Mandanteninformationen zum Jahreswechsel 2016/2017
|
|
- Daniel Sauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mandanteninformationen zum Jahreswechsel 2016/2017 Inhalt Privatbereich 1. Elektronische Zustellung eines Verwaltungsakts jetzt möglich 2. Steuerbescheide: Bekanntgabe und Abruf auch elektronisch möglich 3. Schreib- und Rechenfehler: Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids wird jetzt möglich 4. Spenden: Belege müssen nur mehr auf Nachfrage vorgelegt werden 5. Steuerliche Förderung der Elektromobilität: Elektroauto fahren und Steuern sparen 6. Grundfreibetrag und Kindergeld: Erhöhung geplant 7. Umzugskosten: Pauschalen für sonstige Umzugskosten und Höchstbetrag für Unterrichtskosten werden angepasst 8. Publikum-Investmentfonds brauchen nur noch 4 Kennzahlen 9. Keine Vorabpauschale mehr bei betrieblicher Altersvorsorge und privaten Lebensversicherungen 10. Cum/Cum-Gestaltungen sollen verhindert werden Unternehmer und Freiberufler 1. Länderübergreifender Datenabruf soll Steuerhinterziehung erschweren 2. Datenübermittlungspflichten werden vereinheitlicht und zentral geregelt 3. Mehr Zeit für die Abgabe von Steuererklärungen 4. Verspätungszuschlag: Weniger Streit durch gerechtere Festsetzungsregeln 5. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Änderungen beim Lohnsteuerjahresausgleich und ELStAM-Verfahren 6. Verschiedene Lohnarten: Erleichterungen für den Arbeitgeber im ELStAM-Verfahren 7. Neue Werte für Sachbezüge Sozialversicherung: Die voraussichtlichen Werte für Neue Regeln zur Besteuerung von Spezial-Investmentfonds 10. Erbschaftsteuer: Vereinfachtes Ertragswertverfahren 11. Erbschaftsteuer: Vorab-Abschlag für Familienunternehmen 12. Erbschaftsteuer: Verschonungsregelung für begünstigtes Unternehmensvermögen 13. Erbschaftsteuer: Ermittlung des begünstigten Unternehmensvermögens 14. Erbschaftsteuer: Stundung auf begünstigtes Vermögen ohne Voraussetzungen und ohne Zinsen 15. Erbschaftsteuer: Lohnsummenregelung muss auch von kleinen Unternehmen beachtet werden - 1 -
2 GmbH-Gesellschafter/-Geschäftsführer 1. Einführung eines Risikomanagementsystems 2. Allgemeine Regelungen für alle Investmentfonds 3. Befreiung von der Gewerbesteuer 4. Inkrafttreten und Rumpfgeschäftsjahr Privatbereich 1. Elektronische Zustellung eines Verwaltungsakts jetzt möglich 87a AO 2. Steuerbescheide: Bekanntgabe und Abruf auch elektronisch möglich 122 a AO 3. Schreib- und Rechenfehler: Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids wird jetzt möglich 173a AO 4. Spenden: Belege müssen nur mehr auf Nachfrage vorgelegt werden 50 Abs. 8 EStDV, 175 b AO - 2 -
3 5. Steuerliche Förderung der Elektromobilität: Elektroauto fahren und Steuern sparen 3d Abs. 1 KraftStG, 3d Abs. 4 KraftStG, 3 Nr. 46 EStG, 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG, 52 Abs. 4 Satz 9 bzw. Abs. 37c EStG Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung im BGBl. 6. Grundfreibetrag und Kindergeld: Erhöhung geplant 32a EStG, 32 Abs. 6 EStG, 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2b BUKGG 7. Umzugskosten: Pauschalen für sonstige Umzugskosten und Höchstbetrag für Unterrichtskosten werden angepasst BMF, Schreiben v , IV C 5 - S 2353/16/10005 Das BMF-Schreiben v ist auf Umzüge, die nach dem beendet werden, nicht mehr anzuwenden. 8. Publikum-Investmentfonds brauchen nur noch 4 Kennzahlen 9. Keine Vorabpauschale mehr bei betrieblicher Altersvorsorge und privaten Lebensversicherungen 20 Abs. 1 Satz 4 InvStG, 18 InvStG 10. Cum/Cum-Gestaltungen sollen verhindert werden 36a EStG Inkrafttreten rückwirkend zum Durch die Überarbeitung wurde die überschießende Wirkung der Norm nicht beseitigt. Selbst der Bundesrat stellt mit der Zustimmung zum InvStRefG fest, dass die Regelung in Bezug auf die genaue Feststellung des Mindestwertänderungsrisikos kaum praktikabel ist. Zudem konstatiert er, dass die konkrete Ausgestaltung des 36a EStG weiterhin Spielraum für eine Umgehung der Dividendenbesteuerung zulässt und dass die Cum/Cum-Gestaltungen noch zielgenauer unterbunden werden müssen. Weitere Änderungen sind damit bereits absehbar. Weitere Konkretisierungen werden in Form eines BMF-Schreibens zeitnah zu erwarten sein
