R. Bögli, C. Wermelinger, U. Dahinden

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1 GR Seite 43 Gemeinderat Protokoll der 10. Sitzung Montag, 27. Oktober 2008 GR-Saal, Gemeindehaus Beginn: Schluss: Vorsitz: Protokoll: Anwesende: ferner zu Trakt 2 und 3: Entschuldigungen: Uhr Uhr H-P. Berger, Gemeindepräsident A. Küpfer, Protokollführerin R. Eng, U. Bentz, D. Hürlimann, D. Müller, P. Suter, I. Flury, A. Loser, W. Ledermann, A. Schütz, A. Marti (Ersatz FdP), R. Oppliger (Ersatz FdP) H. Bienz, Präsident PK R. Bögli, C. Wermelinger, U. Dahinden Traktanden: 1. Protokoll Nr. 9 vom Änderung Erschliessungsplan Grünernstrasse Ost Antrag der PK 3. Änderung Bauzonen- und Erschliessungsplan Stuberhofstrasse Antrag PK 4. Totalrevision Gemeindeordnung (GO) Antrag z.hd. GV 5. Teilrevision DGO Antrag z.hd. GV 6. Traktandenliste GV vom Demission Präsident JuKo / Mitglied Vormundschaftsbehörde und Sozialhilfekommission 8. Wahltermine Erneuerungswahlen Voranschlag 2009; Kto neu Fr Mehraufwand neu: Fr Mitteilungen und Verschiedenes Das Traktandum 7 wird mit Demission Mitglied Vormundschaftsbehörde und Sozialhilfekommission ergänzt. Der Traktandenliste wird in geänderter Form zugestimmt. 1. Protokolle Nr. 9 vom Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.

2 GR Seite Änderung Erschliessungsplan Grünernstrasse Ost H. Bienz, Präsident Planungskommission (PK) erklärt, dass sich der Bau dieser Erschliessung aufdrängt, da die Bürgergemeinde in diesem Gebiet noch 2008 die Wasserleitung erstellen will. Die PK und Baukommission (BK) sehen vor, die Erschliessungsstrasse bis in die Mitte GB Nr. 282 zu verkürzen und anschliessend den Fussweg auf der ganzen Länge auf 3m Breite zu reduzieren. Die Vorteile dieser Variante sind weniger Terrainveränderungen, verringerte Breiten und weniger Land der Anstösser, das in Anspruch genommen werden muss. Damit die Planänderung rechtskräftig werden kann, stehen zwei Verfahren zur Verfügung: Die öffentliche Planauflage während 30 Tagen mit Einsprachemöglichkeiten oder der Unterschriftenweg, bei dem die Grundeigentümer, welche von der Erschliessung betroffen sind, schriftlich ihr Einverständnis zur Planänderung erteilen. Das Amt für Raumplanung hat die Planänderung vorgeprüft und ist damit einverstanden. Die Variante 2 (Unterschriftenweg) scheint fraglich zu sein. R. Eng empfiehlt dem GR die Variante 1 (öffentliche Planauflage). Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass beide Varianten vom Amt für Raumplanung und der Firma Emch & Berger vorgeprüft und für gut und richtig befunden wurden. Der GP stellt den Antrag, die Variante 2 (Unterschriftenweg) zu beschliessen. Der GR beschliesst mit 10 JA gegen 2 NEIN-Stimmen: 1. Die Änderung des Erschliessungsplans Grünernstrasse Ost wird gemäss Genehmigungsexemplar vom genehmigt. 2. Das rechtskräftig unterzeichnete Genehmigungsexemplar wird beim Amt für Raumplanung zur Genehmigung durch den Regierungsrat eingereicht. 3. Änderung Bauzonen- und Erschliessungsplan Stuberhofstrasse An der GR-Sitzung vom wurde das Geschäft Erschliessungsplan Lengmatt an die PK zurückgegeben mit dem Auftrag, gewisse Auflagen darin festzuhalten und dem GR nochmals zu unterbreiten. Die beabsichtigte Plananpassung war dann nicht möglich, weil sich der Kanton auf die Planbeständigkeit berief. In der Zwischenzeit wurde die Stuberhofstrasse gebaut und durch die Gemeinde in Besitz und Unterhalt genommen, ohne dass in diesem Zeitpunkt der Erschliessungsplan inkl. Baulinien rechtskräftig angepasst wurde. Es ist heute höchste Zeit, mit der vorgeschlagenen Änderung des Zonen- und Erschliessungsplans rechtlich korrekte Plangrundlagen zu schaffen. Herr H. Bienz steht für Fragen zur Verfügung. Der GP macht den Vorschlag die Publikation aus organisatorischen Gründen um 1 Woche zu verschieben.

