Erläuterungsbericht. Gesamtrevision Regionaler Richtplan Zürcher Oberland. Von der Delegiertenversammlung der RZO verabschiedet am 23.

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1 Region Zürcher Oberland RZO Planungskommission Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse Zürich Tel Gesamtrevision Regionaler Richtplan Zürcher Oberland Erläuterungsbericht Von der Delegiertenversammlung der RZO verabschiedet am 23. November 2017 Orthofoto der Region Zürcher Oberland 2014 (Quelle: ARE Kanton Zürich) Marti Partner, Architekten und Planer AG, Zürich und Lenzburg

2 Auftraggeber Region Zürcher Oberland RZO Bahnhofstrasse Wetzikon Planungskommission Daniel Baldenweg, Vorsitz Hans Aeschlimann (ab anfangs 2017) Andreas Bühler Rico Croci Marianne Heimgartner (bis Herbst 2016) Thomas Kübler Daniel Meyer Hans Müller Susanne Sieber Auftragnehmer und Kontaktadresse für Planungsauskünfte Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse Zürich Tel: Verantwortlich: Thomas Rubin Sachbearbeitung: David Frey, Moritz Setz, Lidia Räber

3 3 Inhalt 1 Regionales Raumordnungskonzept Gesamtstrategie Zukunftsbild Anpassungen betreffend 80/20- bzw. 60/40-Zielvorgabe Weitere Anpassungen 8 2 Siedlung Gesamtstrategie Siedlungsentwicklung in den vergangenen 30 Jahren Bauzonen-, Geschossflächen-, Siedlungsgebietsreserven Ziele Zentrumsgebiete Schutzwürdige Ortsbilder Gebiete zur Erhaltung der Siedlungsstruktur Arbeitsplatzgebiete Mischgebiete Gebiete für öffentliche Bauten und Anlagen 20 Gebiete für verkehrsintensive Einrichtungen (gestrichen) Anzustrebende bauliche Dichte Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende Kulturobjekte 22 3 Landschaft Gesamtstrategie Landwirtschaft Erholung Aussichtspunkt Naturschutz Landschaftsschutzgebiet Landschaftsförderungsgebiet Landschaftsverbindung / Vernetzungskorridor Freihaltegebiet Aufwertung von See- oder Flussufern Gefahren 28

4 Erweiterung der landwirtschaftlichen Nutzungseignung Wintersport 29 4 Verkehr Gesamtstrategie Strassenverkehr Öffentlicher Personenverkehr Fuss- und Veloverkehr Reitwege Parkierung Güterverkehr Schifffahrt 40 5 Versorgung, Entsorgung Einleitung Wasserversorgung Materialgewinnung Energie Kommunikation Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung Abfall 47 6 Öffentliche Bauten und Anlagen 48 Anhang Deckung des Geschossflächenbedarfs bis 2030 im Zürcher Oberland 49 Faktenblätter Arbeitsplatzgebiete von regionaler Bedeutung 52

5 5 1 Regionales Raumordnungskonzept Regio ROK Zürcher Oberland vom 30. Juni 2011 Regio-ROK wird behördenverbindlich Anpassungen gegenüber Vorlage öffentliche Auflage Das Regio-ROK Zürcher Oberland wurde am 30. Juni 2011 von der RZO-Delegiertenversammlung verabschiedet. Es konkretisiert das Leitbild Zürcher Oberland vom 25. März 2010, welches Leitsätze und Massnahmen zur räumlichen Entwicklung definiert hat. Das Regio-ROK wird in gekürzter Form und auf den neuen kantonalen Richtplan angepasst, analog zum kantonalen Raumordnungskonzept (siehe Richtplan Kanton Zürich, Kapitel 1) in den regionalen Richtplan integriert. Damit wird es für die Behörden verbindlich. Gegenüber der öffentlichen Anhörung, Stand 23. Oktober 2016, wurden folgende Anpassungen vorgenommen: Ergänzung der Zielbeschreibung Förderung Dorfzentren und regionale Zentren (Kapitel 1.1.1) Neuformulierung des Grundsatzes zur Siedlungsentwicklung. Verzicht auf Tabelle mit Bevölkerungsentwicklung nach Raumtyp und Wiederaufnahme des Beschriebs zum 80/20-Prinzip (gesamter Kanton), respektive 60/40 Verhältnis umgerechnet auf das Zürcher Oberland. Präzisierung der Zielbeschreibung Verkehr (Kapitel 1.2) Anpassung der ÖV Erschliessung im Zukunftsbild 2030 (siehe Kapitel 1.2) 1.1 Gesamtstrategie Die im Regio-ROK definierten Ziele wurden ergänzt mit vier Grundsätzen zur räumlichen Entwicklung im Zürcher Oberland. Gegenüber dem Entwurf für die öffentliche Auflage wurde der Grundsatz d) aufgeteilt auf die Thematik der Gewässer und Weiterentwicklung Berggebiet. 1.2 Zukunftsbild Anpassungen betreffend 80/20- bzw. 60/40-Zielvorgabe 80/20- und 60/40- Zielvorgabe Gemäss dem kantonalen Richtplan, Kapitel 1.3 sollen auf die Handlungsräume Stadtlandschaft und urbane Wohnlandschaft künftig mindestens 80% des Bevölkerungswachstums entfallen. Mit dieser strategischen Zielvorgabe soll das Wachstum auf die gut erschlossenen Lagen gelenkt und der Zersiedelung Einhalt geboten werden. Auf die Struktur des Zürcher Oberlands umgerechnet bedeutet dies, dass mindestens 60% des Bevölkerungswachstums in den urbanen Wohnlandschaften stattfinden soll. Der Wert von 60% ist mit den auf regionaler Ebene geringeren Bevölkerungsanteilen in den oben genannten Handlungsräumen begründet. Er wird nachfolgend hergeleitet.

6 6 Abb. 1: Ausschnitt aus dem kantonalen Raumordnungskonzept (ROK-ZH, Quelle: Richtplan Kanton Zürich, Kapitel 1). Berechnung der Bevölkerungsanteile Um mit vertretbarem Aufwand die Bevölkerungsanteile zu berechnen, wurden die Gemeinden je einem Handlungsraum zugeteilt 1. Im Zürcher Oberland werden die Gemeinden Uster, Wetzikon, Rüti, Hinwil und Pfäffikon zu den urbanen Wohnlandschaften gezählt. Dies führt zu einem Bevölkerungsanteil von 56% (siehe Tab. 1). Im ganzen Kanton entspricht der Bevölkerungsanteil rund 75% (siehe Tab. 2). BFS_NR Gemeinde Bevölkerungsbestand Hinwil 10' Rüti 11' Wetzikon 23' Pfäffikon 11' Uster 33'383 Total Stadt- und urbane Wohnlandschaften 91'288 Total Region Zürcher Oberland 162'318 Bevölkerungsanteil in Stadt- und urbanen Wohnlandschaften 56.24% Tab. 1: Bevölkerungsanteil in Stadt- und urbanen Wohnlandschaften in der Region Zürcher Oberland (Quelle: STAT Zürich, eigene Berechnungen) BFS_NR Gemeinde Bevölkerungsbestand Affoltern a.a. 11'540 5 Hedingen 3' Feuerthalen 3' Flurlingen 1' Bachenbülach 4' Bassersdorf 11' Bülach 18' Dietlikon 7' Höri 2' Kloten 18' Opfikon 17'085 1 Die Handlungsräume verlaufen unabhängig von den Gemeindegrenzen, sodass durch die Verwendung der Gemeindedaten gewisse Abweichungen entstehen.

7 7 69 Wallisellen 15' Regensdorf 17' Hinwil 10' Rüti 11' Wetzikon 23' Adliswil 18' Horgen 20' Kilchberg 7' Langnau a.a. 7' Oberrieden 5' Richterswil 13' Rüschlikon 5' Thalwil 17' Wädenswil 21' Erlenbach 5' Herrliberg 6' Küsnacht 13' Männedorf 10' Meilen 13' Stäfa 13' Uetikon a.s. 5' Zumikon 5' Zollikon 12' Illnau-Effretikon 16' Pfäffikon 11' Dübendorf 26' Greifensee 5' Schwerzenbach 5' Uster 33' Wangen-Brüttisellen 7' Elsau 3' Seuzach 7' Winterthur 106' Dietikon 26' Geroldswil 4' Oberengstringen 6' Oetwil a.d.l. 2' Schlieren 17' Unterengstringen 3' Urdorf 9' Weiningen 4' Zürich 390' Wiesendangen 6'114 Total Stadt- und urbane Wohnlandschaften 1'076'493 Total Kanton Zürich 1'443'436 Bevölkerungsanteil in Stadt- und urbanen Wohnlandschaften 74.58% Tab. 2: Bevölkerungsanteil in Stadt- und urbanen Wohnlandschaften im Kanton Zürich (Quelle: STAT Zürich, eigene Berechnungen).... führt zu Anteil Bevölkerungswachstum in urbanen Wohnlandschaften Setzt man auf kantonaler Ebene den angestrebten Anteil des Bevölkerungswachstums in den Stadt- und urbanen Wohnlandschaften ins Verhältnis zum bestehenden Bevölkerungsanteil, ergibt sich ein Wert von (80% / 75% = 1.066). Auf die Region umgerechnet ergibt sich somit der angestrebte Anteil des Bevölkerungswachstums in den urbanen Wohnlandschaften von 60% (56% * = 60%).

8 8 60/40- vs. 80/20-Prinzip, Karte Handlungsräume Im Rahmen der ersten Vorprüfung verlangte der Kanton, die Karte Handlungsräume im Zürcher Oberland und die Aussage, dass mindestens 60% des Bevölkerungswachstums auf die urbanen Wohnlandschaften entfallen soll, mit dem ROK-ZH in Übereinstimmung zu bringen (vgl. Richtplan Kanton Zürich, Kapitel 1). Hintergrund ist, dass es sich beim 80/20-Ziel um eine strategische Vorgabe des Kantonsrates und gleichzeitig um eine Verpflichtung gegenüber dem Bund handelt. Gemäss kantonaler Argumentation macht es daher keinen Sinn, diese Vorgabe auf die einzelnen Regionen herunter zu brechen und andere Zahlen (Verhältnis 60/40) zu verwenden. Im Rahmen der Differenzbereinigung zur zweiten Vorprüfung hat das Amt für Raumentwicklung den Verweis auf den relativen Zielwert von 60% mit präzisierenden Formulierungen im Richtplantext der Nennung von absoluten Zahlen (siehe Tabelle unten) vorgezogen. Die Karte Handlungsräume wurde entfernt, da diese lediglich eine Verfeinerung der kantonalen Karte mit entsprechend begrenzter Aussagekraft darstellen würde (vgl. Richtplan Kanton Zürich, Kapitel 1.3-4). Raumtyp Bevölkerung 2015 Wachstum Bevölkerung 2030 Urbane Wohnlandschaften Landschaft unter Druck, Kultur- und Naturlandschaft '900 Gesamtregion 163'900 26' '200 Tab. 3: Angestrebte Verteilung des Bevölkerungswachstum nach Raumtyp (auf 100 Einwohner gerundet) Weitere Anpassungen Anpassungen Dichtestufen Anpassungen Landschaftskategorien Begriffsanpassungen Die Klassierung der Dichtestufen wurde begrifflich an diejenige der Nachbarregionen angepasst und mit konkreten Zahlen hinterlegt. So ist z.b. anstelle von Siedlungsdichte urban neu die Rede von hohe Dichte, welche einer Nutzungsdichte von 150 bis 300 Einwohnern bzw. Arbeitsplätzen pro Hektare entspricht. Aufgrund der räumlichen Konkretisierung und Präzisierung der Dichtestufen im Rahmen der Richtplanerarbeitung wurden die Nutzungsdichtestufen im Regio-ROK vereinzelt angepasst, um die Konsistenz zwischen den Aussagen in den Richtplankapiteln und dem Zukunftsbild des Regio-ROK zu gewährleisten. Änderungen betreffen die Gemeinden Uster, Pfäffikon, Wetzikon, Hinwil, Bauma, Bäretswil und Wila. Die Landschaftskategorien Freiräume, Landschaftsräume, Erholungsräume und Vernetzungs-/Wildtierkorridore wurden begrifflich präziser definiert. Dies führte im Raum Bubikon zulasten des landschaftsorientierten Freiraums zu einer Vergrösserung der Kategorie Landschaftsraum. Um sich vom rechtlichen Begriff Streusiedlungsgebiet klar abzugrenzen (vgl. Art. 39 Raumplanungsverordnung, Richtplankarte Kanton

9 9 Zürich), wurde dieser ersetzt durch den Begriff Streusiedlung. Weiter wurde das Trassee Stadtbahn umbenannt in die allgemeinere Bezeichnung leistungsfähiger ÖV-Korridor.

