NIEDERSCHRIFT. über die. 28. Sitzung des Kreisausschusses

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1 NIEDERSCHRIFT über die 28. Sitzung des Kreisausschusses am Montag, im Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 327 im III. Stock des Landratsamtes Schweinfurt Beginn der Sitzung: 09:00 Uhr Zur heutigen Sitzung sind die Mitglieder des Kreisausschusses ordnungsgemäß geladen und erschienen. Kreisrat Ewald Ö f t r i n g, Werneck wird durch Kreisrat Otto K u n z m a n n, Frankenwinheim, Kreisrat Michael H e r t e r i c h, Dittelbrunn wird durch Kreisrat Hans M o c k, Oberwerrn, Kreisrat Florian T ö p p e r, Dittelbrunn wird durch Kreisrat Rudolf M ü l l e r, Schonungen vertreten. Kreisrat Gerhard E c k, Donnersdorf, sowie dessen Vertreter fehlen entschuldigt. Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. [Normal.dotm] S:\Büro Landrat\Referent\Sitzungsdienst\KT \Kreisausschuß\Protokolle\28_KAS_ docx

2 - 2 - Tagesordnung: Öffentliche Sitzung TOP 1: Änderung des BayRKG Wegfall der Fahrtkostenentschädigung für Ehrenamtliche TOP 2: Finanzverwaltung; 1. Nachtragshaushalt des Landkreises Schweinfurt für das Jahr 2011 TOP 3: TOP 4: Finanzverwaltung; Informationen zum Jahresabschluss 2010 des Landkreises einschließlich über- und außerplanmäßiger Ausgaben Verschiedenes

3 - 3 - NIEDERSCHRIFT über die 28. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am Montag, im Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 327 im III. Stock des Landratsamtes Schweinfurt Beschluss-Nr. 384 Abstimmungsergebnis: 12 : 0 Änderung des BayRKG Wegfall der Fahrtkostenentschädigung für Ehrenamtliche Der Vorsitzende erläutert dem Gremium den folgenden Sachverhalt. SACHVERHALT Dem Landkreis Schweinfurt wurde aufgrund eines Schreibens des Bayerischen Landkreistags vom 18. April 2011 bekannt, dass die Änderung des Bayerischen Reisekostengesetzes Auswirkungen auf die Entschädigung der Kreisräte hat. Dies wurde bereits in der Sitzung des Kreisausschusses am durch den Vorsitzenden kurz angesprochen. Aufgrund der Neuregelung von Art. 5 Abs. 1 Satz 3 des Bayerischen Reisekostengesetzes dürfen grundsätzlich Reisekosten zwischen dem Heimatort und Dienstort Schweinfurt nicht mehr übernommen werden können. Nachdem die Entschädigungssatzung des Landkreises Schweinfurt vom in 2 Nr. 3 b) sowie 4 für Reisekosten keine konkrete Regelung, sondern nur einen Verweis auf das Bayerische Reisekostengesetz enthält, hätte dies zur Folge, dass Reisekosten ab In- Kraft-Treten der Änderung rückwirkend zum nicht mehr übernommen werden könnten. Ehrenamtliche Kreisräte dürften somit zukünftig keine Fahrtkostenanteile zu den Sitzungsgeldern mehr erhalten. Die Fahrtkosten dienen jedoch als Ausgleich der unterschiedlichen Verhältnisse im Landkreis. Beispielsweise ein Mitglied des Kreistages aus Oberschwarzach muss allein aus geografischen Gründen mehr Zeit und (Energie)Kosten für seine politische Arbeit im Landkreis einbringen als z. B. ein Kreisrat aus Sennfeld. Der Bayerische Landkreistag empfiehlt den Landkreisen, ihre Satzungen dahingehend zu ändern, da ein Wegfall der Reisekosten für ehrenamtlich tätige Kreisräte unbillig wäre. Der Vorsitzende hat die Fraktionen in der vorherigen Kreisausschusssitzung gebeten, sich zum Thema eine Meinung zu bilden.