4 Unternehmer und Freiberufler 1. Länderübergreifender Datenabruf soll Steuerhinterziehung erschweren 88b AO Inkrafttreten am Datenübermittlungspflichten werden vereinheitlicht und zentral geregelt 93c AO 3. Mehr Zeit für die Abgabe von Steuererklärungen 149 AO 4. Verspätungszuschlag: Weniger Streit durch gerechtere Festsetzungsregeln 152 AO 5. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Änderungen beim Lohnsteuerjahresausgleich und ELStAM-Verfahren 42b Abs. 3 EStG, 39b Abs. 5 und 5a EStG, 41 Abs. 1 Satz 7 EStG - 4 -
5 6. Verschiedene Lohnarten: Erleichterungen für den Arbeitgeber im ELStAM- Verfahren 39e Abs. 5a EStG 7. Neue Werte für Sachbezüge Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV Inkrafttreten: Die neuen Sachbezugswerte 2017 können bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2017 angewendet werden, da die geänderte SvEV am in Kraft treten wird. Die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft orientieren sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Für die Sachbezüge im Jahr 2017 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2015 bis Juni 2016 maßgeblich. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist um 1,9 % gestiegen. Der Verbraucherpreisindex für Unterkunft oder Mieten hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. 8. Sozialversicherung: Die voraussichtlichen Werte für 2017 Referentenentwurf der Rechengrößen-Verordnung in der Sozialversicherung für Neue Regeln zur Besteuerung von Spezial-Investmentfonds 25 ff. InvStG 10. Erbschaftsteuer: Vereinfachtes Ertragswertverfahren 203 BewG, gilt jedoch für alle Bewertungen im Jahr Erbschaftsteuer: Vorab-Abschlag für Familienunternehmen 13 Abs. 9 ErbStG - 5 -
6 12. Erbschaftsteuer: Verschonungsregelung für begünstigtes Unternehmensvermögen 13a ErbStG, 13b ErbStG 13. Erbschaftsteuer: Ermittlung des begünstigten Unternehmensvermögens 13b ErbStG 14. Erbschaftsteuer: Stundung auf begünstigtes Vermögen ohne Voraussetzungen und ohne Zinsen 28 ErbStG 15. Erbschaftsteuer: Lohnsummenregelung muss auch von kleinen Unternehmen beachtet werden 28a ErbStG - 6 -
7 GmbH-Gesellschafter/-Geschäftsführer 1. Einführung eines Risikomanagementsystems 88 Abs. 5 AO, 155 Abs. 4 und 5 AO 2. Allgemeine Regelungen für alle Investmentfonds 8 Abs. 2 InvStG, 5a InvStG, 53 Abs. 5 InvStG, 6 Abs. 5 Nr. 2 InvStG Es erfolgt eine Abschaffung der transparenten Besteuerung und Einführung eines intransparenten Besteuerungssystems. Die steuerlichen Bekanntmachungspflichten für Publikumsfonds fallen weg. Aufgrund der Erweiterung des Investmentfondsbegriffs sind mehr ausländische Gesellschaften unter das neue InvStG zu subsumieren. 3. Befreiung von der Gewerbesteuer 8 InvStG, 15 InvStG 4. Inkrafttreten und Rumpfgeschäftsjahr 56 InvStG Bei der Bildung eines Rumpfgeschäftsjahres wird es sich wohl um ein Steuerliches Rumpfgeschäftsjahr handeln. Dieses bedeutet wiederum Mehraufwand bei der Administration und Bereitstellung der Daten. Bei der steuerlichen Behandlung der Ergebnisse aus der Veräußerung von Investmentanteilen, die vor dem angeschafft wurden und daher nach aktuellem Recht bestandsgeschützt sind, ist vorgesehen, die Steuerfreiheit bei einer Veräußerung ab dem entfallen zu lassen. Ein ab dem entstandener Gewinn oder Verlust wäre dann voll steuerpflichtig. Dies bedeutet wiederum eine Ungleichbehandlung von der Direktanlage und der Anlage über einen Investmentfonds
