Rechtliche Festlegungen
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- David Waltz
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1 Interkommunales Entwicklungskonzept für die Region Flughafen Wien-Schwechat Rechtliche Festlegungen Sch wechatschwe chatschwechatschwechatsch wechatschwechatschwechatschwec hatschwechatschwechatschwechatschwe chatschwechatschwechatschwechatschwechatsc hwechatschwechatschwechatschwechatschwechatschwecha tschwechatschwechatschwechatschwechatschwechatschwechatschwechats chwechatschwechatschwechatschwechatschwechatschwechatschwechatschwech FischamendFi FischamendFischa dorfan fanderfischaenzer zersdorfananderfischaen Enzersdorfan fanderfischaenzersd dorfanderfisch chaenzersdorfan derfischaenzers zersdorfan derfischaenzersd dorfand derfischaenzersdorfande fanderfischaenzersdor dorfa fanderfischa Enzers- mend FischamendFischaFisch mendfischamendfischamend Fischamen atschwechatschwechatschwechatschwechatschwechatschwechatschwechatsch mendfischamendfischamend Fischamend wechatschwechatschwechatschwechatschwechatschwechatschwechatschwec FischamendFischamend FischamendFischam hatschwechatschwechatschwechatschwechatschwechatschwechatschwechat mendfischamendfischamendfischamendfisc SchwechatSchw echatschwechatschwechatschwechatschwechatschw Fischamend FischamendFischamendFischamen Zwölfa echatsc hwechatschwechatschwechatschwechatschwe mend FischamendFischamendFischamendFisch xingzwölfaxi chatschwechatschwechatschwechatschw FischamendFischamendFischamendFischame ngzwölfaxingzwölfax echatschwechatschwechatschwechatsc mendfischamendfischamendfisc ingzwölfaxingzwölfaxingz hwech atschwechatschwe Klein-NeusiedlKlei FischamendFischa Hi mb wölfaxingzwölfaxingz cha Rauchenwar tschwechatsc Klein-NeusiedlKlein-Neusiedl mendfischamendfisc erghimberghimber wölfaxingzwölfax thrauchenwarthr hwechatsc Klein-NeusiedlKlein-Neu FischamendFischaFisc ghimberghimberghimberg ingzwölfaxin auchenwarthrauchen hwech Schwa En Klein-NeusiedlKlei mendfischamendfi HimbergHimbergHimbergHimberg gzw warthrauchenwarthrauch Enzers at dorf Schwado Klein- EnzersdorfanderFisch- aenze HimbergHimbergHimbergHimbergHimberg enwarthrauchenwarthrauchen dorfschwadorf Schw Ne dorfanderfischaenzersdorfander HimbergHimbergHimbergHimbergHimbergH warthrauchenwarthrauchenw SchwadorfSchwadorf Schwa- chaenzersdorfanderfischaenzersd imberghimberghimberghimberghimberghim arthrauchenwarthrauchenwa dorfschwadorfschwadorfschwa- dorfanderfischaenzersdorfanderfi HimbergHimbergHimbergHimbergHimbergH rthrauchenwarthrauchenwa dorfschwadorfschwadorfschwa-fischaenzersdorfanderfischaenze dorfschwa dorfschwadorfschwa zersdorfanderfischaenzersdorfanfi HimbergHimbergHimbergHimbergHimberg rthrauchenwarthrauchen rghimberghimberghimberghimberghimbe warthrauchenwarthrauch dorfschwadorf Schwadorf derfischaenzersdorfanderfischaenzres enwart hr Schwadorf Schwad zersdorfanderfischaenzersdorfanderfi dorfschwa-fischa Enzersdorf an der Fischa dorf-enzer zersdorfanderfischaenzers berghimberghimberghimberghimberghimb berghimberghimberghimberghimberghi ghimberghimberghimberghimberghimber berghimberghimberghimberghimberghi rghimberghimberghimberghimberghimberg erghimberghimberghimberghimberghimb imberghimberghimberghimberghimberghi mberghimberghimberghimberghimber ghimberghimberghimberghimberghi mberghimberghimberghimberghi mberghimberghimberghimb erghimberghimberghimbe rghimberghimb erghi mberghimb erghimber ghimber ghimb
2 Verfasser: Anna Lagger Valentin Schalk Frederik Sommer Anna Spreitzer Christina Timmerer Rechtliche Festlegungen im Rahmen des Projektes 2 im Studienjahr 2010/2011 Region Flughafen Wien-Schwechat Technische Universität Wien Studiengang Raumplanung und Raumordnung
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4 1. Einleitung Rechtliche Festelgungen Verordnungstext Erläuterungsbericht Planungsgrundlage Widmungskategorien und Kenntlichmachungen Planänderungen Flächenbilanz Schlusswort Verzeichnisse Quellen Abbildungen Tabellen Anhang... 25
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6 Präambel In dieser Arbeit wird die nach der Grammatik männliche Form in einem neutralen Sinne verwendet. Es werden immer Männer und Frauen gemeint. Der Verzicht auf -Innen oder /-Innen soll der Lesbarkeit und besseren Verständlichkeit der Texte dienen und keine sprachliche oder sonstige Diskriminierung darstellen. 5
