Wolfgang-Borchert-Gymnasium Halstenbek

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1 Gemeinde Halstenbek ÖPP-Projekt Wolfgang-Borchert-Gymnasium Halstenbek Transparenzbericht Inhalt: Projektvertrag Anlage 1: Daten & Fakten Anlage 2: Antworten auf häufig gestellte Fragen Anlage 3: Risikomatrix 4. Februar 2015

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88 Gemeinde Halstenbek Anlage 1 Daten und Fakten zum ÖPP-Projekt Wolfgang- Borchert-Gymnasium Halstenbek Auftraggeber Auftragnehmer Eigentümer Generalübernehmer Facility Manager Dienstleister Architektur Banken Gesamtleistungsumfang Bau Betrieb Personal Gemeinde Halstenbek HOCHTIEF PPP Europa GmbH Gemeinde Halstenbek Bau ARGE WBGH Halstenbek (HOCHTIEF Building GmbH, Niederlassung Hamburg & HOCHTIEF PPP Solutions GmbH) HOCHTIEF PPP Solutions GmbH SPIE GmbH GRS Reimer Architekten Bauzwischenfinanzierung durch HOCHTIEF als Inhouse-Finanzierung Planung, Bau, Bauzwischenfinanzierung und Betrieb Neubau für ca Schülerinnen und Schüler inkl. öffentl. Bibliothek, Abriss des Bestandsgebäudes Objektmanagement, Instandhaltung, Reinigung, Hausmeisterleistungen, Ver- und Entsorgung Hausmeister von AG, Weiteres Personal von AN Gesamtinvestitionskosten Ca. 21 Mio Wirtschaftlichkeitsvorteil 14,5% 4. Februar / 2

89 Gemeinde Halstenbek Anlage 1 Planungs-/Bauphase Ca. 21 Mio Betriebsphase Ca 10 Mio 4. Februar / 2

90 Gemeinde Halstenbek Anlage 2 Antworten auf häufig gestellte Fragen ÖPP-Projekt Wolfgang-Borchert-Gymnasium Halstenbek Welche Leistungen werden durch den privaten Partner erbracht und welchen Leistungsstandard schuldet er? HOCHTIEF PPP Solutions und HOCHTIEF Building Hamburg erbringen als privater Partner der Gemeinde Halstenbek die Planung, den schlüsselfertigen Neubau sowie die Bauzwischenfinanzierung für das Wolfgang-Borchert-Gymnasium. Außerdem übernimmt HOCHTIEF die Schadstoffsanierung und den Abriss des Bestandsgebäudes. Nach Fertigstellung ist HOCHTIEF PPP Solutions 19 Jahre lang das für das technische, infrastrukturelle und kaufmännische Gebäudemanagement verantwortlich. Dazu gehören z.b. die Instandhaltung, die Reinigung des Gebäudes und der Außenbereiche, die Ver- und Entsorgung sowie Hausmeisterleistungen. Teile der Betriebsleistungen vergibt HOCHTIEF an das Facility-Management-Unternehmen SPIE weiter. Der geschuldete Leistungsstand orientiert sich an den funktionalen Leistungsbeschreibungen Planung & Bau sowie langfristiges Gebäudemanagement und ist konkret auf das Anforderungsprofil der Schule zugeschnitten. Es werden z.b. verbindliche Material- und Produktanforderungen definiert. HOCHTIEF ist zudem sowohl während der Bau- als auch während der Betriebszeit zur Einhaltung aller öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, DIN- Normen und sonstiger anerkannter Regeln der Technik verpflichtet. Wo liegt die Leistungsgrenze? Die Gemeinde Halstenbek bleibt Eigentümerin des Schulgrundstücks und des Gebäudes. HOCHTIEF erbringt alle Dienstleistungen, die für die Erhaltung der technischen Funktionsfähigkeit und für die uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes notwendig sind. HOCHTIEF trägt alle sich aus dem Betrieb des Wolfgang-Borchert- Gymnasiums ergebenen Lasten und Gefahren. Für die Hausmeisterdienste werden durch die Gemeinde Halstenbek zwei Vollzeitkräfte im Rahmen eins Personalgestellungsvertrags zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Halstenbek wird während der Betriebsphase eine klassische Gebäudeversicherung abschließen(gebäude-, Inhalts-, Schlüsselrisiko- und Elektronikversicherung). Die Betriebsleistungen der bestehenden 3-Feld-Sporthalle werden durch HOCHTIEF übernommen. Ausgenommen sind notwendige Großinstandssetzungen an der Sporthalle. Diese verbleiben im Verantwortungsbereich der Gemeinde. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der öffentliche Auftraggeber bei Schlechtleistung bzw. Vertragsbrüchen des privaten Partners? In der Bauphase ist HOCHTIEF zur termingerechten und qualitätskonformen Fertigstellung der Bauleistungen verpflichtet. Bei wesentlichen Mängeln kann die Gemeinde die Abnahme der Bauleistung verweigern. Für den Fall des Verzuges bei der Fertigstellung der 4. Februar / 4

