Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee"

Transkript

1 Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amtsblatt für das Amt Scharmützelsee und für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung Internet:

2 0. In eigener Sache Liebe Bürgerinnen und Bürger des Amtes Scharmützelsee, liebe Gäste unserer schönen Region, das neue Jahr ist bereits einige Tage alt. Dennoch möchte ich es nicht versäumen, Ihnen allen ein gesundes und erfolgreiches 2017 zu wünschen, verbunden mit der Hoffnung, dass sich ihre gesteckten Ziele ob privat oder beruflich erfüllen lassen. Gleichzeitig möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich Ihnen kurz vorzustellen. Ich bin 46 Jahre alt und wohne mit meiner Frau in Bad Saarow. Nach dem Abschluss meines Studiums der Sozialen Arbeit und Erwerb der Qualifikation als Verwaltungsfachwirt habe ich viele Jahre als Sozialarbeiter und später als Sachgebietsleiter im Jugendamt des Landkreises Oder-Spree gearbeitet. In den letzten vier Jahren führte mich mein beruflicher Weg dann in die Landeshauptstadt Potsdam, wo ich als Bereichsleiter tätig war. Am haben die Mitglieder des Amtsausschusses mich zum neuen Amtsdirektor des Amtes Scharmützelsee gewählt. Dieses Amt habe ich am angetreten. Ich freue mich sehr auf die neuen Herausforderungen und gehe mit Respekt an diese Aufgabe. Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste, im Amt Scharmützelsee stehen wir vor wichtigen Aufgaben, die es gilt, möglichst gemeinsam zu bewältigen. Zuallererst tragen die ehrenamtlichen Bürgermeister, die Gemeindevertreter und Amtsverwaltung die Verantwortung für eine erfolgreiche Entwicklung des Amtes Scharmützelsee auch im Jahr Ich möchte Sie, liebe Mitbürger, dazu aufrufen sich einzumischen und aktiv an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens in unserer Amt und seinen Gemeinden teilzunehmen. Hier möchte ich Sie insbesondere einladen, sich aktiv an den für 2017 geplanten Bürgerbeteiligungsverfahren wie z.b. zur zukünftigen Ortsentwicklung in der Gemeinde Wendisch Rietz oder Bad Saarow 2030 gemeinsam gestalten wir Bad Saarow einzubringen. Wenn wir es schaffen, das Amt Scharmützelsee wieder mehr als unser" Amt zu sehen und zu begreifen, werden all jene, die sich bereits jetzt vor allem ehrenamtlich in den Vereinen und Verbänden engagieren, die Unterstützung erfahren, die sie verdienen. Wir wollen 2017 an viele begonnene Projekte anknüpfen und neue in Angriff nehmen. Das Amt Scharmützelsee ist sehr gut aufgestellt und bietet sehr gute Bedingungen zum Leben, Wohnen, Arbeiten und zur Freizeitgestaltung. Und das soll in der Zukunft nicht nur so bleiben, sondern wir wollen alle gemeinsam daran arbeiten, dass unsere Gemeinden und unser Amt noch attraktiver und lebenswerter für die Bürgerinnen und Bürger wird und das Interesse von Gästen an unseren Gemeinden weiterhin wächst. Wir können dem Beginn des neuen Jahres also trotz vieler spannender Herausforderungen mit Vorfreude entgegenblicken, da sich die das Amt Scharmützelsee als ein Amt im Land Brandenburg präsentieren wird, das mit Kraft und Lebensfreude blüht. Auf dem gemeinsamen Weg durch das gerade begonnene Jahr lade ich Sie herzlich ein, sich in unsere vielen Konzepte und in das Leben in unseren Gemeinden und in unserm Amt aktiv einzubringen und damit selbst einen mitgestaltenden Part in unserer Heimat einzunehmen. Es grüßt Sie herzlich Ihr Amtsdirektor Christian Riecke 2

3 Inhaltsverzeichnis Seite1 e 0. In eigener Sache 02 A Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee Nr Information zur Öffentlichkeitsbeteiligung des Lärmaktionsplanes Bürgerbeteiligungsverfahren Bad Saarow Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr Bekanntmachungsanordnung für die Satzung der Gemeinde Bad Saarow über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr Bekanntmachungsanordnung für die Satzung der Gemeinde Bad Saarow über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Schlussbekanntmachung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 056/ Bekanntmachungsanordnung für die Satzung der Gemeinde Bad Saarow über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 056/ Bekanntmachung der Gemeinde Bad Saarow, Schlussbekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Saarow Bekanntmachungsanordnung der Gemeinde Bad Saarow über die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Saarow Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer 20. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 3.1. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 029 Ferienhausgebiet am Wald 21 3

4 3.2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 026 Hauptstraße - Waldidyll Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 024 Durower Weg Bekanntmachung des Abwägungsbeschlusses zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 026 Waldidyll Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 012 Erweiterung Feriendorf am Glubigsee Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz in am gefasst wurden Bekanntmachungen der Gemeinde Diensdorf-Radlow 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow in am gefasst wurden Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 16. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden 33 B Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK- KASERNE, Beeskower Chaussee 15a, Storkow 1.1. Schießwarnung 34 4

5 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmschutzplan B e k a n n t m a c h u n g d e s A m t e s S c h a r m ü t z e l s e e Information Öffentlichkeitsbeteiligung des Lärmaktionsplanes für das Land Brandenburg Das Amt Scharmützelsee hat gemäß der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom (2002/ 49/ EG, vgl. [4]) sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes 47 (BImSchG, vgl. [1]) einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Diesen können Sie auf der Homepage des Amtes Scharmützelsee unter dem Button Aktuelles oder direkt im Amt Scharmützelsee, Raum 012, Forsthausstraße 4, Bad Saarow währen der Sprechzeiten einsehen. Bad Saarow, den gez. Riecke - Siegel - Amtsdirektor 5

6 1.2. Bürgerbeteiligungsverfahren Bad Saarow 2030 gemeinsam gestalten wir Bad Saarow Alle Unternehmer und Bürger der Gemeinde Bad Saarow sind herzlich eingeladen, Anregungen zur weiteren Entwicklung unseres Kurortes anzubringen und den Entwicklungsprozess aktiv mitzugestalten. 6

7 7

8 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 067 Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 067 Amselweg II der Gemeinde Bad Saarow im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB; rückwirkende Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 067 Amselweg II der Gemeinde Bad Saarow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Saarow hat in der Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 067 Amselweg II im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan) und Teil B (Text). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde Bad Saarow zur Beschlussfassung vorgelegen. Der vorgenannte Bebauungsplan Nr. 067 Amselweg II wurde am im Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee, 16. Jahrgang, Nr. 12, bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte ohne Veröffentlichung der Bekanntmachungsanordnung. Aus diesem Grunde wird die vorstehende Satzung der Gemeinde Bad Saarow über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 067 Amselweg II, von der Gemeindevertretung in der Sitzung am beschlossen, erneut mit angefügter Bekanntmachungsanordnung bekannt gemacht und rückwirkend gemäß 10 Abs. 3 S. 4 i.v.m. 214 Abs. 4 BauGB zum in Kraft gesetzt. Geltungsbereich der Satzung Die Anlage der Satzung (Teil A und Teil B) und die Satzung selbst können von jedermann ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 012 eingesehen werden. 8