10 10 2 Siedlung Vorgaben gemäss kantonalem Richtplan Das Siedlungsgebiet ist im kantonalen Richtplan abschliessend festgelegt und erscheint in der Karte als flächige Grundfarbe. Der Richtplan beabsichtigt damit eine langfristig ausgerichtete Trennung des Siedlungs- vom Nichtsiedlungsgebiet und eine übergeordnete Lenkung der Siedlungsentwicklung. Das Siedlungsgebiet kann auf regionaler oder kommunaler Stufe weder vergrössert noch verkleinert werden. Gemäss Vorgaben im kantonalen Richtplan hat die Region die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Siedlungsgebiets durch gebietsweise Nutzungs- und Dichtevorgaben im regionalen Richtplan sowie durch Bezeichnung von Gebieten zur Umstrukturierung, Weiterentwicklung oder Bewahrung zu differenzieren und zu gliedern (Pt lit. b, siehe Abb. 2). Abb. 2: Kantonale Vorgaben für die Strukturierung des Siedlungsgebietes auf regionaler Ebene (Quelle: ARE Kanton Zürich 2011). 2.1 Gesamtstrategie Neues Kapitel Gesamtstrategie Siedlung Hinsichtlich Siedlungsstrategie hat sich der regionale Richtplan an den Handlungsräumen des kantonalen Raumordnungskonzepts und den Festlegungen des Regio-ROK zu orientieren. Es ist daher aufzuzeigen, dass der erwartete bzw. angestrebte Zuwachs an Einwohnern und Beschäftigten im Zürcher Oberland entsprechend den Zielvorstellungen des kantonalen Raumordnungskonzepts (ROK) mehrheitlich in den urbanen Wohnlandschaften und nur untergeordnet in den Landschaften unter Druck, in der Kulturlandschaft bzw. Naturlandschaft stattfindet (siehe Kapitel 2.1.2).

11 Siedlungsentwicklung in den vergangenen 30 Jahren Raumgliederung in Regionalzentren, Wohngemeinden sowie Jona- und Tösstal Für die Analyse der bisherigen Entwicklung bietet sich eine Raumgliederung nach den Kategorien Regionalzentren, Wohngemeinden im Umkreis der Regionalzentren sowie Jona- und Tösstal an. Diese drei Raumtypen lassen sich wie folgt charakterisieren: Regionalzentren: Entlang der S-Bahnlinien S5 / S15, S3 / S19 und S14 erstrecken sich die beiden Hauptentwicklungsachsen mit den Regionalzentren Uster, Wetzikon, Pfäffikon, Rüti und Hinwil. In diesen Gemeinden konzentrieren sich rund 64 Prozent aller Arbeitsplätze und 56 Prozent der Bevölkerung der Gesamtregion. Das Verhältnis der Arbeitsplätze zur Wohnbevölkerung liegt bei Wohngemeinden im Umkreis der Regionalzentren: Im Umkreis der Regionalzentren befinden sich weniger dicht besiedelte Agglomerationsgemeinden, welche über direkte Busverbindungen zu den S-Bahnhöfen der Regionalzentren verfügen oder direkt an die S- Bahn angeschlossen sind. Dazu gehören die Gemeinden Bäretswil, Bubikon, Dürnten, Fehraltorf, Gossau, Grüningen, Hittnau, Mönchaltorf, Russikon und Seegräben. Das Verhältnis der Arbeitsplätze zur Wohnbevölkerung ist mit 0.35 deutlich tiefer als in den Regionalzentren, der Wegpendleranteil somit höher. Jona- und Tösstal: Im Osten der Region erstreckt sich das Tössund Jonatal mit den Subzentren Wald und Bauma sowie den Gemeinden Fischenthal, Wila und Wildberg. Diese hügelige Teilregion ist relativ dünn besiedelt. Die Land- und Forstwirtschaft spielt mit knapp 10 Prozent der Beschäftigten noch eine recht wichtige Rolle. In den Subzentren Wald und Bauma konzentrieren sich rund 70 Prozent der Bevölkerung und 75 Prozent der Arbeitsplätze der Teilregion. Die Siedlungsschwerpunkte befinden sich im Talboden. Das Verhältnis der Arbeitsplätze zur Wohnbevölkerung liegt bei Entwicklung der Bevölkerung seit 1990 In diesen drei Teilregionen verlief die Bevölkerungsentwicklung seit 1990 wie folgt: Regionalzentren: In den Regionalzentren nahm in absoluten Zahlen die Wohnbevölkerung am stärksten zu (siehe Abb. 3). Das relative Wachstum war jedoch mit 31 Prozent gegenüber dem Raumtyp Wohngemeinden im Umkreis der Regionalzentren etwas tiefer. Wohngemeinden im Umkreis der Regionalzentren: Diese Gemeinden haben sich mit einer Zunahme von 36 Prozent sehr stark entwickelt. Zwischen den einzelnen Gemeinden gab es jedoch grosse Unterscheide. Der Gemeinde Hittnau mit 71 Prozent Bevölkerungswachstum steht die Gemeinde Mönchaltorf gegenüber, welche zwischen 1990 und 2013 nicht gewachsen ist. Ebenfalls stark gewachsen sind die Gemeinden Bubikon und Fehraltorf mit 53 bzw. 55 Prozent.

12 12 Jona- und Tösstal: Die Bevölkerungsentwicklung war in absoluten und relativen Zahlen im Vergleich zur übrigen Region deutlich tiefer. Mit 16 Prozent verzeichnete aber auch dieser Raum ein beträchtliches Bevölkerungswachstum. Innerhalb der Teilregion sind die Subzentren Bauma und Wald zusammen mit Fischenthal am stärksten gewachsen. Relativ betrachtet wuchs Fischenthal mit über 30 Prozent jedoch viel stärker als Wald und insbesondere Bauma. Abb. 3: Bevölkerungsentwicklung nach Teilräumen im Zürcher Oberland von 1990 bis 2014 (Quelle: Statistisches Amt des Kantons Zürich). Entwicklung der Arbeitsplätze seit 1985 Die Arbeitsplatzentwicklung seit 1985 verzeichnete konjunkturell bedingt stärkere Schwankungen. Während den 1990er Jahren ging die Anzahl Arbeitsplätze drastisch zurück, nahm aber seither wieder zu. Auch in der Region Oberland zeigt sich der Trend zur Tertiarisierung der Wirtschaft. Mit knapp 35 Prozent weist der sekundäre Sektor aber nach wie vor eine recht grosse Bedeutung auf, dies insbesondere im Vergleich zu anderen Regionen. Je nach Teilregion und Gemeinde zeigen sich aber grosse Unterschiede (siehe auch Abb. 4): Regionalzentren: Die Regionalzentren sind insgesamt moderat gewachsen. Hinwil und Uster mit über 2'000 zusätzlichen Arbeitsplätzen steht die Gemeinde Rüti gegenüber, welche einen Rückgang der Beschäftigten um 27 Prozent (minus 1'250) verzeichnete. Der Dienstleistungssektor hat stark an Bedeutung gewonnen. Wohngemeinden im Umkreis der Regionalzentren: In absoluten Zahlen wuchs dieser Teilraum im Vergleich zu den Regionalzentren gleich stark, verzeichnete aber relativ betrachtet ein deutlich höheres Wachstum. Auch hier verlief die Entwicklung sehr heterogen. Die Bandbreite reicht von Fehraltorf mit einem Wachstum von 177 Prozent bis Seegräben mit einem Rückgang von 12 Prozent.

13 13 Jona- und Tösstal: Die Arbeitsplatzentwicklung lag gegenüber den anderen Teilregionen in absoluten und relativen Zahlen deutlich tiefer. Neben den Subzentren Bauma und Wald konnte auch die Gemeinde Wila ein Wachstum verzeichnen. Demgegenüber verlor die Gemeinde Fischenthal mehr als einen Drittel seiner Arbeitsplätze. Abb. 4: Beschäftigtenentwicklung nach Teilräumen im Zürcher Oberland von 1985 bis 2008 (Quellen: Eidg. Betriebszählungen 1985 und 2008). Fazit Die Entwicklung in den vergangenen rund 25 Jahren war geprägt durch ein starkes Bevölkerungswachstum (siehe Abb. 7). Die Arbeitsplatzentwicklung konnte mit dem Bevölkerungswachstum Schritt halten. Das Verhältnis von Arbeitsplätzen zu Einwohnern blieb mehr oder weniger unverändert bei Innerhalb der Region zeigt sich eine klare Zäsur zwischen den dynamischeren Regionalzentren und Wohngemeinden im Westen und dem Jona- und Tösstal im Osten. Die Wohngemeinden im Umkreis der Regionalzentren sind relativ betrachtet sogar stärker gewachsen als die Regionalzentren. Dies gilt sowohl für die Wohnbevölkerung als auch für die Arbeitsplätze. Viele Gemeinden dürften von der Einführung der S-Bahn anfangs der 1990er Jahre und den damals noch grosszügig vorhandenen Siedlungsreserven profitiert haben. Insgesamt ist die angestrebte Entwicklung entlang der gut erschlossenen S-Bahnachsen damit nur zum Teil eingetroffen Bauzonen-, Geschossflächen-, Siedlungsgebietsreserven Bauzonenreserven Die Bauzonenreserven betragen in der gesamten Region per Ende 2013 gut 400 ha, was knapp 12 Prozent der Bauzonenfläche entspricht. Die Reserven befinden sich aber nicht unbedingt am erwünschten Ort. Die Hauptzentren Uster und Wetzikon verfügen mit je rund 8 Prozent über sehr geringe Reserven. Dagegen weisen die Gemeinden im Jona- und Tösstal mit durchschnittlich 18 Prozent sehr grosse Bau-

14 14 landreserven auf. In diesen Gemeinden besteht die Gefahr einer dispersen Siedlungsentwicklung. Abb. 5: Bauzonenreserven der Gemeinden im Zürcher Oberland 2013, Anteil der nicht überbauten Bauzonen in Prozent (Quelle: ARE Kanton Zürich). Geschossflächen- Reserven in überbauten und nicht überbauten Bauzonen Reserven ausserhalb Bauzonen und innerhalb Siedlungsgebiet Neben den Reserven in den nicht überbauten Bauzonen bestehen auch in den bereits überbauten Bauzonen Reserven, weil die zulässige Ausnützung nicht ausgeschöpft ist. Unter der Annahme, dass innerhalb der überbauten Bauzone bis Prozent und in den nicht überbauten Bauzonen 80 Prozent der Reserven aktiviert werden, kann der Bedarf für Wohnen für die gesamte Region knapp nicht abgedeckt werden, wohingegen für das Arbeiten auch 2030 noch grosse Reserven vorhanden sind (detaillierte Berechnung siehe Anhang). Jedoch liegen die Reserven nicht am richtigen Ort, wie das Beispiel Uster zeigt. Dort bieten die bestehenden Geschossflächenreserven Platz für rund 5'000 zusätzliche Einwohner. Die Bevölkerungsprognose des kantonalen Amts für Statistik geht jedoch bis 2030 von fast 8'000 neuen Einwohnern aus. Für die längerfristige Siedlungsentwicklung sind neben den Geschossflächenreserven innerhalb der Bauzonen insbesondere auch die noch nicht eingezonten Reserven innerhalb des Siedlungsgebiets gemäss kantonalem Richtplan relevant. Hier präsentiert sich die Situation anders (siehe Abb. 6). Auffallend sind die grossen Reserven in Uster mit 43 ha.

15 15 Abb. 6: Siedlungsgebietsreserven der Gemeinden im Zürcher Oberland 2014, nicht eingezonte Flächen innerhalb Siedlungsgebiet in ha (Quellen: Richtplan Kt. ZH, Stand März 2014, eigene Berechnungen) Ziele Das Verhältnis von Arbeitsplätzen zu Einwohnern liegt heute bei 0.45 (Stand Ende 2013). Um den Wegpendleranteil nicht weiter zu erhöhen, zielt die Region auf eine prozentual gleich starke Entwicklung von Bevölkerung und Arbeitsplätzen ab. Dies bedeutet, dass die Region bis 2040 bei einer Bevölkerungszahl von 203'800 rund 90'800 Arbeitsplätze zählen würde (siehe Abb. 7).

