesamterfolg -6' Alteritas Strategie Fonds - 6 -

7 Verwendung des Erfolgs CHF Nettoertrag des Rechnungsjahres -50' Zur Ausschüttung bestimmte Kapitalgewinne des Rechnungsjahres 0.00 Zur Ausschüttung bestimmte Kapitalgewinne früherer Rechnungsjahre 0.00 Vortrag des Vorjahres 0.00 Zur Verteilung verfügbarer Erfolg -50' Zur Ausschüttung an die Anleger vorgesehener Erfolg 0.00 Zur Wiederanlage zurückbehaltener Erfolg -50' Vortrag auf neue Rechnung 0.00 Veränderung des Nettofondsvermögens CHF Nettofondsvermögen zu Beginn der Periode 9'616' Saldo aus dem Anteilsverkehr 2'345' Gesamterfolg -6' Nettofondsvermögen am Ende der Berichtsperiode 11'955' Anzahl Anteile im Umlauf Anzahl Anteile zu Beginn der Periode 95'290 Neu ausgegebene Anteile 36'230 Zurückgenommene Anteile -12'860 Anzahl Anteile am Ende der Periode 118'660 Alteritas Strategie Fonds - 7 -

8 Kennzahlen Alteritas Strategie Fonds Nettofondsvermögen in CHF 11'955' '616' Ausstehende Anteile 118'660 95'290 Inventarwert pro Anteil in CHF Performance in % Performance in % seit Liberierung am TER 1 in % (exkl. performanceabhängige Vergütung) Performanceabhängige Vergütung in % TER 2 in % (inkl. performanceabhängige Vergütung) PTR in % n/a Transaktionskosten in CHF 28' ' Rechtliche Hinweise Die historische Wertentwicklung eines Anteils ist keine Garantie für die laufende und zukünftige Performance. Der Wert eines Anteils kann jederzeit steigen oder fallen. Die Performancedaten lassen zudem die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. TER Sofern Anteile anderer Fonds (Zielfonds) im Umfang von mindestens 10% des Fondsvermögens erworben werden, wird eine synthetische TER berechnet. Die TER des Fonds setzt sich aus Kosten, welche auf Ebene des Fonds direkt angefallen sind und im Falle der Berechnung der synthetischen TER zusätzlich aus der anteilmässigen TER der einzelnen Zielfonds, gewichtet nach deren Anteil am Stichtag sowie der effektiv bezahlten Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge der Zielfonds, zusammen. Alteritas Strategie Fonds - 8 -

9 Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe WHG Portfolio Bezeichnung Käufe 1) Verkäufe 1) Bestand per Kurs Kurswert % des in CHF NIW WERTPAPIERE UND ANDERE ANLAGEWERTE BÖRSENNOTIERTE ANLAGEWERTE Aktien CHF BB Biotech Namen-Aktien 3' ' ' % CHF CIE Financier Richemont 1' ' ' % CHF Forbo Holding AG ' ' % CHF Geberit AG ' % CHF Givaudan ' ' % CHF Helvetia Holding ' % CHF Nestle SA 2' ' ' % CHF Novartis AG 0 0 3' ' % CHF Panalpina Welttransport Holding AG 1' ' ' % CHF Partners Group Holding ' % CHF Roche Holding AG ' ' % CHF SGS Societe Gen. de Surveill ' ' % CHF Swatch Group ' % CHF Swiss Re AG ' ' % DKK Novo Nordisk -B- 5' ' ' % EUR Vonovia SE 10'600 5'400 5' ' % EUR Ente Nazionale Idrocarburi SPA 13' ' ' % EUR Henkel KG 2'780 1'350 1' ' % EUR Koninklijke Ahold 8' ' ' % EUR Publicis Groupe SA 4'200 1'300 4' ' % EUR SAP AG 1' ' ' % EUR Siemens AG 2' ' ' % NOK Marine Harvest 10' ' ' % USD Berkshire Hathaway ' % USD Oracle Corp. 1' ' ' % 5'233' % Anleihen CHF 2.177% RZD Capital ' ' % CHF 2.500% ArcelorMittal ' ' % CHF 2.590% National Company Kazakhstan ' ' % Temir Zholy CHF 2.850% Gaz Capital ' ' ' % CHF 3.125% Fiat Chrysler Finance Europe ' ' % Alteritas Strategie Fonds - 9 -

10 Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe WHG Portfolio Bezeichnung Käufe 1) Verkäufe 1) Bestand per Kurs Kurswert % des in CHF NIW USD 2.650% EMC ' ' % USD 5.375% SoftBank Group ' ' % 2'314' % Hybride, strukturierte Instrumente USD Physical Gold ETFS Commodity Secured 5'500 1'500 4' ' % 453' % TOTAL BÖRSENNOTIERTE ANLAGEWERTE 8'001' % AN EINEM ANDEREN, DEM PUBLIKUM OFFENSTEHENDEN MARKT GEHANDELTE ANLAGEWERTE Aktienfonds CHF Bank Linth Regiofonds Zuerichsee (CHF) 1' ' ' % CHF BlackRock World Gold Fund _D2-CHF- Hedged- 31' ' ' % 651' % Obligationenfonds CHF ACATIS lfk Value Renten UI -B ' ' % CHF Muzinich Short Duration High Yield Fund -S- 3' ' ' % CHF PIMCO Funds - Global Bond Fund -CHF- 22' ' ' % 1'651' % Wandelobligationenfonds CHF Lombard Odier Convertible Bond Fund -I CHF 0 10'000 20' ' % 444' % TOTAL AN EINEM ANDEREN, DEM PUBLIKUM OFFENSTEHENDEN MARKT GEHANDELTE ANLAGEWERTE 2'747' % Alteritas Strategie Fonds