Mandanteninformation
Mandanteninformation Zum Jahreswechsel 2016/2017 Liebe Mandantin, lieber Mandant, auch im vergangenen Monat hat sich rund um Steuern, Recht und Betriebswirtschaft einiges getan. Über die aus unserer Sicht
MehrAchte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Bundesrat Drucksache 425/15 22.09.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz A. Problem und Ziel Die Anpassung der Sachbezugswerte erfolgt jährlich durch eine Änderungsverordnung,
MehrMandanteninformationen zum Jahreswechsel 2016/2017
Mandanteninformationen zum Jahreswechsel 2016/2017 Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Brief möchte Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zum Jahreswechsel
MehrMandanteninformation zum Jahreswechsel 2016/2017
- MERKBLATT - Mandanteninformation zum Jahreswechsel 2016/2017 Inhalt 1 Privatbereich 1.1 Elektronische Zustellung eines Verwaltungsakts jetzt möglich 1.2 Steuerbescheide: Bekanntgabe und Abruf auch elektronisch
MehrVerordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Bundesrat Drucksache 673/17 10.10.17 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen A. Problem
MehrBrief für Unternehmer und Freiberufler zum Jahreswechsel 2016/2017
Brief für Unternehmer und Freiberufler zum Jahreswechsel 2016/2017 Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Brief möchte Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht
MehrMandanteninfo 12 / 2016 Brief für Unternehmer und Freiberufler zum Jahreswechsel 2016/17
Mandanteninfo 12 / 2016 Brief für Unternehmer und Freiberufler zum Jahreswechsel 2016/17 Liebe Mandantin, lieber Mandant, dieser Brief möchte Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen im
MehrMandanteninfo 12 / 2016 Brief für GmbH-Geschäftsführer /-Gesellschafter zum Jahreswechsel 2016/17
Mandanteninfo 12 / 2016 Brief für GmbH-Geschäftsführer /-Gesellschafter zum Jahreswechsel 2016/17 Liebe Mandantin, lieber Mandant, dieser Brief möchte Sie über wesentliche, vollzogene oder geplante Änderungen
MehrDRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS
BUSINESS + ADVENTURE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BUSINESS + ADVENTURE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Waldstraße 80 D 76661 Philippsburg DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS 30.06.2016
MehrInvestmentsteuerrecht
Florian Haase Katrin Brändel Investmentsteuerrecht Einführung GABLER In ha Itsü bersicht ~~~ 5 Abkürzungsverzeichnis 12 Literaturverzeichnis 14 Bearbeiterverzeichnis 17 Kapitell: Einleitung 19 A. Überblick
MehrDIE AUSWIRKUNGEN DER INVESTMENTSTEUERREFORM AUF DIE BAV
Deutscher Fondsverband DIE AUSWIRKUNGEN DER INVESTMENTSTEUERREFORM AUF DIE BAV GRÜNDUNGSVERSAMMLUNG DER PENSIONS-AKADEMIE 18.11.2015 REFORM DES INVESTMENTSTEUERGESETZES Die nachfolgenden Ausführungen basieren
MehrErste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Bundesrat Drucksache 652/08 04.09.08 Verordnung der Bundesregierung AS - Fz Erste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung A. Problem und Ziel Die Anpassung der Sachbezugswerte
MehrFrankfurt, im Januar Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber,
Frankfurt, im Januar 2005 Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge 2004 Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber, anbei erhalten Sie Ihre Jahresendauszüge sowie eine Mitteilung
Mehrb) Schenkung auf den Todesfall, 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (R E 3.3 ErbStR) aa) 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG... 21
Inhalt A. Einführung... 11 I. Entwicklung des Erbschaft- und II. Schenkungsteuerrechts... 11 Bedeutung anderer Rechtsgebiete für die Erbschaftsteuer... 13 III. Hinweise für das Selbststudium... 14 B. Steuerpflicht...
