Raumordnungsverfahren (ROV) B 213 / B 322 Ortsumgehung Delmenhorst

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1 Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg Raumordnungsverfahren (ROV) B 213 / B 322 Ortsumgehung Delmenhorst Unterlagen zur Antragskonferenz nach 14 NROG (zugleich Unterlage nach 5 UVPG)

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3 Impressum Auftraggeber: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg Kaiserstr Oldenburg Auftragnehmer: Freiraumplanung Umweltplanung Rembertistraße 30, Bremen Tel / , Fa 0421 / bremen@pgg.de Klein-Zetel 22, Ovelgönne-Frieschenmoor Tel / , Fa / frieschenmoor@pgg.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. Gotthard Storz Dipl.-Landschaftsökol. Tim Strobach Bremen, den 26. März 2012

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5 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Seite I INHALTSVERZEICHNIS 0 Vorbemerkung Ausgangssituation / Veranlassung Anlass und Ziel des Vorhabens Verfahrensstand Rechtsgrundlagen Beschreibung des Vorhabens Technische Parameter und Lage im Raum Darstellung der grundsätzlichen Lösungsmöglichkeiten Verkehrliche Wirkungen Wirkungen für die Kommunale Entwicklung Wesentliche Wirkfaktoren, die zu nachteiligen Umweltauswirkungen führen können Kurzbeschreibung des Planungsraumes (Ergebnisse der vorgelagerten Planungsraumanalyse) Verwendete Datengrundlagen Schutzgebiete und raumordnerische/landesplanerische Vorgaben Menschen, einschliesslich der menschlichen Gesundheit Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt Boden, Wasser, Luft, Klima Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter Sonstige Flächen mit hohem Raumwiderstand Weitere topographische Informationen Naturräumliche und siedlungsstrukturelle Situation Zusammenfassende Darstellung der verkehrswirtschaft-lichen Untersuchung (VWU) Raumbezogenes Konfliktpotenzial Variante Ost Variante Ost Variante West 1 / West Variante West 2 / West Variante West Variante West Nullvariante plus Fazit... 20

6 Seite II OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz 3.6 Zielführende Varianten Einschätzung der Relevanz der zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung im Untersuchungsraum Abgrenzung des Untersuchungsraumes für die vertiefende Raumanalyse (Grobkorridore) Datengrundlagen und verfügbare Informationen Ermitteln und Beschreiben der Umwelt im Einwirkungsbereich des Vorhabens Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung erheblicher Umweltauswirkungen sowie Beurteilung der Ausgleichbarkeit, Kompensationsmöglichkeiten Berücksichtigung des Artenschutzes Untersuchungsrahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung Berücksichtigung der Ergebnisse der FFH-Vorprüfung sowie der artenschutzrechtlichen Belange Variantenvergleich im Raumordnungsverfahren Planungsablauf ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Lage im Raum... 4 Abbildung 2: Variantenspektrum Ortsumgehung Delmenhorst... 6 Abbildung 3: naturräumliche Gliederung Abbildung 4: Abgrenzungsvorschlag für den Untersuchungsraum TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Tabelle 2: Verkehrseinschätzung ausgewählter Querschnitte für die Varianten (Planfälle)... 7 Verkehrseinschätzung der o.g. Querschnitte mit flankierenden Maßnahmen... 8

7 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Seite III Tabelle 3: Wirkfaktoren Straßenbauvorhaben... 9 Tabelle 4: Datengrundlagen der vorbereitenden Planungsraumanalyse Tabelle 5: Schutzgutrelevanz Wirkfaktoren Straßenbauvorhaben Tabelle 6: Erfassung und Bewertung der Schutzgüter im Zuge der UVS Tabelle 7: Übersicht Untersuchungsprogramm (Kartierungen Biotoptypen und Fauna) Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Karten 1 und 2 zur vorbereitenden Planungsraumanalyse Karte und Leistungsbilder Untersuchungskonzept

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9 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Seite 1 0 VORBEMERKUNG Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wurde im Frühjahr 2011 auf Bitte des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) beauftragt, die Möglichkeiten einer Umfahrung von Delmenhorst zu untersuchen. Hintergrund dieser Untersuchung ist die prognostizierte Verkehrszunahme im nördlichen Stadtgebiet von Delmenhorst, insbesondere auf der Stedinger Landstraße, bei Verwirklichung der Maßnahme B212n in Verbindung mit dem Bau der A281 (einschließlich Weserquerung) in Bremen. Mit einer Ortsumfahrung Delmenhorst soll diese Verkehrszunahme deutlich reduziert werden. Es handelt sich dabei um eine Bundesstraßenplanung, die Niedersachsen in Auftragsverwaltung für den Bund durchführt. Zwischenzeitlich wurden unterschiedliche Trassenkorridore zwischen der geplanten B 212n und der BAB 28 bzw. der B 75 ergebnisoffen entwickelt und anhand einer vorbereitenden Raumanalyse sowie einer verkehrswirtschaftlichen Untersuchung hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit und verkehrlichen Zielerreichung beurteilt. Aufgrund der Raumbedeutsamkeit einer solchen Planung beantragte die NLStBV im November 2011 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Zuständige Behörde ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Oldenburg. Zur Festlegung des sachlichen und räumlichen Untersuchungsrahmens für das Raumordnungsverfahren erfolgt nach 14 NROG eine Antragskonferenz, die zugleich die Inhalte gemäß 5 UVPG ( Scoping ) beinhaltet. Hierbei werden neben der Darstellung der Vorhabensziele weitere raumrelevante Interessen/Ansprüche, mögliche Vorhabensalternativen, die Abgrenzung des Untersuchungsraumes sowie konkrete Untersuchungsinhalte und Untersuchungsmethoden mit den am Verfahren beteiligten Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt, um den notwendigen Untersuchungsumfang bzw. die Anforderungen an die ROV-Unterlagen frühzeitig festzulegen. Zur Vorbereitung auf die Antragskonferenz werden mit dieser Unterlage das geplante Vorhaben, bisher diskutierte Varianten und der voraussichtlich betroffene Raum vorgestellt. Darauf aufbauend begründet die NLStBV ihren Vorschlag zum Untersuchungsumfang und zum Untersuchungsgebiet als Diskussionsgrundlage für die gemeinsame Antragskonferenz. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz unterrichtet die Regierungsvertretung den Vorhabensträger und die Beteiligten über den sachlichen und räumlichen Untersuchungsrahmen des Raumordnungsverfahrens einschließlich der ggf. vertieft zu untersuchenden Vorhabensalternativen auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse. Der Untersuchungsrahmen kann bei Bedarf, insbesondere sich ändernden Rahmenbedingungen, modifiziert werden.