16 16 190'200 E 203'800 E 160'400 E 84'700 A 90'800 A 71'400 A Abb. 7: Bevölkerungsentwicklung und -prognose sowie Arbeitsplatzentwicklung mit Zielwert bis 2040 für die Region Zürcher Oberland, auf 100 Personen gerundet (Quellen: Statistisches Amt des Kantons Zürich, Prognoselauf BP 2016, Szenario Trend ZH ; Eidg. Betriebszählungen, STATENT; die Beschäftigtenzahlen nach STATENT umfassen im Unterschied zu denjenigen der Betriebszählung auch Beschäftigte in Mikrounternehmen). 2.2 Zentrumsgebiete In den Regionalzentren Hinwil, Pfäffikon und Rüti sind Zentrumsgebiete von regionaler Bedeutung ausgeschieden. Die Zentrumsgebiete von Uster und Wetzikon sind im kantonalen Richtplan festgelegt. In der Tabelle sind die Funktionen und Entwicklungsziele aufgeführt. In den Zentrumsgebieten sind verkehrsintensive Einrichtungen zulässig, sofern für den zusätzliche Verkehr genügend Kapazitäten vorhanden sind. Ausserhalb der regionalen Zentren sind keine neuen verkhersintensiven Einrichtungen erwünscht. 2.3 Schutzwürdige Ortsbilder KOBI als Grundlage Die schutzwürdigen Ortsbilder stützen sich auf das kantonale Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung (KO- BI). Dieses unterscheidet zwischen Ortsbildern von kantonaler und von regionaler Bedeutung. Die Inventarpläne im Massstab 1:2'500 und die Ortsbildbeschriebe sind behördenverbindlich. Sie sind daher im Rah-

17 17 Unterschiede zum ISOS men von Nutzungsplanungen zwingend zu berücksichtigen. Gemäss dem kantonalen Richtplan sind in überkommunal geschützten Ortsbildern bei der Siedlungsentwicklung nach innen die Nutzung der vorhandenen Potenziale sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht auf die Schutzziele abzustimmen. Die aktuelle Fassung des KOBI datiert von Es wird derzeit für den ganzen Kanton überarbeitet. Im Zürcher Oberland sollen die Änderungen bis Ende 2019 in Kraft treten. Auf Bundesebene wurde das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) in den 1970er Jahren erarbeitet. Für das Zürcher Oberland wurde das ISOS 2014 aktualisiert. Das ISOS weist gegenüber dem KOBI eine andere, schweizweit einheitliche Methode der Inventarisation auf. Es ist in der Interessenabwägung bei allen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen, wie der Bundesgerichtsentscheid Rüti aufzeigte (BGE 135 II 209, Rüti; siehe auch BAK, ASTRA ). 2.4 Gebiete zur Erhaltung der Siedlungsstruktur Kriterien zur Bestimmung der Gebiete Umsetzung in BZO Bei Gebieten zur Erhaltung der Siedlungsstruktur handelt es sich um einen neuen Richtplaninhalt. Als Ergänzung zu den schutzwürdigen Ortsbildern gemäss Kapitel 2.3 umfassen sie Gebiete, welche im Bundesinventar der schutzwürdigen Ortsbilder der Schweiz (ISOS) mit dem Erhaltungsziel A (Erhalten der Substanz) oder B (Erhalten der Struktur) klassifiziert sind. Dabei wurden neben den Ortsbildern von nationaler Bedeutung auch diejenigen von regionaler Bedeutung berücksichtigt, nicht aber diejenigen von lokaler Bedeutung. Die Gebiete zur Erhaltung der Siedlungsstruktur umfassen somit Gebiete, welche aus regionaler Sicht besondere ortsbauliche Qualitäten aufweisen, die hinsichtlich der Struktur oder in gewissen Fällen auch hinsichtlich der Substanz erhalten werden sollen. Die Ausscheidung erfolgte in Abstimmung mit den kommunalen Bau- und Zonenordnungen. Kleinere Gebiete wie etwa in Bauma (Gebiet Gublen) wurden aufgrund ihrer Grösse nicht aufgenommen. Die Umsetzung auf Stufe kommunaler Nutzungsplanung hat in der Regel mit Kernzonen oder Quartiererhaltungszonen zu erfolgen. Wie bei den schutzwürdigen Ortsbildern gilt auch hier, dass das ISOS bei den raumwirksamen Tätigkeiten für die Auseinandersetzung mit bestehenden Qualitäten der Gebiete zur Erhaltung der Siedlungsstruktur zu berücksichtigen ist (siehe Kapitel 2.3). 2 Bundesamt für Kultur BAK, Bundesamt für Strassen ASTRA (2012): Zur Bedeutung des Bundesgerichtsentscheides Rüti (BGE 135 II 209) für das ISOS und das IVS. Rechtsgutachten.

18 Arbeitsplatzgebiete Ausreichend Flächen für industriell-gewerbliche Nutzungen reservieren Förderung von Arbeitsplätzen im Jonaund Tösstal Änderungen gegenüber Entwurf vom Änderungen gegenüber Entwurf vom Um den Pendlerverkehr nicht zu erhöhen, erachtet es die Region als eine wichtige Herausforderung, das Verhältnis von Arbeitsplätzen zu Einwohnern zu halten. Zudem wird im Sinne der Arbeitsplatzvielfalt der Erhalt von ausreichend Flächen für industriell-gewerbliche Nutzungen angestrebt. Mit der Bezeichnung von Arbeitsplatzgebieten von regionaler Bedeutung wird das regionale Interesse bekundet, dass diese längerfristig der Arbeitsnutzung (vorwiegend Industrie oder Gewerbe) vorbehalten bleiben, sodass Arbeitsplätze gehalten bzw. neue geschaffen werden können. Im Jona- und Tösstal besteht mit dem Regionalmanagement Pro Zürcher Berggebiet eine professionelle Organisation zur Förderung wirtschaftlicher Potenziale. Gemäss aktuellem Programm im Rahmen der Regionalpolitik des Bundes steht insbesondere die Förderung der Freizeitregion, der Regionalprodukte und der Ausschöpfung (natürlicher) Ressourcen im Zentrum der Bemühungen. Gegenüber dem Anhörungsentwurf vom 23. November 2015 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Kapitel Ziele auf die wesentlichen Inhalte gekürzt. Beschreibende Inhalte in vorliegenden Erläuterungsbericht verschoben. Neu werden Einkaufsnutzungen und publikumsorientierte Dienstleistungsbetriebe generell in Arbeitsplatzgebieten beschränkt. Ausnahmen bilden die Gebiete A1.3 Lättenmoos in Dürnten und A3.2 Hinwil West (Erläuterung siehe unten). Neben den Arbeitsplatzgebieten von regionaler Bedeutung wurde die Kategorie Arbeitsplatzgebiete von überkommunaler Bedeutung eingeführt (Erläuterung siehe unten). Die Begriffe zur Beschreibung der Funktion (Eignung) der Arbeitsplatzgebiete wurden vereinheitlicht. Die Bezeichnung industriellgewerbliche Nutzungen ersetzt die Begriffe produzierendes Gewerbe, Industrie, Gewerbe. Gegenüber dem Entwurf für die öffentliche Auflage vom 13. Oktober 2016 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Kapitel Karteneinträge: Beschreibung der Arbeitsplatzgebiete von überkommunaler Bedeutung. Abstufung des Gebiets Pilgerhof, Rüti zu einem Arbeitsplatzgebiete von überkommunaler Bedeutung. Aufnahme des Gewerbegebiets Hüsler, Hittnau als Arbeitsplatzgebiete von überkommunaler Bedeutung. Bereinigung der Abgrenzung des Arbeitsplatzgebietes Bubikon / Dürnten zum Mischgebiet. Kapitel Massnahmen Gemeinden: Anweisung zur Einschränkung von Einkaufs- und publikumsorientierten Dienstleistungsbe-

19 19 Kein genereller Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben Beschränkung von Einkaufsnutzungen und publikumsorientierten Dienstleistungen Arbeitsplatzgebiete von überkommunaler Bedeutung Öffnung für Wohnen bedingt Richtplananpassung trieben. Anweisung zur Prüfung des Verbots von Handels- und Dienstleistungbetrieben in Arbeitsplatzgebieten von überkommunaler Bedeutung. Die im Richtplan bezeichneten Arbeitsplatzgebiete sind keine ausschliesslich industriell-gewerblich genutzten Gebiete. Der Dienstleistungssektor macht in den meisten Gebieten bereits etwa 50 Prozent der Beschäftigten aus. Ein genereller Ausschluss von Dienstleistungsnutzungen macht in diesen Gebieten somit keinen Sinn. Jedoch haben sich in den vergangenen Jahrzehnten in diversen Arbeitsplatzgebieten Einkaufsnutzungen niedergelassen, welche die industriell-gewerbliche Produktion verdrängen. Diese Einkaufsnutzungen konkurrenzieren die historisch gewachsenen Versorgungszentren und führen aufgrund der peripheren Lage und der schlechten ÖV- Erschliessung zu unerwünschtem Mehrverkehr. Aufgrund dessen sollen Einkaufsnutzungen und publikumsorientierte Dienstleistungsnutzungen beschränkt oder gar ausgeschlossen werden. Arbeitsplatzgebiete von überkommunaler Bedeutung umfassen Gebiete, welche aufgrund ihrer Grösse und ihres Entwicklungspotenzials für sich alleine betrachtet keine regionale Bedeutung haben. In der Summe sind sie jedoch im Hinblick auf den Erhalt von industriellgewerblichen Flächen und die angestrebte Arbeitsplatzvielfalt durchaus von regionaler Bedeutung. Die Gebiete sollen dem verarbeitenden und produzierenden Gewerbe vorbehalten bleiben. Die Zulassung von Wohnnutzung innerhalb der Arbeitsplatzgebiete mittels Umzonungen oder Sondernutzungsplanungen bedingen vorgängig eine Anpassung des regionalen Richtplans (z.b. Festlegung von Mischgebiet). Dabei sind betriebsnotwendige Wohnungen nicht betroffen. Bei Vorhaben zur Umnutzung von Arbeitsplatzgebieten ist die entsprechende Standorteignung nachzuweisen und sicherzustellen. 2.6 Mischgebiete Bei Mischgebieten handelt es sich um einen neuen Richtplaninhalt. Sie umfassen Flächen, in denen ein Miteinander von Wohnen und Arbeiten erwünscht ist. Die Umsetzung auf Gemeindeebene erfolgt in der Regel mit Zentrumszonen oder Wohnzonen mit Zulassung von mässig störenden Betrieben. Mischgebiete dürfen in untergeordnetem Ausmass auch Kernzonen und Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen einschliessen. Ortszentren mit einer hohen Versorgungsfunktion die in Kernzonen liegen, werden nicht als Mischgebiete ausgewiesen. Hier soll die Versorgungsfunktion bewahrt und wenn möglich gestärkt werden, der Schutz des Ortsbildes hat jedoch Vorrang. Um Mischgebiete qualitätsvoll zu entwickeln bietet sich das Instrument der Sondernutzungsplanung an. Dabei sind der Wohn- und der Gewer-

20 20 beanteil auf je mindestens 20 Prozent festzulegen. Änderungen gegenüber Entwurf vom Gegenüber dem Entwurf für die öffentliche Auflage vom 13. Oktober 2016 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Die Definition der Ziele und Massnahmen wurde präzisiert und mit einer Aussage zu Kernzonen in Ortszentren (ausserhalb von Mischgebieten) ergänzt. Die Mischgebiete in Bäretswil (Kernzone) und Pfäffikon (Gewerbezone) wurden gestrichen. Die Abgrenzungen der Mischgebiete wurden überprüft und mit den Nutzungsplanungen der Gemeinden (Kernzonen, Gewerbezonen, ÖBA-Zonen) abgeglichen. 2.7 Gebiete für öffentliche Bauten und Anlagen Gebiete für öffentliche Bauten und Anlagen werden nur dort ausgeschieden, wo eine langfristige Sicherung und/oder arealbezogene Weiterentwicklung des Gebiets für eine regional bedeutende öffentliche Nutzung innerhalb der Bauzone angestrebt wird (Raumsicherung). Ergänzend werden in Kapitel 6 und in der Richtplankarte regional beutende Bauten und Anlagen als Punktfestsetzungen festgelegt, welche teilweise auch ausserhalb der Bauzonen liegen. Diese sind bezüglich der Flächenausdehnung auf regionaler Ebene nicht klar vorgegeben, sodass den Gemeinden im Vergleich zu den Gebieten für öffentliche Bauten und Anlagen ein grösserer Spielraum gewährt wird. Selbstverständlich sind die Gemeinden frei, weitere Gebiete für öffentliche Bauten und Anlagen von kommunaler Bedeutung im kommunalen Richtplan oder in der Nutzungsplanung auszuscheiden. Änderungen gegenüber Entwurf vom Gegenüber dem Entwurf für die öffentliche Auflage vom 13. Oktober 2016 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Das Gebiet Schanz in Rüti wurde auf die regional bedeutenden Gebiete reduziert. Gebiete für verkehrsintensive Einrichtungen (gestrichen) Definition Begriff Da die Wegleitung zur Regelung des Parkplatzbedarfs in kommunalen Erlassen und auch die Definition des Begriffs stark verkehrsintensive Nutzungen derzeit durch die Baudirektion aktualisiert werden, wird anstelle dessen der Begriff verkehrsintensive Einrichtungen verwendet. Dieser ist in Pt lit. a des kantonalen Richtplans definiert. Demnach gelten Einzelobjekte und Anlagen mit räumlich oder erschliessungstechnisch zusammenhängenden Gebäuden, die wesentliche Auswirkungen auf die räumliche Ordnung und die Umwelt haben

