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1 Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband Jahresbericht 2005 Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) Heyestraße Düsseldorf Tel Fax Internet Sicher und gesund mit uns.

2 Zahlen und Fakten im Überblick Impressum Versicherte des Rheinischen GUVV Beiträge der Mitgliedsunternehmen (in Euro) Umlagegruppe Hebesatz 2005 AUV* SUV** Landschaftsverband 183,0777 Kreise 59,4223 Herausgeber Sonstige Versicherte Gesamt Unfallzahlen AUV* SUV** Gesamt Unfallkosten (in Euro) AUV* SUV** Gesamt Entschädigungsleistungen (in Euro) Gesamt Einnahmen/Ausgaben (in Euro) Einnahmen Ausgaben * AUV = Allgemeine Unfallversicherung ** SUV = Schülerunfallversicherung Kreisfreie Städte 162,7864 Kreisangehörige Städte u. Gemeinden 134,4034 Sparkassen 56,4485 Übernommene Unternehmen 170,3019 Privathaushalte 30,0000 Kinder in Tageseinrichtungen 12,5558 Schüler allgemeinbildender Schulen 36,8952 Schüler berufsbildender Schulen 22,5120 Sonstige Versicherte 1,0431 Umlagegruppe Hebesatz 2006 Landschaftsverband, kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen mit überwiegend kommunaler Beteiligung 165,3829 Sparkassen, Landesbank NRW, kommunale Versicherungsgesellschaften und ihre Tochtergesellschaften 64,7250 Kommunale Mandatsträger und freiwillig versicherte Ehrenamtsträger 20,0000 Privathaushalte 30,0000 Kinder in Tageseinrichtungen 11,4105 Schüler allgemeinbildender Schulen 37,2644 Schüler berufsbildender Schulen 23,8420 Sonstige Versicherte 1,0201 Mitgliedsunternehmen Mitgliedsunternehmen Privathaushalte Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) Heyestraße Düsseldorf Tel Fax zentrale@rguvv.de Redaktion Thomas Picht Redaktionsteam Stefan Cadel, Iris Kriegers-Somnitz, Birgit Morgenstern, Oliver Reim, Marcus Schugk Gestaltung yucatán Werbeagentur Druck Lonnemann GmbH Auflage Stück Bildnachweis Klaus Esser ww.rguvv.de

3 Vorwort Kontinuität und Veränderungen Im Berichtsjahr 2005 fanden die Sozialwahlen statt. Mit ihnen wurden die neuen Mitglieder unserer Vertreterversammlung gewählt. Sie bilden das demokratische Fundament der sozialen Selbstverwaltung, eines Systems, das sich bewährt hat. Die Wahlergebnisse ergaben eine große Kontinuität, was uns zuversichtlich in die Zukunft blicken lässt. Ebenso positiv sehen wir die im Jahr 2005 neu geschaffene Beitragsordnung. Sie ist nicht nur ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in NRW. Sie macht vor allem den Weg frei für ein noch gerechteres präventionsorientiertes Beitragssystem. Doch nicht nur sachlich, sondern auch personell haben wir Veränderungen vorgenommen. Reibungslos wechselte das Führungsteam des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes (GUVV) und verjüngte sich dabei deutlich. Jochen Jahn, bisheriger Abteilungsleiter Grundsatz, Recht und Planung, komplettiert seit Oktober 2005 die Geschäftsführung als Stellvertreter von Gabriele Pappai. Unter neuer Leitung steht auch die Abteilung Rehabilitation und Entschädigung. Lothar Bach und Andrea Houben werden ihre große Erfahrung in diesem Bereich in die Führungsarbeit einbringen können. Zum neuen Stellvertreter von Dr. Monika Broy in der Leitung der Präventionsabteilung wurde Dr. Martin Weber vom Vorstand ernannt. Sowohl mit seiner neu formierten Führungsmannschaft als auch mit seinem gesamten Team sehen wir den Rheinischen GUVV gut aufgestellt. Das Team und die gemeinsame Arbeit stehen daher im visuellen Mittelpunkt dieses Berichts. Diesem Team des Rheinischen GUVV gilt der besondere Dank des Vorstandes und der Vertreterversammlung für die im Jahr 2005 geleistete Arbeit. Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wünschen wir eine anregende Lektüre. Sie soll Ihnen einen Überblick zu unseren Aufgaben und Leistungen verschaffen, die wir für rund zwei Millionen Versicherte und unsere Mitgliedsunternehmen im Berichtsjahr erbracht haben. Von links nach rechts: Helmut Etschenberg, Vorsitzender des Vorstandes, Gerhard Stuhlmann, stellv. Vorsitzender des Vorstandes, Gabriele Pappai, Geschäftsführerin, Jochen Jahn, stellv. Geschäftsführer. 01

4 Inhaltsverzeichnis 01 Allgemeines Sozialpolitische Entwicklungen Versicherte Mitgliedsunternehmen Prävention Rehabilitation und Entschädigung Regress Ausblick Anhang 47 02

5 Allgemeines 01 Zwischen Bonn, Wesel, Aachen und Essen betreuen wir 165 Kommunen und ihre Einrichtungen, sowie Sparkassen und den Landschaftsverband Rheinland in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. 02

6 01 Allgemeines Der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband Der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese ist wie die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein Zweig des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland gegründet, verstehen wir uns heute als Dienstleister für Versicherte und Mitgliedsunternehmen, denen wir Beratung, Aufklärung und Seminare als Service anbieten. Wir sind nicht gewinnorientiert wie Privatversicherungen, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit sozialer Selbstverwaltung. Wir sichern im Rheinland (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) die Beschäftigten der Kommunen und ihrer Einrichtungen gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ab. Hierzu zählen u.a. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kommunalverwaltungen, städtischen Krankenhäusern, Sparkassen und anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand. Außerdem sind Bürgerinnen und Bürger, die sich im Interesse des Gemeinwohls engagieren, beispielsweise als ehrenamtlich Tätige, Blutspender oder Hilfeleistende sowie alle privaten Hausangestellten bei uns versichert. Die größte Versichertengruppe bilden die Schülerinnen und Schüler kommunaler Schulen und die Kinder der kommunalen Kindertagesstätten. Für die Versicherten ist der Versicherungsschutz beitragsfrei. Finanziert werden unsere Leistungen im Wesentlichen durch die Beiträge unserer Mitgliedsunternehmen, d. h. primär durch die Städte und Gemeinden. Unsere Aufgaben und Leistungen Wir sind da, bevor Sie uns brauchen. An erster Stelle steht bei uns die Prävention. Wir versuchen unsere Versicherten vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren zu schützen. Mit diesem Ziel beraten wir Mitgliedsunternehmen und Schulen, forschen nach den Ursachen für arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, beurteilen Arbeitsplätze u.a. hinsichtlich Lärm, Gefahrstoffen oder Wirbelsäulenbelastungen, schulen die Verantwortlichen für die Sicherheit in Schulen und Betrieben, fördern die Sicherheits- und Gesundheitserziehung und erarbeiten Unfallverhütungsvorschriften und Informationsmaterialien. Zusammen mit zahlreichen Projekten erfüllen wir so auf vielen verschiedenen Wegen unseren gesetzlichen Auftrag zur Prävention. Wir bauen Menschen wieder auf. Da auch die beste Prävention Unfälle und Berufskrankheiten nicht immer verhindern kann, erbringen wir Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung und zur gesundheitlichen Wiederherstellung. Sind Versicherte verletzt oder erkrankt, brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. Wir kümmern uns um alles, wenn nötig bereits am Krankenbett. Wir organisieren die bestmögliche medizinische Behandlung durch erfahrene Unfallärzte, sorgen für einen eventuellen Wohnungsumbau und schaffen zusammen mit den Versicherten und Ihrem Arbeitgeber die Voraussetzungen für eine Rückkehr in das berufliche Leben. Damit Schülerinnen und Schüler nicht den Anschluss in der Schule verpassen, fördern wir sie bei Bedarf mit Einzelunterricht

7 Darüber hinaus entschädigen wir Versicherte, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen für die gesundheitlichen, beruflichen und sozialen Folgen eines Unfalls oder einer Erkrankung durch Geldleistungen. So zahlen wir u.a. Verletztengeld, Übergangsgeld, Renten an Versicherte und Hinterbliebene sowie Sterbegeld. Als sonstige Fälle sind hier Abgaben an andere Versicherungsträger, Fälle in denen das Vorliegen eines Arbeits- bzw. Schulunfalls nicht anerkannt wurde oder sich der Verdacht für das Vorliegen einer Berufskrankheit nicht bestätigt hat, aufgeführt. Allgemeine Unfallversicherung i Alles aus einer Hand Unsere Mitgliedsunternehmen wie auch unsere Versicherten haben in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Rehabilitation und Entschädigung in uns einen zentralen Ansprechpartner. Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten Sonstige % 12% 1% 31% Schülerunfallversicherung Unfallgeschehen 2005 Im Jahr 2005 gingen beim Rheinischen GUVV (Vorjahr ) Unfallmeldungen ein. Das sind 1,89 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Verteilung der Unfallmeldungen ergibt folgendes Bild: Unfallzahlen AUV* SUV** Gesamt Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten Sonstige Fälle*** Gesamt Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten Sonstige % 8% 0% 8% * AUV = Allgemeine Unfallversicherung ** SUV = Schülerunfallversicherung *** z.b. Abgaben und Fehlmeldungen 02 05

8 01 Entwicklung des Unfallgeschehens Allgemeine Unfallversicherung Todesfälle im Jahr Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten Sonstige Fälle*** Gesamt Tödliche Unfälle in der Allgemeinen Unfallversicherung Arbeitsunfälle Wegeunfälle Gesamt Schülerunfallversicherung versichert als / Alter / Unfallhergang Schüler /11 Jahre / Der Schüler wurde beim Überqueren der Straße vor dem Schuleingang von einem Auto erfasst. Hilfeleistender /90 Jahre / Der Versicherte wollte seiner Ehefrau helfen, die er beim Betreten der Wohnung auf dem Boden liegend vorfand. Bei dem Versuch seine Frau aufzuheben, stürzte er und zog sich tödliche Verletzungen zu. Hilfeleistender /38 Jahre / Beim Versuch ein auf der Autobahn liegen gebliebenes Auto auf den Standstreifen zu schieben, wurde der Versicherte von einem nachfolgenden PKW erfasst Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten Sonstige Fälle*** Gesamt Tödliche Unfälle in der Schülerunfallversicherung Arbeitsunfälle Wegeunfälle Gesamt *** z.b. Abgaben und Fehlmeldungen Hilfeleistender /39 Jahre / Der Versicherte ertrank bei dem Versuch ein Kind vor dem Ertrinken zu retten. Hilfeleistender /49 Jahre / Der Versicherte ging zum Unfallzeitpunkt zusammen mit seiner sechsjährigen Tochter spazieren. Aufgrund starker Sturmböen brach ein großer Ast von einem Baum ab. Schützend warf sich der Versicherte über seine Tochter, wurde jedoch selbst von dem Ast erschlagen. Die Tochter blieb unverletzt. Ehrenamtlicher /60 Jahre / Während der Renovierungsarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus stürzte der Versicherte vom Dach. 06

9 Sozialpolitische Entwicklung 02 Bei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die gesetzliche Unfallversicherung setzen wir diese kompetent und vor allem schnell um.

