Unseren Einwohnern wünschen wir alles Gute, Glück, Gesundheit und Zufriedenheit für das neue Jahr 2013.

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1 Jahrgang 16, Ausgabe 177 In dieser Ausgabe 1 Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse 2013 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen Unseren Einwohnern wünschen wir alles Gute, Glück, Gesundheit und Zufriedenheit für das neue Jahr Neue Revierstruktur im Forstamt Leutenberg Berichte aus dem Kindergarten Drognitz Winterraureif nahe Reitzengeschwenda Sitz: Gemeinde Drognitz Ortsstraße Drognitz Telefon / Telefax / Drognitz Lothra Neidenberga Neuenbeuthen Reitzengeschwenda Altenbeuthen

2 Seite 2 AMTLICHER TEIL GEMEINDE ALTENBEUTHEN Bekanntmachung Die nachstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Altenbeuthen für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 19. Dezember 2012 der Gemeinde Altenbeuthen übergeben. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 21. Januar 2013 bis 1. Februar 2013 zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Kaulsdorf öffentlich aus. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2013 zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Einsicht in die Planungsunterlagen zu erhalten. Hinweis: Verstöße wegen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Diese sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Erfolgt dies nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntgabe, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Altenbeuthen, 14. Januar 2013 Linke Bürgermeister Haushaltssatzung der Gemeinde Altenbeuthen für das Jahr 2013 Auf Grund 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531) erlässt die Gemeinde Altenbeuthen folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen ,00 Euro 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt. 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.h. b) für die Grundstücke (B) 389 v.h. 2. Gewerbesteuer 357 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf ,00 Euro festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Altenbeuthen, den 14. Januar 2013 Linke Bürgermeister

3 Seite 3 GEMEINDE ALTENBEUTHEN Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer Diese Festsetzung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2013 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem Ihnen durch den zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid veranlagten Betrag festgesetzt. Die Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides. Soweit Änderungen in den Besteuerungsunterlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheides ein neuer Grundsteuerbescheid erteilt werden. Die Bemessung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke, wo kein Einheitswert vorliegt und somit nach 42 GrStG nach der Ersatzbemessungsgrundlage bewertet sind, ist bei Änderungen eine Grundsteuererklärung durch den Steuerpflichtigen neu abzugeben. Bei keiner Änderung gilt ebenfalls der zuletzt zugeschickte Steuerbescheid der Gemeinde. Zahlungsaufforderung Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, zu entrichten. Die Fälligkeiten sind am: , , , sowie für Jahreszahler am: Zu spät überwiesene Beträge werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde einzulegen. Bitte beachten Sie: Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungsfrist. GEMEINDE DROGNITZ Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer Diese Festsetzung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2013 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem Ihnen durch den zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid veranlagten Betrag festgesetzt. Die Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides. Soweit Änderungen in den Besteuerungsunterlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheides ein neuer Grundsteuerbescheid erteilt werden. Die Bemessung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke, wo kein Einheitswert vorliegt und somit nach 42 GrStG nach der Ersatzbemessungsgrundlage bewertet sind, ist bei Änderungen eine Grundsteuererklärung durch den Steuerpflichtigen neu abzugeben. Bei keiner Änderung gilt ebenfalls der zuletzt zugeschickte Steuerbescheid der Gemeinde. Zahlungsaufforderung Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, zu entrichten. Die Fälligkeiten sind am: , , , sowie für Jahreszahler am: Zu spät überwiesene Beträge werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde einzulegen. Bitte beachten Sie: Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungsfrist.