11 Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe WHG Portfolio Bezeichnung Käufe 1) Verkäufe 1) Bestand per Kurs Kurswert % des in CHF NIW TOTAL WERTPAPIERE UND ANDERE ANLAGEWERTE 10'749' % CHF Bankguthaben auf Sicht 1'223' % CHF Derivate Finanzinstrumente -1' % CHF Sonstige Vermögenswerte 39' % GESAMTFONDSVERMÖGEN 12'010' % abzüglich: CHF Forderungen und Verbindlichkeiten -55' % NETTOFONDSVERMÖGEN 11'955' % Durch Rundung bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Fussnoten: 1) Inkl. Split, Gratisaktien und Zuteilung aus Anrechten 2) Vollständig oder teilweise ausgeliehene Wertpapiere (Securities Lending) Alteritas Strategie Fonds

12 Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe Umsatzliste Geschäfte, die nicht mehr im Vermögensinventar erscheinen: WHG Portfolio Bezeichnung Käufe Verkäufe BÖRSENNOTIERTE ANLAGEWERTE Aktien CHF Adecco SA 1'200 2'400 CHF UBS Group 0 15'100 DKK Vestas Wind Systems A/S 2'500 2'500 EUR Andritz AG 0 1'800 EUR Daimler AG 1'200 1'200 EUR Groupe Danone 2'320 3'620 EUR Michelin 1'440 1'440 EUR Moncler 2'100 7'100 EUR Nokia OYJ 20'000 32'000 EUR Orange 11'700 11'700 EUR Pernod Ricard 920 2'100 EUR Royal Dutch Shell 0 4'200 EUR ZUMTOBEL AG 0 4'000 HKD China Life Insurance -H- 0 26'000 JPY Asahi Group Holdings Ltd 0 4'200 JPY Sony Corp 0 3'300 JPY Toyota Motor Corp 0 2'200 SEK Skandinaviska Enskilda Banken -A- 0 7'400 USD Aetna USD Apple Computer Inc USD Procter & Gamble Co '370 Anleihen CHF 2.750% BNDES ' '000 Exchange Traded Funds CHF ishares Core CHF Corporate Bond -A- 2'000 6'700 JPY ishares Nikkei 225 UCITS ETF JPY 0 1'640 USD ishares USD Treasury Bond 1-3 UCITS ETF 3'000 3'000 Alteritas Strategie Fonds

13 Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe Devisentermingeschäfte Am Ende der Berichtsperiode offene Derivate auf Devisen: Fälligkeit Kauf Verkauf Kauf Verkauf Betrag Betrag CHF EUR 750' ' Während der Berichtsperiode getätigte Derivate auf Devisen: Fälligkeit Kauf Verkauf Kauf Verkauf Betrag Betrag CHF USD 830' ' USD CHF 857' ' USD CHF 588' ' CHF USD 570' ' USD CHF 270' ' CHF USD 260' ' CHF EUR 1'000' ' EUR CHF 921' '000' CHF EUR 500' ' EUR CHF 464' ' EUR CHF 696' ' CHF EUR 750' ' CHF EUR 750' ' Alteritas Strategie Fonds

14 Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe Futures Während der Berichtsperiode getätigte engagementerhöhende Derivate: Basiswert Verfall Kauf Verkauf Endbestand DAX Deutscher Aktien Index SMI Swiss Market Index Während der Berichtsperiode getätigte engagementreduzierende Derivate: Basiswert Verfall Kauf Verkauf Endbestand EuroStoxx EuroStoxx SMI Swiss Market Index SMI Swiss Market Index Alteritas Strategie Fonds

15 Ergänzende Angaben Basisinformationen Alteritas Strategie Fonds ISIN-Nummer LI Liberierung 07. September 2015 Rechnungswährung des Fonds Rechnungsjahr Schweizer Franken (CHF) vom 01. Januar bis 31. Dezember Erstes Rechnungsjahr vom 07. September 2015 bis 31. Dezember 2015 Erfolgsverwendung Thesaurierend Max. Ausgabeaufschlag 3.0% Rücknahmeabschlag Max. Gebühr für Anlageentscheid, Risikomanagement und Vertrieb 0.25% zugunsten des OGAW 1% p.a. Performance Fee 7.5% Hurdle Rate High Watermark keine ja Max. Gebühr für Administration 0.20% p.a. oder min. CHF 25' p.a. Max. Verwahrstellengebühr 0.15% p.a. Aufsichtsabgabe Einzelfonds Umbrella-Fonds für den ersten Teilfonds für jeden weiteren Teilfonds Zusatzabgabe Errichtungskosten CHF 2' p.a. CHF 2' p.a. CHF 1' p.a % p.a. des Nettovermögens des Einzelfonds resp. Umbrellafonds werden linear über 3 Jahre abgeschrieben Kursinformationen Bloomberg ALTSTRA Telekurs Reuters X.CHE Internet Publikationen des Fonds Die konstituierenden Dokumente, die Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) sowie der neueste Jahres- und Halbjahresbericht, sofern deren Publikation bereits erfolgte, sind kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, den Zahlstellen und bei allen Vertriebsstellen im In- und Ausland sowie auf der Web- Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter erhältlich. TER Berechnung Die TER wurde nach der in der CESR-Guideline dargestellten und in der CESR-Guideline festgelegten Methode (ongoing charges) berechnet. Alteritas Strategie Fonds

