Wird die neue Gesetzgebung den Bedürfnissen von Patienten, Ärzten und anderen Leistungsträgern gerecht? Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender KVN
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- Marta Biermann
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1 Wird die neue Gesetzgebung den Bedürfnissen von Patienten, Ärzten und anderen Leistungsträgern gerecht? Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender KVN 1
2 Wer hat welche Bedürfnisse? Politik Patienten Beitragszahler Krankenkassen Ärzte 2
3 Wer hat welche Bedürfnisse? Politik Patienten Beitragszahler Krankenkassen Ärzte 3
4 Freie Arztwahl Wohnortnaher Zugang zu Ärzten Kurzfristige Terminvergabe Umfängliches Leistungsangebot Teilhabe am Medizinischen Fortschritt 4
5 Wer hat welche Bedürfnisse? Politik Patienten Beitragszahler Krankenkassen Ärzte 5
6 Niedrige Kassenbeiträge Ärztliche Leistungen werden wirtschaftlich erbracht Krankenkassen gehen wirtschaftlich mit den Beiträgen um Und wenn der Beitragszahler zum Patienten wird: Alles was Patienten wollen 6
7 Wer hat welche Bedürfnisse? Politik Patienten Beitragszahler Krankenkassen Ärzte 7
8 Angemessene Honorierung der ärztlichen Leistungen Berufsausübung mit wenig bürokratischem Aufwand Freiberufliche Selbständigkeit Therapie- und Verordnungsfreiheit im Interesse der Patienten ohne medizinische oder kostenminimierende Vorgaben 8
9 Wer hat welche Bedürfnisse? Politik Patienten Beitragszahler Krankenkassen Ärzte 9
10 Die Abrechnungen der Ärzte sollen korrekt sein Die ärztlichen Leistungen sollen wirtschaftlich erbracht werden, dem Stand der Wissenschaft entsprechen und qualitativ hochwertig sein Die behandelnden Ärzte sollen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen 10
11 Wer hat welche Bedürfnisse? Politik Patienten Beitragszahler Krankenkassen Ärzte 11
12 Freie Arztwahl für Patienten Alle Versicherten sollen in Stadt und Land Zugang zu Ärzten haben Die Versorgung in Notfällen soll sichergestellt sein Umfängliches Leistungsangebot für alle Versicherten im Rahmen des gesetzlichen Beitrags ohne Zuzahlungen Umsetzung der gesetzlichen Regulierungsvorgaben 12
13 Freie Arztwahl für Patienten Alle Versicherten sollen in Stadt und Land Zugang zu Ärzten haben Die Versorgung in Notfällen soll sichergestellt sein Umfängliches Leistungsangebot für alle Versicherten im Rahmen des gesetzlichen Beitrags ohne Zuzahlungen Umsetzung der gesetzlichen Regulierungsvorgaben 13
14 Selbstverwaltung? GSG 1993 GKV-NOG 1997 GKV-SolG 1999 GKV-GRG 2000 GMG 2004 GKV-WSG 2007 GKV-OrgWG 2009 GKV-FinG 2010 GKV-VStG 2012 GKV-VSG 2015 KHSG 2016 Welchen Spielraum hat sie noch? 14
15 Gesetzgebung Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Präventionsgesetz ehealth- Gesetz Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz Selbstverwaltungsstärkungsgesetz GKV-VSG Krankenhausstrukturgesetz Antikorruptionsgesetz Hospiz- und Palliativgesetz 15
16 Gesetzgebung Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Präventionsgesetz ehealth- Gesetz Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz Selbstverwaltungsstärkungsgesetz GKV-VSG Krankenhausstrukturgesetz Antikorruptionsgesetz Hospiz- und Palliativgesetz 16
17 Quelle: Bericht zur Lage vom
18 Krankenhausstrukturgesetz Konkretisierung der Vorgaben zur Kooperation im Bereitschaftsdienst Differenzierung der Vergütung im Notfall und Notdienst bis zum nach Schweregrad der Fälle Bewertungsausschuss in der Besetzung KBV, Kassen, DKG Vergütung der Leistungen im Notfall und Notdienst aus einem eigenen Honorarvolumen vor Trennung und ohne Begrenzung / Minderung 18
19 75 Abs. 1b Satz 1 und 2 SGB V Der Sicherstellungsauftrag nach Absatz 1 umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst), nicht jedoch die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes, soweit Landesrecht nichts anderes bestimmt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen den Notdienst auch durch Kooperation und eine organisatorische Verknüpfung mit zugelassenen Krankenhäusern sicherstellen; hierzu sollen sie entweder Notdienstpraxen in oder an Krankenhäusern einrichten oder Notfallambulanzen der Krankenhäuser unmittelbar in den Notdienst einbinden. Keine Verpflichtung Portalpraxen einzurichten! 19