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6 Seite 6 LANDESAMT FÜR VERMESSUNG UND GEOINFORMATION KATASTERBEREICH SAALFELD Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Liegenschaftsneuvermessung In der Gemeinde Drognitz wurde eine Liegenschaftsneuvermessung durchgeführt. Folgende Flurstücke sind von der Liegenschaftsneuvermessung betroffen. Gemarkung: Lothra Flurstücke Lagebezeichnung 509 Am Holzhügel 510 Am Holzhügel 511 Am Holzhügel 512 Am Holzhügel 513 Am Holzhügel 514 Am Holzhügel 515 Am Holzhügel 516 Am Holzhügel 517 Am Holzhügel 518 Am Holzhügel 519 Am Holzhügel 520 Am Holzhügel 521 Am Holzhügel Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Grenzniederschriften und die dazugehörigen Skizzen) kann von den Beteiligten vom 23. Januar bis 22. Februar 2013 in der Zeit Montag Uhr und Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr in den Räumen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße Saalfeld eingesehen werden. Gemäß 16 Abs. 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung (Grenzniederschriften und die dazugehörigen Skizzen) bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsneuvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Saalfeld Albrecht-Dürer-Straße Saalfeld schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Saalfeld, 3. Januar 2013 Im Auftrag gez. Gunter Franke Katasterbereichsleiter THÜRINGER FORSTAMT LEUTENBERG Neue Revierstruktur im Forstamt Leutenberg Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 wurde durch die AöR ThüringenForst die Anzahl der Reviere von zwölf auf zehn angepasst. Nun sind alle Reviere mit Revierleitern wieder besetzt. Die personelle und örtliche Zuständigkeit kann der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden: REVIER LEHESTEN (nur Landeswald) Revierleiter Frank Amann Adresse Großgeschwenda Probstzella Telefon / Mobil 0172/ frank.amann@forst.thueringen.de Gemarkungen nur Landeswaldflächen in Lehesten, Brennersgrün, Lichtentanne, Großgeschwenda, Probstzella, Zopten, Gräfenthal (zum Teil), Limbach

7 Seite 7 REVIER BURGLEMNITZ (nur Privat-/ Kommunalwald) Revierleiter Hans Leeder Adresse Herschdorf Nr Leutenberg Telefon / Mobil 0172/ hans.leeder@forst.thueringen.de Gemarkungen Brennersgrün, Burglemnitz, Gahma, Gleima, Lehesten, Lichtentanne, Rauschengesees, Röttersdorf, Schmiedebach REVIER LEUTENBERG (nur Landeswald) Revierleiter Lutz Henkel Adresse Heinrich-Heine-Straße Bad Blankenburg Telefon / Mobil 0172/ lutz.henkel@forst.thueringen.de Gemarkungen nur Landeswaldflächen in Leutenberg, Rosenthal, Hockeroda, Eichicht, Hohenwarte, Steinsdorf, Bucha, Könitz, Landsendorf, Roda, Herschdorf REVIER PROBSTZELLA (nur Privat-/Kommunalwald) Revierleiter Matthias Wege Adresse Gabe Gottes 91 OT Marktgölitz Probstzella Telefon / Mobil 0172/ matthias.wege@forst.thueringen.de Gemarkungen Gräfenthal, Großneundorf, Kleinneundorf, Limbach, Marktgölitz, Probstzella, Gösselsdorf, Zopten REVIER BUCHBACH (Landes- und Privatwald) Revierleiter Lutz Oelschlegel Adresse Grumbach Wurzbach Telefon / Mobil 0172/ lutz.oelschlegel@forst.thueringen.de Gemarkungen Buchbach, Creunitz, Gebersdorf, Reichmannsdorf, Lichtenhain, Meernach, Sommersdorf, Spechtsbrunn REVIER REICHMANNSDORF (nur Landeswald) Revierleiter Michael Jäcklein Adresse Am Rotschnabel Reichmannsdorf Telefon / Mobil 0172/ michael.jaecklein@forst.thueringen.de Gemarkungen nur Landeswaldflächen in Reichmannsdorf, Gösselsdorf, Wickersdorf, Pippelsdorf zum Teil REVIER PIPPELSDORF (Landes-, Kommunal- und Privatwald) Revierleiter André Kaul Adresse Haeckelstraße Saalfeld Telefon / Mobil 0172/ andre.kaul@forst.thueringen.de Gemarkungen Saalfeld, Eyba, Kleingeschwenda/ A., Wickersdorf, Lositz, Jehmichen, Pippelsdorf, Königsthal, Marktgölitz (LW) REVIER UNTERLOQUITZ (nur Privat- und Kommunalwald) Revierleiter Hubert Schmidt Adresse Oberloquitz Probstzella Telefon / Mobil 0172/ hubert.schmidt@forst.thueringen.de Gemarkungen Arnsbach, Breternitz, Döhlen, Eichicht, Fischersdorf, Kamsdorf, Kaulsdorf, Köditz, Laasen, Oberloquitz, Obernitz, Reichenbach, Reschwitz, Schaderthal, Tauschwitz, Unterloquitz, Knobelsdorf, Weischwitz