3 GR Seite Der Beschluss des Gemeinderates vom , wonach entlang des Fuss- und Serviceweges (östlich von GB Nr sowie 2167 bis 2170) eine unterbrochene Bepflanzung mit Hecken verlangt wird, wird aufgehoben. 2. Die Änderung des Bauzonen- und Erschliessungsplans gemäss Vorprüfungsexemplar vom wird genehmigt. 3. Die Änderung des Bauzonen- und Erschliessungsplans wird zur öffentlichen Auflage während 30 Tagen nach Planungs- und Baugesetz vom bis freigegeben und publiziert. 4. Der Gemeinderat orientiert die Baukommission über diesen Entscheid und beauftragt diese, sofort die Bauherren mit bewilligten Bauten auf den Parzellen 2041 sowie 2167 bis 2170 zu informieren. Allfällige Baugesuchsgebühren der Gemeinde sollen erlassen werden, wenn aufgrund dieser Planänderung die bereits bewilligten Bauten umprojektiert und nochmals publiziert werden müssen. 4. Totalrevision Gemeindeordnung (GO) Aufgrund der zahlreichen Änderungen, welche unsere GO seit 1993 erfahren hat und der beschlossenen Einführung des Ressortsystems hat sich die Spezialkommission GO zu einer Totalrevision entschlossen. Die neue GO muss von der Gemeindeversammlung verabschiedet werden. Die GO wird Seite für Seite durchgegangen. S. 2, 5 wird geändert: Der Datenschutz richtet sich nach der kantonalen Gesetzgebung über Information und Datenschutz. S. 3, 7,2: R. Eng stellt den Antrag, den letzten Satz nachfolgend abzuändern: Sie stellen ein Doppel der Einladung zu ihren Sitzungen und die Sitzungsprotokolle dem Gemeindepräsidium und weiteren interessierten Behörden zu. Dies wird einstimmig genehmigt. S. 6, 20: Der GP stellt den Antrag, Punkt c Steht bei Besetzung des Vizepräsidiums nur eine Kandidatur zur Wahl, so ist diese bereits im ersten Wahlgang in stiller Wahl gewählt, in die GO aufzunehmen. Aus a) und b) wird dann 1. a) und 1. b), aus c) wird 2. Diese Änderung wird mit 10 JA und 2 Enthaltungen genehmigt. S. 8, 24, 2 und 3 löst eine intensive Diskussion aus. Die beiden Punkte seien widersprüchlich. Am Schluss wird jedoch der Gesetzestext mit der Ergänzung zur Vorberatung (Punkt 3) belassen. S. 9, 27: Die Anzahl Mitglieder der Kommissionen werden angesprochen. 7 ordentliche Mitglieder sind eher schwer zu finden. Es wird der Vorschlag gemacht, die Anzahl auf 5 Mitglieder herabzusetzen. Der GP macht beliebt, die Anzahl 7 stehen zu lassen. S. 10, 30,1 wird angepasst: Die Jugendkommission ist die Fachkommission für die Anliegen der Jugend und der Jugendarbeit der Gemeinde. S. 13, 39: Muss in der Betriebskommission Konzertsaal zwingend eine Vertretung aus der Verwaltung angehören? Ist besser so, da diese Kommission eng mit den Reservationen verbunden ist. S. 14, 42: Der Gemeindeverwalter wird nicht als Beamter, sondern als Angestellter bezeichnet. Dies wird zur Kenntnis genommen. Der GR beschliesst einstimmig z.hd. der GV: Die vorliegende, totalrevidierte Gemeindeordnung (GO) wird mit den genannten Änderungsvorschlägen genehmigt.