91 Gemeinde Halstenbek Anlage 2 Bauleistung kann die Gemeinde Halstenbek eine Vertragsstrafe gem. VOB/B geltend machen. Im Betrieb sind Service-Level-Agreements einschließlich einer Malusregelung vereinbart. Die Gemeinde Halstenbek hat das Recht das Serviceentgelt für die Betriebsleistung entsprechend dieser Regelung bei Minderleistungen zu kürzen. Sollten z.b. Klassenräume schlecht gereinigt oder eine technische Störung nicht schnell genug behoben worden sein, wird das Entgelt entsprechend einer vertraglich vereinbarten Malus-Regelung reduziert. Die HOCHTIEF garantiert der Gemeinde Halstenbek außerdem verbindliche Medienverbräuche. Werden diese überschritten, geht dies gemäß der vertraglichen Regelungen zu Lasten des privaten Partners. Gleichzeitig wird der private Partner durch ein Bonus-System zur Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung der Betriebskosten motiviert. So werden z.b. Einsparungen durch energetische Optimierungen im Verhältnis von 50/50 zwischen öffentlichem Auftraggeber und privatem Partner geteilt. Im Falle anhaltender Schlechtleistungen bzw. Vertragsbrüchen des privaten Partners hat die Gemeinde das Recht auf eine ordentliche Kündigung nach Ablauf von 5 Betriebsjahren sowie ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Welche Flexibilität im Bezug auf Bedarfs- bzw. Nutzungsänderungen des öffentlichen Auftraggebers bietet der Vertrag? Die Gemeinde Halstenbek hat das Recht jederzeit Änderungswünsche z.b. aufgrund von Bedarfs- und Nutzungsänderungen zu äußern. Diese werden durch HOCHTIEF in technischer, preislicher und zeitlicher Hinsicht bewertet und als Angebot unterbreitet. Die Gemeinde hat das Recht dieses Angebot zu prüfen, z.b. durch Einholung von Vergleichsangeboten oder Prüfung von Nachunternehmerangeboten der Auftragnehmerin. Die außerschulische Nutzung z.b. für Abendveranstaltungen in der Aula ist ebenfalls jederzeit möglich. Leistungen die über das vertragliche Leistungssoll hinausgehen, werden durch den öffentlichen Auftraggeber ggf. zusätzlich vergütet. Welche Kontrollrechte hat der öffentliche Auftraggeber bzw. welche Berichts- und Rechenschaftspflichten übernimmt der private Partner? HOCHTIEF unterrichtet die Gemeinde Halstenbek während der gesamten Planungs- und Bauphase in Form eines monatlichen Projektberichts sowie eines Bautagebuchs über den jeweiligen Projektfortschritt. Die Gemeinde hat jederzeit Anspruch auf alle wesentlichen Dokumente, in denen der Planungs- und Ausführungsverlauf wiedergegeben werden. Während der Betriebsphase werden die erbrachten Gebäudemanagementleistungen fortlaufend lückenlos dokumentiert. Neben der fortlaufenden Gebäudemanagementdokumentation wird HOCHTIEF der Gemeinde jährlich einen Bericht über die geplanten Instandhaltungsmaßnahmen vorlegen. Während des laufenden Kalenderjahres erstellt HOCHTIEF vierteljährig einen Bericht über die Verwendung der im Jahresbudget veranschlagten Mittel. 4. Februar / 4