8 Seite 8 REVIER DROGNITZ (nur Privat- und Kommunalwald) Revierleiter Hagen Scherf Adresse An der Neumühle Drognitz Telefon / Mobil 0172/ hagen.scherf@forst.thueringen.de Gemarkungen Altenbeuthen, Altengesees, Bucha, Dorfilm, Drognitz, Goßwitz, Hohenwarte (bestehend aus Hohenwarte u. Saalthal II), Kleingeschwenda/ L. (Ilmtal), Könitz, Löhma, Lothra, Munschwitz, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda, Steinsdorf REVIER LEUTENBERGER HÖHE (nur Privat- und Kommunalwald) Revierleiterin Grit Leeder Adresse Herschdorf Nr Leutenberg Telefon / Mobil 0172/ grit.leeder@forst.thueringen.de Gemarkungen Großgeschwenda, Herschdorf, Hirzbach, Hockeroda, Landsendorf, Leutenberg, Roda, Rosenthal, Schlaga, Schweinbach Wir bitten die Waldbesitzer, sich bei Fragen zur Bewirtschaftung ihrer Waldflächen, der Brennholzselbstwerbung im Landeswald oder anderen forstlich interessierenden Fragen an den in der jeweiligen Gemarkung zuständigen Revierleiter zu wenden. Mit allen privaten und kommunalen Waldbesitzern sowie allen am Wald interessierten Bürgern wünschen wir uns weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit und ein vertrauensvolles Miteinander zum Vorteil des Waldes. NICHTAMTLICHER TEIL Geburtstage Wir gratulieren recht herzlich unseren Jubilaren und wünschen Gesundheit und alles Gute! Geburtstage Monat Februar 2013 Drognitz Annelore Schein zum 79. Geburtstag Ursula Jauche zum 74. Geburtstag Lothra Gertrud Mächt zum 82. Geburtstag Ruth Silge zum 84. Geburtstag Neuenbeuthen Siegfried Querengässer zum 81. Geburtstag Reiner Wolf zum 70. Geburtstag Johanna Schleicher zum 76. Geburtstag Reitzengeschwenda Hermann Hirschfeld zum 74. Geburtstag Erika Hoffmann zum 72. Geburtstag Reingard Franz zum 73. Geburtstag Frank Hoffmann zum 71. Geburtstag Bernd Linke zum 69. Geburtstag Altenbeuthen Tasso Meyer zum 73. Geburtstag Ilse Sänger zum 80. Geburtstag Monika Meyer zum 67. Geburtstag Irene Nitzsche zum 74. Geburtstag Hardy Trost zum 77. Geburtstag Margarete Mittag zum 75. Geburtstag Im Auftrag Eckardt, Forstamtsleiter Öffnungszeiten Gemeindebüro Drognitz Am Mittwoch, dem 13. Februar 2013 findet keine Sprechstunde statt. ENDE AMTLICHER TEIL Nutzen Sie Ihr Lindenblatt kostengünstig für private Danksagungen und Mitteilungen bei Festlichkeiten und Höhepunkten im persönlichen Leben!