MehrÄnderung des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S. 1172)
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail: Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
Erbschaft- und Schenkungsteuer Gesamtdarstellung mit Bewertungsgesetz und den Änderungen zum 1. Januar 2010 Von ^s Dr. Peter Handzik Rechtsanwalt und Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht 7., neu bearbeitete
MehrSeminar aktuell. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers. Inhalt. Aktuelle Gesetzesänderungen. Hinweise zur Einkommensteuer. Hinweise zur Umsatzsteuer
Mitarbeiterseminar Aktuelles A1 Seminar aktuell l Aktuelle Gesetzesänderungen l Hinweise zur Einkommensteuer l l Hinweise zur Umsatzsteuer l NEUES IM Steuerrecht StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Folie 1 Inhalt
MehrFestsetzungsverjährung
Besteuerungsverfahren 1 Festsetzungsverjährung Allgemeines Wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, dann tritt Festsetzungsverjährung ein. Die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung finden Anwendung
MehrEuro-Umstellung: Übersicht über die neuen Euro- Beträge
Checklisten -Umstellung: Übersicht über die neuen - Beträge Wichtig für Eltern Vorschrift Bis 2001 Ausbildungsfreibetrag - bis 18 Jahre - ab 18 Jahre - ab 18 Jahre, auswärtig untergebracht - Einkunftsgrenze
MehrBesteuerungsverfahren 2.0 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Version 1.1
Besteuerungsverfahren 2.0 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Version 1.1 vom 05. November 2015 Besteuerungsverfahren 2.0 Version 1.1 2 Zielsetzung und Notwendigkeit Besteuerungsverfahren
Mehr21 Anwendungsvorschriften
TK Lexikon Arbeitsrecht Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen 21 Anwendungsvorschriften HI41796 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes
MehrDiese amtlichen Werte gelten auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende.
TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Lohnsteuer 1 Essenszuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn 1.1 Mahlzeiten in betriebseigener Kantine HI726848 HI2264772 HI2762005 Werden arbeitstägliche Mahlzeiten
MehrInvestmentsteuerreformgesetz WESENTLICHE ÄNDERUNGEN IN DER INVESTMENTFONDSBESTEUERUNG AB 1. JANUAR 2018
Investmentsteuerreformgesetz WESENTLICHE ÄNDERUNGEN IN DER INVESTMENTFONDSBESTEUERUNG AB 1. JANUAR 2018 STAND: AUGUST 2017 Überblick des Investmentsteuerreformgesetzes Mit Wirkung zum 01. Januar 2018 wird
MehrLexikon Steuerund Wirtschaftsrecht
f LSW Lexikon Lexikon Steuerund Wirtschaftsrecht Abgeltungsteuer 2009: Änderungen bei Kapitalerträgen im Überblick und Handlungsempfehlungen redmark w r s verlag 1 Die neue Abgeltungsteuer 9 A Überblick
MehrEntgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei
TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie
MehrÜberblick über das neue InvStG Teil 1: Die Besteuerung des Investmentfonds
Überblick über das neue InvStG Teil 1: Die Besteuerung des Investmentfonds I. Einleitung Mit dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (BGBl. 2016 I, S. 1730) wird das Besteuerungssystem für Investmentfonds
MehrMit dem vom 17. Dezember 2014 verkündeten Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts
AUSGABE 1 JANUAR 2015 Aktuell INFORMATIONEN FÜR UNSERE KUNDEN INHALT SEITE 1 Erbschaftsteuer: Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht mit der
MehrErste Schwerpunkte in der Änderung des Erbschaftsteuergesetzes für die Land- und Forstwirtschaft
Erste Schwerpunkte in der Änderung des Erbschaftsteuergesetzes für die Land- und Forstwirtschaft Landesverbandstagung HLBS Südwest 15.02.2017 Heidelberg RA in, LB Annette Weißenborn, 1 Überblick A. Neuregelung
Mehr1. Kapitel Bewertungsgesetz
I. Grundlagen 1. Kapitel Bewertungsgesetz I. Grundlagen 1. Zweck und Anwendung des BewG. Das Bewertungsgesetz sollte die Bewertung der Wirtschaftsgüter für das gesamte Steuerrecht einheitlich regeln. Es
MehrUPDATE BESTEUERUNG VON KAPITALANLAGEN
12.10.2017 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de UPDATE BESTEUERUNG VON KAPITALANLAGEN Sparkasse Kufstein Vorstellung Maximilian
MehrSteuergesetze: SteuerG
Beck-Texte im dtv 5765 Steuergesetze: SteuerG Textausgabe mit ausführlichem Sachverzeichnis 9. Auflage Steuergesetze: SteuerG schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrAnlage: Schematischer Vergleich des heutigen Rechts und der Reformvorschläge zu Publikums-Investmentfonds
Anlage: Schematischer Vergleich des heutigen Rechts und der zu Publikums-Investmentfonds 1. Besteuerung des Publikums-Investmentfonds Inländische Investmentfonds sind vollständig von der Körperschaft-
MehrL ohnsteuer-info Oktober 2015
L ohnsteuer-info Oktober 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Amtliche Sachbezugswerte 2016...