7 1. Einleitung Im Rahmen des Bakkalaureatsstudiums der Raumplanung und Raumordnung an der Technischen Universität Wien wird im fünften und sechsten Semester die zweite Projektarbeit, das so genannte Projekt 2, absolviert. Das Ziel des Projektes 2 stellt die Erarbeitung eines interkommunalen Entwicklungskonzeptes dar. Im Wintersemester 2010/2011 und Sommersemester 2011 sollte diese Aufgabe für die Gemeinden Enzersdorf an der Fischa, Fischamend, Himberg, Klein-Neusiedl, Rauchenwarth, Schwadorf, Schwechat und Zwölfaxing, welche alle Anliegergemeinden des Flughafens Wien-Schwechat sind, erfüllt werden. Das interkommunale Entwicklungskonzept soll dabei unter Berücksichtigung der spezifischen Standortqualitäten und der verschiedenen Potentiale der Region zur Optimierung der Raumstruktur beitragen und Schwerpunkte für die künftige Entwicklung setzen. Eine entscheidende Rolle nimmt die Entwicklung von Rahmenbedingungen ein, die neue und vorhandene Synergien und Vorteile nutzbar machen und eine Abstimmung der Örtlichen Entwicklungskonzepte der Regionsgemeinden ermöglichen sollen. Damit das regionale Entwicklungskonzept die Grundlage der kommunalen Entwicklungsplanung darstellen kann, muss neben einer intensiven Auseinandersetzung mit den Entwicklungen der Vergangenheit und den vorhandenen Strukturen auch die Definition klarer Entwicklungsvorstellungen für die Zukunft der Planungsregion erfolgen. Daher hat sich die Erstellung des Entwicklungskonzeptes in unterschiedliche Phasen gegliedert. Basierend auf einer ausführlichen Grundlagenforschung und der Erhebung der Ist-Situation, wurde zum Ende der Bestandsanalyse eine SSCR-Analyse erstellt, in deren Rahmen die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Planungsregion erfasst und mögliche Entwicklungsszenarien beschrieben wurden. In einem weiteren Schritt wurden Ziele und darauf basierend der Leitgedanke für die weitere Arbeit formuliert. Davon ausgehend wurden verschiedenste Maßnahmen definiert. Um die Bestandsanalyse der Studenten und die ersten Planungsvorstellungen durch Anregungen und Anmerkungen von Experten für die Region zu überprüfen und zu erweitern, wurde zu Beginn des Sommersemesters ein Beteiligungsverfahren in der Region durchgeführt. Die dort gewonnen Erkenntnisse flossen direkt in die weitere Arbeit ein. Das Projekt 2 ist eine Gruppenarbeit und zeichnet sich insgesamt durch einen intensiven Praxisbezug sowie ein hohes Maß an Interdisziplinarität aus, was vor allem durch die Beteiligung acht verschiedener Fachbereiche des Departments für Raumentwicklung, Infrastruktur- und Umweltplanung der Technischen Universität Wien erreicht wird. Der vorliegende Bericht ist Teil des Leitbildes "Follow Us - Flughafenregion mit internationalem Vorbildcharakter" und befasst sich mit den rechtlichen Festlegungen, die im Rahmen der vorgesehenen Planungen zu treffen sind. Er setzt sich aus einem Verordnungstext bezüglich des regionalen Entwicklungskonzeptes und einem Flächenwidmungsplan sowie dem dazu gehörigen Erläuterungsbericht zusammen. 6
8 2. Rechtliche Festelgungen Nach 12 des niederösterreichischem Raumordnungsgesetz (NÖROG) besteht die Möglichkeit, für eine einzelne Region ein Entwicklungskonzept zu erstellen. In diesem sind die Themenbereiche Europaschutzgebiete, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Verkehr, Bevölkerungsentwicklung, Gesundheit, Soziales und Bildung zu berücksichtigen. Detailliertere Bestimmungen bezüglich eines derartigen interkommunalen Entwicklungskonzeptes werden nicht erwähnt. Für die Umsetzung eines interkommunalen Entwicklungskonzeptes ist es besonders wichtig, die vorgesehenen Maßnahmen im Zuge einer Verordnung zu beschließen. Im Folgenden ist ein entsprechender Verordnungstext angeführt. Durch dessen Annahme in Form eines Gemeinderatsbeschlusses kann das regionale Entwicklungskonzept verordnet und damit rechtswirksam werden. 7