9 Seite 9 KINDERGARTEN DROGNITZ Adventsfeiern im Kindergarten Im Dezember wurde im Kindergarten Drognitz Advent gefeiert. Ja, gemütlich machten es sich die Kinder mit ihren Erzieherinnen die ganze Vorweihnachtszeit über. Neben Geschenke basteln, Programm üben, Plätzchen backen gab es viele Gelegenheiten, bei weihnachtlicher Musik, Kerzenschein, Märchen und anderen Geschichten ruhige besinnliche Momente zu erleben. Die eigentlichen Adventsfeiern fanden aber nicht im Kindergarten statt. Am 10., 11. und 12. Dezember 2012 luden die Kinder der Hasen-, Mäuse-, und Igelgruppe ihre Eltern und Großeltern nach Lothra in die Gaststätte Zur Alten Brauerei ein. Dort zeigten sie ihre Programme und überreichten ihre selbst gebastelten Geschenke. Anschließend wurde an den hübsch gedeckten Tafeln Kaffee getrunken und die Plätzchen und Pfefferkuchen verspeist, die die Muttis spendiert hatten. Es waren drei schöne Nachmittage. Wir danken recht herzlich den Muttis, die unter Leitung von Claudia Seifert die Tische so schön dekoriert haben. Ganz besonders danken wir Andrea Kunze und ihrem Team für die freundliche Aufnahme und die sehr gute Bewirtung. Wir Mitarbeiter des Kindergartens bedanken uns recht herzlich bei allen Eltern für den raffinierten Fensterschmuck, die hübschen Blumen und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Für 2013 wünschen wir Ihnen alles Gute. Die Erzieherinnen des Kindergartens Es ist wieder einmal Zeit, Danke zu sagen Danke für die unzähligen Bündel Zeitungen, Säcke Altkleider und Druckerpatronen, die bei uns abgegeben wurden. Oftmals merken wir es gar nicht, wenn uns jemand etwas bringt. Es sammeln nicht nur die Eltern der Kindergartenkinder, sondern auch Leute aus Drognitz und Umgebung, die gar nichts mit dem Kindergarten zu tun haben. Das freut uns sehr. Können wir doch mit dem Erlös unsere Kasse etwas aufbessern, zum Beispiel für Feste und Feiern oder Ausflüge, kleine Geschenke für die Kinder, wie Osterkörbchen, Zuckertüten usw. oder für Spielsachen. Zurzeit sparen wir für Fahrzeuge, mit denen Körperkoordination und Geschicklichkeit der Kinder gefördert werden.

10 Seite 10 Wir freuen uns auch in diesem Jahr wieder über Ihre Mithilfe und nehmen ständig Sammelgut an. Vielen herzlichen Dank auch allen, die uns im Laufe des Jahres mit einer kleinen oder auch größeren Spende bedachten. Die Kinder und Mitarbeiter des Kindergartens Märchenland Drognitz wünschen Ihnen für das Jahr 2013 alles erdenklich Gute, Gesundheit, Glück und Zufriedenheit. Die Geschichte vom kleinen Stern So hieß das diesjährige Krippenspiel, das am Heiligabend in der Kirche in Drognitz aufgeführt wurde. Das Besondere daran war, dass dieses Krippenspiel von unseren Konfirmanden Vanessa Schirmer, Adrian Jauche, Anna-Marie Kunstmann und Christoph Schildbach sowie Jessica Jauche, die schon konfirmiert ist, geschrieben wurde. Schon öfter konnten wir uns an den Darbietungen der Konfirmanden erfreuen. So zum Beispiel zum Friedensgebet, als sie sich selbst kleine Anspiele zum jeweiligen Thema ausdachten. Zu Weihnachten wollten sie nun ein selbst geschriebenes Krippenspiel zeigen. Nach einer kurzen Ansprache, wie viele Kinder mitmachen, welche Figuren unbedingt dabei sein sollten usw. machten sie sich ans Werk. Es entstand Die Geschichte vom kleinen Stern. Jessica brachte sie zu Papier. Nun verteilten wir die Rollen, suchten noch passende Lieder aus und trafen uns regelmäßig zu Proben. Bei zwei Liedern unterstützte uns die Gemeinde, eins wurde von der Orgel begleitet und eins sangen wir zur CD. Hallelujah sangen uns die Konfirmanden in englischer Sprache vor und wurden von Christoph auf der Gitarre begleitet. Alle 20 mitwirkenden Kinder lernten fleißig ihre Rollen, sprachen laut und deutlich, sangen und tanzten und waren mit Freude dabei. Auch mit den Kostümen hatten sich alle viel Mühe gegeben. Wir bedanken uns bei allen, die uns unterstützt haben. Es war eine schöne Geschichte und eine gute Aufführung, die sicher allen Anwesenden Freude bereitet hat. Ingrid Falk