92 Gemeinde Halstenbek Anlage 2 Wie partizipieren mittelständische Unternehmen an der Projektrealisierung? Mittelständische Unternehmen werden sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase in das Projekt mit einbezogen. Im Rahmen einer eigens initiierten Veranstaltung zur Mittelstandsförderung wurde interessierten Handwerksbetrieben aus der Region das Projekt und die Einbindungsmöglichkeiten vorgestellt. Bei vergleichbaren ÖPP-Schulprojekten von HOCHTIEF wurden bis zu 90% der Aufträge an kleine und mittelständische Unternehmen vergeben. Unter welchen Umständen können sich die Investitionskosten des ÖPP- Projekts im Zuge der Realisierung erhöhen? HOCHTIEF erbringt sämtliche Planungs- und Bauleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung zu einem vertraglich vereinbarten Pauschalfestpreis. Der private Partner kann sich nicht auf steigende Materialkosten, Lohnkosten, Zinsen, Kalkulationsirrtümer oder Berechnungsfehler berufen. Eine Erhöhung der Investitionskosten ist ausgeschlossen, sofern sie nicht durch Änderungswünsche des öffentlichen Auftraggebers oder unvorhersehbare Auflagen aus der Baugenehmigung verursacht wurden. Wie setzen sich die Entgelte/Mieten qualitativ zusammen und welche Preissteigerungsrisiken trägt der öffentliche Auftraggeber? Die Erstattung der Investitionskosten setzt sich aus einem Vergütungsanteil für den Neubau, einem Vergütungsanteil für den Abriss des Altbaus und einem Vergütungsanteil für die Fertigstellung der Außenanlagen zusammen, welche jeweils nach Fertigstellung der Teilleistungen gezahlt werden. Die Vergütung für die Gebäudemanagementleistungen setzt sich aus einem Serviceentgelt und einem Entgelt für Instandsetzungsleistungen zusammen. Das Serviceentgelt wird monatlich direkt an HOCHTIEF ausgezahlt. Zur Absicherung einer zweckentsprechenden Verwendung des für Instandsetzungen geplanten Anteils der Gebäudemanagementrate, wird dieser auf ein separates, durch den öffentlichen Auftraggeber verwaltetes, Instandsetzungs- Konto eingezahlt Das Preissteigerungsrisiko für die Gebäudemanagementleistungen verbleibt beim öffentlichen Auftraggeber. Maßgeblich ist der durch das statistische Bundesamt erhobene Verbraucherpreisindex für Deutschland. Im Bereich der Medienver- und entsorgung übernimmt HOCHTIEF das Mengenrisiko. Das Preisrisiko für Medien verbleibt beim öffentlichen Auftraggeber. Welche (finanziellen) Sicherheiten werden vom Auftraggeber und/oder Auftragnehmer eingebracht? Für die Bauphase hat HOCHTIEF der Gemeinde eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.h.v. 10% der Investitionskosten gestellt. Nach Abnahme des Bauprojekts wird diese gegen eine Gewährleistungsbürgschaft i.h.v. 5 % der Investitionskosten ausgetauscht. 4. Februar / 4

93 Gemeinde Halstenbek Anlage 2 Für die Betriebsphase wird als Sicherheit eine Bürgschaft i.hv. 5 Monatsraten der Gebäudemanagementrate gestellt. Was passiert im Fall einer Insolvenz des Auftragnehmers? Im Fall einer Insolvenz der Auftragnehmerin hat die Gemeinde Halstenbek ein außerordentliches Kündigungsrecht und kann auf die von HOCHTIEF gestellten Sicherheiten zurück greifen. Mit dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hat die Gemeinde zudem das Recht, Dritte mir der Fortsetzung der Leistungserbringung zu beauftragen. Zu welchen Tarifkonditionen werden Mitarbeiter vom privaten Partner beschäftigt? Die Beschäftigung der Mitarbeiter von HOCHTIEF und den Nachunternehmern in der Bauund Betriebsphase erfolgt auf Grundlage von geltenden Tarifvereinbarungen und der gesetzlichen Regelungen z.b. zu Mindestlöhnen. Welchen Betriebs- und Erhaltungszustand schuldet der private Partner am Endpunkt der ÖPP-Vertragslaufzeit? HOCHTIEF hat das Wolfgang-Borchert-Gymnasium stets in einem technisch voll funktionsfähigen Zustand zu erhalten. Bei Ablauf des ÖPP-Vertrages ist das Schulgebäude in einem altersgemäßen Zustand bei vertragsgemäßer und sachgerechter Bewirtschaftung an die Gemeinde Halstenbek zu übergeben. Das Schulgebäude einschließlich der Außenanlagen soll einen guten, funktionsgerechten und optisch ansprechenden Zustand aufweisen und es sollten kurzfristig keine Instandsetzungsarbeiten erforderlich sein. Im 15. Betriebsjahr führen die Gemeinde Halstenbek und HOCHTIEF eine gemeinsame Bauwerks- und Funktionsprüfung durch, bei der die in der verbleibenden Vertragslaufzeit noch durchzuführenden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen festgelegt werden. 4. Februar / 4