9 Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Bad Saarow, den gez. Ch. Riecke Amtsdirektor Siegel 9

10 2.2. Bekanntmachungsanordnung Bekanntmachungsanordnung für die Satzung der Gemeinde Bad Saarow über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 067 Amselweg II und gleichzeitige Herstellung der Rechtskraft Die Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Bad Saarow über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 067 Amselweg II erfolgte am im Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee, 16. Jahrgang, Nr. 12, ohne Veröffentlichung der Bekanntmachungsanordnung. Die Bekanntmachung der vorstehenden Satzung der Gemeinde Bad Saarow über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 067 Amselweg II, von der Gemeindevertretung in der Sitzung am beschlossen, wird erneut, mit Herstellung der Rechtskraft zum , nach 3 Abs. 3 der Brandenburger Kommunalverfassung vom (GVBl. I, S. 286), den Vorschriften der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung) des Landes Brandenburg vom (GVBl. II, S.435), 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow vom sowie 10 Abs. 3 i.v.m. 214 Abs. 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I, S. 2414) - jeweils in der am Tag der Anordnung geltenden Fassung - angeordnet. Die Satzung wird im Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee, 17. Jahrgang, Nr. 01, vom öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 10 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow i.v.m. 2 der Bekanntmachungsverordnung wird die Ersatzbekanntmachung für die Bestandteile Planzeichnung (Teil A) und Begründung (Teil B) der Satzung angeordnet, die aufgrund ihrer Beschaffenheit aus drucktechnischen Gründen nicht veröffentlicht werden kann. Die Anlage der Satzung und die Satzung selbst können von jedermann ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 012 eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 067 Amselweg II gemäß 10 Abs. 3 S. 4 i.v.m. 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum in Kraft. Bad Saarow, den gez. Ch. Riecke Amtsdirektor Siegel 10

11 2.3. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 065 Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 065 Gewerbegebiet Pieskower Straße der Gemeinde Bad Saarow gemäß 2 BauGB; rückwirkende Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 065 Gewerbegebiet Pieskower Straße der Gemeinde Bad Saarow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Saarow hat in der Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 065 Gewerbegebiet Pieskower Straße gemäß 2 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan) und Teil B (Text). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde Bad Saarow zur Beschlussfassung vorgelegen. Der vorgenannte Bebauungsplan Nr. 065 Gewerbegebiet Pieskower Straße wurde am im Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee, 16. Jahrgang, Nr.12, bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte ohne Veröffentlichung der Bekanntmachungsanordnung. Aus diesem Grunde wird die vorstehende Satzung der Gemeinde Bad Saarow über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 065 Gewerbegebiet Pieskower Straße, von der Gemeindevertretung in der Sitzung am beschlossen, erneut mit angefügter Bekanntmachungsanordnung bekannt gemacht und rückwirkend gemäß 10 Abs. 3 S. 4 i.v.m. 214 Abs. 4 BauGB zum in Kraft gesetzt. Geltungsbereich der Satzung Die Anlage der Satzung (Teil A und Teil B) und die Satzung selbst können von jedermann ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 012 eingesehen werden. 11

12 Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Bad Saarow, den gez. Ch. Riecke Amtsdirektor Siegel 12

13 2.4. Bekanntmachungsanordnung Bekanntmachungsanordnung für die Satzung der Gemeinde Bad Saarow über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 065 Gewerbegebiet Pieskower Straße und gleichzeitige Herstellung der Rechtskraft Die Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Bad Saarow über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 065 Gewerbegebiet Pieskower Straße erfolgte am im Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee, 16. Jahrgang, Nr.12, ohne Veröffentlichung der Bekanntmachungsanordnung. Die Bekanntmachung der vorstehenden Satzung der Gemeinde Bad Saarow über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 065 Gewerbegebiet Pieskower Straße, von der Gemeindevertretung in der Sitzung am beschlossen, wird erneut, mit Herstellung der Rechtskraft zum , nach 3 Abs. 3 der Brandenburger Kommunalverfassung vom (GVBl. I, S. 286), den Vorschriften der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung) des Landes Brandenburg vom (GVBl. II, S.435), 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow vom sowie 10 Abs. 3 i.v.m. 214 Abs. 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I, S. 2414) - jeweils in der am Tag der Anordnung geltenden Fassung - angeordnet. Die Satzung wird im Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee, 17. Jahrgang, Nr. 01, vom öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 10 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow i.v.m. 2 der Bekanntmachungsverordnung wird die Ersatzbekanntmachung für die Bestandteile Planzeichnung (Teil A) und Begründung (Teil B) der Satzung angeordnet, die aufgrund ihrer Beschaffenheit aus drucktechnischen Gründen nicht veröffentlicht werden kann. Die Anlage der Satzung und die Satzung selbst können von jedermann ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 012 eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 061 Gewerbegebiet Pieskower Strtaße gemäß 10 Abs. 3 S. 4 i.v.m. 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum in Kraft. Bad Saarow, den gez. Ch. Riecke Amtsdirektor Siegel 13

14 2.5. Schlussbekanntmachung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 056/2 Bekanntmachung der Gemeinde Bad Saarow Schlussbekanntmachung der Satzung des Bebauungsplan Nr. 056/2 GUS Pieskow Teilfläche 2 einschl. der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 056/1 GUS Pieskow Teilfläche 1 der Gemeinde Bad Saarow auf der Grundlage des 13a BauGB Herstellung der Rechtskraft der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 056/2 GUS Pieskow Teilfläche 2, einschl. der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 056/1 GUS Pieskow Teilfläche 1 der Gemeinde Bad Saarow. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Saarow hat in der Sitzung am mit Beschluss- Nr /16 die Satzung des Bebauungsplan Nr. 056/2 GUS Pieskow Teilfläche 2, einschl. der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 056/1 GUS Pieskow Teilfläche 1 als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan u. Text) und Teil B (Begründung). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeindevertretung Bad Saarow zur Beschlussfassung vorgelegen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung des Bebauungsplan Nr. 056/2 GUS Pieskow Teilfläche 2, einschl. der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 056/1 GUS Pieskow Teilfläche 1 tritt mit der Veröffentlichung in Kraft, 10 Abs. 3 S. 4 BauGB. Geltungsbereich der Satzung: Die Anlage der Satzung (Teil A und Teil B) und die Satzung selbst können von jedermann ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee 14

15 Dienstag Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 012 eingesehen werden. Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Bad Saarow, den gez. Riecke Amtsdirektor Siegel 15

