Schulentwicklungsplan für die Schulen der Sekundarstufe in der Region Kleve, Bedburg-Hau und Kranenburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schulentwicklungsplan für die Schulen der Sekundarstufe in der Region Kleve, Bedburg-Hau und Kranenburg"

Transkript

1 ! SE EP Schulentwicklungsplan für die Schulen der Sekundarstufe in der Region Kleve, Bedburg-Hau und Kranenburg! "#$!%&#'(!)*+,-./!

2 ! Dr. Detlef Garbe Sebastian Garbe, MA Business Mathematics Uwe Wockenfuß, Dipl.-Soz.Wiss. Leichlingen, Neukirchener Str. 1-3 D Leichlingen Telefon / Fax / office@dr-garbe-consult.de Alle aktuellen Infos: Dr. Garbe Consult 2

3 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung!... 5 Teil 1: Schulentwicklungsplanung als kommunale Aufgabe! Einführung! Rechtliche Grundlagen! Der Schulträger im Spannungsfeld staatlich verordneter Zuständigkeiten! Innere und äußere Schulangelegenheiten! Schule als kommunale Gestaltungsaufgabe! Inklusion - eine gesellschaftliche, kommunale und schulische Aufgabe! Finanzsituation! Schulentwicklungsplanung als Dialog! Teil 2: Erstellung der Prognoserechnung! Verwendete Daten! Erstellung Prognose Grundschulen der SEP-Region! Simulation des Übergangsverhaltens zwischen den Jahrgängen! Prognose der Einschulungen! Berücksichtigung von Neubaugebieten! Erstellung Prognose der weiterführenden Schulen der SEP-Region! Implementierung eines Szenarios Gesamtschule! Implementierung eines Szenarios Sekundarschule! Teil 3: Trend-Prognose Schulen! Die schulrechtlichen Rahmenbedingungen! Mindestgröße von Haupt-, Realschulen und Gymnasien! Klassengrößen, Klassenbildung und Klassenfrequenzrichtwert! Schulen der Sekundarstufe in Kleve! Hauptschule Materborn! Dr. Garbe Consult 3

4 2.2 Konrad-Adenauer-Hauptschule! Wilhelm-Frede-Hauptschule! Realschule Hoffmannallee! Karl Kisters Realschule! Freiherr-vom-vom-Stein-Gymnasium! Konrad-Adenauer-Gymnasium! Bedburg-Hau: Hauptschule Sankt Markus! Historie! Prognose! Bandbreitenbetrachtung! Raumanalyse und Handlungsempfehlungen! Kranenburg: Hanna-Heiber-Schule! Historie! Prognose! Bandbreitenbetrachtung! Teil 4: Reorganisation der Sekundarstufe! Ergebnisse der Elternbefragung! Einschulungspotential Sekundarstufe! Neue Schulformen in der Region! Übersicht zu Raumkapazitäten! Unterbringung der Gesamtschule! Unterbringung Sekundarschule! Dr. Garbe Consult 4

5 Vorbemerkung Die Stadt Kleve sowie die Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg haben als Schulträger eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung in Auftrag gegeben. Für die Schulträger gibt es aktuell folgende Anlässe, die künftige Entwicklung der Schulen zu analysieren, zu planen, die Raumsituation zu überprüfen und über deren Organisationsform zu entscheiden: Die Entwicklung der Schülerzahlen in Kleve, Bedburg-Hau und Kranenburg verdient besondere Beachtung, insbesondere weil der landesweite Trend zurückgehender Schülerzahlen in den weiterführenden Schulen auch für Kleve, Bedburg-Hau und Kranenburg gilt. Ob z.b. die vom Schulgesetz NRW festgelegten Mindestgrößen für die Hauptschulen in Zukunft erreicht werden, ist zu prüfen. Die mögliche Errichtung einer Gesamtschule wird seit Jahren in der Region kontrovers diskutiert. Die zurückgehenden Schülerzahlen an den Hauptschulen sowie die vielfach diskutierte Veränderung der Schullandschaft in NRW hat diese Debatte erneut belebt. Ob die sich verändernde Schullandschaft in der Sekundarstufe nicht auch Anlass sein könnte, in Kleve, Bedburg-Hau und Kranenburg zu Veränderungen zu kommen, wäre auf Basis der Schülerzahlen ein zentrales Thema der kommunalen Debatte. Mit zurückgehenden Schülerzahlen und insbesondere mit einer Veränderung der jetzigen Schulformen in der Sekundarstufe, würde sich auch die Frage nach den Standorten von Schulen neu stellen. Das Gutachten zur Schulentwicklungsplanung für die Schulen in Kleve, Bedburg-Hau und Kranenburg liefert neben der Prognose zur Entwicklung der Schülerzahlen der einzelnen Schulen und deren Standorte Aussagen zu den gegebenenfalls notwendigen schulorganisatorischen Konsequenzen skizziert alternative Lösungen und mit der Raumanalyse Aussagen zur räumlichen Infrastruktur, die sich aus der Entwicklung der Schülerzahlen und der Entwicklung des Ganztagbetriebes und der Ü- ber-mittag-betreuung in den Schulen ergeben. Dr. Garbe Consult 5

6 Teil 1: Schulentwicklungsplanung als kommunale Aufgabe 1. Einführung Das Bildungswesen ist eine der wichtigsten Aufgaben in einem modernen Gemeinwesen. Wie heißt es doch zutreffend in einem Zitat: Die Investitionen im Bildungsbereich ergeben die höchste Verzinsung. 1 In unserer schnelllebigen Zeit erfährt auch das Bildungswesen einen stetigen Wandel, um die kommenden Generationen auf ihr Leben in einer pluralistischen, hoch entwickelten Industriegesellschaft vorzubereiten. Ob Grund-, Haupt- oder Realschule, ob Gymnasium oder Förderschulen, alle Schulformen müssen sich immer wieder neu den Anforderungen stellen, um ihren Bildungsauftrag zu erfüllen. Wir werden weniger, älter und bunter. Dieser Satz aus der Süddeutschen Zeitung bringt die Ergebnisse der Bevölkerungswissenschaftler auf den Punkt. Er beschreibt, wie sich unsere Gesellschaft durch Geburtenrückgang, Zuwanderung und höhere Lebenserwartung entwickeln wird. Der damit gemeinte demografische Wandel macht auch vor der Region Kleve, Bedburg-Hau und Kranenburg nicht halt. Das hier vorgelegte Gutachten zur Schulentwicklungsplanung für die Schulen der Sekundarstufe thematisiert deren Entwicklung mit Blick auf Schülerzahlen in Kleve, Bedburg-Hau und Kranenburg, Standorte und Organisationsformen bis zum Schuljahr 2021/ Rechtliche Grundlagen Die Gemeinden werden durch die Verfassung des Landes NRW 2 und das Schulgesetz NRW als Schulträger verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Die 1 Eine Langzeitstudie aus den USA, die 1962 bei 3- und 4-Jährigen begonnen wurde, verfolgte deren Leben bis zum Alter von 40 Jahren. Sie hat gezeigt, dass ein Dollar, der für die Frühförderung eingesetzt wurde, bei den jetzt 40-Jährigen 16 Dollar gesellschaftliche Rendite gegenüber einer Vergleichsgruppe in Form von besseren Abschlüssen, höheren Einkommen und geringerer Kriminalität erbracht hat. 2 Art. 6 ff. LVerf NRW Dr. Garbe Consult 6

7 Aufstellung eines Schulentwicklungsplans ist Pflichtaufgabe des Schulträgers 3 ; eine Anzeigepflicht gegenüber dem Land ist grundsätzlich damit nicht verbunden. Folgende Mindestanforderungen für die Schulentwicklungsplanung sind nach 80 Abs. 5 obligatorisch: das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schulgrößen (Schülerzahl, Zügigkeit und Schulstandorte); die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Erziehungsberechtigten und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen in Kleve, Bedburg-Hau und Kranenburg nach Schulformen und Jahrgangsstufen; die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen und Schulstandorten. Schulische Bildungs- und Abschlussangebote aller Schulformen müssen unter möglichst gleichen Bedingungen in allen Landesteilen wahrgenommen werden können. Dies bedeutet, dass der Wohnsitz in einer bestimmten Region für die Gewährleistung von Rechten und sozialen Leistungen nicht entscheidend sein darf. Dies ist ein Grundsatz, der als Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse auch verfassungsrechtliche Bedeutung hat. Die Schulentwicklungsplanung ist mit der Planung benachbarter Schulträger abzustimmen, um Fehlentwicklungen, Doppelangebote und zu kleine und unwirtschaftliche Schulen zu vermeiden. Die Schulentwicklungsplanung bildet somit auch die Grundlage für einen vernünftigen Ressourceneinsatz des Schulträgers 4. Weiter sind die Schulen bei der Aufstellung und Änderung von Schulentwicklungsplänen zu beteiligen 5. Diese Beteiligung geschieht durch Anhörung; über den Inhalt ihrer Stellungnahmen gegenüber dem Schulträger beschließt die Schulkonferenz. Während des Planungsprozesses hat eine Beteiligung der Schulen durch bilaterale Gespräche zwischen Schulleitung und Gutachter bzw. Schulleitung und Schulträger sowie durch Diskussionsrunden mit den Schulleitungen stattgefunden. Die formelle Beteiligung der Schulen wird auf der Basis des Gutachtens stattfinden. Schulentwicklungsplanung beinhaltet somit die Darstellung des aktuellen und die Planung des zukünftigen Schulangebotes, d. h. eine Analyse und Prognose zur bedarfsgerechten Si SchulG NRW 4 Diese Aussage des Schulgesetzes gilt sicher auch für den Ressourceneinsatz des Landes beim Lehrpersonal und bei den Schulleitungspositionen; letztere werden bei Freiwerden einer Position nur mit Blick auf die künftige Entwicklung dieser Schule erneut besetzt Nr. 2 SchulG NRW Dr. Garbe Consult 7

8 cherstellung von Schulabschlussmöglichkeiten und Bildungsgängen. Mit der Übertragung der Planungskompetenz wird dem Selbstverwaltungsrecht des Schulträgers in Bezug auf den Schulbereich ausdrücklich Rechnung getragen. Er wird auf diese Weise in die Lage versetzt, bildungspolitische Zielsetzungen und Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung der spezifischen örtlichen Bedingungen umzusetzen. Damit ist Schulentwicklungsplanung zentrale Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge. Die Selbstverwaltungskompetenz des Schulträgers kommt auch bei der Frage der Errichtung, der Auflösung oder der Änderung von Schulstandorten im 81 des Schulgesetzes NRW zum Ausdruck. Dort heißt es im Abs. 2 des 81: Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule sowie den organisatorischen Zusammenschluss von Schulen, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs, die Einführung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes, die Bildung eines Teilstandortes, der Wechsel des Schulträgers, die Änderung der Schulform und der Schulart zu behandeln. Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen. Schulentwicklungsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, das Planwerk als solches ist fortzuschreiben, um Verwaltung, Politik und allen Schulbeteiligten ein verlässliches Planungsinstrumentarium an die Hand zu geben. 3. Der Schulträger im Spannungsfeld staatlich verordneter Zuständigkeiten 3.1 Innere und äußere Schulangelegenheiten Rechtlich gesehen sind die öffentlichen Schulen in Deutschland Diener zweier Herren. Das Grundgesetz (Art. 7) weist dem Staat die Aufsicht über die Schulen zu. Andererseits räumt es den Gemeinden das Recht ein, ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (Art. 28). Man unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten. Die Länder sind also für die pädagogisch-inhaltliche Seite von Schule zuständig, für Lehre und Lernen. Die Gemeinden als Schulträger hingegen zeichnen verantwortlich für die Schulorganisation: für die Errichtung von Schulen, die laufende Verwaltung, die Deckung des Sachbedarfs (Gebäude, Innenausstattung, Lehrmittel) und die Bereitstellung der Geldmittel für diese Aufgaben. Auch stellen sie das Verwaltungspersonal (Schulsekretärin, Hausmeis- Dr. Garbe Consult 8

9 ter). In der Regel nehmen die Städte und Kreise als Schulträger Pflichtaufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahr. Außerdem unterliegen sie im Schulbereich neben der Kommunalaufsicht auch der staatlichen Schulaufsicht, so dass gerade im Schulbereich die ansonsten nach Kommunalrecht weitgehenden Befugnisse der Selbstverwaltung durchaus beschnitten sind. Bei der Debatte um den Standort Deutschland wird der Beitrag der Städte im Bildungssektor oft unterschätzt. Dabei erbrachten die Städte in den letzten Jahren eine Vielzahl zusätzlicher Aufgaben und Leistungen, die im Schulbereich zu einer erweiterten Schulträgerschaft geführt haben. Schulergänzende Angebote sowie die Verknüpfung mit anderen Feldern der Stadtentwicklungspolitik, z.b. der Jugendhilfe, des Sports und der Kultur gehören zunehmend zum kommunalen Aufgabenspektrum. Die Öffnung von Schule für außerschulische Ansprechpartner wird immer mehr zu einer Selbstverständlichkeit. Wachsende Ansprüche an Schulträger und Schule gehen auch mit neuen, komplexen Anforderungen an die Gebäudebewirtschaftung von Schulanlagen einher. Unbeschadet der grundsätzlichen bildungspolitischen und finanziellen Verantwortung der Länder verschwimmt die Trennung in innere und äußere Schulangelegenheiten in der Praxis. Die strukturelle Trennung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in den tradierten Formen bringt viele Nachteile mit sich. Sie erzeugt einen hohen Kostenaufwand und bindet damit für andere Zwecke besser eingesetzte Ressourcen; erfordert einen hohen Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf; ist für Außenstehende wenig transparent, Zuständigkeiten müssen häufig erfragt werden; be- bzw. verhindert einen kontinuierlichen Qualitätsentwicklungs- und Innovationsprozess. Diese Auffassung vertreten mittlerweile auch die kommunalen Spitzenverbände, über den Deutschen Landkreistag bis hin zum Deutschen Städtetag, die anknüpfend an die Prozesse der Verwaltungsmodernisierung mit den Zielen der Effizienzsteigerung, der Bürgernähe und der Qualitätsverbesserung auch den Wandel der Schulverwaltung zu einem kommunalen Dienstleister beschreiben. Der Wechsel des kommunalen Aufgabenverständnisses im Schulbereich beruht auf den Erkenntnissen, dass ein modernes und funktionierendes Bildungswesen zentral für die Qualifizierung der jungen Generation ist Dr. Garbe Consult 9

10 die Qualifikation der Bürger und Bürgerinnen zentral für die lokale Struktur- und Wirtschaftsentwicklung ist 6 und wir über die Jugendhilfe und später auch Hartz IV vielfach das Versagen von Schulen (auffangen), die auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler nicht richtig eingehen. Hilfen müssen aber so früh wie möglich ansetzen, bereits bei Kleinkindern, erst recht aber bei den Schülern Schule als kommunale Gestaltungsaufgabe Das in den Verlautbarungen des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages formulierte Verständnis einer veränderten Schulträger-Rolle bezeichnet vor allem eine auf Gestaltung und Vernetzung angelegte Dienstleistungskonzeption. Kennzeichen dieser Konzeption sind insbesondere 8 : Schulergänzende Unterstützungsstrukturen Ressortübergreifende Vernetzung Unterstützung der Öffnung von Schule Förderung schulischer Eigenverantwortung Aufbau und Moderation von Kommunikationsstrukturen Beratungs- und Serviceleistungen der kommunalen Schulverwaltung Förderung innovativer Schulentwicklung. Die systematische Verknüpfung der verschiedenen in einer Region tätigen Bildungseinrichtungen verspricht eine Erhöhung der Qualität pädagogischer und kommunaler Dienstleistungen und zugleich einen ressourcenbewussten Umgang bei der Modernisierung der Region in einem wichtigen Innovationsfeld. Damit wird aber auch deutlich, dass Schulentwicklungsplanung in einem zeitgemäßen Verständnis mehr ist als die quantitative Analyse der Entwicklung von Schülerzahlen in Kleve, Bedburg-Hau und Kranenburg sowie die Bewertung von Raumkapazitäten und Standorten. Schulentwicklungsplanung heute versucht, die Optimierung der Rahmenbedingungen und Chancen entlang der Lebensbiographie von Kindern und Heranwachsenden zu thematisieren, die Übergänge in den Biographien von Kindern und Schülerinnen und Schülern so zu gestalten, dass das Risiko von Brüchen in der Entwicklung beim Übergang von 6 Hebborn, Klaus, Schule als kommunale Gestaltungsaufgabe, Positionspapier des Schulausschusses des Deutschen Städtetages, V 3083, S. 7 Duppré, Hans Jörg, Präsident des Deutschen Landkreistages, Pressemitteilung vom Hebborn, Klaus, Schule als kommunale Gestaltungsaufgabe, S. 4ff Dr. Garbe Consult 10

11 einer Institution oder Schule in die andere bzw. beim Übergang in die Ausbildung und den Beruf minimiert wird die Grundlagen für eine Verantwortungsgemeinschaft der am Erziehungs- und Bildungsprozess beteiligten Akteure durch den Aufbau von Kommunikationsstrukturen, Verantwortungsbewusstsein und den Konsens über strategische und operative Ziele sowie die damit verbundenen Maßnahmen zu legen. 3.3 Inklusion - eine gesellschaftliche, kommunale und schulische Aufgabe Inklusion versus Integration - mehr als eine begriffliche Differenz Auslöser für die gegenwärtige Debatte ist die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderungen im Dezember 2008 durch die Bundesregierung und deren in Kraft treten ab Januar Als 50. Vertragsland räumt die Bundesrepublik damit Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz sowie eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft ein. Der mit dem Begriff der Inklusion markierte Paradigmenwechsel wird in der unterschiedlichen Interpretation von Integration und Inklusion deutlich. In der Fachdiskussion hat sich inzwischen das nachfolgend skizzierte Begriffsverständnis verfestigt: Beim Vorgang der Integration verfolgen wir die gesellschaftliche und schulische Wiedereingliederung eines Menschen, der bisher einer bestimmten Gruppe nicht zugehörig war oder der zunächst aufgrund eines definierten Merkmales (z. B. Behinderung) aus einer Primärgruppe mit dem Ziel einer Sonderbehandlung herausgenommen wurde. Ganz anders wird Inklusion nach dem ökosystemischen Ansatz verstanden. Dieser Ansatz geht grundsätzlich aus von einer Verwobenheit der individuellen Entwicklung eines Menschen in ein Kind-Umfeld-System. Nicht die negative Attributierung behinderter Menschen,sondern alle Merkmale einer Person, auch deren Potenziale werden in den Mittelpunkt der Betrachtung und des Handelns gestellt. Das Ziel der Inklusion ist dann nicht mehr die Anpassung an Gruppennormen, sondern die optimale Entwicklung und Förderung eines jeden Kindes auf der Basis der individuellen Persönlichkeitsstruktur. (Pius Thoma Universität Augsburg - ). Wörtlich übersetzt beutet Inklusion (lateinisch inclusio = der Einschluss ) Einbeziehung, Einschluss, Einbeschlossenheit, Dazugehörigkeit. Dr. Garbe Consult 11