16 Ergänzende Angaben Transaktionskosten Bewertungsgrundsätze Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Das Vermögen des OGAW wird folgendermassen bewertet: 1. Wertpapiere, die an einer Börse amtlich notiert sind, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier an mehreren Börsen amtlich notiert, ist der zuletzt verfügbare Kurs jener Börse massgebend, die der Hauptmarkt für dieses Wertpapier ist. 2. Wertpapiere, die nicht an einer Börse amtlich notiert sind, die aber an einem dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier an verschiedenen dem Publikum offenstehenden Märkten gehandelt, ist grundsätzlich der zuletzt verfügbare Kurs jenes Marktes massgebend, der die höchste Liquidität aufweist. 3. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von weniger als 397 Tagen können mit der Differenz zwischen Einstandspreis (Erwerbspreis) und Rückzahlungspreis (Preis bei Endfälligkeit) linear ab- oder zugeschrieben werden. Eine Bewertung zum aktuellen Marktpreis kann unterbleiben, wenn der Rückzahlungspreis bekannt und fixiert ist. Allfällige Bonitätsveränderungen werden zusätzlich berücksichtigt. 4. Anlagen, deren Kurs nicht marktgerecht ist und diejenigen Vermögenswerte, die nicht unter Ziffer 1, Ziffer 2 und Ziffer 3 oben fallen, werden mit dem Preis eingesetzt, der bei sorgfältigem Verkauf im Zeitpunkt der Bewertung wahrscheinlich erzielt würde und der nach Treu und Glauben durch die Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft oder unter deren Leitung oder Aufsicht durch Beauftragte bestimmt wird. 5. OTC-Derivate werden auf einer von der Verwaltungsgesellschaft festzulegenden und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und nach allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsmodellen auf der Grundlage des wahrscheinlich erreichbaren Verkaufswertes festlegt. 6. OGAW bzw. Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet. Falls für Anteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder bei geschlossenen OGA kein Rücknahmeanspruch besteht oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsmodellen festlegt. 7. Falls für die jeweiligen Vermögensgegenstände kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden diese Vermögensgegenstände, ebenso wie die sonstigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und nach allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsmodellen auf der Grundlage des wahrscheinlich erreichbaren Verkaufswertes festlegt. 8. Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen bewertet. 9. Der Marktwert von Wertpapieren und anderen Anlagen, die auf eine andere Währung als die Währung des OGAW lauten, wird zum letzten Devisenmittelkurs in die Währung des OGAW umgerechnet. Alteritas Strategie Fonds

17 Ergänzende Angaben Die Bewertung erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, zeitweise andere adäquate Bewertungsprinzipien für das Vermögen des OGAW anzuwenden, falls die oben erwähnten Kriterien zur Bewertung auf Grund aussergewöhnlicher Ereignisse unmöglich oder unzweckmässig erscheinen. Bei massiven Rücknahmeanträgen kann die Verwaltungsgesellschaft die Anteile des OGAW auf der Basis der Kurse bewerten, zu welchen die notwendigen Verkäufe von Wertpapieren voraussichtlich getätigt werden. In diesem Fall wird für gleichzeitig eingereichte Zeichnungs- und Rücknahmeanträge dieselbe Berechnungsmethode angewandt. Wechselkurse per Berichtsdatum CHF 1 = USD CHF 1 = EUR CHF 1 = NOK CHF 1 = DKK USD 1 = CHF EUR 1 = CHF NOK 1 = CHF DKK 1 = CHF Hinterlegungsstellen Clearstream Banking, Luxembourg UBS Fondsvest Zürich SIX SIS AG, Zürich Vertriebsländer AT CH DE FL FR GB SWE Private Anleger Professionelle Anleger Qualifizierte Anleger Alteritas Strategie Fonds

18 Ergänzende Angaben Auskünfte über Angelegenheiten besonderer Bedeutung Prospektänderung 1 Hiermit werden die Anleger des Alteritas Strategie Fonds informiert, dass die Verwaltungsgesellschaft sowie die Verwahrstelle des Fonds wechseln. Der erwähnte Wechsel der nachfolgenden Funktionsträger erfolgt per 1. März 2016: Bisherige Verwaltungsgesellschaft: Neue Verwaltungsgesellschaft: Bisherige Verwahrstelle: Neue Verwahrstelle: Valartis Fund Management (Liechtenstein AG), Gamprin-Bendern IFM Independent Fund Management AG, Vaduz Valartis Bank (Liechtenstein) AG, Gamprin-Bendern NEUE BANK AG, Vaduz Aufgrund dieser zwei Wechsel wurde der Treuhandvertrag und Prospekt geändert. Alle materiellen Änderungen finden Sie in untenstehender Tabelle. Des Weiteren wurden redaktionelle Anpassungen aufgrund der Mustervorlage des Liechtensteinischen Anlagefondsverbandes (LAFV) in die konstituierenden Dokumente aufgenommen, welche nicht separat publiziert werden. Anleger können sich jedoch jederzeit an die neue Verwaltungsgesellschaft, die IFM Independent Fund Management AG, Vaduz, wenden, welche den Anlegern kostenlos Auskunft über diese redaktionellen Anpassungen erteilt. Prospekt & Treuhandvertrag Prospekt: Die Organisation des OGAW im Überblick Verwaltungsgesellschaft: IFM Independent Fund Management AG, Austrasse 9, FL-9490 Vaduz mit Angabe der Mitglieder im Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der IFM Verwahrstelle: NEUE BANK AG, Marktgass 20, FL-9490 Vaduz Prospekt: Ziffer 4.3 Verwaltungsgesellschaft IFM Independent Fund Management Aktiengesellschaft (im Folgenden: Verwaltungsgesellschaft), Austrasse 9, FL-9490 Vaduz, Handelsregister-Nummer FL Die IFM Independent Fund Management AG wurde am 29. Oktober 1996 in Form einer Aktiengesellschaft mit Sitz und Hauptverwaltung in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, für eine unbeschränkte Dauer gegründet. Die Regierung hat der Verwaltungsgesellschaft am 26. November 1996 die Bewilligung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erteilt. Die Verwaltungsgesellschaft ist gemäss Kapitel III des Gesetzes vom 28. Juni 2011 über Organismen für gemeinsame Anlagen von der liechtensteinischen Aufsichtsbehörde zugelassen und auf der offiziellen Liste der liechtensteinischen Verwaltungsgesellschaften eingetragen. Das Aktienkapital der Verwaltungsgesellschaft beträgt 1 Million Schweizer Franken und ist zu 100% einbezahlt. Prospekt: Ziffer 4.4 Asset Manager Die beiden Asset Manager konzentrieren sich auf die Anlage- und Vermögensverwaltung für institutionelle und private Kunden und werden durch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) prudenziell beaufsichtigt. Zudem haften beide Asset Manager solidarisch für die Aufgabenerfüllung aus dieser Delegation. Aufgabe der Asset Manager ist insbesondere die eigenständige tägliche Umsetzung der Anlagepolitik und die Führung der Tagesgeschäfte des OGAW sowie anderer damit verbundenen Dienstleistungen unter der Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der Anlagepolitik und der Anlagebeschränkungen des OGAW, wie sie in diesem Prospekt beschrieben sind, sowie der gesetzlichen Anlagebeschränkungen. Die Asset Manager haben das Recht, sich auf eigene Kosten und Verantwortung von Dritten, beraten zu lassen. Prospekt: Ziffer4.6 Verwahrstelle Die im Jahre 1992 gegründete NEUE BANK AG steht in der Tradition der klassischen Privatbank. Mittelpunkt ihrer Aktivitäten ist der anspruchsvolle in- und ausländische Privatkunde. Ihm bietet die Bank neben dem gesetzlich verankerten Schutz der Privatsphäre einen umfassenden und an hohen Qualitätsstandards ausgerichteten individuellen Service in der Vermögensberatung und - verwaltung. Weitere Informationen zur Verwahrstelle (z.b. Geschäftsberichte, Broschüren, etc.) können direkt an ihrem Sitz oder online auf ihrer Web-Seite bezogen werden. Alteritas Strategie Fonds