MehrFestsetzungsverjährung. 1. Festsetzungsfrist:
Festsetzungsverjährung 1. Festsetzungsfrist: 1.1 Wirkung der Festsetzungsfrist: Nach 169 Abs. 1 S. 1 und 2 AO ist für eine Steuerfestsetzung gem. 155 Abs. 1 AO eine Aufhebung, Änderung oder Berichtigung
MehrAlles, was Sie über Steuern
Wolf-Dieter Tölle Alles, was Sie über Steuern im Ruhestand wissen müssen FBV Inhalt Einleitung... 7 1. Müssen Sie (überhaupt) Steuern zahlen und wenn ja, in welchem Umfang?... 9 1.1 Steuerpflicht für Rentner
MehrOberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. Bundesrechnungshof
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern
MehrDStV-Kurzüberblick zu den Praxiskonsequenzen der bevorstehenden Entscheidung des BVerfG zum ErbStG
1. Begünstigung durch Steuerbescheid OHNE Vorläufigkeitsvermerk 2. Begünstigung durch Steuerbescheid MIT Vorläufigkeitsvermerk ( 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO) zu Lasten des Steuerpflichtigen (Stpfl.) ( 79
Mehr8. Steuertag. von Ministerialrat Manfred Porr Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
8. Steuertag Fachhochschule h h Worms 30. November 2007 Aktueller Stand der Eb Erbschaftsteuerreform t f von Ministerialrat Manfred Porr Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz 1 Koalitionsvertrag vom
MehrMandanteninformationen - 4. Quartal 2016
Von-Wendt-Str. 18a Bahnhofstr. 22 59329 Wadersloh-Diestedde 59302 Oelde Telefon 0 25 20 / 93 01-0 Telefon 0 25 22 / 831 888-0 Telefax 0 25 20 / 93 01-20 Telefax 0 25 22 / 831 888-60 www.speckemeier.de
Mehr10. HAMBURGER FONDSGESPRÄCH 2. November UPDATE: INVESTMENTSTEUERRECHTS- REFORM Ronald Buge, Dr. Peter Bujotzek (P+P)
10. HAMBURGER FONDSGESPRÄCH 2. November 2017 UPDATE: INVESTMENTSTEUERRECHTS- REFORM Ronald Buge, Dr. Peter Bujotzek (P+P) Berlin Frankfurt a. M. München www.pplaw.com 1 Agenda 1. Die Investmentsteuerreform
MehrDie elektronische LSt-Karte
Ihr Partner in Europa seit 1965 Die elektronische LSt-Karte Vorab-Informationen für -Anwender KONSENS-Strategie der Finanzverwaltung Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung»KONSENS
MehrSteueränderungen zum Jahreswechsel 2015/2016
25. Januar 2016 Steueränderungen zum Jahreswechsel 2015/2016 Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Andreas Walden Steuerberater Obotritenring 17, 19053 Schwerin Tel. 0385-485070 1 A. Gesetzliche Änderungen Jahressteuergesetz
Mehr- 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
MehrEssenszuschuss. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Essenszuschuss HI521011 Zusammenfassung LI1929253 Begriff Essenszuschuss ist ein Zuschuss des Arbeitgebers in Bargeld zu Mahlzeiten des Arbeitnehmers, die dieser in der
MehrAUDITA UNTERNEHMENSGRUPPE. Wirtschaftsprüfer Steuerberater Consultants
AUDITA UNTERNEHMENSGRUPPE Wirtschaftsprüfer Steuerberater Consultants I. GoBD das scharfe (neue) Schwert der Finanzverwaltung Seit 01.01.2015 ist die GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung
MehrINVESTMENTFONDS IM ABSEITS? DIE REFORM DER INVESTMENTBESTEUERUNG
INVESTMENTFONDS IM ABSEITS? DIE REFORM DER INVESTMENTBESTEUERUNG DIE REFORM DER INVESTMENTBESTEUERUNG Der Bundestag beschloss am 9.6.2016 das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung. Die Zustimmung
MehrInhaltsverzeichnis. A. Einführung... 13
Inhaltsverzeichnis A. Einführung... 13 B. Verfassungsrechtliche Grundlagen... 17 I. Der allgemeine Gleichheitssatz im (Erbschaft-) Steuerrecht... 17 1. Überblick... 17 2. Allgemeinheit der Besteuerung
MehrSteuerliche Auswirkungen der arbeitsrechtlichen Gestaltungspraxis
Steuerberatung Steuerliche Auswirkungen der arbeitsrechtlichen Gestaltungspraxis Management-Workshop 27. Februar 2013 Dortmund 1 Zu meiner Person: Kurt Haarlammert Steuerberater in Münster Steuer- und
MehrNeueste Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht
Vortrag von Hermann-Ulrich Viskorf, Vors. Ri. am BFH: Neueste Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht Münster, 6. Dezember 2007 Im Rahmen der Vortragsveranstaltung des Westfälischen Steuerkreises e.v. vom
Mehr1 Die Besteuerung der Kapitalerträge nach der Unternehmensteuerreform 2008 und dem Jahressteuergesetz
A Überblick 11 1 Die Besteuerung der Kapitalerträge nach der Unternehmensteuerreform 2008 und dem Jahressteuergesetz 2008 11 2 Wer ist von der Neuregelung betroffen? 11 3 Ab wann gelten die Neuregelungen?