4 GR Seite Teilrevision DGO Wie auch die GO, wurde die DGO durch die Spezialkommission DGO teilrevidiert und auf ihre Korrektheit und Aktualität hin überprüft. Auch die Teilrevision DGO muss abschliessend durch die Gemeindeversammlung genehmigt. werden. Die revidierte DGO inkl. Anhänge I IV wird Seite für Seite durchgegangen. S. 2, 5,2: In Absatz a) wird der Verweis 21 in 20 lit. b abgeändert, im Absatz b) der Verweis 29 in 42,1 korrigiert, und der Verweis auf das Gemeindegesetz gestrichen. Zusätzlich fällt der Gemeindeverwalter nicht mehr unter die Beamten. Dies wird. S. 6, 31,2 wird wie folgt abgeändert: a) Der Besuch von Kursen und Veranstaltungen nach Ziffer 1 ist ganz oder teilweise unentgeltlich. b) Ab Kosten von Fr. 4' pro Kurszyklus ist eine Ausbildungsvereinbarung abzuschliessen. In der Vereinbarung werden Höhe und Voraussetzungen des Arbeitgeberbeitrages sowie die Frist festgelegt, innerhalb welcher dieser bei einem Austritt anteilsmässig zurückzuzahlen ist. Sie darf maximal 24 Monate betragen. S. 10, 49,2 wird gemäss Antrag A. Loser wie folgt abgeändert: Für auswärtige dienstliche Verrichtungen werden die Auslagen für das Billet der 1. Klasse vergütet. Die Kosten für den Gebrauch des privaten Motorfahrzeuges werden nur dann vergütet, wenn durch deren Benützung eine wesentliche Zeit- und Kostenersparnis resultiert bzw. die Verwendung der öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar ist. Die Kilometerentschädigung ist im Anhang IV festgelegt. Der Gemeinderat kann diese im Rahmen von +/- 20% anpassen. Der Antrag wird einstimmig genehmigt. Der GP stimmt zusätzlich über die Sitzklasse im öffentlichen Verkehr ab. Die Benützung der 1. Klasse wird mit 8 JA gegen 4 NEIN genehmigt. S. 10, 50,3 wird abgeändert: Für die Lehrkräfte und die Musiklehrkräfte gelten die kantonalen Bestimmungen für die Lehrkräfte. Dies wird einstimmig genehmigt. S. 13, 60,4: Der GP stellt die Kündigungsfrist des Gemeindeverwalters zur Diskussion. Mit 9 JA gegen 3 NEIN wird die Kündigungsfrist bei 3 Monaten belassen. Im Anhang III der DGO wird die Entschädigung des Aktuariats GESLOR angesprochen. Neu ist dort ein Betrag von Fr (starke Reduktion zum früheren Wert, wieso?)gesetzt. Der GP klärt dies ab, ist aber der Meinung, dass R. Bögli diese Entschädigungen mit den betroffenen Personen abgesprochen hat. Die Finanzkommission muss als Pendenz im Auge behalten werden. Im Anhang IV der DGO wird bei den Fahrspesen die 2. Klasse in die 1. Klasse geändert (gemäss obigem Beschluss). Der GR beschliesst einstimmig z.hd. der GV: Die Teilrevision der Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) wird mit den Änderungsvorschlägen genehmigt. 6. Traktandenliste GV vom Die Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom 17. November 2008 liegt zur Genehmigung vor.

5 GR Seite 47 Abkürzungen sollen in der Einladung zum besseren Verständnis der Einwohner ausgeschrieben werden. Diese Änderungen werden vorgenommen. Der Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom 17. November 2008 wird in vorliegender Form zugestimmt. 7. Demission Präsident JuKo / Mitglied Vormundschaftsbehörde und Sozialhilfekommission Mit Schreiben vom demissioniert Herr Markus Winistörfer als Präsident und Mitglied der Jugendkommission (JuKo) und als Mitglied der Vormundschaftsbehörde und Sozialhilfekommission. kein Wortbegehren Die Demission von Markus Winistörfer per als Präsident der JuKo und Mitglied der Vormundschaftsbehörde und Sozialhilfekommission wird zur Kenntnis genommen. 8. Wahltermine Erneuerungswahlen 2009 Für die Festlegung der Wahltermine bezüglich Erneuerungswahlen für die Legislatur wird auf den offiziellen Wahlkalender des Kantons verwiesen. Der ist für die Gemeinderatswahlen gesetzt. Damit der neue Gemeinderat seine Arbeit möglichst früh, also noch vor den Sommerferien angehen kann (Ressortzuteilung, neuer Gemeindeverwalter) ist es nötig, die Wahl des Gemeindepräsidiums (GP) gleichzeitig vorzunehmen. Das Gemeinde-Vizepräsidium könnte bei einer Einerkandidatur in stiller Wahl gewählt werden. Somit wäre der Wahltermin vom überflüssig. Im Namen der FdP äussert W. Ledermann den Wunsch, die Wahl des GP auf den 2. Wahltermin vom zu verschieben. Wenn der GP beim 2. Wahltermin nicht das absolute Mehr erreicht, muss noch ein 3. Termin festgelegt werden. Somit werden die notwendigen Arbeiten nochmals verzögert. Um unnötige Unruhen zu vermeiden, sollte der 1. Wahltermin gewählt werden, so R. Eng. Beschlüsse: Der GR beschliesst mit 6 JA zu 6 NEIN-Stimmen mit Stichentscheid durch den GP: Für die Gemeinderatswahlen und die Wahl des Gemeindepräsidiums wird der 17. Mai 2009 festgelegt. Für die Wahl des Gemeindevizepräsidiums wird der 28. Juni 2009 festgelegt.

6 GR Seite Voranschlag 2009: Kto neu Fr Am 30. September 2008 hat das Bau- und Justizdepartement die voraussichtlichen Beiträge 2009 für den öffentlichen Verkehr bekannt gegeben. Es handelt sich dabei um eine wesentliche Änderung von zusätzlichen Ausgaben von Fr Diese Änderung des Mehraufwandes im Budget 2009 sollte z.hd. der GV bestätigt werden. kein Wortbegehren 1. Im Voranschlag 2009 wird unter Kto neu der Aufwand von Fr aufgenommen. 2. Der Mehraufwand der Laufenden Rechnung wird mit Fr genehmigt. 10. Mitteilungen und Verschiedenes keine Wortmeldungen Für das Protokoll: A. Küpfer

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