10 Seite 2 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz 1 AUSGANGSSITUATION / VERANLASSUNG 1.1 ANLASS UND ZIEL DES VORHABENS Die B 213 / B 322 OU Delmenhorst ist unabhängig von der B 212n als eigenständige Planung mit einem eigenen Verfahren anzusehen. Das ROV für die B 212n wurde 2009 abgeschlossen und die Linienbestimmung durch das BMVBS soll in Kürze erfolgen. Insofern wird die Linienführung der B 212n nicht mehr infrage gestellt, sondern zusammen mit der A 281 einschließlich Wesertunnel als Bezugsfall ( Nullvariante ) für die weitere Planung zugrunde gelegt. Insbesondere für den Stadtnorden Delmenhorsts (Sandhausen/Neuendeel und daran südlich anschließende Bereiche) werden mit Bezug auf den heutigen Zustand steigende Verkehrsmengen im bestehenden Straßennetz prognostiziert (Sekundärwirkungen der B212n). Nach Maßgabe des BMVBS sollen daher Untersuchungen für eine Entlastung der Stadt Delmenhorst erfolgen, um die im Zusammenhang mit der geplanten B 212n hier zu erwartenden Verkehrszunahmen bewältigen zu können. Neben unterstützenden verkehrslenkenden Maßnahmen wird insbesondere der Bau einer Umgehungsstraßen als Lösung favorisiert. Dabei ist zugleich auch das übrige siedlungsnahe Verkehrsnetz vor unzumutbaren zusätzlichen Verkehrsbelastungen zu bewahren. Die NLStBV, Geschäftsbereich Oldenburg wurde daher mit der Untersuchung einer Ortsumgehung Delmenhorst (B 213 / B 322) beauftragt. 1.2 VERFAHRENSSTAND Für das Vorhaben wurde bei der Regierungsvertretung Oldenburg mit Schreiben vom die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens beantragt. Die Arbeiten zur Umweltverträglichkeitsstudie haben Anfang 2012 begonnen. Inhalt und Umfang der vom Vorhabenträger nach 6 UVPG voraussichtlich beizubringenden entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens und der geplanten Untersuchungen einschl. der anzuwendenden Methoden und des Umfangs werden mit Vertretern der zuständigen Behörden, anerkannten Verbänden sowie Anliegergemeinden bzw. kommunalen Gebietskörperschaften und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖBs) im Rahmen der Antragskonferenz nach 14 NROG abgestimmt. Die vorliegende Unterlage gibt einen Überblick über das geplante Vorhaben, die Umwelt im Planungsraum, die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens sowie die verfügbaren Daten- und Informationsquellen. Es werden Vorschläge für den räumlichen und inhaltlichen Untersuchungsrahmen umweltbezogener Prüfungen vorgelegt, die die Diskussionsgrundlage für die geplante Antragskonferenz darstellen. 1.3 RECHTSGRUNDLAGEN Für den Neubau der B 213 / B 322 OU Delmenhorst ist die Durchführung eines Raumordnungsverfahren gem. des Raumordnungsgesetzes (ROG) und der Raumordnungsverordnung (RoV), des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) und weiterführenden Hinweisen aus der Verwaltungsvorschrift zum Niedersächsischen Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (VV-NROG) vorgesehen. Das Raumordnungsverfahren ist ein Abstimmungsverfahren, in welchem untersucht wird, inwieweit das geplante Vorhaben mit den Zielen, Grundsätzen und Erfordernissen der Raumordnung über-

11 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Seite 3 einstimmt und wie das Vorhaben mit anderen raumbedeutsamen Belangen abgestimmt werden kann. Mit der in das Raumordnungsverfahren eingebundenen Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Verfahren außerdem darauf ausgerichtet, Eingriffe in schützenswerte Bereiche abzuwenden bzw. eine relativ umweltverträgliche Lösung / Alternative zu identifizieren. Der Neubau der Ortsumfahrung Delmenhorst ist gemäß Anlage 1 Ziffer 14.4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP-pflichtig. Die geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbstständiger Teil des verwaltungsbehördlichen Verfahrens, das die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet. Sie umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen, die biologische Vielfalt, sowie Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter. Des Weiteren werden auch die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern geprüft und bewertet. In der Umweltverträglichkeitsprüfung kommen weitere Umweltfachgesetze, wie Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) / Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) Bundeswaldgesetz (BWaldG) / Niedersächsisches Waldgesetz (NWaldLG) Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) / Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.v. mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) zur Anwendung. Der Ausbau des Bundesfernstraßennetzes erfolgt derzeit auf Grundlage der Neufassung des Fernstraßenausbaugesetzes(FStrAbG) vom , dem als Anlage der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen beigefügt ist. Das Vorhaben B213 / B322 OU Delmenhorst ist derzeit nicht im Bedarfsplan (2004) enthalten. Gemäß 6 FStrAbG können jedoch Straßenbaupläne im Einzelfall auch Maßnahmen beinhalten, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen, soweit dies wegen eines unvorhergesehenen höheren oder geringeren Verkehrsbedarf, insbesondere auf Grund einer Änderung der Verkehrsstruktur, erforderlich ist.

12 Seite 4 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz 2 BESCHREIBUNG DES VORHABENS 2.1 TECHNISCHE PARAMETER UND LAGE IM RAUM Die Ortsumfahrung Delmenhorst soll als 2-streifige Straße realisiert werden. Sie stellt eine Ergänzung des bestehenden Bundesfernstraßennetzes zwischen der B212n im Norden und der A28 / B75 im Süden bzw. B212 im Westen dar. Der Planungsraum wird im weiteren Sinne definiert durch das mit der Planung verfolgte Ziel. Er umfasst somit zunächst sämtliche Bereiche mit denkbaren Trassenvarianten, die augenscheinlich und vorbehaltlich einer eingehenden Untersuchung (im sogenannten Untersuchungsraum) geeignet erscheinen, im Bereich des Stadtgebietes Delmenhorst für die erforderlichen Entlastungswirkungen zu sorgen. Der Planungsraum umfasst grob den durch Hude, Lemwerder, Strom, Huchting, Delmenhorst, Ganderkesee und Bookholzberg definierten Raum. Abbildung 1: Lage im Raum