21 21 und an mindestens 100 Tagen pro Jahr mehr als 3'000 Fahrten (Summe der Zu- und Wegfahrten) von Personenwagen erzeugen, als verkehrsintensive Einrichtungen. Änderungen gegenüber Entwurf vom Gegenüber dem Entwurf für die öffentliche Auflage vom 13. Oktober 2016 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Das Kapitel Gebiete für verkehrsintensive Einrichtungen wurde ganz gestrichen. Die bestehenden verkehrsintensiven Einrichtungen in Hinwil West und Dürnten, Lättenmoos erfüllen die Kriterien an die Erschliessung (ÖV-Güteklasse, Modal-Split). 2.8 Anzustrebende bauliche Dichte Gebiete mit hoher baulicher Dichte Gebiete mit niedriger baulicher Dichte Gebiete mit hoher baulicher Dichte werden hauptsächlich für die Zentren und Zentrumsgebiete von kantonaler und regionaler Bedeutung festgelegt. Zu den neun bisherigen Gebieten mit hoher baulicher Dichte kommen folgende neuen Gebiete dazu: Bubikon Bahnhof (aufgrund Viertelstundentakt S-Bahn) Gossau, Mitteldorf (Abstimmung mit kommunaler Nutzungsplanung) In den Gebieten mit niedriger baulicher Dichte können die Mindestdichten gemäss 49a PBG unterschritten werden. Die bisherigen Gebiete wurden mit den kommunalen Nutzungsplanungen und mit dem effektiven baulichen Bestand abgeglichen. Daraus resultieren folgende Streichungen: Bauma, Alt-Landenberg Dürnten, Guldistud Gossau, Waberg (Grüt) Gossau, Wiesenacher (Bertschikon) Hinwil, Alpenblick Hinwil, Totenbüel Hinwil, Wernetshausen Hittnau, Zimberg Hittnau, Werdegg Russikon, Madetswil Russikon, Rumlikon Russikon, Wilhof Uster, Schwyzerberg Wald, Winkel Au Folgende bisherigen Gebiete wurden verkleinert: Bäretswil, Lättenberghang Gossau, Galtberg Rüti, Wacht

22 22 Mehrstufiges Verfahren bei Hochhäusern Dichteziffern als Richtwerte zu verstehen Wald, Hanglagen am Bachtel Wald, Hömel Neu hinzugefügt wird das Gebiet Zelgli Nord in Fehraltorf. Hochhäuser in der Region Zürcher Oberland sollen über ein mehrstufiges Verfahren entwickelt werden: Gemäss Richtplanbestimmung können die Gemeinden in Zentrumsgebieten von regionaler und kantonaler Bedeutung sowie im Umfeld von Bahnhöfen im kommunalen Richtplan Eignungsgebiete für Hochhäuser bezeichnen. Dieser Eintrag führt in der Regel zu einer Anpassung der kommunalen Nutzungsplanung. Die Region empfiehlt, für Hochhausprojekte ein Konkurrenzverfahren und einen Gestaltungsplan zu verlangen. Die im Richtplantext in Tabelle 14 aufgeführten baulichen Dichteziffern sind als Richtwerte zu verstehen und geben den Gemeinden Hinweise für die Umsetzung auf Stufe Nutzungs- oder Sondernutzungsplanung. Der Leitfaden Dichtevorgaben umsetzen der kantonalen Baudirektion enthält weitere Hinweise und Erläuterungen. Umsetzung im Rahmen des Masterplans Uster - Volketswil Für das Gebiet Uster Nänikon Grossriet ist im Masterplan Uster- Volketswil ein Gebiet mit hoher baulicher Dichte vorgesehen. Die Umsetzung im regionalen Richtplan erfolgt nach Fertigstellung der Vertiefungsstudien. 2.9 Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende Umfrage bei den Gemeinden 2015 Gemäss Pt lit. b des kantonalen Richtplans hat die Region Zürcher Oberland zwei Durchgangsplätze und einen Standplatz für Fahrende zu bezeichnen wurde bei den Gemeinden eine Umfrage betreffend potenziellen Standorten durchgeführt, leider ohne Ergebnisse. Das Kapitel 2.10 Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende ist weiterhin Teil der Gesamtrevision des regionalen Richtplans. Es wird jedoch vorerst auf die Erwähnung von Stand- und Durchgangsplätzen verzichtet, da die Standorte noch nicht hinreichend bekannt und gesichert sind Kulturobjekte Im regionalen Richtplan werden neu Kulturobjekte gemäss 203 PBG bezeichnet. Diese sind regional von besonderer Bedeutung. Der Richtplaneintrag hat nur deklaratorischen Charakter. Bei Erhaltungs- und Änderungsmassnahmen sind die Inventare und Schutzverfügungen massgebend. Aufgenommen werden die im Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung A Liste aufgeführten Objekte sowie ausgewählte für die

23 23 regionale Identität wichtige Objekte und Zeugen der Handwerks- und Industriegeschichte des Zürcher Oberlands: Museumsbahn Bauma Bäretswil Hinwil, Römisches Kastell, Irgenhausen, Schloss Uster, Sägerei Stockrüti, Bäretswil, Industriedenkmäler und Kanallandschaft am Aabach, Drechslerei Kleinthal, Fischenthal, Windenmacherei Brüngger, Wila. Die Burgruine Altlandenberg in Bauma ist auch als regionaler Aussichtspunkt im Richtplan bezeichnet. Weitere in der Tabelle 17 des Richtplantextes nicht erfasste überkommunale Schutzobjekte sind im GIS-Browser des Kantons abrufbar: - Inventare, Schutzgebiete Archäologische Zonen und Denkmalschutzobjekte. Im Zürcher Oberland sind rund 950 Objekte als überkommunale Schutzobjekte bezeichnet.

24 24 3 Landschaft 3.1 Gesamtstrategie Neues Kapitel Gesamtstrategie Landschaft Das Oberland wird durch seine landschaftlichen Qualitäten geprägt. Die unverbauten Räume sind ein wesentliches Merkmal. Mit der Gesamtstrategie werden neu die prioritären Ziele festgehalten und Massnahmen formuliert. Der regionale Richtplan enthält keine Aussagen zum Wald. Die wesentlichen planerischen Grundlagen zur Nutzung des Waldes sind in den Waldentwicklungsplänen (WAP) festgehalten. 3.2 Landwirtschaft Landwirtschaftsgebiete Durchstossung des Landwirtschaftsgebiets Im kantonalen Richtplan sind das Landwirtschaftsgebiet sowie die Fruchtfolgeflächen (FFF) festgelegt. Das Landwirtschaftsgebiet dient der langfristigen Sicherung der Ernährungsbasis, der Erhaltung der Landschaft und des Erholungsraums sowie als Lebensraum für Flora und Fauna. Durch die Festsetzung von Freihaltegebieten, Erholungsgebieten und Gebieten für öffentliche Bauten und Anlagen kann in Richtplänen das Landwirtschaftsgebiet durchstossen und für spezifische landwirtschaftsfremde Nutzungen freigegeben werden. Solche Vorhaben haben hohe Anforderungen an die Interessenabwägung und ein öffentliches Interesse zu erfüllen. 3.3 Erholung Erholungsgebiete Die regional bedeutenden Erholungsgebiete werden neu thematisch gegliedert. Der regionale Richtplan unterscheidet: A Allgemeine Erholungsgebiete ohne Nutzungszuweisung B Parkanlagen intensiv genutzt C Sportanlagen Golfplatz, Strandbad usw. D Freizeitanlagen Familiengärten, Campingplatz E Hundeschulen In den im Richtplan bezeichneten Erholungsgebieten ist der Erholungsnutzung besondere Bedeutung zuzumessen. In den besonderen Erholungsgebieten B - E sind im Rahmen der Nutzungsplanung nur Bauten und Anlagen zulässig, die zur Erfüllung des Nutzungszwecks erforderlich sind. Der regionale Richtplan konkretisiert die im kantonalen Richtplan festgelegten Erholungsgebiete, wenn dafür ein ausgewiesener Bedarf besteht (Ergänzung von Bauten und Anlagen, Definition der zulässigen Nutzungen). Es handelt sich dabei um folgende Gebiete:

25 25 Nr. Gemeinde Gebiet Funktion / Koordinationshinweis 1 Bauma Saland, Auwis Campingplatz 2 Fischenthal Hörnli-Kulm Ausflugsziel / Berggasthaus regionaler Aussichtspunkt Schlittel- + Trottinetabfahrt 3 Hinwil Bachtel-Kulm Ausflugsziel / Berggasthaus kantonaler Aussichtspunkt / Aussichtsturm Schlittelabfahrt 4 Pfäffikon Baumen Strandbad 5 Pfäffikon Auslikon Strandbad / Campingplatz 6 Uster Niederuster, Greifenseeufer Strandbad, Boots- und Parkanlagen 7 Wald Scheidegg-Kulm Ausflugsziel / Berggasthaus kantonaler Aussichtspunkt Startplatz Gleitschirm 8 Wildberg Weid Campingplatz Tab. 4: Erholungsgebiete von kantonaler Bedeutung gemäss kantonalem Richtplan Neu eingetragene Erholungsgebiete B2 Grüningen Botanischer Garten C2 Fehraltorf Pferderennbahn, Reithalle (KASAK) C4 Pfäffikon Strandbad Baumen (Konkretisierung kant. RP) C5 Pfäffikon Strandbad Auslikon (Konkretisierung kant. RP) C6 Rüti Sportanlage Schützenwiese (Fussballplätze, Reithalle) KASAK C7 Rüti Schwimmbad Rüti, Freibad Schanz (KASAK) C8 Seegräben Strandbad Seegräben C9 Wetzikon Sportanlage Meierwisen, bisher ÖBA-Gebiet Masterplan Uster- Volketswil Vertiefungsstudie 3 Für das Gebiet Uster Nänikon Grossriet ist im Masterplan Uster- Volketswil ein Erholungsgebiet vorgesehen. Die Umsetzung im regionalen Richtplan erfolgt nach Fertigstellung der Vertiefungsstudien. Koordination Mobilität und Umwelt am Pfäffikersee Im Rahmen des Projektes Koordination Mobilität und Umwelt am Pfäffikersee werden die bestehenden Erholungsanlagen in Auslikon (Strandbad und Campingplatz) behandelt. Die Umsetzung / Präzisierung des bestehenden Richtplaneintrags erfolgt nach Fertigstellung dieses Projekts. Erholungsanlagen ohne Eintrag im Richtplan Im Regionalen Richtplan nicht eingetragen werden Gebiete, die in der kommunalen Nutzungsplanung, mit Gestaltungsplänen (z.b. Reitsportanlagen) oder in überkommunalen Schutzverordnungen (z.b. Naturzentrum Silberweide) geregelt sind.

26 26 Bei konkreten Projekten (Ausbau, Erweiterung, Nutzungsänderung) ist ein Eintrag im regionalen Richtplan zu prüfen. 3.4 Aussichtspunkt Neue Aussichtspunkte Neu werden folgende bestehenden Aussichtspunkte festgelegt: Dürnten Hessenhügel Uster Aussichtsturm Silberweid Wald Höhenklinik Wald Hiltisberg Wald Josenberg Wetzikon Juhee Gelöschte Aussichtspunkte In Uster werden die Aussichtspunkte Hasenbüel, Bergli, Esel und Tämberg, Werrikon entfernt. Es hat sich herausgestellt, dass diese Aussichtspunkte nicht von regionaler Bedeutung sind. Zudem wird der Aussichtspunkt Berg in Hittnau gestrichen. 3.5 Naturschutz Die Naturschutzgebiete von regionaler Bedeutung gemäss 203 PGB werden wie bisher im regionalen Richtplan bezeichnet. Falls vorhanden wird jeweils auf die dazugehörende Schutzverordnung verwiesen. In der Gemeinde Fischenthal sind die regionalen Schutzgebiete vertraglich gesichert. Naturschutzgebiete innerhalb von kantonalen Landschaftsschutzgebieten mit einer Schutzverordnung sind alle von kantonaler Bedeutung. 3.6 Landschaftsschutzgebiet Im Zürcher Oberland sind sechs grosse Landschaftsschutzgebiete von kantonaler Bedeutung festgelegt. Die Region verzichtet auf die Festsetzung von regionalen Landschaftsschutzgebieten. Der schonende, landschaftsverträgliche Umgang, eine gute Einordnung beim Bauen ausserhalb der Bauzonen und die natur- und erholungsbezogene Aufwertung von Landschaftsteilen erfolgt mit Vernetzungsprojekten und Landschaftsentwicklungskonzepten (LEK) auf kommunaler Stufe. 3.7 Landschaftsförderungsgebiet Keine Erläuterungen.