16 2.6. Bekanntmachungsanordnung Bekanntmachungsanordnung für die Satzung der Gemeinde Bad Saarow über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 056/2 GUS Pieskow Teilfläche 2, einschl. der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 056/1 GUS Pieskow Teilfläche 1 Die Bekanntmachung der vorstehenden Satzung der Gemeinde Bad Saarow über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 056/2 GUS Pieskow Teilfläche 2, einschl. der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 056/1 GUS Pieskow Teilfläche 1 von der Gemeindevertretung in der Sitzung am beschlossen, wird nach 3 Abs. 3 der Brandenburger Kommunalverfassung vom (GVBl. I, S. 286), den Vorschriften der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung) des Landes Brandenburg vom (GVBl. II, S.435), 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wendisch Rietz vom sowie 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I, S. 2414) - jeweils in der am Tag der Anordnung geltenden Fassung angeordnet. Die Satzung wird im Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee, 17. Jahrgang, Nr. 01, vom öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 10 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow i.v.m. 2 der Bekanntmachungsverordnung wird die Ersatzbekanntmachung für die Bestandteile Planzeichnung (Teil A) und Begründung (Teil B) der Satzung angeordnet, die aufgrund ihrer Beschaffenheit aus drucktechnischen Gründen nicht veröffentlicht werden kann. Die Anlage der Satzung und die Satzung selbst können von jedermann ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 012 eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 02 / 4. Änderung Ortszentrum gemäß 10 Abs. 3 S. 4 Baugesetzbuch in Kraft. Bad Saarow, den gez. Ch. Riecke Amtsdirektor Siegel 16

17 2.7. Schlussbekanntmachung der Änderung des FNP Bekanntmachung der Gemeinde Bad Saarow, Schlussbekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Saarow Betr.: Herstellung der Rechtskraft der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Saarow mit den Ortsteilen Neu Golm und Petersdorf Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Saarow hat in der Sitzung am mit Beschluss- Nr /15 die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Bad Saarow mit den OT Neu Golm und Petersdorf beschlossen. Der Flächennutzungsplan besteht aus der Planzeichnung und dem Erläuterungsbericht. Die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und Erläuterungsbericht, wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom Az: 14/2016 gem. 6 Abs. 1 BauGB erteilt. Die Änderung des FNP wird hiermit bekannt gemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Saarow mit den OT Neu Golm und Petersdorf tritt mit der Veröffentlichung in Kraft, 10 Abs. 3 S. 4 BauGB. Änderungsflächen: Hinweis: Für die Änderungsflächen 8, 9 und 11 wurde das Verfahren eingestellt. Die Planzeichnung und der Erläuterungsbericht können von jedermann ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr 17

18 im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 012 eingesehen werden. Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Bad Saarow, den gez. Riecke Amtsdirektor Siegel 18

19 2.8. Bekanntmachungsanordnung Bekanntmachungsanordnung der Gemeinde Bad Saarow über die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Bad Saarow mit den OT Neu Golm und Petersdorf Die Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Saarow mit den OT Neu Golm und Petersdorf durch Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom , wird nach 3 Abs. 3 der Brandenburger Kommunalverfassung vom (GVBl. I, S. 286), den Vorschriften der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung) des Landes Brandenburg vom (GVBl. II, S.435), 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wendisch Rietz vom sowie 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I, S. 2414) - jeweils in der am Tag der Anordnung geltenden Fassung angeordnet. Die Änderung des FNP, bestehend aus der Planzeichnung und dem Erläuterungsbericht, wird im Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee, 17. Jahrgang, Nr. 01, vom öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 10 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Saarow i.v.m. 2 der Bekanntmachungsverordnung wird die Ersatzbekanntmachung für die Bestandteile Planzeichnung und Erläuterungsbericht des FNP-Änderungen angeordnet, die aufgrund ihrer Beschaffenheit aus drucktechnischen Gründen nicht veröffentlicht werden kann. Die Planzeichnung und der Erläuterungsbericht zur Änderung der FNP können von jedermann ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 012 eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt di Änderung des FNP der Gemeinde Bad Saarow mit den OT Neu Golm und Petersdorf gemäß 10 Abs. 3 S. 4 Baugesetzbuch in Kraft. Bad Saarow, den gez. Ch. Riecke Amtsdirektor Siegel 19

20 2.9. Bekanntmachung von Beschlüssen Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer 20. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /16 Beschluss Willensbekundung zur Veranstaltung von Motorbootrennen auf dem Scharmützelsee /16 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für das Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 056/2 GUS Pieskow Teilfläche 2 einschl. 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 056/1 GUS Pieskow Teilfläche 1 der Gemeinde Bad Saarow auf der Grundlage des 13a BauGB /16 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für das Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 060 Silberberger Straße der Gemeinde Bad Saarow auf der Grundlage des 13 a BauGB /16 Satzungsbeschluss für das Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 028 An den Rehwiesen der Gemeinde Bad Saarow auf der Grundlage des 13a BauGB /16 Beschluss Beteiligungsverfahren zum gemeinsamen Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) /16 Beschluss Abgabe der Optionserklärung zu 2b UStG bei der zuständigen Finanzbehörde Nicht öffentlicher Teil /16 Protokollbeschluss zur Gestaltung der Außenfassade des Parkhotels /16 Beschluss über die Änderung der Gemarkungsgrenze zwischen der Gemarkung Bad Saarow und der Gemarkung Reichenwalde im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Reichenwalde (Verf.-Nr.: 3001 Q) Bad Saarow, Riecke - Siegel Amtsdirektor 20

21 3. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 3.1. Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 029 Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Rietz Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 029 Ferienhausgebiet am Wald der Gemeinde Wendisch Rietz Betr.: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 Ferienhausgebiet am Wald der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) im Verfahren gem. 2BauGB Nach teilweiser Überarbeitung nach der frühzeitigen Beteiligung wird der geänderte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 29 Ferienhausgebiet am Wald in der Gemeinde Wendisch Rietz mit seiner Begründung und dem Umweltbericht öffentlich ausgelegt. Plangebiet: Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 7, Flurstücke 200/ 1 und 453 Der geänderte Planentwurf mit seiner Begründung einschl. dem Umweltbericht liegen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während der Dienstzeit zu jedermann Einsicht öffentlich aus: Mo/ Die/ Mi von 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Do 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Fr 8.00 Uhr Uhr Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden folgende umweltrelevanten Informationen zu den in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern zur Einsichtnahme ausgelegt: Entwurf des Umweltberichts zur Planung integriert in die Begründung Aussagen zu: Landschaftsschutzgebieten, betroffenen Arten und Lebensräumen, Biotopkartierung, Waldumnutzung, Einschätzung zum Boden und Auseinandersetzung mit Altlasten im Änderungsbereich, Wasser: Aussagen allgemein und speziell zu Grund-, Oberflächen-, und Niederschlagswasser, Klima: Hinweise zu bioklimatischen und lufthygienischen Regenerationsfunktion der betroffenen Flächen Landschaftsbild: Darstellung der Schönheit der Landschaft als Lebens- und Erholungsgrundlage des Menschen. Wahrung der kulturellen Eigenart und des Landschaftscharakters. Bewertung der Umweltauswirkungen der Planungen: auf Schutzgebiete: vorhandene Bestandsbebauung liegt außerhalb der Grenzen bestehender Schutzgebiete; auf geschützte Biotope: Umgang mit Bodenversiegelung, Umgang mit Gehölzbestand, Umgang mit Waldumwandlung, Erhalt wesentlicher Bäume, Weitere Umweltwirkungen: Beseitigung von Bäumen innerhalb Verkehrs- und Bauflächen, Umwandlung Kiefernforst in Bauflächen, Landschaftsplan der Gemeinde Wendisch Rietz 21