13 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Seite DARSTELLUNG DER GRUNDSÄTZLICHEN LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN Die sogenannte Nullvariante beschreibt die Situation in der Region Delmenhorst, die sich nach Realisierung der Verkehrsprojekte A 281 mit neuem Wesertunnel und B 212n einstellen wird und den eigentlichen Anlass für die nunmehr vorgesehene Planung darstellt. Aufgrund des zukünftigen Zeithorizontes wird diese Situation im Folgenden als Bezugsfall bezeichnet. Für die Stadt Delmenhorst ergeben sich dabei erhebliche Verkehrsveränderungen insbesondere im nördlichen Stadtgebiet. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Verkehre werden verursacht durch die neue, attraktive und leistungsfähige Anbindung an das Oberzentrum Bremen, auch rechtseitig der Weser. Dies führt auf der L 875 einerseits zu einem erhöhten Anteil an Durchgangsverkehr von/zur A 28. Andererseits orientiert sich der regionale Zielund Quellverkehr, aufgrund der bereits heute stark belasteten Hauptstraßen in Delmenhorst, nach Norden zur B 212n. Eine Umfahrung von Delmenhorst im Zusammenhang mit der Realisierung der B 212n kann grundsätzlich im Osten oder Westen der Stadt erfolgen. Die folgende Beschreibung der Linienführungen ist diesbezüglich als Korridorbetrachtung zu verstehen, der konkrete Linienverlauf ist jeweils noch zu optimieren bzw. zu ergänzen. Gleichwohl können mit der räumlichen Darstellung bereits grundsätzliche Unterschiede herausgestellt werden. Die Variante Ost 1 schließt westlich der Ochtum an die B 212n an. Die Trasse durchläuft das per Verordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Ochtum und kreuzt etwa auf Höhe von Neuendeel die Delme. Sie verläuft weiter durch Schohasbergen, kreuzt die Bahnlinie Delmenhorst-Bremen und schließt zwischen Delmenhorst Stickgras und Mittelshuchting an die B 75 an. Sie hat eine Länge von ca. 6,8 km. Eine Verknüpfung mit dem bestehenden Straßennetz (L 887) ist bei Iprump vorgesehen. Die Variante Ost 2 schließt östlich der Ochtum im Bereich des Wiedbrok an die B 212n. Sie verläuft weiter durch eine Baulücke im Bereich der Ortschaft Strom und kreuzt südlich von Strom die Ochtum. Nördlich von Schohasbergen schwenkt auf die Variante Ost 2 auf den Trassenverlauf der Variante Ost 1 ein. Sie hat eine Länge von ca. 6,3 km. Eine Verknüpfung mit dem bestehenden Straßennetz (L 887) ist somit ebenfalls bei Iprump vorgesehen. Zusätzlich ist eine Verknüpfung im Bereich Strom mit der Stromer Landstraße geplant. Die Variante West 1 schließt westlich Sandhausen nahe Ollenhaus/Hörsper Ollen/Landwehrgraben an die B 212n an. Im Weiteren verläuft sie zwischen Schönemoor und Heide, vorbei an Buschhagen zwischen Schierbrok und Hoykenkamp. Zwischen Stenum und Dwoberg trifft sie auf die bestehende K 228 und verläuft bis zur A 28 (Anschlussstelle Ganderkesee Ost). Sie hat eine Länge von ca. 8,0 km. Verknüpfungen mit dem bestehenden Straßennetz sind bei Heide (K 229), Buschhagen (L 867) und mit der K 227 zwischen Stenum und Dwoberg vorgesehen. Im Rahmen der bisherigen Informations- und Abstimmungsgespräch wurde eine Untervariante West 1.1 mit Anbindung an die B212 zwischen der Ortschaft Bissen und der BAB- Anschlussstelle Ganderkesee-Ost angeregt. Die Trasse verläuft nordwestlich der Straße am Hohenborn, kreuzt die K227 neben der Verknüpfung K228 / K227 (eine Kombination erscheint verkehrstechnisch nicht möglich) und endet autobahnnah an der B212. Diese Variante ist mit ca. 9.1 km Länge um etwa 1 km länger als West 1. Die Variante West 2 schließt nördlich von Schönemoor und westlich Ollenhaus an die B 212n an. Im Weiteren verläuft sie bei Achterbrook, verschwenkt dann nach Westen und tangiert südlich Rethorn den Staatsforst Stenumer Holz. Sie schließt südlich Bookholzberg an die B 212 an und hat eine Länge von ca. 7,5 km. Verknüpfungen mit dem bestehenden Straßennetz sind nördlich und südlich Achterbrook (K 229, L 867) und westlich des Stenu-

14 Seite 6 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz mer Holzes mit der K 335 vorgesehen. Als Untervariante West 2.1 ist der Trassenverlauf im Bereich des Stenumer Holzes abgerückt, tangiert aber dadurch Siedlungsbereiche. Die Variante West 3 kann mit 2 möglichen Untervarianten an die B 212n südlich Hörspe anschließen. Sie verläuft südlich Bardewischermoor und schließt nördlich an die B 212 an. Sie hat eine Länge von ca. 4,2 bzw. 4,9 km. Weitere Verknüpfungen mit dem bestehenden Straßennetz sind nicht vorgesehen. Die Variante West 4 umfasst neben dem Trassenverlauf der Variante West 3 eine westliche Ortsumgehung von Bookholzberg. Sie hat eine zusätzliche Länge von ca. 4,4 km. Es ist eine Verknüpfung mit der bestehenden L 867 westlich Bookholzberg vorgesehen. Neben den o.g. Neubauvarianten einer Ortsumfahrung soll im Raumordnungsverfahren auch eine sogenannte Nullvariante plus geprüft werden. Diese beinhaltet ausschließlich verkehrslenkende, -regelnde und sonstige Maßnahmen im Bereich der Stadt Delmenhorst (vgl. Kap. 2.3). Den Verlauf der geplanten Neubauvarianten, ihrer Bezeichnungen und der möglichen Verknüpfungen enthält nachfolgende Abbildung. Abbildung 2: Variantenspektrum Ortsumgehung Delmenhorst

15 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Seite VERKEHRLICHE WIRKUNGEN Mit Realisierung der B212n und der A281 einschl. Wesertunnel (Bezugsfall) entsteht eine neue attraktive Verkehrsverbindung, die teilweise zu erheblichen Verkehrsumlagerungen im vorhandenen Straßennetz führt. Auf der L875 südlich der B212n bei Neuendeel erfolgt die stärkste Verkehrszunahme (Verdoppelung gegenüber Verkehrsanalyse 2005). Von diesem zusätzlichen Verkehr (ca Kfz/Tag) werden etwa 50% dem Durchgangsverkehr zugerechnet. Die übrigen Verkehrszunahmen sind dem Ziel-/Quellverkehr aus dem Bereich Delmenhorst Ganderkesee zuzuordnen. Im Bezugsfall beträgt die Verkehrsbelastung auf der L875 bei Neuendeel ca Kfz/Tag. Mit einer OU Delmenhorst kann hier eine Entlastungswirkung von Kfz/Tag mit den Varianten West 1 und West 2 sowie den Ostvarianten erreicht werden. Der Entlastungseffekt der entfernt gelegenen Westvarianten (West 3 und West 4) für den Bereich Neuendeel liegt hingegen deutlich unter Kfz. Insofern ist festzustellen, dass die Entlastung für die Stadt Delmenhorst umso größer ist, je näher die Ortsumgehung am Stadtgebiet liegt. Des Weiteren hat die ortsnahe Variante West 1 ein um etwa Fahrzeuge höheres Entlastungspotenzial für die Stadt Delmenhorst als die Ostvarianten. Zugleich liegt die absolute Verkehrsstärke auf den Ostvarianten mit rd Kfz/Tag um etwa höher, was auf überregionale Verkehrseffekte zurückzuführen ist, die keinen Einfluss auf die Verkehrsentlastung von Delmenhorst haben. Tabelle 1: Verkehrseinschätzung ausgewählter Querschnitte für die Varianten (Planfälle) Quelle: Verkehrswirtschaftliche Untersuchung OU Delmenhorst, SSP Oktober 2011 (Die Untervariante West 1.1 war nicht Bestandteil dieser VWU, wird aber nachträglich untersucht.) Unabhängig von den Entlastungswirkungen der Ortsumgehungsstraßen können sogenannte flankierende Maßnahmen weitere Verkehrsminderungen bewirken (sogn. Bezugsfall plus bzw. Nullvariante plus). Zu solchen Maßnahmen zählen beispielsweise Lkw-Fahrverbote, Nachtfahrverbote, abgestimmte Ampelschaltungen, Einbahnstraßen oder bauliche Maßnahmen an den Straßen. Ziel solcher Maßnahmen ist eine zeitliche und/oder räumliche Lenkung des Verkehrsaufkommens im bestehenden Verkehrsnetz, um Überlastungen entgegenzuwirken. Diesbezüglich wurden bereits erste Konzeptionen für das Stadtgebiet von Delmenhorst im Rahmen eines kommunalen Gutachtens (PGT 2007) skizziert, aber noch nicht umfassend weiterentwickelt. Die Wirksamkeit der flankierenden Maßnahmen für die Stadt Delmenhorst liegt gemäß Tabelle 2 in einer Größenordnung von bis Kfz/Tag, und zwar unabhängig von einer Ortsumgehungsvariante. Die Umsetzung solcher Maßnahmen obliegt dem zuständigen Straßenbaulastträger.