27 Landschaftsverbindung / Vernetzungskorridor Landschaftsverbindung neuer Inhalt Gemäss kantonaler Vorgabe sind im regionalen Richtplan Landschaftsverbindungen und ökologische Vernetzungskorridore von regionaler Bedeutung zu bezeichnen. Landschaftsverbindungen sind geplante oder realisierte bauliche Massnahmen, welche die trennende Wirkung von Verkehrswegen und anderen Barrieren vermindern. Für die Umsetzung der regionalen Landschaftsverbindungen ist der Grundeigentümer zuständig. Vernetzungskorridore bilden Ausbreitungsachsen für Wildtiere ab und dienen der ökologischen Vernetzung zwischen Lebensräumen. Sie basieren auf Wildtierkorridoren. Vernetzungskorridore entlang von Fliessgewässern werden im regionalen Richtplan nicht bezeichnet. Das Gewässerschutzgesetz sichert entlang der Gewässer einen extensiv zu bewirtschafteten Gewässerraum (siehe auch Kapitel 3.10). Der Eintrag eines Vernetzungskorridors hat zur Folge, dass bei Bauvorhaben in diesen Bereichen die Wanderungskorridore der Wildtiere nicht beeinträchtigt werden sollen, respektive mit Leitmassnahmen aufrechterhalten bleiben. Nicht möglich sind demnach zum Beispiel grössere, permanente Einzäunungen. Bei der Sanierung von bestehenden Anlagen hat der Werkeigentümer (Bahnlinie > SBB) zu prüfen, ob Massnahmen zur Verbesserung der Durchlässigkeit möglich und wirtschaftlich tragbar sind. Die geplante Landschaftsverbindung über die Oberlandautobahn wird für eine bessere Vernetzung für Tiere und Erholung im Gebiet Fil Vert Hardwald/Nänikon festgelegt. Diese Landschaftsverbindung ist Bestandteil des kantonalen Richtplans. Die RZO hat in diesem Zusammenhang einen Antrag um Verschiebung der bisher geplanten Landschaftsverbindung in Richtung des unterbrochenen Wildtierkorridor WK ZH 37 im kantonalen Richtplan gestellt. Der Kanton nimmt das Anliegen der RZO, wonach die Wiederherstellung der Durchlässigkeit bzw. die Vernetzung für die Region eine hohe Bedeutung geniesst als Prüfauftrag für die Anpassung des kantonalen Richtplans entgegen. Mit der Festlegung des Wildtierkorridors WK ZH 37 im regionalen Richtplan wird zugewartet, bis der kantonale Richtplan die Landschaftsverbindung im Bereich des Wildtierkorridors WK ZH 37 vorsieht. 3.9 Freihaltegebiet Das bestehende Freihaltegebiet Ritterhaus, Bubikon wird beibehalten. Die weiteren vorrangigen Freihaltegebiete werden durch den kantonalen Richtplan abgedeckt.

28 Aufwertung von See- oder Flussufern Im bisherigen Richtplan existieren hierzu keine entsprechenden Festlegungen. Die Gemeinden und der Kanton haben Abschnitte bezeichnet, welche es prioritär zu revitalisieren gilt. Die Festlegung zur Revitalisierung von kantonalen Gewässern ist Sache des Kantons und wird im regionalen Richtplan nicht thematisiert. Die entsprechenden Gewässerabschnitte sind im regionalen Richtplan als Informationsinhalt noch nicht abgebildet, weil die Festsetzung dieser Gewässerabschnitte im kantonalen Richtplan noch nicht erfolgt ist. Die Revitalisierung von kommunalen Gewässern wird mit Abschnitten von erster und zweiter Priorität bezeichnet. Werden Abschnitte erster Priorität nicht zeitnah umgesetzt, so sind Abschnitte zweiter Priorität zu realisieren. Im Rahmen der Anhörung zur Revitalisierungsplanung des AWEL wurden die fraglichen Abschnitte und Priorisierungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden abgestimmt. Im regionalen Richtplan sind die in 1. Priorität zu revitalisierenden 23 Gewässerabschnitte bezeichnet Gefahren Für die Region Oberland relevante Naturgefahren sind Hochwasser und Massenbewegungen (Rutschungen). Im Zuge des Klimawandels ist zu erwarten, dass diese Naturgefahren künftig eher zunehmen werden. Im Kapitel Gefahren ist das geplante Hochwasserrückhaltebecken Pfrundweid in Wetzikon bezeichnet. Gebiete für die gemeindeübergreifende Koordination zur Gefahrenprävention (Naturgefahren, Störfälle) werden im Oberland im Rahmen der Richtplanrevision keine bezeichnet. Die Störfallvorsorge wird unter Punkt Massnahmen Gemeinden abgehandelt. Weitergehende Aussagen zu den Gefahren sind nicht Bestandteil des regionalen Richtplans, sondern liegen in der Kompetenz des Kantons und der Gemeinden. Störfälle, das heisst Unfälle, die erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung oder die Umwelt haben, sind zwar selten, können aber im dicht besiedelten Stadtgebiet katastrophale Folgen haben. Eine vorausschauende Planung steuert die Siedlungsentwicklung und die Nutzung von Arealen im Sinne des Schutzes vor Naturgefahren und trägt der Störfallvorsorge Rechnung. Räumliche Informationen über die Störfallrisiken sind dem Chemierisikokataster des Kantons Zürich zu entnehmen.

29 29 In der Region Oberland sind als besonders relevante Risikoquellen die Oberland- und Forchautostrasse, die Hauptverkehrsstrassen Hinwil Uster und Hinwil Illnau sowie die Gashochdruckleitungen eingetragen Erweiterung der landwirtschaftlichen Nutzungseignung Dieses Kapitel wurde mit der Teilrevision, welche am 11. Mai 2016 festgesetzt wurde, neu hinzugefügt Wintersport Gestützt auf die Festlegung der regional bedeutsamen Langlaufloipen, Skilifte, Schlittelabfahrten und Skisprungschanzen erfolgt die für die jeweilige Nutzung erforderliche Raumsicherung respektive die Freihaltung des für die jeweilige Sportanlage notwendigen Raums. Die Bezeichnung ermöglicht, soweit der Richtplan für die notwendigen und darin bezeichneten Anlagen nicht ausreicht, die planungsrechtliche Festlegung in einem Gestaltungsplan ( 84 PBG). Die bestehenden Wintersportanlagen werden im regionalen Richtplan möglichst vollständig bezeichnet. Nicht im regionalen Richtplan bezeichnet werden: Die Rietli-Loipe in Fischenthal verläuft grossteils im national bedeutenden Flachmoor Fischenthaler-Riet. Der Betrieb dieser Loipe wird mit einer Ausnahmebewilligung nach Schutzverordnung ermöglicht. Falls der Betrieb der Loipe zu einer Beeinträchtigung des Schutzgebiets führt, muss die Linienführung angepasst oder der Betrieb eingestellt werden. Die Loipe Schweipel in Hinwil liegt innerhalb der Moorlandschaft Drumlinlandschaft und verläuft teilweise über national bedeutende Flachmoore. Für den Betrieb dieser Loipe ist mit der Fachstelle Naturschutz eine geeignete Linienführung möglichst ausserhalb von ökologisch sensiblen Gebieten zu festzulegen und eine Ausnahmebewilligung auszuhandeln.

30 30 Die folgenden Karten dokumentieren die detaillierte Linienführung der Langlaufloipen: Abb. 8: Loipe Maiwinkel in Bäretswil

31 31 Abb. 9: Panoramaloipen Bachtel

32 32 Abb. 10: Golfplatz- und Schützenhausloipe Dürstelen / Stoffel, Hittnau

33 33 Abb. 11: Loipe Wernetshausen in Hinwil Abb. 12: Wintersportanlagen Wildberg

34 34 4 Verkehr 4.1 Gesamtstrategie Verkehrsaufkommen Das Verkehrsaufkommen ist im Oberland stark MIV (motorisierter Individualverkehr) orientiert. Der MIV-Anteil liegt bei über 80%. Der Transitverkehr spielt im Oberland mit rund 10% eine untergeordnete Rolle. Bis zum Jahr 2030 soll das Verkehrsaufkommen des MIV gemäss kantonalen Verkehrsprognosen (Basis: 2013) um knapp 20% zunehmen. Der ÖV wächst dazu im Vergleich um knapp 40%. Die Region Oberland weist einen hohen Wegpendleranteil insbesondere nach Zürich und in das Glattal auf. Gemäss dem Agglomerationsprogramm Zürcher Oberland (3. Generation) ist die Beeinflussung des Modal-Split zugunsten von ÖV sowie Fuss- und Veloverkehr in einer eher MIV-affinen Region wie dem Oberland besonders schwierig. Die Herausforderung besteht in der wirksamen Kombination von angebots- und nachfrageseitigen Massnahmen sowie der Durchsetzung einer anderen Verkehrskultur (z.b. fussgänger- und velofreundliche Verkehrsräume). Der Kanton Zürich hat basierend auf dem zurzeit in Überarbeitung befindlichen kantonalen Gesamtverkehrsmodell Richtlinien zur Festlegung von Modal-Split-Zielen für die Regionen verfasst. Diese Ziele dienen dazu, den Gesamtverkehr innerhalb des Kantons Zürich finanzierbar, verträglich und funktionierend abzuwickeln. In folgender Tabelle sind der Ausgangszustand (Bi-Modal-Split 2011), das Trendszenario sowie der Zielwert für 2030 gemäss AFV für die Region Oberland ersichtlich. Bimodal-Split Ist-Zustand (2011) Bimodal-Split Trendszenario (2030) Bimodal-Split Zielwert (2030) Veränderung Ist-Zustand / 2030 am gesamten Verkehrsaufkommen MIV 81 % 79 % 75 % Reduktion um 6 % ÖV 19 % 21 % 25 % Erhöhung um 6 % Tab. 5: Bi-Modal-Split-Ziele AFV In der Region Oberland soll der ÖV-Anteil auf das Niveau gemäss Zielwert für 2030 erhöht werden. Eine Erhöhung des ÖV-Anteils kann beispielsweise erreicht werden, wenn die Siedlungsentwicklung primär an durch den ÖV und den Veloverkehr gut erschlossenen Lagen stattfindet. Weiter sind Verbesserungen des ÖV-Angebots und Fördermassnahmen zur Veränderung des Mobilitätsverhaltens notwendig. Der Anteil des Veloverkehrs soll auf dem Niveau 2011 gehalten werden. Der Tri-Modal-Split bei dem auch der Veloverkehr enthalten ist, bezieht sich auf alle Wege (Quell-, Ziel- und Binnenverkehr der Planungsregion) des MIV, ÖV und Veloverkehrs mit einer Distanz kleiner als 15 km. Beim Tri-Modal-Split wird eine Erhöhung des Fuss- und Veloverkehrs von 20% (2011, 11% Fuss- / 9% Veloverkehr) auf insge-

35 35 samt 22% (2030) angestrebt werden. Dazu ist ein attraktives und sicheres Wegnetz für Fussgänger und Velofahrer bereitzustellen. Die Alltagsrouten für den Veloverkehr sind im regionalen Richtplan enthalten. Die siedlungsinternen Fusswege sind kommunale Verbindungen. Abstimmung Siedlung und Verkehr Mit der angestrebten Lenkung der Siedlungsentwicklung nach Innen, der gezielten Nutzungsintensivierung an mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossenen Orten und den Massnahmen im Verkehr werden, basierend auf den Zielen und Grundsätzen der Raumordnungskonzepte von Kanton und Region, Siedlung und Verkehr mit dem vorliegenden Richtplan aufeinander abgestimmt. 4.2 Strassenverkehr Lückenschliessung Oberlandautobahn Verbindungsstrassen Umfahrung Fehraltorf, Verbindung Steingasse - Ebnet Beantragte Ergänzungen im Strassennetz Umgestaltung Strassenraum A) Strassenumgestaltung aufgrund Die Lückenschliessung Oberlandautobahn ist für die Region ein sehr wichtiges Vorhaben. Die Linienführung der Oberlandautobahn musste aufgrund des Bundesgerichtsurteils vom 12. Juni 2012 geändert werden. Der Kantonsrat hat die entsprechende Teilrevision des kantonalen Richtplans am 29. Mai 2017 beschlossen. Anlässlich ihrer Sitzung vom 9. Februar 2016 hat die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) die betroffenen Gemeinden und die Region in dieser Sache angehört. Dabei ging es insbesondere um die gemäss Richtplanentwurf vom 8. April 2015 vorgesehene offene Linienführung zwischen Grüt und Gossau. Der anwesende Baudirektor Markus Kägi schlug vor, die unterirdische Linienführung zu favorisieren und die offene Linienführung nur als Rückfallebene vorzusehen. Dieser Vorschlag wird im regionalen Richtplan entsprechend umgesetzt. Im regionalen Richtplan werden in Ergänzung zum übergeordneten Strassennetz gemäss kantonalem Richtplan Verbindungsstrassen bezeichnet. Die Bezeichnung erfolgt in der Richtplankarte, aber nicht mehr im Richtplantext. Die Umfahrung Fehraltorf, Verbindung Steingasse bis Ebnet, ist in der Richtplankarte sehr schematisch eingetragen. Bei der Projektierung ist der Strassenverlauf auf die bestehende Topographie, die Überbauung, die Gewässer und Naturwerte abzustimmen. Die von den Gemeinden Fehraltorf und Hittnau beantragten Ergänzungen im Verbindungsstrassennetz konnten nicht berücksichtigt werden. Die Regionen und Gemeinden entwickeln Massnahmen zur Verbesserung der Strassenraumgestaltung, vor allem in städtisch geprägten Räumen, bei Ortsdurchfahrten und bei Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, und bezeichnen diese in den regionalen Richtplänen (Pt des kantonalen Richtplans). Im regionalen Richtplan werden zwei Kategorien unterschieden: Abschnitte mit einer hohen Verkehrsmenge, Sicherheitsdefiziten und einer starken Trennwirkung im Siedlungsgebiet sind vom Amt für Ver-

