Warum werden die bestehenden Lampen nicht umgerüstet? Wann und wie wurden die Masten in der Vergangenheit

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1 Eingegangene Stellungnahmen der Eigentümer und Anlieger im Rahmen der 1. Anliegerversammlung und der Verteilung des Protokolls bis zum gemäß Bürgerbeteiligungsverfahren im Straßenausbau Insgesamt gingen folgende Stellungnahmen ein: 1 Anlieger AV am 2 Anlieger AV am Warum werden die bestehenden Lampen nicht umgerüstet? Wann und wie wurden die Masten in der Vergangenheit gewartet? Die Masten zeigen eine starke Materialermüdung im Übergangsbereich (Boden/Luft) deshalb ist auch der Ersatz der Masten erforderlich. Hinzu kommt das die Kabelanlage noch aus Aluminium besteht, der Stand der Technik sind Kupferkabel. Die Leuchten mit Ihrer Lichttechnik selbst sind wahrscheinlich über 40 Jahre alt. Zusammenfassend ist die gesamte Anlage aufgrund Ihres Alters nicht Umrüstbar sondern muss komplett erneuert werden. Die Masten sind über vierzig Jahre alt. Die Korrosion kommt einfach mit der Zeit. 3 Anlieger AV am 4 Anlieger AV am Gibt es ein Gutachten über die Standfestigkeit der Masten? Werden nur die vorhandenen Lampen ersetzt? Nein, es gibt kein Gutachten. Die Masten wurden aber durch die Mitarbeiter der Gemeinde begutachtet. Nein, es werden aufgrund der DIN-gerechten Berechnung der Abstände mehr Lichtpunkte. Seite 1 / 15

2 5 Anlieger AV am 6 Anlieger AV am 7 Anlieger AV am Können die Abstände zwischen den Leuchten erweitert werden? Warum sind die Lichtfarben im Ort unterschiedlich? Gibt es Leuchten, die in größeren Abständen aufgestellt werden könnten? Nein, die Abstände wurden unter Berücksichtigung der DIN-Normen berechnet und unter Rücksichtnahme der örtlichen Gegebenheiten (Zufahrten, Kreuzungen, Bäume..) festgelegt. Die gelberen Lichter sind ältere Beleuchtungsanlagen mit NAV-Lichttechnik. Neue Beleuchtungsanlagen werden zeitgemäß mit LED- Lichttechnik hergestellt. Die älteren Lichtpunkte mit NAV-Lichttechnik sollen in den nächsten Jahren auf LED umgerüstet werden. Ja, aber die von der Verwaltung ausgewählten Leuchten befinden sich auch in den Anliegerstraße der näheren Umgebung und sind somit Ortsbild prägend. Die Untersuchung weiterer Varianten mit anderen Leuchten sind mit Planungskosten verbunden welche sich auf die Anliegerbeiträge auswirken. 8 Anlieger AV am Hat der Flughafen Einfluss auf die schnelle Durchführung der Erneuerung der Beleuchtungsanlagen? Nein, das hat mit dem Flughafen nichts zu tun. Die Straßen Am Bruch und Wiesenweg werden zur Kostenersparnis als Areal zusammen erneuert. 9 Anlieger AV am Warum werden die Kosten umgelegt anhand der Größe der Grundstücke? Das ergibt sich aus dem Erschließungsrecht, d.h. es ist im BauGB und KAG ausgehend vom Buchgrundstücksbegriff festgelegt. Siehe dazu auch die Straßenbaubeitragssatzung. Seite 2 / 15

3 10 Anlieger AV am Wird das, was die Gemeinde an Stromkosten durch die neuen Leuchten einspart auf die Bürger umgelegt? Nein. Die Bürger zahlen den Anliegeranteil (60%) der Erneuerungskosten gem. 8 KAG i.v.m. der Straßenbaubeitragssatzung. Außerdem tragen sie keine Wartungs- oder Instandhaltungskosten. 11 Anlieger AV am 12 Anlieger AV am 13 Anlieger AV am Warum gab es keine Vorabgutachten über den Zustand der Lampen? Gibt es Gelder vom Flughafen für unsere Gemeinde? Gibt es Möglichkeiten, die Lampen selber aufzustellen? Die Kosten sind erheblich und unnötig. Die Mitarbeiter im Amt sind vom Fach und in der Lage in Zusammenarbeit mit den Ingenieurbüros die möglichen Alternativen zu bewerten und eine Entscheidung zu treffen. Nein. Jedenfalls keine, die mit der vorgestellten Straßenbeleuchtung am heutigen Abend zu tun haben. Nein, leider nicht mehr. 14 Anliegerschreiben A Die Baumaßnahme wird in beide Straßen aufgrund von Kostensenkungen als Areal durchgeführt, daher sollten die Anliegerbeiträge auf die Straße Am Bruch und Wiesenweg gleichermaßen verteilt werden, sodass keiner benachteiligt wird. Auch wenn die Ausschreibung und die Vergabe der Bauleistung gemeinsam erfolgt, um Kosten zu sparen, ist trotzdem beitragsrechtlich je Anlage abzurechnen (ständige Rechtsprechung). 15 Anliegerschreiben A Antrag auf Eckgrundstücksregelung beim Anliegerbeitrag Mehrfach- bzw. Eckvergünstigung ist in der Satzung enthalten. Seite 3 / 15

4 16 Anliegerschreiben A Die Altanlage sollte aufgrund der derzeitigen hohen Rohstoffpreise nicht verschenkt sondern zur Reduzierung der Herstellungskosten veräußert werden. Im Rahmen der Ausschreibung wird die Entsorgung mit Ausgeschrieben. Bei der Einheitspreiskalkulation sollten die Einnahmen bei der Entsorgung mit einfließen. 17 Anliegerschreiben A Die Erneuerung einer bestehenden Kabelanlage aus Aluminium auf Kupferkabel ist gemäß Rücksprach mit dem örtlichen Stromnetzbetreiber nicht erforderlich. Der Stromnetzbetreiber stellt seine Versorgungsanlagen auch nicht auf Kupferkabel um. Aufgrund der unterschiedlichen Physikalischen Eigenschaften benötigt ein Aluminiumkabel gegenüber einem Kupferkabel einen größeren Kabelquerschnitt. Dieser erhöhte Querschnitt macht den Mastanschluss bzw. die Masteinführung und der Anschluss an den Kabelübergangskasten bei den geringen Platzverhältnissen unmöglich. In dem Leuchtenmast werden bis zu 3 Kabel eingeführt Querschnitt 1 Kupfer-Kabel 5x16 mm² Querschnitt 1 Alu-Kabel 5x25 mm² Das vorhandene Aluminiumkabel hat Bestandschutz. Ein Bestandsschutz ist gegeben wenn die bestehenden Betriebs- und Umgebungsbedingungen nicht wesentlich geändert werden. Bei der geplanten Baumaßnahme werden sämtliche bestehenden Anlagenteile zurückgebaut und vollständig erneuert. Das alte Aluminiumkabel ist mit den neuen Anlagenteilen nicht kompatibel. Seite 4 / 15

5 18 Anliegerschreiben A Einspruch zu geplanter Baumaßnahme in folgenden Punkten Erhebung von Anliegerbeiträgen Gesetzliche Grundlage, Landesgesetz! Die neuen Flugrouten mindern die Wohn- und Lebensqualität für alle gleichermaßen demzufolge sollten die Anliegerbeiträge unabhängig der Grundstücksgröße, gemäß dem Gleichheitsgrundsatz, auf alle gleichermaßen verteilt werden. Die Gemeinde sollte Prozentual einen höheren Anteil der Herstellungskosten übernehmen (50 oder 60 %). Die Straße wird aufgrund der Anbindung an den Naturwanderpfad immer stärker von Wanderern / Wandergruppen genutzt. Diese Nutzung führt zu einem größeren Nutzen für die Allgemeinheit, demzufolge könnte die Straße anders eingestuft werden bzw. bei der Berechnung der Anliegerbeiträge berücksichtigt werden. gem. 8 KAG liegt der beitragsrechtliche Vorteil der Straßenbaumaßnahme bei den an der Anlage anliegenden und über diese Anlage erschlossenen Grundstücke... Der Ermessensspielraum der Gemeinde für die Festlegung in der Straßenbaubeitragssatzung liegt nach aktueller Rechtsprechung im Bereich von 60% bis 75% Anliegeranteil in einer Anliegerstraße! Somit liegt unsere Satzung an der unteren Grenze des Ermessensspielraums Zur Senkung der Anliegerbeiträge sollen Fördermittel eingesetzt werden. Derzeit sind für diese Investitionen keine Fördermittel in Form von Zuschüssen verfügbar. Seite 5 / 15

6 Wir wollen, dass nur die Vorhandenen Laternen ersetzt werden und nicht noch zusätzliche Laternen aufgestellt werden. Im Rahmen des Ermessensspielraums der Gemeinde sollte es möglich sein mal von den DIN-Nomen abzuweichen. Von den Einsparungen würde auch die Gemeinde profitieren. Die zu errichtende Straßenbeleuchtungsanlage wird unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen und Vorschriften bemessen. Aus der Bemessung heraus ergeben sich die Lichtpunktabstände und somit auch die Anzahl der Lichtpunkte. DIN-Normen und Vorschriften dienen der Vereinheitlichung vieler Prozesse in den unterschiedlichsten Themengebieten. DIN-Normen basieren auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung und dienen der Allgemeinheit. Die Anwendung wird bei öffentlichen Auftraggebern meist durch Runderlass der Ministerien empfohlen. Anliegerschreiben A 3 Zumal in einigen Straßen im Gemeindegebiet nur jede zweite Leuchte in den Nachstunden eingeschaltet ist. Derzeit sollen alle Lichtpunkte in den Nachstunden in Betrieb sein. Aufgrund von technischen Problemen und unerwarteten ausfällen einzelner Leuchtmittel kann es vorkommen das einzelne Lichtpunkte in der Gemeinde nicht Leuchten Wenn man sich schon an den Kosten beteiligen muss sollte man auch mehr Mitspracherecht in Sachen welche Firma den Zuschlag erhält gemäß VOB/A erhält das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot im Vergabeverfahren den Zuschlag zur Ausführung der Leistung. Seite 6 / 15

7 welches Design die Leuchten haben Siehe 7 Ich zahle Grundstücksteuern, wozu wird diese verwendet? Die Straßenreinigung wird auch nur spärlich bis gar nicht vorgenommen. Was hat sich die Gemeinde für die Zukunft noch für Baumaßnahmen vorbehalten? Ich kann aufgrund meines Einkommens nicht laufend für diese Kosten aufkommen. Ich musste gerade Altanschließerbeiträge bezahlen. Das ist Existenzvernichtend. Die gemeindlichen investiven Maßnahmen ergeben sich aus dem Haushalt der Gemeinde. Grundlage der Haushaltsplanung ist u.a. die Prioritätenliste für den Straßenbau. Sollte ein sogenannter Härtefall vorliegen, besteht nach Einzelfallprüfung die Möglichkeit der Stundung und Ratenzahlung (Antrag bei der Kämmerei nach erfolgter Beitragserhebung) Anliegerschreiben A Danke für die Möglichkeit mich im Anschluss der Anliegerversammlung mit meinen Vorschlägen, Hinweisen und Ideen einzubringen. Nachdem ich mich mit dem Satzungsrecht und dessen Änderung auseinandergesetzt habe, kann ich leider nur feststellen, dass immer mehr Kosten auf die Bürger abgeladen werden. Ich möchte daher anregen, dass der Ermessensspielraum der Gemeindeverwaltung, des Ortsbeirates und der Gemeindevertreter voll ausgenutzt Seite 7 / 15

8 wird. Meine Vorschläge sind folgende: im Rahmen der Erneuerung der STB- Anlage sollen nur die vorhandenen Lichtpunkte erneuert werden. Damit wäre einer Erneuerung genüge getan und wir Anlieger beteiligen uns, wie gesetzlich vorgeschrieben, an die Kosten. siehe 18 (Die zu errichtende Straßenbeleuchtungsanlage wird unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen und Vorschriften bemessen. Aus der Bemessung heraus ergeben sich die Lichtpunktabstände und somit auch die Anzahl der Lichtpunkte.) bei einem DIN-gerechten Neubau, wie geplant, sollte die Gemeinde die Kosten für die zusätzlichen Lichtpunkte zu 100% tragen (Meinung der Mehrheit der Anwohner). Im Rahmen der Berechnung der Anliegerbeiträge wird die Grundstücksfläche herangezogen. Dies wird mit dem mehrwehrt der Grundstücksnutzung begründet. Dies ist aufgrund der Einwirkung von Störfaktoren durch die neuen Flugrouten nicht möglich (Garten). Im Rahmen der Gleichbehandlung sollte über die Beitragsberechnung nach Straßenfrontlänge des Grundstücks nachgedacht werden. Die Straße wird aufgrund der Anbindung an den Naturwanderpfad immer stärker von Wanderern / Wandergruppen genutzt. Diese Nutzung führt zu einem s. ständige Rechtsprechung, s. auch 8 KAG i.v.m. der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Der sogenannte beitragsrechtliche Vorteil entsteht... durch die Möglichkeit die Anlage bzw. Teile der Anlage (wie Gehweg, Beleuchtung, Straße) zu benutzen/ zu beanspruchen... Bei den Straßen handelt es sich nach ihrer Klassifizierung um Anliegerstraßen. Bei der Bemessung der Straßenbeleuchtungsanlage wird auch die Klassifizierung der Straße berücksichtigt. Die Seite 8 / 15

9 größeren Nutzen für die Allgemeinheit, demzufolge sollte dies bei der Berechnung der Anliegerbeiträge berücksichtigt werden. Anforderung an die Beleuchtungsstärke steigt bei Straßen mit höherer Verkehrsbedeutung. Bei höheren Anforderungen verringern sich in der Regel die Lichtpunkabständen und somit steigen die Herstellungskosten. zur Senkung der Anliegerbeiträge sollen Fördermittel eingesetzt werden. siehe 18 (Derzeit sind für diese Investitionen keine Fördermittel in Form von Zuschüssen verfügbar.) die Stromkostenersparnis für die nächsten Jahre sollte bei den Anliegerbeiträgen berücksichtigt werden. Nur die Kosten der Baumaßnahme sind beitragspflichtig/-fähig. Die Einsparungen kann die Gemeinde bspw. für Reparatur- und Instandsetzung nutzen. Seite 9 / 15

10 ZUSAMMENFASSUNG betroffene Grundstücke: 94 Unterzeichnende / betroffene Eigentümer davon betroffene Grundstücke davon gegen regelgerechten Ausbau 1. Anliegerversammlung 40 / Ergebnisse nach der 4-Wochen-Frist Anzahl Rückmeldungen: 7 Seite 10 / 15

11 Übersichtsplan ohne Maßstab Seite 11 / 15

12 TOP 10 Synopse vom Gemeinde Blankenfelde-Mahlow vorhandener Zustand im März 2014: Seite 12 / 15

13 Seite 13 / 15

14 TOP 10 Synopse vom Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Seite 14 / 15

15 TOP 10 Synopse vom Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Korrosion im Übergangsbereich Lichtpunkt Bestand Seite 15 / 15 Leuchte Bestand

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