9 2.1. Verordnungstext 1 Allgemeines (1) Die Gemeinderäte der Gemeinden Enzersdorf an der Fischa, Fischamend, Himberg, Klein-Neusiedl, Rauchenwarth, Schwadorf, Schwechat und Zwölfaxing, welche die Planungsregion bilden, haben in den Gemeinderatssitzungen beschlossen, folgende Verordnung als verbindlich zu erklären. Die Gemeinden verpflichten sich hiermit, die Ziele und Maßnahmen des interkommunalen Entwicklungskonzepts Follow Us Flughafenregion mit internationalem Vorbildcharakter einzuhalten beziehungsweise umzusetzen. (2) Durch die Gründung einer Kleinregion in Form eines Vereines, in dem alle Gemeinden gleichberechtigte Mitglieder sind, verpflichten sich die Gemeinden Enzersdorf an der Fischa, Fischamend, Himberg, Klein-Neusiedl, Rauchenwarth, Schwadorf, Schwechat und Zwölfaxing zu einer kooperativen Umsetzung der Inhalte des interkommunalen Entwicklungskonzeptes. 2 Allgemeine Ziele (1) Wirtschaftliches Wachstum, Bevölkerungswachstum und Siedlungsentwicklung der Flughafenregion qualitativ hochwertig gestalten a. Abgestimmte Flächenentwicklung des Flughafens und der Region b. Masterplan für die Entwicklung des Flughafenstandortes (Airport City Vienna) erstellen c. Innerregionale, interregionale und internationale Mobilität stärken (2) Die Flughafenregion durch technologischen Vorsprung stärken a. Modellregion für neue/alternative Mobilitäts- und Energiekonzepte b. Entwicklung zu einem anerkannten Bildungs- und Forschungsstandort im Bereich Mobilität und Energie c. Verstärkung der Entwicklung und des Einsatzes von IT-Systemen d. Internationale Netzwerke knüpfen (3) Wahrnehmung und Identität als Flughafenregion herstellen a. Stellenwert des Flughafens in der Region erhöhen b. Kooperationen in der Region stärken c. Naturraum stärken und Freizeit- und Naherholungsangebot in der Region erweitern 8 3 Maßnahmen Detaillierte Beschreibungen, Verortungen und Ausarbeitungen zu den folgenden Maßnahmen können dem Bericht zum regionalen Entwicklungskonzept Follow Us Flughafenregion mit internationalem Vorbildcharakter entnommen werden. (1) Wirtschaftliches Wachstum, Bevölkerungswachstum und Siedlungsentwicklung der Flughafenregion qualitativ hochwertig gestalten a. Abgestimmte Flächenentwicklung des Flughafens und der Region Gemeinsames Betriebsstandortmanagement mit interkommunalem Finanzausgleich für den Betriebsgebietsstandort in Himberg einführen Regionalen Flächenpool für Bauland Betriebs- und Industriegebiete erstellen
10 Regionale Grundverwertungsgesellschaft einrichten Vertragsraumordnung bei Neuwidmung von BW verpflichtend einführen Baulandwidmungsverbot in Restriktionsbereichen, insbesondere in Überschwemmungsbereichen der 100-jährlichen Hochwasser sowie der Lärmzonen des Flughafens (54 db Tag/45 db Nacht) Rückwidmung von Bauland in Restriktionsbereichen, insbesondere in Überschwemmungsbereichen der 100-jährlichen Hochwasser sowie der Lärmzonen des Flughafens (54 db Tag/45 db Nacht) Überprüfung und Aktualisierung der Hochwasserabflussbereiche der 30- und 100- jährlichen Hochwasser Definition des Türkisen Bandes (Erholungsachse) als regionales Leitprojekt im Rahmen des regionalen Landschaftskontos b. Masterplan für die Entwicklung des Flughafenstandortes (Airport City Vienna) erstellen Errichtung einer Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) in der Airport City Airport Center als Freizeit- und Eventlocation am Flughafen errichten Forschungseinrichtungen in der Airport City Vienna bereitstellen Businesswohnungen in der Airport City Vienna bereitstellen Büroflächen in der Airport City Vienna erweitern Dienstleistungs- und Einkaufsangebot in der Airport City Vienna erhöhen 3-Stern Hotel in der Airport City Vienna errichten Gewerbe- und Logistikflächen in der Airport City Vienna erschließen Zusätzlichen Parkraum in der Airport City Vienna bereitstellen c. Innerregionale, interregionale und internationale Mobilität stärken S7-Takt zwischen Floridsdorf und Fischamend auf 15 Minuten erhöhen Verlängerung der S7 von Wolfsthal nach Bratislava Ringbuslinie durch die Region führen Radroutennetz in der Region ausbauen LEIHREADL nextbike regionsweit ausbauen Bike & Ride-Anlagen in Schwechat, Himberg und Fischamend ausbauen (2) Die Flughafenregion durch technologischen Vorsprung stärken a. Modellregion für neue/alternative Mobilitäts- und Energiekonzepte Smart Grid in Rauchenwarth installieren Anreizsysteme für E-Flughafentaxis schaffen Vorhandene Fernwärmestruktur nutzen E-Tanksäulen in der Region errichten Information über energieeffizientes Bauen und Wohnen Dezentrale Energieversorgungsstruktur aufbauen b. Entwicklung zu einem anerkannten Bildungs- und Forschungsstandort im Bereich Mobilität und Energie Messen, Kongresse und Tagungen zu den Themen Energie und Mobilität im AirportCenter veranstalten c. Verstärkung der Entwicklung und des Einsatzes von IT-Systemen Regionales GIS-System einrichten 9
