N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Integrationsrates am

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1 06/ - 4/2015 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des es am Beginn der Sitzung: 16:05 Uhr Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Anerkennung der Tagesordnung 2 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom Vorstellung Existenzgründerbroschüre Berichterstatter: Herr Kerkmann, Amt für Wirtschaftsförderung 4 Vorstellung des Vereins NISA e.v. Berichterstatterin: Frau Artamonowa 5 Anfragen / 32/2015 Anfrage Aussiedlerinitiative: Städtepartnerschaft Düsseldorf Moskau / 37/2015 Anfrage SPD-Ratsfraktion und SPD-Internationale Liste: Einbürgerung von Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund / 38/2015 Anfrage SPD-Ratsfraktion und SPD-Internationale Liste: Auszubildende mit Migrationshintergrund bei der Stadt Düsseldorf / 39/2015 Anfrage von Ratsfrau Wien-Mross: Lebenssituationen von Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund / 40/2015 Anfrage GioL: Kirchen-/Kultussteuer für aus dem Ausland zugewanderte DüsseldorferInnen 6 Anträge 7 06/ 36/2015 Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenselbstorganisationen 8 Verschiedenes Anwesend: Mitglieder des es Herr Adu SPD Internationale Liste Frau Akcan-Grah SPD Internationale Liste Herr Yanik Türkisch-Islamische Kulturvereine Herr Dr. Eichelberg Aussiedlerinitiative Ratsfrau Hebeler BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Kabata SPD Internationale Liste - Vorsitzende Ratsherr Lehne CDU-Ratsfraktion (ab Uhr)

2 2 Herr Lissin Ost-Europa-Internationale Liste 2. stell. Vorsitzender Ratsherr Matheisen FDP-Ratsfraktion Ratsherr Madzirov CDU-Ratsfraktion (ab Uhr) Herr Peroski Grüne internationale offene Liste 1. stellv. Vorsitzender Frau Przygodzka Grüne internationale offene Liste Ratsherr Sültenfuß CDU-Ratsfraktion Herr Skangalov Internationale Bürgerunion Ratsherr Tacer SPD-Ratsfraktion Herr Tsigaras Griechische Initiative Ratsherr Ratsherr Vatalis Vogel SPD-Ratsfraktion Ratsgruppe AFD/ Tierschutzpartei Ratsfrau Wien-Mroß SPD-Ratsfraktion von der Verwaltung Herr Beigeordneter Hintzsche Dezernat 06 Herr Herr Angermann Buschhausen Dezernat 06 Amt 50/0 Herr Wienen 50/20 Herr Köppke 50/20.01 KIB Frau Barnikol-Demirok 50/20.01 KIB Frau Garn Büro 01/02 bis TOP 5.3 Frau Frau Herr Dedic Strauß Fischer Büro 01 Büro 01 10/6 Herr Herr Huth Schlabes 33/0 33/3 Sonstige Frau Hajdu Caritas Frau Bröhl Diakonie Frau Artamonowa NISA e.v. Herr Dr. Mühlen Seniorenbeirat Schriftführerin Frau Westhoff 50/20.03 Öffentlicher Teil Eröffnung der Sitzung durch die Vorsitzende. Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden; insbesondere Herrn Kerkmann vom Wirtschaftsförderungsamt zu TOP 3, Frau Artamonowa von NISA e.v. zu TOP 4, Frau Dedic vom Büro 01 zu TOP 5.1, Herrn Schlabes von der Kommunalen Ausländerbehörde zu TOP 5.2, Herrn Fischer vom Hauptamt zu TOP 5.3 und Herrn Huth vom Amt für Einwohnerwesen zu TOP 5.4. Sie gibt bekannt, dass sich Herr Dr. Eichelberg ein wenig verspäten wird.