11 Seite 11 VDK-ORTSVERBAND LEUTENBERG Einladung zur Jahreshauptversammlung Unsere Jahreshauptversammlung findet statt: am Montag, dem 4. Februar 2013 um in der Tagesordnung: Uhr Bayerischen Bierstube Leutenberg 1. Begrüßung 2. Rechenschaftsbericht einschließlich Kassenbericht der Vorstandsvorsitzenden 3. Bericht der Revisionskommission 4. Entlastung des Vorstandes 5. Grußworte des Kreisverbandes und der Bürgermeister 6. Vorstellung unserer Pläne für Vorschläge der Mitglieder und Diskussion 8. Vorstellung der Kandidaten für den Vorstand und die Revisionskommission 9. Wahl des Vorstandes und der Revisionskommission Wir laden alle Mitglieder und Interessierte dazu ein und hoffen auf zahlreiche Teilnahme. Heide Müller Vorstandsvorsitzende ELEKTRO-ROLLSTUHL VITAL LOTUS-4 6 km/h zu verkaufen. Preis nach Vereinbarung. Telefon / TSV GAHMA 50 Jahre TSV Gahma Ablaufplan des Festwochenendes Freitag, 28. Juni Uhr Festveranstaltung Samstag, 29. Juni Uhr Fußball TSV Gahma (Männer) - FC Carl Zeiss Jena (A/B Junioren) Uhr Fußball TSV Gahma (Alt-Herren) - FC Carl Zeiss Jena (Alt-Herren) Uhr Tanzabend mit OB live! Sonntag, 30. Juni Uhr Nachwuchsfußball Mittagessen im Festzelt Uhr Fußballturnier Turnier der Dörfer Einladung Turnier der Dörfer Im Rahmen des Festwochenendes zum 50-jährigen Bestehen des TSV Gahma lädt der TSV Gahma ehemalige und aktive Spieler zu einem freundschaftlichen Fußballturnier ein. Auf Kleinfeld eifern die Spieler und ihre Mitstreiter aus den verschiedenen Heimatorten des Einzugsbereiches des TSV Gahma um den Titel Stärkstes Dorf im TSV. Der TSV Gahma möchte hiermit die einzelnen Spieler und Interessierten in den Heimatorten ermuntern, eine Mannschaft auf die Beine zu stellen. Vielen Dank und viel Glück bei der Vorbereitung. Eine genaue Ausschreibung erfolgt selbstverständlich in Folge.