22 Aussagen zu: Landschaftsschutz, Naturschutz, betroffenen Arten und Lebensräumen, Boden, Wasser allgemein und speziell zu Grund- und Oberflächenwasser, Hinweise zu Klima und, Landschaftsbild, Artenschutzfachlicher Fachbeitrag für die Fläche des Bebauungsplans Nr. 29 Ferienhausgebiet am Wald vom August 2016 Untersuchung zu Fledermäusen, Brutvögeln und Zauneidechsen Erfassung zum Artenschutz für Fledermäuse, Brutvögel und Reptilien auf der Grundlage von mehreren Ortsbegehungen. Abschichtung Ausschlussverfahren für auf Grund der Biotopausstattung, der Lage des Untersuchungsgebietes und vorhandener Strukturen planungsrelevanter auszuschließenden Arten und Artengruppen. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB Anschreiben der unteren Forstbehörde vom Durch die untere Forstbehörde ist gem. 8 Abs. 3 LWaldG eine Entscheidung über die Art sowie den Umfang der notwendigen Kompensation zum Ausgleich der nachteiligen Wirkung einer Waldumwandlung zu treffen. Der Bewertungsfaktor für die umzuwandelnden Waldflächen ist durch die Forstbehörde festzusetzen Anschreiben des Landkreises vom Umgang mit der Bedeutung des Waldes nach 6 LWaIdG. Entscheidungen, soweit sie Wald betreffen sind in Abstimmung mit der zuständigen Forstbehörde zu treffen. untere Naturschutzbehörde Bestandserfassung soll das Ausmaß der Beeinträchtigungen besser analysieren lassen. Die Gliederung des Plangebietes in Wald und Wochenendhausgebiet werden diskutieren und die Bewertung gibt Aufschluss über die Erheblichkeit des Eingriffs. Umgang mit markanten Bäume. Stellungnahme zur zweigeschossigen Bauweise Hinweise zum Artenschutz Hinweise zur Wasser- und Abwasserbehandlung einschl. Niederschlagswasser Bodendenkmalschutz. Forderung zur Kompensation. Aussagen zu den Schutzgütern Schutzgüter Flora + Fauna Hinweis, dass auf den Änderungsflächen artenschutzrechtliche Belange vorhanden sind. Auflistung vorhandener Arten, vor allem Vögel, Reptilien, Fledermäuse; Hinweis, dass in nachfolgenden Genehmigungsverfahren Artenschutzuntersuchungen nicht weiter durchzuführen sind. Schutzgut Boden Hinweise zur Berücksichtigung von Belangen der Geologie, Standorte mit geringem Humusgehalt, Gefährdung bei Überlastung der Sorbtionskapazitäten, Kampfmittelbelastung der Flächen wird nicht erwartet. Im Bereich der Sonderbauflächen des Plangebietes sind sandige Böden (kiesige Mittelsande) anzutreffen. Kompensation für Versiegelung durch unterschiedliche Maßnahmen. Schutzgut Wasser Hinweis auf Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung Auswirkung, Bedeutung der Änderungsflächen für die Grundwasserneubildung, Schutzgut Klima Hinweise zu ostdeutschem Binnenklima. Überregional betrachtet kann der Raum als klimatischer Ausgleichsraum bewertet werden. 22

23 Schutzgut Landschaftsbild Aussagen und Hinweise zum Landschaftsraum der durch Siedlungsbebauung und weitere Vorbelastungen belegt ist. Diskussion zum Erhalt von vorhandener Bebauung. Schutzgut Menschen und Kulturgüter Mit Bodendenkmalen ist zu rechnen. Der Umgang mit den Bodendenkmalen ist beschrieben. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplanes, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGo) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Bad Saarow, den gez. Riecke Amtsdirektor 23

24 3.2. Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 026 Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Rietz Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 026 Hauptstraße - Waldidyll der Gemeinde Wendisch Rietz Betr.: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 Waldidyll der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz hat in der Sitzung am mit Beschluss- Nr /16 die Abwägung zur Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 26 Waldidyll in der Gemarkung Wendisch Rietz durchgeführt und beschlossen. Es werden mit der Planung keine Vorhaben begründet, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich ziehen, noch Beeinträchtigungen der in 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter verursachen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Vorhaben nicht erforderlich, da nach Anlage 1 Nr des UVPG keine der genannten Kennziffern (auch für eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend Nr m² zulässige Grundfläche), erreicht werden. Plangebiet: Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 1, Flurstücke 109/2, 114, 115, 243 je Teilflächen Die überarbeitete Entwurfsplanung und der Entwurf der Begründung liegen dazu in der Zeit vom im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während der Dienstzeit zu jedermann Einsicht öffentlich aus: Mo/ Die/ Mi von 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Do 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Fr 8.00 Uhr Uhr im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 013 eingesehen werden. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplanes, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGo) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Bad Saarow, den gez. Riecke Amtsdirektor 24

25 3.3. Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 024 Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Rietz Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 024 Durower Weg der Gemeinde Wendisch Rietz Betr.: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 Dubrower Weg der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz hat in der Sitzung am mit Beschluss- Nr /16 die Abwägung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplan Nr. 24 Dubrower Weg in der Gemarkung Wendisch Rietz durchgeführt und beschlossen. Es werden mit der Planung keine Vorhaben begründet, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich ziehen, noch Beeinträchtigungen der in 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter verursachen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Vorhaben nicht erforderlich, da nach Anlage 1 Nr des UVPG keine der genannten Kennziffern (auch für eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend Nr m² zulässige Grundfläche), erreicht werden. Plangebiet: Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 1, Flurstücke 33, 34, 36/1 36/5-7, 37, 39-41, 42/1-4, 43, 295, 296, 297 (alt:281), 282, 300 (alt:31), (alt: 32), 304 (alt: 29), 306 (alt: 30), 35 Tlfl., 36/8 Tlfl. Die überarbeitete Entwurfsplanung und der Entwurf der Begründung liegen dazu in der Zeit vom im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während der Dienstzeit zu jedermann Einsicht öffentlich aus: Mo/ Die/ Mi von 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Do 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Fr 8.00 Uhr Uhr im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 013 eingesehen werden. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplanes, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGo) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Bad Saarow, den gez. Riecke Amtsdirektor Amt Scharmützelsee - Der Amtsdirektor - 25

