Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer. Anforderungen an den ordnungspolitischen Rahmen zukünftiger Krankenhausversorgung aus Sicht der Wissenschaft

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1 Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer Anforderungen an den ordnungspolitischen Rahmen zukünftiger Krankenhausversorgung aus Sicht der Wissenschaft BDPK-Bundeskongress am 18. Juni 2009 in Berlin IfG Institut für Gesundheitsökonomik

2 Übersicht 1. Das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft 2. Umsetzung der konstituierenden Prinzipien 3. Umsetzung der regulierenden Prinzipien 4. Das Sozialprinzip 5. Ausblick

3 1. Das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft

4 ZIEL: Wettbewerbsmodell für ein zukünftiges Gesundheitswesen in Deutschland - Grundprinzipien für eine Wettbewerbsordnung in der sozialen Marktwirtschaft - - Der Gesundheitssektor und seine Teilmärkte: Versicherungsmarkt Leistungsmarkt Markt für Gruppenverträge Privateigentum Vertragsfreiheit Gesetzliche Wettbewerbsregeln Hinreichende Markttransparenz für die Nachfrager Offener Marktzutritt für die Anbieter Dezentrale Wettbewerbliche Preissteuerung Konstituierende Prinzipien Regulierende Prinzipien Sozialprinzip Hinreichende Soziale Absicherung Markttransparenz für Marktschwache Grundprinzipien für eine Wettbewerbsordnung in der Sozialen Marktwirtschaft

5 2. Umsetzung der konstituierenden Prinzipien 2.1 Privateigentum hat Vorrang Privateigentum erhöht Unternehmerverantwortung und damit Effizienz Die staatlich getragenen Häuser sind durch Rückgriff auf staatliche Gewährtragerschaft marktverzerrend Weitere Privatisierung not for profit und for profit ist geboten Interne Privatisierung öffentlicher Häuser bereitet den Prozess vor Privatisierung der Krankenkassen?

6 2. Umsetzung der konstituierenden Prinzipien 2.2 Vertragsfreiheit statt Kontrahierungspflicht

7 Kollektives Verhandeln der Basisfallwerte ohne Vertragsfreiheit Länderverbände/ GKV-Spitzenverband (2011) DKG (2011) VdAK AOK BKK Sonstige verhandeln Basisfallwert einheitlich und gemeinsam Einzelne Krankenhäuser

8 Individuelle Verträge der KK mit Plankrankenhäusern Individuelle Verträge der Krankenkassen/Verbände mit Sachleistungshäuser über Preise Mengen Qualität Basisfallwert Qualitätszuschlag Preis-/ Mengenstaffel Basisfallwert Preisabschlag? Mindestmenge Zielmenge Menge

9 Vertragsfreiheit für die Krankenhäuser als Antwort Nicht-Vertragshäuser (keinen direkten Vertrag mit Krankenhäusern) sind über Kostenerstattung wählbar. Preisdifferenzen müssen Patienten direkt übernehmen BFWe Zuzahlung Bonus Nicht-Vertragshaus Nicht-Vertragshaus Vertragshaus = Sachleistung Kostenerstattung der Kassen Menge

10 2. Umsetzung der konstituierenden Prinzipien 2.2 Vertragsfreiheit statt Kontrahierungspflicht 2.3 Wettbewerbsrecht statt Sozialrecht

11 3. Umsetzung der regulierenden Prinzipien 3.1 Freier Marktzutritt statt Krankenhausplanung Rückführung der Länderplanung auf eine indikative Rahmenplanung Aufzeigen von Versorgungsdefiziten Beseitigung von Defiziten durch gezielte staatliche Intervention/Subvention Zugang zur ambulanten Versorgung öffnen

12 3. Umsetzung der regulierenden Prinzipien 3.2 Wettbewerbliche Preissteuerung statt Einheitspreise und Investitionslenkung

13 Monistische Finanzierung BETRIEBSKOSTEN (80%) Patientenbehandlung STAAT KH-Plan (mit Kassen?) INVESTITIONSKOSTEN (20%) Vergütung der Gesamtkosten für die Patientenbehandlung KRANKENKASSEN AOK VdAK sonstige Beitragszahler

14 Kassenindividuelle Verhandlungen der Basisfallwerte flexible BFW (IgV u. Modellvorhaben) GKV-Spitzenverband (2011) VdAK AOK BKK Sonstige BFW als Richtwert + über Preis-/ Einzelne Krankenhäuser Individualverträge Mengenkonditionen DKG (2011)

15 Patientensteuerung über prozentuale Kostenbeteiligung als Wahltarif Preis pro DRG Appendektomie (G07B ) % 10% 10% KH 1 KH 2 KH 3

16 3. Umsetzung der regulierenden Prinzipien 3.3 Marktransparenz für Nachfrager statt Einweisungspflicht für Patienten Erweiterte Qualitätsberichte Ausweisung von Ergebnisindikatoren Benchmarking durch Dritte

17 4. Das Sozialprinzip Subjektförderung (Versicherungspflichtige) statt Objektförderung (staatliche Investitionsförderung) Ausgliederung versicherungsfremder Leistungen Langfristig: Private Versicherungspflicht

18 5. Ausblick: Nach der der Wahl 2009 ist vor der Reform 2011 REFORM 2004 REFORM 2007 REFORM 2011 REFORM 2015 Wahl (Herbst) Wahl (Herbst) Wahl (Herbst) Wahl (Herbst) Integrierte Gesundheitsfonds Finanzierungsreform: Versorgung: Bürgerversicherung Wettbewerb der Leistungserbringer vs. Gesundheitsprämie Grund- und Wahlleistungen

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nixenweg 2 b, München Tel. 089/ Fax: 089 / ifg@ifg-muenchen.de

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