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13 Seite 14 AUS DEM HAUSE LICHTBLICKE KINDERTAGESSTÄTTE LICHTBLICKE RUPPERSDORF Rückblick Ein Jahr voller Ereignisse ging zu Ende, in dem wir sangen, spielten, bastelten, experimentierten, turnten, fleißig lernten und auch tobten. Die Weihnachtszeit war mit ihren vielen Heimlichkeiten wieder ein Höhepunkt in unserem Kindergartenleben. Es wurden Plätzchen gebacken, Geschenke gebastelt, Lieder und Gedichte geübt alles für eine gelungene Weihnachtsfeier mit den Eltern. Dann kam der Tag, an dem der Weihnachtsmann die Kinder besuchte und sie mit einem großen Sack voller Geschenke überraschte. Wir wünschen allen ein glückliches, gesundes Jahr 2013 und weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit unseren Eltern. Die Kinder und Erzieher der Kindertagestätte Lichtblicke Dies war nur möglich, weil wir so großzügige Sponsoren hatten, bei denen wir uns ganz herzlich bedanken möchten: - Schnittstelle Frisörsalon Walther Eliasbrunn - STW Eliasbrunn - Feuerwehrverein Weisbach Ein weiteres Dankeschön an die Organisatoren des Baby- und Kinderbasars, die uns aus dem Erlös Puppenwagen und Babycars überreichten, die den Kindern große Freude bereiten. IMPRESSUM Herausgeber: Einheitsgemeinde Drognitz und Gemeinde Altenbeuthen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister der Einheitsgemeinde Drognitz Herr Zimmermann, Telefon / Bürgermeister der Gemeinde Altenbeuthen Herr Linke Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeinden zeichnen diese selbst verantwortlich. Das Lindenblatt erscheint ab Oktober 1998 am 15. jeden Monats. Redaktions- und Anzeigenschluss ist jeweils der 8. des Monats. Es wird an alle erreichbaren Haushalte der Einheitsgemeinde Drognitz und der Gemeinde Altenbeuthen kostenlos verteilt. Im Bedarfsfalle können Einzelexemplare bei der Firma Satz & Media Service, Straße des Friedens 1 a, Kaulsdorf zum Einzelpreis von 2,23 Euro (incl. Porto und Mehrwertsteuer) bezogen werden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung. Rücksendung nur bei Rückporto. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Bürgermeister der Einheitsgemeinde Drognitz Herr Zimmermann, Telefon / Bürgermeister der Gemeinde Altenbeuthen Herr Linke Gesamtherstellung, verantwortlich für Anzeigenannahme und kostenlose Verteilung: Satz & Media Service, Inh. Uwe Nasilowski Straße des Friedens 1a, Kaulsdorf Telefon / , Telefax satz.mediaservice@t-online.de Für Verträge mit der Fa. Satz & Media Service, Inhaber Uwe Nasilowski gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen. Gesamtauflage: 500 Exemplare

14 Seite 15 GRUNDSCHULE RUPPERSDORF Baby- und Kinderkleiderbasar am Samstag, dem 2. März 2013 von im bis Uhr (Einlass für Schwangere um Uhr) Speisesaal der Grundschule Ruppersdorf In Kommission werden folgende Artikel verkauft: - Saubere, gut erhaltene und modische Frühjahrs - und Sommerkleidung von Gr. 50 bis Umstandskleidung - Faschingsartikel - Badebekleidung - Schuhe - Kinderwagen - Buggies - Auto- und Fahrradsitze - Kindermöbel - Reise- und Kinderbetten - Hochstühle - Spielsachen - Kinderfahrzeuge - usw. Warenannahme: am Freitag, dem 1. März 2013 von bis Uhr Auszahlung und Abholung der nicht verkauften Waren: am Sonntag, dem 3. März 2013 von bis Uhr Infos und Anmeldung: bei Silke Drechsel / oder Ina Scherf / Listen gibt es im Downloadbereich der Schulhomepage: Fürs leibliche Wohl ist mit Kaffee und Kuchen gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! PFARRAMT DROGNITZ Gottesdienste und Veranstaltungen Sonntag, 20. Januar Uhr Dorfilm Gottesdienst Uhr Landsendorf Gottesdienst Uhr Neuenbeuthen Gottesdienst Sonntag, 27. Januar Uhr Lothra Gottesdienst Uhr Kleingeschwenda Gottesdienst Sonntag, 3. Februar Uhr Altenbeuthen Gottesdienst Uhr Drognitz Gottesdienst im Pfarrhaus Uhr Reitzengeschwenda Gottesdienst im Museum Sonntag, 10. Februar Uhr Dorfilm Gottesdienst Uhr Landsendorf Gottesdienst Uhr Neuenbeuthen Gottesdienst Mittwoch, 13. Februar Uhr Drognitz Seniorennachmittag im Pfarrhaus Kirchgeld Im Ergebnis der Kirchgeldsammlung in Drognitz kam ein Betrag von 932,50 Euro zusammen. Dieser Betrag wird für die Erhaltung und Verschönerung der Kirche verwendet. Allen Spendern und Gabi Kunstmann für das Einsammeln herzlichen Dank. Auch die Kirchengemeinde Altenbeuthen bittet um das Kirchgeld für das vergangene Jahr Dazu werden Sie in den nächsten Tagen eine Information in Ihrem Briefkasten finden. Jahreslosung 2013 Wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir. Hebr. 13,14 Ihr Pfarrer Thomas Seeber ENDE NICHTAMTLICHER TEIL

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