4 - 4 - Seitens der Verwaltung wurde die Angelegenheit geprüft und es kann festgestellt werden, dass es gerade bei ehrenamtlich tätigen Kreisräten und bürgern nicht zumutbar erscheint, deren Engagement dadurch zu bestrafen, dass diese keinerlei Ausgleiche für Fahrbelastungen mehr erhalten. Weiterhin erscheint es grob unbillig, gegenüber den Kreisräten eine Rückforderung des Fahrtkostenanteils aus den Sitzungsgeldern rückwirkend zum zu tätigen. OHNE DISKUSSION BESCHLUSS Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Satzung zur Entschädigung Ehrenamtlicher Kreisbürger vom jeweils in folgenden Wortlaut zu ändern: - 2 Nr. 3b) eine km-entschädigung nach den Sätzen des Art 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bayerischen Reisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung, wobei die Entfernung jeweils die vom Hauptwohnsitz nach Schweinfurt maßgeblich ist. - 4 Nehmen Mitglieder des Kreistages auswärtige Dienstgeschäfte wahr, erhalten sie dem Grunde nach Reisekosten nach dem Bayer. Reiskostengesetz. In Abweichung zum Bayerischen Reisekostengesetz gilt als maßgebliche Entfernung die Strecke vom Hauptwohnsitz zum Ort der Dienstgeschäfte. - 8 Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum in Kraft. Die Beschlüsse ergehen mit 12 : 0 Stimmen.

5 - 5 - NIEDERSCHRIFT über die 28. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am Montag, im Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 327 im III. Stock des Landratsamtes Schweinfurt Beschluss-Nr. 385 Abstimmungsergebnis: 12 : 0 Finanzverwaltung; 1. Nachtragshaushalt des Landkreises Schweinfurt für das Jahr 2011 SACHVERHALT Kreiskämmerer Schraut stellt den Sachverhalt dar. Genauere Informationen zur Sachlage sind aus der Anlage ersichtlich. Nachtragshaushalt ist aus Sicht der Finanzverwaltung sehr sinnvoll, da durch die Kreditaufnahme eine höhere Liquidität gewährleistet sein wird. OHNE GRÖSSERE DISKUSSION Die Fraktionsvorsitzenden äußern sich einheitlich, dass dem Beschlussvorschlag zugestimmt wird, da die günstigen Kreditkonditionen eine gute Möglichkeit bieten kostengünstig die Liquidität des Landkreises erhöhen zu können. Der Kreditrahmen wurde gedeckelt. Seitens der Verwaltung wurde der höchstmögliche Betrag beantragt. BESCHLUSS Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan zu beschließen. Der Beschluss ergeht mit 12 : 0 Stimmen.

6 - 6 - NIEDERSCHRIFT über die 28. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am Montag, im Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 327 im III. Stock des Landratsamtes Schweinfurt Beschluss-Nr. 386 Abstimmungsergebnis: 12 : 0 Finanzverwaltung; Informationen zum Jahresabschluss 2010 des Landkreises einschließlich über- und außerplanmäßiger Ausgaben SACHVERHALT Kreiskämmerer Schraut stellt dem Gremium die Kurzfassung des vorläufigen Jahresabschlusses 2010 vor. Die Kreisräte bekommen die Aufzeichnungen als Tischvorlage gereicht. Vorbemerkung: Die nachfolgenden Zahlen sind noch vorläufig. Es fehlen insbesondere noch die endgültigen Zahlen der Jahresabschlüsse der KAPH Werneck Betriebs-GmbH und der Geomed-Betriebs GmbH. Ergebnisrechnung 2010: Gesamtergebnisrechnung Ansatz 2010 Ergebnis 2010 Abweichung Überschuss , , ,68 a. Die Gesamtergebnisrechnung stellt den Gesamterfolg des Landkreises im Jahr 2010 dar. Die Ergebnisse der einzelnen Teilhaushalte sind in den Teilrechnungen ausgewiesen, die zusammen mit dem Rechenschaftsbericht in der Gesamtfassung des Jahresabschlusses enthalten sind b. Wesentliche Verbesserungen (gegenüber dem Plan): ca ,00 niedrigere Ausgaben im Bereich soziale Sicherung (SGB II und SGB XII) ca ,00 bei der KAPH Werneck Betriebs-GmbH ca ,00 im Bereich der Allgemeinen Finanzwirtschaft