16 Seite 8 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Tabelle 2: Verkehrseinschätzung der o.g. Querschnitte mit flankierenden Maßnahmen Quelle: wie vor 2.4 WIRKUNGEN FÜR DIE KOMMUNALE ENTWICKLUNG Durch die neue Anbindung an das überörtliche Straßennetz können sich für die Kommunen weitere Entwicklungsmöglichkeiten ergeben, die Auswirkungen auf die Attraktivität als Wohnund Gewerbestandorte haben. Insbesondere der Verkehrsbündelungseffekt einer Ortsumgehung führt vielfach zu einer verbesserten Erschließungssituation und zu Entlastungen bestehender Siedlungsgebiete, die bislang vom Pendler- und Schleichwegeverkehr belastet sind. Darüber hinaus werden Verkehrsengpässe reduziert, indem Ziel- und Quellverkehrsanteile frühzeitig abgeleitet werden. Die direktere Anbindung an die Wesermarsch, Bremen und die östliche Weserseite bzw. die überregionale Verbindungsfunktion einer Ortsumfahrung kann für örtliche Betriebe neue Wirtschaftsbeziehungen erschließen und Grundlage für die kommunale Entwicklung neuer Gewerbeflächen sein.

17 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Seite WESENTLICHE WIRKFAKTOREN, DIE ZU NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIRKUNGEN FÜHREN KÖNNEN Im Folgenden werden die maßgeblichen Wirkfaktoren aufgelistet, die bei Straßenbauvorhaben relevant sind. Die Schutzgutrelevanz wird in Kap. 4 untersucht. Tabelle 3: Wirkfaktor Wirkfaktoren Straßenbauvorhaben Wirkung baubedingt Lagerflächen für Material sowie Einrichtung von Baustellen temporäre Überbauung bzw. Flächenbeanspruchung Veränderung der Landschaftsstruktur Einschränkung der Nutzbarkeit von Wegen Schallemissionen (Verkehr, Baustellenbetrieb) Schadstoffemissionen (Verkehr, Baustellenbetrieb) Erschütterungen (Verkehr, Baustellenbetrieb) Bauwerksgründungen Lärmentwicklung Staubentwicklung, Abgase potenzielle Versickerung von Betriebsstoffen Bodenvibration Grundwasserabsenkung (temporär), Staubentwicklung anlagebedingt Fahrbahnbau, Bauwerke, z. B. Brücken, Lärmschutzbauwerke, Böschungen, Dammbauwerke, Einschnitte, Entwässerungseinrichtungen Versiegelung Trennwirkung Dauerhafte Überbauung Flächenbeanspruchung Veränderung der Landschaftsstruktur betriebsbedingt Schallemissionen (Verkehr) Kfz-Dichte Schadstoffemissionen (Verkehr) Verlärmung Barrierewirkung, visuelle Unruhe Luftverschmutzung Deposition in Boden, Wasser, Vegetation; Lösung im Ablaufwasser Lichtemissionen (Verkehr) Optische Störwirkungen, visuelle Unruhe

18 Seite 10 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz 3 KURZBESCHREIBUNG DES PLANUNGSRAUMES (ERGEBNISSE DER VORGELAGERTEN PLANUNGSRAUMANALYSE) 3.1 VERWENDETE DATENGRUNDLAGEN Im Rahmen der vorbereitenden Planungsraumanalyse wurden folgende Daten herangezogen und für den in Abbildung 1 dargestellten Raum ausgewertet. Eine zusammenfassende Darstellung enthalten die als Anlage 1 beigefügten Karten. Tabelle 4: Datengrundlagen der vorbereitenden Planungsraumanalyse Schutzgut Sachverhalt Datenbasis Mensch einschließlich menschliche Gesundheit Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Boden, Wasser, Klima und Luft Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter Sonstige Flächen, die für eine Planung nicht zur Verfügung stehen Darüber hinaus darzustellende topographische Informationen Siedlungsflächen einschließlich Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen Vorranggebiete für die Erholung Natura 2000-Gebiete, großflächige NSG Großflächige Komplee geschützter Biotope Vorranggebiete für Natur und Landschaft Vorranggebiete für Grünlandentwicklung Wasserschutzgebiete Polderflächen/ Überschwemmungsgebiete Archäologische Bereiche mit nationaler Bedeutung Großflächige Deponien Windparks Große zusammenhängende Waldflächen Historisch alte Waldstandorte Größere Fließ- und Stillgewässer Digitales Landschaftsmodell (Basis DLM) Flächennutzungspläne Abgrenzungen der gemeldeten Gebiete Informationen der Naturschutzbücher der Naturschutzbehörden Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) LK Wesermarsch bzw. Flächennutzungspläne* ) Abgrenzungen Gebietsverordnungen Abfrage bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde Digitales Landschaftsmodell (Basis DLM) Digitales Landschaftsmodell (Basis DLM) BfN 2004 * ) Das RROP des LK Oldenburg ist aktuell außer Kraft und insofern nicht zu berücksichtigen. Anhand flächendeckender Informationen werden Bereiche mit hohem raumbezogenen Konfliktpotenzial identifiziert und abgegrenzt. Dazu werden folgende Kriterien herangezogen: Bereiche weisen einen hohen gesetzlichen Schutzstatus auf, der mit hohen Risiken für die Projektzulassung verbunden ist (z. B. ausgewiesene Wohnbauflächen, Natura Gebiete, archäologische Bereiche mit nationaler Bedeutung), Bereiche weisen eine hohe Empfindlichkeit gegenüber straßenbedingten Wirkfaktoren auf (z. B. lärmempfindliche Nutzungen, Biotopverbundsysteme aufgrund der Empfindlichkeit gegen Zerschneidung),

19 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Seite 11 Bereiche stehen aufgrund ihrer aktuellen oder geplanten Nutzung offensichtlich nicht für die Vorhabensplanung zur Verfügung (z. B. Bergbauflächen, Deponien). Die Bereiche, für die o. g. Kriterien zutreffen, müssen eine planungsrelevante Größe aufweisen. Insgesamt wird zur Eingrenzung des Untersuchungsraumes ein gesamtplanerischer Ansatz verfolgt. Das heißt, neben den Schutzgütern gem. UVPG werden auch Flächen berücksichtigt, die aufgrund ihrer Nutzung nicht zur Verfügung stehen bzw. einen erkennbar hohen Raumwiderstand (z.b. Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte ohne direkte Ausschlusswirkungen) aufweisen. Auf dieser Analyse aufbauend sowie auf der Grundlage erster Überlegungen zu möglichen Linienführungen wird in einem zweiten Arbeitsschritt der in der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) vertiefend zu betrachtende Untersuchungsraum (= Grobkorridore für die Linienplanung) abgeleitet. Dieser Untersuchungsraum umfasst den gesamten Bereich, der von Projektwirkungen der ersten Linienvorstellungen betroffen sein kann, und muss darüber hinaus ausreichende Spielräume für die Optimierung der Linienplanung (auch unter technischen oder wirtschaftlichen Aspekten) zulassen. Aus diesem Grund werden ggf. auch die Randbereiche von Flächen höchster Konfliktintensität in den Untersuchungsraum einbezogen. Dies gilt auch, wenn Funktionen und Wechselbeziehungen zwischen den bereits ausgeschiedenen Konfliktbereichen und Elementen innerhalb des weiter zu betrachtenden Untersuchungsraumes bestehen. Zusammenfassend sind folgende wesentliche Kriterien für die Festlegung des vertiefend zu betrachtenden Untersuchungsraumes entscheidend: Ausgrenzen großflächiger Bereiche höchster Konfliktintensität, die im Rahmen der vorbereitenden Planungsraumanalyse ermittelt wurden. Beachten von planungsrelevanten funktionalen Beziehungen, die dazu führen können, dass bereits ausgegrenzte Bereiche wiederum in das Untersuchungsgebiet einbezogen werden. Maimale Reichweiten der Projektwirkungen, basierend auf ersten Linienvorstellungen. Spielräume zur Optimierung der Linienführung. Entsprechend dieser Kriterien ist der Untersuchungsraum ausreichend groß zu wählen, wobei sich bei großen Vorhaben erfahrungsgemäß Grobkorridore von mind. 2 km Breite anbieten. Bei voraussehbaren vorhabensbedingten Zusatzbelastungen im untergeordneten Netz werden die Untersuchungsräume entsprechend erweitert. Die Untersuchungsräume für die einzelnen Schutzgüter können ggf. voneinander abweichen. Auf Grundlage der vorbereitenden Planungsraumanalyse kann der erforderliche Untersuchungsumfang relativ präzise abgeleitet werden, da die wesentlichen Merkmale des Untersuchungsraumes bereits aufgrund der ausgewerteten Daten bekannt sind. Der Untersuchungsumfang leitet sich zum einen aus der Ausstattung des zu betrachtenden Raumes ab und zum anderen daraus, ob Konflikte in empfindlichen/schutzwürdigen Bereichen vermieden werden können. Denn je empfindlicher/schutzwürdiger ein Bereich, der von der Planung betroffen sein kann ist, desto detaillierter muss er untersucht werden. Die weitergehenden Erhebungen (z. B. faunistische Kartierungen) können aufgrund der bereits gewonnenen Erkenntnisse ziel- und flächenorientiert festgelegt werden.