19 Ergänzende Angaben Prospekt: Ziffer 6.1 (bisher 7.1) Treuhandvertrag: Art. 29 Zugelassene Anlagen Prospekt: Ziffer 6.2 Treuhandvertrag: Art. 30 Nicht zugelassene Anlagen Prospekt: Ziffer Treuhandvertrag: Art. 31 Derivative Finanzinstrumente bzw. Derivateinsatz, Techniken und Instrumente Prospekt: Ziffer 7.2 Allgemeine Risiken Streichung der Ziffern bis 7.1.9, Ziffer sowie Ziffer bis Neue Ziffer : Ein eingetretener Schaden, welcher aufgrund einer aktiven Verletzung der Anlagegrenzen/Anlagevorschriften entstanden ist, muss dem OGAW unverzüglich ersetzt werden. Die Bestimmung Immobilien erwerben entfällt. Streichung der Bestimmung: Die Verwaltungsgesellschaft tätigt keine Techniken und Instrumente zur effizienten Verwaltung des Vermögens. Neuaufnahme der Bestimmung: Die Verwaltungsgesellschaft darf für den OGAW Derivatgeschäfte zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung, der Erzielung von Zusatzerträgen und als Teil der Anlagestrategie tätigen. Dadurch kann sich das Verlustrisiko des OGAW zumindest zeitweise erhöhen. Der OGAW darf derivative Finanzinstrumente einsetzen. Diese können nicht nur zur Absicherung genutzt werden, sondern können einen Teil der Anlagestrategie darstellen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Absicherungszwecken kann durch entsprechend geringere Chancen und Risiken das allgemeine Risikoprofil verändern. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten zu Anlagezwecken kann sich durch zusätzliche Chancen und Risiken auf das allgemeine Risikoprofil auswirken. Streichung der Absätze Performance-Fee und Risiko von Interessenskonflikten Prospekt: Ziffer 8.3 Treuhandvertrag: Art. 6 Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil Prospekt: Ziffer 8.4 Treuhandvertrag: Art. 7 Ausgabe von Anteilen Prospekt: Ziffer 8.5 Treuhandvertrag: Art. 8 Rücknahme von Anteilen Prospekt: Ziffer 8.6 Treuhandvertrag: Art. 9 Umtausch von Anteilen Prospekt: Ziffer 9 Verwendung der Erträge Prospekt: Ziffer Kosten und Gebühren zu Lasten des Anlegers Prospekt: Ziffer Treuhandvertrag: Art. 35 Performance-Fee Streichung der Rundungen bei EUR, GBP, CAD, USD und JPY Sacheinlagen sind nicht zulässig. Sachauslagen sind nicht zulässig. Streichung dieser Ziffer Streichung des zweiten Absatzes Ziffer (Umtauschgebühr) entfällt. Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, eine erfolgsabhängige Ver-gütung ( Performance-Fee ) gemäss Anhang A OGAW im Überblick des Wertzuwachses des um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigten Anteilswertes zu erhalten. Eine etwaige Performance Fee wird an jedem Bewertungstag auf der Basis der Anzahl umlaufender Anteile ermittelt und abgegrenzt, sofern der Anteilpreis über der High Watermark liegt. Eine abgegrenzte Performance-Fee wird quartalsweise (März, Juni, September, Dezember) nachträglich ausgezahlt. Alteritas Strategie Fonds