11 Aufbau einer digitalen Datenbank zur technischen Infrastruktur der Region Ausbau des öffentlichen W-Lan-Netzes E-Government ausbauen (3) Wahrnehmung und Identität als Flughafenregion herstellen a. Stellenwert des Flughafens in der Region erhöhen Kooperationen zwischen der regionalen Wirtschaft und Schulen ausbauen b. Kooperation in der Region stärken Regionalmanagement einrichten Gründung einer Kleinregion Gemeinsamen Internetauftritt der Regionsgemeinden erstellen c. Naturraum stärken und Freizeit- und Naherholungsangebot in der Region erhöhen Türkises Band als Erholungsachse entlang der Fischa einrichten Infopoints entlang des Türkisen Bandes aufstellen Autofreien Tag in der Region veranstalten Renaturierung des Neubaches Rauchenwarther Platte als Natura 2000-Gebiet vorschlagen Aufwertung der Waldränder auf der Rauchenwarther Platte mit Hilfe des Landschaftskontos 4 Kompetenzfremde Maßnahmen Bei kompetenzfremden Maßnahmen wird seitens der Gemeinden Kontakt mit den zutreffenden Institutionen und Akteuren aufgenommen, um eine möglichst rasche und zielorientierte Realisierung zu bewirken. 5 Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung Siedlungsgrenzen, wie sie dem Entwicklungskonzept grafisch und textlich zu entnehmen sind, dürfen bei neuen Baulandwidmungen oder bei der Widmung Grünland-Kleingärten oder Grünland-Campingplätze nicht überschritten werden. 6 Änderung der örtlichen Raumordnungsprogramme Bei einer Änderung der örtlichen Raumordnungsprogramme sind die Vorgaben des interkommunalen Entwicklungskonzeptes zu berücksichtigen. Als wichtiger Teil des örtlichen Raumordnungsprogrammes wird der Flächenwidmungsplan entsprechend den Planungen nach 3 beispielhaft für die Gemeinde Schwadorf dargestellt (siehe Flächenwidmungsplan Gemeinde Schwadorf im Anhang). 7 Einsichtnahme Das Entwicklungskonzept und die planerische Darstellung liegen in den Gemeindeämtern der Gemeinden Enzersdorf an der Fischa, Fischamend, Himberg, Klein-Neusiedl, Rauchenwarth, Schwadorf, Schwechat und Zwölfaxing zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 10
12 8 Inkrafttreten Das interkommunale Entwicklungskonzept Follow Us Flughafenregion mit internationalem Vorbildcharakter tritt mit Gemeinderatsbeschluss aller beteiligten Gemeinden in Kraft und darf nur durch einstimmige Gemeinderatsbeschlüsse geändert oder aufgehoben werden. 11
13 2.2. Erläuterungsbericht Planungsgrundlage Laut 13 des niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes (NÖROG) ist die Gemeinde dazu verpflichtet ein örtliches Raumordnungsprogramm zu erstellen. Die Verordnung des örtlichen Raumordnungsprogrammes muss jedenfalls ein Entwicklungskonzept und einen Flächenwidmungsplan enthalten. Bei Inkrafttreten des interkommunalen Entwicklungskonzeptes und damit verbundener Änderungen der Planungsgrundlagen und -vorgaben müssen die örtlichen Raumordnungsprogramme der Gemeinden nach 22 Abs. 1 des NÖROG auf Grund einer rechtswirksamen überörtlichen Planung beziehungsweise der Verwirklichung der Ziele des Entwicklungskonzeptes abgeändert werden. Im Rahmen der weiteren Ausarbeitung der rechtlichen Grundlagen für das Leitbild Follow Us wird der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf exemplarisch untersucht und entsprechend der Planungen angepasst. Als Grundlage der Flächenwidmungsplanung und der entsprechenden Darstellungen für die Gemeinde Schwadorf diente der derzeit rechtswirksame Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf. Zudem wurde neben dem NÖROG die niederösterreichische Planzeichenverordnung herangezogen Widmungskategorien und Kenntlichmachungen Im Rahmen dieses Erläuterungsberichtes werden die wesentlichen Widmungskategorien für den betrachteten Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf kurz erläutert. Die folgende Auflistung von Widmungskategorien erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellt lediglich die grundlegenden Bestimmungen und Eigenschaften wichtiger Widmungskategorien dar. Weiterführende Informationen und Angaben zum Flächenwidmungsplan und den Widmungskategorien sind dem niederösterreichischen Raumordnungsgesetz (NÖROG) ab 14 zu entnehmen. Neben den auf örtlicher Ebene festzulegenden Widmungskategorien gibt es eine Vielzahl überörtlicher Planungen und Festlegungen, die im Rahmen eines Flächenwidmungsplanes als Kenntlichmachung übernommen werden müssen. Diese Kenntlichmachungen werden im Folgenden nicht detailliert erläutert. Falls die Darstellung einer Kenntlichmachung oder einer Widmung von den Vorgaben der niederösterreichischen Planzeichenverordnung abweicht, wird die Signatur unter dem Punkt Abweichungen