20 Seite 12 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz 3.2 SCHUTZGEBIETE UND RAUMORDNERISCHE/LANDESPLANERISCHE VORGABEN MENSCHEN, EINSCHLIESSLICH DER MENSCHLICHEN GESUNDHEIT SIEDLUNGSFLÄCHEN EINSCHLIEßLICH WOHN-, MISCH- UND GEWERBEFLÄCHEN Konzentrierte Siedlungsbereiche im Planungsraum sind neben der Stadt Delmenhorst und dem Zentrum von Ganderkesee die Ortschaften Bookholzberg, Heide, Stenum/Schierbrok und östlich angrenzend Huchting. Darüber hinaus liegen Ortschaften verstreut. Beispielhaft seien genannt: Strom, Deichhausen/Sandhausen, Schönemoor, Kamern, Rethorn, Hoykenkamp, Hasbergen und Iprump. Zudem gibt es zahlreiche Einzelgehöfte. Der überwiegende Teil sind Wohnbauflächen, gefolgt von Industrie- und Gewerbeflächen sowie Flächen mit gemischter Nutzung. VORRANGGEBIETE FÜR DIE RUHIGE ERHOLUNG Vorranggebiete für die ruhige Erholung liegen nicht im Bereich des Planungsraumes TIERE, PFLANZEN UND DIE BIOLOGISCHE VIELFALT NATURA 2000-GEBIETE, GROßFLÄCHIGE NATURSCHUTZGEBIETE Im Planungsraum liegen die folgenden Natura und großflächigen Naturschutzgebiete: EU-Vogelschutzgebiete Größe Unterschutzstellung Niedervieland (DE ) ha LSG seit NSG seit Hasbruch (DE ) 628 ha NSG seit FFH-Gebiete Größe Unterschutzstellung Niedervieland-Stromer Feldmark (DE ) Untere Delme, Hache, Ochtum und Varreler Bäke (DE ) Bremische Ochtum (DE ) 432 ha LSG seit ha Überlagerung mit 5 LSGs und Naturpark Wildeshauser Geest 50 ha Überlagerung mit NSG Ochtumniederung bei Brokhuchting Stenumer Holz (DE ) 94 ha - Hasbruch (DE ) 628 ha NSG seit Großflächige NSG`e Größe Unterschutzstellung Nordenholzer Moor 77 ha Sandhauser Brake und Schwarze Brake 21 ha Hemmelskamp 8,4 ha

21 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Seite 13 Kladdinger Wiesen 382 ha Ochtumniederung bei Brokhuchting 375 ha GROßFLÄCHIGE KOMPLEXE GESCHÜTZTER BIOTOPE Großflächige Komplee geschützter Biotope außerhalb o.g. Schutzgebiete kommen im Planungsraum im Bereich der Ochtumniederung vor. VORRANGGEBIETE FÜR NATUR UND LANDSCHAFT / GRÜNLANDBEWIRTSCHAFTUNG Vorranggebiete für Natur und Landschaft liegen im Bereich des Ochtumer Sand am Ochtum- Sperrwerk. Vorranggebiete für Grünlandbewirtschaftung liegen zwischen Süderbrook und Deichhausen und sehr großflächig westlich der Hörspe BODEN, WASSER, LUFT, KLIMA WASSERSCHUTZGEBIETE Im Planungsraum befinden sich keine Trinkwasserschutzgebiete. POLDERFLÄCHEN/ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETE Im Planungsraum liegt das per Verordnung gesicherte Überschwemmungsgebiet Ochtum und eine planfestgestellte Polderfläche im Brook bei Heide. Darüber hinaus wird aktuell ein Überschwemmungsgebiet Randgraben zwischen Heide und Schierbrok konzipiert LANDSCHAFT, KULTURGÜTER UND SONSTIGE SACHGÜTER ARCHÄOLOGISCHE BEREICHE MIT NATIONALER BEDEUTUNG Archäologische Bereiche mit nationaler Bedeutung liegen nicht im Planungsraum SONSTIGE FLÄCHEN MIT HOHEM RAUMWIDERSTAND ROHSTOFFGEWINNUNG Flächen für die Abgrabung oder Gewinnung von Bodenschätzen im Bereich Bookholzberg/Rethorn. WINDENERGIENUTZUNG Laut FNP ausgewiesene Flächen für Windenergienutzung liegen im Planungsraum im Bereich zwischen Schönemoor und Altenesch.

22 Seite 14 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz WEITERE TOPOGRAPHISCHE INFORMATIONEN Große zusammenhängende Waldflächen im Planungsraum sind der Hasbruch, das Stenumer Holz, der Wald bei Hemmelskamp und der Tiergarten in Delmenhorst-Deichhorst. Historisch alte Waldstandorte (BfN 2004, Schriftenreihe Angewandte Landschaftsökologie, Heft 61) sind in der Gegenwart vorhandene Waldstandorte, die - unabhängig von der Naturnähe ihrer aktuellen Bestockung seit ca. 200 Jahren überwiegend kontinuierlich als Waldfläche genutzt werden. Ein zwischenzeitlicher Kahlschlag und eine Wiederaufforstung sind dabei möglich. Die im Planungsraum vorkommenden historisch alten Wälder (hier überwiegend Laubwälder) sind der Hasbruch und das Stenumer Holz. Größere Fließgewässer im Planungsraum sind Ochtum, Lynsbrake, Delme und die Hörsper Ollen. Größere Stillgewässer liegen im Bereich Bookholzberg sowie zwischen Hoykenkamp und Schierbrok. Weitere größere Stillgewässer befinden sich nördlich von Delmenhorst bei Sandhausen und Neuendeel. 3.3 NATURRÄUMLICHE UND SIEDLUNGSSTRUKTURELLE SITUATION Der Planungsraum ist vollständig den naturräumlichen Regionen Watten und Marschen Weser-Aller-Flachland und Ems-Hunte-Geest und Dümmer-Geestniederung zuzuordnen. Die Gliederung des Naturraums ist anhand der Topographie erkennbar: Insbesondere im Bereich der Watten und Marschen aber auch im Bereich des Weser-Aller-Flachlands ist ein engmaschiges Grabensystem vorhanden. Die Geländehöhen liegen mit ca. 0-3 m ünn, im Bereich der Stadt Delmenhorst auch bis zu 6 m ünn, auf relativ niedrigem Niveau. Die Bereiche der Ems-Hunte-Geest und Dümmer-Geestniederung sind geprägt durch eine vergleichsweise starke Reliefierung insbesondere östlich von Stenum/Schierbrok und im Bereich des Hasbruchs. Dort werden Geländehöhen von bis zu 30 m ünn erreicht.