20 Ergänzende Angaben Als Berechnungsgrundlage wird das Prinzip der High Watermark angewendet. Verzeichnet der Fonds Werteinbussen, wird die Performance-Fee erst wieder erhoben, wenn der um allfällige Ausschüttungen oder Kapitalmassnahmen bereinigte Anteilspreis nach Abzug aller Kosten ein neues Höchst erreicht (High Watermark). Dabei handelt es sich um eine all-time High Watermark (Allzeithoch = High Watermark Prinzip). Ein schematisches Berechnungsbeispiel ist in Anhang A OGAW im Überblick enthalten. Prospekt: Ziffer Treuhandvertrag: Art. 37 Strukturmassnahmen Prospekt: Ziffer 11.2 Treuhandvertrag: Art. 33 A. Vom Vermögen unabhängiger Aufwand (Einzelaufwand) Prospekt: Ziffer Treuhandvertrag: Art. 40 Laufende Gebühren (Total Expense-Ratio, TER) Prospekt: Ziffer 14 Strukturmassnahmen Diese Ziffer entfällt. Kosten für die Prüfung des OGAW durch den Wirtschaftsprüfer; Gebühren und Kosten für Bewilligungen und die Aufsicht über den OGAW in Liechtenstein und im Ausland; alle Steuern, die auf das Vermögen des OGAW sowie dessen Erträge und Aufwendungen zu Lasten des entsprechenden Vermögens des OGAW erhoben werden; im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern; Kosten für die Erstellung, den Druck und den Versand der Jahres- und Halbjahresberichte sowie weiterer gesetzlich vorgeschriebener Publikationen; Kosten für die Veröffentlichung der an die Anleger in den Publikationsorganen und evtl. zusätzlichen von der Verwaltungsgesellschaft bestimmten Zeitungen oder elektronischen Medien gerichteten Mitteilungen des OGAW einschliesslich Kurspublikationen; Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzungen und Folgepflichten eines Vertriebs der Anteile im In- und Ausland (z.b. Gebühren für Zahlstellen, Vertreter und andere Repräsentanten mit vergleichbarer Funktion, Beratungs-, Rechts-, Übersetzungskosten) anfallen; Kosten für Erstellung oder Änderung, Übersetzung, Hinterlegung, Druck und Versand vom Prospekt und den konstituierenden Dokumenten in den Ländern, in denen die Anteile vertrieben werden; Kosten, die im Zusammenhang mit der Herbeiführung, Aufrechterhaltung und Beendigung von Börsennotierungen der Anteile anfallen; Kosten der Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des jeweiligen ausländischen Steuerrechts ermittelt wurden; Verwaltungsgebühren und Kostenersatz staatlicher Stellen; Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf das Vermögen des OGAW; Kosten für die Bonitätsbeurteilung des Vermögens des OGAW bzw. dessen Zielanlagen durch national oder international anerkannte Ratingagenturen; ein angemessener Anteil an Kosten für Drucksachen und Werbung, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Anbieten und dem Verkauf von Anteilen anfallen; Das Total der laufenden Gebühren vor einem allfälligen erfolgsabhängigen Aufwand (Total Expense-Ratio vor Performance Fee) wird nach allgemeinen, von der FMA anerkannten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kommissionen und Kosten, die laufend dem jeweiligen Teilfondsvermögen belastet werden. Die TER des jeweiligen Teilfonds ist im Halbjahres- und Jahresbericht anzugeben sowie bei Publikation des nächsten Halbjahres- oder Jahresberichtes auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter auszuweisen. Die Abschnitte Anlegerinformation, Zustimmung und Anlegerrechte sowie Kosten der Verschmelzung entfallen. Im Sinne von Art. 38 UCITSG kann der OGAW jederzeit und nach freiem Ermessen mit Genehmigung der entsprechenden Aufsichtsbehörde die Verschmelzung mit einem oder mehreren anderen OGAW beschliessen und zwar unabhängig davon, welche Rechtsform der andere OGAW hat und ob der andere OGAW seinen Sitz in Liechtenstein hat oder nicht. Allfällige Anteilsklassen des OGAW können ebenfalls untereinander, aber auch mit einem oder mehreren anderen OGAW oder deren Teilfonds und Anteilsklassen verschmolzen werden. Ebenso ist es möglich, den OGAW bzw. dessen Anteilsklassen zu spalten. Daneben sind auch andere Strukturmassnahmen im Sinne von Art. 49 UCITSG zulässig. Sofern nachfolgend keine anderen Regelungen getroffen wurden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Art. 36 ff. UCITSG sowie die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen. Alteritas Strategie Fonds

21 Ergänzende Angaben Treuhandvertrag: Art. 13 Verkaufsrestriktionen Treuhandvertrag: Art. 14 Abs. 2ff Verschmelzung Der Abschnitt Verkaufsbeschränkung Vereinigte Staaten von Amerika (USA) entfällt. Ebenso ist es möglich den OGAW zu spalten. Alle Vermögensgegenstände des OGAW dürfen mit Genehmigung der entsprechenden Aufsichtsbehörde zum Geschäftsjahresende (Übertragungsstichtag) auf einen anderen bestehenden, oder ein durch die Verschmelzung neu gegründeten OGAW bzw. Teilfonds übertragen werden. Der OGAW darf auch mit einem OGAW bzw. Teilfonds verschmolzen werden, der in einem anderen EU- oder EWR-Staat aufgelegt wurde und ebenfalls den Vorgaben der Richtlinie 2009/65/EG entspricht. Mit Zustimmung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) kann ein anderer Übertragungsstichtag bestimmt werden. Es können auch zum Geschäftsjahresende oder einem anderen Übertragungsstichtag alle Vermögensgegenstände eines anderen OGAW oder eines ausländischen richtlinienkonformen OGAW auf einen OGAW übertragen werden. Schliesslich besteht auch die Möglichkeit, dass nur die Vermögenswerte eines ausländischen richtlinienkonformen OGAW ohne dessen Verbindlichkeiten auf den OGAW übertragen werden. Die depotführenden Stellen der Anleger übermitteln diesen spätestens 35 Arbeitstage vor dem geplanten Übertragungsstichtag in Papierform oder in elektronischer Form Informationen zu den Gründen für die Verschmelzung, den potentiellen Auswirkungen für die Anleger, deren Rechte in Zusammenhang mit der Verschmelzung sowie zu massgeblichen Verfahrensaspekten. Die Anleger erhalten auch die wesentlichen Anlegerinformationen für das Sondervermögen bzw. den OGAW, der bestehen bleibt oder durch die Verschmelzung neu gebildet wird. Die Anleger haben bis fünf Arbeitstage vor dem geplanten Übertragungsstichtag entweder die Möglichkeit, ihre Anteile ohne Rückgabeabschlag zurückzugeben, oder ihre Anteile gegen Anteile eines anderen OGAWs umzutauschen, der ebenfalls von der Verwaltungsgesellschaft verwaltet wird und über eine ähnliche Anlagepolitik wie der zu verschmelzende OGAW verfügt. Am Übertragungsstichtag werden die Werte des übernehmenden und des übertragenden Sondervermögens oder OGAW berechnet, das Umtauschverhältnis wird festgelegt und der gesamte Vorgang wird vom Wirtschaftsprüfer geprüft. Das Umtauschverhältnis ermittelt sich nach dem Verhältnis der Nettoinventarwerte des übernommenen und des aufnehmenden Sondervermögens zum Zeitpunkt der Übernahme. Der Anleger erhält die Anzahl von Anteilen an dem neuen Sondervermögen, die dem Wert seiner Anteile an dem übertragenden Sondervermögen entspricht. Es besteht auch die Möglichkeit, dass den Anlegern des übertragenden Sondervermögens bis zu 10 Prozent des Wertes ihrer Anteile in bar ausgezahlt werden. Findet die Verschmelzung während des laufenden Geschäftsjahres des übertragenden Sondervermögens statt, muss dessen verwaltende Verwaltungsgesellschaft auf den Übertragungsstichtag einen Bericht erstellen, der den Anforderungen an einen Jahresbericht entspricht. Die Verwaltungsgesellschaft macht im Publikationsorgan des OGAW, der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband bekannt, wenn der OGAW einen anderen OGAW aufgenommen hat und die Verschmelzung wirksam geworden ist. Sollte der OGAW durch eine Verschmelzung untergehen, übernimmt die Verwaltungsgesellschaft die Bekanntmachung, die den aufnehmenden oder neu gegründeten OGAW verwaltet. Die Übertragung aller Vermögensgegenstände dieses OGAW auf einen anderen inländischen OGAW oder einen anderen ausländischen OGAW findet nur mit Genehmigung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) statt. Treuhandvertrag: Art. 23 Bildung von Anteilsklassen Treuhandvertrag: Art. 24 Merkmale von Anteilsklassen Treuhandvertrag: Art. 25 Bildung von Teilfonds Absatz 2 und folgende Absätze entfallen. Für den OGAW können Anteilsklassen gebildet werden, die sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, der Referenzwährung und des Einsatzes von Währungssicherungsgeschäften, der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme bzw. einer Kombination dieser Merkmale von den bestehenden Anteilsklassen unterscheiden. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden Anteilklassen erworben haben, bleiben davon jedoch unberührt. Der OGAW ist keine Umbrella-Konstruktion und somit bestehen keine Teilfonds. Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit beschliessen den OGAW in eine Umbrella-Konstruktion umzuwandeln und somit Teilfonds aufzulegen. Der Prospekt sowie der Treuhandvertrag inklusive fondspezifischem Anhang A OGAW im Überblick ist entsprechend anzupassen. Alteritas Strategie Fonds