12 Der Begriff Soziale Inklusion beschreibt die gesellschaftliche Forderung, dass jeder Mensch in seiner Individualität akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollen Umfang an der Gesellschaft teilzuhaben. Unterschiede und Abweichungen werden im Rahmen der sozialen Inklusion bewusst wahrgenommen, aber in ihrer Bedeutung eingeschränkt oder gar aufgehoben. Ihr Vorhandensein wird von der Gesellschaft weder in Frage gestellt noch als Besonderheit gesehen. Das Recht zur Teilhabe wird sozialethisch begründet und bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche, in denen sich alle barrierefrei bewegen können sollen. Inklusion beschreibt dabei die Gleichwertigkeit eines Individuums, ohne dass dabei Normalität vorausgesetzt wird. Die einzelne Person ist nicht mehr gezwungen, nicht erreichbare Normen zu erfüllen, vielmehr ist es die Gesellschaft, die Strukturen schafft, in denen sich Personen mit Besonderheiten einbringen und auf die ihnen eigene Art wertvolle Leistungen erbringen können. Ein Beispiel für Barrierefreiheit ist, jedes Gebäude rollstuhlgerecht zu gestalten. Aber auch Barrieren im übertragenen Sinn können abgebaut werden, z. B. indem ein sehbehinderter Mensch als Telefonist oder als Sänger arbeitet. Die inklusive Pädagogik ist ein Ansatz der Pädagogik, dessen wesentliches Prinzip die Wertschätzung der Diversität in der Bildung und Erziehung ist. Befürworter der Inklusion gehen von der Tatsache aus, dass die Heterogenität die Normalität darstellt. Sie plädieren für die Schaffung einer Schule, die die Bildungs- und Erziehungsbedürfnisse aller Schüler zu befriedigen hat. Integration (lat. integer bzw. griech. entagros = unberührt, unversehrt, ganz) hingegen wird im Deutschen als Herstellung eines Ganzen bezeichnet. Als Fachwort findet es ebenfalls Verwendung in unzähligen Bereichen, von technischen über therapeutische bis hin zu sprachlichen und wirtschaftlichen. Der wesentliche Unterschied liegt sicher in der Bewertung von Unterschieden und Vielfältigkeit. Inklusion setzt in einem viel höheren Maß auf die positiven Effekte, die sich aus Vielfalt ergeben. Während Integration sich mehr mit Eingliederung und Anpassung von Unterschieden in ein bestehendes System befasst, setzt Inklusion auf die Chancen und Veränderungen, die sich für die Gemeinschaft aus der Vielfalt ergeben. Die Pädagogen Bitinger/Wilhelm (2001) sehen unter einem solchen Verständnis von Inklusion ein Anerkennen der Vollwertigkeit eines jeden Menschen, des Rechts auf Gleichberechtigung aller bei gleichzeitiger Pflicht, andere Menschen als gleichberechtigt anzuerkennen, des Bedürfnisses aller auf Entwicklung in einer dialogischen, kooperativen und kommunikativen Gemeinschaft, des Bedürfnisses und des Rechts eines jeden Menschen, als Subjekt seines Lebens und Lernens von sich aus kompetent zu handeln, des Rechts aller auf prinzipielle Teilhabe und Nicht-Aussonderung. Dr. Garbe Consult 12

13 Dieses inklusive Verständnis kann jedoch nicht vorausgesetzt werden, sondern ist eine gesellschaftliche, insbesondere eine bildungspolitische Entwicklungsaufgabe, die sowohl bei jedem Einzelnen als auch bei der einzelnen Schule beginnen muss. Ein solches Verständnis kennzeichnet einen Paradigmenwechsel, also einen Wandel auf vier Ebenen: Wandel auf der Ebene Kultur Wandel auf der Ebene Theorien / Leitideen Wandel auf der Ebene Struktur und Organisation Wandel auf der Ebene Profession. In diesem Sinne formuliert Ines Boban, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Martin-Luther- Universität in Halle-Wittenberg: Eine inklusive Schule ist eine willkommen heißende Schule. Inklusion auf die Gesellschaft bezogen bedeutet: Wir sind eine willkommen heißende Gesellschaft. Inklusion bedeutet mit, bei Integration wird in verwendet. Und in oder mit ist ein gravierender Unterschied. Als zentrale Merkmale für eine inklusive Pädagogik werden in der fachlichen Diskussion häufig folgende Punkte benannt: die grundsätzliche Wertschätzung aller Schülerinnen und Schüler Steigerung der Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler an Unterricht und allgemeinem schulischen Leben. Abbau von Barrieren für Lernen und Teilhabe Aller, nicht nur solcher mit Beeinträchtigungen oder solcher, denen besonderer Förderbedarf zugesprochen wird Inklusion wendet sich gegen Zwei-Gruppen-Theorien, die Menschen in Kategorien wie Behinderte und Nichtbehinderte, Deutsche und Ausländer, unterteilt und damit dem Einzelnen nicht gerecht werden. die Sichtweise, dass Unterschiede zwischen den Schülerinnen und Schülern Chancen für das gemeinsame Lernen sind und nicht Probleme, die es zu überwinden gilt. Damit wendet sie sich der Heterogenität und Vielfalt positiv zu. die Anerkennung, dass Jeder ein Recht auf wohnortnahe Bildung und Erziehung hat. Inklusive Pädagogik vermittelt letztendlich weit über die Schule hinaus die Vision einer inklusiven Gesellschaft, die Diskriminierungen abbaut. Sie ist ausgerichtet auf den Ausbau und die Förderung der individuellen Fähigkeiten aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von vorhandenen Begabungen. Sie ermöglicht individuelle, zieldifferente Lernprozesse für Alle, sowohl für Behinderte als auch für Normal- und Hochbegabte. Damit löst sie sich von frühzeitiger Festlegung und schafft wünschenswerte Entfaltungspotentiale. Dr. Garbe Consult 13

14 3.3.2 Die Veränderung der Förderschullandschaft In NRW Die Debatte um die Entwicklung der Förderschullandschaft basiert in Nordrhein-Westfalen letztlich auf der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland. Das Ziel, die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf in Schulen des allgemeinen Systems quantitativ und qualitativ zu stärken, geht noch über den bereits in Kleve, Bedburg-Hau und Kranenburg erreichten Status von Schülerinnen und Schülern im Gemeinsamen Unterricht (GU) hinaus. Abb. : Das zurzeit praktizierte Modell der Beschulung Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Förderschulen GU Eine verstärkte Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf in den Grundschulen und in den Schulen der Sekundarstufe bis hin zu den Berufskollegs bedarf der intensiven Unterstützung der Kollegien in diesen Schulen nicht nur in Unterrichtssituationen, sondern z.b. auch in Fragen der Beratung und der Diagnostik. Dr. Garbe Consult 14

15 Abb. : Das künftige Modell der Betreuung durch die Kompetenzzentren und der Beschulung Erziehungsberechtigte, Jugendhilfe & Gesundheitssystem Förderschulen Grundschulen Schulen der Sekundarstufen Berufskollegs Sonderpädagog en KsF + FöS Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Die Stadt Kleve sowie die Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg sind bestrebt, die Umsetzung der Inklusion im Bildungssektor aktiv voran zutreiben. Allen Eltern, die eine integrative Beschulung wünschen, soll, sofern dies mit der Auffassung der zuständigen unteren Schulaufsichtsbehörde korrespondiert, die freie Schulwahl ermöglicht werden. Schule benötigt für die erfolgreiche Inklusion starke Partner. Ein Partner muss die Jugendhilfe sein. Es steht zu erwarten, dass der Landesinklusionsplan nicht nur die Prozessschritte und Rahmenbedingungen einer gelungenen Inklusion benennt, sondern auch festschreibt welche Ressourcen das Land den Kommunen zur Realisation dieser anspruchsvollen Aufgabe zur Verfügung stellt. Diese Auffassung lässt sich auch aus dem einstimmig beschlossenen Antrag der SPD, Bündnis 90/die Grünen und der CDU ableiten (Drucksache 15/26) ableiten. Hier heißt es: Der Landtag fordert die Landesregierung auf: unter intensiver Einbeziehung aller Beteiligten (Kommunale Spitzenverbände, Ersatzschulträger, Landschaftsverbände, Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger, Kirchen, Eltern, Lehrerverbände, weitere gesellschaftlicher Kräfte) und mit wissenschaftlicher Begleitung eine Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung zur Umsetzung der UN-Konvention im schulischen Bereich vorzunehmen; Dr. Garbe Consult 15

16 ein Transformationskonzept zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in NRW zu entwickeln, mit dem Ziel, den sonderpädagogischen Förderbedarf in den Regelschulen zu gewährleisten; die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen massiven Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts an allen Schulformen zu schaffen und eine entsprechende Fortbildungsinitiative aufzulegen; Schulen und Schulträger aktiv bei der Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts und von integrativen Lerngruppen zu beraten und zu unterstützen; eine Initiative zur Beförderung der Akzeptanz des Gemeinsamen Unterrichts an allen Schulformen und in der Öffentlichkeit aufzulegen. Die Schulträger sind an einer schnellen und nachhaltigen Umsetzung dieser Maßnahmen in hohem Maße interessiert und werden die schnelle Entwicklung eines Landesinklusionplanes einfordern. Die Schulträger verstehen sich als engagierte Unterstützer im Prozess der Inklusion. Bis zur Umsetzung dieses ambitionierten Vorhabens ist es jedoch ein weiterer Weg, auf dem es gilt, Eltern und Fachleute mitzunehmen. Diese müssen über die Intention der Inklusion, ihre Rahmenbedingungen und insbesondere ihre Chancen aufgeklärt werden. 3.4 Finanzsituation Die in Deutschland für das öffentliche Schulwesen historisch überlieferte Unterscheidung in innere und äußere Schulangelegenheiten führt zu einer nach staatlichen Ebenen geteilten Finanzierungsverantwortung. Von besonderer Bedeutung ist das Prinzip der Nonaffektion, wonach dem Grundsatz der Zweckfreiheit zufolge alle Einnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben dienen sollen. Dies führt dazu, dass es in Deutschland keine a priori für die staatlichen Bildungsleistungen zugesicherten Finanzmittel gibt, sondern dass die Finanzvolumina jedes Jahr von neuem gegen alternative und konkurrierende Verwendungszwecke anderer Aufgabenbereiche im politisch-administrativen Haushaltsprozess durchgesetzt werden müssen. Wenn man den Gedanken von führenden Finanzwissenschaftlern folgt, wonach die kommunalen Kompetenzen das rechtliche Handlungsgerüst beschreiben, während die finanziellen Ressourcen die Handlungskraft bestimmen, so muss man konstatieren, dass die Handlungskraft der Kommunen in den letzten Jahren immer mehr reduziert worden ist. Die Frage lautet heutzutage aus der Sicht der Kämmerei häufig nicht, welche freiwillige Aufgabe können wir uns leisten, sondern eher: welche Pflichtaufgabe können wir überhaupt noch in angemessener Qualität durchführen? Dr. Garbe Consult 16

17 Dennoch ist zu konstatieren, dass die Ausgaben für den Bildungsbereich auch auf der kommunalen Ebene mit den Ausgaben für alle anderen Bereiche konkurrieren. Letztlich geht es also auch bei den Entscheidungen im Schulbereich immer um Prioritätensetzungen bzw. um die Frage, welche Ausgaben leistet sich eine Kommune und welche nicht. Die Stadt Kleve sowie die Gemeinden Bedburg-Hau und Kranenburg erhalten aus Mitteln des Landes NRW die sog. Bildungspauschale für Ausgaben im Bereich der Gebäudeunterhaltung und - sanierung sowie für die Medienausstattung der Schulen. Darüber hinaus erhalten die Kommunen in der Regel noch Zuschüsse des Landes für die Sprachförderung, den offenen Ganztag in den Grundschulen und die Ganztagsbetreuung in den Hauptschulen, z.b. früher für die BUS-Klassen bzw. die vertiefte Berufsorientierung im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit. Weiterhin investieren die Kommunen bzw. der Kreis Kleve erhebliche Mittel in die Jugendhilfe, die Schulsozialarbeit sowie die vorschulischen Betreuung und Erziehung etc Schulentwicklungsplanung als Dialog Die formulierten Ziele der Schulentwicklungsplanung, die Abstimmung mit den Akteuren der Jugendhilfeplanung auf Seiten der Verwaltung und den freien Trägern sowie die Debatte im kommunalpolitischen Raum um die Prioritäten im Schulsektor erfordern mindestens eines: Kommunikation und Diskurs. Damit ist gemeint: miteinander reden auf der Basis von Argumenten und miteinander ringen um die bestmögliche Lösung im Interesse der Kinder und Jugendlichen dieser Stadt. Jedes Argument und jede, vor allem die interessengeleiteten Positionen sollten im Diskurs die Lösungsvorschläge immer auch aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen betrachten. Für den Planungsprozess in Kleve, Bedburg-Hau und Kranenburg sind drei Dialog-Ebenen eingerichtet worden: die Bürgermeisterrunde, besetzt mit den Bürgermeistern und den Vertretern aus den Bereichen der Schulverwaltungen sowie der Jugendämter die Gespräche mit den Schulleitungen und die kommunalpolitischen Gremien mit gemeinsamen Sitzungen und Sitzungen vor Ort. Dr. Garbe Consult 17

18 Teil 2: Erstellung der Prognoserechnung 1. Verwendete Daten Zur Erstellung der Prognoserechnungen für die Grund- und weiterführenden Schulen der SEP-Region Kleve, Bedburg-Hau und Kranenburg sind folgende Daten verwendet worden: a) historische Schülerzahlen der betrachteten Schulen für die Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 b) Übersicht über die Geburten in der SEP-Region in den relevanten Geburtenzeiträumen für die Einschulungsjahrgänge 2011/12 bis einschließlich 2016/17 c) Geburtenübersicht der SEP-Region in den relevanten Geburtenzeiträumen für die historischen Einschulungsjahrgänge 2008/09 bis einschließlich 2010/11 d) Prognose des IT NRW für die Entwicklung der relevanten Altersklasse für die Einschulungsjahrgänge ab dem Schuljahr 2017/18 bis 2021/ Erstellung Prognose Grundschulen der SEP-Region Jede Prognose über die zukünftige Entwicklung einer Schule hängt im Wesentlichen von zwei Parametern ab (etwaige Änderungen an der Schulstruktur in Zukunft explizit nicht eingeschlossen): a) den zukünftigen Einschulungen an der betreffenden Schule b) dem Übergangsverhalten der Schüler zwischen den einzelnen Jahrgangsstufen, wobei Parameter (b) somit im Fall von Grundschulen insgesamt aus drei Teilparametern besteht: 1) Übergangsverhalten von Klasse 1 nach Klasse 2: b1 2) Übergangsverhalten von Klasse 2 nach Klasse 3: b2 3) Übergangsverhalten von Klasse 3 nach Klasse 4: b3. Beide Parameter sind schulspezifisch und lassen sich daher am sinnvollsten aus Daten ableiten, die die jeweilige Schule direkt betreffen. Dies gilt insbesondere für Parameter (b). 3. Simulation des Übergangsverhaltens zwischen den Jahrgängen Seitens der untersuchten Kommunen wurden uns die historischen Schülerdaten für die betrachteten Grundschulen für die Schuljahre 2008/09 bis einschließlich 2010/11 zur Verfügung gestellt. Dr. Garbe Consult 18

19 Als Beispiel für die exemplarische die Ermittlung des Übergangsparameters (b) wird hier die Johanna-Sebus-Schule gewählt; die aktuellen Schulen werden ausführlich im Teil 3 Entwicklung der Schülerzahlen dargestellt. Für die Johanna-Sebus-Schule ergibt sich bei der Untersuchung der historischen Schülerzahlen folgendes Bild: Historische Schulentwicklung Johanna-Sebus-Schule Klasse/Schuljahr Gesamt Deutsche Aussiedler Ausländer Die dargestellte historische Situation wurde nun bezüglich des Übergangsverhaltens der Grundschüler untersucht. Dabei wurde zunächst für jedes Schuljahr und jeden Wechsel zwischen den Jahrgängen der Übergangsparameter bi untersucht und im Anschluss der Durchschnitt über die Übergangsparameter gebildet. Im Rahmen unserer Prognoserechnung verwenden wir in der Regel immer gewichtete Durchschnitte um aktuellen Zahlen eine größere Bedeutung beizumessen als weiter zurückliegenden Daten. Zur Ermittlung der Übergangsparameter zwischen den einzelnen Jahrgängen haben wir die Gewichtung G:=(0,35;065) gewählt, wobei der Übergangsparameter zwischen den Schuljahren 2009/10 sowie 2010/11 jeweils mit dem Faktor 0,65 gewichtet wurde. Es ergibt sich somit für die Johanna-Sebus-Schule folgendes Bild: Klasse/Schuljahr Übergangsquoten Johanna-Sebus-Schule von 08 nach 09 von 09 nach 10 linearer Durchschnitt gewichteter Durchschnitt von 1 nach 2 von 2 nach 3 von 3 nach 4 Gewichte 1,135 1,073 1,104 1,095 1,036 0,976 1,006 0,997 1,150 1,000 1,075 1,053 0,350 0,650 1,000 Im Rahmen der Prognoserechnung wird nun angenommen, dass das Übergangsverhalten zwischen den einzelnen Jahrgängen sich auch in Zukunft gemäß den dargestellten ermittelten Übergangsparametern verhalten wird. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass durch die Betrachtung der historischen Übergangsparameter die Anzahl der Wiederholer, der Schulabgänger sowie der et- Dr. Garbe Consult 19

20 waigen Überspringer etc. eines Jahrgangs implizit in den dargestellten Zahlen enthalten ist. Darüber hinaus sind in den berechneten Übergangsparametern auch Informationen über die Integration von Förderschülern enthalten. Offensichtlich existiert kein Übergangsparameter, der die Wiederholer der ersten Klasse explizit erfasst. Dies ist jedoch u.e. durchaus vertretbar, da zum einen die Zahl der Wiederholer der ersten Klasse eher gering sein dürfte und zudem die Prognose der zukünftig einzuschulenden Kinder, welche letztendlich die Anzahl der Schüler in Klasse 1 hauptsächlich beeinflusst, aufgrund von Umzügen, Zuzügen, etwaigen abweichenden Schulwünschen etc., ohnehin mit Unsicherheit behaftet ist, und somit auch hier unterstellt werden kann, dass etwaige Wiederholer implizit berücksichtigt werden. Nicht zuletzt deshalb haben wir für die Prognose der zukünftigen Einschulungen verschiedene Szenarien implementiert (siehe hierzu auch die weiteren Ausführungen). Analog der oben dargestellten Vorgehensweise wurden die Übergangsparameter für die verbleibenden Grundschulen der SEP-Region untersucht und individuell für die Prognoserechnung festgelegt. Insgesamt stehen mit der Ermittlung der Übergangsparameter die notwendigen Informationen zur Prognose des zukünftigen Lebenszyklus der Schüler an den betrachteten Schulen zur Verfügung. Es verbleibt somit die Untersuchung und Festlegung der zukünftig an den einzelnen Schulen einzuschulenden Schüler. 4. Prognose der Einschulungen Für die Einschulungszeiträume bis einschließlich des Schuljahres 2016/17 liegen die aktuell bekannten Zahlen bzgl. der zukünftig einzuschulenden Schüler vor, d.h. die Geburten in den jeweils relevanten Geburtenzeiträumen. Für die Erstellung einer langfristigen Prognose bis einschließlich des Schuljahres 2021/22 haben wir uns der Prognose des IT NRW für die jeweils relevante Altersklasse bedient. Im Rahmen der Erstellung der Prognose für die SEP-Region haben wir insgesamt vier unterschiedliche Szenarien entwickelt, um zum einen die voraussichtliche Entwicklung der Grundschulen der SEP-Region möglichst präzise beschreiben zu können sowie zum zweiten auch die Bandbreite der möglichen Entwicklung beschreiben zu können. Alle Verfahren basieren zunächst auf einer Untersuchung des historischen Einschulungsverhaltens an den Grundschulen der SEP-Region. Auf Grundlage der vorgenommenen Untersuchungen, deren Vorgehensweise wir im Folgenden beschreiben, haben wir dann folgende Szenarien implementiert: Dr. Garbe Consult 20