23 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Seite 15 Abbildung 3: naturräumliche Gliederung Die Stadt Delmenhorst nimmt als Mittelzentrum auch oberzentrale Teilfunktionen wahr. Konzentrierte Siedlungsbereiche im Planungsraum sind neben der Stadt Delmenhorst und dem Zentrum von Ganderkesee die Ortschaften Bookholzberg, Heide, Stenum/Schierbrok und östlich angrenzend Huchting. Darüber hinaus liegen Ortschaften verstreut. Beispielhaft seien genannt: Strom, Deichhausen/Sandhausen, Schönemoor, Kamern, Rethorn, Hoykenkamp und Iprump. Zudem gibt es zahlreiche Einzelgehöfte. Der überwiegende Teil sind Wohnbauflächen, gefolgt von Industrie- und Gewerbeflächen sowie Flächen mit gemischter Nutzung. Für den gesamten Raum bestehen darüber hinaus sehr enge Verflechtungen mit den benachbarten Oberzentren Bremen und Oldenburg. 3.4 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER VERKEHRSWIRTSCHAFT- LICHEN UNTERSUCHUNG (VWU) Die verkehrliche Untersuchung hatte zum Ziel, die Entlastungswirkung für Delmenhorst durch sechs unterschiedliche Varianten einzuschätzen, da dies den ursächlichen Anlass für die Planung einer OU Delmenhorst darstellt. Als Grundlage wurde die Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung für die Region Delmenhorst (SSP 2009) zugrunde gelegt. Untersucht wurden 4 Westvarianten und 2 Ostvarianten (die zwischenzeitlich angeregte Untervariante

24 Seite 16 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz West 1.1 war noch nicht Gegenstand der VWU; sie wird wegen ihrer andersgelagerten Verkehrsbedeutung aber kurzfristig geprüft). Zusätzlich erfolgte auch eine Einschätzung der Wirkungen von flankierenden Maßnahmen, die bereits im Rahmen einer kommunalen Verkehrsuntersuchung skizziert wurden (PGT 2007). Es handelt sich dabei um verschiedene verkehrslenkende, verkehrsführende und widerstandserhöhende Maßnahmen im bestehenden Straßennetz von Delmenhorst. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Mit der B212n und der A281 gibt es künftig etwa Kfz/Tag, die als Durchgangsverkehr die Ortslage Delmenhorst durchfahren. Im sogenannten Bezugsfall (ohne OU und flankierende Maßnahmen) wird der höchstbelastete Querschnitt, L875 im Bereich Neuendeel/ Sandhausen, mit etwa Kfz/Tag befahren. 2. Je weiter die OU vom Stadtgebiet Delmenhorst entfernt ist, umso geringer ist die entlastende Wirkung. 3. Der tägliche Verkehrsanteil auf der Ortumgehung beträgt bei den Ostvarianten zwischen und Kfz, bei West 1 rund Kfz und bei West 2 knapp Kfz. Für West 3 und West 4 werden hingegen nur rund Kfz prognostiziert. 4. Durch die flankierenden Maßnahmen kann die Entlastungswirkung, unabhängig von der gewählten Variante, zusätzlich um rund Kfz/Tag vermindert werden. 5. Die Varianten West 1 und West 2 sowie Ost 1 und Ost 2 haben die aus verkehrlicher Sicht deutlichsten Entlastungswirkungen für Delmenhorst und sind dementsprechend verkehrlich zielführend. 6. Mit den Varianten West 3 und West 4 wird unabhängig von den flankierenden Maßnahmen im Stadtgebiet Delmenhorst keine wesentliche Entlastungswirkung erreicht, so dass diese Varianten nicht zielführend sind. Bei diesen Varianten werden Verkehrsströme in das untergeordnete Netz abgeleitet. 7. Wirksamster Planfall ist die Variante West 1, sie führt zu den stärksten Entlastungen im hoch belasteten Querschnitt bei Neuendeel/Sandhausen: Senkung von auf Kfz/Tag bzw Kfz/Tag mit flankierenden Maßnahmen. Die Ortslage von Ganderkesee südlich der A28 wird auf der K228 hingegen etwas stärker belastet. 8. Durch die direkte und leistungsfähige Verknüpfung des Fernstraßennetzes A27 A281 B212n - B75 / A28 entsteht zusätzlich zur Entlastung von Delmenhorst eine attraktive Fernverkehrsanbindung. Dieser Nebeneffekt betrifft insbesondere die Ost- Varianten gefolgt von West Die vorliegende VWU deutet -neben der Entlastung der L875 im Bereich der Stadt Delmenhorst- auf mögliche Verkehrszunahmen im Bereich der Zufahrten zu den Anschlussstellen der OU hin. Aus verkehrlicher Sicht sind die Varianten West 3 und West 4 nicht zielführend, d.h. sie erfüllen nicht die geforderte Entlastung im Stadtgebiet von Delmenhorst und werden für eine weitere Betrachtung als ungeeignet ausgeschieden.

25 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Seite RAUMBEZOGENES KONFLIKTPOTENZIAL VARIANTE OST 1 Die Variante Ost 1 quert vom Anschluss an die geplante B 212n bis etwa nördlich Schohasbergen das per Verordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Ochtum. Regelmäßig überschwemmte Bereiche gehören zu den gesetzlich geschützten Biotopen gemäß 30 BNatSchG. Die Variante quert die Gewässer Delme (Teil eines FFH-Gebietes) und Aue; unüberwindbare Beeinträchtigungen der FFH-Erhaltungsziele sind jedoch nicht zu erwarten. Funktionale Verflechtungen der Ochtumniederung mit dem Vogelschutzgebiet in Bremen (De ) werden aufgrund des bestehenden Barriereeffektes durch das Siedlungsband Strom in Verbindung mit der Stromer Straße (L877) als sehr gering bzw. unerheblich eingeschätzt. Im Bereich Schohasbergen sowie bei Iprump/Varrelgraben verläuft Variante Ost 1 in der Nähe von Flächen mit gemischter Nutzung. Insgesamt verläuft sie aber überwiegend durch die grünlanddominierte Landschaft Weitere planungsrelevante Betroffenheiten (gemäß Kap. 3.1). liegen nicht im Wirkungsbereich der Variante. Trotz der sich abzeichnenden Konflikte in der Ochtumniederung / Überschwemmungsgebiet wird Ost 1 weiter als zu prüfende Variante behandelt; eindeutige Ausschlussgründe sind nicht erkennbar VARIANTE OST 2 Die Variante Ost 2 quert vom Anschluss an die geplante B 212n bis Strom das EU- Vogelschutzgebiet Niedervieland (DE ). Sie verläuft dabei quer zum Grabensystem des Wiedbroks, das in Richtung des in der Nähe liegenden FFH-Gebietes Niedervieland-Stromer Feldmark (DE ) entwässert. Die Variante Ost 2 durchschneidet nahe der Ochtum die Ortslage von Strom und schwenkt dann auf den Verlauf der Variante Ost 1 (vgl. Kap ). Im Zusammenhang mit der 64. Flächennutzungsplanänderung in Bremen wurde für die B 212n die Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen der durch die Straße betroffenen Natura 2000-Gebiete geprüft. Dabei sind erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzund Erhaltungsziele für die wertgebende Vogelwelt prognostiziert worden. Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung erfolgte insofern eine Variantenplanung, die im südlichen Wiedbrok ausreichend große Flächen belässt, um weiterhin eine Funktion als Wiesenvogellebensraum bewahren zu können. Die Variante Ost 2 durchschneidet nun genau diese Bereiche im Wiedbrok. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Variante Ost 2 insbesondere in Kumulation mit den Wirkungen der B212n erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des EU-Vogelschutzgebietes verursachen wird. Als Folge der naheliegenden Unverträglichkeit des Projekts wäre nachzuweisen, dass das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art zugelassen werden kann, zumutbare Alternativen, die den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben ist.