20 Krankenhausstrukturgesetz Konkretisierung der Vorgaben zur Kooperation im Bereitschaftsdienst Differenzierung der Vergütung im Notfall und Notdienst bis zum nach Schweregrad der Fälle Bewertungsausschuss in der Besetzung KBV, Kassen, DKG Vergütung der Leistungen im Notfall und Notdienst aus einem eigenen Honorarvolumen vor Trennung und ohne Begrenzung / Minderung Keine Kompensation des zu erwartenden finanziellen Mehrbedarfs! 20
21 21
22 Gesetzgebung Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Präventionsgesetz ehealth- Gesetz Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz Selbstverwaltungsstärkungsgesetz GKV-VSG Krankenhausstrukturgesetz Antikorruptionsgesetz Hospiz- und Palliativgesetz 22
23 Auszug aus der Antwort von Frau Ministerin Rundt auf eine kleine Anfrage am : Die Landesregierung strebt die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (egk) für Asylsuchende zum nächstmöglichen Zeitpunkt an. ( ) Start: 01. April
24 Die Vielfalt der Inanspruchnahme Direktabrechnung Landkreise Leer und Osnabrück Regelversorgung nach 15 Monaten Berechtigungsschein Kommune Regelversorgung nach 15 Monaten Berechtigungsschein Karte Hildesheim Regelversorgung nach 15 Monaten Abrechnungsschein bis Ausgabe egk egk Regelversorgung nach 15 Monaten 24
25 Gesetzgebung Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Präventionsgesetz ehealth- Gesetz Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz Selbstverwaltungsstärkungsgesetz GKV-VSG Krankenhausstrukturgesetz Antikorruptionsgesetz Hospiz- und Palliativgesetz 25
26 Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz Blankorezept Grundsatz der Beitragssatzstabilität entfällt für die Heilmittelversorgung 26
27 Gesetzgebung Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Präventionsgesetz ehealth- Gesetz Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz Selbstverwaltungsstärkungsgesetz GKV-VSG Krankenhausstrukturgesetz Antikorruptionsgesetz Hospiz- und Palliativgesetz 27
28 Terminservicestelle 28
29 Durchschnittliche Telefonate je Woche Tagesdurchschnitt angenommene Anrufe pro Tag KW5 KW6 KW7 KW8 KW9 KW10 KW11 KW12 KW13 KW14 KW15 KW16 KW17 KW18 KW19 KW20 KW21 Tagesdurchschnitt angenommene Anrufe pro Tag Linear (Tagesdurchschnitt angenommene Anrufe pro Tag) 29
30 Bezirksstellen vergebene vs. angebotene Termine Termine insgesamt Gesamtjahr insgesamt angeboten davon nicht gebucht davon gebucht Daten vom
31 Fachgruppen gebuchte vs. angebotene Termine gebuchte Termine KW 5-21 (n=6682) Summe angebotene Termine KW 5-21 (n= 47464) 31
32 Internisten Internisten Gebuchte Termine Internisten (ohne Schwerpunkt) 949 Kardiologen 385 Rheumatologen 236 Angiologen 144 Gastroenterologen 143 Pneumologen 135 Endokrinologen 33 Nephrologen 7 Hämatologen 1 Summe
33 Der Gesetzgeber widerspricht sich Terminservicestelle Aufkaufregelung Soll-Regelung ab Versorgungsgrad > 14 0% Bedarfsplanung soll kleinräumiger gestaltet werden 33
34 Wird die neue Gesetzgebung den Bedürfnissen von Patienten, Ärzten und anderen Leistungsträgern gerecht? Aber Eher nicht! 34
35 wir haben eigene Ideen! Niederlassen in Niedersachsen Dachmarke für sämtliche Sicherstellungsmaßnahmen der KVN
36 Maßnahmen Sicherstellung WIRKSAM GEGEN ÄRZTEMANGEL Reform Bereitschaftsdienst Niederlassungsseminare Verbundweiterbildung Weiterbildungsförderung Sicherstellungszuschläge Niederlassungsberatung Sprechstunden für Studierende Förderung Praktisches Jahr Strukturfonds Delegation ärztlicher Leistung Patenschaften für Studierende KVN- Praxisbotschafter Umsatzgarantien Teilnahme an PJ-Messen Deutschlandstipendium Informationsplattform Ärzteforum Niedersachsen Famulaturförderung Studententreffen Eigeneinrichtung Gesundheitsregionen Dialog mit Kommunen Forschung flexidoc KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG NIEDERSACHSEN
37 Weiterbildungsförderung Förderung FA HA Gehaltszuschuss (monatlich/vollzeit) Euro Euro Gehaltszuschuss Strukturfonds (mtl./vz) - In bestimmten Gebieten - Mit Verpflichtung Euro Euro Kursförderung (einmalig) 150 Euro 300 Euro Bei drohender Unterversorgung (mtl./vz) +125 Euro +250 Euro Bei Unterversorgung (mtl./vz) +250 Euro +500 Euro Geförderte Stellen Erhöhung der Weiterbildungsförderung und Förderung der grundversorgenden Fachärzte durch die Krankenkassen ab 2016 vorgesehen.