3 3 Entschuldigt haben sich Herr Kipshagen von der AWO und Frau Hufenstuhl von Büro Anerkennung der Tagesordnung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 auf. Die Vorsitzende empfiehlt Tagesordnungspunkt 6 von der Tagesordnung zu nehmen, da keine Anträge vorliegen. Weitere Ergänzungs- oder Änderungswünsche bestehen. Die Tagesordnung wird in der geänderter Form einstimmig anerkannt. 2 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 auf. Die Niederschrift zur Sitzung des es am wird in der vorliegenden Form genehmigt. 3 Vorstellung Existenzgründerbroschüre Berichterstatter: Herr Kerkmann, Amt für Wirtschaftsförderung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 auf und begrüßt Herrn Kerkmann vom Wirtschaftsförderungsamt. Er stellt die auf den Plätzen verteilte Existenzgründerbroschüre des Amtes vor und verweist darauf, dass sie auf die Initiative des Integrationsausschusses auch in weiteren Sprachen (Englisch und Türkisch) verfasst wurde. Diese für den Wirtschaftstandort Düsseldorf wichtige Broschüre wurde zusammen mit anderen Behörden der Stadtverwaltung Düsseldorf, der Handwerks- und Industrie- und Handelskammer, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit sowie dem Gründungsnetzwerk Düsseldorf erstellt. In Düsseldorf gibt es darüber hinaus auch englischsprachige Gründerseminare, die sich großer Beliebtheit erfreuen, ein Gründerzirkel, monatliche Sprechstunden mit dem Verein Alt hilft jung, der Existenzgründungswillige auf den Weg in die Selbständigkeit begleitet sowie das Gründungsnetzwerk Düsseldorf (im Internet zu finden unter mit 22 Netzwerkpartnern aus Düsseldorf. Auf der Internetseite des Gründungsnetzwerks werden aktuelle Informationen, Veranstaltungshinweise und Kontaktdaten der Netzwerkwerkpartner vorgestellt. Am 26. September diesen Jahres wird im NRW-Forum der Welcome- Day von der Wirtschaftsförderung durchgeführt. Bei diesem Infotag werden zusammen mit anderen Institutionen wichtige Informationen für ausländische Experten und Neubürger im Rahmen von Vorträgen und einem

4 4 Infomarkt vermittelt. Herr Kerkmann beantwortet verschiedene Nachfragen aus dem Gremium und erläutert, dass innovative Gründungen der Heinrich-Heine-Universität aktuell durch das Projekt DIWA GmbH (Düsseldorfer Innovations- und Wissenschaftsagentur GmbH) gefördert wird. Die DIWA wurde 2010 gegründet und hierbei handelt es sich um ein Joint Venture zwischen der Stadt Düsseldorf und der Heinrich-Heine-Universität. Neben der Förderung von Ausgründungen aus der Hochschule verfolgt die DIWA als weiteres Ziel, die Förderung des Technologietransfers zwischen der Hochschule und den ansässigen Klein- und Mittelständischen Unternehmen zu verbessern. Perspektivisch soll die Arbeit der DIWA auf andere Hochschulen wie z. B. Hochschule Düsseldorf (ehemalige FH Düsseldorf) oder auf die WHU (Otto Beisheim School of Management) ausgeweitet werden. Er erläutert, dass es ab Sommer 2015 einen STARTPLATZ im Düsseldorfer Medienhafen (Flossihaus, Speditionstr. 15a) geben werde. Der STARTPLATZ Düsseldorf ist ein Gründungsinkubator, der Start-Ups bei der Suche nach Räumen und der Realisierung der Geschäftsideen mit Hilfestellungen unterstützt. Ansässige Unternehmen werden sich auch beim STARTPLATZ in Form einer PPP (Public Private Partnership) engagieren, so dass die ansässigen Startups eine optimale Betreuung erhalten. Hinsichtlich der Frage nach der Anzahl der Start-ups von Migrantinnen und Migranten in Düsseldorf wird Herr Kerkmann die entsprechenden Zahlen zur nächsten Sitzung des AWTL am nachreichen. 4 Vorstellung des Vereins NISA e.v. Berichterstatterin: Frau Artamonowa Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 auf und begrüßt Frau Artamonowa, die die Arbeit des Vereins NISA e.v: im Rahmen einer PowerPointPräsentation vorstellen wird. (Die PowerPointPräsentation ist dieser Niederschrift beigefügt.) Frau Artamonowa berichtet, dass es sich bei den Mitgliedern des Vereins um überwiegend weibliche Mitglieder (90%) mit Migrationshintergrund handelt, die älter als 55 Jahre sind. Der geförderte interkulturelle Austausch findet zwischen den Mitgliedern der Nationalitäten aus der ehemaligen Sowjetunion und Deutschland statt. 5 Anfragen 5.1 Anfrage Aussiedlerinitiative: Städtepartnerschaft Düsseldorf Moskau 06/ 32/2015 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5.1 auf.

5 5 Frau Dedic vom Büro des Oberbürgermeisters beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kontakte bestehen zwischen den Städtepartnern Düsseldorf und Moskau im Kinder- und Jugendbereich, insbesondere unter Einbindung von Schulen bzw. Hochschulen und im sportlichen Bereich? Im Kinder- und Jugendbereich bestehen zwischen Düsseldorf und Moskau zahlreiche städtepartnerschaftliche Kontakte. So haben zwei städtische Gymnasien in der Landeshauptstadt Düsseldorf Schulpartnerschaften mit Moskau: Das Georg-Büchner-Gymnasium mit dem Bildungszentrum Nr und das Geschwister-Scholl-Gymnasium mit dem Linguistischen Gymnasium Nr Zudem unterhält die Freie Christliche Gesamtschule Düsseldorf eine Partnerschaft zu dem Lizeum im Moskauer Stadtteil Kommunarka. Kontakte des Schulverwaltungsamtes bestehen auch zu Delegationen, die über das Büro für Internationale Angelegenheiten im Büro des Oberbürgermeisters, Dezernat 06 oder dem Verein INTAMT e. V. avisiert werden. In der jüngsten Vergangenheit waren Moskauer Delegationen in Düsseldorf zu Besuch und haben sich zu Themen wie Vorschul- und Schulbildung, Begabtenförderung und auch zum Unterrichtsfach Deutsch als Fremdsprache informiert und ausgetauscht. Im Rahmen der Internationalen Sportkontakte bestehen intensive Verbindungen zur Partnerstadt Moskau. Es werden jährlich Sportaustauschprogramme im Juniorensport zwischen beiden Partnerstädten umgesetzt. Es finden regelmäßig Besuche und Gegenbesuche mit Düsseldorfer und Moskauer Sportvereinen in verschiedenen Sportarten statt, u.a. in Fußball, Taekwondo und in der Leichtathletik. Bei allen Programmen steht neben dem Sport auch der kulturelle Austausch zwischen den Jugendlichen sowie die Verständigung im Zuge gemeinsamer Besichtigungen im Vordergrund. Zusätzlich gibt es thematische Austauschprogramme, wie z.b. zum Thema Inklusion. Die in Düsseldorf ansässige Internationale Akademie für Management und Technologie (kurz INTAMT genannt) ist Projektinitiator eines Jugendforums, bei dem sich Jugendliche mit und ohne Behinderung zu Fragen der Inklusion und Barrierefreiheit austauschen. Auf seiner Moskau- Reise im April dieses Jahres hat Herr Oberbürgermeister Geisel die Kooperation des deutsch-russischen Projekts persönlich kennengelernt. Er sprach mit einigen der Jugendlichen, die an dem Austauschprojekt teilgenommen haben, und war beeindruckt von den Initiativen, die die Jugendlichen als Ergebnis der Konferenz in ihren jeweiligen Heimatstädten realisiert haben.

6 6 Frage 2: Inwieweit werden Städtepartnervereine unterstützt, Schüleraustausche, Jugend (-fachkräfte-) austausche gefördert? Das Büro für Internationale Angelegenheiten im OB-Büro unterstützt städtepartnerschaftliche Projekte, unter anderem auch im Jugend- und Schulbereich, sowohl finanziell, organisatorisch wie auch ideell. Je nach Projekt liegt die finanzielle Unterstützung typischerweise im Rahmen von 500 bis Euro. Ebenso werden Vereine und Initiativen, die Austauschprojekte zwischen Städtepartnern dauerhaft realisieren, gefördert. Das Schulverwaltungsamt hat im Haushalt zur Unterstützung der Schulen, die Partnerschaften mit Schulen der Düsseldorfer Partnerstädte unterhalten, jährlich einen Betrag in Höhe von Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden die Schulen unterstützt, die einen Schüleraustausch bzw. eine Schülerbegegnung in dem jeweiligen Jahr realisiert haben. Zusätzlich gibt es beispielsweise die Möglichkeit, Zuschüsse bei der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch zu beantragen. Frage 3: Gibt es in Zusammenarbeit von Stadt, Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, der Messe Düsseldorf und der Deutsch-Russischen Außenhandelskammer und dem Russland-Kompetenzzentrum auch Austausche von Auszubildenden? Jugendfachkräfteaustausch findet, vor allem aufgrund der rechtlichen Einschränkungen bezüglich der Arbeitsvisa, statt. Allerdings gab es im November letzten Jahres eine Konferenz zum Thema Berufliche Ausbildung, die die Stadtregierung Moskau organisiert hat und zu der Düsseldorf eingeladen wurde. Drei Lehrerinnen aus zwei Düsseldorfer Berufskollegs, dem Max-Weber-Berufskolleg und dem Heinrich-Hertz-Berufskolleg, nahmen an dieser Fachkonferenz teil. Es wird weiterhin angestrebt, einen Austausch von Auszubildenden in Zusammenarbeit mit verschiedenen Projektpartnern zu realisieren. Auf Vorschlag aus dem Gremium, die Städtepartnerschaften weiter auszubauen, erläutert Frau Dedic, dass die Stadt Düsseldorf sehr wohl weitere Städtepartnerschaften anstrebe und man sich diesbezüglich mit Vorschlägen gerne an das Büro des Oberbürgermeisters wenden könne. 5.2 Anfrage SPD-Ratsfraktion und SPD-Internationale Liste: Einbürgerung von Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund 06/ 37/2015 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5.2 auf.

7 7 Herr Schlabes von der Kommunalen Ausländerbehörde beantwortet die Frage wie folgt: Frage 1: Wie viele Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund (>60 Jahre) Düsseldorf haben in den Jahren 2010 bis 2014 die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt (nach Prozent, Geschlecht und Herkunft)? Jahr Einbürgerung Insgesamt Einbürgerung >60 Jahre > 60 in Prozent davon w davon m ,5 % ,7 % ,8 % ,9 % ,4 % Gesamt ,1 % Die über 60 jährigen 134 eingebürgerten Personen kamen aus 41 Herkunftsländern. Ein Schwerpunkt ist zu benennen. Über 10 Personen kamen jeweils aus dem Iran, der Ukraine, Serbien und Italien. Frage 2: Können Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund Vergünstigungen bei den Kosten, die durch die Beantragung und Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit entstehen, beantragen und wenn ja, wie hoch sind diese? Nein, es gibt grundsätzlich keine Sonderregelung für Seniorinnen und Senioren. Die Gebührenpflicht für Staatsangehörigkeitsverfahren ist in 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Bei den Verwaltungsgebühren handelt es sich um öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die dem Gebührenschuldner aus Anlass individuell zurechenbarer Leistungen der Verwaltung auferlegt werden und dazu bestimmt sind, die Kosten der Inanspruchnahme der Verwaltung zumindest teilweise zu decken. Die gesetzlich vorgegebene Regeleinbürgerungsgebühr ist so bemessen, dass sie den für die Prüfung des Einbürgerungsbegehrens und die Einbürgerung selbst typischerweise entstehenden Verwaltungsaufwand nur teilweise deckt. Von der Gebühr kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses Gebührenermäßigung oder -befreiung gewährt werden. Dies kann z. B. bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SBG XII bzw. bei einem theoretischen Anspruch

8 8 auf eine dieser Leistungen in Betracht kommen. Die durchzuführende Prüfung ist nur beim Vorliegen einzelfallbezogener Härten angezeigt und setzt einen individuell begründeten Antrag voraus. Vor der Befreiung im Rahmen der Billigkeitsprüfung ist zunächst eine Ermäßigung zu prüfen, die ebenfalls individuell festgesetzt wird. Frage 3: Müssen Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund die gleichen Tests absolvieren wie jüngere Migrantinnen und Migranten oder werden ihnen gesonderte Hilfestellungen angeboten? Die Einbürgerung setzt grundsätzlich ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland voraus. Diese werden in der Regel durch ein Zertifikat B1 und den Einbürgerungstest nachgewiesen, sofern der Nachweis bereits durch schulische Leistungen nachgewiesen werden kann. In 10 (6) StAG ist geregelt, dass von den Voraussetzungen der erforderlichen Deutschsprachkenntnisse und des Nachweises der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland abgesehen wird, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder alters bedingt erfüllen kann. Im Wege der Ermessenseinbürgerung gemäß 8 StAG genügt es bei Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit 12 Jahren ihren rechtmäßigen Aufenthalt im Inland haben, wenn sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen können Auf entsprechende Nachfrage erläutert Herr Schlabes die letztgenannte Regelung mit Hilfe eines praktischen Beispiels. 5.3 Anfrage SPD-Ratsfraktion und SPD-Internationale Liste: Auszubildende mit Migrationshintergrund bei der Stadt Düsseldorf 06/ 38/2015 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5.3 auf. Herr Fischer vom Hauptamt beantwortet die Frage wie folgt: Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, wie viele junge Menschen als Auszubildende mit Migrationshintergrund derzeit eine Ausbildung bei der Stadt Düsseldorf absolvieren (nach Prozent, Geschlecht und ggf. Nationalität)? Bei der Stadt Düsseldorf werden weder bei Beschäftigen noch bei Nachwuchskräften separat Migrationsdaten erhoben. Im Zuge der Anbahnung

9 9 von Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnissen ist eine solche Erhebung u.a. wegen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zulässig. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen ( 1 AGG). Benachteiligungen aus einem dieser genannten Gründe sind nach Maßgabe des AGG u.a. unzulässig in Bezug auf den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung ( 2 Abs. 1 Ziffer 3 AGG). Zu beachten ist darüber hinaus der Datenschutz. Nach 4 Abs. 3 des Landesdatenschutzgesetzes NRW ist die Verarbeitung personenbezogener Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit, die Gesundheit oder das Sexualleben nur zulässig, wenn sie in einer Rechtsvorschrift geregelt ist, die den Zweck der Verarbeitung bestimmt sowie angemessene Garantien zum Schutz des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung vorsieht. Eine freiwillige anonyme Datenerhebung wäre zwar grundsätzlich möglich, hätte jedoch voraussichtlich keinen repräsentativen Charakter. Zudem wären Aufwand und Nutzen abzuwägen. Im Gegensatz z.b. zu den gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches IX und des Landesgleichstellungsgesetzes NRW existiert keine gesetzliche Regelung, wonach Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund gegenüber anderen Bewerberinnen und Bewerbern bevorzugt berücksichtigt werden können. Insofern unterliegen sie dem Prinzip der Bestenauslese nach Artikel 33 des Grundgesetzes. Die Stadtverwaltung Düsseldorf praktiziert einen frühzeitigen Ansatz der interkulturellen Öffnung der Verwaltung. Dieser setzt bereits bei den Praktikantinnen und Praktikanten sowie den Nachwuchskräften an. Maßnahmen im Bereich der Praktikums- und Ausbildungsakquise sollen somit dazu beitragen den Anteil von Auszubildenden und somit Beschäftigten mit Migrationshintergrund bei der Stadtverwaltung Düsseldorf zu erhöhen. So wird zum Beispiel ein Berufsvorbereitungspraktikum angeboten. Zielgruppe sind Jugendliche, die einen Schulabschluss besitzen (Hauptschulabschluss Typ A oder Fachoberschulreife), aber bislang noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Das Berufsvorbereitungspraktikum dient dazu, insbesondere Jugendlichen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zu eröffnen, sich im Rahmen eines Praktikums bei der Stadtverwaltung für eine Ausbildung in dem gewählten Berufsbild zu qualifizieren. Die Jugendlichen sollen nach erfolgreicher Beendigung des Praktikums, sowie bei persönlicher und fachlicher Eignung, in ein Ausbildungsverhältnis bei der Stadt Düsseldorf in dem gewählten Berufsfeld übernommen werden. Zudem fördert die Stadt Jugendliche mit Migrationshintergrund durch spezielle Beratungsangebote. Neben dem üblichen Beratungsangebot (z.b. im Berufsinformationszentrum, auf Ausbildungsmessen und in Schulen)

10 10 finden regelmäßig Veranstaltungen statt, in denen ausschließlich ausländische Jugendliche bzw. Jugendliche mit Migrationshintergrund beraten werden. Zudem besteht ein regelmäßiger Kontakt mit dem Integrationsausschuss bzw. dem sowie zu diversen externen Institutionen (z.b. dem Verein Public Diversity e.v. ), um das städtische Angebot zielgruppengerecht zu vermarkten. Über die entsprechenden Aktivitäten wurde zuletzt in der Sitzung des Integrationsausschusses am berichtet. Darüber hinaus soll die interkulturelle Kompetenz künftig noch ausgeprägter in Stellenausschreibungen berücksichtigt werden. Bereits heute finden sich entsprechende Kompetenzen in ausgesuchten Bereichen (z.b. Wirtschaftsförderung) im Anforderungsprofil wieder. Dies soll künftig in Abstimmung mit den Fachbereichen weiter ausgeweitet werden. Auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Düsseldorf werden als Best- Practice-Beispiele Interviews mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund ( ml) veröffentlicht, die bei der Stadt Düsseldorf eine Ausbildung absolvieren. Frage 2: Wie viele junge Menschen werden voraussichtlich Ihre Ausbildung im Ausbildungsjahr 2015/2016 beginnen (nach Prozent und Geschlecht)? Hinsichtlich der Beantwortung wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Wie viele Auszubildende der Abschlussjahrgänge 2008 bis 2014 sind übernommen worden? Hinsichtlich der Beantwortung wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen Herr Fischer erläutert auf Nachfragen aus dem Gremium, dass eine Auswertung nur im Unterschied zwischen der deutschen und einer ausländischen Nationalität gemacht werden kann. Frau Akcan-Grah bittet unter diesem Gesichtpunk um eine Auswertung der Zahlen für Auszubildende mit ausländischer Nationalität, die Herr Fischer zusagt.

11 Anfrage von Ratsfrau Wien-Mross: Lebenssituationen von Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund 06/ 39/2015 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5.4 auf. Herr Buschhausen vom Amt für soziale Sicherung und Integration beantwortet die Frage wie folgt: Frage 1: Wie viele Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund (> 60 Jahre) leben aktuell in Düsseldorf (nach Prozent, Geschlecht und Herkunft)? Dem Amt für Statistik und Wahlen liegen aktuell keine abrufbaren Zahlen vor. Eine Ermittlung der Daten durch Verschneidung verschiedener Datenquellen ist möglich, war aber bis zur Sitzung realisierbar. Die Beantwortung der Anfrage wird nachgereicht. Frage 2: Wie viele der Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund in Düsseldorf beziehen derzeit die Grundsicherung (nach Prozent, Geschlecht und Herkunft)? Eine Differenzierung des Leistungsbezuges der Grundsicherung ist nur nach deutscher Staatsangehörigkeit und deutscher Staatsangehörigkeit möglich. Die Frage des Migrationshintergrundes lässt sich leider beantworten. Zur Differenzierung der Entwicklung der Personen in der Grundsicherung nach Geschlecht, deutscher Staatsangehörigkeit, Alter und prozentualer Anteile verweist Herr Buschhausen auf die nachfolgend in der Tischvorlage enthaltene Tabelle. Entwicklung der Personenzahl in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Hinblick auf Geschlecht und Nationalität (Jahresmittelwerte) Alle Altersklassen gesamt deutsch % % % % deutsch % % % %

12 12 männlich % % % % deutsch % % % % deutsch % % % % weiblich % % % % deutsch % % % % deutsch % % % % unter 65 Jahre gesamt deutsch % % % % deutsch % % % % männlich deutsch % % % % deutsch % % % % weiblich deutsch % % % % deutsch % % % % 65 Jahre und älter gesamt deutsch % % % % deutsch % % % % männlich % % % % deutsch % % % % deutsch % % % % weiblich % % % % deutsch % % % % deutsch % % % %

13 13 Frage 3: Ist der Verwaltung bekannt, wie viele Seniorinnen und Senioren mit Migrationshintergrund in Einzelhaushalten leben (nach Prozent, Geschlecht, Herkunft und Stadtbezirk)? Hinsichtlich der Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen Das Amt für Statistik und Wahlen werde die fehlenden Daten zur nächsten Sitzung nachreichen. Herr Buschhausen erläutert, dass sich die Grundsicherung der mit der Zuwanderung verbundenen kultursensiblen Besonderheiten offensiv angenommen habe. Beispiele hierfür sind regelmäßige Informationsveranstaltungen in den Stadtteilen, aber auch bei Organisationen und Verbänden. Dies werde eben nur in Statistiken erfasst. Im Rahmen der Sozialberichterstattung werden ausschließlich die Daten des Amtes für Statistik und Wahlen verwendet. Aus dem Gremium wird der Wunsch geäußert, dass in der nächsten Sitzung sowohl die Zahlen entsprechend nachgereicht werden als auch dass das Amt für Statistik und Wahlen erläutert, welche weiteren Informationen für Seniorinnen und Senioren noch abgefragt werden können. 5.5 Anfrage GioL: Kirchen-/Kultussteuer für aus dem Ausland zugewanderte DüsseldorferInnen 06/ 40/2015 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5.5. auf. Herr Huth vom Amt für Einwohnerwesen beantwortet die Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden Neubürger/Innen aus dem Ausland bei der Anmeldung ihres Wohnsitzes bei der Meldebehörde darüber aufgeklärt, dass sie bei der Angabe der Religionszugehörigkeit kirchen-/kultussteuerpflichtig werden? Sowie über den geltenden Steuersatz und die Konsequenzen eine Nicht-Abgabe? Das Melderegister ist kein öffentliches Register, sondern eine für behördliche Zwecke geführte Sammlung personenbezogener Daten. Aus dieser Zweckbestimmung ist es gesetzlicher Auftrag an alle Meldebehörden, ein vollständiges und zutreffendes Register zu führen. Hierzu gehört gem. 3 Abs. 1 Ziffer 11 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen auch die Speicherung der rechtlichen Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Eine Beratung, die diesem gesetzlichen Auftrag zuwider läuft, wäre kontraproduktiv. Es ist weder in das Belieben der Meldebehörde, noch in das Belieben der/des Meldepflichtigen gestellt, ob Angaben im Meldeschein/Melderegister etwa mit Blick auf mögliche (steuerrechtliche) Folgen gemacht bzw. gespeichert werden. Der/die Meldepflichtige ist gesetzlich

14 14 verpflichtet, vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Zur Beratung in steuerlichen Fragen, siehe auch Antwort zu Frage 2. Frage 2: Wie viele Düsseldorfer BürgerInnen ausländischer Staatsangehörigkeit sind kultus-/kirchensteuerpflichtig (absolut und prozentual)? Diese Daten stehen weder bei der Meldebehörde, noch beim Amt für Statistik und Wahlen zur Verfügung. Die ehemals bei der Meldebehörde angesiedelte Zuständigkeit für Lohnsteuerangelegenheiten ist seit dem 01. Januar 2011 vollständig auf die Finanzverwaltung übergegangen (Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte). Daher werden Daten aus dem Melderegister zu steuerlichen Zwecken bei der Meldebehörde selbst mehr verarbeitet. Die Meldebehörden liefern nur noch automatisiert aus dem Fachverfahren dem Bundeszentralamt für Steuern steuerlich relevante Daten zu, jedoch ist bei den Meldebehörden bekannt, in welchen Fällen und nach welchen Regeln kultus-/kirchensteuerliche Festsetzungen durch die Finanzverwaltung erfolgen. Nur die Finanzverwaltung ist befugt und in der Lage, Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu beantworten. Frage 3: Wie viele Kirchenaustritte von Düsseldorfer BürgerInnen ausländischer Staatsangehörigkeit hat das Amtsgericht Düsseldorf seit 2010 genehmigt (aufgeteilt nach Jahren)? Wie stehen diese Zahlen in Relation zu den Austritten von Düsseldorfer BürgerInnen deutscher Staatsangehörigkeit? Das Amt für Statistik und Wahlen verfügt über nach Staatsangehörigkeiten aufgeteilte Angaben. Daher wurde das Melderegister ausgewertet. Es ist darauf hinzuweisen, dass keine Möglichkeit besteht, Kirchenaustritte auszuwerten. Es besteht lediglich die Möglichkeit, Änderungen im Datenfeld Religionszugehörigkeit zu erfassen: Jahr Gesamt Davon ausländische Staatsangehörigkeit Auf Nachfrage, wie den Kirchensteuerpflicht entsteht teilt Herr Huth mit, dass dies eine bundesrechtliche Vorschrift sei. Diese Daten werden bei einer Anmeldung im ganzen Bundesgebiet abgefragt und an die jeweilige Finanzbehörde weitergeleitet. Auch sind die Meldebehörden verpflichtet, diese Daten bei einer An- oder Ummeldung innerhalb des Bundesgebietes abzufragen.

15 15 7 Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenselbstorganisationen 06/ 36/2015 Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 auf. Die Kommission gemäß der Richtlinien zur Förderung von Integrationsmaßnahmen der Migrantenselbstorganisationen hat in seiner heutigen Sitzung ihre Empfehlung an den ausgesprochen. Ohne Aussprache ergeht folgender einstimmiger Beschluss: Der beschließt den Verein Akademie für Kunst und Musik in Düsseldorf und Umgebung e.v. für ein Jahr (bis ) als förderungswürdige Migrantenselbstorganisation im Sinne der Richtlinien zur Förderung von Integrationsmaßnahmen der Migrantenselbstorganisationen anzuerkennen. Die Anerkennung als förderungswürdige Migrantenselbstorganisation beinhaltet keine Zusage über eine Förderung jeglicher Art. 8 Verschiedenes Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 auf und teilt mit, dass der Vorschlag des es Düsseldorf beim Bündnis für Toleranz und Demokratie berücksichtigt werden konnte. Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr Vorsitzende stellvertretender Vorsitzender Beigeordneter Schriftführung

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