26 Seite 18 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Insgesamt ist der Raumwiderstand des Natura 2000-Gebietes in Bremen (FFH- und VS- Gebiet) sehr groß. Aufgrund der benachbart verlaufenden Variante Ost 1 liegt eine Alternative mit gleicher Zielerfüllung vor, die die Beeinträchtigungen des EU-Schutzgebietes vermeidet. Damit fehlt eine Ausnahmevoraussetzung. Die Variante Ost 2 ist daher nicht zulässig und von der weiteren Variantenbetrachtung auszuschließen VARIANTE WEST 1 / WEST 1.1 Die Variante West 1 erstreckt sich von der B212n bis zur Ortschaft Brook durch eine überwiegend landwirtschaftlich geprägte Landschaft mit eingestreuten Siedlungsbereichen (Ochsenweide, Horst). Im mittleren Abschnitt verläuft sie randlich an den Ortschaften Brook, Hoykenkamp und Heide in der Nähe von Wohn-/ Gewerbeflächen sowie Flächen mit gemischter Nutzung. Südlich der K227 (Elmeloher Straße) orientiert sich Variante West 1 überwiegend an dem vorhandenen Straßenbestand der K228 (Almsloher Straße). Weitere unter Kap. 3.1 genannte Kategorien sind durch die Variante nicht betroffen bzw. liegen nicht im Wirkungsbereich der Variante. Die Untervariante West 1.1 schwenkt westlich der Ortschaft Hohenborn von der West 1 ab und erstreckt sich auf einer Länge von ca. 5 km durch den weitgehend unbesiedelten landwirtschaftlich geprägt Raum. Trotz der sich abzeichnenden Konflikte mit den Siedlungsgebieten, insbesondere im mittleren Abschnitt, werden die Varianten West 1 und West 1.1 als weiter zu prüfende Varianten behandelt; eindeutige Ausschlussgründe sind nicht erkennbar VARIANTE WEST 2 / WEST 2.1 Die Variante West 2 verläuft von ihrem Anschlusspunkt an die geplante B 212n zunächst südlich eines geplanten Windparks durch überwiegend landwirtschaftlich genutzte Bereiche und nahe an einem Gewerbegebiet bei Schönemoor. Wohnflächen bzw. Flächen mit gemischter Nutzung liegen im Auswirkungsbereich der Variante bei Achterbrook/Nutzhorn, Rethorn/Schierbrok und an der K 335. Südlich der Kamerer Bäke verläuft West 2 durch ein Waldstück (historischer Wald nach BfN 2004) und tangiert im weiteren Verlauf das Stenumer Holz (historischer Wald nach BfN 2004), das als Vorranggebiet für Natur und Landschaft und als FFH-Gebiet (DE ) ausgewiesen ist. Die Variante West 2 wird unter Berücksichtigung der in Kap. 2.5 genannten Wirkfaktoren voraussichtlich zu starken Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes (Lebensraumtypen) führen; die tatsächliche Erheblichkeit ist konkret zu prüfen. Als Folge einer Unverträglichkeit des Projekts wäre nachzuweisen, dass das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art zugelassen werden kann, zumutbare Alternativen, die den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind. Soll das Projekt trotz erheblicher Beeinträchtigungen zugelassen werden, so ist ein Ausnahmeverfahren durchzuführen. Dabei sind die zwingenden Gründe sowie die Unzumutbarkeit von Alternativen darzustellen und geeignete Kohärenzmaßnahmen zur Sicherung des Netzes Natura 2000 festzulegen (Art. 6 IV FFH-Richtlinie, 34 BNatSchG).

27 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Seite 19 Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht eindeutig absehbar, ob eine andere Variante als zumutbare Alternative anzusehen ist. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des FFH- Gebietes Stenumer Holz wurde deshalb eine Untervariante (West 2.1) skizziert. Dadurch kommt es allerdings zu erheblichen Eingriffen in die Wohnbebauung im Bereich Rethorn (Zerschneidungswirkung, Verlust von Wohngebäuden). Ob die Variante West 2 / West 2.1 angesichts des sich abzeichnenden hohen Raumwiderstandes weiterverfolgt werden soll, ist im Rahmen der Antragskonferenz zu diskutieren VARIANTE WEST 3 Die Variante West 3 im Bereich von Bookholzberg durchläuft südlich ihres Anschlusspunkts an die geplante B 212n zunächst einen geplanten Windpark in einer landwirtschaftlich geprägten Landschaft. Im Auswirkungsbereich der Variante liegen im Bereich Neuenlande verstreut Flächen mit gemischter Nutzung. Weitere unter Kap. 3.1 genannte Kategorien sind durch die Variante nicht betroffen bzw. liegen nicht im Wirkungsbereich gemäß Kap Aufgrund ihrer unzureichenden verkehrlichen Zielerfüllung (vgl. Kap. 3.4 in Verbindung mit den Tabellen in Kap. 2.3) drängt sich West 3 nicht als weiterzuverfolgende Variante auf und wird von der weiteren Variantenbetrachtung ausgeschlossen VARIANTE WEST 4 Im Auswirkungsbereich der Variante liegen im Bereich Bookholzberg allein aufgrund der Tatsache, dass es hierbei um eine Ortsumgehung handelt, Wohnflächen, Flächen mit gemischter Nutzung sowie Industrie- und Gewerbeflächen. Weitere unter Kap. 3.1 genannte Kategorien sind durch die Variante nicht betroffen bzw. liegen nicht unter Berücksichtigung der in Kap. 2.5 aufgeführten Wirkfaktoren im Wirkungsbereich der Variante. Auch hier gilt: West 4 drängt sich wegen ihrer unzureichenden verkehrlichen Zielerfüllung (vgl. Kap. 3.4 in Verbindung mit den Tabellen in Kap. 2.3) nicht als weiterzuverfolgende Variante auf und wird von der weiteren Variantenbetrachtung ausgeschlossen NULLVARIANTE PLUS Die Nullvariante plus beinhaltet, wie in Kap. 2.2 und 2.3 dargestellt, ausschließlich Maßnahmen im Straßennetz der Stadt Delmenhorst. Die Auswirkungen konzentrieren sich auf das Stadtgebiet Delmenhorst. Betroffenheiten außerhalb des Stadtgebietes können durch die Nullvariante plus ausschließlich durch überörtlich wirksame Verkehrsverlagerungen ausgelöst werden. Im Verfahren ist zu klären, inwieweit eine optimierte Maßnahmenkonzeption auch unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten aufgrund der Straßenbaulastträgerschaft ein ausreichend Entlastungspotential für das Delmenhorster Stadtgebiet aufweist. Zwar sind im Vergleich zu einer Kombination Umgehungstrasse mit flankierenden Maßnahmen für die Nullvariante plus geringere verkehrliche Entlastungswirkungen im Delmenhorster Straßennetz zu prognostizieren. Gleichwohl drängt sich kein Grund auf, die Nullvariante plus aus dem Pool der näher zu betrachtenden Varianten auszuschließen.