7 - 7 - ca ,00 im Bereich Abrechnung Abfallwirtschaft ca ,00 im Bereich Gebäude ca ,00 bei der Schülerbeförderung ca ,00 im Bereich Kreisentwicklung( insb. Leader-Projekte) ca ,00 im Bereich BSZ (Gastschüler und Altenpflege) c. Wesentliche Verschlechterungen(gegenüber dem Plan): ca ,00 im Bereich Jugendamt ca ,00 im Bereich Kreisstraßen ca ,00 bei der Geomed Betriebs-GmbH Nicht zahlungswirksame Einmaleffekte (bislang ist/war der Umfang der Pflicht- Rückstellungen, die Kommunen zu bilden haben, unklar): ca ,00 für erstmalige Rückstellung Urlaub/Überstunden ca ,00 für erstmalige Rückstellung Gastschulbeiträge Berufs- und Förderschulen. Finanzrechnung 2010: Die Gesamtfinanzrechnung zeigt die Entwicklung der liquiden Mittel im Jahr Die liquiden Mittel haben im Jahr 2010 insgesamt um ,92 zugenommen. Die Veränderung hat insbesondere folgende Ursachen: Lfd. Verwaltungstätigkeit: Verbesserung gg. Plan um ,12 Zurückzuführen u. a. auf die soziale Sicherung, KAPH Werneck, Gebäude, allg. Finanzwirtschaft Investitionstätigkeit: Verbesserung gg. Plan um ,88 Die Ausgabebelastung für verschiedene Projekte wurde vielfach ins kommende Jahr verschoben. Gesamtfinanzrechnung Ansatz 2010 Ergebnis 2010 Abweichung Saldo aus lfd , , ,12 Verw.tätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit , , ,88 Saldo Finanzierungstätigkeit , , ,81 Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen 0, , ,12

8 - 8 - Veränderung liquide Mittel , , ,00 Vermögensrechnung (Bilanz): Bilanz Veränderung Bilanzsumme , , ,20 Liquide Mittel , , ,92 Investitionskredite , , ,81 Übertragene Haushaltsermächtigungen: Übertragene Haushaltsermächtigungen Auszahlungsermächtigungen ,75 Einzahlungsermächtigungen ,26 Saldo: ,49 Der Saldo der übertragenen Haushaltsermächtigungen reduziert das Volumen der frei verfügbaren liquiden Mittel auf: ,88. Sondervermögen: Die Sondervermögen Kreiskrankenhaus Gerolzhofen und Kreisalten- und Pflegeheim Werneck, enthalten nur die Gebäude und Teile des Inventars (sie sind zu unterscheiden von der jeweiligen Betriebs-GmbH). Das Sondervermögen Abfallwirtschaft I bildet den Abfallwirtschaftsbetrieb ab, das Sondervermögen Abfallwirtschaft II beinhaltet die abnutzbaren Anlagegüter und liquiden Mittel dieser kostenrechnenden Einrichtung Übersicht über die Jahresabschlüsse der Sondervermögen Sondervermögen Bilanzsumme Jahresergebnis Kreisalten- und Pflegeheim , ,81 Kreiskrankenhaus Gerolzhofen , ,28 Abfallwirtschaft I (Betrieb) 0,00 Abfallwirtschaft II (Finanzierung) 0,00