22 Ergänzende Angaben Treuhandvertrag: Art. 26 Strukturmassnahmen bei Anteilsklassen bzw. Teilfonds Treuhandvertrag: Art. 33 Ausserordentliche Dispositionskosten Die Verwaltungsgesellschaft kann sämtliche Strukturmassnahmen, die im Art. 12 ff. dieses Treuhandvertrags vorgesehen sind, durchführen. Zusätzlich darf die Verwaltungsgesellschaft dem Vermögen des OGAW Kosten für ausserordentliche Dispositionen belasten. Ausserordentliche Dispositionskosten setzen sich aus dem Aufwand zusammen, der ausschliesslich der Wahrung des Interesses dient, im Laufe der regelmässigen Geschäftstätigkeit entsteht und bei Gründung des OGAW nicht vorhersehbar war. Ausserordentliche Dispositionskosten sind insbesondere Kosten für die Rechtsverfolgung im Interesse des OGAW oder der Anleger. Darüber hinaus sind alle Kosten allfällig nötig werdender ausserordentlicher Dispositionen gemäss UCITSG und UCITSV hierunter zu verstehen. Anhang A: OGAW im Überblick A. Der OGAW im Überblick Stammdaten und Informationen des OGAW Max. Gebühr für Administration und Risikomanagement (ehemals Verwaltungsvergütung) Max. Verwahrstellengebühr Max. Höhe der Verwaltungsgebühren auf Stufe der indirekten Anlagen (neu) Aufnahme der weiteren Vertragsparteien Anlagegrundsätze des OGAW (Neuformulierung) Erstzeichnungstag: 3. September 2015 Liberierung: 7. September 2015 Valuta Ausgabe- und Rücknahmetag: (einheitlich) drei Bankarbeitstage nach Berechnung des Nettoinventarwertes (NAV) Bisher: 0.25% p.a. oder min. CHF p.a. zzgl. bis zu CHF p.a. pro Anteilsklasse ab 2 Anteilsklassen zzgl. bis zu CHF p.a. für Risikomanagementtätigkeiten Neu: 0.20% p.a. oder min. CHF 25' p.a. Die Mindestgebühr von CHF p.a. entfällt. 1.5% p.a. zzgl. allfällige Performance-Fee Vertriebsstelle, Verwahrstelle und Wirtschaftsprüfer Das Anlageziel des Alteritas Strategie Fonds besteht hauptsächlich im Erzielen eines mittel- bis langfristigen Wertzuwachses durch Investitionen, welche nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nachfolgend beschrieben, getätigt werden. Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass das Anlageziel erreicht wird. Beim Alteritas Strategie Fonds handelt es sich um einen Anlagezielfonds, welcher der standardisierten Vermögensverwaltung dient und welchem die Anlagepolitik der SerMont Asset Managemement SA und des Kranz & Co. Vermögensverwaltung Trust-reg. zugrunde liegen. Dabei ist die Wertentwicklung des OGAW an keinen Referenzindex gekoppelt und der OGAW kann somit davon losgelöst seine Investitionsentscheidungen treffen. Soweit für den OGAW in lit. E dieses Anhangs keine abweichenden Anlagegrundsätze festgelegt sind, gilt Ziffer V des Treuhandvertrages Allgemeine Anlagegrundsätze und beschränkungen. Der Alteritas Strategie Fonds kann Anlagen in der ganzen Welt, in allen Währungen und sämtlichen Wirtschaftssektoren vornehmen, welche sich nach Ansicht der Asset Manager für die Wertsteigerung des Vermögens besonders eignen. Für die Asset Allokation, d.h. bei der grundlegenden Strukturierung des Vermögens nach Anlagemöglichkeiten, Wertpapierarten, Währungen, geografischen Lokationen, Laufzeiten, Branchen, usw., bestehen keine prozentualen Beschränkungen. Alteritas Strategie Fonds