26 3.4. Bekanntmachung des Abwägungsbeschlusses zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Rietz Bekanntmachung des Abwägungsbeschlusses zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 026 Waldidyll der Gemeinde Wendisch Rietz Betr.: Öffentliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Abwägung gemäß 3 Abs. 2 S. 5 BauGB wegen Stellungnahmen von mehr als 50 Personen mit gleichem Inhalt zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 Waldidyll der Gemeinde Wendisch Rietz nach Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich Flur 1, Flurstücke 109/2, 114, 115, 243 alle Teilflächen, Gemarkung Wendisch Rietz Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz hat in der Sitzung am mit Beschluss- Nr /16 die Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 Waldidyll beschlossen. Das Ergebnis ist gemäß 3 Abs. 2 S. 4 BauGB mitzuteilen. Aufgrund der Abgabe der Stellungnahmen von mehr als 50 Personen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt, wird die Mitteilung des Ergebnisses durch die Gewährleistung der Einsichtnahme gewährleistet. Die Personen, die sich an der Unterschriftssammlung mit dem Titel Rettet den Wald und seine Tiere- Rettet Leben beteiligt haben, können das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen in der Zeit vom während der Dienstzeiten Mo/ Die/ Mi von 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Do 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Fr 8.00 Uhr Uhr im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 013 einsehen. Bad Saarow, den gez. Riecke Amtsdirektor 26

27 3.5. Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Rietz Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 012 Erweiterung Feriendorf am Glubigsee der Gemeinde Wendisch Rietz Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Erweiterung Feriendorf am Glubigsee" und der Begründung mit Umweltbericht der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB. Nach teilweiser Ausgliederung der Bebauungsplanfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet Dahme- Heideseen wird der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Erweiterung Feriendorf am Glubigsee in der Gemeinde Wendisch Rietz mit seiner Begründung und dem Umweltbericht öffentlich ausgelegt. Plangebiet: Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 5, Flurstücke 211, , , 356, , 369, 370, 376, , 687, 688, 701, und Teilflächen von 168/2 Der geänderte Planentwurf mit seiner Begründung einschl. dem Umweltbericht liegen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während der Dienstzeit zu jedermann Einsicht öffentlich aus: 27

28 Mo/ Die/ Mi von 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Do 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Fr 8.00 Uhr Uhr im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 013 eingesehen werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden folgende umweltrelevanten Informationen zu den in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern zur Einsichtnahme ausgelegt: 1. Entwurf des Umweltberichts zur Planung integriert in die Begründung Aussagen zu: Landschaftsschutzgebieten, betroffenen Arten und Lebensräumen, Biotopkartierung, Waldumnutzung, Einschätzung zum Boden und Auseinandersetzung mit Altlasten im Änderungsbereich, Wasser: Aussagen allgemein und speziell zu Grund-, Oberflächen-, und Niederschlagswasser, Klima: Hinweise zu bioklimatischen und lufthygienischen Regenerationsfunktion der betroffenen Flächen Landschaftsbild: Darstellung der Schönheit der Landschaft als Lebens- und Erholungsgrundlage des Menschen. Wahrung der kulturellen Eigenart und des Landschaftscharakters. Bewertung der Umweltauswirkungen der Planungen: auf Schutzgebiete: vorhandene Bestandsbebauung liegt außerhalb der Grenzen bestehender Schutzgebiete; auf geschützte Biotope: Umgang mit Bodenversiegelung, Umgang mit Gehölzbestand, Umgang mit Waldumwandlung, Erhalt wesentlicher Bäume, Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit Schutzzielen des LSG oder Ausgliederung durch ONB Weitere Umweltwirkungen: Beseitigung von Bäumen innerhalb Verkehrs- und Bauflächen, Umwandlung Kiefernforst in Bauflächen, 2. Landschaftsplan der Gemeinde Wendisch Rietz Aussagen zu: Landschaftsschutz, Naturschutz, betroffenen Arten und Lebensräumen, Boden, Wasser allgemein und speziell zu Grund- und Oberflächenwasser, Hinweise zu Klima und, Landschaftsbild, 3. Kartierbericht Kartierbericht: Vogelkartierung zur Erweiterung Feriendorf am Glubigsee Gemeine Wendisch Rietz (Amt Scharmützelsee) vom Kartierbericht zum Artenschutz für Vögel, Amphibien und Fledermäuse auf der Grundlage von mehreren Ortsbegehungen. 4. Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB - LUGV vom des Landesumweltamtes Regionalabteilung Ost vom Aussagen zu immissionsschutzrechtlichen Belangen. Wesentliche Auswirkungen auf die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse des Gebietes werden diskutiert. Naturschutzbelange bezüglich des nationalen Naturschutzrechts (Landschaftsschutzgebiete, LSG Dahme-Heideseen) bearbeitet. Besonderer Artenschutz gemäß 44 BNatSchG wird zur Untersuchung angeregt. - des Landkreis Oder-Spree vom untere Naturschutzbehörde Die Realisierung des Planvorhabens der Gemeinde Wendisch Rietz berührt das Gebot, den 50 m Uferbereich des Großen Glubigsees von baulichen Anlagen freizuhalten. 28

29 Prüfung ob die Umnutzung des vorhandenen Wohnhauses auf Flurstück 338 als Restaurant mit Fremdenzimmern die Möglichkeit einer Ausnahme besteht. Behandlung der Lage im Landschaftsschutzgebiet Dahme-Heideseen". Die Entscheidung über die Zulässigkeit und ggf. Ausgliederung des Bebauungsplanes ist über die oberste Naturschutzbehörde, das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu klären. Artenschutz: Zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Verbote, d.h. ob mit dem durch den Bebauungsplan zugelassenen Eingriff nach la Abs. 3 BauGB die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbote des 42 BNatSchG ausgeschlossen werden, werden Untersuchungen für den Umweltbericht empfohlen: ornithologische Kartierung und Untersuchung der Amphibienvorkommen Baumschutz Der vorhandene Baumbestand innerhalb des Sondergebiets wird Großteils erhalten. Hinweise zum Bodendenkmalschutz. - des Landkreis Oder-Spree vom Die Erheblichkeit des Eingriffs wird diskutiert. Das Ziel, den Eingriff in das Schutzgut Boden durch Baum- und Strauchpflanzungen zu kompensieren wird diskutiert und Kompensationen vorgeschlagen. Das Wohngebäude im Bestand als Gaststätte/Pension umzunutzen wird als landschaftsverträglich beurteilt. Der Abbruch des Anbaus eröffnet die Möglichkeit, das Landschaftsbild aufzuwerten. - des Landkreis Oder-Spree vom Umweltamt Anregung und Diskussion zur Bauverbotszone an Gewässern über 1 ha und den Erhalt vorhandener Bebauung und Umnutzung - Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmalpflege vom 1. März 2010 Aussagen zu Umgang mit möglichen Bodendenkmalen. - Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung Ost vom 2. März 2010 Hinweis auf den in 3 km Entfernung vorhandenen Standortübungsplatz der Bundeswehr mit Schießbahn bei dem mit Lärmemissionen zu rechnen ist. - LUGV vom Naturschutz - eine faunistische Kartierung des Planungsgebietes mit einem Bericht vom ist erstellt worden. Der Gutachter konnte keine Betroffenheit artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß 44 BNatSchG im Plangebiet feststellen. Da die Fläche mit Vegetation in Form von ca. dreißigjährigen Kiefern bestanden ist, sollte bei allen geplanten Eingriffen - Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom Flächenschutzrechtliche Entscheidung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Erweiterung des Feriendorfs "Am Glubigsee" der Gemeinde Wendisch Rietz im Landschaftsschutzgebiet "Dahme- Heideseen" (Akt.Zei: LOS-0101A) Bescheid über die Ausgliederung aus dem LSG Dahme-Heidesee. Aussagen zu den Schutzgütern Schutzgüter Flora + Fauna Hinweis, dass auf den Änderungsflächen potentiell artenschutzrechtliche Belange betroffen sind, Auflistung potentiell betroffener Arten, vor allem Vögel, Amphibien, Fledermäuse; Hinweis, dass in nachfolgenden Genehmigungsverfahren Artenschutzuntersuchungen nicht weiter durchzuführen sind. Schutzgut Boden Hinweise zur Berücksichtigung von Belangen der Geologie, Standorte mit geringem Humusgehalt, Gefährdung bei Überlastung der Sorbtionskapazitäten, 29