MehrKNAPPWORST & PARTNER. Unternehmensteuerreform Steuerberatungsgesellschaft
KNAPPWORST & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft 1 Stand Gesetzgebungsverfahren 06.02.2007 Referentenentwurf des BMF 14.03.2007 Regierungsentwurf 25.05.2007 Gesetzgebungsbeschluss durch Bundestag 08.06.2007
MehrErbschaftsteuerreform 2016
Erbschaftsteuerreform 2016 Nicht alles bleibt beim Alten... Die Einigung der Koalition vom 20. Juni 2016 läutet das vorläufige Ende eines Reformprozesses ein, der mehr als 18 Monate dauerte. Die als minimal-invasiver
MehrDas betrifft alle Steuerpflichtigen. Steuerausblick
Steuerausblick 1 Das betrifft alle Steuerpflichtigen 1.1 Anhebung des Grundfreibetrags Durch das Gesetz zur Umsetzung der ¾nderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen
MehrUnternehmensnachfolge nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014. Referenten: StBin Gisa Voßeler-König, StB/WP Stephan Zwingmann
Unternehmensnachfolge nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 Referenten: StBin Gisa Voßeler-König, StB/WP Stephan Zwingmann Inhaltsverzeichnis I. Urteil des Bundesverfassungsgerichts
MehrVII. Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Internet-Verzeichnis Arbeitshinweise. Abschnitt 1: Abgabenordnung 1
Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Internet-Verzeichnis Arbeitshinweise V XIII XV XIX XXI Abschnitt 1: Abgabenordnung 1 Fall 1 Wohnsitz natürlicher Personen ( 8 AO) 1 Fall 2 Wohnsitz natürlicher
MehrUnternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten
Unternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten Referent: Dipl.-Kfm. Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer www.dr-knabe.de Familienunternehmen seit 1928 ISO 9001:2008
MehrSteuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben
BMF 18. 12. 2008 IV C 4 - S 2223/07/0020 BStBl 2009 I S. 16 Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben
MehrInvestmentsteuergesetz; Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober I R 27/08 (BStBl 2011 II S...) beim Aktiengewinn ("STEKO-Rechtsprechung")
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrAUSWIRKUNGEN DER INVESTMENTSTEUERREFORM 2018
Deutscher Fondsverband AUSWIRKUNGEN DER INVESTMENTSTEUERREFORM 2018 ONLINE WORKSHOP DER AMANDEA FINANZSERVICE GMBH AM 13. JUNI 2017 AGENDA 1. Einführung 2. Besteuerung auf der Fondsebene ab 2018 3. Laufende
MehrDas Einmaleins der bav-praxis
Das Einmaleins der bav-praxis überarbeitet Taschenbuch. Paperback ISBN 978 3 89577 534 5 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung schnell und portofrei erhältlich
MehrP+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München
P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München Maximilian Haag DIE STEUERLICHE BEHANDLUNG VON TRUSTS IN DEUTSCHLAND Steuerliche Behandlung von Trusts in Deutschland A. Erbschaft-
MehrAUSWIRKUNGEN DER INVESTMENTSTEUERREFORM 2018
Deutscher Fondsverband AUSWIRKUNGEN DER INVESTMENTSTEUERREFORM 2018 M&G JAHRESKONFERENZ 2017 1. Einführung 2. Besteuerung auf der Fondsebene ab 2018 3. Laufende Besteuerung auf der Anlegerebene ab 2018
MehrVerfahrensrechtliche Probleme bei zusammenveranlagten Ehegatten
Gabriele Vogt Verfahrensrechtliche Probleme bei zusammenveranlagten Ehegatten PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Teill 15 Einführung in die Problematik 15 Kapitel 1 19
MehrFriedrich und Partner
Friedrich und Partner Steuerberater Mandanteninformationen Januar / Februar 2017 1 DIE MANDANTEN I INFORMATION Themen dieser Ausgabe Steuerfreiheit trotz fehlender USt-IdNr. Ermäßigung für haushaltsnahe
MehrHAFTUNSGSAUSSCHLUSS. Information an die Leser und Nutzer:
HAFTUNSGSAUSSCHLUSS Information an die Leser und Nutzer: Diese Pra sentation ist unverbindlich und ersetzt nicht die konkrete Steuerberatung im Einzelfall. Eine Haftung fu r Scha den, die durch die Nutzung
MehrInternationale Aspekte der Erbschaftsteuer
9. Steuertag der Fachhochschule Worms Internationale Aspekte der Erbschaftsteuer Dr. Jens Kollmar Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Steuerrecht Vertretungsprofessor an der FH Worms Inhaltsübersicht A. Reformüberblick
MehrLohnsteuer - Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 Lohnsteuer - Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten [22.12.2011] Das Bundesfinanzministerium (BMF) gibt bekannt, dass es die Urteile
MehrFür wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für 2018 in Euro.