23 Ergänzende Angaben Zur Erreichung des Anlageziels kann das Vermögen je nach Einschätzung der Wirtschaftslage und der Börsenaussichten weltweit direkt oder indirekt in Beteiligungspapiere und Beteiligungswertrechte (Aktien, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine, Genussscheine, Aktien mit Warrants, etc.), in fest- oder variabel-verzinsliche Forderungspapiere und Forderungswertrechte von privaten, gemischt-wirtschaftlichen und öffentlich-rechtlichen Schuldnern (Obligationen, Renten, Notes, Zerobonds, Floating Rate Notes, Wandel- und Optionsanleihen, Schuldverschreibungen, etc.), in Einlagen und/oder in Geldmarktinstrumente angelegt werden. Ferner ist der OGAW ermächtigt, im Rahmen der in Ziffer 6 des Prospekts Anlagevorschriften festgesetzten Anlagebeschränkungen in sonstige zugelassene Anlagen zu investieren. Der OGAW darf gemäss seiner speziellen Anlagepolitik sein Vermögen ganz oder teilweise in andere OGAW bzw. diesen vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen investieren. Diese anderen Organismen für gemeinsame Anlagen dürfen nach ihrem Prospekt bzw. ihren konstituierenden Dokumenten höchstens bis zu 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder eines anderen vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen investieren. Die Anlagegrenzen gemäss Art. 32 des Treuhandvertrages sind zu beachten. Ferner kann der OGAW in Zeiten, in denen keine Anlage die Auswahlkriterien des Asset Managers erfüllt, sein ganzes Vermögen in Einlagen und Geldmarktinstrumenten halten. Der OGAW unterliegt keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Währungsallokation. Der Anteil des Vermögens des OGAW, der in nicht auf Schweizer Franken lautende Wertpapiere angelegt ist, wird je nach Marktlage unterschiedlich sein. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf die Rechnungswährung des OGAW lauten, vorübergehend oder dauernd abgesichert werden. Zur effizienten Verwaltung kann die Verwaltungsgesellschaft zu Absicherungs- und Anlagezwecken derivative Finanzinstrumente auf Wertpapiere, Aktien- und Rentenindizes, Währungen und Exchange Traded Funds sowie Devisentermingeschäfte und Swaps einsetzen, sofern mit solchen Transaktionen nicht vom Anlageziel des OGAW abgewichen wird und dabei die Allgemeine Anlagegrundsätze und beschränkungen gemäss Ziffer V des Treuhandvertrages eingehalten werden. Es gilt zu beachten, dass Anlagen neben den Chancen auf Kursgewinne und Ertrag auch Risiken enthalten, da die Kurse unter die Einstandspreise fallen können. Auch bei sorgfältiger Auswahl der zu erwerbenden Anlagen kann das Verlustrisiko durch Vermögensverfall nicht ausgeschlossen werden. Es gilt die fondsspezifischen Risiken in lit. G dieses Anhangs sowie die allgemeinen Risiken in Ziffer 7.2 des Prospekts zu beachten. Profil des typischen Anlegers Risiken und Risikoprofile des OGAW Der Alteritas Strategie Fonds eignet sich für Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont, die Wert auf ein breit diversifiziertes Portfolio mit Referenzwährung Schweizer Franken legen und eine aktive und professionelle Vermögensverwaltung wünschen. Aufgrund der überwiegenden Investition des Vermögens des Alteritas Strategie Fonds sowohl in Beteiligungspapiere und wertrechte als auch in Forderungspapiere und wertrechte besteht bei diesem Anlagetyp sowohl ein Markt- und Emittentenrisiko als auch ein Zinsänderungsrisiko, welche sich negativ auf das Nettovermögen auswirken kann. Daneben können andere Risiken wie etwa das Währungsrisiko in Erscheinung treten. Durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht der Absicherung dienen, kann es zu erhöhten Risiken kommen. Das mit derivativen Finanzinstrumenten verbundene Risiko darf 100% des Nettofondsvermögens nicht überschreiten. Dabei darf das Gesamtrisiko 200% des Nettofondsvermögens nicht überschreiten. Bei einer gemäss UCITSG zulässigen Kreditaufnahme darf das Gesamtrisiko insgesamt 210% des Nettofondsvermögens nicht übersteigen. Die Verwaltungsgesellschaft verwendet hierbei als Risikomanagementverfahren den Modified Commitment Ansatz als anerkannte Berechnungsmethode. I. Berechnungsbeispiel Performance-Fee Schematische Beschreibung der Performance-Fee unter Berücksichtung der Änderung des Berechnungsmodels gemäss Art. 35 des Treuhandvertrages Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat nach Art. 5 Abs. 7 UCITSG die Änderung der konstituierenden Dokumente am 8. Februar 2016 genehmigt. Die Änderungen traten per 1. März 2016 in Kraft. Alteritas Strategie Fonds