38 Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin Komplette, koordinierte Weiterbildung an einem Standort Kooperation verschiedener Weiterbilder (ambulant/stationär) Begleitendes Fortbildungscurriculum 40 Standorte in Niedersachsen Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin als zentraler Ansprechpartner
39 Strukturfonds Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung Investitionskostenzuschüsse max Euro Bei Niederlassung oder Anstellung Zweigpraxisförderung max Euro Umsatzgarantien ggf. zusätzlich zu Investitionskostenzuschüssen Zusätzliche Weiterbildungsförderung Förderung von Famulaturen Bei Beschluss des Landesausschusses Investitionskostenzuschuss max Euro Zweigpraxisförderung max Euro Erschwerniszulage
40 Eigeneinrichtung der KVN Betrieb einer Kassenarztpraxis ab 2014 In enger Kooperation mit der Samtgemeinde Sögel im Emsland Die Gemeinde errichtete eine Immobilie, in der die Arztpraxis unter KVN-Regie untergebracht ist Arzt ist zunächst angestellt Übernahme der Praxis durch den angestellten Arzt nach einer gewissen Zeit
41 flexidoc Beschäftigung von Ärzten, die Familie und Beruf in Einklang bringen wollen Flexible Arbeitszeiten (viertel oder halbe Stelle), familiengerechte Sprechzeiten für die angestellten Ärzte: ambulante ärztliche Tätigkeit ohne wirtschaftliches Risiko Senior-Ärzte/ Praxis-Abgeber als Mentoren und Vertreter Flexible Kinderbetreuung
42 Umsatzgarantien Arztsitze, die dringend nachbesetzt werden müssen Ausschreibung des Arztsitzes mit einer Umsatzgarantie Sicherheit für den neuen Arzt Standort ist dadurch attraktiv Umsatzgarantien auch bei (drohender) Unterversorgung Bei dringlich zu besetzenden Arztsitzen in Kombination mit Investitionskostenzuschüssen
43 Dialog mit Kommunen Nicht alle Aspekte des Lebens ambulant tätiger Ärzte können von der KVN beeinflusst werden. Daher haben wir auf Landesebene den Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden aufgenommen, um uns aktiv auszutauschen, Maßnahmen abzustimmen und ggf. gemeinsam Lösungen zu finden. Vor Ort stehen unsere Bezirksstellen direkt in Kontakt mit den Städten, Gemeinden und Landkreisen bzw. stehen bei Bedarf als Ansprechpartner zur Verfügung.
44 Gesundheitsregionen Niedersachsen Nachfolgeprojekt des Modellprojektes Zukunftsregionen Gesundheit Ziel: Gesundheitsversorgung in den Kommunen stärken Auf- und Ausbau regionaler Strukturen Entwicklung innovativer Versorgungsprojekte Finanzielle Unterstützung Land Niedersachsen AOK Niedersachsen KV Niedersachsen Vdek - Verband der Ersatzkassen BKK - Landesverband Mitte Start 2014
45 Wird die neue Gesetzgebung den Bedürfnissen von Patienten, Ärzten und anderen Leistungsträgern gerecht? Gesetzgebung kann flankieren, handeln müssen wir gemeinsam! 45
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