28 Seite 20 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz FAZIT Unter Berücksichtigung der vorgenannten Gründe (Kap. 3.5) kann die Variante Ost 2 aus europarechtlichen Gründen (FFH) nicht weiterverfolgt werden. Die Varianten West 3 und West 4 erfüllen gemäß VWU (Kap. 3.4) hingegen nicht die verkehrlichen Anforderungen. Alle übrigen Varianten verursachen zwar jeweils unterschiedliche raumbedeutsame Wirkungen / Konflikte, die hingegen nicht zu einem vorzeitigen Ausschluss von der weiteren Bearbeitung führen. Variante West 2/ West 2.1 ist, wie oben dargestellt, im Rahmen der Antragskonferenz zu diskutieren. 3.6 ZIELFÜHRENDE VARIANTEN Unter Berücksichtigung des raumbezogenen Konfliktpotentials (s. Kap. 3.5) und der Ergebnisse der verkehrlichen Untersuchung (s. Kap. 3.4) sind nur diejenigen Varianten für eine weiteren Betrachtung geeignet, die trotz der Konfliktpotentiale weiterhin genehmigungsfähig erscheinen die mit dem Vorhaben verfolgten verkehrlichen Entlastungen erreichen können. Somit verbleiben aus dem Pool der zu prüfenden Varianten (s. Kap. 2.2) als vorläufig zielführende Varianten die 1. Variante Ost 1 2. Variante West 1 mit Untervariante West Ggf. Variante West 2 / West Nullvariante plus

29 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Seite 21 4 EINSCHÄTZUNG DER RELEVANZ DER ZU ERWARTENDEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZGÜTER Nachfolgend werden die in Bezug auf Straßenbauvorhaben relevanten Wirkfaktoren und deren Schutzrelevanz zusammenfassend dargestellt. Tabelle 5: Schutzgutrelevanz Wirkfaktoren Straßenbauvorhaben Wirkfaktor Wirkung Auswirkung baubedingt Lagerflächen für Material sowie Einrichtung von Baustellen Schallemissionen (Verkehr, Baustellenbetrieb) Schadstoffemissionen (Verkehr, Baustellenbetrieb) Erschütterungen (Verkehr, Baustellenbetrieb) anlagebedingt Fahrbahnbau, Bauwerke, z. B. Brücken, Lärmschutzbauwerke, Böschungen, Dammbauwerke, Einschnitte, Entwässerungseinrichtungen temporäre Überbauung bzw. Flächenbeanspruchung Veränderung der Landschaftsstruktur Einschränkung der Nutzbarkeit von Wegen Lärmentwicklung Staubentwicklung, Abgase potenzielle Versickerung von Betriebsstoffen Bodenvibration Bauwerksgründungen Grundwasserabsenkung (temporär), Staubentwicklung Versiegelung Dauerhafte Überbauung M Schutzgutrelevanz* T/ P B W L - Verlust und / oder Degradation von Biotopen - Degeneration von Böden durch Verdichtung bzw. Veränderung - Verfüllen von Gräben, veränderte Entwässerung - landschaftliche Technisierung - Verlust oder Rückgang der Eigenart der Landschaft - Beeinträchtigung der Erreichbarkeit von Wohn-, Arbeits- und Erholungsbereichen - Gefährdung der Gesundheit, Belästigung - Beunruhigung von Tieren - Gefährdung der Gesundheit, Belästigung - pot. Schädigung von Pflanzen - Boden- und Wasserverunreinigung - Gefährdung der Gesundheit, Belästigung - Beunruhigung von Tieren - Veränderung von Grundwasserständen und strömen - Setzung organischer Böden - evtl. Veränderung der Standorteigenschaften - Biotopverlust / -degeneration - Bodenverlust / -degeneration, Veränderung der Standortverhältnisse - Verringerung der Versickerungsrate - nachhaltige Veränderung der Grundwasserverhältnisse - Gewässerveränderung oder verlegung - Veränderung des Mikroklimas - Veränderung bis Verlust von lokalen Zirkulationssystemen - Verlust von prägenden Land L/ K K/ S

30 Seite 22 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Wirkfaktor Wirkung Auswirkung betriebsbedingt Schallemissionen (Verkehr) Flächenbeanspruchung Veränderung der Landschaftsstruktur Verlärmung schaftselementen - Verlust / Beeinträchtigung von kulturhistorisch bedeutsamen Objekten / Flächen - Verlust / Beeinträchtigung von Erholungsräumen - verstärkte Zerschneidungswirkungen - landschaftliche Technisierung - Verlust / Beeinträchtigung von Blickbeziehungen - Gefährdung der Gesundheit, Belästigung - Veränderung / Störung empfindlicher Arten - Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt Kfz-Dichte Barrierewirkung - Kollisionen mit Tieren Schadstoffemissionen (Verkehr) Lichtemissionen (Verkehr) Luftverschmutzung Deposition in Boden, Wasser, Vegetation; Lösung im Ablaufwasser Optische Störwirkungen, visuelle Unruhe - Gefährdung der Gesundheit, Belästigung - Schädigungen von Pflanzen und Tieren - Verunreinigung von Boden und Wasser - Veränderung / Störung empfindlicher Arten M Schutzgutrelevanz* T/ P B W L L/ K K/ S * M: Mensch einschließlich menschliche Gesundheit; T/P: Tiere, Pflanze und biologische Vielfalt; B: Boden; W: Wasser; L: Landschaft; L/K: Luft und Klima; K/S: Kulturgüter und sonstige Sachgüter Aufgrund der Ausprägung im Untersuchungsraum und der sich daraus ergebenden geringen Entscheidungserheblichkeit wird vorgeschlagen, dem Schutzgut Luft und Klima eine geringere Untersuchungstiefe beizumessen. Entsprechend Tabelle 5 gibt es keine Wirkfaktoren und Auswirkungen, die ausschließlich auf dieses Schutzgut wirken. Ist eine Schutzgutrelevanz für Luft und Klima gegeben, sind zugleich Auswirkungen auf andere Schutzgüter (Mensch, Tiere & Pflanzen, Boden, Wasser) zu erwarten, so dass über die detaillierte Betrachtung dieser Schutzgüter indirekt auch die Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima erfasst werden.

31 OU Delmenhorst Unterlage zur Antragskonferenz Seite 23 5 UNTERSUCHUNGSRAHMEN FÜR DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITS- UNTERSUCHUNG IM UNTERSUCHUNGSRAUM 5.1 ABGRENZUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES FÜR DIE VERTIEFENDE RAUMANALYSE (GROBKORRIDORE) Unter Berücksichtigung der für den Variantenvergleich näher zu untersuchenden Varianten, der potenziellen Reichweite der Wirkfaktoren und der Empfehlung der RUVS (ca. 2 km breite Grobkorridore) wurde der in nachfolgender Abbildung dargestellte Untersuchungsraum (Biotoptypen und faunistische Kartierungen ca ha, Mensch ca ha) abgrenzt. Abbildung 4: Abgrenzungsvorschlag für den Untersuchungsraum

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