24 Ergänzende Angaben Prospektänderung 2 Die IFM Independent Fund Management AG, Vaduz, als Verwaltungsgesellschaft und die NEUE BANK AG, Vaduz, als Verwahrstelle des rubrizierten Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, haben beschlossen, den rubrizierten OGAW von UCITS IV auf UCITS V umzustellen. Die UCITS V-Bestimmungen betreffen insbesondere Angaben zur Verwahrstelle und zur Sicherheitenpolitik des OGAW im Prospekt sowie Angaben zur aufsichtsrechtlichen Offenlegung im Anhang C zum Treuhandvertrag. Die Änderungen im Prospekt werden in dieser Mitteilung nicht separat aufgeführt, sondern sind bereits im aktualisierten Prospekt enthalten. Neben den formalen und obligatorischen rechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf UCITS V erfahren der Treuhandvertrag und die Anhänge des rubrizierten OGAW weitere Änderungen wie nachstehend aufgeführt: Treuhandvertrag I. Allgemeine Bestimmungen Art. 6 Berechnung des NAV Das Vermögen des OGAW wird nach folgenden Grundsätzen bewertet: 2. Wertpapiere, die nicht an einer Börse amtlich notiert sind, die aber an einem dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier an verschiedenen dem Publikum offenstehenden Märkten gehandelt, ist grundsätzlich der zuletzt verfügbare Kurs jenes Marktes massgebend, der die höchste Liquidität aufweist. 6. OGAW bzw. Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Nettoinventarwert bewertet. Falls für Anteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder bei geschlossenen OGA kein Rücknahmeanspruch besteht oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsmodellen festlegt. Art. 8 Rücknahme von Anteilen Die Rücknahme von Fondsanteilen kann in Anwendungsfällen von Art. 12 eingestellt werden. III. Auflösung des OGAW Art. 18 Beschluss zur Auflösung Absatz 4: Bei Auflösung des OGAW darf die Verwaltungsgesellschaft die Aktiven des OGAW im besten Interesse der Anleger unverzüglich liquidieren. Im Übrigen erfolgt die Liquidation des OGAW gemäss den Bestimmungen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR). IV. Bildung von Anteilsklassen und Teilfonds (vormals: Bildung von Anteilsklassen) Art. 26 Strukturmassnahmen Die Verwaltungsgesellschaft kann sämtliche Strukturmassnahmen, die im Art. 14 ff. dieses Treuhandvertrags vorgesehen sind, durchführen. V. Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen Art. 29 Zugelassene Anlagen Der OGAW darf die Vermögensgegenstände für Rechnung seiner Anleger ausschliesslich in einen oder mehrere der folgenden Vermögensgegenstände anlegen: 3. Anteile von OGAW und anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Ziff. 17 UCITSG, sofern diese nach ihren konstituierenden Dokumenten höchstens 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder vergleichbarer Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen dürfen; Art. 31 Derivateinsatz, Techniken und Instrumente Absatz 1: Das mit Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Vermögens des OGAW nicht überschreiten. Der OGAW darf als Teil der Anlagepolitik innerhalb der in Art. 53 UCITSG festgelegten Grenzen Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen des Art. 54 UCITSG nicht überschreitet. Bei der Berechnung dieses Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. Alteritas Strategie Fonds

25 Ergänzende Angaben Absatz 4: Der OGAW darf mit Genehmigung der FMA zur effizienten Verwaltung der Portfolios unter Einhaltung der Bestimmungen des UCITSG Techniken und Instrumente einsetzen, die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben. Art. 32 Anlagegrenzen A. Für den OGAW sind folgende Anlagegrenzen einzuhalten: 9. Der OGAW darf höchstens 20% seines Vermögens in Anteilen desselben OGAW oder desselben mit einem OGAW vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen anlegen. VI. Kosten und Gebühren 10. Die Anlagen in Anteilen von einem mit einem OGAW vergleichbaren Organismus für gemeinsame Anlagen dürfen insgesamt 30% des Vermögens des OGAW nicht übersteigen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. C. Aktive Grenzverstösse Ein eingetretener Schaden, welcher aufgrund einer aktiven Verletzung der Anlagegrenzen/Anlagevorschriften entstanden ist, muss gemäss den jeweils gültigen Wohlverhaltensregeln dem OGAW unverzüglich ersetzt werden. Art. 33 Laufende Gebühren B. Vom Vermögen unabhängiger Aufwand (Einzelaufwand) Neben den Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können die folgenden vom Vermögen unabhängigen Aufwendungen dem Vermögen des OGAW belastet werden: Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzungen und Folgepflichten eines Vertriebs der Anteile im In- und Ausland (z.b. Gebühren für Zahlstellen, Vertreter und andere Repräsentanten mit vergleichbarer Funktion, Gebühren bei Fondsplattformen (z. B. Listing-Gebühren, Setup-Gebühren, etc.), Beratungs-, Rechts-, Übersetzungskosten) anfallen; Kosten für Erstellung oder Änderung, Übersetzung, Hinterlegung, Druck und Versand vom Prospekt und den konstituierenden Dokumenten (Treuhandvertrag, KIID, Berechnung SRRI, etc.) in den Ländern, in denen die Anteile vertrieben werden; Kosten für die Erstellung, der Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des jeweiligen ausländischen Steuerrechts ermittelt wurden; Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Stimmrechten oder Gläubigerrechten durch den OGAW, einschliesslich der Honorarkosten für externe Berater; Anhang A: OGAW im Überblick A. Der OGAW im Überblick Laufende Gebühren (Total Expense-Ratio, TER) Das Total der laufenden Gebühren vor einem allfälligen erfolgsabhängigen Aufwand (Total Expense- Ratio vor Performance Fee; TER) wird nach allgemeinen, in den Wohlverhaltensregeln niedergelegten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kosten und Gebühren, die laufend dem Vermögen des OGAW belastet werden. Die TER des OGAW bzw. der Anteilsklassen sind im Halbjahres- und Jahresbericht anzugeben sowie bei Publikation des nächsten Halbjahres- oder Jahresberichtes auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter auszuweisen. Stammdaten des OGAW Stückelung: Vormals: Neu: keine Dezimalstellen drei Dezimalstellen Anhang C: Aufsichtsrechtliche Offenlegung Im Rahmen der UCITS-V Bestimmungen wurden die Angaben zur aufsichtsrechtlichen Offenlegung im Anhang C eingefügt. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat nach Art. 6 UCITSG die Änderung der konstituierenden Dokumente am 5. Oktober 2016 genehmigt. Die Änderungen traten per 13. Oktober 2016 in Kraft. Alteritas Strategie Fonds

26 Kurzbericht des Wirtschaftsprüfers Alteritas Strategie Fonds

27 Kurzbericht des Wirtschaftsprüfers Alteritas Strategie Fonds

28 b nglegenhei

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