Wichtige Beträge Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für 2018 in Euro. Einkommensteuer EStG, z, 3 Nr. 62 Zuwendungen des
MehrSteuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei einer GmbH
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bei einer GmbH Veranstaltungsorte: 9. November 2016 in München 10. November 2016 in Nürnberg Dipl.-Finanzwirt Ortwin Posdziech Steuerberater, Heinsberg Landesverband
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft
Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft Arne Leifels Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dresden, 13. September 2013 2 1 Steuerbegünstigte
MehrStadt Lindenberg i. Allgäu
Stadt Lindenberg i. Allgäu Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung - ZwStS- ) Aufgrund der Art. 22 Abs. 2 und 24 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und
MehrErbschaftsteuer. Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung. Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
Erbschaftsteuer Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater 1 Erbschaftsteuer Rechtsentwicklung Freibeträge und Steuerklassen Übertragung von Immobilien
MehrNeue Gesetzgebung sowie aktuelle Fragen zur Einkommensteuer Hochschultag für die Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg am 3.
Neue Gesetzgebung sowie aktuelle Fragen zur Einkommensteuer Hochschultag für die Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg am 3. November 2015 Neue Gesetzgebung sowie aktuelle Fragen zur Einkommensteuer
Mehr14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern
400 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern 14a. Anlage AESt (neu ab 2015) Anrechnung/Abzug ausländischer Steuern Bezeichnung der Körperschaft Steuernummer Enden in einem
MehrSenatsverwaltung für Finanzen
Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin
MehrDie neue Fondsbesteuerung
Mandanten-Info Fondsbesteuerung ab 2018 Die neue Fondsbesteuerung ab 2018 Was Anleger und Sparer wissen sollten Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Die Änderungen und ihre Folgen im Überblick... 1 3. Überblick
MehrI. Erlass und Aufhebung von Bescheinigungen nach 4 Nr. 20 Buchstabe a UStG
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 11
Vorwort...................................................... 11 Überblick............................................... 13 1.1 Motive des Gesetzgebers.................................. 14 1.2 Untersuchungsgrundsatz..................................
MehrGesetze Materialien Erläuterungen. bearbeitet von. Dr. Sebastian Benz Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht in Düsseldorf
Erbschaftsteuerrefbrm 2016 Gesetze Materialien Erläuterungen bearbeitet von Dr. Sebastian Benz Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht in Düsseldorf Prof. Dr. Jens Blumenberg Steuerberater in Frankfurt
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ^ 1 Grundlagen der Personalabrechnung 1.1 Gesetzliche und betriebliche Grundlagen Personalabrechnung 1.1.1 Gesetzliche Grundlagen 1.1.2 Betriebliche Grundlagen 1.1.3 Zusammenfassung
MehrSTÖLZEL Rechtsanwälte
STÖLZEL RAe StB FRIEDRICHSTRASSE 24 B 01067 DRESDEN Ralf Stölzel Rechtsanwalt Sabine Stölzel Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Annett Fregien in Boris Burtin Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau-
MehrDas sollten Verbraucher wissen!
Das sollten Verbraucher wissen! Sozialversicherung Beitragssätze Rentenversicherung 18,7% Krankenversicherung 14,6% zzgl. Zusatzbeitrag (unterschiedlich je Krankenkasse vom Arbeitnehmer allein zu tragen)
MehrDas Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts
Das Gesetz zur Stärkung des Stiftungstag Westfalen-Lippe 5. Juli 2013 Dr. Verena Staats, Rechtsanwältin Justiziarin im Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V. Aktuelle Neuregelungen durch das Gesetz zur
MehrMuster I Stand (Bezeichnung der auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge) Steuerbescheinigung
...... (Bezeichnung der auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge) Muster I Stand 18.11.2009 Adressfeld Steuerbescheinigung Bescheinigung für alle Privatkonten und/oder -depots Verlustbescheinigung
MehrFINANZAMT TRIER Steuerliche Förderung der Elektromobilität
Steuerliche Förderung der Elektromobilität Monika Bohlen Finanzamt Trier Folie 1 Steuerliche Förderung der Elektromobilität Inhalt Folie 1. Begünstigte Elektrofahrzeuge 4 2. Minderung der BMG bei der 5
MehrErbschaftsteuerreform Das müssen KMU-Berater beachten
DStV-Forum 01/2017 TB-Nr.: 151/16 Erbschaftsteuerreform 2016 - Das müssen KMU-Berater beachten Das lange Ringen um die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat ein Ende. Am 14.10.2016 hat der Bundesrat
MehrÜberblick über Steueränderungen Univ.-Prof. Dr. Roland Euler Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Überblick über Steueränderungen 2016 Johannes Gutenberg-Universität Mainz Überblick über Steueränderungen 2016 Überblick I. Allgemeine Änderungen der Steuergesetze II. III. IV. Beitragsbemessungsgrenzen
MehrAn das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße Berlin. Düsseldorf,
An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Referat IV A 2 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin ausschließlich per E-Mail an: IVA2@bmf.bund.de Düsseldorf, 23.09.2015 564/515 Referentenentwurf
MehrErgänzung des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016 (BStBl I S. 85) durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT
MehrUnternehmensnachfolgekongress der IHK Würzburg-Schweinfurt am in Würzburg
Unternehmensnachfolgekongress 2015 der IHK Würzburg-Schweinfurt am 09.06.2015 in Würzburg Fachvortrag: Steuerliche Aspekte bei der Unternehmensnachfolge Referent: Dr. Hubert Humm Rechtsanwalt u. Steuerberater
Mehr3 Ausblick auf erst spätere sowie derzeit beabsichtigte Gesetzesvorhaben
54 Neue Steuergesetzgebung 3 Ausblick auf erst spätere sowie derzeit beabsichtigte Gesetzesvorhaben 3.1 Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerlicher Regelungen Durch das
MehrNeues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt
Neues für Vereine Diplom Finanzwirt Ludger van Holt Steuerberater Gliederung Allgemeines zum Vereinssteuerrecht Gesetz zur weiteren Steigerung des bürgerlichen Engagements Buchführung Aufzeichungen der
MehrBesteuerungssystematik und Teileinkünfteverfahren 157 BFH, Urteil v ,1 R15/06, BStBl 2007 II S
Teil 1 : Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften Besteuerung von Anteilsverkäufen 3 17 EStG BFH, Urteil v. 25.6.2009, IX R 42/08, BFH/NV 2009 S. 1696 911 BFH, Urteil v. 25.2.2009,
MehrErbschaftsteuer/Schenkungsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. November 2012
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. November 2012 Einräumung eines Nießbrauchsrechts, Überlassung der Ausübung des Nießbrauchs oder Verzicht
MehrEinkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer
Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer F a c h b e r e i c h S t e u e r n Wesen Alle privaten
MehrNomosPraxis. Pflegesozialrecht. Bearbeitet von Heinrich Griep, Heribert Renn. 6. Auflage Buch. 283 S. Softcover ISBN
NomosPraxis Pflegesozialrecht Bearbeitet von Heinrich Griep, Heribert Renn 6. Auflage 2017. Buch. 283 S. Softcover ISBN 978 3 8487 3745 1 Recht > Sozialrecht > SGB XI - Soziale Pflegeversicherung schnell
MehrElektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM
MehrAnwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 ABS. 4 Satz 6 bis 8
BMF Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016 > C. Anhänge > Anhang 29 Verluste > IV. Anwendungsschreiben zur Verlustabzugsbeschränkung nach 15 Abs. 4 Satz 6 bis 8 EStG BMF vom 19.11.2008 (BStBl I S. 970)
Mehr