30 Kampfmittelbelastung der Flächen wird nicht erwartet. Im Bereich der Sonderbauflächen des Plangebietes sind sandige Böden (kiesige Mittelsande) anzutreffen. Kompensation für Versiegelung durch unterschiedliche Maßnahmen. Schutzgut Wasser Hinweis auf Wasserstraßen und diesbezüglich Auswirkung, Bedeutung der Änderungsflächen für die Grundwasserneubildung, Schutzgut Klima Aussagen und Hinweise zu Flächen im Uferbereich. Hinweise zu ostdeutschem Binnenklima. Überregional betrachtet kann der Raum als klimatischer Ausgleichsraum bewertet werden. Schutzgut Landschaftsbild Aussagen und Hinweise zum Landschaftsraum der durch Siedlungsbebauung und weitere Vorbelastungen belegt ist. Diskussion zum Erhalt von vorhandener Bebauung. Schutzgut Menschen und Kulturgüter Mit Bodendenkmalen ist zu rechnen. Der Umgang mit den Bodendenkmalen ist beschrieben. Immissionen in Form von Schallbelastung durch die Bundeswehr werden diskutiert. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen bzw. Stellungnahmen zum Entwurf und der Begründung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift dargelegt werden. Gleichzeitig werden die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Auslegung des geänderten Entwurfs informiert. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf verwiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplanes, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGo) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Bad Saarow, den gez. Riecke Amtsdirektor 30

31 3.6. Veröffentlichung von Beschlüssen Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz am gefasst wurden Beschluss- Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /16 Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes (BP) Nr. 20 Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 2, Flurstück 1220, Gemarkung Wendisch Rietz, Ulmenstraße (18. einfache Änderung Gemeinde. 13 BauGB /Ulmenstraße WA in SO/Fhs-) /16 Abwägungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 Hauptstraße- Waldidyll der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 1, Flst. 109/2, 114, 115, 243 je Tlfl., Gemarkung Wendisch Rietz erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden /16 Abwägungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 Dubrower Weg in der Gemeinde Wendisch Rietz, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 1, Flst. 33, 34, 36/1, 36/5-7, 37, 39-41, 42/1-4, 43, 295, 296, 297 (alt: 281), 282, 300 (alt: 31), (alt: 32), 304 (alt: 29), 306 (alt: 30), 35 Tlfl., 36/8 Tlfl. / erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden /16 Billigungs- und Auslagebeschluss zum überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 Ferienhausgebiet am Wald der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 1, Flst. 200/1 und 453, Gemarkung Wendisch Rietz auf der Grundlage der Umweltprüfung / erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden /TÖB /16 Beschluss Beteiligungsverfahren zum Gemeinsamen Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) /16 Beschluss zur Erarbeitung eines Handlungsprogrammes im Rahmen eines Beteiligungsprozesses unter Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen und Wirtschaftsstrukturen zur zukünftigen Ortsentwicklung in der Gemeinde Wendisch Rietz /16 Beschluss zur Abgabe der Optionserklärung zu 2 UStG bei der zuständigen Finanzbehörde Nicht öffentlicher Teil /16 Beschluss Zustimmung einer Löschungsbewilligung der im Grundbuch eingetragenen Belastung in Form einer Reallast für das Grundstück in Wendisch Rietz, Seerosenweg 53, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 2, Flurstück 1088, gemäß Beschluss Nr /06 vom /16 Beschluss Zustimmung zur Löschungsbewilligung der im Grundbuch eingetragenen Belastung in Form einer Reallast für die Grundstücke in Wendisch Rietz Seerosenweg 58, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 2, Flurstücke 1093 und 1266, gemäß Beschluss Nr /06 vom /16 Beschluss Beendigung des Pachtvertrages und Weiterverpachtung einer Teilfläche des Flurstückes 357, Flur 3, Gemarkung Wendisch Rietz, in Größe von ca. 400,00 m², gelegen in Wendisch Rietz, Am Berg 23 Bad Saarow, Riecke Amtsdirektor -Siegel- 31

32 4. Bekanntmachungen der Gemeinde Diensdorf-Radlow 4.1. Veröffentlichung von Beschlüssen Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /16 Beschluss zum Beteiligungsverfahren zum Gemeinsamen Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) /16 Beschluss zur Abgabe der Optionserklärung zu 2b UStG bei der zuständigen Finanzbehörde Nicht öffentlicher Teil /16 Beschluss zum Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes, Diensdorf- Radlow, Flurstück 83, Flur 2, in der Gemarkung Diensdorf, Am Wiesenweg, in Größe von ca. 145,00 m² /16 Beschluss zur Gewährung einer Baulast zur Übernahme von Abstandsflächen auf dem Grundstück, Diensdorf-Radlow, Flurstück 457, Flur 2, in der Gemarkung Diensdorf, Schulweg 1 zugunsten des Flurstückes 389, Flur 2, Gemarkung Diensdorf, Wiesenweg 38 Bad Saarow, Riecke - Siegel Amtsdirektor 32

33 5. Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl 5.1. Veröffentlichung von Beschlüssen Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 16. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /16 Beschluss Abgabe der Optionserklärung zu 2b UStG bei der zuständigen Finanzbehörde /16 Beschluss Beteiligungsverfahren zum Gemeinsamen Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) Bad Saarow, Riecke - Siegel - Amtsdirektor 33

34 B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK-KASERNE, Beeskower Chaussee 15 a, Storkow 1.1. Schießwarnung 34

35 Liebe Geburtstagskinder! Zu unserer Geburtstagsfeier für die Monate Januar / Februar lade ich Sie herzlich am um 14:00 Uhr in das Vereinshaus in der Pieskower Str. 30 ein. Bitte melden Sie sich umgehend bei Frau Niechotz telefonisch unter / an. Vielen Dank! Ihre Bürgermeisterin Anke Hirschmann 35

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung E-Mail: Internet: post@amt-scharmuetzelsee.de

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die

Mehr

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee 5. Jahrgang Bad Saarow, den 31. März 2005 Nr. 3 Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Donnerstag 9.00-12.00 und 13.00-17.30 oder nach Vereinbarung