36 36 Verkehrsunverträglichkeit kehr (AFV) im ganzen Kanton nach einheitlichen Kriterien ermittelt worden. Strassenumgestaltungen aufgrund Verkehrsunverträglichkeit können aus dem kantonalen Strassenfonds mitfinanziert werden. B) Strassenumgestaltung aufgrund geschützter Ortsbilder und weiterer Kriterien Bei Sanierungen von Strassenräumen, in welchen siedlungsorientierte gestalterische Massnahmen realisiert worden sind, soll dieser Ausbaustandort auch in Zukunft vom Kanton berücksichtigt werden. In einer zweiten Kategorie werden Abschnitte bezeichnet, bei denen eine Umgestaltung der Strasse primär aus Sicht der Ortsbildgestaltung (geschützte Ortsbilder, Aufwertung der Aufenthaltsqualität im Strassenraum usw.) sinnvoll ist. Bei diesen Abschnitten ermöglicht der Kanton über den Standard hinausgehende Gestaltungsmassnahmen, es kann jedoch keine Mitfinanzierung durch den Strassenfonds in Aussicht gestellt werden. 4.3 Öffentlicher Personenverkehr Festlegungen im kantonalen Richtplan Die schienengebundene Verkehrsinfrastruktur (Bahnlinien und Bahnhaltestellen) und diesbezügliche Infrastrukturvorhaben sind im kantonalen Richtplan bezeichnet. Im Zürcher Oberland handelt es sich um folgende S-Bahn-Vorhaben: Objekt/Strecke Vorhaben Realisierungshorizont Uster Aathal Ausbau auf Doppelspur Kurz- bis mittelfristig Wetzikon Jona Rüti Tann- Dürnten Wetzikon Effretikon Vollständiger Ausbau auf Doppelspur, ausgenommen im Bereich der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung (ML 106) Ausbau auf Doppelspur Vollständiger Ausbau auf Doppelspur, ausgenommen im Bereich der Moorlandschaft von nationaler Bedeutung (ML 5) Langfristig (Trasseesicherung) Langfristig (Trasseesicherung) Langfristig (Trasseesicherung) Tab. 6: Infrastrukturvorhaben am Schienennetz im Zürcher Oberland gemäss kantonalem Richtplan. Festlegungen im regionalen Richtplan Im regionalen Richtplan werden die Angebotsgrundsätze des Busnetzes, die Raumsicherung für Bustrassees sowie wichtige Haltestellen festgelegt. Aufgrund der Vorgaben des ZVV liegt der Angebotsstandard, respektive der Grundtakt des Busangebots in wenigen Gemeinden oder Ortsteilen unter dem heute bestehenden Angebot. Die Erschliessungsgüte der heute bestehenden Busverbindungen wird jedoch mindestens beibehalten.

37 37 Abb. 13: ÖV-Güteklassen, Fahrplanjahr 2014/15. Buslinien Im regionalen Richtplan werden im Gegensatz zu früher keine Buslinien mehr eingetragen. In Abb. 14 ist das aktuelle Busnetz zur Information dargestellt.

38 38 Abb. 14: Überkommunales Busnetz (Stand: Verbundfahrplan , ohne Nachtnetz). 4.4 Fuss- und Veloverkehr Wanderwege Velo- und Wanderwege werden gemeindeübergreifend unter Einbezug der historischen Verkehrswege, der SchweizMobil-Routen, sowie hindernisfreier, rollstuhlgängiger Wanderwege im regionalen Richtplan festgelegt. Fusswege, die nicht als Wanderwege ausgeschieden sind, können nur ausnahmsweise zur überkommunalen Koordination bezeichnet werden. Die Festlegung dieser Fusswege liegt in der Kompetenz der Gemeinden. Die im regionalen Richtplan bezeichneten Wanderwege entsprechen dem Wanderwegnetz der Zürcher Wanderwege (ZW). Geplante Wanderwege (z.b. Steg Kleintal Hörnli) sind mit der aktuell projektierten

39 39 Hindernisfreie Wanderwege Veloverkehr Neuanlage und Ausbau von Fuss- und Velowegen Veloparkierungsanlagen Linienführung im Richtplan bezeichnet. Die im Rahmen der Überprüfung der Wanderwege 2012 vorgesehenen Wanderwegverlegungen werden im Richtplan berücksichtigt, weshalb einige Wegabschnitte als bei Ersatz aufzuhebende Wege bezeichnet sind. Neu werden im regionalen Richtplan hindernisfreie Wanderwege bezeichnet. Deren Routen und Streckenführung wurden in einem Projekt des Amtes für Verkehr erarbeitet und werden zumindest teilweise als SchweizMobil-Routen signalisiert. Das regionale Velonetz basiert auf der kantonalen Velonetzplanung (VPN) vom 15. Juni Im Rahmen der kantonalen Velonetzplanung wurde eine neue Netzhierarchie entwickelt, welche sich mehrheitlich auf den Alltagsverkehr fokussiert. Die Alltagsverbindungen werden aufgrund der ermittelten Nachfrage und des Potentials in Veloschnellrouten, Hauptverbindungen und Nebenverbindungen eingeteilt. Im kantonalen Velonetzplan sind die Routen von SchweizMobil als Freizeitrouten bezeichnet. Die Region Oberland hat zusätzliche regionale Freizeitrouten bezeichnet. Dabei handelt es sich um die Höhenroute (Russikon Hittnau Bäretswil Wernetshausen Wald) und die Drumlinroute (Rüti Bubikon Gossau Uster), die im heutigen Richtplan bereits bezeichnet sind und in der Regel auf verkehrsarmen Strassen verlaufen, die keinen Ausbau der Veloinfrastruktur bedingen. Bei der Neuanlage und dem Ausbau von Fuss- und Velowegen ist zu beachten, dass diese innerhalb des Uferstreifens / Gewässerraums von Gewässern nur zulässig sind, wenn sie standortgebunden sind und im öffentlichen Interesse liegen (Art. 41c Abs. 1 GSchV). Innerhalb des Uferstreifens sind für neue oder angepasste Wege bezüglich Bodenbeschaffenheit nur unbefestigte Beläge (z.b. wassergebundene Naturbeläge) mit einer minimalen Breite zulässig. Es ist eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen. In jedem Fall müssen das öffentliche Interesse nachgewiesen und alternative Standorte geprüft werden. Um die Vernetzung von Quell- und Zielgebieten des Veloverkehrs zu verbessern werden im regionalen Richtplan neu Veloparkierungsanlagen an regional wichtigen Haltestellen des öffentlichen Verkehrs festgelegt. 4.5 Reitwege Das Reitwegnetz verläuft weitgehend auf bestehenden Flurwegen. Die Benutzung wird zwischen den Gemeinden, den Flurgenossenschaften und den Reitvereinen geregelt. Diese Lösung hat sich bewährt und soll möglichst beibehalten werden. Im geltenden regionalen Richtplan sind bislang an vier Orten Reitwege von regionaler Bedeutung bezeichnet (Bauma, Grüningen, Wila, Wildberg). Im neuen Richtplan ergeben sich keine Änderungen. Mit der Reithalle Gmeiwerch be-

40 40 steht in Turbenthal eine Reitsportanlage von überregionaler Bedeutung. 4.6 Parkierung Im regionalen Richtplan werden P+R-Anlagen und Parkierungsanlagen für den Freizeitverkehr ausserhalb des Siedlungsgebiet festgesetzt. Als Grundlage für die Festsetzung dienten die bestehenden Einträge aus dem regionalen Richtplan von 1998 sowie die Liste der vom Tiefbauamt bewirtschafteten Parkplätze. Änderungen gegenüber dem geltenden Richtplan: Parkierungsanlagen und P+R bei Bahnhöfen: Die P+R-Anlage beim Bahnhof Uster wird ersatzlos aus dem regionalen Richtplan gestrichen. Beim Bahnhof Wila soll aufgrund der Fahrplanverdichtung (Viertelstunden-Takt) eine Erweiterung der P+R-Anlage geprüft werden. Parkierungsanlagen für Erholungsnutzungen: Der gemäss geltendem Richtplan geplante Parkplatz in Adetswil (Bäretswil) wurde gestrichen. Koordination Mobilität und Umwelt Pfäffikersee Die Parkierungsanlagen am Pfäffikersee sind Bestandteil einer sistierten Teilrevision des regionalen Richtplans Oberland. Diese wird nach Abschluss des Projekts Koordination Mobilität und Umwelt Pfäffikersee wieder aufgenommen. Im neuen Richtplan werden deshalb die im geltenden Richtplan bezeichneten Parkierungsanlagen beibehalten. 4.7 Güterverkehr Güterumschlag und Anschlussgleise Die Festlegungen der bisherigen Anlagen für den Güterumschlag und die Anschlussgleise werden beibehalten, soweit diese noch bestehen. Die Ortsgüteranlagen an den Bahnhöfen wurden von der SBB weitgehend aufgehoben. Im regionalen Richtplan wird in Bauma (Bahnhof Bauma, respektive Ersatzstandort Bahnhof Saland) ein Güterumschlagplatz für den Holzumschlag bezeichnet. 4.8 Schifffahrt Gemäss kantonalem Richtplan (Pt ) werden die Standorte der Hafenanlagen, die Situierung der Bootsliegeplätze sowie Kursschifffahrtslinien von regionaler Bedeutung mit den regionalen Richtplänen festgesetzt. Im Kapitel Schifffahrt werden daher neu auch die Häfen und Bootsliegeplätze bezeichnet.

41 41 5 Versorgung, Entsorgung 5.1 Einleitung Der einleitende Text hält den Zweck des Richtplans Ver- und Entsorgung fest. Insgesamt dienen die Einträge der Koordination und bilden die Planungen der Zweckverbände und der Gemeinden ab. Sie sichern die notwendigen Trassees und Flächen. Aushubdeponien Gemäss der noch laufenden Teilrevision des kantonalen Richtplans (Richtplanpaket 2015) könnte die Region Oberland Standorte für Aushubdeponien festlegen. Eine Prüfung und ein allfälliger Eintrag im regionalen Richtplan erfolgt erst nach der Festsetzung der kantonalen Teilrevision im Rahmen einer nachgelagerten regionalen Richtplanteilrevision. 5.2 Wasserversorgung Die Gemeinden der Region sind in mehrheitlich regionalen oder überregionalen Gruppenwasserversorgungen zusammengeschlossen. Einzig Bäretswil und Fischenthal sind nicht Mitglieder einer Gruppenwasserversorgung. Die Hälfte der Regionsgemeinden ist in der überregionalen Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland (GWVZO) zusammengefasst. Aus dem RZO-Gebiet gehören Bubikon, Dürnten, Grüningen, Gossau, Hinwil, Mönchaltorf, Pfäffikon, Rüti, Seegräben, Wald und Wetzikon dazu. Weitere dazugehörende Gemeinden ausserhalb der Region sind Hombrechtikon und Rapperswil-Jona. Die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland bezieht ihr Trinkwasser aus dem Zürichsee. Von den zwei Seewasserfassungen Stäfa und Männedorf wird das Rohwasser in der Filteranlage Mühlehölzli (Stäfa) aufbereitet und ins Oberland geleitet. Im Tösstal sind die Gemeinden Bauma, Hittnau, Wila, Wildberg und Turbenthal in einer Gruppenwasserversorgung zusammengeschlossen, welches ihr Trinkwasser aus der Grundwasserfassung Tannau bezieht. Die Gemeinden Fehraltorf, Illnau-Effretikon und Russikon sind in der Gruppenwasserversorgung FIR zusammengeschlossen. Für Aushilfelieferungen gibt es Vertragsvereinbarungen mit Pfäffikon, Volketswil und der Gruppenwasserversorgung Lattenbuck (GWL). Weitere Gemeinschaftswerke bestehen in Ottikon (Gossau) für die Wasserversorgung Ottikon, Grüningen und Hombrechtikon. Die Gemeinde Seegräben wird von Wetzikon versorgt. Die Gemeinde Uster gehört mit Dübendorf, Fällanden, Greifensee, Schwerzenbach, Volketswil zur Gruppe oberes Glatttal der Gruppenwasserversorgung