94 Gemeinde Halstenbek Anlage 3 Risikomatrix zum ÖPP-Projekt Wolfgang-Borchert- Gymnasium Halstenbek Risiko Privater Partner Gemeinschaftlich Öffentliche Hand PLANUNG Planungsqualität Schlechterfüllung geforderter Leistungsstandards oder Kostenerhöhung durch eigene Planungsänderungen x Planungsänderungen Verzögerungen und Kostenerhöhungen aufgrund von Planungsänderungen, gewünscht vom AG x Genehmigungen Kosten aufgrund von Genehmigungsverzögerungen x BAU Grundstückserwerb Verzögerungen beim Erwerb, Baubeginn, höhere Kosten des Erwerbs entfällt Bestandsrisiko Bausubstanz, Schadstoffe/Altlasten, Baugrund x x Baukostenüberschreitung fehlerhafte Kalkulation, schlechtes Projektmanagement, Baugrundrisiken (Geologie, Kontamination, archäologische Funde, Leitungen; soweit erkennbar durch Verdingungsunterlage) x Bauzeitverzögerung fehlerhafte Zeitplanung, unzureichende Projektsteuerung, Schlechtwetter, Gründungsrisiken x 4. Februar / 3

95 Gemeinde Halstenbek Anlage 3 Risiko Privater Partner Gemeinschaftlich Öffentliche Hand BETRIEB UND NUTZUNG Erhöhte Gebäudemanagementkosten fehlerhafte Kalkulation/ Mehraufwand, Mengenänderung der Verbrauchsmedien, Einhaltung der vereinbarten Servicequalität, nicht jedoch Preissteigerungen gemäß vereinbartem Index x Erhöhte Instandhaltungsaufwendungen fehlerhafte Kalkulation, Störungen, Unterlassung von Maßnahmen führen in Zukunft zu höheren Kosten, Abweichungen vom Leistungsstandard x Auslastung erhöhte / mangelnde Auslastung bzw. Änderungen des Nutzungsprofils führen zu Mehroder Minderkosten (nur variable oder sprungfixe Kosten, da generelles Auslastungsrisiko im öffentlichen Hochbau in öffentlicher Sphäre bleiben sollte) x Sicherheit, Vandalismus Kosten infolge mutwilliger Zerstörung an Gebäude und Anlagen x Zustand am Vertragsende Entsprechen Gebäude und Anlagen dem vertraglich vereinbarten Zustand zum Vertragsende? x 4. Februar / 3

96 Gemeinde Halstenbek Anlage 3 Risiko Privater Partner Gemeinschaftlich Öffentliche Hand ÜBERGEORDNETE RISIKEN Gefahrtragung unvorhergesehene Kosten aufgrund von Höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Unwetter, Einbruch, etc. (sofern versicherbar, auch vollständig auf AN übertragen) x Preissteigerungen Kostenänderungen für Rohstoffe, Personalkosten, nicht jedoch Preissteigerungen gemäß vereinbartem Index x Änderungen von Gesetzen, Vorschriften, Normen Kostenerhöhungen durch Verschärfungen von Bau- und Betriebsnormen, Arbeits- und Sicherheitsbestimmungen, Gesundheits-, Umweltschutzstandards, Steuern und Abgaben (nicht jedoch Unternehmenssteuern) x Finanzierung Projektfinanzierung kommt verspätet zustande, Finanzierung ist teurer als angenommen aufgrund von Änderungen bezüglich Zinsen, Margen, Wechselkurs x 4. Februar / 3

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