9 - 9 - Außer-/überplanmäßige Ausgaben: Ergebnisrechnung TeilHH 02 Sonstige Kosten ,96 erstmalige Rückstellungen für Urlaub der Verwaltung und Überstunden Teil HH 14 Sonstiger Finanzaufwandschulbeiträge zu Berufs- und Förder ,19 erstmalige Rückstellungen für Gastschulen TeilHH 21 Amt für Jugend ,58 Genehmigung erfolgte bereits mit und Familie Kreistags-Beschluss vom TeilHH 41 Tiefbauamt ,96 Mit Kreistags-Beschluss vom wurden bereits ,00 genehmigt. Summe Ergebnisrechnung ,69 OHNE GRÖSSERE DISKUSSION Kreisrat Arnold erkundigt sich nach der Bedeutung von Rückstellungen. Kreiskämmerer Schraut erläutert, dass es sich dabei um Verbindlichkeiten handelt, die 2010 angefallen sind, ihre finanziellen Auswirkungen aber frühestens 2011 zeigen werden. Kreisrat Bräuer freut sich über den guten Abschluss des Haushaltsjahres 2010 und weist auf somit entstandene Spielräume für die Zukunft hin. Der Vorsitzende betont, dass es gut ist, diesen Puffer für kommende Projekte zu haben. Kreisrat Müller fragt Kreiskämmerer Schraut, worauf die Verbesserung bei den Gastschulbeträgen zurückzuführen ist. Dieser erläutert, dass staatliche Zuschüsse mit zeitlicher Verzögerung ausgezahlt wurden und somit ein positiveres Ergebnis erzielt werden konnte als gedacht. BESCHLUSS Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag für das Jahr 2010, die noch nicht genehmigten überplanmäßigen Ausgaben i. H. v. (vorläufig) ,11 aus der Ergebnisrechnung zu beschließen. Der Beschluss ergeht mit 12 : 0 Stimmen.

10 NIEDERSCHRIFT über die 28. öffentliche Sitzung des Kreisausschusses am Montag, im Sitzungssaal, Zimmer-Nr. 327 im III. Stock des Landratsamtes Schweinfurt Beschluss-Nrn Abstimmungsergebnis: 12 : 0 Verschiedenes SACHVERHALT a) GRIBS (Beschluss-Nr. 387) Der Vorsitzende informiert das Gremium, dass dem Gründer-, Innovations- und Beratungszentrum Schweinfurt (kurz GRIBS) ein Förderbescheid für die neue Beratungsstelle Wirtschaft und Familie überreicht wurde. Diese Stelle wird ab sofort kleine und mittlere Unternehmen in der Region kostenlos beraten, wie sie ihren Mitarbeitern die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie beispielsweise durch Kinterbetreuungs- oder Teilzeitmodelle ermöglichen können. b) Netzwerk Forst und Holz (Beschluss-Nr. 388) Der Vorsitzende teilt mit, dass beim Netzwerk Forst und Holz Landrat Bold aus Bad Kissingen den Vorsitz übernimmt. Sein Vertreter wird Josef Mend vom Bayerischen Gemeindetag sein. Für den Landkreis Schweinfurt ist Herr Bonengel, Sachgebietsleiter der Kreisentwicklung als zusätzliches Mitglied im Vorstand des Netzwerkes Forst und Holz. c) A70/B286 (Beschluss-Nr. 389) Kreisrat Mock macht zum wiederholten Male auf die Gefahrenstelle A70/B286 aufmerksam und drückt sein Unverständnis darüber aus, dass bisher noch keine Problembeseitigung stattgefunden hat. Er schlägt vor, Hinweislinien auf der Fahrbahn anbringen zu lassen, die die Spurverengung von zwei Spuren auf eine kenntlich machen. Laut Aussage des Vorsitzenden stellte die Einmündung von Anfang an eine unzureichende Lösung dar. Er geht davon aus, dass im Zuge der Umsetzung des bereits geplanten Ausbaus auf vier Fahrbahnen die Gefahr durch die Straßenverkehrsbehörde beseitigt wird.

11 Kreisrat Arnold schlägt vor, einen Sachverständigen aus der Straßenverkehrsbehörde in den Ausschuss einzuladen, um die aufgetretenen Fragen klären zu können. Der Vorsitzende verweist auf den Straßenbauausschuss als zuständiges Organ. Kreisrat Bräuer bittet den Vorsitzenden um Ansprache des Themas beim Leiter des Staatlichen Bauamtes. Nachdem unter dem TOP Verschiedenes keine weiteren Fragen eingegangen sind, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung. Es schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an. Ende der gesamten Sitzung: 10:10 Uhr

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