42 42 Vororte und Glatttal (GVG). Im Berggebiet Bachtel-Allmen besteht eine Wasserversorgungsgenossenschaft mit den Gemeinden Bäretswil, Bauma, Fischenthal, Hinwil und Wald. 5.3 Materialgewinnung Aufgrund der geologischen Gegebenheiten und der grossen Siedlungsdichte sind heute in der Region nur wenig nutzbare Kiesvorkommen vorhanden. Da die Region über wenig Abbau- sowie Ablagerungsgebiete verfügt, wird ein grosser Teil des Kiesbedarfs importiert und Aushubmaterial exportiert (vorwiegend von und ins Zürcher Unterland). Diese Transporte verursachen erhebliche Emissionen (Lärm-, Verkehr- und Umweltbelastungen). Wird der Selbstversorgungsgrad der Region mittels neuen Abbau- und Ablagerungsgebieten erhöht, können die erwähnten Emissionen verringert werden. Dafür muss mit Landschaftseingriffen gerechnet werden (offene Grubenflächen, eventueller Abbau in Waldgebieten). Die allfällige Festlegung von Aushubdeponien wird gestützt auf die noch laufende Revision des kantonalen Richtplans im Rahmen einer späteren Teilrevision erfolgen (vgl. Kapitel 5.1). 5.4 Energie Kommunale Energieplanungen Der Gesamtenergieverbrauch setzt sich zusammen aus dem Energiebedarf für Mobilität, Gebäudewärme und Strom. Im regionalen Richtplan wird insbesondere die Wärmeversorgung der Gebäude behandelt. Die Region Oberland weist ein grosses Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung von erneuerbarer Energie auf. Eine wichtige Rolle in der Energieplanung spielen die Gemeinden und Zweckverbände (z. B. KEZO). Sie fördern im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine rationelle Energienutzung und schöpfen das Potential erneuerbarer Energiequellen sinnvoll aus. Folgende Gemeinden verfügen über eine festgesetzte kommunale Energieplanung: Bubikon (2009) Fehraltorf (2013) Gossau (2010) Hinwil (2014) Mönchaltorf (2013) Pfäffikon (2009) Russikon (2009) Rüti (2005) Uster (2013) Wald (2012)

43 43 Gemeinden mit Label Energiestadt Schweiz In Wetzikon und Dürnten wurden Subventionsgesuche für die Erarbeitung einer Energieplanung bewilligt und die Energieplanungen sind in Erarbeitung. Den Gemeinden Dürnten (Gasversorgung) und Wetzikon (Prioritätsgebiet Fernwärme, Gasversorgung) wird die Erstellung einer kommunalen Energieplanung empfohlen. Der Gemeinde Gossau wird empfohlen, ihre Energieplanung zu aktualisieren (Berücksichtigung Gasversorgung). Folgende Gemeinden verfügen über das Label Energiestadt Schweiz: Bubikon Fehraltorf Gossau Mönchaltorf Russikon Rüti European Energy Award Gold Uster European Energy Award Gold Wald European Energy Award Gold Windenergie Die Region Zürcher Oberland eignet sich nur beschränkt für die Nutzung von Windenergie. Im Berggebiet wird die für die wirtschaftliche Nutzung erforderliche Windgeschwindigkeit von 4.5 m/s auf den Bergkuppen oft erreicht (vgl. Abbildung). Ausschlusskriterien wie Lärmschutz, Landschaftschutzgebiete usw. schränken die potentiellen Standorte jedoch stark ein. Im Gebiet zwischen Allmen, Stüssel und Ghöch in den Gemeinden Bäretswil und Fischenthal sind Abklärungen für einen Windpark Stüssel erfolgt. Die für einen Eintrag im regionalen Richtplan notwendigen Nachweise konnten jedoch bislang nicht erbracht werden.

44 44 Abb. 15: Windgeschwindigkeiten (Quelle: AWEL 2013). Bezeichnung von Prioritätsgebieten In der Region Oberland überschneiden sich die Prioritätsgebiete für verschiedene Wärmeenergieträgern. Für die Gasversorgung werden keine regionalen Prioritätsgebiete festgelegt. In den kommunalen Energieplanungen sind die prioritären Versorgungsgebiete für die einzelnen Energieträger zu bezeichnen. Abwärmenutzung Nr. Gemeinde, Ortsbezeichnung Energiepotential Genutzt [MWh/a] Ungenutzt [MWh/a] A8 Bauma, Saland ARA A9 Bubikon, Wolfshausen ARA A10 Gossau ARA A11 Mönchaltorf, Heinacher ARA A12 Pfäffikon, Schanz ARA A13 Rüti, Grubensteg ARA A14 Wald, Tobelmühle ARA Tab. 7: Anlagen zur Nutzung von Abwärme von lokaler Bedeutung. Energieholz Die Nutzung des Energieholzpotentials ist im Interesse einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in den bezeichneten Gemeinden sinnvoll. Die Gemeinden bleiben im Richtplan als Holzabnehmergemeinden bezeichnet, auch wenn sie das Potential bereits heute weitgehend ausgeschöpft haben (Gemeinde Pfäffikon). Uster wird neu als Holzabnehmergemeinde bezeichnet. Die Gemeinde

45 45 weist eine Waldfläche von über 700 ha Wald auf. Davon sind 140 ha im Besitz der Stadt Uster und 66 ha im Eigentum der Privatwaldkorporation Uster. Die nachhaltig nutzbare Energieholzmenge wird durch diese Eigentümersituation kalkulierbarer. Holzlagerplätze Die Festlegung von Holzlagerplätzen von regionaler Bedeutung erfolgt auf Antrag der Abteilung Wald des Amtes für Landschaft und Natur vom 30. Mai Die Standorte sind aufgrund der Anhörung bei den Gemeinden ausgeschieden worden (siehe Abb. 16 bis Abb. 23). Die ergänzenden Vorschläge der Gemeinden können im regionalen Richtplan nicht berücksichtigt werden, da sie in der Regel von kommunaler Bedeutung sind oder Kulturland beanspruchen. Abb. 16: Fischenthal Steg, Ohrütistrasse bestehender Holzlagerplatz Abb. 17: Bäretswil Zufahrt fbb-areal geplanter Holzlagerplatz Abb. 18: Bauma Saland, Forst Eichholz geplanter Holzlagerplatz

46 46 Abb. 19: Bauma, Underwisen ehemalige ARA Fischenthal geplanter Holzlagerplatz Abb. 20: Fischenthal, Beicher (Staatswald) geplanter Holzlagerplatz Abb. 21: Russikon, Bläsimühle, ehemalige ARA geplanter Holzlagerplatz Abb. 22: Wildberg, Militär-Tanklager geplanter Holzlagerplatz

47 47 Abb. 23: Wald, Nordholz bestehender Holzlagerplatz 5.5 Kommunikation Keine Erläuterungen. 5.6 Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung In der Richtplankarte sind die überkommunalen Kanalisationsleitungen, Abwasserreinigungsanlagen (ARAs) und Regenbecken bezeichnet. Im Richtplantext sind zudem die Pumpwerke aufgeführt. Die Einträge beruhen auf den Angaben der Gemeinden und des Kantons. Die Einträge dienen der Flächen- und Trasseesicherung sowie der frühzeitigen Abstimmungen der einzelnen Vorhaben untereinander. Allfällige Konflikte mit Anliegen der Landwirtschaft sowie des Landschafts- und Naturschutzes sind im Rahmen der Projektierung zu bereinigen. 5.7 Abfall Für die Aufnahme von Kompostieranlagen fehlt noch die kantonale Grundlage, diese ist Bestandteil der Teilrevision 2016 des kantonalen Richtplans. Die Kompostieranlage Rütihof in Fehraltorf soll zu einem späteren Zeitpunkt in einer Teilrevision in den regionalen Richtplan aufgenommen werden. Die Tierkadaversammelstellen sind neu im Kapitel 6, Öffentlliche Bauten und Anlagen aufgeführt. Aus diesem Grund entfällt das Richtplankapitel Abfall.

48 48 6 Öffentliche Bauten und Anlagen Die Festlegung von öffentlichen Bauten und Anlagen dient der Standortsicherung entsprechender öffentlicher Dienstleistungen sowie als planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung, die Landsicherung oder der Standortgebundenheit (für Anlagen ausserhalb der Bauzone). Im regionalen Richtplan werden öffentliche Bauten und Anlagen bezeichnet, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen: regionale Bedeutung erhebliche Auswirkungen auf die räumliche Ordnung und die Umwelt überkommunaler Abstimmungsbedarf mit weiteren Festlegungen des regionalen Richtplans, insbesondere ausserhalb der Bauzone, in oder angrenzend an Freihaltezonen, Gewässern oder Wäldern richtplanrelevant aus politischen oder organisatorischen Gründen Die Bezeichnung erfolgt unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ist eine Voraussetzung für die Realisierung geplanter Vorhaben (z.b. als Grundlage für einen kantonalen Gestaltungsplan nach 84 PBG).

49 49 Anhang Deckung des Geschossflächenbedarf bis 2030 im Zürcher Oberland Fragestellung: Genügen die Geschossflächenreserven innerhalb der bestehenden Bauzonen um die erwartete Bevölkerungsentwicklung und die angestrebte Beschäftigtenentwicklung bis 2030 aufnehmen zu können oder sind zusätzliche Einzonungen notwendig? Geschossflächenbedarf innerhalb Bauzonen bis 2030 Wohnen Der zusätzliche Bedarf an Geschossfläche für Wohnen setzt sich wie folgt zusammen: Mehrflächenbedarf der bestehenden Einwohner aufgrund des steigenden spezifischen Flächenbedarfs (Flächenbeanspruchung pro Einwohner) Flächenbedarf für die zusätzlichen Einwohner Die Flächenbeanspruchung pro Einwohner beträgt im Zürcher Oberland derzeit rund 50 m 2. Der Wert ist in der Vergangenheit als Folge erhöhter Komfortansprüche, Veränderungen in der Haushaltsgrösse etc. stark gestiegen. Wir gehen davon aus, dass dieser Trend weiter anhalten wird, jedoch aufgrund von Sättigungstendenzen und besseren Wohnangeboten im Alter (Alterswohnungen etc.) in stark abgeschwächter Form. Bis 2030 rechnen wir mit einer Zunahme von 5 m 2 pro Einwohner ( : m2/e). Mehrflächenbedarf aufgrund steigendem spezifischem Flächenbedarf Flächenbedarf aufgrund Einwohnerzunahme Einwohnerzahl '149 Einwohnerzahl 2012 innerhalb Bauzone (Annahme: Einwohnerzahl - Beschäftigte Landwirtschaft x 2) Zunahme spezifischer Flächenbedarf (Annahme) 154'451 5 m2/e Fläche 2030 (in 1000m 2 ) Zunahme Einwohnerzahl '631 Spezifischer Flächenbedarf 2012 (Geschossflächenbestand Wohnen 4 / Einwohnerzahl innerhalb Bauzone (siehe oben)) 50 m 2 /E Spezifischer Flächenbedarf m 2 /E Fläche 2030 (in 1000m 2 ) Geschossflächenbedarf Wohnen total 2030 (in 1000m 2 ) 1' ' Quelle: Statistisches Amt des Kantons Zürich, Prognoselauf 2014, Szenarium Trend ZHz (Juni 2014, STAT) 4 Quelle: Gebäudeversicherung Kanton Zürich

50 50 Arbeiten Der zusätzliche Bedarf an Geschossfläche für Arbeiten resultiert aus dem Flächenbedarf für die zusätzlichen Beschäftigten. Wir gehen davon aus, dass aufgrund der fortschreitenden Tertiarisierung der Wirtschaft (Dienstleistungssektor nimmt auf Kosten des Industrie- und Landwirtschaftssektors ab) die Flächenbeanspruchung pro Beschäftigtem unverändert bleibt. Flächenbedarf aufgrund Beschäftigtenzunahme Zunahme Beschäftigtenzahl Spezifischer Flächenbedarf 2012 (Geschossflächenbestand Arbeiten innerhalb Bauzone 6 / Beschäftigte im 2. und 3. Sektor) 59 m 2 /E Spezifischer Flächenbedarf 2030 (Annahme) 59 m 2 /E Geschossflächenbedarf Arbeiten total 2030 (in 1000m 2 ) Geschossflächenreserven innerhalb Bauzonen 7 bis 2030 Wohnen Die Geschossflächenreserven werden aus der Differenz der zulässigen (theoretisch möglichen) Geschossflächen gemäss den kommunalen Bau- und Zonenordnungen und den gebauten Geschossflächen (Geschossflächenbestand) ermittelt. Die Berechnung erfolgt in Anlehnung an die Methode des kantonalen ARE: Mobilisierung in überbauten Bauzonen 25% und in unüberbauten Bauzonen 80% (ohne Potenzial aus möglichen Auf- und Umzonungen). Geschossflächenreserven in überbauten Bauzonen (in 1000m2) Geschossflächenreserven in nicht überbauten Bauzonen (in 1000m2) Wohnzone Geschossflächenreserven Wohnen 2012 total (in 1000m 2 ) Geschossflächenbedarf Wohnen bis 2030 (in 1000m 2 ) 2' % der Mischzone 2' % vom Total 1'059.7 Wohnzone % der Mischzone % vom Total 1' ' ' Quelle: Statistisches Amt des Kantons Zürich, Prognoselauf 2014, Szenarium Trend ZHz (Juni 2014, STAT) 6 Quelle: Gebäudeversicherung Kanton Zürich 7 Quellen: ARE Kanton Zürich und Gebäudeversicherung Kanton Zürich