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 8. Jahrgang * Schönefeld, den 17. Mai 2010 Nummer: 05/10 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

Bekanntmachung Nr. 50/2016 des Amtes Breitenburg für die Gemeinde Breitenburg

Bekanntmachung Nr. 50/2016 des Amtes Breitenburg für die Gemeinde Breitenburg Bekanntmachung Nr. 50/2016 des Amtes Breitenburg für die Gemeinde Breitenburg 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Golfclub und Hotel" der Gemeinde Breitenburg für das Gebiet nördlich der Straße Osterholz",

Mehr

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Nummer 27 Datum 18.09.2009 Amtliche der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 53 Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes

Mehr

5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen 5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46 Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im

Mehr

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 02. Mai 2018 Nr.: 20 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde am 08.05.2018 2. Öffentliche

Mehr

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in der Sitzung am 13.12.2018

Mehr

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. Bbg. S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1998 (GVBl. I S 62) und des

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Ortsteile Gieshof-Zelliner Loose, Groß Neuendorf, Kiehnwerder, Kienitz, Letschin, Neubarnim, Ortwig, Sietzing, Sophienthal und Steintoch 15. Jahrgang Letschin, den 07.

Mehr

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom 25.03.2009 Seite 1 01 Satzung über die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Erweiterung Bahnhofstraße vom 18. März 2009 Gemäß den 10 und 13

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag Internet:

Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag   Internet: SaarowCentrum. Bad Saarow Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag E-Mail: Internet: 1 I n h a l t s v e r z e i c h n i s A Amtliche Bekanntmachungen Seite 1. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow

Mehr

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 380 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 4. August 2017 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom 16.12.2013 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 1.27.1 -Umnutzung Krankenhaus- (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.27 -Umnutzung Krankenhaus-)

Mehr

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden.

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden. Amt tsblatt für die Stadt Ahaus 6. Jahrgangg 08.06.2017 Nummer 011/2017 Datum: Inhalt: Seite: 31.05.2017 Hinweis auf die Änderung der Satzung für den niederländisch-deutschen 2 Zweckverband EUREGIO durch

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 6 21.03.2016 INHALTSVERZEICHNIS 20/2016 Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Delbrück über die Ersatzbestimmung eines Vertreters für den

Mehr

Amtsblatt. Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Jahrgang 19 Senftenberg, den 08. August 2012 Nr. 11/2012. Verantwortlich für den Inhalt:

Amtsblatt. Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Jahrgang 19 Senftenberg, den 08. August 2012 Nr. 11/2012. Verantwortlich für den Inhalt: 1 Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald - Lausitz Jahrgang 19 Senftenberg, den 08. August 2012 Nr. 11/2012 Herausgeber: Landkreis Oberspreewald-Lausitz Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Ortsteile Gieshof-Zelliner Loose, Groß Neuendorf, Kiehnwerder, Kienitz, Letschin, Neubarnim, Ortwig, Sietzing, Sophienthal und Steintoch 10. Jahrgang Letschin, den 20.

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 24. Juli 2018 Nr. 16 Inhalt Seite Impressum. 1 Bekanntmachungen der Gemeinde Obhausen Bekanntmachung Beschlüsse aus

Mehr

Amtsblatt Nr. 10 vom 6. März 2018

Amtsblatt Nr. 10 vom 6. März 2018 A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Impressum: Herausgeber: Landratsamt Berchtesgadener Land Redaktion:

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2017 01.11.2017 Nr. 33 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

S T A D T GEVELSBERG. Hinweisbekanntmachung

S T A D T GEVELSBERG. Hinweisbekanntmachung S T A D T GEVELSBERG Hinweisbekanntmachung Die Stadt Gevelsberg weist auf folgende öffentliche Bekanntmachung in der Westfälischen Rundschau und der Westfalenpost am 05.01.2018 hin (nachrichtliche Wiedergabe

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.9/2014 vom 1. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter  Nr.9/2014 vom 1. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.9/2014 vom 1. April 2014 22. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 605.01 Heiligenhauser Straße / Jahnstraße vom 31.03.2014 5 Bebauungsplan

Mehr

S a t z u n g. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig

S a t z u n g. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig S a t z u n g über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes der Historischen Altstadt Belzig Auf der Grundlage von 142 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 378 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 3. August 2018 A. Bekanntmachungen der Stadt Emden I N

Mehr

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße - AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 31 DATUM : 05.10.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Bekanntmachung. der Gemeinde Vettweiß

Bekanntmachung. der Gemeinde Vettweiß Bekanntmachung der Gemeinde Vettweiß 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vettweiß zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie ; hier: erneute Offenlage gem. 4a Abs. 3 BauGB

Mehr

AMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite 166 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 18. Mai 2017 Nr. 21/2017 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 97 11.05.2017 Öffentliche Bekanntmachung der 34. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des

Mehr

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl 39 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 45. Jahrgang Donnerstag, 7. April 2016 Nummer 5 Inhalt Seite I. Satzungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Interkommunaler

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 19 Jahrgang 55 Erscheinungstag 18.10.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 47 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 35.3 "Eggenkamp Süd", Teil 1-2.

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 26.0.206 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln zum Wasserschutzgebiet für die Gewässer im Einzugsgebiet

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 11.10.2012 Nummer 11 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 Gewerbegebiet Trimbach im Ortsteil Südlohn 2.

Mehr

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Dorfgemeinschaftshaus in Reichenwalde, Ortsteil Dahmsdorf Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach

Mehr

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Fontanehafen Bad Saarow Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung E-Mail: post@amt-scharmuetzelsee.de

Mehr

Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land

Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land Gemeinde Bargfeld-Stegen, Kreis Stormarn Bebauungsplan Nr. 4A Ortsmitte Nordteil 7. Änderung und Ergänzung - Gebiet: östlich Klaus-Groth-Straße Nr. 10 + 12, nördlich

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 07. Juli 2006 Jahrgang 11 Nummer 14 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014

Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet Am Hackstruck, nördlich und südlich der Robert-Koch-Straße und östlich des Maria-Bornheim-Weges und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar OFFENLAGEBESCHLUSS Außenbereichssatzung gem. 35 Abs.6 BauGB für die Ortslage Lohmar - Bombach Bekanntmachungstafel Rathaus Aushangdatum: 13.12.2013 Abnahmedatum:

Mehr

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bebauungsplan Nr. 60.2 Freckenhorster Werkstätten 2 3 14. Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Rieseby Eckernförde, 11. Juli 2016 Am Donnerstag, dem , findet um Uhr im Riesby Krog, Dorfs

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Rieseby Eckernförde, 11. Juli 2016 Am Donnerstag, dem , findet um Uhr im Riesby Krog, Dorfs Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2016 13.07.2016 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20

A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite. Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 04 Dienstag, 01.03.2005 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/61 Änderung eines Stallgebäudes nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz 20 Amt III/63 Genehmigungspflicht

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 12 13.09.2016 INHALTSVERZEICHNIS 62/2016 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014