10 02 Sozialpolitische Entwicklungen Rechtsentwicklung im Jahr Bundesrecht Sachbezugsverordnung vom (BGBl. I S.2663) Durch die Verordnung werden ab die Sachbezugswerte für freie Verpflegung in den alten Bundesländern auf 200,30 Euro (bis ,75 Euro) und für freie Unterkunft auf 194,20 Euro (bis ,70 Euro) erhöht. Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen vom (BGBl. I S. 3299) Das o. g. Gesetz trat zum in Kraft. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nach 2 Abs. 1 Nr. 10 a SGB VII umfasst nun auch Ehrenamtliche, die für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen schriftlicher Genehmigung einer Gebietskörperschaft oder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft tätig werden. Gewählten Ehrenamtsträgern in gemeinnützigen Organisationen wird die Möglichkeit eröffnet, sich freiwillig zu versichern. Die Unfallversicherungsträger im Landesbereich sollen kraft Satzung den Versicherungsschutz für sonstige ehrenamtlich Tätige und bürgerschaftlich Engagierte begründen können. Ferner wurde das bisherige antragsabhängige Übernahmeverfahren für rechtlich selbstständige Unternehmen durch eine gesetzliche Zuständigkeitsanordnung ersetzt. Die Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im Landes- oder im kommunalen Bereich besteht nun kraft Gesetzes für rechtlich selbstständige Unternehmen, an denen die öffentliche Hand unmittelbar oder mittelbar überwiegend beteiligt ist oder auf deren Organe sie einen ausschlaggebenden Einfluss hat. Hierdurch ist auch die Möglichkeit eines Beitritts zur Berufsgenossenschaft nach den bisherigen Vorschriften entfallen. Diese Regelung ist befristet bis zum Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2005 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2005) vom (BGBl. I S. 3098) Die Bezugsgröße im Sinne des 18 Abs. 1 SGB IV für das Jahr 2005 befindet sich aufgrund der geringen Lohnentwicklung im Jahr 2003 und der anzuwendenden gesetzlichen Rundungsregelung auf dem gleichen Niveau wie 2004 und liegt für die alten Bundesländer bei Euro jährlich und Euro monatlich. Somit beträgt der für die Berechnung von Renten, Hinterbliebenenbeihilfen sowie in sonstigen Fällen von Verletztengeld und Übergangsgeld wichtige Mindestjahresarbeitsverdienst nach 85 Abs. 1 SBG VII ab in den alten Bundesländern unverändert: für Versicherte, die das 15. Lebensjahr, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, 40 v. H. der Bezugsgröße = Euro und für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 60 v. H. der Bezugsgröße = Euro. Der Jahresarbeitsverdienst für Kinder nach 86 SGB VII beträgt: für Versicherte, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben, 25 v. H. der Bezugsgröße = Euro und für Versicherte, die das 6., aber nicht das 15. Lebensjahr vollendet haben, 33 1/3 v. H. der Bezugsgröße = Euro. Die Verordnung ist zum in Kraft getreten. 08

11 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/ EG und andere EG-Richtlinien vom (BGBl. I S. 3758) Durch die zum in Kraft getretene Änderung der Biostoffverordnung ergeben sich u. a. Änderungen zum Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern. Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz) vom (BGBl. I S. 3852) Kernanliegen des zum in Kraft getretenen Tagesbetreuungsausbaugesetzes ist ein bedarfsgerechter Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder. Um das Angebot bis 2010 quantitativ und qualitativ an den west-europäischen Standard heranzuführen, fasst das Gesetz den Dritten Abschnitt des Zweiten Kapitels des SGB VIII vollständig neu (vgl. auch 9). Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) vom (BGBl. I S. 818) Das Gesetz dient der Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, der Umsetzung von Forderungen u. a. des Bundesrechnungshofes und der Stärkung der Wirtschaftlichkeit der Sozialversicherung. (Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See) gemeldeten geringfügig Beschäftigten in Haushalten in Höhe von 1,6 Prozent des Jahreseinkommens festgesetzt. Die verschiedenen Artikel treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten, teilweise rückwirkend, spätestens aber zum in Kraft. Anpassung des Verletzten- und Übergangsgeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung (Bundesanzeiger Nr. 98 vom , S. 8074) Gemäß Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung beträgt der Faktor für die Anpassung des Verletzten- und Übergangsgeldes in der gesetzlichen Unfallversicherung seit dem bundeseinheitlich 1,0003. Somit wird das Verletzten- und Übergangsgeld mit 0,03 v. H. angepasst. 13. Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages nach dem Bundesversorgungsgesetz vom (BGBl. I S. 1727) Die zum in Kraft getretene Verordnung enthält eine Erhöhung des in 33 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a des Bundesversorgungsgesetzes genannten Bemessungsbetrages zur Ermittlung des anzurechnenden Einkommens von Euro auf Euro. Es enthält Änderungen bezüglich der Vereinigung von Berufsgenossenschaften, der Kinderzulagenerstattung, der Rückforderung überzahlter Leistungen und der Vollstreckung. Darüber hinaus wird der Beitragssatz 2006 für die nach 28a Abs. 7 SGB IV der Einzugsstelle 09

12 02 Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinderund Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz KICK) vom (BGBl. I 2729) Durch das am Tage nach seiner Verkündigung am in Kraft getretene Gesetz stehen Kinder in Tagesbetreuung, insbesondere auch während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen, nun unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Aus der Änderung des 128 Abs. 1 SGB VII ergibt sich hierfür die Zuständigkeit der Landesunfallkasse NRW. 2. Satzung 12. Nachtrag zur Satzung des Rheinischen GUVV vom Mit dem o. g. Nachtrag zur Satzung des Verbandes wurden Änderungen in Bezug auf die Zahlung von Mehrleistungen für eingetragene Lebenspartner und den Versicherungsschutz Ehrenamtlicher umgesetzt. Ferner wurde die Beitragsordnung des Verbandes neu gefasst. Neben einer Änderung der Beitragsgruppen wurde ein Zuschlagsverfahren und die Möglichkeit der Prämiengewährung aufgenommen. Die Neuregelungen treten im Wesentlichen zum in Kraft. Die Mehrleistungsberechtigung für den nach 2 Abs. 1 Nr. 10 a SGB VII n. F. versicherten Personenkreis bestand rückwirkend zum Die Versicherung kraft Satzung gemäß 32 a steht unter dem Vorbehalt des Erlasses einer entsprechenden Verordnung nach 128 Abs. 2 SGB VII. Die Regelungen zum Zuschlags- und Prämienverfahren treten zum in Kraft. 3. Unfallverhütungsvorschriften Die Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention GUV-V A1 vom Juli 2004 (GVBl. NRW 2005, S. 28ff.) ist nach Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW zum in Kraft getreten. Mit Wirkung vom sind die Unfallverhütungsvorschriften 1. Gase, GUV-V B6 vom Juni 1995, in der Fassung vom Januar Sauerstoff, GUV-V B7 vom Dezember 1987, in der Fassung vom Januar Gesundheitsdienst, GUV-V C8 vom September 1982, in der Fassung vom Januar Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen, GUV-V D4 vom Juni 1987, in der Fassung vom Januar Silos und Bunker, GUV-V C12 vom November 1972, in der Fassung vom September Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren, GUV-V D1 vom Juni 1989, in der Fassung vom Februar Schleif- und Bürstwerkzeuge, GUV-V D12 vom Juli 1994, in der Fassung vom April Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern, GUV-V D 15 vom März 1993, in der Fassung vom Januar Verarbeitung von Beschichtungsstoffen, GUV-V D 25 vom Dezember 1988, in der Fassung vom Januar 1997 nach entsprechender Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW außer Kraft getreten (GVBl. NRW S. 61). 10

13 Versicherte 03 Für uns zählt der Mensch hinter jedem Aktenfall. Das Wohlergehen unserer Versicherten steht im Mittelpunkt. Wenn nötig, begleiten wir sie ein Leben lang.

14 03 Versicherte Versicherte Personen des Rheinischen GUVV im Jahr 2005 Fast jede Bürgerin und jeder Bürger der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln ist im Laufe ihres/seines Lebens beim Rheinischen GUVV versichert. Zum Kreis der versicherten Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung gehören laut Gesetz bzw. Satzung sehr unterschiedliche Personengruppen. Unterteilt wird der versicherte Personenkreis in die Allgemeine Unfallversicherung und in die Schülerunfallversicherung. Zu den Versichertengruppen des Rheinischen GUVV gehören u.a. in der Allgemeinen Unfallversicherung Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter der Kommunen und ihrer Eigenbetriebe, der übernommenen Unternehmen (z.b. Abfallwirtschaft) und der Sparkassen, Beschäftigte in Privathaushalten (z.b. Haushaltshilfen, Gärtnerinnen und Gärtner, Reinigungskräfte) sowie Zahl der Versicherten in der Allgemeinen Unfallversicherung (Umlagerechnung 2005) Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter bei den Kommunen, beim Landschaftsverband Rheinland, bei den in die Zuständigkeit des Rheinischen GUVV übernommenen Unternehmen und bei den Sparkassen Beschäftigte in Privathaushalten Zahl der Versicherten in der Schülerunfallversicherung Kinder in Tageseinrichtungen Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen zahlreiche ehrenamtlich tätige Personen. In der Schülerunfallversicherung sind es die Versichertengruppen Kinder in Tageseinrichtungen (z.b. Kindergartenkinder, Hortkinder) in kommunaler Trägerschaft und Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender und berufsbildender kommunaler Schulen. 12

15 Versicherte

16 03 Zur Gruppe der sonstigen Versicherten gehören u.a.: Beschäftigte in 1-Euro Jobs, Helferinnen und Helfer bei nicht gewerbsmäßigen kurzen Bauarbeiten, Personen, die bei der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums i.s.d. Zweiten Wohnungsbaugesetzes im Rahmen der Selbsthilfe tätig werden (Bauherrinnen und Bauherrn, Beschäftigte, unentgeltliche Helferinnen und Helfer), Personen, die in Hilfeleistungsunternehmen oder im Zivilschutz tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen teilnehmen, Helferinnen und Helfer bei Unglücksfällen, Personen, die sich bei der Verfolgung von Straftäterinnen und Straftätern oder zum Schutz einer widerrechtlich angegriffenen Person persönlich einsetzen, i Personen, die von einer Körperschaft, Anstalt oder einer Stiftung des öffentlichen Rechts zur Unterstützung herangezogen werden und Behinderte in Behindertenwerkstätten. Alle genannten Personengruppen sind während der Arbeit, des Schulbesuchs, den beschriebenen Tätigkeiten sowie auf den Wegen dorthin und zurück gegen Personenschäden als Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit versichert. Im Gegensatz zu den anderen Zweigen des Sozialversicherungssystems ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für die Versicherten beitragsfrei. Die Gruppe der sonstigen Versicherten umfasst versicherte Personen. Blut-, Organ- und Gewebespenderinnen und -spender in Mitgliedsunternehmen des Verbandes, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Personen, die sich Einstellungsuntersuchungen unterziehen, ehrenamtlich Tätige (z.b. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Schülerlotsen, Behinderten-, Ausländer- und Seniorenbeiräte), Zeuginnen und Zeugen, 14

17 Mitgliedsunternehmen 04 Miteinander verbunden bilden unsere Mitgliedsunternehmen eine starke Gemeinschaft.

18 04 Mitgliedsunternehmen Mitgliedsunternehmen des Rheinischen GUVV waren 2005 der Landschaftsverband Rheinland, 13 Kreise, 14 kreisfreie Städte, 151 kreisangehörige Städte und Gemeinden, Voraussetzungen für die Übernahme eines Unternehmens in selbstständiger Rechtsform Unternehmen in selbstständiger Rechtsform können in die Zuständigkeit des kommunalen Unfallversicherungsträgers übernommen werden, wenn Gemeinden und Gemeindeverbände allein oder zusammen mit Bund und Land an dem Unternehmen überwiegend finanziell beteiligt sind oder auf seine Organe einen ausschlaggebenden Einfluss haben. 37 Sparkassen, 441 übernommene Unternehmen mit überwiegend gemeindlicher Beteiligung (z.b. Theater, Abfallwirtschaftsgesellschaften) und Privathaushalte, in denen Haushaltshilfen beschäftigt wurden. Die Mitgliedsunternehmen tragen mit ihren Mitgliedsbeiträgen den wesentlichen Teil der Finanzierung des Verbandes. Die Beiträge werden nach Umlagegruppen ermittelt. 16

19 Insolvenzgeld-Umlage Neue Form der Beitragserhebung ab dem Jahr 2006 Das Insolvenzgeld dient zum Ausgleich des Nettolohnanspruchs der Beschäftigten für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse. Träger der Versicherung ist die Bundesagentur für Arbeit, Auszahlungsstellen sind die Arbeitsagenturen. Der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband ist Einzugstelle für die Mittel zum Insolvenzgeld. Die zur Insolvenzgeld-Umlage verpflichteten Unternehmen müssen für die Aufwendungen aufkommen, die der Verband an die Bundesagentur für Arbeit abzuführen hat. Nach der Schlussabrechnung der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich für die umlagepflichtigen Unternehmen ein Umlagesoll 2005 von insgesamt Euro. Dieser Umlagebeitrag wurde im Jahr 2005 anteilig auf die beteiligten Unternehmen entsprechend ihren Entgeltsummen 2005 umgelegt. Pro 1,00 Euro Lohnsumme mussten 0, Euro aufgebracht werden. Jede Veränderung bringt Vor- und Nachteile, zumindest aus subjektiver Sicht der Betroffenen. Einige Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes werden deshalb fragen, welche Argumente uns zur Entwicklung einer neuen Beitragsordnung veranlasst haben. Mit der alten Beitragsordnung ließ sich die Beitragsgerechtigkeit nicht mehr erhöhen und sie stand einer engeren Zusammenarbeit der UV- Träger in NRW im Wege. In der Sitzung am 26. September 2005 hat die Vertreterversammlung des Rheinischen GUVV deshalb die neue Beitragsordnung für den Verband beschlossen. Die neue Beitragsordnung wurde von der Aufsichtsbehörde, dem Landesversicherungsamt NRW, genehmigt und ist zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Die bisherige Beitragsordnung des Verbandes sah vor, dass der Landschaftsverband, die Kreise, die kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Sparkassen und die übernommenen Unternehmen jeweils eine eigene Umlagegruppe bildeten. Es handelte sich hierbei teilweise um kleine Umlagegruppen. Der Umlageanteil jeder Umlagegruppe bestimmte sich jährlich nach dem Anteil der Entschädigungsleistungen dieser Gruppe an den Gesamtentschädigungsleistungen aller Mitgliedsunternehmen, was dazu führte, dass die Hebesätze starken Schwankungen unterlagen. Für die Beitragsberechnung wurde nur die Höhe der Entschädigungsleistungen der Umlagegruppe herangezogen, aber nicht die individuelle Belastung des einzelnen Unternehmens. 17

20 04 Beiträge der Mitgliedsunternehmen (in Euro) In der Allgemeinen Unfallversicherung sind jetzt mit Ausnahme der Sparkassen, der Landesbank NRW und den kommunalen Versicherungen alle anderen Mitgliedsunternehmen (Landschaftsverband, Kreise, Städte und Gemeinden sowie kommunale Unternehmen) zu einer Beitragsgruppe zusammengefasst. Ferner ist für die kommunalen Mandatsträger (Landschaftsversammlung, Kreistage und Räte der Städte) eine neue Beitragsgruppe eingerichtet, deren Entschädigungsbelastung aus der Beitragsgruppe der Sonstigen Versicherten herausgerechnet wird. Zukünftig werden die Entschädigungsleistungen nicht nur des letzten Jahres, sondern der letzten fünf Jahre bei der Berechnung des Umlageanteiles der Beitragsgruppe zugrunde gelegt. Auch für die Schülerunfallversicherung (Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler allgemein und berufsbildender Schulen) gelten die neuen Kriterien für die Berechnung des Umlageanteiles der Beitragsgruppen. Es erfolgt in der Schülerunfallversicherung jedoch keine Neuordnung der Beitragsgruppen; lediglich die Nummerierung verändert sich. Umlagegruppe Hebessatz 2005 Landschaftsverband 183,0777 Kreise 59,4223 Kreisfreie Städte 162,7864 Kreisangehörige Städte u. Gemeinden 134,4034 Sparkassen 56,4485 Übernommene Unternehmen 170,3019 Privathaushalte 30,0000 Kinder in Tageseinrichtungen 12,5558 Schüler allgemeinbildender Schulen 36,8952 Schüler berufsbildender Schulen 22,5120 Sonstige Versicherte 1,0431 Umlagegruppe Hebessatz 2006 Landschaftsverband, kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen mit überwiegend kommunaler Beteiligung 165,3829 Sparkassen, Landesbank NRW, kommunale Versicherungsgesellschaften und ihre Tochtergesellschaften 64,7250 Kommunale Mandatsträger und freiwillig versicherte Ehrenamtsträger 20,0000 Privathaushalte 30,0000 Kinder in Tageseinrichtungen 11,4105 Schüler allgemeinbildender Schulen 37,2644 Schüler berufsbildender Schulen 23,8420 Sonstige Versicherte 1,

21 Prävention 05 Wir möchten unsere Versicherten vor Unfällen und Krankheiten schützen. Deshalb sind unsere Fachleute vielfach vor Ort. Sie klären u.a. auf über Gefährdungen in der Abfallwirtschaft, unterstützen die Verkehrserziehung in Schulen und Kindergärten und bilden die Sicherheitsbeauftragten der Unternehmen fort.

22 05 Prävention Allgemeines Tendenziell rückläufige Unfallzahlen und ein niedriger Krankenstand sind auch als Erfolg der Anstrengungen von Prävention und Gesundheitsförderung zu werten. Der in 2005 weiterhin zu spürende Druck zur Deregulierung, die allgemeine Situation auf dem Arbeitsmarkt sowie die finanziellen Rahmenbedingungen der Kommunen bergen allerdings die Gefahr des Abbaus von Standards bei Sicherheit und Gesundheitsschutz. Als ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hat der Rheinische GUVV den Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Seine dafür entwickelten Präventionsprodukte und Handlungsfelder setzen auf unterschiedlichen Ebenen an. Handlungsfelder Strategische Präventionsplanung Zur Förderung der Prävention haben der Rheinische GUVV und der GUVV Westfalen- Lippe 2005 beschlossen, ein Prämiensystem einzuführen. Unternehmen und Betriebe sollen dadurch motiviert werden, ihre Prozesse im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit für die Beschäftigten vorteilhaft zu organisieren und aktiv zu fördern. Das Prämiensystem wird voraussichtlich 2007 starten. Öffentlichkeitsarbeit Die den Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellten Zeitschriften, der Internetauftritt des Rheinischen GUVV sowie die mit anderen Institutionen gemeinsam herausgegebenen Medien wollen über notwendige und sinnvolle Maßnahmen sowie über neue Erkenntnisse zu Sicherheit und Gesundheitsschutz informieren und zu deren Anwendung motivieren. Adressaten sind die Öffentlichkeit, insbesondere die Beschäftigten und Führungspersonen der beim Verband versicherten Mitgliedsunternehmen, aber auch die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung, die an der Gestaltung des Systems der gesetzlichen Unfallversicherung mitwirken. Die herausgegebenen Medien unterliegen einem ständigen Verbesserungsprozess. So wurde beispielsweise eine Online-Befragung aller Schulen durchgeführt, um aussagekräftige Informationen über den Wert des Magazins forum schule in der Lehrerschaft zu erhalten. Der Rheinische GUVV und der GUVV Westfalen- Lippe stellen dieses Magazin gemeinsam mit dem Landesinstitut für Schule mit einer Auflage von Exemplaren kostenlos allen Schulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) zur Verfügung. 20

23 Fachmessen Seine Fachkompetenz, Tipps zur Gesundheitsförderung und Hinweise zu aktuellen arbeitsrechtlichen Entwicklungen brachte der Rheinische GUVV zusammen mit den anderen nordrhein-westfälischen Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand auf der 16. internationalen Fachmesse REHACARE ein. Im Themenpark behinderte Menschen und Beruf zeigte der gemeinsame Messestand der Unfallversicherungsträger unter dem Motto Wir bauen Menschen wieder auf Hilfe mit allen geeigneten Mitteln am Beispiel eines Arbeitsunfalls als einschneidendes Ereignis die vielfältigen Möglichkeiten zur Rehabilitation. Eine Bilderwand, die aus einzelnen Modulen mit Beispielen der vielfältigen Leistungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bestand, konnte von den Messebesuchern zusammengesetzt werden und brachte diesen so das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung nahe. Beschäftigte der Abteilungen Prävention und Rehabilitation referierten in verschiedenen Workshops und Vorträgen. Die Themen umfassten unter anderem die Rehabilitation Schädel- Hirnverletzter, Kinästhetik (Bewegungskonzept in der Pflege), die Rückenschule, den Einsatz von kleinen Hilfsmitteln in der Pflege sowie die Selbstpflegeplanung. Sowohl der Messestand als auch die Referate wurden sehr gut angenommen. Ein von vielen Besucherinnen und Besuchern durchschrittener Lärmtunnel machte Lärmsituationen im öffentlichen Dienst sicht- und hörbar. Ton- und Bildbeispiele lieferten das Arbeiten mit einer Motorkettensäge bei der Feuerwehr, das Einstimmen eines Orchesters, die Arbeiten der Straßenunterhaltung, eine Kindergartengruppe sowie auch zum Vergleich der Lautstärke und als Beispiel für eine mögliche Belästigung durch Geräusche eine typische Büroszene. Eine der am Messestand gezeigten Lärmminderungsmaßnahmen für Kindertagesstätten war die Lärmampel, die das Bewusstsein der Kinder für Lärm fördern und dadurch den Schallpegel senken kann. Sie zeigt durch rotes, gelbes oder grünes Licht, ob die Lautstärke in einer Kindertagesstätte zu hoch, kritisch oder auf einem erträglichen Niveau ist. Ein innovatives, ebenfalls am Messestand gezeigtes Produkt, waren die vom Fraunhofer Institut für Bauphysik entwickelten Folien- Absorber. Diese mikroperforierten Folien, die vor Wände oder Fenster gehangen werden, absorbieren die Energie des Schalls. Der gut besuchte Messestand innerhalb der Gesamtfläche der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand wurde abgerundet durch die Bereitstellung und Verteilung von Informationsblättern sowie von Regeln und Vorschriften zum Thema Lärm. Auf der internationalen Fachmesse für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, der A+A 2005 präsentierte sich der Rheinische GUVV mit den anderen Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand in NRW und der Unfallkasse Rheinland Pfalz unter dem Motto HÖR MAL Besser ohne Lärm. 21

24 05 Produkte Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Zum effizienten Einsatz der vorhandenen Ressourcen ist eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen in unterschiedlichsten Formen notwendig. Ein Bespiel ist das Netzwerk Verkehrssichere Städte und Gemeinden im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), in dem sich im Sommer 22 Kommunen und drei Kreise zusammengeschlossen haben. Initiiert wurde dieser Zusammenschluss durch die Koordinierungsstelle für vernetzte Verkehrssicherheitsarbeit, die der VRS, der Rheinische GUVV und die Bezirksregierung Köln gegründet haben und die seit 2005 auch vom Land NRW unterstützt wird. Das Netzwerk verfolgt das Ziel, die Verkehrsunfälle von Kindern und Jugendlichen zu reduzieren und ihre eigenständige Mobilität sowie das Umweltbewusstsein zu fördern. Das erste gemeinsame Projekt ist die Erstellung eines Schulwegratgebers in den beteiligten Kommunen. Vorschriften und Regelwerk Im Zuge der Deregulierung setzte der Rheinische GUVV im April 2005 die Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (GUV-V A1) in Kraft. Sie löste die aufgrund von Doppelregelungen mit staatlichem Regelwerk überholte UVV Allgemeine Vorschriften ab. Zeitgleich mit den allgemeinen Vorschriften zog der Verband weitere UVVen zurück, deren Inhalte nun verkürzt in der UVV Grundsätze der Prävention zu finden sind. Außer Kraft gesetzt wurden auch die UVVen, die den sogenannten Maschinenaltbestand regelten. Die noch benötigten Inhalte finden sich nun in der GUV-Regel Betreiben von Arbeitsmitteln (GUV-R 500). Der Rheinische GUVV ist auch bei der Weiterentwicklung und Konkretisierung des staatlichen Regelwerks über sein Mitwirken in den Fachgruppen des Bundesverbandes der Unfallkassen beteiligt. Ein Vertreter des Verbandes arbeitet beispielsweise in einem Unterausschuss zur Betriebssicherheitsverordnung an der Technischen Regel zu mechanischen Gefährdungen mit. Durch das Engagement in den Fachgruppen des BUK kann der Verband außerdem direkt auf das Regelwerk der Unfallversicherungsträger einwirken. So wurde die 2005 fertig gestellte Informationsschrift Versenkeinrichtungen (GUV-I 8629) maßgeblich mitgestaltet. 22

25 Informationsmaterialien Als neue, vom Rheinischen GUVV erarbeitete Handlungshilfe erschien 2005 die Broschüre Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Archäologischen Ausgrabungen. Sie fasst in zahlreichen Vorschriften und Regeln beschriebene Maßnahmen sowie bewährte Methoden aus der Praxis für die sicherheitsgerechte Gestaltung und die sichere Ausführung von archäologischen Ausgrabungen zusammen. Führungskräfte, wie Amtsleiter, Dienststellenleiter, Archäologen, Grabungsleiter und Grabungstechniker können mit Hilfe dieser Schrift ihre Verantwortung im Rahmen der Fürsorgepflicht erkennen und notwendige Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ableiten. Als ein weiteres zeitgemäßes Medium für die Prävention im Gesundheitsdienst liegt seit September 2005 die CD-Rom Rückengerechtes Arbeiten im Gesundheitsdienst vor. Sie ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Unfallkassen Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg sowie des Bayerischen GUVV, des GUVV Westfalen-Lippe und des Rheinischen GUVV, der die Leitung übernahm. Die beim Verband erhältliche CD-Rom ist als Handlungshilfe zur Schulung, Unterweisung und Information der Pflegekräfte konzipiert und lässt sich sowohl an Einzelplatzrechnern als auch in einem betrieblichen Intranet verwenden. Der Ausbau des Internetauftritts als zeitgemäßes und weiter an Bedeutung gewinnendes Medium schritt im Jahr 2005 weiter voran. So wurden beispielsweise die Hilfen für aktive Sicherheits- und Gesundheitsförderung erweitert. Als Service für die Mitgliedsunternehmen finden sich u. a. die Beiträge der Fachtagungen sowie die Ergebnisse aus Projekten, wie zum Beispiel die im Zuge des Projektes Prävention von Hauterkrankungen durch Feuchtarbeit in Großküchen erarbeiteten Handlungshilfen bzw. Informationsmaterialien zu Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege oder der Handlungsleitfaden für das betriebliche Gesundheitsmanagement in Entsorgungsunternehmen, der Ergebnis des Modellvorhabens VerEna (Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren im Entsorgungsbereich) ist. Die im Jahr 2005 von fast einer Million Besucherinnen und Besuchern besichtigte virtuelle Sichere Schule des Rheinischen GUVV besitzt neue Räume. Im Frühjahr 2005 öffnete ihre Verwaltung mit dem Schulleitungszimmer und dem Sekretariat. Insbesondere Informationen über Aufgaben und Verantwortungen von Schulleitung, Schulträger und beauftragten Personen, aber auch über Projekte der Gesundheits- und Bewegungsförderung sowie Verweise zu weiteren Publikationen lassen sich einsehen. Seit Herbst 2005 gewährt die Sichere Schule das Betreten eines typischen Klassenzimmers. In diesem können Hinweise über die bauliche Gestaltung, die Einrichtung und über den Umgang mit modernen Medien angesehen werden. Seit dem Sommer bietet der Rheinische GUVV den Fachkräften für Arbeitssicherheit unter dem Dach seines Internetauftritts mit dem Forum Arbeitssicherheit eine Plattform für einen Informationsaustausch. Die Rubriken Arbeitsthemen-aktuell, Fortbildungsmaßnahmen und praxisbewährte Sicherheitsstandards bieten den Sicherheitsfachkräften die Möglichkeit, ihre in Abstimmung mit dem Rheinischen GUVV verfassten Beiträge einem breiten Interessentenkreis zur Verfügung zu stellen. 23

26 05 Beratung, Überwachung und Ermittlung Eine Stärke der Präventionsarbeit ist der direkte Kontakt mit den Unternehmen. Er ermöglicht es, die spezifischen Gefährdungen und die sicherheitstechnischen Fragestellungen in den Unternehmen zu erkennen. Die Anzahl der direkten Kontakte nennt die Tabelle. Kontakte Anzahl Besprechungen Allgemeine-UV 577 Schüler-UV Beratungen Besichtigungen Allgemeine-UV 293 Schüler-UV 429 Unfalluntersuchungen Allgemeine-UV 156 Schüler-UV 46 Gefahrstoff- und Lärmmessungen 347 Angestoßen durch den Verbesserungsvorschlag eines Mitarbeiters ließ ein Kanalbetrieb durch einen Fahrzeugbauer an dem Heck des Saugspülfahrzeuges einen selbstschließenden Haken zur Aufnahme der Höhensicherungs-/ Rettungswinde befestigen, was das aufwändige Aufstellen des Dreibocks entbehrlich machte. Nach einer Beratung durch den Rheinischen GUVV hinsichtlich der anzuwendenden Prüfkriterien bescheinigte der RWTÜV die Übereinstimmung mit den sicherheitstechnischen Forderungen für Anschlageinrichtungen zum Schutz gegen Absturz. Im Rahmen der Kontakte kommen teilweise innovative sicherheitstechnische Lösungen ans Licht, die von den Betrieben eigenständig erarbeitet wurden. Eine Gegebenheit aus dem Bereich der Kanalreinigung ist dafür ein Beispiel. Obwohl die Kanalreinigung heute Ablagerungen und Verstopfungen mit modernster Technik im Hochdruckspülverfahren beseitigen kann, ist bei einigen abwassertechnischen Bauwerken, wie z.b. in unterirdischen Rückstaubecken, weiterhin Handarbeit erforderlich. Häufig müssen die Beschäftigten auch für Kontrollaufgaben in die Kanalschächte einsteigen. Als Schutz gegen die dabei auftretenden Absturzgefährdungen und zur Rettung in einem Notfall ist eine Seilsicherung erforderlich. Das obere Seilende wird dabei meist in einer Höhensicherungs-/Rettungswinde geführt, die an einem über dem Schachteinstieg aufgestellten Stahldreibock befestigt ist. 24

27 Unfallermittlungen Unfälle, deren Ursachen unklar sind oder bei denen ein Erkenntnisgewinn für die Präventionsarbeit zu erwarten ist, führen ebenso wie schwere Unfälle zu einer Unfallermittlung vor Ort. Auch 2005 waren mehrere tödliche Arbeitsunfälle zu beklagen. Betroffen war unter anderem eine ehrenamtlich tätige Person, die bei der Renovierung eines Gemeindehauses mithalf. Der Verunfallte und sein Vereinskollege hatten am Unglückstag morgens damit begonnen, die Werkzeuge und Materialien für die Arbeiten an der Gebäuderückwand zusammen zu stellen. Noch während sich der Kollege im Geräteschuppen des Gemeindehauses befand, hörte er einen Schrei und fand das Unfallopfer auf dem Asphaltboden vor dem Gemeindehaus liegen. Eine Kabeltrommel, die das Opfer kurz vorher geholt hatte, stand auf dem Dachfirst in rund sechs Meter Höhe. Das Dach hatten Facharbeiter des Fördervereins zwei Wochen vorher neu gedeckt. Für die Verkleidung der Seitenwand war das für die Dacharbeiten aufgestellte Gerüst schon auf die dafür notwendige niedrigere Höhe zurückgebaut worden. Der Dachbereich war zum Unfallzeitpunkt somit nicht mehr gesichert. Offensichtlich hatte der Verunfallte die Absicht, die Stromversorgung für die Arbeiten an der Gebäuderückseite über den Dachfirst unter Verwendung der Kabeltrommel herzustellen. Als er vom Dach auf das verbliebene Gerüstbrett der bereits abgebauten oberen Arbeitsebene stieg, verlor er wahrscheinlich den Halt und stürzte ab. Die Frage, warum das Unfallopfer als fachfremde Person auf den Dachfirst stieg, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Aufgrund der großen Höhe und der nicht vorhandenen Absturzsicherung im Dachbereich hätte er jedoch erkennen müssen, dass er sich beim Besteigen des Daches in Lebensgefahr begibt. Der Unfall hätte verhindert werden können, wenn das Dach nur von dafür ausgebildeten Fachkräften unter Verwendung von Absturzsicherungen betreten worden wäre. Messungen Zahlreiche Versicherte des Rheinischen GUVV sind bei ihren Tätigkeiten Gefährdungen und Belastungen durch Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe ausgesetzt. Im Rahmen seiner Beratungstätigkeit zur Ermittlung von Gefährdungs- bzw. Belastungspotenzialen bietet der Rheinische GUVV seinen Mitgliedsunternehmen zuverlässige und aussagekräftige Messungen unentgeltlich an. Es werden hauptsächlich chemische Schadstoffe in der Atemluft an den Arbeitsplätzen, Innenraumluft in Verwaltungen, Kindertagesstätten und Schulen, aber auch Luftbelastungen durch Biologische Arbeitsstoffe (luftgetragene Schimmelpilzsporen und Bakterien) gemessen. Um sowohl qualitativ hochwertige Messungen zu gewährleisten als auch wirtschaftlich zu handeln, hat sich der Rheinische GUVV dem Berufsgenossenschaftlichen Messsystem Gefahrstoffe (BGMG) angeschlossen. Damit ist sichergestellt, dass die Messungen einem allgemein anerkannten Standard entsprechen und mit denen anderer Unfallversicherungsträger vergleichbar sind; die Beschäftigten des Rheinischen GUVV führen Messungen als autorisierte Mitarbeiter durch. Die Messstelle des Verbandes wurde im Mai 2005 von der Qualitätsmanagement-Beauftragten des Bundesverbandes der Unfallkassen wiederum mit gutem Ergebnis auditiert. Die umfangreichen und konkreten Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems wurden in allen Punkten erfüllt. 25

28 05 Seminare Insgesamt wurden im Jahr Seminare im Bereich der allgemeinen Unfallversicherung mit Teilnehmenden sowie 100 Seminare im Bereich der Schülerunfallversicherung mit insgesamt Teilnehmenden durchgeführt. Über das in der Seminarbroschüre 2005 veröffentlichte Seminarangebot hinaus fanden wieder zahlreiche Seminare auf Wunsch der Mitgliedsunternehmen vor Ort statt. Der Rheinische GUVV unterstützte zudem die Ausbildung von Personen zum Ersthelfer bzw. zur Ersthelferin. Am Ende eines Seminars wird jeweils die Meinung der Teilnehmenden durch einen Fragebogen erfasst. Deren im Herbst 2005 zusammengefasste Auswertung zeigte durchweg sehr positive Ergebnisse. So waren die Teilnehmenden in einer Gesamtbeurteilung der Seminare zu 47 Prozent zufrieden und zu 45 Prozent sehr zufrieden. Besonders gut bewerteten sie das Eingehen der Referenten auf ihre Anliegen und Fragen. In komplett neuer Form erlebten die Teilnehmenden das Seminar Brandschutz in Kindertageseinrichtungen. Nach dem Motto aus der Praxis für die Praxis erhielten sie eine umfassende Übersicht über Brandschutzmängel in Tageseinrichtungen sowie eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen zur Brandvermeidung. Neben dem theoretischen Teil bestand für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, den Umgang mit Feuerlöschern praktisch zu üben. Die Folgen des Einsatzes eines falschen Löschmittels wurden erschreckend deutlich, als das eingesetzte Wasser bei einem Fettbrand zu einer Fettexplosion führte. Für die Erstschulung von Sicherheitsbeauftragten, die in Schulen und anderen Unternehmen tätig sind, bot der Rheinische GUVV im Jahr 2005 insgesamt 15 Grundkurse an. Zusätzlich stand der Grundkurs in Form des E-Learnings über das Internet zur Verfügung. Zur Erweiterung der Aufbaukurse für Sicherheitsbeauftragte wurden im Jahr 2005 erstmalig die Sicherheitsbeauftragten der Sparkassen über zeitgemäße Arbeitsschutzorganisation, die Durchführung von Gefährdungsanalysen, neue Geschäftsstellenkonzepte sowie Änderungen bei der UVV Kassen informiert. Aufgrund neuer Vorgehensweisen oder neuer Erkenntnisse bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, aber auch aufgrund von Anregungen durch die Mitgliedsunternehmen erarbeitet der Rheinische GUVV neue Seminare oder aktualisiert bestehende Seminare grundlegend. Zum ersten Mal veranstaltete der Rheinische GUVV für eine Schule eine kollegiumsumfassende Fortbildung zum Thema Gewalt an Schulen. Darin flossen die Ergebnisse der von der Schule bei allen ihren Schülern und Schülerinnen durchgeführten Umfrage zum Thema Gewalt ein. 26

29 Fachtagungen Die neue Gefahrstoffverordnung, die Anfang des Jahres 2005 in Kraft getreten ist, veranlasste den Rheinischen GUVV, eine Fachtagung mit dem Titel Die neue Gefahrstoffverordnung Änderungen, Aufgaben und Chancen zu veranstalten. Nach einem Überblick über die Entstehungsgeschichte und die Inhalte der Gefahrstoffverordnung bildeten die sogenannten ergänzenden Schutzmaßnahmen sowie die Neuregelung der arbeitsmedizinischen Vorsorge bezüglich der Pflicht- und Angebotsuntersuchungen einen Schwerpunkt. Zur praktischen Umsetzung der neuen Verordnung wurde das einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe vorgestellt. Das ebenfalls auf der Fachtagung gezeigte und auf CD-Rom verteilte Gefahrstoff-Informationssystem GISBAU, das von der BG Bau entwickelt wurde, ermöglicht es, Produkte anhand von Produktcodes auszuwählen, und hilft bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen, insbesondere beim Auswählen von persönlicher Schutzausrüstung. Die Gefahrstofftagung fand eine hohe Zustimmung bei den Besucherinnen und Besuchern. Sowohl die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu dieser Fachtagung als auch das Echo in der Presse waren erfreulich. Dem Kooperationskreis Lärmprävention in Bildungseinrichtungen ist es damit gelungen, die Aktivitäten und Kräfte für eine höhere Effektivität und Effizienz zu bündeln. Die Lärmprävention in Bildungseinrichtungen Raumakustik und Gesundheit thematisierte im November 2005 die Fachtagung eines Kooperationskreises, dem auch der Rheinische GUVV angehört. Mehrere Foren diskutierten in der Deutschen Arbeitsschutzausstellung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin u.a. die Wirkungen von Lärm auf das Lernen von Grundschulkindern, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Praxisbeispiele leiser Bildungseinrichtungen. Die abschließende moderierte Fragerunde betonte übereinstimmend die hohe Bedeutung der Lärmprävention in Bildungseinrichtungen und die Notwendigkeit der Fortführung der produktiven Zusammenarbeit. 27

30 05 Forschung, Analyse und Entwicklung / Modellprojekte Mit dem Ziel, Informationsdefizite zu beheben, weitere Erkenntnisse über Wirkungszusammenhänge und Schutzmaßnahmen zu gewinnen sowie neue Präventionsmethoden und Instrumente zu entwickeln, zu erproben und zu bewerten, führte der Rheinische GUVV im Jahr 2005 mehr als 30 Projekte durch. Die folgenden drei Beispiele zeigen einen Ausschnitt der dabei verfolgten Ziele für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Zum Teil ist in Schulen ein mehr oder weniger gehäuftes Auftreten von Befindlichkeitsstörungen bei Schülern und auch Lehrern zu beobachten. Als Ursachen der meist unspezifischen Beschwerden kommen vielfältige Einflussfaktoren in Betracht. Eine systematische Vorgehensweise sollte mit einer Erfassung der vorhandenen Beschwerden beginnen. Für die Befragung Erwachsener gibt es eine große Auswahl von erprobten Fragenkatalogen; geeignete Erhebungsinstrumente für Kinder und Jugendliche fehlten hingegen bisher. Ein solches Instrument zur Erfassung der psychosomatischen Beschwerden durch Innenraumbelastungen bei Schülerinnen und Schülern zu entwickeln und zu evaluieren, war Ziel eines in Zusammenarbeit mit der Ruhr-Universität Bochum initiierten Projektes. Im Jahr 2005 wurden die auftretenden Beschwerden und die möglichen Einflussfaktoren chemischer, mikrobiologischer, physikalischer, psychischer und sozialer Art sowohl mit Hilfe der neuen Erhebungsbögen als auch messtechnisch erfasst und die Daten verglichen. Auf dem Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Orlando, Florida, stellte der Rheinische GUVV im September 2005 die Studie sowie ihre Ergebnisse zur Untersuchung der Innenraumbelastungen von Schulen in Deutschland vor. Die Untersuchungen bestätigten, dass Probleme mit Innenraumbelastungen komplexe Ursache-Wirkungs- Zusammenhänge sind; auffällig war u.a., dass zwischen der tatsächlichen und der von den betroffenen Schulen vermuteten Raumluftbelastung keine Korrelation festzustellen war. 28

31 Die sich in 2005 ereigneten Unfälle an Ansauggittern in Schwimm- und Badebecken machten kurzfristige Untersuchungen notwendig, um die Gefährdungen an Ansaugöffnungen besser abschätzen zu können. Zum Teil wurden die Haare von Personen so stark angesaugt, dass eine Befreiung nur durch Abschneiden der Haare möglich war. Eine Firma, deren Ansaugabdeckung bei einem Unfall beteiligt war, stellte dem Rheinischen GUVV ihr Laborbecken zur Verfügung; ein weiteres Unternehmen, das bereits einen Versuchsaufbau zur Ermittlung der Volumenströme und Ansaugkräfte entwickelt hatte, wurde gebeten, die Messreihen durchzuführen. An den Versuchen nahmen außerdem zwei Vertreter des Bundesverbandes öffentlicher Bäder e.v. teil. Die Messungen zeigten, dass unterschiedliche Parameter, wie z.b. die Gitterbauform, der Verlauf und der Durchmesser des Ansaugstutzens, der Volumenstrom sowie der flächenbündige Einbau des Gitters, das Gefährdungspotential beeinflussen. Das Vorgehen bei der Messung sowie die Ergebnisse wurden in der Verbandszeitschrift Kommunaler Arbeitsschutz vorgestellt. Zwei Theater, die beim Rheinischen GUVV unfallversichert sind, führten mit seiner Unterstützung ein Coaching durch. Ziel des arbeitsbegleitenden Coachings war es, die handwerklich tätigen und zum Teil von hohen körperlichen Belastungen betroffenen Beschäftigten anzuleiten, bei der Arbeit den Rücken schonende Haltungen und Bewegungen zu nutzen. Der Rheinische GUVV evaluierte die Maßnahme mit Hilfe von Beschäftigtenund Vorgesetztenbefragungen. Die Auswertung des Coachings zeigte eine große Zufriedenheit der Beschäftigten sowie auch der Vorgesetzten und der Verantwortlichen des Schauspielhauses mit der Maßnahme. Mehr als 91 Prozent der Befragten empfanden die Anregungen als hilfreich, etwas mehr als 85 Prozent hielten das Coaching für eine sinnvolle Investition. Diese Ergebnisse, zusammen mit den Grundzügen des Coachings, zeigte ein Plakat des Rheinischen GUVV auf der A+A

32 05 Personelles Nach mehr als 40 Jahren erfolgreicher Arbeit, zuletzt als Leiter der Präventionsabteilung des Rheinischen GUVV, verabschiedete sich Peter Zech zu Beginn des Jahres 2005 in den Ruhestand. Die Abteilung leitet nun Dr. Monika Broy, ihr Stellvertreter ist Dr. Martin Weber. Im Berichtsjahr haben sieben Beschäftigte der Präventionsabteilung ihren Vorbereitungsdienst mit Bestehen der Abschlussprüfung abgeschlossen und arbeiten seitdem als Aufsichtspersonen. Damit waren Ende Aufsichtspersonen für den Verband tätig. Zwei Mitarbeiterinnen befanden sich noch im Vorbereitungsdienst. 30

33 Rehabilitation und Entschädigung 06 Ihre Krankenkasse zahlt vielleicht die Krücke, wir leisten viel mehr. Wir rehabilitieren mit allen geeigneten Mitteln und helfen unseren Versicherten ihren neuen Alltag zu meistern.

34 06 Rehabilitation und Entschädigung Rehabilitation in der gesetzlichen Unfallversicherung Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Die Versicherten müssen in aller Regel keinen Antrag stellen, um Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten. Erleidet eine versicherte Person einen Arbeits- oder Wegeunfall oder besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, setzt sofort das Rehabilitations- und Leistungssystem der Unfallversicherung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ein. Die Unfallversicherung hat den weitestgehenden Rehabilitationsauftrag von allen Sozialversicherungsträgern. Damit wird eine ganzheitliche, zügige und nahtlose Durchführung der Rehabilitation ermöglicht. Allgemein gliedert sich die Rehabilitation in die Bereiche der medizinischen, beruflichen (Teilhabe am Arbeitsleben) und der sozialen Rehabilitation (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft). Medizinische Rehabilitation Ziel ist es, unmittelbar nach Eintritt eines Arbeitsunfalles möglichst die Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten zu erreichen. Die medizinische Rehabilitation ist somit die erste Aufgabe des UV-Trägers nach Eintritt eines Arbeitsunfalles. Zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation gehören u.a. ärztliche und zahnärztliche Versorgung, Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln, Krankengymnastik und orthopädischen Hilfsmitteln. Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation) Die Teilhabe am Arbeitsleben verfolgt das Ziel, die Versicherten durch Arbeits- und Berufsförderung beruflich wieder einzugliedern. Nach Möglichkeit sollten die Versicherten an ihren alten Arbeitsplatz oder an einem anderen Arbeitsplatz bei ihrem bisherigen Arbeitgeber eingesetzt werden, da sie dort ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten am besten einsetzen können und die Arbeitsabläufe kennen. Zu den Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben gehören u. a. die behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, Aus-, Fortbildung und Umschulung sowie Eingliederungshilfen an Arbeitgeber. 42 Versicherte befanden sich im Berichtsjahr in Vollumschulungsmaßnahmen, einschließlich Erstausbildung, die an Berufsförderungswerken und Berufsbildungswerken, ähnlichen überregionalen Einrichtungen oder in Form von betriebsnahen Maßnahmen durchgeführt wurden. Hierfür wurden rund Euro aufgewandt. Zusätzlich zu diesen Kosten leistete der Verband Reisekosten in 70 Fällen von rund Euro. In 36 Fällen wurden Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung gewährt. Weitere neun Versicherte erhielten Leistungen zur Aus- und Umrüstung des Arbeitsplatzes oder technische Arbeitshilfen in Höhe von rund Euro. 160 schwerverletzten Schülern wurde durch die Übernahme von Transportkosten die frühzeitige Wiederaufnahme des Schulbesuches ermöglicht. 32

35 Sechs schwer gehbehinderte bzw. gehunfähige Versicherte erhielten Zuschüsse zur Anschaffung von Kraftfahrzeugen, zu den Kosten für die technische Abänderung, zur Ausstattung mit Getriebeautomatik, Servolenkung oder für Handbedienung etc. Im Rahmen der Wohnungshilfe wurden in vier Fällen Zuschüsse gewährt. Zur beruflichen Orientierung förderten wir in sechs Fällen Maßnahmen der Arbeitserprobung und Berufsfindung an Berufsförderungswerken bzw. Berufsbildungswerken. In 15 Fällen erhielten Arbeitgeber Eingliederungshilfen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie Ausbildungszuschüsse. Hierfür wendeten wir rund Euro auf. Zur Wiedereingliederung am alten Arbeitsplatz veranlassten wir in 107 Fällen Arbeitsbelastungserprobungen. Die Kosten für die Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen wurden in sechs Fällen in Höhe von rund Euro getragen. Zur Begründung einer selbstständigen Existenz gewährte der Verband in zwei Fällen Überbrückungsgeld. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Soziale Rehabilitation) Verletzte und Erkrankte unseres Verbandes erhalten Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, um ihr selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu fördern, es in all seinen Erscheinungsformen zu ermöglichen und Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Hierzu gehören unter anderem die Bereitstellung von Hilfen, welche die Auswirkungen der Behinderung im sozialen Umfeld bestmöglich ausgleichen, um sich aktiv am Leben in der Gemeinschaft zu beteiligen (z.b. Kraftfahrzeughilfe). Darüber hinaus werden Leistungen erbracht, um die Wohnung der Versicherten behindertengerecht auszustatten, den Versicherten die Versorgung des Haushaltes und sonstige Verrichtungen des täglichen Lebens sowie die Verständigung mit der Umwelt zu erleichtern und ihre Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben sicher zu stellen. Um unseren Versicherten die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, arbeiten wir vertrauensvoll und partnerschaftlich mit den Versicherten unseres Verbandes zusammen. In diesem Rahmen hat der Verband gegenwärtig 539 Schwerverletzte bzw. Erkrankte zu betreuen. 33

36 06 Berufskrankheiten Begriff der Berufskrankheit Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die in der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt ist und die ein Versicherter infolge einer versicherten Tätigkeit erlitten hat. Im Berufskrankheitenrecht wie in der gesetzlichen Unfallversicherung überhaupt gilt die Kausalitätstheorie. Das heisst, es muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen zwischen 1. der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung sowie 2. der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung. Die Prüfung und Feststellung dieses doppelten ursächlichen Zusammenhangs ist ein Kernproblem des gesamten Berufskrankheitenrechts. BK-Meldungen beim Rheinischen GUVV Im Jahre 2005 wurden dem Rheinischen GUVV insgesamt 267 BK-Meldungen erstattet. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der gemeldeten Berufskrankheiten damit um 53 Fälle gestiegen. Im Berichtsjahr wurden 202 förmliche Bescheide erteilt, davon 38 Anerkennungsbescheide und 134 Ablehnungsbescheide. Die Anerkennungsbescheide beinhalten allein 18 neue BK-Renten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Bearbeitungszeit der Berufskrankheiten aufgrund der erwähnten aufwendigen und schwierigen Ermittlungsarbeit sich teilweise über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren hinziehen kann. Der Hauptgrund des hohen Anteils an Ablehnungsbescheiden ist darin zu sehen, dass der geforderte ursächliche Zusammenhang in vielen Fällen nicht festzustellen ist. Es wurden 90 Hauterkrankungsfälle gemeldet. In 52 Fällen wurden Leistungen im Rahmen des 3 der BKV erbracht. Diese beinhalten u.a. hautärztliche Behandlung sowie sekundär präventive Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern und den Betriebsärzten sowie in besonderen Fällen auch stationäre Heilbehandlung. Eine sekundäre Präventionsmaßnahme ist zum Beispiel der Austausch von Allergie verursachenden latexhaltigen Handschuhen gegen latexfreie Handschuhe. Dadurch entstehende zusätzliche Kosten werden in einem begrenzten Zeitraum vom Rheinischen GUVV getragen. Individualprävention bei Hauterkrankungen Seit Mitte des Jahres 2003 hat unser Verband mit dem Schulungs- und Beratungszentrum der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Bochum die Zusammenarbeit bei der Individualprävention von Hauterkrankungen vereinbart, um den Hautschutz sowie die ambulante Behandlung dieses Bereiches weiter zu intensivieren. Das frühzeitige Erkennen der Hautveränderungen, eine individuelle Hautschutzberatung und Hautschutzanwendung sowie eine optimale Behandlung können dem Fortschreiten einer Hauterkrankung entgegenwirken und die Gefahr des Verlustes des Arbeitsplatzes durch eine schwere Hauterkrankung abwenden. Im Hause der BGW in Bochum können Versicherte des Rheinischen GUVV an zweitägigen Hautschutzseminaren teilnehmen. 34

37 Entschädigung Zielsetzung ist, dass hautgefährdend tätige Versicherte, insbesondere aus dem Gesundheitsdienst, trainieren, ihre Haut effektiv zu schützen bzw. zu pflegen. Wünschenswert wäre, wenn Personen der Zielgruppe frühzeitig, bevor eine Hauterkrankung manifestiert ist, gemeldet werden. Je früher die Versicherten das Hautseminar besuchen, desto erfolgreicher wird die Teilnahme sein. Zur Zeit bietet unser Verband Seminare für folgende Berufe an: Krankenschwester / Krankenpfleger Altenpfleger/in Hauswirtschafter/in Erzieher/in Reinigungskräfte Im Jahr 2005 hat der Rheinische GUVV für Maßnahmen nach 3 der Berufskrankheiten- Verordnung rund Euro aufgewandt. Hiervon entfielen auf die Maßnahmen der Individualprävention (SIP) Euro. Für die tertiäre Prävention, d.h. stationäre und teilstationäre Behandlungen setzten wir Euro ein. Neben der Rehabilitation stellt die wirtschaftliche Sicherung der Versicherten oder ihrer Hinterbliebenen eine weitere wichtige Aufgabe des Verbandes dar; er gewährt in diesem Zusammenhang u.a. Verletztengeld, Renten an Versicherte und Hinterbliebenenleistungen. Verletztengeld Als Ersatz für das vor dem Versicherungsfall bezogene Arbeitsentgelt erhalten Versicherte nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer der unfall- bzw. erkrankungsbedingten Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld. Renten an Versicherte Sofern trotz optimaler medizinischer Rehabilitation Körperschäden oder Gesundheitsstörungen zurückbleiben, ist die hierdurch verursachte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ggf. durch eine Rente zu entschädigen. Dies setzt in der Regel eine MdE von mindestens 20 Prozent sowie deren Fortdauer über die 26. Woche nach dem Unfall oder dem Eintritt der Erkrankung voraus. Renten an Hinterbliebene Wird durch die Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit der Tod eines Versicherten verursacht, erhalten der Ehepartner und die Waisen eine Hinterbliebenenrente. Sofern Erwerbseinkommen, Erwerbsersatzeinkommen oder Vermögenseinkünfte erzielt werden, sind diese im Falle des Überschreitens eines festgelegten Freibetrages sowohl beim verwitweten Ehepartner als auch bei Waisen auf die Rente anzurechnen. 35

38 06 Renten an Versicherte und Hinterbliebene Im Jahr 2005 kam der Rentenausschuss 40 mal zusammen. In diesen Sitzungen wurden insgesamt Entscheidungen getroffen, dabei 593 neue Renten gewährt und 82 Renten entzogen. Die Entwicklung des Rentenbestandes gestaltet sich wie folgt: Renten an Versicherte Rentenbestand am Zugänge 616 Abgänge 605 Rentenbestand am Renten an Witwen und Witwer Rentenbestand am Zugänge 11 Abgänge 20 Rentenbestand am Renten an Waisen Rentenbestand am Zugänge 13 Abgänge 4 Rentenbestand am Abgänge sind Renteneinstellungen aufgrund des Wegfalles der Anspruchsvoraussetzungen, wie beispielsweise durch den Tod des Berechtigten. Im Jahr 2005 erstmals entschädigte Versicherungsfälle Bei den erstmals entschädigten Versicherungsfällen handelt es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, bei denen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) vorgelegen hat und es im Berichtsjahr 2005 erstmalig zur Zahlung von Rentenleistungen gekommen ist. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der neuen Renten an Versicherte von 498 auf 572. Dies ist ein Plus von 14,9 Prozent. Auf die MdE- Sätze von 10 Prozent bis 45 Prozent entfielen dabei 329 Neue Renten, die übrigen neuen Renten verteilen sich auf die Schwerstverletzten. Stellvertretend für die Leistungen des Rheinischen GUVV im Bereich der Entschädigung von Versicherten steht der folgende Fall aus dem Berichtsjahr: Es passierte an einem warmen Sommertag. Der neunjährige Marc S. (Name von der Redaktion geändert) war zum Baden mit seinen Freunden in den Rhein gegangen. Sie unterschätzten die Gefahren und überschätzten ihre Kräfte. Während Klaus G. (Name von der Redaktion geändert) mit seiner Familie am Rheinufer spazieren geht, hört er wie Marc um Hilfe schreit. Er stürzt sich in die Fluten. Aber auch er, ein geübter Schwimmer, hat gegen die Strömung des Flusses keine Chance. Beide, der Junge und der Familienvater ertrinken. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hilft der Rheinische GUVV nun der Witwe von Klaus G. und ihren Kindern, damit sie nach dem Verlust des Ehemannes und Vaters nicht auch noch in finanzielle Not geraten. 36

39 So erhielt seine Witwe einen Pauschalbetrag in Höhe von Euro, der durch unsere Satzung festgelegt ist. Des Weiteren erhielt sie Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der Bezugsgröße und eine in der Satzung des Rheinischen GUVV verankerte Mehrleistung zum Sterbegeld in Höhe des 20fachen Mindestbetrages des Pflegegeldes. Die Bezugsgröße ( Euro im Jahr 2005) und das Mindestpflegegeld (295 Euro) sind vom Gesetzgeber festgelegt und werden jährlich, ähnlich wie die gesetzlichen Rentenleistungen, neu angepasst. Darüber hinaus bekommt die Witwe des Hilfeleistenden eine lebenslange Witwenrente in Höhe von 40 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes ihres Ehemannes. Hätte sie keine Kinder läge der Satz bei 30 Prozent. Darüber hinaus erhalten die Kinder des verstorbenen Hilfeleistenden eine Waisenrente. Die zügigen Ermittlungen und rechtlichen Prüfungen des Versicherungsfalles durch unsere Entschädigungsabteilung führten dazu, das die genannten Hinterbliebenenleistungen der Witwe von Klaus G. bereits nach drei Wochen gewährt werden konnten. Fiktive Berechnung für eine Familie mit einem Jahresarbeitsverdienst (JAV) von brutto ,- Euro der verunglückten Person: Leistung Betrag Witwenrente 1.000,- e monatlich Mehrleistung 354,- e monatlich 1. Waisenrente 500,- e monatlich Mehrleistung 177,- e monatlich 2. Waisenrente 500,- e monatlich Mehrleistung 177,- e monatlich Summe i 2.708,- e monatlich In vielen Lebenssituationen sind Hilfeleistende versichert Nicht nur nach dieser tragischen Rettungsaktion steht die gesetzliche Unfallversicherung mit Leistungen bereit. In vielen weiteren Alltagssituationen sind Hilfeleistende wie Klaus G. gesetzlich unfallversichert. So sind Verkehrsteilnehmer, die einem Unfallopfer helfen, Nachbarn die Mitbewohner aus einem brennenden Haus retten oder Passanten, die einem Kind helfen, das im Winter auf dünnem Eis eines Sees eingebrochen ist, versichert. Der Gesetzgeber schützt alle, die uneigennützig helfen. 37

40 06 Leistungen (in Euro) Entwicklung der letzten fünf Jahre Entschädigungsleistung Ambulante Heilbehandlung Zahnersatz Stationäre Heilbehandlung und häusliche Krankenpflege Verletztengeld und besondere Unterstützung Transportkosten Sonstige Heilbehandlung (ohne Transport) Berufshilfe Renten und Beihilfe Abfindungen Unterbringung in Altersund Pflegeheimen Sterbegeld und Überführungskosten Mehrleistungen und Aufwendungsersatz Gesamt

41 Regress 07 Wir prüfen jeden Unfall auf mögliche Ersatzansprüche gegen die Verursacher, um die Beiträge für unsere Mitgliedsunternehmen stabil zu halten und damit die kommunalen Haushalte zu entlasten.

42 07 Regress Schadenersatzansprüche Die Regresseinnahmen aus Ersatzansprüchen gegen Dritte (Unfallverursacher) stellen eine wichtige Einnahmequelle des Verbandes dar. Durch ihre Berücksichtigung bei der Beitragsberechnung bewirken sie eine entsprechende Entlastung der Mitgliedsunternehmen und sind damit auch in Anbetracht leerer Haushaltskassen von erheblicher Bedeutung. Der Unfallversicherungsträger stellt den Versicherten in jedem entschädigungspflichtigen Versicherungsfall die entsprechenden Leistungen zur Verfügung und hat daher Anspruch auf Schadenersatz, sofern und soweit der Verursacher nach zivilrechtlichen Grundsätzen hierzu verpflichtet ist. Die Geschädigten selbst brauchen demnach eigene Ansprüche beim Verursacher nur für Schadenpositionen anzumelden, die nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden oder diesen übersteigen (z.b. Schmerzensgeld, Sachschaden, Erwerbsschaden). Unter diesem Gesichtspunkt wird jede beim Rheinischen GUVV eingehende Unfallanzeige dahingehend überprüft, ob grundsätzlich die Möglichkeit eines Ersatzanspruchs gegen Beteiligte an einem Schadenereignis besteht. Im Zuge des weiteren Regressverfahrens erfolgt dann im Einzelfall die konkrete Prüfung der Sach- und Rechtslage durch Auswertung von Aussagen der Beteiligten und Zeugen, ggf. durch Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft. Sofern sich eine Haftung des Verursachers feststellen lässt, werden die Ansprüche bei der Gegenseite, also dem Schädiger selbst oder dessen Haftpflichtversicherer, geltend gemacht. 40

43 Der weit überwiegende Anteil (rund 78 Prozent) der Regresseinnahmen resultiert aus der Regulierung von Schadenersatzansprüchen, die nach Verkehrsunfällen auf dem Weg von oder zur Schule oder der Arbeitsstelle entstehen. Hierbei kommt dem Verband als Träger der Schülerunfallversicherung auch die mit Wirkung vom vorgenommene Änderung schadenrechtlicher Vorschriften zugute. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Mithaftung von Kindern für von ihnen (mit) verursachte Schäden nur bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr ausgeschlossen; die Neuregelung in 828 Abs. 2 BGB erweitert dieses Haftungsprivileg auf Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern ein Kraftfahrzeug oder eine Schienen- bzw. Schwebebahn am Unfallereignis beteiligt ist. Der Gesetzgeber trägt hiermit dem Umstand Rechnung, dass Kinder regelmäßig frühestens ab Vollendung des zehnten Lebensjahres imstande sind, die besonderen Gefahren des motorisierten Straßenverkehrs zu erkennen, insbesondere Entfernungen und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen und sich entsprechend zu verhalten (vgl. Bundestags-Drucksache 14/7752). Beispielhaft lässt sich die Rechtslage an folgendem Fall verdeutlichen: Der achtjährige Lukas M. (Name von der Redaktion geändert) befand sich gemeinsam mit einigen Mitschülern auf dem Weg von der Grundschule nach Hause. Die Kinder ärgerten sich in spielerischer Weise gegenseitig. Nachdem Lukas einem Klassenkameraden einen leichten Schlag verpasst hatte, wollte er schnell davonlaufen. Hierbei versuchte er eine Straße zu überqueren, obwohl eine Fußgängerampel rot zeigte. Eine Autofahrerin, die sich zur gleichen Zeit mit einer Geschwindigkeit von rund 30 km/h dem Übergang näherte, konnte ihr Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig abbremsen und erfasste das Kind frontal. Lukas musste mit einer komplizierten offenen Oberschenkelfraktur ins Krankenhaus eingeliefert werden. Für den Transport und die Heilbehandlung übernahm der Rheinische GUVV Kosten in Höhe von rund Euro. Dieser Betrag wurde dem Verband von der Haftpflichtversicherung der Kfz-Halterin ohne Abzüge für das Mitverschulden des Schülers ersetzt. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum Regressfälle bearbeitet, Regressverfahren konnten abgeschlossen werden, Fälle werden in das Folgejahr übernommen. So konnten rund 7,26 Prozent der Entschädigungsleistungen durch Regresseinnahmen abgedeckt werden. 41

44 07 Regresseinnahmen 2005 (in Euro) Schülerunfallversicherung Allgemeine Unfallversicherung Gesamt Ansprüche nach 116 SGB X , , ,20 Ansprüche gem. 110 SGB VII , , ,01 Summe , , ,21 Vergleich , , ,47 Vergleich , , ,05 Vergleich , , ,24 Vergleich , , ,95 42

45 Ausblick 08 Die Zukunft wird spannend. Der Rheinische GUVV bereitet sich schon heute auf kommende Herausforderungen vor. Wir haben bei allen Entscheidungen stets das Wohl unserer Versicherten und Mitgliedsunternehmen im Blick.

46 08 Ausblick Den sich ändernden Rahmenbedingungen Rechnung tragen Die Diskussion um eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung hat im Jahr 2005 an inhaltlicher Substanz gewonnen. In diesem Zuge veranlasste das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein Gutachten der Roland Berger Strategy Consultants zu den Auswirkungen möglicher Reformoptionen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Gegenstand des Gutachtens ist die Darstellung der Auswirkungen einer Organisationsreform. Hier kommt das Gutachten nach Prüfung mehrerer Optionen zu dem Schluss, das eine Regionalisierung der UV-Träger den größten Nutzen erbringt. Das Gutachten schlägt eine Verringerung der Trägeranzahl auf neun landesunmittelbare Träger und eine bundesunmittelbare Unfallkasse vor. Es widerspricht damit eindeutig Zentralisierungstendenzen mit dem Ziel nur einer bundesunmittelbaren Unfallkasse. 44

47 Eben dieses Szenario ist für den Rheinischen GUVV ein nicht unerwartetes Modell. In einer Arbeitsgruppe mit den anderen UV-Trägern der öffentlichen Hand in NRW wird es seit längerer Zeit diskutiert. Bereits seit 1999 praktizieren die genannten UV-Träger im gemeinsamen Koordinierungsrat eine enge Zusammenarbeit. Eine Fusion erscheint auch nach Abwägung anderer Modelle als machbar und sinnvoll. Das genannte Organisationsmodell würde auch der Zielsetzung des Koalitionsvertrages der Bundesregierung entsprechen. Dort heißt es: Wesentliche Ziele sind eine Straffung der Organisation, die Schaffung leistungsfähiger Unfallversicherungsträger und ein zielgenaueres Leistungsrecht. Dem möglichen Fusionsmodell käme die bereits genehmigte neue Beitragsordnung zugute. Sie schafft schon jetzt einen gemeinsamen Rahmen und ermöglicht ein gerechteres präventionsorientiertes Beitragssystem. Denn sie soll durch weitere Komponenten ergänzt werden. So ist beabsichtigt ab dem Jahr 2007 ein fünfstufiges Beitragszuschlagsverfahren einzuführen. Ein Beitragszuschlag wird dann von denjenigen Mitgliedsunternehmen erhoben, welche innerhalb des Beobachtungszeitraumes von zwei vorausgegangenen Jahren höhere Unfallkosten je 1,- Euro Beitrag als der Durchschnitt verursacht haben, also mit ihrer Eigenbelastungsziffer über der Durchschnittsbelastungsziffer aller Mitgliedsunternehmen liegen. Der Beitragszuschlag von 5 bis 25 Prozent richtet sich nach der prozentualen Abweichung der Eigenbelastung von der Durchschnittsbelastung. Das Verfahren wird für die Allgemeine und für die Schülerunfallversicherung getrennt berechnet. Zu Beginn des Jahres 2006 haben wir bereits alle Mitgliedsunternehmen durch einen fiktiven Bescheid über die für sie möglichen Auswirkungen des Beitragszuschlagsverfahrens an Hand der Entschädigungsleistungen für die Jahre 2003 und 2004 näher informiert. 45

48 08 Ebenfalls ab dem Jahr 2007 soll zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ein Prämiensystem realisiert werden. Die Prämiengewährung ist als eigener Tatbestand unabhängig vom Beitragszuschlagsverfahren geregelt. Gefördert werden soll allein die Vornahme von Maßnahmen der Prävention, unabhängig davon, ob tatsächlich weniger Unfälle eingetreten oder geringere Kosten verursacht worden sind. Das Verfahren verspricht den Unternehmen einen wirtschaftlichen Anreiz und orientiert sich ausschließlich an den gegen die Unfallrisiken getroffenen Sicherheitsmaßnahmen. 46

49 Anhang 09 Auf den folgenden Seiten haben wir einige zusätzliche Daten und Fakten für Sie aufbereitet. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten unter

50 09 Anhang Selbstverwaltung des Rheinischen GUVV (Stand ) Vertreterversammlung des Rheinischen GUVV Nach 9 Abs. 3 der Satzung wechseln sich die Vorsitzende und ihr Stellvertreter jährlich zum 1. Oktober in ihren Ämtern ab. Alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung sind Ursula Hülsen und Hans-Gerd von Lennep. Versichertenseite Lauer, Heinz Mertin, Jürgen Kubiak, Marion Baurmann, Albert Hatz, Heinrich Hoch, Karola Hülsen, Ursula (Vorsitzende) zzt. N. N. Kohl, Michael Claßen, Karl-Heinz Damaschke, Birgit Kremers, Andreas Stellvertreterin/Stellvertreter zzt. N. N. auf der Heiden, Andre Hüsgen, Ulrich König, Gabriele Hagedorn, Bernd Ahn, Detlef Fischer, Andreas Goerigk, Gerhard Siedenbiedel, Paul Jürgen Fust, Beate Töpel, Heinz zzt. N. N. Arbeitgeberseite Eickmann, Jost van de Flierdt, Brigitte Hindahl, Theodor Knops, Arnold Kemnitz, Martin von Lennep, Hans-Gerd (stellv. Vorsitzender) Maubach, Johannes Dr. Possemeyer, Friedhelm Terfloth, Adolf Winkelhog, Herbert Wolff, Oliver Zielke, Beate Stellvertreterin/Stellvertreter Dr. Slawig, Johannes Häusler, Rainer Slawik, Jürgen Berg, Frithjof Kamp, Dieter Dr. Neugebauer, Gabriele Schneidewind, Ulrich Dr. Kosten, Josef Preuß, Helmut Dr. Landscheidt, Christoph Lindgens, Heinz Nikolaus Schneider, Ernst Die Vertreterversammlung trat zu drei Sitzungen zusammen. 48

51 Sozialwahlen 2005 Wie bei nahezu allen Sozialversicherungsträgern in der Bundesrepublik fanden auch beim Rheinischen GUVV im Jahr 2005 Sozialwahlen statt. Aus ihnen gingen die Mitglieder unserer Selbstverwaltung hervor. Tragendes Prinzip dieser Selbstverwaltung ist die Mitwirkung der Betroffenen in den Selbstverwaltungsorganen der Sozialversicherungsträger. Die Beteiligten erhalten damit die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen die Angelegenheiten ihres Versicherungsträgers weitgehend selbstständig zu regeln und so die Sozialversicherung wirksam, unbürokratisch und wirtschaftlich zu gestalten. Im Rahmen der Sozialwahl 2005 beim Rheinischen GUVV wurde die Vertreterversammlung gewählt. Sie ist paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und Arbeitgeber besetzt und stellt das Parlament des Rheinischen GUVV dar. Als Legislativorgan des Verbandes beschließt die Vertreterversammlung die Satzung, die Unfallverhütungsvorschriften, den Haushalt und wählt den ebenfalls paritätisch besetzten Vorstand. Da seitens der beiden Wählergruppen auf den durch die Gewerkschaft ver.di und den Kommunalen Arbeitgeberverband NW eingereichten Listen jeweils nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten benannt wurden, als Plätze in der Vertreterversammlung zu besetzen waren, konnte der Wahlausschuss frühzeitig feststellen, dass erneut eine Friedenswahl möglich war. Dank Allen Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane des Rheinischen GUVV gilt unser herzlicher Dank dafür, dass sie in besonders verantwortungsvoller Weise bei der Erfüllung der Aufgaben des Verbandes geholfen haben. Sie haben in enger Sozialpartnerschaft aktiv und tatkräftig an einer effektiven Arbeit für unsere Versicherten mitgewirkt und ihre Praxisnähe eingebracht. In besonderer Weise danken wir den im Jahre 2005 im Rahmen der Sozialwahl 2005 ausgeschiedenen Selbstverwaltungsmitgliedern. In zum Teil jahrzehntelanger ehrenamtlicher Arbeit haben sie sich in den verschiedenen Gremien des Rheinischen GUVV für die Belange der Versicherten, der Mitgliedsunternehmen und des Verbandes engagiert und so wesentlich zu einer positiven Entwicklung beigetragen. Sie haben uns darin unterstützt, lebendige Selbstverwaltung zu verwirklichen und wichtige, wegweisende Entscheidungen zu treffen. So konnte die Zusammenarbeit der Versicherten und Arbeitgeber in der sozialen Selbstverwaltung, die sich seit ihren Anfängen stets bewährt hat, auch in der 9. Wahlperiode erfolgreich fortgesetzt werden. Hierfür möchten wir Ihnen unseren herzlichen Dank und unsere Anerkennung aussprechen. Für Ihre Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute. Am 6. Juni 2005 trat die neu gewählte Vertreterversammlung des Rheinischen GUVV zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen, in der die alternierenden Vorsitzenden, die Mitglieder der Ausschüsse sowie des Vorstandes neu gewählt wurden. Der Vorstand trat am selben Tag zu seiner ersten Sitzung zusammen und wählte u. a. seine Vorsitzenden sowie die Mitglieder des Rentenausschusses. 49

52 09 Ausschüsse Präventionsausschuss Versichertenseite Baurmann, Albert Hatz, Heinrich (Vorsitzender) Stellvertreterin/Stellvertreter Claßen, Karl-Heinz Hoch, Karola Arbeitgeberseite Eickmann, Jost (stellv. Vorsitzender) Maubach, Johannes Stellvertreterin/Stellvertreter van de Flierdt, Brigitte Dr. Neugebauer, Gabriele Der Präventionsausschuss trat zu drei Sitzungen zusammen. Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss Versichertenseite Kohl, Michael Lauer, Heinz (Vorsitzender) Stellvertreterin/Stellvertreter Fischer, Andreas König, Gabriele Arbeitgeberseite Häusler, Rainer Wolff, Oliver (stellv. Vorsitzender) Stellvertreterin/Stellvertreter Berg, Frithjof Dr. Possemeyer, Friedhelm Der Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss trat zu drei Sitzungen zusammen. Satzungsausschuss Versichertenseite Kohl, Michael (Vorsitzender) Lauer, Heinz Stellvertreterin/Stellvertreter Hagedorn, Bernd Kremers, Andreas Arbeitgeberseite Kemnitz, Martin Dr. Neugebauer, Gabriele (stellv. Vorsitzende) Stellvertreterin/Stellvertreter Maubach, Johannes Zielke, Beate Der Satzungsausschuss trat zu einer Sitzung zusammen. Rentenausschuss Versichertenseite Hoch, Karola Hülsen, Ursula Kremers, Andreas Kohl, Michael Mertin, Jürgen Voigtmann, Rolf Arbeitgeberseite van de Flierdt, Brigitte Gartmann, Jürgen Hindahl, Theodor Klein, Helmut Lindgens, Heinz Löhr, Ulrike Der Rentenausschuss trat zu 40 Sitzungen zusammen. 50

53 Widerspruchsausschuss Versichertenseite Baurmann, Albert Claßen, Karl-Heinz Fischer, Andreas Lauer, Heinz Töpel, Heinz Arbeitgeberseite Dr. Korsten, Josef Dr. Landscheidt, Christoph von Lennep, Hans-Gerd Dr. Neugebauer, Gabriele Dr. Possemeyer, Friedhelm Zielke, Beate Der Widerspruchssausschuss trat zu zwölf Sitzungen zusammen. Ausschuss Neue Beitragsordnung Versichertenseite VV: Baurmann, Albert Hatz, Heinrich Kohl, Michael Lauer, Heinz VS: Usdowski, Gerd (stellv. Vorsitzender) Arbeitgeberseite VV: Eickmann, Jost Kemnitz, Martin Klein, Helmut von Lennep, Hans-Gerd VS: Haverkamp, Franz (Vorsitzender) Die Arbeitsgruppe Neue Beitragsordnung trat zu vier Sitzungen zusammen. 51

54 09 Vorstand des Rheinischen GUVV Versichertenseite 0rdentliche Mitglieder Stuhlmann, Gerhard (stellv. Vorsitzender) Usdowski, Gerd Wittstock, Thomas Stellvertreterinnen/Stellvertreter Schmidt, Christine Tepper, Ulrich Voigtmann, Rolf Arbeitgeberseite ordentliche Mitglieder Stellvertreterinnen/Stellvertreter Haverkamp, Franz a) Tebroke, Hermann-Josef b) Maurer, Ulrich Etschenberg, Helmut (Vorsitzender) a) Gartmann, Jürgen b) Dauber, Gerlinde Löhr, Ulrike a) Hübner, Arno b) Klein, Helmut Der Vorstand trat zu sieben Sitzungen zusammen. Rechtsschutz Widerspruchsverfahren Im Berichtszeitraum gingen beim Rheinischen GUVV 876 Widersprüche gegen Entscheidungen des Verbandes ein. Von 804 erledigten Widersprüchen wurden 215 durch Widerspruchsbescheid, 388 durch Abhilfe, d. h. dem Widerspruch wurde ganz oder teilweise stattgegeben, 186 durch Rücknahme und 15 auf sonstige Art erledigt. Klagen vor den Sozialgerichten Im Jahr 2005 wurden 135 Klagen neu erhoben, 2004 waren es 168. Insgesamt konnten im Berichtszeitraum 126 Klageverfahren erledigt werden, 225 Verfahren waren Ende 2005 noch anhängig. Im Überblick gestaltet sich die Erledigung der Sozialgerichtsstreitsachen in 2005 wie folgt: Ausgang SG LSG BSG 2005 zugunsten d. Verbandes zugunsten d. Klägers Vergleich auf sonstige Weise Gesamt SG = Sozialgericht LSG = Landessozialgericht BSG = Bundessozialgericht 52

55 Unfallzahlen/Unfallkosten (in Euro) Allgemeine Unfallversicherung Allgemeine UV Anzahl der Unfälle in Prozent Kosten der Unfälle in Prozent Bauhof 698 4, ,30 4,96 Beitragsfrei Versicherte 469 3, ,70 12,09 Geldinstitute 943 6, ,99 5,54 Haushaltshilfen 194 1, ,69 5,51 Kita (Beschäftigte) 872 6, ,14 6,91 Krankenhaus , ,53 12,67 Müllabfuhr 628 4, ,79 4,50 Schwimmbad 204 1, ,11 1,03 Straßenbau 37 0, ,22 0,37 Straßenmeisterei 156 1, ,10 1,56 Straßenreinigung 243 1, ,76 1,13 Theater, Bühne, Mehrzweckhalle 523 3, ,81 4,95 Verwaltung , ,96 11,11 Werkstatt für Behinderte 743 5, ,76 4,49 Sonstige , ,19 23,18 Gesamt , ,05 100,00 Schülerunfallversicherung Schüler UV Anzahl der Unfälle in Prozent Kosten der Unfälle in Prozent Kita , ,73 3,86 Grundschulen , ,06 21,81 Sonderschulen , ,41 5,65 Hauptschule , ,89 15,24 Realschulen , ,89 13,68 Gymnasien , ,62 18,27 Gesamtschule , ,60 14,38 Berufskolleg , ,09 6,69 Sonstige Schulen 336 0, ,99 0,42 Gesamt , ,28 100,00 Im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung ist lediglich eine Auswahl der Betriebsarten dargestellt. Weitere Betriebsarten, wie beispielsweise Ordnungsämter, Jugendheime, Sozialämter oder Schlachthöfe sind derzeit noch unter Sonstige zusammengefasst. Die Kosten der Unfälle beziehen sich auf die im Jahr 2005 neu gemeldeten Unfälle. Dargestellt sind die Kosten, die für diese Unfälle bis zum 31. Dezember 2005 entstanden sind. 53

56 09 Schwerpunkte des Unfallgeschehens in der Schülerunfallversicherung Unfallgeschen bei Sportunfällen ,63 % 53,86 % 5,09 % 5,11 % 6,09 % 5,93 % 3,28 % 2,76 % 2,06 % 1,65 % 1,45 % 1,41 % 2,53 % 2,53 % 24,87 % 26,75 % Ballspiele Laufspiele Geräteturnen Bodenturnen Leichtathletik Eislaufen Schwimmen Sonstiges Sportunfälle machen etwa ein Drittel des gesamten Unfallaufkommens in der Schülerunfallversicherung aus. Weit über 50 Prozent sämtlicher Sportunfälle ereigneten sich sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr in Ballsportarten. Der relativ hohe Anteil der sonstigen Sportarten ergibt sich daraus, dass nicht jede Sportart erfasst wird und aus den vorliegenden Unfallanzeigen nicht immer die genaue Sportart zu entnehmen ist. Wegeunfälle nach Verkehrsmitteln ,49 % 55,06 % 19,93 % 20,26 % 5,28 % 5,28 % 7,24 % 7,58 % 3,27 % 3,40 % 6,84 % 6,68 % 1,95 % 1,74 % Fußgänger Fahrrad Kraftrad PKW Schulbus ÖPNV Sonstige Wegeunfälle machen rund neun Prozent des Gesamtunfallaufkommens in der Schülerunfallversicherung aus. Der Trend des Vorjahres mit einem leicht rückläufigen Unfallaufkommen hat sich mit minus 3,7 Prozent fortgesetzt. Der Vergleich der Unfallschwerpunkte Jahre 2004 und 2005 ist dabei wenig auffällig, die Unterschiede sind marginal. 54

57 Rechnungsergebnis des Rheinischen GUVV 2005 (in Euro) Bilanz Einnahmen Beitragseingänge ,88 übrige Beitragseingänge ,48 Verzugszinsen etc ,20 umlageunwirksame Vermögensereträge ,24 Einnahmen aus Ersatzansprüchen ,21 Entnahme aus den Betriebsmitteln ,15 Sonstige Einnahmen , ,80 Ausgaben Entschädigungsleistungen ,59 Prävention ,28 Vermögensaufwendungen u. sonstige Aufwendungen ,76 persönl. Verwaltungskosten ,02 sächliche Verwaltungskosten ,45 lfd. Aufwendungen der SV ,53 Vergütung an Andere für Verwaltungsarb. ohne Prävention ,70 Verfahrenskosten , ,11 Aktiva Sofort verfügbare Zahlungsmittel ,16 Forderungen ,22 Kurz-, mittel- und langfristige Guthaben ,00 Darlehen ,45 Grundpfandrechte an sonstigen Grundstücken ,49 Grundstück und Verwaltungsgebäude Heyestraße ,00 Sonstige Aktiva ,92 aktive Rechnungsabgrenzung , ,60 Passiva kurzfristige Verpflichtungen ,06 Rückstellungen ,92 Betriebsmittel ,10 Rechnungsabgrenzung 3.448,95 sonstige Passiva , ,60 55

58 09 Organigramm des Rheinischen GUVV Präventionsausschuss Haushalts- und Prüfungsausschuss Satzungsausschuss Widerspruchsausschuss Ausschuss Neue Beitragsordnung Rentenauschuss Personalrat Vors. Gerd Klöcker Tel Gleichstellungsbeauftragte Dorothea Wolf Tel Schwerbehindertenvertretung Hartmut Weigel Tel Jugend- und Auszubildendenvertretung Daniela Bach Tel Fachkraft für Arbeitssicherheit Andreas Krieger Tel Betriebsärztin Dr. med. Marion Weisbrod Tel A 0 Grundsatz, Recht und Planung A 1 Prävention A 0 Abteilungsleitung Jochen Jahn Tel Barbara Erdmann Tel A 1 Abteilungsleitung Dr. Monika Broy Tel Dr. Martin Weber Tel A 0.1 Selbstverwaltung Assistenz der Geschäftsführung Barbara Erdmann Tel A 0.2 Sozialgerichtsverfahren Sonja Krüdecke Tel A 0.3 Regress Stefan Cadel Tel A 0.4 Presse und Öffentlichkeitsarbeit Thomas Picht Tel A 0.5 Info-Steuerung, Kommunikation Martina Czajka Tel A 1 EDV-Projektmanagement Internet, Intranet, GUSO Karl-Heinz Röniger Tel Internet, Intranet, GUSO, Elektrotechnik Gerd Splinter Tel A 1.0 Interner Service Wolfgang Steffens Tel A 1.1 Technische Betriebe Beratung und Überwachung Bernd Schmitt Tel A 1.2 Verwaltung, Kultur, Einrichtungen des Gesundheitswesens Vorschriften, Regeln, Informationen Theodor Blätter Tel A 1.3 Schulen und Kindertageseinrichtungen Aus-, Fort- und Weiterbildung Regina Gerdon Tel A 1.4 Arbeitsmedizin und Psychologie, Sparkassen Forschung, Analyse, Entwicklung und Modellprojekte Ernst Wuttke Tel A 1.5 Biologische, chemische und physikalische Einwirkungen Ermittlungen Dr. Martin Weber Tel. -280

59 Tel Durchwahl Vertreterversammlung Vorstand Geschäftsführung Gabriele Pappai (A0.1, A1, A3) Tel Jochen Jahn (A0, A2) Tel Sekretariat Elisabeth Hedling Tel Simone Glade Tel Innenrevisi0n / Datenschutzbeauftragter Wolfgang Adolph Tel A 2 Rehabilitation und Entschädigung A 3 Allgemeine Verwaltung A 2 Abteilungsleitung Lothar Bach Tel Andrea Houben Tel A 3 Abteilungsleitung Frank Strack Tel Wolfgang Sperling Tel A 2.1 Zentrale Dienstleistungen N.N. Tel A 2.11 Aus-, Fort- und Weiterbildung, Infosteuerung A 2, Eingangserfassung, Leichtfallbearb. Sandra Wiertz Tel A 2.12 DV-Anwendung A 2, Statistik und Controlling A2, Eingangserfassung, Leichtfallbearbeitung Peter Litzkow Tel A 2.13 Rechnungsprüfung, Haushaltsüberw. A 2 Maria Woodiwiss Tel A 2.2 Medizinische Rehabilitation Leistungen an Versicherte u. Hinterbliebene, Schwerfallsachbearbeitung Andrea Houben Tel A 2.21 AG 1 A 2.22 AG 2 Jutta Dresen Tel Jutta Heinecke Tel A 2.23 AG 3 A 2.24 AG 4 Klaus Poweleit Tel Martina Wesselbaum Tel A 2.3 Zentrale Bearbeitung Helmut Cordt Tel A 2.31 Berufskrankheiten, Auslandsrenten Harald Laux Tel A 2.32 Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, Bearbeitung der Schwerstverletzten Otto Grochtdreis Tel A 2.33 Widerspruchsverfahren Werner Tappe Tel A 2.34 Versicherungsfälle m. Zahnverletzungen Andrea Roosen Tel A 3.1 Organisation Wolfgang Sperling Tel A 3.2 Personalwesen Norbert Vollmer Tel A 3.3 Mitglieder/Beitragswesen Manfred Kasper Tel Beitrag und Insolvenzgeld Iris Kriegers-Somnitz Tel Kataster Kirsten Heider Tel Privathaushalte Nicole Gniot Tel A 3.4 Informationstechnik Hans-Theo Schiwek Tel A 3.5 Finanzen Frank Boschbach Tel A 3.6 Zentralcontrolling/Statistik Anke Dickmann Tel Stand:

60 09 Neue Schriften/ Medien GUV-V A1: UVV Grundsätze der Prävention GUV-V C10: UVV Luftfahrt GUV-R 2109: Gärtnerische Arbeiten GUV-I 8540: Druckschriften-Verzeichnis GUV-I 8593: Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) GUV-I 8750: Gefährdungen bei forstlichen Tätigkeiten GUV-SI 8065: Erste Hilfe in Schulen GUV-SI 8071: Handball GUV-SI 8072: Wahrnehmungs- und Bewegungsförderung in Kindertageseinrichtungen Jahresbericht des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes 2004 GUV-I 8599: Traumatisierende Ereignisse in Gesundheitsberufen GUV-I 8607: Handverzug von Flurförderzeugen GUV-I 8623: Merkblatt Tritte GUV-I 8624: Ausbildung Arbeiten mit der Motorsäge GUV-I 8625: Umgang mit Gefahrstoffen in Werkstätten GUV-I 8628: Psychische Belastungen am Arbeits- und Ausbildungsplatz ein Handbuch 58

61 Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Rheinischen GUVV Durchwahl Tel./- Fax Geschäftsführung Gabriele Pappai -100 /- 109 Günter Andreß (bis Sept.2005) -110 /-109 Jochen Jahn (ab Okt. 2005) -110 /-109 Sekretariat Prävention Vera Brünemann -210 /-209 Bianca Heindrichs -211 /-209 Sekretariat Rehabilitation und Entschädigung Gudrun Pürzel -312 /- 319 Privathaushalte / Haushaltshilfen Nicole Gniot -561 /- 569 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Thomas Picht -153 /-179 Verantwortlich für den Inhalt Gabriele Pappai, Geschäftsführerin 59

62 Verwaltung Neben den Beschäftigten der Prävention und der Rehabilitation sorgen auch die Kolleginnen und Kollegen der EDV, der Poststelle, des Rechnungsbüros, der Zentrale, des Fahrdienstes, der Hausverwaltung und der vielen anderen Bereiche dafür, dass wir unsere Arbeit als Unfallversicherungsträger leisten können.

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