51 51 Arbeiten Geschossflächenreserven in überbauten Bauzonen (in 1000m 2 ) Geschossflächenreserven in nicht überbauten Bauzonen (in 1000m 2 ) Arbeitszone Geschossflächenreserven Arbeiten 2012 total (in 1000m 2 ) 3' % der Mischzone % vom Total Arbeitszone % der Mischzone % vom Total '995.9 Geschossflächenbedarf Arbeiten bis 2030 (in 1000m 2 ) Geschossflächenreserven Wohnen und Arbeiten 2012 total (in 1000m 2 ) Geschossflächenbedarf Wohnen und Arbeiten bis 2030 total (in 1000m 2 ) Geschossflächenreserven Wohnen und Arbeiten 2030 total (in 1000m 2 ) 4' ' '349.6 Folgende Seiten Faktenblätter Arbeitsplatzgebiete von regionaler Bedeutung

52 52 Arbeitsplatzgebiet Bauma Überbauungsgrad (Stand: ) Flächenstatistik zu prüfendes regionales Arbeitsplatzgebiet Fläche in ha Fläche in Prozent Überbaut Baureif Baureif innert 5 Jahren Längerfristig baureif Zwischentotal Reservezone Total Gleisanschluss beim Bahnhof Saland vorhanden Empfindlichkeitsstufe: Industrie-/Gewerbezone: ES IV (Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig; Mischzone: ES III

53 53 Eidgenössische Betriebszählungsdaten 2008 (Stand: ) Anzahl Beschäftigte in Industrie-/Gewerbezonen Bauma: 650 Anzahl Arbeitsstätten in Industrie-/Gewerbezonen Bauma: 37 3% Grössenklassen Arbeitsstätten 3% 13% 81% Mikroarbeitsstätten (0-9 Mitarbeiter) Kleinarbeitsstätten (10-49 Mitarbeiter) Mittelarbeitsstätten ( Mitarbeiter) Grossunternehmen (>249 Mitarbeiter) Bauma: Beschäftigte und Arbeitsstätten nach NOGA Baugewerbe/Bau Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftl. und techn. Dienstleistungen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie Gesundheits- und Sozialwesen Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Verkehr und Lagerei Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung Rest (Grundstücks- und Wohnungswesen; Kunst, Unterhaltung und Erholung) Beschäftigte Arbeitsstätten

54 54 Arbeitsplatzgebiet Bubikon / Dürnten Überbauungsgrad (Stand: ) Flächenstatistik regionales Arbeitsplatzgebiet Fläche in ha Überbaut Überbauung geplant Baureif Total Arbeitsplatzgebiet gemäss regionalem Richtplan Erweiterung Arbeitsplatzgebiet 21.1 Gesamttotal Fläche in Prozent Empfindlichkeitsstufe: Teilgebiet Nord: ES IV; Teilgebiet Süd: ES III Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig ÖV-Güteklassen: B, C, D, keine Gleisanschluss: ja, jedoch schwierig nutzbar (nördlich Bahnhof Bubikon) Bemerkungen: Grosse baureife Flächenreserven. Problem: ÖV-Erschliessung ist grösstenteils schlecht.

55 55 Eidgenössische Betriebszählungsdaten 2008 (Stand: ) Anzahl Beschäftigte im Gesamtperimeter: 660 Anzahl Arbeitsstätten im Gesamtperimeter: 59 Grössenklassen Arbeitsstätten 3% 24% 73% Mikroarbeitsstätten (0-9 Mitarbeiter) Kleinarbeitsstätten (10-49 Mitarbeiter) Mittelarbeitsstätten ( Mitarbeiter) Bubikon / Dürnten: Beschäftigte und Arbeitsstätten nach NOGA Baugewerbe/Bau Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie Gesundheits- und Sozialwesen Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen Information und Kommunikation Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Verkehr und Lagerei Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Rest (Kunst, Unterhaltung und Erholung) Beschäftigte Arbeitsstätten

56 56 Arbeitsplatzgebiet Bubikon / Dürnten Überbauungsgrad (Stand: ) Flächenstatistik regionales Arbeitsplatzgebiet Fläche in ha Überbaut Überbauung geplant Baureif Total Arbeitsplatzgebiet gemäss regionalem Richtplan Erweiterung Arbeitsplatzgebiet 21.1 Gesamttotal Fläche in Prozent Empfindlichkeitsstufe: Teilgebiet Nord: ES IV; Teilgebiet Süd: ES III Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig ÖV-Güteklassen: B, C, D, keine Gleisanschluss: ja, jedoch schwierig nutzbar (nördlich Bahnhof Bubikon) Bemerkungen: Grosse baureife Flächenreserven. Problem: ÖV-Erschliessung ist grösstenteils schlecht.

57 57 Eidgenössische Betriebszählungsdaten 2008 (Stand: ) Anzahl Beschäftigte im Gesamtperimeter: 660 Anzahl Arbeitsstätten im Gesamtperimeter: 59 Grössenklassen Arbeitsstätten 3% 24% 73% Mikroarbeitsstätten (0-9 Mitarbeiter) Kleinarbeitsstätten (10-49 Mitarbeiter) Mittelarbeitsstätten ( Mitarbeiter) Bubikon / Dürnten: Beschäftigte und Arbeitsstätten nach NOGA Baugewerbe/Bau Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie Gesundheits- und Sozialwesen Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen Information und Kommunikation Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Verkehr und Lagerei Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Rest (Kunst, Unterhaltung und Erholung) Beschäftigte Arbeitsstätten

58 58 Arbeitsplatzgebiet Hinwil Überbauungsgrad (Stand: ) Flächenstatistik innerhalb Perimeter Arbeitsplatzgebiet gemäss regionalem Richtplan Fläche in ha Fläche in Prozent Überbaut Überbauung geplant Baureif Total Empfindlichkeitsstufe: ES IV Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig ÖV-Güteklasse: C Gleisanschluss: ja (südöstliches Gebiet) Bemerkungen: Grosse baureife Flächenreserven. Problem: lokales Verkehrsnetz zu Spitzenzeiten überlastet. Bus steht im Stau.

59 59 Eidgenössische Betriebszählungsdaten 2008 (Stand: ) Anzahl Beschäftigte im Perimeter: 3'374 Anzahl Arbeitsstätten im Perimeter: 104 Grössenklassen Arbeitsstätten 3% 7% Mikroarbeitsstätte (0-9 Mitarbeitende) 29% 61% Kleinarbeitsstätte (10-49 Mitarbeitende) Mittelarbeitsstätte ( Mitarbeitende) Grossarbeitsstätte (> 249 Mitarbeitende) Hinwil: Beschäftigte und Arbeitsstätten nach NOGA Beschäftigte 0 Baugewerbe/Bau Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftl. Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie Gesundheits- und Sozialwesen Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen Information und Kommunikation Verarbeitendes Gewerbe/ Herstellung von Waren Verkehr und Lagerei Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung Rest (Kunst, Unterhaltung und Erholung; Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; 0 Arbeitsstätten

60 60 Arbeitsplatzgebiet Mettler Toledo (Uster) Überbauungsgrad (Stand: ) Flächenstatistik innerhalb Perimeter Arbeitsplatzgebiet geplant Fläche in ha Fläche in Prozent Überbaut Baureif Total Industriezone, 4-geschossig; Gewerbezone, 3-geschossig Empfindlichkeitsstufe: ES III ÖV-Güteklasse: C und D Gleisanschluss: nein

61 61 Eidgenössische Betriebszählungsdaten 2008 (Stand: ) Anzahl Beschäftigte im Perimeter: 617 Anzahl Arbeitsstätten im Perimeter: 2 Grössenklassen Arbeitsstätten 50% 50% Kleinarbeitsstätte (10-49 Mitarbeitende) Grossarbeitsstätte (> 249 Mitarbeitende) Mettler Toledo: Beschäftigte und Arbeitsstätten nach NOGA Baugewerbe/Bau Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie Gesundheits- und Sozialwesen Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen Information und Kommunikation Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Verkehr und Lagerei Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Beschäftigte Arbeitsstätten

62 62 Arbeitsplatzgebiet Müliholz (Uster) Überbauungsgrad (Stand: ) Flächenstatistik zu prüfendes regionales Arbeitsplatzgebiet Fläche in ha Fläche in Prozent Überbaut Baureif Zwischentotal Reservezone Total Rechtsgültiger Gestaltungsplan (GP Müliholz) ÖV-Güteklasse: C Gleisanschluss: nein

63 63 Eidgenössische Betriebszählungsdaten 2008 (Stand: ) Anzahl Beschäftigte im Perimeter: 337 Anzahl Arbeitsstätten im Perimeter: 22 Grössenklassen Arbeitsstätten 9% 32% 59% Mikroarbeitsstätte (0-9 Mitarbeitende) Kleinarbeitsstätte (10-49 Mitarbeitende) Mittelarbeitsstätte ( Mitarbeitende) Uster Müliholz: Beschäftigte und Arbeitsstätten nach NOGA Baugewerbe/Bau Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie Gesundheits- und Sozialwesen Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen Information und Kommunikation Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Verkehr und Lagerei Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Beschäftigte Arbeitsstätten

64 64 Arbeitsplatzgebiet Nänikon Überbauungsgrad (Stand: ) Flächenstatistik innerhalb Perimeter Arbeitsplatzgebiet gemäss regionalem Richtplan Fläche in ha Fläche in Prozent Überbaut Baureif Total Zonierung und Empfindlichkeitsstufen: Südlich Grossrietstrasse: Industriezone, 4-geschossig, ES III Nördlich Grossrietstrasse: Industriezone, 5-geschossig, ES IV, Dienstleistung nicht zulässig ÖV-Güteklassen: C und D Gleisanschluss: ja (nördliches Gebiet)

65 65 Eidgenössische Betriebszählungsdaten 2008 (Stand: ) Anzahl Beschäftigte im Perimeter: 859 Anzahl Arbeitsstätten im Perimeter: 40 Grössenklassen Arbeitsstätten 18% Mikroarbeitsstätte (0-9 Mitarbeitende) 17% Kleinarbeitsstätte (10-49 Mitarbeitende) 65% Mittelarbeitsstätte ( Mitarbeitende) Nänikon: Beschäftigte und Arbeitsstätten nach NOGA Baugewerbe/Bau Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie Gesundheits- und Sozialwesen Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen Information und Kommunikation Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Verkehr und Lagerei Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Beschäftigte Arbeitsstätten

66 66 Arbeitsplatzgebiet Pfäffikon Überbauungsgrad (Stand: ) Flächenstatistik zu prüfendes regionales Arbeitsplatzgebiet Fläche in ha Fläche in Prozent Überbaut Baureif Total Empfindlichkeitsstufe: ES IV Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig ÖV-Güteklassen: D, keine Gleisanschluss: ja (nordöstliches Gebiet)

67 67 Eidgenössische Betriebszählungsdaten 2008 (Stand: ) Anzahl Beschäftigte im Perimeter: 1'304 Anzahl Arbeitsstätten im Perimeter: 97 Arbeitsstätten nach Grössenklassen 6% 30% 64% Mikroarbeitsstätte (0-9 Mitarbeitende) Kleinarbeitsstätte (10-49 Mitarbeitende) Mittelarbeitsstätte ( Mitarbeitende) Pfäffikon: Beschäftigte und Arbeitsstätten nach NOGA Baugewerbe/Bau Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie Gesundheits- und Sozialwesen Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen Information und Kommunikation Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Verkehr und Lagerei Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Rest (Energieversorgung; Kunst, Unterhaltung und Erholung; Öffentliche Verwaltung, 5 0 Beschäftigte Arbeitsstätten

68 68 Arbeitsplatzgebiet Rüti Überbauungsgrad (Stand: ) Flächenstatistik innerhalb Perimeter Arbeitsplatzgebiet gemäss regionalem Richtplan Fläche in ha Fläche in Prozent Überbaut Baureif 0 0 Total Empfindlichkeitsstufe: ES IV ÖV-Güteklassen: B, C, D Gleisanschluss: nein Bemerkungen: Arbeitsplatzgebiet liegt in den Gemeinden Rüti und Dürnten.

69 69 Eidgenössische Betriebszählungsdaten 2008 (Stand: ) Anzahl Beschäftigte im Perimeter: 743 Anzahl Arbeitsstätten im Perimeter: 57 Grössenklassen Arbeitsstätten 5% 23% 72% Mikroarbeitsstätte (0-9 Mitarbeitende) Kleinarbeitsstätte (10-49 Mitarbeitende) Mittelarbeitsstätte ( Mitarbeitende) Rüti: Beschäftigte und Arbeitsstätten nach NOGA Baugewerbe/Bau Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie Gesundheits- und Sozialwesen Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen Information und Kommunikation Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Verkehr und Lagerei Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Rest (Erziehung und Unterricht; Grundstücksund Wohnungswesen; Kunst, Unterhaltung und 2 0 Beschäftigte Arbeitsstätten

70 70

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