von der Planzeichenverordnung detailliert dargestellt. Bauland Bauland Wohngebiet (BW): Widmungskategorie für Grundstücke und Gebiete, die für Wohngebäude und die dem täglichen Bedarf der dort wohnenden Bevölkerung dienenden Gebäude sowie für Betriebe bestimmt sind, welche in das Ortsbild einer Wohnsiedlung eingeordnet werden können und keine das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Lärm- oder Geruchsbelästigung sowie sonstige schädliche Einwirkung auf die Umgebung verursachen. (NÖROG, 16, Abs. 1, Z. 1) Weitergehend können bei der Widmungskategorie Bauland Wohngebiet Wohndichteklassen festgelegt werden. Entsprechend den Vorgaben in 14, Abs. 2, Z. 4 NÖROG wird die Wohndichte in Einwohner pro Hektar angegeben. Im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf werden für die Widmungskategorie Bauland Wohngebiet folgende Wohndichten definiert: BW-40 bis 40 Einwohner/Hektar BW bis 80 Einwohner/Hektar BW bis 120 Einwohner/Hektar BW bis 200 Einwohner/Hektar 12
14 Bauland Kerngebiet (BK): Widmungskategorie für Grundstücke und Gebiete, die für öffentliche Gebäude, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Wohngebäude sowie für Betriebe bestimmt sind, welche sich dem Ortsbild eines Siedlungskernes harmonisch anpassen und keine, das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Lärm- oder Geruchsbelästigung sowie sonstige schädliche Einwirkung auf die Umgebung verursachen. (NÖROG, 16, Abs. 1, Z. 2) Zusätzlich können auch bei dieser Widmungskategorie Wohndichteklassen festgelegt werden. Im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf ist mit der Kategorie BK-40 eine Wohndichte von bis zu 40 Einwohnern pro Hektar festgelegt. Bauland Betriebsgebiet (BB): Widmungskategorie für Grundstücke und Gebiete, die für Bauwerke solcher Betriebe bestimmt sind, die keine übermäßige Lärm- oder Geruchsbelästigung und keine schädliche, störende oder gefährliche Einwirkung auf die Umgebung verursachen und sich soweit innerhalb des Ortsbereiches gelegen in das Ortsbild und die bauliche Struktur des Ortsbereiches einfügen. Betriebe, die einen Immissionsschutz beanspruchen, sind unzulässig. (NÖROG, 16, Abs. 1, Z. 3) Bauland Industriegebiet (BI): Widmungskategorie für Grundstücke und Gebiete, die für betriebliche Bauwerke bestimmt sind, die wegen ihrer Auswirkungen, ihrer Erscheinungsform oder ihrer räumlichen Ausdehnung nicht in den anderen Baulandwidmungsarten zulässig sind. Betriebe, die einen Immissionsschutz gegenüber ihrer Umgebung beanspruchen, sind unzulässig. (NÖROG, 16, Abs.1, Z. 4) Bauland Agrargebiet (BA): Widmungskategorie für Grundstücke und Gebiete, die für Bauwerke land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und der sonstigen Tierhaltung, die über die übliche Haltung von Haustieren hinausgeht, bestimmt sind; andere Betriebe, welche keine das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Lärm- oder Geruchsbelästigungen sowie sonstige schädliche Einwirkungen auf die Umgebung verursachen und sich in ihrer Erscheinungsform in das Ortsbild und in die dörfliche bauliche Struktur einfügen, sowie Wohnnutzungen mit höchstens vier Wohneinheiten pro Grundstück sind zuzulassen. (NÖROG, 16, Abs.1, Z. 5) Zudem können auch bei der Widmungskategorie Bauland Agrargebiet Wohndichteklassen festgelegt werden. Im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf werden folgende Wohndichten definiert: BA-40 bis 40 Einwohner/Hektar BA bis 60 Einwohner/Hektar BA bis 100 Einwohner/Hektar 13
15 Bauland Sondergebiet (BS): Widmungskategorie für Grundstücke und Gebiete, die für bauliche Nutzungen bestimmt sind, deren besonderer Zweck im Flächenwidmungsplan durch einen Zusatz zur Signatur ausdrücklich festgelegt ist. Das sind Nutzungen, die einen besonderen Schutz (Krankenanstalten, Schulen u.dgl.) erfordern oder denen ein bestimmter Standort (Asphaltmischanlagen u.dgl.) zugeordnet werden soll oder die sich nicht in die Z. 1 bis 5 (Kasernen, Sportanlagen u.dgl.) einordnen lassen. (NÖROG, 16, Abs.1, Z. 6) Verkehrsflächen Widmungskategorie für Flächen, die für den ruhenden und fließenden Verkehr vorhanden sind und für das momentane sowie abschätzbare zukünftige Verkehrsaufkommen benötigt werden. Sofern die Verkehrsflächen nicht ausdrücklich als private festgelegt sind, sind sie als öffentliche anzusehen ( 18 Abs.1 NÖROG). Verkehrsflächen können nach ihrer speziellen Verwendung, wie beispielsweise