Mehr

2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierke

2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierke Stadt Wernigerode Landkreis Harz 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Schierke Plandarstellung Vorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und die Unterrichtung der Behörden

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 23. Dezember 2005 Jahrgang 10 Nummer 26 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 69. Jahrgang 28. März 2012 Nr. 14 / S. 1 Inhaltsübersicht: 37/2012 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die 1. Änderung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Stadt Schmallenberg Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Nr. 150 In der Sellmecke II, Ortsteil Kirchrarbach Hier: Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mehr

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten

- Flächennutzungsplan der Stadt Ratingen 92. Änderung, Teil B Gewerbegebiet Tiefenbroich Westlich Am Roten Kreuz Teil B Alter Kirchweg / Am Roten AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 35 DATUM : 17.11.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 81 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Flächennutzungsplan

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 514 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 38 Freitag, 19. September 2014 A. Bekanntmachungen des Landkreises

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 08/2017 vom 05. April 2017 Inhaltsverzeichnis: 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 209 für den Bereich "Pützchensweg" Bebauungsplan

Mehr

Jahrgang 3 Nr. 3. Inhalt:

Jahrgang 3 Nr. 3. Inhalt: 03.02.2014. Jahrgang 3 Nr. 3 Inhalt: 1. Aufruf von ungepflegten Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen gemäß 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Witten vom 13.12.2002... 2 2. Bebauungsplan Nr.

Mehr

Satzung der Stadt Dormagen für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße (Außenbereichssatzung) vom

Satzung der Stadt Dormagen für den bebauten Bereich im Außenbereich Nachtigall an der Düsseldorfer Straße (Außenbereichssatzung) vom für den bebauten Bereich im Außenbereich "Nachtigall" an der Düsseldorfer Straße vom 07.03.2008 1 Räumlicher Geltungsbereich... 2 2 Sachlicher Geltungsbereich/ Zulassungsvoraussetzung... 2 3 Inkrafttreten...

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 16/2010 vom 17. August 2010 18. Jahrgang Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Inhaltsverzeichnis: Teil I (Seite) Bekanntmachungen 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 114

Mehr

FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF

FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF AMTSBLATT PETERSHAGEN/EGGERSDORF DEN 01.03.2012 JAHRGANG 23 NR. 3/2012 FÜR DIE GEMEINDE PETERSHAGEN/EGGERSDORF Inhaltsverzeichnis Beschlussprotokoll der 43. Sitzung der Gemeindevertretung Petershagen/Eggersdorf

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz 14. Jahrgang Bad Saarow, 06.03.2014 Nr. 03 Sprechzeiten des

Mehr

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) a) der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und b) des Bebauungsplanes Nr. 1226,

Mehr

Deckblatt Nr. 1 - Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB -

Deckblatt Nr. 1 - Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB - Gemeinde Landkreis Reichenbach Cham Bebauungsplan An der Jägerruitstraße - Erweiterung 1 Erstellt 30.09.2015 Geändert 19.11.2015 MI WA Übersichtsplan "An der Jägerruitstrasse Erweiterung 1 Ortsteil Kienleiten"

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 06/2010 20. Jahrgang 05. März 2010 Inhaltsverzeichnis 26 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Genehmigung

Mehr

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN 19.12.2013 Herausgegeben am Inhalt 23. 2013 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Haushaltsjahr

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 15. August 2018 Nummer 13 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung der Genehmigung gemäß 6 Abs. 5 BauGB über die 48. Änderung

Mehr

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 23 Jahrgang 56 Erscheinungstag 23.10.2018 Lfd. Nr. Inhalt Seite 56 Bekanntmachung der Einladung und Tagesordnung zur 28. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 31.10.2018

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung für den Rhein-Lahn-Kurier, Ausgabe Nr. 51 vom 22. Dezember 2017 Amtliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung im Verfahren zur sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

Amtsblatt Nr. 08/2018 ausgegeben am:

Amtsblatt Nr. 08/2018 ausgegeben am: Amtsblatt Nr. 08/2018 ausgegeben am: 23.04.2018 Nr. Gegenstand Seite 1. Ratssitzung der Stadt Lünen am 03.05.2018 Hier: Tagesordnung Nr. 2/2018 2. Bebauungsplan Lünen Nr. 220 Bergkampstraße hier: Satzungsbeschluss

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 19 Jahrgang 56 Erscheinungstag 25.07.2018 Lfd. Nr. Inhalt Seite 41 Öffentliche Bekanntmachung der Widmungsverfügung Drosselweg 117-118 42 Öffentliche Bekanntmachung der

Mehr

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amtsblatt für das Amt Scharmützelsee und für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz Sprechzeiten des Amtes:

Mehr

11. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 7. Inhaltsverzeichnis

11. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 7. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt 11. Jahrgang Ausgabetag: 06.02.2018 Nummer: 7 Inhaltsverzeichnis Seite/n 16. Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen 29 17. Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Hürth 30 18. Beschluss

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Impressum: Herausgeber: Landratsamt Berchtesgadener Land Redaktion:

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 12 Jahrgang 54 Erscheinungstag 30.06.2016 Lfd. Nummer Inhalt Seite 42 Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Ergebnisses

Mehr

AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 07 DATUM : INHALTSVERZEICHNIS. Lfd. Nr.

AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 07 DATUM : INHALTSVERZEICHNIS. Lfd. Nr. AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 07 DATUM : 07.02.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 19 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Flächennutzungsplan

Mehr

AMTSBLATT Jahrgang 44/2014. Nr. 50 INHALTSVERZEICHNIS. Pulheim

AMTSBLATT Jahrgang 44/2014. Nr. 50 INHALTSVERZEICHNIS. Pulheim AMTSBLATT Jahrgang 44/2014 /2017 Donnerstag, den 12.10 10.2017 Nr. 50 INHALTSVERZEICHNIS Seite Pulheim 267. Bekanntmachung 2-4 der Stadt Pulheim über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg

Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen

Mehr

vom 02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019

vom 02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019 Bekanntmachung der Gemeinde Schwalmtal Der Rat der Gemeinde Schwalmtal hat am 12. Dezember 2018 gemäß 4 a Abs. 3 i.v.m. 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November

Mehr

03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte

03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte 03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte 30.01.2003 Inhalt Seite 13. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte 21 - Aufgebot eines Sparkassenbuches 14. 50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wannebachstraße"

Mehr

Amtsblatt. Jahrgang 2008 Ausgegeben 23. Januar 2008 Nummer 02

Amtsblatt. Jahrgang 2008 Ausgegeben 23. Januar 2008 Nummer 02 Amtsblatt Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, in der Nebenstelle Lette sowie bei den örtlichen

Mehr

Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim

Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim AMTSBLATT Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 139 Bekanntmachung 2-3 der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim

Mehr

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte Amtliches Veröffentlichungsorgan der Nr. 3 Anröchte, 19.03.2004 9. Jahrgang Inhalt Seite 1. Bebauungsplan Nr. 33 Vor den Birken, Anröchte 13 2. Satzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr