Ärztliche und juristische Tätigkeit wohin geht der Weg? SIM-Tagung, Bern 30. Oktober 2014
|
|
- Paul Krämer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ärztliche und juristische Tätigkeit wohin geht der Weg? SIM-Tagung, Bern 30. Oktober 2014
2 Einführende Überlegungen zur Abgrenzung der ärztlichen und der juristischen Tätigkeit Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
3 Thema des Referates Themen: - Abgrenzung der ärztlichen von der juristischen Tätigkeit - Unklare Beschwerdebilder Entwicklungen in der Rechtsprechung sei Unklare Beschwerdebilder wie sollen sie eingeordnet werden? - Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zur ärztlichen Aufgabe Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 3
4 Ausgangspunkt Art. 6 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten. Bei langer Dauer wird auch die zumutbare Tätigkeit in einem anderen Beruf oder Aufgabenbereich berücksichtigt. Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 4
5 Drei Schritte auf dem Weg Die Anwendung von Art. 6 ATSG erfolgt in verschiedenen (und deshalb zu unterscheidenden) Schritten. Ausgangspunkt bildet die (allfällige) Feststellung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung; dabei handelt es sich darum, dass aus medizinischer Sicht eine Diagnose gestellt wird und die Leistungsfähigkeit bestimmt wird (= Schritt 1). In der Folge ist die (allfällige) Unfähigkeit, zumutbare Arbeit zu leisten, zu bestimmen (= Schritt 2). In einem weiteren Schritt ist zu klären, ob die (allfällige) Unfähigkeit durch die gesundheitliche Beeinträchtigung bedingt ist (= Schritt 3). Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 5
6 Drei Schritte und wer ist dafür zuständig? Schritt 1: Feststellung der gesundheitlichen Einbusse ist zweifellos eine medizinische Tätigkeit und liegt deshalb in der Zuständigkeit von Ärztin und Arzt Je genauer diagnostiziert, je besser die Leistungsunfähigkeit umschrieben, je plausibler erklärt, um so eher stellt die Rechtsanwendung ohne weiteres auf die ärztliche Festlegung ab Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 6
7 Drei Schritte und wer ist dafür zuständig? Bestimmen von Arbeitsunfähigkeit als eigentlich typische ärztliche Aufgabe - Arbeitsunfähigkeitszeugnisse - Arztberichte mit den entsprechenden Fragen - Gutachten Obwohl dem Arztzeugnis keine uneingeschränkte Beweiskraft zukommt, setzt die Bezweiflung seiner Richtigkeit das Vorliegen ernsthafter Gründe voraus (Urteil C 12/96 vom 10. September 1996 E. 2a). Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 7
8 Drei Schritte und wer ist dafür zuständig? Schritt 2: Bestimmung der allfälligen Unfähigkeit, zumutbare Arbeit zu leisten Eigentlich eine Aufgabe der Rechtsanwendung jedoch: - Rechtsanwendung (d.h. IV-Stelle, Unfallversicherung, Versicherungsgericht) regelmässig überfordert (bzw. falsch gefordert), wenn Auswirkungen einer gesundheitlichen Einbusse zu bestimmen sind - Mangelnde Kenntnis, mangelnde Erfahrung - Auffallend: Abweichen regelmässig nur zu Ungunsten Patientin/Patient Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 8
9 Drei Schritte und wer ist dafür zuständig? Schritt 3: Ist festgestellte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bedingt durch gesundheitliche Beeinträchtigung? - Massgeblichkeit des bio-psycho-modells der gesundheitlichen Einschränkung - Abgrenzung von gesundheitsfremden Umständen (wie z.b. psychosoziale Umstände) - Heikle Aufgabe mit Gefahr von Fehlentscheiden Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 9
10 «Kampfplatz» der unklaren Beschwerdebilder Phase 1 Einordnung der somatoformen Schmerzstörung: Bundesgericht hält fest, vermutungsweise sei bei dieser Einschränkung keine Invalidität gegeben (BGE 130 V 352, 130 V 396, 131 V 50). Hypothese, dass solche Einschränkungen willentlich überwindbar sind Konkretisierung dieser Überwindbarkeitsprüfung durch die sogenannten Foerster-Kriterien ; später nahm das Bundesgericht an, die Überwindbarkeitsvermutung entspreche einer Normhypothese (dazu Urteil 9C_776/2010 E. 2.4). Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 10
11 «Kampfplatz» der unklaren Beschwerdebilder Phase 2 In BGE 139 V 547 legte das Gericht den Fokus auf den Abklärungsaspekt und würdigte die zuvor als massgebend bezeichneten Kriterien als Hilfsmittel im Rahmen der Abklärung Zutreffende, überzeugende Entwicklung der Rechtsprechung Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 11
12 «Kampfplatz» der unklaren Beschwerdebilder Phase 3 Das Bundesgericht wendet sich der Frage zu, wann denn eine Arbeitsunfähigkeit angenommen werden könne. Dabei werden nachweisliche organische Pathologien und unklare Beschwerdebilder analog behandelt, und es wird ausgeführt, dass bei Abklärungs- und Beweisschwierigkeiten eine ärztliche Arbeitsfähigkeitsbeurteilung nicht prinzipiell beweiskräftig sei; vielmehr müsse primär von der IV- Stelle, d.h. im Rahmen der Rechtsanwendung eine sorgfältige Plausibilitätsprüfung vorgenommen werden; dabei kommt den Angaben der versicherten Person zur Arbeitsfähigkeit allein keine hinreichende Bedeutung zu (so Urteil 9C_701/2013, E und E ; ebenso Urteil 9C_850/2013). Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 12
13 Zum Schluss: Einige Feststellungen 1. Schwierige Aufgabe: Bestimmen von Arbeitsunfähigkeit und Invalidität 2. Zusammenwirken von zwei Fachdisziplinen mit je eigenen Stärken und Schwächen 3. Gegenwärtiger Stand: Zurückdrängen der Medizin 4. Wo sind die spezifischen Fähigkeiten von Medizin und Rechtsanwendung? 5. Medizin: Erkennen, Einordnen und Behandeln von gesundheitlichen Einschränkungen Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 13
14 Zum Schluss: Einige Feststellungen 6. Rechtsanwendung: Auslegung und Anwendung der bestehenden Gesetze 7. Scharnierfunktion: Sie fehlt gegenwärtig; sie könnte durch ein vermehrtes gegenseitiges Gespräch gefunden und konkretisiert werden 8. Blick von der Medizin auf die Rechtsanwendung: Rechtsanwendung ist an die Norm gebunden 9. Blick von der Rechtsanwendung auf die Medizin: Die Rechtsanwendung soll nicht auf medizinisch falschen Annahmen und Wertungen basieren Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 14
15 Unklare Beschwerdebilder welches sind die massgebenden «Indizien»? Bei den Indizien fällt insbesondere eine psychische Komorbidität von erheblicher Schwere, Ausprägung und Dauer ins Gewicht. Die entsprechenden Anforderungen an eine solche Komorbidität sind nicht erfüllt bei einer blossen Dysthymie, es sei denn dass sie zusammen mit einer ernsthaften Persönlichkeitsstörung auftrete (SVR 2013, IV Nr. 9, 8C_842/2011, E ). Ebenfalls nicht ausreichend sind depressive Störungen (Anwendungsbeispiel: SVR 2008 IV Nr. 1, I 176/06, E. 5.2). Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 15
16 Unklare Beschwerdebilder welches sind die massgebenden «Indizien»? Weitere Kriterien: - chronische körperliche Begleiterkrankungen - ein mehrjähriger, chronifizierter Krankheitsverlauf mit unveränderter oder progredienter Symptomatik ohne längerdauernde Rückbildung - ein sozialer Rückzug in allen Belangen des Lebens - ein verfestigter, therapeutisch nicht mehr beeinflussbarer innerseelischer Verlauf einer an sich missglückten, psychisch aber entlastenden Konfliktbewältigung - das Scheitern einer konsequent durchgeführten ambulanten oder stationären Behandlung (auch mit unterschiedlichem therapeutischem Ansatz) trotz kooperativer Haltung der versicherten Person (dazu die Rechtsprechung seit BGE 130 V 352 Anwendungsbeispiel für die Prüfung der Kriterien in SVR 2013, IV Nr. 6, 9C_148/2012, E. 2.2). Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 16
17 Unklare Beschwerdebilder welches sind die massgebenden «Indizien»? Bei der Abklärung sind diese Indizien massgebend einzubeziehen; andernfalls verlieren die entsprechenden Berichte und Festlegungen an Beweiskraft (dazu SVR 2013, IV Nr. 12, 9C_953/2011, E. 5.3). Wichtiges Element bei der ärztlichen Festlegung Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 17
18 Anerkannte «unklare Beschwerdebilder» anhaltende somatoforme Schmerzstörung (BGE 130 V 352) Fibromyalgie (BGE 132 V 65) dissoziative Sensibilitäts- und Empfindungsstörung (SVR 2007 IV Nr. 45, I 9/07) HWS-Distorsion ohne nachweisbare organische Funktionsausfälle (BGE 136 V 279) nichtorganische Hypersomnie (BGE 137 V 64) Neurasthenie (SVR 2001 IV Nr. 17, 9C_98/2010; SVR 2011 IV Nr. 26, 9C_662/2009) chronisches Müdigkeitssyndrom (offen gelassen in SVR 2007 IV Nr. 49, I 1000/06, E. 5) mit Ausnahme der cancer related fatigue (dazu BGE 139 V 346). Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 18
19 Gutachten Henningsen was sagt es zu den unklaren Beschwerdebildern? 1. Nach der medizinischen Literatur ist nicht so sehr die Dauer und Stärke der einzelnen Symptome von Bedeutung sind, sondern vielmehr die Zahl der (organisch erklärbaren oder unerklärten) Körperbeschwerden (dazu TOMENSON ET ALT., Br J Psychiatry ff.). 2. Es kommt hinzu, dass Überlappungsfälle in aller Regel zu höheren Arbeitsunfähigkeiten führen (dazu SIMMS ET ALT., Psychol Med ff.). Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 19
20 Gutachten Henningsen was sagt es zu den unklaren Beschwerdebildern? 3. Ferner zeigt sich, dass die Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit unabhängig von komorbiden psychischen Störungen bestehen (dazu auch SIMMS ET ALT., a.a.o.). 4. Aus medizinischer Sicht werden zur Festlegung des Schweregrades nicht Kriterien verwendet, sondern (auch etwa bei den als Foerster-Kriterien bezeichneten Elementen) Indikatoren, welche einen offenen Charakter haben und bei deren Fehlen nicht vorschnell auf eine fehlende Schwere der Beeinträchtigung geschlossen werden darf Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 20
21 Ergebnisse Unklar ist weniger das Beschwerdebild als die allfällige Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit der jeweiligen Person. Hier muss die Sozialversicherung (z.b. die IV-Stelle oder die Unfallversicherung) den Sachverhalt von Amtes wegen abklären (Art. 43 ATSG). Soweit aus einer bestimmten gesundheitlichen Einschränkung die Auswirkungen auf die Arbeitsunfähigkeit schwierig zu bestimmen sind (etwa bei einer somatoformen Schmerzstörung), sind gegebenenfalls weitere Indizien heranzuziehen. Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 21
22 Ergebnisse Bei den unklaren Beschwerdebildern sind die Hilfselemente sorgfältig auszuwählen und auf ihre Verlässlichkeit zu überprüfen; dabei soll den entsprechenden Forschungsergebnissen in der Medizin hohes Gewicht zugemessen werden. Sind bestimmte dieser Indizien gegeben, muss zudem berücksichtigt werden, dass nach den medizinischen Forschungsergebnissen beim Vorliegen von mehr als einem Indiz mit erhöhten Arbeitsunfähigkeiten zu rechnen ist. Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 22
23 Ergebnisse Beweislosigkeiten können sich bei zutreffender und hinreichender Abklärung nur ausnahmsweise ergeben. Falls neben gesundheitlichen Ursachen auch andere gesundheitsfremde Faktoren auf die Arbeitsfähigkeit einwirken, ist eine sorgfältige Ausscheidung der massgebenden von den nicht relevanten Ursachen erforderlich. Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 23
24 Ergebnisse Bei der Festlegung der Arbeitsunfähigkeit kommt den ärztlichen Angaben und Festlegungen nach wie vor ein zentrales Gewicht zu. Ohne ärztliche Mitwirkung ist die Bestimmung einer allfälligen Arbeitsunfähigkeit undenkbar. Besten Dank und auf eine weitere gute Zusammenarbeit! Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 24
Unklare Beschwerdebilder im Sozialversicherungsrecht
Unklare Beschwerdebilder im Sozialversicherungsrecht I. Ausgangslage oder? 1 Fragestellung ATSG: Art. 8 Abs. 1 Art. 7 Art. 6 Satz 1 Zumutbarkeit Anspruchsvoraussetzungen Rechtsanwendung Medizin Leiden
MehrKreisschreiben über die Schlussbestimmungen der Änderung vom 18. März 2011 des IVG (KSSB)
Kreisschreiben über die Schlussbestimmungen der Änderung vom 18. März 2011 des IVG (KSSB) Gültig ab 1. Januar 2012 318.507.23. d 11.11 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen... 3 Zielsetzung und Begriff... 4 Rentenüberprüfung...
MehrSomatoforme Schmerzstörung
Schweizerische Invaliditätstagung Lenzburg, 13. März 2008 Somatoforme Schmerzstörung - Entwicklung der Rechtsprechung - Auswirkung auf die Rechtsanwendung Jean Baptiste Huber Rechtsanwalt Leiturteil BGE
MehrEntscheidgrundlagen des Bundesgerichts
Entscheidgrundlagen des Bundesgerichts asim Fortbildungsveranstaltung vom 8. Dezember 2010 MLaw Johanna Dormann Überblick Grundlagen auf Tatsachenebene materiellrechtliche Grundlagen verfahrensrechtliche
MehrAuswirkungen der 6. IV-Revision auf die Begutachtung und weitere wichtige Entwicklungen
Auswirkungen der 6. IV-Revision auf die Begutachtung und weitere wichtige Entwicklungen 4. Fortbildungskurs für SIM Gutachter und Interessierte 2014 Bern, 30. Oktober 2014 Prof. Dr. iur. Thomas Gächter
MehrPsychiatrisch- Versicherungsmedizinisches für die Hausarztpraxis
Psychiatrisch- Versicherungsmedizinisches für die Hausarztpraxis Wie erreiche ich bei IV und KTG möglichst viel bei Patienten mit psychischen Störungen 22.05.2015 Olaf Hentrich, HeTo GmbH 1 No Go Burnout
MehrAnhaltende somatoforme Schmerzstörung und Invalidität - wo stehen wir nach der Änderung der Rechtssprechung BGE 130 V 352 durch Urteil BGE 140 V...
Anhaltende somatoforme Schmerzstörung und Invalidität - wo stehen wir nach der Änderung der Rechtssprechung BGE 130 V 352 durch Urteil BGE 140 V... 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015? 1) Zwischen objektiv und
MehrKreisschreiben über die Schlussbestimmungen der Änderung vom 18. März 2011 des IVG (KSSB)
Kreisschreiben über die Schlussbestimmungen der Änderung vom 18. März 2011 des IVG (KSSB) Gültig ab 1. April 2014 318.507.23. d 04/14 2 von 10 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen... 3 Zielsetzung und Begriff...
MehrKrankschreiben überzeugt, überzeugend
Krankschreiben überzeugt, überzeugend Rheinfeldertage 2013 Renato Marelli 1 Inhalt Krankheitskonzepte Grundlagen des Versicherungsrechts Gesundheitsschaden Arbeitsunfähigkeit Juristische Besonderheiten
MehrSozialhilfeforum Höllstein
Sozialhilfeforum 2 9.11.2017 Höllstein Ein IV-Fall -, Was ist zu beachten? Roderich Kösel, Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie RAD beider Basel Gliederung 1. Schadenminderung / Mitwirkung / Selbsteingliederung
MehrMonica Zilla. Avocate spécialiste FSA en responsabilité civile et droit des assurances. Erwerbsunfähigkeit. Aus anwaltlicher Sicht.
Monica Zilla Avocate spécialiste FSA en responsabilité civile et droit des assurances Aus anwaltlicher Sicht Monica Zilla Rechtliche Grundlagen Sozialversicherungen Privatversicherungen Bundesgesetz über
MehrBGE 9C_510/2009 vom 30. August 2010 (zur Publikation vorgesehen)
BGE 9C_510/2009 vom 30. August 2010 (zur Publikation vorgesehen) Sachverhalt: A. Die 1962 geborene S. war für verschiedene Arbeitgeber als Reinigungsangestellte tätig. Bei Auffahrunfällen im Oktober 1997
MehrIV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen
IV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen Zusammenarbeit IV / Arbeitgeber / Arzt ist der Schlüssel zum Erfolg Im Zentrum steht das Potenzial der versicherten Person Ziel ist das Erhalten des
MehrBundesgerichtsentscheid (BGE 141 V 281) vom Konsequenzen für EFL?
Bundesgerichtsentscheid (BGE 141 V 281) vom 03.06.2015 - Konsequenzen für EFL? Dr. med. Frank Staudenmann FMH Physikalische Medizin & Rehabilitation Arbeitsorientierte Rehabilitation Leiter Standort Dättwil
MehrAuswirkungen der neuen Schmerz- Indikatorenrechtsprechung
Auswirkungen der neuen Schmerz- Indikatorenrechtsprechung MLaw Michael E. Meier, Universität Zürich 1 11 Übersicht I. Eckwerte und BGE II. Praxisänderung zum Anwendungsbereich III. Bisherige Auswirkungen
MehrStrassenverkehrsrechtstagung
Strassenverkehrsrechtstagung 21. 22. Juni 2016 21 Juni 2016 DAS SCHLEUDERTRAUMA GESTERN, HEUTE UND MORGEN IM LICHTE DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BUNDESGERICHTS Strassenverkehrsrechtstagung 2016 Prof.
MehrUVG-Tagung, 23./24. Juni 2014
UVG-Tagung, 23./24. Juni 2014 Die Überwindbarkeit im Sozialversicherungsrecht und deren Relevanz im Haftpflichtrecht Christian Moosberger, lic.iur., Rechtsanwalt, Helvetia Versicherungen UVG-Tagung, 24.06.2014
MehrPersonen-Schaden-Forum 2011
Personen-Schaden-Forum 2011 Entwicklungen der Gesetzgebung (1) 6. IV-Revision - Eingliederung aus Rente - Anpassungsprüfung bei bestehenden Renten mit unklaren syndromalen Beschwerdebildern. - Auswirkung
MehrVerwaltungsgericht des Kantons Bern Sozialversicherungsrechtliche Abteilung
200 10 1115 IV Homepage MAW/PES/KRK Verwaltungsgericht des Kantons Bern Sozialversicherungsrechtliche Abteilung Urteil vom 28. März 2011 Verwaltungsrichter Matti, Kammerpräsident Verwaltungsrichter Schütz,
MehrAusgewählte Probleme der Invalidität: Psychosomatische Leiden in der Invalidenversicherung und neue Schmerzrechtsprechung
Ausgewählte Probleme der Invalidität: Psychosomatische Leiden in der Invalidenversicherung und neue Schmerzrechtsprechung Übersicht I. Invalidität als versichertes Risiko II. Problematik der somatoformen
MehrDie Eidgenössische Invalidenversicherung. Information vom 5. Mai Herzlich Willkommen
Die Eidgenössische Invalidenversicherung Information vom 5. Mai 2017 Herzlich Willkommen 1 Zwecke des IVG Art. 1a IVG: a) die Invalidität mit geeigneten, einfachen und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen
MehrIV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen
IV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen Gliederung des Referates Die IV-Stelle Kanton Bern Prozess und Leistungen Bedeutung der Arztberichte 2 Die IV-Stelle Kanton Bern Kurzporträt Selbständige
MehrSind somatisch unbegründbare Schmerzen durch Willensanspannung überwindbar?
Sind somatisch unbegründbare Schmerzen durch Willensanspannung überwindbar? Ein Beitrag zur aktuellen Begutachtungspraxis in der Schweiz Prof. Bogdan Radanov Schulthess Klinik, Lengghalde 2, 8008 Zürich
MehrNeueste Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Neueste Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Entwicklungen? Was meint Entwicklung? Kann ein Rechtsgebiet entwickelt werden? Entwickeln: Auf den Kerninhalt kommen? Insoweit:
MehrDOK :375.21
- 476 - Zu den Voraussetzungen für die Anerkennung eines chronischen Müdigkeitssyndroms (CFS) als Folge einer Organspende und Versicherungsfall Eine (Lebend-)Nierenspende ist nach dem Stand der allgemeinen
MehrSozialversicherungszentrum Thurgau
Sozialversicherungszentrum Thurgau Invalidenversicherung vom Gesundheitsschaden zur Leistung Manuela Schibli Leiterin IV-Stelle Eingliederung/Rente Dr. med. Uwe Hoffmann Leitender Arzt Regionaler Ärztlicher
MehrBegutachtung nicht sichtbarer Leiden
11. Dezember 2014, Rheinfelder Tage Psychosomatik und Arbeit, Vertrauen Qualität und Kompetenz Begutachtung nicht sichtbarer Leiden lic. iur. Erich Züblin Fachanwalt SAV Haftpflichtund Versicherungsrecht
MehrFOSUMOS Regio Sargans - Chur Sucht und Invalidenversicherung
FOSUMOS Regio Sargans - Chur Sucht und Invalidenversicherung Dr. med. Arno Bindl Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FA Vertrauensarzt (SGV) zertifizierter medizinischer Gutachter SIM Agenda. Invalidität
MehrDas korrekte Arztzeugnis
Das korrekte Arztzeugnis Dr. med. Gaby Kissling AIM Olten Kilian Bärtschi, AL Suva Solothurn Solothurn, 1. Juni 2017 Seite 2 Seite 3 1 Entstehung und Ziel Die Wirtschaftsverbände, die Ärzteschaft und die
MehrWie erleichtern wir den Juristen die Arbeit? Martin Boltshauser, Rechtsanwalt
Wie erleichtern wir den Juristen die Arbeit? Martin Boltshauser, Rechtsanwalt Themenübersicht 1. Begriffe 2. Die Stellung des Arztes in der Sozialversicherung 3. Der Arztbericht und seine Folgen Folie
MehrSIM Fortbildung Workshop Bollag/ Mager, 30. Oktober 2014
SIM Fortbildung Workshop Bollag/ Mager, 30. Oktober 2014 Forensisch Psychiatrische Klinik Basel/ asim USB Basel «Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht» 1 ÜBERSICHT: 1. Definitionen
MehrARZTBERICHT ÜBER ARBEITSUNFÄHIGKEIT
ÜBER ARBEITSUNFÄHIGKEIT Sehr geehrte Frau Doktor Sehr geehrter Herr Doktor Bitte drucken Sie das Formular aus und senden Sie dieses per Post an: Visana Services AG Beratender Arzt Leistungszentrum Taggeld
MehrBGE 141 V 281: Zu den Beweggründen für die Praxisänderung
BGE 141 V 281: Zu den Beweggründen für die Praxisänderung Andreas Traub Jahrestagung der SIM Olten, 17. März 2016 1 s I. Ausgangslage für die Praxisänderung II. Von den Beweggründen der Praxisänderung
MehrDie Eidgenössische Invalidenversicherung
Die Eidgenössische Invalidenversicherung Information vom 4. mai 2018 Camille Zahno, stv. Leiterin des Rechtsdienstes der IV-Stelle Freiburg 1 Zwecke des IVG Art. 1a IVG: a)die Invalidität mit geeigneten,
MehrPersonen-Schaden. Schaden-Forum Haftpflichtrecht. Personen-Schaden-Forum Bruno Schatzmann
Personen-Schaden Schaden-Forum 2008 Invaliditätsbemessung tsbemessung im Haftpflichtrecht Seite 2 1 Entschädigung in römischer r Zeit = = Seite 3 Entschädigung in heutiger Zeit = =? Seite 4 2 1. Der relevante
MehrHWS Distorsion aus dem Blickwinkel der IV
HWS Distorsion aus dem Blickwinkel der IV Psychiatrisches Kolloquium Herbstsemester 2014 Psychosomatik 2 Kaspar Gehring, lic. iur. Rechtsanwalt Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht Ulrichstrasse
MehrPDF 1. IV-Rente bei psychischen Leiden: Änderung der Rechtsprechung
PDF 1 B u n d e s g e r i c h t T r i b u n a l f é d é r a l T r i b u n a l e f e d e r a l e T r i b u n a l f e d e r a l CH-1000 Lausanne 14 Korrespondenznummer 11.5.2/49_2017 Lausanne, 14. Dezember
MehrDer IV-Prozess von der Frühintervention bis zur Rente. Dieter Widmer, Direktor IV-Stelle Kanton Bern
Der IV-Prozess von der Frühintervention bis zur Rente Dieter Widmer, Direktor IV-Stelle Kanton Bern Kurzporträt Selbständige öffentlich rechtliche Anstalt 421 Mitarbeitende Hauptsitz: Scheibenstrasse 70,
MehrSeite 1 von 5 Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 9C_158/2010 Urteil vom 29. Juni 2010 II. sozialrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Borella, präsidierendes
MehrAktuelles aus dem Bundesgericht zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bei somatoformer Schmerzstörung
Aktuelles aus dem Bundesgericht zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bei somatoformer Schmerzstörung (Urteil 9C_148/2012 vom 17. September 2012) Andreas Traub asim-fortbildungsveranstaltung Basel, 27.
MehrNicht können oder nicht wollen?
Nicht können oder nicht wollen? asim 11.06.2008 Renato Marelli 1 Inhalt Krankheitskonzept in ICD-10 Dimensionen psych. Störungen Objektivierbarkeit Beispiel: Somatoforme Störungen Faktoren der Arbeitsfähigkeit
MehrEntwicklungen im Sozialversicherungsrecht
Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht Rechtsetzung - Rechtsprechung 1.UVG-Revision: Gesetzgebung Themen: Unfallähnliche Körperschädigung; Kürzung der Invalidenrente im Alter; besondere Regelung für
MehrArbeit und Kultur. Workshop Rheinfelden Dr. C. Nigg 21.Oktober 2009
Arbeit und Kultur Workshop Rheinfelden Dr. C. Nigg 21.Oktober 2009 Unterschiede Was ist das Besondere an einem Workshops? Von einem Seminar unterscheidet er sich dadurch, dass es nicht um die Vermittlung
MehrDas Wichtigste in Kürze zu Leitlinie 145/004: Fibromyalgiesyndrom aktueller Stand: 03/2017. AWMF-Register Nr. 145/004 Klasse: S3
publiziert bei: AWMF-Register Nr. 145/004 Klasse: S3 Das Wichtigste in Kürze der Patientenversion der wissenschaftlichen Leitlinie Definition, Ursachen, Diagnostik und Therapie des Fibromyalgiesyndroms
MehrBeschwerde gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. August 2014.
Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 8C_689/2014 {T 0/2} Urteil vom 19. Januar 2015 I. sozialrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichterin Leuzinger, Präsidentin, Bundesrichter
MehrURTEIL VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS GRAUBÜNDEN S Kammer als Versicherungsgericht
VERWALTUNGSGERICHT DES KANTONS GRAUBÜNDEN S 13 27 3. Kammer als Versicherungsgericht bestehend aus Verwaltungsrichter Stecher als Vorsitzender, Verwaltungsrichterin Moser und Verwaltungsrichter Audétat,
MehrBeschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Luzern vom 27. Januar 2017 (5V ).
Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 8C_174/2017 Urteil vom 5. Februar 2018 I. sozialrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Maillard, Präsident, Bundesrichterinnen Heine,
MehrIV und Sucht. Inputreferat beim Treffen der FOSUMOS- Gesprächsgruppe Wil, 10. Februar Monika Hermelink, Dr. med., MHA Leiterin RAD Ostschweiz
IV und Sucht. Inputreferat beim Treffen der FOSUMOS- Gesprächsgruppe Wil, 10. Februar 2010. Monika Hermelink, Dr. med., MHA Leiterin RAD Ostschweiz Agenda. Ist Sucht (k)eine Krankheit? Psychische und Verhaltensstörungen
Mehr«Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht»
Forensisch Psychiatrische Klinik Basel «Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht» Ralph Mager 1 ÜBERSICHT: 1. Definitionen 2. Determinanten der Leistungsfähigkeit 3. Vorgehen 2 1 Definition
Mehr(c) HAVE/REAS. Die IV-Haushaltabklärung. Anwendungsbereich, Methode und Verhältnis zum haftpflichtrechtlichen Haushaltschaden
Die IV-Haushaltabklärung Anwendungsbereich, Methode und Verhältnis zum haftpflichtrechtlichen 1 Inhaltsübersicht I. Anwendungsbereich II. Einzelne Elemente der Haushaltabklärung III. Ausgewählte Einzelfragen
MehrInvalidenversicherung und der beruflichen Vorsorge
Invaliditätsbemessung tsbemessung in der Invalidenversicherung und der beruflichen Vorsorge Referat von Dr. iur. HAVE Übersicht Grundlagen der Invaliditätsbemessung in der IV und bv Die Bindung der VE
Mehr/
Rentenrevision www.koordination.ch / www.rentenrevision.ch Rentenrevision 1 Ändert sich der Invaliditätsgrad einer Rentenbezügerin oder eines Rentenbezügers erheblich, so wird die Rente von Amtes wegen
MehrSIM 4. Fortbildungskurs Oktober 2014 Kasuistik. Dr. med. Esther Hindermann, FMH Innere Medizin, FA SAPPM und delegierte Psychotherapie
SIM 4. Fortbildungskurs 2014 30. Oktober 2014 Kasuistik Dr. med. Esther Hindermann, FMH Innere Medizin, FA SAPPM und delegierte Psychotherapie IPS-Pflegefachfrau Verheiratet, 1 erwachsene Tochter 1992
MehrEntscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht
Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht vom 7. Juni 2012 (720 12 73 / 153) Invalidenversicherung IV-Rente (Würdigung des medizinischen Sachverhaltes) Besetzung
MehrWer trägt die Kosten der PID?
Präimplantationsdiagnostik und deren Finanzierung: Wer trägt die Kosten der PID? Kompetenzzentrum MERH Mittagsveranstaltung 8. November 2016 Prof. Dr. iur. Thomas Gächter Seite 1 Übersicht I. Problemstellung
MehrSeite 1 von 5 Urteilskopf 130 V 352 51. Auszug aus dem Urteil i.s. N. gegen IV-Stelle Bern und Verwaltungsgericht des Kantons Bern I 683/03 vom 12. März 2004 Regeste Art. 4 und 28 Abs. 2 IVG (in der bis
MehrDas Alter hat nichts Schönes oder doch. Depressionen im Alter Ende oder Anfang?
Das Alter hat nichts Schönes oder doch Depressionen im Alter Ende oder Anfang? Depressionen im Alter Gedanken zum Alter was bedeutet höheres Alter Depressionen im Alter Häufigkeit Was ist eigentlich eine
MehrIV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen Psychische Gesundheit und Herausforderungen in der Sozialen Sicherheit
IV-Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen 25.08.2015 Psychische Gesundheit und Herausforderungen in der Sozialen Sicherheit Gliederung des Referates Die IV-Stelle Kanton Bern Die IV ein Sanierungsfall
MehrIVG-Revision 6a/6b. Auswirkungen auf die Organisationen mit Angeboten für Menschen mit Psychischer Behinderung
IVG-Revision 6a/6b Auswirkungen auf die Organisationen mit Angeboten für Menschen mit Psychischer Behinderung Mobile: Perspektiven für Menschen mit besonderen Bedürfnissen 27. Mai 2011 Tino Käser Rückschau:
MehrDie Rolle des Hausarztes im IV- Verfahren. Die IV im Spannungsfeld zwischen Medizin und Recht 22. Oktober 2015 Dr. med. Simon Graf
Die Rolle des Hausarztes im IV- Verfahren Die IV im Spannungsfeld zwischen Medizin und Recht 22. Oktober 2015 Dr. med. Simon Graf Vorstellung Facharzt Allgemeinmedizin mit Praxis in Grub AR BLaw Richter
MehrDie IV als Partnerin bei psychischen Erkrankungen. Dieter Widmer
Die IV als Partnerin bei psychischen Erkrankungen Dieter Widmer Kurzporträt Selbständige öffentlich rechtliche Anstalt 416 Mitarbeitende Hauptsitz: Scheibenstrasse 70, Bern Zweigstellen in Biel, Burgdorf
MehrAnlage zur Vereinbarung gemäß 118 Abs. 28GB V vom
Anlage zur Vereinbarung gemäß 118 Abs. 28GB V vom 30.04.2010 Spezifizierung der Patientengruppe gemäß 3 der Vereinbarung: 1. Einschlusskriterien für die Behandlung Erwachsener in der Psychiatrischen Institutsambulanz
Mehr6. IV-Revision und Sozialhilfe - Gemeinsame Arbeitsmarktintegration. Sommertagung Soko 2012
6. IV-Revision und Sozialhilfe - Gemeinsame Arbeitsmarktintegration 1 6. IV-Revision und Sozialhilfe Gemeinsame Arbeitsmarktintegration Jean-Claude Beer Leiter Strategie u. Entwicklung, SVA Zürich 2 Sanierungsplan
MehrArztbericht Psychiatrie: Berufliche Integration/Rente
Arztbericht Psychiatrie: Berufliche Integration/Rente IV-Stelle Bahnhofplatz 3C 5001 Aarau Telefon 062 836 81 81 Fax 062 836 84 99 www.sva-ag.ch Datum: Zuständig: Telefon: Versicherten-Nr: Versicherte
MehrSchadenminderungspflicht und 5. IVG-Revision
Schadenminderungspflicht und 5. IVG-Revision PD Dr. iur., LL.M. Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen Inhalt Schadenminderungsgrundsatz Überblick über die 5. IVG-Revision Kodifikation
MehrDefinition Verlauf Ursachen. 1 Einleitung und Begriffsbestimmung »Negative kommunikative Handlungen«... 6
VII I Definition Verlauf Ursachen 1 Einleitung und Begriffsbestimmung............. 3 2 Definitionen............................... 5 2.1 Einleitung.................................. 5 2.2»Negative kommunikative
Mehr/
Rentenrevision www.koordination.ch / www.rentenrevision.ch Grundsatz Eine Revision der Invalidenrente setzt voraus, dass sich der Invaliditätsgrad erheblich ändert. Sie kann nicht nur bei der Änderung
MehrInhalt VII. Definition - Verlauf - Ursachen. 1 Einleitung und Begriffsbestimmung з. 2 Definitionen 5
VII I Definition - Verlauf - Ursachen 1 Einleitung und Begriffsbestimmung з 2 Definitionen 5 2.1 Einleitung 5 2.2»Negative kommunikative Handlungen«6 2.3 Gemobbt wird immer ein Einzelner 12 2.4 Die Kriterien
MehrMeldung Arbeitsunfähigkeit (Formular Arbeitgeber)
Meldung Arbeitsunfähigkeit (Formular Arbeitgeber) Seiten 1 und 2: Auszufüllen durch Arbeitgeber der arbeitsunfähigen Person Betrieb Firma Postfach Kontaktperson Strasse, Nr. Tel.-Nummer PLZ, Ort E-Mail
MehrARZTHAFTPFLICHT «Juristen und Ärzte sind auch nur Menschen»
ARZTHAFTPFLICHT «Juristen und Ärzte sind auch nur Menschen» Was Ärzte und Juristen zur Arzthaftpflicht wissen sollten Dr. iur. Iris Herzog-Zwitter asim Christian Katzenmeier: Arzthaftung hat Konjunktur
MehrErgänzungsfragen an die sachverständige Person
Ergänzungsfragen an die sachverständige Person Einige Hinweise aus der Anwaltspraxis SIM-Tagung 2015 Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Ausgangslage Medizinisches Gutachten - erstellt durch eine unabhängige, objektive,
MehrRECHTSPRECHUNG ZUR ANHALTENDEN SOMATOFORMEN SCHMERZSTÖRUNG. Kritik aus dem Blickwinkel der Evidenz-basierten Medizin
RECHTSPRECHUNG ZUR ANHALTENDEN SOMATOFORMEN SCHMERZSTÖRUNG Kritik aus dem Blickwinkel der Evidenz-basierten Medizin J. Jeger MEDAS Zentralschweiz, Luzern George Dergalis: Qual ASIM Basel, 15.3. 2006 Konsens
MehrIV-Rundschreiben Nr. 334
7. Juli 2015 IV-Rundschreiben Nr. 334 Neues Beweisverfahren zur Abklärung psychosomatischer Leiden (Urteil 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015) 1. Ausgangslage Mit dem Urteil 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015 hat
MehrDie Haushaltsabklärung aus Sicht der IV
Die Haushaltsabklärung aus Sicht der IV Andreas Jansen, RAD Ostschweiz (GR) Bildquelle Hausfrau ( Volker Witt/fotalia.de) Bildquelle Arzt ( zdenka Darula/fotalia.de) www.svasg.ch/rad 1 Bildquelle Gründliche
MehrHERZLICH WILLKOMMEN BEI DER INVALIDENVERSICHERUNG (IV)
HERZLICH WILLKOMMEN BEI DER INVALIDENVERSICHERUNG (IV) Ergonomie in der beruflichen Eingliederung IV-Stelle Solothurn Ueli Bigler April 2018 Referat MSM Symposium www.ivso.ch 1 Die Themen Ziel und Aufgabe
MehrSozialversicherungsrecht II (Besondere Frage) 16. Juni 2015
Sozialversicherungsrecht II (Besondere Frage) 16. Juni 2015 Prof. Dr. iur. Thomas Gächter FS 2015 Hinweise zur Bewertung Im Korrekturraster sind die wichtigsten Begriffe und Inhalte («Key-Words») unterstrichen,
MehrDie Validierung psychischer Störungen im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Übersicht
Die Validierung psychischer Störungen im Lichte der bundesgerichtlichen Rechtsprechung I Die Voraussetzung wissenschaftlicher Erfahrungssätze im Sinne qualifizierter Begutachtungsleitlinien Beschwerden
Mehr3. Kausalitätsfragen bei psychischen Fehlentwicklungen im Unfallversicherungsrecht
3. Kausalitätsfragen bei psychischen Fehlentwicklungen im Unfallversicherungsrecht Die Rechtsprechung gemäss BGE 115 V 133 Banale bzw. leichte Unfälle: Bei leichten Unfällen (z.b. gewöhnlicher Sturz, geringfügiges
MehrArbeit, Krankheit, Invalidität: Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen
Arbeit, Krankheit, Invalidität: Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen Tagung "Krebsbetroffene am Arbeitsplatz" der Swiss Cancer Foundation, dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und der Krebsliga
MehrL évaluation de l invalidité:
L évaluation de l invalidité: Quelles perspectives? Invaliditätsbegriff Einführung Invalidität ist die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit. (Art.
MehrAmbulante stationäre Behandlung? Handlungsräume der Kantone in der Krankenversicherung!? Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
1 Ambulante stationäre Behandlung? Handlungsräume der Kantone in der Krankenversicherung!? Prof. Dr. iur. Ueli Kieser 2 Ausgangspunkt: Finanzierung der Krankenversicherung Stationäre Behandlung: Art. 49a
MehrMitwirkungs- und Schadenminderungspflicht
Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht Alexandra Meichssner lic. iur. Rechtsanwältin Stv. Leiterin Rechtsdienst SVA Aargau Alessandro Tani Bereichsleiter IV-Stelle, SVA Aargau 19.10.2011 RD SVA AG 2
MehrDas Arztzeugnis aus arbeitsmedizinischer Sicht
Das Arztzeugnis aus arbeitsmedizinischer Sicht Dr.med. Denise Steiner FMH Arbeitsmedizin AEH Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene AG Brunnmattstr. 45 3007 Bern AEH Zentrum für Arbeitsmedizin
MehrIn der Vergangenheit gab es keine klaren Kriterien für die
Der Psychiater und Depressionsforscher Prof. Dr. Hubertus Himmerich erlebt das Leid, das die Krankheit Depression auslöst, tagtäglich als Oberarzt der Depressionsstation unserer Klinik, der Leipziger Universitätsklinik
MehrPsychosoziale Risiken und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit Herausforderungen für die Mediziner 14. SIZ-Care Forum
Psychosoziale Risiken und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit Herausforderungen für die Mediziner 14. SIZ-Care Forum Dr. med. Andreas Canziani FMH Psychiatrie und Psychotherapie Themen Was sind
MehrÄrztliche Stellungnahme zur Planung einer Eingliederungshilfe
Ärztliche Stellungnahme zur Planung einer Eingliederungshilfe Vertrauliche Stellungnahme ( 203 StGB und 76 SGB X) nach 35a SGB VIII (KJHG), nach 53 SGB XII (nur amts- oder landesärztliche Stellungnahme)
MehrAnforderungen an die Kausalität aus Sicht der Verwaltung. Roland Fehse Hamburg, 28.Juni 2008
Anforderungen an die Kausalität aus Sicht der Verwaltung Roland Fehse Hamburg, 28.Juni 2008 Von der Kaiserlichen Botschaft 1881 bis zur aktuellen Rechtsprechung in 2006 Grundprinzipien der GUV, u.a.: Ablösung
MehrUm sinnvoll über Depressionen sprechen zu können, ist es wichtig, zwischen Beschwerden, Symptomen, Syndromen und nosologische Krankheitseinheiten
1 Um sinnvoll über Depressionen sprechen zu können, ist es wichtig, zwischen Beschwerden, Symptomen, Syndromen und nosologische Krankheitseinheiten unterscheiden zu können. Beschwerden werden zu depressiven
MehrUNKLARE BESCHWERDEBILDER
Anmeldung zur Veranstaltung Montag, 19. Oktober 2015, Kongresshaus Zürich (1212.) PROGRAMM 13.15 Begrüssung 13.20 13.45 Wie entscheiden Gerichte? Ein rechtspsychologischer Blick 13.45 14.10 Ein Blick zurück
MehrDer Hausarzt und das Arztzeugnis Le médecin généraliste et le certificat médical d arrêt de travail
Institut für Hausarztmedizin IHAMB Medizinische Fakultät Der Hausarzt und das Arztzeugnis Le médecin généraliste et le certificat médical d arrêt de travail Bern, 7. Juni 2013 Prof. Dr. med. Peter Tschudi,
MehrEntscheide des Bundesgerichts, I. sowie II. sozialrechtliche Abteilung
Entscheide des Bundesgerichts, I. sowie II. sozialrechtliche Abteilung Urteile veröffentlicht im Februar 2018 AHV Urteil vom 11. Januar 2018 9C_443/2017 Massgebender Lohn; Lizenzgebühren; Unkostenanteil
MehrBeschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 30. November 2015.
Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 8C_131/2016 {T 0/2} Urteil vom 14. Juli 2016 I. sozialrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Maillard, Präsident, Bundesrichter
MehrGutachten. erstattet der Schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen (SVNP) von
1 Gutachten zu Fragen des Vorgehens bei der Bestimmung der Arbeitsfähigkeit im Sozialversicherungsrecht und zum allfälligen Beitrag der Neuropsychologie erstattet der Schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologinnen
MehrInvaliditätsgrad. Invaliditätgrad. Inhalt
Invaliditätsgrad www.koordination.ch Invaliditätgrad Inhalt Gesetz Grundlagen des Invaliditätsgrades Valideneinkommen Invalideneinkommen Bindungswirkung 1 Invalidität Invalidität ist die voraussichtlich
MehrEntscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht
Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht vom 4. Dezember 2014 (720 2014 179) Invalidenversicherung Rentenrevision 6a, Schlussbestimmungen IVG Besetzung Präsidentin
MehrSozialversicherungsgericht des Kantons Zürich
Es referieren Hans-Jakob Mosimann, Dr. iur. M.A. Richter / Vorsitzender II. Kammer Sabine Tiefenbacher, lic. iur. Gerichtsschreiberin / Kammersekretärin II. Kammer Thomas Lenzhofer, Dr. oec. HSG Generalsekretär
MehrPROGRAMM. Anmeldung zur Veranstaltung (1216.) SOZIALVERSICHERUNGSRECHTSTAGUNG 2016 Dienstag, 7. Juni 2016, Grand Casino Luzern
Anmeldung zur Veranstaltung (1216.) Dienstag, 7. Juni 2016, Grand Casino Luzern PROGRAMM Die Anmeldung gilt für (Vorname, Name, Titel/Stellung/Funktion)*: 08.45 09.10 Begrüssungskaffee 09.10 09.15 Begrüssung
Mehr