Fuß-, Rad-, Reit-, Spielwege, Übungsplätze, Tankstellen, Abstellanlagen, Park-and-Ride-Anlagen, Raststätten, Einrichtungen für den Straßendienst oder Bahnhöfe im Flächenwidmungsplan bezeichnet und darauf beschränkt werden (vgl. 18 Abs.2 NÖROG). Bauwerke dürfen nur dann errichtet werden, wenn diese für die Nutzung notwendig sind oder Kleinbauten wie beispielsweise Telefonzellen, Wartehäuschen oder saisonale Verkaufsstellen darstellen und die Summe der Verkaufsflächen 80 m² nicht überschreitet (vgl. 18 Abs.3 NÖ ROG 1976). Grünland Grünland Land- und Forstwirtschaft (Glf): Widmungskategorie für Grundstücke und Gebiete, die der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung dienen. Auf diesen ist die Errichtung und Abänderung von Bauwerken für die Ausübung der Land- und Forstwirtschaft einschließlich deren Nebengewerbe im Sinne der Gewerbeordnung sowie für die Ausübung des Buschenschankes im Sinne des NÖ Buschenschankgesetzes, LGBl. 7045, zulässig. [ ] (NÖ ROG, 19, Abs. 2, Z. 1 lit. a) Grünland Grüngürtel mit Funktionsfestlegung (Ggü-): Widmungskategorie für Flächen zur Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes und zur Trennung von sich gegenseitig beeinträchtigenden Nutzungen (einschließlich immissionsabschirmender Maßnahmen) sowie Flächen mit ökologischer Bedeutung. Die Gemeinde hat die Funktion und erforderlichenfalls die Breite des Grüngürtels im Flächenwidmungsplan festzulegen. (NÖ ROG, 19, Abs. 2, Z. 2) Erhaltenswerte Bauten im Grünland (Geb): Gebäude, die das Orts- und/oder Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigen bzw. der Bautradition des Umlandes entsprechen ( 19, Abs. 2, Z. 4 lit. a NÖROG), können als erhaltenswerte Gebäude im Grünland ausgewiesen werden. Entsprechende Widmungen dürfen nicht vorgenommen werden, wenn der Bestand oder der Verwendungszweck des Gebäudes durch Hochwasser, Stein schlag, Rutschungen, Grundwasser oder andere Einschränkungen gefährdet ist (vgl. 19, Abs. 2, Z. 4 lit. a NÖROG). 14
16 Grünland Sportstätten: Widmungskategorie für Flächen für Sport- und Freizeitgestaltung im Freien. Erforderlichenfalls können die Sportarten im Flächenwidmungsplan festgelegt werden. (NÖROG, 19, Abs. 2, Z. 8) Grünland Parkanlagen: Widmungskategorie für Flächen, die zur Erholung und/oder Repräsentation im Freien dienen und nach einem Gesamtkonzept gestaltet und bepflanzt sind oder werden sollen. (NÖROG, 19, Abs. 2, Z. 12) Abweichungen von der Planzeichenverordnung Die zusätzlich angeführten Widmungskategorien werden im Flächenwidmungsplan abweichend von den Bestimmungen der niederösterreichischen Planzeichenverordnung dargestellt. Die jeweilige Darstellungsart wird im Folgenden erläutert, wobei sich die angeführten Farbnummern immer auf die Anlage 2: Farbmustertafel der niederösterreichischen Planzeichenverordnung beziehen. Bergbaugebiet (BE): Signatur BE in weißem Kreis mit Anfügung des gewonnenen Materials; Flächenfärbung in Farbnummer 8 mit zusätzlicher innenliegender Umrandung des Geländes durch einen breiten Streifen in Farbnummer 13. Grünland Materialgewinnungsstätten (Gmg): Signatur Gmg und darunter Signatur der Folgewidmungsart in Klammer; Flächenfärbung in Farbnummer 8 mit zusätzlicher innenliegender Umrandung des Geländes durch einen breiten Streifen in Farbnummer 13. Natura 2000 Gebiet: Signatur Natura 2000 in weißem Kreis mit zusätzlicher Umrandung des Gebietes und schräger Schraffur in grüner Farbe. 15
17 Planänderungen Korrekturen Das in Abbildung 1 blau hervorgehobene Grundstück 848/6 weist bisher die nicht mit den Bestimmungen des NÖROG konforme Widmung Grünland Schutzwald Gfs auf. Daher wird dieses Waldgrundstück in Grünland Land- und Forstwirtschaft beziehungsweise Forst umgewidmet. Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf Quelle: Gemeinde Schwadorf (2011): Flächenwidmungsplan & eigene Bearbeitung Der auf Abbildung 126 gelb hervorgehobene Bereich weist bisher die nicht mit den Bestimmungen des NÖROG konforme Widmung Gsp auf. Auf Grund der Nutzung des Grundstückes als Fußball-/Rasenplatz wird eine Umwidmung in Grünland-Sport Gspo vorgenommen. 16
18 Die in Abbildung 2 rot gekennzeichneten Grundstücke sind bisher als Bauland Wohngebiet BW gewidmet. Laut den Bestimmungen in 14, Z. 3, Abs. 4 NÖROG sind im Wohnbauland die Siedlungsstrukturen durch Wohndichteklassen näher zu bestimmen. Daher wird für diese Grundstücke eine Korrektur der Widmung in BW-40, also in Bauland Wohngebiet mit einer Wohndichte von bis zu 40 Einwohnern pro Hektar vorgenommen. Diese Wohndichteklasse entspricht den Bebauungsstrukturen der betroffenen Grundstücke. Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf Quelle: Gemeinde Schwadorf (2011): Flächenwidmungsplan & eigene Bearbeitung 17
19 Umwidmungen Die Grundstücke 192/1, 192/2, 193/3 und 196 (siehe Abbildung 3, rote Hervorhebung) mit den bisherigen Widmungen BW-40, BA-40 beziehungsweise BK-40 müssen auf Grund der Lage innerhalb der Überschwemmungsbereiche der 100-jährlichen Hochwasser in Grünland-Park Gp umgewidmet werden. Nach den Bestimmungen in 24 Abs. 1c NÖROG ist die Änderung von Baulandwidmungsarten in andere Widmungsarten bei Überflutungsflächen der 100-jährlichen Hochwasser nicht mit einem Entschädigungsanspruch für den Grundeigentümer verbunden. Für die Gemeinde entsteht bei diesen Umwidmungen daher keine Entschädigungspflicht. Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf Quelle: Gemeinde Schwadorf (2011): Flächenwidmungsplan & eigene Bearbeitung Die Grundstücke 857/1 und 857/2 (siehe Abbildung 4, blaue Hervorhebung) mit der bisherigen Widmung Bauland Industriegebiet BI werden auf Grund der Lage innerhalb des Natura 2000 Gebietes in Grünland Land- und Forstwirtschaft Glf umgewidmet. Auf Grund der Bestimmungen in 24 NÖROG bezüglich der Änderung von Baulandwidmungsarten in andere Widmungsarten wird die Gemeinde gegenüber dem Grundeigentümer unter Umständen entschädigungspflichtig. Der genannte Paragraph regelt die Bestimmungen bezüglich der Entschädigungszahlungen und muss bei der Überprüfung und Berechnung von entsprechenden Zahlungen herangezogen werden. Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf Quelle: Gemeinde Schwadorf (2011): Flächenwidmungsplan & eigene Bearbeitung Die in Abbildung 4 gelb gekennzeichneten Grundstücke mit der bisherigen Widmung Bauland Industriegebiet BI werden auf Grund der Lage innerhalb des Natura 2000 Gebietes in Bauland Betriebsgebiet mit dem Zusatz emissionsarm BB-emissionsarm umgewidmet. Dadurch können grobe Nutzungskonflikte vermieden und zugleich die bestehende Nutzung der Flächen aufrecht erhalten werden. 18
20 Die in Abbildung 5 rot gekennzeichneten Grundstücke mit der bisherigen Widmung Bauland Betriebsgebiet BB werden auf Grund der Lage innerhalb eines Natura 2000 Gebietes beziehungsweise der direkten Nachbarschaft zu diesem in Bauland Betriebsgebiet mit dem Zusatz emissionsarm BB-emissionsarm umgewidmet. Dadurch können grobe Nutzungskonflikte vermieden und zugleich die Nutzung der Flächen aufrecht erhalten werden. Abbildung 5: Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf Quelle: Gemeinde Schwadorf (2011): Flächenwidmungsplan & eigene Bearbeitung Die in Abbildung 6 blau gekennzeichneten Grundstücke mit der bisherigen Widmung Grünland Land- und Forstwirtschaft Glf werden auf Grund des Wohnbaulandbedarfes und den Erkenntnissen aus der Potentialflächenermittlung (siehe Erläuterungsbericht zum interkommunalen Entwicklungskonzept Follow Us Flughafenregion mit internationalem Vorbildcharakter ) in Bauland Wohngebiet mit einer Wohndichteklasse von 80 bis 120 Einwohnern pro Hektar BW-120 umgewidmet. Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf Quelle: Gemeinde Schwadorf (2011): Flächenwidmungsplan & eigene Bearbeitung Die Umwidmung hat unter Anwendung der Vertragsraumordnung zu erfolgen und ist zudem mit einer Beschränkung der Baulandwidmung auf fünf Jahre verbunden, wodurch sich Baulandhortung minimieren lässt. 19
21 Bauland-Aufschließungszonen Nach 16, Z. 7, Abs. 4 NÖROG kann Bauland zur Sicherung der geordneten Siedlungsentwicklung in unterschiedliche Aufschließungszonen unterteilt werden, wenn sachgerechte Voraussetzungen für die Freigabe der Flächen festgesetzt werden. Die Freigabe der Flächen geschieht durch eine Verordnung des Gemeinderates. Im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf wurden folgende Aufschließungszonen und Aufschließungsbedingungen definiert: Aufschließungszonen Die in Abbildung 7 rot gekennzeichneten Grundstücke mit der bisherigen Widmung Grünland Land- und Forstwirtschaft Glf werden auf Grund des zu erwartenden Wohnbaulandbedarfes und den Erkenntnissen aus der Potentialflächenermittlung (siehe Erläuterungsbericht zum interkommunalen Entwicklungskonzept Follow Us Flughafenregion mit internationalem Vorbildcharakter ) in Bauland Wohngebiet mit einer Wohndichteklasse von 80 bis 120 Einwohnern pro Hektar umgewidmet. Die entsprechenden Grundstücke