21 a) absolute Prognose der zukünftigen Einschulungen auf Basis gewichteter Durchschnitte b) absolute Prognose der zukünftigen Einschulungen auf Basis linearer Durchschnitte c) Bandbreitenbetrachtung der voraussichtlichen Einschulungen. Bei der Untersuchung des historischen Einschulungsverhaltens sind wir wie folgt vorgegangen: 1) Ermittlung des Verhältnisses Einschulungen/Einzuschulende Kinder für die Schuljahre 2008/09 bis 2011/12. Hierbei haben wir jede der betrachteten Kommunen separat untersucht. Aus den entsprechenden Daten je Jahrgang haben wir einen gewichteten Durchschnitt ermittelt. Diese Kennziffer enthält implizit Daten über Wanderungsgewinne bzw. -verluste sowie insbesondere die Anzahl an Schülern, die keine Grundschule in der jeweiligen Kommune besuchen. Mittels Kenntnis dieser Kennziffer können wir somit insbesondere auf das Ansetzen einer landesweiten Quote für Besucher einer Förderschule verzichten. Die entsprechenden Ergebnisse am Beispiel der Stadt Kleve können der folgenden Tabelle entnommen werden. Für unsere weiteren Überlegungen verwenden wir dabei die auf Basis des gewichteten Durchschnitts ermittelte Kennziffer. Schule/Schuljahr Quote Johanna-Sebus-Schule Karl-Leisner-Schule St. Martinus-Schule GGS Unterstadt Lutherschule Christus-König-Schule Marienschule St. Michael-Schule Willibrordschule Gesamt Einzuschulende Schüler Quote 100,24 % 94,32 % 97,04 % 91,83 % Lin. DS. Quote Einschulungen 95,86 % Gew. DS. Quote Einschulungen 94,28 % Gewichte 0,00 % 25,00 % 35,00 % 40,00 % 100,00 % 2) Ermittlung des Verhältnisses Einschulung je Grundschule/Eingeschulte Kinder gesamt je betrachtetem Einschulungsjahrgang. Dr. Garbe Consult 21

22 3) Ermittlung der Kennziffern gewichteter Durchschnitt sowie linearer Durchschnitt für jede Grundschule auf Grundlage der unter (2) ermittelten Daten je Einschulungsjahrgang. 4) Basierend auf den unter (2) sowie (3) ermittelten Kennziffern kann zudem die Schwankungsbreite der Einschulungsanteile untersucht werden. 5) Die unter (2) bis (4) genannten Kennziffern wurden dabei auf Grundlage der jeweiligen Daten der Schuljahre 2008/09 bis 2011/12 ermittelt. Die entsprechenden Kennziffern für die Stadt Kleve können der folgenden Tabelle entnommen werden. Schule/Schuljahr Quote gew. DS. Quote Lin.DS. SAW Quote Lin.DS+ SAW Quote Lin.DS.- SAW Johanna-Sebus-Schule Karl-Leisner-Schule St. Martinus-Schule GGS Unterstadt Lutherschule Christus-König-Schule Marienschule St. Michael-Schule Willibrordschule Gesamt 8,89 % 9,88 % 9,14 % 7,93 % 8,84 % 8,98 % 0,98 % 9,97 % 8,00 % 17,55 % 15,66 % 18,78 % 18,27 % 17,80 % 17,57 % 1,67 % 19,24 % 15,90 % 5,53 % 5,54 % 7,61 % 6,49 % 6,65 % 6,55 % 1,04 % 7,59 % 5,51 % 10,58 % 9,88 % 6,85 % 8,17 % 8,14 % 8,30 % 1,52 % 9,82 % 6,78 % 8,41 % 8,43 % 8,12 % 10,10 % 8,99 % 8,88 % 1,06 % 9,95 % 7,82 % 10,10 % 12,53 % 9,90 % 7,69 % 9,67 % 10,04 % 2,42 % 12,46 % 7,62 % 10,34 % 15,18 % 12,44 % 12,74 % 13,24 % 13,45 % 1,50 % 14,96 % 11,95 % 13,46 % 11,33 % 13,45 % 13,70 % 13,02 % 12,83 % 1,31 % 14,13 % 11,52 % 15,14 % 11,57 % 13,71 % 14,90 % 13,65 % 13,39 % 1,69 % 15,08 % 11,70 % 100,00 %100,00 %100,00 %100,00 %100,00 %100,00 %13,19 % 113,19 %86,81 % Gewichte 0,00 % 25,00 % 35,00 % 40,00 % 100,00 % Im Zusammenhang mit der unter (4) genannten Untersuchung der Schwankungsbreite sei darauf hingewiesen, dass wir für die oben bereits kurz angesprochene Bandbreitenbetrachtung unterstellen, dass das Einschulungsverhalten an den Grundschulen einer Normalverteilung unterliegt, auch wenn dies aufgrund der zu geringen Datenbasis letztlich nicht durch statistische Tests endgültig belegt werden kann. Nichtsdestotrotz können wir diese Annahme im Rahmen einer Modellrechnung unterstellen. Im Folgenden möchten wir nun aufzeigen, wie wir die oben genannten Kennziffern nutzen, um eine valide Prognose über die zukünftigen Einschulungen an den Grundschulen der SEP-Region treffen zu können. Dabei sei an dieser Stelle erneut darauf hingewiesen, dass die Untersuchung der zukünftigen Einschulungen je Kommune separat vorgenommen wurde. Dr. Garbe Consult 22

23 1) Für die implementierten Szenarien treffen wir zunächst die Annahme, dass die Gesamtzahl der Einschulungen gemessen an der Anzahl der im relevanten Geburtenzeitraum je Einschulungsjahrgang geborenen Kinder dem wie oben dargestellt ermittelten gewichteten historischen Durchschnitt entspricht. Mittels dieser Annahme sowie den zur Verfügung gestellten Geburtenzahlen der relevanten Geburtenzeiträume für die Einschulungsjahre bis einschließlich 2016/17 bzw. den entsprechenden Prognosedaten des IT NRW für die Schuljahr 2017/18 bis 2021/22 steht somit fest, wie viele Kinder je Schuljahr an den Grundschulen der SEP-Region eingeschult werden. 2) Für die absolute Betrachtung basierend auf den historischen Einschulungsanteilen der jeweiligen Grundschulen ermittelten gewichteten Durchschnitten treffen wir die Annahme, dass die betrachteten Grundschulen auch in Zukunft einen Anteil an der Gesamtzahl Einschulungen haben werden, welcher eben diesem gewichteten Durchschnitt entspricht. Durch die Verwendung des gleitenden Durchschnitts berücksichtigen wir dabei aktuelle Entwicklungen stärker als weiter in der Vergangenheit liegende Effekte. Analog verfahren wir bei der Implementierung des absoluten Szenarios auf Grundlage der linearen Durchschnitte. 3) Für die Implementierung eines Bandbreitenszenarios für die jeweiligen Grundschulen haben wir die folgenden Extremszenarien betrachtet: a) Der zukünftige Einschulungsanteil einer Schule liegt stets bei linearem Durchschnitt minus Standardabweichung. b) Der zukünftige Einschulungsanteil einer Schule liegt stets bei linearem Durchschnitt plus Standardabweichung. An dieser Stelle möchten wir einige erläuternde Anmerkungen zu den unter (3) dargestellten Szenarien anführen. Die unter (3) beschriebenen Szenarien können bzw. sollten als Extremszenarien betrachtet werden. Diese Interpretation ist hierbei in erster Linie der Tatsache geschuldet, als dass sie davon ausgehen, dass der Anteil sich in jedem Schuljahr des Prognosezeitraums gemäß der dargestellten Annahme verhält. Insbesondere bei Szenario (b) hat dies zur Folge, dass die Gesamtzahl der Einschulungen in der jeweiligen Kommune in einem Schuljahr im Verhältnis zur Geburtenzahl über 100 % liegt. Wie bereits dargestellt unterstellen wir eine Normalverteilung bzgl. des Verhaltens der Einschulungsanteile je Schule. Ein besonderes Kennzeichen der Normalverteilung ist jedoch, dass bereits ca. 68,27 % aller möglichen Fälle im Intervall [lin. DS SAW; lin. DS + SAW] liegen, so dass dieses Intervall bereits einen sehr großen Anteil der zu erwartenden Einschulungsmuster abdeckt. Dr. Garbe Consult 23

24 Zur Erläuterung führen wir in der folgenden Tabelle die entsprechenden Ergebnisse für das Szenario gewichteter Durchschnitt am Beispiel der Stadt Kleve auf. Prognose Einschulungen GS - gew. DS Johanna-Sebus-Schule Karl-Leisner-Schule St. Martinus-Schule GGS Unterstadt Lutherschule Christus-König-Schule Marienschule St. Michael-Schule Willibrordschule Gesamt Insgesamt stehen uns somit auf Grundlage der oben dargestellten Methoden ausreichende Informationen zur Verfügung um die zukünftige Entwicklung der Grundschulen der SEP-Region auf Basis valider Erkenntnisse prognostizieren zu können. 5. Berücksichtigung von Neubaugebieten Im Prognosezeitraum sind in den verschiedenen Kommunen der SEP-Region in unterschiedlichem Ausmaß Neubaugebiete geplant. Die hieraus resultierenden Effekte haben wir aus Vereinfachungsgründen den Einschulungen an den Grundschulen der jeweiligen Kommune zugeschlagen. Dabei haben wir zunächst jede Wohneinheit mit jeweils 1,1 Kindern beplant. Bezogen auf die entstehende Gesamtmenge an Kindern haben wir unterstellt, dass es sich hierbei in 50 % der Fälle um echte neue Kinder handelt, d.h. Kinder, die durch Zuzug einen Effekt auf die Anzahl der Einschulungen haben. Die entstehende Menge an neuen Kindern wurde dann je nach Planungshorizont der Neubaugebiete auf die einzelnen Einschulungsjahrgänge verteilt. 6. Erstellung Prognose der weiterführenden Schulen der SEP-Region Analog der Prognose der Entwicklung der Grundschulen der SEP-Region hängt auch die Prognose der zukünftigen Entwicklung der weiterführenden Schulen der SEP-Region von zwei Faktoren ab: Dr. Garbe Consult 24

25 a) den zukünftigen Einschulungen an den jeweiligen Schulen b) dem Übergangsverhalten der Schüler zwischen den einzelnen Jahrgangsstufen. Die Übergangsparameter zwischen den einzelnen Jahrgangsstufen können dabei analog der Berechnung der Übergangsparameter der Grundschulen der SEP-Region berechnet werden. Insofern verzichten wir an dieser Stelle auf eine erneute Beschreibung der entsprechenden Vorgehensweise. Es verbleibt somit noch die Prognose der zukünftigen Einschulungen an den weiterführenden Schulen der SEP-Region. Die zu prognostizierende Menge der Fünftklässler der jeweiligen Schule setzt sich dabei aus folgenden Teilmengen zusammen: a) Einschulungen von Schülern, die zuvor eine Grundschule der SEP-Region besucht haben b) Einschulungen von Schülern, die zuvor keine Grundschule der SEP-Region besucht haben ( externe Schüler ) c) Wiederholer der fünften Klasse. Im weiteren Vorgehen untersuchen wir zunächst die unter (a) genannte Schülermenge. Die unter (b) und (c) genannte Menge untersuchen wir im Anschluss als abhängigen Parameter der unter (a) genannten Menge. Die Menge an Einschulungen von Schülern, welche zuvor eine Grundschule der SEP-Region besucht haben, weist offensichtlich eine hohe Abhängigkeit von den Viertklässlern an den Grundschulen der SEP-Region im jeweiligen Vorjahr auf. Im Folgenden zeigen wir nun am Beispiel der Konrad-Adenauer-Gymnasium unsere Vorgehensweise zur Ermittlung valider Kennziffern auf. 1) In einem ersten Schritt haben wir wir die Zusammensetzung der jeweiligen fünften Klasse an den weiterführenden Schulen der SEP-Region für die Schuljahre 2009/10 sowie 2010/11 untersucht. Am Beispiel des Konrad-Adenauer-Gymnasiums ergibt sich folgendes Bild. Dr. Garbe Consult 25

26 Einschulungen Konrad-Adenauer-Gymnasium Schule/Schuljahr Nummer Johanna-Sebus-Schule Karl-Leisner-Schule St. Martinus-Schule GGS Unterstadt Lutherschule Christus-König-Schule Marienschule St. Michael-Schule Willibrordschule St. Markus-Schule St. Antonius-Schule St. Georg-Schule Christopherus-Schule Summe SEP-Region sonstige Fünftklässler Keeken In einem zweiten Schritt haben wir die jeweils ermittelten Zahlen in Abhängigkeit der jeweiligen vierten Klassen der Grundschulen der SEP-Region der entsprechenden Vorjahre untersucht. Auf Grundlage der ermittelten Daten wurden dann jeweils durchschnittliche Kennziffern ermittelt. Somit stehen für jede der weiterführenden Schulen der SEP-Region Kennziffern zur Verfügung, mit deren Hilfe das Übergangsverhalten zwischen den Grundschulen der SEP-Region sowie den weiterführenden Schulen der SEP-Region beschrieben werden kann. Zudem stehen uns Kennziffern zur Verfügung, welche es ermöglichen die oben unter (b) und (c) genannte Menge in Abhängigkeit der Einschulungen von Grundschülern der SEP-Region zu beschreiben ( Sonstige ). In beiden Fällen bedienen wir uns jeweils der gewichteten Kennziffern. Am Beispiel des Konrad-Adenauer-Gymnasiums ergibt sich folgendes Bild: Schule/Schuljahr Einschulungen Konrad-Adenauer-Gymnasium Nummer Gew. DS. Quote Lin.DS. Quote Johanna-Sebus-Schule Karl-Leisner-Schule St. Martinus-Schule GGS Unterstadt Lutherschule Christus-König-Schule Marienschule St. Michael-Schule Willibrordschule ,92 % 30,43 % 29,03 % 28,68 % ,10 % 0,00 % 0,44 % 0,55 % ,00 % 5,56 % 19,33 % 22,78 % ,27 % 0,00 % 0,91 % 1,14 % ,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % ,00 % 2,38 % 1,43 % 1,19 % ,45 % 3,92 % 2,93 % 2,69 % ,50 % 5,77 % 10,46 % 11,63 % ,86 % 43,28 % 35,11 % 33,07 % Dr. Garbe Consult 26

27 Schule/Schuljahr Einschulungen Konrad-Adenauer-Gymnasium Nummer Gew. DS. Quote Lin.DS. Quote St. Markus-Schule St. Antonius-Schule St. Georg-Schule Christopherus-Schule Anteil sonstige Anteil Einschulungen SEP-Region Faktoren ,07 % 19,59 % 18,58 % 18,33 % ,05 % 7,89 % 12,36 % 13,47 % ,25 % 19,70 % 17,92 % 17,48 % ,22 % 12,50 % 13,59 % 13,86 % 8,99 % 2,33 % 4,99 % 5,66 % 91,01 % 97,67 % 95,01 % 94,34 % 40,00 % 60,00 % 2) Die in der Grundschulprognose ermittelten Zahlen bilden somit die Grundlage der Prognoserechnungen für die weiterführenden Schulen. 7. Implementierung eines Szenarios Gesamtschule Zur Implementierung eines Gesamtschulszenarios sowie der Untersuchung der Auswirkungen auf die bestehenden weiterführenden Schulen treffen wir folgende Annahmen: 40 % der potentiellen Einschulungen an Real- sowie Hauptschulen werden an der Gesamtschule eingeschult 15 % der potentiellen Einschulungen an den Gymnasien werden an der Gesamtschule eingeschult Der Übergang zwischen den einzelnen Jahrgangsstufen erfolgt im Verhältnis 1:1 von Klasse 10 nach Klasse 11 gehen 35 % der Schüler über die Gesamtschule wird eingerichtet zum Beginn des Schuljahres 2012/ Implementierung eines Szenarios Sekundarschule Bei der Implementierung des Szenarios Sekundarschule verfahren wir analog des Szenarios Gesamtschule. Allerdings werden die Annahmen wie folgt angepasst: 100 % der potentiellen Einschulungen an Real- sowie Hauptschulen werden an der Gemeinschaftsschule eingeschult 15 % der potentiellen Einschulungen an den Gymnasien werden an der Gemeinschaftsschule eingeschult eine Sekundarstufe II ist nicht eingerichtet Der Übergang zwischen den einzelnen Jahrgangsstufen erfolgt im Verhältnis 1:1 die Gemeinschaftsschule wird eingerichtet zum Beginn des Schuljahres 2012/13. Dr. Garbe Consult 27

28 Teil 3: Trend-Prognose Schulen 1. Die schulrechtlichen Rahmenbedingungen Die Schulentwicklungsplanung hat unter formalen Gesichtspunkten vor allem zwei Regelungen des Schulgesetzes NRW zu berücksichtigen: die Regelung über die Mindestgröße von Schulen ( 82 des Schulgesetzes) sowie die Regelung zur Klassenbildung und zu den Klassengrößen (Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des 93 Abs. 2 Schulgesetz (AVO-Richtlinien 2006/07 AVO-RL) RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder mit der Änderungsverordnung vom 18. Mai 2006). Auf Grund ihrer zentralen Bedeutung für die formalen Aussagen des Gutachters mit Blick auf die Schulorganisation und die damit verbundenen Standortfragen werden diese Aussagen vorab angeführt. 1.1 Mindestgröße von Haupt-, Realschulen und Gymnasien Im 82 des Schulgesetzes NRW ist die Mindestgröße von Haupt- und Realschulen geregelt: (4) Hauptschulen müssen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Eine Hauptschule kann mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der Hauptschule und der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann. Der Unterricht ist in diesem Fall gemeinsam mit anderen Schulen und, soweit erforderlich, durch zusätzliche Lehrerstellen sicher zu stellen. (5) Realschulen müssen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Wird diese Mindestgröße unterschritten, kann eine Realschule fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist und den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Realschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann. Dr. Garbe Consult 28

29 1.2 Klassengrößen, Klassenbildung und Klassenfrequenzrichtwert 1. Die Klassen werden auf der Grundlage von Klassenfrequenzrichtwerten, Klassenfrequenzhöchstwerten und Klassenfrequenzmindestwerten sowie Bandbreiten in der Regel als Jahrgangsklassen gebildet. Davon abweichend kann die Schuleingangsphase auch jahrgangsübergreifend gebildet werden. 2. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler einer Klasse soll den Klassenfrequenzrichtwert nicht unterschreiten. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler darf nicht über dem Klassenfrequenzhöchstwert und nicht unter dem Klassenfrequenzmindestwert (50 v.h. des Klassenfrequenzhöchstwertes) liegen; geringfügige Abweichungen können von der Schulleiterin oder dem Schulleiter in besonderen Ausnahme- fällen zugelassen werden. Dabei darf, soweit Bandbreiten vorgesehen sind, die Zahl der Schülerinnen und Schüler einer Klasse nur in- soweit außerhalb der Bandbreite liegen, als der Durchschnittswert der Jahrgangsstufe insgesamt innerhalb der Bandbreite liegt oder Ausnahmen nach den Absätzen 4 und 5 zugelassen sind. 3. Die Zahl der von der Schule zu bildenden Klassen (Klassenrichtzahl) ergibt sich dadurch, dass die Schülerzahl der Schule durch den jeweiligen Klassenfrequenzrichtwert geteilt wird. Die Klassenrichtzahl darf nur insoweit überschritten werden, als nach dieser Verordnung die Klassenbildung in den Jahrgangsstufen dies unumgänglich erforderlich macht oder ausdrücklich zugelassen ist. 4. In der Grundschule und in der Hauptschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 24. Es gilt die Bandbreite 18 bis 30. In der Schuleingangsphase gelten die Werte zur Klassenbildung für die eingerichteten Gruppen. In der Grundschule kann eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf den Mindestwert von 15 von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugelassen werden, wenn die vom Schulträger gemäß 84 SchulG gebildeten Schulbezirke den Besuch einer anderen Schule derselben Schulart ausschließen. Bei der Bewertung, ob die Mindestzahl an Anmeldungen erreicht ist, dürfen die Schülerinnen und Schüler im GU bzw. ILG nicht mitgezählt werden. Aus diesen rechtlichen Vorschriften resultieren für die Schulentwicklungsplanung folgende Konsequenzen: Die Zahl der zu bildenden Klassen wird zunächst mit dem Klassenfrequenzrichtwert gerechnet. Bei der Beurteilung, ob eine Hauptschule die notwendige Mindestgröße (dauerhaft) erreicht, wird auch der Mindestwert der Bandbreite, also 18 Schüler, berücksichtigt. Dr. Garbe Consult 29

30 Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass eine dauerhafte Klassenbildung mit 18 Schülern die Lehrerversorgung dieser Schule gefährdet, so dass sowohl aus der Sicht des Schulträgers als auch der Schulaufsicht sinnvollerweise der Klassenfrequenzrichtwert als Maßstab benutzt wird. Die Empfehlung zur Einrichtung eines Schulverbundes ergibt sich dann, wenn eine Schule dauerhaft nur einzügig geführt werden kann. Darüber hinaus muss bei der Bewertung der Situation einer unter Größengesichtspunkten instabilen Schule zusätzlich noch berücksichtigt werden, dass die Zuteilung der Lehrerstellen an eine eine Schule auf der Basis 1:23,42 erfolgt; d.h. für etwa 24 Schüler erhält die Schule eine Lehrerstelle. Dies führt bei einzügigen Hauptschulen, deren Klassen zudem noch mit etwa Schülern besetzt ist dazu, dass rechnerisch nicht 1 Lehrerstelle pro Klasse zur Verfügung steht, sondern nur 0,75. Mit einer solchen Lehrerausstattung kann diese Schule die zwingend vorgeschriebenen Aufgaben der individuellen Förderung nicht mehr erfüllen. Vertretungen in Krankheitsfällen sind faktisch nicht zu organisieren. Dr. Garbe Consult 30

31 2. Schulen der Sekundarstufe in Kleve 2.1 Hauptschule Materborn Hauptschule Materborn Braustraße Kleve Tel / Fax / ghs-materborn@web.de Historie Historische Schulentwicklung GHS Materborn Klasse/Schuljahr Gesamt Deutsche Aussiedler Ausländer Prognose Die Hauptschule Materborn läuft zum Ende des Schuljahres 2010/11 aus, eine Prognoserechnung entfällt. Dr. Garbe Consult 31

32 2.2 Konrad-Adenauer-Hauptschule Konrad-Adenauer-Hauptschule Köstersweg Kleve Tel / Fax / @schule.nrw.de Historie Die Konrad-Adenauer-Hauptschule hat im Betrachtungszeitraum zwar Schülerrückgänge zu verzeichnen, ist aber nach wie vor knapp dreizügig. Historische Schulentwicklung Konrad-Adenauer-Schule Klasse/Schuljahr Gesamt Deutsche Aussiedler Ausländer Prognose Die Konrad-Adenauer-Hauptschule verliert im Betrachtungszeitraum nicht dramatisch an Schülern und kann auch in Zukunft zweizügig laufen. Dabei muss aber festgestellt werden,dass die Klassengröße mit knapp 30 Schülerinnen und Schülern für eine Hauptschule als problematisch zu betrachten ist. Dr. Garbe Consult 32

33 a. Schülerzahlen Klasse/ Schuljahr Prognose Konrad-Adenauer-Schule - gew. DS b. Klassen Gesamt Klasse/ Schuljahr Gesamt Prognose Konrad-Adenauer-Schule - Klassenanzahl - gew. DS ,00 3,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 2,00 2,00 3,00 2,00 2,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 2,00 3,00 3,00 4,00 4,00 2,00 3,00 3,00 3,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 18,00 19,00 19,00 16,00 18,00 18,00 16,00 16,00 16,00 15,00 15,00 16,00 15,00 16, Bandbreitenbetrachtung Die Brandbreitenbetrachtung lässt auch im extremen Fall (gelbe Linie) keine so starken Abweichungen vom gewichteten Durchschnitt erwarten, dass aus schulrechtlichen Gründen Handlungsbedarf entsteht. Dr. Garbe Consult 33

34 Bandbreitenbetrachtung Konrad-Adenauer-Schule gew. DS. lin. DS. + SAW lin. DS. - SAW lin. DS. Feststellung des Gutachters Aus der Perspektive des Schulrechts sind für die Konrad-Adenauer-Hauptschule keine Maßnahmen zu treffen. Im gesamten Planungszeitraum liegt die Schule innerhalb der nach Schulgesetz erforderlichen Mindestgröße Raumanalyse und Handlungsempfehlungen Zur Schule: In der Konrad-Adenauer-Hauptschule werden ab Schuljahr 2016/17 maximal 16 Klassenräume als Bedarf errechnet. Damit wäre aus heutiger Sicht der Bedarf von Klassenräumen abgedeckt. Es wird mit Blick auf 2016/17 der Überhang von drei Klassenräumen und der Fehlbedarf von einem Mehrzweckraum ermittelt. Um der Binnendifferenzierung in einer Schule mit Gemeinsamen Unterricht/Inklusion gerecht zu werden, das heißt eine individuelle Förderung entsprechend den Erfordernissen durchführen zu können, ist der Bedarf an Differenzierungsräumen nicht ausreichend! Es wird ein Fehlbedarf von fünf Differenzierungsräumen festgestellt. Zur Verwaltung: Im Verwaltungsbereich fehlen vier Räume mit insgesamt acht Arbeitsplätzen für die Funktionen Stundenplaner (1 AP), Koordination Unterstufe/ Ganztagsunterricht (2 AP), Koordination GU/Inklusion (4 AP) und Schulsozialarbeit (1 AP) Zum Lehrerzimmer: Um das Lehrerzimmer für Gesamtkonferenzen nutzen zu können wurde kein Fehlbedarf errechnet. Variable Lehrerarbeitsplätze: Es besteht im gebundenen Ganztag der Fehlbedarf von einem Lehrerarbeitsraum mit fünf variablen Lehrerarbeitsplätzen. Zur Über-Mittag-Betreuung: Das Platzangebot im Mensa-Speiseraum des Schulzentrums wird mit 126 Essensplätzen auf ca. 170 m² bei prognostizierten 366 Essen im gebundenen Ganztag nur im Dreischicht-Betrieb als hinreichend bewertet. Es wurden für einen Drei-Schicht-Betrieb 122 Essensplätze auf einer entsprechenden Fläche von 244 m² ermittelt. Bei Bedarf wäre auch ein Vier-Schicht-Betrieb zwischen dem Gymnasium und der Hauptschule regelbar. Es wird daher kein Fehlbedarf festgestellt.. Als Rückzugsbereiche in der Über-Mittag-Betreuung werden mindestens vier Differenzierungs- und Gruppenräume als Bedarf gerechnet. Da die Differenzierungsräume der GU/Inklusions-Klassen multifunktional mit genutzt werden können, wird kein zusätzlicher Fehlbedarf gerechnet (siehe o. a. "Zur Schule") Dr. Garbe Consult 34

35 Zum Selbstlernzentrum: Ein Selbstlernzentrum ist noch nicht eingerichtet. Es besteht der Fehlbedarf von 1 Raum mit 7 PCund 7 Tisch-Arbeitsplätzen.. Zur Sporthalle: Das Landesraumprogramm NRW weist keinen differenzierten Flächenfaktor für die Ermittlung von Sportflächen aus. Grundsätzlich gilt, für je 10 angefangene Klassen eine Übungseinheit mit 15 m x 27 m. Die nach Raumordnung vorgegebene Anzahl von Übungseinheiten wird nicht erfüllt, da die vorhandene Dreifachhalle gemeinsam mit der Hauptschule und der GS St. Martinus genutzt werden muss. Es wird ein bei 30 Klassen- und Kursräumen des Gymnasiums, 16 Klassen der Hauptschule und 4 Klassen der Grundschule der Fehlbedarf von zwei Übungseinheiten festgestellt. Handlungsempfehlung Aus dem errechneten Überhang von drei Klassenräumen wird der Fehlbedarf von einem Mehrzweckraum mit einem Klassenraum, der Fehlbedarf von einem Selbstlernzentrum mit einem halben Klassenraum und der fehlende Lehrerarbeitsraum ebenfalls mit einem halben Klassenraum verrechnet. Durch Umbauarbeiten lassen sich aus einem Klassenraum mit 48 m² und dem Differenzierungsraum mit 46 m² insgesamt sechs Differenzierungsräume á 15 m² gewinnen. Danach verbliebe kein Fehlbedarf von Differenzierungsräumen. Gegebenenfalls sind mit der Umwidmung von Räumen Umbaumaßnahmen erforderlich. Die damit zusammenhängende Standortfrage ist in enger Abstimmung zwischen Schulträger und Schulleitung zu klären. Besonderer Hinweis: Der vorhandene direkt am Mensa-Speiseraum angrenzende Rückzugsraum im Ganztag (72 m²) wird ausschließlich von der Sekundarstufe I des Gymnasiums genutzt. Da im Schulzentrum ein akuter Mangel an Rückzugsmöglichkeiten, insbesondere für die Schüler der Konrad-Adenauer- Hauptschule besteht, wird empfohlen, in enger Abstimmung mit dem Schulträger eine gemeinsame Nutzung durch das Gymnasium und die Hauptschule zu ermöglichen. Zusammenfassung der Bedarfsergebnisse nach Handlungsempfehlung Finale Bedarfsübersicht Über-Mittag-Betreuung Essenseinnahme + Spielebereiche Mindestbedarf Mensa im Schulzentrum - Essenseinnahme Der Bedarf ist mit Blick auf 2016/17 gedeckt! Bedarf Spiel- und Bewegungsbereich (Indoor) Mindestbedarf 2-Schicht-Betrieb: 183 Sitzplätze, Flächenbedarf: ca. 366 m² Mindestbedarf 3-Schicht-Betrieb: 122 Sitzplätze, Flächenbedarf: ca. 244 m² Finale Bedarfsübersicht Unterrichtsentwicklung Raumvergleich nach Musterraumprogramm Klassenräume Computerräume (Alternativ könnte der Fehlbedarf durch Laptopwagen behoben werden!) Fachräume Naturwissenschaften (bei Dreizügigkeit nach Musterraumprogramm) Fachräume Kunst, Musik, Technik (gilt bei Dreizügigkeit nach Musterraumprogramm) Fachbereich Hauswirtschaft Mehrzweckräume (bei Dreizügigkeit nach Musterraumprogramm) Dr. Garbe Consult 35

36 Selbstlernplätze Sekundarstufe I Übungseinheiten in Sporthallen (Schulzentrum Fehlbedarf 3 Übungseinheit GYM+HS+GS) Ergebnis incl. Doppelnutzung: Raumbedarf Ruhe- und Rückzugsbereiche + individuelle Förderung Differenzierungs- und Gruppenräume Sekundarstufe I in der Doppelfunktion Ruhe + Rückzug, sowie Differenzierungs- und Gruppenräume Ergebnis: Raumbedarf Schulleitung, Funktionsstellen und Lehrerarbeitsplätze Erweiterte Schulleitung Zusatzräume Variable Lehrerarbeitsplätze Lehrerzimmer Fehlbedarf 3 Räume (Stundenplaner, Koordination Unterstufe/ Ganztagsunterricht, Koordination GU/Inklusion) Fehlbedarf 1 Raum (Schulsozialarbeit) 2.3 Wilhelm-Frede-Hauptschule Wilhelm-Frede-Hauptschule Eichenallee Kleve Tel / wilhelm-frede-schule.-kleve@t-online.de Historie Die Schülerzahl an Wilhelm-Frede-Hauptschule ist im Betrachtungszeitraum rückläufig, bleibt jedoch konstant zweizügig. Historische Schulentwicklung Wilhelm-Frede-Schule Klasse/Schuljahr Gesamt Deutsche Aussiedler Ausländer Dr. Garbe Consult 36

37 2.3.2 Prognose Die Wilhelm-Frede- Hauptschule bleibt im Betrachtungszeitraum stabil zweizügig mit Klassenfrequenzwerten im idealen Bereich. a. Schülerzahlen Klasse/ Schuljahr Prognose Wilhelm-Frede-Schule - gew. DS b. Klassen Gesamt Klasse/ Schuljahr Gesamt Prognose Wilhelm-Frede-Schule - Klassenanzahl - gew. DS ,00 2,00 2,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 2,00 2,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 3,00 2,00 2,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 3,00 3,00 2,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 4,00 2,00 3,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 2,00 3,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 2,00 2,00 2,00 18,00 17,00 15,00 17,00 18,00 16,00 15,00 14,00 14,00 14,00 13,00 12,00 12,00 12, Bandbreitenbetrachtung Die Bandbreitenbetrachtung weist mögliche, geringfügige Abweichungen vom gewichteten Durchschnitt aus, die jedoch auch im äußersten Fall (gelbe Linie) keine schulrechtlich zwingenden Maßnahmen erforderlich machen. Dr. Garbe Consult 37

38 Bandbreitenbetrachtung Wilhelm-Frede-Schule gew. DS. lin. DS. + SAW lin. DS. - SAW lin. DS. Feststellung des Gutachters Aus der Perspektive des Schulrechts sind für die Wilhelm-Frede-Hauptschule keine Maßnahmen zu treffen. Im gesamten Planungszeitraum liegt die Schule innerhalb der nach Schulgesetz erforderlichen Mindestgröße Raumanalyse und Handlungsempfehlungen Zur Schule: In der Wilhelm-Frede-Hauptschule werden ab Schuljahr 2016/17 maximal 14 Klassenräume als Bedarf errechnet. Damit wäre aus heutiger Sicht der Bedarf von Klassenräumen abgedeckt. Mit Blick auf 2016/17 errechnet sich ein Überhang von zwei Klassenräumen. Allerdings wird der Fehlbedarf von einem Computerraum und einem Fachraum Naturwissenschaften ermittelt. Um der Binnendifferenzierung in einer Schule mit Gemeinsamen Unterricht/Inklusion gerecht zu werden, das heißt eine individuelle Förderung entsprechend den Erfordernissen durchführen zu können, ist der Bedarf an Differenzierungsräumen ausreichend! Es wird kein Fehlbedarf von Differenzierungsräumen festgestellt. Zur Verwaltung: Im Verwaltungsbereich fehlt ein Raum mit einem Arbeitsplatz für die Funktion eines Beratungslehrers und ein Sanitätsraum. Zum Lehrerzimmer: Um das Lehrerzimmer für Gesamtkonferenzen nutzen zu können wurde kein Fehlbedarf errechnet. Variable Lehrerarbeitsplätze: Es besteht im gebundenen Ganztag der Fehlbedarf von zwei variablen Lehrerarbeitsplätzen, die aber im vorhandenen Lehrerarbeitsraum bei 86 m² zusätzlich eingerichtet werden können. Es wird kein Fehlbedarf festgestellt. Zur Über-Mittag-Betreuung: Das Platzangebot im Mensa-Speiseraum des Schulzentrums wird mit 60 Essensplätzen auf 111 m² bei prognostizierten 119 Essen im gebundenen Ganztag im Zwei-Schicht-Betrieb bzw. im gleitenden Mehr-Schicht-Betrieb als hinreichend bewertet. Es wurden für einen Zwei-Schicht-Betrieb 60 Essensplätze auf einer entsprechenden Fläche von 120 m² ermittelt. Bei einem Mehrbedarf wäre auch ein Drei-Schicht-Betrieb regelbar. Es wird daher kein Fehlbedarf festgestellt. Als Rückzugsbereiche in der Über-Mittag-Betreuung werden mindestens drei Differenzierungs- und Gruppenräume als Bedarf gerechnet. Da die Differenzierungsräume der GU/Inklusions-Klassen multifunktional mit genutzt werden können, wird kein zusätzlicher Fehlbedarf gerechnet (siehe o. a. "Zur Schule") Dr. Garbe Consult 38

39 Zum Selbstlernzentrum: Ein Selbstlernzentrum ist mit 9 PC- und 7 Tisch-Arbeitsplätzen eingerichtet. Es besteht kein Fehlbedarf von Schüler-Arbeitsplätzen. Zur Sporthalle: Das Landesraumprogramm NRW weist keinen differenzierten Flächenfaktor für die Ermittlung von Sportflächen aus. Grundsätzlich gilt, für je 10 angefangene Klassen eine Übungseinheit mit 15 m x 27 m. Die nach Raumordnung vorgegebene Anzahl von Übungseinheiten wird für 14 Klassen erfüllt, da es eine Zweifachhalle gibt. Die 667 m² erfüllen zwar nicht die Vorgabe von 15 m x 27 m pro Übungseinheit, da es sich um eine ältere Sporthalle handelt. Die Abweichung bleibt dennoch unberücksichtigt. Handlungsempfehlung Von den errechneten Überhänge an Klassenräumen wird einer mit dem Fehlbedarf eines Fachraumes Naturwissenschaften ausgeglichen. Für den als Fehlbedarf ermittelten Computerraum steht der Schule aktuell ein Laptop-Wagen zur Verfügung. Von den acht Gruppenräumen sollte einer als Arbeitsraum für die Funktion eines Beratungslehrers und einer als Sanitätsraum umgewidmet werden. Damit stehen mit Blick auf Inklusion und Rückzugsräume noch sechs Differenzierungs- und Gruppenräume zur Verfügung. Gegebenenfalls sind mit der Umwidmung von Räumen Umbaumaßnahmen erforderlich. Die damit zusammenhängende Standortfrage ist in enger Abstimmung zwischen Schulträger und Schulleitung zu klären. Zusammenfassung der Bedarfsergebnisse nach Handlungsempfehlung Finale Bedarfsübersicht Über-Mittag-Betreuung Essenseinnahme + Spielebereiche Mindestbedarf Mensa - Essenseinnahme Der Bedarf ist mit Blick auf 2016/17 gedeckt! Bedarf Spiel- und Bewegungsbereich (Indoor) Mindestbedarf 2-Schicht-Betrieb: 60 Sitzplätze, Flächenbedarf: ca. 120 m² Mindestbedarf 3-Schicht-Betrieb: 40 Sitzplätze, Flächenbedarf: ca. 80 m² Finale Bedarfsübersicht Unterrichtsentwicklung Raumvergleich nach Musterraumprogramm Klassenräume Computerräume (Alternativ könnte der Fehlbedarf durch Laptopwagen behoben werden!) Fachräume Naturwissenschaften (bei Zweizügigkeit nach Musterraumprogramm) Fachräume Kunst, Musik, Technik (gilt bei Zweizügigkeit nach Musterraumprogramm) Fachbereich Hauswirtschaft Mehrzweckräume (bei Zweizügigkeit nach Musterraumprogramm) Selbstlernplätze Sekundarstufe I Übungseinheiten in Sporthallen Überhang 1 Raum Ergebnis incl. Doppelnutzung: Raumbedarf Ruhe- und Rückzugsbereiche + individuelle Förderung von Gruppenräumen Differenzierungs- und Gruppenräume Sekundarstufe I in der Doppelfunktion Ruhe + Rückzug, sowie Differenzierungs- und Gruppenräume Ergebnis: Raumbedarf Schulleitung, Funktionsstellen und Lehrerarbeitsplätze Erweiterte Schulleitung Dr. Garbe Consult 39

40 Zusatzräume Variable Lehrerarbeitsplätze Lehrerzimmer 2.4. Realschule Hoffmannallee Realschule Hoffmannallee Hoffmannallee Kleve Tel / Fax 02821/ Historie Die Schülerzahl an der Realschule Hoffmannallee ist im Betrachtungszeitraum stabil vierzügig mit einem fünfzügigen Jahrgang. Historische Schulentwicklung RS Hoffmannallee Klasse/Schuljahr Gesamt Deutsche Aussiedler Ausländer Prognose Die Realschule Hoffmannallee bleibt im Betrachtungszeitraum stabil vierzügig. mit Klassenfrequenzwerten im idealen Bereich. Dr. Garbe Consult 40

41 a. Schülerzahlen Klasse/ Schuljahr b. Klassen Prognose RS Hoffmannallee - gew. DS Gesamt Klasse/ Schuljahr Gesamt Prognose RS Hoffmannallee - Klassenanzahl - gew. DS ,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 5,00 4,00 5,00 4,00 5,00 4,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 25,00 25,00 26,00 26,00 26,00 26,00 26,00 26,00 25,00 25,00 25,00 24,00 26,00 24, Bandbreitenbetrachtung Bandbreitenbetrachtung RS Hoffmannallee gew. DS. lin. DS. + SAW lin. DS. - SAW lin. DS. Die Bandbreitenbetrachtung weist zwar geringe Streuungswerte auf, die kaum Abweichungen vom gewichteten Durchschnitt erwarten lassen. Dr. Garbe Consult 41

42 Feststellung des Gutachters Aus der Perspektive des Schulrechts sind für die Realschule Hoffmannallee derzeit keine Maßnahmen zu ergreifen Raumanalyse und Handlungsempfehlungen Zur Schule: In der Realschule Hoffmannallee werden ab Schuljahr 2016/17 maximal 25 Klassenräume als Bedarf errechnet. Damit wäre aus heutiger Sicht der Bedarf von Klassenräumen abgedeckt. Bei einer Fünfzügigkeit ist der Bedarf an Fachräumen gedeckt. Es wird der Fehlbedarf von einem Computerraum, einem Mehrzweckraum und 21 m² Fläche im Fachbereich Hauswirtschaft ermittelt. Der Bedarf eines Computerraumes könnte u. U. allerdings mit einem Laptopwagen ausgeglichen werden. Um der Binnendifferenzierung in einer Schule mit Gemeinsamen Unterricht/Inklusion gerecht zu werden, das heißt eine individuelle Förderung entsprechend den Erfordernissen durchführen zu können, ist der Bedarf an Differenzierungsräumen ausreichend! Es wird kein Fehlbedarf von Differenzierungsräumen festgestellt. Zur Verwaltung: Im Verwaltungsbereich fehlen zwei Räume mit insgesamt drei Arbeitsplätzen für die Funktionen Koordination Über-Mittag-Betreuung/ Ganztagsunterricht (1 AP), Beratungslehrer und Schulsozialarbeit (2 AP). Zum Lehrerzimmer: Um das Lehrerzimmer für Gesamtkonferenzen nutzen zu können wurde kein Fehlbedarf errechnet. Variable Lehrerarbeitsplätze: Es besteht im gebundenen Ganztag kein Fehlbedarf von variablen Lehrerarbeitsplätzen. Zur Über-Mittag-Betreuung: Das Platzangebot in der Mensa wird mit 228 Essensplätzen bei prognostizierten 256 Essen auf 274 m² Fläche im gebundenen Ganztag als hinreichend bewertet. Es wurden für einen Zwei-Schicht-Betrieb 128 Essensplätze auf einer entsprechenden Fläche von 256 m² ermittelt. Es besteht kein Fehlbedarf. Als Rückzugsbereiche in der Über-Mittag-Betreuung werden mindestens sechs Differenzierungs- und Gruppenräume erforderlich. Da die Differenzierungsräume der GU/Inklusions-Klassen multifunktional mit genutzt werden können und sechs Gruppenräume vorhanden sind, wird kein zusätzlicher Fehlbedarf gerechnet (siehe o. a. "Zur Schule") Zum Selbstlernzentrum: Ein Selbstlernzentrum ist noch nicht eingerichtet. Es besteht grundsätzlich der Fehlbedarf von 1 Raum mit 15 PC- und 15 Tisch-Arbeitsplätzen. Wenn die Planung der Schulleitung, den aktuellen Verwaltungsbereich (Räume ) zu einer Mediathek umzubauen, realisiert wird, gilt der Bedarf für ein Selbstlernzentrum dann als abgedeckt wenn in der geplanten Mediathek neben den vorgesehenen 8 PC- und 8 Tisch-Arbeitsplätzen zusätzliche 7 PC- und 7 Tischarbeitsplätze eingerichtet werden. Die unterstellte Gesamtfläche von ca. 201 m² würde die Gesamtzahl der ermittelten Schülerarbeitsplätzen zulassen. Zur Sporthalle: Das Landesraumprogramm NRW weist keinen differenzierten Flächenfaktor für die Ermittlung von Sportflächen aus. Grundsätzlich gilt, für je 10 angefangene Klassen eine Übungseinheit mit 15 m x 27 m. Die nach Raumordnung vorgegebene Anzahl von Übungseinheiten wird nicht erfüllt. Die Schule wird in 2016/17 prognostiziert noch 27 Klassen haben und verfügt über eine Einfachsporthalle (405 m²). Es wird der Fehlbedarf von zwei Übungseinheiten festgestellt. Handlungsempfehlung zur Raumnutzung Die Absichten der Schulleitung werden mit Blick auf 2016/17 zum Anlass genommen, für ein Selbstlernzentrum in der Übersicht "nach Handlungsempfehlung" keinen Fehlbedarf zu errechnen. Dr. Garbe Consult 42

43 Der Fehlbedarf von 21 m² im Fachbereich Hauswirtschaft bleibt unberücksichtigt. Zusammenfassung der Bedarfsergebnisse nach Handlungsempfehlung Finale Bedarfsübersicht Über-Mittag-Betreuung Essenseinnahme + Spielebereiche Mindestbedarf Mensa - Essenseinnahme Der Bedarf ist mit Blick auf 2016/17 gedeckt! Bedarf Spiel- und Bewegungsbereich (Indoor) Finale Bedarfsübersicht Unterrichtsentwicklung gramm Klassenräume Computerräume (Alternativ könnte der Fehlbedarf durch Laptopwagen behoben werden!) Fachräume Naturwissenschaften (bei Fünfzügigkeit nach Musterraumprogramm) Fachräume Kunst, Musik (gilt bei Fünfzügigkeit nach Musterraumprogramm) Fachbereich Hauswirtschaft Mehrzweckräume (bei Fünfzügigkeit nach Musterraumprogramm) Selbstlernplätze Sekundarstufe I Übungseinheiten in Sporthallen Mindestbedarf 2-Schicht-Betrieb: 128Sitzplätze, Flächenbedarf: ca. 256 m² Mindestbedarf 3-Schicht-Betrieb: 85 Sitzplätze, Flächenbedarf: ca. 170 m² Raumvergleich nach Musterraumpro- Fehlbedarf 1 Raum Fehlbedarf 1 Raum Fehlbedarf 2 Übungseinheiten Ergebnis incl. Doppelnutzung: Raumbedarf Ruhe- und Rückzugsbereiche + individuelle Förderung von Gruppenräumen Differenzierungs- und Gruppenräume Sekundarstufe I in der Doppelfunktion Ruhe + Rückzug, sowie Differenzierungs- und Gruppenräume Ergebnis: Raumbedarf Schulleitung, Funktionsstellen und Lehrerarbeitsplätze Erweiterte Schulleitung Zusatzräume Fehlbedarf 2 Räume mit insgesamt drei Arbeitsplätzen Koordination Über-Mittag-Betreuung/Ganztagsunterricht, Beratungslehrer, Schulsozialarbeit Variable Lehrerarbeitsplätze Lehrerzimmer Dr. Garbe Consult 43

44 2.5 Karl Kisters Realschule Karl Kisters Realschule Lindenstraße 3a Kleve Tel / Fax / verwaltung@kkrs-kellen.de Historie Die Schülerzahl an der Karl Kisters Realschule ist im Betrachtungszeitraum rückläufig von der Vierzügigkeit auf eine Dreizügigkeit. Historische Schulentwicklung Karl-Kisters-Schule Klasse/Schuljahr Gesamt Deutsche Aussiedler Ausländer Prognose Die Karl Kisters Realschule entwickelt sich im Betrachtungszeitraum von drei Eingangsklassen im Schuljahr 2010/11 hin zu knappen, nicht voll besetzten, aber pädagogisch sinnvollen vier Eingangsklassen im Planungszeitraum. Dr. Garbe Consult 44

45 a. Schülerzahlen Klasse/ Schuljahr b. Klassen Prognose Karl-Kisters-Schule - gew. DS Gesamt Klasse/ Schuljahr Gesamt Prognose Karl-Kisters-Schule - Klassenanzahl - gew. DS ,00 4,00 3,00 4,00 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 4,00 3,00 3,00 4,00 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 4,00 3,00 3,00 4,00 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 4,00 3,00 3,00 4,00 4,00 3,00 4,00 3,00 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 21,00 22,00 22,00 22,00 23,00 21,00 20,00 20,00 20,00 21,00 20,00 22,00 21,00 22, Bandbreitenbetrachtung Die Bandbreitenbetrachtung zeigt in der negativen Standardabweichung (= gelbe Linie) den Trend, der sich ergeben würde, wenn die Anmeldungen künftige ähnlich gering ausfallen würden wie zum Schuljahr 2010/11. Bandbreitenbetrachtung Karl-Kisters-Schule gew. DS. lin. DS. + SAW lin. DS. - SAW lin. DS. Dr. Garbe Consult 45

46 Feststellung des Gutachters Aus der Perspektive des Schulrechts sind für die Karl Kisters Realschule keine Maßnahmen zu treffen Raumanalyse und Handlungsempfehlungen Zur Schule: In der Karl Kisters Realschule werden ab Schuljahr 2016/17 maximal 21 Klassenräume als Bedarf errechnet. Damit wäre aus heutiger Sicht der Bedarf von Klassenräumen abgedeckt. Da allerding ab 2011/12 eine Klasse mehr aufgenommen wird, reduziert sich der ermittelte Überhang von zwei auf einen Klassenraum. Es wird mit Blick auf 2016/17 der Überhang von einem Klassenraum und einem sonstigen Fachräumen (Kunst) festgestellt. Bei einer Vierzügigkeit ist der Bedarf an Fachräumen gedeckt. Es wird der Fehlbedarf von einem Computerraum, einem Mehrzweckraum und 25 m² Fläche im Fachbereich Hauswirtschaft ermittelt. Der Bedarf eines Computerraumes könnte u. U. allerdings mit einem Laptopwagen ausgeglichen werden. Um der Binnendifferenzierung in einer Schule mit Gemeinsamen Unterricht/Inklusion gerecht zu werden, das heißt eine individuelle Förderung entsprechend den Erfordernissen durchführen zu können, ist der Bedarf an Differenzierungsräumen nicht ausreichend! Es wird ein Fehlbedarf von sechs Differenzierungsräumen festgestellt. Zur Verwaltung: Im Verwaltungsbereich fehlen drei Räume mit insgesamt vier Arbeitsplätzen für die Funktionen Koordination Über-Mittag-Betreuung/ Ganztagsunterricht (1 AP), Studien- und Berufswahlkoordinator (1 AP) und Beratungslehrer und Schulsozialarbeit (2 AP Zum Lehrerzimmer: Um das Lehrerzimmer für Gesamtkonferenzen nutzen zu können wurde kein Fehlbedarf errechnet. Variable Lehrerarbeitsplätze: Es besteht im Ganztag der Fehlbedarf von einem Lehrerarbeitsraum mit zwölf variablen Lehrerarbeitsplätzen. Zur Über-Mittag-Betreuung: Das Platzangebot in der Mensa wird mit 62 Essensplätzen bei prognostizierten 200 Essen im gebundenen Ganztag als hinreichend bewertet. Es wurden für einen Drei-Schicht-Betrieb 67 Essensplätze auf einer entsprechenden Fläche von 134 m² ermittelt. Bis zu 78 Essensplätze lassen sich bei dem Flächenangebot von 154 m² einrichten. Es wird kein Fehlbedarf festgestellt. Als Rückzugsbereiche in der Über-Mittag-Betreuung werden mindestens fünf Differenzierungs- und Gruppenräume als Bedarf gerechnet. Da die Differenzierungsräume der GU/Inklusions-Klassen multifunktional mit genutzt werden können, wird kein zusätzlicher Fehlbedarf gerechnet (siehe o. a. "Zur Schule") Zum Selbstlernzentrum: Ein Selbstlernzentrum ist noch nicht eingerichtet. Es besteht der Fehlbedarf von 1 Raum mit 11 PCund 11 Tisch-Arbeitsplätzen. Zur Sporthalle: Das Landesraumprogramm NRW weist keinen differenzierten Flächenfaktor für die Ermittlung von Sportflächen aus. Grundsätzlich gilt, für je 10 angefangene Klassen eine Übungseinheit mit 15 m x 27 m. Die nach Raumordnung vorgegebene Anzahl von Übungseinheiten wird nicht erfüllt. Die Schule Dr. Garbe Consult 46

47 wird in 2016/17 prognostiziert noch 21 Klassen haben und verfügt über zwei Einfachsporthalle (je 405 m²). Es wird formal der Fehlbedarf von einer Übungseinheit festgestellt. Handlungsempfehlung Der Fehlbedarf von einem Mehrzweckraum wird mit einen Klassenraum und der Fehlbedarf von einem Computerraum wird mit dem Überhang von einem Fachraum Kunst ausgeglichen. Der Fehlbedarf von 25 m² Fläche im Fachbereich Hauswirtschaft bleibt unberücksichtigt. Die Schülerbücherei wird multifunktional für Differenzierung angerechnet, daher wird als Fehlbedarf von Differenzierungsräumen (Gruppenräumen) dann noch ein Fehlbedarf von fünf Räumen festgestellt. Gegebenenfalls sind mit der Umwidmung von Räumen Umbaumaßnahmen erforderlich. Die damit zusammenhängende Standortfrage ist in enger Abstimmung zwischen Schulträger und Schulleitung zu klären. Zusammenfassung der Bedarfsergebnisse nach Handlungsempfehlung Finale Bedarfsübersicht Über-Mittag-Betreuung Essenseinnahme + Spielebereiche Mindestbedarf Mensa - Essenseinnahme Der Bedarf ist mit Blick auf 2016/17 gedeckt! Bedarf Spiel- und Bewegungsbereich (Indoor) Finale Bedarfsübersicht Unterrichtsentwicklung gramm Klassenräume Computerräume (Alternativ könnte der Fehlbedarf durch Laptopwagen behoben werden!) Fachräume Naturwissenschaften (bei Vierzügigkeit nach Musterraumprogramm) Fachräume Kunst, Musik (gilt bei Vierzügigkeit nach Musterraumprogramm) Fachbereich Hauswirtschaft Mehrzweckräume (bei Vierzügigkeit nach Musterraumprogramm) Selbstlernplätze Sekundarstufe I Übungseinheiten in Sporthallen Mindestbedarf 2-Schicht-Betrieb: 100 Sitzplätze, Flächenbedarf: ca. 200 m² Mindestbedarf 3-Schicht-Betrieb: 67 Sitzplätze, Flächenbedarf: ca. 134 m² Raumvergleich nach Musterraumpro- Fehlbedarf 1 Raum mit 11 PC- und 11 Tisch-Arbeitsplätzen Fehlbedarf 1 Übungseinheit Ergebnis incl. Doppelnutzung: Raumbedarf Ruhe- und Rückzugsbereiche + individuelle Förderung Fehlbedarf von 5 Gruppenräumen Differenzierungs- und Gruppenräume Sekundarstufe I in der Doppelfunktion Ruhe + Rückzug, sowie Differenzierungs- und Gruppenräume Ergebnis: Raumbedarf Schulleitung, Funktionsstellen und Lehrerarbeitsplätze Erweiterte Schulleitung Zusatzräume Variable Lehrerarbeitsplätze Lehrerzimmer Fehlbedarf 3 Räume mit 4 Arbeitsplätzen Studien- und Berufswahlkoordinator, Koordination Über-Mittag-Betreuung/ Ganztagsunterricht, Beratungslehrer/Schulsozialarbeiter Fehlbedarf 1 Raum mit 12 variablen Lehrerarbeitsplätzen Dr. Garbe Consult 47

48 2.6 Freiherr-vom-vom-Stein-Gymnasium Gymnasium Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Römerstrasse Kleve Tel /72950 Fax 02821/ stein.kleve@web.de Historie Die Schülerzahl am Freiher-vom-Stein-Gymnasium ist im Betrachtungszeitraum rückläufig von der Vier- auf eine Dreizügigkeit. Historische Schulentwicklung Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Klasse/Schuljahr Gesamt Deutsche Aussiedler Ausländer Prognose Der in der historischen Betrachtung festgestellte Rückgang auf eine Dreizügigkeit setzt sich bis zum Ende des Prognosezeitraums nicht fort; die Schülerzahlen stabilisieren sich und gewährleisten bis 2021 eine mindestens eine stabile Dreizügigkeit, wenn nicht sogar eine Vierzügigkeit. Dr. Garbe Consult 48

49 a. Schülerzahlen b. Klassen Prognose Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - gew. DS Klasse/ Schuljahr Gesamt Klasse/ Schuljahr Gesamt Prognose Freiherr-vom-Stein-Gymnasium - Klassenanzahl - gew. DS ,00 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 3,00 3,00 4,00 4,00 3,00 4,00 5,00 4,00 4,00 3,00 4,00 3,00 3,00 3,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 4,00 5,00 4,00 4,00 3,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 6,00 9,00 11,00 9,00 9,00 7,00 8,00 8,00 8,00 7,00 8,00 7,00 4,00 7,00 8,00 6,00 9,00 10,00 9,00 8,00 7,00 8,00 7,00 7,00 7,00 8,00 4,00 6,00 7,00 7,00 5,00 8,00 10,00 8,00 8,00 7,00 7,00 7,00 7,00 6,00 3,00 4,00 6,00 7,00 7,00 33,00 40,00 47,00 49,00 51,00 46,00 46,00 41,00 40,00 41,00 40,00 38,00 40,00 39, Bandbreitenbetrachtung Bei der Bandbreitenbetrachtung liegen die Streuungserbegnisse so nah beieinander, das keine nennenswerten Abweichungen vom gewichteten Durchschnitt zu erwarten sind. Dr. Garbe Consult 49

50 Bandbreitenbetrachtung Freiherr-vom-Stein-Gymnasium gew. DS. lin. DS. + SAW lin. DS. - SAW lin. DS. Feststellung des Gutachters Aus der Perspektive des Schulrechts sind für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium keine Maßnahmen zu treffen Raumanalyse und Handlungsempfehlungen Zur Schule: Im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium werden ab Schuljahr 2016/17 maximal 18 Klassenräume in der Sek. I und 16 Kursräume für die Sek. II als Bedarf errechnet. Damit wäre aus heutiger Sicht der Bedarf von Kursräumen nicht abgedeckt. Es wird für 2016/17 für die Sek. II der Fehlbedarf von drei Kursräumen errechnet. Für den Unterricht mit neuen Medien ist das Angebot an Computerräumen nicht ausreichend. Es fehlen zwei Computerräume. Der Bedarf könnte u. U. allerdings mit Laptopwagen ausgeglichen werden. Bei einer Vierzügigkeit der Sekundarstufe I ist der Bedarf an Fachräumen und Mehrzweckräumen gedeckt. Es wird kein Fehlbedarf festgestellt. Allerdings wird der Überhang von einem Mehrzweckraum festgestellt. Bei einer Fünfzügigkeit der Sekundarstufe II fehlen in der Sek. II fünf Fachräume Naturwissenschaften und ein Fachraum Kunst. Um der Binnendifferenzierung in einer Schule mit Gemeinsamen Unterricht/Inklusion gerecht zu werden, das heißt eine individuelle Förderung entsprechend den Erfordernissen durchführen zu können, ist der Bedarf an Differenzierungsräumen nicht ausreichend! Es wird ein Fehlbedarf von vier Differenzierungsräumen festgestellt. Zur Verwaltung: Im Verwaltungsbereich fehlen aus Sicht Dr. Garbe Consult fünf Räume mit je einem Arbeitsplatz für den Studien- und Berufswahlkoordinator, für die Koordination Über-Mittag-Betreuung/Ganztagsunterricht, für den Stundenplaner, für den Beratungslehrer und für die Beratung Referendariat. Zum Lehrerzimmer: Um das Lehrerzimmer in Mehrfachfunktion für Gesamtkonferenzen nutzen zu können, wird der Fehlbedarf von 42 Sitzplätzen und einer zusätzlichen Fläche von 89 m² ermittelt. Variable Lehrerarbeitsplätze: Es wurde der Fehlbedarf von einem Raum und zusätzlich 19 variablen Lehrerarbeitsplätzen errechnet. Zur Über-Mittag-Betreuung: Das Platzangebot in der Mensa wird mit insgesamt 64 Essensplätzen auf einer Fläche von 100 m² im gebundenen Ganztag bei prognostizierten 277 Essen auch unter Einbeziehung des Bistrobereiches Dr. Garbe Consult 50

51 mit zusätzlichen 20 Sitzplätzen nicht als hinreichend bewertet. Es wurde im Zwei-Schicht-Betrieb ein Bedarf von 138 Essensplätzen auf einer erforderlichen Fläche von 276 m² und im Drei-Schicht-Betrieb ein Bedarf von 92 Essensplätzen auf 184 m² errechnet. Als Rückzugsbereiche in der Über-Mittag-Betreuung werden mindestens drei Differenzierungs- und Gruppenräume als Bedarf gerechnet. Da die Differenzierungsräume der GU/Inklusions-Klassen multifunktional mit genutzt werden können, wird kein zusätzlicher Fehlbedarf gerechnet (siehe o. a. "Zur Schule") Ein Ruhe- und Rückzugsraum für die Sek. II ist nicht vorhanden. Zum Selbstlernzentrum: Es gibt ein Selbstlernzentrum (Sek. I) mit 4 PC- und 5 Tischarbeitsplätzen auf 36 m². Für die Sekundarstufe I wird ein Fehlbedarf von einem zusätzlichen Raum mit 6 PC- und 5 Tisch-Arbeitsplätzen und für die Sekundarstufe II ein Raum mit 10 PC- und 10 Tisch-Arbeitsplätzen ermittelt. Zur Sporthalle: Das Landesraumprogramm NRW weist keinen differenzierten Flächenfaktor für die Ermittlung von Sportflächen aus. Grundsätzlich gilt, für je 10 angefangene Klassen eine Übungseinheit mit 15 m x 27 m. Die nach Raumordnung vorgegebene Anzahl von Übungseinheiten wird erfüllt. Die Schule wird in 2016/17 prognostiziert noch 18 Klassenräume in der Sek. I und 16 Kursräume in der Sek. II haben. Es gibt eine Dreifachsporthalle. Mit Blick auf 2016/17 wird bei insgesamt ermittelten 34 Klassen- und Kursräumen formal zwei Übungseinheit als Fehlbedarf festgestellt. Handlungsempfehlung zur Raumnutzung Es wird mit Blick auf 2016/17 einen Überhang von einem Mehrzweckraum geben, die mit dem Fehlbedarf von einem Fachraum Kunst in der Sek. II ausgeglichen wird. Zusammenfassung der Bedarfsergebnisse nach Handlungsempfehlung Finale Bedarfsübersicht Über-Mittag-Betreuung Essenseinnahme + Spielebereiche Mindestbedarf Mensa - Essenseinnahme Der Bedarf gilt mit Blick auf 2016/17 nicht als gedeckt! Bedarf Spiel- und Bewegungsbereich (Indoor) Mindestbedarf 2-Schicht-Betrieb: 138 Sitzplätze, Flächenbedarf: ca. 276 m² Mindestbedarf 3-Schicht-Betrieb: 92 Sitzplätze, Flächenbedarf: ca. 184 m² Finale Bedarfsübersicht Unterrichtsentwicklung Raumvergleich nach Musterraumprogramm Klassenräume Sek. I in 2016/17 Klassenräume Sek. II in 2016/17 Computerräume (Alternativ könnte der Fehlbedarf durch Laptopwagen behoben werden!) Fachräume Naturwissenschaften in der Sekundarstufe I (bei einer Vierzügigkeit nach Musterraumprogramm) Fachräume Naturwissenschaften in der Sekundarstufe II (bei einer Fünfzügigkeit nach Musterraumprogramm) Fachräume Kunst, Musik, Werken in der Sekundarstufe I (gilt bei einer Vierzügigkeit nach Musterraumprogramm) Fachräume Kunst, Musik in der Sekundarstufe II (bei einer Fünfzügigkeit nach Musterraumprogramm) Mehrzweckräume in der Sekundarstufe I (gilt bei einer Vierzügigkeit nach Musterraumprogramm) Fehlbedarf 3 Räume Fehlbedarf 2 Räume Fehlbedarf 5 Räume Dr. Garbe Consult 51

52 Mehrzweckräume in der Sekundarstufe II (bei einer Fünfzügigkeit nach Musterraumprogramm) Selbstlernplätze Sekundarstufe I Selbstlernplätze Sekundarstufe II Fehlbedarf 1 Raum mit 6 PC- und 5 Tisch-Arbeitsplätzen Fehlbedarf 1 Raum mit 10 PC- und 10 Tisch-Arbeitsplätzen Übungseinheiten in Sporthallen Fehlbedarf 1 Übungseinheit Ergebnis incl. Doppelnutzung: Raumbedarf Ruhe- und Rückzugsbereiche + individuelle Förderung Fehlbedarf 4 Räume Differenzierungs- und Gruppenräume Sekundarstufe in der Doppelfunktion Ruhe + Rückzug, sowie Differenzierungs- und I Gruppenräume Ruhe- und Rückzug Sekundarstufe II Fehlbedarf 1 Raum Ergebnis: Raumbedarf Schulleitung, Funktionsstellen und Lehrerarbeitsplätze Erweiterte Schulleitung Zusatzräume Fehlbedarf 5 Räume mit je 1 Arbeitsplatz (Studien- und Berufswahlkoordinator, Koordination Über-Mittag-Betreuung/Ganztagsunterricht, Stundenplaner, Beratungslehrer, Beratung Referendariat) Variable Lehrerarbeitsplätze Lehrerzimmer Fehlbedarf 1 Raum mit 19 Arbeitsplätzen Fehlbedarf 42 Sitzplätze und 89 m² Fläche Dr. Garbe Consult 52

53 2.7 Konrad-Adenauer-Gymnasium Gymnasium Konrad-Adenauer-Gymnasium Köstersweg Kleve - Kellen Tel / Fax 02821/ reitz@k-a-g.de Historie Die Schülerzahl am Freiher-vom-Stein-Gymnasium ist im Betrachtungszeitraum stabil dreizügig. Historische Schulentwicklung Konrad-Adenauer-Gymnasium Klasse/Schuljahr Gesamt Deutsche Aussiedler Ausländer Prognose Der in der historischen Betrachtung festgestellte Dreizügigkeit bleibt im Prognosezeitraum trotz sinkender Schülerzahlen erhalten. Dr. Garbe Consult 53

54 a. Schülerzahlen b. Klassen Prognose Konrad-Adenauer-Gymnasium - gew. DS Klasse/ Schuljahr Gesamt Klasse/ Schuljahr Gesamt Prognose Konrad-Adenauer-Gymnasium - Klassenanzahl - gew. DS ,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 2,00 3,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 2,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 6,00 6,00 4,00 5,00 5,00 5,00 5,00 4,00 4,00 5,00 4,00 5,00 4,00 5,00 3,00 6,00 6,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 4,00 4,00 5,00 4,00 5,00 5,00 5,00 3,00 5,00 6,00 4,00 5,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 5,00 4,00 5,00 32,00 30,00 35,00 34,00 35,00 30,00 31,00 29,00 30,00 29,00 29,00 27,00 28,00 28, Bandbreitenbetrachtung Die Bandbreite der unterschiedlichen Prognoseberechnungen weist relativ nah beieinanderliegende Werte auf, so dass nur geringe Abweichungen vom gewichteten Durchschnitt zu erwarten sind. Dr. Garbe Consult 54

55 Bandbreitenbetrachtung Konrad-Adenauer-Gymnasium gew. DS. lin. DS. + SAW lin. DS. - SAW lin. DS. Feststellung des Gutachters Aus der Perspektive des Schulrechts sind für das Konrad-Adenauer-Gymnasium keine Maßnahmen zu treffen Raumanalyse und Handlungsempfehlungen Zur Schule: Im Konrad-Adenauer-Gymnasium werden ab Schuljahr 2016/17 maximal 15 Klassenräume in der Sekundarstufe I und 15 Kursräume für die Sekundarstufe II als Bedarf errechnet. Damit wäre aus heutiger Sicht der Bedarf von Kursräumen nicht abgedeckt. Es wird für 2016/17 für die Sek. II der Fehlbedarf von drei Kursräumen ermittelt. Für den Unterricht mit neuen Medien ist das Angebot an Computerräumen nicht ausreichend. Es fehlt ein Computerraum. Der Bedarf könnte allerdings mit Laptopwagen ausgeglichen werden. Bei einer Dreizügigkeit der Sekundarstufe I ist der Bedarf an Fachräumen und Mehrzweckräumen gedeckt. Es wird kein Fehlbedarf festgestellt. Bei einer Fünfzügigkeit der Sekundarstufe II fehlen in der Sek. II zwei Fachräume Naturwissenschaften und ein Mehrzweckraum. Um der Binnendifferenzierung in einer Schule mit Gemeinsamen Unterricht/Inklusion gerecht zu werden, das heißt eine individuelle Förderung entsprechend den Erfordernissen durchführen zu können, ist der Bedarf an Differenzierungsräumen nicht ausreichend! Es wird ein Fehlbedarf von vier Differenzierungsräumen festgestellt. Zur Verwaltung: Im Verwaltungsbereich fehlen drei Funktionsräume mit insgesamt sechs Arbeitsplätzen, ein Raum für die Schulsozialarbeit (2 AP), ein Raum für die Jahrgangsstufenleiter (3 AP) und ein Raum für den Studien- und Berufswahlkoordinator (1 AP). Zum Lehrerzimmer: Bei einer Mehrfachnutzung des Lehrerzimmers für Gesamtkonferenzen wird kein Fehlbedarf errechnet. Variable Lehrerarbeitsplätze: Es wurde der Fehlbedarf von fünf variablen Lehrerarbeitsplätzen in einem zusätzlich erforderlichen Raum ermittelt. Dr. Garbe Consult 55

56 Zur Über-Mittag-Betreuung: Das Platzangebot im Mensa-Speiseraum des Schulzentrums wird mit 126 Essensplätzen auf ca. 170 m² bei prognostizierten 366 Essen im gebundenen Ganztag nur im Dreischicht-Betrieb als hinreichend bewertet. Es wurden für einen Drei-Schicht-Betrieb 122 Essensplätze auf einer entsprechenden Fläche von 244 m² ermittelt. Bei Bedarf wäre auch ein Vier-Schicht-Betrieb zwischen dem Gymnasium und der Hauptschule regelbar. Es wird daher kein Fehlbedarf festgestellt. Als Rückzugsbereiche in der Über-Mittag-Betreuung werden mindestens zwei Differenzierungs- und Gruppenräume als Bedarf gerechnet. Da die Differenzierungsräume der GU/Inklusions-Klassen multifunktional mit genutzt werden können, wird kein zusätzlicher Fehlbedarf gerechnet (siehe o. a. "Zur Schule") Für die Sek. II wird kein Ruhe- und Rückzugsraum festgestellt. Zum Selbstlernzentrum: Ein Selbstlernzentrum für die Sek. I konnte nicht festgestellt werden. Es fehlt für die Sekundarstufe I ein Raum mit 8 PC- und 8 Tisch-Arbeitsplätzen. Für die Oberstufe ist ein Raum (ca. 60 m²) mit 9 PC- und 9 Tisch-Arbeitsplätzen eingerichtet. Zur Sporthalle: Das Landesraumprogramm NRW weist keinen differenzierten Flächenfaktor für die Ermittlung von Sportflächen aus. Grundsätzlich gilt, für je 10 angefangene Klassen eine Übungseinheit mit 15 m x 27 m. Die nach Raumordnung vorgegebene Anzahl von Übungseinheiten wird nicht erfüllt, da die vorhandene Dreifachhalle gemeinsam mit der Hauptschule und der GS St. Martinus genutzt werden muss. Es wird ein bei 30 Klassen- und Kursräumen des Gymnasiums, 16 Klassen der Hauptschule und 4 Klassen der Grundschule der Fehlbedarf von zwei Übungseinheiten festgestellt. Handlungsempfehlung zur Raumnutzung Da im Bereich des Gymnasium mit Blick auf 2016/17 keine Raumüberhänge ermittelt werden können, ist eine Handlungsempfehlung für Umbaumaßnahmen nicht möglich. Für den Fehlbedarf eines Computerraumes wird folgende Regelung zu Grunde gelegt: beide vorhandenen Computerräume verfügen über eine Raumfläche von je 82 m², damit besteht die Möglichkeit aus den insgesamt 164 m² durch Umbau drei Computerräume mit jeweils 60 m² zu schaffen. Eine andere Alternative wäre die Bereitstellung eines Laptopwagens. Zusammenfassung der Bedarfsergebnisse nach Handlungsempfehlung Finale Bedarfsübersicht Über-Mittag-Betreuung Essenseinnahme + Spielebereiche Mindestbedarf Mensa im Schulzentrum - Essenseinnahme Der Bedarf ist mit Blick auf 2016/17 gedeckt! Bedarf Spiel- und Bewegungsbereich (Indoor) Mindestbedarf 2-Schicht-Betrieb: 183 Sitzplätze, Flächenbedarf: ca. 366 m² Mindestbedarf 3-Schicht-Betrieb: 122 Sitzplätze, Flächenbedarf: ca. 244 m² Finale Bedarfsübersicht Unterrichtsentwicklung Raumvergleich nach Musterraumprogramm Klassenräume Sek. I in 2016/17 Kursräume Sek. II in 2016/17 Computerräume (Alternativ könnte der Fehlbedarf durch Laptopwagen behoben werden!) Fachräume Naturwissenschaften in der Sekundarstufe I (bei einer Dreizügigkeit nach Musterraumprogramm) Fachräume Naturwissenschaften in der Sekundarstufe II (bei einer Fünfzügigkeit nach Musterraumprogramm) Fehlbedarf 3 Kursräume Fehlbedarf 2 Räume Dr. Garbe Consult 56

57 Fachräume Kunst, Musik, Werken in der Sekundarstufe I (gilt bei einer Dreizügigkeit nach Musterraumprogramm) Fachräume Kunst, Musik in der Sekundarstufe II (bei einer Fünfzügigkeit nach Musterraumprogramm) Mehrzweckräume in der Sekundarstufe I (gilt bei einer Dreizügigkeit nach Musterraumprogramm) Mehrzweckräume in der Sekundarstufe II (bei einer Fünfzügigkeit nach Musterraumprogramm) Selbstlernplätze Sekundarstufe I Fehlbedarf 1 Raum Fehlbedarf 1 Raum mit 8 PC- und 8 Tisch-Arbeitsplätzen Selbstlernplätze Sekundarstufe II Übungseinheiten in Sporthallen (Schulzentrum Fehlbedarf 2 Übungseinheit GYM+HS) Ergebnis incl. Doppelnutzung: Raumbedarf Ruhe- und Rückzugsbereiche + individuelle Förderung Differenzierungs- und Gruppenräume Sekundarstufe Fehlbedarf 4 Räume I Ruhe- und Rückzug Sekundarstufe II Fehlbedarf 1 Raum Ergebnis: Raumbedarf Schulleitung, Funktionsstellen und Lehrerarbeitsplätze Erweiterte Schulleitung Zusatzräume Variable Lehrerarbeitsplätze Lehrerzimmer Fehlbedarf 2 Räume (Jahrgangsstufenleiter, Studien- und Berufswahlkoordinator) Fehlbedarf 1 Raum (Sozialarbeiter) Fehlbedarf 1 Raum mit 5 Arbeitplätzen Dr. Garbe Consult 57

58 3. Bedburg-Hau: Hauptschule Sankt Markus Hauptschule Sankt Markus Rosendaler Weg Bedburg-Hau Tel /6411 Fax 02821/ ghs.bedburg-hau@t-online.de 3.1 Historie Die Schülerzahl an der Sankt Markus Hauptschule ist im Betrachtungszeitraum ein- bis knapp zweizügig. Damit liegt sie aktuell nur marginal über der im Schulgesetz festgelegten Mindestgröße für Hauptschulen Historische Schulentwicklung GH St. Markus Klasse/Schuljahr Gesamt Deutsche Aussiedler Ausländer Prognose Der in der historischen Betrachtung festgestellte Trend zur Einzügigkeit wird sich im Prognosezeitraum manifestieren. Die Schule wird somit nicht mehr die geforderte Mindestgröße erreichen. Dr. Garbe Consult 58

59 a. Schülerzahlen Klasse/ Schuljahr Prognose GH St. Markus - gew. DS b. Klassen Gesamt Klasse/ Schuljahr Gesamt Prognose GH St. Markus - Klassenanzahl - gew. DS ,00 1,00 2,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 2,00 2,00 1,00 2,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 2,00 2,00 2,00 1,00 2,00 1,00 2,00 1,00 1,00 2,00 1,00 1,00 2,00 1,00 2,00 2,00 2,00 2,00 1,00 2,00 1,00 2,00 2,00 1,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 1,00 2,00 1,00 2,00 2,00 1,00 2,00 2,00 1,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 1,00 2,00 1,00 2,00 1,00 1,00 1,00 1,00 11,00 11,00 11,00 10,00 9,00 8,00 8,00 8,00 8,00 9,00 7,00 8,00 9,00 7, Bandbreitenbetrachtung Die Bandbreite der unterschiedlichen Prognoseberechnungen weist nah beieinanderliegende Werte auf, so dass kaum Abweichungen vom gewichteten Durchschnitt zu erwarten sind. Das bedeutet, dass die Prognose der Einzügigkeit dieser Schule sehr stabil ist. Bandbreitenbetrachtung GH St. Markus gew. DS. lin. DS. + SAW lin. DS. - SAW lin. DS. Dr. Garbe Consult 59

60 Feststellung des Gutachters Aus der Perspektive des Schulrechts sind für die Sankt Markus Hauptschule dringend schulorganisatorische Maßnahmen zu treffen. 3.4 Raumanalyse und Handlungsempfehlungen Zur Schule: An der Schule befinden sich ab Schuljahr 2016/17 maximal noch 9 Klassen. Damit wäre aus heutiger Sicht der Bedarf an allgemeinen Unterrichtsräumen gedeckt. Es wird ein Überhang von sieben Klassenräumen ermittelt. Als Fehlbedarf wird ein Fachraum Naturwissenschaften, ein Fachraum Kunst und ein Mehrzweckraum ermittelt. Für Differenzierung im Rahmen von Inklusion werden fünf Räume als Fehlbedarf errechnet. Zur Verwaltung: Im Verwaltungsbereich fehlt ein Raum mit insgesamt zwei Arbeitsplätzen für die Funktionen Koordination Über-Mittag und Ganztagsunterricht wenn die Schule den gebundenen Ganztag einrichtet. Zum Lehrerzimmer: Bei einer Mehrfachnutzung des Lehrerzimmers für Gesamtkonferenzen wird kein Fehlbedarf errechnet. Variable Lehrerarbeitsplätze: Mit Blick auf 2016/17 besteht im gebundenen Ganztag ein Fehlbedarf von einem Lehrerarbeitsraum mit vier variablen Lehrerarbeitsplätzen. Zur Über-Mittag-Betreuung: Für einen Mensabetrieb sind mit Blick auf 2016/17 und einem gebundenen Ganztag bei prognostizierten 71 Essen im Zwei-Schicht-Betrieb 35 Essensplätze auf einer Gesamtfläche von 70 m² erforderlich. Als Rückzugsbereiche in der Über-Mittag-Betreuung sind die Differenzierungsräume für Inklusion multifunktional mit zu nutzen. Zum Selbstlernzentrum: Es wird der Fehlbedarf eines Selbstlernzentrums mit 4 PC-Arbeitsplätzen und 4 Tisch-Arbeitsplätzen festgestellt. Zur Sporthalle: Es gibt 2 Sporthallen mit insgesamt vier Übungseinheiten und allen erforderlichen Nebenräumen. Das Landesraumprogramm NRW weist keinen differenzierten Flächenfaktor für die Ermittlung von Sportflächen aus. Grundsätzlich gilt, für je 10 angefangene Klassen eine Übungseinheit mit 15 m x 27 m. Die Sporthallen werden gemeinsam mit der Grundschule St. Antonius und der Grundschule St. Markus genutzt. Alle drei Schulen werden mit insgesamt 24 Klassen die Sporthallen nutzen können. Es wird kein Fehlbedarf festgestellt. Handlungsempfehlung Die Fehlbedarfe von einem Fachraum Naturwissenschaften, einem Fachraum Kunst und einem Mehrzweckraum werden jeweils mit einem Klassenraum aus dem Überhang ausgeglichen (3,0). Der Raum für die Koordinatoren Über-Mittag-Betreuung und Ganztagsunterricht, sowie der Lehrerarbeitsraum und das Selbstlernzentrum werden je mit einem halben Klassenraum aus dem Überhang verrechnet (1,5). Dr. Garbe Consult 60

61 Für die im Rahmen der Inklusion erforderlichen Differenzierungsräume, in Mehrfachfunktion auch als Rückzugsräume im Ganztag angerechnet, werden ein und einviertel Klassenräume verrechnet (1,25). Für diese Umwidmungen sind Umbaumaßnahmen erforderlich. Die Standortfrage wäre in enger Abstimmung zwischen Schulträger und Schulverwaltung zu klären. Zusammenfassung der Bedarfsergebnisse nach Handlungsempfehlung Finale Bedarfsübersicht Über-Mittag-Betreuung Essenseinnahme + Spielebereiche Mindestbedarf Mensa im Schulzentrum - Essenseinnahme Der Bedarf ist mit Blick auf 2016/17 nicht gedeckt! Bedarf Spiel- und Bewegungsbereich (Indoor) Mindestbedarf 2-Schicht-Betrieb: 35 Sitzplätze, Flächenbedarf: ca. 70 m² Mindestbedarf 3-Schicht-Betrieb: 24 Sitzplätze, Flächenbedarf: ca. 48 m² Finale Bedarfsübersicht Unterrichtsentwicklung Raumvergleich nach Musterraumprogramm Klassenräume Computerräume (Alternativ könnte der Fehlbedarf durch Laptopwagen behoben werden!) Fachräume Naturwissenschaften (gilt bei Zweizügigkeit nach Musterraumprogramm) Fachräume Kunst, Musik, Technik (gilt bei Zweizügigkeit nach Musterraumprogramm) Fachbereich Hauswirtschaft Mehrzweckräume (gilt bei Zweizügigkeit nach Musterraumprogramm) Selbstlernplätze Sekundarstufe I Übungseinheiten in Sporthallen Überhang 1,25 Räume Ergebnis incl. Doppelnutzung: Raumbedarf Ruhe- und Rückzugsbereiche + individuelle Förderung von Gruppenräumen Differenzierungs- und Gruppenräume Sekundarstufe I in der Doppelfunktion Ruhe + Rückzug, sowie Differenzierungs- und Gruppenräume Ergebnis: Raumbedarf Schulleitung, Funktionsstellen und Lehrerarbeitsplätze Erweiterte Schulleitung Zusatzräume Variable Lehrerarbeitsplätze Lehrerzimmer Dr. Garbe Consult 61

62 Schulentwicklungsplan - Kleve, Bedburg-Hau und Kranenburg 4. Kranenburg: Hanna-Heiber-Schule Hanna-Heiber-Schule Galgensteege Kranenburg Tel / HannaHeiberSchule@t-online.de 4.1 Historie Die Schülerzahl an der Hanna-Heiber-Schule ist im Betrachtungszeitraum zwar deutlich angestiegen, liegt aber gleichwohl noch im einzügigen Bereich. Dieser Anstieg basiert auf den in Abstimmung mit Schulträger, Schulleitung und Schulaufsicht eingeleiteten Maßnahmen nach der Vorlage des Schulentwicklungsplan für Kranenburg. Mit aktuell 31 Schülerinnen und Schülern weist sie zusätzlich zur Unterschreitung der Mindestgröße auch noch eine pädagogisch problematische Klassengröße für eine Hauptschule auf. Derzeit können keine zwei Klassen gebildet werden. Historische Schulentwicklung Hanna-Heiber-Schule Klasse/Schuljahr Gesamt Deutsche Aussiedler 0 Ausländer Prognose Auch langfristig kann die Hanna-Heiber-Schule keine Schülerzahlen jenseits der Mindestgröße generieren, sondern bleibt maximal einzügig. Dr. Garbe Consult 62

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.

Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe) Quelle: in einer Pressemitteilung vom 07.03.2011 zur Integration behinderter Menschen; PM auf behindertenbeauftragter.de

Mehr

Dr. Detlef Garbe Uww Wockenfuß, Dipl.Soz.wiss. Leichlingen, den Schulentwicklungsplanung Teilplan Schulen Sekundarstufe I und II

Dr. Detlef Garbe Uww Wockenfuß, Dipl.Soz.wiss. Leichlingen, den Schulentwicklungsplanung Teilplan Schulen Sekundarstufe I und II ! Dr. Detlef Garbe Uww Wockenfuß, Dipl.Soz.wiss. Leichlingen, den 06.06.2012 Neukirchener Str. 1-3 D-42799 Leichlingen Telefon +49 2175 / 8958-70 Fax +49 2175 / 8849788 Email: office@dr-garbe-consult.de

Mehr

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung

Mehr

Stadt Harsewinkel. Schulentwicklungsplan. Gutachten

Stadt Harsewinkel. Schulentwicklungsplan. Gutachten Stadt Harsewinkel Schulentwicklungsplan Gutachten 17.6.2014 Ulrike Lexis, Wolfgang Richter Neukirchener Str. 1-3 42799 Leichlingen Telefon +49 2175 / 8958-70 sowie +49 5241 / 708652 Fax +49 2175 / 8849788

Mehr

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Workshop 4 Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Fachkonferenz

Mehr

Das Konzept Inklusive Modellregionen in Österreich. Franz Wolfmayr Präsident EASPD

Das Konzept Inklusive Modellregionen in Österreich. Franz Wolfmayr Präsident EASPD Das Konzept Inklusive Modellregionen in Österreich Franz Wolfmayr Präsident EASPD Was sind Inklusive Modellregionen? Im Jahre 2012 wurde in Österreich ein Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020 beschlossen.

Mehr

Hinweise zur Errichtung von Gesamt- und Sekundarschulen

Hinweise zur Errichtung von Gesamt- und Sekundarschulen Hinweise zur Errichtung von Gesamt- und Sekundarschulen 1 Beschlüsse Der Beschluss des Schulträgers auf Errichtung einer Schule bedarf nach 81 (3) Schulgesetz NRW (SchulG) der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

Mehr

/ \ // Mi frethdliden Grüßen I (

/ \ // Mi frethdliden Grüßen I ( Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags

Mehr

Bürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans

Bürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans Gemeinsam leben, gemeinsam lernen Olpe plus e.v. www.inklusion-olpe.de Bürgerantrag zur Erarbeitung eines Inklusionsplans Hintergrund unseres Antrages Seit dem 26.03.2009 ist die UN-Konvention über die

Mehr

Konzept Gemeinschaftsschule

Konzept Gemeinschaftsschule Konzept Gemeinschaftsschule Vortrag am 29. November 2007 in Soest vor Schulträgervertretern aus dem Regierungsbezirk Arnsberg Dr. Ernst RösnerR Institut für f r Schulentwicklungsforschung (IFS) Universität

Mehr

Kooperation Erwitte und Anröchte im Schulbereich

Kooperation Erwitte und Anröchte im Schulbereich Kooperation Erwitte und Anröchte im Schulbereich Laurentius Hauptschule Erwitte Hauptschule Anröchte Hauptschule Anröchte Realschule Anröchte 24.05.2011 Kooperation der Kommunen Erwitte und Anröchte im

Mehr

Einführung Diversität und Inklusion in der Essener Bildungslandschaft. Klaus Hebborn Beigeordneter für Bildung, Kultur und Sport Deutscher Städtetag

Einführung Diversität und Inklusion in der Essener Bildungslandschaft. Klaus Hebborn Beigeordneter für Bildung, Kultur und Sport Deutscher Städtetag Einführung Diversität und Inklusion in der Essener Bildungslandschaft Klaus Hebborn Beigeordneter für Bildung, Kultur und Sport Deutscher Städtetag Begriff der Inklusion Inklusion im Bildungsbereich bedeutet,

Mehr

Der Prozess der Inklusion an Bremer Schulen (strukturelle Perspektiven)

Der Prozess der Inklusion an Bremer Schulen (strukturelle Perspektiven) Der Prozess der Inklusion an Bremer Schulen (strukturelle Perspektiven) Inklusion An allen Schulen nehmen Schülerinnen und Schüler mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen am Unterricht teil. Heterogenität

Mehr

Hürth. Schulentwicklungsplan Eckpunkte

Hürth. Schulentwicklungsplan Eckpunkte Hürth Schulentwicklungsplan 2016-2021 Eckpunkte 19.1.2017 Schulentwicklungsplan 2016-2021 Üb. Version Januar 2017 Ulrike Lexis Reckenberger Str. 59 33332 Gütersloh Telefon +49 5241 / 708652 Fax +49 5241

Mehr

Schulentwicklung Mainzer staatlicher Schulen, insbesondere der Berufsbildenden Schulen - Ist, Prognose 2015 und Ausblick bis 2025

Schulentwicklung Mainzer staatlicher Schulen, insbesondere der Berufsbildenden Schulen - Ist, Prognose 2015 und Ausblick bis 2025 Schulentwicklung Mainzer staatlicher Schulen, insbesondere der Berufsbildenden Schulen - Ist, Prognose 2015 und Ausblick bis 2025 Klaus-Dieter Wagner Schulentwicklungsplaner im Dezernat für Soziales, Kinder,

Mehr

Regionale Schulentwicklung

Regionale Schulentwicklung Regionale Schulentwicklung Ziele Eckpunkte Verfahren RSE Eckpunkte Orientierung an Bildungsabschlüssen (nicht an Schularten) RS: HS-Abschluss und RS-Abschluss GMS: HS-Abschluss, RS-Abschluss, gym. Standards

Mehr

10 Thesen zur Zukunft der Hauptschülerinnen und Hauptschüler in BW

10 Thesen zur Zukunft der Hauptschülerinnen und Hauptschüler in BW Konkretisierung der Umsetzung der 10 Thesen zur Zukunft der Hauptschülerinnen und Hauptschüler in BW 1. Hauptschule als: Regionale Netzwerkschule Die Hauptschule in Baden-Württemberg ist eine operativ

Mehr

Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht

Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht Dr. Stephan Boes 1 Folgende Aspekte des gemeinsamen Lernens werden aus statistischer

Mehr

Begleitung von kommunalen Schulentwicklungsprozessen Beispiel StädteRegion Aachen

Begleitung von kommunalen Schulentwicklungsprozessen Beispiel StädteRegion Aachen Begleitung von kommunalen Schulentwicklungsprozessen Beispiel StädteRegion Aachen Tagung Dialog fördern Einbindung der Stakeholder im Vorfeld der Schulentwicklungsplanung Kaiserslautern, 29.09.16 Dr. Sascha

Mehr

Ergebnisse der Prognose und Raumanalyse. Ulrike Lexis Petershagen, Ausschuss

Ergebnisse der Prognose und Raumanalyse. Ulrike Lexis Petershagen, Ausschuss Ergebnisse der Prognose und Raumanalyse Ulrike Lexis Petershagen, Ausschuss 24.10.2016 AGENDA SEP bei Dr. Garbe & Lexis Schülerzahlenentwicklung; Raumanalyse; Empfehlungen Folie 2 Dr. Garbe & Lexis Folie

Mehr

Ministerin Löhrmann: Gutachten liefert kein zutreffendes Bild der Folgekosten für die Kommunen

Ministerin Löhrmann: Gutachten liefert kein zutreffendes Bild der Folgekosten für die Kommunen Presseinformation Völklinger Str. 49 40221 Düsseldorf Telefon (0211) 5867-3505/06 Telefax (0211) 5867-3225 KSV-Gutachten zur schulischen Inklusion Ministerin Löhrmann: Gutachten liefert kein zutreffendes

Mehr

Inklusion an Oldenburger Schulen: Grundlagen und Planung

Inklusion an Oldenburger Schulen: Grundlagen und Planung Dr. Holger Lindemann Inklusion an Oldenburger Schulen: Grundlagen und Planung Dr. Holger Lindemann Auswirkungen des neuen Schulgesetzes 1 Zielvorgaben - spätestens 2018/19 Die öffentlichen Schulen ermöglichen

Mehr

Schulkonsens NRW. CDU, SPD und Grüne beschließen am Eckpunkte des Schulsystems NRW mit Festschreibung bis 2023

Schulkonsens NRW. CDU, SPD und Grüne beschließen am Eckpunkte des Schulsystems NRW mit Festschreibung bis 2023 Schulkonsens NRW CDU, SPD und Grüne beschließen am 19.07.2011 Eckpunkte des Schulsystems NRW mit Festschreibung bis 2023 Neues Schulgesetz am 20.10.2011 verabschiedet Ausgangslage Demografische Entwicklung

Mehr

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2016 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2016/17

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2016 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2016/17 Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2016 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2016/17 Die nachfolgenden Angaben beruhen auf den Amtlichen Schuldaten

Mehr

Leitbildentwicklung. zur Erstellung eines Inklusionsplans. für Bildungseinrichtungen im Kreis Kleve

Leitbildentwicklung. zur Erstellung eines Inklusionsplans. für Bildungseinrichtungen im Kreis Kleve Leitbildentwicklung zur Erstellung eines Inklusionsplans für Bildungseinrichtungen im Kreis Kleve 1 Gliederung 1. Vorwort 2. Definition des Begriffs Inklusion 3. Haltungen zur Inklusion 4. Organisation

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3356 11.08.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Höhn (DIE LINKE) Bedarf an Stellen für Pädagogische

Mehr

Bildung von Kindern und Jugendlichen unter erschwerten Bedingungen auch die Kommune ist gefordert

Bildung von Kindern und Jugendlichen unter erschwerten Bedingungen auch die Kommune ist gefordert Bildung von Kindern und Jugendlichen unter erschwerten Bedingungen auch die Kommune ist gefordert Klaus Hebborn Beigeordneter für Bildung, Kultur und Sport beim Deutschen Städtetag/Städtetag NRW Überblick

Mehr

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE 16/781. AlleAbg

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE 16/781. AlleAbg SoVD NRW e.v. Erkrather Str. 343 40231 Düsseldorf Landtag Nordrhein-Westfalen Referat 1.1/ A 15 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE Sozialverband Deutschland Nordrhein-Westfalen e.v. Sozialverband

Mehr

DAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010

DAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010 Landtagsfraktion Hessen HESSENGERECHT. DAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010 www.spd-fraktion-hessen.de SPD-Fraktion im

Mehr

Die Berliner Schulstrukturreform

Die Berliner Schulstrukturreform Die Berliner Schulstrukturreform 26.06.2009 1 Die Ziele Qualität weiter verbessern, Chancengleichheit herstellen Alle Schülerinnen zum bestmöglichen Schulabschluss führen Abhängigkeit des Schulerfolgs

Mehr

Das GSG auf dem Weg zu einer inklusiven Schule Dienstag, der 11. Februar 2014 Stadt Pulheim Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit

Das GSG auf dem Weg zu einer inklusiven Schule Dienstag, der 11. Februar 2014 Stadt Pulheim Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Das GSG auf dem Weg zu einer inklusiven Schule Dienstag, der 11. Februar 2014 Stadt Pulheim Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Jan Springob, Andreas Niessen Vier Sätze vorweg Inklusion in

Mehr

Unabhängige Wählergemeinschaft Rheinbach

Unabhängige Wählergemeinschaft Rheinbach UWG Rheinbach Unabhängige Wählergemeinschaft Rheinbach UWG-Fraktion im Rat der Stadt Rheinbach Schweigelstraße 23 53359 Rheinbach 21.03.13 Stellungnahme UWG-Fraktion zur Machbarkeitsstudie zur Entwicklung

Mehr

Von der Idee zum Aktionsplan

Von der Idee zum Aktionsplan Die Bedeutung der UN- Konvention für die politische Arbeit Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz Ottmar Miles-Paul Landesbehindertenbeauftragter von Rheinland-Pfalz Von der Idee zum Aktionsplan Grundsätze der

Mehr

Bildungspolitik in Brandenburg

Bildungspolitik in Brandenburg Bildungspolitik in Brandenburg Probleme der Transformation eines Bildungssystems unter den Bedingungen des demografischen Wandels 1991 bis 2020 Bildungssoziologie und politik im Überblick 19. Februar 2013

Mehr

Landesrechnungshof Schleswig-Holstein. Pressemitteilung

Landesrechnungshof Schleswig-Holstein. Pressemitteilung Landesrechnungshof Schleswig-Holstein Kiel, 21. Juni 2004 Pressemitteilung Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein legt die aktuellen Zahlen und Daten zur Unterrichtsversorgung, zum Lehrerbedarf und

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2016/2017 Stand: August 2016 Baden-Württemberg Schulart Klassenbildung

Mehr

Regionale Schulentwicklung

Regionale Schulentwicklung Regionale Schulentwicklung in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen Stand Oktober 2014 Schulen und Schüler Schulen und Schüler an öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen 2012/2013 Landkreis

Mehr

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Dienstbesprechung für Lehrkräfte in der Berufseinstiegsphase am 25.11.2015 Agenda Allgemeinbildende Schulen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen

Mehr

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2014 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2014 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15 Die nachfolgenden Angaben beruhen auf den Amtlichen Schuldaten (Schuljahr 2013/14)

Mehr

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote ALP, 3 Sept. 2014 MR Erich Weigl, MRin Tanja Götz 1 Um welche Kinder und Jugendlichen geht es? 2 Vielfalt der Kinder Vielfalt der Förderbedürfnisse Bayerisches

Mehr

Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) 16.10.15 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen

Mehr

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo FACHTAGUNG der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo Michael Eibl, Direktor der Katholischen

Mehr

Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte Deutsches Institut für Menschenrechte Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche Perspektive Dr. Sandra Reitz, Leiterin der Abteilung Menschenrechtsbildung Zum Begriff der Inklusion: eine menschenrechtliche

Mehr

STATISTIK DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER 2016/2017

STATISTIK DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER 2016/2017 Schuljahresstatistik 2016/17 STATISTIK DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER 2016/2017 Foto: S. Hofschlaeger / pixelio.de Foto: Dieter Schütz / pixelio.de Grundschulen Förderschulen Sekundarschule Hauptschulen

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2017/2018 Stand: September 2017 Baden-Württemberg Untergrenze

Mehr

Inklusive Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf Arbeitsgruppe Inklusion an Oldenburger Schulen

Inklusive Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf Arbeitsgruppe Inklusion an Oldenburger Schulen AG Inklusion an Oldenburger Schulen Amt 52 27.03.2017 1 Inklusive Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf Arbeitsgruppe Inklusion an Oldenburger Schulen Jessica Lucht Koordinatorin für Inklusion

Mehr

Leitsätze für das Schulsystem 2016

Leitsätze für das Schulsystem 2016 Leitsätze für das Schulsystem 2016 Impulspapier für eine zukunftsfähige Bildungspolitik in Baden-Württemberg Zukunftswerkstatt der CDU Baden-Württemberg 3 Impulspapier Nr. 3 für den Themenkongress am 13.

Mehr

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine

die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Bundesrat Drucksache 309/15 30.06.15 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen

Mehr

Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005

Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005 Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005 Schüler in Förderschulen und Integrationsschüler in anderen allgemein bildenden

Mehr

Lebenswerte Stadt für alle. Inklusion als kommunale Steuerungsaufgabe. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann

Lebenswerte Stadt für alle. Inklusion als kommunale Steuerungsaufgabe. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Lebenswerte Stadt für alle Inklusion als kommunale Steuerungsaufgabe Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Eine inklusive Stadtgesellschaft Leitorientierung Inklusives Gemeinwesen Ein programmatischer Begriff, dafür

Mehr

Statistikdaten und Prognosen für die Schulentwicklungsplanung

Statistikdaten und Prognosen für die Schulentwicklungsplanung Statistikdaten und Prognosen für die Schulentwicklungsplanung Dr. Manfred Pauly Stadt Koblenz Gliederung 1. Eingrenzung der Thematik 2. Klassische Aufgabenteilung im öffentlichen Schulwesen 3. Aktuelle

Mehr

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 7. November 2012 folgendes Gesetz beschlossen:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 7. November 2012 folgendes Gesetz beschlossen: 16/10 Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 7. November 2012 folgendes Gesetz beschlossen: Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein-Westfalen

Mehr

LVR V -Dez e er e n r at S ch c ulen e u nd Ju J gen e d Landes e jugen e damt

LVR V -Dez e er e n r at S ch c ulen e u nd Ju J gen e d Landes e jugen e damt Die offene Ganztagsschule Bildungsort für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf? Fragen und Gedanken von Dr. Karin Kleinen Die UN-Konvention vom 3. Mai 2008 begründet ein internationales Recht von

Mehr

Mögliche kommunale Folgekosten der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen am Beispiel der Stadt Essen und des Kreises Borken

Mögliche kommunale Folgekosten der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich in Nordrhein-Westfalen am Beispiel der Stadt Essen und des Kreises Borken ARBEITSGEMEINSCHAFT DER KOMMUNALEN SPITZENVERBÄNDE NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Juli 2013 Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens Mögliche kommunale Folgekosten der Umsetzung der Inklusion im Schulbereich

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern MR Erich Weigl Dr. Monika Eiber Pädagogische und rechtliche Aspekte 1 1. Zur Philosophie einer inklusiven Schule oder: Um was geht es? 2. Zur

Mehr

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2015/2016 Stand: September 2015 Baden-Württemberg Vorgaben

Mehr

Hessisches Kultusministerium

Hessisches Kultusministerium Hessisches Kultusministerium Häufig gestellte Fragen: Möglichkeit eines Wechsels der zeitlichen Organisation der gymnasialen Mittelstufe für laufende Jahrgänge (G8/G9) Letzte Aktualisierung: 21. März 2014

Mehr

Die Behindertenrechtskonvention. Sonderpädagogik Plenumsvortrag auf der Fachtagung der KMK am in Bremen

Die Behindertenrechtskonvention. Sonderpädagogik Plenumsvortrag auf der Fachtagung der KMK am in Bremen Department für Pädagogik und Rehabilitation Lehrstuhl Lernbehindertenpädagogik, Prof. Dr. Ulrich Heimlich Die Behindertenrechtskonvention (BRK) und die Sonderpädagogik Plenumsvortrag auf der Fachtagung

Mehr

Exklusion. Separation. Integration. Inklusion

Exklusion. Separation. Integration. Inklusion Exklusion Separation Integration Inklusion Inklusion 1. Stimmt das Bild? Besteht die Gesellschaft nicht aus verschiedenen Subsystemen? 2. Eine Schule für alle? Wird hier das Modell Kindergarten / Grundschule

Mehr

Lengerich Lienen Tecklenburg

Lengerich Lienen Tecklenburg Lengerich Lienen Tecklenburg Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung vom Schuljahr 2015/16 bis zum Schuljahr 2020/21 mit einem Ausblick bis zum Schuljahr 2025/26 Entwurf Stand 13.9.2016 Lengerich Lienen

Mehr

Schulpolitischer Konsens für Nordrhein-Westfalen

Schulpolitischer Konsens für Nordrhein-Westfalen Schulpolitischer Konsens für Nordrhein-Westfalen Gemeinsame Leitlinien von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN für die Gestaltung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 19. Juli 2011 CDU, SPD

Mehr

Karlschule. Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Bonn

Karlschule. Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Bonn Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Bonn 1. Raumbezug im Verhältnis zu anderen Schulen Die GGS liegt im Stadtbezirk Bonn. In der Nähe liegen die Marienschule, die Nordschule sowie die Stiftsschule. 2. Zügigkeit

Mehr

Stadt Tecklenburg 4-zügige Gesamtschule Lengerich Stellungnahme - Fakten - Erläuterungen

Stadt Tecklenburg 4-zügige Gesamtschule Lengerich Stellungnahme - Fakten - Erläuterungen Stadt Tecklenburg 4-zügige Gesamtschule Lengerich Stellungnahme - Fakten - Erläuterungen Ratssitzung am 27.10.2015 Dr. Detlef Garbe Themen der Präsentation Anlass: Errichtung einer 4-zügigen Gesamtschule

Mehr

Inklusion eine Herausforderung für jede Schule

Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Jeder Mensch ist so individuell wie sein Fingerabdruck Inklusion als Rechtsfrage Inklusion als Haltungsfrage Inklusion als Entwicklungsfrage Inklusion eine

Mehr

Familienzentren an Grundschulen Konzepte und erste Erfahrungen. Gelsenkirchen, 3. Mai Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey

Familienzentren an Grundschulen Konzepte und erste Erfahrungen. Gelsenkirchen, 3. Mai Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey Familienzentren an Grundschulen Konzepte und erste Erfahrungen Gelsenkirchen, 3. Mai 2017 Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey Familienzentren in Nordrhein-Westfalen Seit 2006: Familienzentren in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW

Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW 05.11.2016 Ausblick Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem Gestaltung eines inklusiven

Mehr

Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption

Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR-Landesjugendamt Rheinland Arbeitshilfe zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption für Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen Orientierungshilfe zur Umsetzung

Mehr

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Soziales und Gesundheit Sozialamt Juli 2011

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Soziales und Gesundheit Sozialamt Juli 2011 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Soziales und Gesundheit Sozialamt 1 Juli 2011 Leitlinien für die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin

Mehr

Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW.

Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW. Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW www.inklusion.gew-nrw.de Wieso hat die GEW diese Umfrage gemacht? Seit dem Schuljahr 2014/2015 setzen engagierte Kolleginnen und Kollegen an den

Mehr

Arbeitspapier. Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte. Schleswig-Holstein. Der echte Norden

Arbeitspapier. Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte. Schleswig-Holstein. Der echte Norden Arbeitspapier Inklusion an Schulen Umsetzung, Arbeitsschwerpunkte, nächste Schritte Schleswig-Holstein. Der echte Norden Impressum Herausgeber: Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

Die Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes

Die Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Die Festlegung des sonderpä dägogischen Fo rderbedärfs und des Fo rderortes nach dem seit dem 01.08.2014 geltenden Schulrecht des Landes NRW - Ein Überblick über

Mehr

Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen

Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen Recht und Behinderung UdS Arbeitsgruppe 1 07. Juli 2016 Kontakt und weitere Informationen: A.Sastges-Schank@bildung.saarland.de / 0681-501-7986 http://www.saarland.de/118308.htm

Mehr

Drucksache 5/8424. Landtag Brandenburg. Antwort. 5. Wahlperiode. mit der Landesregierung?

Drucksache 5/8424. Landtag Brandenburg. Antwort. 5. Wahlperiode. mit der Landesregierung? Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/8424 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3253 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 5/8236 Wortlaut der Kleinen Anfrage

Mehr

Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zu TOP 35 der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 16.

Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zu TOP 35 der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 16. Presse Niedersächsisches Kultusministerium 16.09.2016 Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zu TOP 35 der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 16. September 2016 Rahmenkonzept

Mehr

Forum 4 Kooperation von Jugendhilfe und Schule

Forum 4 Kooperation von Jugendhilfe und Schule Jahrestagung 2016 Kommunales Bildungsmanagement Chancengerechtigkeit in der Bildung am 28./29. November 2016 in Bingen am Rhein Forum 4 Kooperation von Jugendhilfe und Schule Stadtschulamt Frankfurt Stabsstelle

Mehr

wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag im Ausschuss zu behandeln und anschließend im Rat einzubringen.

wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag im Ausschuss zu behandeln und anschließend im Rat einzubringen. Bürgermeister der Stadt Büren Herrn Burkhard Schwuchow Königsstraße 33142 Stadt Büren Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Büren Schulpolitik / Gesamtschule Ratsfraktion Büren Vertreter

Mehr

Schülerzahlen für die Schulen im Landkreis Waldshut und in den Städten Rheinfelden und Schwörstadt

Schülerzahlen für die Schulen im Landkreis Waldshut und in den Städten Rheinfelden und Schwörstadt Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6598 12. 03. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Schülerzahlen für die

Mehr

Standortkonzept Trierer Schulen 2020+

Standortkonzept Trierer Schulen 2020+ Schulentwicklungskonzept Trier 2020+ Entwurf Teilbericht 11 Standortkonzept Trierer Schulen 2020+ Schulentwicklungskonzept Trier 2020+ Erstellt vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Dr. Johannes

Mehr

UN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen

UN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen UN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen Elke Herrmann Behindertenpolitische Sprecherin Dr. Tobias Peter Parlamentarischer Berater für Bildung und

Mehr

Schulische Bildung in NRW: Entwicklung und Perspektiven

Schulische Bildung in NRW: Entwicklung und Perspektiven Schulische Bildung in NRW: Entwicklung und Perspektiven Dr. Monika Pavetic 1 Gliederung (1) Erhebung der amtlichen Schuldaten in NRW (2) Schulbildung in NRW im Kontext der Bildungspolitik und des demografischen

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2012/2013 Stand: August 2012 Baden-Württemberg Schulart Vorgaben

Mehr

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung Staatliches Schulamt Biberach Informationsveranstaltung über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen mit Schwerpunkt Gemeinschaftsschule Montag, 9. Dezember 2013, 19:00 Uhr Laupheim Staatliches

Mehr

Inklusiven Beschulung

Inklusiven Beschulung Informationen zur Inklusiven Beschulung zum Schuljahr 2016/17 Welche Schule ist für ein besonderes Kind passend? Vielleicht befürchten Sie... dass es für ein Kind in Ihrer Zuständigkeit in der Grundschule

Mehr

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14

Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 5866 /14 öffentlich Datum 10.03. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 40/01 - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für und Weiterbildung 26.03.

Mehr

Bildungskooperationen in Lichtenberg Fortschreibung des Bezirklichen Rahmenkonzeptes Kooperation Schule- Jugendhilfe

Bildungskooperationen in Lichtenberg Fortschreibung des Bezirklichen Rahmenkonzeptes Kooperation Schule- Jugendhilfe Bildungskooperationen in Lichtenberg Fortschreibung des Bezirklichen Rahmenkonzeptes Kooperation Schule- Jugendhilfe Richtungsziel: Schule und Jugendhilfe sowie die im Bezirk Lichtenberg an individuellen

Mehr

Beschluss-Reg.-Nr. 11/05 der 3. Sitzung des LJHA am in Erfurt

Beschluss-Reg.-Nr. 11/05 der 3. Sitzung des LJHA am in Erfurt Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 4. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 11/05 der 3. Sitzung des LJHA am 07.11.2005 in Erfurt Stellungnahme des LJHA im Rahmen der Anhörung zum Thüringer

Mehr

THEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule

THEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule THEMA Auf dem Weg zur inklusiven Schule DEFINITION INKLUSION Inklusion (lat. Inclusio, Einschließung) beinhaltet die Überwindung der sozialen Ungleichheit, indem alle Menschen in ihrer Vielfalt und Differenz,

Mehr

Inklusion von Grenzen, Chancen und Mühen Überblick über die Region zu Ihren Fragen!

Inklusion von Grenzen, Chancen und Mühen Überblick über die Region zu Ihren Fragen! Inklusion von Grenzen, Chancen und Mühen Überblick über die Region zu Ihren Fragen! 25.März 2015 LBK Alt Rahlstedt / Großlohe/ Hohenhorst Dörte Dzäbel, Beratungsleitung/ Brigitte Schulz, Gesamtleitung

Mehr

Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten

Drucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Drucksache 17 / 13 570 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 02. April 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. April 2014) und Antwort

Mehr

Fragen & Antworten zur regionalen Schulentwicklung

Fragen & Antworten zur regionalen Schulentwicklung MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT PRESSESTELLE Fragen & Antworten zur regionalen Schulentwicklung Warum braucht Baden-Württemberg eine regionale Schulentwicklung? Baden-Württemberg steht im Hinblick

Mehr

der Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung

der Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung Beschlossen: 15.11.2006 Bekannt gemacht: 29.11.2006 in Kraft getreten: 30.11.2006 I N H A L T S V E R Z

Mehr

Inklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung

Inklusion und Integration. Ein Beitrag zur Begriffsklärung Inklusion und Integration Ein Beitrag zur Begriffsklärung Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Gliederung 1. Der Impuls der UN-Konvention

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3292 6. Wahlperiode 15.10. KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Schülerzahlen an Ganztagsschulen und vollen Halbtagsschulen

Mehr

AKTUELLE BILDUNGSPOLITIK

AKTUELLE BILDUNGSPOLITIK AKTUELLE BILDUNGSPOLITIK Gastkommentar des Vorsitzenden des VBE NRW zum Inkrafttreten des Schulgesetzes Udo Beckmann: Gesetz mit Fallstricken Das Schulgesetz, das am 01.08.2006 in NRW in Kraft tritt, ist

Mehr

Arnold-von-Wied Schule

Arnold-von-Wied Schule Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Bonn 1. Raumbezug im Verhältnis zu anderen Schulen Die liegt im Stadtbezirk Beuel. In der Nähe liegen die Adelheidisschule, die Josefschule sowie die Paul-Gerhardt-Schule.

Mehr

Workshop 1 Berufskollegs und Inklusion

Workshop 1 Berufskollegs und Inklusion 7. regionale Bildungskonferenz Workshop 1 Berufskollegs und Inklusion Geplante Änderungen in NRW zum Schuljahr 2016 / 17 2013 - Übergangsvorschrift im Schulgesetz Die Regelungen in 19 Absatz 5 Satz 3 finden

Mehr

Weiterentwicklung der Realschulen

Weiterentwicklung der Realschulen Weiterentwicklung der Realschulen Zielsetzung der Landesregierung Weiterentwicklung des Schulsystems in Baden-Württemberg zu einem Zwei-Säulen-System. Die Realschulen leisten durch die Stärkung individualisierter

Mehr

Paulusschule. Katholische Grundschule der Stadt Bonn

Paulusschule. Katholische Grundschule der Stadt Bonn Katholische Grundschule der Stadt Bonn 1. Raumbezug im Verhältnis zu anderen Schulen Die liegt im Stadtbezirk Bonn. In der Nähe liegen die Elsa-Brändström-Schule und die Kettelerschule. 2. Zügigkeit Die

Mehr

Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe

Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Günter Wottke (Dipl. Soz. Päd. BA) Abteilungsleiter Soziale Dienste Kinder- und Jugendamt Heidelberg Inklusion - Grundsätzliches

Mehr