werden als Aufschließungsklasse 1 gekennzeichnet (Aufschließungsbedingungen siehe unten). Die Flächen werden daher mit der Widmung BW-120-A1 ausgewiesen. Abbildung 7: Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf Quelle: Gemeinde Schwadorf (2011): Flächenwidmungsplan & eigene Bearbeitung Die in Abbildung 7 blau gekennzeichneten Grundstücke mit der bisherigen Widmung Grünland Land- und Forstwirtschaft Glf werden auf Grund des zu erwartenden Wohnbaulandbedarfes und den Erkenntnissen aus der Potentialflächenermittlung (siehe Erläuterungsbericht zum interkommunalen Entwicklungskonzept Follow Us Flughafenregion mit internationalem Vorbildcharakter ) in Bauland Wohngebiet mit einer Wohndichteklasse von 80 bis 120 Einwohnern pro Hektar umgewidmet. Die entsprechenden Grundstücke werden als Aufschließungsklasse 2 gekennzeichnet (Aufschließungsbedingungen siehe unten). Die Flächen werden daher mit der Widmung BW-120-A2 ausgewiesen. Aufschließungsbedingungen Aufschließungszone BW-A1: Flächen, die als Aufschließungszone BW-A1 gewidmet sind, dürfen nur unter der Voraussetzung freigegeben werden, dass ein Parzellierungskonzept für die als Aufschließungszone BW-A1 und BW-A2 definierten 20
22 Grundstücke vorliegt, ein entsprechender Bebauungsplan erstellt und die Vertragsraumordnung angewendet wurde. Zudem müssen für mindestens 70 Prozent der Flächen der in Abbildung 6 hervorgehobenen Grundstücke gültige Baubewilligungen vorliegen. Des Weiteren ist die Freigabe mit einer Beschränkung der Baulandwidmung auf fünf Jahre verbunden, um Baulandhortung zu vermeiden. Aufschließungszone BW-A2: Flächen, die als Aufschließungszone BW-A2 gewidmet sind, dürfen nur unter der Voraussetzung freigegeben werden, dass die Vertragsraumordnung angewendet wurde und zudem für mindestens 70 Prozent der Flächen mit der Aufschließungskategorie BW-A1 gültige Baubewilligungen vorliegen. Des Weiteren ist die Freigabe mit einer Beschränkung der Baulandwidmung auf fünf Jahre verbunden, um Baulandhortung zu vermeiden. 21
23 2.3. Flächenbilanz Die Tabelle 1 zeigt die Flächenbilanz für die Gemeinde Schwadorf vor der Überarbeitung und nach der Überarbeitung beziehungsweise Berücksichtigung der im Leibild definierten Planungen (siehe auch Bericht zum regionalen Entwicklungskonzept Follow Us Flughafenregion mit internationalem Vorbildcharakter ). Tabelle 1: Flächenbilanz für die Gemeinde Schwadorf Flächenbilanz vor der Überarbeitung unbebaut bebaut davon Aufschließungszone unbebaut bebaut Flächenbilanz nach der Überarbeitung davon Aufschließungszone Bauland Wohngebiet 7,21 31,26-24,84 31,26 16,81 Bauland Kerngebiet 1,60 13,14-1,46 13,14 - Bauland Agrargebiet 2,12 9,45-1,88 9,45 - Bauland Betriebsgebiet 5,02 6,91-8,92 9,57 - Bauland Industriegebiet 4,50 3,55-0,60 0,89 - Gesamt 20,45 64,31-37,69 64,31 16,81 Quelle: Gemeinde Schwadorf 2011: Flächenwidmungsplan, eigene Bearbeitung 22
24 3. Schlusswort Abschließend bleibt festzuhalten, dass das prognostizierte Wachstum die Flughafenregion vor eine Vielzahl von Herausforderungen stellen wird. Die Gemeinden müssen daher die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzen, wobei nur durch die Kombination verschiedener Instrumente und Maßnahmen zum einen die weitere Entwicklung gesichert und zum anderen eine flächenschonende und nachhaltige Siedlungsentwicklung gewährleistet werden kann. Im Rahmen des regionalen Entwicklungskonzeptes Follow Us Flughafenregion mit internationalem Vorbildcharakter werden in Bezug auf die Siedlungsentwicklung verschiedenste Maßnahmen vorgesehen und eingebunden, durch deren Realisierung sich die Handlungsfähigkeit der Gemeinden verstärken lässt und zugleich Potentiale für die Zukunft gesichert werden können. 23
25 4. Verzeichnisse 4.1. Quellen Gemeinde Schwadorf (2011): Flächenwidmungsplan (Stand Januar 2011) Niederösterreichische Bauordnung 1996, LGBl NÖROG Niederösterreichisches Raumordnungsgesetz 1976, LGBl Niederösterreichische Planzeichenverordnung 2002, LGBl 8000/2-0 Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland. LGBl. 8000/ Abbildungen Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf Abbildung 5: Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf Abbildung 7: Ausschnitt aus dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf Tabellen Tabelle 1: Flächenbilanz für die Gemeinde Schwadorf
26 5. Anhang Flächenwidmungsplan der Gemeinde Schwadorf 25
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